Bebauungsplan Nr. 129 Elektrofachmarkt Landschaftsökologischer Fachbeitrag (LÖF)
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- Hede Scholz
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1 Bebauungsplan Nr. 129 Elektrofachmarkt Landschaftsökologischer Fachbeitrag (LÖF) Projektnummer: Datum:
2 - Landschaftsökologischer Fachbeitrag 2 / 12 INHALTSVERZEICHNIS 1 Angaben zum Vorhaben Festsetzungen des Bebauungsplanes, Bedarf an Grund und Boden Übergeordnete Planungen Erfassung und Bewertung der Naturgüter nach Naturschutzgesetzgebung Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen Fauna Biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und -objekte Boden Wasser Klima und Luft Landschaftsbild Auswirkungen der Planungen Beschreibung der Planung Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Auswirkungsprognose Eingriffs- und Kompensationsermittlung Maßnahmen für Natur und Landschaft Zusammenfassung ANHANG Bestandsplan...12 Bearbeitung: Dipl. Ing. (FH) Angelika Huesmann Wallenhorst, Proj.-Nr.: IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG Ingenieure Landschaftsarchitekten Stadtplaner Telefon ( ) Telefax ( ) Marie-Curie-Straße 4a W allenhorst h t t p : / / w w w. i n g e n i e u r p l a n u n g. d e Beratende Ingenieure Ingenieurkammer Niedersachsen Qualitätsmanagementsystem TÜV-CERT DIN EN ISO
3 - Landschaftsökologischer Fachbeitrag 3 / 12 1 Angaben zum Vorhaben Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 beabsichtigt die Stadt Cloppenburg die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Elektronikfachmarktes zu schaffen. Vorgesehen ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Elektrofachmarkt". Das Plangebiet wird bereits großflächig über den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 12 "Lange Straße", 2. Teiländerung mit der Festsetzung als Mischgebiet abgedeckt. Mit dem jetzt neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 129 wird dieser B-Plan teilweise aufgehoben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 0,64 ha und befindet sich direkt südlich der Soeste östlich der Soestenstraße. 2 Festsetzungen des Bebauungsplanes, Bedarf an Grund und Boden Der Bebauungsplan sieht folgende Nutzungen vor: Sondergebiet (GRZ 0,8 mit Überschreitungsmöglichkeit für Nebenanlagen bis max. 1,0 lt. textl. Festsetzungen) Verkehrsfläche Grünfläche, inkl. vorhandener Wegeparzelle Geltungsbereich: ca qm ca qm ca. 332 qm ca qm Für die Ermittlung von Bedarf an Grund und Boden und für die Eingriffsregelung (sh. Kap. 6) ist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 12, 2. Teiländerung als planungsrechtlicher Ausgangszustand für den westlichen Teilbereich zu berücksichtigen. Für den östlichsten Bereich des Plangebietes liegt kein Bebauungsplan zugrunde. Die Fläche innerhalb des Siedlungsbereiches wird als Stellfläche genutzt und ist zu ca. 90 % versiegelt. Der B-Plan Nr. 129 sieht unter Berücksichtigung der GRZ-Überschreitungsmöglichkeit insgesamt eine maximale Versiegelung von ca m² vor. Unter Berücksichtigung der bereits planungsrechtlich möglichen Versiegelung bzw. der vorhandenen Versiegelung auf dem Parkplatz (vergl. Kap. 6, insgesamt m²) ergibt sich eine künftige maximal zulässige Neuversiegelung mit dem vorliegenden Bebauungsplan von ca. 548 m². 3 Übergeordnete Planungen Landschaftsrahmenplan (LRP): Im Landschaftsrahmenplan des Landkreises Cloppenburg (1998) sind für das Plangebiet des B-Planes Nr. 129 keine Aussagen enthalten. Die nördlich angrenzende Soeste ist in der Karte 6 Arten und Lebensgemeinschaften Wichtige Bereiche hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als mäßig eingeschränkt (Wertstufe 2) bewertet. In der Karte 10
4 - Landschaftsökologischer Fachbeitrag 4 / 12 Maßnahmen ist die Soeste als Hauptgewässer 2. Priorität dargestellt. Weitere Aussagen sind nicht enthalten. Flächennutzungsplan der Stadt Cloppenburg (FNP) Die online verfügbare Version des FNP 1 der Stadt Cloppenburg (FNP aus dem Jahr 1983 unter Berücksichtigung der rechtswirksamen Änderungen des FNP mit Stand vom 07/2007) stellt beidseitig der Soestenstraße gemischte Bauflächen dar. Die Änderung und Anpassung des Flächennutzungsplanes (Darstellung als Sonderbaufläche) erfolgt parallel zur Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes. 4 Erfassung und Bewertung der Naturgüter nach Naturschutzgesetzgebung 4.1 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen Die Biotoptypenkartierung am erfolgte auf Grundlage des Kartierschlüssels von DRACHENFELS, O. v. (2011): "Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der Lebensraumtypen von Anhang I der FFH-Richtlinie, Stand September 2011". Da innerhalb des Geltungsbereiches bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan zugrunde liegt (B-Plan Nr. 12 "Lange Straße" sowie 2. Teiländerung) sind die Festsetzungen als Ausgangszustand für die Eingriffsbilanzierung nach 15 BNatSchG anzunehmen. Eine Darstellung der Biotoptypen ist dem Biotoptypen-Bestandsplan im Anhang zu entnehmen. Die Bewertung und Kompensationsermittlung erfolgt anhand des Osnabrücker Kompensationsmodells (2009). Nr Sonstige Grünanlage ohne Altbäume (PZA) Wertfaktor 1,3 Kleinflächige Grünanlagen südlich der Soeste im Bereich der Soestenstraße, welche einen Zierrasen und junge bis mittelalte Bäume (1 x Rosskastanie, 2 x Rot-Buche) mit cm Bhd. umfasst. Der Ursprungsplan stellt hier öffentliche Grünflächen (Parkanlagen) dar. Nr Straße (OVS) Wertfaktor 0,0 Die Bürgermeister-Heukamp-Straße liegt innerhalb des Geltungsbereiches und wird weiterhin als Straßenverkehrsfläche dargestellt. Nr Parkplatz (OVP) Wertfaktor 0,0/1,0 Im westlichen Plangebietsteil ist ein Teil eines Parkplatzes mit einbezogen. Ca. 90 % des Parkplatzes sind bereits versiegelt (Wertfaktor 0,0). Daneben befinden sich kleine Beetflächen, die mit dem Wertfaktor 1,0 bewertet werden. 1 ( )
5 - Landschaftsökologischer Fachbeitrag 5 / 12 Nr Weg (OVW) Wertfaktor 0,0 Ca. 2-3 m breiter asphaltierter Weg an der Soeste. Der Ursprungsplan stellt hier eine mit Geh- u. Fahrradrechten zugunsten der Allgemeinheit und Fahrrechten zugunsten der Stadt zu belastende Fläche dar. Nr /12.6 Mischgebiet / Freiflächen (OG/PH) Wertfaktor 0,0/1,0 Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 12 weist ein Mischgebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 + Überschreitung bis 0,8 aus. Somit ist von einer Versiegelung auf 80 % der Fläche auszugehen, 20 % sind als Freiflächen / Grünanlagen zu werten. Die Fläche östlich der Soestestraße wurde als Tankstellenbetrieb genutzt, der zwischenzeitlich jedoch abgerissen wurde. Die Fläche ist daher unbebaut Fauna In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Cloppenburg erfolgten zu dem ursprünglich deutlich größeren Geltungsbereich (B-Plan Nr. 124) inkl. der Flächen westlich der Soestenstraße faunistische Untersuchungen von Brutvögeln, Fledermäusen und Amphibien im Zeitraum April bis Ende September Die Untersuchungen erfolgten dabei lediglich in den wertvolleren Waldbereichen westlich der Soestenstraße. Dennoch werden die Ergebnisse aufgrund der unmittelbaren Nähe hier kurz zusammengefasst: Die Untersuchungen der Vögel haben ergeben, dass ausschließlich Allerweltsarten vorkommen, die in der Region häufig und weit verbreitet sind. Für Fledermäuse haben sich keine Hinweise auf eine besondere Nutzung als Jagdgebiet ergeben, außerdem wurden keine Quartiere festgestellt. Für Amphibien wurde keine (besondere) Bedeutung als Sommerlebensraum oder Fortpflanzungsraum ermittelt. Während der mind. 11 Geländebegehungen (faunistische Kartierungen sowie Biotopkartierungen zwischen Mitte April und Ende September) wurden keine Amphibien im Plangebiet nachgewiesen. Somit wurde mit dem Erfassungszeitraum auch der Zeitraum der Wanderung (Anfang September bis Anfang Oktober) der Erdkröten in ihre Winterquartiere abgedeckt. Bei der nun vorliegenden Fläche des Bebauungsplanes Nr. 129 handelt es sich um bereits stark anthropogen überprägte Bereiche ohne naturnahe Biotopausstattung. Vorkommen faunistischer Bereiche mit besonderer Bedeutung oder spezielle faunistische Funktionsbeziehungen liegen nicht vor Biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und -objekte Der Begriff Biologische Vielfalt (Biodiversität) umfasst neben der Vielfalt der Arten auch die Genunterschiede zwischen den Organismen einer Art und die Vielzahl der Lebensräume der Arten. Zur Operationalisierung der Biodiversität werden folgende Kriterien berücksichtigt: Rote Listen Biotoptypen und Rote Listen Pflanzen- und Tierarten, Streng geschützte Arten Faunistische Funktionsbeziehungen Naturschutzspezifische Schutzgebiete und sonstige bedeutende Objekte
6 - Landschaftsökologischer Fachbeitrag 6 / 12 Im Rahmen der Biotopkartierung ergaben sich keine Hinweise auf Rote Liste Arten. Gefährdete Biotoptypen liegen in dem stark überprägten Raum nicht vor. Ebenfalls sind keine bedeutsamen faunistischen Vorkommen oder Funktionsbeziehungen zu erwarten. Im Plangebiet sowie weiteren Umfeld sind gem. Auswertung des NLWKN-Kartenservers keine naturschutzspezifischen Schutzgebiete oder objekte vorhanden. Bezüglich des Erhalts der Biodiversität weist das Plangebiet keine besondere Bedeutung auf. 4.2 Boden Der LBEG-Kartenserver 2 stellt in der Bodenübersichtskarte 1: für das Plangebiet den Bodentyp Gley dar. Der Boden ist in der Karte Suchräume für schutzwürdige Böden nicht als schutzwürdig dargestellt. Im Bereich des Plangebietes liegt eine Altablagerung (Nr , Hausmüll, Bauschutt, Gewerbe- und Industriemüll) vor. Dazu liegen mehrere Gutachten zur Gefährdungsabschätzung vor (Rubach und Partner, Cloppenburg 2013). 4.3 Wasser Grundwasser Der LBEG Kartenserver 3 gibt für das Plangebiet eine Grundwasserneubildungsrate von mm/jahr an. Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung ist, wie auch in angrenzenden Bereichen, gering. Im Rahmen der Bodenuntersuchungen (Rubach und Partner 2013) wurden Grundwasserstände des oberen Grundwasserleiters zwischen 0,65 und 2,1 m unter Geländeoberfläche festgestellt. Lt. NLWKN Daten-Server befinden sich keine Wasserschutzgebiete im Umfeld des Plangebietes. Oberflächengewässer Innerhalb des Plangebietes liegen keine Oberflächengewässer vor. Unmittelbar nördlich fließt die Soeste (Fließgewässer des Nds. Fließgewässerprogrammes: Hauptgewässer und Auen) vor. Diese ist auf den Umweltkarten des MU als erheblich verändertes Gewässer mit einem schlechten ökologischen Potenzial eingestuft. Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Soeste grenzt unmittelbar nördlich an den Geltungsbereich an und wird mit der vorliegenden Planung (Stand ) nicht in Anspruch genommen. 2 Abruf am Abruf am
7 - Landschaftsökologischer Fachbeitrag 7 / Klima und Luft Die Bestandsermittlung des Schutzgutes Klima und Luft erfolgt auf Grundlage der Biotoptypenkartierung des Plangebietes unter Berücksichtigung der festgestellten örtlichen Verhältnisse (Topographie, an das Plangebiet angrenzende Bereiche). Bedeutende kalt- oder frischluftproduzierende Flächen liegen im Plangebiet nicht vor. Dem nördlich außerhalb des Plangebietes verlaufendne Fließgewässer (Soeste) kommt vermutlich eine Bedeutung als Luftaustauschbahn/Luftabflussbahn zu. 4.5 Landschaftsbild Das Plangebiet selbst stellt sich relativ strukturarm und ohne bedeutende Elemente für das Landschafts- / Ortsbild dar. Entlang der Soeste verläuft ein durchgehender Fuß- /Radweg als wichtige Verbindung teilweise innerhalb des Plangebietes. Diese bleibt erhalten. 5 Auswirkungen der Planungen 5.1 Beschreibung der Planung Der Bebauungsplan Nr. 129 sieht die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Elektrofachmarkt" vor. Teilbereiche des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 12, 2. Änderung werden somit überplant. Der nördliche vorhandene Grünzug entlang der Soeste, der teilweise innerhalb des Geltungsbereiches liegt, bleibt erhalten. 5.2 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Zur Vermeidung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbotes nach 44 (1) Nr. 1 BNatSchG darf das Abräumen der Beetflächen als potentielle Brutplätze für europäische Vogelarten nicht während der Brutzeit erfolgen. Andernfalls ist unmittelbar vor der Räumung der Beetflächen durch einen Fachkundigen nachzuweisen, das auf den betroffenen Flächen aktuell keine Brutvorkommen bestehen. Weitere artenschutzrechtliche Verbote sind durch die Planung nicht zu erwarten. Als weitere Vermeidungsmaßnahme ist der Rückbau der Altlasten in den dauerhaft versiegelten Flächen zu nennen. Hierzu liegt ein Rückbaukonzept vor (Rubach und Partner 2014). 5.3 Auswirkungsprognose Die neue Ausweisung des Sondergebietes lässt eine geringe max. Neuversiegelung von ca. 548 qm zu. Wertvolle, naturnahe oder seltene Biotopstrukturen sind von der Planung nicht betroffen. Ebenso liegen keine Hinweise auf Rote Liste Arten oder Biotoptypen vor. Schutzgebiete oder -objekte nach BNatSchG bzw. NAGBNatSchG liegen weder im Plangebiet noch im unmittelbaren Umfeld.
8 - Landschaftsökologischer Fachbeitrag 8 / 12 Die Neuversiegelung und Umgestaltung führt zum Verlust von Boden und Biotopstrukturen. und somit zum Verlust von Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Gem. Naturschutzgesetzgebung ist dies als erheblicher Eingriff für das Schutzgut Tiere und Pflanzen einzustufen, die Eingriffsreglung nach 15 BNatSchG ist somit anzuwenden. Die Grundlage der Bewertung stellt das Osnabrücker Kompensationsmodell (LK Osnabrück 2009) dar. Bereiche besonderer Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt liegen im Plangebiet nicht vor. Zur Vermeidung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbotes nach 44 (1) Nr. 1 BNatSchG darf das Abräumen der Beetflächen als potentielle Brutplätze für europäische Vogelarten nicht während der Brutzeit erfolgen. Andernfalls ist unmittelbar vor der Räumung der Beetflächen durch einen Fachkundigen nachzuweisen, das auf den betroffenen Flächen aktuell keine Brutvorkommen bestehen. Weitere artenschutzrechtliche Verbote sind durch die Planung nicht zu erwarten. Durch die Planung werden innerhalb des Geltungsbereiches ca. 548 m² neu versiegelt. Dies führt zum Verlust aller Bodenfunktionen. Innerhalb des Plangebietes wurde die ehemalige Aue mit Fremdboden aufgeschüttet. Z.T. liegt belasteter Altmüll vor. In den künftig dauerhaft versiegelten Bereichen werden die Altlasten rückgebaut (vergl. Konzept Rubach und Partner 2014). Schutzwürdige Bodenbereiche sind von der Planung nicht betroffen. Eingriffe in das Schutzgut Boden werden multifunktional über die biotopspezifischen Kompensationsmaßnahmen ersetzt. Wasserschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. Das gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Soeste liegt außerhalb des Geltungsbereiches. Während des Rückbaus von Teilen der Altlast ist eine vorübergehende Grundwasserrückhaltung während der Bauphase erforderlich. Die Sohle der Altlast liegt unterhalb des oberen Grundwasserspiegels. Unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen (Rückbau der Altlast entsprechend dem Konzept Rubach und Partner) betrachtet ist aus Sicht des Schutzgutes Wasser nicht mit erheblich nachteiligen Auswirkungen im Sinne des BauGB / UVPG durch die geplante Bebauung zu rechnen. Aus Sicht des Orts- und Landschaftsbildes liegen keine prägenden Strukturen oder Elemente im Plangebiet. Der bereits rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 12 würde für den östlichen Teil eine Bebauung bereits zulassen. Der Fuß+Radweg an der Soeste bleibt erhalten. Erheblichen nachteilige Auswirkungen im Sinne des BauGB / UVPG sind nicht zu erwarten. Ebenfalls liegen keine Bereiche besonderer Bedeutung für das Schutzgut Klima und Luft vor. Erheblich negative Auswirkungen sind nicht zu erwarten. FFH- oder EU-Vogelschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen.
9 - Landschaftsökologischer Fachbeitrag 9 / 12 6 Eingriffs- und Kompensationsermittlung Die Bewertung der vorhandenen Biotoptypen und die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erfolgt anhand des Osnabrücker Kompensationsmodells (LK Osnabrück 2009). Die Biotoptypenerfassung und -beschreibung (nach DRACHENFELS 2011) ist dem Kap zu entnehmen. Als Ausgangszustand für den westlichen Teil ist der rechtskräftige Bebauungsplan anzunehmen. Eingriffsflächenwert (WE) = Flächengröße (m²) x Wertfaktor (WF) Bestand / Biotoptypen Flächengröße (m²) Wertfaktor (WF) Eingriffsflächenwert (WE) Nr /12.6.Mischgebiet (GRZ 0,7 + Überschreitung bis 0,8, Fläche insgesamt qm) - 80 % versiegelte Flächen ,0 0,0-20 % Unversiegelte Frei- /Grünflächen 321 1,0 321,0 Nr (PZA) Sonstige Grünanlage ohne Altbäume, Öffentliche Grünfläche 175 1,3 227,5 Nr (OVS) Verkehrsfläche, Straße ,0 0,0 Nr (OVW) Fläche mit Geh- und Fahrrecht: Weg, asphaltiert 74 0,0 0,0 Nr (OVP) Parkplatz, insgesamt ca m² - ca. 90 % versiegelte Flächen ,0 0,0 - ca. 10 % Frei-/Grünflächen 310 1,0 310,0 Gesamt: ,5 Insgesamt ergibt sich ein Eingriffsflächenwert von ca. 859 Werteinheiten.
10 - Landschaftsökologischer Fachbeitrag 10 / 12 Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 129 Dem Eingriffsflächenwert wird der geplante Flächenwert entsprechend den Festsetzungen im Bebauungsplan gegenüber gestellt. geplanter Flächenwert (WE) = Flächengröße (m²) x Wertfaktor (WF) Maßnahme Flächengröße (m²) Wertfaktor (WF) Planwert (WE) Verkehrsfläche ,0 0,0 Sondergebiet (GRZ 0,8+0,2 Überschreitungsmöglichkeit): % versiegelte Flächen ,0 0,0 Grünfläche entlang der Soeste - Grünfläche (Rasen, Ruderalflur, vereinzelt Sträucher oder junge Bäume) 258 1,3 335,4 - vorhandener Weg 74 0,0 0,0 Gesamt: ,4 Im Bereich des Bebauungsplanes wird ein künftiger Flächenwert von ca. 335 Werteinheiten erzielt. Zur Ermittlung des Kompensationsdefizits wird der Eingriffsflächenwert, der den Funktionsverlust symbolisiert, dem geplanten Flächenwert gegenübergestellt. Eingriffsflächenwert - Planwert = Kompensationsdefizit 859 WE WE = 524 WE Bei der Gegenüberstellung von Eingriffsflächenwert und Planwert ergibt sich ein rechnerisches Kompensationsdefizit von 524 Werteinheiten. 7 Maßnahmen für Natur und Landschaft Eine Kompensation des Defizits von 548 Werteinheiten ist nur über eine ökologische Aufwertung anderer Flächen und Elemente der freien Landschaft zu gewährleisten. Es sollen entsprechend der Vorgaben des 15 BNatSchG die durch den Eingriff zerstörten Funktionen und Werte des Naturhaushaltes oder Landschaftsbildes an anderer Stelle in ähnlicher Art und Weise wiederhergestellt werden. Eine spezielle funktionale Erfordernis ergibt sich für die vorliegende Fläche aufgrund der Vorbelastung jedoch nicht. Die Stadt Cloppenburg hat bereits im Rahmen der ursprünglichen Planung (B-Plan Nr. 124) Flächen für Kompensationsmaßnahmen rechtlich gesichert. Eine genaue Flächenzuweisung des vorliegenden Kompensationsdefizit erfolgt im weiteren Verfahren.
11 - Landschaftsökologischer Fachbeitrag 11 / 12 8 Zusammenfassung Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 129 "Elektrofachmarkt" umfasst eine Fläche von ca. 0,63 ha östlich der Soestenstraße, südlich der Soeste. Überplant werden bereits baurechtlich gesicherte Flächen sowie vorhandene Stellflächen. Wertvolle Biotopstrukturen oder gefährdete Arten liegen im Plangebiet nicht vor. Schutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. Unmittelbar nördlich angrenzend verläuft die Soeste, das gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet liegt außerhalb des Plangebietes. Die Planung führt zu einer geringen max. Neuversiegelung von 548 qm und einem damit verbundenen Kompensationsdefizit von 524 Werteinheiten. Konkrete Kompensationsflächen werden im weiteren Verfahren zugeordnet. Zur Vermeidung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbotes nach 44 (1) Nr. 1 BNatSchG darf das Abräumen der Beetflächen als potentielle Brutplätze für europäische Vogelarten nicht während der Brutzeit erfolgen. Andernfalls ist unmittelbar vor der Räumung der Beetflächen durch einen Fachkundigen nachzuweisen, das auf den betroffenen Flächen aktuell keine Brutvorkommen bestehen. Weitere artenschutzrechtliche Verbote sind durch die Planung nicht zu erwarten. Wallenhorst, IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG i.a. Böhm
12 - Landschaftsökologischer Fachbeitrag 12 / 12 9 ANHANG 9.1 Bestandsplan sh. Unterlage 1
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