Fälle SchuldR BT. V einigt sich mit K, ihm Besitz und Eigentum an seinem Pkw für zu übertragen.

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1 Fälle SchuldR BT ABSCHLUSS KAUFVERTRAG UND ALLGEMEINES Fall 1: V einigt sich mit K, ihm Besitz und Eigentum an seinem Pkw für zu übertragen. Variante 1: V einigt sich mit K, ihm seinen Pkw gegen dessen Pkw zu übergeben und zu übereignen. Variante 2: V einigt sich mit K, ihm für seine Forderung über gegen den zahlungsunwilligen D zu übertragen. Variante 3: Schreiner V einigt sich mit K, dass er ihm ein von V erst noch herzustellendes Regal liefern soll. Welche Rechtsvorschriften sind jeweils anwendbar? Fall 2: V verkauft seinen Pkw an K. Vor Übereignung des Pkw ist V so aufgeregt, weil er sich von seinem geliebten Fahrzeug trennen muss, dass er aus Versehen zu viele von seinen Beruhigungspillen einnimmt. Er gerät deshalb in einen Zustand vorübergehender Störung der Geistestätigkeit. In diesem Zustand übergibt und übereignet er schließlich den Pkw an K. Sind Kaufvertrag und Übereignung wirksam? Fall 3: V verkauft seinen Pkw an K für Welche Leistungspflichten haben die Parteien? Handelt es sich hierbei um Haupt- oder Nebenleistungspflichten? Fall 4: K kauft von V dessen gebrauchten Pkw für Variante 1: V übergibt den Pkw vereinbarungsgemäß am an K. Übereignet soll das Fahrzeug erst nach Zahlung des Kaufpreises am Am brennt das Fahrzeug infolge Blitzschlags vollständig aus. V verlangt dennoch Zahlung.

2 2 Variante 2: V übergibt den Pkw am auf Wunsch des K an den Transportunternehmer T. Auf dem Transportweg wird T in einen Unfall verwickelt und der gekaufte Pkw brennt vollständig aus. V verlangt dennoch Zahlung. MÄNGELHAFTUNG ALLGEMEINES Fall 5: V verkauft einen neuen Pkw an K für V übergibt und übereignet das Fahrzeug. K zahlt jedoch nicht. Auch eine Mahnung und eine Fristsetzung bringen nichts. Welche Rechte hat V? Fall 6: V verkauft seinen Pkw an K. Das Fahrzeug hat einen schweren Unfallschaden, der den Parteien bei Vertragsschluss jedoch nicht bekannt war. V übergibt und übereignet das Fahrzeug in diesem Zustand. Als der Unfallschaden kurz darauf entdeckt wird, weigert sich K zu zahlen. Zu Recht? Fall 7: K kauft von Händler V einen Pkw als Neuwagen für Später stellt sich heraus, dass das Fahrzeug schon eineinhalb Jahre gestanden ist, bevor es an K verkauft wurde. K will daher Mängelrechte geltend machen. Fall 8: K kauft von V dessen vermietetes Haus. Auf Nachfrage gibt V dabei an, dass der Mieter ein sehr solider und ebenso solventer Mensch sei, der die Miete ohne Weiteres zahlen könne. Doch schon ein halbes Jahr nach Übereignung des Hauses hat der Mieter all sein Geld im Kasino verspielt und zahlt die Miete nicht mehr. K will daher Mängelrechte gegen V geltend machen.

3 3 Fall 9: K kauft von V einen Ersatzmotor für seinen Pkw. Zuvor hat V die Fahrzeugpapiere des Pkw durchgesehen. Als der Ersatzmotor eingebaut ist, bekommt K hiermit keine Betriebserlaubnis für den Pkw, da der Motor nicht für diesen Pkw nicht zulassungsfähig ist. K will daher Mängelrechte geltend machen. Fall 10: K kauft von V einen drei Jahre alten, km gelaufenen Pkw für Nach Erfüllung des Vertrages stellt sich heraus, dass das Fahrzeug bei einem Vorbesitzer einen schweren Rahmenschaden erlitten hat. K will daher Mängelrechte geltend machen. Variante: Das Fahrzeug ist bereits 15 Jahre alt und km gelaufen. Der Kaufpreis beträgt 400. Nach Erfüllung des Vertrages stellt sich heraus, dass das Warnlämpchen zur Anzeige eines zu niedrigen Bremsflüssigkeitsstandes wiederholt fehlerhaft aufleuchtet. Fall 11: K interessiert sich für ein bestimmtes Pkw-Modell. V gibt ihm deshalb einen Prospekt des Herstellers über dieses Modell mit, nach dem dieses auf 100 km nur 3,5 l Benzin verbraucht. Anschließend kauft K bei V ein solches Fahrzeug. Nach Übergabe stellt sich heraus, dass der tatsächliche Verbrauch auf 100 km bei 7 l liegt. K will Mängelrechte geltend machen. Variante: V behauptet, K hätte den Pkw in jedem Fall gekauft, auch wenn er von dem tatsächlichen Kraftstoffverbrauch gewusst hätte. Fall 12: K kauft bei V einen gebrauchten Pkw. Da V zahlreiche ähnliche Gebrauchtwagen auf dem Hof stehen hat, liefert er dem K einen anderen als den von ihm gekauften. Als K diese einige Tage später bemerkt, ist er hierüber sehr erbost. K will deshalb Mängelrechte geltend machen. Fall 13: V verkauft K einen Pkw. 2 Wochen nachdem V den Pkw an K übergeben hat, bricht die Vorderachse. K will deshalb Mängelrechte geltend machen.

4 4 MÄNGELHAFTUNG NACHERFÜLLUNG Fall 14: K kauft von V einen neuen Pkw für Dieser war, wie er kurz nach der Übergabe bemerkt, bereits bei Übergabe mit einem Mangel behaftet. K hat aber bereits bezahlt. Er will daher jetzt Mängelrechte geltend machen. Variante 1: Er verlangt von V sofort Rückabwicklung des Kaufvertrages. Variante 2: K verlangt Reparatur des Mangels. Noch bevor V Gelegenheit dazu hat, überlegt er es sich anders und verlangt nun doch Ersatzlieferung. V passt diese Wankelmütigkeit nicht, er will deshalb unbedingt reparieren. Variante 3: Der Mangel ist aus technischen Gründen nicht behebbar. K verlangt dennoch Reparatur. Variante 4: Es handelt sich um kein neues, sondern um ein 10 Jahre altes Auto. Außerdem ist der Mangel technisch nicht behebbar. K möchte dennoch gerne Nacherfüllung verlangen. Variante 5: K verlangt Nachbesserung des Mangels. Allerdings würde dies kosten. Der Pkw wäre aber selbst in mangelfreiem Zustand nicht mehr wert als der bezahlte Preis von Fall 15: K kauft von V einen neuen Pkw für Dieser war, wie er kurz nach der Übergabe merkt, bereits bei Übergabe mit einem Mangel behaftet. K hat bereits bezahlt. Er verlangt nunmehr Lieferung eines neuen Pkw. Mit dem ursprünglich gelieferten ist er jedoch bereits km gefahren. V will hierfür Nutzungsersatz. Zu Recht? Macht es einen Unterschied, ob V Unternehmer ist oder nicht? Fall 16: Der Heimwerker K kauft im Baumarkt des V Fliesen für seine Küche. Diese verlegt er zu Hause selbst fachlich einwandfrei. Nach drei Wochen beginnt jedoch die Oberfläche aufzuplatzen. Es stellt sich heraus, dass dies an einem Herstellungsfehler liegt und auch nicht nachgebessert werden kann. K verlangt von V sogleich die Lieferung fehlerfreier Fliesen. Außerdem will er auch sofort die Kosten für den Ausbau der alten und den Einbau von neuen Fliesen ersetzt haben. Fall 17: K kauft von V einen gebrauchten Pkw. Als sich nach Übergabe herausstellt, dass dieser einen Mangel hat, der schon bei Übergabe vorhanden war, macht sich Hobbyschrauber K sogleich daran, den Pkw in seiner Garage zu reparieren. Hierdurch fallen Materialkosten von 300 an. Diese will er von V ersetzt haben.

5 5 MÄNGELHAFTUNG RÜCKTRITT / MINDERUNG Fall 18: K kauft von V einen neuen Pkw. Der Pkw weist jedoch bei Übergabe an K einen (mit vertretbarem Aufwand reparablen) Mangel am Getriebe auf. 3 Wochen nach Übergabe bemerkt K bei einer Autobahnfahrt, dass mit dem Wagen etwas nicht stimmt. Er fordert den V daher auf, ihm unverzüglich einen Ersatz-Pkw zu liefern. Fünf Wochen später ist immer noch nichts passiert. K erklärt daher den Rücktritt vom Kaufvertrag. Ist dieser wirksam? Variante 1: K fordert den V auf, ihm binnen eines Tages einen Ersatz-Pkw zu liefern. Nach zwei Tagen ist immer noch nichts passiert. K erklärt daher den Rücktritt vom Kaufvertrag. Ist dieser wirksam? Variante 2: K fordert den V auf, den Mangel unverzüglich zu beheben. V macht sich sogleich an die Reparatur. Doch der Mangel zeigt sich schon drei Tage später wieder. Auch auf erneute Fristsetzung durch K gelingt V keine nachhaltige Reparatur. Eine Woche später zeigt sich der Mangel schon wieder. K reicht es und er erklärt sofort den Rücktritt. Ist dieser wirksam? Variante 3: Es handelt sich um einen 10 Jahre alten gebrauchten Pkw. Der Getriebeschaden ist technisch irreparabel. Als K den Mangel bemerkt, erklärt er umgehend den Rücktritt vom Kaufvertrag. Ist dieser wirksam? Variante 4: Der Pkw hat gekostet. Der Mangel besteht darin, dass sich das Handschuhfach aufgrund eines Defekts der Mechanik nicht richtig schließen lässt. Dies kann durch Reparaturmaßnahmen für 100 behoben werden. Als K den Mangel bemerkt, fordert er den V auf, den Mangel unverzüglich zu beheben. Als dieser nach sechs Wochen immer noch nichts dergleichen unternommen hat, erklärt K den Rücktritt vom Kaufvertrag. Ist dieser wirksam? Fall 19: K kauft von V einen gebrauchten Pkw für ; dieser Preis wäre bei Mangelfreiheit marktgerecht. Tatsächlich weist der Pkw bei Übergabe jedoch einen Mangel des Getriebes auf, aufgrund dessen er nur einen Wert von hat. K hat den Kaufpreis bereits gezahlt. Vier Wochen nach Übergabe bemerkt K schließlich den Mangel. Variante 1: Er verlangt von V sogleich zurück. Variante 2: Er fordert V auf, den Mangel unverzüglich zu beheben. V reagiert jedoch wochenlang nicht. Nach 7 Wochen reicht es K und er verlangt zurück. Variante 3: Wie Fall 17, Var. 4. Der Mangel besteht darin, dass sich das Handschuhfach aufgrund eines Defekts der Mechanik nicht richtig schließen lässt. Dies kann durch Reparaturmaßnahmen für 100 behoben werden. Als K den Mangel bemerkt, fordert er den V auf, den Mangel unverzüglich zu beheben. Als dieser nach sechs Wochen immer noch nichts dergleichen unternommen hat, erklärt K die Minderung des Kaufpreises. Ist diese wirksam?

6 6 SACHMÄNGELHAFTUNG SCHADENSERSATZ / AUFWENDUNGSERSATZ Fall 20: K kauft von V dessen gebrauchten Pkw für Nach Übergabe stellt sich heraus, dass das Fahrzeug schon beim Vorbesitzer des V einen Unfallschaden erlitten hat. Dieser wurde zwar repariert, es verbleibt aber ein merkantiler Minderwert von 500. Außerdem hatte er Unkosten für die Überführung des Pkw an seinen Wohnort von 200. K will Schadensersatz statt der Leistung. V will Zahlung. Variante 1: Der Mangel besteht darin, dass sich das Handschuhfach aufgrund eines Defekts der Mechanik nicht richtig schließen lässt. Dies kann durch Reparaturmaßnahmen für 100 behoben werden. Variante 2: Der Mangel besteht in einem reparablen Getriebeschaden. Fall 21: Händler K kauft von Händler V einen ein Jahr alten gebrauchten Pkw. Die Sachmängelhaftung wird durch ausdrückliche Absprache ausgeschlossen. Der Pkw hat bei Übergabe einen beiden Parteien unbekannten Defekt der Bremsen. Auf der Heimfahrt erleidet K bei einer Fahrt mit dem Pkw infolge Bremsversagens einen schweren Unfall, bei dem er glücklicherweise nicht verletzt wird. Der Pkw erleidet jedoch Totalschaden. K will von V Schadensersatz. SACHMÄNGELHAFTUNG VERJÄHRUNG Fall 22: K kauft von V einen gebrauchten Pkw. 3 Jahre nach Übergabe meint er, er habe einen Mangel im Getriebe entdeckt, der in jedem Fall schon bei Übergabe vorhanden gewesen sein müsse. K verlangt von V Nachbesserung. V verweigert diese wegen Zeitablaufs. Fall 23: K kauft von V Ziegelsteine zum Bau einer Garage. Gleich in der nächsten Woche zieht er die Garage mit Unterstützung seines Bruders hoch. Drei Jahre später bekommt die Garage Risse. Ein Sachverständiger stellt fest, dies liegt an einem Fabrikationsfehler der verwendeten Ziegelsteine, der jedoch bei Kauf für K nicht erkennbar gewesen sei. Das Bauwerk K verlangt von V Minderung des Kaufpreises. V verweigert diese wegen Zeitablaufs.

7 7 VERBRAUCHSGÜTERKAUF Fall 24: K kauft von V dessen gebrauchten Pkw. Handelt es sich bei den folgenden Beispielen um einen Verbrauchsgüterkauf? Variante 1: K und V sind beide Rentner. Der Pkw dient Wochenendausflügen. Variante 2: K kauft den Pkw vom Händler V. Variante 3: Händler K kauft den Oldtimer des Sammlers und Rentners V. Variante 4: Privatier K kauft vom Bauunternehmer V ein Haus. Fall 25: Verbraucher K kauft von Unternehmer V einen gebrauchten Pkw. Vier Wochen nach Übergabe des Fahrzeugs tritt ein Bremsdefekt auf. Es lässt sich nicht klären, ob dieser bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. K verlangt Nachbesserung. Fall 26: Verbraucher K kauft von Unternehmer V einen gebrauchten Pkw. Variante 1: Beide vereinbaren im Kaufvertrag, dass K bei Auftreten eines Mangels kein Rücktrittsrecht hat, außerdem soll er in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz haben. Wirksam? Variante 2: Beide vereinbaren im Kaufvertrag, dass K s Sachmängelrechte bereits nach sechs Monaten verjähren. Wirksam?

8 8 WERKVERTRAG Fall 27: B beauftragt U mit der Herstellung eines Regals zum Preis von 500. Handelt es sich um einen Werkvertrag? Variante: B beauftragt Rechtsanwalt U mit der Vertretung in einem Prozess. Handelt es sich um einen Werkvertrag? Fall 28: B beauftragt den Wäschereiinhaber U mit der Reinigung seines stark verschmutzten Anzugs. Als er diesen wieder abholt, will er nicht zahlen. Schließlich hätten die beiden keine Vergütung vereinbart. Variante: B und U einigen sich bei Vertragsschluss zwar als solches auf eine Vergütung, über deren Höhe sprechen sie jedoch nicht. B will daher nur die von ihm für gerecht erachtete Vergütung zahlen. Fall 29: Bauunternehmer U baut für B eine neue Garage. Nach Erstellung des Rohbaus verlangt er einen Teil des vereinbarten Werklohns von B. Dieser will noch nicht zahlen, da die Garage ja noch nicht fertig ist. Fall 30: B beauftragt Kfz-Meister U mit der Reparatur seines Pkw. Noch bevor diese fertig ist, überlegt er es sich anders und kündigt den Vertrag. Wirksam? Fall 31: B beauftragt Fliesenleger U mit dem Fliesen seiner Küche. Nach Abschluss der Arbeiten stellt er fest, dass das Fugenmaterial porös ist. Er verlangt von U, dieses wieder zu entfernen und die Fliesen neu zu verfugen. Variante: B setzt dem U eine Frist von 3 Monaten zur Mängelbeseitigung. Nach Ablauf der Frist lässt er den Mangel von dem Fliesenleger F beseitigen und verlangt von U die Kosten ersetzt.

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