Rückfragen Grundstücksangebot Kita 94c
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- Robert Hase
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1 1. Inwieweit erhält der Betreiber des Familienzentrums eine Rückvergütung bzw. finanzielle Förderung durch die Stadt? Wenn ja, welche finanziellen Rahmenbedingungen können hier zu Grund gelegt werden? Für den Betrieb der Kindertageseinrichtung wird die Teilnahme am Hamburger Kita-Gutschein- System vorausgesetzt. Das Kita-Gutschein-System bildet den Rahmen für die Förderung der Kinderbetreuung durch die FHH (siehe Merkblatt der BASFI zum Kita-Gutschein-System unter: Die Grundstücksanbieterin geht davon aus, dass die Finanzierung der ergänzenden familienbezogenen Angebote, die auf 250 bis 400 qm GF im Erdgeschoss vorgesehen werden sollen, außerhalb der Mittel des Kita-Gutschein-Systems geprüft und dargestellt wird. Hier sind im Rahmen der Bewerbung geeignete konzeptionelle Überlegungen darzustellen. 2. Da in den ersten Jahren die geforderten 180 Plätze aufgrund des dann noch nicht fertig gestellten Quartiers realistischer Weise nicht besetzt werden können, was kann da an Zuschüssen seitens der Stadt HH eingeplant werden? Was können für Zuschüsse zur Aufstockung des nicht gedeckten Gebäudeteilentgeltes geplant werden? Die Grundstücksanbieterin geht von einer schrittweisen Fertigstellung der Wohnungsbauvorhaben im Quartier Baakenhafen ab 2017 bis zum Jahr 2021 aus, sodass sich die Nachfrage zügig aufbaut. Gleichzeitig wird auch erwartet, dass Beschäftigte am Standort die Betreuungsplätze nutzen wollen werden. Nach Aussage der BASFI wird vom Kita Träger erwartet, dass die Gesamtfinanzierung eine mögliche Unterauslastung zu Beginn des Betriebes sowie temporäre Spitzenbelastungen berücksichtigt. 3. Bei der Nutzungsfläche von 400 qm im EG gemeinsam mit der geplanten Grundschule: wie ist da die Refinanzierung für familiennahe Angebote? Im Erdgeschoss der Kindertageseinrichtung sollen auf einer Fläche von 250 bis 400 qm GF ergänzende familienbezogene Angebote vorgesehen werden. Eine Mitnutzung der Flächen durch die Grundschule ist nicht vorgesehen. Zur Finanzierung der familienbezogenen Angebote siehe Antwort zu Welche baulichen Schnittstellen zwischen der FHH und dem Bauherrn der Kita sind grundsätzlich vorgegeben? Es ist eine Realteilung von Kita und Grundschule vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung der baulichen Schnittstellen von Kita und Grundschule (Verbindungen der Schulmensa, Nutzung des Mensadaches für die Außenspielflächen der Kita, Warftgeschoss/Tiefgarage) ist mit dem Bauherrn der Schule (Landesbetrieb Schulbau Hamburg) während der Anhandgabephase abzustimmen Pe_Rückfragen 94c gesamt, Seite 1
2 5. Wird der Gebäudeabschnitt der Mensa durch die FHH Die Mensa soll auf dem Nachbargrundstück Grundschule (94b) durch den Bauherrn der Grundschule realisiert? (Landesbetrieb Schulbau Hamburg) erstellt werden. Die Nutzungsmöglichkeit des Daches als Außenspielfläche der Kita soll über eine Baulast/Dienstbarkeit abgesichert werden. 6. Sind wir bei der Außenfläche, die auf dem Dach der Mensa entstehen soll, auch zuständig für die Dachisolierung oder nur für die Spielgeräte und Begrünung bzw. wo ist hier die Schnittstelle zwischen den Bauträgern? Über die konkrete Ausgestaltung der Schnittstellen mit dem Bauherrn der Schule (Landesbetrieb Schulbau Hamburg) sind die Abstimmungen während der Anhandgabephase und im Rahmen der Bauantragstellung zu treffen. Grundsätzlich wird die Dachisolierung als wesentlicher Bestandteil der Mensa durch den Bauherrn der Mensa herzustellen sein, der spezifische Aufbau darüber vom Nutzer der Fläche. 7. Kann auf die Außenfläche auf dem Dach verzichtet werden und stattdessen eine Mitnutzung der öffentlichen Parkfläche / öffentlicher Spielplatz gedacht werden? Gemäß der Richtlinie für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen (Kita-Richtlinie, BASFI, 2012) soll jede Einrichtung regelhaft über eine ausreichend große Spielfläche verfügen. Als Flächenbedarf sind mindestens 6 qm je Kind erforderlich (vgl. Ziffer 2.2. Kita-Richtlinie), für eine Einrichtung mit rund 200 Betreuungsplätzen sind mithin rund qm Außenfläche auf dem Grundstück nachzuweisen, daher kann auf die Nutzung der Dachflächen für das Außenspiel nicht verzichtet werden qm Außenspielfläche befinden sich entsprechend dem bestehenden Funktionalkonzept (siehe Prinzipskizze Ziffer des Grundstücksangebotes) auf dem Dach der Kita sowie auf dem Dach der Grundschulmensa. Die benachbarte öffentliche Parkanlage Baakenpark mit ihren Spielplatz- und Freizeitangeboten kann ergänzend als zusätzliches Angebot durch die Kindertageseinrichtung mitgenutzt werden. Sie ersetzt aber nicht die auf dem Grundstück nachzuweisenden Außenspielflächen. 8. Kann man auf Stellplätze verzichten? Nein, auf den Nachweis der Stellplätze kann nicht verzichtet werden. Für die Nutzung als Kindertageseinrichtung sind je Gruppenraum ein Kfz-Stellplatz und zwei Fahrradplätze nachzuweisen, davon 50% für Besucher und 3% als Behindertenstellplätze (gemäß der Fachanweisung Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradstellplätze vom , Anlage 1). Die nachzuweisenden Stellplätze für Beschäftigte und Besucher (Hol- und Bringverkehre) können aber vom Grundsatz her, voraussichtlich kostengünstiger in der zentralen Tiefgarage unter dem südlichen Pe_Rückfragen 94c gesamt, Seite 2
3 Lola-Rogge-Platz hergestellt werden. Eine Sicherung des Stellplatznachweises würde in beiden Fällen durch die Eintragung einer Dienstbarkeit und Baulast, sowie kaufmännisch durch die Zahlung eines Kaufpreises an den Eigentümer der zentralen Tiefgarage erfolgen. 9. Kann auf die TG verzichtet werden? Die Höhendifferenz zwischen heutigem Geländeniveau (ca. 4,65 m ünn) und zukünftigem hochwassergeschütztem Erdgeschossniveau (ca. 8,70 m ünn) muss über die Herstellung eines an die Nachbarbebauung anschließenden, hochwassergeschützten Warftsockels ausgeglichen werden, auch wenn keine Tiefgarage entsteht. Die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einer möglichen (vollständigen oder teilweisen) Verfüllung des Warftsockels (anstatt der Herstellung als nutzbares Tiefgaragengeschoss) sind im weiteren Planungsprozess kaufmännisch und technisch zu prüfen. Die Grundstücksanbieterin lässt hierzu gerade ein technisches Gutachten über die Machbarkeit anfertigen. 10. Laut der Unterlagen muss ein Schichtwert von mindestens 400,00 EUR /m² angeboten werden. Muss bei den Untergeschossen ebenfalls ein Schichtwert angegeben werden, oder entfällt dieser? Sofern im Untergeschoss Nutzungen realisiert werden sollen, die zu einer Anrechenbarkeit der Flächen im Sinne von Ziffer des Grundstücksangebotes führen, ist für diese Flächen ein Schichtwert anzugeben. Gegebenenfalls ist zu ergänzen, mit welchem prozentualen Anteil diese grundsätzlich anzurechnenden Untergeschossflächen seitens des Bewerbers angesetzt werden. 11. Aus den Unterlagen ist für uns nicht ersichtlich, ob wir sämtliche Geschosse von der Tiefgarage bis zum dritten Obergeschoss der künftigen Kindertagesstätte, oder ab dem Geschoss der Familienberatungsstelle planen sollen? Sofern das Konzept des Bewerbers Nutzungen im Warftgeschoss vorsieht, ist dieses auch mit zu planen und zu realisieren. Die Höhendifferenz zwischen heutigem Geländeniveau (ca. 4,65 m ünn) und zukünftigem hochwassergeschütztem Erdgeschossniveau (ca. 8,70 m ünn) muss über die Herstellung eines an die Nachbarbebauung anschließenden, hochwassergeschützten Warftsockels ausgeglichen werden, auch wenn keine Tiefgarage entsteht. Auf eine Plandarstellung des Untergeschosses kann in der Bewerbungsphase verzichtet werden, wenn keine Nutzungen im Warftgeschoss vorgesehen sind und die nachzuweisenden Stellplätze in der zentralen Tiefgarage unter dem Lola-Rogge-Platz nachgewiesen werden. Die nachzuweisenden Fahrradstellplätze sind in jedem Fall auf dem Grundstück herzustellen Pe_Rückfragen 94c gesamt, Seite 3
4 12. Sofern erst ab dem Kellergeschoss der Kita bzw. der Geschoss Siehe Antwort zu Frage 11. der Familienberatungsstelle geplant werden soll, inwieweit entstehen unserem Projektpartner und uns weitere Kosten? 13. Gemäß Sondierungen auf dem Grundstück im Jahr 2000 sind Altlasten vorhanden. Ist das Risiko der Altlastenbeseitigung allein vom Erwerber zu tragen oder ist eine Vereinbarung zur Kostenobergrenze für den Käufer möglich? Eine Sanierung der Bodenbelastungen im Bereich des ehemaligen Teermagazins ist nicht vorgesehen, da kein Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr besteht. Bei Herstellung von maximal einem Tiefgaragengeschoss ist mit Ausnahme der Tiefgründungen kein Eingriff in den Boden erforderlich. Für die Tiefgründung der Gebäude sind Pfahltypen zu verwenden, die eine Verschleppung von Schadstoffen in die grundwasserführenden, tragfähigen Schichten verhindern (z.b. Bohrpfähle oder Rammpfähle mit Spitze (siehe Anlage Standortanalyse, Kapitel 4.7). Grundsätzlich werden etwaige baulichen Überreste und Altlasten auf dem Grundstück als bekannt und im Gebotspreis berücksichtigt angesehen. Ein nachträglicher Abzug jeglicher etwaiger grundstücksbedingter Mehrkosten vom gebotenen Grundstückpreis ist daher nicht vorgesehen (vgl. Ziffer Grundstücksangebot). 14. Durch die hohen Anforderungen an die Gebäudequalität ist mit wesentlich erhöhten Baukosten zu rechnen. Gibt es eine Möglichkeit der Refinanzierung dieser Kosten für den Kitaträger, beispielsweise durch öffentliche Zuschüsse? Nein, es sind keine öffentlichen Zuschüsse möglich. Mit der Gebäudequalität geht in der Regel eine Verringerung der Betriebskosten und insofern eine mindestens teilweise Refinanzierung in der Nutzungsphase einher. Gleichzeitig erhöhen sich die Lebensdauer und der Wert des Gebäudes langfristig. Die Anforderungen an die Gebäudequalität sind im Übrigen seit Jahren Standard in der HafenCity. 15. Durch die Notwendigkeit zur engen Abstimmung und gemeinschaftlichen Durchführung des Architektenwettbewerbs mit dem Landesbetrieb Schulbau Hamburg ist der Erwerber nicht frei in der Gestaltung der Baumaßnahme. Ein Architekt bis Leistungsphase 4 muss gemeinsam beauftragt werden. Sollte das Bauvorhaben Zwischen den Gebäuden der Grundschule und der Kita bestehen funktionale und gestalterische Abhängigkeiten. Abstimmungen zwischen Grundschule und Kita sind in der Anhandgabephase durch den Anhandnehmer bzw. Träger mit dem Landesbetrieb Schulbau bzw. der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu treffen. Die Architekturwettbewerbe für die Grundschule und die Kita sollen zeitgleich ab Mitte 2014 durchgeführt werden. Die Gebäude von Grundschule und Kita können durch unterschiedliche Architekten Pe_Rückfragen 94c gesamt, Seite 4
5 nicht auch an den gleichen Bauträger vergeben werden? entworfen werden. Dies wäre besonders im Hinblick auf den grundstücksübergreifenden Baukörper sinnvoll. Haben Sie Informationen mit welchem Bauträger aktuell vom Landesbetrieb Schulbau Hamburg geplant wird? 16. Ist es möglich die Grundrisse der Seite 11 aus den Unterlagen als DWG-Datei zur Verfügung gestellt zu bekommen? Die Grundrisse der Prinzipskizze für das Familien- und Bildungszentrum (Grundstücke 94b und 94c) sind als.dwg-datei in der Anlage beigefügt. Die dargestellten städtebaulichen Konfiguration und Gebäudekubaturen sind nicht verbindlich und können sich im Architekturentwurf noch ändern Pe_Rückfragen 94c gesamt, Seite 5
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