Wahlkompass Haus & Grund Deutschland

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1 Haus & Grund Deutschland Wahlkompass Stadtentwicklung Der demografische Wandel bringt für die Immobilien- und Wohnungswirtschaft erhebliche Herausforderungen. Der Rückgang der Bevölkerung auf etwa 65 Millionen Personen im Jahr 2060 geht bis zum Jahr 2029 noch mit einer steigenden Anzahl an Haushalten einher. Diese Tatsache wird dafür sorgen, dass die quantitative Nachfrage nach Wohnraum bis zu diesem Zeitpunkt steigt. Die großen und sich in Zukunft weiter verschärfenden Disparitäten bei der Wohnraumnachfrage können dabei dazu führen, dass einerseits in wirtschaftlich starken Ballungsräumen Nachverdichtung oder der Ausweis von Neubauflächen notwendig ist. Auf der anderen Seite wird die Anzahl der Kommunen zunehmen, in denen der Rückbau von Wohnraum zur Stabilisierung des lokalen Wohnungsmarktes erforderlich ist. Dieser Umstand zeigt, dass die Gestaltung derartiger Umbrüche im Wesentlichen in der Verantwortung der Länder und der Kommunen liegen muss. Gleichzeitig werden sich die Anforderungen der älter werdenden Nachfrager an die Qualität des Wohnraums schon in den nächsten Jahren stark verändern. Im Jahr 2008 lebten etwa vier Millionen 80-Jährige und ältere in Deutschland, dies entsprach fünf Prozent der Bevölkerung. Ihre Zahl wird kontinuierlich steigen und bis zum Jahr 2050 auf über zehn Millionen anwachsen. In der Folge wird barrierearmer Wohnraum wichtiger. Diese Entwicklungen erfordern es, dass sich auch Einzeleigentümer verstärkt mit der Zukunft ihrer Immobilie vertraut machen. Dies umfasst auch das eigene Quartier und Stadtviertel. Die Rahmenbedingungen des Wohnungsmarktes sollten für alle Anbieter ausgewogen ausgestaltet sein. a) Wie möchte die FDP im Fall einer Regierungsbeteiligung sicherstellen, dass das Wohnraumangebot reibungslos den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden kann? Die Städte und Gemeinden stehen vor neuen Herausforderungen, die sich aus der ökonomischen, ökologischen und wirtschaftlichen Modernisierung ergeben. Der demografische Wandel, die Globalisierung, die Anforderungen an den Klimaschutz, die Sicherung der Infrastruktur, die weiter zunehmende Verflechtung der Weltwirtschaft und die Verankerung der Nachhaltigkeit auf der lokalen Ebene werden zwar sehr unterschiedlich, aber schließlich für alle die Zukunftsaufgaben bestimmen. Die FDP wird sich dafür einsetzen, dass für die Erfüllung der hiermit verbundenen Aufgaben auch weiterhin Städtebaufördermittel vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Die Wohnungsmärkte stellen sich regional sehr unterschiedlich dar. Ballungsgebiete mit Neubaubedarf einerseits und Schrumpfungsgebiete mit Wohnungsleerstand und überdimensionierter Infrastruktur andererseits. Ziel der Wohnungspolitik ist die Versorgung der Bevölkerung mit bedarfsgerechtem, bezahlbarem Wohnraum. Notwendig ist einerseits ein verstärkter Wohnungsneubau und zwar sowohl in Form von Mietwohnungen als auch von Eigentumswohnungen in den Ballungsgebieten sowie innovative Um- und Rückbaukonzepte im Bestand in den schrumpfenden Regionen. Dafür werden wir die erforderlichen Rahmenbedingungen schaffen.

2 b) Welche Programme der Städtebauförderung möchte die FDP im Fall einer Regierungsbeteiligung stärken? Die Städtebauförderung setzt punktgenaue Akzente in unseren Städten und Gemeinden. Sie ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung und setzt Investitionen in großem Umfang in Gang. Davon profitieren insbesondere das örtliche Baugewerbe und das einheimische Handwerk. Deshalb wird sich die FDP auch in der neuen Wahlperiode für solche Städtebauprogramme einsetzen, die eine nachhaltige Entwicklung der Städte und Gemeinden, aber auch der ländlichen Räume zum Ziel haben und den Anforderungen der Bau- und Wohnungspolitik entsprechen. c) Mit dem Projekt Kooperation im Quartier fördert der Bund aktuell Modellvorhaben, die Formen der Kooperation von privaten Immobilieneigentümern und Kommunen erproben. Strebt die FDP im Fall einer Regierungsbeteiligung eine Fortführung dieses Projekts und gegebenenfalls ein Anschlussforschungsvorhaben an? Für das Forschungsprojekt Kooperation im Quartier, an dem 12 Modellvorhaben teilnehmen, hat der Bund siebenhundertfünfundachtzigtausend Euro zur Verfügung gestellt. Es soll voraussichtlich im Mai 2014 enden. Erst dann können auch endgültige Schlussfolgerungen gezogen werden. Die FDP unterstützt alle Formen der Zusammenarbeit privater Immobilieneigentümer mit den Kommunen und setzt sich auch künftig dafür ein. 2. Energiewende Knapp 25 Prozent des gesamtdeutschen Endenergieverbrauchs werden für Heizung und Warmwasserbereitung im Wohngebäudebereich verwendet. Wird der Energieanteil außer Betracht gelassen, der heute schon durch erneuerbare Energien gedeckt wird, verbleiben etwa 20 Prozent. Zwischen 13 und 14 Prozent des gesamtdeutschen CO 2 -Ausstoßes werden auf den Wohnungsbereich zurückgeführt. In ihrem Energiekonzept vom 29. Mai 2011 hat die derzeitige Bundesregierung für den Gebäudebestand ambitionierte energiepolitische Ziele definiert. So soll der Wärmebedarf des Gebäudebestandes bis 2020 um 20 Prozent sinken. Bis 2050 sollen Gebäude in Deutschland nahezu klimaneutral sein. Die benötigte Energie soll überwiegend aus erneuerbaren Energien bezogen werden. Diese Ziele können nur mit enormen Investitionen der Eigentümer in die energetische Beschaffenheit ihrer Gebäude erreicht werden. Gerade die überwiegend privaten Eigentümer von Wohngebäuden werden den zusätzlichen finanziellen Herausforderungen der angestrebten Energiewende oftmals nicht gewachsen sein. Auf selbstgenutzten Wohnimmobilien mit laufender Finanzierung lasten Restschulden von durchschnittlich Euro. 60 Prozent des privaten Mietwohnungsbestandes werden zudem nicht mit Gewinn bewirtschaftet. a) Wird die FDP im Fall einer Regierungsbeteiligung die energiepolitischen Ziele für den Gebäudebestand beibehalten, verschärfen oder senken? Eine der herausragenden Anforderungen ist mit der Energiewende gestellt. An den im Energiekonzept der schwarz-gelben Bundesregierung beschlossenen energiepolitischen 2 von 5

3 Zielen halten wir fest. Allerdings wird die FDP darauf achten, dass alle energetischen Maßnahmen soweit sie ordnungsrechtlich vorgegeben werden unter strikter Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots durchgeführt werden. Ziel der FDP ist es, gerade privaten Eigentümern eine energetische Sanierung unbürokratisch zu erleichtern. Neben dem zentralen Förderinstrument dem CO-2 Gebäudesanierungsprogramm -, für das für die Jahre 2013 und 2014 je 1,8 Milliarden Euro von der schwarz-gelben Bundesregierung bereitgestellt werden, wird sich die FDP in der nächsten Legislaturperiode wieder für den zweiten Förderweg stark machen. Die von Rot/Grün im Bundesrat verhinderte steuerliche Förderung der energetischen Sanierung wird wieder weit oben auf der Agenda stehen. b) Welche Maßnahmen plant die FDP, um ihre energiepolitischen Ziele im Gebäudebestand zu erreichen? Die Fortführung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms sowie der weiteren KfW-Förderprogramme zur Unterstützung energetischer Maßnahmen im und am Gebäude werden auch künftig die zentralen Förderinstrumente sein, weil sie die erforderlichen Investitionen anstoßen und deshalb für die FDP unverzichtbar sind. Diese finanzielle Prioritätensetzung ersetzt aus Sicht der FDP aber nicht die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung. Denn beide Förderwege haben unterschiedliche Zielgruppen im Blick. Die FDP wird sich erneut für die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung einsetzen. c) Wird dabei die Wahl der Mittel den Eigentümern vorbehalten bleiben oder plant die FDP, die Ziele mit Zwang durchzusetzen? Energiewende ist ebenso wie Klimaschutz nicht zum Nulltarif zu haben. Zwar rechnen sich viele Investitionen auf lange Sicht von selbst aber eben nicht alle. Ansatz der FDP ist es daher, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Und vor allem folgen wir dem Ansatz: Anreize statt Zwang. Wir wollen Investitionen nicht durch Ordnungsrecht erzwingen. Stattdessen wollen wir ein investitionsfreundliches Klima schaffen und zusätzlich finanzielle Anreize setzen, damit sich Hausbesitzer freiwillig für die energetische Sanierung ihrer Immobilie einsetzen. 3. Mietrecht In einigen Ballungszentren in Deutschland steigt die Nachfrage nach Wohnraum die Kaufpreise und Mieten legen dort zu. Zusätzlich erschweren in zahlreichen Universitätsstädten die Abschaffung der Wehrpflicht und die doppelten Abiturjahrgänge die Situation auf den Wohnungsmärkten. Dieser Effekt, dessen Eintreten seit Jahren bekannt war, ist allerdings eher kurzfristiger Natur. Statt einer entsprechenden zielgenauen Neubauförderung werden zunehmend Eingriffe in das Mietrecht diskutiert: Die Senkung der Kappungsgrenze bei Bestandsmieten, die Einführung einer Mietobergrenze bei Neuvermietung und die Beschränkungen der Mieterhöhungsmöglichkeiten sind nur einige der kursierenden Vorschläge. Dass hierdurch der Wohnungsbau endgültig zum Erliegen käme, wird anscheinend in Kauf genommen. a) Plant die FDP im Fall einer Regierungsbeteiligung eine Reform des Mietrechts? Welche Schwerpunkte hätte diese Reform? 3 von 5

4 Mit der Novellierung des Mietrechts hat die FDP ein faires und modernes Mietrecht geschaffen, das aktuelle Fragen der Energieeffizienz oder der Bezahlbarkeit von Wohnraum aufgreift. Mit den Änderungen im Mietrecht erleichtern wir die energetische Gebäudesanierung und schränken Mietbetrug ein. Dabei ist es uns besonders wichtig, einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern herzustellen. Neu geregelt hat die FDP zudem Fragen der Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung (Contracting), der Bekämpfung des Mietnomadentums und der Unterbindung des Münchener Modells. Die Auswirkungen dieser umfassenden Mietrechtsreform sind zunächst zu beobachten. b) Spricht die FDP sich neben den bestehenden Grenzen für eine weitere Deckelung der Miethöhe bei bestehenden Mietverhältnissen und bei Neuvertragsabschlüssen aus? Eine flächendeckende Mietpreisexplosion gibt es in Deutschland nicht. Vielmehr ist ein Anstieg der Mieten insbesondere in Universitätsstädten und Metropolen zu verzeichnen. Steigende Mieten sind ein Hinweis darauf, dass das Angebot an Wohnungen hinter der Nachfrage zurückbleibt. Eine Mietpreisbremse würde die Situation der Mieter noch verschlechtern. Das beste Mittel gegen hohe Mieten sind Investitionen in neuen Wohnraum. Daher sind Mietpreisbremsen nichts anderes als Öl, das man ins Feuer gießt. Denn je geringer die Einnahmen aus Mieten sind, desto länger dauert es, bis ein Vermieter seine Investition wieder erwirtschaftet hat und desto geringer ist der Anreiz, in neuen Wohnraum zu investieren. Für die überwiegend privat organisierte Wohnungswirtschaft müssen daher günstige Rahmenbedingungen geschaffen werden, um mehr private Investitionen in Mietwohnungen zu fördern. c) Welche Maßnahmen plant die FDP im Fall einer Regierungsbeteiligung, um die Folgen der hohen Nachfrage nach Mietwohnungen in einigen Teilmärkten zu mildern? Für ein nachfragegerechtes Wohnraumangebot muss der Neubau von Wohnungen gerade in wachsenden Städten attraktiv sein. Eine generelle Deckelung der Neumieten würde die Bautätigkeit hingegen stark beeinträchtigen, da Reinvestitionen kaum noch möglich wären. Wohnungsengpässe verlangen mehr Investitionen in Neubau sowie intelligente Städtebaukonzepte vor Ort. Attraktive steuerliche Abschreibungssätze werden im frei finanzierten Wohnungsbau kräftige Impulse auslösen und werden deshalb auch von der FDP gefordert. Die Förderung von Wohneigentum setzt privates Kapital frei und ist wichtiger Baustein zur Minderung der Wohnungsknappheit in Ballungsgebieten. 4. Immobilienbezogene Steuern und Abgaben Die Besteuerung von Haus- und Grundeigentum ist in den vergangenen Jahren erhöht worden. Im Gegenzug wurden steuerliche Erleichterungen und Subventionen sukzessive verringert. Die von den Ländern festgesetzten Grunderwerbsteuersätze steigen stark an, die von den Kommunen verantwortete Grundsteuer verteuert das Wohnen zusätzlich. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wurden die Belastungen unternehmerischen Vermögens reduziert, so dass das Aufkommen zu einem immer größeren Teil von den (privaten) Immobilieneigentümern bzw. deren Nachfolgern zu tragen ist. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wird immer mehr zu einer Sondervermögensteuer auf Immobilieneigentum. Seitens der Länder werden zunehmend Forderungen nach einer stärkeren fiskalischen Belastung privater Vermögensinhaber laut, die auch die privaten Haus- und Grundeigentümer träfe, da mehr als die Hälfte des privaten Vermögens aus Immobilien besteht. Mieteinkünfte sollen nach der Vorstellung einiger Sozialpolitiker in die Beitragsbemessung für eine Bürgerversicherung einbezogen werden. In dieser Gemengelage zusätzlicher finanzieller Belastungen 4 von 5

5 privater Eigentümer wird von diesen gleichzeitig erwartet, dass sie ihren Wohnungsbestand energetisch ertüchtigen und für altersgerechten Wohnraum sorgen. a) Welche zusätzlichen Belastungen kommen nach Auffassung der FDP auf die Eigentümer und/oder Erwerber von Immobilien, seien sie selbstgenutzt oder vermietet, zu? Die FDP ist gegen eine Erhöhung der Steuerbelastung von Bürgern und Unternehmen. Um schleichende Steuererhöhungen zu verhindern, will die FDP die Kalte Progression bekämpfen. Den Solidaritätszuschlag will die FDP schrittweise vollständig abbauen. Die Einführung einer Vermögensteuer oder einer Vermögensabgabe sowie eine Verschärfung der Erbschaftsteuer lehnt die FDP ab. b) Plant die FDP steuerliche Entlastungen oder Förderungen zur energetischen Gebäudesanierung oder dem altengerechten Umbau von Wohnimmobilien und wie sieht die FDP die Zukunft der Wohneigentumsförderung? Für die FDP ist Wohneigentum ein wichtiger Beitrag zur Altersvorsorge und der beste Schutz vor steigenden Mieten. Modelle der Eigenheimförderung wie genossenschaftliches Wohnen, Eigenheimrente ( Wohn-Riester ), Eigenkapitalersatzdarlehen, Bauherrengemeinschaften oder die Unterstützung bei der Finanzierung gilt es weiterzuentwickeln. Die FDP hat in der vergangenen Legislaturperiode Verbesserungen bei Wohn-Riester auf den Weg gebracht, so dass eine Entnahme für den altersgerechten Umbau jetzt möglich ist. Weiteren Anpassungen an veränderte Lebensgewohnheiten steht die FDP offen gegenüber. Die FDP will eine neue Initiative zur steuerlichen Entlastung der Bürger bei der energetischen Gebäudesanierung starten, die von Bund und Ländern gemeinsam getragen werden soll. 5 von 5

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