4 Die Umsatzsteuer beim Ein- und Verkauf

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1 4 Die Umsatzsteuer beim Ein- und Verkauf 4.1 Wesen der Umsatzsteuer Der Mehrwert: Bis zum Verkauf an den (privaten) Endverbraucher legen Waren oft einen langen Weg zurück: Vom Urerzeuger (z. B. Bergwerk, Landwirtschaft) über die weiterverarbeitende Industrie (z. B. Computerhersteller, Konservenfabrik) bis hin zum Großhandel und dem Einzelhandel. Auf jeder Produktionsstufe dieses Warenwegs erhöht sich durch Kosten und Gewinn der Wert der Ware, sie wird mehr wert. Dieser Mehrwert ergibt sich auf jeder Stufe aus dem Unterschied zwischen Nettoeinkaufspreis und Nettoverkaufspreis. Der Staat beteiligt sich an dieser Wertschöpfung mittels der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Seit 1968 gilt dieses System der Umsatzbesteuerung, das im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt ist. Demnach unterliegen der Umsatzsteuer: l Lieferungen (z. B. Verkauf eines Pkw) und Leistungen (z. B. Beherbergung oder Verköstigung im Rahmen gastronomischer Dienstleistungen) eines Unternehmens im Inland gegen Entgelt, l Privatentnahmen von Gegenständen und Leistungen zur privaten Nutzung (z. B. des Firmen-Pkw) durch den Inhaber (Eigenverbrauch) und l Einfuhr von Waren aus dem Ausland. Beispiel: Ein Gastwirt kauft vom Winzer 50 Flaschen Wein (Flaschenpreis = 6,00 ) für netto 300,00. In der Rechnung werden (= 57,00 ) Umsatzsteuer (USt) ausgewiesen, womit sich ein Bruttobetrag von 357,00 ergibt. Laut Speisekarte verkauft der Gastwirt die Flaschen Wein für je 14,00 (netto) an seine Gäste weiter. In der Summe werden auf den Ausgangsrechnungen/ Kassenbelegen ausgewiesen: Der Nettowert mit 700,00, die darauf anfallende USt mit 133,00 und der Bruttobetrag mit 833,00. Zahllast: Jeder Unternehmer muss nur die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, die auf seine Mehrwertschöpfung anfällt. Sie wird als Zahllast bezeichnet. Der Mehrwert in diesem Beispiel beträgt also 400,00, die der Gastwirt versteuern muss. Seine Zahllast beträgt somit 76,

2 Darstellung zur Berechnung der Zahllast: Eingangsrechnung Nettoeinkaufspreis =300,00 Mehrwert =400,00 Ausgangsrechnung Nettoverkaufspreis =700,00 + Umsatzsteuer =57,00 = Bruttoeinkaufspreis =357,00 Umsatzst. =133,00 Vorsteuer = 57,00 = Zahllast = 76,00 + Umsatzsteuer = 133,00 = Bruttoverkaufspreis =833,00 Bezahlung an den Winzer Bezahlung ans Finanzamt Bezahlung vom Gast Vorsteuerabzug: Der Gastwirt nimmt beim Verkauf 133,00 Umsatzsteuer ein. Sie stellt eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt dar. Andererseits wurden dem Gastwirt vom Winzer 57,00 Umsatzsteuer berechnet. Diese Vorsteuer (= Umsatzsteuer beim Einkauf)stellt für den Gastwirt eine Forderung an das Finanzamt dar,die er mit seiner USt-Schuld verrechnet. Dabei ergibt sicheine Zahllast von 76,00. Sie stellt die Besteuerung des Mehrwertes (= 400,00 ) dar. Verbrauchsteuer: 1 Auf jeder Produktionsstufe führt der Unternehmer die auf seine Mehrwertschöpfung anfallende Umsatzsteuer ab (= Zahllast), die er im Auftrag des Finanzamtes in Rechnung stellt und vom Kunden erhält. Damit wird der Unternehmer selbst durch die Umsatzsteuer nicht belastet. Für das Unternehmen stellt sie lediglich einen durchlaufenden Posten dar. Wie beispielsweise die Tabak-, Mineralöl-, Sekt- oder Branntweinsteuer wird auch die Umsatzsteuer letztlich allein vom privaten Kunden (Endverbraucher) getragen. Beispiel eines vierstufigen Warenwegs: Umsatzstufen Verkaufspreis Einkaufspreis = Mehrwert Zahllast = 19% vom Mehrwert Urerzeuger 200,00 200,00 38,00 Hersteller 600,00 200,00 400,00 76,00 Großhändler 900,00 600,00 300,00 57,00 Einzelhändler 1.000,00 900,00 100,00 19,00 Endverbraucher trägt und bezahlt: 1.000, ,00 1 Die USt kann auch als Verkehrsteuer gesehen werden, d. h., es wird der Verkehr von Gütern besteuert. Es gilt der Grundsatz, dass jene Güter USt-frei bleiben, die schon einer anderen Verkehrsteuer unterliegen: z. B. Lotterie-, Grunderwerb-, Versicherung- oder Kfz-Steuer

3 Die Summe der Zahllasten aller Produktionsstufen (190,00 ) stimmt mit dem Betrag überein, den der Endverbraucher an Umsatzsteuer bezahlt. Merke l Auf jeder Produktionsstufe entsteht ein Mehrwert als Unterschied zwischen Nettoeinkaufs- und Nettoverkaufspreis. l Dieser Mehrwert unterliegt der Umsatzsteuer (= Zahllast). l wird die Umsatzsteuer nur vom Endverbraucher getragen. l Für das Unternehmen ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten. l Die Zahllast ergibt sich aus der Saldierung der Vorsteuer mit der Umsatzsteuer. l Nettopreis (Warenwert) + Umsatzsteuer = Bruttopreis (Rechnungsbetrag). Voranmeldung und Jahressteuererklärung: Regelmäßig muss der Unternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung (VA) abgeben. In der Regel ist der VA-Zeitraum der Kalendermonat. Nur falls die Umsatzsteuer im Vorjahr 7.500,00 nicht überschritt, gilt als VA-Zeitraum das Vierteljahr. In jedem Fall ist die VA innerhalb von 10 Tagen nach Monatsende abzugeben und die angegebene Zahllast an das Finanzamt abzuführen. Überwiegt ausnahmsweise die Vorsteuer-Forderung die Umsatzsteuer-Schuld, so wird dieser Vorsteuerüberhang vom Finanzamt zurückerstattet. Wie der Name Voranmeldung ausdrückt, liegt dem Finanzamt damit eine vorläufige Meldung vor. Entsprechend sind die monatlichen (vierteljährlichen) Überweisungen der Zahllast nur als Vorauszahlungen auf die tatsächliche Gesamtzahllast eines Jahres anzusehen. Daher muss der Unternehmer zur endgültigen Berechnung der Zahllast bis zum 31. Mai des Folgejahres eine Umsatzsteuer- Jahreserklärung abgeben. 4.2 Steuersätze in Hotellerie und Gastronomie Die meisten Umsätze werden mit besteuert. Für einige Umsätze gelten Vergünstigungen (7 %), andere sind steuerbefreit. Dem allgemeinen Steuersatz von (Regelbesteuerung nach UStG) unterliegen die meisten Lieferungen (von Waren) und Leistungen (= Dienstleistungen) eines Unternehmers im oder ins Inland. Dazu zählt insbesondere: l der Kauf und Verkauf der meisten Sachgüter wie Pkw,Maschinen, Elektrogeräte, Möbel, Büromaterial, Textilien usw., l Leistungen wie Reparaturen, Wartung, Werbung, Heizöl, Strom, Gas (nicht Wasser!), l früher: Beherbergungsumsatz (vor 2010; jetzt zu )

4 l Speisenumsatz, soweit der Verzehr an Ort und Stelle erfolgt (also im Restaurant, im Biergarten oder auf der Terrasse); hier besteht ein räumlicher Zusammenhang zwischen Leistungserbringer und Ort des Verzehrs, l Getränkeumsatz, l Handelswaren-Umsatz, soweit diese auch im Einkauf mit besteuert werden (also z. B. T-Shirts, aber keine Post- und Landkarten oder Zeitungen), l vom Hotel in Rechnung gestellte Telefongebühren (nicht aber, falls sich im Hotel ein öffentlicher Fernsprecher befindet), l die (gewerbliche) Vermietung von Kegelbahnen, Werbeflächen an Hauswänden oder Vermietung von Schaukästen o. Ä., l der restliche Eigenverbrauch des Inhabers., l Repräsentationsaufwendungen, die 35,00 netto übersteigen (z. B. Geschenk für einen Stammgast im Wert von 55,00 ), l unentgeltliche Lieferungen und Leistungen an Gesellschafter u. Ä., l Einfuhr von Waren in das Zollgebiet (Einfuhrumsatzsteuer). Mit dem ermäßigten Steuersatz von werden nach 12 UStG besteuert: l Beherbergungsumsatz (ohne Frühstück!), l die meisten Lebensmittel (außer Kaviar, Hummer, Austern, Langusten und Schnecken), l folgende Getränke: Leitungswasser, Milch und Milchmixgetränke, l Druck- und Kunsterzeugnisse wie Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Landkarten, Leistungen von Theatern, Kinos, Konzerte oder Museen, Schwimmund Heilbäder o. Ä.; ebenso die vom Hotel gesondert erhobene Gebühr für Schwimmbadbenutzung, l Pflanzen und Blumen, l der Eigenverbrauch von Speisen durch den Inhaber und seine Familie. Grundsätzlich gilt diese Vergünstigung sowohl im Ein- als auch Verkauf. Beim Verkauf von Lebensmitteln und Getränken in der Gastronomie allerdings nur,wenn der Verzehr nicht an Ort und Stelle erfolgt (z. B. im Heim-Service). Steuerfreie Umsätze sind in 4 UStG nachzulesen, beispielsweise: l die Ausfuhr von Lieferungen und Leistungen, l Lieferungen und Leistungen für soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser und Altersheime, l die nichtgewerbliche Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden (inkl. der üblichen Nebenleistungen), z. B. private Zimmervermietung mit Ü/F, l Geld- und Kapitalumsätze (z. B. Kreditzinsen) und Versicherungsleistungen, l Leistungen von Behörden, z. B. HR- oder Grundbucheintragung. Durchlaufende Posten,und damit ebenfalls steuerfrei, sind Einnahmen des Gastronomen, die er im fremden Namen und auf fremde Rechnung tätigt, z. B. verauslagte Telegrammgebühren, Eintrittskarten für Theater und Museen o. Ä

5 Zusammenfassung der für das Gastgewerbe wesentlichen Steuersätze Einkauf Art der Lieferung/Leistung Beispiele Verkauf l Lebensmittel l Luxusgüter Kaviar, Hummer, Langusten, Austern, Schnecken l übrige Lebensmittel an Ort und Stelle Verzehr im Restaurant, Gartenlokal, Terrasse Verzehr außer Haus Heimservice, Kioskverkauf Eigenverbrauch Eigenverbrauch des Inhabers und seiner Familie l Getränke l Ausnahmen Leitungswasser, Milch(-mix) l übrige Getränke Mineralwasser, Softdrinks, Säfte, alkoholische Getränke l Beherbergung l gewerblich inkl. Nebenleistungen Übernachtung im Hotel inkl. Tennisplatzbenutzung o. Ä., aber ohne Frühstück l privat inkl. Nebenleistungen private Zimmervermietung inkl. Frühstück o. Ä. frei l gesondert in Rechnung gestellte Nebenleistung: l sportliche Angebote Reithalle, Tenniskurs Schwimmbad l kulturelle Angebote Konzerte, Filmvorführungen l Mietvertrag Tiefgaragenstellplatz Campingplatz frei l sonstige vermietete Betriebsteile Kegelbahn, Schaukasten und -vitrine, Hausfassade 19% l Telefongebühren Aufgabe 70 Entscheiden Sie, welche Steuersätze im Ein- und Verkauf der genannten Güter anfallen. 1. Gastwirt Bier 7. Restaurant Salat 2. Restaurant Speiseeis 8. Hotelier Pkw 3. Händler CD-Spieler 9. Gastwirt Konzert 4. Privatperson Vermietung 10. Hotelier Putzmittel 5. Hotelier Mineralwasser 11. Gastwirt Milch 6. Händler Gemüse 12. Händler Darlehen

6 4.3 Buchung der Umsatzsteuer im Ein- und Verkauf Buchungen beim Warenein- und -verkauf Zur Erfassung der Umsatzsteuer und der Vorsteuer werden folgende Konten benutzt: l Vorsteuer (140) l Umsatzsteuer (380) (Bei Bedarf werden die Unterkonten 3801 [7 %] und 3806 [] eingerichtet.) Beispiel: Ein Gastwirt kaufte 50 Flaschen Wein für zusammen 300,00 ; er verkauft sie im Rahmen eines Banketts an die Firma Zaun-König weiter (Beispiel von Seite 79). Eingangsrechnung: 50 Flaschen Wein, netto 300,00 + zzgl. USt 57,00 = Rechnungsbetrag (brutto) 357,00 Ausgangsrechnung: 50 Flaschen Wein, netto 700,00 + zzgl. USt 133,00 = Rechnungsbetrag (brutto) 833,00 1. Der Gastwirt bucht die Eingangsrechnung des Winzers: Buchung: Getränke-Vorrat (113) ,00 Vorsteuer (140) ,00 an Verbindlichkeiten a. LL (330) ,00 2. Die Ausgangsrechnung an den Kunden Zaun-König wird gebucht: Buchung: Forderungen a. LL (120) ,00 an Getränke-Umsatz (503) ,00 an Umsatzsteuer (380) ,00 3. Anschließend muss der Verbrauch gebucht werden: Buchung: Getränkekosten (603) ,00 an Getränke-Vorrat (113) ,

7 S Verbindlichkeiten a. LL (330) H S Forderungen a. LL (120) H 1. GV, VSt 357,00 2. GU, USt 833,00 S Getränke-Vorrat (113) H S Getränke-Umsatz (503) H 1. Verb. 300,00 2. Ford. 700,0 a. LL a. LL S Vorsteuer (140) H S Umsatzsteuer (380) H 1. Verb. 57,00 2. Ford. 133,00 a. LL a. LL Das Konto Vorsteuer erfasst die Umsatzsteuer, die der Winzer als Lieferant dem Gastwirt in Rechnung stellt. Bei jedem Einkauf wird die Vorsteuer grundsätzlich im Soll gebucht. Vorsteuer ist ein Aktivkonto: es erfasst die Forderungen des Gastwirts an das Finanzamt. Das Konto Getränke-Vorrat nimmt nur den Nettowert der gekauften Ware auf. Da der Gastwirt dem Lieferanten aber den gesamten Rechnungsbetrag (also Warenwert + Vorsteuer) schuldet, erfolgt auf dem Gegenkonto Verbindlichkeiten die Buchung des Bruttobetrages. Das Konto Umsatzsteuer nimmt jene Steuer auf, welche der Gastwirt dem Kunden in Rechnung stellt. Es ist ein Passivkonto und weist damit die Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus. Das Konto Getränke-Umsatz weist den Nettowert der verkauften Waren aus. Der gesamte (Brutto-)Rechnungsbetrag wird auf dem Konto Forderungen gegengebucht. Merke l Das Passivkonto Umsatzsteuer weist die Schuld an das Finanzamt aus: In dessen Auftrag wird sie vom Unternehmer beim Verkauf eingenommen. l Das Aktivkonto Vorsteuer erfasst jede beim Einkauf gezahlte Umsatzsteuer. Diese stellt eine Forderung an das Finanzamt dar. l Die Umsatzsteuer wird vom Nettopreis berechnet. l Der Rechnungs- oder Bruttobetrag (1) ergibt sich aus dem Warenwert (100 %) +19%USt. Nur bei Rechnungen bis zu 150,00 genügt die Angabe des im Rechnungsbetrag enthaltenen Steuersatzes. In diesem Fall ermittelt der Unternehmer die Vorsteuer nach der Formel: Rechnungsbetrag 19 =Steueranteil Kleinbetragsrechnung

8 ZUM ZECHER Restaurant Loreleystraße St. Goar Tel Fax Angaben zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung von Bewirtungsaufwendungen ( 4 Abs. 5 Ziff. 2 EStG) Tag der Bewirtung Bewirtete Person(en) Ort der Bewirtung (genaue Bezeichnung, Anschrift) Rechnung Nr.: 8873 Tisch Nr.: 17 Datum: Kellner-Name: Meckes Anlass der Bewirtung 3 Kalbslendchen 11,00 33,00 1 Zecherplatte 9,50 2 Rentierkeule 14,00 28,00 2 Tasse Kaffee 1,80 3,60 3 Eisdessert 4,80 14,40 1 Mousse 5,50 2 Mineralwasser groß 4,50 9,00 2 Oberweseler Narrenberg 13,00 26,00 6 Traubenbrand 3,50 21,00 Gesamtbetrag 150,00 Höhe der Aufwendungen Bei Bewirtung In anderen Fällen* in Gaststätte* lt. umseitiger / beigefügter Rechnung *Zutreffendes bitte ankreuzen Ort Datum Unterschrift Inkl. MWSt 126,05 23,95 150,00 Vorschriften für die Rechnungserstellung: Damit Firmenkunden Bewirtungskosten geltend machen können, müssen Rechnungen der Gastronomie nicht nur die USt ausweisen, sondern auch: l Name und Anschrift des leistenden Unternehmens (Gastwirt o. Ä.) l Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Firmenkunde) l Bezeichnung, Art, Menge und Umfang der Leistung l Tag oder Zeitraum der Leistung l Nettopreis, bei Bedarf nach Steuersätzen getrennt l Steuerbetrag (-beträge) Auf der Rückseite muss der Firmenkunde zusätzliche Angaben über Anlass, Tagund bewirtete Personen machen. Bewirtungsbeleg

9 4.3.2 Ermittlung der Zahllast Zahllast: Wie im vorherigen Beispiel dargestellt, entsteht mit dem Weinverkauf an den Gast eine Umsatzsteuerschuld in Höhe von 133,00. Durch den Einkauf des Weins hat der Gastwirt aber andererseits eine Forderung an das Finanzamt (Vorsteuer) in Höhe von 57,00. Nur der Unterschiedsbetrag muss an das Finanzamt gezahlt werden (= Zahllast): Umsatzsteuerschuld aus dem Verkauf ,00 Vorsteuer (Steuerforderung aus dem Einkauf) ,00 = Zahllast ,00 Damit entspricht die Zahllast genau der Mehrwertschöpfung des Gastwirts (von 400,00 =76,00 ). Am Monatsende (VA-Zeitraum) sind die Steuer-Forderungen und Steuer-Schulden miteinander zu verrechnen. Dazu wird der Saldo des Kontos Vorsteuer auf das Konto Umsatzsteuer übertragen. Dort ergibt sich nunmehr als Differenzbetrag die Zahllast des Gastwirts: Buchung: Umsatzsteuer (380) an Vorsteuer (140)... 57,00 S Vorsteuer (140) H S Umsatzsteuer (380) H 1. Verb. 57,00 3. USt 57,00 3. VSt 57,00 2. Ford. 133,00 a. LL Zahllast 76,00 a. LL Überweisung der Zahllast: Das Konto Umsatzsteuer weist nun als Saldo im Soll die Zahllast aus. Diese wird bis zum 10. des Folgemonats an das zuständige Finanzamt abgeführt: Buchung: Umsatzsteuer (380) an Bank (180)... 76,00 Vorsteuerüberhang: Überwiegt in einem Monat die gezahlte Vorsteuer, so wird das (kleinere) USt-Konto über das VSt-Konto abgeschlossen. Der Buchungssatz lautet in jedem Fall: Umsatzsteuer an Vorsteuer (Wieso?) Die Banküberweisung des Finanzamtes spricht dann das Konto Vorsteuer (Saldo im Haben) an. Buchungssatz: Bank an Vorsteuer Zum Jahresende ist die Zahllast des Monats Dezember zu passivieren, also als Verbindlichkeit in der Schlussbilanz auszuweisen. Ein evtl. Vorsteuerüberhang hingegen ist zu aktivieren, also als Forderung auszuweisen. Buchung: Umsatzsteuer an SBK bzw. SBK an Vorsteuer

10 Merke l Die Zahllast ergibt sich als Saldo zwischen der Umsatzsteuer-Schuld und der Vorsteuer-Forderung. Sie wird bis zum 10. des auf den VA-Zeitraum folgenden Monats an das Finanzamt abgeführt. l Zum Ende eines Geschäftsjahres wird die Zahllast passiviert, ein evtl. Vorsteuerüberhang aktiviert (über SBK abgeschlossen). Aufgabe 71 a) Erläutern Sie das System der Mehrwert-Besteuerung. Erklären Sie in diesem Zusammenhang den Begriff Zahllast. b) Wieso trägt letztlich der private Konsument die Umsatzsteuer? c) Ein Möbelhersteller gibt einen Schrank für 600,00 netto an den Großhändler ab, dieser verkauft ihn für 700,00 netto an den Einzelhändler weiter, der ihn für netto 1.100,00 an den Privatkunden verkauft. Verdeutlichen Sie anhand dieses dreistufigen Warenwegs das System der Mehrwert-Besteuerung: Legen Sie dazu eine Tabelle an und ermitteln Sie die Zahllast auf jeder Stufe des Warenwegs. Wie viel Umsatzsteuer trägt der Endverbraucher? Aufgabe 72 Ein Hotelier bezog Fruchtsaft für 180,00 netto. Für netto 320,00 verkauft er diesen an einen Firmenkunden. a) Erstellen Sie Eingangs- und Ausgangsrechnung des Saft-Lieferanten. b) Buchen Sie die Vorgänge im Hauptbuch. Legen Sie dazu die Konten Forderungen a. LL, Verbindlichkeiten a. LL, Getränkevorrat, Getränkeumsatz, Vorsteuer und Umsatzsteuer an. c) Ermitteln Sie zum Monatsende die Zahllast. d) Bis wann muss der Hotelier die Zahllast an das Finanzamt überweisen? e) Buchen Sie den Ausgleich der Zahllast. Aufgabe 73 Sie haben den Auszug einer Saldenbilanz eines Restaurants vorliegen: Konto-Nr. und -Bezeichnung Soll Haben 140 Vorsteuer , Umsatzsteuer , Handelswaren-Vorrat , Handeslwaren-Umsatz ,00 a) Legen Sie die entsprechenden Konten an und ermitteln Sie die Zahllast. b) Überweisen Sie im Folgemonat die Zahllast. c) Wie hoch war der Rohgewinn?

11 Aufgabe 74 Eine Gaststätte bezog und verbrauchte 900 l Bier zum Einkaufspreis von 1.000,00 ; aufgrund des Schankverlustes wurden 880 l verkauft. Der Verkaufspreis wurde mit einem Rohaufschlagsatz von 382 %ermittelt (alle Preise netto). 1. Errechnen Sie den Verkaufspreis für 0,3 l Bier (auf ganze 10 Cent aufrunden). 2. Wie hoch ist demnach die Wareneinsatzquote? 3. Buchen Sie sämtliche sich daraus ergebenden Geschäftsvorfälle im Hauptbuch. Legen Sie die Konten an: Bier-Vorrat, Bier-Kosten, Bier-Umsatz, Verbindlichkeiten a. LL, Kasse, VSt, USt und GuV. 4. Ermitteln Sie die Zahllast zum Monatsende. 5. Überweisen Sie diese im Folgemonat Die Vorsteuer bei Aufwendungen Umsatzsteuerausweis: Die meisten Rechnungen, die das Restaurant, Hotel o. Ä. erhält, weisen nach 14 UStG den Umsatzsteueranteil gesondert aus. Ausnahmen hierzu sind Kleinbetragsrechnungen bis 150,00 brutto, bei denen die Angabe des Steuersatzes ausreicht. Rechnungen von Privatpersonen (z. B. Miete) oder Kaufleuten, die von der Umsatzsteuer befreit sind, enthalten keine Umsatzsteuer. Dementsprechend kann der Gastgewerbebetrieb in diesem Fall keine Vorsteuer buchen. Betriebliche Aufwendungen werden oft von anderen Unternehmen in Rechnung gestellt: So z. B. der Einkauf von Büromaterial, Kfz-Reparaturen, Instandhaltungen, Werbeanzeigen oder Frachtkosten. In diesen Fällen wird die Umsatzsteuer auf den Nettowert der Lieferung oder Leistung berechnet. Umsatzsteuerfrei hingegen sind einzelne Aufwendungen wie Versicherungs- oder die meisten Bankleistungen (Zinsen, Gebühren), Leistungen des Staates (z. B. Grundbucheintrag) sowie Aufwendungen des Postverkehrs. 1 Dem ermäßigten Steuersatz von unterliegen einige Aufwendungen, wie der Kauf von Pflanzen und Blumen oder Druck-Erzeugnisse (Bücher, Zeitungen und Zeitschriften). Beispiel: Wir kaufen Büromaterial gegen bar: Nettopreis 320,00 + Umsatzsteuer 48,00 = 368,00 Buchung: Bürobedarf (672) ,00 Vorsteuer (140) ,00 an Kasse (160) ,00 1 z.b.briefmarken, nicht aber Telefongebühren (= )

12 Aufgabe 75 Untersuchen Sie bei den nachfolgenden Geschäftsvorfällen, ob Umsatzsteuer oder Vorsteuer enthalten ist. Nennen Sie dazu jeweils die Buchungssätze. 1. Barkauf von Briefmarken 2. Zielverkauf eines gebrauchten Pkw 3. ER einer Druckerei für Prospekte 4. Banklastschrift der Zinsen 5. Überweisung der Garagenmiete 6. Zielkauf einer Rechenmaschine 7. Barkauf von Kopierpapier 8. Barverkauf einer gebrauchten Schreibmaschine 9. Bankgutschrift für vermietete Schaukästen 10. Überweisung der Jahresprämie für Wartungsvertrag der EDV-Anlage Aufgabe 76 Nennen Sie die Steuersätze der folgenden Güter und Dienstleistungen. 1. Kleinbus 11. Beherbergung 2. Versicherungsprämie 12. Speisenumsatz 3. Überziehungszinsen der Sparkasse 13. Telefongebühren 4. Gebühr für Anmeldung beim Handelsregister 14. Lebensmitteleinkauf 5. Getränke 15. Pizza-Heim-Service 6. Zeitungsabonnement 16. Gemälde 7. Zeitungsanzeige 17. Bilderrahmen 8. Drehstuhl 18. ER der Wasserwerke 9. IHK-Beitrag 19. ER der Stromwerke 10. Heizungsmonteur 20. Milch Aufgaben 77/78 Vom Restaurant Zur Kogge in Binz, Inh. Th. Rachel, liegen folgende Anfangsbestände vor: 040 TA und Maschinen , Kasse , Fuhrpark , Bank , BGA , Eigenkapital , Lebensmittel-Vorrat , Verbindlichk. a. LL , Getränke-Vorrat , Umsatzsteuer ,00 Weitere Konten: 120, 140, 502, 503, 506, 602, 603, 609, 621, 656, 672, 673, 674, 720, 810,

13 Geschäftsvorfälle: Zielkauf eines Pkw, netto , ,00 + Umsatzsteuer , ,00 =Rechnungsbetrag , ,00 2. Barkauf von Briefmarken... 80,00 100,00 3. Banküberweisung der Vormonats-Zahllast , ,00 4. Zielkauf von Getränken, netto , ,00 + Umsatzsteuer ,40 300,20 =Rechnungsbetrag , ,20 5. Barkauf von Büromaterial, netto ,00 138,00 + Umsatzsteuer... 48,26 26,22 =Rechnungsbetrag ,26 164,22 6. Banküberweisung von Löhnen , ,00 7. Barkauf von Lebensmitteln, netto ,00 640,00 + Umsatzsteuer... 51,10 44,80 =Rechnungsbetrag ,10 684,80 8. ER einer Kfz-Reparatur, netto ,00 821,00 + Umsatzsteuer ,83 155,99 =Rechnungsbetrag ,83 976,99 9. Entnahme von Waren: Lebensmittel , ,00 Getränke , , Außer-Haus-Service für Speisen, insgesamt, netto 1.350,00 870,00 + Umsatzsteuer... 94,50 60,90 =Rechnungsbetrag ,50 930, Zielkauf eines Billiardtisches , ,00 + Umsatzsteuer , ,00 =Rechnungsbetrag , , Zeitungsanzeige wird bar bezahlt, netto ,00 750,00 + Umsatzsteuer ,60 142,50 =Rechnungsbetrag ,60 892, Bankabbuchung der Gebäudeversicherung ,00 370, Barverkauf von Speisen, netto , ,00 + Umsatzsteuer , ,60 =Rechnungsbetrag , , Barverkauf von Getränken, netto , ,00 + Umsatzsteuer , ,60 =Rechnungsbetrag , , Bankgutschrift für Automaten-Provision, netto ,00 340,00 + Umsatzsteuer... 98,80 64,60 =Rechnungsbetrag ,80 404, In der Kasse fehlen... 30,00 40,00 Abschlussangaben: 1. Ermitteln Sie den Vorsteuerüberhang und aktivieren Sie diesen. 2. Der Warenertrag ist zu ermitteln. 3. Die Inventur- und die Buchwerte stimmen miteinander überein

14 Aufgabe Sie haben Büromaterial gegen bar gekauft. Im Rechnungsbetrag von 89,75 sind Umsatzsteuer enthalten. Ein gesonderter Ausweis der USt fehlt auf der Quittung. Ermitteln Sie die Vorsteuer und nennen Sie den Buchungssatz. 2. Warum bemängeln Sie die Quittung, wenn der Rechnungsbetrag 396,75 beträgt? 3. Erklären Sie, wieso auf den Konten Forderungen a. LL und Verbindlichkeiten a. LL immer der Bruttobetrag gebucht wird. 4. Sie kaufen einen Pkw auf Ziel: Nettowert , %USt ,00 = Rechnungsbetrag ,00 Wie lautet der Buchungssatz? Wieso schreiben Sie vom Nettowert ab? Buchen Sie die Abschreibung im ersten von 6 Jahren Nutzungsdauer (lineare AfA). Aufgabe Erklären Sie, wieso die Umsatzsteuer für ein Unternehmen ein durchlaufender Posten ist. 2. Nennen Sie jeweils 3 Beispiele für Lieferungen oder Leistungen, für die der allgemeine bzw. für die der ermäßigte Steuersatz gilt, die umsatzsteuerfrei sind. 3. Geben Sie 2 Beispiele für Lieferungen bzw. Leistungen im Gastgewerbe, deren Ein- und Verkauf unterschiedlich umsatzbesteuert werden. 4. Bei Speisen- und Getränke-Umsatz steht diesen in der GuV Lebensmittel- Kosten bzw. Getränke-Kosten direkt als Hauptaufwand gegenüber. Beim Beherbergungsumsatz entfällt ein solcher Hauptaufwand. Welche Aufwendungen sind hier nötig, um die Leistung zu erbringen? Welchen Steuersätzen unterliegen diese? 5. Im Dezember fielen ,00 Vorsteuer und ,00 Umsatzsteuer an. Buchen Sie zum 31. Dez., zum 1. Jan. und zum 10. Jan. des Folgejahres

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