Entfall der Kreditvertragsgebühr. Gebühren neu Dezember
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- Waltraud Auttenberg
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1 Entfall der Kreditvertragsgebühr Gebühren neu Dezember
2 Was ändert sich im Gebührengesetz? Gebühren neu Dezember
3 Status quo 15 (1) Gebührengesetz bleibt unverändert Rechtsgeschäfte sind nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird Als Urkunde gilt bei schriftlicher Annahme eines Vertragsanbotes das Annahmeschreiben. Wird die mündliche Annahme eines Vertragsanbotes beurkundet, so gilt diese Schrift als Annahmeschreiben Gebühren neu Dezember
4 Status quo und Änderung 33. Tarif der Gebühren für Rechtsgeschäfte Tarifpost 8 entfällt ersatzlos Darlehensverträge Darlehensverträge nach dem Werte der dargeliehenen Sache...0,8% Gesellschafterkredite, Auslandsbeurkundung gebührenfrei: Lombard Darlehen Darlehensverträge gegen Faustpfand mit Pfandleihanstalten; Darlehensverträge, die den Voraussetzungen für die Gebührenfreiheit von Kreditverträgen entsprechen Gebühren neu Dezember
5 Status quo und Änderung 33. Tarif der Gebühren für Rechtsgeschäfte Tarifpost 19 Kreditverträge entfällt ersatzlos Kreditverträge, von der vereinbarten Kreditsumme, einmal oder Laufzeit bis zu fünf Jahren 0,8 %.; im übrigen 1,5 % Gesellschafterkredite, Auslandsbeurkundung, Factoring, Kreditaufträge Gebührenfrei : Prolongationen Kredite an Kreditinstituten Kredite von Kreditinstituten an Kreditnehmer im Ausland Exportkredite ERP-Kredite Bausparkredite Wohnbauförderungskredite Gebühren neu Dezember
6 Status quo und Änderung 33 Tarif der Gebühren für Rechtsgeschäfte Bleiben unverändert aufrecht Tarifpost 7 Bürgschaftserklärungen Bürgschaftserklärungen (Schuldbeitritt) nach dem Werte der Verbindlichkeit 1%. Gebührenfrei Bürgschaftserklärungen, im Strafverfahren und für allgemeine Interessen Bürgschaftserklärungen von KI an Körperschaften des öffentlichen Rechtes und Eisenbahnunternehmungen Tarifpost 18 Hypothekarverschreibungen Hypothekarverschreibungen, nach dem Werte der Verbindlichkeit (wert der Hypothek) 1 %. Gebühren neu Dezember
7 Status Quo und Änderung 33 Tarif der Gebühren für Rechtsgeschäfte Tarifpost 21 Zessionen Wird geändert Abtretungen von Forderungen oder anderen Rechten vom Entgelt 0,8 % Gebührenfrei: Zessionen an Gebietskörperschaften zur Sicherung rückständiger Abgaben; Zessionen von Forderungen zwischen Kreditinstituten; Zessionen von Forderungen zur Erfüllung eines Factoringvertrages, in dem eine gemäß 33 Tarifpost 19 Abs. 3 gebührenpflichtige Rahmenvereinbarung getroffen wurde; Zessionen von Exportforderungen mit Bundeshaftung; Zessionen von Exportforderungen an den Bund nach Eintritt des Haftungsfalles; Abtretungen von Gesellschaftsanteilen Zessionen an Verbriefungsspezialgesellschaften Gebühren neu Dezember
8 Status quo und Änderung 33 Tarif der Gebühren für Rechtsgeschäfte Tarifpost 22 Wechsel Bleibt unverändert aufrecht Im Inland oder Ausland ausgestellte, gezogene und eigene Wechsel, 1/8% der Wechselsumme. Alle Vervielfältigungen eines Wechsels sowie alle girierten Wechselkopien und Prolongationen unterliegen derselben Gebühr. Für im Ausland ausgestellte und ausschließlich im Auslande zahlbare Wechsel ermäßigt sich die Gebühr auf die Hälfte. Dem Wechsel stehen Anweisungen auf einen Unternehmer und Verpflichtungsscheine eines Unternehmers gleich, wenn sie an Order lauten und über eine Geldleistung ausgestellt sind. Gebührenfrei Finanzwechsel für ERP-Kredit; Exportfondskredite, Exportkreditwechsel, Gebühren neu Dezember
9 Status quo und Änderung 20 Z 5 Der Gebührenpflicht unterliegen nicht Wird geändert Alt: Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte - ausgenommen Wechsel - zu Darlehensverträgen, Kreditverträgen und Haftungs- und Garantiekreditverträgen mit Kreditinstituten, sofern über die genannten Verträge spätestens gleichzeitig mit der Beurkundung des Nebengeschäftes eine Urkunde in einer für das Entstehen der Gebührenschuld maßgeblichen Weise errichtet worden ist; Neu: Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte ausgenommen Wechsel zu Darlehens-, Kredit-, Haftungs- und Garantiekreditverträgen sowie zu den im Rahmen des Factoringgeschäftes getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen Es fehlt: mit Kreditinstituten, sofern über die genannten Verträge spätestens gleichzeitig mit der Beurkundung des Nebengeschäftes eine Urkunde in einer für das Entstehen der Gebührenschuld maßgeblichen Weise errichtet worden ist Gebühren neu Dezember
10 Was ändert sich in der Vertragspraxis? Gebühren neu Dezember
11 Kreditvertrag/Forderungsankauf ab Kreditverträge können und sollen zukünftig schriftlich mit Unterschrift beider Vertragsparteien dokumentiert werden. Jedes entgeltliche Gelddarlehen=Kredit Keine schriftlichen Anbote mit konkludenter Annahme mehr erforderlich/zweckmäßig Keine Gefahr der Kreditgebühr bei privatplatzierten Anleihen, Genussrechten etc Forderungsankaufsverträge baw noch gebührenschonend zu errichten bis zur Klärung der Frage, ob jeder Forderungsankauf Factoring ist oder nur die von den österreichischen Factoring-Instituten geübte Vertragsgestaltung Gebühren neu Dezember
12 Kreditverträge alt und neu ab Vertragsänderungen können schriftlich erfolgen auch wenn Altvertrag konkludent angenommen wurde Korrespondenz zu Kreditverträgen ist ohne Einschränkungen möglich Brief, Telefaxe, s Im Ausland verwahrte Urkunden können jederzeit in das Inland gebracht werden Kreditverträge, Sicherheitenvereinbarungen, Konsortialverträge etc. Finanzierungskonsortien Informationsaustausch ohne Einschränkung mit Konsortialführer/Security Agent bzw. zwischen Konsortialbanken Gebühren neu Dezember
13 Sicherheitenverträge neu ab In den Textmustern Pfandbestellung an Liegenschaften, Sicherungszession und Bürgschaft entfällt Einschränkung auf im Inland beurkundete Kreditverträge. Besichert sind damit gegenwärtige und zukünftige, beurkundete und nicht beurkundete Geld- und Haftungskredite Achtung: Keine Gebührenfreiheit bei Besicherung der gesamten Geschäftsbeziehung (zb Treasury, Regressansprüche aus Forderungsankäufen etc) Verhältnis zwischen dem Wert der Sicherheit und der Höhe der Kreditforderung ( Überbesicherung ) spielt gebührenrechtlich keine Rolle mehr. Achtung auf zivilrechtliche Einschränkungen (Widmungsvereinbarung, unwirksame Ausdehnungsklauseln, sittenwidrige Übersicherung) Gebühren neu Dezember
14 Sicherheiten alt ab , I Alt-Verträge eingeschränkt auf im Inland beurkundete Kredite auch zukünftig Beurkundung der konkludenten Annahme des Kreditanbots nötig, löst keine Gebühr mehr aus Bürgschaften und Sicherungszessionen Austausch gegen neue Verträge nicht zwingend, nur wenn Ausdehnung der besicherten Forderungen auf nicht beurkundete Kredite gewünscht Pfandbestellung an Liegenschaften Empfehlung, Pfandanbote durch beiderseits unterfertigte Pfandurkunden zu ersetzen: -aufwendiges Procedere bei Beurkundung der Annahme der Kreditanbote entfällt (siehe sogleich); -Erweiterung auf nicht beurkundete Kredite; -allfällige rechtliche Probleme im Hinblick auf Anbotsalter werden vermieden. Gebühren neu Dezember
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