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1 Ausbildung Berufsstudien KU Praktikum Unterrichten Einzelpraktikum 2. Studienjahr Kindergarten/Unterstufe weitersehen.

2 Praktikum Unterrichten KU 2

3 Informationen und Zielsetzungen Jedes Praktikum an der PH Luzern bietet den Studierenden die Möglichkeit, neue Kompetenzen zu erwerben und bereits vorhandene zu festigen oder zu erweitern. Die untenstehende Tabelle zeigt auf, wie das Praktikum Unterrichten im Gesamtablauf des Studiums zur Kindergarten-Unterstufenlehrperson eingebettet ist. 3 Die Studierenden planen, gestalten und verantworten erstmals in ihrer Ausbildung über fünf Wochen ein Praktikum an der Unterstufe. 3 Sie sammeln Erfahrungen mit dem Planungsinstrument Unterricht kompetenzorientiert planen und reflektieren diese. 3 Sie arbeiten am beruflichen Handwerk, vertiefen, erweitern und festigen die im ersten Ausbildungsjahr erworbenen Handlungskompetenzen. 3 Sie übernehmen Führungsverantwortung, vertiefen die Beziehung zu den Lernenden und arbeiten in einem bewusst gestalteten pädagogischen Verhältnis mit ihnen. 3 Sie gestalten erstmals Unterricht unter Berücksichtigung fachdidaktischer Ansprüche. 3 Sie lernen die Aufgabenvielfalt einer Unterstufenlehrperson und einer Fachperson für IF, IS, DaZ kennen. 3 Sie analysieren zusammen mit der Praxislehrperson den Stand der Entwicklung ihrer Berufskompetenzen und entwickeln diese weiter. Elemente der Berufspraxis im Rahmen der Ausbildung der Kindergarten/Unterstufe Herbstsemester Zwischensemester Frühlingssemester Zwischensemester 1. Jahr Stufenübergreifendes Grundjahr (1. und 2. Semester) Halbtagespraktikum im Kindergarten (9 Halbtage) Einführungspraktikum im Kindergarten (4 Wochen) Halbtagespraktikum im Kindergarten (9 Halbtage) 2. Jahr Bachelorstudium (3. und 4. Semester) Erkundungspraktikum Unterstufe (10 Halbtage) Praktikum Unterrichten Unterstufe (5 Wochen) Assistenzpraktikum Schuleingangsstufe (10 Halbtage) Assistenzpraktikum Schuleingangsstufe (1 Woche) 3. Jahr Bachelorstudium (5. und 6. Semester) Halbtagespraktikum im Kindergarten (10 Halbtage) Berufspraktikum im Kindergarten (5 Wochen) 3

4 Organisation und Ablauf Schuljahresanfang September 2014 Montag, 17. November bis 19. Dezember Januar bis 6. Februar 2015 (terminliche Anpassung bei Sportwochen) Dienstag, 13. Januar 2015 Vormittag Donnerstag, 22. Januar 2015 Nachmittag Februar 2015 (ab Mitte letzter Praktikumswoche) Hospitation 3 Den Studierenden wird empfohlen den ersten Schultag nach Möglichkeit zu hospitieren. Kontaktaufnahme 3 An der Informationsveranstaltung haben die Studierenden die Möglichkeit organisatorische und thematische Abklärungen für das Erkundungspraktikum zu treffen. Obligatorische Informationsveranstaltung der Praxislehrpersonen 3 Einführung der Praxislehrpersonen und der Studierenden ins Praktikum. 3 Die Teilnahme ist für Praxislehrpersonen und Studierende obligatorisch. Vorpraktikum 3 Unterrichten und gezielte Hospitationen um die Klasse der Praxislehrperson besser kennenzulernen. 3 Individuelle Vorbereitungen und Absprachen mit der Praxislehrperson. 3 Beratungen der Studierenden an der PH Luzern durch Fachdidaktik-Dozierende. Praktikum 3 Die Studierenden unterrichten alle Fächer. 3 Vier Halbtage (zwei Vormittage/zwei Nachmittage) unterrichtet die Praxislehrperson. Diese Halbtage können die Studierenden für Vorbereitungsarbeiten nützen. 3 Die Studierenden werden im Praktikum durch die zuständige Mentoratsperson während zweier Einzellektionen oder einer Doppellektion und evtl. von einer Fachdozentin / einem Fachdozenten besucht. 3 Eine Woche Teamteaching (die Tage können je nach Bedürfnis verteilt werden). Impulsveranstaltung für Praxislehrpersonen 3 Austausch zum Verlauf des Praktikums. 3 Input zu unterrichtsrelevanten Themen. 3 Die Teilnahme ist für Praxislehrpersonen obligatorisch. Standortbestimmung des Praktikums Unterrichten 3 Die Studierenden treffen sich mit den Mentoratspersonen, um miteinander auf das laufende Praktikum Rückschau und Ausblick zu halten. Auswertungsgespräch 3 Das Auswertungsgespräch erfolgt zwischen Praxislehrperson, Student/Studentin und Mentoratsperson im Anschluss an das Praktikum. 3 Der Termin wird individuell vereinbart. 3 Das Auswertungsgespräch findet an der PH Luzern statt und dauert eine Stunde. Informationen/Formulare Hinweis Weitere Informationen und Formulare, die im Praktikum eingesetzt werden, sind im PHLUportal p Praxisausbildung abgelegt. 3 Benutzername und persönliches Passwort haben Sie auf Ihrem Kontaktblatt von der PH Luzern erhalten. Bei Verlust bitte doris.achermann@phlu.ch (T ) kontaktieren. KU-Studierende arbeiten in der Praxisausbildung des Grundjahres hauptsächlich in einem Kinder garten und absolvieren dann das Praktikum Unterrichten an einer Unter stufenklasse, vorzugsweise an einer ersten Klasse. Die KU-Studierenden unterrichten alle Fächer. 4

5 Professionskompetenzen 2. Studienjahr Im zweiten Studienjahr lernen die Studierenden, wie sie das Unterrichtsangebot für vier- bis achtjährige Kinder adaptiv gestalten und die Lern- und Entwicklungsprozesse begleiten können. Sie erweitern, vertiefen und differenzieren ihre allgemeinen und fachdidaktischen Kompetenzen und lernen, wie sie im Unterricht auf die unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingehen können. Die zehn Professionskompetenzen 1. Kompetenz zur Unterrichtsplanung Nach Abschluss des zweiten Studienjahrs planen die Studierenden einzelne Sequenzen, Halbtage und zusammenhängende Unterrichtsreihen fachlich, methodisch und didaktisch gut begründet. Die Planungen weisen eine angemessene Rhythmisierung und klar ersichtliche Lernzielorientierungen auf und beachten den individuellen Lern- und Entwicklungsstand der Kinder. Geeignete Formen des Teamteachings werden eingesetzt. Insbesondere im Assistenzpraktikum Schuleingangsstufe wird der gros sen Alters- und Leistungsheterogenität der Kinder Rechnung getragen. 2. Kompetenz zur Gestaltung eines kompetenzorientierten, verstehensorientierten und motivierenden Unterrichts Nach Abschluss des zweiten Studienjahrs führen die Studierenden unter Berücksichtigung des Vorwissens und der Vorerfahrungen der Kinder einzelne Sequenzen, Halbtage und zusammenhängende Unterrichtsreihen in der Unterstufe und in der altersdurchmischten Schuleingangsstufe fachlich korrekt, zielbezogen und situationsoffen durch. Sie gestalten den Unterricht mit Spielund Lernangeboten so, dass sie durch unterschiedliche Formen des Lernens und Erteilens von Rückmeldungen die aktive, eigenständige Er- und Verarbeitung von Lerninhalten und den weiterführenden Kompetenzaufbau ermöglichen. 3. Kompetenz zur adaptiven Lernbegleitung und Beratung Nach Abschluss des zweiten Studienjahrs begleiten und beraten die Studierenden die Entwicklungs- und Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler individuell und beobachtungsgestützt auf der Basis pädagogischer und psychologischer Erkenntnisse. Sie begleiten die Spiel- und Lernaktivitäten der Kinder wertschätzend und fördernd. 5

6 4. Diagnose- und Beurteilungskompetenz Nach Abschluss des zweiten Studienjahrs erkennen die Studierenden den Stellenwert und Zusammenhang von Beobachtung, Beurteilung, Bewertung und Beratung. Sie berücksichtigen vereinbarte und transparente Beurteilungskriterien und sammeln beurteilungsrelevante Dokumente und Hinweise für sachorientierte Rückmeldungen über die Entwicklungsprozesse und das Lern- und Leistungsverhalten der Kinder. 5. Erziehungskompetenz Nach Abschluss des zweiten Studienjahrs nehmen die Studierenden ihre Verantwortung als Lehrperson für die Klassenführung in Hinblick auf die persönliche Entwicklung und das Lernen der Kinder wahr. Sie erkennen den Stellenwert des sozialen Lebens einer Kindergarten-, Unterstufen- und Eingangsstufenklasse und berücksichtigen, dass dafür pädagogische Gestaltungsmassnahmen proaktiver und reaktiver Art angewendet werden müssen. Sie gestalten Interaktionen altersangemessen und beachten bei der Klassenführung die eigenen Stärken und Schwächen wie auch die Stärken und Schwächen der Lernenden. 8. Reflexionskompetenz Nach Abschluss des zweiten Studienjahrs sind die Studierenden fähig und gewillt, ihr praktisches Handlungswissen mit systematischem Wissenschaftswissen zu verknüpfen, zu begründen und weiterzuentwickeln. 9. Kompetenz zum Umgang mit Belastungen Nach Abschluss des zweiten Studienjahrs verstehen es die Studierenden, eigene Stärken und Schwächen adäquat einzuschätzen und zu reflektieren. Sie können berufsbezogene Belastungen und Schwierigkeiten, Höhen und Tiefen im Dialog mit Mitstudierenden, Praxislehrpersonen und Dozierenden bewältigen und kennen externe Ressourcen im Umgang mit anspruchsvollen Situationen. Sie planen gezielt Erholungsphasen ein. 6. Beziehungskompetenz Nach Abschluss des zweiten Studienjahrs sind sich die Studierenden der Relevanz von wertschätzenden Beziehungen fürs Lernen und Lehren bewusst. Sie können mit Nähe und Distanz umgehen und sich in die vielfältigen Lebenswelten der Lernenden einfühlen. Dabei berücksichtigen sie Spannungsfelder, die die Kinder in den je unterschiedlichen Entwicklungsphasen beschäftigen. Sie begegnen den Lernenden, den Erziehungsberechtigten und den Kolleginnen und Kollegen mit Achtung und Respekt. Sie sind für Ungerechtigkeiten sowie Ausgrenzungen sensibilisiert und achten in der Begegnung mit den Kindern auf einen sorgsamen Umgang mit Emotionen. 7. Organisationskompetenz Nach Abschluss des zweiten Studienjahrs verfügen die Studierenden über ein persönlich erprobtes Aufgaben- und Zeitmanagement. Sie setzen effiziente Instrumente zur Organisation des Unterrichts ein. 6

7 Rolle, Aufgaben und Arbeitsaufträge der Beteiligten 10. Berufsethische Kompetenz Nach Abschluss des zweiten Studienjahrs engagieren sich die Studierenden für ein respektvolles, solidarisches Miteinander. Sie regen das Engagement der Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsgeschehen und in der Schule an, aktivieren und verpflichten sie zu altersangemessener Wertschätzung, Gerechtigkeit und Fürsorge. Sie achten darauf, niemanden zu bevorzugen und zu benachteiligen. Sie erkennen die soziokulturelle, sprachliche, religiöse und individuelle Vielfalt in den Klassen, entwickeln eine positive Haltung für die Kinder- und Menschenrechte als ethische und rechtliche Rahmenbedingungen für den Unterricht und die Schule und setzen sich für Chancengerechtigkeit aller Kinder ein. Praxislehrpersonen Die Praxislehrperson übernimmt die Verantwortung für einen wichtigen Teil der Ausbildung. Sie be gleitet die/den ihr zugewiesene/n Studentin/Studenten während des Praktikums. Studierende begleiten 3 Sie legt für jedes Fach, die Grobziele und die zu behandelnden Inhalte fest. 3 Sie berät die Studentin/den Studenten bei der Bewältigung der Aufgaben und stellt Lehrmittel, Materialien und persönliches Know-how zur Verfügung. 3 Sie setzt mit der Studentin/dem Studenten Besprechungstermine und -themen fest und reflektiert den Praktikumsverlauf. Als Hauptthemen der Reflexion bieten sich an: Lernzielerreichung der Praktiumsklasse, Lern- und Entwicklungsverlauf der Studentin/des Studenten. Die Besprechungen sind auf den Lernstand der Studierenden und ihre persönlichen Ziele abgestimmt. 3 Sie analysiert und begleitet vor allem laufend die pädagogischen und didaktischen Kompetenzen der Studentin/des Studenten mittels des von der PH Luzern vorgesehenen Instrumentes. Die aktuelle Version des Beurteilungsrasters ist vom PHLUportal herunterzuladen. Vor dem Praktikum 3 Die Praxislehrperson macht sich durch die Lektüre der vorliegenden Praktikumsbroschüre und den Unterlagen im PHLUportal mit der Ausbildung der Studierenden vertraut. 3 Sie nimmt an den obligatorischen Informations- und Ausbildungsveranstaltungen der PH Luzern teil. 3 Sie führt mit den Studierenden im Vorpraktikum eine erste Standortbestimmung durch. 3 Sie bespricht im Voraus mit der Studentin/dem Studenten die Praktikumsplanung (Vorpraktikum). 3 Die Praxislehrperson informiert die im Praktikum involvierten Fachlehrpersonen und verschafft ihnen Zugang zu den Informationen und weiteren Unterlagen zum Praktikum. 3 Sie orientiert Eltern und Lernende über das Praktikum. 7

8 Während des Praktikums 3 Die Praxislehrperson bleibt grundsätzlich für ihre Klasse verantwortlich, auch gegenüber aussenstehenden Personen. 3 Die Praxislehrperson begleitet durch den täglichen Rückblick die Entwicklung der beruflichen Kompe tenzen der Studierenden. Der Unterricht soll anhand eines ausgehandelten Ausbildungsschwerpunktes reflektiert werden, der aus den Wochenzielen abgeleitet wird. 3 Die Praxislehrperson führt am Ende jeder Woche eine Standortbestimmung durch, welche sich an den Wochenzielen orientiert. Dabei ist der Selbstreflexion der Studentin/dem Studenten genügend Raum zu gewähren. Die Besprechungen erfolgen auf der Grundlage schriftlich festgehaltener Beobachtungen. 3 Die Praxislehrperson ermöglicht die Teilnahme an einem GBF-Gespräch. 3 Sie ermöglicht den Einsatz des Lehreroffice und unterstützt die Studierenden bei der Anwendung. PH-Regelungen 3 Im Falle von Konflikten, die sich nicht zwischen Studentin/ Student und Praxislehrperson regeln lassen, nimmt die Praxislehrperson rechtzeitig mit der PH-Mentoratsperson Kontakt auf (vgl. Doku ment «Verfahren bei Problemen in Praktika» (PHLUportal). Nach dem Praktikum 3 Die Praxislehrperson bringt die Beurteilung der Kompetenzen auf der Grundlage konkreter Beobachtungen in das Auswertungsgespräch nach dem Praktikum mit (vgl. Auswertungsgespräch S. 13). 3 Die Praxislehrperson wird gemäss Tarifen der PH Luzern entschädigt. Studierende Die Studierenden entwickeln ihre im Grundjahr aufgebauten Kompetenzen im Unterrichten und Erziehen weiter. In Absprache und mit Begleitung der Praxislehrperson und der PH-Mento ratsperson unterrichten sie die ihnen zugeteilte Klasse und werten die gemachten Berufserfahrungen aus. Es darf erwartet werden, dass die Studierenden initiativ, engagiert, verlässlich und selbstbewusst als Lehr person mit Schülerinnen und Schülern arbeiten und sich sowohl für das Lernen wie das Verhalten der Kinder verantwortlich fühlen. Vor dem Praktikum 3 Die Studierenden legen ihren Praxislehrpersonen vor Praktikumsbeginn das Kompetenzraster aus dem Grundjahr vor, falls dies nicht schon erfolgt ist. 3 Die Studierenden formulieren auf der Grundlage der Standortgespräche im Grundjahr und den Erfahrungen im Erkundungspraktikum zwei bis drei persönliche Ausbildungsziele und Schwerpunkte für das Praktikum und besprechen diese mit der Praxislehrperson. 3 Die Studierenden besprechen vor Praktikumsbeginn die Grobplanung des Praktikums mit der Praxislehrperson und halten die Planung schriftlich fest. Sie planen in jedem Fach eine zusammenhängende Lerneinheit (auch fächerübergreifend). Während des Praktikums 3 Die Studierenden bereiten sich sorgfältig auf den Unterricht vor. Alle Lektionsvorbereitungen werden schriftlich festgehalten. Die jeweils erste Lektion jedes Faches wird mit dem Präparationsformular aus dem Grundjahr vorbereitet. Danach können die Studierenden in Absprache mit der Praxislehrperson ein eigenes Formular verwenden. Dieses muss folgende Elemente verbindlich enthalten: Lektionsziele, Materialvorbereitung, Unterrichtsverlauf. Die Lektionspräparationen dienen der gegenseitigen Kommunikation. Die Praxislehrperson muss im Voraus erschliessen können, wie der Lektionsverlauf aussehen soll. 3 Die Studierenden reflektieren den Unterricht täglich mit der Praxislehrperson anhand der festgelegten Ausbildungsschwerpunkte. Die Erfahrungen und Einsichten werden schriftlich festgehalten (z. B. in einem Lernjournal). 3 Die Studierenden führen mit der Praxislehrperson wöchentlich eine Standortbestimmung bezüglich ihrer Handlungskompetenzen durch (siehe Kompetenzenraster S. 11). 3 Sie nehmen an einem GBF-Gespräch teil. 8

9 PH-Regelungen 3 Im Falle von Konflikten, die sich nicht im Praktikum regeln lassen, nimmt die Studentin/der Student mit der Mentoratsperson Kontakt auf. 3 Es wird kein Praktikumslohn bezahlt. Besuch Mentorin/Mentor 3 Die Studierenden werden einmal von einer PH-Mentoratsperson besucht. Der Besuchstermin wird vor Praktikumsbeginn festgelegt. 3 Beim Besuch sind der Mentoratsperson und der Praxislehr person folgende Dokumente vorzulegen: Präparation der Lektion auf dem Präparationsformular des Grundjahrs, inkl. Beilagen (Arbeitsblätter, geplante Wandtafelanschriften etc.) Persönliche Praktikumsziele Grobplanung des Praktikums 3 Wenn möglich ist die Praxislehrperson bei der Besprechung anwesend. Absenzen 3 Im Falle unplanbarer Abwesenheiten (z. B. Krankheit) sind die beteiligten Praxislehrpersonen umgehend zu benachrichtigen. Danach ist folgendermassen vorzugehen: Abwesenheit bis zu drei Tagen: Information der Mentoratsperson per oder Telefon. Abwesenheit von mehr als drei Tagen: Einreichung eines Arztzeugnisses auf der Kanzlei der PH Luzern. Information der Mentoratspersonen. Abwesenheiten im Praktikum müssen kompensiert werden. Über die Art der Kompensation entscheidet die Mentoratsperson in Absprache mit der Praxislehrperson. Detaillierte Ausführungen zu Absenzen im Praktikum sind im Dokument «Regelung der Präsenz und Absenz in der Ausbildung» (PHLUportal) nachzulesen. Bei Unklarheiten ist die Mentoratsleitung (heidi.wuethrich@phlu.ch) oder die Studiengangsleitung (kathrin.krammer@phlu.ch) zu kontaktieren. Mentorinnen und Mentoren Die PH-Mentoratspersonen sorgen für den programmatischen Ablauf der berufspraktischen Ausbildung und begleiten die Studierenden fördernd und fordernd auf ihrem Lern weg. Sie bilden die Studierenden im Bereich «Erziehung und Unterricht» aus. Die Begleitung der PH-Mentorinnen und -Mentoren umfasst folgende Prozesselemente: 3 Die PH-Mentoratspersonen führen als Tandem das Mentoratsmodul und bilden die Studierenden im Bereich des Unterrichtens aus. 3 Sie führen die Praxislehrpersonen in die Aufträge und Zielsetzungen des Praktikums ein. 3 Sie initiieren Unterrichtsbesuche im Praktikum und leiten die anschliessende Be sprechung von max. einer Lektion. 3 Sie führen persönliche Gespräche und Standortgespräche mit den Studierenden. 3 Die Mentoratspersonen vereinbaren mit den Studierenden vor Beginn des Praktikums den Praxisbesuch. 3 Sie besuchen die Studierenden im Praktikum und besprechen zusammen mit der Praxislehrperson den Unterricht. 3 Die Mentoratspersonen vereinbaren mit den Studierenden und der Praxislehrperson ein Auswertungs gespräch. Es findet an der PH Luzern statt. 3 Sie sind für die abschliessende Qualifizierung verantwortlich. Nach dem Praktikum 3 Die Studierenden nehmen an der Praktikumsauswertung im Mentorat teil. 3 An das Auswertungsgespräch (vgl. S. 13) ist der ausgefüllte Kompetenzenraster mitzubringen. Im An schluss an das Auswertungsgespräch verfassen die Studierenden einen summarischen Lernbericht mit wesentlichen Erfahrungen und Erkenntnissen aus dem Praktikum: Gelungenes, Stärken, offene Fragen und Zielsetzungen für die weitere Kompetenzentwicklung (eine bis zwei A4-Seiten). Dieser Bericht ist der Praxislehrperson und der Mentoratsperson bis eine Woche nach dem Auswertungsgespräch zuzustellen. 9

10 Fachdozierende Die Unterrichtsbesuche durch die Fachdozierenden umfassen eine Lektion und dienen dazu, dass die Studierenden fachspezifische und förderorientierte Rückmeldungen zu ihrem Unterricht erhalten. Die Unterrichtsbesuche bieten die Möglichkeit für fachdidaktisches Coaching und haben keine qualifizierende Funktion. Zielsetzungen 3 Fachdidaktische Beratung und Begleitung von einzelnen Studierenden beim Unterrichten 3 Kontakt der Fachdozierenden mit Praktikumsklassen, Einblick in aktuelle Fragen und Herausforderungen in der Praxis Den Besuchstermin vereinbaren die Fachdozierenden individuell mit den Studierenden. Einerseits können Studierende auf Fachdozierende zugehen, andererseits kann die Initiative aber auch von den Fachdozierenden ausgehen, die Studierende konkret anfragen können. Der Besuchstermin wird spätestens in der Vorbereitungswoche im Dezember festgelegt. Die Studierenden besprechen die Unterrichtsplanung mit den Fachdozierenden vor (z. B. im Rahmen der fachdidaktischen Beratung in der Vorbereitungswoche) und/oder die Studierenden erhalten im Voraus schriftlich Rückmeldung zur Vorbereitung des Unterrichts. Die Studierenden sind dafür verantwortlich, dass der FD-Besuch mit der Praxislehrperson abgesprochen ist und dass die FD-Dozierenden über die erforderlichen Informationen zum Praktikumsbesuch verfügen. Organisation Die Praktikumsbesuche der Fachdozierenden im Praktikum Unterrichten werden folgendermassen organisiert: 3 Die Studierenden werden im Herbstsemester per Info-Letter darüber informiert, dass sie einen Besuch von einer oder einem FD-Dozierenden im Praktikum Unterrichten zugute haben. 3 Die FD-Dozierenden werden per Info-Letter darüber informiert, dass sie im Praktikum Unterrichten Besuche abstatten können (maximal fünf Besuche pro Fachdozentin/-dozent). 10

11 Kompetenzenraster Beobachten und Fördern Die Kompetenzenraster werden während des Praktikums für die Fremd- und Selbsteinschätzung als Förderinstrument verwendet. Es gelten folgende Grundsätze: 3 Schwerpunktmässig wird an den Unterrichtskompetenzen des 3. Semesters gearbeitet (siehe unten). 3 Die Grundkompetenzen (siehe unten) sollten weitgehend vorhanden sein. Einige Kompetenzen sind aber weiterhin explizit auszubilden, die übrigen Grundkompetenzen sind zu festigen. 3 Gegen Ende des Praktikums füllt die Praxislehrperson die Kompetenzenraster (Downloads im PHLUportal) aus und zeigt darin die Entwicklung der/des Studierenden und den zu diesem Zeitpunkt geforderten Ausbildungsstand auf. Die gleichen Raster werden unabhängig davon auch von der/dem Studierenden ausgefüllt. 3 Zusätzlich legen Praxislehrperson und Studentin/Student zwei bis drei Zielsetzungen für das nächs te Praktikum (Berufspraktikum) fest. Beurteilen 3 Die ausgefüllten Raster bilden die Grundlage für das Auswertungsgespräch. 3 Die Beurteilung des Praktikums wird auf dem Gesprächsbeschluss festgehalten (vgl. Ablauf Auswertungsgespräch S. 13) Unterrichtskompetenzen des 3. Semesters Dokumente Arbeitsklima Persönliches Verhaltensmuster Planen Sachkompetenz Lern- und Hausaufgaben Differenzierte Lernangebote Lernstand analysieren Bearbeitung 3 kann durch geeignete Massnahmen Voraussetzungen für ein angemessenes Arbeitsklima schaffen 3 kann persönliche Verhaltensmuster in pädagogisch herausfordernden Situationen erkennen und bewusst daran arbeiten 3 ist in der Lage, grössere Lerneinheiten zielführend zu planen, durchzuführen und auszuwerten 3 ist in allen unterrichteten Inhalten sachkompetent 3 stellt lernwirksame und klar formulierte Lernaufgaben 3 stellt angemessene Hausaufgaben, die in der Planung integriert sind und den Kindern ein selbstständiges Arbeiten ermöglichen 3 achtet darauf, nach Schwierigkeitsgrad, Tempo, Interessen, Vorkenntnissen und Sozialformen differenzierte Lernangebote zu gestalten 3 setzt «Erweiterte Lehr- und Lernformen» so ein, dass für die Kinder differenzierte Aufgabenstellungen und Ansprüche entstehen 3 kann den Lernstand von einzelnen Lernenden analysieren und in der weiteren Planung berücksichtigen 11

12 Grundkompetenzen im Praktikum Unterrichten Dokumente Beziehung Auftreten Sprache Führen und Leiten Reflexion und Selbstwahrnehmung Perspektivenwechsel Zuverlässigkeit und Eigeninitiative Bearbeitung 3 kann zu den Schülerinnen und Schülern und im Kollegium eine gute Beziehung aufbauen, geht auf andere zu 3 schafft angemessene Nähe und Distanz in der Beziehung zu den Lernenden (altersgerechte Kontaktaufnahme und -pflege) 3 zeigt durch verbale und nonverbale Reaktionen, dass er/sie zuhört 3 wirkt im Auftreten sicher (Körperhaltung, Mimik, Gestik), kleidet sich angemessen 3 wirkt authentisch (Echtheit) 3 drückt sich fliessend und präzise aus 3 beherrscht die Standardsprache im schriftlichen und mündlichen Ausdruck 3 spricht stufengerecht und verständlich 3 übernimmt Führungsverantwortung 3 übernimmt Verantwortung für den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler 3 nimmt die Rolle der Lehrperson ernst 3 wertet Rückmeldungen von Gesprächspartner/-innen für sich selbst aus und lernt daraus 3 kann Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und Folgerungen, Konsequenzen theoriegeleitet analysieren und begründen 3 kann wesentliche Aspekte einer Situation, des eigenen Handelns und Verhaltens differenziert wahrnehmen, erfassen und beschreiben sowie realistisch einschätzen 3 kennt die persönlichen Ressourcen und nutzt sie 3 kann sich Distanz zum Geschehen verschaffen 3 wechselt die Perspektive, um die Lernenden zu verstehen 3 gibt kritisch-konstruktives Feedback 3 nimmt Fragen und Argumente anderer auf 3 hält sich zuverlässig an Vereinbarungen und Verpflichtungen 3 ergreift selbst die Initiative und zeigt Präsenz Hinweis Die Kompetenzenraster und der Gesprächsbeschluss stehen auf dem PHLUportal als Downloads zur Verfügung (Downloadanleitung S. 4). 12

13 Auswertungsgespräch Das Praktikum wird mit einem Auswertungsgespräch abgeschlossen. Daran nehmen die Studentin/der Student, die Praxislehrperson und die zuständige PH-Mentoratsperson teil. Das Gespräch dauert un gefähr eine Stunde und findet an der PH Luzern statt. Das Auswertungsgespräch ist ein Element, das im Dienste der Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenzen steht. Im Auswertungsgespräch blicken Praxislehrperson und Studierende/r auf das Praktikum zurück und reflektieren die professionelle Entwicklung während dieser Zeit. Erworbene Kompetenzen und vorhandene Fähigkeiten werden gewürdigt und professionelle Entwicklungsbereiche, an denen die bzw. der Studierende im weiteren Verlauf der Ausbildung arbeiten muss, werden gemeinsam definiert. Bei einem gut verlaufenen Praktikum hat das Auswertungsgespräch einen reflektierenden Charakter. Nach einem konflikthaften Praktikum oder einem Praktikum, das gravierende Mängel offenbart, dient das Gespräch dazu, eine seriöse und transparente Bilanz zu ziehen. Gesprächsvorbereitung Ausgangspunkt für das Gespräch sind die von der Studentin/dem Studenten und der Praxislehrperson je eigenständig ausgefüllten Kompetenzenraster (vgl. S. 11). Gesprächsverlauf Das Gespräch wird von der Mentoratsperson moderiert, wobei der Kompetenzenraster als Grundlage dient. Den Abschluss des Gesprächs bildet das Ausfüllen des Gesprächsbeschlusses. Dieser stellt eine Fremdbeurteilung durch die Praxislehrperson und die Mentoratsperson dar und wird zum Abschluss unterzeichnet. Die Studentin/der Student ist dabei nicht anwesend. Auf das Setzen der Kreuze im Abschnitt «Beurteilung der Ausbildungsschwerpunkte» nimmt die Mentoratsperson auf der Grundlage des Gesprächs und des Quervergleichs mit anderen Praktika Einfluss. Der Teil «Bericht der Praxislehrperson» wird von der Praxislehrperson selbst verantwortet und von der Mentoratsperson in der Regel nicht beeinflusst. Am Ende des Gesprächs wird die Beurteilung der Studentin/dem Studenten eröffnet und begründet. Weitere Arbeiten Die Studentin/der Student hält in einem summarischen Lernbericht die im Gespräch genannten bedeutsamen Erkenntnisse fest und reflektiert ihren/seinen Lern- und Entwick lungs prozess. Der Bericht umfasst eine bis zwei Seiten und ist eine Woche nach dem Auswertungsgespräch der Praxislehrperson und der PH Mentoratsperson zum Gegenlesen und Reagieren zuzustellen. Die definitive Version ist der PH-Mentoratsperson abzugeben. Die Studierenden legen eine Kopie des Lernberichts bei sich ab. 13

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15 Dokumente Folgende Dokumente dienen als Grundlage für das Auswertungsgespräch Dokumente Unterrichtskompetenzen des 3. Semesters Grundkompetenzen Persönliche Lernziele für das Praktikum Unterrichten Gesprächsbeschluss für das Praktikum Unterrichten Bearbeitung 3 Raster wird von der Praxislehrperson und der Studentin/ dem Studenten unabhängig voneinander ausgefüllt 3 Hinweise der Praxislehrperson und der Studentin/des Studenten zu ausgewählten Grundkompetenzen 3 Raster wird durch die Studentin/den Studenten ausgefüllt 3 1. Teil: Noch nicht ausfüllen! Das Setzen der Kreuze erfolgt am Auswertungsgespräch Teil: Die Praxislehrperson verfasst einen Bericht zum Praktikum. PHLUportal Dokument «Kompetenzenraster» für das Praktikum Unterrichten, Teil A) Unterrichtskompetenzen Dokument «Kompetenzenraster» für das Praktikum Unterrichten, Teil B) Grundkompetenzen Dokument «Kompetenzenraster» für das Praktikum Unterrichten, Teil C) Ziele Dokument «Gesprächsbeschluss» Die Dokumente sind im PHLUportal abgelegt und müssen elektronisch ausgefüllt werden. Das Original des Gesprächsbeschlusses erhält die Studentin/der Student zur eigenen Verfügung und Verwahrung. Die Mentorats person legt bei sich eine Kopie ab und sorgt dafür, dass eine weitere Kopie im Studierendendossier in der Kanzlei der PH Luzern abgelegt wird. 15

16 Die Bilder entstanden im Zwischensemester 2013/14 in den Praktikumswochen in der Praxisschule Stans /100_0089_hab_ Papier: 100 % Altpapier, C0 ² -neutral Praktikum Unterrichten Heidi Wüthrich Leiterin Mentorat KU heidi.wuethrich@phlu.ch Sekretariat T +41 (0) PH Luzern Pädagogische Hochschule Luzern Ausbildung Pfistergasse 20 Postfach Luzern 7 T +41 (0) F +41 (0) ku@phlu.ch

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