Berufspraktikum Kindergarten/Unterstufe

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1 Ausbildung Berufsstudien KU Berufspraktikum Kindergarten/Unterstufe Einzelpraktikum im 3. Studienjahr weitersehen.

2 Berufspraktikum Kindergarten/Unterstufe 2

3 Grundlagen Zielsetzungen Übersicht Praktikaeinsätze in der Ausbildung Kindergarten/Unterstufe Jedes Praktikum an der PH Luzern bietet den Studierenden die Möglichkeit, neue Kompetenzen zu erwerben und bereits vorhandene zu festigen. Die unten stehende Tabelle zeigt, wie das «Berufspraktikum» im Gesamtablauf des Studiums zur Kindergarten/Unterstufenlehrperson ein gebettet ist. Berufspraktikum im Kindergarten Die KU-Studierenden verbringen im Winterzwischensemester des dritten Ausbildungsjahres fünf Wochen in einem Einzel praktikum an einem Kindergarten. Die Kinder treten zunehmend früher in den Kindergarten ein und in keiner anderen Stufe ist die Heterogenität der Lerngruppe so gross wie zu Beginn ihrer Schullaufbahn im Kindergarten. Das Praktikum orientiert sich am Lehrplan für den Kindergarten und nimmt den ganzheitlichen Ansatz der Kindergartenarbeit mit dem Schwerpunkt «Märchen» auf. Das Thema Märchen ist prädestiniert, um kindgemässe Verarbeitungs-, Ausdrucks-, Spiel- und Lernmöglichkeiten durchzuführen, es lässt die Kinder in die Welt der Fantasie eintauchen und daraus Kraft schöpfen. Dieser Schwerpunkt ermöglicht zudem den Einbezug von Inhalten aus allen Fachbereichen der KU-Ausbildung. Das gewählte Märchen wird mindestens drei Wochen thematisiert. 3 Die Studierenden planen, gestalten und verantworten den Unter richt an einer Kindergartenklasse und erleben den Arbeits rhythmus einer Kindergartenlehrperson und bewältigen ihre Aufgabenvielfalt. 3 Sie arbeiten am beruflichen Handwerk, vertiefen, erweitern, festigen und vervollständigen die bisher erworbenen Handlungskompetenzen. 3 Sie übernehmen Führungsverantwortung, bauen eine Beziehung zu den Kindern auf und arbeiten in einem bewusst gestalteten pädagogischen Verhältnis mit ihnen. 3 Sie gestalten Unterricht unter Berücksichtigung stufendidaktischer Ansprüche. 3 Sie analysieren zusammen mit der Praxislehrperson den Stand der Entwicklung ihrer Berufs kompetenzen und entwickeln sie weiter. Elemente der Berufspraxis im Rahmen der Ausbildung der Kindergarten/Unterstufe Herbstsemester Zwischensemester Frühlingssemester Zwischensemester 1. Jahr Stufenübergreifendes Grundjahr (1. und 2. Semester) Halbtagespraktikum im Kindergarten (6 Halbtage) Einführungspraktikum im Kindergarten (4 Wochen) Halbtagespraktikum im Kindergarten (6 Halbtage) 2. Jahr Bachelorstudium (3. und 4. Semester) Erkundungspraktikum Unterstufe (10 Halbtage) Praktikum «Unterrichten» Unterstufe (5 Wochen) Assistenzpraktikum Schuleingangsstufe (10 Halbtage) Assistenzpraktikum Schuleingangsstufe (1 Woche) 3. Jahr Bachelorstudium (5. und 6. Semester) Halbtagespraktikum im Kindergarten (10 Halbtage) Berufspraktikum im Kindergarten (5 Wochen) 3

4 Organisation und Ablauf Herbstsemester 2013 Montag, 11. November bis 20. Dezember Januar bis 14. Februar 2014 (bei Sportwoche bis 14. Januar 2014) Dienstag, 21. Januar 2014 Montag, 17. Februar 2014 Februar 2014 Praktikumsplanung 3 Die Studierenden treffen erste thematische und organisatorische Absprachen. 3 Dozierende der Fachbereiche und die Mentoratspersonen begleiten die Planungsarbeiten. Informationsveranstaltung 3 Einführung der Praxislehrpersonen und der Studierenden in die Aufträge und Zielsetzungen des Praktikums. 3 Die Teilnahme ist für Praxislehrpersonen und Studierende obligatorisch. Vorpraktikum 3 Unterrichten und gezielte Hospitationen (drei Halbtage) um Klasse und Unterrichtsstil der Praxis lehrperson besser kennenzulernen. 3 Individuelle Vorbereitungen und Planungsbesprechungen mit der Praxislehrperson. 3 Beratungen an der PH Luzern durch Fachdidaktik Dozierende und Mentor/in. Praktikum 3 Die Präsenz der Studierenden im Praktikum entspricht dem vollen Pensum einer Kinder gartenlehrperson und umfasst darüber hinaus die vereinbarten Besprechungs- und Planungsstunden. 3 Praxislehrperson und Studierende arbeiten eine Woche im Teamteaching. 3 Drei Halbtage unterrichtet die Praxislehrperson. Diese Halbtage können die Studierenden für Vorbereitungsarbeiten und/oder Forschungsprojekte nutzen (zwei Vormittage, ein Nachmittag). 3 Die Studierenden unterrichten an acht Halbtagen selbstständig. Die Praxislehrperson erscheint während der Unterrichtszeit nur auf ausdrücklichen Wunsch der Studierenden. Drei bis vier Unterrichts- und Planungsbesprechungen mit der Praxislehrperson garantieren den Studierenden die persönliche Unterstützung. Die Praxislehrperson regelt mit der Schulleitung, wie die für sie frei werdende Zeit verwendet wird. 3 Der verbindliche Auftrag im Bereich Gestalten wird durch die verantwortlichen Dozierenden begleitet (Leistungsnachweis Gestalten). 3 Die Studierenden werden im Praktikum durch die zuständige Mentoratsperson während einer Stunde besucht. 3 Beim zweiten Besuch der Mentoratsperson findet die berufspraktische Prüfung statt. (Die Praxislehrperson übernimmt die Expertinnenfunktion.) Impulsveranstaltung für Praxislehrpersonen 3 Austausch zum Verlauf des Praktikums 3 Input zu unterrichtsrelevanten Themen Praktikumsauswertung 3 Sie findet im Mentorat statt. Auswertungsgespräch 3 Das Auswertungsgespräch erfolgt zwischen Praxislehrperson, Student/Studentin und Mentorats person im Anschluss an das Praktikum. 3 Der Termin wird individuell vereinbart. 3 Das Auswertungsgespräch findet an der PH Luzern statt und dauert eine Stunde. Informationen/Formulare Weitere Informationen und Formulare, die im Praktikum eingesetzt werden, sind im PHLUportal abgelegt. 3 Benutzername und persönliches Passwort haben Sie auf Ihrem Kontaktblatt von der PH Luzern erhalten. Bei Verlust bitte doris.ackermann@phlu.ch (T ) kontaktieren. 4

5 Rolle, Aufgaben und Arbeitsaufträge der Beteiligten Praxislehrpersonen Die Praxislehrpersonen übernehmen die Verantwortung für einen wichtigen Teil der Aus bildung. Sie begleiten die ihnen zugewiesenen Studierenden während des Praktikums. Das Prakti kum begleiten heisst konkret: Vor dem Praktikum 3 Sie unterstützen die Studierenden bei der Wahl der Richt- und Grobziele und des Märchens. 3 Sie informieren während des Halbtagespraktikums die Studierenden über die Gruppenzusammensetzung, den Entwicklungs- und Lernstand einzelner Kinder. Es ist ratsam, vor dem Berufspraktikum diese Informationen zu aktualisieren. 3 Sie beraten die Studierenden bei der Bewältigung ihrer Aufgaben und stellen Unterrichtshilfen, Materialien und persönliches Know-how zur Verfügung. 3 Sie machen sich durch die Lektüre der vorliegenden Praktikumsbroschüre sowie durch die Teilnahme an den Informations- und Ausbildungsveranstaltungen der PH Luzern mit der Ausbildung der Studierenden vertraut. 3 Sie besprechen mit den Studierenden die Praktikumsplanung. Während des Praktikums 3 Die Praxislehrpersonen bleiben grundsätzlich für ihre Klassen verantwortlich, auch gegenüber aussenstehenden Personen. 3 Es ist wichtig, dass Studierende in die Elternarbeit (Elternabend, Elterngespräche) Einblick erhalten. 3 Sie setzen mit den Studierenden Besprechungstermine und -themen fest und reflektieren den Praktikumsverlauf auf der Grundlage des Kompetenzenrasters. Die Besprechungen sind auf den Lernstand der Studierenden, ihre Ressourcen, ihre noch fehlenden oder verbesserungs bedürftigen Kompetenzen und ihre persönlichen Ziele abgestimmt. 3 Die Praxislehrpersonen begleiten durch den täglichen Rückblick die Entwicklung der beruflichen Kompetenzen der Studierenden. Der Tag soll anhand eines ausgehandelten Ausbildungsschwer punkts und nicht entlang des zeitlichen Verlaufs der einzelnen Sequenzen reflektiert werden. Der Ausbildungsschwerpunkt leitet sich aus den Wochen zielen und dem Kompetenzraster ab. 3 Die Praxislehrpersonen ermöglichen den Studierenden einen hohen Anteil an praktischen Unter richtserfahrungen. 3 Die Praxislehrperson führt am Ende jeder Woche eine Standortbestimmung durch, welche sich an den Wochenzielen orientiert. Dabei ist der Selbstreflexion der Studierenden angemessen Raum zu gewähren. Als weitere Besprechungs grundlage wird für die Standortbestimmungen der Kompetenzenraster (siehe S. 9) im formativen Sinne verwendet. Die Besprechungen erfolgen auf der Grundlage schriftlich festgehaltener Beobachtungen. Es ist ausdrücklich erwünscht, dass die Praxislehrperson dem oder der Studierenden im Bedarfsfall eine bestimmte Unterrichts kompetenz (z. B. einen gut organisierten Ein stieg in eine Gruppen arbeit) vorzeigt und mit ihm/ihr analysiert. Neuere Studien be legen: Studierende lernen nicht nur durch Reflexion, sondern auch durch zielgerichtetes Beobachten einer kompetenten Berufs person besonders gut. 3 Sie ermöglicht, falls das Lehreroffice eingesetzt wird, Einsicht und Unterstützung oder führt die Studierenden in ihre eigene Art von schriftlichem Festhalten/Planen ein. 3 Die Praxislehrperson des Berufspraktikums muss grundsätzlich dazu bereit sein, im Rahmen des Berufspraktikums mit ihrer Klasse die Durchführung einer berufspraktischen Prüfung von 60 Minuten Dauer zu gewährleisten und bei der Beurteilung als Expertin/als Experte mitzu wirken. 3 Alle Angaben zur berufspraktischen Prüfung befinden sich im PHLUportal. Die mit der Expertentätigkeit verbundenen Regeln sind einzuhalten. 3 Die Praxislehrperson nimmt an den obligatorischen Informationsveranstaltungen teil. Konfliktregelung 3 Im Falle von Konflikten, die sich nicht zwischen Studentin/ Student und Praxis lehrperson regeln lassen, nimmt die Praxislehrperson rechtzeitig mit der PH-Mento rats person Kon takt auf (vgl. Dokument «Verfahren bei Problemen in Praktika» (PHLUportal). Nach dem Praktikum 3 Die Praktikumslehrperson bringt die Beurteilungskompetenzen auf der Grundlage konkreter Beobachtungen in das Auswertungsgespräch nach dem Praktikum mit (vgl. Auswertungsgespräch S. 8). 3 Die Praxislehrperson wird für das Praktikum gemäss den Tarifen der PH Luzern entschädigt. 5

6 Studierende Die Studierenden entwickeln ihre bisher erworbenen Kompetenzen im Unterrichten und Erziehen weiter. In Absprache und mit Begleitung der Praxislehrperson und der PH-Mento ratsperson unterrichten sie die ihnen zugeteilte Klasse und werten die gemachten Berufs erfahrungen aus. Es wird erwartet, dass die Studierenden als Lehrperson initiativ, engagiert, verlässlich und selbstbewusst mit den Kindern arbeiten und sich für deren Wohl und Entwicklung verantwortlich fühlen. Vor dem Praktikum 3 Die Studierenden formulieren auf der Grundlage des Standortgesprächs nach dem Praktikum «Unterrichten» (vorangegangenes Unterrichtspraktikum) und des Halbtagespraktikums drei persönliche Ausbildungs ziele und Schwerpunkte für das Berufspraktikum und besprechen diese mit der Praxislehrperson. 3 Die Studierenden besprechen vor Praktikumsbeginn die Grobplanung des Praktikums mit der PH-Mentorin bzw. dem PH-Mentor und der Praxislehrperson und halten die Planung schriftlich fest. 3 Die Studierenden orientieren in Absprache mit der Praxislehrperson die Eltern über das Praktikum. Während des Praktikums 3 Sie planen eine fachbereichsübergreifende zusammenhängende Lerneinheit, bereiten sich sorgfältig auf die einzelnen geführten, angeleiteten und freien Sequenzen vor, halten die Planung auf Präpara tionsformularen fest und geben so der Praxislehrperson die Möglichkeit, vor dem Halbtag korrigierend einzugreifen. Basis für die Vorbereitungen bildet das für den Kindergarten angepasste Präparationsformular. In der ersten Woche wird sämtlicher Unterricht mit diesem Formular geplant. Danach können die Studierenden in Absprache mit der Praxislehr person persönliche Formulare verwenden. In diesen sind folgenden Elemente obligatorisch aufzuführen: Zielebene: Lektionsziele und/oder Lernziele, Ziele für das Freispiel, Halbtagesrhythmisierung. Die persönlichen Präparationen müssen nach wie vor dem Ziel der gegenseitigen Kommunikation dienen. Das heisst, die Praxislehrperson muss aus der Präparation zum Voraus erschliessen können, wie der Halbtagesverlauf aussehen soll. 3 Die Studierenden reflektieren den Unterricht täglich mit der Praxislehrperson. Die Erfahrungen und Einsichten werden schrift lich in einem Lernjournal festgehalten. 3 Die Studierenden dokumentieren ihre Arbeit nach Vorgabe der Praxislehrperson (z. B. im Unterrichtsheft der Praxislehrperson). 3 Die Studierenden führen mit der Praxislehrperson wöchentlich eine Standortbestimmung bezüglich ihrer Handlungskompetenzen durch (siehe Kompetenzenraster S. 9). 3 Die Studierenden nehmen an einem Elternabend und an Elterngeprächen teil. 3 Es wird kein Praktikumslohn ausbezahlt. Konfliktregelung 3 Im Falle von Problemen, die sich nicht im Praktikum regeln lassen, nimmt die Studentin/der Student frühzeitig mit der PH- Mentoratsperson Kontakt auf. Besuch Mentor/in 3 Die Studierenden werden in Unterricht während 60 Minuten von einer PH-Mentoratsperson besucht. Der Besuchstermin wird vor Praktikumsbeginn festgelegt. 3 Beim Besuch sind der Mentoratsperson und der Praxislehrperson folgende Dokumente vorzulegen: Präparation des Halbtages auf dem aktuellen Raster aus dem Mentorat, inkl. Beilagen, Persönliche Praktikumsziele, Grobplanung des Praktikums. 3 Bei der anschliessenden Besprechung (ca. 45 Minuten) ist die Praxislehrperson, wenn möglich, anwesend. Bachelorprüfung (Diplomprüfung) 3 Die Studentin/der Student absolviert im Rahmen des Praktikums die berufspraktische Prüfung, die von der Mentoratsperson abgenommen wird. Die Praxislehrperson wirkt als Expertin mit. 3 Der Termin der Bachelorprüfung (Dauer 60 Min.) wird vor Praktikumsbeginn festgelegt. 3 Alle weiteren Angaben zur Prüfung stehen in den «Weisungen zur berufspraktischen Prüfung». Diese sind im PHLUportal abgelegt und rechtzeitig zu konsultieren. 6

7 Absenzen 3 Im Falle unplanbarer Abwesenheiten (z. B. Krankheit) sind die Praxislehrpersonen umgehend zu benachrichtigen. Danach ist folgendermassen vorzugehen: Abwesenheit bis zu drei Tagen: Information der Mentoratsperson per oder Telefon. Abwesenheit von mehr als drei Tagen: Einreichung eines Arztzeugnisses auf der Kanzlei der PH Luzern. Information der Mentoratspersonen. Abwesenheiten im Praktikum müssen kompensiert werden. Über die Art der Kompensation entscheidet die Mentoratsperson in Absprache mit der Praxislehrperson. Vollständige Ausführungen zu Absenzen im Praktikum sind im Dokument «Regelung der Präsenz und Absenz in der Ausbildung» (PHLUportal) nachzulesen. Bei Unklarheiten ist die Mentoratsleitung (heidi.wuethrich@phlu.ch) oder die Studiengangsleitung (kathrin.krammer@phlu.ch) zu kontaktieren. Nach dem Praktikum 3 Die Studierenden nehmen an der Praktikumsauswertung im Mentorat teil. 3 An das Auswertungsgespräch (vgl. S. 8) ist der ausgefüllte Kompetenzenraster mitzubringen. Im Anschluss an das Auswertungsgespräch verfassen die Studierenden einen summarischen Lernbericht mit wesentlichen Erfahrungen und Erkenntnissen aus dem Praktikum: Gelungenes, Stärken, offene Fragen und Zielsetzungen für die weitere Kompetenzentwicklung (ca. eine A4-Seite, vgl. S.8). Mentorinnen und Mentoren Die PH-Mentoratspersonen sorgen für den programmatischen Ablauf der berufspraktischen Ausbildung und begleiten die Studierenden fördernd und fordernd auf ihrem Lernweg. Sie bilden die Studierenden im Bereich «Erziehung und Unterricht» aus. Die Begleitung der PH-Mentorinnen und -Mentoren umfasst folgende Prozesselemente: 3 Die PH-Mentoratspersonen führen als Tandem das Mentoratsmodul und bilden die Studierenden im Bereich des Unterrichtens aus. 3 Sie führen die Praxislehrpersonen in die Aufträge und Zielsetzungen des Praktikums ein. 3 Sie begleiten die Studierenden bei den Planungsarbeiten. 3 Sie initiieren Unterrichtsbesuche im Praktikum und leiten die anschliessende Be sprechung von max. einer Stunde. 3 Sie führen persönliche Gespräche und Standortgespräche mit den Studierenden. 3 Die Mentoratspersonen vereinbaren mit den Studierenden vor Beginn des Praktikums die Praxis besuche. 3 Die Mentoratspersonen vereinbaren mit den Studierenden und der Praxislehrperson ein Aus wertungs gespräch. Es findet an der PH Luzern statt. 3 Sie sind für die abschliessende Qualifizierung des Praktikums verantwortlich. 3 Die Mentoratspersonen nehmen als Examinatorinnen und Examinatoren, gemeinsam mit der Praxislehrperson, die berufspraktische Prüfung ab. 7

8 Auswertungsgespräch Das Praktikum wird mit einem Auswertungsgespräch abgeschlossen. An ihm nehmen die Studentin/der Student, die Praxislehrperson und die zuständige PH-Mentoratsperson teil. Das Gespräch dauert un gefähr eine Stunde und findet an der PH Luzern statt. Das Auswertungsgespräch ist ein Element, das im Dienste der Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenzen steht. Im Auswertungsgespräch blicken Praxislehrperson und Studierende/r auf das Praktikum zurück und reflektieren die professionelle Entwicklung während dieser Zeit. Erworbene Kompetenzen und vorhandene Fähigkeiten werden gewürdigt und noch vorhandene professionelle Entwicklungsbereiche, an denen die bzw. der Studierende nach der Ausbildung in der Berufseinführung arbeiten muss, werden gemeinsam definiert. Bei einem gut verlaufenen Praktikum hat das Auswertungsgespräch einen reflektierenden Charakter. Nach einem konflikthaften Praktikum dient das Gespräch dazu, eine seriöse und transparente Bilanz zu ziehen und die entsprechenden Konsequenzen für den weiteren Studienverlauf aufzuzeigen. Gesprächsvorbereitung Ausgangspunkt für das Gespräch sind die von der Studentin/dem Studenten und der Praxislehrperson ausgefüllten Kompetenzenraster. Gesprächsverlauf Das Gespräch wird von der Mentoratsperson moderiert, wobei die Kompetenzenraster als Grundlage dienen. Den Abschluss des Gesprächs bildet das Ausfüllen des Gesprächsbeschlusses. Dieser stellt eine Fremdbeurteilung durch die Praxislehrperson und die Mentoratsperson dar und wird zum Abschluss unterzeichnet. Die Studentin/der Student ist dabei nicht anwesend. Bei der Beurteilung der Ausbildungsschwerpunkte (Gesprächsbeschluss) nimmt die Mentoratsperson auf Grundlage des Gesprächs und des Quervergleichs mit anderen Praktika Einfluss. Der Teil «Bericht der Praxislehrperson» wird von der Praxislehrperson selbst verantwortet und von der Mentoratsperson in der Regel nicht beeinflusst. Am Ende des Gesprächs wird die Beurteilung der Studentin/dem Studenten eröffnet und begründet. Weitere Arbeiten Die Studentin/der Student hält in einem summarischen Lernbericht die im Gespräch genannten bedeutsamen Erkenntnisse fest und reflektiert ihren/seinen Lern- und Entwick lungs prozess. Der Bericht umfasst ca. eine Seite und ist spätestens eine Woche nach dem Auswertungsgespräch der Praxislehrperson und der PH-Mentoratsperson zum Gegenlesen und Reagieren zuzustellen. Die defi nitive Version ist der PH-Mentoratsperson abzugeben. Folgende Dokumente dienen als Grundlage für das Auswertungsgespräch Dokumente Kompetenzen des Berufspraktikums Persönliche Lernziele für das Praktikum Unterrichten Gesprächsbeschluss für das Berufspraktikum Bearbeitung 3 Raster wird von der Praxislehrperson und der Studentin/ dem Studenten unabhängig voneinander ausgefüllt. 3 Raster wird durch die Praxislehrperson und durch die Studentin/ den Studenten ausgefüllt Teil: Noch nicht ausfüllen! Das Setzen der Kreuze erfolgt am Auswertungsgespräch Teil: Die Praxislehrperson verfasst den Bericht zum Praktikum. PHLUportal Dokument «Kompetenzenraster» Teil A Dokument «Kompetenzenraster» Teil B Dokument Gesprächsbeschluss Die Dokumente sind im PHLUportal abgelegt und müssen elektronisch ausgefüllt werden. Das Original des Gesprächsbeschlusses erhält die Studentin/ der Student zur eigenen Verfügung und Verwahrung. Die Mentorats person legt bei sich eine Kopie ab und sorgt dafür, dass eine weitere Kopie im Studierendendossier in der Kanzlei der PH Luzern abgelegt wird. 8

9 Formular Bitte aktuelles Formular als Word-Datei von PHLUportal laden und elektronisch ausfüllen. Beurteilungsinstrument Berufspraktikum Kindergarten Oberbegriff Kompetenzenraster: Die Studentin / der Student... Gesprächsbeschluss Beziehungskompetenz Beziehung zu den Kindern. den Kindern gelingt. findet ein angemessenes Verhältnis von Distanz/Nähe in der Die Gestaltung der Beziehung zu nimmt die Kinder in ihrer Befindlichkeit ernst, akzeptiert ihre Gedanken und Gefühle und begleitet sie einfühlsam. Erziehungskompetenz spricht stufengerecht und verständlich und verfügt über eine differenzierte verbale und nonverbale Ausdrucksfähigkeit verwendet die Mundart- und Standardsprache situationsgerecht Planungskompetenz Diagnose- und Beurteilungskompetenz Unterrichtskompetenz Kompetenz zur adaptiven Lernbegleitung Reflexionskompetenz Berufsethische Kompetenz Persönliche Lernziele kann aktuelle Ereignisse und Kinderbeiträge geschickt einbeziehen und auf unerwartete Situationen angepasst reagieren. unterstützt Kinder im sozialen Umgang und in der Konfliktbewältigung. schafft Freiräume und setzt Grenzen. unterstützt die Kreativität der Kinder. versteht es, die kindliche Neugierde zu erhalten und zu wecken. führt die Kinder zur Selbstständigkeit bei alltäglichen Verrichtungen bis hin zum Aufbau einer selbstständigen Arbeitshaltung. ist in der Lage, grössere Lerneinheiten (offene und geführte) lehrplanund zielorientiert zu planen, durchzuführen und auszuwerten. plant übersichtlich, gut nachvollziehbar, zielorientiert und strukturiert. Der rote Faden ist deutlich sichtbar. ist sachkompetent. erfasst die Voraussetzungen und Leistungen einzelner Kinder und der Kindergartengruppe durch intensive Beobachtung und macht entsprechende lernförderliche Angebote. schafft eine anregende Spiel- und Lernumgebung mit differenzierten Aufgabenstellungen und Ansprüchen, die zu einer aktiv handelnden und intensiven Auseinandersetzung anregen. die eingesetzten Medien / Materialien unterstützen (motivieren, veranschaulichen) den Lernprozess. setzt Unterrichtsmethoden abwechslungsreich, lernzielorientiert und zum Inhalt passend ein. ist fähig, die geführte Sequenz zielorientiert, bewegt und flexibel zu gestalten. schafft fliessende Übergänge. ermöglicht den Kindern ein bewegtes, konzentriertes Freispiel und beachtet den Eigenrhythmus des einzelnen Kindes. weckt und unterstützt die Initiativen der Kinder, verstärkt und ermutigt geht auf die Entwicklungs- und Lernprozesse einzelner Kinder ein und unterstützt sie in der Zone ihrer nächsten Entwicklung reflektiert das Unterrichts- und Klassengeschehen strukturiert und nach relevanten Gesichtspunkten. erkennt eigene Stärken und Schwächen und zieht Schlussfolgerungen für den eigenen Unterricht. verwertet Rückmeldungen von Gesprächspartner/innen für sich selbst und lernt daraus. übernimmt Verantwortung für den Entwicklungs- und Lernprozess der Kinder. tritt sicher und authentisch gegenüber Kindern und Erwachsenen auf (z.b. Eltern). arbeitet kollegial mit anderen Lehrpersonen zusammen (z.b. IF- Lehrperson). hält Termine und Abmachungen ein Die Gestaltung eines lernförderlichen Unterrichtsklimas gelingt. Das ziel- und lehrplanorientierte Planen des Unterrichts gelingt. Der Umgang mit Heterogenität durch eine flexible, differenzierende und förderorientierte Unterrichtsplanung und -gestaltung gelingt. Die Gestaltung von anregenden Spiel- und Lernangeboten zur aktiven und intensiven Auseinandersetzung mit den Inhalten gelingt. Die klare Strukturierung und situtionsangepasste Rhythmisierung des Unterrichtsablaufs gelingen. Das adaptive Anregen und Begleiten der Entwicklungs- und Lernprozesse gelingt. Das Reflektieren und die eigenständige Weiterentwicklung des Unterrichts gelingt. Das professionelle Einnehmen und Ausfüllen der Rolle der Lehrperson gelingt. 9

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12 10.13/100_0052_hab_ Papier: 100 % Altpapier, C0 ² -neutral Berufspraktikum Heidi Wüthrich Leiterin Mentorat KU heidi.wuethrich@phlu.ch Sekretariat T +41 (0) PH Luzern Pädagogische Hochschule Luzern Ausbildung Pfistergasse 20 Postfach Luzern 7 T +41 (0) F +41 (0) ku@phlu.ch

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