Privat-Autoleasing. Beendigung des Leasingvertrages nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Privat-Autoleasing. Beendigung des Leasingvertrages nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit"

Transkript

1 Mitgliedermitteilung Nr. III.12/2012 IL Privat-Autoleasing Beendigung des Leasingvertrages nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit I. Muss ich das Fahrzeug am Ende der Leasingzeit unbedingt zurückgeben? Ja, denn damit endet das Besitz- und Gebrauchsrecht des Leasingnehmers. Das Fahrzeug ist nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer an den Leasinggeber zurückzugeben. In der Praxis wird im Rahmen der Leasingbedingungen meistens die Rückgabe an den ausliefernden Händler vereinbart. Es empfiehlt sich daher, die Leasingbedingungen auf eine entsprechende Klausel hin zu überprüfen. II. Was passiert bei einer verspäteten Rückgabe? Für den Fall, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgibt, drohen Schadensersatzansprüche. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann der Leasinggeber grundsätzlich für die Dauer der Vorenthaltung die vereinbarte Leasingrate als Mindestentschädigung beanspruchen (vgl. BGH vom , Az.: VIII ZR 155/88, ADAJUR Dok.Nr ). Eine Ausnahme gesteht der BGH für den Fall zu, wenn der Wert der Leasingsache während der Vertragszeit so weit abgesunken ist, dass eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Leasingrate zum Wert der Leasingsache völlig außer Verhältnis steht (BGH vom , DAR 2005, 445). In diesem Fall hält der BGH eine solche Vereinbarung im Rahmen der Leasingbedingungen wegen unangemessener Benachteilung des Leasingnehmers für unwirksam. III. Kann ich das Fahrzeug bei Vertragsende vom Leasinggeber erwerben? Der Leasingnehmer hat kein Ankaufsrecht aus dem Leasingvertrag. Darauf wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stets hingewiesen. IV. Was ist meine Ankaufsvereinbarung mit dem Händler wert? Es kommt häufig vor, dass der Händler dem Leasingnehmer eine Erwerbsmöglichkeit einräumt, wenn der Leasingvertrag abgelaufen ist. Der Händler erwirbt dazu erst selbst das Leasingfahrzeug vom Leasinggeber und veräußert es dann an den Leasingnehmer weiter. Der Leasinggeber hat mit diesem Gebrauchtwagengeschäft zwischen Leasingnehmer und Händler nichts zu tun.

2 2 Risikolos sind solche Vereinbarungen nicht: Gibt der Händler in der Zwischenzeit sein Geschäft auf, wird er insolvent oder erhält er vom Leasinggeber das Fahrzeug nicht zur Verwertung, entfällt diese Vereinbarung. Denkbar wären höchstens Schadensersatzansprüche soweit durchsetzbar gegenüber dem Händler. Das Fahrzeug muss aber wie mit der Leasinggesellschaft vereinbart zurückgegeben werden. Sofern sich der Leasingnehmer trotz der oben beschriebenen Risiken dennoch zu einer Ankaufsvereinbarung entschließt, sollte diese aus Beweisgründen stets schriftlich geschlossen werden. Soweit ein Kaufpreis fest vereinbart wurde, kann der Händler später keine zusätzlichen Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühren verlangen oder den Kaufpreis erhöhen. V. Was muss ich beim Restwertleasing beachten? 1. Wie wird abgerechnet? Bei einem Vertrag mit Restwertabrechnung wird wie folgt abgerechnet: - Ist das Fahrzeug bei Rückgabe weniger wert als der kalkulierte Restwert, muss der Leasingnehmer die Differenz aufzahlen. - Ist in einem Restwertvertrag neben dem kalkulierten Restwert eine Gesamtkilometerleistung angegeben, so kann dies bedeuten, dass der Leasingnehmer die Restwertgarantie mit der vereinbarten Summe nur zu leisten hat, wenn die vereinbarte Kilometerleistung überschritten ist (BGH , NJW 2001, 2165). Die Angabe einer Gesamtfahrleistung ist nämlich beim Restwertvertrag entbehrlich, weil die tatsächliche Fahrleistung des Fahrzeuges über den Verkaufserlös in den Restwertausgleich einfließt. - Ist das Fahrzeug genauso viel wert, wie der vereinbarte Restwert, braucht der Leasingnehmer nicht nachzahlen. - Ist das Fahrzeug mehr wert als der kalkulierte Restwert, bekommt der Leasingnehmer vom Mehrerlös 75 %; 25 % stehen aus steuerlichen Gründen der Leasinggesellschaft zu. - Eine unfallbedingte Wertminderung, die der Leasinggeber wegen eines Unfallschadens am Fahrzeug erhalten hat, wird dem Leasingnehmer beim Restwertvertrag am Vertragsende gutgeschrieben. 2. Was bedeutet bestmögliche Fahrzeugverwertung? Bei Restwertverträgen fällt die Verwertung des Fahrzeugs in den Aufgabenbereich des Leasinggebers. Da sich die Höhe des erzielten Restwerts auf das Abrechnungsverhältnis auswirkt und der Leasingnehmer das Restwertrisiko trägt, ist der Leasinggeber zur bestmöglichen Verwertung verpflichtet (vgl. BGH , DAR 1996, 284). Diese Pflicht erfüllt der Leasinggeber nicht schon ausnahmslos durch eine Veräußerung an den Händler.

3 3 Leasinggesellschaften behalten sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig das Recht vor, das Fahrzeug durch Veräußerung zum Händlereinkaufspreis an den Fachhandel verwerten zu können. Dieser liegt aber häufig unter dem vom Leasingnehmer garantierten Restwert. Der BGH hat hierzu entschieden (BGH , NJW 1996, 455), dass der Leasinggeber die Pflicht zur bestmöglichen Verwertung des Fahrzeugs nicht ausnahmslos schon durch die Veräußerung an einen Händler zu dessen Einkaufspreis erfüllt. Er muss anderen Möglichkeiten der Erzielung eines höheren Erlöses nachgehen, insbesondere dann, wenn ihm vom Leasingnehmer weitere Interessenten genannt werden. Inwieweit sich der Leasinggeber selbst um solche Interessenten bemühen muss, hängt nach dem BGH von den Umständen des Einzelfalles und insbesondere von der Marktgängigkeit des Leasingobjekts ab. Nach BGH liegt aber eine schuldhafte Sorgfaltspflichtverletzung des Leasinggebers dann nicht vor, wenn der tatsächlich erzielte Erlös trotz des Verkaufs an einen Händler weniger als 10 % unter dem von einem Sachverständigen ermittelten Händlerverkaufswert liegt. Eine solche Abweichung halte sich noch in dem Rahmen, den der Leasingnehmer im Hinblick auf die mit der Verwertung des Leasingobjekts verbundenen Unsicherheiten hinnehmen müsse. Es empfiehlt sich daher für den Leasingnehmer, vor Vertragsbeendigung rechtzeitig selbst einen Käufer zu suchen, der das Fahrzeug zum kalkulierten Restwert kauft. 3. Wie verbindlich ist ein Sachverständigengutachten? In den Leasingbedingungen ist meist geregelt, dass der für die Endabrechnung maßgebliche Fahrzeugwert in Form des Händlereinkaufspreises durch einen Sachverständigen festgestellt wird. Je nach Stand- und Schätzort können aber die Marktwerte stark differieren. Soweit aus dem Wortlaut der entsprechenden Klauseln nicht zu entnehmen ist, dass die Wertschätzung des Sachverständigen für die Abrechnung bindend sein soll, kann das Gutachten in vollem Umfang gerichtlich überprüft werden, wenn der Leasingnehmer mit der Schätzung nicht einverstanden ist. Sie ist in einem solchen Fall lediglich Parteibehauptung des Leasinggebers. Erst ein im gerichtlichen Beweisverfahren eingeholtes Gutachten ist dann verbindlich. Ist aber eine sog. Schiedsgutachterklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart, wonach das Wertgutachten für beide Teile verbindlich ist, wäre die Schätzung des Sachverständigen nur noch unter dem Gesichtspunkt der offenbaren Unrichtigkeit vom Leasingnehmer angreifbar. Höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu liegt derzeit keine vor. Vielfach wird allerdings die Meinung vertreten, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Leasingverträgen eine Schiedsgutachtenabrede wegen der damit eintretenden Änderung der Beweislast zum Nachteil des Leasingnehmers nicht vereinbart werden kann. VI. Was muss ich beim Vertrag mit Andienungsrecht beachten? Der Leasingnehmer muss nach den Leasingbedingungen das Leasingfahrzeug auf Verlangen des Leasinggebers kaufen, wenn es weniger wert ist als die vertraglich vereinbarte Restwertsumme.

4 4 Der Leasingnehmer hat aber weder ein Ankaufsrecht, wenn der tatsächliche Wert des Fahrzeuges unter dem kalkulierten Restwert liegt, noch, wenn er bereit wäre, den tatsächlichen höheren Marktwert zu bezahlen. Der Leasingnehmer hat beim reinen Andienungsrecht auch keinen Anspruch auf Erstattung eines Mehrerlöses, wenn der Leasinggeber einen solchen bei der Verwertung erzielt. VII. Was ist beim Kilometerleasingvertrag zu beachten? 1. Wie wird abgerechnet? Für mögliche Nachzahlungen spielt zunächst einmal eine Rolle, wie viele Kilometer der Leasingnehmer mit seinem Fahrzeug zurückgelegt hat. Die Leasingraten werden nämlich auf der Basis einer bestimmten Gesamtkilometerleistung errechnet. Fährt der Leasingnehmer mehr, bezahlt er neben den Leasingraten hierfür einen Mehrkilometersatz. Fährt er weniger, bekommt er eine Erstattung nach dem vereinbarten Minderkilometersatz. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird zudem vereinbart, dass sich das Fahrzeug bei Rückgabe in einem dem Alter und der Fahrleistung entsprechenden Zustand befinden muss. Für darüber hinaus gehende Mängel oder Schäden muss der Leasingnehmer haften. Sie sind durch Leasingraten und Mehrkilometersätze nicht abgedeckt. Bei der Abgrenzung zwischen gewöhnlicher und übermäßiger Abnutzung gibt es oft Streit. Die Beweislast dafür, dass das Fahrzeug nicht in einem der gewöhnlichen Abnutzung entsprechenden Zustand zurückgegeben wurde, trägt der Leasinggeber (BGH , NJW 1994, 2019). Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind. 2. Wie wird der Minderwert ermittelt? Grundsätzlich gilt: Der Minderwert ist nicht automatisch mit der Summe der Reparaturkosten gleich zu setzen, die für eine Beseitigung der einzelnen Schäden anfallen würden. Vielmehr muss im Wege einer Gesamtbeurteilung der Minderwert des Fahrzeuges mit nachvollziehbaren Kriterien geschätzt werden. Objektive Bewertungskriterien zur Feststellung dafür, ob ein Fahrzeug eines bestimmten Fahrzeugtyps, gemessen an Laufzeit, Laufleistung und vertraglich vorausgesetzter Nutzung, übermäßig abgenutzt ist und sich nicht in vertragsgemäßem Zustand bei der Rückgabe befindet, gibt es aber nicht. Im Einzelfall muss ein Sachverständiger zur Klärung beitragen. Den Leasingbedingungen ist zu entnehmen, unter welchen Voraussetzungen ein Sachverständiger eingeschaltet werden darf bzw. wer die Kosten hierfür zu tragen hat. Einige Leasinggesellschaften sind zudem (insbesondere bei Geschäftsleasingverträgen) dazu übergegangen, in einem Anhang zum Leasingvertrag mit Beispielen zu regeln, was sie als normale oder übermäßige Abnutzung ansehen (z. B. zum Grad der Abnutzung von Reifen, Schäden am Stoßfänger, Größe von Beulen, Kratzern und Lackschäden, etc).

5 5 VIII. Was ist sonst noch bei der Rückgabe zu beachten? Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe betriebs- und verkehrssicher sein. Kosten fälliger Inspektions- und Wartungsarbeiten muss der Leasingnehmer tragen. Für Aufbereitungskosten zwecks Weiterveräußerung haftet der Leasingnehmer nicht. Ist keine bestimmte Reifenprofiltiefe vereinbart, gilt die gesetzliche Mindestprofiltiefe. Wurde das Fahrzeug mit Sommerreifen ausgeliefert, kann der Leasingeber bei Rückgabe keine Winterreifen verlangen. Nachträglich vorgenommene Veränderungen am Fahrzeug muss der Leasingnehmer auf Verlangen des Leasinggebers wieder beseitigen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Eine Checkliste für die Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs finden Sie unter folgendem Link IX. Welche Bedeutung hat das Rückgabeprotokoll? Die Allgemeinen Leasingbedingungen (AGB) enthalten üblicherweise die Regelung, dass bei Ablieferung des Fahrzeugs über dessen Zustand ein gemeinsames Protokoll anzufertigen ist, das von beiden Vertragsparteien oder ihren Bevollmächtigten zu unterzeichnen ist. Das Rückgabeprotokoll dient dem Leasinggeber daher primär als Beleg für die Ablieferung des Fahrzeugs (Beweissicherung). Da es bei der Fahrzeugrücknahme nicht nur darum geht, den Ist-Zustand festzuhalten und die Mängel und Schäden aufzulisten, sondern mit dem Leasingnehmer nach Möglichkeit eine Einigung über den Wert des Fahrzeugs und die Wertminderung zu erzielen, enthalten die Formularvordrucke außer den Rubriken für festgestellte Mängel auch solche, in denen die geschätzte Summe der Reparaturkosten und die Minderung einzutragen sind. Für Streitfälle, in denen sich die Parteien über den Wert oder den Minderwert des Fahrzeugs nicht einigen können, sehen die AGB in der Praxis üblicherweise vor, dass auf Veranlassung des Leasinggebers der Minderwert durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen ermittelt wird. Das vom Leasingnehmer unterzeichnete Rückgabeprotokoll stellt kein Anerkenntnis des Leasingnehmers für eine Zahlungsverpflichtung dar oder dafür, dass die aufgeführten Schäden tatsächlich einer übermäßigen Abnutzung zuzurechnen sind. Es erleichtert aber dem Leasinggeber die Beweisführung, weil mit einer vorbehaltslosen Unterschrift des Leasingnehmers der Anschein erweckt wird, dass die Feststellungen vollständig und richtig sind. Keinesfalls sollte deshalb ein Rückgabeprotokoll vom Leasingnehmer blanko unterzeichnet werden. Der Leasingnehmer sollte zudem darauf achten, dass die Schäden möglichst genau in Art und Umfang beschrieben werden. Unstimmigkeiten sollten im Protokoll schriftlich festgehalten werden.

6 6 Kontakt Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen rechtlichen Problemen haben, so können Sie sich als ADAC Mitglied kostenfrei an Ihre Clubjuristen unter der Telefonnummer oder per an wenden. Auch im Internet stehen wir unter kostenfrei zur Verfügung. Wünsche und Anregungen senden Sie bitte an

Privat-Autoleasing Einführung in das Leasing und Darstellung der einzelnen Vertragsmodelle

Privat-Autoleasing Einführung in das Leasing und Darstellung der einzelnen Vertragsmodelle Mitgliedermitteilung Nr. III.10.1/2013 IL Privat-Autoleasing Einführung in das Leasing und Darstellung der einzelnen Vertragsmodelle 1) Was ist Leasing? Beim Leasing (englisch to lease = mieten, pachten)

Mehr

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Die flexible FINANZIERUNG

Die flexible FINANZIERUNG Die flexible FINANZIERUNG Honda Finance Fahrspaß und Finanzierung aus einer Hand Sie haben Ihr Traumauto bei Honda gefunden und machen sich nun Gedanken darüber, wie es ausgestattet sein soll? Überlegen

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

LEASING Arbeitsauftrag

LEASING Arbeitsauftrag Aufgabe 1 Verbinden Sie die Personen (links) mit der entsprechenden Tätigkeit (rechts) mit Linien. Mehrfache Zuordnungen sind möglich. Ihm gehört das Auto. Autohändler Er darf das Auto benutzen. Er kauft

Mehr

Rücktrittsrechte bei Nicht- oder Schlechtleistung einschließlich Rücktritt und Minderung im Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht Prof. Dr.

Rücktrittsrechte bei Nicht- oder Schlechtleistung einschließlich Rücktritt und Minderung im Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht Prof. Dr. Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 07./08.01.2010: Rücktrittsrechte bei Nicht- oder Schlechtleistung einschließlich Rücktritt und Minderung im Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht Prof. Dr. Thomas

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Rechtliche Aspekte der Energieberatung

Rechtliche Aspekte der Energieberatung Rechtliche Aspekte der Energieberatung 1. Gibt es gesetzliche Regelungen? Gelten 77/78 HOAI? a. Für Leistungen der Energieberatung? Nein Energieberatung als Initialberatung ist gar nicht erfasst? b. Energieplanung

Mehr

Mazda Bank. Ihr starker Partner. Wir finanzieren Fahrspaß

Mazda Bank. Ihr starker Partner. Wir finanzieren Fahrspaß Mazda Bank. Ihr starker Partner. Wir finanzieren Fahrspaß Wir über uns. Finanzierung Classic. Durch die enge Anbindung an die Mazda Motors (Deutschland) GmbH und den intensiven Kontakt zum Mazda Vertragshändler

Mehr

1 Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand

1 Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand 1 Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand...1 2 Feststellung von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand...2 3 Reparaturaufwand ist geringer als Wiederbeschaffungsaufwand...3

Mehr

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten: Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere

Mehr

Unabhängige Sachverständige Partner der Autofahrer

Unabhängige Sachverständige Partner der Autofahrer Damit Sie nach einem Unfall kein Geld verlieren: Unabhängige Sachverständige Partner der Autofahrer Mehr als zwei Millionen Mal kracht es jedes Jahr auf deutschen Straßen. Zum Glück bleibt es bei vielen

Mehr

Sachmangel gemäß 434 BGB

Sachmangel gemäß 434 BGB Sachmangel gemäß 434 I. 434 I S. 1 Ausgangspunkt: Die Kaufsache ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Bsp: - Ein als echt verkauftes Bild erweist sich als

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

Ende von Vertragsbeziehungen

Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch

Mehr

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:.. Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Verursacht man schuldhaft einen Autounfall, so hat dies in der Regel zur Folge, dass es Punkte in Flensburg gibt.

Verursacht man schuldhaft einen Autounfall, so hat dies in der Regel zur Folge, dass es Punkte in Flensburg gibt. Auto Unfall und Punkte in Flensburg als Folge: Punkte Flensburg Autounfall - Wählen Sie links Ihr Thema aus! Verursacht man schuldhaft einen Autounfall, so hat dies in der Regel zur Folge, dass es Punkte

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung

Mehr

Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen

Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Beispielbild Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Sonderkündigungsrecht Geschäftsraum bei Modernisierung Seit dem

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

10 Fragen und Antworten rund um den Unfall

10 Fragen und Antworten rund um den Unfall 10 Fragen und Antworten rund um den Unfall 1. Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen? 2. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf? 3. Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Fall 3. Ausgangsfall:

Fall 3. Ausgangsfall: PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden

Mehr

Richtlinie des BVSK zur Ermittlung des Restwertes

Richtlinie des BVSK zur Ermittlung des Restwertes E N T W U R F April 2011 fu-schw II 2803 RL-RW-04-2011 Richtlinie des BVSK zur Ermittlung des Restwertes Stand: 04/2011 I. Die Restwertermittlung im Haftpflichtschaden 1. Restwertangabe im Gutachten/ Vergleichskontrollrechnung

Mehr

Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen

Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen Von RA Dr. Rainer Schütze, Fachanwalt für Medizinrecht Es ist zu unterscheiden zwischen: 1. Privat versicherten Patienten 2.

Mehr

Ziel: Abfrage von Vorwissen oder Überprüfung des vermittelten Wissens. Teilweise sind Mehrfachnennungen möglich.

Ziel: Abfrage von Vorwissen oder Überprüfung des vermittelten Wissens. Teilweise sind Mehrfachnennungen möglich. Modul 3 Wo bleibt mein Geld? Über den Umgang mit Finanzen Baustein: G10 Wissenstest Ziel: Abfrage von Vorwissen oder Überprüfung des vermittelten Wissens. Teilweise sind Mehrfachnennungen möglich. Kurzbeschreibung:

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG Käufer: Regio Capital AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Hurtz, Luisenstraße 9, 40215 Düsseldorf Verkäufer: Händler

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) 3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Für den Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Kraftfahrzeug Fahrzeughersteller Amtl. Kennzeichen Typ und Ausführung Fahrzeugbrief-Nr. Der erklärt, daß das Kfz während seiner Zeit als Eigentümer

Mehr

Arbeiten Sie gerne für die Ablage?

Arbeiten Sie gerne für die Ablage? University of Applied Sciences Arbeiten Sie gerne für die Ablage? Ihr Studium kommt nun in die Schlussphase, denn Sie haben sich gerade zur Abschlussarbeit angemeldet. Auch wenn das Ende Ihres Studiums

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Meet the Germans Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Handreichungen für die Kursleitung Seite 2, Meet the Germans 2. Lerntipp

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

Damit Ihr Oldie auch ein Goldie bleibt... Oldtimerversicherung. Ansichtsexemplar

Damit Ihr Oldie auch ein Goldie bleibt... Oldtimerversicherung. Ansichtsexemplar Damit Ihr Oldie auch ein Goldie bleibt... Oldtimerversicherung Damit Ihr Oldie auch ein Goldie bleibt Ihr Oldtimer Ihr ganz besonderes Hobby Für die meisten Menschen, die sich ein Fahrzeug kaufen, ist

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 22/2014 16.05.2014 IL Unzulässige Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherdarlehen aufgrund der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Recherchieren Sie im WWW die folgenden Begriffe. Notieren Sie aussagekräftige Definitionen, geben Sie die Quellen an.

Recherchieren Sie im WWW die folgenden Begriffe. Notieren Sie aussagekräftige Definitionen, geben Sie die Quellen an. SHEB Jänner 2015 Schulstufe Gegenstand Zeitbedarf III. HAK BW 100 Min. 1 Kompetenzen, die Sie mit dieser Lerneinheit trainieren 1 Ich kann fachspezifische Informationen beschaffen, bewerten, vernetzt verarbeiten

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der

Mehr

Einsteigen und fahren! Wir sorgen für Ihre Mobilität, abgestimmt auf Ihre finanziellen Bedürfnisse.

Einsteigen und fahren! Wir sorgen für Ihre Mobilität, abgestimmt auf Ihre finanziellen Bedürfnisse. Einsteigen und fahren! Wir sorgen für Ihre Mobilität, abgestimmt auf Ihre finanziellen Bedürfnisse. Suzuki Finanzierung Individuell Sie haben alle Möglichkeiten! Kredit oder Leasing, bei beiden Finanzierungsformen

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

proles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014]

proles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] proles-login. [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] Inhalt 1. Einleitung 2 2. email-adresse registrieren 2 3. Benutzerinformationen des Mitarbeiters 3 4. Passwort-Rücksetzung 4 5. Passwort ändern

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. GARANTIEN BEI INSOLVENZ EINES AUTOMOBILHERSTELLERS 3 1.1. Garantie des Herstellers 3 1.2. Garantie

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Fall: (Obersatz zu den 5 W s )

Fall: (Obersatz zu den 5 W s ) G:\Vorlesung\Repetitorium BGB und SachenR\4-6_Beispielsfall_mit_ausformulierter_Loesung im Gutachten-Stil-hier_Vollmacht_und_Mietrecht.doc Seite 1 Beispielsfall zur Lösung einer Klausur im Gutachten -

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!)

KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) verkauft hiermit das nachstehend beschriebene Kraftfahrzeug unter Ausschluss

Mehr

Willkommen im Online-Shop der Emser Therme GmbH

Willkommen im Online-Shop der Emser Therme GmbH Online-Shop 1 - Ein kleiner Leitfaden - Willkommen im Online-Shop der Emser Therme GmbH 1. Schritt: Auswahl unserer Gutscheinangebote Auf der Startseite unseres Online-Shops befindet sich auf der linken

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Innovative Lösungen rund ums Auto.

Innovative Lösungen rund ums Auto. Innovative Lösungen rund ums Auto. Kostensenkung durch intelligente Strategien. Gute Ideen sind meistens einfach. Doch sie setzen sich nicht immer gleich durch. Die Geschichte der AMS beginnt 1982. Für

Mehr

Wie oft soll ich essen?

Wie oft soll ich essen? Wie oft soll ich essen? Wie sollen Sie sich als Diabetiker am besten ernähren? Gesunde Ernährung für Menschen mit Diabetes unterscheidet sich nicht von gesunder Ernährung für andere Menschen. Es gibt nichts,

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

Ihren Kundendienst effektiver machen

Ihren Kundendienst effektiver machen Ihren Kundendienst effektiver machen Wenn Sie einen neuen Kundendienstauftrag per Handy an Ihrem Monteur senden mag das ja funktionieren, aber hat Ihr Kunde nicht schon darüber gemeckert? Muss der Kunde

Mehr

Mobilienerlass/Vollamortisation, BMF-Schreiben vom 19.4.1971-VI B/2-S 2170-31/1 (BStBl. 1971 I 264)

Mobilienerlass/Vollamortisation, BMF-Schreiben vom 19.4.1971-VI B/2-S 2170-31/1 (BStBl. 1971 I 264) Leasingerlass VA Mobilienerlass/Vollamortisation, BMF-Schreiben vom 19.4.1971-VI B/2-S 2170-31/1 (BStBl. 1971 I 264) Ertragsteuerliche Behandlung von Leasing-Verträgen über bewegliche Wirtschaftsgüter

Mehr

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an:

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Vertrag Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Name des Teilnehmers: (bei Minderjährigen auch

Mehr

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Lösungsskizze Fall 25: Das beschädigte Dienstfahrzeug. A) Anspruch auf Schadensersatz gem. 280 I BGB. I) Vorliegen eines Schuldverhältnisses: (+) ArbV

Lösungsskizze Fall 25: Das beschädigte Dienstfahrzeug. A) Anspruch auf Schadensersatz gem. 280 I BGB. I) Vorliegen eines Schuldverhältnisses: (+) ArbV Lösungsskizze Fall 25: Das beschädigte Dienstfahrzeug A) Anspruch auf Schadensersatz gem. 280 I BGB I) Vorliegen eines Schuldverhältnisses: ArbV II) Pflichtverletzung: A hatte die Pflicht, das im Eigentum

Mehr

Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun?

Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun? Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun? Sie überlegen sich, ob Sie Ihre fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung fortführen möchten. Diese Entscheidung können

Mehr

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September 2008. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September 2008. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 235/07 BESCHLUSS vom 25. September 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 61 Satz 1 Die besondere Pflicht des Insolvenzverwalters, sich zu vergewissern,

Mehr

Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren

Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren 217 24 Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren (Vgl. Trainingsbuch, Kapitel 15) Das selbstständige Beweisverfahren wurde bereits oben auf Seite 99 besprochen. Es kann bereits vor Einreichung der

Mehr

PV-Anlagen: Welche Mängelrechte bestehen und wie müssen sie (rechtzeitig) geltend gemacht werden?

PV-Anlagen: Welche Mängelrechte bestehen und wie müssen sie (rechtzeitig) geltend gemacht werden? PV-Anlagen: Welche Mängelrechte bestehen und wie müssen sie (rechtzeitig) geltend gemacht werden? Daniel Hülsmeyer Vertragsverhältnisse Mängel und Verjährung Was sollte nun geprüft werden? Recht, Steuern,

Mehr

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.

Mehr

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr