Adelheid Sailer-Schuster Präsidentin der Hauptverwaltung Hamburg der Deutschen Bundesbank. Aufgaben und Funktionen des Eurosystems
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1 Adelheid Sailer-Schuster Präsidentin der Hauptverwaltung Hamburg der Deutschen Bundesbank Aufgaben und Funktionen des Eurosystems Vortrag vor den Mitgliedern der Amicale Hamburg Dienstag, 22. Februar 2011 Es gilt das gesprochene Wort Seite 1 von 17 Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung Hamburg Willy-Brandt-Straße Hamburg pressestelle.hv-hamburg@bundesbank.de Tel.: Fax: -2205
2 Seite 2 von 17 Sehr geehrter Herr Dr. Mittmann, meine Damen und Herren, ganz herzlichen Dank für Ihre Einladung! Ich freue mich sehr, heute zu Ihnen sprechen zu dürfen und Ihnen die Arbeit des Eurosystems und damit auch der Deutschen Bundesbank ein wenig vorzustellen. Die aktuelle Finanzmarktkrise, die ja auch knapp vier Jahre nach ihrem Ausbruch noch immer nicht vorüber ist, hat dazu geführt, dass auch die Tätigkeit der EZB häufiger und intensiver in den Medien thematisiert worden ist, als dies wahrscheinlich sonst der Fall gewesen wäre. So wurde insbesondere dargestellt, wie die EZB und die nationalen Zentralbanken des Eurosystems wiederholt zu unkonventionellen und normalerweise nicht vorgesehenen Maßnahmen gegriffen haben, um die Auswirkungen der Krise an den Finanzmärkten einzudämmen. Ein besonders intensiv diskutiertes Beispiel war der Aufkauf von Staatsanleihen durch das Eurosystem. Um diese Massnahmen im Einzelnen zu bewerten, sollte man den Aufbau, die Aufgaben und die Funktionsweise des Eurosystems kennen und dies ist auch mein heutiges Thema. Ich werde Ihnen zunächst einen Überblick darüber geben, wie Geldpolitik im Euro-Währungsraum praktisch gestaltet wird und welche Funktionen die EZB und die nationalen Zentralbanken der einzelnen Länder dabei wahrnehmen. Im Anschluss daran möchte ich auf die Maßnahmen eingehen, die die Zentralbanken des Eurosystems während der Finanzmarktkrise ergriffen haben, um die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte sicher zu stellen.
3 Seite 3 von 17 1 Aufbau des Eurosystems Das Eurosystem besteht (gem. Art. 282 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) aus der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken derjenigen EU-Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist. Durch den Beitritt Estlands zum Euro- Währungsgebiet am 1. Januar dieses Jahres hat sich die Anzahl der am Eurosystem beteiligten nationalen Zentralbanken von 16 auf 17 erhöht. Geldpolitische Entscheidungen werden vom EZB-Rat getroffen, der sich aus den sechs Mitgliedern des Direktoriums sowie den Präsidenten aller nationalen Zentralbanken zusammensetzt. Das Kapital der EZB wurde von den Zentralbanken sämtlicher Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgebracht, d.h. auch von denjenigen Ländern, die den Euro derzeit (noch) nicht als Währung eingeführt haben. Die Deutsche Bundesbank hält mit 18,9 % den größten Einzelanteil an der EZB, gefolgt von der Bank of England mit 14,5 % und der Banque de France mit 14,2 %. Alle Länder, die der EU angehören und damit an der EZB beteiligt sind, bilden das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Die Zuständigkeit für geldpolitische Entscheidungen liegt jedoch allein beim Eurosystem, d.h. die EU- Mitgliedstaaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, besitzen hier kein Mitspracherecht. 2 Preisniveaustabilität als Ziel des Eurosystems Nun möchte ich als nächstes auf die Geldpolitik des Eurosystems eingehen. Das gesetzliche Mandat des Eurosystems ist die Sicherung der Preisstabilität im Euroraum. Die Entscheidungsträger des Eurosystems sind daher dazu verpflichtet, sich bei der Gestaltung der Geldpolitik an
4 Seite 4 von 17 diesem vorrangigen Ziel zu orientieren. Dies ist in Art. 127 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eindeutig geregelt. Nur sofern die Erfüllung dieses Ziels gewährleistet ist, darf das Eurosystem darüber hinaus die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union unterstützen. Diese vorrangige Verpflichtung auf die Preisstabilität unterscheidet die EZB von den meisten anderen Zentralbanken. So hat bspw. das Federal Reserve System, die Zentralbank der USA, eine mehrdimensionale Zielvorgabe: sie soll sowohl ein stabiles Preisniveau als auch einen hohen Beschäftigungsstand sowie moderate langfristige Zinsen gewährleisten. In der Umsetzung ihres Mandats strebt die EZB mittelfristig eine Preissteigerungsrate von unter, aber nahezu 2 % p.a. an. Damit soll sowohl den Gefahren einer Inflation als auch einer Deflation begegnet werden. Um sicherzustellen, dass sich das Eurosystem frei von politischer Beeinflussung dem Ziel der Stabilisierung des Preisniveaus widmen kann, wurde die Unabhängigkeit sämtlicher Entscheidungsträger vertraglich festgeschrieben. So darf (gem. Art. 130 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) weder die Europäische Zentralbank, noch eine nationale Zentralbank, noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen. Diese vertraglich verankerte Unabhängigkeit des Eurosystems ist eine wichtige Lehre der Vergangenheit, da wiederholt beobachtet werden konnte, wie eine politisch motivierte Geldpolitik zwar kurzfristig zu günstigen Zinsen, aber langfristig zu hohen Inflationsraten führte. Bei der Abschätzung künftiger Risiken für die Preisniveaustabilität orientiert sich das Eurosystem an einer Zwei-Säulen-Strategie, die in wesentlichem Umfang auf den Erfahrungen der Bundesbank während der letzten Jahrzehnte beruht. So analysiert die EZB zum einen die
5 Seite 5 von 17 aktuelle konjunkturelle Entwicklung in den Ländern des Euro-Raums im Hinblick auf künftige Inflationsgefahren. Dazu gehören u.a. die aktuelle Auslastung des Produktionspotentials sowie die Angebots- und Nachfragesituation auf den wesentlichen Güter-, Dienstleistungs- und Faktormärkten. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch der Arbeitsmarkt, da die Lohnkosten eine wesentliche Determinante für künftige Preissteigerungen sind. Im Rahmen dieser ersten Säule der geldpolitischen Strategie der EZB werden vor allem kurz- bis mittelfristige Risiken für die Preisstabilität identifiziert. Demgegenüber stellt die zweite Säule, nämlich die monetäre Analyse, eher auf mittel- bis langfristige Inflationsrisiken ab. Hierbei wird die Entwicklung der Geldmenge M3 sowie der Kreditvergabe analysiert. Das Geldmengenaggregat M3 umfasst den Bargeldumlauf, die Sichteinlagen von Nicht-Banken bei Kreditinstituten, Spareinlagen mit Laufzeiten bis zu zwei Jahren oder Kündigungsfristen bis zu drei Monaten sowie Anteile an Geldmarktfonds, Repoverbindlichkeiten, Geldmarktpapiere und Bankschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis zu zwei Jahren. 3 Durchführung der Geldpolitik des Eurosystems Zur Steuerung der Inflationsentwicklung nutzt die EZB im Wesentlichen ihren Einfluss auf die kurzfristigen Zinsen am Geldmarkt. Technisch vollzieht sich dies wie folgt: die Geschäftsbanken sind zur Deckung der Nachfrage ihrer Kunden nach Bargeld und zur Erfüllung ihrer Mindestreservepflichten auf Zentralbankgeld angewiesen sind, d.h. auf Forderungen gegen das Eurosystem. Dieses Zentralbankgeld, die sog. monetäre Basis, kann im Gegensatz zu den übrigen Bestandteilen der Geldmenge M3 nicht durch Geldschöpfung innerhalb des Geschäftsbankensektors geschaffen werden. Vielmehr müssen die
6 Seite 6 von 17 Geschäftsbanken dieses Zentralbankgeld vom Eurosystem zu einem Zinssatz leihen, der von der Europäischen Zentralbank festgesetzt wird. Die Zur-Verfügung-Stellung von Zentralbankgeld durch das Eurosystem erfolgt primär über regelmäßig angebotene Refinanzierungsgeschäfte. So bietet die EZB einmal pro Woche ein sog. Hauptrefinanzierungsgeschäft an. Hierbei wird den teilnehmenden Geschäftsbanken für eine Woche Zentralbankgeld gegen die Verpfändung von Sicherheiten zur Verfügung gestellt. Die Zuteilung des Zentralbankgeldes erfolgt grundsätzlich anhand eines sog. Zinstenderverfahrens. Hierbei gibt die EZB den Geschäftsbanken einen Mindestbietungssatz vor und lädt diese ein, Gebote abzugeben, die sowohl die gewünschten Beträge als auch die dafür gebotenen Zinssätze umfassen. Die von den Banken zu zahlenden Zinsen entsprechen dabei den jeweils angebotenen Zinssätzen. Im Zuge der Finanzkrise ist die EZB dazu übergegangen, die Nachfrage der Banken nach Zentralbankgeld auf der Grundlage des derzeitigen Mindestbietungssatzes von 1 % ohne Mengenbegrenzung zu befriedigen. D.h., keine Bank muss derzeit im Rahmen des einwöchigen Hauptrefinanzierungsgeschäftes mehr als 1 % Zinsen bezahlen. Dieses Verfahren wird auch als Mengentender mit Vollzuteilung bezeichnet und soll so lange aufrecht erhalten werden, bis jede Bank wieder dazu in der Lage ist, sich im notwendigen Umfang am Interbankengeldmarkt zu refinanzieren. Darüber hinaus bietet die EZB längerfristige Refinanzierungsgeschäfte an. Diese werden einmal pro Monat mit einer Laufzeit von ca. drei Monaten ausgeschrieben. Die Durchführung erfolgt analog zu den Hauptrefinanzierungsgeschäften, nur dass hier kein Mindestbietungssatz vorgegeben wird, da die EZB dieses Instrument nicht zur Zinssteuerung,
7 Seite 7 von 17 sondern nur zur zusätzlichen Liquiditätsversorgung einsetzt. Auch bei diesen Geschäften erfolgt derzeit eine Vollzuteilung der gebotenen Beträge. Außerdem setzt die EZB im Einzelfall noch Feinsteuerungsoperationen zum Ausgleich unerwarteter Liquiditätsschwankungen ein. Diese werden auch als Schnelltender bezeichnet, da sie im Regelfall innerhalb von Stunden abgewickelt werden, und können sowohl der zusätzlichen Liquiditätszufuhr als auch der Liquiditätsabschöpfung dienen. Die Laufzeit dieser Geschäfte kann flexibel festgelegt werden und beträgt im Regelfall wenige Tage. Zudem haben die Banken die Möglichkeit, sich im Rahmen der sog. Spitzenrefinanzierungsfazilität jederzeit Über-Nacht-Kredite beim Eurosystem zu verschaffen, wobei der Zinssatz für die Inanspruchnahme dieser Option derzeit um 75 Basispunkte über dem Satz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte liegt. Umgekehrt bietet die EZB den Banken auch eine sog. Einlagefazilität an, d.h. die Option, Geld kurzfristig über Nacht bei den Zentralbanken des Eurosystems anzulegen. Hierfür liegt der Zinssatz derzeit um 75 Basispunkte unter der Verzinsung der Hauptrefinanzierungsgeschäfte. Die Abwicklung sämtlicher geldpolitischer Transaktionen des Eurosystems erfolgt durch die nationalen Zentralbanken, wobei jede Zentralbank für die in ihrem Land ansässigen Geschäftsbanken zuständig ist. Als Sicherheiten für geldpolitische Transaktionen akzeptiert das Eurosystem zum einen Wertpapiere, die bestimmten Mindestanforderungen an die Bonität des Emittenten genügen müssen.
8 Seite 8 von 17 Darüber hinaus können auch Kreditforderungen gegen Wirtschaftsunternehmen von den Banken als Sicherheiten eingereicht werden, sofern der Schuldner von der zuständigen nationalen Zentralbank aufgrund seiner Bonität als notenbankfähig eingestuft wurde. Seitens der Deutschen Bundesbank werden die Entscheidungen über die Notenbankfähigkeit von Kreditnehmern in den neun regionalen Hauptverwaltungen getroffen, so auch in der von mir geleiteten Hauptverwaltung hier in Hamburg. Hierbei kommt ein statistisch validiertes Bonitätsbeurteilungsverfahren zum Einsatz, das auf verschiedene Bilanzdaten zurückgreift. 4 Mitwirkung bei der Banken- und Finanzaufsicht Ein weiterer Aufgabenbereich der Zentralbanken, dessen Bedeutung im Zuge der Finanzkrise deutlich zugenommen hat, ist die Mitwirkung bei der Banken- und Finanzaufsicht, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung der Stabilität des Finanzsystems. Dabei ist die Einbeziehung der nationalen Zentralbanken in die Aufsichtstätigkeit von Land zu Land höchst unterschiedlich geregelt. In Deutschland wird die Bankenaufsicht durch die Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeinsam wahrgenommen. Dabei obliegen der Bundesbank primär die Durchführung von bankgeschäftlichen Prüfungen sowie die laufende Auswertung von Daten und Unterlagen der Kreditinstitute, während die BaFin in erster Linie für die Rechtsakte der Bankenaufsicht zuständig ist. So ist die BaFin u.a. für die Erteilung von Banklizenzen, die Zulassung von Geschäftsleitern sowie in kritischen Fällen für die Verhängung der gemäß dem Kreditwesengesetz vorgesehenen Maßnahmen gegen Banken verantwortlich. Dabei stützt sie sich auf die Erkenntnisse der Bundesbank.
9 Seite 9 von 17 Die operative Bankenaufsicht durch die Bundesbank wird im Wesentlichen von den regionalen Hauptverwaltungen wahrgenommen. So sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Regionalbereich Bankenaufsicht bei der Hauptverwaltung Hamburg für die Beaufsichtigung der Banken und Finanzdienstleistungsinstitute in den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig- Holstein zuständig. Ein Teil dieser Mitarbeiter wertet Daten und Unterlagen aus, die die Banken regelmäßig einzureichen haben, d.h. insbesondere Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte der Jahresabschlussprüfer, monatliche Bilanzdaten und Daten zur Liquiditätsstruktur. Darüber hinaus führen die Hauptverwaltungen der Bundesbank im Auftrag der BaFin Prüfungen bei Kreditinstituten durch, die sich auf die ordnungsgemäße Handhabung der Bankgeschäfte erstrecken. Als Grundlage dieser Prüfungen dienen die von der BaFin erlassenen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), die die Anforderungen des 25a des Kreditwesengesetzes konkretisieren. Im Regelfall konzentrieren sich diese sog. MaRisk-Prüfungen auf einzelne Teilgebiete des Bankgeschäftes, wie das Kreditgeschäft, den Eigenhandel mit Wertpapieren oder das Risikocontrolling. Zusätzlich zu dieser Form der Bankenaufsicht auf Einzelinstitutsebene findet in unserer Zentrale in Frankfurt eine sog. makroprudenzielle Aufsicht statt, die sich auf die Stabilität des gesamten Banken- und Finanzsektors erstreckt. Dort werden u.a. Analysen zu systemischen Risiken erstellt, die neben dem Bankensektor auch Wertpapiermärkte und Versicherungen umfassen.
10 Seite 10 von 17 Auch auf europäischer Ebene wirken die Zentralbanken bei der Durchführung der Banken- und Finanzmarktaufsicht mit. Zu nennen ist hier insbesondere das Banking Supervision Committee (BSC) des ESZB, das für die Koordination der Bankenaufsicht in der EU zuständig ist. Dort werden länderübergreifende Analysen zur Stabilität des Finanzsektors in Europa erstellt. Darunter fällt auch die Analyse der Auswirkungen regulatorischer und aufsichtlicher Anforderungen auf die Finanzsystemstabilität. Darüber hinaus dient das BSC der Zusammenarbeit und dem Informationsaustausch zwischen Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken zu Themen von gemeinsamem Interesse. Ein weiteres Gremium, das im Januar dieses Jahres seine Arbeit aufgenommen hat, ist der Europäische Rat für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB). Dieser ist bei der EZB angesiedelt und soll als Krisenfrühwarnsystem fungieren. Damit wurde, als Konsequenz aus der Finanzkrise, auf europäischer Ebene ein makroprudenzielles Frühwarnsystem etabliert. Dieses soll frühzeitig Risiken für die Stabilität des gesamten Finanzsystems identifizieren, also auch über den Bankensektor hinaus, und frühzeitig Empfehlungen zur Vermeidung von Systemrisiken abgeben. Zusätzlich wirken sowohl die EZB als auch eine Reihe von nationalen Zentralbanken des Eurosystems in diversen internationalen Gremien zur Weiterentwicklung des globalen Finanzsystems mit. Ein Beispiel dafür ist das Financial Stability Board (FSB), das auf Ebene der G20 gegründet wurde und Vorschläge zur Beseitigung von Schwachstellen des internationalen Finanzsystems ausarbeitet. Hieran sind neben den Finanzministerien und internationalen Organisationen auch die EZB, die
11 Seite 11 von 17 Deutsche Bundesbank sowie mehrere andere Zentralbanken des ESZB beteiligt. 5 Weitere Aufgaben des Eurosystems Neben den bis jetzt genannten Aufgaben ist das Eurosystem für die Verwaltung der Währungsreserven der Mitgliedsländer zuständig. In diesem Rahmen haben die nationalen Zentralbanken Teile ihrer Währungsreserven auf die EZB übertragen. Darüber hinaus kann das Eurosystem Interventionen am Devisenmarkt vornehmen, beispielsweise um in akuten Krisensituationen irrationalen kurzfristigen Bewegungen der Wechselkurse entgegenzuwirken. Solche Interventionen können entweder einseitig oder in Zusammenarbeit mit anderen Zentralbanken außerhalb des Euro-Raums durchgeführt werden. Die damit verbundenen Devisengeschäfte können entweder direkt durch die EZB selbst oder durch nationale Zentralbanken im Auftrag der EZB durchgeführt werden. Eine weitere Aufgabe des Eurosystems ist die Mitwirkung an der Abwicklung des nationalen und internationalen Zahlungsverkehrs. Zu diesem Zweck wird das Clearingsystem Target 2 angeboten, das von der EZB und den nationalen Zentralbanken gemeinsam betrieben wird. Mithilfe dieses Systems können auf Euro lautende Zahlungen über die Konten der beteiligten Banken bei den Zentralbanken des Eurosystems sicher und unverzüglich, d.h. taggleich, abgewickelt werden. Um eine kompetente Erfüllung ihrer Aufgaben sicherzustellen, betreiben sowohl die EZB als auch die nationalen Zentralbanken umfangreiche Forschungsaktivitäten, die sich v.a. auf volkswirtschaftliche und finanzmarktbezogene Themen erstrecken. Die Ergebnisse dieser
12 Seite 12 von 17 Forschungen werden regelmäßig auf Konferenzen vorgetragen und veröffentlicht. Darüber hinaus zählen zu den Aufgaben des Eurosystems noch die Politikberatung sowie die Erhebung und Aufbereitung von Statistiken. So ist die Bundesbank beispielsweise für die Erstellung der Zahlungsbilanz für die Bundesrepublik Deutschland zuständig. Zu guter Letzt möchte ich noch eine Aufgabe erwähnen, die aus unserem Alltag nicht wegzudenken ist, und zwar die Ausgabe von Banknoten. Dazu gehören auch die regelmäßige Kontrolle des umlaufenden Bargeldes und das Aussortieren nicht mehr umlauffähiger Banknoten. In Deutschland werden diese Tätigkeiten durch die derzeit 47 Filialen der Deutschen Bundesbank durchgeführt. Im Bereich unserer Hauptverwaltung bestehen derzeit noch sechs Filialen, und zwar in Hamburg, Kiel, Flensburg, Lübeck, Rostock und Neubrandenburg. Bis Herbst 2015 wird sich die Zahl der Filialen in unserer Region aus betriebswirtschaftlichen Gründen auf drei reduzieren. Bis dahin werden die Standorte in Flensburg, Lübeck und Kiel geschlossen. 6 Maßnahmen des Eurosystems im Zuge der Finanzkrise Zum Abschluss meiner Ausführungen möchte ich nun noch kurz darstellen, mithilfe welcher Maßnahmen das Eurosystem in den vergangenen Jahren auf die Finanzkrise reagiert hat, um die negativen Auswirkungen auf die Realwirtschaft abzufedern. An erster Stelle sind hier die wiederholten Zinssenkungen zu nennen, die die EZB seit Mitte 2008 durchgeführt hat. Dabei wurde der Leitzins, d.h. der Mindestbietungssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte,
13 Seite 13 von 17 zwischen Oktober 2008 und Mai 2009 in sieben Schritten von 4,25 % auf 1 % reduziert. Eine weitere Maßnahme, die ich bereits angesprochen habe, ist die Vollzuteilung der abgegebenen Gebote im Rahmen der Hauptrefinanzierungsgeschäfte. Hierzu hat die EZB angekündigt, dass sie diese Maßnahme so lange wie nötig beibehalten wird, mindestens aber bis zum Ende der dritten Mindestreserveerfüllungsperiode dieses Jahres (12. April 2011). Im Zuge der Bankenkrise in den Jahren 2007 sowie 2008 spielte die kurzfristige Liquiditätszufuhr per Schnelltender vorübergehend eine große Rolle. Auf diese Weise hat die EZB den Banken mehrfach kurzfristig zusätzliche Liquidität zur Verfügung gestellt, um Engpässen am Geldmarkt entgegen zu wirken. Darüber hinaus hat die EZB zwischenzeitlich außerordentliche längerfristige Refinanzierungsgeschäfte mit Laufzeiten von 6 und 12 Monaten durchgeführt, um die Refinanzierungsmöglichkeiten für Banken über den kurzfristigen Bereich hinaus zu verbessern. Diese Geschäfte sind inzwischen ausgelaufen und werden nicht fortgeführt, da sich die Möglichkeiten der Banken zur Refinanzierung am Geldmarkt inzwischen wieder deutlich verbessert haben. Zudem hat die EZB im Zuge der Finanzmarktkrise längerfristige Refinanzierungsgeschäfte mit einer Sonderlaufzeit im Umfang der Dauer einer Mindestreserveerfüllungsperiode (etwa 1 Monat) eingeführt, die weiterhin durchgeführt werden. Auch diese Transaktionen werden als
14 Seite 14 von 17 Mengentender mit Vollzuteilung abgewickelt. Die EZB hat angekündigt, dass sie die einmonatigen Refinanzierungsgeschäfte mindestens bis zum Ende des ersten Quartals 2011 fortführen wird. Des Weiteren hat die EZB in Zusammenarbeit mit den Notenbanken der USA, Großbritanniens, Japans und der Schweiz mehrfach liquiditätszuführende Geschäfte in Fremdwährungen angeboten. Diese wurden ebenfalls als Mengentender mit vollständiger Zuteilung durchgeführt. Um die Refinanzierungsmöglichkeiten der Banken im Zuge der Finanzmarktkrise nicht zu gefährden, hat die EZB außerdem Anpassungen bei den Anforderungen an die Sicherheiten vorgenommen, die zur Absicherung geldpolitischer Transaktionen eingesetzt werden können. So wurde das Mindestrating für notenbankfähige Sicherheiten im Jahr 2008 von A- auf BBB- herabgesetzt, wobei für schlechtere Bonitäten ein Bewertungsabschlag (sog. Haircut) vorgenommen wird. Darüber hinaus hat die EZB seit Mai 2010 das Mindestrating für Griechenland ausgesetzt. So sollte sichergestellt werden, dass die griechischen Banken weiterhin Zugang zu einer Refinanzierung beim Eurosystem haben und die Konsolidierungsbemühungen in diesem Land nicht gefährdet werden. Außerdem hat die EZB als Reaktion auf die Finanzmarktkrise mehrfach direkte Käufe von Wertpapieren getätigt. In den Jahren 2009 und 2010 wurde ein Programm zum Ankauf pfandgedeckter Schuldverschreibungen privater Emittenten im Gesamtumfang von 60 Mrd. EUR umgesetzt, das inzwischen eingestellt wurde. Hinzu kommt
15 Seite 15 von 17 seit Mai 2010 der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB, um Störungen der Anleihemärkte zu vermeiden und damit die Voraussetzungen für eine reibungslose Durchführung der Geldpolitik zu gewährleisten. Dass dieses Vorhaben von Teilen des Eurosystems, u.a. auch vom Präsidenten der Deutschen Bundesbank, äußerst kritisch gesehen wird, dürfte Ihnen bekannt sein. Die Vorbehalte sind darin begründet, dass die aktuelle Staatsschuldenkrise in verschiedenen Ländern der Euro-Zone nicht dauerhaft durch das Eurosystem gelöst werden kann. Daher kann auch der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB nur ein vorübergehendes Mittel zur Beruhigung der Märkte sein. Eine nachhaltige Lösung ist nur über eine Konsolidierung der öffentlichen Finanzen der betreffenden Länder möglich, die durch eine konsequente Anwendung und Durchsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes koordiniert werden muss. Auf diese Zusammenhänge haben sowohl der Präsident der EZB als auch hochrangige Vertreter verschiedener nationaler Zentralbanken immer wieder hingewiesen. In diesem Zusammenhang wurde auch deutlich gemacht, dass das Eurosystem auch weiterhin konsequent das Ziel der Preisniveaustabilität verfolgen wird. Die Übersicht, die ich Ihnen gerade gegeben habe, zeigt, dass die EZB zur Dämpfung der Folgen der Finanzmarktkrise eine Reihe unkonventioneller Maßnahmen ergriffen hat, die im Rahmen des ursprünglich festgelegten Instrumentariums nicht vorgesehen waren. Man kann einzelne dieser Maßnahmen sicherlich mit Recht hinterfragen. Insgesamt zeigt sich dadurch jedoch m.e., dass das Eurosystem den Herausforderungen der Finanzmarktkrise im Rahmen seiner Möglichkeiten wirksam begegnet ist.
16 Seite 16 von 17 Betrachtet man die derzeitigen Inflationsraten im Euro-Raum, die sich weiterhin nicht wesentlich über 2 % bewegen, so zeigt sich, dass das Eurosystem seiner Hauptaufgabe, nämlich der Stabilisierung des Preisniveaus, bei allen Maßnahmen zur Eindämmung der Finanzmarktkrise weiterhin gerecht geworden ist. So betrug die Inflationsrate im Euro-Gebiet im Januar dieses Jahres 2,4 %, jedoch war dieser Anstieg vor allem auf überdurchschnittliche Preissteigerungen bei Energie und Nahrungsmitteln zurückzuführen, die auf exogenen Einflüssen beruhen und daher von der Zentralbank kaum gesteuert werden können. Auch auf die aktuellen Vorgänge in Nordafrika, insbesondere in Libyen, und die möglichen Auswirkungen auf die Ölpreise kann die Notenbank nicht beeinflussen. Dennoch besteht m.e. auch für die Zukunft kein Anlass zu der Befürchtung, dass die EZB die Aufgabe der Preisniveaustabilisierung künftig nicht mehr erfüllen könnte. Die jüngsten Äußerungen im Monatsbericht der Bundesbank und von Vertretern der der EZB belegen, dass die Preisentwicklung im Euro- Raum mit größter Wachsamkeit verfolgt wird. Die unmittelbar bevorstehende Herausforderung liegt darin, zunächst die noch bestehenden Sondermaßnahmen so kontrolliert zurückzufahren, dass die damit verbundenen Auswirkungen auf die Realwirtschaft möglichst gering gehalten werden. Auf einigen Gebieten wurde die Rücknahme dieser Maßnahmen ja bereits erfolgreich praktiziert, so dass in meinen Augen durchaus Grund zur Annahme besteht, dass ein derartiger Exit insgesamt in marktverträglicher Form durchgezogen werden kann. 7 Schluss
17 Seite 17 von 17 Mit diesem kurzen Rückblick auf die Aktivitäten des Eurosystems im Zuge der Finanzmarktkrise möchte ich meine Ausführungen beenden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aufgabenbereiche des Eurosystems vermitteln und Ihnen darlegen, welche wichtige Rolle Zentralbanken gerade auch während einer Krise an den Finanzmärkten spielen. Für Fragen stehe ich Ihnen natürlich gern zur Verfügung. Doch erst einmal danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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