EUROPÄISCHE GELDPOLITIK

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1 DE EUROPÄISCHE GELDPOLITIK Die EZB und das ESZB sorgen dafür, dass das Hauptziel der Europäischen Währungsunion, nämlich die Erhaltung der Preisstabilität, erreicht wird. Die wichtigsten Instrumente der einheitlichen Geldpolitik für die Euro-Zone sind die Offenmarktgeschäfte, die ständigen Fazilitäten und die Unterhaltung von Mindestreserven. RECHTSGRUNDLAGE Artikel 98 bis 124 des EG-Vertrags; Protokoll zum Vertrag von Maastricht über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB): Artikel 1 bis 52. ZIELE Das vorrangige Ziel des ESZB ist gemäß Artikel 105 Absatz 1 EGV die Gewährleistung von Preisstabilität. Unbeschadet dieses Ziels unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft, um zur Verwirklichung der in Artikel 2 EGV festgelegten Ziele der Gemeinschaft beizutragen. Das ESZB handelt gemäß den Grundsätzen einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb bei Förderung eines effizienten Ressourceneinsatzes. ERGEBNISSE A. Die Leitprinzipien der EZB-Politik 1. Die Unabhängigkeit der EZB Das Hauptprinzip der Unabhängigkeit der EZB ist in Artikel 108 des EG-Vertrags und Artikel 7 der Satzung des ESZB niedergelegt. Bei der Ausübung der Befugnisse und der Wahrnehmung von Aufgaben und Pflichten dürfen weder die EZB noch eine nationale Zentralbank (NZB) oder ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen der Institutionen oder Organe der Gemeinschaft, einer Regierung oder eines anderen Organs anfordern oder entgegennehmen. Die Einhaltung von Artikel 108 ist durch die Ausgestaltung des Mandats der Mitglieder des Direktoriums und des EZB-Rats gewährleistet. (*5.2.0.) Die Unabhängigkeit der EZB wird ebenfalls durch die Verbote in Artikel 101 des EG-Vertrags gewahrt, die auch für die NZB gelten: Überziehungsfazilitäten oder alle anderen Arten von Kreditfazilitäten zugunsten der Institutionen oder Organe der Gemeinschaft, Zentralregierungen, Gebietskörperschaften oder anderer staatlicher Stellen, anderer öffentlich-rechtlicher Einrichtungen oder öffentlicher Unternehmen sind untersagt. (*5.2.0.) Im Mittelpunkt der Unabhängigkeit der EZB steht die freie Wahl der geldpolitischen Instrumente. Der Vertrag sieht die Anwendung traditioneller Instrumente vor (Artikel 18 und 19 der Satzung) und gestattet dem EZB-Rat mit einer Zweidrittel-Mehrheit über die Verwendung anderer Methoden zu entscheiden, die er für angebracht hält (Artikel 20 der Satzung).

2 2. Die Grundsätze der Rechenschaftspflicht und Transparenz der EZB Um die Glaubwürdigkeit der EZB zu gewährleisten, sehen der Vertrag (Artikel 113 Absatz 3 EGV) sowie die Satzung (Artikel 15) Berichtspflichten. Die EZB verfasst und veröffentlicht mindestens vierteljährliche Berichte über die Tätigkeiten des ESZB. Ein konsolidierter Ausweis des ESZB wird wöchentlich veröffentlicht. Die EZB legt dem Europäischen Parlament einen Jahresbericht über die Tätigkeiten des ESZB und die Geld- und Währungspolitik im vergangenen und im laufenden Jahr vor. In der Praxis veröffentlicht die EZB Monatsberichte, die eine eingehende Analyse der Wirtschaftslage und die Aussichten für die Preisentwicklung enthalten. Die EZB ist darüber hinaus dem Europäischen Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig. Mitglieder des Direktoriums der EZB erscheinen regelmäßig vor dem Europäischen Parlament. (*5.2.0.) Das EP kann der EZB jedoch keine Weisungen erteilen und hat keine a-posteriori- Kontrolle. 3. Abstimmungsregeln im EZB-Rat (Artikel 11 der Satzung) Bei Abstimmungen im EZB-Rat findet das Prinzip ein Mitglied - eine Stimme Anwendung. Jedes Mitglied des EZB-Rats hat also eine Stimme. Geldpolitische Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder getroffen, wobei die Stimme des EZB-Präsidenten bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt. Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Anzahl der Mitglieder des EZB-Rats 21 übersteigt, hat jedes Mitglied des Direktoriums eine Stimme und beträgt die Anzahl der stimmberechtigten Präsidenten von nationalen Zentralbanken und damit der den NZB zustehenden Stimmrechte 15. Die Verteilung und Rotation dieser Stimmrechte findet wie folgt statt: Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Zahl der Präsidenten der nationalen Zentralbanken 15 übersteigt und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie 22 erreicht, werden die NZB-Präsidenten aufgrund der Position des Mitgliedstaats ihrer jeweiligen nationalen Zentralbank, die sich aus der Größe des Anteils des Mitgliedstaats am aggregierten BIP zu Marktpreisen und an der gesamten aggregierten Bilanz der monetären Finanzinstitute der Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben, ergibt, in zwei Gruppen eingeteilt. Die Gewichtung der Anteile am aggregierten BIP zu Marktpreisen und an der gesamten aggregierten Bilanz der monetären Finanzinstitutionen beträgt 5/6 bzw. 1/6. Die erste Gruppe setzt sich aus fünf Präsidenten mit fünf Stimmrechten und die zweite Gruppe aus den übrigen Präsidenten mit den übrigen Stimmrechten zusammen; ab dem Zeitpunkt, zu dem die Anzahl der NZB-Präsidenten 22 beträgt, werden die Präsidenten nach Maßgabe der sich aufgrund der vorgenannten Kriterien ergebenden Position in drei Gruppen eingeteilt. Die erste Gruppe, der vier Stimmrechte zuerkannt werden, besteht aus fünf Präsidenten. Die zweite Gruppe, der acht Stimmrechte zuerkannt werden, umfasst die Hälfte aller NZB- Präsidenten, wobei jeder Bruchteil auf die nächste ganze Zahl aufgerundet wird. Die dritte Gruppe, der drei Stimmrechte zuerkannt werden, besteht aus den übrigen Präsidenten. Der EZB-Rat trifft mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner stimmberechtigten und nicht stimmberechtigten Mitglieder alle zur Durchführung der Stimmrechtsrotation notwendigen Maßnahmen. Insbesondere kann der EZB-Rat beschließen, den Beginn des Rotationssystems bis zu dem Zeitpunkt zu verschieben, zu dem die Anzahl der NZB-Präsidenten 18 übersteigt. Die Präsidenten der nationalen Zentralbanken dürfen in Ausübung ihrer Tätigkeit im EZB-Rat keine nationalen Interessen vertreten, sondern müssen im Gesamtinteresse der Eurozone handeln. Die Protokolle der Sitzungen des EZB-Rats sowie das Abstimmungsverhalten werden nicht veröffentlicht. B. Die geldpolitische Strategie der EZB

3 1. Überblick Auf seiner Sitzung am 13. Oktober 1998 einigte sich der EZB-Rat auf die Hauptelemente der geldpolitischen Strategie der EZB: eine quantitative Definition von Preisstabilität, eine wichtige Rolle der Geldmenge bei der Beurteilung der Risiken für die Preisstabilität und eine breit angelegte Beurteilung der Aussichten für die Preisentwicklung. Die EZB hat sich für eine geldpolitische Strategie mit zwei Säulen entschieden, deren Rollen jeweils während der Überprüfung dieser Strategie am 8. Mai 2003 noch einmal klar definiert wurden. 2. Preisstabilität Preisstabilität wurde ursprünglich definiert als Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von unter 2% gegenüber dem Vorjahr. Preisstabilität muss mittelfristig gewährleistet werden. Diese Definition wurde am 8. Mai 2003 bestätigt und in einem wichtigen Punkt klargestellt: Mittelfristig ist eine Preissteigerungsrate von unter, jedoch nahe 2% zu erreichen. Damit wurde unterstrichen, zum Schutz gegen das Risiko einer Deflation und in Anbetracht möglicher Messfehler bei Datenerhebungen sowie den Inflationsunterschieden innerhalb des Euro-Währungsgebietes für eine ausreichende Sicherheitsmarge nach unten zu sorgen. 3. Die erste Säule der geldpolitischen Strategie Die erste Säule der geldpolitischen Strategie der EZB beinhaltet die wirtschaftliche Analyse. Im Zentrum steht die Bewertung der aktuellen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklungen und damit verbundenen kurz- bis mittelfristigen Risiken für die Preisstabilität. Die wirtschaftlichen und finanziellen Variablen, die Gegenstand dieser Analyse sind, umfassen unter anderem Entwicklungen beim Gesamt-Output; die Gesamtnachfrage und ihre Bestandteile; die Steuerpolitik; Kapital- und Arbeitsmarktbedingungen; ein breites Spektrum von Preis- und Kostenindikatoren; Entwicklungen beim Umrechnungskurs, in der Gesamtwirtschaft und bei der Zahlungsbilanz; Finanzmärkte; sowie die Bilanzpositionen von Sektoren des Euro-Währungsgebiets. All diese Faktoren tragen dazu bei, die Dynamik der tatsächlichen Aktivität und der voraussichtlichen Entwicklung der Preise aus der Perspektive des Zusammenspiels zwischen Angebot und Nachfrage an den Güter-, Dienstleistungsund Faktormärkten auf kürzere Sicht zu bewerten. 4. Die zweite Säule der geldpolitischen Strategie Die zweite Säule der geldpolitischen Strategie der EZB umfasst die monetäre Analyse. Die EZB hat damit der Geldmenge in der Gruppe der zur genauen Beobachtung und Untersuchung ausgewählten Schlüsselindikatoren eine besondere Rolle zugewiesen. Mit dieser Entscheidung wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass Geldmengenwachstum und Inflation auf mittel- bis langfristige Sicht in enger Beziehung zueinander stehen. Diese weithin anerkannte Beziehung gibt der Geldpolitik einen nominalen Anker an die Hand, der über die üblicherweise bei der Erstellung von Inflationsprognosen verwendeten Horizonte hinausgeht. In der Tat kann eine Zentralbank über die vorübergehenden Auswirkungen verschiedener Schocks hinausschauen und der Versuchung widerstehen, einen allzu aktivistischen Kurs einzuschlagen, wenn sie den geldpolitischen Entscheidungen und der Beurteilung ihrer Auswirkungen nicht nur kurzfristige, aus der Analyse der Wirtschafts- und Finanzlage abgeleiteten Indikatoren, sondern auch Überlegungen zur Geldmenge und Liquiditätslage zugrunde legt. Um eine Orientierungsgröße für die Beobachtung der monetären Entwicklung bereitzustellen, gab die EZB einen Referenzwert für das Geldmengenaggregat M3 bekannt. Dieser Referenzwert bezieht sich auf eine jährliche Wachstumsrate von M3, die als mit Preisstabilität auf mittlere Sicht vereinbar angesehen wird, und liegt seit Beginn der WWU bei 4,5%.

4 C. Umsetzung der Geldpolitik: Instrumente und Verfahren Durch die Festlegung von Zinssätzen, zu denen die Geschäftsbanken Geld von der Zentralbank erhalten können, beeinflusst der EZB-Rat indirekt die Zinssätze in der Wirtschaft des Eurogebiets, insbesondere die Zinssätze für Darlehen, die Geschäftsbanken gewähren, und für Spareinlagen. Zur Umsetzung ihrer Geldpolitik nutzt die EZB eine Reihe von geldpolitischen Instrumenten. 1. Offenmarktgeschäfte Offenmarktgeschäfte spielen bei der Steuerung der Zinssätze und der Liquidität am Markt eine wichtige Rolle und signalisieren den Kurs der Geldpolitik durch vier Kategorien von Operationen. a. Hauptrefinanzierungsgeschäfte Die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sind das wichtigste Instrument der Geldpolitik. Es sind regelmäßige liquiditätszuführende befristete Transaktionen mit wöchentlicher Frequenz und einer Laufzeit von zwei Wochen. Sie stellen den Großteil der Liquidität für das Bankensystem bereit. Der Mindestbietungssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte ist der Schlüsselzinssatz der EZB. Er liegt innerhalb der Grenzen der Sätze für die Einlagenfazilität und der Spitzenrefinanzierungsfazilität. Die Höhe dieser drei Schlüsselsätze ist ein Zeichen für die Ausrichtung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet. b. Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte Dies sind liquiditätszuführende befristete Transaktionen mit monatlicher Frequenz und einer Laufzeit von drei Monaten. Sie stellen lediglich einen begrenzten Teil des gesamten Refinanzierungsvolumens dar und zielen nicht darauf ab, Signale an den Markt zu senden. c. Feinsteuerungsoperationen Ziel dieser Ad-hoc-Operationen ist es, auf unerwartete Liquiditätsschwankungen zu reagieren, insbesondere zur Abfederung der Auswirkungen auf die Zinsen. d. Strukturelle Operationen Diese Operationen zielen im Wesentlichen auf eine ständige Anpassung der strukturellen Position des Eurosystems gegenüber dem Finanzsektor ab. 2. Ständige Fazilitäten Ständige Fazilitäten stellen Übernachtliquidität bereit oder schöpfen sie ab. Ihre Zinssätze bilden eine Ober- und Untergrenze für den Tagesgeldsatz. Dieser Satz ist als EONIA (Euro Overnight Index Average) bekannt. Zwei ständige Fazilitäten bestehen für zugelassene Geschäftspartner. Die Spitzenrefinanzierungsfazilität ermöglicht es Geschäftspartnern, Übernachtliquidität gegen refinanzierungsfähige Sicherheiten zu erhalten. Der Zinssatz für diese Fazilität stellt eine Höchstgrenze für den Tagesgeldsatz dar; die Einlagenfazilität ermöglicht es Geschäftspartnern, täglich fällige Einlagen beim Eurosystem zu halten. Der Zinssatz auf die Einlagenfazilität stellt eine Mindestgrenze für den Tagesgeldsatz dar. Beide Zinssätze sollen ein reibungsloses Funktionieren des Geldmarktes in Situationen mit sehr hohem Angebot und Nachfrage nach Geld sicherstellen.

5 3. Bestände an Mindestreserven Gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Satzung kann die EZB von in den Mitgliedstaaten ansässigen Kreditinstituten fordern, Mindestreserven bei der EZB und nationalen Zentralbanken zu unterhalten. Ziel der Mindestreserve ist die Stabilisierung der kurzfristigen Zinssätze und die Schaffung (oder Vergrößerung) eines strukturellen Liquiditätsengpasses innerhalb des Bankensystems gegenüber dem Eurosystem, was die Steuerung der Geldmarktsätze über regelmäßige liquiditätszuführende Geschäfte erleichtert. Die Berechnungsmethoden und die Festlegung des erforderlichen Betrags erfolgen durch den EZB-Rat. D. Bewertung Der Euro, ein sichtbares Symbol der europäischen Identität, wurde bei seinem Start zur zweitgrößten Währung in der Welt. Er ist neben dem Dollar und dem Yen zu einer internationalen Investitionswährung und Währung auf den Märkten geworden. Das Eurosystem war seit seinem Start zunächst mit einer Abwertung des Euro (um 25 % gegenüber dem Dollar von Anfang 1999 bis Anfang 2002) und danach mit einer sehr langen Höherbewertung gegenüber dem Dollar ab Juni 2002 konfrontiert, die im Gefolge der im August 2007 einsetzenden weltweiten Finanzkrise neue Höchststande erreicht hat. Die durchschnittliche Inflationsrate lag 2007 bei 2,1% und damit leicht über dem Niveau, das mit der Definition der Preisstabilität vereinbar ist. Seit Ende 2007 ist im Gefolge der weltwirtschaftlichen Lage ein deutlicher Anstieg der Inflation zu verzeichnen. Die EZB ist in Anbetracht dieses Anstiegs jedoch nicht in kurzfristigen Aktivismus verfallen sondern arbeitet im Einklang mit ihrem Mandat an der mittelfristigen Gewährleistung von Preisstabilität. ROLLE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS In seiner Entschließung zum Jahresbericht 2007 der EZB erinnert das EP an seine Forderung nach mehr Transparenz in der EZB und fordert zugleich mit Nachdruck Verbesserungen in der Kommunikationspolitik der EZB. Hinsichtlich der geldpolitischen Strategie der EZB vertritt das EP die Auffassung, dass das Zwei-Säulen-Modell eine geeignete Methode darstellt, Preisstabilität zu messen. ÄNDERUNGEN DURCH DEN VERTRAG VON LISSABON Der Vertrag von Lissabon sieht keine wesentlichen Änderungen für die Durchführung der europäischen Geldpolitik vor. C. BAHR 07/2008

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