Erweiterung des EU-ETS um den Straßenverkehrssektor. Jürgen Hacker
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- Alma Lichtenberg
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1 bvek-tagung Wie weiter nach 2020? Vorschläge zur Reform und Verbesserung des EU-ETS bvek-vorschläge Teil 2: Erweiterung des EU-ETS um den Straßenverkehrssektor Jürgen Hacker Vorsitzender des bvek GF der UMB UmweltManagementBeratung Hacker GmbH Berlin, 27. Juni 2014 Staat Gewinnung Weiterentwicklung des EU-ETS Steigender Anteil Erweiterung Erwerb Versteigerung Geltungsbereich Brennstoffmarkt Produzenten/ Importeure Begrenzung Handel CO 2 - Emissionen Aufteilung auf EU-Ebene CO 2 -Emissionsrechte Emissionsquellen Verbraucher Nutzung oder Verkauf (Wärme-) Nutzenergie Natur
2 Staat bvek-vorschlag: Erweiterung des EU-ETS um (Straßen-)Verkehr auf 1. Handelsstufe! CO 2 -Emissionsrechte Erwerb Gewinnung Begrenzung Erwerb M + B Treibstoffe Produzenten/ Importeure Brennstoffmarkt M + B CO 2 - Emissionen Verbraucher Nutzung oder Verkauf (Wärme-) Nutzenergie Natur M + B = Messung der Brennstoffmenge + Berechnung der Emissionen Staat Stellt das Nebeneinander von Teil-Upstream + Teil-Downstream ein Problem dar? CO 2 -Emissionsrechte Erwerb Gewinnung Begrenzung Erwerb M + B Treibstoffe Produzenten/ Importeure Brennstoffmarkt M + B CO 2 - Emissionen Verbraucher Nutzung oder Verkauf (Wärme-) Nutzenergie Natur M + B = Messung der Brennstoffmenge + Berechnung der Emissionen
3 Inverkehrbringer von Treibstoffen sind Betreiber von zentralen Treibstofflagertanks (große, stationäre Anlagen) bei Raffinerien. Q 1 Q m Kraftwagen mit Verbrennungsmotoren E 1 E m Zolllager Rohöl- Raffinerien Treibstoff- Importe Treibstofftanks! Tankstelle 1 Tankstelle 2 Mineralölgesellschaften Tankstelle n M + B KM 1 KM 2 KM n Inverkehrbringer von Treibstoffen sind Betreiber von zentralen Treibstofflagertanks (große, stationäre Anlagen) bei Raffinerien. Mineralölgesellschaften können daher wie normale Anlagenbetreiber behandelt werden! E 1 E 2 E 3 Q 1 Q 2 Q 3 Energie- Lieferant z.b. von HEL HEL- Tank! 1 Kessel A 2 Kessel B 3 HKW M + B KM 1 KM 2 KM 3 Betreiber von stationären TEHG-Anlagen
4 Monitoring + Reporting der Verkehrsemissionen Da die Inverkehrbringung von Treibstoffen durch die Mineralölgesellschaften bereits zur Steuererhebung staatlich kontrolliert wird (in Deutschland durch die Zollbehörden), ist hierfür keine zusätzliche Bürokratie bzw. kaum neues Personal notwendig. Monitoring + Reporting der Verkehrsemissionen
5 Monitoring + Reporting der Verkehrsemissionen Monitoring + Reporting der Verkehrsemissionen
6 Monitoring + Reporting der Verkehrsemissionen Da die Inverkehrbringung von Treibstoffen durch die Mineralölgesellschaften bereits zur Steuererhebung staatlich kontrolliert wird (in Deutschland durch die Zollbehörden), ist hierfür keine zusätzliche Bürokratie bzw. kaum neues Personal notwendig. Einzig zusätzliche Aufgabe für die zuständigen staatl. Stellen: Multiplikation der in Verkehr gebrachten Treibstoffmengen mit den jeweiligen Emissionsfaktoren der Treibstoffe + Weiterleitung der Ergebnisse an die nationalen Emissionsregisterstellen für das ETS. Ferner müssen die Mineralölgesellschaften verpflichtet werden: Anlagenkonten bei den nationalen Emissionsregistern führen + die notwendige Menge an Emissionsrechten abführen! Bestimmung des Emissionsrechtebudgets des (Straßen-) Verkehrssektors Kom-Vorschlag zu THG-Reduktionsziel für 2030 gegenüber 2005 gliedert sich in: 43% für ETS-Sektor + 30% für Nicht-ETS-Sektoren. Nicht-ETS-Sektoren enthalten auch Verkehrssektoren. Damit wären Emissionen der Verkehrssektoren für bereits politisch mitfixiert! Emissionsziele sind quasi-budget auch für Verkehrssektor. Emission EU-Straßenverkehr 2005: ca. 900 Mio. t CO 2-äq Emissionsziel 2030: ca. 630 Mio. t CO 2-äq Das Budget an Emissionsrechten für ein um den Verkehrssektor erweitertes EU-ETS ergäbe sich als Summe aus bisherigen ETS-Budget + Verkehrssektorzielmengen.
7 Gemeinsame Versteigerung der Emissionsrechte Da die Mineralölgesellschaften die Kosten für den Erwerb der Emissionsrechte problemlos einpreisen können, ergibt sich nach den Kommissionskriterien für die Rechteallokation in der 3. Periode eine vollständige Versteigerung des Verkehrsrechtebudgets. Die Emissionsrechte des Verkehrssektors können mit den anderen Emissionsrechten problemlos gemeinsam versteigert werden. Wann kann bzw. sollte der Straßenverkehr in das EU-ETS einbezogen werden? Zunächst liegt nahe: mit Beginn der 4. Periode ab 2021, da für diese Periode ohnehin neue Beschlüsse auf EU-Ebene (EP + Rat) getroffen werden müssen! Systemtechnisch ist ein Einbezug aber zu jedem beliebigen Jahr möglich! Einbezug vor 2021 mit Erhöhung des ER-Budget des EU-ETS nur um einen Teil der Emissionen des Verkehrssektors würde systemkonform derzeitigen ER-Überhang deutlich verringern! Z.B. Einbezug ab 2016 und Aufstockung der ER-Budgets nur um 50% der Emissionen des Verkehrssektors würde derzeitiger Überangebot von ca. 2 Mrd. ER bis 2020 völlig aufsaugen! Wesentlich wirkungsvoller als Backloading + MSR zusammen!
8 Was würde die Einbeziehung des Straßenverkehrs in das EU-ETS nun für den Autofahrer bedeuten? Ausgangssituation: Treibstoffe inkl. div. Steuern Treibstoff Luft(O 2 ) Motor C-Treibstoff CO 2 CO, NO Tank x, C n H 2n+2 Restluft
9 Nach Einbeziehung Verkehr in EU-ETS: Treibstoffe inkl. div. Steuern + Zusatzkosten Emissionsrechte Treibstoff inkl. Emissionsrechte Luft(O 2 ) Motor C-Treibstoff CO 2 CO, NO Tank x, C n H 2n+2 Restluft Rechnung : XYZ Tankstelle Erich Tankmann Berliner Str. 2013, Berlin Tankstellen-Nr. : xyz StNr. Station : 13/456/xyzxyz StNr. Gesellschaft: Belegnummer 1234/005/ :45 Kartenzahlung * Super E 10 65,13 EUR A* *Zp 03 43,45 l 1,499 EUR/l * Glanzpflege 10,95 EUR A Gesamtbetrag 76,08 EUR Typ Netto Mwst Brutto A: 19,00% 63,93 12,15 76,08
10 Rechnung : XYZ Tankstelle Erich Tankmann Berliner Str. 2013, Berlin Tankstellen-Nr. : xyz StNr. Station : 13/456/xyzxyz StNr. Gesellschaft: Belegnummer 1234/005/ :45 9:22 Kartenzahlung * Super E 10 65,13 EUR A* *Zp 03 43,45 l 1,499 EUR/l * * Emissionsberechtigungen 3,04 EUR C* * für 43,45 l EF= 2,33 kg CO 2 /l = 101,24 kg CO 2 und 30 EUR/Berechtigung für 1000 kg CO Glanzpflege 10,95 EUR A Gesamtbetrag 79,12 76,08 EUR Typ Netto Mwst Brutto A: 19,00% 63,93 12,15 76,08 C: 0,00% 3,04 0,00 3,04 Zusammenfassung: Die Einbeziehung des Straßenverkehrs in das EU-ETS wäre sehr einfach. Die Gleichzeitigkeit von Upstream- und Downstream-Ansatz würde keine Probleme verursachen! Die zusätzlichen Verwaltungskosten wären gering! Jeder einzelne Kfz-Fahrer kann an der Tankrechnung seine individuellen CO 2 -Emissionen und die damit verbundenen Kosten ablesen und dies bei seinem Verhalten berücksichtigen! Die bisher von der EU-Kommission vorgeschlagenen verschiedenen Maßnahmen zur Regulierung der Verkehrsemissionen oder zur Veränderung des EU-ETS mit Hilfe systemkonformen Eingriffen in das System könnten durch ein ökonomisch wie ökologisch sehr effizientes Gesamtsystem ersetzt werden!
11 Kritik an Ausweitung EU-ETS um Verkehrssektor z.b. UBA/DEHSt Papier 11/2013 Die Reform des europäischen Emissionshandels im Kontext der mittel- und langfristigen Klimaschutzziele der EU S. 17: Das UBA sieht die Einbeziehung weiterer Sektoren in das EU-ETS derzeit jedoch eher kritisch.... insbesondere die Einbeziehung des Gebäude- und Verkehrssektors über ein Upstream-System..., da in diesen Sektoren hohe Vermeidungskosten bei vergleichsweise niedrigen Preiselastizitäten vorliegen. Dies bedeutet, dass selbst hohe CO 2 -Preise nur zu geringfügigen Minderungen in diesen Sektoren führen würden. Für die klassischen ETS-Sektoren hätte dies höhere Zertifikatspreise und entsprechend höhere Minderungsbeiträge zur Folge, was zu Diskussionen über die Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Sektoren führen könnte und dazu, dass möglicherweise Vermeidungsanstrengungen in den anderen Sektoren konterkariert würden, weil die Minderungen mit billigeren ETS-Zertifikaten erfüllt werden könnten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Jürgen Hacker Vorsitzender des bvek hacker@bvek.de
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