Miteigentumsfonds gemäß 20a InvFG ISIN AT0000A054R3

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1 Miteigentumsfonds gemäß 20a InvFG ISIN AT0000A054R3 R E C H E N S C H A F T S B E R I C H T über das Rechnungsjahr vom 1. Jänner 2009 bis 31. Dezember 2009

2 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.h. Untere Donaulände Linz, Österreich Gesellschafter Generali Holding Vienna AG, Wien Oberbank AG, Linz Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck BKS Bank AG, Klagenfurt Aufsichtsrat Erich Stadlberger, MBA, Vorsitzender Axel Sima, Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Paul Hoheneder Karl Mertel Dr. Nikolaus Mitterer Mag. Elmar Schlattinger Staatskommissär Mag. Franz Mayr Mag. Sigrid Part, Stellvertreterin Geschäftsführer Alois Wögerbauer Mag. Dietmar Baumgartner Dr. Gustav Dressler Zahlstelle Oberbank AG, Linz Depotbank Oberbank AG, Linz Fondsmanagement 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.h. Fondsadvisory Golden Gecko Invest GmbH, Linz Prüfer KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Prospektkundmachung Ein gemäß 6 Investmentfondsgesetz in der jeweils gültigen Fassung erstellter Prospekt, der auch die Fondsbestimmungen enthält, ist bei der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.h., Untere Donaulände 28, A-4020 Linz und der inländischen Zahlstelle, sowie im Internet unter kostenlos erhältlich. 2

3 Die Entwicklung des Primus im abgelaufenen Rechnungsjahr Die 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.h. legt hiermit den Bericht des Primus, Miteigentumsfonds gemäß 20a InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. Jänner 2009 bis 31. Dezember 2009 vor. Wir geben bekannt, dass per 19. März 2009 der Fondsname von Golden Gecko Primus auf Primus geändert wurde. Das Fondsvermögen erhöhte sich im Berichtszeitraum um ,01 und betrug zum 31. Dezember ,13. Die Zahl der umlaufenden Anteile lag zu Beginn der Rechnungsperiode bei Stück und erhöhte sich bis zum Ende der Rechnungsperiode um auf Stück. Der Rechenwert eines Fondsanteiles belief sich zu Beginn des Rechnungsjahres auf 71,24. Bezogen auf den Rechenwert vom 31. Dezember 2009 über 81,05 ist das eine Wertsteigerung von 14,59 % unter Berücksichtigung der am 2. März 2009 erfolgten Ausschüttung in Höhe von 0,49 je Anteil. Für das Rechnungsjahr vom 1. Jänner 2009 bis 31. Dezember 2009 erfolgt keine Ausschüttung. Entsprechend 26 der aktuellen Fondsbestimmungen ist ab dem 1. März 2010 ein gemäß Satz InvFG ermittelter KESt-Betrag auszuzahlen. Die auf den Ertrag und auf ausländische Dividenden errechnete KESt beträgt 0,25 je Ausschüttungsanteil. Wir arbeiten nach den Qualitätsstandards der Vereinigung österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG). Wertentwicklung im letzten Rechnungsjahr 120 Wertentwicklung in % Jan 09 Feb 09 Mrz 09 Apr 09 Mai 09 Jun 09 Jul 09 Aug 09 Sep 09 Okt 09 Nov 09 Dez 09 3

4 Vergleichende Übersicht seit Fondsbeginn Rechnungsjahr Fondsvermögen in EUR Rechenwert je Anteil in EUR Ausschüttung/ KEStauszahlung je Anteil in EUR Wertentwicklung in % Gründung , ,06 98,92 0,67-1, ,12 71,24 0,49-27, ,13 81,05 0,25 14,59 Wertentwicklung seit Fondsbeginn 110 Wertentwicklung in %

5 Die Entwicklung der Geld- und Kapitalmärkte im abgelaufenen Rechnungsjahr Die weltweiten Aktienbörsen schafften in 2009 einen eindrucksvollen Turnaround war das schwächste Börsenjahr seit der Weltwirtschaftskrise 1931 und selbst das erste Quartal des vergangenen Jahres blieb nicht nur eine Prüfung für das Anlegervertrauen, sondern auch ein Härtetest für das globale Finanzsystem. Nur ungern erinnert man sich daran, dass es Befürchtungen gab, dass systemrelevante Banken und sogar Leitwährungen zusammenbrechen könnten. In diesem Umfeld herrschte pure Panik in allen Anlageklassen, ausgenommen Staatsanleihen höchster Bonität. Verkaufsdruck kam von entnervten Investoren und von Zwangsliquidationen. Die Erlösung kam in Form gigantischer Rettungspakete der Regierungen der USA, Europas und Asiens. Es musste den Auslösern der Krise geholfen werden den Banken, als auch der notleidenden Wirtschaft. Ein wesentlicher Entlastungsfaktor für Wirtschaft und Aktien war das Zinsniveau. Der Markt brauchte Liquidität und diese wurde in einem Umfang bereitgestellt, wie sie vom Markt benötigt wurde und das bei einem historisch tiefen Zinssatz. Die gemeinschaftliche Anstrengung von Regierungen und Notenbanken griffen und so wurde aus 2009 schlussendlich doch noch eines der besten Börsenjahre. Die Aktienquote im Primus ist im Bereich von 0 % - 75 % variabel. Dieser Spielraum wurde auch weitgehend ausgeschöpft. Die ersten drei Monate des Jahres belief sich der Investitionsgrad im 20 % Bereich. Im März wurde mit 4 % ein Tief in der Aktienquote erreicht. Im Mai war dann die maximale Aktienquote wieder gegeben, die bei Korrekturen stets verringert wurde. Als Hauptmärkte für Aktien gelten für den Primus nach wie vor Deutschland und Österreich. Hier besteht kein Währungsrisiko und die hohe Korrelation der Indizes untereinander ließ keinen besonderen Bedarf aufkommen, unbedingt global zu investieren. Interessante US-Titel stellen für den Primus eine Beimischung dar, die sich jedoch im Bereich um die 5 % bewegt. Dagegen sind im Primus bei Vollinvestition durchaus 50 % deutsche und 20 % österreichische Aktien vertreten. Die vom Primus verfolgte Core Satellite Strategie wurde fast ausschließlich durch ETFs (exchange traded funds) umgesetzt. Diese bilden den Kern (core) des Investments. Um diesen Kern werden die Satelliten in Form von Einzeltiteln eingesetzt. In 2009 waren dies häufig zyklische Aktien mit positivem Chartbild. Im Anleihebereich setzten wir auf eine Auswahl ausgezeichneter Rentenfonds und werden dieser Strategie in absehbarer Zeit treu bleiben. Das Dreigespann aus Raiffeisen Europa HighYield, JB Absolute Return und StarCap Argos lieferte einen ansehnlichen Performancebeitrag. Der deutsche Bundfuture schloss dagegen im Minus. Ausblick: wir gehen nicht davon aus, dass 2010 die Hausse des Vorjahres lückenlos fortsetzen kann. Aktien werden eher in einer Handelsspanne seitwärts tendieren und erst im letzten Quartal für einen lukrativen Endstand sorgen. Die Seitwärtsphase sollte durch aktives Handeln genutzt werden. Das Zinsniveau kann nicht auf dem gegenwärtigen Tief verharren. Wir erwarten in der zweiten Jahreshälfte moderate Anhebungen der Leitzinsen und richten unsere Rentenstrategie danach aus. Der Primus als Anlageform wird die universelle Anlageform für alle Marktbedingungen bleiben. 5

6 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Rechnungsjahr Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages: Anteilswert zu Beginn des Rechnungsjahres 71,24 Ausschüttung am 2. März 2009 (entspricht 0,0072 Anteilen*) 0,49 *Rechenwert am 26. Februar 2009 (Extag) 67,64 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 81,05 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung erworbener Anteile (1,0072*81,05) 81,64 Nettoertrag pro Anteil ( Anteile) 10,40 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr 14,59 % 6

7 2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Ergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinserträge 5.898,92 Zinsaufwendungen -399,02 Dividendenerträge/Ausland ,02 ausländ. Quellensteuer ,42 Dividendenerträge/Inland ,00 inländ. Quellensteuer ,50 Erträge aus Subfonds ,08 sonstige Erträge 0, ,08 Aufwendungen Vergütung an die KAG ,53 Kosten für den Wirtschaftsprüfer ,16 Publizitätskosten ,41 sonstige Verwaltungsaufwendungen -340,00 Bestandsprovisionen aus Subfonds 3.747, ,46 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,62 1) 2) Realisiertes Kursergebnis Realisierte Gewinne ,41 Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten ,04 Realisierte Verluste ,55 Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten 0,00 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,90 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,52 b. Nicht realisiertes Kursergebnis 2) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,20 Ergebnis des Rechnungsjahres ,72 c. Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,16 Ertragsausgleich im Rechnungsjahr für Gewinnvorträge 0,00 Ertragsausgleich ,16 FONDSERGEBNIS gesamt ,88 1) 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR ,10 7

8 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres Anteile ,12 Ausschüttung/Auszahlung Ausschüttung am ,08 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen ,68 Rücknahme von Anteilen , ,21 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) ,88 FONDSVERMÖGEN AM ENDE DES RECHNUNGSJAHRES Anteile ,13 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung für Anteile zu je EUR 0, ,50 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,68 Aufwands- u. Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz 0,00 Gewinnübertrag auf die Substanz 0,00 0,00 Veränderung des Gewinnvortrages 3) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0,00 Gewinnvortrag in die Folgeperiode , , ,50 3) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war. 8

9 54 PRIMUS VERMÖGENSAUFSTELLUNG Datum: ISIN WERTPAPIER- BEZEICHNUNG Whg. BESTAND AKTUELL KÄUFE/ ZUGÄNGE VERKÄUFE/ ABGÄNGE KURS KURSWERT IN EUR ANTEIL AM FV AKTIEN EUR DEVISENKURS: 1,00000 DE ALLIANZ SE NAMENSAKTIEN EUR 1.000, , ,00 87, ,00 0,80% DE COLONIA REAL ESTATE AG , , ,00 4, ,00 0,77% DE COMMERZBANK AG STAMMAKTIEN , ,00 0,00 5, ,00 0,81% DE DAIMLER AG NAMENSAKTIEN 2.500, , ,00 37, ,00 0,86% DE DEUTSCHE BANK AG NAMENSAKTIEN 2.000, , ,00 50, ,00 0,92% DE DEUTSCHE POST AG 8.000, , ,00 13, ,00 1,00% DE DEUTSCHE TELEKOM AG 9.000, ,00 0,00 10, ,00 0,85% DE DT. LUFTHANSA AG NAMENSAKTIEN 7.000, , ,00 11, ,00 0,76% DE000ENAG999 E.ON AG NAMENSAKTIEN 4.000, , ,00 29, ,00 1,08% AT EVN AG 6.000, ,00 0,00 13, ,00 0,71% DE GEA GROUP AG 7.500, , ,00 15, ,00 1,07% DE GILDEMEISTER AG 9.000, , ,00 11, ,00 0,93% DE000KC01000 KLOECKNER & CO. SE 7.000, , ,00 17, ,00 1,12% DE K+S AKTIENGESELLSCHAFT 3.000, , ,00 40, ,00 1,10% DE MAN AG 1.500, , ,00 54, ,00 0,74% DE NORDDEUTSCHE AFFINIERIE AG 6.000, ,00 0,00 30, ,00 1,67% AT OMV AG 3.000, , ,00 30, ,00 0,83% NL PHILIPS ELECTRONICS N.V , , ,00 21, ,00 1,15% DE RHEINMETALL AG 3.000, ,00 0,00 43, ,00 1,20% AT SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD 3.000, , ,00 34, ,00 0,93% DE SIEMENS AG NAMENSAKTIEN 2.000, , ,00 64, ,00 1,18% DE SOLARWORLD AG 5.000, , ,00 15, ,00 0,70% AT000000STR1 STRABAG SE 5.000, ,00 0,00 20, ,00 0,95% DE THYSSENKRUPP AG 4.000, , ,00 26, ,00 0,98% AT VOESTALPINE AG 6.000, , ,00 26, ,00 1,42% AT WIENERBERGER AG , , ,00 12, ,00 1,15% USD DEVISENKURS: 1,44330 US ALCOA INC. USD , ,00 0,00 16, ,92 1,01% US02209S1033 ALTRIA GROUP INC , ,00 0,00 19, ,64 1,00% US GENERAL ELECTRIC CO , ,00 0,00 15, ,07 0,97% US HARTFORD FINANCIAL SERVICE 4.000, , ,00 23, ,38 0,60% US OFFICE DEPOT INC , , ,00 6, ,73 0,65% US RIO TINTO PLC ADR 400,00 400,00 0,00 216, ,59 0,55% 9

10 54 PRIMUS VERMÖGENSAUFSTELLUNG Datum: ISIN WERTPAPIER- BEZEICHNUNG Whg. BESTAND AKTUELL KÄUFE/ ZUGÄNGE VERKÄUFE/ ABGÄNGE KURS KURSWERT IN EUR ANTEIL AM FV INVESTMENTZERTIFIKATE EUR DEVISENKURS: 1,00000 LU COMSTAGE ETF DAX TR (T) / EUR EUR , , ,00 60, ,00 21,86% LU COMSTAGE ETF-COMM. EONIA IDX TR 3.000, , ,00 101, ,00 2,78% LU DB X-TRACKERS EONIA TOT. RET , , ,00 138, ,00 3,78% DE ETF DACHFONDS , ,00 0,00 12, ,00 4,54% DE000A0D8Q23 ISHARES ATX EX , , ,00 25, ,00 2,30% DE ISHARES DAX , , ,00 56, ,00 15,31% 15,32% LU J. BAER ABSOLUTE RETURN BOND 4.000,00 0, ,00 126, ,00 4,62% AT RAIFFEISEN EUROPA HIGH YIELD (T) 2.000, , ,00 130, ,00 2,38% LU STARCAP FCP ARGOS 400,00 130,00 430, , ,00 4,74% USD DEVISENKURS: 1,44330 GB THREADNEEDLE EMERG MARK BOND USD , ,00 0,00 2, ,66 2,00% RENTEN EUR DEVISENKURS: 1,00000 AT0000A0EN38 5,000 % SPAR OESTERR. EUR , ,00 0,00 103, ,00 0,94% AT000B ,0000 % FRN OBERBANK AG 09/17 EK , ,00 0,00 99, ,00 1,82% Wertpapiervermögen: ,99 Zinsansprüche: 2.578,77 KESt-Ansprüche: 859,59 Cash: ,78 Fondsvermögen: ,13 Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. 10

11 Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen können (Bewertungsrisiko). 11

12 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe von Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind: 54 PRIMUS Datum: ISIN WERTPAPIER- BEZEICHNUNG Whg. KÄUFE/ ZUGÄNGE VERKÄUFE/ ABGÄNGE AKTIEN CHF DEVISENKURS: 1,48820 CH NESTLE S.A. NAMENSAKTIEN CHF 2.500, ,00 CH OC OERLIKON CORPORATION AG (CHF) 1.000, ,00 CH UBS AG NAMENSAKTIEN 0, ,00 EUR DEVISENKURS: 1,00000 DE AAREAL BANK AG EUR 6.000, ,00 ES ABENGOA S.A. 0, ,00 DE ADIDAS AG 3.000, ,00 AT ANDRITZ AG 5.500, ,00 DE ARQUES INDUSTRIES AG , ,00 DE BASF SE 2.500, ,00 DE BAUER AG 2.000, ,00 DE BAYER AG 4.680, ,00 DE BILFINGER BERGER AG 6.200, ,00 AT0000A0D899 BZR ERSTE GROUP BANK AG 4.000, ,00 DE000A0Z2516 BZR KLOECKNER & CO SE 3.000, ,00 DE000A1A6Z69 BZR K+S AG 3.000, ,00 DE000A0JMMN2 CENTROTHERM PHOTOVOLTAICS AG 2.000, ,00 DE CONTINENTAL AG 2.500, ,00 DE000DCAG010 DEMAG CRANES AG 6.000, ,00 DE DEUTSCHE BOERSE AG 3.300, ,00 DE DEUTSCHE POSTBANK AG 6.000, ,00 NL EADS CO. N.V , ,00 DE ELRINGKLINGER AG 5.000, ,00 AT ERSTE GROUP BANK AG STAMMAKTIEN , ,00 DE HENKEL KGAA 2.024, ,00 DE HENKEL KGAA VZ 3.000, ,00 AT INTERCELL AG 7.000, ,00 DE KONTRON AG , ,00 DE KUKA AG 6.000, ,00 DE LANXESS AG 7.000, ,00 DE METRO AG 0, ,00 DE000A0D6554 NORDEX AG , ,00 DE000PAH0038 PORSCHE AUTOMOBIL HOLDING SE VZ 0, ,00 DE Q-CELLS AG 8.000, ,00 12

13 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe von Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind: 54 PRIMUS Datum: ISIN WERTPAPIER- BEZEICHNUNG Whg. KÄUFE/ ZUGÄNGE VERKÄUFE/ ABGÄNGE GB RIO TINTO PLC. (EUR) EUR 6.000, ,00 DE000A0JCZ51 ROTH & RAU AG , ,00 DE SAP AG 2.000, ,00 DE SGL CARBON AG , ,00 DE000TUAG000 TUI AG , ,00 AT VERBUND AG 5.500, ,00 DE VOLKSWAGEN AG VZ 1.000, ,00 DE000WCH8881 WACKER CHEMIE AG 400, ,00 USD DEVISENKURS: 1,44330 US ARCHER-DANIELS-MIDLAND CO. USD 0, ,00 US AUTODESK INC. 0, ,00 US CATERPILLAR INC , ,00 US CITIGROUP INC , ,00 US MICROSOFT CORP , ,00 CA TECK RESOURCES LTD. 0, ,00 US THE COCA-COLA CO. 0, ,00 INVESTMENTZERTIFIKATE EUR DEVISENKURS: 1,00000 AT0000A03KV4 ABSOLUTE RETURN MIX (T) EUR 3.000, ,00 LU COMSTAGE ETF ATX , ,00 LU COMSTAGE ETF NIKKEI , ,00 AT0000A0B083 HYPO 3-WERT-VORSORGE (T) 2.500, ,00 DE ISHARES DIVDAX , ,00 DE ISHARES MDAX (DE) , ,00 DE ISHARES TECDAX , ,00 LU LYXOR ETF LEVDAX (T) / EUR , ,00 AT0000A06VC4 MANAGED PROFIT PLUS (T) 7.000, ,00 AT SPAENGLER SPAR TRUST M 0, ,00 DE000A0Q5R19 TWELVE SMART VALUE FUND (T) 0, ,00 USD DEVISENKURS: 1,44330 LU BGF WORLD GOLD FUND A2 USD 2.600, ,00 RENTEN EUR DEVISENKURS: 1,00000 XS ,750 % IMMOFINANZ AG WANDELANL. 0 EUR 0, ,00 13

14 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe von Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind: 54 PRIMUS Datum: ISIN WERTPAPIER- BEZEICHNUNG Whg. KÄUFE/ ZUGÄNGE VERKÄUFE/ ABGÄNGE OPTIONEN EUR DEVISENKURS: 1,00000 QOXDB ALLIANZ SE CALL 10/09 EUR 86 EUR 1.000, ,00 QOXDB ALLIANZ SE CALL 12/09 EUR , ,00 QOXDB ALLIANZ SE PUT 12/09 EUR , ,00 QOXDB BASF SE PUT 12/09 EUR , ,00 QOXDB BAYER AG PUT 02/09 EUR , ,00 QOXDB BAYER AG PUT 03/09 EUR , ,00 QOXDB BAYER AG PUT 12/09 EUR , ,00 QOXDB DAIMLER AG PUT 10/09 EUR , ,00 QOXDB DAIMLER AG PUT 12/09 EUR , ,00 QOXDB DEUTSCHE BANK AG PUT 08/09 EUR , ,00 QOXDB DEUTSCHE BANK AG PUT 12/09 EUR , ,00 QOXDB DEUTSCHE BOERSE AG PUT 12/09 EUR , ,00 QOXDB E.ON AG PUT 03/09 EUR , ,00 QOXDB E.ON AG PUT 12/09 EUR , ,00 QOXDB K + S AG PUT 02/09 EUR , ,00 QOXDB K + S AG PUT 03/09 EUR , ,00 QOXDB MAN AG PUT 03/09 EUR , ,00 QOXDB MAN AG PUT 04/09 EUR , ,00 QOXDB METRO AG PUT 12/08 EUR ,00 0,00 QOXDB SIEMENS AG PUT 03/09 EUR , ,00 QOXDB SIEMENS AG PUT 04/09 EUR , ,00 QOXDB THYSSENKRUPP AG CALL 12/09 EUR , ,00 QOXDB THYSSENKRUPP AG PUT 04/09 EUR , ,00 QOXDB THYSSENKRUPP AG PUT 12/09 EUR , ,00 USD DEVISENKURS: 1,44330 QOXDB FRONTLINE LTD. PUT 12/08 USD 22,5 USD 2.500,00 0,00 QOXDB IBM CORP. PUT 01/09 USD , ,00 QOXDB IBM CORP. PUT 02/09 USD , ,00 QOXDB IBM CORP. PUT 12/08 USD ,00 0,00 14

15 Zusammensetzung des Fondsvermögens zum 31. Dezember 2009 Primus, Miteigentumsfonds gemäß 20a InvFG EUR Anteil am Fondsvermögen Wertpapiervermögen ,99 97,54% Guthaben bei Kreditinstituten ,78 2,43% Zins-, KESt-Ansprüche 3.438,36 0,03% Fondsvermögen ,13 100,00% Umlaufende Anteile Anteilswert (Nettobestandswert) 81,05 Linz, am 26. Februar Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.h. Alois Wögerbauer, CIIA e.h. Mag. Dietmar Baumgartner e.h. Dr. Gustav Dressler e.h. 15

16 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Dezember 2009 der 3 Banken- Generali Investment-Gesellschaft m.b.h., Linz, über den von ihr verwalteten Primus, Miteigentumsfonds gemäß 20a InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2009 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach 12 Abs 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. 16

17 Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Dezember 2009 über den Primus, Miteigentumsfonds gemäß 20a InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden beachtet. Linz, am 26. Februar 2010 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Martha Kloibmüller Wirtschaftsprüfer Mag. Cäcilia Gruber Wirtschaftsprüfer 17

18 Grundlagen der Besteuerung für Primus Rechnungsjahr: bis Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Die Angaben entsprechen der aktuellen steuerlichen Rechtslage. A. Daten für die Steuererklärung und sonstigen Eingaben bei Finanzämtern Die Erträge aus dem Fonds sind für Privatanleger durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert, eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Detailangaben zu den Grundlagen der Besteuerung sind im Internet unter " oder " abrufbar. 18

19 B. Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Primus Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Ausschüttung: Natürliche Juristische im Rahmen ISIN: AT0000A054R3 Person (inkl Personen der Einkünfte OG, KG, ) aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 0,2500 0,2500 0,2500 0, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0676 0,0676 0,0676 0,0676 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,3634 0,3634 0,3634 0,3634 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0312 0,0312 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,4800 0,4800 0,4800 0, Ertrag 1,1610 1,1922 1,1922 1, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0461 0,0461 e) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0654 0,0654 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0391 0,0391 0,0391 0,0391 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 16) 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 1,1219 1,1531 1,0416 1, Hievon endbesteuert 1,1219 1,1219 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 5) 16) 0,0000 0,0312 1,0416 1,0104 davon zwischensteuerpflichtig 6) 1, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 81,05 81,05 81,05 81, Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht a) Dividenden, die einem anrechenbaren Quellensteuerabzug unterlagen 4) 6) 0,0722 0,0722 0,0068 0,0068 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) 4) 0,0000 0,0000 0,0022 0,0022 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0022 0,0022 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) 0,0179 0,0179 0,0179 0,0179 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0179 0,0179 0,0179 0,0179 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 0,0000 0,0000 0,0219 0, Beteiligungserträge gemäß 37 Abs 4 EStG/ 10 Abs 1 und 13 Abs 2 KStG 12) a) inländische Dividenden 0,0461 0,0461 0,0461 0,0461 b) ausländische Dividenden 0,0722 0,0722 0,0654 0,0654 0,1183 0,1183 0,1115 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 0,4675 0,4675 0,4675 0,4675 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 0,0722 0,0722 0,0722 0,0722 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,1727 0,1727 0,1727 0,1727 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,3634 0,3634 0,3634 0,3634 f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne (20%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0256 0,0256 0,0256 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,1169 0,1169 0,1169 0,1169 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0072 0,0072 0,0072 0,0072 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0380 0,0380 0,0380 0,0380 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0909 0,0909 0,0909 0,0909 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 0,2530 0,2530 0,2530 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KEST III (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,2530 0,2530 0,2530 0,

20 Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Person (inkl Juristische Personen im Rahmen der Einkünfte OG, KG, ) aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR 18. a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern aus amerikanischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0022 0,0022 Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 0,0022 0,0022 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern aus amerikanischen Aktien 0,0022 0,0022 0,0022 0,0022 aus deutschen Aktien 0,0157 0,0157 0,0157 0,0157 Summe aus Aktien 0,0179 0,0179 0,0179 0,0179 c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern aus britischen Aktien 17) 0,0000 0,0000 0,0012 0,0012 aus deutschen Aktien 17) 0,0000 0,0000 0,0207 0,0207 Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 0,0219 0, Angabe einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 0,09 0, ) EUR 0,00 je Anteil wurden durch Kostenüberhang neutralisiert 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) ausländische Beteiligungserträge, welche aus EU-Staaten (Ausnahme derzeit (Stand ): Bulgarien, Irland, Zypern) sowie aus Norwegen (derzeit einziges EWR-Land, mit dem ein Abkommen über eine "umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe" besteht) stammen, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG von der Körperschaftsteuer befreit 4) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (Punkt 7) sind in den Spalten für betriebliche Anleger, juristische Personen, sowie Privatstiftungen Dividenden bestimmter ausländischer Aktiengesellschaften zur Gänze enthalten, während Dividenden inländischer Aktiengesellschaften und Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften aus bestimmten EU- und EWR-Staaten zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung des Vorabentscheidungsersuchens des UFS vom , GZ RV/0611-L/05 scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die im VwGH-Verfahren vom (2008/15/0064) vertretene Anrechnungsmethode sowie die dazu ergangene Auslegung des BMF vom mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. 5) dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. 6) sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum lineraren Steuersatz von 25 %), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind. 7) der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen isd 13 KStG unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) 16) Substanzausschüttungen kürzen die Anschaffungskosten der Investmentfondsanteile. 17) Da die im Zusammenhang mit den Quellensteuern stehenden Dividendenerträge nicht der inländischen Besteuerung unterliegen ( 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG), scheidet eine Anrechnung aus. Ob die Quelllensteuer im Staat der ausschüttenden Körperschaft im Hinblick auf die Rsp des EuGH in der Rs Amurta rückgefordert werden kann, ist nach dem nationalen Recht des Staatees, in dem die ausschüttende Gesellschaft ansässig ist, zu prüfen. 20

21 Allgemeine Fondsbestimmungen Primus, Miteigentumsfonds gemäß 20a InvFG zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m. b. H. (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend InvFG genannt). 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden ( 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes ( 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen gemäß 20 und 20a InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. 5 Depotbank Die im Sinne des 23 InvFG bestellte Depotbank ( 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. 6 Ausgabe und Anteilswert 1. Die Ausgabe erfolgt gemäß 23 auf täglicher Basis. 21

22 2. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis ( 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber einmal im Monat. Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Der Ermittlung der Kurswerte werden gemäß 7 (1) InvFG die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrunde gelegt. 3. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen ( 23) angeführt. 4. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden gemäß 18 InvFG ivm. 10 Abs. 3 KMG für jede Anteilscheingattung in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort im Inland und in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft veröffentlicht. 7 Rücknahme 1. Die Rücknahme erfolgt gemäß 23 auf täglicher Basis. 2. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines. 3. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteils, abzüglich eines Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen ( 23) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht und entsprechender Veröffentlichung gemäß 10 vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Die Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteilscheine ist dem Anleger ebenfalls gemäß 10 bekannt zu geben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 v.h. oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. 8 Rechnungslegung 1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht. 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt. 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß 6 ermittelten Werte - findet 10 Abs. 3 und 4 KMG Anwendung. Die Veröffentlichungen können entweder durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden, oder gemäß 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internetseite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft erfolgen. Die Mitteilung gemäß 10 Abs. 4 KMG erfolgt im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet. Für Prospektänderungen gemäß 6 Abs. 2 InvFG kann die Mitteilung gemäß 10 Abs. 4 KMG auch lediglich in elektronischer Form auf der Internetseite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft erfolgen. 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. 22

23 12 Kündigung und Abwicklung 1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten ( 14 Abs. 1 InvFG) bzw. sofern das Fondsvermögen EUR ,- unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung ( 10) kündigen ( 14 Abs. 2 InvFG). Eine Kündigung gemäß 14 Abs. 2 InvFG ist während einer Kündigung gemäß 14 Abs. 1 InvFG nicht zulässig. 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von 3 Abs. 2 bzw. 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen. 23

24 Besondere Fondsbestimmungen für den Primus, Miteigentumsfonds gemäß 20a InvFG (nachstehend Kapitalanlagefonds ). Der Kapitalanlagefonds entspricht nicht der Richtlinie 85/611/EWG. 13 Depotbank Depotbank ist die Oberbank AG, Linz. 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine 1. Zahl- und Einreichstellen für die Anteilscheine und Erträgnisscheine ist die Oberbank AG, Linz sowie deren Filialen. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden Ausschüttungsanteilscheine ausgegeben. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. 3. Soweit die Anteilscheine in Sammelurkunden dargestellt werden, erfolgt die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß 26 durch das jeweils für den Anteilsinhaber depotführende Kreditinstitut. 15 Veranlagungsinstrumente und -grundsätze 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der 4, 20, 20a, und 21 InvFG und der 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt: Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumente) Für die Veranlagung des Kapitalanlagefonds werden für mindestens 25 % des Fondsvermögens verzinsliche Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente einschließlich Festgelder und Sichteinlagen herangezogen. Bis zu maximal 75 % des Fondsvermögens kann in Aktien bzw. Aktien gleichwertige Wertpapiere (Genuss-Scheine, Aktien(index)zertifikate, etc.) investiert werden. Die genannten Veranlagungen können sowohl über Einzeltitel als auch über Anteile an Kapitalanlagefonds dargestellt werden. Des weiteren können bis zu maximal 10 % des Fondsvermögens in Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß 20a Abs.1 Z.3 InvFG und/oder Investmentzertifikate auf "Hedgefonds" isv 20a Abs.1 Zi.3 InvFG bzw. auf Hedgefonds-Indices investiert werden. Geldmarktinstrumente Für den Kapitalanlagefonds können auch in erheblichem Maße alle Arten von Geldmarktinstrumenten erworben werden. Anteile an Kapitalanlagefonds Für den Kapitalanlagefonds können bis zu 100 v.h. des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds gemäß 17 dieser Fondsbestimmungen erworben werden. Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Der Kapitalanlagefonds kann auch Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten halten; diese können im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze auch eine größere Rolle spielen. derivative Instrumente (einschließlich Swaps und sonstiger OTC-Derivative) Für den Kapitalanlagefonds dürfen derivative Produkte zur Absicherung eingesetzt werden. Zusätzlich können derivative Produkte, die nicht der Absicherung dienen, bis zu 20 v.h. des Fondsvermögens erworben werden. Zusätzlich dürfen für den Kapitalanlagefonds folgende Vermögenswerte erworben werden: Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß 20a Abs.1 Z.3 dürfen insgesamt bis zu maximal 10 % des Fondsvermögens erworben werden. 3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des 20 Abs.3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. 4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens zulässig. 5. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 v.h. erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.h. des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. 24

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