Raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung

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1 II. Raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Grundlagen Darstellung der Umweltauswirkungen Schutzgut Menschen Schutzgut Tiere und Pflanzen Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Klima - Luft Schutzgut Landschaft Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen Gesamtbewertung

2 2 1. Allgemeine Grundlagen Gemäß 21 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) ist für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen (Vorhaben) ein Raumordnungsverfahren (ROV) durchzuführen, das nach 21 Abs. 1 ThürLPlG die raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung einschließt. Grundlage für die zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen im ROV sind die vom Planungsträger vorgelegten Unterlagen zum ROV, insbesondere die Untersuchungen / Ausführungen zur Umweltverträglichkeit. Es werden außerdem die Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie eigene Ermittlungen berücksichtigt. Der Verlauf der einzelnen Varianten ist dem Punkt B. der landesplanerischen Beurteilung zu entnehmen. 2. Darstellung der Umweltauswirkungen 2.1. Schutzgut Menschen a) Ist-Zustand Die untersuchten Trassenvarianten verlaufen durch das Gebiet des Ilm-Kreises, der Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, Hildburghausen und Sonneberg. Die Länge des untersuchten Korridors (Untersuchungsraum) vom Umspannwerk bei Altenfeld bis zur Landesgrenze Thüringen / Bayern beträgt in Abhängigkeit von der Trassenführung (Variantenwahl) ca. 25 km bis ca. 47 km. Das Planungsgebiet ist mäßig dicht bis dünn besiedelt. Die Siedlungen im Untersuchungsgebiet sind überwiegend ländlich geprägt. Als Ober- und Mittelzentren im Landesentwicklungsplan eingestufte Orte werden von dem Untersuchungsraum nicht tangiert. Vom Untersuchungsraum berührt werden allerdings die als Grundzentrum im Regionalplan Südwestthüringen ausgewiesenen Städte Schleusingen, Eisfeld und Schalkau sowie die Gemeinde Schleusegrund. Die Stadt Großbreitenbach ist derzeit im Regionalen Raumordnungsplan Mittelthüringen als Unterzentrum, künftig lt. Genehmigungsvorlage zum Regionalplan Mittelthüringen ebenfalls als Grundzentrum ausgewiesen. Folgende Orte bzw. Siedlungsbereiche weisen einen Abstand von weniger als 500 m zur Mitte des untersuchten Trassenkorridors auf (Tabelle 1): Tabelle 1 Orte bzw. Siedlungsbereiche mit einem Abstand von weniger als 500 m zur Mitte des untersuchten Trassenkorridors Trassenabschnitte Orte bzw. Siedlungsbereiche A1 Goldisthal, Friedrichshöhe A2.1 Saargrund, Stelzen, Mausendorf A2.2 Saargrund, Neundorf, Theuern A3 - Altenfeld, Gießübel, Schönbrunn (Oberneubrunn, Unterneubrunn, B1a Schönau), Steinbach, Langenbach, Waldau, Hinternah

3 3 Trassenabschnitte Orte bzw. Siedlungsbereiche Waldau, Schwarzbach, Oberrod, Brattendorf, Poppenwind, Brünn, B1b Crock B2.1 Crock, Eisfeld B2.2 Eisfeld B3 Eisfeld B4.1 Sachsenbrunn, Tossenthal B4.2 Weitesfeld, Bachfeld C1 Mausendorf, Neundorf C2 Truckenthal, Schalkau C3 Bachfeld, Schalkau C4 Schalkau, Grümpen, Selsendorf C5 Welchendorf, Seltendorf, Effelder C6 Seltendorf, Effelder D1 Grümpen, Selsendorf D2 Oberroth, Roth, Döhlau E1 Crock, Eisfeld, Heid, Katzberg, Ehnes, Selsendorf E2.1 Selsendorf E2.2 Selsendorf Anbindung UW Eisfeld-West Crock nördliche Anbindung UW Schalkau - südliche Anbindung UW Schalkau - Im Verlauf der Trassenkorridore A3 sowie im Bereich der Anbindung des UW Schalkau sind keine Siedlungen im Nahbereich betroffen. Im Bereich der kleineren Ortschaften überwiegen neben der Wohnbebauung kleingewerbliche Nutzungen und landwirtschaftliche Betriebe. Industrielle Ansiedlungen befinden sich vor allem im Randbereich der größeren Ortslagen (Eisfeld, Schalkau) und nur stellenweise auch im Randbereich kleinerer Orte, wie Schönbrunn. Wochenendhaus- und Kleingartensiedlungen befinden sich verbreitet an den Ortsrändern und auch im Außenbereich. Direkt im Bereich der Trassenkorridore liegen der Friedhof von Stelzen, ein Gartengrundstück in Altenfeld, eine Wochenend- und Ferienhausbebauung in Gießübel, das Wasserwerk und eine Gewerbefläche in Schönbrunn-Unterneubrunn, Kleingärten/Wochenendsiedlung in Waldau, Gewerbe- und Industrieflächen, ein Dauerkleingarten in Crock, ein landwirtschaftliches Betriebsgelände, eine Tankstelle mit Rastanlage und Gärten in Eisfeld, eine gewerbliche Betriebsfläche in Sachsenbrunn, Dauerkleingärten in Schalkau, ein Wochenendhaus in Welchendorf, ein Garten in Effelder und landwirtschaftliche Betriebe in Katzberg, Ehnes und Selsendorf. Das Umfeld der Siedlungen im Thüringer Wald und im Thüringer Schiefergebirge ist durch ausgedehnte Waldgebiete gekennzeichnet. Hinzu kommen Offenlandbereiche in den schmalen Tallagen, in denen die meisten Ortschaften liegen. Insgesamt spielt die ackerbauliche Nutzung in dem Bereich der nördlichen Trassenkorridore vom UW Altenfeld bis zum Schleusegrund bzw. vom UW Altenfeld bis in den Raum östlich von Masserberg keine wesentliche Rolle. 80 % des dort gequerten Naturraumes Mittlerer Thüringer Wald werden forstwirtschaftlich genutzt bzw. bestehen aus Wald. Lediglich in den Randlagen des Gebirges befinden sich in der Umgebung von Ortschaften Ackerterrassen, die heute meist als Bergwiesen ausgebildet sind. Teilweise reichen größere Wiesenflächen von den Ortsrändern bis auf die Höhenlagen (Altenfeld, Friedrichshöhe).

4 4 Im Bereich zwischen Schleusegrund und Mausendorf queren die Korridorabschnitte B1b, B2.1, B2.2, B3, B4.1 und B4.2 das Südthüringer Buntsandstein-Waldland, in welchem der Waldflächenanteil bei etwa 85 % liegt. Hier überwiegen nur in den Talgründen ackerbauliche Nutzungen in Form von Grünlandbeweidung. Die Korridorabschnitte A1, A2.1 und A2.2 verlaufen zwischen Masserberg und Mausendorf durch den ebenfalls sehr waldreichen Naturraum Hohes Thüringer Schiefergebirge- Frankenwald. Das Offenland außerhalb der Ortschaften wird fast ausschließlich als Grünland genutzt. Besonders im Süden befinden sich ehemalige Ackerterrassen. Im südlichen Vorland des Thüringer Waldes bis zur Landesgrenze zu Bayern (Naturraum Schalkauer Thüringer Wald-Vorland ) nimmt der Offenlandcharakter der Landschaft zu. In diesem Raum befindet sich der Schwerpunkt der landwirtschaftlichen Nutzungen bezogen auf den gesamten Untersuchungsraum. Im Speziellen sind es vor allem die Räume Eisfeld, Bachfeld-Schalkau und südlich von Effelder, welche ackerbaulich genutzt werden. Auf die Untersuchungskorridore bezogen stellt sich dies so dar, dass die Korridore B2.1, B2.2, B3, B4.1, C4, C5, C6 und D1 zum überwiegenden Teil und die Korridore B4.2, C1, C2, C3, E1 und E2.2 zu einem großen Teil sowie der Untersuchungskorridor B1b zwischen Auengrund und Crock landwirtschaftlich genutzt werden. In dem durch die Korridore B1a zwischen Altenfeld und Schleusegrund bzw. A1 bis östlich von Masserberg gequerten Naturraum Mittlerer Thüringer Wald werden 80 % dieses Naturraumes forstwirtschaftlich genutzt bzw. bestehen aus überwiegend artenarmen Fichtenforsten. Naturnahe Buchenwälder nehmen einen Flächenanteil von ca. 10 % ein. Stellenweise sind noch Schlucht- und Hangmischwälder sowie forstlich geprägte Kiefern- und Eichenreinbestände zu finden. In ihrer Weiterführung zwischen Masserberg und Mausendorf verlaufen die Korridore A1, A2.1 und A2.2 durch zusammenhängende störungsarme Waldgebiete, die durch Fichtenbestände geprägt sind.nur örtlich findet man noch Reste naturnaher Wälder. In dem durch die Korridorabschnitte B1b, B2.1, B2.2, B3, B4.1 und B4.2 im Bereich zwischen Schleusegrund und Mausendorf gequerten Südthüringer Buntsandstein-Waldland herrschen Kiefern- und Fichtenforste vor. Die Waldbäche weisen oftmals einen Erlen-Eschen- Waldsaum auf. Im Gegensatz zu den nördlicheren Untersuchungsräumen ist der Untersuchungsraum im Naturraum Schalkauer Thüringer Wald-Vorland nur zur Hälfte bewaldet, wobei Fichten- und Kiefernbestände überwiegen. Stellenweise sind Rotbuchenwälder zu finden, wie im Untersuchungskorridor E1 südwestlich von Ehnes. Naturbestimmte Wälder, d.h. Gehölzbestände, in denen die Baumarten des Naturwaldes (potenzielle natürliche Vegetation) dominieren und die Hauptbaumart(en) über 25 % einnehmen, werden von den Trassenabschnitten A1, A2.1, A2.2, A3, B1a, B1b,B3, B4.1, B4.2, C1, C2, C6, D1, E1 und der südlichen Anbindung des UW Schalkaus berührt. Pionierwaldbestände treten in drei Teilräumen des Untersuchungsraumes gehäuft auf - im Abschnitt B1a im Bereich des Freileitungsschutzbereiches der bestehenden 110-kV-Leitung und im ehemaligen Grenzstreifen in den Abschnitten D2 und C6. Kleinere vereinzelte Pionierwaldbestände befinden sich weiterhin in den Abschnitten A1, A2.2, B1b, B4.2, C3 und E1. Kulturbestimmte Wälder, d.h. Gehölzbestände, in denen die Hauptbaumart(en) des Naturwaldes nicht vorkommen oder einen Anteil unter 25 % einnehmen, werden bis auf die Abschnitte westlich von Eisfeld B2.1 und B2.2 von allen Trassenabschnitten berührt. Gewässer von fischereiwirtschaftlicher Bedeutung werden weder durch die Freileitung noch durch die Erdkabelanlage gequert, noch von potenziellen Standorten des Umspannwerkes berührt. Einige Fließgewässer (Masse, Schleuse, Oelze, Werra und Weiße) sind von örtlichen Angelvereinen gepachtet und werden von ihnen bewirtschaftet. Im Untersuchungsraum kommen flächig Schwarzwild, Rehwild, Fuchs und Dachs vor.

5 5 Der nördliche Teil des Untersuchungsraumes zwischen Altenfeld, dem Südrand des Thüringer Waldes, des Thüringer Schiefergebirges und des Hildburghäuser Waldes (Korridore A1, A2.1, A2.2, A3, B3, B4.1, C1, C2 sowie B2.1 und B2.2 teilweise) befindet sich im Rotwildbewirtschaftungsgebiet Thüringer Wald Thüringer Schiefergebirge. Die Wildart ist Standwild. Es ist damit zu rechnen, dass sie in einem benachbarten Jagdrevier als Wechselwild auftritt. Von herausragender Bedeutung ist der im östlichen Teil des Untersuchungsraumes gelegene Auerwildlebensraum, dessen Kerngebiet teilweise vom Abschnitt A1 gequert wird. In diesem Bereich laufen Maßnahmen der Auerhuhnaussetzung, um die Besiedlung des Thüringer Schiefergebirges zu stützen. Gelegentlich kann auch im Bereich der Korridore A2.1 und A2.2 mit dieser seltenen Wildart gerechnet werden. In den offenen Kulturlandschaften kommen typische Niederwildarten, wie Feldhase, Rebhuhn und Fasan, nur in geringen Besätzen vor; sie werden deshalb kaum oder gar nicht bejagt. Raubwild wird vor allem in den Auerwildeinstandsgebieten sowie in den Niederwildrevieren mit unterschiedlicher Intensität bejagt. Im Verlauf der Trassenkorridore befinden sich rohstoffhöffige Flächen, in denen oberflächennah - pleistozäne Kiessande (Werraaue im Raum Eisfeld und Itzaue im Raum Schalkau), - Kalksteine des Unteren Muschelkalks (rund um Schalkau, nordwestlich nordöstlich östlich von Eisfeld), - Sandsteine und Tonsteine des Buntsandsteins (zwischen Schleusingen und Eisfeld) und - silikatische Hartgesteine (Andesite und Rhyolithe des Thüringer Waldes und Quarzite und Grauwacken des Thüringer Schiefergebirges) verbreitet sind. Von beiden großräumigen Varianten werden Gebiete mit übertägigen Bergbauberechtigungen berührt. Im Verlauf der Variante Schleusingen betrifft das - den grundeigene Abbau Waldau im Untersuchungskorridor B1b, - das Bergwerkseigentum Brattendorf-West im Untersuchungskorridor B1b, - die Bewilligung Crock im Untersuchungskorridor B1b, - die Bewilligung Am Haderberg, Eisfeld im Untersuchungskorridor E1. Im Verlauf der Variante Goldisthal liegt die Bewilligung Saargrund in den Untersuchungskorridoren A2.1 und A2.2. Im Untersuchungsraum verlaufen verschiedene bestehende Hochspannungsleitungen. Im Bereich des Umspannwerkes Altenfeld treffen im Untersuchungsraum mehrere 110- und 380-kV-Leitungen zusammen. Vom UW Altenfeld bis nördlich von Waldau verläuft die geplante Freileitung im Korridor B1a parallel zur einer 220-kV-Leitung, welche als 110-kV- Leitung genutzt wird (110-kV-Leitung Altenfeld - Suhl). Im Korridorabschnitt A1 verläuft die geplante Freileitung zwischen dem Umspannwerk Altenfeld und dem Pumpspeicherwerk Goldisthal ebenfalls parallel zu einer bereits vorhandenen 380-kV-Leitung. Im Raum Eisfeld wird der Korridorabschnitt E1 von einer vorhandenen 110-kV-Leitung gequert. In deren Parallelverlauf führt die geplante 380-kV-Leitung im Abschnitt B2.2 bis zum Umspannwerk Eisfeld der E.ON Thüringer Energie AG. Von dort aus verläuft die geplante Freileitung nördlich der Ortslage Eisfeld (Korridore B2.2, B3 und B4.2) sowie zwischen Bachfeld und Effelder (Korridore C3, C4, C5 und teilweise C6) ebenfalls parallel zu einer vorhandenen 110-kV- Leitung. Planungen zum Bau einer 110-kV-Bahnstromleitung gibt es für den Bereich südöstlich von Grümpen. Da sich ein Großteil der Landschaft im Untersuchungsraum durch landschaftliche und kulturelle Vielfalt auszeichnet und entsprechende infrastrukturelle Voraussetzungen aufweist, sind Fremdenverkehr und landschaftsgebundene Erholung wie Wandern, Skilauf, Radfahren, Camping oder Reiten in großen Bereichen des Untersuchungsraumes von Bedeutung. Alle nördlichen Abschnitte des Untersuchungsraumes sind Bestandteil des Naturparks Thüringer Wald. Außerdem befinden sich im Untersuchungsraum die Landschaftsschutzgebiete

6 6 Thüringer Wald (B1a, A1, A2.1, A2.2) und Hildburghäuser Wald (B1b) sowie die geplanten Landschaftsschutzgebiete Schalkauer Platte (C4, C5, C6, D1, D2, E1, E2.1, E2.2) und Oberes Werratal (B3, E1), die u.a. aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung ausgewiesen wurden bzw. werden sollen. Durch den gesamten Untersuchungsraum (Thüringer Wald und südliches Vorland) mit Ausnahme des waldfreien Raumes zwischen Thüringer Wald und Hildburghäuser Wald verläuft eine Vielzahl von örtlichen und überörtlichen Wanderwegen. Der traditionelle und populäre Höhenwanderweg Rennsteig, welcher von Eisenach nach Blankenstein führt, verläuft durch die Korridore A1 und B1a. Den Korridor B1a durchzieht darüber hinaus ein besonders dichtes Wanderwegenetz zwischen dem UW Altenfeld und Waldau. Das gilt ebenfalls für den Bereich südlich des UW Altenfeld, den Bereich zwischen Masserberg und Goldisthal (jeweils Korridor A1) und den Bereich westlich von Theuern (A2.2, C1 und C2). Im Bereich der Gemeinde Goldisthal gibt es dabei insbesondere Berührungspunkte mit dem Wanderweg Panoramaweg Schwarzatal. Der länderübergreifende Wanderweg Werra-Burgen-Steig quert beide großräumigen Trassenvarianten. Aufgrund der topografisch bewegten Landschaft existieren zahlreiche Aussichtspunkte, die insbesondere in Verbindung mit den Wanderwegen attraktiv sind. Besondere Fernsichten bieten sich vor allem vom Rennsteig, z. B. auf dem Neubrunnskopf (B1a) und vom Aussichtsturm auf dem Eselsberg an der Rennsteigwarte südlich von Masserberg (westlich Korridor A1) sowie vom Bleßberg. An der Rennsteigwarte auf dem Eselsberg bei Masserberg befinden sich ein 34 m hoher Aussichtsturm und eine Ausflugsgaststätte. Neben einem 30 m hohen Aussichtsturm existiert auf dem Bleßberg (zwischen A2.1 und A2.2) ein vom Thüringer-Wald-Verein Saargrund e.v. betriebenes Wanderheim. Weitere Aussichtspunkte, die Blicke sowohl in Richtung der geplanten Freileitung als auch in die Umgebung ermöglichen, befinden sich auf der Hinteren Haube nordwestlich von Altenfeld (B1a), an der Schaumburg zwischen Katzberg und Schalkau (E1, C3), an den Hängen von Wacholderberg und Galgenberg (C3) sowie auf dem Galgenberg (C2 und C3) nördlich von Schalkau, an der Kreisstraße K 15 südwestlich von Effelder (C6), auf dem Straßenberg nördlich von Rauenstein (C2), am Herrenberg -Hang zwischen Theuern und Mausendorf (A2.2 und C1) und am östlichen Hang des Truckenthaler Grundes (A2.1 und A2.2). Verschiedene Burgen und Burgruinen, Höhlen und eine Vielzahl von Mühlen, die Burgruine Schaumburg südlich von Schalkau mit Beherbergungsbetrieb, das Badehaus in Masserberg, der Drachenflugplatz zwischen Rauenstein und Theuern und das Erholungsgebiet mit dem Campingplatz Bergsee Ratscher in Heckengereuth am Stausee Ratscher (östlich B1b) sind weitere Beispiele touristischer Anziehungspunkte. In Steinbach-Langenbach befindet sich darüber hinaus mit dem Naturtheater die größte Natur- und Freilichtbühne Thüringens. Eine weitere Freilichtbühne auf dem Irmelsberg nördlich von Crock (nördlich Korridor B2.1) wird unregelmäßig bespielt. Der von den zwei Werraquellen bei Friedrichshöhe und Fehrenbach nach Hann. Münden führende Werratal-Radwanderweg wird durch die Korridore A1, B3 und E1 gequert. Der untersuchte Raum wird in unterschiedlicher Weise für den Wintersport genutzt. Verschiedene Skigebiete verfügen über Skiwanderwege (wie z. B. Nahetal, Fehrenbach, Friedrichshöhe, Masserberg), Rodelstationen bzw. -hänge (wie Nahetal, Fehrenbach, Gießübel, Schönbrunn), Loipen (z. B. Masserberg) und Skiverleihe (Waldau) sowie Abfahrtshänge, z. T. mit Schleppliften (wie die Gebiete Ersteberg und Sommerberg bei Masserberg). Auf der Grundlage der vom Thüringer Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Studie zur Entwicklung des Wintertourismus im Thüringer Wald wurde für die Gemeinden Goldisthal und Masserberg im Rahmen einer Machbarkeitsstudie für die Erlebniswelt Goldisthal- Masserberg die Umsetzbarkeit festgestellt und unter bestimmten Voraussetzungen die Wirtschaftlichkeit des Projektes beschieden. Die gesamträumliche Bedeutung für Tourismus und Erholung wird weiterhin durch die Prädikate Staatlich anerkannter Erholungsort der Gemeinden Schleusegrund und Nahetal

7 7 Waldau (Korridor B1a) sowie Heilklimatischer Kurort des 1,5 km westlich des Korridors A1 gelegenen Ortes Masserberg deutlich. Die landschaftsgebundene Erholung in Form von z. T. verstreut liegenden Kleingärten und Wochenendgrundstücken spielt insbesondere nördlich von Schalkau (C3) und in Schönbrunn (B1a, Wochenendhäuser und Kleingärten) eine Rolle. Des Weiteren liegen vereinzelte meist ortsnahe Gärten im Untersuchungsraum. Südlich von Crock (B2.1) liegt ein Sportplatz auf der Grenze des Untersuchungsraumes. Vom Trassenkorridor B1a wird auch der Sportplatz von Schönbrunn gequert. Die Trassenvarianten queren eine Reihe von Verkehrswegen. Es handelt sich um übergeordnete (Bundesstraßen, Bahnlinien) und untergeordnete Verkehrswege (Kreis-, Landesstraßen, Wirtschaftswege). Im Untersuchungsraum werden folgende Straßen gequert (Tabelle 2): Tabelle 2 Querung von Straßen im Untersuchungsraum Trassenabschnitte Straßenquerung A1 L 1138, Ortsverbindung Altenfeld -Oelze A2.1 B 281, K 11 A2.2 B 281, K 11, Zufahrt zum Bleßberg A3 - L 2648, L 2638, L 2052, L 1137, K 521, K 520, K 519, Ortsstraße B1a Schleusegrund Richtung Talsperre B1b A 73, B 4, L 1142, L 2638, L 1137, K 526 B2.1 B 281, K 526 B2.2 A 73, B 4, B 281 B3 Ortsverbindung Eisfeld - Sachsenbrunn B4.1 K 529 B4.2 K 529, Ortsverbindung Tossenthal - Weitesfeld C1 K 11 C2 L 1112, Ortsverbindung Truckenthal Truckenthaler Grund C3 B 89, L 1112, K 24, Ortsverbindung Bachfeld Gundeswind C4 B 89, K 34 C5 K 17 C6 K 15, K 33 D1 K 17, K 34 D2 K 17, Ortsverbindungen Döhlau Roth, Selsendorf - Oberroth A 73, B 4, B 89, B 281, L 1112, K 22, K 20, K 530, K 34, Ortsverbindungen: Heid Rottenbach, Heid Görsdorf, Ehnes - Truckendorf E1 E2.1 K 17 E2.2 Ortsverbindung Selsendorf - Oberroth Anbindung UW Eisfeld-West B 4 nördliche Anbindung UW Schalkau B 89 südliche Anbindung UW Schalkau Ortsverbindung Schalkau - Selsendorf Innerhalb der Variante Schleusingen verlaufen der Trassenkorridor B1b zwischen Heckengereuth und Brünn und der Trassenkorridor E1 in seinem nördlichen Abschnitt bis Herbartswind parallel zur Bundesautobahn A 73 Suhl - Nürnberg. In Bezug auf den Schienenverkehr ist festzustellen, dass die Trassenkorridore A1, C2, C4, D1 und D2 dem Bündelungsgebot folgend in mehr oder weniger großer Nähe der ICE- Neubaustrecke Ebensfeld - Erfurt verlaufen. Des Weiteren wird die Schienenverbindung Eis-

8 8 feld Rauenstein, die an die Thüringer Eisenbahn GmbH verpachtet ist, durch die Untersuchungskorridore C3, C4 und E1 sowie mehrfach durch den Korridor E1 gequert. Im Untersuchungsraum existieren keine Flugplätze. Jedoch gibt es einen Drachenflugplatz zwischen Theuern und Rauenstein östlich des Knotenpunktes der Korridore A2.2, C1 und C2, welcher durch den Oberfränkischen Hängegleiterverein Coburg genutzt wird. Ein ehemaliger Agrarflugplatz südlich von Sachsenbrunn ist beim Deutschen Hängegleiterverband als Gleitschirmflugplatz gemeldet, aber bereits seit 3 bis 4 Jahren außer Nutzung. Die geplante Gebirgskabelanlage berührt in der Variante Goldisthal (Abschnitt A1) auf ca. 800 m bzw. ca. 900 m das Gebiet der Landkreise Sonneberg und Hildburghausen. In der Variante Schleusingen sind der Ilm-Kreis auf ca. 450 m und der Landkreis Hildburghausen auf ca. 300 m betroffen. Die nächstgelegenen Ortschaften bzw. Siedlungsgebiete sind Friedrichshöhe (Abschnitt A1) mit ca. 500 m und Kahlert (Abschnitt B1a) mit ca m. Neben dem Rennsteig quert die geplante Gebirgskabelanlage auch die L 2052 (Abschnitt B1a) und die Ortsverbindungsstraße Friedrichshöhe (Abschnitt A1). Die potenziellen 380/110-kV UW-Standorte Eisfeld-West, Eisfeld-Ost, und Schalkau befinden sich in siedlungsferner Lage. Der Standort Eisfeld-Nord ist in unmittelbarer Nähe des bereits im Gewerbegebiet Gromauer vorhandenen Umspannwerkes der E.ON Thüringer Energie AG eingeordnet. Alle geplanten Standorte unterliegen derzeit einer ackerbaulichen Nutzung. Sie befinden sich nicht innerhalb von Landschaftsschutzgebieten bzw. dem Naturpark Thüringer Wald. b) Auswirkungen des Vorhabens Freileitung Unabhängig von der zum Einsatz kommenden Mastart ist beim Bau der Freileitung im Bereich der Baustelle für die Mastfundamente (je nach Standort auf einer Fläche von ca m²) sowie im Bereich der Zufahrten (Breite ca. 3,0-4,0 m) ein zeitlich begrenzter Nutzungsentzug gegeben. In der Bauphase kommt es zu temporären Einschränkungen der normalen Flächennutzung durch: - zusätzliche Belastung der Verkehrsflächen und Nutzung von untergeordneten Wegeverbindungen durch den Baustellenverkehr auch innerhalb der naheliegenden Siedlungsstrukturen, - temporäre Unterbrechung des Verkehrsstroms für den Seilzug, - Anlegen von Lagerplätzen auf Freiflächen und - Anlegen von temporären Erdstoffzwischenlagern auf Freiflächen im Bereich der Maststandorte, - Lärmemissionen, - erhöhte Abgasemissionen durch den konzentrierten Einsatz von Baumaschinen und - Staubemissionen aus dem Baugeschehen bei lang anhaltender Trockenheit. Weiterhin kann es zu visuellen Beeinträchtigungen/Störungen des Naturerlebnisses durch das Baugeschehen, Baumaschinen, Baustelleneinrichtungen, Lagerflächen, etc. kommen. Die jagdliche Nutzung wird im Untersuchungsraum während der Bauphase lokal beeinträchtigt. Das Wild kann am Ort des jeweiligen Baugeschehens infolge des Lärms und der Anwesenheit des Menschen gewohnte Einstandsgebiete vorübergehend verlassen und in ruhigere Nachbareinstände einwechseln. In Waldgebieten besteht dadurch die Gefahr erhöhter Wildschäden. Äsungsflächen können aufgrund der o.g. Störungen ebenfalls gemieden werden.

9 9 Die genannten baubedingten Beeinträchtigungen können zeitversetzt auftreten. Temporär ist mit ähnlichen Auswirkungen auch bei den selten anfallenden Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten zu rechnen. Die anlagenbedingten Auswirkungen einer Freileitung umfassen den Entzug von Siedlungsund Freiflächen (Maststandorte), die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten der Bereiche unterhalb der Leiterseile und visuelle Störungen. Betriebsbedingte Auswirkungen entstehen durch die von den Freileitungen ausgehenden elektrischen und magnetischen Felder, Lärmund Schadstoffemissionen. Zu einem dauerhaften Flächenentzug kommt es nur im Bereich der Maststandorte. Der Umfang des Flächenentzuges variiert dabei zwischen ca. 100 m² und 225 m² und ist abhängig von der Ausführung der Mastfundamente. Dieser wird durch die Mastart (Tragoder Winkelabspannmast) und den damit einhergehenden Lasten bzw. Kräften sowie den jeweiligen Bodenverhältnissen bestimmt. Im Freileitungsschutzbereich kommt es darüber hinaus zu einem Verlust potenzieller Siedlungsfläche, da eine Errichtung von Gebäuden, die für den dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, nicht erlaubt ist. Hingegen ist die Nutzung des Freileitungsschutzbereiches (70 m Breite bei Verwendung von Doppeltonnen-Masten bzw. 130 m beim Bau zweier parallel verlaufender Kurzstielleitungen) für gewerbliche Zwecke sowie für die Landund Forstwirtschaft grundsätzlich möglich. Gewisse Erschwernisse für die Landbewirtschaftung treten im Nahbereich der Masten auf, da die Mastflächen umfahren werden müssen. Bei Bewässerungsmaßnahmen muss auf die Einhaltung von Sicherheitsabständen geachtet werden. Darüber hinaus ist bei der Bepflanzung des Freileitungsschutzbereiches mit landwirtschaftlichen Sonderkulturen eine Höhenbeschränkung zu beachten. Im Zusammenhang mit den im weiteren Planungsverlauf zu erarbeitenden und zu realisierenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann es zum Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen kommen. Nähere Angaben zu möglichen Beeinträchtigungen spezieller landwirtschaftlicher Belange, wie Flur- und Betriebsstruktur, sonstige landwirtschaftliche Anlagen oder landwirtschaftliche Wegenetze, lassen sich erst nach der Feintrassierung machen. Die Größenordnung der betriebs- und anlagebedingten Auswirkungen auf die Forstwirtschaft durch die Inanspruchnahme von Waldflächen variiert je nach Umsetzung der Varianten. Waldquerungen von mehr als 1000 Metern treten in den Abschnitten A1, A2.1, A2.2, B1a, B1b, A3, B4.2, C1, C2, D2 und E1 auf. Insgesamt werden Forst- bzw. Waldgebiete durch die Freileitungstrasse (Doppeltonne) je nach Korridorvariante auf ca. 16,1 20,8 km gequert bzw. tangiert. Die bei der Nutzung von Kurzstielleitungen notwendigen Waldquerungen unterscheiden sich davon hinsichtlich der Länge nur unwesentlich, jedoch werden die Waldflächen auf einer größeren Breite gequert. Dauerhafte Verluste treten wie bei der landwirtschaftlichen Nutzung im Bereich der Mastfüße auf. Je nach Höhe der Leiterseile und der Lage des Spannfeldes ist die Anlage von Schneisen mit einer Breite von bis zu ca. 100 m bei Doppeltonnen- und Donauleitung bzw. ca. 190 m bei der Errichtung der 2 parallel verlaufenden Kurzstielleitungen erforderlich. Bei geeigneten topographischen Bedingungen (Tallagen) können Gehölzbestände häufig ohne Aufwuchsbeschränkung überspannt werden. Betriebsbedingt sind im Freileitungsschutzbereich Aufwuchsbeschränkungen einzuhalten. Dies führt zu einer Verkürzung der Umtriebszeit und somit zu wirtschaftlichen Nachteilen. Durch den Schneisenhieb innerhalb geschlossener Waldbestände kommt es zu erhöhter Gefährdung der entstehenden Randbereiche durch Wind (v.a. bei Schneisen in Nord-Süd- Richtung) und Sonneneinstrahlung (v.a. bei Schneisen in Ost-West-Richtung). Freileitungen erzeugen auf Grund der unter Spannung stehenden und Strom führenden Leiterseile elektrische und magnetische Felder. Die stärksten elektrischen und magnetischen

10 10 Felder treten direkt unterhalb der Leitung zwischen den Masten in der Spannfeldmitte auf. Bei Verdoppelung des Abstandes von der Leitung reduziert sich die Feldstärke auf etwa ein Viertel, das heißt, mit zunehmendem seitlichem Abstand nimmt die Stärke der Felder relativ schnell ab. Während des Betriebes der Anlage kann in Bereichen mit hoher Feldliniendichte unter den unter Spannung stehenden Leitungen ein Korona-Effekt ( Knistern ) entstehen. Die daraus resultierenden Geräuschemissionen treten in stärkerer Form nur sehr selten (nur bei sehr ungünstigen winterlichen Wetterlagen) und nur direkt unter der Freileitung auf. An den Stahlträgern der Maste können ab einer Windgeschwindigkeit von ca. 15 m/s pfeifende und heulende Windgeräusche und Vibrationen entstehen. Die einsetzende Ozon- und Stickoxidbildung ist äußerst gering, so dass in diesem Zusammenhang keine erheblichen oder nachhaltigen Auswirkungen zu besorgen sind. Aufgrund des Erscheinungsbildes der Freileitung als deutlich sichtbares technisches Bauwerk ergeben sich je nach Naturnähe des Raumes und in Abhängigkeit vom Standort des Betrachters Auswirkungen auf das Landschaftsbild und damit auch auf die landschaftsgebundene Erholungsnutzung. Dies gilt insbesondere in den Bereichen, wo die Freileitung die Landschaftsschutzgebiete Thüringer Wald und Hildburghäuser Wald sowie die geplanten Landschaftsschutzgebiete Schalkauer Platte und Oberes Werratal quert. Während der Bauphase führen vor allem die Lärmemissionen der Baumaschinen, die von Erdstoffzwischenlagern und Baumaschinen ausgehenden visuellen Beeinträchtigungen sowie die zeitlich begrenzte Sperrung von Wegen zu Beeinträchtigungen der Erholungsnutzung sowohl der Naherholungssuchenden als auch des Fremdenverkehrs. Anlage- und betriebsbedingt wird die Landschaft durch Maste, Leiterseile und die z.t. notwendigen Schneisen zum Teil neu geprägt. Der Betrachter nimmt dabei die Freileitung als technischen Fremdkörper im Landschaftsraum wahr. Die in Bereichen ohne Vorbelastungen vom erholungssuchenden Betrachter erwartete Unberührtheit und Ungestörtheit des Landschafts- und Erholungsraumes ist nicht mehr gegeben. Traditionelle Blickbeziehungen und Sichtachsen zu landschaftsprägenden Natur- und Kulturdenkmalen bzw. von traditionellen Aussichtspunkten auf die umgebende Landschaft werden verändert. In Abhängigkeit von der Platzierung der Maststandorte können touristische Infrastrukturen, insbesondere Rad- und Wanderwege, betroffen sein. Auch die landschaftsgebundene Erholung in Form der an den Ortsrändern gelegenen Kleingärten und Wochenendgrundstücke wird durch die starke visuelle Wirkung der geplanten Freileitung beeinträchtigt. Durch die Freileitung wird die jagdliche Nutzung des Untersuchungsraumes nicht beeinträchtigt. Mögliche Effekte elektromagnetischer Felder auf Wildtiere sind nicht nachgewiesen. Barrieren für Wildtiere entstehen nicht. Sämtliche Oberflächengewässer werden von der geplanten Freileitung überspannt, so dass es hinsichtlich der fischereiwirtschaftlichen Nutzung zu keinerlei Einschränkungen kommt. Wirkungen auf Bodenabbau und Lagerstätten treten bei direkter Querung bzw. unmittelbarer Tangierung auf. Durch ein Abgrabungsverbot im Bereich des Mastes (mind. 10 m) kann es anlagebedingt zu Beschränkung der bergbaulichen Nutzung kommen. Betriebsbedingte Wirkungen auf Bodenabbau und Lagerstätten sind bei einem regulären Betrieb der Freileitung nicht zu erwarten. Im Gegensatz zur Bauphase, wo es durch Baustellenverkehr, Materialtransporte, Umleitungen und verschmutzte Fahrbahnen sowie Tempolimits im Bereich von Querungen zu Beeinträchtigungen kommen kann, sind während des Betriebes der Leitung keine Auswirkungen auf die Verkehrssituation zu erwarten. In Abhängigkeit von der Detailplanung können sich eventuelle Betroffenheiten bzw. Konflikte hinsichtlich der berührten Straßen- und Schienenwege sowie des Luftverkehrs und der Richtfunkstrecken ergeben.

11 11 Kabelanlage Beim Bau der Kabelanlage kommt es während der Errichtung der Pilotkabelanlage im Bereich der Baustraße zwischen den Systemtrassen bei Friedrichshöhe (5 m x m), der Baustelleneinrichtungsflächen (Kahlert m², Friedrichshöhe m² inkl. Kabeltrommellagerplatz) sowie des Kabeltrommellagerplatzes inkl. Wendekreis bei Kahlert (ca. 600 m²) zu einem zeitlich begrenzten Nutzungsentzug. Für den Bau der Kabelanlage bei Friedrichshöhe können voraussichtlich die bestehenden Forstwege als Zufahrten genutzt werden, wodurch keine zusätzlichen Flächen in Anspruch genommen werden müssen. Die Zufahrts-/ Baustraße östlich des Rennsteiges bei Kahlert (Breite 5 m, Länge ca. 440 m) muss für spätere Service- und Reparaturarbeiten erhalten bleiben. Der Nutzungsentzug ist hier dauerhaft. Im Zuge der ersten Ausbaustufe (Rückbau der Freileitung und Kabelzug des 2. Erdkabel- Doppelsystems in der Leerrohrtrasse) kommt hinsichtlich des temporären Nutzungsentzuges zusätzlich ein Stützpunkt für Revisionsarbeiten (Kahlert und Friedrichshöhe je 100 m²) zum Tragen. Darüber hinaus sind temporäre Einschränkungen der normalen Flächennutzung in der Bauphase durch: - zusätzliche Belastungen der Verkehrsflächen und Nutzung von untergeordneten Wegeverbindungen durch den Baustellenverkehr auch innerhalb der naheliegenden Siedlungsstrukturen, - temporäre Unterbrechung des Verkehrsstroms für den Schwerlasttransport der Kabeltrommeln im Bereich von Engstellen (voraussichtliche Vollsperrungen der Zufahrten 12x bei Variante Kahlert und 36x bei Variante Friedrichshöhe), - Anlegen von temporären Erdstoffzwischenlagern auf Freiflächen im Bereich der Baustelle - Lärmemissionen, insbesondere durch den aufgrund des teilweise felsigen Untergrundes notwendigen Einsatz von Felsfräsen, Presslufthämmern u. ä., - erhöhte Abgasemissionen durch den konzentrierten Einsatz von Baumaschinen, - Staubemissionen aus dem Baugeschehen bei lang anhaltender Trockenheit, - visuelle Beeinträchtigung durch das Baugeschehen, Baumaschinen, Baustelleneinrichtungen, Lagerflächen, etc. gegeben. Die jagdliche Nutzung wird im Untersuchungsraum während der Bauphase lokal beeinträchtigt. Das Wild kann am Ort des jeweiligen Baugeschehens infolge des Lärms und der Anwesenheit des Menschen gewohnte Einstandsgebiete vorübergehend verlassen und in ruhigere Nachbareinstände einwechseln. Aufgrund der Komplexität der Baumaßnahme z.b. nahezu vollständiger Bodenaustausch - ist mit einer mehrmonatigen Bauzeit (Kahlert) bzw. sogar mit mindestens zwei Jahren Bauzeit (Friedrichshöhe) zu rechnen. Die benannten baubedingten Wirkungen treten überwiegend erneut bei dem Endausbau der Gebirgskabelanlage (Errichtung des 3. und 4. Systems) auf. Es kommt anlage- und betriebsbedingt im Endausbau im Bereich der Servicestraße östlich der L 2052 bei Kahlert (ca. 220 m Länge, 3 m Breite), der Übergangsbauwerke (Friedrichshöhe und Kahlert je m²), der 60 m breiten Kabeltrasse mit vier Doppelkabelsystemen [Länge Kahlert ca. 870 m (ca. 2,1 ha) bzw. Friedrichshöhe m (ca. 4,2 ha)] sowie des dauerhaft für Reparatur-, Prüfungs- und Wartungsmaßnahmen angelegten Kabeltrommellagerplatzes bei Friedrichshöhe (ca. 700 m²) durch Überbauung und Einzäunung zu einem dauerhaften Flächenentzug. Es befinden sich an den zwei möglichen Standorten für die Kabelanlage keine Siedlungsflächen. Während bei Friedrichshöhe auch landwirtschaftlich genutzte Flächen nicht betroffen sind, quert die Kabelanlage bei Kahlert in ihrem östlichen Teil auf ca. 0,9 ha eine extensive Grünfläche.

12 12 Die Größenordnung der dauerhaften Inanspruchnahme forstwirtschaftlich genutzter Flächen beträgt im Bereich Kahlert 4,3 ha und Friedrichshöhe 10,9 ha. Betriebsbedingt ist die im Endausbau ca. 60 m breite Schneise dauerhaft von Bewuchs frei zu halten, der eine Wurzeltiefe von 0,7 m überschreitet. Der Bereich der Kabelanlage ist in der Betriebsphase mit Ausnahme des eingezäunten Bereiches der Übergangsbauwerke und der Cross-Bonding-Bauwerke bei Realisierung der Kabelanlage bei Friedrichshöhe begehbar. Gehölzbewuchs und Bebauung sind auf der Kabeltrasse und in einem Schutzbereich von mind. 3 m zuzüglich 2 m zum Kronenbereich von Bäumen (bei Bewuchs) ausgeschlossen, wodurch diese Flächen dauerhaft für die Nutzung zu Siedlungs-, forstwirtschaftlichen bzw. landwirtschaftlichen Zwecken verloren gehen. Weiterhin kommt bei der Kabelanlage bei Friedrichshöhe (Schneise in Nord-Süd-Richtung) die mit dem Schneisenhieb innerhalb geschlossener Waldbestände verbundene Gefährdung der entstehenden Randbereiche durch Wind sowie bei Kahlert (Schneise in Ost-West-Richtung) durch Sonneneinstrahlung zum Tragen. Wie Freileitungen erzeugen auch Kabelanlagen elektrische und magnetische Felder. Bezüglich der elektrischen Felder gilt, dass diese bei erdverlegten Kabelanlagen durch das umgebende Wärmedämmmaterial bzw. Erdreich quasi zusammenbrechen und oberhalb der Erdoberfläche nicht messbar sind. Dagegen können Magnetfelder das Erdreich nahezu ungehindert durchdringen. Die magnetische Flussdichte über einer Erdkabelanlage ist in der Nähe der Erdoberfläche am stärksten. Die Abnahme der Größe der magnetischen Flussdichte erfolgt etwa mit dem Quadrat der seitlichen Entfernung zur Kabelanlage, das heißt bei der Verdopplung des Abstandes reduziert sich die Feldstärke auf etwa ein Viertel. Geräuschemissionen (Korona-Effekte) treten bei Erdkabeln unmittelbar nicht auf. Allerdings können an den Portalen der Übergabebauwerke - wie bei einer Freileitung auch - derartige Geräusche entstehen. Der Betrieb der Kabelanlage ist mit keiner Freisetzung von Schadstoffen verbunden. Die Kabelanlagen queren jeweils den traditionellen Höhenwanderweg Rennsteig, der auch zum Radfahren und im Winter zum Skilanglauf genutzt wird. Darüber hinaus werden bei Friedrichshöhe weitere Wanderwege durch die Trasse der Kabelanlage gequert. Am Teichskopf und am Schweinsberg führen solche Wege unmittelbar an den ca. 30 m hohen, eingezäunten Übergangsbauwerken vorbei. Anlagebedingte visuelle Störungen insbesondere des Natur- und Freizeiterlebnisses bleiben kleinräumig beschränkt. Sie ergeben sich im Wesentlichen durch die neu geschaffene Schneise mit ihrer veränderten Oberflächengestalt (gehölzfreier, nicht standorttypischer Bewuchs) und durch die oberirdischen Bauwerke (die Errichtung der Cross-Bonding-Bauwerke bei Umsetzung der Anlage bei Friedrichshöhe, die eingezäunten Übergangsbauwerke, befestigte dauerhafte Materiallagerplätze). Hinzu kommen ausgebaute Zufahrtswege und Servicestraßen. Störend kann im Bereich der Kabelgräben das zeitweise Abtauen der Schneedecke, sofern diese dünn ist und nur leichter Frost herrscht, wirken. Vom Aussichtsturm des Bleßberges wird sich die Kabelanlage als gehölzfreie Schneise von den umliegenden Waldflächen abheben und somit sichtbar sein. Von der Kabelanlage ist kein dauerhaftes oder für die Fischereiwirtschaft bedeutsames Oberflächengewässer betroffen. Die jagdliche Nutzung ist durch Anlage und Betrieb der Kabelanlage nicht beeinträchtigt, Betroffenheiten bergrechtlicher Belange liegen ebenfalls nicht vor. Mit der Anlage und dem Betrieb der Kabelanlage kommt es im Regelfall nicht zu Beeinträchtigungen von Belangen des Straßenverkehrs. Schienenverbindungen befinden sich nicht im Bereich der Kabelanlage oder der geplanten Lieferstrecken.

13 13 Umspannwerk Wie bei anderen baulichen Maßnahmen treten auch bei der Errichtung des Umspannwerkes baubedingte Beeinträchtigungen in Form von - Lärmemissionen, insbesondere durch den aufgrund des teilweise felsigen Untergrundes notwendigen Einsatz von Felsfräsen, Presslufthämmern u. ä., - erhöhte Abgasemissionen durch den konzentrierten Einsatz von Baumaschinen, - Staubemissionen aus dem Baugeschehen bei lang anhaltender Trockenheit und - visuelle Beeinträchtigung durch das Baugeschehen, Baumaschinen, Baustelleneinrichtungen, Lagerflächen, etc. auf. Anlage- und betriebsbedingt wird für das Umspannwerk dauerhaft eine Fläche von ca. 5 ha (ca. 200 x 250 m) beansprucht. Bei Errichtung des Umspannwerkes entfällt die Fläche als potenzielle Siedlungsfläche sowie für gewerbliche, industrielle, land-, forstwirtschaftliche und andere Nutzungen. Auf dem Gelände des Umspannwerkes treten aufgrund der dort vorhandenen Anlagen und Armaturen elektrische und elektromagnetische Felder auf. Ebenfalls ist mit Geräuschemissionen ( Korona-Geräusche ) zu rechnen. Ein Umspannwerk als deutlich sichtbares technisches Bauwerk wird je nach Standorteinordnung als ein den Landschaftsraum neu prägendes Element wahrgenommen und zu einer gewissen kleinräumigen Beeinträchtigung des Natur- bzw. Erholungserlebnisses am jeweiligen Standort führen. Keiner der potenziellen Standorte für das Umspannwerk liegt im Bereich von Oberflächengewässern, so dass es hinsichtlich der fischereiwirtschaftlichen Nutzung zu keinerlei Einschränkungen kommt. Die jagdliche Nutzung ist durch Anlage und Betrieb des Umspannwerkes nicht beeinträchtigt, Betroffenheiten bergrechtlicher Belange liegen ebenfalls nicht vor. Während des Betriebes des Umspannwerkes sind keine Auswirkungen auf die Verkehrssituation zu erwarten. c) Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sind im Rahmen der Feintrassierung zu berücksichtigen und zu konkretisieren. Vermeidungsmaßnahmen sind: - Ausschluss von vorhandenen und geplanten Wohngebieten von der Leitungstrasse, Errichtung des Umspannwerkes und der Kabelanlage in ausreichend großem Abstand zu Siedlungen, - in der Betriebsphase Einhaltung der Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder gem. 26. BImSchV und der Immissionsrichtwerte für Geräuschimmissionen gemäß TA Lärm, - im Hinblick auf mögliche Ausbaumaßnahmen an den betroffenen Straßen - Einhaltung der Bauverbotszone für Leitungsmaste und Umspannwerk neben dem Fahrbahnrand, - Überspannung von besonders wertvollen Waldgebieten durch die Freileitung unter Berücksichtigung anderer Schutzgüter (v. a. Landschaftsbild), - Anlage des Umspannwerkes außerhalb von Waldflächen, - Einrichtung von Umleitungen während des Baus der Kabelanlage (v.a. Tiefbau) im Bereich von Wanderwegen, - Umgehung bergrechtlicher Bewilligungsfelder im Rahmen der Feintrassierung. Es gibt folgende Verminderungsmaßnahmen:

14 14 - möglichst weite räumliche Umgehung von Siedlungsbereichen (insbesondere Wohnflächen) durch die Freileitung, die Kabelanlage und das Umspannwerk unter Berücksichtigung anderer wesentlicher Schutzgüter, - weitest mögliche Beschränkung der Bautätigkeit einschließlich der Materialtransporte in unmittelbarer Siedlungsnähe auf die Tageszeit (Montag - Freitag Uhr, Samstag Uhr), - Minimierung akustischer Störungen in der Bauphase auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm Geräuschimmissionen, - Befeuchtung von unbefestigten, nicht staubfrei befestigten Fahrbahnen insbesondere in unmittelbarer Siedlungsnähe bei trockener Witterung, - Beschränkung der Sperrung von Straßen und Wegen auf kurze Zeitabschnitte, bei stärker frequentierten Straßen Errichtung von Schutzgerüsten, - Minimierung von Waldquerungen, sofern erforderlich vorrangig Nutzung naturferner Bestände, - Verringerung des Schneisenhiebes durch Bündelung mit anderen Freileitungstrassen der Hoch- und Höchstspannungsebene, - Gewährleistung eingeschränkter forstlicher Nutzung des auf der Schneise aufkommenden Gehölzbewuchses unter Beachtung der maximal erlaubten Aufwuchshöhen in Form selektiver und kleinflächiger Entnahme von Bäumen, - Minimierung der Inanspruchnahme von Waldflächen als bauzeitliche Lagerflächen, - Zuwegungen zu Maststandorten im Wald auf kurzen Strecken bzw. Bündelung mit Forstwegen, - Querung von Abbaugebieten und bergrechtlichen Bewilligungsfeldern lediglich durch Überspannung; Vermeidung oder Minimierung von Maststandorten in Bewilligungsfeldern durch angepasste Feintrassierung. d) Bewertung Freileitung Die einzelnen für das Schutzgut Mensch relevanten Belange werden durch die geplante 380- kv-leitung unterschiedlich stark berührt. Neben dem eigentlichen Flächenentzug durch die Maste und die Nutzungseinschränkungen unterhalb der Leiterseile sind in die Bewertung insbesondere Beeinträchtigungen durch Lärm- und Schadstoffemissionen, elektrische und magnetische Felder sowie mögliche Störungen des Naturerlebnisses und der Erholungsnutzung einzustellen. Bei der weiteren Bewertung werden die beiden Mastformen Doppeltonne und Donau nicht differenziert betrachtet, weil die beiden Masttypen in den einzelnen Trassenabschnitten nicht alternativ zum Einsatz kommen (Donaumast erst ab neuem 380/110-kV-Umspannwerk). Durch die Freileitung kommt es zu einem Verlust potenzieller Siedlungsfläche, da Gebäude, die für den dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, im Freileitungsbereich nicht errichtet werden sollen. Hinsichtlich einer gewerblichen Nutzung gibt es diese Einschränkung nicht. Auch eine landwirtschaftliche Nutzung der Flächen unter der Freileitung ist bei Einhaltung der notwendigen Durchfahrtshöhe für große Fahrzeuge und Maschinen und einer mit der bestehenden Flur- und Betriebsstruktur sowie dem landwirtschaftlichen Wegenetz abgestimmten Standortoptimierung der Maste uneingeschränkt möglich. Erhebliche Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Bodennutzung sind derzeit nicht zu erwarten. Dagegen ist die weitere forstwirtschaftliche Nutzung im Freileitungsschutzbereich im Wesentlichen nur mit Höhenbeschränkung möglich, so dass in Folge des Schneisenhiebes massiv in die Waldbewirtschaftung eingegriffen wird. Hinsichtlich der forstwirtschaftlichen Nutzung stellt der Bereich des LSG Thüringer Wald - bezogen auf den gesamten Trassenverlauf in beiden großräumigen Varianten - den Schwerpunkt dar. Der Einsatz von zwei parallel geführten Kurzstielleitungen in diesem Bereich wäre mit einer deutlichen Vergrößerung der Schneisenbreite, einer Verringerung der Bewuchshöhen und einem höheren

15 15 dauerhaften Flächenentzug im Bereich der Maste verbunden. Signifikant größere Einschränkungen der forstlichen Nutzung gegenüber der Doppeltonnenleitung sind zu erwarten. Durch verschiedene Maßnahmen, insbesondere ein gezieltes Schneisenmanagement, bei dem z.b. anstelle eines periodischen Kahlschlags eine selektive oder kleinflächige Entnahme von Bäumen erfolgen soll sowie die Schaffung von standortgerechtem Laubwald und dessen künftige Bewirtschaftung als Niederwald, sind die mit der Leitung verbundenen forstwirtschaftlichen Auswirkungen zwar zu mindern, Beeinträchtigungen bleiben dennoch bestehen (vgl. auch Abschnitt 2.2 der UVP, Schutzgut Tiere und Pflanzen). Die Errichtung der 380-kV-Leitung lässt bei Einhaltung geltender Grenzwerte weder durch Bau, noch durch Anlage oder Betrieb Gesundheitsgefährdungen für den Menschen erwarten. Während der Bauphase können im Bereich des Baufeldes temporäre Beeinträchtigungen (Lärm-, Abgas-, Staubemissionen, Erschütterungen und visuelle Beeinträchtigungen) auftreten. Ähnliche temporäre Auswirkungen können auch bei den selten anfallenden Reparaturund Instandhaltungsarbeiten auftreten. Die von Energiefreileitungen ausgehenden anlage- und betriebsbedingten Wirkungen (wie Emissionen, elektrische und magnetische Felder) werden nach derzeitigem Kenntnisstand als unerheblich eingestuft. In Abhängigkeit vom verwendeten Masttyp treten lt. gutachterlicher Berechnung unmittelbar unter der Freileitung in 1 m Höhe über dem Erdboden im Bereich des geringsten Abstandes Leiterseile Erdboden eine max. elektrische Feldstärke von 3,5 (Doppeltonnenleitung) bis 4,6 kv/m (Kurzstielleitung) sowie eine max. magnetische Flussdichte von 7,5 (Doppeltonnenleitung) bis 39,9 µt (Kurzstielleitung) auf. Die für Gebäude und Grundstücke, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, geltenden Grenzwerte der 26. BImSchV für die elektrische Feldstärke (5 kv/m) sowie die magnetische Flussdichte (100 µt) werden damit eingehalten. Dem Vorsorgeprinzip entsprechend sollen dauerhaft bewohnte Siedlungsflächen nicht von der geplanten Freileitung überspannt werden. Grundsätzlich hängt die Belästigungswirkung nicht nur mit der Intensität, sondern auch mit der ihr subjektiv zugemessenen Bedeutung zusammen. Das Erscheinungsbild der Freileitung als deutlich sichtbares technisches Bauwerk wird vom Betrachter optisch als mehr oder weniger störend empfunden. Die Störungen fallen geringer aus, wenn die Freileitung in vorbelasteten (z. B. Parallelverlauf zu vorhandenen Freileitungen) oder dünn besiedelten Räumen verläuft, oder wenn Verschattungen (Relief, Gehölzbestände) genutzt werden können. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass mit der Annäherung der Freileitung an die Wohnbebauung die beeinträchtigende Wirkung zunimmt. Ausgehend von den Angaben in der UVS sind in der Tabelle 3 deshalb die Trassenabschnitte rot gekennzeichnet, in denen es zu einer Annäherung der potenziellen Leitungsachse an die Wohnbebauung (einschließlich Einzelanwesen) von weniger als 200 m kommt. Wird in den Trassenabschnitten eine Annäherung an die Wohnbebauung von 200 bis 400 m erreicht, so sind sie in Gelb dargestellt. Trassenabschnitte, die einen Abstand von mindestens 400 m zur Wohnbebauung einhalten sind grün. Die für die Bewertung herangezogenen Abstände von 200 und 400 m sind entsprechend den im 2 Abs. 2 EnLAG benannten Abständen gewählt worden.

16 16 Tabelle 3 Annäherung an Wohnbebauung Variante Schleusingen B1a Variante Goldisthal A1 B1b A2.1 A2.2 E1 B2.1 B2.2 A3 C1 B3 C3 C2 B4.1 B4.2 C4 C1 C3 D1 C5 C2 D2 C6 C4 E2.2 E2.1 C5 D1 D2 C6 D2 Näherung bis auf < 200 m Näherung bis auf m Näherung > 400 m Die Tabelle 3 veranschaulicht, dass bei jeder der in die Untersuchung eingestellten Trassenvarianten (vgl. Landesplanerische Beurteilung, Tab. 2) Unterschreitungen des 200- und des 400-m-Abstandes auftreten. Nur in dem relativ kurzen Abschnitt A3 wird unter Zugrundelegung der potenziellen Leitungsachse - ein Abstand von mindestens 400 m zur Wohnbebauung eingehalten. Es ist dementsprechend davon auszugehen, dass es bei allen Varianten zu hohen Beeinträchtigungen der Siedlungsbereiche kommen kann, sofern eine Vergrößerung des Abstandes im Trassenkorridor nicht möglich ist. Die Errichtung von zwei parallel verlaufenden Kurzstielleitungen im Bereich des LSG Thüringer Wald führt im Vergleich zur Doppeltonnenleitung nicht generell zu einer weiteren Annäherung an zum Wohnen genutzte Siedlungsbereiche. Im Einzelfall (Abschnitt A2.1, A2.2) ist dies auf Grund der örtlichen Gegebenheiten aber wahrscheinlich nicht zu vermeiden. Ein weiteres Kriterium zur Feststellung der Betroffenheit von Siedlungsbereichen ergibt sich aus der unterschiedlichen Länge der Trassenabschnitte bzw. der unterschiedlichen Länge der Teilstücke eines Abschnitts, bei denen innerhalb des Trassenkorridors Siedlungsbereiche betroffen sind. In der Tabelle 4 sind die Trassenabschnitte in Rot dargestellt, in denen die Abschnitte bzw. Teilstücke eine Länge von mehr als 1000 m haben. In den gelb dargestellten Trassenabschnitten beträgt die Länge der Abschnitte bzw. Teilstücke insgesamt mehr als 0 m und weniger als 1000 m. Grün sind wiederum nur die Abschnitte, in denen es keine Siedlungsbereiche innerhalb des Trassenkorridors gibt.

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