Einführungsvortrag Dir.in b. BKA Martina Link. Abteilungsleiterin Kriminalistisches Institut. anlässlich des Forum KI am 24./25.06.

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1 Einführungsvortrag Dir.in b. BKA Martina Link Abteilungsleiterin Kriminalistisches Institut anlässlich des Forum KI am 24./ Liebe Gäste aus Wissenschaft und Praxis, liebe Kolleginnen und Kolleginnen ich freue mich, in diesem Jahr so viele Teilnehmer wie noch nie zuvor bei einem Forum KI begrüßen zu dürfen nämlich mehr als 150. Offensichtlich trifft das doch eher klassische Thema dieses KI-Forums Kriminalität im Hell- und Dunkelfeld das Fachinteresse gerade in einer Zeit, die von ständigen neuen Herausforderungen an Wissenschaft und Praxis, von Stichworten wie Technisierung, Globalisierung, Internationalisierung geprägt ist. In einer Zeit, in der wir uns bei all diesen Veränderungen natürlich auch die Frage stellen müssen, ob unsere bisherigen Verfahren zur Analyse und Darstellung von Kriminalität noch zeitgemäß sind. Ob wir unsere strategischen und operativen Entscheidungen auf einer soliden Grundlage treffen. Und in Bezug auf das BKA: Inwieweit wir als Zentralstelle neue Impulse setzen können und müssen, um die Grundlagen für eine fundierte Analyse weiter zu entwickeln. Denn in einem sind wir sicher alle hier im Raum einig: Eine effektive Bekämpfung der Kriminalität ist genauso wie ihre Prävention nur möglich, wenn wir die Lage der Kriminalität verlässlich einschätzen können. Als Grundlage dieser Lageeinschätzung sozusagen als Basiswerk - nutzen wir seit vielen Jahren die bewährte Polizeiliche Kriminalstatistik. Aber bildet die PKS die veränderte Bedrohungslage für Deutschland, für seine Bürger tatsächlich noch adäquat ab? Schöpfen wir das 1

2 Informationspotential, dass uns die PKS heute bietet, auch wirklich umfassend aus oder beschränken wir uns dabei selbst? Verfügen wir über ausreichende Erkenntnisse aus der Dunkelfeldforschung und aus Forschungen zum Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung? Liegen insbesondere auch entsprechende Untersuchungen im Längs- und Querschnitt vor, um Handlungsbedarfe fundiert ableiten zu können? Wissen wir um die Möglichkeiten und Grenzen neuer IT-gestützter Lösungen zur Analyse, aber auch zur Planung operativer Maßnahmen? Das diesjährige Forum KI greift ein virulentes Thema auf, nämlich die Abbildung von Kriminalität, ihre Bewertung und ihre Bedeutung für weitergehende Entscheidungsprozesse auf polizeilicher und politischer Ebene. Nicht nur auf Grund des gesetzlichen Auftrags des BKA zur Erstellung der PKS liegt mir das Thema besonders am Herzen. Es sind die Herausforderungen an die Abbildung von Kriminalität in Zeiten sich wandelnder und zunehmend globalisierter Kriminalitätsbegehung, die den Fokus dieser Tagung bestimmen. Und es sind die Herausforderungen, vorhandene Lücken in der Abbildung der Kriminalität zu erkennen, zu bewerten, und wo dies möglich ist zu schließen. So wird eine der drängendsten Bedrohungen unserer Zeit, die politisch und religiös motivierte Kriminalität, als solche in der PKS nicht erfasst. Erfasst werden lediglich Einzeldelikte, ohne sie dem Kontext Staatsschutz zuzuordnen. Als Grundlage für eine Beurteilung von Kriminalitätsgeschehen und Bedrohungslage scheidet die PKS daher im Bereich Staatsschutzkriminalität aus. Gleiches gilt auch für den Deliktsbereich OK. Aber auch ein Blick auf das zunehmend an Bedeutung gewinnende Themenfeld Cybercrime zeigt, dass die PKS wesentliche aktuelle Kriminalitätsformen nicht in ihrem vollen Umfang abzubilden vermag: Cybercrime zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass Tatort und Schadensort in der Regel auseinanderfallen. Das World Wide Web kennt 2

3 keine Grenzen, Täter erreichen Geschädigte in wenigen Sekunden überall auf der Welt. Der Tatort kann irgendwo auf dieser Welt liegen, der Schadenseintritt aber erfolgt (zumindest auch) in Deutschland. Mit einer einzigen Tat erreicht ein Täter Tausende von Opfern verstreut über verschiedene Kommunen, Bundesländer, Staaten. Wie kann es gelingen, dies realistisch abzubilden? Es wird für den Täter von Cybercrime keine Rolle spielen, wo genau sein Opfer in Deutschland wohnt. Muss also überhaupt der Erfolgsort abgebildet werden? Reicht die Erfassung von Tatortstaat wenn er denn bekannt ist - und Geschädigtenanzahl aus? Wie soll ein Verfahren wegen Datenveränderung mit Tausenden Geschädigten an verschiedenen Orten allein in Deutschland bundesweit erfasst werden? Zugunsten des meistbetroffenen Bundeslandes? Cybercrime ist ein Beispiel dafür, dass bei neuen oder veränderten Kriminalitätsformen kontinuierlich inhaltliche Erweiterungen und Ausdifferenzierungen in der PKS erfolgen müssen, um das Erfassungspotential zu verbessern und einen detaillierten Ausweis dieser Kriminalität unter phänomenologischen Gesichtspunkten zu ermöglichen. Wir sind derzeit gemeinsam mit den Bundesländern dabei, für die Abbildung dieser Taten sowie des Bedrohungspotenzials konkrete Parameter festzulegen. Dennoch werden sich dynamische Erscheinungsformen wie Cybercrime in einem gewissen Umfang der statistischen Erfassung auch künftig entziehen. Dem kann durch eine kontinuierliche Anpassung der PKS auch nur bedingt entgegengewirkt werden. Zudem müssen Änderungen an einer Massenstatistik wie der PKS bezüglich ihrer Auswirkungen umfassend geprüft, evaluiert und ihre Konsequenzen detailliert erläutert werden. Gerade auch deshalb, weil die PKS eine wesentliche Grundlage für kriminalpolitische Bewertungen und darauf aufbauende strategische Entscheidungen ist. So ist beispielsweise in der Polizeilichen Kriminalstatistik die Anzahl der auf Cybercrime entfallenden Straftaten für das Jahr 2014 gegenüber den Vorjahren im Bundesdurchschnitt deutlich geringer, zugleich sind die 3

4 Aufklärungsquoten gestiegen. Kann somit auf eine rückläufige Bedrohung durch Straftaten der Cybercrime geschlossen werden? Mitnichten! Der Grund für die statistische Entwicklung liegt nicht in der tatsächlichen Kriminalitätsentwicklung, sondern ist auf eine veränderte besser wäre vielleicht: stringentere - Erfassung in der PKS zurückzuführen: Bis einschließlich 2013 erfasste die Mehrzahl der Länder Cybercrimedelikte mit einem Schadensereignis in Deutschland auch dann, wenn unbekannt war, ob sich die kriminelle Handlung im In- oder Ausland ereignet hatte. Seit 2014 sollen Delikte der Cybercrime bundeseinheitlich nur noch in der PKS erfasst werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Tathandlung innerhalb Deutschlands vorliegen. Das bedeutet konkret, dass Delikte, in denen der Tatort unbekannt ist bzw. keine Anhaltspunkte für eine kriminelle Handlung der Täter in Deutschland vorliegen, nicht mehr erfasst werden, und zwar auch dann, wenn die Tat zu einem Schadensereignis in Deutschland geführt hat. Die Erfassung der Cybercrimedelikte gleicht sich damit der PKS- Erfassung in den anderen Kriminalitätsbereichen an. Denn auch hier gilt: Es werden nur Straftaten erfasst, die in Deutschland begangen wurden. Sicher ein wesentlicher Aspekt für die Vergleichbarkeit der PKS- Fallzahlen, aber wie trägt man dann der Besonderheit von Cybercrime insbesondere der Internationalität - Rechnung? Um zukünftig auch die vom Ausland oder von unbekanntem Tatort aus begangenen Cybercrimedelikte mit Auswirkung auf Deutschland in die Lagedarstellung aufzunehmen, ist ab 2017 eine gesonderte statistische Erfassung zunächst im Rahmen einer Pilotierung - vorgesehen. Mit solchen Anpassungen an neuartige Kriminalitätsformen stellen wir sicher, dass zum einen keine Beliebigkeit in der Erfassung entsteht und sich Polizei nicht dem Vorwurf aussetzt, bei der Erstellung der PKS unterschiedlich zu verfahren. Zum anderen wird dadurch aber auch den Besonderheiten einzelner Deliktsformen und ihres Bedrohungspotentials ausreichend Rechnung getragen. 4

5 Doch selbst wenn es gelingt, das Hellfeld der Cybercrime eingermaßen transparent darzustellen: Reicht dies aus, das tatsächliche Ausmaß, die Bedrohungslage zu umschreiben? Dazu lohnt ein Blick auf das Dunkelfeld dieses Phänomenbereichs: Zunächst einmal finden wir dort diejenigen, die nicht einmal merken, dass sie Opfer von Cybercrime geworden sind dass ihre Daten gestohlen wurden, dass ihr Computer mit Malware verseucht und fremdgesteuert ist, dass sie einem Betrug aufgesessen sind. In der Dunkelfeldstudie Befragung zur Sicherheit und Kriminalität in Niedersachsen wird aber deutlich, dass auch diejenigen, die durchaus erkannt haben, dass sie Opfer wurden, sozusagen durch das Raster der polizeilichen Erfassung fallen: Von den 12,5 Prozent der Befragten, die im Jahr 2012 Opfer von Cybercrime wurden, haben nur wenige überhaupt bei der Polizei Anzeige erstattet. Die Anzeigebereitschaft war deutlich von der Art des Delikts beeinflusst: So hat nur knapp ein Viertel der Betroffenen (24 %) bei Betrug im Internet eine Anzeige bei der Polizei erstattet das tatsächliche Ausmaß ist also um ein Vierfaches höher, als im Hellfeld erfasst. Bei Datenverlust liegt die Differenz noch höher: Nur jeder % - erstatteten hier eine Anzeige. Als Begründung (Cybercrime insgesamt) wurde von jeweils knapp einem Drittel der Befragten angegeben, dass die Tat als nicht so schwerwiegend angesehen wurde bzw. die Polizei die Tat sowieso nicht hätte aufklären können. Nicht berücksichtigt ist bei diesen Angaben das Dunkelfeld bei Cybercrime, die sich gegen Unternehmen richtete. Hier spielt bei der Nichterstattung einer Anzeige häufig auch die Angst vor Imageverlusten eine Rolle. Deutlich wird bereits bei diesen kursorischen Betrachtungen, dass weitere empirische Forschungen erforderlich sind, die die statistischen Daten der PKS ergänzen und eine Bewertung der polizeilich registrierten Fallzahlen erst ermöglichen. Dies gilt insbesondere auch angesichts der Tatsache, dass die bloßen Kriminalitätsbelastungszahlen oder Aufklärungsquoten wenig Einfluss 5

6 auf das Sicherheitsempfinden der Bürger haben. Hier sind ganz andere Aspekte mit zu berücksichtigen, wie die subjektive Kriminalitätsfurcht, individuelles Schutzverhalten aber auch die Wahrnehmung und Bewertung der Polizei und ihrer Arbeit. Im Projekt Barometer Sicherheit in Deutschland, ein mit Mitteln der nationalen Sicherheitsforschung gefördertes Konsortialprojekt des Max Planck-Institutes unter Beteiligung des BKA wurden Dunkelfelderhebungen zu den Delikten durchgeführt, die eine besondere Relevanz für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung haben. Den Ergebnissen möchte ich nicht vorgreifen: Wir werden morgen von Dr. Dietrich Oberwittler und Dr. Christoph Birkel Vorträge zu ausgewählten Ergebnissen präsentiert bekommen. Die Dunkelfelderhebung im Barometer Sicherheit in Deutschland stellt mit einer bundesweiten Stichprobengröße von etwa Befragten einen wichtigen Grundstein dar. Letztlich können aber erst periodisch durchgeführte Folgeerhebungen eine Längsschnittbetrachtung ermöglichen, die über weit mehr Aussagekraft als ein nur punktueller Einblick verfügten. Angesichts der aktuellen Haushaltslage und der hohen Kosten für Viktimisierungsbefragungen ist es bislang nicht gelungen, einen Konsens zwischen Bund und Ländern für die periodische Durchführung bundesweiter Erhebungen zu finden. Deshalb muss aktuell die Antwort zu einer Verstetigung bundesweiter Erhebungen offen bleiben. Einige Bundesländer führen nun eigene Dunkelfelduntersuchungen durch, wie Niedersachsen auf diese Studie habe ich bereits hingewiesen - Schleswig-Holstein und Mecklenburg- Vorpommern. Offen ist, ob die jeweiligen Ergebnisse vollumfänglich miteinander vergleichbar sein werden. Ein weiteres Problem im Kontext Dunkelfeldforschung in Deutschland ist aus meiner Sicht, dass es bislang keine Übersicht gibt, in der die vorhandenen Forschungsergebnisse zusammengestellt sind und damit der aktuelle Forschungsstand systematisch darstellt wird. 6

7 Aus diesem Grund führen wir derzeit ein Projekt durch, das das Engagement des BKA auf dem Gebiet der Opferbefragungen fortsetzt: die Erstellung eines Sammelbands zu Viktimisierungsbefragungen in Deutschland. Neben der zentralen Dokumentation des Forschungsstandes sind darin auch Anregungen für künftige wissenschaftliche Arbeiten und Projekte enthalten. Diese systematische Wissensbasis, deren Veröffentlichung zum Jahresende geplant ist, adressiert aber nicht nur die Wissenschaft, sondern auch die Politik und insbesondere die polizeiliche Praxis. Der Sammelband enthält kriminalpolitische Anregungen und zeigt Umsetzungsmöglichkeiten in der Polizeipraxis auf. Darüber hinaus gibt er Hinweise und Interpretationshilfen zum besseren Verständnis der Ergebnisse, aber auch zu Möglichkeiten und Grenzen von Opferbefragungen. Dieses Werk ist nur mit der Unterstützung vieler renommierter polizeiinterner und -externer Experten möglich geworden und ich freue mich besonders, dass ich einige Autoren aus diesem Projekt bei unserem diesjährigen Forum KI begrüßen darf. Einer der Autoren ist der Präsident des Landeskriminalamtes Niedersachsen und Mitglied des Forschungsbeirates im BKA, Herr Uwe Kolmey, der uns morgen einen tiefergehenden Einblick in die Bedeutung der Dunkelfeldforschung als ergänzende Datenquelle für eine evidenzbasierte Sicherheitspolitik geben wird. Von besonderer Bedeutung für präventive Überlegungen sind Erkenntnisse aus der Opferforschung zur Mehrfachviktimisierung. Es ist nämlich nicht nur bekannt, dass ein Großteil der Straftaten von einer kleinen Gruppe von Intensivtätern verübt wird, sondern auch, dass eine Konzentration der Viktimisierungserfahrungen auf eine kleine Personengruppe festzustellen ist. Der Deutsche Viktimisierungssurvey 2012 weist bspw. aus, dass inklusive Versuche 26 Prozent der durch Waren- und Dienstleistungsbetrug Betroffenen innerhalb von zwölf Monaten 7

8 mehrfach tangiert waren und bemerkenswerte 20 Prozent durch Wohnungseinbruchdiebstahl. Eine Chance zur Erarbeitung weitergehender präventiver Konzepte - vielleicht aber auch zur gezielten Ausrichtung operativer Maßnahmen? Gerade die wiederholte Viktimisierung ( repeat victimisation ) jedoch hier nicht einer Person, eines Haushalts oder eines Objektes, sondern im Sinne der sogenannten near repeats, also der Viktimisierung in enger räumlicher Nähe, ist eines der zentralen Kriterien im Kontext Predictive Policing. Anfänglich als Glaskugelschau abgetan, dann im übertragenen Sinne als Datenkrake vorverurteilt, gewinnt dieses Thema zunehmend sowohl an medialer Bedeutung als auch an tatsächlicher Bedeutung für die Polizei. Zum Einstieg wird uns Herr Gluba vom LKA Niedersachsen einen Überblick über Chancen und Grenzen des Predictive Policing geben. Ob das Pendel derzeit eher in Richtung Chancen oder eher in Richtung Risiken ausschlägt, wird die anschließende Podiumsdiskussion zum Thema zeigen. Vertreten sind hier durch Herrn Landeskriminaldirektor Dieter Schürmann vom Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen und Herrn Leitendenden Kriminaldirektor Bernhard Egger vom Bayerischen LKA zwei weitere Bundesländer, die mit unterschiedlichen Ansätzen bereits in diesem Themenfeld aktiv sind, sowie Frau Dr. Winter aus dem Bundeskriminalamt Wien. Im Rahmen des dortigen Projektes Crime Predictive Analytics (CriPA) spielt die Prognoseerstellung eine wesentliche Rolle. Ergänzt wird die Runde durch Prof. Dr. Rolfes vom Institut für Geografie an der Universität Potsdam. Doch warum ist Predictive Policing ein derzeit so aktuelles Thema in innenpolitischen Debatten und in der medialen Berichterstattung? Hier lohnt ein Blick auf die Beteiligten und Rahmenbedingungen: Predictive Policing wird in erster Linie bei Wohnungseinbruchdiebstahl eingesetzt. Die dortigen Fallzahlen sind nach einer vorübergehenden Phase relativer Entspannung seit 2008 um 40 Prozent (auf Fälle) angestiegen. Wohnungseinbruchsdiebstahl hat eine besondere 8

9 Relevanz für das Sicherheitsgefühl. Denn die Opfer verlieren nicht nur ihr Hab und Gut, sondern vor allem das Gefühl der Sicherheit in ihren eigenen vier Wänden. Die Täter sind nach polizeilichen Erkenntnissen oftmals mobilen reisenden Tätergruppierungen zuzuordnen. Unter dem Aspekt Bandenkriminalität bis hin zu Vorfeld-OK entfaltet dieser Umstand auch bei der polizeilichen und kriminalpolitischen Bewertung eine besondere Relevanz. Teile der Öffentlichkeit und der Medien betrachten Predictive Policing vor allem unter dem Aspekt Big Data mit kritischer Sorge. Diese Mischung ist sicher einer der Treiber für den aktuellen virulenten Diskurs um Predictive Policing. Spannend ist für mich die Frage, wie die Auswirkungen des Instrumentariums Predictive Policing auf die Sicherheit der Stadt einschätzt werden. Lässt sich eine Kausalität zwischen Einsatz von Predictive Policing und polizeilichem Erfolg belegen? Wie sieht es mit möglichen Verdrängungseffekten aus? Und wie steht es um die notwendige Begleitforschung? Von Interesse dürfte gerade mit Blick auf die Aufgabe von Zentralstellen auch die Frage sein, ob es gelingen kann, die Ansätze des Predictive Policing zu nutzen, um perspektivisch auch über enge räumliche Bereiche hinaus Kriminalität besser analysieren zu können und operative Maßnahmen daran auszurichten. Das allerdings würde voraussetzen, dass genutzte Systeme miteinander kompatibel sind und die erforderlichen Falldaten den Zentralstellen auch in time für entsprechende Analysen zur Verfügung stehen. Derzeit müssen wir konstatieren, dass sich die IT-Landschaft sehr heterogen entwickelt hat. In der Folge setzen die Polizeien in unserem föderalen System unterschiedliche IT-Lösungen ein, die jeweils auf die Landesbedarfe ausgerichtet sind. Dies zeigt sich auch aktuell bei den Projekten und Testphasen von Software zum Zwecke des Predictive Policing. Besteht hier eine Notwendigkeit einer stärkeren Abstimmung, ggf. sogar Standardisierung, um mögliche Chancen technischer Weiterentwicklungen in diesem Themenfeld nicht schon frühzeitig zu verspielen? 9

10 Denn machen wir uns nichts vor: Technische Lösungen werden die Polizeiarbeit der Zukunft zwar nicht ersetzen, aber in immer bedeutenderem Umfang unterstützen und in Teilen auch mit bestimmen. Die für Predictive Policing angewandten Softwarelösungen nutzen neben einer GIS-Anwendung zur Geocodierung der Tatorte nichtpersonenbezogene Falldaten. Je nach Software werden weitere nichtpersonenbezogene Informationen, wie bspw. sozioökonomische Merkmale des betrachteten Gebiets, einbezogen. Bei den Falldaten handelt es sich um eingangsstatistische Daten aus den Geschäftsstatistiken bzw. Vorgangsbearbeitungssystemen der Polizei. Sie enthalten insoweit nicht nur zeitlich abweichende, sondern zum Teil auch in der PKS nicht enthaltene Detailinformationen, wie bspw. zum Tatort oder modus operandi. Zweck und Wert dieser Daten, auch im Zusammenhang mit anderen Statistiken, sowie deren operative und strategische Bedeutung ist Gegenstand des Vortrags Vorgangsbearbeitungssysteme und PKS von Stephan Harnau, Landeskriminalamt Berlin. Hellfelddaten bilden auch die Datenbasis für die phänomenspezifischen Lagebilder, die durch Bund und Länder publiziert werden. Mit der Fokussierung auf spezifische Delikte und Phänomene und der Einbeziehung auch eingangsstatistischer Daten sind umfassendere und detailliertere Aussagen möglich als lediglich auf Basis der PKS. Dennoch kann auch die PKS, v.a. mit Hilfe der Einzeldatensätze, dazu beitragen, die phänomenspezifische Auswertung und Lagebilderstellung zu ergänzen sowie Brennpunkte zu analysieren. Jährlich gibt das BKA mehr als 20 Lagebilder heraus, die eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung evidenzbasierter und auf die jeweilige Kriminalitätssituation abgestimmter Bekämpfungskonzepte sind. Zur Bedeutung kriminalstatistischer Daten für die Erstellung dieser Lagebilder und die Ableitung strategischer Handlungsempfehlungen wird 10

11 Herr Lutz Neumann, Referatsleiter im BKA im Bereich Früherkennung und Analyse der OK, heute Nachmittag vortragen. Doch was helfen uns letztlich all die verfügbaren Hellfelddaten, wenn sie nicht richtig beurteilt und interpretiert werden? In dem bereits von Herrn Kretschmer zitierten Artikel des Bundesrichters Thomas Fischer in Zeit online vom 12. Mai 2015 ( Was zählt die Statistik der Polizei ) heißt es dazu: Wer verstanden hat, wie die Polizeiliche Kriminalstatistik zustande kommt und was sie wirklich erfasst, wird mit kritischer Vorsicht auf Alarmmeldungen blicken und sich vielleicht überlegen, welche soziale Wirklichkeit hinter den Zahlen steckt. Das soll sicher nicht die Bedeutung der PKS schmälern aber neben den bereits aufgezeigten Problemen der Erfassung von Kriminalität und der bestehenden Dunkelfeldproblematik muss auch konstatiert werden, dass die PKS lediglich einen Ausschnitt des Verfahrens von der Anzeige bis hin zur Verurteilung statistisch abbildet, nämlich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen zum Zeitpunkt der Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Doch was passiert danach? Auch hierzu zitiere ich nochmals Bundesrichter Fischer: Um herauszufinden, wie die Kriminalität wirklich verläuft, müsste man zumindest auch wissen, was bei den (von der Polizei) eingeleiteten Verfahren am Ende herauskam. [ ] Das Problem ist: Beide Statistiken [die PKS und die Strafverfolgungsstatistik] sind miteinander überhaupt nicht kompatibel. Sie erfassen vollkommen verschiedene Sachverhalte, zu unterschiedlichen Zeitpunkten und überdies nach verschiedenen Parametern. Daher kann man sie auch nicht einfach übereinanderlegen. Selbst die schlauesten Lehrstühle der Kriminologie vermögen es seit Jahrzehnten nicht, eine valide (gültige) Beziehung zwischen beiden Statistiken herzustellen. Das Ergebnis lautet, quer durch alle Lehrbücher der Kriminologie: Nichts Genaues weiß man nicht. Der Rest ist Gefühl. Auch wenn es noch immer Zukunftsmusik ist: Der Wunsch und der 11

12 Bedarf an einer Verknüpfung von Polizei- und Justizdaten besteht bereits seit geraumer Zeit. In den Periodischen Sicherheitsberichten 2001 und 2006 wurde die Erstellung einer sogenannten Verlaufsstatistik dahingehend kommentiert, dass die Datenverknüpfung aufgrund der erheblichen Datenfülle, der unterschiedlichen Datenformate und des Datenschutzes technisch und rechtlich nicht möglich sei 1. Zwar bestehen diese Bedenken grundsätzlich fort, nach einer Forderung aus dem parlamentarischen Raum ist nun aber eine konkrete Machbarkeitsprüfung einer Verlaufsstatistik geplant. Offen sind aktuell Anbindung und Organisation einer solchen Prüfung, da neben der PKS vor allem die verschiedenen Justizstatistiken zu bewerten sind. Auf dieses Thema sowie auf die Fortentwicklung der PKS im Spannungsfeld von Erwartungen und Möglichkeiten wird mein Kollege Dr. Robert Mischkowitz heute in seinem Vortrag eingehen. Neben der inhaltlichen Weiterentwicklung besteht im Kontext PKS auch der stetige Bedarf technischer Anpassung. Damit meine ich vor allem die Nutzung aktueller technischer Lösungen zur Verarbeitung und Auswertung der erhobenen Daten. Seit 2009 werden dem Bundeskriminalamt bundesweit PKS- Einzeldatensätze übermittelt. Dadurch wurden die Auswertungsmöglichkeiten einschließlich kriminal-geographischer Analysen im Vergleich zum früheren Verfahren entscheidend verbessert. Mit der Übermittlung der Einzeldatensätze können erfasste Merkmale des Falles, Tatverdächtigen und Opfers (Geschädigten) zueinander in Beziehung gesetzt und differenziert nach verschiedensten Fragestellungen analysiert werden. Insbesondere auch vor dem Hintergrund immer komplexer werdender Anforderungen an die Auswertung sind jedoch spezielle Tools zu entwickeln und bedarfsorientiert anzupassen, um die enorme Anzahl an Einzeldatensätzen verarbeiten zu können. Ohne den Einsatz von IT- Spezialisten, die sowohl die PKS verstehen als auch das technische 1 U.a. BMI&BMJ (2001): Erster Periodischer Sicherheitsbericht. S. 31 ff. 12

13 Know-How mitbringen, wäre eine Optimierung der Analysemöglichkeiten nicht realisierbar. Dieses Feld auch künftig weiterzuentwickeln, sehe ich als eine strategische Zukunftsaufgabe des BKA. Betrachten wir die Möglichkeiten, die insbesondere aus der Einzeldatensatzverfügbarkeit erwachsen, stellt sich aber auch die Frage, inwieweit diese Datengrundlage zu Forschungszwecken genutzt wird. Daran schließt sich die grundsätzliche Frage an, ob die Ursachen für die Veränderung von Kriminalität ausreichend erforscht sind. Unlängst äußerte Professor Ignor, der Vorsitzende des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, in einem Artikel in Die Welt : Es gehört zu den großen Unvernünftigkeiten unserer Gesellschaft, dass sie gern nach dem Strafrecht ruft, aber dessen Wirkung ist kaum erforscht. Es bleibt ein Mysterium, welche Delikte warum genau abnehmen und welche warum zunehmen. 2 Insofern scheint durchaus weiterer Forschungsbedarf zu bestehen. Doch wer macht s? Welche Schwerpunkte werden gesetzt? Diese Frage richtet sich sowohl an die wissenschaftliche Forschung innerhalb der Polizei als auch an die Forschung an Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten. Bei der inhaltlichen und technischen Weiterentwicklung der PKS und ihrer Analysewerkzeuge nimmt das BKA nicht nur aufgrund seiner gesetzlichen Zuständigkeit sicher eine zentrale Aufgabe wahr. Soweit es um Forschung zu Erscheinungsformen und Entwicklungen von Kriminalität sowie deren Ursachen geht, besteht jedoch kein Alleinstellungsmerkmal des BKA. Die Datengrundlagen für eine differenzierte Auswertung, insbesondere auch die PKS-Einzeldatensätze, stehen allen Interessierten frei zur Verfügung. Auch für die wissenschaftliche Befassung außerhalb des BKA besteht eine 2 Zitat von Alexander Ignor, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, in: Büscher (2015): Weshalb werden immer weniger Menschen verurteilt?; in: Die Welt vom , online abrufbar unter Menschen-verurteilt.html ( ). 13

14 Informationsbasis, die durchaus intensiver genutzt werden könnte und sollte. Prof. Dr. Peter Wetzels wird auf die Bedeutung kriminalstatistischer Daten (Hell- und Dunkelfeld) für Wissenschaft und kriminologische Forschung in seinem Vortrag heute Nachmittag eingehen. Dass bei einer Datenbasis von aktuell mehr als 6 Millionen Fällen sowohl Bund als auch und das in besonderem Maße die Länder ein Augenmerk auf die Datensicherung und Datenqualität legen müssen, liegt auf der Hand. Ich denke da zum Beispiel an einen Datensatz, demzufolge ein 115 Jahre alter Polizist Opfer wurde und zwar während seiner Dienstausübung Qualitätsgeprüfte Datensätze sind aber natürlich nicht nur für solche Einzelfälle relevant, sondern essentiell für eine Weiterentwicklung des kriminalstatistischen Systems in Deutschland. Zum Thema Qualitätssicherung in der Polizeilichen Kriminalstatistik wird heute Nachmittag Frau Angelika Schley vom LKA Rheinland-Pfalz vortragen. Die Fortentwicklung der kriminalstatistischen Systeme und der Dunkelfeldforschung stellt uns aber nicht nur vor fachliche und technische Herausforderungen, sondern oftmals auch vor Ressourcenprobleme. Gerade deshalb ist es wichtig, die Punkte herauszugreifen, die uns besonders voran bringen, und dabei auch über ein mögliches arbeitsteiliges Vorgehen nachzudenken. Als aktuellen und künftigen Schwerpunkt für das BKA sehe ich dabei die kontinuierliche inhaltliche und technische Weiterentwicklung der PKS und der notwendigen Analysetools in Abstimmung mit den Ländern. Zweitens sehe ich insbesondere auch über das BKA hinaus die Chance und Notwendigkeit, vorhandene Auswertemöglichkeiten auf 14

15 Basis von PKS-Einzeldatensätzen deutlich intensiver als bisher zu nutzen, um noch fundiertere phänomenspezifische Aussagen treffen zu können. Wesentlich erscheint mir drittens und dabei sind sich Bund und Länder im Grundsatz einig - eine Verstetigung der Dunkelfeldforschung. Angesichts der bestehenden Ressourcenprobleme scheint das kurzfristig zumindest bundesweit nicht durchführbar zu sein. Hilfreich wäre es deshalb, wenn auf Basis gemeinsamer Fragestellungen die in den Ländern durchgeführten Erhebungen inhaltlich und methodisch so aufeinander abgestimmt werden könnten, dass eine Vergleichbarkeit gegeben ist. Und viertens sollten wir die Frage klären, inwieweit Predictive Policing ein Potential für eine umfassendere Nutzung bietet und damit die Notwendigkeit einer Kompatibilität vorhandener Systeme bereits frühzeitig mitgedacht werden sollte. Wo wir aus Ihrer Sicht Schwerpunkte setzen sollten und welche Rolle hierbei perspektivisch PKS, Forschung und Predictive Policing spielen können und sollen, dazu erwarte und erhoffe ich mir aus dem diesjährigen Forum KI Anregungen und Antworten. In dieser Wunschhaltung bedanke ich mich hiermit schon einmal ganz herzlich für Ihre Teilnahme ein Dank, der ausdrücklich und ganz besonders den Referentinnen und Referenten gilt, auf deren Beiträge ich sehr gespannt bin. 15

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