Samtgemeinde Scharnebeck Landkreis Lüneburg. 32. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplans

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1 Samtgemeinde Scharnebeck Landkreis Lüneburg 32. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplans Gemeinde Brietlingen Begründung Entwurf, Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 32. Änderung und Digitalisierung Übersichtsplan im Maßstab 1:

2 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass der Planung Rechtsgrundlage und Verfahren Übergeordnete und sonstige zu berücksichtigende Planungen Raumordnung und Demographie Regionales Entwicklungskonzept Metropolregion Hamburg (REK 2000) Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) Entwicklungsplanung für die Samtgemeinde Scharnebeck Entwicklung Prognose des Niedersächsischen Statistischen Landesamtes Bevölkerungsprognose 2020 für den Landkreis Lüneburg Initiativkreis Lüneburg, Demographischer Wandel (IES, 2005) Landschaftsrahmenplan des Landkreises Lüneburg (1996) Dorferneuerungsplan Lüderhausen (2001) Sonstige zu berücksichtigende Planungen Wirksamer Flächennutzungsplan Bebauungspläne Ziele und Zwecke der Planung Wohnbauflächenentwicklung Erholung, Kultur und Sport Infrastruktur Verkehr Wirtschaft Landwirtschaft Wesentlicher Planinhalt Änderungsbereich 1 (Blatt 23) Abgrenzung und Lage Regionales Raumordnungsprogramm Wirksamer Flächennutzungsplan Geplante Nutzung, Darstellungen, Erschließung Änderungsbereich 2 (Blätter 14/15) Abgrenzung und Lage Regionales Raumordnungsprogramm Wirksamer Flächennutzungsplan Geplante Nutzung, Darstellungen, Erschließung Änderungsbereich 3 (Blatt 6) Abgrenzung und Lage Regionales Raumordnungsprogramm Wirksamer Flächennutzungsplan Geplante Nutzung, Darstellungen, Erschließung Änderungsbereich 4a (Blatt 23) Abgrenzung und Lage Regionales Raumordnungsprogramm 27

3 Samtgemeinde Scharnebeck Begründung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Wirksamer Flächennutzungsplan Geplante Nutzung, Darstellungen, Erschließung Änderungsbereich 4b (Blatt 23) Abgrenzung und Lage Regionales Raumordnungsprogramm Wirksamer Flächennutzungsplan Geplante Nutzung, Darstellungen, Erschließung Änderungsbereich 5 (Blätter 15/16) Abgrenzung und Lage Regionales Raumordnungsprogramm Wirksamer Flächennutzungsplan Geplante Nutzung, Darstellungen, Erschließung Änderungsbereich 5a (Blatt 16) Abgrenzung und Lage Regionales Raumordnungsprogramm Wirksamer Flächennutzungsplan Geplante Nutzung, Darstellungen, Erschließung Änderungsbereich 6 (Blatt 23) Abgrenzung und Lage Regionales Raumordnungsprogramm Wirksamer Flächennutzungsplan Geplante Nutzung, Darstellungen, Erschließung Änderungsbereich 7 (Blatt 23) Abgrenzung und Lage Regionales Raumordnungsprogramm Wirksamer Flächennutzungsplan Geplante Nutzung, Darstellungen, Erschließung Oberflächenentwässerung Immissionsschutz Ver- und Entsorgung Vorausschätzung der Haushaltsentwicklung bis Anpassungen an den Bestand Digitalisierung und nachrichtliche Übernahmen Umweltbericht Einleitung Kurzdarstellung der 32. Änderung des F-Planes Ziele des Umweltschutzes aus einschlägigen Fachgesetzen und deren Berücksichtigung bei der Planung Ziele des Umweltschutzes aus Fachplänen und Gutachten und deren Berücksichtigung bei der Planung Beschreibung und Bewertungen der Umweltbelange Änderungsbereich 1 (Blatt 23) Änderungsbereich 2 (Blätter 14/15) Änderungsbereich 3 (Blatt 6) Änderungsbereich 4a (Blatt 23) 92

4 Samtgemeinde Scharnebeck Begründung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Änderungsbereich 4b (Blatt 23) Änderungsbereich 5 (Blätter 15/16) Änderungsbereich 5a (Blatt 16) Änderungsbereich 6 (Blatt 23) Änderungsbereich 7 (Blatt 23) Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung Änderungsbereich 1 (Blatt 23) Änderungsbereich 2 (Blätter 14/15) Änderungsbereich 3 (Blatt 6) Änderungsbereich 4a (Blatt 23) Änderungsbereich 4b (Blatt 23) Änderungsbereich 5 (Blätter 15/16) Änderungsbereich 5a (Blatt 16) Änderungsbereich 6 (Blatt 23) Änderungsbereich 7 (Blatt 23) Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen, Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung Änderungsbereich 1 (Blatt 23) Änderungsbereich 2 (Blätter 14/15) Änderungsbereich 3 (Blatt 6) Änderungsbereich 4a (Blatt 23) Änderungsbereich 4b (Blatt 23) Änderungsbereich 5 (Blätter 15/16) Änderungsbereich 5a (Blatt 16) Änderungsbereich 6 (Blatt 23) Änderungsbereich 7 (Blatt 23) Flächenanteile für die Kompensation im Suchraum für Ausgleichsmaßnahmen In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Zusätzliche Angaben Wichtigste Merkmale der verwendeten technischen Verfahren sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind Biotopkartierung und -bewertung Schalltechnisches Gutachten Überwachung Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichtes Zusammenfassende Erklärung Literatur...130

5 Samtgemeinde Scharnebeck Begründung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 5 1. Anlass der Planung Der wirksame Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Scharnebeck stammt aus den 1980er Jahren, hier wurden seither insgesamt 31 Änderungen vorgenommen. Mit der 27., 28. und 31. Änderung erfolgte gleichzeitig eine Digitalisierung des Flächennutzungsplans für die Gemeinden Scharnebeck, Rullstorf, Lüdersburg und Hohnstorf. Planungsgrund dieser 32. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, vorhandene Wohngebiete bauleitplanerisch zu sichern, die Entwicklung touristischer Strukturen zu fördern und Freizeitangebote und Gewerbeansiedlungen zu entwickeln. Hierfür werden Flächen als Änderungsbereiche in den Ortsteilen Brietlingen, Moorburg und Lüdershausen aufgenommen. Die Entwicklung der an der Hauptverkehrsachse B 209 gelegenen Orte Brietlingen und Moorburg mit infrastrukturellen Einrichtungen für die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs soll somit gestärkt werden. Die Entwicklung des Ortsteils Lüdershausen soll hingegen nicht über den Eigenbedarf hinausgehen. Weiterhin wird im Zuge der 32. Änderung der Flächenutzungsplan der Samtgemeinde Scharnebeck für das Gemeindegebiet von Brietlingen digitalisiert. Dabei wurden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes überprüft und es erfolgen Änderungen in Form von Bestandsanpassungen und Korrekturen aufgrund veränderter Planungserfordernisse. Im Rahmen der Digitalisierung werden außerdem nachrichtlich zu übernehmende Belange aktualisiert. Anpassungen sind auch aufgrund der geänderten Plangrundlage notwendig. Die verwendete ALK erlaubt eine höhere Genauigkeit als die bisher genutzte DGK Rechtsgrundlage und Verfahren Die Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes erfolgt auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung durch Bekanntmachung vom , zuletzt geändert am Dieses Bauleitplanverfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss vom förmlich eingeleitet. Dem Verfahren liegt darüber hinaus die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) vom 28. Oktober 2006, zuletzt geändert am zugrunde. Außerdem entspricht diese Planung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom , zuletzt geändert am und der Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90). 3. Übergeordnete und sonstige zu berücksichtigende Planungen 3.1. Raumordnung und Demographie Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Lüneburg liegt seit 2003 in seiner endgültigen Fassung vor. Ebenso berücksichtigt wird das Regionale Entwicklungskonzept (REK) 2000 für die Metropolregion Hamburg, da sich die Samtgemeinde im Verflechtungsbereich der Metropole befindet. Außerdem wird das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP), welches im Jahr 2008 grundlegend novelliert wurde, in der Planung berücksichtigt. Der 32. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplans liegt die Entwicklungsplanung der Samtgemeinde Scharnebeck aus 2002/03 zugrunde, auf deren Aussagen zurückgegriffen wird. Als Beitrag zur Einstellung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in die Flächennutzungsplanung wird der Landschaftsrahmenplan (LRP) des Landkreises Lüneburg berücksichtigt.

6 Samtgemeinde Scharnebeck Begründung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Regionales Entwicklungskonzept Metropolregion Hamburg (REK 2000) Das unverbindliche Regionale Entwicklungskonzept 2000 für die Metropolregion Hamburg (Gemeinsame Landesplanung, 2000), sieht eine Siedlungsachse von Hamburg nach Lüneburg über Winsen(Luhe) als Achsenschwerpunkt vor. Die Gemeinde Brietlingen befindet sich im Ordnungsraum Hamburg, nordöstlich von Lüneburg und der Siedlungsachse. In der Karte 2 Besonders bedeutsame Bereiche für den Naturhaushalt wird entlang der Neetze in der Gemeinde Brietlingen ein Vorranggebiet für Natur und Landschaft gemäß Landes-Raumordnungsprogramm LROP 1994 Cuxhaven, Soltau-Fallingbostel, Lüneburg, Uelzen und Lüchow-Dannenberg übernommen. Im nordöstlichen Bereich der Gemeinde Brietlingen werden ein Landschaftsschutzgebiet (der Laubmischwald Weckenstedt ) sowie ein Naturschutzgebiet (der Fehlingsblecksee) dargestellt. In der Karte 3 Trilaterale Naherholungskonzeption sieht das REK 2000 im Bereich der Ortslage Lüdershausen einen Bereich mit baulich aufwendigen Einrichtungen für Freizeitaktivitäten vor. In der Karte 5 Wasserschutzgebiete wird im Bereich der Gemeinde Brietlingen ein geplantes Wasserschutzgebiet dargestellt Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) Brietlingen befindet sich nordwestlich des Grundzentrums Scharnebeck. Der Ort hat eine ergänzende grundzentrale Funktion. In der beschreibenden Darstellung des RROP wird hervorgehoben, dass Brietlingen auf der regionalen Siedlungsentwicklungsachse entlang der B 209 liegt. Große Teile des Gemeindegebiets im Bereich des Ortes Brietlingen befinden sich laut dem RROP in einem Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung. Dieses Vorranggebiet erstreckt sich vom Ortsteil Lüdershausen über Brietlingen bis zum Ortsteil Moorburg. Im RROP sind die Einzugsgebiete vorhandener Wassergewinnungsanlagen als Vorranggebiete für Trinkwassergewinnung festgelegt. Im Norden des Gebietes etwa in Höhe des Reihersees ist ein Wasserwerk im RROP dargestellt. Lüdershausen in der Gemeinde Brietlingen ist im RROP als Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung gekennzeichnet. Laut RROP soll die Entwicklungsaufgabe Erholung an solchen Standorten verwirklicht werden, an denen Erholungseinrichtungen gebündelt vorhanden oder in absehbarer Zukunft geplant sind. Der Bereich des Reihersees im Nordosten des Gemeindegebiets ist als regional bedeutsamer Erholungsschwerpunkt festgelegt. Auf dem Reihersee ist eine regional bedeutsame Sportanlage für den Wassersport gekennzeichnet. Im Westen des Gemeindegebiets, südlich des Neetzekanals im Übergang zur Samtgemeinde Barum (St. Dionys) ist ein Vorranggebiet für ruhige Erholung in Natur und Landschaft gekennzeichnet. Hier befindet sich eine regional bedeutsame Sportanlage für den Golfsport. Das nordöstliche Gemeindegebiet im Bereich der Neetze nördlich von Brietlingen sowie Bereiche bei dem Ortsteil Moorburg sind im RROP als Vorranggebiet für Natur und Landschaft gekennzeichnet. Das überwiegend unbebaute Umfeld westlich, östlich und südlich von Brietlingen ist als Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft dargestellt.

7 Samtgemeinde Scharnebeck Begründung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 7 Nördlich und östlich von Brietlingen sind die anschließenden unbebauten Flächen als Vorsorgegebiete für Landwirtschaft aufgrund eines hohen, natürlichen, standortgebundenen landwirtschaftlichen Ertragspotenzials gekennzeichnet. Im südwestlichen Gemeindebereich sowie im Bereich des Fehlingsblecksees und des Laubmischwalds Weckenstedt sind Flächen als Vorsorgegebiet für die Forstwirtschaft dargestellt. Die über Brietlingen nach Lüneburg verlaufende B 209 ist als Hauptverkehrsstraße von überregionaler Bedeutung und regional bedeutsamen Busverkehr dargestellt. Die K1/K29, welche das Gemeindegebiet in West-Ost-Richtung kreuzt, ist ebenfalls als Hauptverkehrsstraße von überregionaler Bedeutung im RROP gekennzeichnet. Weiterhin führt ein regional bedeutsamer Radfahrweg entlang der Neetze und des Reihersees von Echem über Lüdershausen. Östlich von Brietlingen ist im RROP ein Umspannwerk ab 110 kv dargestellt. Außerdem verläuft laut RROP eine Eltleitung mit 110 kv östlich der B 209 durch das Gemeindegebiet. Aus den Zielen und Grundsätzen des RROP wird bereits deutlich, dass die Gemeinde Brietlingen einen großen Beitrag zur Erholung und zum Naturschutz im Landkreis Lüneburg leistet. Die konkreten Aussagen des Regionalen Raumordnungsprogramms (2003) für die Änderungsbereiche werden in den jeweiligen Kapiteln der Änderungsbereiche wiedergegeben Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) 2008 Im Januar 2008 wurde eine grundlegende Novellierung des Niedersächsischen Landesraumordnungsprogramms wirksam. In der Novellierung sind keine Änderungen vorgenommen worden, die für die vorliegende Planung von Belang sind und noch nicht in das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Lüneburg eingeflossenen sind. Im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen wird im Gemeindebereich Brietlingen ein Vorranggebiet Trinkwassergewinnung dargestellt, welches bereits im RROP dargestellt ist und in der vorliegenden Planung berücksichtigt wurde. Die B209 wird als Vorranggebiet Hauptverkehrsstraße und der Elbeseitenkanal wird als Vorranggebiet Schifffahrt im LROP dargestellt Entwicklungsplanung für die Samtgemeinde Scharnebeck Der Landkreis Lüneburg gehört im Gegensatz zu vielen anderen Gebieten in Niedersachsen zu den Regionen, für die auch noch für die nächsten 10 Jahre ein Bevölkerungswachstum prognostiziert wird. Dies ist insbesondere der Verflechtung in der Metropolregion Hamburg und der verbesserten verkehrstechnischen Anbindung an die Hansestadt zu verdanken. Die Samtgemeinde Scharnebeck hat daher in 2002/2003 eine Entwicklungsplanung erarbeiten lassen, die eine nachhaltige Gesamtkonzeption für die nächsten 15 Jahre hinsichtlich städtebaulich relevanter Themen darstellt. Diese Entwicklungsplanung liegt auch der 32. Änderung des Flächennutzungsplans zugrunde. Im Rahmen dieser 32. Änderung und Digitalisierung ist besonders die in der Entwicklungsplanung vorgeschlagene wohnbauliche Entwicklung unter Berücksichtigung ggf. notwendiger infrastruktureller Maßnahmen von Interesse. In Gemeinden an Hauptverkehrsachsen und mit infrastrukturellen Einrichtungen für die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs wie Brietlingen ist laut Entwicklungsplanung ein höheres Wachstum zu erwarten, als in den Gemeinden, die nicht an dieser Siedlungsentwicklungsachse liegen. In Brietlingen (1.234 E) mit dem Ortsteil Moorburg (1.425 E) hat die wohnbauliche und infrastrukturelle Entwicklung aufgrund der Nähe zu Lüneburg stark zugenommen und wird nach der Entwicklungsplanung auch weiterhin wachsen, während die Landwirtschaft rückläufig ist. Es zeichnet sich außerdem eine Stärkung durch die Ansiedlung von Gewerbe an der B 209 ab. Die Gemeinde ist begünstigt durch den Verlauf der sich teilweise seeartig ausdehnenden Neetze, so dass sich hier das Erholungsgebiet Reihersee mit zahlreichen Campinganlagen entwickelt hat. Der nahe gelegene Ortsteil Lüdershausen (470 E) wird hierdurch beeinflusst und ist außerdem nach wie vor

8 Samtgemeinde Scharnebeck Begründung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 8 durch die örtliche Landwirtschaft geprägt. Zusammen erreichen die Ortsteile eine Einwohnerzahl von In der Entwicklungsplanung wurde ein Wachstum der Einwohnerzahlen von % für Ortsteile wie Brietlingen mit Moorburg prognostiziert. Dieses Wachstum kann unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung umgesetzt werden. Kleinere Orte wie Lüdershausen in der Gemeinde Brietlingen sollen lediglich eine Entwicklung erfahren, die nicht über die Deckung des Eigenbedarfs hinausgeht. Bis 2015 sollte sich das Wachstum daher auf 8-10% beschränken, da sich die wohnbauliche Entwicklung den örtlich vorrangig zu berücksichtigenden Gegebenheiten und Tendenzen wie Sicherung der Landwirtschaft, des Naturraumes und der Entwicklung des Fremdenverkehrs unterordnet. Für die Samtgemeinde Scharnebeck insgesamt wurde ein Bevölkerungswachstum von 13 % von 2002 bis 2015 prognostiziert. Hieraus würden sich folgende Einwohnerzuwächse ergeben: Ortsteil Einwohner 2002 Vertretbarer Zuwachs in % Zunahme der Einwohner Brietlingen % 150 E Moorburg % 72 E Lüdershausen 470 < 10 % < 45 E SG Scharnebeck % E Abbildung 1 Entwicklungsziel in der Samtgemeinde und in den Mitgliedsgemeinden bis Quelle: Entwicklungsplanung für die Samtgemeinde Scharnebeck. Die Entwicklungsplanung stellt für jede Gemeinde und jeden Ortsteil eine geplante Entwicklung dar. Zur Gemeinde Brietlingen werden im Folgenden die maßgeblichen Aussagen wiedergegeben (kursiv gekennzeichnet), die für die 32. Änderung und Digitalisierung übernommen werden * : Geplante Entwicklung Die Bevölkerung der Gemeinde Brietlingen ist in den letzten vier Jahren um fast 800 Menschen angewachsen. Diese haben sich vor allem im Ortsteil Moorburg und östlich Brietlingens (ca. 135 Menschen) niedergelassen, da hier in vergangener Zeit durch die Aufstellung mehrerer Bebauungspläne Baugrundstücke verfügbar gemacht wurden. Im Ortsteil Moorburg stehen noch Bauplätze für ca. 70 Einwohner zur Verfügung, die Entwicklung dieses Ortsteiles ist als abgeschlossen zu betrachten. Bis zum Jahr 2015 ist im Ortsteil Brietlingen noch mit einer Zunahme an 150 Einwohnern (12%) zu rechnen. Das Zusammenwachsen der beiden Ortsteile Brietlingen und Moorburg war vorgesehen, um infrastrukturelle Einrichtungen besser gemeinsam nutzen zu können. Mittlerweile hat die Gemeinde ihre Ziele dahingehend geändert, dass zwar Gewerbebetriebe wie mit der 24. F-Planänderung vorbereitet angesiedelt werden sollen, darüber hinaus aber kein Zusammenwachsen der Ortsteile Moorburg und Brietlingen erfolgen soll. Beide Ortsteile sollen getrennt voneinander wahrnehmbar sein, landschaftlich reizvolle Blicke in die Landschaft erhalten bleiben. Die Entwicklung des Ortsteiles Lüdershausen soll dahingegen nicht über den Eigenbedarf hinausgehen. Als dörfliche Ortslage mit derzeit 470 Einwohnern, die nur eine sehr geringe infrastrukturelle Ausstattung aufweist, sollen Flächenausweisungen lediglich der Deckung des aus dem Ort stammenden Bedarfs dienen. Bis 2015 wird hier von einem Zuwachs von höchstens 45 Einwohnern ausgegangen, was einen Bedarf an 18 Grundstücken (1,8 ha) ausmacht. Neben den Darstellungen der Wohnbauflächen plant die Gemeinde im Bereich des Ortsteils Moorburg die Ansiedlung von gewerbe- und mischgebietstypischen Nutzungen. Durch das Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten soll die Sozialstruktur positiv beeinflusst und der * die Angaben zu den Einwohnerzahlen und zu Wohnbauflächen geben den Stand von 2003 wieder

9 Samtgemeinde Scharnebeck Begründung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 9 Entwicklung einer Schlafgemeinde entgegengewirkt werden. Außerdem sollen die Pendlerzahlen gesenkt werden. Wohnbauflächen Im Ortsteil Brietlingen werden für die Zunahme um 150 Einwohner(12%) etwa 50 Wohnungen benötigt. Die 1998 und 1999 aufgestellten Bebauungspläne Nr. 9.2 Am Gemeindehaus, der Bebauungsplan Nr. 12 Bergholter sowie der 1. und 2. Bauabschnitt des Bebauungsplans Nr. 11 Moorburg-Ost haben insgesamt 142 Baugrundstücke bereitgestellt. Derzeit stehen noch 24 Grundstücke für etwa 72 Einwohner im Ortsteil Moorburg zur Verfügung. Die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen ist nicht vorgesehen. Außerdem wurden in Brietlingen mit dem Bebauungsplan Nr. 13 Ihlenpohl 13 Bauplätze für ca. 40 Einwohner ausgewiesen. Hier sind derzeit noch vier baureife Grundstücke (für 12 E) vorhanden, sowie vereinzelt in Baulücken im Ort verteilt. Es verbleibt bis zum Jahr 2015 ein errechneter Bedarf an Baugrundstücken für etwa 140 Einwohner (45 Grundstücke). Im Rahmen der 24. F-Planänderung (1998) wurde am östlichen Ortsrand Brietlingens beidseits der Scharnebecker Straße etwa 5 ha Wohnbauflächen dargestellt. Diese haben die Ansiedlung von 135 Einwohnern auf ca. 50 Grundstücken vorbereitet. Der errechnete Wohnbauflächenbedarf für den Ortsteil Brietlingen kann durch die genannte Fläche und die vorhandenen Baulücken vollständig zur Verfügung gestellt werden, die vollständige Realisierung aller Flächen würde weit mehr als den prognostizierten Bedarf decken. In der zeichnerischen Darstellung dieser Entwicklungsplanung ist angedeutet, dass sich für die weitere wohnbauliche Entwicklung im Ortsteil Brietlingen Flächen eignen, die nördlich der nach Scharnebeck führenden K 2 liegen. Im Ortsteil Lüdershausen wurden mit der 24. F-Planänderung Wohnbauflächen dargestellt, auf denen 5 neue Baugrundstücke entstehen könnten. Die Umsetzung der Planung ist noch nicht erfolgt. Da dem Ortsteil Lüdershausen im Rahmen dieser Entwicklungsplanung lediglich eine Eigenentwicklung zugestanden wird (Zuwachs <10%), werden hier bis 2015 höchstens 15 Baugrundstücke für die Ansiedlung von 45 Einwohnern benötigt. Wie auch der Dorferneuerungsplan ausführt, kann dieser Bedarf über die Bebauung vorhandener Baulücken und die Umsetzung der F-Planänderung gedeckt werden. Gewerbe In der Gemeinde Brietlingen sind ca. 16 handwerkliche und 46 gewerbliche Betriebe angesiedelt. Es handelt sich um Bauhandwerk, einen Friseur, eine Kfz-Werkstatt, einen Heizungsbauer, einer Gärtnerei und einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb. Mit der 24. F-Planänderung wurde im Rahmen des erarbeiteten Entwicklungskonzepts zwischen Brietlingen und Moorburg entlang der B 209 die Darstellung von Gewebeflächen vorgeschlagen. Die Gemeinde möchte hier neben bereits im Rahmen der 20. Änderung vorgesehenen infrastrukturellen Einrichtungen ein zusätzliches Angebot an Arbeitsplätzen als Ersatz für die rückgängige Einnahmequelle Landwirtschaft schaffen. Hier sollen neben Gewerbebetrieben nur Einzelhandelsbetriebe möglich sein, die eine Großflächigkeit nicht erreichen, da großflächige Einzelhandelsbetriebe erhebliche Auswirkungen im Sinne des 11 BauNVO erwarten lassen. Im Rahmen der 24. Änderung wurden nördlich des Neetzekanals Gewerbeflächen beidseits der B 209 dargestellt. Als Empfehlung wurde festgehalten, die gewerbliche Baufläche west-

10 Samtgemeinde Scharnebeck Begründung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 10 lich der B 209 so zu gliedern, dass sich in Nachbarschaft zur westlich angesiedelten Wohnbebauung nur das Wohnen nicht wesentlich störende, mischgebietstypische Betriebe ansiedeln dürfen. Die Gemeinde möchte diese Flächen demnächst einer Nutzung zuführen, es gibt bereits Verhandlungen mit Betrieben (z. B. einer Fischräucherei). Damit keine bandartig, langgestreckte Ausweisung von Gewerbe entsteht, sollen Freiräume zwischen den Ortsteilen Brietlingen und Moorburg belassen werden. Das Gewerbegebiet im Randbereich zur B 209 soll insbesondere Betrieben dienen, die auf die Werbewirksamkeit einer leistungsfähigen Verkehrsachse angewiesen sind. Mit der Darstellung eines Gewerbegebietes wird vorgegeben, dass eine industrielle Nutzung, die die Ortslagen von Moorburg und Brietlingen beeinträchtigen könnte, nicht stattfinden soll. Für die verbindliche Bauleitplanung wurde empfohlen, Betriebe und Anlagen mit der verfahrenstechnischen Ableitung geruchsintensiver Abgase im Hinblick auf die Wohnbebauung jenseits des Neetzekanals auszuschließen. Es ist beabsichtigt, hier Handels- und Gewerbebetriebe anzusiedeln. Infrastruktur In Brietlingen/Moorburg werden verschiedene Infrastruktureinrichtungen vorgehalten (Stand 2003: 2 Kindergärten mit insgesamt 128 Kindern Grundschule, 1996 zur Zweizügigkeit ausgebaut, genutzt von z. Zt. 8 Klassen mit 151 Schülerinnen und Schülern Bäckerei zwei Lebensmittel-Einzelhandelsgeschäfte Tankstelle Sparkasse Friseur Gärtnerei Gastwirtschaft mit Hotel und Kegelbahn Speisewirtschaft Forellenhof Kirchl. und komm. Friedhof Arzt Seniorenheim Bauanträge für einen Einkaufsmarkt, eine Drogerie und kleine Läden sind gestellt Vereine: Feuerwehr (in Brietlingen und Lüdershausen), Sportverein (Sporthalle und Fußballplatz vorhanden), Schützenverein (Schützenhalle vorhanden), Landfrauenverein, DRK Reitplatz Der Kindergarten in Brietlingen wurde 1994 um- und ausgebaut, so dass hier 3 Gruppen mit 75 Kindern untergebracht werden konnten. Da das Bevölkerungswachstum seitdem stetig angehalten hat, wurde ein 2. Kindergarten mit zwei Gruppen (ca. 50 Kinder) im Ortsteil Moorburg errichtet. Durch das vorhergesagte Bevölkerungswachstum werden etwa 11 Kinder einen Platz beanspruchen, so dass sich die Gruppenstärke auf ca. 28 erhöhen wird. Der durch das Bevölkerungswachstum zu erwartende Bedarf an Kindergartenplätzen kann nur durch Erweiterung bereitgestellt werden. In einem zweiten Bauabschnitt sind an diesem Standort weitere Gebäude zur Unterbringung von Jugendräumen und eines Gemeindebüros angedacht. Die Grundschule hat derzeit etwa 19 Schüler/innen pro Klasse (insgesamt 151 Schüler/innen). Mit der Zunahme von 265 Einwohnern werden pro Jahrgang etwa 2-3 Schüler/innen dazu kommen. Da die Klassenstärke bis zu 28 Schüler/innen betragen darf (laut MK 1995), kann dieser zusätzliche Bedarf an Grundschulplätzen also zur Verfügung gestellt werden.

11 Samtgemeinde Scharnebeck Begründung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 11 Erholung/ Fremdenverkehr Das Erholungsgebiet Reihersee östlich der B 209 befindet sich im Gemeindegebiet Brietlingens. Hier befinden sich ausreichend Campingangebote (ca Plätze), eine Vergrößerung ist nicht vorgesehen. Der Neetzekanal ist laut LRP (1996) und Entwurf des RROP (1999) als wertvoller Bereich bzw. Vorranggebiet für Natur und Landschaft dargestellt. Es weist überregionale Bedeutung, auch für die Naherholung auf. Im Rahmen der 24. F-Planänderung wurden ausreichende Pufferflächen für den Schutz und die Förderung dieses Lebensraumes eingerichtet. Im Ortsteil Moorburg ist folglich die Sicherung des Neetzekanals mit seiner Erholungsfunktion und seiner Bedeutung für den Naturhaushalt als Ziel zu sehen. Am Westrand des Ortes Brietlingen (Friedhof) im Übergang zum Wald konzentrieren sich Einrichtungen für Freizeit und Erholung (Grüne Stute, Reitplatz, Schützenhaus usw.). Auch im Osten der Ortslage sollen wertvolle Grünlandflächen mit Heckenstrukturen als erlebbarerer Landschaftraum erhalten bleiben. Gemäß AEP sollen das Wegenetz und die Agrarstruktur der Gemeinde Brietlingen durch Flurneuordnung und Dorferneuerungsmaßnahmen verbessert werden. Dem Ortsteil Lüdershausen ist laut RROP (1999) die besondere Entwicklungsaufgabe Erholung zugeordnet. Hier soll ebenfalls die Neetze mit Uferbereichen gesichert werden. Im Süden der Ortslage sollen wertvolle Grünlandflächen u. a. für die Erlebbarkeit eines ländlichen Landschaftsbildes erhalten werden. Im Westen der Ortslage trägt das Landschaftsschutzgebiet Eickhagen zur Qualität für die Erholungsnutzung der Landschaft bei. Ein Radweg zwischen Brietlingen und Lüdershausen wurde im Rahmen der Dorferneuerung vorgeschlagen, so dass die Landschaft für Erholungssuchende erlebbarer wird. Verkehrsflächen Die Gemeinde Brietlingen wird von der Hauptverkehrsachse B 209 gequert. Für diese Straße ist z. B. in Höhe des Ortsteils Moorburg eine Verkehrsbelastung von Kfz festgestellt worden. Der Verkehr setzt sich zu 19,98 % aus Güter- und Schwerlastverkehr zusammen. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und den damit verbundenen Emissionen eignen sich die straßennahen Flächen Brietlingens lediglich zur Ansiedlung von Gewerbegebieten. Mit Wohnbebauung muss ein ausreichender Abstand eingehalten werden, um die Grenzwerte des Bundesimmissionsschutzgesetzes einhalten zu können. Auch die innerörtlichen Verkehrswege werden durch die Ansiedlung neuer Wohnbebauung immer stärker in Anspruch genommen. Für den Ortsteil Moorburg wird zur Zeit ein Verkehrskonzept von den direkt betroffenen Bürgern erarbeitet. Im folgenden Kapitel wird auf die Entwicklung von eingegangen. Somit wird die Entwicklung der Gemeinde Brietlingen nach der im Jahr 2002 angefertigten Entwicklungsplanung für die Samtgemeinde Scharnebeck beschrieben Entwicklung Wohnbauflächen Die in der Entwicklungsplanung herausgestellten Planungsabsichten haben sich hinsichtlich der Wohnbauflächen nicht geändert. Es wird kein weiterer Bedarf an Wohnbauflächen gesehen, da noch genügend freie Bauplätze in der Gemeinde vorhanden sind. Die noch vorhandenen freien Flächen im Dorf und an der Scharnebecker Straße reichen für die nächsten zehn Jahre aus. Die Nachfrage nach Baugrundstücken ist deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2006 wurde der Bebauungsplan Nr. 14 Am Sportplatz mit dem Ziel der Schaffung neuer Baugrundstücke für Wohnhäuser und gemischte Nutzungen aufgestellt. Hier sollen ein Allgemeines Wohngebiet sowie ein Mischgebiet im Ortsteil Moorburg entwickelt werden.

12 Samtgemeinde Scharnebeck Begründung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 12 Gewerbe Das im Rahmen der Entwicklungsplanung genannte und mit der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellte Gewerbegebiet nördlich des Neetzekanals und östlich der B 209 im Ortsteil Moorburg wurde bisher nicht bebaut. Es soll nicht mehr realisiert werden. Als Ersatz würde sich ein Gewerbegebiet weiter südlich im Ortsteil Moorburg direkt an der B 209 eignen. Ein Bedarf für die Realisierung beider Gewerbegebiete wird nicht mehr gesehen. Infrastruktur Nach dem Gutachten zur Schulentwicklung im Landkreis Lüneburg von der Projektgruppe Bildung und Region werden die Schülerzahlen der Grundschule Brietlingen von 200 Schülern in 9 Klassen im Schuljahr 2007/2008 auf voraussichtlich 141 Schüler in 6 Klassen im Schuljahr 2021/22 um ca. 30% absinken. Daher wird nach wie vor kein zusätzlicher Bedarf an Grundschulplätzen gesehen. In der Gemeinde Brietlingen sind derzeit 2 Kindergärten mit insgesamt 137 Kindern vorhanden. In einem Kindergarten sind momentan 70 Kinder untergebracht und in dem anderen Kindergarten sind 51 Kinder untergebracht. Zusätzlich gibt es nachmittags eine Schnuppergruppe für 16 Kinder. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der abnehmenden Zahl der jüngeren Altersgruppen und somit auch der Kindergartenkinder wird kein zusätzlicher Bedarf an weiteren Kindergartenplätzen gesehen. An der B 209 im Ortsteil Moorburg hat sich ein Einkaufsmarkt angesiedelt. Das Schützenhaus wurde südlich des Kirchweges in Brietlingen gebaut. Es ist nicht, wie vorerst geplant, nördlich des Kirchweges entstanden. Der Bereich des Schützenhauses wird entsprechend im Flächennutzungsplan als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Reiten, Gastronomie, Schützenhaus dargestellt. Fremdenverkehr Im Bereich Fremdenverkehr kommt immer noch dem Erholungsgebiet Reihersee eine wichtige Rolle zu. Dieses soll mit der Änderung des Flächennutzungsplanes gestärkt werden, da die Nachfrage nach Wohnmobilstellplätzen und Zeltplätzen am Reihersee wächst. Ansonsten haben sich die in der Entwicklungsplanung herausgestellten Planungsabsichten hinsichtlich des Fremdenverkehrs nicht geändert. Der Neetzekanal, der Bereich für Freizeit und Erholung in Brietlingen im Bereich der Reitplätze und der Ortsteil Lüdershausen mit der Neetze stellen immer noch besondere Erholungsmöglichkeiten in der Gemeinde dar. Verkehrsflächen Die in der Entwicklungsplanung herausgestellten Planungsabsichten haben sich hinsichtlich der Verkehrsflächen nicht geändert. Die B 209 soll nach wie vor für die Ansiedlung von Handels- und Gewerbebetrieben genutzt werden, die Ansiedlung von Wohnbauflächen eignet sich aus Immissionsschutzgründen nicht an der B Prognose des Niedersächsischen Statistischen Landesamtes Seit 2003 liegen die aktuellen Prognosedaten für das Bevölkerungswachstum im Landkreis Lüneburg vor. Hierin wird ein Wachstum von 2,6 % von Einwohnern im Jahr 2007 (Stand ) auf Einwohner im Jahr 2017 für die Samtgemeinde Scharnebeck prognostiziert. Gemäß der Prognose ist ein besonders hohes Wachstum vom Jahr 2007 (Stand ) bis zum Jahr 2017 für die Altersgruppe von 45 bis 65 Jahren von 26,8 % auf 32,7 % (Steigerung um 5,9 %-Punkte) zu erwarten, gefolgt von der Altersgruppe der 65-jährigen und älter von 16,5 % auf 20,5 % (Steigerung um 4 %-Punkte). Hingegen nimmt die Altersgruppe der jährigen um 8,3 %-Punkte von 28,3 % auf 20 % ab, gefolgt von der Altersgruppe der 5-15-jährigen, für welche eine Abnahme um 3,1 %-Punkte bis zum Jahr 2017 prognostiziert wird.

13 Samtgemeinde Scharnebeck Begründung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 13 Abbildung 2 Bevölkerungsprognose Samtgemeinde Scharnebeck Quelle: (Stand: ) Bei der Vorausberechnung liegt die Annahme zugrunde, dass in den nächsten fünf bzw. zehn Jahren das passieren wird, was bezüglich der Bevölkerung in den letzten fünf Jahren geschehen ist, d.h. dass die Entwicklung der letzten 5 Jahre hochgerechnet wurde. Die Prognose des Niedersächsischen Statistischen Landesamtes liegt deutlich hinter der Prognose der Entwicklungsplanung der Samtgemeinde Scharnebeck (Kapitel 3.1.4) und der Bevölkerungsprognose des Instituts für Entwicklungsplanung und Strukturforschung (Kapitel 3.1.7) zurück. Aufgrund der Tatsache, dass der Landkreis Lüneburg mit seiner guten Anbindung an Hamburg über die A250 nach wie vor Zuzugsgebiet sein wird, wird die Prognose der Entwicklungsplanung der Samtgemeinde Scharnebeck trotz der Wirtschaftslage und der demographischen Entwicklung sowie der stattgefundenen Umstrukturierung von Förderinstrumenten bei Einfamilienhäusern durchaus für realistisch gehalten. Daher werden die der Entwicklungsplanung bzw. der Bevölkerungsprognose des Instituts für Entwicklungsplanung und Strukturforschung zugrunde gelegten Prognosen und die dort entwickelten Ziele für realistischer und realisierbar gehalten. Für realistisch wird allerdings die Prognose im Hinblick auf die Verteilungsraten nach Altersgruppen gehalten. Deutlich wird hieran die allenthalben in Deutschland zu beobachtende Überalterung der Bevölkerung. Dies wird künftig im Rahmen von Bauleitplanungen bevorzugt zu beachten sein. Insbesondere erscheint es notwendig, ausreichend geeigneten Wohnraum und infrastrukturelle Einrichtungen für ältere Menschen zur Verfügung zu stellen. Allerdings stellen ländlich gelegene Siedlungen immer noch eine bevorzugte Wohnlage für junge Familien dar Bevölkerungsprognose 2020 für den Landkreis Lüneburg Initiativkreis Lüneburg, Demographischer Wandel (IES, 2005) Das IES hat für den Landkreis Lüneburg eine Bevölkerungsprognose bezogen auf das Zieljahr 2020 berechnet. Die Grundlage dieser Berechnungen bilden die Daten des statistischen Landesamtes Niedersachsen aus dem Basisjahr 2003.

14 Samtgemeinde Scharnebeck Begründung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 14 Diese im Juni 2005 vorgelegte Prognose zeigt für das südliche Hamburger Umland ein bis in das Jahr 2020 anhaltendes Bevölkerungswachstum. Eine herausragende Position nimmt der Landkreis Lüneburg mit 11 % ( Einwohner), bezogen auf das Jahr 2003, ein, dessen Gemeinden bis auf wenige Ausnahmen zur Gruppe der landesweit am stärksten wachsenden Kommunen zählen und weiterhin zählen werden. Das Bevölkerungswachstum resultiert nahezu ausschließlich aus dem positiven Wanderungssaldo (Zuzug minus Wegzug). Hohe Wanderungsgewinne weist der Landkreis bei der Altersgruppe 25 bis 35 Jahre, also in der Familiengründungsphase, auf. Für den Zeitraum nach 2020 kündigt sich allerdings eine stagnierende Entwicklung an. Auf der Ebene der Kommunen des Landkreises zeigt sich, dass die westlich gelegenen Kommunen (bis auf Adendorf und Gellersen) mehr als 10 % Bevölkerungszuwachs bis 2020 aufweisen, während östlich (Dahlenburg und Amt Neuhaus) bereits eine Bevölkerungsabnahme einsetzt. Als Ursache für die positive Entwicklung in den westlich gelegenen Gemeinden wird zum einen die Attraktivität der Stadt Lüneburg und zum anderen die räumliche Nähe zu Hamburg angegeben. Für die Samtgemeinde Scharnebeck wird bis 2020 ein Bevölkerungswachstum von ca. 16,6 % aus Wanderungsgewinnen vorausgesagt. Sie liegt damit über den Angaben des Statistischen Landesamtes und über der Annahme aus der Entwicklungsplanung. Wie im gesamten Landkreis ist auch in der Samtgemeinde Scharnebeck bis 2020 mit einer wesentlichen Verschiebung im Altersaufbau der Bevölkerung zu rechnen. Bedeutend wird vor allem die Abnahme jüngerer bis 45 Jahre bei gleichzeitiger Zunahme älterer Bevölkerungsgruppen sein. Insbesondere die Gruppe der hochaltrigen (80+ Jahre) wird bis 2020 im Landkreis um rund 70 % zunehmen. Für die Samtgemeinde Scharnebeck wird mehr als eine Verdoppelung der Anzahl der Hochaltrigen prognostiziert. Dieser Alterungsprozess wird in der Fortschreibung des Bevölkerungsaufbaus bis 2050 noch deutlicher. Die bestimmende Größe zur Ermittlung künftiger Nachfragepotenziale auf den Wohnungsmärkten wird gemäß Gutachten durch Haushalte und nicht durch Einzelpersonen induziert. In Niedersachsen besteht der Trend zur Verkleinerung der Haushaltsgröße, wie auch im landesweiten Durchschnitt erkennbar. Dieser resultiert zum einen aus der altersübergreifenden Bildung kleinerer Haushalte. Die Prognose der Haushaltsstrukturen im Landkreis Lüneburg für 2020 geht von deutlichen Zugewinnen bei Zwei- und vor allem Einpersonenhaushalten aus sowie einem Rückgang größerer Haushalte. Im Landkreisdurchschnitt wird erwartet, dass die Haushaltsgröße von 2,2 auf 2,0 Personen je Haushalt sinkt. Für die Gemeinde Scharnebeck wird eine Abnahme der durchschnittlichen Haushaltsgröße von 2,4 auf 2,1 prognostiziert. Die Gesamtzahl der Haushalte steigt im Landkreis um bis 2020 an und resultiert sowohl aus Wanderungsgewinnen als auch aus dem Trend der sich verkleinernden Haushalte. In allen westlichen Kommunen des Landkreises (ausgenommen die Stadt Lüneburg mit 12 %) ist ein Gesamthaushaltszuwachs von mehr als 14 % zu erwarten. Für die Samtgemeinde Scharnebeck wird dieser sogar mit 20 % prognostiziert. Zum einen drückt sich hierin der wanderungsbedingte Bevölkerungszuwachs von 16,6 % aus. In stärkerem Maße wirkt jedoch die Verkleinerung der Haushalte, d.h. die Zunahme der Ein- und Zweipersonenhaushalte. Drei- und Vierpersonenhaushalte nehmen ab Landschaftsrahmenplan des Landkreises Lüneburg (1996) Im Bereich der Ortslage Brietlingen sind große Bereiche im Südosten als zusammenhängende Heckenlandschaft mit Grünland und Ackernutzung dargestellt (Nr. 102). Die südlich und westlich der Ortslage sowie östlich der B 209 gelegenen Flächen werden als Bereich gekennzeichnet, in dem Maßnahmen zur Biotopvernetzung oder die Anlage von Schutzzonen um schutzwürdige Bereiche oder Maßnahmen zur Regeneration eines geschädigten Naturhaushaltes notwendig sind.

15 Samtgemeinde Scharnebeck Begründung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 15 Im Bereich des Ortsteils Moorburg ist zum einen der für den Naturschutz wichtige Bereich Nr. 106 gekennzeichnet. Hier handelt es sich um eine Feuchtbrache, die sich nördlich an den Sportplatz Moorburg angliedert. Auch der von Ost nach West verlaufende Neetzekanal stellt einen wichtigen Bereich für Natur und Landschaft (Nr. 104) dar, da er hier als naturnaher Abschnitt mit Röhricht, Wasservegetation und Galeriewäldern auf beiden Böschungsseiten ausgeprägt ist. Östlich des Ortsteils Moorburg ist eine ehemalige Flutmulde als Feuchtgrünland mit Stillgewässer beschrieben, die als für den Naturschutz wichtiger Bereich Nr. 147 dargestellt ist. Der Landschaftsrahmenplan weist im Bereich der Ortslage Lüdershausen den für den Naturschutz wertvollen Bereich Nr. 19 aus, wobei es sich um einen Erlen-Buchwald handelt. Außerdem ist die Neetze zwischen dem Barumer See und Lüdershausen sowie im Bereich des Reihersees als wertvoller Bereich gekennzeichnet. Westlich von Lüdershausen liegt das Landschaftsschutzgebiet LSG-LG 34. Hier handelt es sich um den Auenwald Eickhagen mit einem Kleingewässer. Im nordöstlichen Gemeindebereich ist der Laubmischwald Weckenstedt als Landschaftsschutzgebiet (LSG-LG 30) ausgewiesen. Hier handelt es sich um ein großes Waldgebiet auf einer Flugsanddüne in der Elbtalniederung. Östlich davon und von der B 209 schließt das Naturschutzgebiet (NSG-Lü 24), der Fehlingsblecksee, an Dorferneuerungsplan Lüderhausen (2001) Lüdershausen wurde 2000 in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen, der Dorferneuerungsplan (MEYER ARC, 2001) wurde im Dezember 2001 vom Rat der Gemeinde beschlossen. Der Dorferneuerungsplan ist zu entnehmen, dass Lüdershausen aufgrund der relativen Nähe zu Lüneburg und Lauenburg eine Eignung als Wohnstandort zukommt. Die Ausweisung neuen Baulandes ist kurz- oder mittelfristig bedingt durch die geringe Infrastruktur und die Lage außerhalb der Siedlungsentwicklungsachsen nicht geplant. Im Rahmen der Eigenentwicklung des Ortes ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen aber erforderlich, hier stehen vor allem im südlichen Bereich des Ortes Baulücken zur Verfügung (landwirtschaftliche Betriebe berücksichtigen). Langfristig wird auch die Bereitstellung weiterer Bauplätze für nachfolgende Generationen notwendig. Der Dorferneuerungsplan führt aus, dass Flächen in der Nähe der Bundesstraße und nördlich von Lüdershausen bevorzugt geeignet sind und hier vor allem im Bereich zwischen Backofensend und Alter Salzstraße (s. 24. F-Planänderung). Am südöstlichen Ortsrand Lüdershausens sind Wochenendhäuser angesiedelt. Der Dorferneuerungsplan führt aus, dass diese seit Inbetriebnahme des Campingplatzes am Reihersee teilweise leer stehen oder sogar entfernt wurden die Bedeutung Lüdershausens als Wochenendwohnort ist gesunken. Eine Radwegeverbindung von Lüdershausen nach Brietlingen entlang vorhandener Wirtschaftswege ist vorgeschlagen. Im Rahmen der Dorferneuerung Lüdershausen wurde eine Detailplanung für den Feuerwehrübungsplatz/Bolzplatz im Norden von Lüdershausen erarbeitet, um den Platz für unterschiedliche Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen nutzen zu können und gestalterisch besser einzubinden. Aus gestalterischer Sicht wird vorgeschlagen, den Platz nord- und westseitig mit heimischen Bäumen und Sträuchern einzugrünen. Neben der Nutzung als Feuerwehrübungsund Bolzplatz soll ein Aktionsraum Jugend im östlichen Bereich der Fläche mit verschiedenen Aktivitäten entstehen, welcher den tatsächlichen Bedürfnissen der Jugendlichen und (älteren) Kinder entspricht.

16 Samtgemeinde Scharnebeck Begründung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Sonstige zu berücksichtigende Planungen Wirksamer Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan der Samtgemeinde stammt aus dem Jahr Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans hat 1986 überwiegend Wohn- oder Mischbauflächen in verschiedenen Gemeinden, darunter auch in Brietlingen, dargestellt. Mit der zweiten Änderung im Jahre 1988 wurden vor allem planerische Aussagen korrigiert, indem die Darstellungen an vorhandene Nutzungen oder auch veränderte Nutzungsvorstellungen angepasst worden sind. Außerdem war eine Zielvorstellung, den sog. Wildwuchs in der Gemeinde Brietlingen, Moorburg, städtebaulich so zu regeln, dass ein mit Versorgungseinrichtungen ausgestatteter, eigenständig funktionierender Ortsteil entsteht. Die 4. Änderung (1987) diente der Ansiedlung eines Kfz-Betriebes mit Werkstatt und Büro in Brietlingen (Darstellung eines Dorfgebietes). Die Beschlüsse zur Aufstellung der 10. Änderung (Flächen für den Gemeinbedarf/Altenheim in der Gemeinde Brietlingen) sowie die 12. Änderung (Grünfläche am Reihersee sollte um die Zweckbestimmung Zeltplatz ergänzt werden) wurden aufgehoben wurde mit der 11. F-Planänderung u. a. in der Gemeinde Brietlingen ein Sondergebiet Erholung mit der Zweckbestimmung Golf sowie eine kleinere Wohnbaufläche im Ortsteil Moorburg ausgewiesen (13. Änderung) wurde die umfangreiche 14. F-Planänderung vorangetrieben, welche u. a. Dorf- und Mischgebiete in Brietlingen und Moorburg darstellte und als Abrundungen der Innenbereiche verstanden werden kann, da hier vor allem innerörtliche Baulücken geschlossen wurden. Für den Ortsteil Brietlingen und den Bereich Großes Moor im Ortsteil Moorburg ist dann zum Ende des Jahres 1997 mit der 20. F-Planänderung die Bereitstellung weiterer Wohnbauflächen sowie ökologischer Ausgleichsflächen vorangetrieben worden. Dieses war notwendig, da die 100 Bauplätze im Ortsteil Moorburg, die mit den Bebauungsplänen Nr. 9 und 10 (1998) bereitgestellt wurden, bereits drei Monate nach Erlangung der Baureife verkauft waren. Die Gemeinde entschied sich also, weitere Flächenreserven für die Wohnbauentwicklung bereitzustellen. Der Erläuterungsbericht der 20. Änderung stellt heraus, dass mit der erneuten Wohnflächenausweitung im Osten der Siedlung Moorburg der Abschluss der Siedlungsentwicklung erreicht ist. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Moorburg Ost wurden in zwei Bauabschnitten 104 Bauplätze verwirklicht, von denen mittlerweile nur noch 16 unbebaut sind (Stand 2003). Mit der 1999 festgestellten 24. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde u. a. das Ziel verfolgt, umfangreiche Bauflächen in den Ortsteilen Brietlingen, Moorburg und Lüdershausen auszuweisen. In Brietlingen wurde neben einer großen Wohnbaufläche ein Sondergebiet Erholung dargestellt. Im Ortsteil Moorburg hat die Gemeinde Gewerbegebiete ausgewiesen, um eine gewerbliche Entwicklung an der B 209 voranzutreiben. Um Pendlerzahlen zu senken und der Entwicklung einer Schlafgemeinde entgegenzuwirken, sollte mit dieser Änderung ein zusätzliches Angebot an Arbeitsplätzen geschaffen werden. Auch eine kleinere Wohnbaufläche und ein Mischgebiet im Anschluss an bereits bebaute Bereiche im Ortsteil Moorburg wurden dargestellt. Im Ortsteil Brietlingen wurde ein sogenannter Suchraum für Ausgleichsmaßnahmen ausgewiesen, auf dem die mit der Aufstellung des F-Planes verbundenen Eingriffe ausgeglichen werden können. Im Rahmen dieser Änderungen ist außerdem ein Konzept zur Siedlungsentwicklung zwischen Moorburg und Brietlingen erarbeitet worden. Es wurde herausgestellt, dass die Entwicklung der Ortsteile Brietlingen und Moorburg durch Ansiedlung von Gewerbe an der B 209 über den Eigenbedarf hinausgehen. Die Gemeinde soll zwar ohne zentralörtliche Funktion bleiben, durch die Lage an einer Verkehrsachse das Grundzentrum Scharnebeck jedoch im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die gewerbliche Entwicklung unterstützen. Die 26. Änderung des Flächennutzungsplans wurde parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 Moorweg Bergholter der Gemeinde Brietlingen vorangetrieben, um bisher dargestellte kleinere Grünanlagen als Wohnbauflächen nutzen zu können. In Kapitel 5 werden die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans auch für die einzelnen Änderungsbereiche detailliert beschrieben.

17 Samtgemeinde Scharnebeck Begründung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungspläne Für die Gemeinde Brietlingen gibt es folgende Bebauungspläne: - Der Bebauungsplan Nr. 1 Am Schierenweg weist große Wohngebiete (Reines Wohngebiet, Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet) beidseitig des Schierenwegs in der Ortslage Moorburg für rund 80 neue Bauplätze aus. Der Bebauungsplan wurde 1966 genehmigt und rechtsverbindlich. - Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Schierenweg wurde 1996 beschlossen. Mit dieser Änderung wurde eine Baulinie aufgehoben, um eine Bebauung entlang des Stettiner Rings zu ermöglichen wurde die 2. vereinfachte Änderung des B-Plans Nr. 1 beschlossen, welche ebenfalls Baulinien aufgehoben hat, um die Bebauung von rückwärtigen Grundstücksteilen zu ermöglichen. - Der Bebauungsplan Nr. 1a Schierenweg Ost stellt eine Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 1 dar und setzt Reine Wohngebiete für ca. 28 Bauplätze fest und wurde 1972 als Satzung beschlossen. - Der Bebauungsplan Nr. 2 Wiesengrund setzt ein Allgemeines Wohngebiet östlich an die B 209 angrenzend in der Ortslage Brietlingen fest und wurde 1971 als Satzung beschlossen. - Der Bebauungsplan Nr. 4 Storchenweg wurde 1972 genehmigt und weist ein Allgemeines Wohngebiet westlich an die B 209 angrenzend in der Ortslage Brietlingen aus - Der Bebauungsplan Nr. 5 Moorweg setzt Allgemeine Wohngebiete fest. Er umfasst einen Geltungsbereich von etwa 22 Wohneinheiten südlich des Moorwegs und östlich der Eichenbrücker Straße in der Ortslage Moorburg und wurde 1980 ausgearbeitet. - Der Bebauungsplan Nr. 6 Schierenweg-West (mit ÖBV) setzt Reine Wohngebiete und ein Allgemeines Wohngebiet sowie eine Öffentliche Grünfläche in der Ortslage Moorburg fest. Der Geltungsbereich liegt nördlich angrenzend an den Schierenweg und westlich der Lycker Straße. Er wurde 1989 als Satzung beschlossen. - Der Bebauungsplan Nr. 7 Wochenendhäuser am Reihersee (mit ÖBV) (1990) setzt ein Sondergebiet, das der Erholung dient, mit der Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet am Reihersee fest. - Der Bebauungsplan Nr. 8 südlich Moorweg, westlich Breslauer Straße (mit ÖBV) ist 1995 rechtsverbindlich geworden. Er setzt in der Ortslage Moorburg Reine Wohngebiete fest. - Der Bebauungsplan Nr. 9 unterteilt sich in die beiden Bebauungspläne Nr. 9.1 und Nr Der Bebauungsplan Nr. 9.1 mit ÖBV über Gestaltung für den Bereich nördlich Moorweg, östlicher Teilbereich (östlich der Einmündung Eichenbrücker Weg) ist seit 1998 rechtskräftig und setzt ein Allgemeines Wohngebiet sowie Grünfläche und Wald südlich des Neetzekanals in der Ortslage Moorburg fest. Der Bebauungsplan Nr. 9.2 mit ÖBV über Gestaltung für den Bereich nördlich Moorweg, westlicher Teilbereich ist ebenfalls seit 1998 rechtskräftig und setzt Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet und eingeschränktes Gewerbegebiet südlich des Neetzekanals in Moorburg fest. - Der Bebauungsplan Nr. 10 für den Bereich südlich Am Sportplatz / westlich B 209 wurde 1998 rechtskräftig und setzt Allgemeine Wohngebiete in der Ortslage Moorburg fest. - Der Bebauungsplan Nr. 11 Moorburg-Ost wurde 1999 als Satzung beschlossen und setzt Allgemeine Wohngebiet mit ca. 120 Wohneinheiten im Osten von Moorburg fest. - Im Jahr 2000 wird die 1. Änderung des B-Plans Nr. 11 als Satzung beschlossen. Die Änderung wurde vorgenommen, da bei der Umsetzung des Bebauungsplanes Härten entstanden sind, die planerisch so nicht gewollt waren. Darüber hinaus haben sich Änderungen bei der konkreten Nachfrage nach Baugrundstücken ergeben, die eine Anpassung des Bebauungsplanes notwendig machten. - Der Bebauungsplan Nr. 12 Moorweg Bergholter (mit ÖBV) wurde 2001 als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich befindet sich im östlichen Bereich des B-Plans Nr.

18 Samtgemeinde Scharnebeck Begründung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Mit dem B-Plan Nr. 12 wird Allgemeines Wohngebiet festgesetzt und die Innenentwicklung gestärkt. Es werden kleinere Grünanlagen als Wohnbauflächen genutzt. - Der Bebauungsplan Nr. 13 Ihlenpohl (mit ÖBV) wurde 2001 als Satzung beschlossen und setzt in der Ortslage Brietlingen Allgemeine Wohngebiete östlich der B 209 fest. - Der Bebauungsplan Nr. 14 Am Sportplatz (mit ÖBV) wurde 2006 als Satzung beschlossen und setzt im Westen des Ortsteils Moorburg Allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete fest. Für die Gemeinde Brietlingen gibt es folgende Ergänzungssatzungen (Satzungen der Gemeinde Brietlingen über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles gem. 34 (4) Nr. 3 BauGB): - Ergänzungssatzung Nr. 1 östlich der Bundesstraße, südlich der Scharnebecker Straße, westlich des Rickenweges (2000). Mit dieser Satzung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsbauvorhaben sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich geschaffen werden. Die Fläche ist im Flächennutzungeplan als MD-Fläche dargestellt. - Ergänzungssatzung Nr. 2 Bei der Schule mit ÖBV (2004). Hier sollen einzelne Außenbereichsflächen mit in den Zusammenhang bebauter Ortsteile einbezogen werden, um hier für wenige Grundstücke eine Bebauung zu ermöglichen. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan bereits als Baufläche dargestellt. - Ergänzungssatzung Nr. 3 für den Bereich Östlich der Königsstraße bis einschließlich Hausnummer 5 (2008). Dieser Bereich soll planungsrechtlich dem Innenbereich zugeordnet werden. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist diesen Bereich als MD- Fläche aus. - Ergänzungssatzung für den Bereich Einmündung Ihlenpohl/B 209 bis Maschweg einschließlich Hausnummer 12 (2008). Für diesen Bereich soll die Grenze für den Bebauungszusammenhang eindeutig festgelegt werden. Der gültige Flächennutzungsplan weist das Satzungsgebiet als W-Fläche aus. Im Zuge dieser 32. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplans werden die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans an die o. g. verbindlichen Planungen angepasst. 4. Ziele und Zwecke der Planung In diesem Kapitel werden die mit der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes verbundenen Ziele und Zwecke erläutert. Es wird beschrieben, welche Ziele für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Brietlingen verfolgt werden sollten. Im anschließenden Kapitel werden dann die einzelnen Änderungsbereiche beschrieben, welche den hier genannten Zielen und Zwecken entsprechen Wohnbauflächenentwicklung Es ist Ziel der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Wohnbauflächenentwicklung der Gemeinde den prognostizierten Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklungen anzupassen. Die Daten der unterschiedlichen Prognosen weichen teilweise stark voneinander ab, gehen jedoch alle von einem weiteren Wachstum aus. Die Entwicklungsplanung für die Samtgemeinde Scharnebeck geht beispielsweise von einem voraussichtlichen Bevölkerungswachstum von ca. 13 % für die Samtgemeinde Scharnebeck bis zum Jahr 2015 aus und wird als realistisch eingeschätzt. Es wird kein weiterer Bedarf an Wohnbauflächen für Brietlingen gesehen, da noch genügend freie Bauplätze in der Gemeinde vorhanden sind. Die noch vorhandenen freien Flächen im Dorf und an der Scharnebecker Straße reichen für die nächsten zehn Jahre aus. Die Nach-

19 Samtgemeinde Scharnebeck Begründung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 19 frage nach Baugrundstücken ist deutlich zurückgegangen. Mit der 32. Änderung werden somit keine neuen Baugebiete ausgewiesen, sondern lediglich angrenzend an bestehende Bebauung wenige Bauplätze ausgewiesen und Wohnbauflächen zur Sicherung des Wohnbestandes dargestellt. Somit wird den Bevölkerungs- und Haushaltsprognosen und dem demographischen Wandel in Deutschland entsprochen. Im Folgenden wird die mögliche Wohnbauflächenentwicklung für die nächsten zehn Jahre bis zum Jahr 2019 beschrieben. Die Ortsteile Moorburg und Brietlingen sollen nicht weiter zusammenwachsen, damit diese jeweils für sich erlebbar sind. Somit stehen diese Flächen für eine wohnbauliche Entwicklung nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund werden zwischen diesen beiden Ortsteilen keine neuen Bauflächen im Rahmen der 32. Änderung des Flächennutzungsplans ausgewiesen. Aus Immissionsschutzgründen verbietet sich außerdem eine neue Wohnbauflächendarstellung direkt an der B 209. Der Ortsteil Brietlingen dehnt sich entlang der B 209 und der die Bundesstraße kreuzenden K 29 aus. Im Ortsteil Brietlingen wurden im Rahmen der 24. F-Planänderung (1998) am östlichen Ortsrand beidseits der Scharnebecker Straße etwa 5 ha Wohnbauflächen dargestellt, die noch zur Verfügung stehen. Der errechnete Wohnbauflächenbedarf für den Ortsteil Brietlingen kann durch die genannte Fläche und die vorhandenen Baulücken vollständig gedeckt werden. Somit werden mit der 32. Änderung keine neuen Wohnbauflächen ausgewiesen. Der Ortsteil Moorburg wird nach Westen natürlich durch Waldflächen und nach Süden durch das Bültenmoor begrenzt. Im Norden bildet der Neetzekanal eine Grenze, die bisher nur mit vereinzelter Wohnbebauung übersprungen wurde. Ein Gewerbegebiet westlich der B 209 ist hier nach wie vor geplant und wird entsprechend im F-Plan dargestellt. Eine weitere Ausdehnung nördlich von Moorburg ist aufgrund des freizuhaltenden Abstandes zum Ortsteil Brietlingen nicht gewünscht. Nach Osten bildet eine 110 kv-leitung eine Grenze, die nicht mit Bebauung überschritten werden soll und bereits erreicht ist. Im Ortsteil Moorburg wurden mit mehreren Bebauungsplänen genügend Baugrundstücke bereitgestellt. Die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen ist in der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht vorgesehen, der Abschluss der Siedlungsentwicklung von Moorburg wurde erreicht. Im südlichen Teil ist ein Nachverdichtungspotenzial gegeben. Im Ortsteil Lüdershausen werden wegen geringer Infrastruktur und des ländlichen Charakters keine neuen Bauflächen in der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes ausgewiesen. Im Rahmen der Eigenentwicklung können Baulücken im Ort genutzt werden. Die historisch gewachsene Struktur des Ortes entlang der Dorfstraße soll berücksichtigt werden. Die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen im Ortsteil Lüdershausen würde den Zielen der Raumordnung widersprechen. Lüdershausen kann als ländlicher, nicht zentraler Ort im Rahmen der Eigenentwicklung, d. h. dem sich aus der ansässigen Bevölkerung und deren Nachkommen ergebenden Bedarf, Siedlungsflächen ausweisen, aber nicht darüber hinaus. Eine Wohnbauflächenausweisung für die gezielte Ansiedlung über Zuwanderungen scheidet daher aus Erholung, Kultur und Sport Dem Erholungsgebiet Reihersee kommt eine große Bedeutung zu. Hier befinden sich Campingangebote, die mit der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes noch um weitere Flächen für Wohnmobilstellplätze und einen Zeltplatz erweitert werden sollen. Außerdem wird ein Kanuverleih am Reihersee gesichert. Darüber hinaus werden die Entwicklungsmöglichkeiten für den Campingplatz am Reihersee mit der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes erweitert, um den Campingplatz an die Bedürfnisse der Nutzer des Campingplatzes anzupassen und ein vielseitiges Angebot zu schaffen. Daher wird der Bereich des Campingplatzes am Reihersee als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet, Ferienhausgebiet, Campingplatzgebiet dargestellt.

20 Samtgemeinde Scharnebeck Begründung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 20 Außerdem ist Lüdershausen in der Gemeinde Brietlingen im RROP als Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung gekennzeichnet. Hier soll die Neetze, welche auch als FFH-Gebiet gemeldet ist, mit Uferbereichen gesichert werden. Im Süden der Ortslage sollen wertvolle Grünlandflächen u. a. für die Erlebbarkeit eines ländlichen Landschaftsbildes erhalten werden. Im Westen der Ortslage trägt das Landschaftsschutzgebiet Eichhagen zur Qualität für die Erholungsnutzung der Landschaft bei. Ein Radweg zwischen Brietlingen und Lüdershausen wurde im Rahmen der Dorferneuerung vorgeschlagen, so dass die Landschaft für Erholungssuchende erlebbarer wird. Der Neetzekanal, welcher als FFH-Gebiet ausgewiesen ist, weist überregionale Bedeutung auch für die Naherholung auf. Im Rahmen der 24. F-Planänderung wurden ausreichende Pufferflächen für den Schutz und die Förderung dieses Lebensraumes eingerichtet. Im Ortsteil Moorburg ist folglich die Sicherung des Neetzekanals mit seiner Erholungsfunktion und seiner Bedeutung für den Naturhaushalt als Ziel zu sehen. Am Westrand des Ortes Brietlingen (Friedhof) im Übergang zum Wald konzentrieren sich Einrichtungen für Freizeit und Erholung (Grüne Stute, Reitplatz, Schützenhaus usw.), welche mit der 32. Änderung gestärkt werden, indem Grünflächen mit der Zweckbestimmung Reitplatz sowie ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Reiten, Gastronomie, Schützenhaus dargestellt wird. Auch im Osten der Ortslage sollen wertvolle Grünlandflächen mit Heckenstrukturen als erlebbarerer Landschaftraum erhalten bleiben Infrastruktur Die Ortsteile Brietlingen und Moorburg weisen mit Schule, Kindergarten und Einkaufsmöglichkeiten eine gute infrastrukturelle Ausstattung und Versorgung auf. Im Ortsteil Lüdershausen befinden sich kaum infrastrukturelle Einrichtungen. Ziel ist, die infrastrukturelle Entwicklung weiterhin auf die Ortsteile Brietlingen und Moorburg zu konzentrieren und die Nahversorgungseinrichtungen dort zu bündeln. Brietlingen nimmt eine ergänzende grundzentrale Funktion in der Samtgemeinde ein Verkehr Die gute überregionale Anbindung Brietlingens über die B 209 ist Voraussetzung für die Entwicklung der Gemeinde als Wohn-, Gewerbe- und Tourismusstandort. Die Verkehrsinfrastruktur in den Ortsteilen ist zu sichern und gegebenenfalls auszubauen. Weiterhin soll die an die A 250 anbindende Bundesstraße B 209 für die Ansiedlung von Handels- und Gewerbebetrieben genutzt werden. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und den damit verbundenen Emissionen eignen sich die straßennahen Flächen Brietlingens nicht für Wohnbebauung. Die südliche Ortsdurchfahrtsgrenze im Ortsteil Moorburg sollte aufgrund der Darstellung eines eingeschränkten Gewebegebietes nach Süden verschoben werden Wirtschaft Der Gemeinde Brietlingen kommt für die Samtgemeinde eine ergänzende grundzentrale Funktion zu. Im Gemeindegebiet sind Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe vorhanden. Aufgrund der guten überregionalen Verkehrsanbindung soll die Ansiedlung von Betrieben und Unternehmen an der B 209 gestärkt und dort konzentriert werden. Mit der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ein eingeschränktes Gewerbegebiet im Ortsteil Moorburg direkt an der B 209 dargestellt. Damit ist auch die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen als Ersatz für die rückgängige Einnahmequelle Landwirtschaft verbunden. Das Gewerbegebiet im Randbereich zur B 209 soll insbesondere Betrieben dienen, die auf die Werbewirksamkeit einer leistungsfähigen Verkehrsachse angewiesen sind. Mit der Darstellung eines Gewerbegebietes wird vorgegeben, dass eine industrielle Nutzung, die die Ortslagen von Moorburg und Brietlingen beeinträchtigen könnte, nicht stattfinden soll. Es ist beabsichtigt, hier Handels- und Gewerbebetriebe anzusiedeln, die den nördlich vorhandenen Standort stärken.

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