Einführungserlass zur Erstellung und Fortschreibung von Gefährdungsanalysen im Katastrophenschutz Erlass des MI vom Mai 2003, 25.
|
|
- Franz Beltz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Einführungserlass zur Erstellung und Fortschreibung von Gefährdungsanalysen im Katastrophenschutz Erlass des MI vom Mai 2003, /1 Für eine effektive Vorbereitung auf die Katastrophenabwehr ist die Erfassung und Untersuchung der Gefahrenquellen von denen Katastrophen ausgehen können unerlässlich. Gemäß 5 Abs.1 S. 2 KatSG-LSA sind die Katastrophenschutzbehörden dazu verpflichtet. Bewährt hat sich in diesem Zusammenhang die Erstellung von Gefährdungsanalysen. Gefährdungsanalysen sind mit sofortiger Wirkung entsprechend dem beiliegenden Leitfaden (s. Anlage) durch die Katastrophenschutzbehörden zu erstellen bzw. fortzuschreiben. Bis zum 01. Dezember 2003 sind vorhandene Gefährdungsanalysen entsprechend zu überarbeiten, noch fehlende Gefährdungsanalysen nach dem Leitfaden zu erstellen und dem zuständigen Regierungspräsidium vorzulegen. Die Regierungspräsidien berichten mir bis zum 15. Dezember 2003 über den erreichten Stand in ihrem nachgeordneten Bereich. 1
2 Anlage Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Leitfaden zur Erstellung und Fortschreibung von Gefährdungsanalysen im Katastrophenschutz Stand: Mai
3 0. Inhaltsverzeichnis Seite 0. Inhaltsverzeichnis 1. Erläuterungen zum Aufbau und Inhalt einer Gefährdungsanalyse 1.1 Vorbemerkungen 1.2 Aufbau und Gliederung einer Gefährdungsanalyse 1.3 Muster zur Darstellung der Gefährdungsanalyse 1.4 Erläuterungen zu den Hauptgruppen der Gliederung Naturerscheinungen Brände Objekte mit hoher Menschenkonzentration Epidemien und Epizootien (Tierseuchen) Infrastruktur Altlasten 2. Arbeitsschritte zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse 3. Beispiele für die Erstellung einer Gefährdungsanalyse 3.1 Schema der Arbeitsschritte 3.2 Erläuterungen zu den einzelnen Arbeitsschritten zur Erstellung der Gefährdungsanalyse Auswertung aller Ausgangsunterlagen Festlegen der zu betrachtenden Gefahrenquellen des Gebiets und Herausarbeiten von Abhängigkeiten/ Berücksichtigung der Einwirkungen aus den benachbarten Gebieten Beurteilung der Auswirkungen der Gefahrenquellen Bewertung und Darstellung der Gefahrenquelle Ergebnis der Gefährdungsanalyse
4 1. Erläuterungen zum Aufbau und Inhalt einer Gefährdungsanalyse 1.1 Vorbemerkungen Das Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt fordert im 5 u.a. die Untersuchung der Gefahrenquellen von denen Katastrophen ausgehen können. Bewährt hat sich hierzu die Erstellung von Gefährdungsanalysen. Aufgabe und Zielstellung einer solchen Gefährdungsanalyse bestehen darin, Gefahrenquellen als mögliche Ursachen von Katastrophen zu erkennen hierunter sind auch bewusst herbeigeführte Extremsituationen (krimineller und terroristischer Art) zu verstehen - und diese hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf ein Gebiet zu betrachten und zu bewerten. In der Gefährdungsanalyse werden die Gefahrenquellen erfasst, die von ihr ausgehenden Gefahren/ Gefährdungen untersucht und dargestellt sowie mögliche Auswirkungen und Gefahrenschwerpunkte auf bzw. im Zuständigkeitsbereich der Katastrophenschutzbehörde ermittelt. Die erfassten Daten lassen u.a. Schlussfolgerungen über die Art der Gefährdung, über mögliche Auswirkungen auf die Bevölkerung, auf den Tierbestand und die Infrastruktur zu. Für die Planung im Katastrophenschutz lassen sich z.b. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Aussagen zum ggf. erforderlichen Kräfte und Mittelbedarf ableiten. Mit dem Leitfaden zur Erstellung und Fortschreibung von Gefährdungsanalysen im Katastrophenschutz werden für das Land Sachsen-Anhalt einheitliche Vorgaben betreffs Struktur, Inhalt und Form der Gefährdungsanalyse wirksam. Neben der damit erreichten Vergleichbarkeit der Analysen wird auch der Datenaustausch zwischen benachbarten Katastrophenschutzbehörden und mit übergeordneten Behörden wesentlich erleichtert. 3
5 1.2 Aufbau und Inhalt einer Gefährdungsanalyse 1. Naturerscheinungen 1.1 Wettererscheinungen Starker Schneefall/Verwehungen (mit Auswirkungen auf die Infrastruktur) Strenge Frostperioden Sturm Inversionswetterlagen Hitze-/Trockenperioden Starkniederschläge 1.2 Überschwemmungen Hochwasser Deichanlagen Stau- und Rückhalteanlagen 1.3 Erdbewegungen Erdrutsche Erdsenkungen/Erdfälle Erdbeben 2. Brände 2.1 Waldbrände 2.2 Flächenbrände 2.3 Flächenbrände in geschlossenen Ortschaften 3. Objekte mit hoher Menschenkonzentration 4. Epidemien 5. Epizootien (Tierseuchen) 6. Infrastruktur 6.1 Industrie Betriebe nach Störfallverordnung Sonstige Betriebe (nicht nach Störfallverordnung) z.b.: Propangaslager, Tankanlagen, Chemiekalienlager Abfalllager Schadstoffdeponien (soweit nicht der Störfallverordnung unterliegen) Gentechnische Anlagen 4
6 6.2 Verkehr Straße Schiene (Schienenwege, Bahnhöfe, Umschlagplätze) Wasser (Wasserstraßen, Häfen, Schleusen) Luft (Flugplätze ab ICAO 4, Landeplätze, Luftverkehrsstraßen, militärische Flugstrecken 6.3 Leitungen Öl Gas Wasser/Abwasser Rohstoffleitungen Elektroleitungen Fernwärme 7. Altlasten 5
7 1.3 Muster zur Darstellung einer Gefährdungsanalyse 1. Arbeitsschritt Gefahrenquelle 2. Arbeitsschritt Gefahr/Gefährdung 3. Arbeitsschritt Mögliche Auswirkungen 4. Arbeitsschritt Gefahrenschwerpunkte Ergebnis Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: 6
8 1.4. Erläuterungen zu den Hauptgruppen der Gliederung Naturerscheinungen Hierunter sind z.b. Wettererscheinungen, Überschwemmungen oder Erdbewegungen zu verstehen. Unter Wettererscheinungen sind Wetterphänomene zu verstehen, die unmittelbar menschliches Leben und/oder Sachwerte gefährden und unter Umständen einen Notstand hervorrufen können, wie: - Starker Schneefall/Verwehungen mit Auswirkungen auf die Infrastruktur - Strenge Frostperioden - Sturm über Windstärke 7 (über 20m pro Sekunde) auch in Böen - Inversionswetterlagen, hier auch Ozon und Smogerscheinungen - Hitze-/Trockenperioden - Starkniederschläge (Siehe auch Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Überschwemmungen stellen dar: - Hochwasser (regelmäßig ab Warnstufe 3) - Bruch oder Gefährdung von Deichanlagen - Bruch von Stau- und Rückhalteanlagen Erdbewegungen stellen dar: - Erdrutsche - Erdsenkungen/Erdfälle - Erdbeben Brände Hierunter sind die Brandgefahren zu erfassen, die nicht unmittelbar aus der Störung der Infrastruktur entstehen und die Leistungsfähigkeit der zuständigen Feuerwehr übersteigen. Anhaltspunkte für besondere Gefahren ergeben sich z.b. aus: Waldbrandgefahrenklasse, größere geschlossene Waldgebiete, landwirtschaftliche Flächen, Moore, Ödland, vorwiegende Fachwerkbebauung, regelmäßige Straßenmärkte usw. 7
9 1.4.3 Objekte mit hoher Menschenkonzentration Dabei handelt es sich u. a. um Schulen, Krankenhäuser, Heime, Kultureinrichtungen, Sportanlagen, Vergnügungsstätten, aber auch Büro- und Verwaltungskomplexe o.ä., bei denen mit besonderen Problemen bei Unglücksfällen zu rechnen ist. Es spielen Gesichtspunkte wie Evakuierung, Rettung und Versorgung Verletzter, Betreuung der Betroffenen sowie Beräumung eine besondere Rolle Epidemien und Epizootien (Tierseuchen) Hierbei spielt die Einschätzung der Gesundheits-, bzw. Veterinärbehörde eine entscheidende Rolle. Evtl. vorhandene Seuchen- bzw. Tierseuchenpläne stellen eine Grundlage für Maßnahmen der Behörde dar. Hier sind auch Wechselwirkungen mit gentechnischen Anlagen zu betrachten Infrastruktur Hierunter sind die Gefahren zu verstehen, die mit der Urbanisierung und Technisierung der Gesellschaft einhergehen. Diese werden bedingt durch Industrie, landwirtschaftliche Nutzung, Verkehr, Transport und Lagerung von Stoffen und Energieträgern sowie durch kriminelle Eingriffe in die Infrastruktur. Dabei sind sowohl überregionale als auch regionale Anlagen, unabhängig davon, ob sie der Störfallverordnung unterliegen, zu berücksichtigen. An dieser Stelle sind auch gentechnische Anlagen zu betrachten Altlasten Ausschließlich Belastungen und Kontaminierungen, die aus früherer landwirtschaftlicher, industrieller oder militärischer Nutzung vorhanden sind. (Ansonsten unter 6. zu erfassen). 8
10 2. Arbeitsschritte zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse 1. Arbeitsschritt Betrachtung des Kreisgebietes/kreisfreie Stadt und angrenzender Landkreise/kreisfreien Städte - Einbeziehung vorhandener Erkenntnisse und Erfahrungen - Berücksichtigung zu erwartender Entwicklungstendenzen Abgleich der Vorgaben u. evtl. Ergänzungen mit dem zu analysierenden Gebiet Ausschluss der nicht zutreffenden Gliederungspunkte Beteiligung der zuständigen Behörden (Bund, Land, Kommunale; Behördenbeispiele aus FwDV 100) Zweckverbände. Anforderung von bestehenden Sonderplänen, externen A- larmplänen nach Seveso II, sonstiger Planungen Beteiligung der außerhalb der öffentlichen Verwaltung stehenden Stellen, Anforderung von betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen Hinweis auf Auskunftspflicht nach 5 Abs. 2 KatSG-LSA - z.b.: Unternehmen, Betreibergesellschaften etc. Beteiligung angrenzender kommunaler Gebietskörperschaften zu Gefährdungen auf dortigem Gebiet mit Auswirkungen auf das eigene Gebiet 2. Arbeitsschritt Einordnung der Ergebnisse unter die Gliederungspunkte der Vorgabe - Sämtliche Ergebnisse ohne Wertung. Mehrfaches Erscheinen unter verschiedenen Gliederungspunkten ist möglich. 9
11 3. Arbeitsschritt Abschätzung der Gefährdung für: - Bevölkerung - Tierbestand (auch Wildtiere) - Umwelt, Infrastruktur - Sachwerte - Dabei sind entstehende Dominoeffekte oder Kumulationserscheinungen einzelner, für sich allein gering einzuschätzenden Gefährdungen zu beachten. 4. Arbeitsschritt Darstellung nach Muster Aufnahme in Karte der Gefahrenschwerpunkte oder DISMA Bewertung der Auswirkung (differenziert nach intern/lokal bzw. extern/überörtlich Hierbei ist das unter Abschätzung der Gefährdung gesagte besonders zu beachten. Ergebnis der Gefährdungsanalyse z.b.: Bestimmen der erforderlichen Abwehrmaßnahmen Erstellung von Sonderplänen, externen Alarmplänen etc. Aufbau eines vorbereiteten Sofortmaßnahmenkataloges Feststellen der erforderlichen Kräfte und Mittel 10
12 3. Beispiel für die Erstellung einer Gefährdungsanalyse Die Erstellung der Gefährdungsanalyse erfordert neben der Nutzung von Erkenntnissen der Katastrophenschutzbehörde selbst auch die Mitarbeit anderer Behörden und Stellen. Innerhalb der Katastrophenschutzbehörde sollten Ressorts wie z.b. Umwelt, Verkehr, Gesundheit und Soziales; Bildung und Kultur, Wirtschaft usw. einbezogen werden. Außerhalb der Behörde sollten z.b. Städte und Verwaltungsgemeinschaften/Gemeinden sowie die entsprechenden Einrichtungen aus der Wirtschaft herangezogen werden. Die Gefahrenschwerpunkte sind auf einer topographischen Karte des jeweiligen Gebietes mindestens im Maßstab 1: (für Landkreise und kreisfreie Städte) mit UTM-Gitternetz darzustellen. Die im nachfolgenden Schema dargestellten Arbeitsschritte stellen die wichtigsten zur Erar- beitung einer Gefährdungsanalyse dar. Anhand von Beispielen, bezogen auf einen Land- sollen die einzelnen Arbeitsschritte verdeutlicht kreis, werden. 11
13 3.1. Schema der Arbeitschritte 1. Arbeitsschritt Auswertung aller Ausgangsunterlagen 2. Arbeitsschritt Festlegen der zu betrachtenden Gefahrenquelle des Gebiets und Herausarbeiten von Abhängigkeiten / Berücksichtigung der Einwirkungen aus den benachbarten Gebieten 3. Arbeitsschritt Beurteilung der Auswirkungen der Gefahrenquelle 4. Arbeitsschritt Bewertung und Darstellung der Gefahrenquelle I. JA Gibt es im Zuständigkeitsbereich weitere Gefahrenquellen? NEIN Das Ergebnis der Gefährdungsanalyse bildet die Grundlage für: Bestimmen der erforderlichen Abwehrmaßnahmen Feststellen der erforderlichen Kräfte und Mittel Erstellung von Sonderplänen Vorhaltung bestimmter Materialien etc. 12
14 3.2 Erläuterungen zu den einzelnen Arbeitsschritten zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse Auswertung aller Ausgangsunterlagen 1. Arbeitsschritt Auswertung aller Ausgangsunterlagen Als Ausgangsmaterialien sind insbesondere zu nutzen (Beispiele) Die Gefährdungsanalyse des Zuständigkeitsbereiches (sofern vorhanden) Erfahrungen aus Katastrophen, extremen Wettererscheinungen und anderen außergewöhnlichen Situationen, die im Gebiet aufgetreten sind bzw. eingewirkt haben Unterlagen über mögliche Gefährdungen, die von Betrieben, Unternehmen, Forschungsstätten etc. ausgehen und das Gebiet beeinträchtigen können einschließlich Betriebe, die unter sie Störfallverordnung zum BImSchG fallen Kreisbeschreibung zum Zivil- und Katastrophenschutz Unterlagen über Lagerstätten (Bergbau, Bodenschätze, aufgelassene Abbaugebiete) Entwicklungstendenzen des Gebietes 13
15 3.2.2 Festlegen der zu betrachtenden Gefahrenquellen des Gebiets und Herausarbeiten von Abhängigkeiten/ Berücksichtigung der Einwirkungen aus benachbarten Gebieten 2. Arbeitsschritt Festlegen der zu betrachtenden Gefahrenquellen des Gebiets und Herausarbeiten von Abhängigkeiten / Berücksichtigung der Einwirkungen aus den benachbarten Gebieten Aus der Sicht des Katastrophenschutzes ist das gesamte Gebiet für die Erarbeitung einer Gefährdungsanalyse zugrunde zu legen. Folgende Gefahrenquellen bzw. Schwachstellen sind zu berücksichtigen: Gefahrenquellen, die Ausgangspunkt von Schadens- oder Unglücksfällen großen und in der Regel überörtlichen Ausmaßes sein können, z. B.: Einrichtungen und Anlagen, die durch die Lagerung, Produktion und Anwendung von explosiven, toxischen bzw. radioaktiven Stoffen eine Gefahr bilden) Einrichtungen und Anlagen der Gentechnik Einrichtungen und Anlagen, die Ausgangspunkt einer erheblichen Beeinträchtigung der Umwelt sein können (Schadstoffdeponien) Erdgasspeicher, Erdölspeicher Anlagen des Hochwasserschutzes (z.b. Deichanlagen, Stau- und Rückhalteanlagen) Schwachstellen der Infrastruktur) z.b.: Anlagen und Einrichtungen der -Elektroenergieversorgung, Gasversorgung, Wärmeversorgung -Wasserversorgung und Abwasserentsorgung -Versorgung mit festen und flüssigen Brennstoffen Anlagen der Kommunikation und Information (Telefonumsetzer, Antennenanlagen des Rundfunks und Fernsehens..) Verkehrsknotenpunkte (Bahnanlagen, Autobahnen, Binnenschifffahrtsanlagen...) 14
16 Bereiche, die durch Ausfall der Infrastruktur besonders gefährdet sind, z.b.: Gebiete mit hoher Konzentration an Bevölkerung Gebiete mit hoher Industriedichte Gebiete in denen erhebliche Folgen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen können Gebiete, die durch folgenschwere Naturereignisse, extreme Wettererscheinungen und Unglücksfälle besonders gefährdet sind, z.b.: Gebiete, die durch Erdsenkungen und Erdrutsche gefährdet sind Überschwemmungs- bzw. überflutungsgefährdete Gebiete, Gefahr durch Eisstau Bedeutende wald- oder moorbrandgefährdete Gebiete Straßen und Schienenwege für den Transport von Gefahrgut Bedeutende Luftverkehrswege (zivil und militärisch) und Flugplätze Bedeutende Wasserschifffahrtsstraßen 15
17 Beispiel Landkreis x Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: Hochwasser Beispiel Die Lage entwickelt sich überwiegend über einen längeren Zeitraum und ist vorausschauend zu beurteilen Hochwasser kann entstehen durch Niederschläge Rückstau Intensive Schneeschmelze Erhöhtes Ablassen der Talsperren Ausuferung nichtdeichgeschützter Wasserläufe Überflutung, Beschädigung und Zerstörung von Hochwasserschutzanlagen Deichbrüche Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: Erdgas / Pipeline Beispiel für mögliche Ursachen eines Bruches Korrosion Materialermüdung Beschädigung durch Dritte Montagefehler Explosionen Brände Schadstoffaustritt 16
18 Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: Flugzeugabstürze Störungen der Infrastruktur Beispiel für Gründe eines Absturzes Brände / Waldbrände Unfälle in der Luft Terroranschläge Technischer Defekt Fahrlässigkeit 17
19 3.2.3 Beurteilung der Auswirkungen der Gefahrenquellen 3. Arbeitsschritt Beurteilung der Auswirkungen der Gefahrenquelle Bei der Erstellung einer auf das Kreis-/Stadtgebiet bezogenen Gefährdungsanalyse sind den Betrachtungen auch möglicherweise auftretende Zerstörungen/Schädigungen zu Grunde zu legen. Dieser Schritt dient der generellen Feststellung möglicher Gefährdungen durch die Abschätzung der Auswirkungen sowie deren mögliche Folgen sowohl auf das eigene als auch auf das angrenzende Gebiet Beispiel Landkreis x Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: Hochwasser Beispiel Die Lage entwickelt sich überwiegend über einen längeren Zeitraum und ist vorausschauend zu beurteilen Hochwasser kann entstehen durch Niederschläge Rückstau Intensive Schneeschmelze Erhöhtes Ablassen der Talsperren Ausuferung nicht deichgeschützter Wasserläufe Überflutung, Beschädigung und Zerstörung von Hochwasserschutzanlagen Deichbrüche Überschwemmung von Ortslagen Überschwemmung von Wohn- und Gewerbegebieten, Acker- und Weideland Überflutung, Unterspülung, Verschlammung der Verkehrsinfrastruktur Sperrungen und Umleitungen von Straßen und Schienenwegen Wassereinbrüche in Gebäude; auch tiefliegende Gebäude, Parkhäuser o.ä Verbreitung von Schadstoffen (Öl, Chemikalien, Abwasser) Seuchengefahr (Tier, Menschen) Rückstau in Zuflüsse Erdsenkungen Ansteigen des Grundwasserspiegels 18
20 Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: Erdgas / Pipeline Beispiel für mögliche Ursachen eines Bruches Korrosion Materialermüdung Beschädigung durch Dritte Montagefehler Explosionen Brände Schadstoffaustritt Personenschäden durch Vergiftung oder Explosion (Druckwelle) Entstehung von Bränden (Waldbrände, Brände in Wohngebieten) Verkehrsbehinderung durch Erdauswurf nach Explosion Störungen in der Versorgung der Bevölkerung mit Gas Gefährdung von Tieren Sekundärschäden im Bereich Infrastruktur (Wärmeversorgung) Umweltschäden durch Schadstoffaustritt 19
21 Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung Mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: Flugzeugabstürze Beispiel für Gründe eines Absturzes Unfälle in der Luft Terroranschläge Technischer Defekt Fahrlässigkeit Störungen der Infrastruktur Brände / Waldbrände Massenhafter Anfall von Toten Zerstörung von Gebäuden Sekundärschäden Brände/Explosionen Umweltbelastung Zerstörung von Versorgungsleitungen Seuchengefahr 20
22 3.2.4 Bewertung und Darstellung der Gefahrenquelle 4. Arbeitsschritt Bewertung und Darstellung der Gefahrenquelle Nach Beendigung der Untersuchungen erfolgt die Zusammenfassung der Ergebnisse. Die einzelnen Gefahrenquellen werden gewertet in Bezug auf ihre: Auswirkungen und mögliche Folgen Abhängigkeit untereinander Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Umwelt, Sachwerte Sonstige Auswirkungen auf das Gebiet Mögliche Hilfsmittel zur Auswertung können sein: Anwendung von DISMA sowie entsprechendes Kartenmaterial. 21
23 Beispiel Landkreis x Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: Hochwasser Beispiel Die Lage entwickelt sich überwiegend über einen längeren Zeitraum und ist vorausschauend zu beurteilen Hochwasser kann entstehen durch Niederschläge Rückstau Intensive Schneeschmelze Erhöhtes Ablassen der Talsperren Ausuferung nichtdeichgeschützter Wasserläufe Überflutung, Beschädigung und Zerstörung von Hochwasserschutzanlagen Deichbrüche Überschwemmung von Ortslagen Überschwemmung von Wohn- und Gewerbegebieten, Acker- und Weideland Überflutung, Unterspülung, Verschlammung von Verkehrsinfrastruktur Sperrungen und Umleitungen von Straßen und Schienenwegen Wassereinbrüche in Gebäude auch tiefliegende Gebäude, Parkhäuser o.ä Verbreitung von Schadstoffen (Öl, Chemikalien, Abwasser) Seuchengefahr (Tier, Menschen) Rückstau in Zuflüsse Erdsenkungen Ansteigen des Grundwasserspiegels a) betroffenen Ortslagen Lödderitz; Breitenhagen; Groß Rosenburg; Klein Rosenburg; Calbe; Tornitz; Schwarz Barby; Glinde; Pömmelte; Schönebeck; Ranies; Pretzien; Plötzky; Löbnitz b) Verkehrsverbindungen 1. Elbe Straßenbrücke Schönebeck B 246a Eisenbahnbrücke Barby Fähre Barby L 51 Fähre Breitenhagen K Saale Straßenbrücke Calbe L 63 Eisenbahnbrücke Calbe Fähre Calbe Kommunalstra- ße Hochwehr Calbe Fähre Groß Rosenburg 3. Deiche im gesamten Kreisgebiet, an denen Schwach- stellen bekannt sind 22
24 Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: Erdgas / Pipeline Beispiel für mögliche Ursachen eines Bruches Korrosion Materialermüdung Beschädigung durch Dritte Montagefehler Explosionen Brände Schadstoffaustritt Personenschäden durch Vergiftung oder Explosion (Druckwelle) Entstehung von Bränden (Waldbrände, Brände in Wohngebieten) Verkehrsbehinderung durch Erdauswurf nach Explosion Störungen in der Versorgung der Bevölkerung mit Gas Gefährdung von Tieren Sekundärschäden im Bereich Infrastruktur (Wärmeversorgung) Umweltschäden durch Schadstoffaustritt Erdgasnetze in den Städten/ Gemeinden: Atzendorf, Barby, Biere, Brumby, Calbe, Eggersdorf, Eickendorf, Förder-stedt, Glöthe, Gnadau, Großmühlingen, Groß Rosenburg (nur Baustoffzentrum Saaledreieck), Kleinmühlingen, Löbnitz, Plötzky, Pretzien, Sachsendorf (nur Getreidelager), Schönebeck, Welsleben Erdgashochdrucküberlandleitung der Verbundnetz Gas AG berührte Städte/ Gemeinden: Atzendorf, Biere, Brumby, Calbe, Eickendorf, Förderstedt, Glöthe Großmühlingen, Schönebeck, Welsleben, Zuchau Rohstoffpipeline Rostock-Böhlen der Buna- SOW-Leuna Olefinverbund GmbH berührte Gemeinden :Atzendorf, Biere, Förderstedt, Löbnitz 23
25 Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: Flugzeugabstürze Beispiel für Gründe eines Absturzes Unfälle in der Luft Terroranschläge Technischer Defekt Fahrlässigkeit Störungen der Infrastruktur Brände / Waldbrände Massenhafter Anfall von Toten Zerstörung von Gebäuden Sekundärschäden Brände/Explosionen Umweltbelastung Zerstörung von Versorgungsleitungen Seuchengefahr Sportflugplätze Zackmünde und Kleinmühlingen Südöstlicher Teil des Landkreises durch Verkehrsflugschneise und Tiefflugkorridor der Bundeswehr 24
26 3.2.5 Ergebnise der Gefährdungsanalyse Ergebnis der Gefährdungsanalyse Ausgehend von den durchgeführten Untersuchungen sind Maßnahmen und Schlussfolgerungen herauszuarbeiten, die dem Schutz der Bevölkerung dienen. Diese Schlussfolgerungen können beinhalten: 1. Erstellung von Sonderplänen 2. Planungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung der Vorsorge zum Schutz vor Großschadenslagen und Katastrophen 3. Zur Umsetzung der Maßnahmen empfehlen sich folgende Einzelmaßnahmen: 1. Aufstellung und Ausbildung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes 2. Überprüfung und Aktualisierung der Auskunftsunterlagen und Einsatzpläne (u.a. Abwehrkalender) 3. Durchführung von Katastrophenschutzübungen zu bestimmten Gefahrenschwerpunkten 4. Lokale Reservebildung (z.b. Sandsäcke, Betreuungsgegenstände, Verbandsmaterialien) 5. Gespräche zur Beseitigung von Gefahrenschwerpunkten im Zusammenwirken mit anderen Behörden/Dienststellen/Institutionen, sofern eine Beseitigung möglich ist. 6. Vorbereitung einer Warnung der Bevölkerung 7. Vorbereitung amtlicher Durchsagen 25
27 Beispiel Landkreis x Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: Hochwasser Die Lage entwickelt sich überwiegend über einen längeren Zeitraum und ist vorausschauend zu beurteilen Hochwasser kann entstehen durch Niederschläge Rückstau Intensive Schneeschmelze Erhöhtes Ablassen der Talsperren Ausuferung nichtdeichgeschützter Wasserläufe Überflutung, Beschädigung und Zerstörung von Hochwasserschutzanlagen Deichbrüche Überschwemmung von Ortslagen Überschwemmung von Wohn- und Gewerbegebieten, Acker- und Weideland Überflutung, Unterspülung, Verschlammung von Verkehrsinfrastruktur Sperrungen und Umleitungen von Straßen und Schienenwegen Wassereinbrüche in Gebäude auch tiefliegende Gebäude, Parkhäuser o.ä Verbreitung von Schadstoffen (Öl, Chemikalien, Abwasser) Seuchengefahr (Tier, Menschen) Rückstau in Zuflüsse Erdsenkungen Ansteigen des Grundwasserspiegels c) betroffene Ortslagen Lödderitz; Breitenhagen; Groß Rosenburg; Klein Rosenburg; Calbe; Tornitz; Schwarz Barby; Glinde; Pömmelte; Schönebeck; Ranies; Pretzien; Plötzky; Löbnitz d) Verkehrsverbindungen 1. Elbe Straßenbrücke Schönebeck B 246a Eisenbahnbrücke Barby Fähre Barby L 51 Fähre Breitenhagen K Saale Straßenbrücke Calbe L 63 Eisenbahnbrücke Calbe Fähre Calbe Kommunalstra- ße Hochwehr Calbe Fähre Groß Rosenburg 3. Deiche im gesamten Kreisgebiet, an denen Schwach- stellen bekannt sind Feuerwehr THW Rettungsdienst Katastrophenschutzkräfte Wasserwehren und Deichwachen der Gemeinden örtlich vorhandenen Kräften und Mitteln privater Firmen Bundeswehr Handlungen nach den Hochwasserschutzplänen Ziehen des Pretziener Wehres Anmerkung:. 26
28 Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: Erdgas / Pipeline Beispiel für mögliche Ursachen eines Bruches Korrosion Materialermüdung Beschädigung durch Dritte Montagefehler Explosionen Brände Schadstoffaustritt Personenschäden durch Vergiftung oder Explosion (Druckwelle) Entstehung von Bränden (Waldbrände, Brände in Wohngebieten) Verkehrsbehinderung durch Erdauswurf nach Explosion Störungen in der Versorgung der Bevölkerung mit Gas Gefährdung von Tieren Sekundärschäden im Bereich Infrastruktur (Wärmeversorgung) Umweltschäden durch Schadstoffau Erdgasnetze in den Städten/ Gemeinden: Atzendorf, Barby, Biere, Brumby, Calbe, Eggersdorf, Eickendorf, Förderstedt, Glöthe, Gnadau, Großmühlingen, Groß Rosenburg (nur Baustoff-zentrum Saaledreieck), Kleinmühlingen, Löbnitz, Plötzky, Pretzien, Sachsen-dorf (nur Getreidelager), Schönebeck, Welsleben Erdgashochdrucküberlandleitung der Verbundnetz Gas AG berührte Städte/ Gemeinden: Atzendorf, Biere, Brumby, Calbe, Eickendorf, Förderstedt, Glöthe Großmühlingen, Schönebeck, Welsleben, Zuchau Rohstoffpipeline Rostock- Böhlen der Buna-SOW- Leuna Olefinverbund GmbH berührte Gemeinden : Atzendorf, Biere, Förderstedt, Löbnitz Gefahrenabwehrplan Verbundnetz Gas AG Gefahrenabwehrplan Buna-SOW Leuna Olefinverbund GmbH EMS Schönebeck Feuerwehr Rettungsdienst THW LHW TUIS Siehe oben 27
29 Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: Flugzeugabstürze Havarien in der Luft Terroranschläge Technischer Defekt Fahrlässigkeit Störungen der TIS Brände / Waldbrände Bildung von Schadstoffwolken Massenhafter Anfall von Toten Zerstörung von Gebäuden Sekundärschäden Brände/Explosionen Umweltbelastung Zerstörung von Versorgungsleitungen Seuchengefahr Sportflugplätze Zackmünde und Kleinmühlingen Südöstlicher Teil des Landkreises durch Verkehrsflugschneise und Tiefflugkorridor der Bundeswehr Feuerwehr Rettungsdienst THW Katastrophenschutzeinheiten Sanitätsdienst/Betreuungsdienst untere Wasserbehörde LHW 28
Landkreis Stendal. Katastrophenschutz - 1 -
Landkreis Stendal Katastrophenschutz - 1 - Aufgaben der unteren Katastrophenschutzbehörde gemäß Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA) Vorhaltung Katastrophenschutzstab Vorhaltung
Anlage 1.1. Mögliche Großschadenlagen und Katastrophen sowie betroffene Aufgabenbereiche
Anlage 1.1 Mögliche Großschadenlagen und Katastrophen sowie betroffene Aufgabenbereiche Schadensart Aufgabenbereich Fü IuK Bs GABC San Bt WR B u. I Sonstige 1 NATUREREIGNISSE 1 1 Extremwetterlagen 1 1
Hochwasserschutz im Burgenlandkreis
1 2 Hochwasserschutz im Burgenlandkreis Katastrophenschutz bei Hochwasserlagen 3 Allgemeines Maßgeblich ist das Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Katastrophenfall i.s.d. 1 Abs. 2 KatSG-LSA
Katastrophenschutz in der. Region Hannover
Katastrophenschutz in der Region Hannover Einordnung des Katastrophenschutzes Katastrophenschutz nach Landesrecht (Nds. Katastrophenschutzgesetz) Zivilschutz nach Bundesrecht (Zivilschutzgesetz) Im Frieden
Satzung der Wasserwehr der Stadt Barby
Satzung der Wasserwehr der Stadt Barby Aufgrund des 175 Satz 5 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2006 (GVBI. LSA 2006, S. 248), und 6 Absatz
Muster für eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Werkfeuerwehren im Land Hessen nach 14 Abs. 1 Satz 3 HBKG. Inhaltsverzeichnis
Muster für eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Werkfeuerwehren im Land Hessen nach 14 Abs. 1 Satz 3 HBKG Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 2. Das Unternehmen 3. Rechtliche Grundlagen 4. Standortanalyse
SACHSEN-ANHALT Ministerium für Inneres und Sport. Hochwasserkatastrophe 2013: Kommunikation mit Einsatzkräften und Bürgern
1 Hochwasserkatastrophe 2013: Kommunikation mit Einsatzkräften und Bürgern 2 Vorstellung Ministerialrat Lutz-Georg Berkling Referatsleiter 24 (Brand- und Katastrophenschutz, Zivile Verteidigung, Militärische
Hochwasserrisikomanagement aus Sicht des Katastrophenschutzes
Bayerisches Staatsministerium des Hochwasserrisikomanagement aus Sicht des Katastrophenschutzes Hochwasserrisikomanagement-Planung; Auftaktveranstaltung 26. Mai 2014 Regierung von Niederbayern, Landshut
Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr
Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr RdErl. des MI vom 21.7.2011 24.41-14600/5-1 (MBl. LSA S. 352) zuletzt geändert durch RdErl. des MI vom 1.6.2017 24.41-14600/5-1 (MBl. LSA S. 288) 1. Allgemeines Hilfeleistungen
Verbundprojekt SKRIBT Schutz kritischer Brücken und Tunnel im Zuge von Straßen
Verbundprojekt SKRIBT Schutz kritischer Brücken und Tunnel im Zuge von Straßen Dialoge zur Klimaanpassung Verkehrsinfrastruktur am 20.10.2009 in Dessau Jürgen Strauß Referat II.3 Grundsatzangelegenheiten
1 Gefahrenverhütungsschau
- 1 - Verordnung über die Organisation und Durchführung der Gefahrenverhütungsschau () vom 07.04.2000 Aufgrund des 69 Nr. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Abfälle im Störfallrecht - Einstufung in Anhang I der 12. BImSchV
ITAD Standforum Rückstände aus der thermischen Abfallbehandlung (Halle A4), Montag, 14. Mai 2018 Abfälle im Störfallrecht - Einstufung in Anhang I der 12. BImSchV Carsten Spohn, ITAD e.v. 1 Rechtsrahmen
Information nach 8a (1) Störfallverordnung
Information nach 8a (1) Störfallverordnung für die Nachbarschaft der STOCKMEIER Chemie Eilenburg GmbH & Co.KG Standort Berlin Gradestraße 70 12347 Berlin Stand: September 2017 Seite 1 von 6 Übersichtsplan
Meldepflichtige Ereignisse an die Aufsichts- und Ordnungsbehörden.
Anlage 1: Meldepflichtige Ereignisse an die Aufsichts- und Ordnungsbehörden. 1 Einsatzlagen 1.1 Großschadensereignisse ( Katastrophen ) Großschadensereignisse ( Katastrophen ), insbesondere die Arbeitsaufnahme
Bürgermeistertagung an der Florian 2013 am. 19. September 2013
Bürgermeistertagung an der Florian 2013 am 19. September 2013 Notfallplanung Stromausfall Dipl.-Ing. Jürgen Link Bezirksbrandmeister und Katastrophenschutzreferent Gliederung 1. Stromausfälle und deren
Anlagenbezogener Gewässerschutz Alarm- und Gefahrenabwehrplanung Betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrplanung
Betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrplanung 1 Ein mit 100.000 Barrel Benzin beladenes Tankschiff sollte entladen werden Zwei Tote Fast 30 Öltanks waren durch die Flammen gefährdet 2 Havarie eines Tankers
3.3 Sofortmaßnahmen 2002 zur Gewährleistung der Hochwassersicherheit
3.3 Sofortmaßnahmen 2002 zur Gewährleistung der Hochwassersicherheit Der Erstbewertung der Schäden folgte eine prioritäre Einordnung gemäß der Zielstellung, bis Jahresende 2002 bzw. vor Eintritt eines
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Arbeitshilfe zum Vorgehen bei der Aufstellung bzw. Fortschreibung von Alarm- und Einsatzplänen für den koordinierten Einsatz der Behörden und
Unterstützung der Kommunen bei Hochwasserabwehr und Hochwasserschutz
Unterstützung der Kommunen bei Hochwasserabwehr und Hochwasserschutz Holger Diening Referatsleiter Wasserbau, Gewässerschutz, Flussgebietsmanagement im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten,
Die Feuerwehren im Kreis Warendorf
Meldungen an die Aufsichts- und Ordnungsbehörden über außergewöhnliche Ereignisse im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr sowie Warnung und Information der Bevölkerung Runderlass des Innenministeriums
3.4 Bauvorsorge, Risikovorsorge, Informationsund Verhaltensvorsorge, Gefahrenabwehr, Flächenvorsorge
.4 Bauvorsorge, Risikovorsorge, Informationsund Verhaltensvorsorge, Gefahrenabwehr, Flächenvorsorge - Maßnahmen der Kommunen und Landkreise/kreisfreien Städte - M. Magin, G. Wenk, RWS Ost, 29..20 in Gera
Örtliche Hochwasserschutzkonzepte/ Starkregen Was können Kommunen tun?
Örtliche Hochwasserschutzkonzepte/ Starkregen Was können Kommunen tun? Birgit Heinz-Fischer Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge ibh.rlp.de Öffentliche Hochwasservorsorge: Handlungsbereiche
Rechtliche Verpflichtungen und Zuständigkeiten der Gemeinden, Landratsämter oder unteren Verwaltungsbehörden bei der Gefahrenabwehr bei Hochwasser
Rechtliche Verpflichtungen und Zuständigkeiten der Gemeinden, Landratsämter oder unteren Verwaltungsbehörden bei der Gefahrenabwehr bei Hochwasser Prof. Dr. Heinz-Joachim Peters, Hochschule für öffentliche
Katastrophenschutz der Stadt Weiden
Ansprechpartner: Pressemitteilung der Stadt Weiden i.d.opf. vom 24.08.2016 Norbert Schmieglitz Katastrophenschutz der Stadt Weiden Pressewesen und Statistik Dr.-Pfleger-Straße 15 92637 Weiden Telefon 09
Empfehlungen für die Planung von Evakuierungen im Rahmen von vorbeugenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes*
Evakuierungsempfehlungen 6-900-1 Empfehlungen für die Planung von Evakuierungen im Rahmen von vorbeugenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes* 6 Herausgeber: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
HLM Dennis Buroh JF Großenaspe, Katastrophenschutz
Katastrophenschutz Was ist Katastrophenschutz? Zivilschutz a. Der Selbstschutz (-> Kommunen) b. Die Warnung der Bevölkerung c. Der Schutzbau d. Die Aufenthaltsregelung e. Der Katastrophenschutz f. Maßnahmen
Rechtliche Grundlagen. Gruppenführerausbildung Teil 1 (GFA 1)
Rechtliche Grundlagen Gruppenführerausbildung Teil 1 (GFA 1) Rechtsgrundlagen externes Recht internationales Rotkreuz-Recht nationales Rotkreuz-Recht Rechtsgrundlagen für das Zusammenwirken von staatlichen
1.3. Zusätzlich können die unteren Katastrophenschutzbehörden im Einzelfall weitere Einheiten in eigener Zuständigkeit bilden. *
Grundsätze der Aufstellung und Gliederung der Einheiten des Katastrophenschutzes (Aufstellungserlass Katastrophenschutz - AufstErlKatS) RdErl. des MI vom 24.01.2011 14600-1-2011-02 (MBl.LSA S. 92) Bezug:
Wie hoch ist das Hochwasserrisiko in Lahnstein?
Foto: H. Kauth Wie hoch ist das Hochwasserrisiko in Lahnstein? Ralf Schernikau Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Wie hoch ist das Hochwasserrisiko? Hochwasserstände am Rheinpegel Koblenz
Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) Umsetzung auf kommunaler Ebene
Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) Umsetzung auf kommunaler Ebene Per Kleist, Feuerwehr Berlin Die zivile Verteidigung berücksichtigt heute stärker als je zuvor die wachsende Verwundbarkeit moderner
Interner Alarm- und Gefahrenabwehrplan für die Universität Leipzig
Universität Leipzig / Anlage 3 zum Verwaltungsrundschreiben / Nr. 09/05 A 152 Interner Alarm- und Gefahrenabwehrplan für die Universität Leipzig 1. Grundlagen In Gefahrensituationen wie bei Bränden, schweren
Ulrich Lorenz, Staatssekretär, Innenministerium Schleswig-Holstein. Gefahrenanalyse der Länder Erwartungen an den Rettungsdienst
, Staatssekretär, Innenministerium Schleswig-Holstein Gefahrenanalyse der Länder Erwartungen an den Rettungsdienst Gliederung 1. 2. 3. 4. 5. 6. Ergebnisse der Gefährdungsabschätzung - Gefahrenschwerpunkte
Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-RL (HWRM-RL) André Schumann (LUNG)
Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-RL (HWRM-RL) André Schumann (LUNG) Gliederung 1. Veranlassung und Zielstellung des Hochwasserrisikomanagements 2. Stand Umsetzung der HWRM-RL in M-V 3. Hochwasserrisikomanagementplanung
Vorsorge für Starkregenereignisse. Ralf Schernikau Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
Vorsorge für Starkregenereignisse Ralf Schernikau Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz Schäden in Millionenhöhe seit 2014: Moscheltal 20. 9.2014 Starkregen Fischbach
KLIMPRAX - Starkregen Vorstellung des geplanten Projekts
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie KLIMPRAX - Starkregen Vorstellung des geplanten Projekts Prof. Dr. Th. Schmid Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Gliederung Hintergrund Das Projekt
Durchsagen über Rundfunk und Fernsehen bei besonderen Gefahrensituationen und Katastrophenfällen
Durchsagen über Rundfunk und Fernsehen bei besonderen Gefahrensituationen und Katastrophenfällen RdErl. des MI vom 5. 5. 2009 43.33 14330/3 (MBL. S. 341) - Im Einvernehmen mit dem MS, MJ, MLV, MW, MLU,
Überwachungsplan nach 17 Abs. 1 Störfall-Verordnung
Überwachungsplan nach 17 Abs. 1 Störfall-Verordnung 1. Räumlicher Geltungsbereich, Zuständigkeit Der Überwachungsplan gilt für alle Störfallbetriebe innerhalb des Saarlandes. Bei Anlagen die dem Bergrecht
Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt Naturschutzkonferenz 2014 am 11. Oktober 2014
Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt Naturschutzkonferenz 2014 am 11. Oktober 2014 Vortrag: Burkhard Henning, Direktor Flussbereiche des LHW 2 Aufgaben des LHW Hochwasserschutz und Wasserbau Planung und
1. Der Stab außergewöhnliche Ereignisse Besetzung des Stabes außergewöhnliche Ereignisse 11
Stabsdienstordnung Stab außergewöhnliche Ereignisse (StDO-SAE) Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Der Stab außergewöhnliche Ereignisse 3 1.1 Die Führungsorganisation in München 3 1.2 Gliederung des Stabes außergewöhnliche
Ausarbeitung über die Zusammenarbeit von Feuerwehren und Technischem Hilfswerk
Ausarbeitung über die Zusammenarbeit von Feuerwehren und Technischem Hilfswerk 1. Vorbemerkung Die in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich kommunalen Feuerwehren und das Technische Hilfswerk als
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Stärke und Gliederung des Katastrophenschutzdienstes (VwV KatSD)
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Stärke und Gliederung des Katastrophenschutzdienstes (VwV KatSD) Vom 24. September 2012 - Az.: 4-1412.2/1 - - 2- INHALTSÜBERSICHT 1 Allgemeines 2 Fachdienst
Informationsblatt über Sicherheitsmaßnahmen
Informationsblatt über Sicherheitsmaßnahmen gemäß 8a der Störfallverordnung (12. BImSchV) Betriebsbereich der Schenker Deutschland AG Aichach Maxstraße 2-4 86551 Aichach Tel.: +49 8251 81978 23 Fax: +49
Fachvortrag FW Mittelrheintal/Berneck-Au-Heerbrugg Au, 7. Januar 2014 Naturgefahrenprojekt
Fachvortrag FW Mittelrheintal/Berneck-Au-Heerbrugg Au, 7. Januar 2014 Naturgefahrenprojekt Tiefbauamt, Sektion Naturgefahren/Talsperren Ralph Brändle Naturgefahrenprojekt Inhalt Ausgangslage Projekt Naturgefahren
Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung
netinforum 2007 Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff 1 5 ArbSchG Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für
Umsetzung der Seveso II Richtlinie in Deutschland
Umsetzung der Seveso II Richtlinie in Deutschland Andreas Henke, Feuerwehr Hannover, Deutschland 1 Historie (1) Seveso (Italien) 1976 Freisetzung von > 2 kg Tetrachlorodibenzodioxin 190 Erkrankte mit Chlorakne,
Mitteilung nach 19 Abs. 2 der Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung 12.
Mitteilung nach 19 Abs. 2 der Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung 12. BImSchV) 1 Allgemeine Angaben 1.1 Einstufung des Ereignisses nach Anhang VI
Truppausbildung Teil 2
Truppausbildung Teil 2 Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Grundlagen des Zivilund Katastrophenschutzes Lernziel Die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und die Ergänzungen des
Modernisierung des Katastrophenschutzes durch aktive Einbeziehung der Bevölkerung
BMBF Innovationsforum Zivile Sicherheit Prof. Dr. Birgitta Sticher (HWR Berlin) Modernisierung des Katastrophenschutzes durch aktive Einbeziehung der Bevölkerung Gliederung Warum die aktive Einbeziehung
Evakuierung. 8. Workshop Assistenzeinsätze und Unterstützungsleistungen, Wissenschaft & Forschung, Oktober 2015 Wien
Evakuierung 8. Workshop Assistenzeinsätze und Unterstützungsleistungen, Wissenschaft & Forschung, 14. - 15. Oktober 2015 Wien Workshop 10: Grenzüberschreitende großräumige Evakuierungsplanung am Beispiel
Gefahrenabwehr. Ihre Aufgabe. Unsere Lösung.
Industrie Service Gefahrenabwehr Gefahrenabwehr. Ihre Aufgabe. Unsere Lösung. www.tuv.com Anwendungsbereich. DISMA (DISaster MAanagement) ist ein Programmsystem zur internen und externen Gefahrenabwehrplanung
Vorsorge für Starkregenereignisse und Hochwasser
Vorsorge für Starkregenereignisse und Hochwasser Ralf Schernikau Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz Hochwasser- und Hochwasser Juni 2013 im Donau- und Elbegebiet Hochwasser
Die Umsetzung der Störfallverordnung in Sachsen. Dipl.-Ing. Peter Gamer Leiter des Referats Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm
Die Umsetzung der Störfallverordnung in Sachsen Dipl.-Ing. Peter Gamer Leiter des Referats Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm Übersicht Einleitung Aufgaben des LfULG - Vollzugsaufgaben - Fachaufgaben
Einbindung einer Bundesbehörde in die Arbeit von Land und Kommunen
Das THW im föderalen System Einbindung einer Bundesbehörde in die Arbeit von Land und Kommunen www.thw.de Faszination Helfen Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) = gegründet 1950 = Behörde im Geschäftsbereich
Im Auftrag der: Gliederung
Betriebliche Maßnahmen für den Hochwasserschutz vor Ort Dipl.-Ing. Peter Zeisler Wiesbaden Im Auftrag der: Gliederung Gliederung Arten von Hochwasser / Überflutungen Gesetzliche Grundlagen / Vorgaben Hochwasserrisiko
Interne Strukturen des DRK
DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V Interne Strukturen des DRK Der DRK Planungsstab Risiko- und Krisenkommunikation Organigramm Krisenmanagement- Vorschrift Folie 2 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz
Arvid Graeger, Abteilungsleiter Gefahrenabwehr und Rettungsdienst beim Rettungsdienst in Düsseldorf
Katastrophenschutzplanung / Externe Notfallplanung Arvid Graeger, Abteilungsleiter Gefahrenabwehr und Rettungsdienst beim Rettungsdienst in Düsseldorf Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung
Rahmenvereinbarung. über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Brand- und Katastrophenschutzes sowie der Hilfeleistung. zwischen
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Brand- und Katastrophenschutzes sowie der Hilfeleistung zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch den Bundesminister des Innern,
Hochwasserrisikomanagementplan des hessischen Mains
Hochwasserrisikomanagementplan des hessischen Mains Ausblick Maßnahmenplanung Informationsveranstaltung in Hofheim am 06.02.2014 RP Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt Dipl. Ing. Lothar
Information für die Nachbarschaft
Information nach 11 (1) Störfallverordnung Für die Nachbarschaft der STOCKMEIER Chemie Eilenburg GmbH & Co. KG Standort Berlin Gradestraße 70 12347 Berlin Stand: Juli 2017 Erstellt: Dr. B. Hinz Standort:
1 Allgemeines. (3) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinn.
Satzung der Stadt Barby zur Umlage von Verbandsbeiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer erster und zweiter Ordnung für die Verbandsgebiete der Unterhaltungsverbände Elbaue und Taube-Landgraben
Hochwasserrisikomanagementplanung in M-V Landesweite Maßnahmen HWRM-MV
Hochwasserrisikomanagementplanung in M-V Landesweite Maßnahmen HWRM-MV André Schumann (LUNG MV) Stand der HWRM-Planung in M-V o HWRM-Planung ist ein fortlaufender Prozess o durch die Aktualisierung im
Extremregen in Münster und Greven Was lernen wir? Eine Bewertung und Einordnung aus Sicht der Bezirksregierung
Extremregen in Münster und Greven Was lernen wir? Eine Bewertung und Einordnung aus Sicht der Bezirksregierung Dr. Christel Wies, Leiterin Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz der Bezirksregierung Münster
Stadt Kehl Brand- und Bevölkerungsschutz Am Läger Kehl
Kostenersatzordnung für Leistungen der Feuerwehr Kehl vom 08. April 2002 mit Kostenverzeichnis Stand Januar 2009 Stadt Kehl Brand- und Bevölkerungsschutz Am Läger 15 77694 Kehl 1 Kostenersatzordnung für
Betriebliche Maßnahmen für den Hochwasserschutz vor Ort. Dipl.-Ing. Peter Zeisler Wiesbaden
Betriebliche Maßnahmen für den Hochwasserschutz vor Ort Dipl.-Ing. Peter Zeisler Wiesbaden Im Auftrag der: Gliederung Gliederung Arten von Hochwasser / Überflutungen Gesetzliche Grundlagen / Vorgaben Hochwasserrisiko
Änderungen und Ergänzungen an:
Ersteller: Stand: 01. Mai 2012 Revision: 4 Änderungen und Ergänzungen an: Feuerwehr-Rottal-Inn@web.de Andreas Ortmaier, Kommandant FF Tann Martin Eichinger, Kommandant FF Kirchdorf a. Inn Markus Pilger,
Freiwillige Feuerwehr Stemwede
Freiwillige Feuerwehr Stemwede Willkommen zur Truppmannausbildung Thema Gefahrenschema Gefahren der Einsatzstelle Gefahren (an) der Einsatzstelle ist der Oberbegriff der Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst,
Gewässer- und Hochwasserschutz Informationsveranstaltung am 05. September 2007 in Nossen
Landwirtschaft, Umwelt und Gesellschaft - Blick 2020 Gewässer- und Hochwasserschutz Informationsveranstaltung am 05. September 2007 in Nossen Das Instrumentarium Die Übersicht Gefahrenhinweiskarten (1
Starkregenrisikomanagement. Sitzung des Gemeinderats am
Sitzung des Gemeinderats am 9.10.2017 Braunsbach 29.5.2016 Was ist Starkregen? Große Niederschlagsmengen innerhalb einer bestimmten, meist nur recht kurzen Zeitspanne oder intensiver Dauerregen. Deutscher
L a n d k r e i s S t e n d a l Katastrophenschutz
L a n d k r e i s S t e n d a l Katastrophenschutz - 1 - stab Ausbildungsplan Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz 2015-2 - ZMZ BW Zivil-Militärische-Zusammenarbeit Bundeswehr Besuch des Landeskommando
Alarm- und Einsatzplan Rhein-Hochwasser 4. Arbeitstagung Land-Kommunen-Kooperation FLIWAS Baden-Württemberg
Alarm- und Einsatzplan Rhein-Hochwasser 4. Arbeitstagung Land-Kommunen-Kooperation FLIWAS Baden-Württemberg 1 Überblick A Auswertung Deichbruchszenarien C Deichverteidigung D Alarm- und Einsatzplan Rhein-Hochwasser
Änderungen und Ergänzungen an:
Stand: 19. März 2014 Revision: 5 Änderungen und Ergänzungen an: info@feuerwehr-rottal-inn.de Ersteller: Andreas Ortmaier, Kommandant FF Tann Martin Eichinger, Kommandant FF Kirchdorf a. Inn Markus Pilger,
Technisches Hilfswerk WIR ÜBER UNS. Technische Hilfe weltweit
Technisches Hilfswerk WIR ÜBER UNS Technische Hilfe weltweit Wir sind... das Technische Hilfswerk - THW. T wie Technik - H wie Hilfe - W wie weltweit. Sicher ist Ihnen das THW ein Begriff, ob aus dem Fernsehen,
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1386 11.05.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Konnexitätsregelung bezüglich
Gesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 23. Jahrgang Potsdam, den 23. Oktober 2012 Nummer 87 Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3270 7. Wahlperiode 03.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Übungen im Katastrophenschutz und ANTWORT der
Muster. Überwachungsprogramm
Anhang 3.2 Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen nach
Alarm- und Einsatzplan Hochwasser
EG-HW 23.11.2015 Bez. Reg. Köln Amt 13 - Feuerwehr Sindorfer Straße 26-50171 Kerpen Alarm- und Einsatzplan Hochwasser HBM Dieter Kempf Stand: 11/2015 Vorstellung Hauptbrandmeister Dieter Kempf (55 Jahre)
Studie. Potenzielle Standorte für Hochwasserpolder und Deichrückverlegungen an den Gewässern Elbe, Mulde, Saale und Weiße Elster
Studie Potenzielle Standorte für Hochwasserpolder und Deichrückverlegungen an den Gewässern Elbe, Mulde, Saale und Weiße Elster Halle (Saale), 31. August 2014 2 1 Veranlassung und Zielstellung In der Vergangenheit
Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe der IKSE. Ein wesentlicher Bestandteil der Hochwasservorsorge
Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe der IKSE Ein wesentlicher Bestandteil der Hochwasservorsorge 2 Maßnahmen des Aktionsplanes Maßnahmen für den natürlichen Hochwasserrückhalt auf der Fläche des Einzugsgebiets
We need a plan! Deutsche Arbeitsgemeinschaft Krankenhaus-Einsatzplanung = DAKEP DAKEP. DAKEP-presentation Januar 2015
Deutsche Arbeitsgemeinschaft Krankenhaus-Einsatzplanung = -presentation Januar 2015 Günter Scholtes Dr. Katja Scholtes Prof. Dr. Dr. Alex Lechleuthner Großschadenslage intern oder extern was tun? Ein Krankenhaus
2.1.1 Großschadensereignisse ( Katastrophen ) Die Feststellung eines Großschadensereignisses ( Katastrophe ) ist grundsätzlich meldepflichtig.
Meldungen an die Aufsichts- und Ordnungsbehörden über außergewöhnliche Ereignisse im Bereich der nicht- polizeilichen Gefahrenabwehr sowie Warnung und Information der Bevölkerung RdErl. d. Innenministeriums
Wasserwehrsatzung der Welterbestadt Quedlinburg. Wasserwehrsatzung der Welterbestadt Quedlinburg in der Fassung vom
Bezeichnung Wasserwehrsatzung der Welterbestadt Quedlinburg Beschlussfassung im Stadtrat Ausfertigung Bekanntmachung (Ort/Datum) Wasserwehrsatzung 18.12.2008 22.04.2009 MZ, Quedlinburger Harzbote/11.07.2009
Hochwasserkarten im Freistaat Sachsen. Meeting, Dresden
Hochwasserkarten im Freistaat Sachsen Übersicht zu bestehenden Karteninformationen Gefahrenhinweiskarten Rechtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete Hochwasserschutzkonzepte mit Maßnahmenkarten, Intensitätskarten
Inhalt eines Hochwasserrisikomanagementplanes
09. Februar 2011 Konferenz für ein verbessertes Hochwasserrisikomanagement im Land Brandenburg Inhalt eines Hochwasserrisikomanagementplanes Prof. Dr. Stefan Kaden DHI-WASY GmbH 1 Gliederung 1 EU-Hochwasserrichtlinie
EG-Hochwasserrisikomanagement in NRW Umsetzung an der Sieg
EG-Hochwasserrisikomanagement in NRW Umsetzung an der Sieg Andreas Krimphoff, Dez. 54. BR Köln Köln, 19.11.2013 EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007 Verabschiedung, 2009-10 mit Novellierung des
Ausgewählte Sicherheitsfragen des AKW Grohnde
Ausgewählte Sicherheitsfragen des AKW Grohnde Oda Becker Basis: Die Schwachstellen des AKW Grohnde - Aktueller Handlungsbedarf für die Aufsichtsbehörde; erstellt im Auftrag der Regionalkonferenz Grohnde
b) Ergänzende Unterlagen (bei Bedarf für den Ausbilder zur Vertiefung und als Hintergrundwissen)
Seite 1 Thema Gefahren und Kennzeichnungen Gliederung 1. Einleitung 2. Erstmaßnahmen 3. Verhalten an der Einsatzstelle 4. Zusammenfassung, Wiederholung, Lernkontrolle Lernziele Die Teilnehmer müssen nach
SiLK Sicherheitsmatrix
Sicherheit für Menschen Personal Mitarbeiter Externe Dienstleister Besucher und Nutzer Verwahrte Objekte Objekte / Sammlungen im Depot Objekte / Sammlungen in der Werkstatt Objekte (Sachgüterschutz, Kulturgutschutz)
Vorstellung der Hochwassergefahren- und Risikokarten
Vorstellung der Hochwassergefahren- und Risikokarten Vortrag anlässlich der Informationsveranstaltung Umsetzung der HWRM-RL in Niedersachsen Gliederung 1. Vorstellung Gefahrenkarten 2. Vorstellung Risikokarten
INFORMATIONEN ÜBER SICHERHEITSMASSNAHMEN
INFORMATIONEN ÜBER SICHERHEITSMASSNAHMEN Diese ergänzen die allgemeinen Informationen der Unternehmen der Chemischen Industrie an den Standorten Burg hausen, 1 Name der Betreiber und Anschriften der Betriebsbereiche
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße Magdeburg
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5 HWSB Jerichow, km 40,34-41,20 WSTC GmbH Heydeckstraße 12 Inhaltsverzeichnis 1) Aufgabenstellung / Werdegang
GW-Mess der Feuerwehr Wesel Version: Feuerwehr Wesel. Informationen zum Einsatzfahrzeug: GW-Mess / Dekon / Atemschutz
Feuerwehr Wesel Informationen zum Einsatzfahrzeug: GW-Mess / Dekon / Atemschutz Diese Information darf nur ungekürzt vervielfältigt werden. Eine Veröffentlichung auch auszugsweise bedarf der schriftlichen
ERFAHRUNGSAUSTAUSCH ABFALLWIRTSCHAFT Ablagerungen im Freiland!
ERFAHRUNGSAUSTAUSCH ABFALLWIRTSCHAFT Ablagerungen im Freiland! GZ.: XXX-Gratkorn Folie Nr.: 1 / 4. März 2017 VORBEMERKUNGEN! Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010: Freiland: Alle nicht als Bauland oder
Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum
Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische
Einsatzdokumentation Starterkit Einsatzdokumentation für den Landkreis Rottal-Inn
KREISBRANDINSPEKTION LANDKREIS ROTTAL-INN Einsatzdokumentation Starterkit Einsatzdokumentation für den Landkreis Rottal-Inn Bayern Stand: 01. Februar 2019 Revision: 8 Änderungen und Ergänzungen an: info@feuerwehr-rottal-inn.de
Hochwasserschutzkonzept für Bobenheim-Roxheim
HQ extr (0,5-1m) Mögliches Hochwasser am Bahnhof Hochwasserschutzkonzept für Bobenheim-Roxheim Ralf Schernikau Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz Hochwasser