Einführungserlass zur Erstellung und Fortschreibung von Gefährdungsanalysen im Katastrophenschutz Erlass des MI vom Mai 2003, 25.

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1 Einführungserlass zur Erstellung und Fortschreibung von Gefährdungsanalysen im Katastrophenschutz Erlass des MI vom Mai 2003, /1 Für eine effektive Vorbereitung auf die Katastrophenabwehr ist die Erfassung und Untersuchung der Gefahrenquellen von denen Katastrophen ausgehen können unerlässlich. Gemäß 5 Abs.1 S. 2 KatSG-LSA sind die Katastrophenschutzbehörden dazu verpflichtet. Bewährt hat sich in diesem Zusammenhang die Erstellung von Gefährdungsanalysen. Gefährdungsanalysen sind mit sofortiger Wirkung entsprechend dem beiliegenden Leitfaden (s. Anlage) durch die Katastrophenschutzbehörden zu erstellen bzw. fortzuschreiben. Bis zum 01. Dezember 2003 sind vorhandene Gefährdungsanalysen entsprechend zu überarbeiten, noch fehlende Gefährdungsanalysen nach dem Leitfaden zu erstellen und dem zuständigen Regierungspräsidium vorzulegen. Die Regierungspräsidien berichten mir bis zum 15. Dezember 2003 über den erreichten Stand in ihrem nachgeordneten Bereich. 1

2 Anlage Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Leitfaden zur Erstellung und Fortschreibung von Gefährdungsanalysen im Katastrophenschutz Stand: Mai

3 0. Inhaltsverzeichnis Seite 0. Inhaltsverzeichnis 1. Erläuterungen zum Aufbau und Inhalt einer Gefährdungsanalyse 1.1 Vorbemerkungen 1.2 Aufbau und Gliederung einer Gefährdungsanalyse 1.3 Muster zur Darstellung der Gefährdungsanalyse 1.4 Erläuterungen zu den Hauptgruppen der Gliederung Naturerscheinungen Brände Objekte mit hoher Menschenkonzentration Epidemien und Epizootien (Tierseuchen) Infrastruktur Altlasten 2. Arbeitsschritte zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse 3. Beispiele für die Erstellung einer Gefährdungsanalyse 3.1 Schema der Arbeitsschritte 3.2 Erläuterungen zu den einzelnen Arbeitsschritten zur Erstellung der Gefährdungsanalyse Auswertung aller Ausgangsunterlagen Festlegen der zu betrachtenden Gefahrenquellen des Gebiets und Herausarbeiten von Abhängigkeiten/ Berücksichtigung der Einwirkungen aus den benachbarten Gebieten Beurteilung der Auswirkungen der Gefahrenquellen Bewertung und Darstellung der Gefahrenquelle Ergebnis der Gefährdungsanalyse

4 1. Erläuterungen zum Aufbau und Inhalt einer Gefährdungsanalyse 1.1 Vorbemerkungen Das Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt fordert im 5 u.a. die Untersuchung der Gefahrenquellen von denen Katastrophen ausgehen können. Bewährt hat sich hierzu die Erstellung von Gefährdungsanalysen. Aufgabe und Zielstellung einer solchen Gefährdungsanalyse bestehen darin, Gefahrenquellen als mögliche Ursachen von Katastrophen zu erkennen hierunter sind auch bewusst herbeigeführte Extremsituationen (krimineller und terroristischer Art) zu verstehen - und diese hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf ein Gebiet zu betrachten und zu bewerten. In der Gefährdungsanalyse werden die Gefahrenquellen erfasst, die von ihr ausgehenden Gefahren/ Gefährdungen untersucht und dargestellt sowie mögliche Auswirkungen und Gefahrenschwerpunkte auf bzw. im Zuständigkeitsbereich der Katastrophenschutzbehörde ermittelt. Die erfassten Daten lassen u.a. Schlussfolgerungen über die Art der Gefährdung, über mögliche Auswirkungen auf die Bevölkerung, auf den Tierbestand und die Infrastruktur zu. Für die Planung im Katastrophenschutz lassen sich z.b. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Aussagen zum ggf. erforderlichen Kräfte und Mittelbedarf ableiten. Mit dem Leitfaden zur Erstellung und Fortschreibung von Gefährdungsanalysen im Katastrophenschutz werden für das Land Sachsen-Anhalt einheitliche Vorgaben betreffs Struktur, Inhalt und Form der Gefährdungsanalyse wirksam. Neben der damit erreichten Vergleichbarkeit der Analysen wird auch der Datenaustausch zwischen benachbarten Katastrophenschutzbehörden und mit übergeordneten Behörden wesentlich erleichtert. 3

5 1.2 Aufbau und Inhalt einer Gefährdungsanalyse 1. Naturerscheinungen 1.1 Wettererscheinungen Starker Schneefall/Verwehungen (mit Auswirkungen auf die Infrastruktur) Strenge Frostperioden Sturm Inversionswetterlagen Hitze-/Trockenperioden Starkniederschläge 1.2 Überschwemmungen Hochwasser Deichanlagen Stau- und Rückhalteanlagen 1.3 Erdbewegungen Erdrutsche Erdsenkungen/Erdfälle Erdbeben 2. Brände 2.1 Waldbrände 2.2 Flächenbrände 2.3 Flächenbrände in geschlossenen Ortschaften 3. Objekte mit hoher Menschenkonzentration 4. Epidemien 5. Epizootien (Tierseuchen) 6. Infrastruktur 6.1 Industrie Betriebe nach Störfallverordnung Sonstige Betriebe (nicht nach Störfallverordnung) z.b.: Propangaslager, Tankanlagen, Chemiekalienlager Abfalllager Schadstoffdeponien (soweit nicht der Störfallverordnung unterliegen) Gentechnische Anlagen 4

6 6.2 Verkehr Straße Schiene (Schienenwege, Bahnhöfe, Umschlagplätze) Wasser (Wasserstraßen, Häfen, Schleusen) Luft (Flugplätze ab ICAO 4, Landeplätze, Luftverkehrsstraßen, militärische Flugstrecken 6.3 Leitungen Öl Gas Wasser/Abwasser Rohstoffleitungen Elektroleitungen Fernwärme 7. Altlasten 5

7 1.3 Muster zur Darstellung einer Gefährdungsanalyse 1. Arbeitsschritt Gefahrenquelle 2. Arbeitsschritt Gefahr/Gefährdung 3. Arbeitsschritt Mögliche Auswirkungen 4. Arbeitsschritt Gefahrenschwerpunkte Ergebnis Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: 6

8 1.4. Erläuterungen zu den Hauptgruppen der Gliederung Naturerscheinungen Hierunter sind z.b. Wettererscheinungen, Überschwemmungen oder Erdbewegungen zu verstehen. Unter Wettererscheinungen sind Wetterphänomene zu verstehen, die unmittelbar menschliches Leben und/oder Sachwerte gefährden und unter Umständen einen Notstand hervorrufen können, wie: - Starker Schneefall/Verwehungen mit Auswirkungen auf die Infrastruktur - Strenge Frostperioden - Sturm über Windstärke 7 (über 20m pro Sekunde) auch in Böen - Inversionswetterlagen, hier auch Ozon und Smogerscheinungen - Hitze-/Trockenperioden - Starkniederschläge (Siehe auch Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Überschwemmungen stellen dar: - Hochwasser (regelmäßig ab Warnstufe 3) - Bruch oder Gefährdung von Deichanlagen - Bruch von Stau- und Rückhalteanlagen Erdbewegungen stellen dar: - Erdrutsche - Erdsenkungen/Erdfälle - Erdbeben Brände Hierunter sind die Brandgefahren zu erfassen, die nicht unmittelbar aus der Störung der Infrastruktur entstehen und die Leistungsfähigkeit der zuständigen Feuerwehr übersteigen. Anhaltspunkte für besondere Gefahren ergeben sich z.b. aus: Waldbrandgefahrenklasse, größere geschlossene Waldgebiete, landwirtschaftliche Flächen, Moore, Ödland, vorwiegende Fachwerkbebauung, regelmäßige Straßenmärkte usw. 7

9 1.4.3 Objekte mit hoher Menschenkonzentration Dabei handelt es sich u. a. um Schulen, Krankenhäuser, Heime, Kultureinrichtungen, Sportanlagen, Vergnügungsstätten, aber auch Büro- und Verwaltungskomplexe o.ä., bei denen mit besonderen Problemen bei Unglücksfällen zu rechnen ist. Es spielen Gesichtspunkte wie Evakuierung, Rettung und Versorgung Verletzter, Betreuung der Betroffenen sowie Beräumung eine besondere Rolle Epidemien und Epizootien (Tierseuchen) Hierbei spielt die Einschätzung der Gesundheits-, bzw. Veterinärbehörde eine entscheidende Rolle. Evtl. vorhandene Seuchen- bzw. Tierseuchenpläne stellen eine Grundlage für Maßnahmen der Behörde dar. Hier sind auch Wechselwirkungen mit gentechnischen Anlagen zu betrachten Infrastruktur Hierunter sind die Gefahren zu verstehen, die mit der Urbanisierung und Technisierung der Gesellschaft einhergehen. Diese werden bedingt durch Industrie, landwirtschaftliche Nutzung, Verkehr, Transport und Lagerung von Stoffen und Energieträgern sowie durch kriminelle Eingriffe in die Infrastruktur. Dabei sind sowohl überregionale als auch regionale Anlagen, unabhängig davon, ob sie der Störfallverordnung unterliegen, zu berücksichtigen. An dieser Stelle sind auch gentechnische Anlagen zu betrachten Altlasten Ausschließlich Belastungen und Kontaminierungen, die aus früherer landwirtschaftlicher, industrieller oder militärischer Nutzung vorhanden sind. (Ansonsten unter 6. zu erfassen). 8

10 2. Arbeitsschritte zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse 1. Arbeitsschritt Betrachtung des Kreisgebietes/kreisfreie Stadt und angrenzender Landkreise/kreisfreien Städte - Einbeziehung vorhandener Erkenntnisse und Erfahrungen - Berücksichtigung zu erwartender Entwicklungstendenzen Abgleich der Vorgaben u. evtl. Ergänzungen mit dem zu analysierenden Gebiet Ausschluss der nicht zutreffenden Gliederungspunkte Beteiligung der zuständigen Behörden (Bund, Land, Kommunale; Behördenbeispiele aus FwDV 100) Zweckverbände. Anforderung von bestehenden Sonderplänen, externen A- larmplänen nach Seveso II, sonstiger Planungen Beteiligung der außerhalb der öffentlichen Verwaltung stehenden Stellen, Anforderung von betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen Hinweis auf Auskunftspflicht nach 5 Abs. 2 KatSG-LSA - z.b.: Unternehmen, Betreibergesellschaften etc. Beteiligung angrenzender kommunaler Gebietskörperschaften zu Gefährdungen auf dortigem Gebiet mit Auswirkungen auf das eigene Gebiet 2. Arbeitsschritt Einordnung der Ergebnisse unter die Gliederungspunkte der Vorgabe - Sämtliche Ergebnisse ohne Wertung. Mehrfaches Erscheinen unter verschiedenen Gliederungspunkten ist möglich. 9

11 3. Arbeitsschritt Abschätzung der Gefährdung für: - Bevölkerung - Tierbestand (auch Wildtiere) - Umwelt, Infrastruktur - Sachwerte - Dabei sind entstehende Dominoeffekte oder Kumulationserscheinungen einzelner, für sich allein gering einzuschätzenden Gefährdungen zu beachten. 4. Arbeitsschritt Darstellung nach Muster Aufnahme in Karte der Gefahrenschwerpunkte oder DISMA Bewertung der Auswirkung (differenziert nach intern/lokal bzw. extern/überörtlich Hierbei ist das unter Abschätzung der Gefährdung gesagte besonders zu beachten. Ergebnis der Gefährdungsanalyse z.b.: Bestimmen der erforderlichen Abwehrmaßnahmen Erstellung von Sonderplänen, externen Alarmplänen etc. Aufbau eines vorbereiteten Sofortmaßnahmenkataloges Feststellen der erforderlichen Kräfte und Mittel 10

12 3. Beispiel für die Erstellung einer Gefährdungsanalyse Die Erstellung der Gefährdungsanalyse erfordert neben der Nutzung von Erkenntnissen der Katastrophenschutzbehörde selbst auch die Mitarbeit anderer Behörden und Stellen. Innerhalb der Katastrophenschutzbehörde sollten Ressorts wie z.b. Umwelt, Verkehr, Gesundheit und Soziales; Bildung und Kultur, Wirtschaft usw. einbezogen werden. Außerhalb der Behörde sollten z.b. Städte und Verwaltungsgemeinschaften/Gemeinden sowie die entsprechenden Einrichtungen aus der Wirtschaft herangezogen werden. Die Gefahrenschwerpunkte sind auf einer topographischen Karte des jeweiligen Gebietes mindestens im Maßstab 1: (für Landkreise und kreisfreie Städte) mit UTM-Gitternetz darzustellen. Die im nachfolgenden Schema dargestellten Arbeitsschritte stellen die wichtigsten zur Erar- beitung einer Gefährdungsanalyse dar. Anhand von Beispielen, bezogen auf einen Land- sollen die einzelnen Arbeitsschritte verdeutlicht kreis, werden. 11

13 3.1. Schema der Arbeitschritte 1. Arbeitsschritt Auswertung aller Ausgangsunterlagen 2. Arbeitsschritt Festlegen der zu betrachtenden Gefahrenquelle des Gebiets und Herausarbeiten von Abhängigkeiten / Berücksichtigung der Einwirkungen aus den benachbarten Gebieten 3. Arbeitsschritt Beurteilung der Auswirkungen der Gefahrenquelle 4. Arbeitsschritt Bewertung und Darstellung der Gefahrenquelle I. JA Gibt es im Zuständigkeitsbereich weitere Gefahrenquellen? NEIN Das Ergebnis der Gefährdungsanalyse bildet die Grundlage für: Bestimmen der erforderlichen Abwehrmaßnahmen Feststellen der erforderlichen Kräfte und Mittel Erstellung von Sonderplänen Vorhaltung bestimmter Materialien etc. 12

14 3.2 Erläuterungen zu den einzelnen Arbeitsschritten zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse Auswertung aller Ausgangsunterlagen 1. Arbeitsschritt Auswertung aller Ausgangsunterlagen Als Ausgangsmaterialien sind insbesondere zu nutzen (Beispiele) Die Gefährdungsanalyse des Zuständigkeitsbereiches (sofern vorhanden) Erfahrungen aus Katastrophen, extremen Wettererscheinungen und anderen außergewöhnlichen Situationen, die im Gebiet aufgetreten sind bzw. eingewirkt haben Unterlagen über mögliche Gefährdungen, die von Betrieben, Unternehmen, Forschungsstätten etc. ausgehen und das Gebiet beeinträchtigen können einschließlich Betriebe, die unter sie Störfallverordnung zum BImSchG fallen Kreisbeschreibung zum Zivil- und Katastrophenschutz Unterlagen über Lagerstätten (Bergbau, Bodenschätze, aufgelassene Abbaugebiete) Entwicklungstendenzen des Gebietes 13

15 3.2.2 Festlegen der zu betrachtenden Gefahrenquellen des Gebiets und Herausarbeiten von Abhängigkeiten/ Berücksichtigung der Einwirkungen aus benachbarten Gebieten 2. Arbeitsschritt Festlegen der zu betrachtenden Gefahrenquellen des Gebiets und Herausarbeiten von Abhängigkeiten / Berücksichtigung der Einwirkungen aus den benachbarten Gebieten Aus der Sicht des Katastrophenschutzes ist das gesamte Gebiet für die Erarbeitung einer Gefährdungsanalyse zugrunde zu legen. Folgende Gefahrenquellen bzw. Schwachstellen sind zu berücksichtigen: Gefahrenquellen, die Ausgangspunkt von Schadens- oder Unglücksfällen großen und in der Regel überörtlichen Ausmaßes sein können, z. B.: Einrichtungen und Anlagen, die durch die Lagerung, Produktion und Anwendung von explosiven, toxischen bzw. radioaktiven Stoffen eine Gefahr bilden) Einrichtungen und Anlagen der Gentechnik Einrichtungen und Anlagen, die Ausgangspunkt einer erheblichen Beeinträchtigung der Umwelt sein können (Schadstoffdeponien) Erdgasspeicher, Erdölspeicher Anlagen des Hochwasserschutzes (z.b. Deichanlagen, Stau- und Rückhalteanlagen) Schwachstellen der Infrastruktur) z.b.: Anlagen und Einrichtungen der -Elektroenergieversorgung, Gasversorgung, Wärmeversorgung -Wasserversorgung und Abwasserentsorgung -Versorgung mit festen und flüssigen Brennstoffen Anlagen der Kommunikation und Information (Telefonumsetzer, Antennenanlagen des Rundfunks und Fernsehens..) Verkehrsknotenpunkte (Bahnanlagen, Autobahnen, Binnenschifffahrtsanlagen...) 14

16 Bereiche, die durch Ausfall der Infrastruktur besonders gefährdet sind, z.b.: Gebiete mit hoher Konzentration an Bevölkerung Gebiete mit hoher Industriedichte Gebiete in denen erhebliche Folgen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen können Gebiete, die durch folgenschwere Naturereignisse, extreme Wettererscheinungen und Unglücksfälle besonders gefährdet sind, z.b.: Gebiete, die durch Erdsenkungen und Erdrutsche gefährdet sind Überschwemmungs- bzw. überflutungsgefährdete Gebiete, Gefahr durch Eisstau Bedeutende wald- oder moorbrandgefährdete Gebiete Straßen und Schienenwege für den Transport von Gefahrgut Bedeutende Luftverkehrswege (zivil und militärisch) und Flugplätze Bedeutende Wasserschifffahrtsstraßen 15

17 Beispiel Landkreis x Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: Hochwasser Beispiel Die Lage entwickelt sich überwiegend über einen längeren Zeitraum und ist vorausschauend zu beurteilen Hochwasser kann entstehen durch Niederschläge Rückstau Intensive Schneeschmelze Erhöhtes Ablassen der Talsperren Ausuferung nichtdeichgeschützter Wasserläufe Überflutung, Beschädigung und Zerstörung von Hochwasserschutzanlagen Deichbrüche Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: Erdgas / Pipeline Beispiel für mögliche Ursachen eines Bruches Korrosion Materialermüdung Beschädigung durch Dritte Montagefehler Explosionen Brände Schadstoffaustritt 16

18 Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: Flugzeugabstürze Störungen der Infrastruktur Beispiel für Gründe eines Absturzes Brände / Waldbrände Unfälle in der Luft Terroranschläge Technischer Defekt Fahrlässigkeit 17

19 3.2.3 Beurteilung der Auswirkungen der Gefahrenquellen 3. Arbeitsschritt Beurteilung der Auswirkungen der Gefahrenquelle Bei der Erstellung einer auf das Kreis-/Stadtgebiet bezogenen Gefährdungsanalyse sind den Betrachtungen auch möglicherweise auftretende Zerstörungen/Schädigungen zu Grunde zu legen. Dieser Schritt dient der generellen Feststellung möglicher Gefährdungen durch die Abschätzung der Auswirkungen sowie deren mögliche Folgen sowohl auf das eigene als auch auf das angrenzende Gebiet Beispiel Landkreis x Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: Hochwasser Beispiel Die Lage entwickelt sich überwiegend über einen längeren Zeitraum und ist vorausschauend zu beurteilen Hochwasser kann entstehen durch Niederschläge Rückstau Intensive Schneeschmelze Erhöhtes Ablassen der Talsperren Ausuferung nicht deichgeschützter Wasserläufe Überflutung, Beschädigung und Zerstörung von Hochwasserschutzanlagen Deichbrüche Überschwemmung von Ortslagen Überschwemmung von Wohn- und Gewerbegebieten, Acker- und Weideland Überflutung, Unterspülung, Verschlammung der Verkehrsinfrastruktur Sperrungen und Umleitungen von Straßen und Schienenwegen Wassereinbrüche in Gebäude; auch tiefliegende Gebäude, Parkhäuser o.ä Verbreitung von Schadstoffen (Öl, Chemikalien, Abwasser) Seuchengefahr (Tier, Menschen) Rückstau in Zuflüsse Erdsenkungen Ansteigen des Grundwasserspiegels 18

20 Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: Erdgas / Pipeline Beispiel für mögliche Ursachen eines Bruches Korrosion Materialermüdung Beschädigung durch Dritte Montagefehler Explosionen Brände Schadstoffaustritt Personenschäden durch Vergiftung oder Explosion (Druckwelle) Entstehung von Bränden (Waldbrände, Brände in Wohngebieten) Verkehrsbehinderung durch Erdauswurf nach Explosion Störungen in der Versorgung der Bevölkerung mit Gas Gefährdung von Tieren Sekundärschäden im Bereich Infrastruktur (Wärmeversorgung) Umweltschäden durch Schadstoffaustritt 19

21 Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung Mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: Flugzeugabstürze Beispiel für Gründe eines Absturzes Unfälle in der Luft Terroranschläge Technischer Defekt Fahrlässigkeit Störungen der Infrastruktur Brände / Waldbrände Massenhafter Anfall von Toten Zerstörung von Gebäuden Sekundärschäden Brände/Explosionen Umweltbelastung Zerstörung von Versorgungsleitungen Seuchengefahr 20

22 3.2.4 Bewertung und Darstellung der Gefahrenquelle 4. Arbeitsschritt Bewertung und Darstellung der Gefahrenquelle Nach Beendigung der Untersuchungen erfolgt die Zusammenfassung der Ergebnisse. Die einzelnen Gefahrenquellen werden gewertet in Bezug auf ihre: Auswirkungen und mögliche Folgen Abhängigkeit untereinander Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Umwelt, Sachwerte Sonstige Auswirkungen auf das Gebiet Mögliche Hilfsmittel zur Auswertung können sein: Anwendung von DISMA sowie entsprechendes Kartenmaterial. 21

23 Beispiel Landkreis x Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: Hochwasser Beispiel Die Lage entwickelt sich überwiegend über einen längeren Zeitraum und ist vorausschauend zu beurteilen Hochwasser kann entstehen durch Niederschläge Rückstau Intensive Schneeschmelze Erhöhtes Ablassen der Talsperren Ausuferung nichtdeichgeschützter Wasserläufe Überflutung, Beschädigung und Zerstörung von Hochwasserschutzanlagen Deichbrüche Überschwemmung von Ortslagen Überschwemmung von Wohn- und Gewerbegebieten, Acker- und Weideland Überflutung, Unterspülung, Verschlammung von Verkehrsinfrastruktur Sperrungen und Umleitungen von Straßen und Schienenwegen Wassereinbrüche in Gebäude auch tiefliegende Gebäude, Parkhäuser o.ä Verbreitung von Schadstoffen (Öl, Chemikalien, Abwasser) Seuchengefahr (Tier, Menschen) Rückstau in Zuflüsse Erdsenkungen Ansteigen des Grundwasserspiegels a) betroffenen Ortslagen Lödderitz; Breitenhagen; Groß Rosenburg; Klein Rosenburg; Calbe; Tornitz; Schwarz Barby; Glinde; Pömmelte; Schönebeck; Ranies; Pretzien; Plötzky; Löbnitz b) Verkehrsverbindungen 1. Elbe Straßenbrücke Schönebeck B 246a Eisenbahnbrücke Barby Fähre Barby L 51 Fähre Breitenhagen K Saale Straßenbrücke Calbe L 63 Eisenbahnbrücke Calbe Fähre Calbe Kommunalstra- ße Hochwehr Calbe Fähre Groß Rosenburg 3. Deiche im gesamten Kreisgebiet, an denen Schwach- stellen bekannt sind 22

24 Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: Erdgas / Pipeline Beispiel für mögliche Ursachen eines Bruches Korrosion Materialermüdung Beschädigung durch Dritte Montagefehler Explosionen Brände Schadstoffaustritt Personenschäden durch Vergiftung oder Explosion (Druckwelle) Entstehung von Bränden (Waldbrände, Brände in Wohngebieten) Verkehrsbehinderung durch Erdauswurf nach Explosion Störungen in der Versorgung der Bevölkerung mit Gas Gefährdung von Tieren Sekundärschäden im Bereich Infrastruktur (Wärmeversorgung) Umweltschäden durch Schadstoffaustritt Erdgasnetze in den Städten/ Gemeinden: Atzendorf, Barby, Biere, Brumby, Calbe, Eggersdorf, Eickendorf, Förder-stedt, Glöthe, Gnadau, Großmühlingen, Groß Rosenburg (nur Baustoffzentrum Saaledreieck), Kleinmühlingen, Löbnitz, Plötzky, Pretzien, Sachsendorf (nur Getreidelager), Schönebeck, Welsleben Erdgashochdrucküberlandleitung der Verbundnetz Gas AG berührte Städte/ Gemeinden: Atzendorf, Biere, Brumby, Calbe, Eickendorf, Förderstedt, Glöthe Großmühlingen, Schönebeck, Welsleben, Zuchau Rohstoffpipeline Rostock-Böhlen der Buna- SOW-Leuna Olefinverbund GmbH berührte Gemeinden :Atzendorf, Biere, Förderstedt, Löbnitz 23

25 Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: Flugzeugabstürze Beispiel für Gründe eines Absturzes Unfälle in der Luft Terroranschläge Technischer Defekt Fahrlässigkeit Störungen der Infrastruktur Brände / Waldbrände Massenhafter Anfall von Toten Zerstörung von Gebäuden Sekundärschäden Brände/Explosionen Umweltbelastung Zerstörung von Versorgungsleitungen Seuchengefahr Sportflugplätze Zackmünde und Kleinmühlingen Südöstlicher Teil des Landkreises durch Verkehrsflugschneise und Tiefflugkorridor der Bundeswehr 24

26 3.2.5 Ergebnise der Gefährdungsanalyse Ergebnis der Gefährdungsanalyse Ausgehend von den durchgeführten Untersuchungen sind Maßnahmen und Schlussfolgerungen herauszuarbeiten, die dem Schutz der Bevölkerung dienen. Diese Schlussfolgerungen können beinhalten: 1. Erstellung von Sonderplänen 2. Planungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung der Vorsorge zum Schutz vor Großschadenslagen und Katastrophen 3. Zur Umsetzung der Maßnahmen empfehlen sich folgende Einzelmaßnahmen: 1. Aufstellung und Ausbildung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes 2. Überprüfung und Aktualisierung der Auskunftsunterlagen und Einsatzpläne (u.a. Abwehrkalender) 3. Durchführung von Katastrophenschutzübungen zu bestimmten Gefahrenschwerpunkten 4. Lokale Reservebildung (z.b. Sandsäcke, Betreuungsgegenstände, Verbandsmaterialien) 5. Gespräche zur Beseitigung von Gefahrenschwerpunkten im Zusammenwirken mit anderen Behörden/Dienststellen/Institutionen, sofern eine Beseitigung möglich ist. 6. Vorbereitung einer Warnung der Bevölkerung 7. Vorbereitung amtlicher Durchsagen 25

27 Beispiel Landkreis x Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: Hochwasser Die Lage entwickelt sich überwiegend über einen längeren Zeitraum und ist vorausschauend zu beurteilen Hochwasser kann entstehen durch Niederschläge Rückstau Intensive Schneeschmelze Erhöhtes Ablassen der Talsperren Ausuferung nichtdeichgeschützter Wasserläufe Überflutung, Beschädigung und Zerstörung von Hochwasserschutzanlagen Deichbrüche Überschwemmung von Ortslagen Überschwemmung von Wohn- und Gewerbegebieten, Acker- und Weideland Überflutung, Unterspülung, Verschlammung von Verkehrsinfrastruktur Sperrungen und Umleitungen von Straßen und Schienenwegen Wassereinbrüche in Gebäude auch tiefliegende Gebäude, Parkhäuser o.ä Verbreitung von Schadstoffen (Öl, Chemikalien, Abwasser) Seuchengefahr (Tier, Menschen) Rückstau in Zuflüsse Erdsenkungen Ansteigen des Grundwasserspiegels c) betroffene Ortslagen Lödderitz; Breitenhagen; Groß Rosenburg; Klein Rosenburg; Calbe; Tornitz; Schwarz Barby; Glinde; Pömmelte; Schönebeck; Ranies; Pretzien; Plötzky; Löbnitz d) Verkehrsverbindungen 1. Elbe Straßenbrücke Schönebeck B 246a Eisenbahnbrücke Barby Fähre Barby L 51 Fähre Breitenhagen K Saale Straßenbrücke Calbe L 63 Eisenbahnbrücke Calbe Fähre Calbe Kommunalstra- ße Hochwehr Calbe Fähre Groß Rosenburg 3. Deiche im gesamten Kreisgebiet, an denen Schwach- stellen bekannt sind Feuerwehr THW Rettungsdienst Katastrophenschutzkräfte Wasserwehren und Deichwachen der Gemeinden örtlich vorhandenen Kräften und Mitteln privater Firmen Bundeswehr Handlungen nach den Hochwasserschutzplänen Ziehen des Pretziener Wehres Anmerkung:. 26

28 Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: Erdgas / Pipeline Beispiel für mögliche Ursachen eines Bruches Korrosion Materialermüdung Beschädigung durch Dritte Montagefehler Explosionen Brände Schadstoffaustritt Personenschäden durch Vergiftung oder Explosion (Druckwelle) Entstehung von Bränden (Waldbrände, Brände in Wohngebieten) Verkehrsbehinderung durch Erdauswurf nach Explosion Störungen in der Versorgung der Bevölkerung mit Gas Gefährdung von Tieren Sekundärschäden im Bereich Infrastruktur (Wärmeversorgung) Umweltschäden durch Schadstoffau Erdgasnetze in den Städten/ Gemeinden: Atzendorf, Barby, Biere, Brumby, Calbe, Eggersdorf, Eickendorf, Förderstedt, Glöthe, Gnadau, Großmühlingen, Groß Rosenburg (nur Baustoff-zentrum Saaledreieck), Kleinmühlingen, Löbnitz, Plötzky, Pretzien, Sachsen-dorf (nur Getreidelager), Schönebeck, Welsleben Erdgashochdrucküberlandleitung der Verbundnetz Gas AG berührte Städte/ Gemeinden: Atzendorf, Biere, Brumby, Calbe, Eickendorf, Förderstedt, Glöthe Großmühlingen, Schönebeck, Welsleben, Zuchau Rohstoffpipeline Rostock- Böhlen der Buna-SOW- Leuna Olefinverbund GmbH berührte Gemeinden : Atzendorf, Biere, Förderstedt, Löbnitz Gefahrenabwehrplan Verbundnetz Gas AG Gefahrenabwehrplan Buna-SOW Leuna Olefinverbund GmbH EMS Schönebeck Feuerwehr Rettungsdienst THW LHW TUIS Siehe oben 27

29 Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz von: Flugzeugabstürze Havarien in der Luft Terroranschläge Technischer Defekt Fahrlässigkeit Störungen der TIS Brände / Waldbrände Bildung von Schadstoffwolken Massenhafter Anfall von Toten Zerstörung von Gebäuden Sekundärschäden Brände/Explosionen Umweltbelastung Zerstörung von Versorgungsleitungen Seuchengefahr Sportflugplätze Zackmünde und Kleinmühlingen Südöstlicher Teil des Landkreises durch Verkehrsflugschneise und Tiefflugkorridor der Bundeswehr Feuerwehr Rettungsdienst THW Katastrophenschutzeinheiten Sanitätsdienst/Betreuungsdienst untere Wasserbehörde LHW 28

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