REGIONALES RAUMENTWICKLUNGSPROGRAMM

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1 REGIONALES RAUMENTWICKLUNGSPROGRAMM WESTMECKLENBURG Wismar Grevesmühlen Schwerin Hamburg Hagenow Parchim Ludwigslust Berlin Abschließende Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausweisung des Eignungsgebietes Windenergieanlage Groß Krams im Rahmen des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenbug (RREP WM, 2011) und zum Entwurf des dazugehörigen Umweltberichtes März 2014 Regionaler Planungsverband Westmecklenburg Mecklenburg-Vorpommern

2 Herausgeber Regionaler Planungsverband Westmecklenburg Geschäftsstelle: Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Schloßstraße 6-8, Schwerin Telefon: Fax: Internet:

3 Abschließende Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausweisung des Eignungsgebietes Windenergieanlage Groß Krams im Rahmen des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM, 2011) und zum Entwurf des dazugehörigen Umweltberichtes März 2014 Inhaltsverzeichnis Seite 1.) Einleitende Erläuterungen ) Änderung in der Karte (M 1: ) ) Änderung im Umweltbericht zum RREP WM..8 1

4 2

5 1.) Einleitende Erläuterungen Dieses Kapitel ist nicht Gegenstand der abschließenden Öffentlichkeitsbeteiligung, sondern dient ausschließlich der einleitenden Erläuterung. Erläuterung des Verfahrens: Im Rahmen der Aufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM, 2011) war das potenzielle Eignungsgebiet Windenergieanlage Groß Krams Gegenstand von drei Beteiligungsstufen. Im Zuge der 3. Beteiligungsstufe wurde der betreffenden Fläche die Nummer 30 zugewiesen. Aufgrund artenschutzrechtlicher Bedenken hat die Verbandsversammlung auf ihrer 39. Sitzung am die Herausnahme des potenziellen Eignungsgebietes aus dem Entwurf des RREP WM beschlossen (siehe Beschluss VV-2/11 der 39. Verbandsversammlung am ). Die Genehmigung des RREP WM wurde daraufhin ohne das strittige Eignungsgebiet beantragt. Das Programm wurde am als Landesverordnung festgesetzt. Im Rahmen ihrer 41. Sitzung am hat die Verbandsversammlung die Geschäftsstelle beauftragt, eine erneute Prüfung hinsichtlich der naturschutzfachlichen Eignung des Gebietes unter Zugrundelegung der landeseinheitlichen Kriterien nach RL-RREP 2008 zu veranlassen und einen entsprechenden Abwägungsvorschlag zu erarbeiten (siehe Beschluss VV-7/11 der 41. Verbandsversammlung am ). Der Vorstand hat daraufhin das Büro CompuWelt in Matzlow mit der Erarbeitung eines Artenschutzgutachtens für das zu überprüfende potenzielle Eignungsgebiet Windenergieanlage Groß Krams beauftragt (siehe Beschluss VS-3/12 der 85. Vorstandssitzung am ). Die Ergebnisse des Anfang Juni 2013 vorgelegten Gutachtens wurden in den Gremien des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg erörtert (143. Sitzung der AG Vorstand am ; 93. Sitzung des Vorstandes am ). Anschließend erfolgte durch die Verbandsversammlung die Beschlussfassung zur Freigabe der entsprechend dem Artenschutzgutachten geeigneten Flächen für eine abschließende Öffentlichkeitsbeteiligung (siehe Beschluss VV-4/13 der 45. Verbandsversammlung am ). Fazit: Das potenzielle Eignungsgebiet Windenergieanlagen Groß Krams Nr einschließlich der beiden Teilflächen a und b ist Gegenstand der abschließenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Erläuterung der Ergebnisse der naturschutzfachlichen Prüfung: Gegenstand des Artenschutzgutachtens Groß Krams sind drei Teilgutachten zu dem Vorkommen und dem Grad der Gefährdung von Fledermäusen, Brutvögeln sowie Zugvögeln. Insgesamt kommt das Gutachten (hier: Abschlussbericht zur Eignungsprüfung einer Potentialfläche für die Windenergieerzeugung im Untersuchungsgebiet Groß Krams, Stand ) zu dem Ergebnis, dass eine Ausweisung des Gebietes auf regio- 1 Die neue Nummerierung (Nr. 32) erfolgte in Anpassung an die laufende Nummerierung gemäß RREP WM,

6 naler Ebene nach altem Verfahren (RREP WM, 2011) möglich gewesen wäre. Die landeseinheitlichen Kriterien nach RL-RREP 2008 wurden vollumfänglich eingehalten. Die Einzelfallprüfung ergab jedoch, dass es durchaus artenschutzrechtlich relevante Gründe gibt, die einer Realisierung der Gesamtfläche entgegen stehen. So würde es ggf. aufgrund der artenschutzfachlichen Belange zu einer Flächenreduzierung im Zuge der nachfolgenden Genehmigungsplanung kommen, in deren Rahmen eine strengere artenschutzrechtliche Prüfung stattfindet. Auch werden auf Ebene der Genehmigungsplanung weitere bzw. mehrere Arten betrachtet, die im Rahmen der Aufstellung des RREP nicht zu prüfen sind. Die Hindernisse sind dabei jedoch z. T. durch Ausgleichsmaßnahmen kompensierbar. Diese sollten in der Regel schon vor Baubeginn der Windenergieanlagen umgesetzt werden und in der Nähe des Eingriffs erfolgen. Daher wird gutachterlich empfohlen, auf regionalplanerischer Ebene nur diejenigen Flächen rechtsverbindlich auszuweisen, die im Rahmen der anschließenden Genehmigungsplanung als realisierbar eingestuft werden. Hierbei handelt es sich um die mit den Stufen 0, 1 und 2 bewerteten Planflächen entsprechend dem Abschlussbericht des o. g. Gutachtens. Im Hinblick auf den einzuleitenden Verfahrensabschluss soll die reduzierte Gebietskulisse im Rahmen einer nochmaligen, abschließenden Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt gemacht werden. Verfahrensbestandteil ist die Beteiligung zum Entwurf des Umweltberichtes. Weiterführende Informationen: Folgende Dokumente können auf der Internetseite des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg unter ( Downloads ) heruntergeladen werden: - Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (RREP WM, 2011) einschließlich Karte M 1: und Umweltbericht, - Bekanntmachung der abschließenden Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausweisung des Eignungsgebietes Windenergieanlage Groß Krams, - Ausgewählter Inhalt der abschließenden Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausweisung des Eignungsgebietes Windenergieanlage Groß Krams einschließlich Umweltbericht ( Beteiligungsbroschüre ), - Artenschutzgutachten Groß Krams bestehend aus dem Abschlussbericht zur Eignungsprüfung einer Potentialfläche für die Windenergieerzeugung im Untersuchungsgebiet Groß Krams vom sowie den drei Teilgutachten. Das Artenschutzgutachten Groß Krams kann zudem in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg eingesehen bzw. über diese bezogen werden. 4

7 2.) Änderung in der Karte (M 1: ) Legende zur Karte (M 1: ) 5

8 Eignungsgebiet Windenergieanlage Groß Krams (Nr. 32) Ausschließlich das in dem Kartenauszug dargestellte Eignungsgebiet Windenergieanlage Nr. 32, bestehend aus den beiden Teilflächen a und b, ist Gegenstand der abschließenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Andere Inhalte des Kartenauszugs sind nicht Gegenstand der abschließenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Kartenauszug entspricht nicht dem Maßstab 1: Signaturen sind der Legende zur Karte (M 1: ) auf Seite 5 zu entnehmen. 6

9 Anlage zu 6.5 Auf Seite 153 des RREP WM, 2011 wird die Tabelle wie folgt aktualisiert: Eignungsgebiete Windenergieanlagen in Westmecklenburg Nr. Gebiet Gemeinde Bezeichnung Fläche (in ha) 1 I/58/02 Selmsdorf Sülsdorf 47 2 I/58/03 Schönberg Schönberg 69 3 I/58/06 Kalkhorst Neuenhagen 46 4 I/58/11 Gägelow Gägelow 90 5 I/58/12 Hornstorf Rohlstorf 99 6 I/58/14 Upahl Groß Pravtshagen 56 7 I/58/15 Upahl Upahl 22 8 I/58/16 Rüting Rüting 55 9 I/58/18 Testorf-Steinfort Harmshagen I/58/19 Rehna Löwitz I/58/20 Gadebusch Gadebusch I/58/21 Cramonshagen Nienmark I/58/22 Klein Trebbow Groß Trebbow I/58/23 Gottesgabe Klein Welzin I/58/24 Bad Kleinen Hoppenrade I/54/02 Lübesse Lübesse I/60/01 Bülow Prestin I/60/02 Groß Niendorf Groß Niendorf I/60/03 Hohen Pritz Hohen Pritz I/60/06 Zölkow Kladrum I/60/07 Grebbin Grebbin I/60/08 Werder Werder I/60/09 Lutheran Lutheran I/60/10 Gischow Gischow I/60/11 Barkhagen Plauerhagen NWM Schildetal Renzow PCH Parchim Parchim PCH Barkhagen Barkow PCH Siggelkow Redlin PCH Suckow Suckow LWL Milow Milow a LWL-PCH Groß Krams Groß Krams b LWL-PCH Groß Krams Groß Krams 5 Summe

10 3.) Änderung im Umweltbericht zum RREP WM Für die Ausweisung des Eignungsgebietes Windenergieanlage Groß Krams ist eine vertiefte Umweltprüfung vorzunehmen. Der Umweltbericht zum RREP WM 2011 wird dahingehend aktualisiert. Das Kapitel VI.9) Eignungsgebiet Windenergieanlage Groß Krams wird dementsprechend neu eingefügt. Alle weiteren Inhalte des Umweltberichtes behalten auch für die zusätzlich vorzunehmende Neuausweisung des Eignungsgebietes Windenergieanlage Groß Krams ihre Gültigkeit bzw. bleiben von der Aktualisierung unberührt. Davon ausgenommen sind redaktionelle Anpassungen des Umweltberichtes und der zusammenfassenden Umwelterklärung im Zuge des Verfahrensabschlusses. VI) Vertiefte Prüfung der Festlegungen mit voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen inklusive FFH-Verträglichkeitsprüfung Das Kapitel VI.9) wird wie folgt eingefügt: VI.9) Eignungsgebiet Windenergieanlage Groß Krams Das Windeignungsgebiet Groß Krams (Nr. 32 a und b 2 ) befindet sich östlich der Ortschaft Redefin in den Gemeinden Bresegard, Groß Krams und Redefin im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Es umfasst eine Fläche von ca. 205 ha. Die Teilfläche 32 a hat eine Flächengröße von ca. 200 ha und die Teilfläche 32 b eine Flächengröße von ca. 5 ha. Das Gebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Wasser- oder naturschutzrechtliche Gebiete sind auf der Fläche des Eignungsgebiets nicht vorhanden. In der Nähe befinden sich die FFH-Gebiete DE Sude mit Zuflüssen und DE Lübtheener Heide und Trebser Moor sowie die SPA-Gebiete 40 Mecklenburgisches Elbetal, 44 Feldmark Strohkirchen und 51 Lübtheener Heide. Bestandteil der Umweltprüfung ist eine vertiefte artenschutzfachliche Prüfung. Im Zuge des Planverfahrens zur Aufstellung des RREP WM ergaben sich für das Gebiet Groß Krams naturschutzfachliche Fragen, die im Rahmen von drei Beteiligungsverfahren nicht vollständig geklärt werden konnten. Aus diesem Grund wurde durch den Regionalen Planungsverband Westmecklenburg (RPV WM) eine Eignungsprüfung der Flächen unter Berücksichtigung der Brut- und Zugvögel sowie der Fledermauspopulationen beauftragt und durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind im Artenschutzgutachten Groß Krams (bestehend aus dem Abschlussbericht zur Eignungsprüfung einer Potentialfläche für die Windenergieerzeugung im Untersuchungsgebiet Groß Krams, Stand sowie den drei Teilgutachten) dokumentiert. Das Gutachten ist unter ( Downloads ) abrufbar bzw. kann in der Geschäftsstelle des RPV WM eingesehen bzw. über diese bezogen werden. So finden nicht nur die auf der regionalplanerischen Ebene artenschutzrechtlich entscheidungsrelevanten Arten, über deren Verbreitung landesweite vollständige und aktuelle Daten der Umweltbehörden vorliegen, Berücksichtigung. Auch werden darüber hinaus diejenigen artenschutzrechtlich relevanten Arten untersucht, für die ein Prüferfordernis erst im Zuge des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens existiert. Somit handelt es sich bei dem Eignungsgebiet Windenergieanlagen Groß Krams um einen Sonderfall, da bereits auf Ebene der Regionalplanung artenschutzrechtliche Tatbestände des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens in die Umweltprüfung mit einbezogen wurden. 2 Im Zuge der 3. Beteiligungsstufe zur Aufstellung des RREP WM, 2011 wurde der Fläche die Nummer 30 zugewiesen. 8

11 Schutzgüter Das Ergebnis der artenschutzfachlichen Prüfung ist in der nachfolgenden Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen unter dem Schutzgut Fauna, Flora und biologische Vielfalt dargestellt. Tabelle 47: Bewertung voraussichtlicher Umweltauswirkungen des Eignungsgebietes Windenergieanlage Groß Krams Voraussichtliche Umweltauswirkungen Mensch Ortschaften sind mindestens m entfernt. Im Gebiet und mit einem Abstand von 800 m um das Gebiet befinden sich keine Splittersiedlungen oder Einzelhäuser. Gemäß GLP M-V ist das Gebiet nicht besonders für Erholungszwecke in Natur und Landschaft geeignet (vgl. Karte VI). Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind somit nicht zu erwarten. Fauna, 1.) Prüfung auf regionalplanerischer Ebene: Flora und Das Gebiet ist durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Besondere Tierlebensräume wie Rastgebiete von Zugvögeln sind gemäß biologische Vielfalt GLP M-V nicht vorhanden (vgl. Karte Ia). Die Fläche hat keine sehr hohe Bedeutung als unzerschnittener Freiraum (vgl. Karte 7b) und besitzt lediglich eine geringe bis mittlere Schutzwürdigkeit des Artenund Lebensraumpotenzials (vgl. Karte Ib). Eine erhebliche Beeinträchtigung des Arten- und Lebensraumpotenzials durch die Errichtung von Windenergieanlagen ist somit nicht zu erwarten. 2.) Vertiefte artenschutzrechtliche Prüfung: a) Ausgangssituation: Grundlage für die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen im Rahmen der Aufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms für Westmecklenburg (RREP WM, 2011) ist die Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung oder Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg- Vorpommern (RL RREP, 2008), 5. Änderung - Hinweise zur Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen (Anlage 3). Nach Anwendung der darin festgelegten Kriterien ergibt sich für das Windeignungsgebiet Groß Krams folgende Abgrenzung: 9

12 Fauna, Flora und biologische Vielfalt Abb. 1: Abgrenzung des Windeignungsgebietes Groß Krams nach RL- RREP, 2008 (siehe Stand 3. Beteiligungsstufe im Rahmen der Aufstellung des RREP WM, 2011) Die Eignungsprüfung der Potenzialfläche für die Windenergienutzung Groß Krams schließt mit dem Ergebnis, dass das Gebiet dem der Eignungsgebietsausweisung für die Windenergienutzung im RREP WM zugrundeliegenden Planungskonzept entspricht: Eine Ausweisung der Potenzialfläche als Eignungsgebiet wäre richtlinienkonform. (Auszug aus: Abschlussbericht zur Eignungsprüfung einer Potentialfläche für die Windenergieerzeugung im Untersuchungsgebiet Groß Krams, Seite 34) Die Ausweisung des Eignungsgebietes wäre also nach raumordnerischen Kriterien auch mit der RL-RREP möglich, im anschließenden Genehmigungsverfahren können dann jedoch mit der Prüfung des Einzelfalls erhebliche artenschutzrechtliche Probleme (Tierabstandskriterien) auftreten. (Auszug aus: Abschlussbericht zur Eignungsprüfung einer Potentialfläche für die Windenergieerzeugung im Untersuchungsgebiet Groß Krams, Seite 35) 10

13 Fauna, Flora und biologische Vielfalt b) Eignungsbewertung Brutvögel: Für die Artengruppe der Brutvögel kommt das Gutachten zu folgender Flächenbewertung: Abb. 2: Bewertung der Flächen für WEA aus brutvogelkundlicher Sicht (sattblau = ungeeignet, hellblau = bedingt geeignet, ohne Färbung = keine nachhaltigen Einschränkungen) 11

14 Fauna, Flora und biologische Vielfalt c) Eignungsbewertung Zugvögel: Für die Artengruppe der Zugvögel kommt das Gutachten zu folgender Flächenbewertung: Abb. 3: Bewertung der Flächen für WEA aus zugvogelkundlicher Sicht (sattblau = ungeeignet, hellblau = bedingt geeignet, ohne Färbung = keine nachhaltigen Einschränkungen) d) Eignungsbewertung Fledermäuse: Für die Artengruppe der Fledermäuse kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass das Gefährdungspotenzial der Fledermäuse als vergleichsweise gering bewertet wird: Insgesamt wird davon ausgegangen, dass eine zukünftige Windenergieanlage im Gebiet zwischen Groß Krams und Redefin ein räumlich begrenztes und geringes Gefährdungspotenzial für Fledermäuse darstellt. [ ] Es wird auf Möglichkeiten einer Minimierung der Gefährdung von Fledermäusen durch WEA hingewiesen. Im Zusammenhang mit anderen Gefährdungen durch den hohen Einsatz von Bioziden beim Mais- und Rapsanbau, wie im Jahr 2012 im Untersuchungsraum, wird das Gefährdungspotential der Fledermäuse durch WEA als niedrig eingeschätzt. (Auszug aus: Abschlussbericht zur Eignungsprüfung einer Potentialfläche für die Windenergieerzeugung im Untersuchungsgebiet Groß Krams, Seite 27) 12

15 Fauna, Flora und biologische Vielfalt e) Gesamtbilanz aus naturschutzfachlicher Sicht: Bei einer zusammenfassenden Betrachtung ergibt sich folgende Flächenbewertung: Abb. 4: Zusammenfassende Bewertung des Plangebietes aus naturschutzfachlicher Sicht (sattblau = ungeeignet, hellblau = bedingt geeignet, ohne Färbung = keine nachhaltigen Einschränkungen) f) Gesamtbilanz unter dem Aspekt des Ausgleichsaufwandes und der Einschränkungsüberlagerungen: Im Ergebnis der Überlagerung von Einschränkungen ergeben sich neue, als ungeeignet zu bewertende Zonen: Unter Beachtung weiterer Abstandskriterien (z. B. zu Baumreihen) verbleiben praktisch keine völlig konfliktfreien Räume in der Potentialfläche. Selbst wenn die bestehenden Einschränkungen oft nur 4-8 Wochen bestehen, bilden die geltenden Kriterien teilweise Hindernisse für die Errichtung von WEA. Auffällig ist dabei zudem, dass die Einschränkungs- bzw. Ausschlusszonen zwischen der Brutzeit und Zugzeit wenige Überdeckungen zeigen. Die Hindernisse sind dabei jedoch z. T. durch Ausgleichsmaßnahmen kompensierbar. Diese sollten in der Regel schon vor Baubeginn der WEA umgesetzt werden und im Nahbereich des Eingriffs erfolgen. Ein Baubeginn kann dann jedoch erst nach Erreichen der Wirksamkeit der Maßnahmen erfolgen. Jedoch selbst nach Schaffung von Ausgleich, kann die Prüfung des Einzelfalls für Arten wie Uhu und Wieseweihe einzelne Standorte nicht ausgeschlossen werden. 13

16 Fauna, Flora und biologische Vielfalt Für Arten wie Seeadler, Wiesenweihe und Uhu sind innerhalb der 6 km-vorbehaltsräume um die Nistplätze Raumnutzungsprüfungen durch evtl. Vorhabensträger nachzuweisen, die zeigen, dass es keine Funktionsräume den Bestand der lokalen Population beeinträchtigen. Dies betrifft die gesamte Potentialfläche. Auch ein Wandel in den angebauten Kulturen des Ackerbaus würde kurzfristig die lokalen Einschränkungen verlagern. (Auszug aus: Abschlussbericht zur Eignungsprüfung einer Potentialfläche für die Windenergieerzeugung im Untersuchungsgebiet Groß Krams, Seite 37 und 38) Somit ergeben sich für die Planfläche vier Stufen der Einschränkungen eines möglichen Eignungsgebietes im Genehmigungsverfahren. Abb. 5: Zusammenfassende Bewertung des Plangebietes unter dem Aspekt des Ausgleichsaufwands und Einschränkungsüberlagerungen (0 = keine Eingriffsfolgen, 1 = ausgleichbare Eingriffsfolgen, 2 = vor Baubeginn auszugleichende Eingriffsfolgen, 3 = nicht vollständig ausgleichbare Eingriffsfolgen) 14

17 Fauna, Flora und biologische Vielfalt g) Flächenzuschnitt auf regionalplanerischer Ebene: Auf regionalplanerischer Ebene sind diejenigen Flächen rechtsverbindlich auszuweisen, die im Rahmen der anschließenden Genehmigungsplanung als realisierbar eingestuft werden. Hierbei handelt es sich um die mit den Stufen 0, 1 und 2 bewerteten Planflächen entsprechend dem o. g. Artenschutzgutachten. Folglich ergibt sich unter Berücksichtigung der Ergebnisse der naturschutzfachlichen Eignungsprüfung für das Windeignungsgebiet Groß Krams folgender Flächenzuschnitt. Abb. 6: Flächenzuschnitt WEG Groß Krams: für die Windenergienutzung geeignete Bereiche unter Berücksichtigung der Ergebnisse der naturschutzfachlichen Prüfung Boden Wasser Klima und Luft An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des Bodens und zu einem Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen. Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten. Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grundund Oberflächengewässern aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten. Geschützte Trinkwasservorkommen sind im Gebiet nicht vorhanden. Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art der Energiegewinnung durch Windnutzung ausgesprochen positive Umweltauswirkungen. 15

18 Kultur- und Sachgüter Landschaft Im ausgewiesenen Eignungsgebiet sind keine Baudenkmale vorhanden. Es können jedoch Bodendenkmale auftreten. Eine fachgerechte Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf gegebenenfalls betroffene Bodendenkmale ist im Rahmen der nachfolgenden konkreten Vorhabensplanung durchzuführen. Mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege sind gegebenenfalls Maßnahmen zur archäologischen Prospektion sowie zur Sicherstellung und zum Schutz vorhandener Bodendenkmale zu vereinbaren. Zu der durch das Gebiet führenden Bundesstraße B 5 ist gemäß RL- RREP ein Bebauungsabstand von 100 m einzuhalten. Das ca. 2 km entfernte Landgestüt Redefin wird von dem Windeignungsgebiet nicht beeinträchtigt. Das Landschaftsbildpotenzial wird gemäß aktualisierter Landschaftsbildbewertung (Stand 2010) im Bereich des Eignungsgebietes weder hoch noch sehr hoch eingeschätzt. Gemäß GLP M-V wird jedoch die durch das Gebiet führende Allee als markant bewertet (vgl. Karte IV). Die zu erwartenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind insgesamt nicht erheblich. Zusätzliche Umweltauswirkungen aufgrund von Wechselbeziehungen sind nicht zu erwarten. FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Eignungsgebiet Windenergieanlage Groß Krams Die benachbarten europäischen Schutzgebiete sowie ihre Schutz- und Erhaltungsziele 3 sind: FFH-Gebiet DE Sude mit Zuflüssen (Abstand ca. 500 m), FFH-Gebiet DE Lübtheener Heide und Trebser Moor (Abstand ca. 4,4 km), SPA-Gebiet 40 Mecklenburgisches Elbetal (Abstand ca. 2 km), SPA-Gebiet 44 Feldmark Strohkirchen (Abstand ca. 3,3 km) und SPA-Gebiet 51 Lübtheener Heide (Abstand ca. 1,6 km). Tabelle 48: FFH-Gebiet DE Sude mit Zuflüssen Fläche in ha zu schützende Lebensraumtypen (EU-Code) nach Anhang I der FFH- RL B: 3150, 3260, 6230, 6430, 91E0 C: 4030, 6410, 9110, 9190 zu schützende Arten (deutscher Artname) nach Anhang II der FFH-RL B: Steinbeißer, Bachneunauge, Fischotter, Bitterling, Gemeine Flussmuschel, Schmale Windelschnecke, Bauchige Windelschnecke 3 Quelle: Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan der Region Westmecklenburg, Fortschreibung 2008 (siehe Seite II-128 ff.); geordnet nach Erhaltungszustand: A=hervorragend, B=gut, C=durchschnittlich oder beschränkt 16

19 Tabelle 49: FFH-Gebiet DE Lübtheener Heide und Trebser Moor Fläche in ha zu schützende Lebensraumtypen (EU-Code) nach Anhang I der FFH- RL A: 2310 B: 2330, 7140, 91D0 C: Tabelle 50: SPA-Gebiet 40 Mecklenburgisches Elbetal Fläche in ha schutz- und managementrelevante Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie Brutvögel: Eisvogel (B), Heidelerche (B), Kranich (B), Mittelspecht (B), Neuntöter (B), Ortolan (B), Rohrweihe (B), Rotmilan (B), Schwarzmilan (B), Schwarzspecht (B), Schwarzstorch (B), Seeadler (B), Sperbergrasmücke (B), Tüpfelsumpfhuhn (B), Wachtelkönig (B), Weißstorch (B), Wespenbussard (B), Wiesenweihe (B), Ziegenmelker (B) Rastvögel: Singschwan (B), Zwergschwan (B) zu schützende Arten (deutscher Artname) nach Anhang II der FFH-RL A: Schmale Windelschnecke B: Kammmolch, schutz- und managementrelevante, regelmäßig vorkommende Zugvogelarten, die nicht in Anhang I der VSR aufgeführt sind Brutvögel: Bekassine (C), Grauschnapper (B), Großer Brachvogel (C), Kiebitz (C), Reiherente (B), Steinschmatzer (B), Turteltaube (B), Wendehals (B) Rastvögel: Blassgans (B), Saatgans (B) Tabelle 51: SPA-Gebiet 44 Feldmark Strohkirchen Fläche in ha schutz- und managementrelevante Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie 755 Brutvögel: Heidelerche (B), Neuntöter (B), Ortolan (B), Weißstorch (B) schutz- und managementrelevante, regelmäßig vorkommende Zugvogelarten, die nicht in Anhang I der VSR aufgeführt sind 17

20 Tabelle 52: SPA-Gebiet 51 Lübtheener Heide Fläche in ha schutz- und managementrelevante Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie Brutvögel: Brachpieper (C), Heidelerche (B), Kranich (B), Neuntöter (B), Rauhfußkauz (B), Rotmilan (B), Schwarzspecht (B), Sperbergrasmücke (B), Weißstorch (C), Ziegenmelker (B) schutz- und managementrelevante, regelmäßig vorkommende Zugvogelarten, die nicht in Anhang I der VSR aufgeführt sind Brutvogel: Wendehals (B) Die planerische Darstellung des Eignungsgebietes beinhaltet eine voraussichtliche Bebauung des Gebietes mit Windenergieanlagen. Da es sich bei den Eignungsgebieten im Wesentlichen um landwirtschaftlich genutzte Flächen handelt, sind die Wirkungen auf die Flora des Gebietes sehr gering. Deutlichere Wirkungen könnten dagegen ggf. für Tiere und deren Lebensräume auftreten, von denen die Folgenden wesentlich wären: Flächenverlust von Lebensräumen, Verdrängung von Brutvögeln und Rastvögeln, Lärmimmissionen durch den Betrieb von Windenergieanlagen, optische Wirkungen auf die Fauna sowie Trennung und Zerschneidung von Lebensräumen. Die Umweltwirkungen des Vorhabens stehen in einem engen Zusammenhang zum Betrieb und zur Struktur der Windenergieanlagen. Großräumige Wirkungen, die auf die benachbarten europäischen Schutzgebiete ausstrahlen und dort zu erheblichen Nachteilen für die Entwicklungsziele der Schutzgebiete führen könnten, sind in den Untersuchungen bisher nicht hervorgetreten. Die spezifischen Wirkungen der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen stehen voraussichtlich in keinem funktionalen Zusammenhang zu den Schutz- und Erhaltungszielen bzw. den Schutzerfordernissen der europäischen Schutzgebiete. Ergebnis: Aufgrund der zu erwartenden Wirkungen des Eignungsgebietes und des Abstandes zu den europäischen Schutzgebieten ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele der benachbarten Schutzgebiete auf regionaler Ebene nicht zu erwarten. 18

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