Gemeinde Cadenberge Cadenberge, 5. März 2015

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1 Gemeinde Cadenberge Cadenberge, 5. März 2015 N i e d e r s c h r i f t über die 1. öffentliche Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am Donnerstag, 31. Mai 2007, Uhr, Sitzungszimmer, Rathaus Cadenberge Anwesend unter dem Vorsitz von Jörg von See die Ausschussmitglieder Hans Georg Heinßen, Titus Nesper, Wolfgang Tiedemann, Heinrich Wieking, Nils Rust und Carmen Sodtke. Weiter anwesend die Ratsmitglieder Ramona Groeneweg, Jens-Erwin Kwiatkowski, Gisela Kühlcke, Wolfgang Heß, Angelika Pieper, Ida Dohrn und Alfred Henning sowie Gemeindedirektor Jörg Jungclaus, Samtgemeindeangestellter Dirk Meier und Samtgemeindeamtsrat Holger von der Lieth, zugleich als Protokollführer. Der Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss behandelte folgende Tagesordnung: Tagesordnung 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr Richtlinie für die Aufnahme und Umschuldung von Krediten 5. Berichte, Anfragen und Anregungen 6. Durchführung einer Einwohnerfragestunde 7. Schließung der Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Ausschussvorsitzender Jörg von See eröffnete die Sitzung um Uhr, begrüßte die Anwesenden und stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses fest. 2. Feststellung der Tagesordnung Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt. 3. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 Die Samtgemeinde Am Dobrock hat sich mit Beschlussfassung vom dazu entschieden, eine Umstellung von der Kameralistik zur Doppik zum vorzunehmen. Mit diesem Zeitpunkt wird auch in der Gemeinde Cadenberge auf das Neue Kommunale Rechnungswesen umgestellt. Das bisher ausschließlich zahlungsorientierte Rechnungswesen wird auf ein ressourcenorientiertes Rechnungswesen als Grundlage für eine neue Haushaltswirtschaft umgestellt. Quell_Datei_

2 2 Damit werden künftig neben den Zahlungsvorgängen auch die Abschreibungen der Vermögensgegenstände als nicht zahlungswirksamer Vermögensverzehr dargestellt. Durch den Finanzhaushalt, mit der Trennung in laufende Verwaltungs- und Investitionstätigkeit, bleiben die bisherigen Informationen aus den Strukturelementen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt erhalten. Herr Holger von der Lieth erläuterte, dass die bisherigen Einzelpläne mit Unterabschnitten durch Teilhaushalte mit Budgetfunktion ersetzt werden. Die Teilhaushalte bilden die Verwaltungsleitung mit Rat und die drei Fachbereiche. Die Teilhaushalte beinhalten die Produkte. Im Ergebnishaushalt sind die wesentlichen Produkte in künftigen Zielen und Kennzahlen gesondert ausgewiesen. Die Beschreibung der Produkte und Festlegung der Ziele ist ein dynamischer Prozess, den Rat und Verwaltung in Zukunft umsetzen werden. Der Haushaltsentwurf wurde vorgestellt. Im Ergebnishaushalt (Erträge und Aufwendungen) werde ein Fehlbedarf von Euro erwartet. Die Summe entspricht den Abschreibungen, die nicht aus Erträgen von Sonderposten gedeckt werden. Der Finanzhaushalt (Zahlungsverkehr) wurde zu Sitzungsbeginn durch Tischvorlage in korrigierter Form ergänzt. Er schließt bei den Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit einem Fehlbedarf von 200 Euro ab. Die Einzahlungen für Investitionen sind mit Euro und die Auszahlungen für Investitionen sind mit Euro festgesetzt. Die Investitionen werden aus dem Zahlungsmittelbestand ohne Kreditaufnahmen finanziert. Die Auszahlung für Finanzierungstätigkeiten (Tilgung) errechnet sich auf Euro. Die Hinweise und Anregungen von Ausschussmitglied Heinrich Wieking, insbesondere zur Verschuldung, wurden aufgenommen und werden im Vorbericht geändert. Die Investitionsplanung enthält im Jahr 2007 den Ausbau des Gehweges an der B 73 mit der Abrechnung von Straßenausbaubeiträgen, die Beschaffung einer Rettungsrutsche für den Kindergarten, den Ankauf eines Pritschenwagens für den Bauhof, die Erweiterung der Bestuhlung im Bürgersaal, den Ankauf des ehemaligen Geschäftshauses Bahnhofstraße 6, und Planungskosten zur Umgestaltung des Marktplatzes. Zudem wird auf Anregung von Ausschussmitglied Carmen Sodtke der Bau eines Fahrrad-Rastplatzes in das Investitionsprogramm 2007 aufgenommen. Auf die Investitionen der Folgejahre wurde verwiesen. Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen sind nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite ist auf Euro errechnet. Die Realsteuerhebesätze sind unverändert vorgeschlagen.

3 3 Beschluss: Der Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfahl einstimmig die Haushaltssatzung im geänderten Entwurf mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr Danach betragen im Ergebnishaushalt die ordentlichen Erträge Euro und die ordentlichen Aufwendungen Euro. Im Finanzhaushalt belaufen sich die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Euro und die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Euro, die Einzahlungen für Investitionen betragen Euro und die Auszahlungen für Investitionen Euro. Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit sind nicht veranschlagt und die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit betragen Euro. Kredite und Verpflichtungsermächtigungen sind nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf Euro festgesetzt. Die Hebesätze für die Realsteuer werden für das Haushaltsjahr 2007 für die Grundsteuer A und B auf 420 v. H. und für die Gewerbesteuer auf 370 v. H. festgesetzt. 4. Richtlinie für die Aufnahme und Umschuldung von Krediten Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften /Nds. GVBl. S. 342) ist 92 Abs. 1 NGO dahingehend geändert worden, dass die kommunalen Gebietskörperschaften Richtlinien zur Aufnahme von Krediten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufzustellen haben. Damit ist abweichend von der bis zum in Geltung gewesenen Bestimmung nicht mehr der Rat ausschließlich zuständig. Es soll damit ein marktgerechtes Verhalten auf kurzfristíg schwankende Zinssätze und häufig nur kurzfristig Zinsangeboten ermöglicht werden. Bisher wurde durch einzelnen Vorratsbeschluss zu Kreditverhandlungen und abschluss ermächtigt. Die Ratsgremien werden weiterhin über die Abschlüsse in Kenntnis gesetzt. Der Nds. Städte- und Gemeindebund hat folgendes Muster für die Kreditrichtlinie mit Rundschreiben Nr 49/2006 erarbeitet: Richtlinie der Gemeinde Cadenberge für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten nach 92 Abs. 1 NGO vom Anwendungsbereich

4 4 Diese Richtlinie gilt für die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitonsförderungsmaßnahmen sowie für die Umschuldung von Krediten ( 92 Abs. 1 NGO). Die Aufnahme von Liquiditätskrediten ( 94 NGO) bleibt unberührt. I. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2 Definition Kredite im Sinne dieses Abschnitts sind das unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommene Geldkapital als endgültiges Deckungsmittel ( 59 Nr. 32 GemHKVO) zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. 3 Kreditaufnahme (1) Nach den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung ist die Aufnahme von Krediten nur zulässig, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre ( 83 Abs. 3 NGO). (2) Die Aufnahme von Krediten ist nur im Rahmen des in der Haushaltssatzung vom Gemeinderat beschlossenen und von der Kommunalaufsicht genehmigten Gesamtbetrages zulässig. Dies gilt auch für einen im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung geänderten und bestätigten Gesamtbetrag. Daneben ist eine Kreditaufnahme auch in den Fällen der vorläufigen Haushaltsführung nach 88 Abs. 2 NGO oder noch bestehender Ermächtigungen aus Vorjahren bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und darüber hinaus bis zum Wirksamwerden der Haushaltssatzung für das übernächste Haushaltsjahr nach 92 Abs. 3 NGO zulässig. (3) Es sind mehrere Kreditangebote einzuholen. Vor der Aufnahme eines marktüblichen Angebots ist zu prüfen, welches das wirtschaftlichste Angebot ist. (4) Die Laufzeit der Kredite sollte im Blick auf eine Refinanzierung aus Abschreibungen unter Berücksichtigung der Lebensdauer der Investitionen gewählt werden, soweit dies im Rahmen der Gesamtdeckung möglich ist. 4 Ergänzende Anforderungen an Kreditverträge (1) Der Gemeinde müssen als Schuldnerin in den Kreditverträgen mindestens die gleichen Kündigungsrechte wie dem Kreditgeber zustehen. In der Regel sollen Kündigungsrechte auf den Fall des vertragswidrigen Verhalten und auf fest terminierte Zinsanpassungen beschränkt werden.

5 5 (2) Ein Recht des Kreditgläubigers, die Forderungen an einen anderen abzutreten, darf nur mit Zustimmung der Gemeinde erfolgen. 5 Kreditsicherungsgebot Für die Aufnahme von Krediten dürfen keine Sicherheiten bestellt werden. Ausnahmen bedürfen einer Ermächtigung durch den Gemeinderat. Die Bestellung von Sicherheiten bedarf der Zulassung durch die Kommunalaufsichtbehörde ( 92 Abs. 7 NGO). 6 Fremdwährungskredite Fremdwährungskredite dürfen nicht aufgenommen werden. Ausnahmen bedürfen einer Ermächtigung durch den Gemeinderat. 7 Unterrichtung Über die Kreditaufnahme ist der Gemeinderat spätestens im Rahmen des Jahresabschlusses zu unterrichten. Hierbei sind die vereinbarten Konditionen anzugeben, insbesondere Zinssatz, Zinsbindungsfrist, Tilgung und Auszahlungskurs. II. Kredite für Umschuldung 8 Definition Eine Umschuldung ist die Rückzahlung eines Kredites durch Aufnahme eines neuen Kredites, in der Regel bei einem anderen Kreditgeber; Wesensmerkmal ist der Abschluss eines neuen Kreditvertrages. 9 Anforderungen (1) Es sind mehrere Kreditangebote einzuholen. Vor der Aufnahme eines marktüblichen Angebots ist zu prüfen, welches das wirtschaftlichste Angebot ist. (2) Durch Umschuldungen darf die Kreditlaufzeit nicht künstlich verlängert werden, soweit nicht besondere Gründe vorliegen, die einer Ausnahme rechtfertigen. (3) Über die Umschuldung ist der Gemeinderat spätestens im Rahmen des Jahresabschlusses zu unterrichten. Hierbei sind die vereinbarten Konditionen anzugeben, insbesondere Zinssatz und Zinsbindungsfrist.

6 6 III. Zuständigkeit Inkrafttreten 10 Zuständigkeit Die Zuständigkeit für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten liegt bei dem Gemeindedirektor. Die Ausführung wird auf Mitarbeiter der Verwaltung delegiert. 11 Inkrafttreten Die Richtlinie tritt zum in Kraft. Beschluss: Der Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfahl einstimmig die Richtlinie der Gemeinde Cadenberge für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten nach 92 Abs. 1 NGO. 5. Berichte, Anfragen und Anregungen Es lagen keine Berichte, Anfragen und Anregungen vor. 6. Durchführung einer Einwohnerfragestunde Es waren keine Einwohner als Zuhörer anwesend. 7. Schließung der Sitzung Ausschussvorsitzender Jörg von See schloss die Sitzung um Uhr. Ausschussvorsitzender Gemeindedirektor Protokollführer

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