Adolf Nürnberg Rechtsanwalt
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- Siegfried Lang
- vor 8 Jahren
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1 Unser Referent: Adolf Nürnberg Rechtsanwalt Waldschmidtstr. 12, Straubing
2 Kfz-Haftpflichtversicherung Haftung, oder wer ist an einem Unfall schuld? Leistungsstörungen, wann ist der Versicherungsschutz in Gefahr Verhalten am Unfallort, was ist zu tun Sonderfall Unfall im Ausland Sonderfall Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland Wann brauche ich Gutachter / Anwalt Sonderfälle Parkplatz Sonderfälle Kinder / Amtshaftung Entschädigungsgrundlagen MWSt Opfergrenze Abgrenzung PHV
3 Wer ist schuld an einem Unfall? Wer sich auf das Verschulden eines Anderen beruft, ist dafür beweispflichtig. Verschuldensformen Vorsatz und Fahrlässigkeit 823 Abs 1 BGB oder Verstoß gegen Schutzgesetz 823 Abs 2 BGB Wer gegen die STVO verstößt trägt Verschulden Wer sich aus der (Mit-)Haftung exculpieren will, muss den Unabwendbarkeitsbeweis führen sonst Haftung aus der Betriebsgefahr. (abhängig von Fahrzeugart) Unklarheiten in der Beweisführung gehen zu Lasten des Beweispflichtigen. Solange der Motor läuft und das Fahrzeug nicht endgültig und sicher abgestellt ist. Beweis auf erste Sicht (Standartsituationen wie Auffahrunfall)
4 Wann ist der Versicherungsschutz in Gefahr? Erstbeitrag 14 Tagen Folgebeitrag 14 Tagen ab qualifizierter Mahnung gilt auch bei Ersatzfahrzeugen Haftpflicht Verweisungsprivileg an Kaskoversicherer bei Verlust des Versicherungsschutzes keine Rückstufung! Kasko Prämienverzug Z.B. Krankheit Leistungserhöhung oder verkehrsunsicheres Fahrzeug Gesetzlichen Obliegenheiten Gefahrerhöhung Personenbezogen Gefahrerhöhung Fahrzeugbezogen Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls Verwendung Unberechtigter Fahrer Kein Führerschein Alkoholklausel Verlust für VN Regress Verlust für VN Regress limitiert bis max 5.000,- Verlust für VN Regress limitiert bis max 5.000,- Regress trifft auch mitversicherte Person wenn VN nicht verantwortlich Quotelung nach Schwere des Verschuldens Verlust für VN Leistungsfreiheit Leistungsfreiheit / grobe Fahrlässigkeit Leistungsfreiheit / grobe Fahrlässigkeit Ggf Versicherungsschutz für VN und Regress beim Fahrer (Familienprivileg) Quotelung nach Schwere des Verschuldens
5 Wann ist der Versicherungsschutz in Gefahr? Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls Unfallflucht Haftpflicht Verlust für VN Regress limitiert bis max 5.000,- Regress trifft den Fahrer Kasko Leistungsfreiheit / grobe Fahrlässigkeit Ggf Versicherungsschutz und Regresse beim Fahrer (Ausschluss Familienklausel) Grobe Fahrlässigkeit Versicherungsschutz Bei Alkohol Totaldiebstahl Bedingungsabhängig Vorsatz Des VN und widerrechtliches Verhalten Kein Versicherungsschutz (Verkehrsopferhilfe da Risikoausschluss) Kein Versicherungsschutz
6 Wie verhalte ich mich bei einem Unfall richtig. Unfallstelle absichern Zeugen feststellen und Daten aufnehmen Kennzeichen notieren (Ermittlung des Versicherers) Personendaten von Unfallbeteiligten aufnehmen Möglichst viele Fotos von der gesamten Unfallstelle (Umfeld Bremsund Blokierspuren, Splitterfeld, Kühlflüssigkeit / Öl, Kollisionsstelle) Polizei auf jeden Fall bei Personenschäden, Unfällen mit ausländischem Fahrzeug, unklare Haftung bei größeren Schäden
7 Unfall im Ausland Am besten mit Deutschem Unfallgegner (deutsches Recht) Es gilt Tatortrecht (Nutzungsentschädigung, ortsübliche Reparaturkosten, Mietwagen, Gutachterkosten, Anwaltsgebühren z.t. nicht erstattungsfähig) Kennzeichen notieren Versicherungsnachweis fordern Personendaten von Unfallbeteiligten aufnehmen Möglichst viele Fotos von der gesamten Unfallstelle (Umfeld Bremsund Blockierspuren, Splitterfeld, Kühlflüssigkeit / Öl, Kollisionsstelle) Deutschen Korrespondenzversicherer ermitteln (Deutsches Büro grüne Karte e.v in Hamburg ( 4. Kraftfahrhaftpflicht-Richtline der EU) Auslandsschadenschutz!
8 Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland Polizei holen Kennzeichen notieren Grüne Karte fordern und abschreiben. Personendaten von Unfallbeteiligten aufnehmen Möglichst viele Fotos von der gesamten Unfallstelle (Umfeld Bremsund Blokierspuren, Splitterfeld, Kühlflüssigkeit / Öl, Kollisionsstelle) Deutschen Korrespondenzversicherer ermitteln (Deutsches Büro grüne Karte e.v. in Hamburg
9 Nennung des Kennwortes
10 Wann brauche ich einen Gutachter Bei Totalschaden Bei Reparaturkosten von mehr als 1.500,- Wenn voraussichtlich eine Wertminderung anfällt (bis 5 Jahre Fahrzeugalter und Laufleistung < km) Wann brauche ich einen Anwalt Kosten müssen grundsätzlich (im Rahmen der Haftungsquote) übernommen werden Wichtig bei Personenschäden Wichtig bei unklarer Haftung und nennenswertem Schaden Bei Regulierungsproblemen
11 Schuldfrage am Parkplatz Abhängig davon ob ein Hinweisschild zur StVO vorhanden ist Mit Schild StVO-Regeln (fliesender / ruhender Verkehr) Ohne Schild gilt des Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme und Vorsicht. (Haftungsteilung) Beweislage Unfallanalyse
12 Sonderfälle Haftung der Kinder im Straßenverkehr Haftungsprivileg öffentlicher Fahrzeuge 839 BGB Fahrer haftet nicht - Fahrer ist Zeuge. Familienprivileg Der Regress des Kaskoversicherers ist gegenüber in häuslicher Gemeinschaft lebender Personen ausgeschlossen Aber der VN muss sich das grobfahrlässige Verhalten des Repräsentanten wie sein eigenes anrechnen lassen. Repräsentant ist wer das Fahrzeug wie sein eigenes nutzt. (Ehefrau ist in der Regeln nicht Repräsentant)
13 Mehrwertsteuer in Abhängigkeit von Nutzung (Fahrzeugtyp) Privat oder Geschäftsfahrzeug Entscheidung über das Sachverständigengutachten MWSt wird nur erstattet wenn Sie bei der Ersatzbeschaffung ausgewiesen wird Neufahrzeuge 1-3 Jahre Differenzbesteuerte Kfz 4 7 Jahre 19 % 2 2,5 % Keine Nur mit Ausweis auf Rechnung Nur mit Hinweis auf Differenzbesteuerung Ohne MWSt Nur auf Privatmarkt angebotene Kfz älter als 7 Jahre Kleinfahrzeuge Erstattung Wiederbeschaffungswert auf Kaufrechnung ohne Ausweis der MWSt
14 Opfergrenze Kunde trägt das Prognose risiko! Wird es teuerer greift die Totalschadenabrechnung Zeitwert Totalschaden Reparatur Eigenreparatur Reparaturkosten Fiktiv netto Restwert Entschädigung Nur bei fachgerechter Reparatur möglich Nachbegutachtung
15 Abgrenzung Kfz-Haftpflicht - Privathaftpflicht Der Betrieb (endet wenn Fahrzeug endgültig abgestellt ist) Zum Gebrauch gehören: Ein- und Aussteigen (PHV des Beifahrers ist vorrangig) Be- und Entladen (zeitliche und örtliche Nähe) Reparatur des Fahrzeugs
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Unterlagen sind 10 Tage auf abrufbar. Bitte schicken Sie uns bei erstmaliger Seminarteilnahme die Einwilligung zur Eintragung von Punkten. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr (14,- Mitglieder / 20,- Gäste ) innerhalb von 10 Tagen. IBAN DE BIC SOLADES1VSS Vermerken Sie auf der Überweisung Name, Seminardatum und Passwort. Bei verspäteter Überweisung erfolgt kein Punkteeintrag. Alle Info s finden Sie auf unserer Homepage
Adolf Nürnberg Rechtsanwalt
Unser Referent: Adolf Nürnberg Rechtsanwalt Waldschmidtstr. 12, 94315 Straubing 09421 91063 Kfz-Haftpflichtversicherung Haftung, oder wer ist an einem Unfall schuld? Leistungsstörungen, wann ist der Versicherungsschutz
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