Stadtwerke: Wechsel vom Tafelsilber zur Tankstelle?

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1 Stadtwerke: Wechsel vom Tafelsilber zur Tankstelle? Vortrag beim Expertengespräch des Arbeitskreises Dienstleistungen der Friedrich-Ebert-Stiftung Stadtwerke: Vom öffentlichen Versorger zum Akteur auf dem freien Energiemarkt? am 27. November 2008 in Berlin Nikolaus Richter Leiter des Themenbereichs Dezentrale Infrastrukturen Forschungsgruppe Energie- Verkehrs- und Klimapolitik

2 Wohin geht die Entwicklung der Stadtwerke? 1

3 Ergebnisse der Forschungspartnerschaft INFRAFUTUR: Beispiel: Sparte Energie 2

4 Der Eigentümer Stadt hat beim Stadtwerk der Zukunft eine besondere Finanzperspektive 3

5 Besonderheiten der Zielfindung: Erläuterung Unternehmenszweck (einschl. öffentlichem Nutzen), Werte u. mittelfristige Ziele Der wesentliche Unterschied zwischen privaten und kommunalen Unternehmen liegt darin, womit jeweils Gewinn erzielt wird (erweiterter Zweck), wie hoch die Zielrendite ist, wofür der Gewinn verwendet wird und letztlich auch, ob die Wirtschaftskraft kommunaler Unternehmen dem Konzern Kommune, der Regionalwirtschaft (mit ihren Bürger(inne)n und Unternehmen) sowie dem Gemeinwohl dient oder ob vorwiegend externe Aktionärsinteressen wie bei privaten Unternehmen damit bedient werden. Für die lokale/regionale Entwicklung ist dabei von herausragender Bedeutung, dass die Kommunalwirtschaft die regionale Wertschöpfungskette erheblich stärkt und insbesondere die heimischen kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Handwerksbetriebe stützt. 4

6 Mögliche Stärken von Stadtwerken 5

7 Besonderheiten der Zielfindung: Unternehmenszweck (einschl. öffentlichem Nutzen), Werte u. mittelfristige Ziele Grad der Konkretisierung Beschreibung des (Unternehmens-) Zwecks Leitbild Wo wollen wir mittelfristig stehen? 6

8 Besonderheiten der Zielfindung: Erläuterung Unternehmenszweck (einschl. öffentlichem Nutzen), Werte u. mittelfristige Ziele Aspekte des öffentlichen Zwecks Ver- und Entsorgungssicherheit sowie deren Kontinuität und flächendeckende Erbringung, ein gleichberechtigter Zugang, das Erreichen von Mindestanforderungen an die Qualität, die Berücksichtigung sozialer, kultureller und ökologischer Belange, die Erschwinglichkeit des Preises und der Gesamtkosten, aber auch die Transparenz der Entscheidungsprozesse, die demokratische Legitimation der Entscheidungsträger und deren öffentliche Kontrolle sowie Verantwortung Im Unternehmen geltende Werte Woran soll sich das Unternehmen in der operativen Tätigkeit, aber auch bei der Auswahl neuer Geschäftsfelder sowie der Veränderung bestehender orientieren? Was soll im Umgang zwischen Kommune und Unternehmen sowie bei der Anbahnung und Umsetzung von Kooperationen mit anderen kommunalen Unternehmen beachtet werden? Nikolaus Richter: Vom Tafelsilber zur Tankstelle? Wo wollen wir mittelfristig stehen? Welche Ziele sollen in Bezug auf welche Indikatoren erreicht werden (bei Wettbewerbsunternehmen insbesondere in der Positionierung gegenüber Konkurrenten)? 7

9 Von kommunalwirtschaftlichen Unternehmen dezentral erbrachte Daseinsvorsorge 8

10 Von kommunalwirtschaftlichen Unternehmen dezentral erbrachte Daseinsvorsorge 9

11 Was kann man tun, damit aus dem Stadtwerk nach einem Anteilsverkauf keine Tankstelle wird? Problem inhaltliche Anforderungen an einen Partner finanzielle Anforderungen an einen Partner mögliche Lösung Probleme, die vor und im Zusammenhang mit Verkaufsverhandlungen zu lösen sind Selbstanalyse des kommunalen Unternehmens (Stärken und Schwächen, die ergänzt bzw. ausgeglichen werden könnten) Analyse möglicher Partner (Stärken, besondere Synergiemöglichkeiten und Schwächen) Kompatibilitäten in der Unternehmenskultur (z.b. Vergangenheit als kommunales Unternehmen) Bareinlage oder Sacheinlage (z.b. durch den Vorlieferanten oder durch die Vollfinanzierung eines gemeinsamen Projektes durch den Erwerber) Renditeziele 10

12 Was kann man tun, damit aus dem Stadtwerk nach einem Anteilsverkauf keine Tankstelle wird? wesentliche inhaltliche Vereinbarungen in verschiedenen Verträgen Schutz gegen schleichenden Vertragsbruch Vereinbarungen sind zu treffen - im Konsortial- bzw. Kaufvertrag - in der Satzung des kommunalen Unternehmens - in der Geschäftsanweisung für den Vorstand - in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats - in Konzessions- und Gestattungsverträgen - in Kooperationsverträgen zwischen Stadt und kommunalem Unternehmen sowie zwischen dem - kommunalem Unternehmen und dem Erwerber zur Konkretisierung der übrigen Vertragstexte die Vereinbarungen betreffen u.a. - soziale und ökologische Zielsetzungen des zu privatisierenden Unternehmens - konkrete Vorhaben des zu privatisierenden Unternehmens oder gemeinsame Projekte - die (möglichst geringe) Übertragung von Leistungen des kommunalen Unternehmens an den neuen Anteilseigner (Dienstleistungs- und Betriebsführungsverträge) - Möglichkeiten der Einflussnahme des externen Erwerbers auf Vorstand, Aufsichtsrat, Investitionsplanung Vereinbarungen über - Beirat (mit Aktivisten aus der Bürgerbewegung und externen Experten) - jährlicher Sonderauftrag an die Wirtschaftsprüfer, die Erreichung des "öffentlichen Zwecks" des zu privatisierenden Unternehmens zu prüfen - Umsetzungsbericht (der zu veröffentlichen und öffentlich zu diskutieren ist) - spürbare Sanktionen bei Nichteinhaltung 11

13 Was kann man tun, damit aus dem Stadtwerk nach einem Anteilsverkauf keine Tankstelle wird? Problem Schutz gegen das Vergessen der Vertragsinhalte mögliche Lösung Vorkehrungen zur Überprüfung der Vertragstreue Veröffentlichung des Vertragswerks öffentliche Präsentation des Umsetzungsberichts jährliche Debatte im Stadtrat zum Umsetzungsbericht Schutz gegen eine unmerkliche Führung von außen Entsendung von kompetenten und durchsetzungsfähigen Personen in Vorstand und Aufsichtsrat Auf- und Ausbau eines gut funktionierenden Beteiligungsmanagement- Systems bei der Stadt (ähnlich dem Controlling-System eines Konzernunternehmens) Herausnahme von Entscheidungen über soziale und ökologische Aktivitäten aus der Zuständigkeit der gemeinsamen Gremien keine Teilnahme an Terminen, bei denen auf Kosten des neuen Anteilseigners vor allem Kontakte geknüpft werden (unter dem Vorwand einer fachlichen Exkursion) Verzicht auf Mitgliedschaften in Beiräten des externen Anteilseigners Ablehnung häufiger Termine in der Zentralverwaltung des externen Anteilseigners durch den Vorstand des zu privatisierenden Unternehmens Eingehen von Kooperationen unterhalb der Beteiligungsebene auch mit anderen Partnern (Prinzip des Einflussausgleichs) Vorkaufsrechte sowie eine Zustimmungspflicht des externen Anteilseigners bei einem weiteren Anteilsverkauf sollten verweigert werden 12

14 Was kann man tun, damit aus dem Stadtwerk nach einem Anteilsverkauf keine Tankstelle wird? Schutz gegen eine spätere Nachgiebigkeit der Stadt Schutz gegen eine unerwünschte Neuorganisation der Beteiligungsverhältnisse beim externen Anteilseigner Satzungsbeschluss des Stadtrates, dass Änderungen an den Privatisierungsverträgen nur mit Zustimmung von mindestens zwei Dritteln des Stadtrates vorgenommen werden können Öffentliche Diskussion aller Vorgänge, die zu einer Änderung bestehender Vertragswerke führen können Zustimmungserfordernis der Stadt bei einer Weitergabe der Vertretung in den Aufsichtsgremien an ein anderes Unternehmen im Konzernverbund Auflösungsklausel (mit Festlegung des bei Auflösung zu zahlenden Kaufpreises) Widerspruchsrecht bei einem geplanten Weiterverkauf an bestimmte Erwerber 13

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Nikolaus Richter Wuppertal Institut Leiter des Themenbereichs Dezentrale Infrastrukturen Tel.: 0202/ Fax: oder

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