Absolute Insight Funds p.l.c. Ergänzungsbeilage mit Datum vom 27. Februar 2015 zum Prospekt für den Absolute Insight Credit Fund

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1 Absolute Insight Funds p.l.c. Ergänzungsbeilage mit Datum vom 27. Februar 2015 zum Prospekt für den Absolute Insight Credit Fund Diese Ergänzungsbeilage enthält spezielle Informationen hinsichtlich des Absolute Insight Credit Fund (der Fonds ), eines Fonds von Absolute Insight Funds p.l.c. (die Gesellschaft ). Letztere ist eine von der Zentralbank gemäß den Rechtsvorschriften als OGAW zugelassene offene Umbrella- Investmentgesellschaft mit variablem Kapital und separater Haftung zwischen den Teilfonds. Diese Ergänzungsbeilage ist Teil der im Prospekt der Gesellschaft vom 17. Februar 2014 und allen Nachträgen und Ergänzungen (der Prospekt ) enthaltenen allgemeinen Beschreibung der Gesellschaft und sollte in Verbindung damit gelesen werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft, deren Namen im Prospekt unter Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft erscheinen, übernehmen die Verantwortung für die im Prospekt und in dieser Ergänzungsbeilage enthaltenen Informationen. Diese Informationen entsprechen nach bestem Wissen und Gewissen der Mitglieder des Verwaltungsrats (die sich in angemessenem Umfang bemüht haben, dies sicherzustellen) den Tatsachen und es wurde nichts ausgelassen, was sich wahrscheinlich auf die Bedeutung dieser Informationen auswirken würde. Die Mitglieder des Verwaltungsrats übernehmen diesbezüglich die Verantwortung. Der Fonds kann überwiegend in Finanzderivate investieren und der Nettoinventarwert des Fonds kann aufgrund seiner Anlagestrategien sehr volatil sein. Mit einer Investition in dem Fonds ist ein beträchtliches Risiko verbunden, eine solche Anlage sollte daher keinen erheblichen Teil eines Portfolios ausmachen und ist eventuell nicht für alle Anleger geeignet. Eine Anlage in dem Fonds sollte mittel- bis langfristig sein. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, haben im Prospekt definierte Begriffe und Ausdrücke in dieser Ergänzungsbeilage dieselbe Bedeutung. 1

2 Inhaltsverzeichnis ANLAGEZIEL UND -STRATEGIEN... 3 VERWENDUNG VON FINANZDERIVATEN... 7 ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN RISIKOFAKTOREN HEDGING VON ANTEILSKLASSEN DIVIDENDENPOLITIK WESENTLICHE INFORMATIONEN FÜR DEN KAUF UND DIE RÜCKNAHME GEBÜHREN UND AUFWENDUNGEN NOTIERUNG VERSCHIEDENES

3 Anlageziel und -strategien Anlageziel Das Anlageziel des Fonds besteht darin, unter allen Marktbedingungen attraktive, positive absolute Renditen zu erzielen. Anlagestrategie Einleitung Der Fonds zielt darauf ab, sein Anlageziel auf einer rollierenden 12-Monats-Basis durch diskretionäre Verwaltung zu erzielen, und kann eine Reihe von Absicherungstechniken einsetzen. Darüber hinaus ist der Fonds bestrebt, mindestens den 3-Monats-LIBID + 5 % auf rollierender, annualisierter Fünf-Jahres- Basis vor Abzug von Gebühren und Ausgaben zu erreichen. Die Gesamtstrategie besteht aus drei verschiedenen Elementen. 1. Der Fonds strebt an, Anlageerträge durch direkte Bestände vorwiegend an Schuldtiteln und schuldtitelbezogenen Wertpapieren zu erzielen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Schuldtitel, Schuldurkunden, schuldrechtliche Verpflichtungen, Schatzwechsel, Schuldverschreibungen, Anleihen, Kreditanlagen (siehe unten unter Kreditanlagen), strukturierte Finanzinstrumente (einschließlich, aber nicht beschränkt auf forderungsbesicherte Wertpapiere [Asset-Backed Securities, ABS] und hypothekenbesicherte Wertpapiere [Mortgage-backed Securities, MBS], CDOs und CLOs) sowie Einlagenzertifikate (CDs), variabel verzinsliche, kurzfristige Schuldtitel (FRNs), kurz- und mittelfristige Obligationen und Commercial Paper. Derartige Schuldtitel und schuldtitelbezogene Wertpapiere können fest oder variabel verzinslich sein und werden von souveränen Regierungen oder deren Institutionen, Kommunen, supranationalen oder völkerrechtlichen Institutionen, Banken, Körperschaften oder sonstigen kommerziellen Emittenten ausgegeben oder garantiert. Der Fonds kann weltweite Anlagen tätigen und darf dementsprechend auch in Schwellenmärkten investieren. Der Fonds darf darüber hinaus bis zu 15 % seines Nettovermögens in Aktien und aktienbezogene Wertpapiere anlegen, wenn der Unter-Anlageverwalter der Ansicht ist, dass die fragliche Anlage mit der Gesamtstrategie des Fonds vereinbar ist. 2. Mit einem kompletten Angebot von Finanzderivaten (siehe Verwendung von Finanzderivaten weiter unten) strebt der Fonds die Zunahme dieser Erträge durch die Erwirtschaftung eines langfristigen Kapitalzuwachses an und investiert hierzu vorwiegend in eine Reihe von direktionalen und nicht-direktionalen Strategien in verschiedenen Märkten vorwiegend festverzinslicher Wertpapiere. Weitere Informationen über diese Strategien sind nachstehend aufgeführt. 3. Der Fonds weist in der Regel ein Portfolio liquider oder hoch liquider Vermögenswerte aus. Diese Vermögensklasse erwirtschaftet nicht nur eine absolute Rendite, sondern bietet auch Liquidität und Deckung für die Risiken von Anlagen in Finanzderivaten. Absolute Return Strategien Ein zentrales Merkmal des Fonds besteht darin, dass es sich um einen so genannten Absolute Return -Fonds handelt, d. h., dass er stets darauf abzielt, unter allen Marktbedingungen positive absolute Renditen zu erzeugen. Die Anlageentscheidungen richten sich nach der Einschätzung des Unter-Anlageverwalters verschiedener Faktoren, darunter die Friststrukturen von Kreditspannen und Zinssätzen (die Kredit- und Renditekurve) und die Kreditspannen und Identifizierung möglicher Anlagen an den globalen Kreditmärkten. Der Unter-Anlageverwalter setzt gelegentlich u. a. die folgenden Strategien ein: Yield: Bei dieser Strategie werden beispielsweise direktionale Perspektiven über Long- Positionen mit geringer Volatilität umgesetzt, die nur begrenzte Liquidität aufweisen könnten. 3

4 Momentum: Bei dieser Strategie werden beispielsweise direktionale mittelfristige Perspektiven von steigenden oder sinkenden Kursen umgesetzt. Wenn ein Kursanstieg erwartet wird, werden Long-Positionen eingenommen; wird ein Kursverfall erwartet, so werden Short- Positionen eingenommen. Long/Short: Diese Strategie besteht beispielsweise in dem nicht-direktionalen Pair Trading. Beim Pair Trading besteht jede Gesamtkreditposition aus zwei Teilen. Der erste Teil spiegelt die Ansicht des Unter-Anlageverwalters über eine bestimmte Anlage wider und der zweite Teil minimiert die marktbedingten Risiken (auch als Beta bezeichnet), die mit der jeweiligen Anlage verbunden sind. Entweder der erste oder der zweite Teil ist eine Short-Position. Der andere Teil des Paares ist eine Long-Position, die durch den Kauf eines Vermögenswerts eingenommen wird. Special Situations: Bei dieser Strategie werden beispielsweise direktionale, aber vorwiegend ereignisgesteuerte Positionen eingenommen. Beispielsweise wird für eine Anleihe, bei der ein bestimmtes Kreditereignis eintritt, eine Long-Position an der Anleihe eingenommen, während eine Short-Position an der Aktie des haltenden Unternehmens eingenommen wird. Capital Structure Arbitrage: Bei dieser Strategie werden beispielsweise nicht-direktionale Carry- Positionen bei demselben Unternehmen eingenommen, beispielsweise eine Long-Position bei einem Kredit zusammen mit einer Short-Position bei Obligationen an demselben Unternehmen. Ziel dieser Strategie ist es, relative Marktanomalien zu nutzen. Market Structure Arbitrage: Bei dieser Strategie werden beispielsweise nicht-direktionale marktinterne Long/Short-Positionen eingenommen; beispielsweise eine Long-Risikoposition in US-Dollar zusammen mit einer Short-Risiko-Position in Euro. Tactical Macro: Bei dieser Strategie werden beispielsweise direktionale Makrokreditoder -laufzeitperspektiven umgesetzt. Hedge: Bei dieser Strategie geht es beispielsweise um das Gesamtrisikomanagement. Short- Positionen werden genutzt, um unerwünschte marktbedingte Zins- und Währungsrisiken abzusichern, die sich aus Direktbeständen an Schuldtiteln ergeben. Hierdurch soll insgesamt eine Netto-Short-Risikoposition erzielt werden. Die obigen Strategien, die vorwiegend auf verschiedenen internationalen Märkten angewandt werden, werden unter Verwendung der folgenden Anlagen umgesetzt: Direkte Anlagen bei Schuldtiteln und schuldtitelbezogenen Wertpapieren. Bis zu 50 % des Nettovermögens können in Schuldtiteln und schuldtitelbezogenen Wertpapieren mit hoher Rendite (High Yield) bzw. mit Sub-Investment Grade-Qualität angelegt werden. High Yield- Papiere sind spekulative Wertpapiere mit geringerer Bonität, die üblicherweise von Unternehmen ausgegeben werden und von einer anerkannten Rating-Agentur wie z. B. Standard & Poor s höchstens mit BB+/Ba1 (oder gleichwertig) bewertet werden oder die nach Ansicht des Unter-Anlageverwalters von vergleichbarer Qualität sind. Anlagen in eine Reihe von Finanzderivaten mit vorwiegendem Bezug auf Kredite, darüber hinaus auch mit Bezug auf Zinssätze, Inflation oder Währungen. Hierzu gehören Credit Default Swaps, Zinsfutures, Optionen auf Zinsfutures, Devisenfutures, Optionen auf Devisenfutures, Devisenterminkontrakte, Devisenoptionen, Zinsswaps, Inflationsswaps, Swaptions und derivative Instrumente mit Bezug auf Aktien, Aktienindizes und Immobilien-Indizes. Um Zweifel zu vermeiden, können diese Engagements insbesondere durch den Einsatz von Finanzderivaten erzielt werden, deren Erträge an die Performance bestimmter Indizes gebunden sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die fraglichen Indizes ausreichend diversifiziert sind, einen angemessenen Vergleichsindex für die Märkte repräsentieren, auf die sie sich beziehen, in angemessener Weise veröffentlicht werden und zuvor von der Zentralbank freigegeben wurden. Alle derartigen Anlagen erfolgen unter Einhaltung der in den Mitteilungen der Zentralbank vorgeschriebenen Konditionen und Anlagebeschränkungen. Beispielsweise 4

5 kann der Fonds in Finanzderivate investieren, deren Erträge an die Performance von breit gehandelten Indizes für Credit Default Swaps (CDS) gebunden sind, wobei der Basiswert eines der folgenden Instrumente ist: Schuldtitel von Unternehmen mit Investment Grade- oder Sub- Investment Grade-Qualität, Asset Backed Securities (ABS), vorrangige oder nachrangige Darlehen. Darüber hinaus kann der Fonds eine oder mehrere der oben genannten Strategien durch die Anlage in derivativen Instrumenten mit Bezug auf Aktien, Aktienindizes und Immobilien-Indizes verfolgen. Der Fonds wird nur in die oben aufgeführten Schuldtitel und schuldtitelbezogenen Wertpapiere und Finanzderivate investieren, wenn Anlagechancen identifiziert werden, die dem Fonds nach Ansicht des Unter-Anlageverwalters ein Potenzial für erhebliche längerfristige Anlageerträge bieten. Ansonsten legt der Fonds weiter in liquide oder hoch liquide Vermögenswerte an. Short-Positionen Eine Short-Position (Leerverkauf) entsteht durch den Gebrauch von Finanzderivaten, wenn der Fonds eine Anlage verkauft, die er gar nicht besitzt, mit der Absicht, diese in der Zukunft zurückzukaufen. Wenn der Preis der short gehandelten Anlage fällt, steigt der Wert der Position und umgekehrt. Eine Long-Position entsteht durch den Kauf eines Anlagewerts. Die OGAW-Rechtsvorschriften verbieten zwar Leerverkäufe physischer Wertpapiere, erlauben jedoch die Schaffung synthetischer Short-Positionen ( synthetisch bedeutet in diesem Zusammenhang, dass im Wesentlichen dasselbe wirtschaftliche Ziel, jedoch ohne Leerverkäufe erreicht wird) durch den Einsatz derivativer Instrumente wie Credit Default Swaps, Zinsfutures, Optionen auf Zinsfutures, Devisenfutures, Optionen auf Devisenfutures. (Die genauen Anlagetechniken werden detailliert unter Verwendung von Finanzderivaten beschrieben, siehe unten.) Informationen zu speziellen Vermögensklassen Der Fonds kann vollständig investiert sein in Schuld- und schuldtitelbezogene Wertpapiere (einschließlich für diese Zwecke in Termin- und Sichteinlagen einer Organisation mit Einlagengeschäften), die von einer Regierung, örtlichen Behörde, supranationalen Organisation oder anderen Einrichtung mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die sich in einem Schwellenland befindet, oder unter Umständen begeben oder garantiert wurden, unter denen die entsprechenden begebenen Schuldtitel das Engagement am Emittenten eines Schwellenlands ermöglichen. Diese Wertpapiere können auf die Währung eines der G7-Länder oder die Währungen von Schwellenländern lauten. Der Fonds kann seine Ziele und Strategien ebenfalls mit Hilfe von Anlagen in Organismen für gemeinsame Anlagen verfolgen, wobei eine Obergrenze in Höhe von 10 % des Nettovermögens des Fonds gilt. Der Fonds kann in Organismen für gemeinsame Anlagen investieren, die den Anforderungen der Zentralbank in Bezug auf zulässige Anlagen für OGAW entsprechen, so wie in der entsprechenden Richtlinie 2/03 (in der jeweils geltenden Fassung) festgelegt. Diese Organismen können als OGAW- oder Nicht-OGAW-Fonds, Anlagegesellschaften oder sonstige zulässige Organismen organisiert sein und ihren Sitz überwiegend im Vereinigten Königreich, in Irland, in Luxemburg und auf den Kanalinseln haben; sie können ihren Sitz jedoch auch in sonstigen anerkannten Fonds-Ländern haben und offen oder geschlossen sein. Investitionen in geschlossenen Fonds sind auf Fonds beschränkt, die vom Unter-Anlageverwalter ihrer Art nach für relativ liquide erachtet werden, entweder aufgrund einer Notierung an einem regulierten Markt oder weil es einen Sekundärmarkt für die Anteile dieser Fonds gibt. Eine solche Anlage muss eine Anlage in einem Wertpapier in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Zentralbank bilden. Die Organismen, in die der Fonds investiert, können ebenfalls vom Anlageverwalter oder vom Unter-Anlageverwalter oder von mit diesen verbundenen Unternehmen verwaltet werden. Mit Ausnahme zulässiger Anlagen in nicht börsennotierten Wertpapieren (einschließlich Kreditanlagen, die Geldmarktinstrumente darstellen) und offenen Organismen für gemeinsame Anlagen erfolgen sämtliche Investitionen an den in Anhang 2 des Prospekts aufgeführten regulierten Märkten. 5

6 Vorbehaltlich der in den Mitteilungen der Zentralbank dargelegten Bedingungen und Einschränkungen kann der Fonds zu Anlagezwecken ebenfalls Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte sowie Effektenleihverträge abschließen. Kreditanlagen Vorbehaltlich Anhang 1 (Anlagebeschränkungen), Abschnitt 2.1 zum Prospekt kann der Fonds bis zu 10 % seines Nettovermögens in Kreditbeteiligungen und/oder die Abtretung von Kreditforderungen investieren. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei derartigen Instrumenten jeweils um Geldmarktinstrumente handelt, die auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und einen Wert haben, der jederzeit genau ermittelt werden kann. Derartige Kredite gelten als regulär auf einem Geldmarkt gehandelte Geldmarktinstrumente, sofern sie eins der folgenden Kriterien erfüllen: (a) (b) (c) Sie haben eine Laufzeit bei Ausgabe von bis zu einschließlich 397 Tagen; sie haben eine Restlaufzeit von bis zu einschließlich 397 Tagen; sie werden regelmäßig mindestens alle 397 Tage Zinsanpassungen im Einklang mit den Geldmarktbedingungen unterzogen; oder (d) ihr Risikoprofil, einschließlich des Kredit- und Zinsrisikos, entspricht dem von Finanzinstrumenten, die eine der in den Punkten (a) oder (b) genannten Laufzeiten haben, oder die der in Punkt (c) genannten Zinsanpassung unterliegen. Derartige Kredite gelten als liquide, wenn sie zu begrenzten Kosten in einem angemessen kurzen Zeitrahmen verkauft werden können, wobei die Verpflichtung des Fonds zum Rückkauf seiner Anteile auf Anforderung eines Anteilsinhabers zu berücksichtigen ist. Derartige Kredite gelten als Wertpapiere, deren Wert zu einem jeweiligen Zeitpunkt genau bestimmt werden kann, wenn diese genauen und verlässlichen Bewertungssystemen unterliegen, die die folgenden Kriterien erfüllen: (a) (b) Sie ermöglichen es dem Fonds, den Nettoinventarwert im Einklang mit dem Wert zu berechnen, zu dem der im Portfolio gehaltene Kredit unter kundigen, transaktionswilligen Parteien auf geschäftlicher Grundlage ausgetauscht werden könnte; und sie basieren entweder auf Marktdaten oder auf Bewertungsmodellen, einschließlich Systemen, die auf dem Nettobuchwert basieren. Kreditbeteiligungen stellen normalerweise eine Direktbeteiligung an einem Kredit dar, bei dem der Kreditnehmer eine Körperschaft ist, und werden in der Regel von Banken oder anderen Finanzinstituten oder Kreditkonsortien angeboten. Beim Kauf von Kreditbeteiligungen geht der Fonds von dem wirtschaftlichen Risiko aus, das mit dem institutionellen Kreditnehmer verbunden ist, und von dem Kreditrisiko, das mit einer zwischengeschalteten Bank oder einem sonstigen Finanzvermittler verbunden ist. Bei der Abtretung einer Kreditforderung handelt es sich normalerweise um die Übertragung einer Schuld von einem Kreditgeber an einen Dritten. Beim Kauf von Abtretungen von Kreditforderungen geht der Fonds nur von dem Kreditrisiko aus, das mit dem institutionellen Kreditnehmer verbunden ist. Derartige Kredite können besichert oder unbesichert sein. Vollständig besicherte Kredite bieten im Falle des Zahlungsausfalls fälliger Zinsen oder Kapitaltilgungen mehr Schutz als unbesicherte Kredite. Allerdings gibt es keine Gewähr dafür, dass die Liquidierung der Sicherheit von einem besicherten Kredit zur Deckung der Verpflichtung des institutionellen Anlegers ausreicht. Darüber hinaus bergen Kreditanlagen über eine direkte Abtretung der Kreditforderung das Risiko, dass der Fonds bei Kündigung eines Kredits Teileigentümer einer Sicherheit werden kann und somit die Kosten und Verbindlichkeiten zu tragen hat, die mit dem Eigentum und der Veräußerung der Sicherheit verbunden sind. 6

7 Ein Kredit wird oftmals durch eine Agent-Bank verwaltet, die als Agent für alle Inhaber auftritt. Sofern der Fonds gemäß den Konditionen des Kredits oder der sonstigen Verschuldung keinen unmittelbaren Rückgriff auf den institutionellen Kreditnehmer hat, muss der Fonds seine Ansprüche gegenüber einem institutionellen Kreditnehmer möglicherweise über die Agent-Bank oder einen anderen Finanzvermittler geltend machen. Die Kreditbeteiligungen bzw. die Abtretung von Kreditforderungen, in die der Fonds zu investieren beabsichtigt, sind unter Umständen nicht von einem international anerkannten Rating-Dienst bewertet. Verwendung von Finanzderivaten Der Fonds kann Derivategeschäfte abschließen, entweder zu Anlagezwecken oder im Interesse eines effizienten Portfoliomanagements des Fonds. Zu derartigen Derivaten gehören Credit Default Swaps, Zinsfutures, Optionen auf Zinsfutures, Devisenfutures, Optionen auf Devisenfutures, Devisenterminkontrakte, Devisenoptionen, Zinsswaps, Inflationsswaps, Swaptions sowie Aktienderivate und Immobilien-Derivate. Der Ausdruck effizientes Portfoliomanagement bezieht sich auf Transaktionen, die mit dem Ziel abgeschlossen werden, Risiken zu reduzieren, Kosten zu reduzieren oder zusätzliches Kapital für den Fonds mit einem geeigneten Risikoniveau zu generieren, wobei das in dieser Ergänzungsbeilage und den allgemeinen Bestimmungen der Richtlinie beschriebene Risikoprofil des Fonds berücksichtigt wird. Eine Liste der regulierten Märkte, an denen die Derivate notiert oder gehandelt werden können, ist im Anhang 2 des Prospekts enthalten. Der Fonds kann ebenfalls außerbörslich gehandelte Derivate einsetzen. Wie oben erwähnt, kann der Fonds vorbehaltlich der in den Mitteilungen der Zentralbank dargelegten Bedingungen und Einschränkungen zu Anlagezwecken auch Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte sowie Effektenleihverträge abschließen. Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass bei Abschluss von Pensions- bzw. umgekehrten Pensionsgeschäften oder Derivatkontrakten (einschließlich jener zur Absicherung von Währungsrisiken, wie weiter unten ausführlich beschrieben) Betriebskosten und/oder Gebühren von den vom Fonds erzielten Erträgen abgezogen werden. Solche Gebühren und Kosten können Finanzierungsgebühren und im Falle von an geregelten Märkten gehandelten Derivaten Maklergebühren beinhalten. Bei der Auswahl von Maklern und Kontrahenten für Derivategeschäfte im Namen des Fonds berücksichtigt der Unter-Anlageverwalter unter anderem, dass solche Kosten und/oder Gebühren, die von den vom Fonds erzielten Erträgen abgezogen werden, zu marktüblichen Sätzen berechnet werden und keine versteckten Erträge enthalten. Solche direkten oder indirekten Kosten und Gebühren werden an den relevanten Makler oder Kontrahenten des Derivategeschäfts gezahlt, bei dem es sich im Falle von Derivaten, die zur anteilsklassenspezifischen Absicherung von Währungsrisiken verwendet werden, um die Depotbank oder um mit der Depotbank verbundene Unternehmen handeln kann. Bei Abschluss von Derivategeschäften sind die Makler oder Kontrahenten solcher Geschäfte Kreditinstitute, die in Absatz 2.7 der in Anhang 1 des Prospekts dargelegten allgemeinen Anlagebeschränkungen beschrieben sind und die ein Kreditrating von mindestens A- haben (gemäß der Bewertung einer anerkannten Rating-Agentur wie Standard and Poor s), oder niedriger, wenn das Kreditinstitut einen Anfangseinschuss leistet. Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bedingungen liegt die Auswahl von Kontrahenten für den Abschluss von Derivategeschäften im Rahmen der Verfolgung von Anlageziel und Anlagepolitik des Fonds im alleinigen Ermessen des Unter-Anlageverwalters. Es ist nicht möglich, in dieser Ergänzung alle Kontrahenten aufzuführen, da sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ergänzung noch nicht ausgewählt wurden und sich von Zeit zu Zeit ändern können. Alle durch die Verwendung von Derivaten zur effizienten Portfolioverwaltung erwirtschafteten Erträge werden nach Abzug der direkten und indirekten Betriebskosten und Gebühren dem Fonds gutgeschrieben. Wie in dieser Ergänzung beschrieben, kann der Fonds bestimmte derivative Instrumente für die Anlage in Finanzindizes verwenden, die ein Engagement in die in der Anlagepolitik aufgeführten Anlagenklassen bieten. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt Anlage in Finanzindizes mittels Finanzderivaten des Prospekts. 7

8 Infolge der Nutzung von derivativen Finanzinstrumenten kann der Fonds seine Positionen hebeln, um ein fiktives Engagement über dem Nettoinventarwert des Fonds zu erzeugen. Die Value-at-Risk- Methode ( VaR ) ist eine fortschrittliche Methode zur Risikomessung, die versucht, anhand historischer Daten das wahrscheinliche Ausmaß der Verluste vorherzusagen, mit denen über einen bestimmten Zeitraum zu rechnen ist. Der Fonds beabsichtigt, den VaR des Fonds auf 10 % seines Nettoinventarwerts zu begrenzen (absolute VaR-Grenze). Der VaR des Fonds wird täglich anhand eines einseitigen Konfidenzniveaus von 99 %, eines Haltezeitraums von zwei Wochen (10 Tagen) und auf historischer Basis anhand der täglichen Renditen von mindestens einem Jahr berechnet. Dies bedeutet, dass statistisch gesehen ein Risiko von 1 % besteht, dass die tatsächlichen Verluste in einem Zeitraum von einer Woche 10 % des Nettoinventarwerts des Fonds überschreiten könnten. Dieser Haltezeitraum und der historische Beobachtungszeitraum können sich ändern, jedoch immer unter der Voraussetzung, dass die Auflagen der Zentralbank erfüllt werden. VaR-Methoden beruhen auf einer Reihe von Annahmen über die Prognosen von Investmentmärkten und die Fähigkeit, aus historischen Bewegungen Rückschlüsse über das künftige Verhalten der Marktpreise zu ziehen. Wenn diese Annahmen in erheblichem Maße falsch sind, können der Umfang und die Häufigkeit der tatsächlich im Anlagenportfolio erlittenen Verluste die von einem VaR-Modell vorhergesehenen Verluste deutlich übersteigen (und selbst eine geringe Ungenauigkeit in den Prognosemodellen kann zu starken Abweichungen in den erstellten Prognosen führen). Der VaR ermöglicht den Vergleich von Risiken über Anlagenklassen hinweg und dient einem Portfolioverwalter als Indikator für das Anlagerisiko in einem Portfolio. Wenn es so genutzt wird und die Einschränkungen der VaR-Methoden und des spezifischen gewählten Modells berücksichtigt werden, kann das VaR- Modell dem Unter-Anlageverwalter einen Hinweis auf einen Anstieg des allgemeinen Risikoniveaus in einem Portfolio liefern und diesen veranlassen, korrektive Maßnahmen zu ergreifen. Die Messung und Überwachung aller Engagements bezüglich der Verwendung von derivativen Instrumenten wird mindestens einmal täglich durchgeführt. Die Auflagen der European Securities and Markets Authority ( ESMA ) und der Zentralbank schreiben detailliert vor, welche Daten bezüglich einer Hebelung offenzulegen sind. Obwohl die VaR-Methodik zur Kontrolle und Bewertung der Engagements des Fonds verwendet wird, wie oben beschrieben, berechnet der Fonds die Hebelwirkung auch auf Basis der Summe der Nominalwerte der verwendeten Derivate, wie von der Zentralbank verlangt. Die maximale Hebelung des Fonds, die aus der Verwendung von Derivaten entsteht und auf dieser Basis berechnet wird, liegt zwischen 50 % und 350 % des Nettoinventarwerts des Fonds, wobei ein höherer Hebel zuweilen jedoch möglich ist. Diese Hebelung kann hoch sein, da sie Positionen umfasst, die zur Anpassung vorhandener Positionen infolge von Marktbewegungen oder Zeichnungs-/Rücknahmenaktivitäten verwendet werden, und sie berücksichtigt keine Netting- oder Absicherungsvereinbarungen, auch wenn diese getroffen wurden, um das Risiko zu verringern. Die Gesellschaft stellt Anteilsinhabern auf Anfrage ergänzende Informationen bezüglich der von der Gesellschaft angewandten Risikomanagementmethoden einschließlich der quantitativen Begrenzungen zur Verfügung. Die Preise von Derivaten einschließlich von Futures und Optionen sind äußerst volatil. Zahlungen aus Swap-Verträgen können ebenfalls hoch volatil sein. Die Kursbewegungen von Futures und Optionen und Zahlungen aus Swap-Verträgen sind hoch volatil und werden unter anderem von Zinssätzen, sich verändernden Nachfrage- und Angebotsbeziehungen, Handels-, Steuer-, Geldmarkt- und Devisenkontrollprogrammen und der Politik der jeweiligen Regierungen sowie von nationalen und internationalen politischen und wirtschaftlichen Ereignissen und nationalen und internationalen Vorschriften beeinflusst. Der Wert von Futures, Optionen und Swaps hängt ebenfalls vom Preis der zugrunde liegenden Vermögenswerte ab. Darüber hinaus unterliegt das Vermögen des Fonds ebenfalls dem Risiko, dass eine der Börsen, an denen seine Positionen gehandelt werden, oder seine Clearingstellen oder Kontrahenten ausfallen. Zu den Finanzderivaten, in die der Fonds investieren kann oder die dieser für effiziente Portfoliomanagementprozesse halten kann, gehören unter anderem Futures, Optionen, verschiedene Arten von Swaps, Swaptions und Devisenterminkontrakte. 8

9 Sicherheitsleistung Wenn dies erforderlich ist, akzeptiert der Fonds Sicherheiten von seinen Kontrahenten, um das Kontrahentenrisiko zu reduzieren, das durch die Verwendung von im Freiverkehr gehandelten Derivaten entsteht. Jegliche Sicherheit, die der Fonds erhält, muss aus Barsicherheiten und/oder staatlich garantierten Anleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten bestehen, die die Auflagen der Zentralbank bezüglich unbarer Sicherheiten für OGAWs erfüllen. Vom Fonds erhaltene Barsicherheiten können gemäß den Auflagen der Zentralbank im Ermessen des Unter-Anlageverwalters wieder angelegt werden. So können Barsicherheiten bei relevanten Kreditinstituten als Einlage hinterlegt werden, soweit dies gemäß den OGAW-Richtlinien zulässig ist. In diesem Fall ist der Fonds dem Risiko der Kreditwürdigkeit des entsprechenden Kreditinstituts ausgesetzt, bei dem die Barsicherheit hinterlegt ist. Die erforderliche Höhe der zu hinterlegenden Sicherheiten kann je nach Kontrahent variieren. Der Sicherheitsabschlag für hinterlegte Sicherheiten wird auf Kontrahentenebene verhandelt und variiert abhängig von der Anlagenklasse, die der Fonds erhält, wobei die Kreditwürdigkeit und Preisvolatilität des jeweiligen Kontrahenten berücksichtigt werden. Futures Futures (Terminkontrakte) sind Verträge über den Kauf oder Verkauf einer Standardmenge eines bestimmten Vermögenswerts (oder in manchen Fällen über den Erhalt oder die Leistung einer Barzahlung auf der Grundlage der Performance eines zugrunde liegenden Vermögenswerts, Instruments oder Indexes) zu einem zuvor bestimmten zukünftigen Zeitpunkt und zu einem durch ein Geschäft an einer Börse vereinbarten Preis. Mit Future-Kontrakten können Anleger sich gegen Marktrisiken absichern oder am zugrunde liegenden Markt partizipieren. Da für diese Kontrakte jeden Tag ein Kurs ermittelt wird, können Anleger sich vor dem Lieferdatum des Kontrakts von ihrer Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf der zugrunde liegenden Vermögenswerte befreien, indem sie ihre Position schließen. Es fallen geringere Transaktionskosten an, wenn zur Umsetzung einer bestimmten Anlagestrategie häufig verwendete Futures anstatt der zugrunde liegenden oder damit zusammenhängenden Wertpapiere oder Indizes verwendet werden. So kann der Unter- Anlageverwalter zum Beispiel Zins- oder Anleihefutures eingehen, um das Zinsrisiko von festverzinslichen Anleihen zu senken. Optionen Es gibt zwei Arten von Optionen, Put- und Call-Optionen. Put-Optionen sind Verträge, die gegen Zahlung einer Prämie verkauft werden und einer Partei (dem Käufer) das Recht einräumen, aber keine Verpflichtung darstellen, eine bestimmte Menge eines bestimmten Produkts oder eines Finanzinstruments zu einem bestimmten Preis an die andere Vertragspartei (den Verkäufer) zu verkaufen. Call-Optionen sind ähnliche Verträge, die gegen Zahlung einer Prämie verkauft werden und dem Käufer das Recht einräumen, aber keine Verpflichtung darstellen, zu einem bestimmten Preis vom Verkäufer der Option zu kaufen. Optionen können auch bar ausgeglichen werden. Der Fonds kann als Käufer oder Verkäufer von Put- und Call-Optionen auftreten. Devisenoptionen oder Optionen auf Devisenfutures können z. B. eingesetzt werden, um in Devisenvolatilität zu investieren. Hierbei könnte der Fonds z. B. täglich über eine Reihe von Währungspaaren hinweg Volatilität verkaufen, vorausgesetzt, dass der Kurs der Volatilität ein bestimmtes Maß überschreitet. Der Unter- Anlageverwalter kann auch Optionen auf Zins- oder Anleihefutures eingehen, um seiner Ansicht Rechnung zu tragen, dass sich das Kreditrisiko in einer bestimmten Weise verändern kann, oder um seiner Einschätzung der Zinsvolatilität zu entsprechen. Der Fonds kann diese Instrumente entweder einzeln oder kombiniert kaufen oder verkaufen. Zinsswaps Ein Zinsswap ist ein Vertrag, der zwischen zwei Parteien ausgehandelt wird. Die Vertragspartner vereinbaren, an bestimmten Tagen während der Laufzeit des Swaps Kapitalflüsse aus Zinszahlungen auszutauschen, die auf Basis eines Nennbetrags berechnet werden. Der Nennbetrag dient nur zur Ermittlung der Zahlungen im Rahmen des Swaps und wird nicht ausgetauscht. Die Zahlungsverpflichtung der einzelnen Vertragspartner wird unter Verwendung eines anderen Zinssatzes 9

10 errechnet. Normalerweise handelt es sich bei einem Vertragspartner um einen variablen Zinssatz, während der andere Vertragspartner einen festen Zinssatz aufweist. Die Zahlungen erfolgen entweder in regelmäßigen Abständen während der Laufzeit des Swaps oder bei Fälligkeit des Swaps. Außerbörslich gehandelte Zinsswaps können eingesetzt werden, um das Zinssensibilitätsprofil des Fonds schneller, kostengünstiger und genauer zu verändern, als dies auf dem Kassamarkt oder an einer Börse möglich wäre. Inflationsswaps Ein Inflationsswap funktioniert ähnlich wie ein Zinsswap. Im Gegensatz zu diesem handelt es sich um einen zwischen zwei Parteien ausgehandelten Vertrag über den Austausch von Festzinszahlungen oder variablen Zinszahlungen gegen Zahlungen, die auf der im jeweiligen Zeitraum realisierten Inflation basieren. Die Inflation wird an den UK Retail Price Index und/oder an den Limited Price Index (LPI) gebunden. Der LPI bezieht sich auf die begrenzte Preisindexierung von Preissteigerungen genau wie beim Retail Price Index, jedoch vorbehaltlich eines jährlichen Höchst- und Mindestanstiegs. Credit Default Swaps Ein Credit Default Swap ist eine Art Kreditderivat, bei dem eine Partei (der Sicherungsnehmer ) das Kreditrisiko einer Referenzinstitution (die Referenzinstitution ) an eine oder mehrere andere Parteien übertragen kann (der Sicherungsgeber ). Der Sicherungsnehmer zahlt eine regelmäßige Gebühr an den Sicherungsgeber. Als Gegenleistung sichert dieser den Sicherungsnehmer gegen eine Reihe von Ereignissen bei der Referenzinstitution ab. Credit Default Swaps können vom Unter-Anlageverwalter eingesetzt werden, um eine Absicherung gegen den Zahlungsverzug bei vom Fonds gehaltenen Einzelanleihen zu erzielen, oder um ein Wertpapier, das der Fonds nicht hält, für den Fall einer erwarteten Verschlechterung der Kreditposition des Emittenten abzusichern. Der Unter-Anlageverwalter kann auch als Sicherungsgeber bei einem Credit Default Swap auftreten, wenn die Erwartung einer stabilen oder sich verbessernden Kreditposition besteht. Der Fonds kann Credit Default Swaps entweder einzeln oder in Kombinationen als Teil eines Relative-Value-Geschäfts eingehen. In diesem Fall erfolgt der Kauf bzw. Verkauf der Absicherung jeweils für zwei Vermögenswerte, um das allgemeine Marktrisiko zu bereinigen, jedoch das kreditspezifische Risiko beizubehalten. Der Fonds kann zudem Credit Default Swaps auf Kredit- oder Indexkörbe abschließen, vorausgesetzt, dass derartige Indizes zuvor von der Zentralbank freigegeben wurden. Swaption Eine Swaption ist eine Option auf einen Swap. Diese gibt dem Inhaber das Recht, aber nicht die Verpflichtung, einen Swap an einem bestimmten Tag in der Zukunft zu einem bestimmten festen Zinssatz und für eine bestimmte Laufzeit einzugehen. Der Fonds kann Swaptions in ähnlicher Weise wie Optionen auf Zinsfutures einsetzen, um seiner Ansicht Rechnung zu tragen, dass die Renditekurve eine bestimmte Entwicklung nehmen wird, oder um die Ansicht des Unter-Anlageverwalters über die Zinsvolatilität widerzuspiegeln. Währungsswaps Ein Währungsswap ist ein zwischen zwei Parteien ausgehandelter Vertrag über den Austausch der Barrendite gegen die Rendite verschiedener Währungen. Der Unter-Anlageverwalter kann Währungsswap-Kontrakte abschließen, um auf eine sowohl positive als auch negative Entwicklung der Währungsbewegungen zu setzen. Total Return Swaps Ein Total Return Swap (TRS) ist eine Art außerbörslicher Derivatkontrakt, mit dem der Fonds ein Engagement in einer Anlage oder Anlageklasse auf synthetischer Basis erzielen kann. Der Fonds erhält den absoluten Ertrag einer Referenzanlage oder anlageklasse für einen bestimmten Zeitraum als Gegenleistung für eine Finanzierungsgebühr. Wenn der Anlageertrag höher ist als die Finanzierungsgebühren für den TRS, erhält der Fonds eine Rendite, die höher ist als die Rendite, die der Fonds mit dem Basiswert allein erwirtschaftet hätte. Der Fonds kann Total Return Swaps entweder einzeln oder in Kombinationen als Teil eines Relative-Value-Geschäfts eingehen. In diesem Fall erfolgt 10

11 der Kauf bzw. Verkauf der Absicherung jeweils für zwei Vermögenswerte, um das allgemeine Marktrisiko zu bereinigen, jedoch das kreditspezifische Risiko beizubehalten. Der Fonds schließt nur Total-Return-Swap-Geschäfte im Namen des Fonds mit Kreditinstituten ab, die in Absatz 2.7 der in Anhang 1 des Prospekts dargelegten allgemeinen Anlagebeschränkungen beschrieben sind und die ein Kreditrating von mindestens A- haben (gemäß der Bewertung einer anerkannten Rating-Agentur wie Standard and Poor s), oder niedriger, wenn das Kreditinstitut einen Anfangseinschuss leistet. Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bedingungen liegt die Auswahl von Kontrahenten für den Abschluss von Total-Return-Swap-Geschäften im Rahmen der Verfolgung von Anlageziel und Anlagepolitik des Fonds im alleinigen Ermessen des Unter-Anlageverwalters. Es ist nicht möglich, in dieser Ergänzung alle Kontrahenten aufzuführen, da sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ergänzung noch nicht ausgewählt wurden und sich von Zeit zu Zeit ändern können. Die Risiken in Verbindung mit der Verwendung von Total Return Swaps, darunter der Ausfall des Kontrahenten, werden im Prospekt im Abschnitt Risikofaktoren erläutert. Devisenterminkontrakte Ein Forward-Kontrakt schreibt den Preis fest, zu dem ein Index oder ein Anlagewert zu einem späteren Zeitpunkt gekauft oder verkauft werden kann. Bei Devisenterminkontrakten sind die Inhaber der Kontrakte verpflichtet, die Währung zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft in einer bestimmten Menge zu einem bestimmten Kurs zu kaufen oder zu verkaufen. Devisenterminkontrakte können überwiegend zu Sicherungszwecken verwendet werden, um das Wechselkursrisiko zu verringern, wenn die Vermögenswerte des Fonds auf andere Währungen als die Basiswährung lauten; sie können jedoch auch dazu verwendet werden, Prognosen hinsichtlich der Entwicklung von Währungskursen umzusetzen. Es kann Währungshedging eingesetzt werden, um Anteilsklassen abzusichern, die auf andere Währungen als die Basiswährung des Fonds lauten. Siehe dazu den Abschnitt Hedging von Anteilsklassen weiter unten. Bevor sie in ein Finanzderivat investiert, hat die Gesellschaft bei der Zentralbank einen Risikomanagementprozessbericht für den Fonds einzureichen, und sie darf nur die von der Zentralbank genehmigten und in dem Bericht enthaltenen Finanzderivate verwenden. Die Gesellschaft wird den Anteilsinhabern auf Anfrage weitere Informationen in Bezug auf die verwendeten Risikomanagementmethoden zukommen lassen, einschließlich der angewandten quantitativen Begrenzungen und aktuellen Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der Hauptkategorien der Anlagen in Finanzderivaten. Anlagebeschränkungen Es gelten die in Anhang 1 zum Prospekt dargelegten allgemeinen Anlagebeschränkungen. Der Verwaltungsrat kann im Sinne der Einhaltung der Gesetze und Rechtsvorschriften der Länder, in denen die Anteilsinhaber ansässig sind, von Zeit zu Zeit weitere Anlagebeschränkungen auferlegen, die mit den Interessen der Anteilsinhaber vereinbar sein oder diesen entsprechen müssen. Risikofaktoren Die allgemeinen im Prospekt dargelegten Risikofaktoren gelten auch hier. Für den Fonds gelten die folgenden zusätzlichen Risikofaktoren. Schwellenmärkte Der Fonds kann in die Schuldtitel und Wertpapiere von Schwellenmärkten investieren. Durch die Anlage in Schwellenmärkten kann sich die Volatilität des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen. Dementsprechend kann eine Anlage in den Anteilen des Fonds bei der Rücknahme mehr oder weniger 11

12 wert sein als der ursprüngliche Kaufpreis. Mit Investitionen in Schwellenländern sind zusätzliche Risiken und besondere Erwägungen verbunden, die bei Investitionen in etablierteren Volkswirtschaften oder Wertpapiermärkten normalerweise nicht gegeben sind. Derartige Risiken umfassen (1) Beschränkungen für ausländische Investitionen und für die Rückführung des in Schwellenmärkten investierten Kapitals; (2) Währungsschwankungen; (3) eine potenzielle Kursvolatilität und geringere Liquidität von Wertpapieren, die in Schwellenmärkten gehandelt werden; (4) wirtschaftliche und politische Risiken, einschließlich des Risikos der Verstaatlichung bzw. Enteignung von Vermögenswerten oder der konfiszierenden Besteuerung; (5) Risiken im Zusammenhang mit Depotbankverträgen und Verzögerungen oder anderen Faktoren bei der Abrechnung von Wertpapiertransaktionen; und (6) Bilanzierungs-, Prüf-, Finanz- und andere Berichtstandards in Schwellenländern, die nicht gleichwertig mit denen in höher entwickelten Märkten sind. Da der Fonds in Märkte investieren kann, auf denen die Handels-, Abrechnungs- und Depotbanksysteme nicht vollständig entwickelt sind, können die Vermögenswerte des Fonds, die auf solchen Märkten gehandelt werden und die den Unter-Depotbanken auf solchen Märkten zur Verwahrung anvertraut werden, unter Umständen, für die die Depotbank nicht haftbar ist, einem Risiko unterliegen. Unter anderem können Anlagen in Wertpapieren auf Schwellenmärkten mit dem Risiko weniger öffentlich verfügbarer Informationen, volatilerer Märkte, einer weniger strengen Regulierung der Wertpapiermärkte und ungünstigerer Steuervorschriften verbunden sein; außerdem mit dem Risiko, dass die Wahrscheinlichkeit für eine hohe Inflation, instabile Währungen, Krieg und Enteignung von Privateigentum höher ist als bei Anlagen in Wertpapieren von Emittenten mit Sitz in Industrieländern. Schwellenmärkte sind im Allgemeinen nicht so effizient wie die Märkte in Industrieländern. In einigen Fällen ist vor Ort kein Markt für ein bestimmtes Wertpapier vorhanden, und die Transaktionen müssen an einer Nachbarbörse durchgeführt werden. Das Handelsvolumen und die Liquidität auf Schwellenmärkten sind niedriger als in Industrieländern. Wenn man versucht, Wertpapiere auf einem Schwellenmarkt zu verkaufen, besteht möglicherweise nur ein geringer oder gar kein Markt für diese Wertpapiere. Darüber hinaus unterliegen Emittenten mit Sitz in Schwellenländern im Allgemeinen keinen einheitlichen Bilanzierungs- und Finanzberichtstandards, -praktiken und -anforderungen, die mit den für Emittenten in Industrieländern geltenden Standards vergleichbar wären. Daher ist das Risiko für Betrug und andere täuschende Praktiken potenziell höher. Zudem vermitteln die Qualität und Verlässlichkeit amtlicher Daten, die von den Regierungen oder Wertpapierbörsen in Schwellenländern veröffentlicht werden, möglicherweise kein der Wirklichkeit entsprechendes Bild der Umstände, die Gegenstand der Berichterstattung sind. Die Tatsache, dass die Beweismittel für das Eigentum an dem Wertpapierportfolio des Fonds möglicherweise außerhalb eines Industrielandes aufbewahrt werden, kann für den Fonds mit zusätzlichen Risiken verbunden sein. Hierzu gehören mögliche nachteilige politische und wirtschaftliche Entwicklungen sowie das Begleitrisiko der Konfiszierung oder Verstaatlichung ausländischer Einlagen. Darüber hinaus kann der Fonds hierdurch der möglichen Übernahme von Regierungsbeschränkungen unterliegen, die sich negativ auf Zahlungen für Wertpapiere oder Zahlungen an Anleger außerhalb des Landes der Emittenten auswirken können, beispielsweise durch die Unmöglichkeit der Konvertierung von Währungen oder andere Gründe. Einige Wertpapiere auf Schwellenmärkten können Makler- oder Aktienübertragungssteuern unterliegen, die von den Regierungen erhoben werden. Hierdurch würden sich die Kosten für die Anlage erhöhen und die beim Verkauf derartiger Wertpapiere realisierten Gewinne würden reduziert bzw. die realisierten Verluste würden sich erhöhen. Die Emittenten einiger dieser Wertpapiere, beispielsweise Banken und andere Finanzinstitute, können weniger strikten Rechtsvorschriften unterliegen, als dies bei Emittenten in Industrieländern der Fall ist. Hiermit könnte potenziell ein höheres Risiko verbunden sein. Darüber hinaus erfolgt die Abrechnung von Handelsgeschäften in einigen Schwellenländern wesentlich langsamer und unterliegt einem größeren Fehlerrisiko als auf Märkten in Industrieländern. Die Depotbankgebühren für ein Portfolio aus Wertpapieren in Schwellenmärkten sind generell höher als für ein Portfolio aus Wertpapieren von Emittenten mit Sitz in Industrieländern. Darüber hinaus können Dividenden- und Zinszahlungen sowie die Kapitalgewinne aus bestimmten Wertpapieren Steuern unterliegen, die nicht unbedingt rückerstattungsfähig sind. 12

13 Bezüglich eines Schwellenlandes besteht die Möglichkeit der Erhebung von Quellensteuern oder anderen Steuern auf Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne oder andere Erträge sowie von Beschränkungen beim Abheben von Geldmitteln oder anderen Vermögenswerten des Fonds und von Regierungsvorschriften, gesellschaftlicher Instabilität oder diplomatischen Entwicklungen (einschließlich Krieg), die die Volkswirtschaft solcher Länder oder den Wert der Anlagen des Fonds in solchen Ländern beeinträchtigen können. Für Anlagen des Fonds, die in eng begrenzten Sektoren einer bestimmten Volkswirtschaft getätigt werden, erhöht sich das Risiko potenziell nachteiliger Entwicklungen innerhalb derartiger Sektoren. Rechtliches Risiko Viele der Gesetze zur Regelung privater Investitionen, von Wertpapiertransaktionen und anderen Vertragsbeziehungen in Entwicklungsländern sind neu und weitgehend unerprobt. Folglich kann der Fonds einer Reihe ungewöhnlicher Risiken unterliegen, z. B. einem unzureichenden Anlegerschutz, einer widersprüchlichen Gesetzgebung, unvollständigen, unklaren und sich ändernden Gesetzen, Unkenntnis der Rechtsvorschriften oder Verstößen gegen die Rechtsvorschriften durch andere Marktteilnehmer, mangelnden etablierten oder wirksamen rechtlichen Wegen für Schadensbegleichungen, mangelnden Standardpraktiken und Geheimhaltungsstandards, wie sie in Industrieländern üblich sind, sowie einer mangelnden Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften. Darüber hinaus kann es in bestimmten Schwellenländern, in denen die Vermögenswerte des Fonds angelegt sind, schwierig sein, ein Gerichtsurteil zu erwirken und durchzusetzen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass diese Schwierigkeiten beim Schutz und bei der Durchsetzung von Rechten ohne erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Fonds und dessen Geschäfte bleiben. Aufsichtsbehördliche Kontrollen und Corporate Governance der Unternehmen in Entwicklungsländern bieten nur wenig Schutz für Kleinaktionäre. Die Gesetze zum Schutz gegen Betrug und Insiderhandel sind oftmals rudimentär. Das Konzept der Treuepflichten gegenüber Aktionären durch Vorstand und Verwaltungsrat ist im Vergleich zu derartigen Konzepten in entwickelten Märkten ebenfalls begrenzt. Unter bestimmten Umständen kann die Geschäftsleitung wesentliche Handlungen unternehmen, ohne die Zustimmung der Aktionäre einzuholen, und auch der Schutz gegen Verwässerung kann begrenzt sein. Credit Default Swaps Credit Default Swaps sind mit besonderen Risiken verbunden, darunter ein hohes Maß an Leverage, die Möglichkeit, dass Prämien für Credit Default Swaps gezahlt werden, die sich bei Ablauf als wertlos erweisen, breite Spreads zwischen Geld- und Briefkursen sowie Dokumentationsrisiken. Darüber hinaus kann es keine Gewähr dafür geben, dass die Gegenpartei eines Credit Default Swaps in der Lage ist, ihren Verpflichtungen gegenüber dem Fonds nachzukommen, falls ein Kreditereignis bezüglich der Referenzinstitution eintritt. Ferner kann der Kontrahent eines Credit Default Swaps versuchen, nach einem geltend gemachten Kreditereignis die Zahlung zu vermeiden, indem er behauptet, dass die im Vertrag verwendete Sprache nicht eindeutig oder unklar ist, insbesondere im Hinblick auf die Formulierungen, mit denen definiert wird, was als Kreditereignis gilt. Risiken von High-Yield- bzw. Sub-Investment Grade-Wertpapieren Wertpapiere mit geringerem Rating bieten zum Ausgleich für die schlechtere Bonität und das höhere Ausfallrisiko, die mit diesen Wertpapieren verbunden sind, normalerweise höhere Renditen als Wertpapiere mit höherem Rating. Wertpapiere mit geringerem Rating neigen im Allgemeinen dazu, kurzfristige Entwicklungen im Unternehmen und auf dem Markt in höherem Maße widerzuspiegeln als Wertpapiere mit höherem Rating, die vorwiegend auf Schwankungen beim allgemeinen Zinsniveau reagieren. In einem wirtschaftlichen Abschwung oder länger anhaltenden Perioden mit steigenden Zinsen können Emittenten von High-Yield-Wertpapieren mit hohem Leverage unter finanziellen Druck geraten und haben möglicherweise keine ausreichenden Einkünfte, um ihren Zinszahlungsverpflichtungen nachzukommen. Bei Wertpapieren mit geringerem Rating gibt es weniger 13

14 Anleger. Daher kann es schwieriger sein, derartige Wertpapiere in einem optimalen Zeitrahmen zu kaufen bzw. zu verkaufen. Mortgage-backed Securities (MBS) und Asset Backed Securities (ABS) sowie Vorauszahlungsrisiko Traditionelle Schuldtitel zahlen normalerweise einen festen Zinssatz bis Laufzeitende, wenn der gesamte Kapitalbetrag fällig ist. Im Gegensatz dazu enthalten Zahlungen für hypothekenbesicherte Wertpapiere (Mortgage-backed Securities, MBS) normalerweise sowohl einen Zins- als auch einen Kapitaltilgungsanteil. Das Kapital kann auch vorausgezahlt werden, sei es freiwillig oder infolge einer Refinanzierung oder Zwangsvollstreckung. Der Fonds muss den Erlös aus vorausbezahlten Anlagen möglicherweise unter weniger attraktiven Konditionen und Zinsen anlegen. Im Vergleich zu anderen Schuldinstrumenten ist es bei MBS weniger wahrscheinlich, dass ihr Wert in Perioden sinkender Zinsen steigt, und das Risiko eines Wertverfalls ist in Perioden mit steigenden Zinsen höher. Diese Instrumente können die Volatilität des Fonds erhöhen. Einige MBS erhalten nur Teile der Zahlungen von Zinsen oder Kapital auf die Basishypotheken. Die Renditen und Werte derartiger Anlagen reagieren extrem empfindlich auf Änderungen der Zinssätze und der Kapitalzahlungsraten der Basishypotheken. Der Markt für derartige Anlagen kann volatil und begrenzt sein, sodass es schwierig sein kann, diese Anlagen zu kaufen bzw. zu verkaufen. Forderungsbesicherte Wertpapiere (Asset Backed Securities, ABS) sind wie MBS strukturierte Instrumente, aber anstelle von Hypothekendarlehen oder Zinsen auf Hypothekendarlehen sind die Basiswerte beispielsweise Finanzkaufverträge für Kraftfahrzeuge oder Darlehensverträge mit Ratenzahlungen, Leasingverträge für diverse Arten von Immobilien und Mobilien sowie Forderungen aus Kreditkartenverträgen. Da ABS im Allgemeinen nicht den Vorteil eines Sicherungsrechtes an den Basiswerten bieten, das mit einer Hypothek vergleichbar wäre, sind ABS mit bestimmten zusätzlichen Risiken verbunden, die bei MBS nicht gegeben sind. Zum Beispiel können die Möglichkeiten für einen Emittenten eines ABS zur Durchsetzung seines Sicherungsrechtes an den Basiswerten begrenzt sein. MBS und ABS werden im Allgemeinen in mehreren Klassen ausgegeben, wobei jede Klasse unterschiedliche Laufzeiten, Zinssätze und Zahlungspläne aufweist und Kapital und Zinsen der Basishypotheken oder sonstigen Vermögenswerte in den diversen Anlageklassen unterschiedlich verteilt sind. Die Zins- oder Kapitalzahlungen bei einigen Anlageklassen können Eventualfällen unterliegen oder einige Klassen oder Serien können einige oder alle Ausfallrisiken der Basishypotheken oder sonstigen Basiswerte bergen. In einigen Fällen kann durch die Komplexität der Zahlung, die Bonität und andere Konditionen derartiger Wertpapiere das Risiko entstehen, dass die Wertpapierkonditionen nicht vollkommen transparent sind. Darüber hinaus kann aufgrund der Komplexität von MBS und ABS die Bewertung derartiger Wertpapiere zu einem angemessenen Preis schwieriger sein, insbesondere wenn das Wertpapier individuell zugeschnitten ist. Bei der Ermittlung der durchschnittlichen Fälligkeit oder Laufzeit von MBS oder ABS muss der Unter-Anlageverwalter bestimmte Schätzungen und Prognosen über die Laufzeit und Vorauszahlung eines derartigen Wertpapieres anwenden, und die tatsächlichen Vorauszahlungssätze können von derartigen Schätzungen bzw. Prognosen abweichen. Wenn die Laufzeit eines Wertpapieres ungenau prognostiziert wird, kann der Fonds die erwartete Rendite möglicherweise nicht realisieren. Darüber hinaus unterliegen viele MBS und ABS einem erhöhten Liquiditätsrisiko. Die Anzahl der Anleger, die bereit und fähig sind, derartige Instrumente auf dem Sekundärmarkt zu kaufen, kann geringer sein als bei traditionelleren Schuldtiteln. Spezielle Risiken im Zusammenhang mit Collateralised Mortgage Obligations (CMOs) und Collateralised Debt Obligations (CDOs) Der Fonds kann in Collateralised Mortgage Obligations (CMOs) investieren. Diese bestehen im Allgemeinen in einer Beteiligung an einem Pool aus Hypothekendarlehen oder werden durch einen solchen besichert. CMOs werden in separaten Klassen mit unterschiedlichen Nennlaufzeiten ausgegeben, die unterschiedliche Kredit- und Anlageprofile aufweisen können. Wenn der Hypothekenpool Vorauszahlungen erhält, zahlt der Pool die Anleger in Klassen mit kürzeren Laufzeiten zuerst aus. Vorauszahlungen können die tatsächliche Laufzeit einer CMO erheblich gegenüber der Nennlaufzeit verkürzen. Umgekehrt können Vorauszahlungen, die langsamer erfolgen als erwartet, die effektiven Laufzeiten von CMOs verlängern. Hierdurch werden die CMOs infolge steigender Zinsen 14

15 einem größeren Risiko des Marktwertverfalls ausgesetzt als traditionelle Schuldtitel, was potenziell ihre Volatilität erhöht. CMOs und andere Instrumente mit komplexen oder hochvariablen Vorauszahlungskonditionen sind im Allgemeinen mit größeren Markt-, Vorauszahlungs- und Liquiditätsrisiken verbunden als andere Mortgage-backed Securities. Zum Beispiel sind ihre Kurse volatiler und ihr Handelsmarkt kann begrenzter sein. Der Marktwert von Wertpapieren, die von CMOs ausgegeben werden, schwankt in der Regel parallel zu Faktoren wie der finanziellen Lage der Schuldner oder Emittenten derartiger CMOs oder, hinsichtlich synthetischer Wertpapiere innerhalb der Sicherheit für die CMOs, der Schuldner oder Emittenten der Referenzobligationen, der Restlaufzeit, der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, der Lage bestimmter Finanzmärkte, politischen Ereignisse, Entwicklungen oder Tendenzen in einer bestimmten Branche und Veränderungen der vorherrschenden Zinsen. Der Fonds kann außerdem in Collateralised Debt Obligations (CDOs) investieren. Bei diesen handelt es sich um in Tranchen aufgeteilte Wertpapiere, die mit ähnlichen Risiken wie die CDOs verbunden sind. Der Unterschied besteht darin, dass sie nicht durch Pools aus Hypothekendarlehen besichert werden, sondern durch Pools aus anderen Schuldverschreibungen (beispielsweise Unternehmensschuldverschreibungen). Die Risiken einer Investition in CDOs hängen weitgehend von der Art der als Sicherheit angebotenen Wertpapiere und der Klasse der CDOs ab, in die der Fonds investiert. Sowohl CMOs als auch CDOs unterliegen im Allgemeinen den oben unter Mortgage-backed Securities (MBS) und Asset Backed Securities (ABS) sowie Vorauszahlungsrisiko erläuterten Risiken. Darüber hinaus sind CDOs und CMOs unter anderem mit folgenden zusätzlichen Risiken verbunden: (i) dass die Ausschüttungen von Sicherungsgütern nicht angemessen sind, um die Zinsen oder anderen Zahlungen zu decken; (ii) dass die Qualität der Sicherungsgüter einen Wertverfall erlebt oder ausfällt; (iii) dass der Fonds in Tranchen von CDOs oder CMOs investiert, die nachrangig gegenüber anderen Tranchen sind; (iv) dass die komplexe Struktur des Wertpapiers eventuell nicht vollkommen transparent ist und, sofern sie zum Zeitpunkt der Anlage nicht genau verstanden wird, Anlass zu Rechtsstreitigkeiten mit dem Emittenten oder zu unerwarteten Anlageergebnissen geben kann; und (v) dass der Verwalter der CDOs oder CMOs seinen Verpflichtungen nur schlecht nachkommt oder die Anlage veruntreut. Kreditanlagen Zusätzlich zu denselben Arten von Risiken, die mit einer Anlage in High-Yield- bzw. Sub-Investment Grade-Wertpapieren verbunden sind (siehe oben), ergeben sich im Zusammenhang mit Kreditanlagen noch einige besondere Risiken. Zum Beispiel kann der Wert eines bestimmten Sicherungsgutes, das zur Besicherung eines Darlehens eingesetzt wird, verfallen oder das Sicherungsgut kann illiquide werden. Dies würde sich negativ auf den Wert des Darlehens auswirken. Zudem werden viele Darlehen nicht aktiv gehandelt. Dies kann die Fähigkeit des Fonds beeinträchtigen, den vollständigen Wert zu realisieren, falls er derartige Anlagen liquidieren muss. Beim Kauf von Kreditbeteiligungen erwirbt der Fonds vertragliche Rechte nur gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Kreditnehmer. Gegenüber dem Fonds fällige Zahlungen erfolgen nur in der Höhe, in der der Verkäufer diese beim Kreditnehmer einfordern kann. Dementsprechend trägt der Fonds das Kreditrisiko sowohl des Verkäufers als auch des Kreditnehmers sowie das etwaiger als Vermittler beteiligter Parteien. Ferner ist die Liquidität von Abtretungen von Kreditforderungen und Kreditbeteiligungen begrenzt. Der Fonds geht davon aus, dass derartige Wertpapiere nur an eine begrenzte Anzahl institutioneller Anleger verkauft werden können. Hierdurch wird es auch schwieriger, den Fonds zu bewerten und den Nettoinventarwert je Anteil zu berechnen. Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte Der Fonds kann Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte abschließen. Diese sind mit bestimmten Risiken verbunden. Fällt beispielsweise der Verkäufer von Wertpapieren infolge Konkurs oder aus anderen Gründen gegenüber dem Fonds im Rahmen eines umgekehrten Pensionsgeschäfts 15

16 bei seiner Verpflichtung zum Rückkauf der Basiswerte aus, so wird der Fonds versuchen, die Wertpapiere zu veräußern, was mit Kosten oder Verzögerungen verbunden sein kann. Wird der Verkäufer zahlungsunfähig und unterliegt er der Liquidation oder Umstrukturierung gemäß den geltenden Insolvenz- oder sonstigen Gesetzen, so können die Möglichkeiten des Fonds zur Veräußerung der Basiswerte begrenzt sein. Im Falle eines Konkurses oder einer Liquidation ist es möglich, dass der Fonds seine Rechte an den Basiswerten nicht geltend machen kann. Kommt ein Verkäufer seiner Verpflichtung zum Rückkauf von Wertpapieren im Rahmen eines umgekehrten Pensionsgeschäfts nicht nach, so kann dem Fonds ein Verlust in einer Höhe entstehen, die diesen zur Liquidierung der Position auf dem Markt zwingt. Der Erlös aus einem Verkauf der Basiswerte kann geringer sein als der mit dem ausgefallenen Verkäufer ursprünglich vereinbarte Rückkaufpreis. Ähnliche Risikoelemente ergeben sich bei Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit des Käufers. Hedging von Anteilsklassen Die EUR-Anteile der Klassen Ap, Ap2, B1p, B1p2, B2p, B2p2, B3p, B4p und S, die USD-Anteile der Klassen Ap, Ap2, B1p, B1p2, B2p, B2p2, B3p, B4p und S, die JPY-Anteile der Klasse B2p2 und die CHF-Anteile Ap2, B1p2 und B2p2 (einzeln eine abgesicherte Anteilsklasse, kollektiv die abgesicherten Anteilsklassen ) lauten auf eine von der Basiswährung abweichende Währung, nämlich auf Euro, US-Dollar bzw. Yen. Der Verwaltungsrat beabsichtigt derzeit, das Währungsrisiko der Inhaber der abgesicherten Anteilsklassen gegenüber dem Euro, US-Dollar, Yen oder dem Schweizer Franken abzusichern. Wenngleich der Verwaltungsrat zurzeit eine Währungsabsicherung gegenüber dem US- Dollar, Yen oder dem Schweizer Franken anstrebt, kann der Erfolg einer Hedging-Strategie, die genau dieses Risiko minimiert, nicht garantiert werden. Alle Finanzinstrumente, bei denen üblicherweise eine solche Strategie für eine oder mehrere Klasse(n) angewandt wird, müssen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des Teilfonds im Ganzen sein, werden jedoch der bzw. den jeweiligen Anteilsklasse(n) zugerechnet und die Gewinne/Verluste aus sowie die Kosten für die entsprechenden Finanzinstrumente fallen allein der jeweiligen Klasse zu. Das Währungsrisiko einer Klasse kann nicht mit einer anderen Klasse kombiniert oder verrechnet werden. Soweit das Hedging erfolgreich ist, wird sich die Wertentwicklung der jeweiligen Klasse ähnlich wie die Performance der zugrunde liegenden Vermögenswerte in der Basiswährung entwickeln. Deshalb werden Anleger in abgesicherten Anteilsklassen keinen Gewinn erzielen, wenn die Währung der Klasse gegenüber der Basiswährung und/oder der Währung fällt, auf die die Anlagen des Teilfonds lauten. Das Währungsrisiko der einer Klasse zuzurechnenden Vermögenswerte kann nicht auf andere Klassen verteilt werden. Eine übermäßige oder unzureichende Absicherung der Positionen liegt nicht in der Absicht des Teilfonds. Dennoch können sich übermäßig oder unzureichend abgesicherte Positionen aufgrund von Faktoren ergeben, die sich der Kontrolle des Teilfonds entziehen. Sicherungsgeschäfte des Teilfonds dürfen 105 % des Nettoinventarwerts der jeweiligen abgesicherten Anteilsklasse nicht überschreiten. Die abgesicherten Positionen werden daher regelmäßig überprüft, um zu gewährleisten, dass übermäßig abgesicherte Positionen 105 % des Nettoinventarwerts einer abgesicherten Anteilsklasse nicht überschreiten. Für diese Überprüfung gibt es ein Prozedere, um sicherzustellen, dass Positionen, die das Limit von 100 % wesentlich überschreiten, nicht über die nächsten Monate gehalten werden. Dividendenpolitik Die EUR-Anteile, die USD-Anteile, die JPY-Anteile und CHF-Anteile sind thesaurierende Anteile und somit mit keinem Dividendenanspruch verbunden. Der den jeweiligen Anteilsklassen zuzurechnende Nettoertrag wird innerhalb des Fonds einbehalten und findet seinen Niederschlag entsprechend in dem Wert der jeweiligen Anteilsklasse. Die GBP-Anteile sind Wiederanlageanteile, für die der Verwaltungsrat beabsichtigt, eine vierteljährliche Dividende aus dem Gewinn zu zahlen, der der jeweiligen Anteilsklasse zu diesem Zweck jeweils zur Verfügung steht. Es wird erwartet, dass diese Dividenden innerhalb von zwei Monaten nach Ende jedes Geschäftsjahrs des Fonds gemäß dem in Teil 5 des Prospekts dargelegten Verfahren gezahlt und wieder angelegt werden. 16

17 WESENTLICHE INFORMATIONEN FÜR DEN KAUF UND DIE RÜCKNAHME Erstangebotsfrist Erstausgabepreis Vom 18. November 2008, 9.00 Uhr, bis 27. August 2015, Uhr, für EUR-Anteile der Klasse B3p, USD-Anteile der Klasse B3p, GBP- Anteile der Klasse B4p, EUR-Anteile der Klasse B4p und USD- Anteile der Klasse B4p und vom 29. August 2011, 9.00 Uhr, bis 27. August 2015, Uhr, für JPY-Anteile der Klasse B2p2 und vom 29. August 2013, 9.00 Uhr, bis 27. August 2015, Uhr, für CHF-Anteile der Klasse B1p2 und B2p2 und vom 18. Februar 2014, 9.00 Uhr, bis 27. August 2015, Uhr, für GBP-Anteile der Klasse Ap2, USD-Anteile der Klasse Ap2 und CHF-Anteile der Klasse Ap2. Der Verwaltungsrat kann die Erstangebotsfrist für jede Anteilsklasse verkürzen oder verlängern und muss eine solche Verkürzung oder Verlängerung der Zentralbank melden. Nach der Erstangebotsfrist für jede einzelne Anteilsklasse sind die Anteile durchgehend zur Zeichnung verfügbar. EUR 1 für EUR-Anteile. GBP 1 für GBP Anteile. USD 1 für USD-Anteile. JPY 100 für JPY-Anteile. CHF 1 für CHF-Anteile. Basiswährung Fremdkapitalgrenzen Geschäftstag Handelstag Pfund Sterling. 10 % des Nettoinventarwerts des Fonds, wie in Teil 1 des Prospekts unter Ermächtigung zur Kreditaufnahme und -vergabe dargelegt. Hinsichtlich des Fonds kann durch die Verwendung von Finanzderivaten in dem von der Zentralbank genehmigten Umfang ein Leverage angewendet werden. Ein Tag, an dem die Banken in Dublin für den gewöhnlichen Geschäftsverkehr geöffnet sind, mit Ausnahme von Samstagen oder Sonntagen und/oder sonstigen eventuell vom Verwaltungsrat mit Zustimmung der Depotbank bestimmten Tagen. Mit Wirkung vom 10. November 2010 jeder Mittwoch (oder der nächstfolgende Geschäftstag, falls der Mittwoch kein Geschäftstag ist) und/oder sonstige vom Verwaltungsrat von Zeit zu Zeit mit der Zustimmung der Depotbank bestimmte Tag(e), der/die allen Anteilsinhabern des Fonds vorab mitgeteilt wurde(n), wobei es innerhalb jedes 14-Tage-Zeitraums mindestens einen Handelstag geben muss. Anteilsklassen Ausgabeaufschlag Mindestbetrag für die Erstzeichnung Mindestbetrag für weitere Zeichnungen Mindestbeteiligung *EUR-Anteile der 4 % EUR EUR EUR Klasse Ap *GBP-Anteile der 4 % GBP GBP GBP Klasse Ap *USD-Anteile der 4 % USD USD USD

18 Klasse Ap *EUR-Anteile der Klasse B1p *GBP-Anteile der Klasse B1p *USD-Anteile der Klasse B1p *EUR-Anteile der Klasse B2p *GBP-Anteile der Klasse B2p *USD-Anteile der Klasse B2p *EUR-Anteile der Klasse B3p *GBP-Anteile der Klasse B3p *USD-Anteile der Klasse B3p *EUR-Anteile der Klasse B4p *GBP-Anteile der Klasse B4p *USD-Anteile der Klasse B4p **EUR-Anteile der Klasse Ap2 **GBP-Anteile der Klasse Ap2 **USD-Anteile der Klasse Ap2 **CHF-Anteile der Klasse B1p2 **EUR-Anteile der Klasse B1p2 **GBP-Anteile der Klasse B1p2 **USD-Anteile der Klasse B1p2 **CHF-Anteile der Klasse B1p2 **EUR-Anteile der Klasse B2p2 **GBP-Anteile der Klasse B2p2 **USD-Anteile der Klasse B2p2 **JPY-Anteile der Klasse B2p2 **CHF-Anteile der Klasse B2p2 4 % EUR EUR EUR % GBP GBP GBP % USD USD USD Keiner EUR EUR EUR Keiner GBP GBP GBP Keiner USD USD USD Keiner EUR EUR 1500 EUR Keiner GBP GBP GBP Keiner USD USD USD % EUR EUR EUR % GBP GBP GBP % USD USD USD Keiner EUR EUR EUR Keiner GBP GBP GBP Keiner USD USD USD Keiner CHF CHF CHF % EUR EUR EUR % GBP GBP GBP % 4 % USD CHF USD CHF USD CHF Keiner EUR EUR EUR Keiner GBP GBP GBP Keiner Keiner USD JPY USD JPY CHF CHF *** EUR-Anteile der Keiner Keiner Keiner Keine Klasse S ***GBP-Anteile Keiner Keiner Keiner Keine der Klasse S ***USD-Anteile der Keiner Keiner Keiner Keine Klasse S USD JPY CHF

19 Anteile der Klasse B1p2 sind für den Vertrieb in bestimmten Ländern über Distributoren, Plattformen und andere Vermittler vorgesehen, die separate Honorarvereinbarungen mit ihren Kunden getroffen haben. Gemäß der Satzung liegt es im freien Ermessen des Verwaltungsrats, Zeichnungsanträge ganz oder teilweise anzunehmen oder abzulehnen. *Mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 waren diese Anteilsklassen nicht mehr für neue Zeichnungen verfügbar. Die Schließung für neue Zeichnungen wirkt sich nicht auf die Rücknahmerechte der Anteilsinhaber dieser Anteilsklassen aus. Darüber hinaus ist es den Anteilsinhabern nach wie vor gestattet, in andere Anteilsklassen des Fonds zu wechseln. **Diese Anteilsklassen stehen nur für bestehende Anteilsinhaber des Fonds zur Zeichnung zur Verfügung, sofern der Verwaltungsrat nicht nach freiem Ermessen eine abweichende Regelung trifft. Der Verwaltungsrat kann diese Anteilsklassen anschließend nach freiem Ermessen allen Anlegern zugänglich machen. Die Anteilsinhaber können bei der Verwaltungsstelle erfragen, ob diese Anteilsklassen geschlossen oder offen sind. Anteilsinhaber dieser Anteilsklassen dürfen nur in andere mit (**) gekennzeichnete Anteilsklassen wechseln. Zur Klarstellung: Diesen Anteilsklassen ist es nicht gestattet, in mit (*) gekennzeichnete Anteilsklassen zu wechseln. ***Anteile der Klasse S - EUR, Anteile der Klasse S - GBP und Anteile der Klasse S - USD stehen nur Anlegern zur Verfügung, die einen separaten Anlageberatungsvertrag mit Insight oder einer ihrer Tochtergesellschaften oder nahe stehenden Gesellschaften abgeschlossen haben. Es ist vorgesehen, den Fonds für neue Zeichnungen zu schließen, wenn das dem Fonds zurechenbare Vermögen eine Höhe erreicht, über der es nach Ansicht des Verwaltungsrats nicht im Interesse der Anteilsinhaber liegt, weitere Zeichnungen anzunehmen z. B. wenn die Größe des Fonds die Fähigkeit des Unteranlageverwalters zur Erreichung des Anlageziels beeinträchtigen kann. Der Verwaltungsrat kann den Fonds anschließend nach freiem Ermessen wieder für weitere Zeichnungen öffnen, und die Schließung und mögliche erneute Öffnung des Fonds kann anschließend auf Beschluss des Verwaltungsrats gelegentlich wiederholt werden. Die Anteilsinhaber können bei der Verwaltungsstelle erfragen, ob der Fonds geschlossen oder offen ist. Die Schließung des Fonds für neue Zeichnungen wirkt sich nicht auf die Rücknahmerechte der Anteilsinhaber aus und die Anteilsinhaber dürfen wie oben dargelegt in andere Anteilsklassen wechseln. Der Verwaltungsrat kann nach freiem Ermessen für jede maßgebliche Anteilsklasse auf den Ausgabeaufschlag, den Mindestbetrag für die Erstzeichnung, die Mindestbeteiligung und den Mindestbetrag für weitere Zeichnungen verzichten und die Antragsteller diesbezüglich unterschiedlich behandeln. Handelsfrist Uhr (irischer Zeit) am Handelstag für Zeichnungsanträge. 12 Uhr mittags (irischer Zeit) am Mittwoch der dem jeweiligen Handelstag vorhergehenden Woche (oder der vorhergehende Geschäftstag, wenn dieser Mittwoch kein Geschäftstag ist) für Rücknahmeanträge, sofern der Verwaltungsrat keine abweichende Regelung vereinbart, und in diesem Fall muss der Antrag vor dem Bewertungszeitpunkt für den jeweiligen Handelstag eingehen. Abrechnungstag Sofern der Verwaltungsrat keiner abweichenden Regelung zugestimmt hat, müssen bis zum dritten auf den Handelstag folgenden Geschäftstag frei verfügbare Gelder bei der Verwaltungsstelle eingehen und von dieser angenommen werden. Im Fall von Rücknahmen wird der Erlös nach Erhalt der jeweils ordnungsgemäß unterzeichneten Rücknahmeunterlagen gewöhnlich bis zum dritten Geschäftstag nach dem Handelstag (und auf jeden Fall nach spätestens fünf Geschäftstagen) auf Risiko und Kosten des Anteilsinhabers per Überweisung auf ein angegebenes Konto gezahlt. 19

20 Bewertungszeitpunkt Verwässerungsanpassung Uhr (irischer Zeit) an jedem Handelstag. Darüber hinaus wird der Nettoinventarwert des Fonds am letzten Geschäftstag jedes Monats bestimmt, wenn dieser Tag kein Handelstag ist. Die Gesellschaft kann gemäß Teil 4 Preise und Bewertung des Prospekts, Abschnitt Ausgabe- und Rücknahmepreise, im Falle von Nettozeichnungen oder -rücknahmen an einem Handelstag eine Anpassung des Nettoinventarwerts je Anteil vornehmen. Gebühren und Aufwendungen Bei der Rücknahme oder dem Austausch werden keine Gebühren erhoben. Gründungskosten Die Gründungskosten des Fonds und die Aufwendungen für das Erstangebot der Anteile des Fonds, die Kosten für Vermarktung und die Honorare und Gebühren für sämtliche Fachdienstleistungen in diesem Zusammenhang werden EUR zuzüglich Mehrwertsteuer voraussichtlich nicht überschreiten und sind vom Fonds zu tragen. Die Abschreibung dieser Gebühren und Aufwendungen erfolgt im Laufe der ersten fünf Geschäftsjahre des Fonds. Weitere Einzelheiten zu den vom Fonds zu tragenden Kosten und Aufwendungen sind in Teil 6 des Prospekts im Abschnitt Gebühren und Aufwendungen dargelegt. Gebühren des Anlageverwalters Die Gebühren des Anlageverwalters für die einzelnen Anteilsklassen des Fonds lassen sich wie folgt aufschlüsseln: Anteilsklasse EUR-Anteile der Klasse Ap GBP-Anteile der Klasse Ap USD-Anteile der Klasse Ap EUR-Anteile der Klasse Ap2 GBP-Anteile der Klasse Ap2 USD-Anteile der Klasse Ap2 CHF-Anteile der Klasse Ap2 EUR-Anteile der Klasse B1p GBP-Anteile der Klasse B1p USD-Anteile der Klasse B1p EUR-Anteile der Klasse B1p2 GBP-Anteile der Klasse B1p2 USD-Anteile der Klasse B1p2 CHF-Anteile der Klasse B1p2 Jährliche Anlageverwaltungsgebühren 1,50 % p. a. des den EUR-Anteilen der Klasse Ap 1,50 % p. a. des den GBP-Anteilen der Klasse Ap 1,50 % p. a. des den USD--Anteilen der Klasse Ap 1,50 % p. a. des den EUR-Anteilen der Klasse Ap2 1,50 % p. a. des den GBP-Anteilen der Klasse Ap2 1,5 % p. a. des den USD-Anteilen der Klasse Ap2 1,50 % p. a. des den CHF-Anteilen der Klasse Ap2 1,00 % p. a. des den EUR-Anteilen der Klasse B1p 1,00 % p. a. des den GBP-Anteilen der Klasse B1p 1,00 % p. a. des den USD-Anteilen der Klasse B1p 1,00 % p. a. des den EUR-Anteilen der Klasse B1p2 1,00 % p. a. des den GBP-Anteilen der Klasse B1p2 1,00 % p. a. des den USD-Anteilen der Klasse B1p2 zuzurechneden Nettoinventarwerts des Fonds 1,00 % p. a. des den CHF-Anteilen der Klasse B1p2 20

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