1. Korrektur durch (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift. ggf. 2. Korrektur durch (Name in Druckbuchstaben)
|
|
- Hanna Schreiber
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Studienschwerpunkt Ambulante Dienste Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-ADB-P Datum Ausgegebene Arbeitsbogen Abgegebene Arbeitsbogen Ort, Datum Name in Druckbuchstaben und Unterschrift Aufsichtführende(r) Ort, Datum Prüfungskandidat(in) Aufgabe Note max. Punktzahl Bewertung 1. Korrektur ggf. 2. Korrektur 1 Festlegung der Prüfungsnote 2 1. Korrektur durch (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift ggf. 2. Korrektur durch (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift Festlegung der Prüfungsnote durch (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift Korrektur gemäß Festlegungen zur Qualitätssicherung Festlegung der Prüfungsnote durch den Fachbereich. Sie erfolgt bei unterschiedlicher Benotung in der ersten und zweiten Korrektur. MANTELBOGEN, Prüfungsleistung 2008 HFH Hamburger Fern-Hochschule GmbH PM-ADB-P
2 Anmerkungen zur 1. Korrektur: Datum, Unterschrift Anmerkungen zur 2. Korrektur (gemäß Festlegung zur Qualitätssicherung): Datum, Unterschrift Festlegung der Prüfungsnote: (Bemerkungen sind nur einzutragen, wenn eine erneute Bewertung durch den Fachbereich erfolgt.) Datum, Unterschrift PM-ADB-P MANTELBOGEN 2008 HFH Hamburger Fern-Hochschule GmbH
3 Studiengang Pflegemanagement Fach Studienschwerpunkt Ambulante Dienste Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-ADB-P Datum Die Klausur besteht aus 6 Aufgaben, von denen alle zu lösen sind. Ihnen stehen 120 Minuten für die Lösung zur Verfügung. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Punkte. Zum Bestehen der Klausur müssen mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl erzielt werden. Bitte behalten Sie die Aufgabenblätter nach geschriebener Klausur ein, um im Nachhinein die Nacharbeit Ihrer Klausur vorzunehmen und ggf. Widerspruch einlegen zu können. Lassen Sie 1/3 Rand für die Korrekturen. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektoren zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Benutzung eines Bleistiftes nicht zulässig ist. Denken Sie an Name und Matrikelnummer auf den von Ihnen benutzten Lösungsblättern. Bearbeitungszeit: 120 Minuten Anzahl der Aufgaben: 6 Höchstpunktzahl: 100 zulässige Hilfsmittel: keine Bewertungsschlüssel Aufgabe insg. max. erreichbare Punkte Notenspiegel Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte , , , , , , , , , ,5-0 KLAUSURAUFGABEN 2008 HFH Hamburger Fern-Hochschule GmbH PM-ADB-P
4 Alle 6 Aufgaben sind zu bearbeiten. 1 Unternehmensgründung 20 Punkte Ihre Kommilitonin Maren Tüchtig möchte nach dem Studium zur Diplom-Pflegewirtin einen ambulanten Pflegedienst gründen und fragt Sie um Rat. Frau Tüchtig ist seit 20 Jahren in einem Krankenhaus als Krankenschwester auf einer Normalstation beschäftigt. An den Präsenzphasen im Studium nimmt Frau Tüchtig nur sporadisch teil, da sie häufig erkrankt ist. Bei den Klausuren erleben Sie Frau Tüchtig als äußerst angespannt und nervös. Frau Tüchtig möchte den ambulanten Pflegedienst auch als verantwortliche Pflegefachkraft leiten. Ihr Ehemann ist zur Zeit arbeitslos und versorgt die beiden Kinder. 1.1 Welche Gründe sprechen in diesem Fallbeispiel gegen eine Unternehmensgründung? 1.2 Frau Tüchtig denkt darüber nach, den Pflegedienst als GmbH zu gründen. Nennen Sie vier wesentliche Nachteile der GmbH als Rechtsform für einen ambulanten Pflegedienst. 1.3 Frau Tüchtig möchte zunächst nur Leistungen, die über die Pflegeversicherung finanziert werden, anbieten. Wer ist genau der Vertragspartner für den Versorgungsvertrag?. 9 Punkte 8 Punkte 3 Punkte 2 Umsatzplanung 20 Punkte 2.1 Für die Umsatzplanung im ambulanten Pflegedienst wollen Sie die Erlöse pro Stunde errechnen. Nennen Sie die Faktoren, von denen die Erlöse pro Stunde abhängen. 8 Punkte 2.2 Folgende Tabelle stellt ein Beispiel für die Tätigkeiten von Fach- und Hilfskräften dar: Std.Erlös pro Einsatzart Anteilige Einsatzzeit der Fachkraft Anteilige Einsatzzeit der Hilfskraft Behandlungspflege 40,00 30 % 0 % Grundpflege 27,50 60 % 70 % Hauswirtschaft 15,00 10 % 30 % a) Errechnen Sie anhand der Werte in der Tabelle den Stundenerlös einer Fachkraft. b) Errechnen Sie anhand der Werte in der Tabelle den Stundenerlös einer Hilfskraft. c) Wie ermitteln Sie die Erlöse pro Monat? 4 Punkte 4 Punkte 4 Punkte 3 Vergütungsverhandlung 10 Punkte Für die Vergütungsverhandlung mit den Pflegekassen gehen Sie als Inhaber/-in des Pflegedienstes noch einmal alle vorbereiteten Unterlagen durch. Nennen Sie fünf Kriterien, die Sie im Rahmen der Plausibilitätsprüfung noch einmal überprüfen. 10 Punkte PM-ADB-P AUFGABEN 2008 HFH Hamburger Fern-Hochschule GmbH SEITE 2 VON 3
5 4 Pflegevisite 20 Punkte 4.1 Beschreiben Sie die beiden Formen der Pflegevisite Chefvisite und kollegiale Pflegevisite. 4.2 Bei der letzten MDK-Prüfung wurde in Ihrem Pflegedienst bemängelt, dass keine Pflegevisiten stattfinden. Sie haben vor kurzem die Funktion der Pflegedienstleitung übernommen und möchten Pflegevisiten jetzt einführen. Die Mitarbeiter reagieren skeptisch, eine Mitarbeiterin sagt ganz offen: Ich will mich nicht kontrollieren lassen. Beschreiben Sie kurz die Möglichkeiten zur Reduktion des Kontrollcharakters der Pflegevisiten. 10 Punkte 10 Punkte 5 Umweltmanagement 16 Punkte Zur Durchsetzung seiner rechtlichen Ansprüche bedient sich der Gesetzgeber im Umweltbereich ordnungsrechtlicher Instrumente. Nennen Sie die vier ordnungsrechtlichen Instrumente und erläutern Sie zwei dieser Instrumente in ihrer Bedeutung für den Umweltschutz. 16 Punkte 6 Vernetzung und Koordination 14 Punkte Ein Versorgungspfad (syn. Behandlungspfad; engl.: Clinical Pathway) kann definiert werden als ein optimierter Prozess bei der Behandlung und Versorgung von Patienten mit einer bestimmten Krankheit. Ein zentrales Merkmal des optimierten Prozesses in der Krankheitsbehandlung und Versorgung ist, dass die Behandlung auch über Versorgungssystemgrenzen hinweg in räumlicher und zeitlicher Hinsicht nahtlos ist, also frei von Brüchen in Übergangsphasen. Die Akteure verstehen sich als Teil einer Versorgungskette. Die Idee der Versorgungspfade hat sich im SGB V an zwei Stellen niedergeschlagen: In 137 f (Strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten) und in 140 a-d (Integrierte Versorgung). 6.1 Wer ist nach 140 a-d SGB V für die Qualitätssicherung in Versorgungspfaden zuständig? Wer legt die Versorungspfade nach 137 SGB V fest und wie ist dabei das Verfahren? 6.2 Welche weiteren wesentlichen Unterschiede bestehen zwischen den Versorgungspfaden nach 137 f und Versorgungspfaden nach 140 a-d SGB V? Nennen und erläutern Sie kurz drei Unterschiede. 8 Punkte 6 Punkte PM-ADB-P AUFGABEN 2008 HFH Hamburger Fern-Hochschule GmbH SEITE 3 VON 3
6 Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Pflegemanagement Studienschwerpunkt Ambulante Dienste Prüfungsleistung PM-ADB-P Datum Um größtmögliche Gerechtigkeit zu erreichen, ist nachfolgend zu jeder Aufgabe eine Musterlösung inklusive der Verteilung der Punkte auf Teilaufgaben zu finden. Natürlich ist es unmöglich, jede denkbare Lösung anzugeben. Stoßen Sie bei der Korrektur auf eine andere als die als richtig angegebene Lösung, ist eine entsprechende Punktzahl zu vergeben. Richtige Gedanken und Lösungsansätze sollten positiv bewertet werden. Sind in der Musterlösung die Punkte für eine Teilaufgabe summarisch angegeben, so ist die Verteilung dieser Punkte auf Teillösungen dem Korrektor überlassen. 50 % der insgesamt zu erreichenden Punktzahl (hier also 50 Punkte von 100 möglichen) reichen aus, um die Klausur erfolgreich zu bestehen. Die differenzierte Bewertung in Noten nehmen Sie nach folgendem Bewertungsschema vor: Bewertungsschlüssel Aufgabe insg. max. erreichbare Punkte Notenspiegel Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte , , , , , , , , , ,5-0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum bei Ihrem Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen. PM-ADB-P KORREKTUR 2008 HFH HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE SEITE 1 VON 5
7 Lösung 1 Unternehmensgründung 1.1 Gründe gegen eine Unternehmensgründung (SB 1, S. 10 f., S. 21) (Korrekturhinweis: auch andere Nennungen, die sich aus dem Fallbeispiel ableiten lassen, sind zu werten) 20 Punkte max. 9 Punkte (3 P je Begründung) Frau Tüchtig scheint nicht die persönlichen Voraussetzungen zu haben: Frau Tüchtig hat keine Erfahrung in der ambulanten Pflege, ihr fehlen daher die Voraussetzungen, um als leitende Pflegefachkraft in der ambulanten Pflege zu arbeiten. Die häufigen Erkrankungen lassen nicht auf eine gute gesundheitliche Verfassung schließen. Die finanzielle Versorgung der Familie kann zum Problem werden, die Kreditwürdigkeit bei Banken ist ggf. nicht gegeben. Die Nervosität bei Prüfungen lässt nicht auf eine hohe Belastbarkeit schließen. 1.2 Nachteile einer GmbH als Rechtsform (SB 1, S. 16 f.) Die formalen Anforderungen sind sehr hoch. Ein Grundkapital von Euro ist erforderlich. Es entstehen hohe Kosten in der Gründungsphase. Die Körperschaftssteuer wird fällig. 1.3 Vertragspartner für den Versorgungsvertrag Pflegeversicherung (SB 1, S. 20) Vertragspartner des Pflegedienstes ist die Gemeinschaft der Pflegekassen, wobei die Federführung stets von einer Pflegekasse übernommen wird (häufig von der AOK); beteiligt sind auch die Sozialhilfeträger. max. 8 Punkte (2 P je Nachteil) 3 Punkte Lösung 2 Umsatzplanung 2.1 Faktoren, von denen die Erlöse pro Stunde abhängen (SB 2, S.16) Die Erlöse pro Stunde hängen davon ab, wie viele Leistungen, welcher Preisgruppe, von welchen Mitarbeiter/-innen (Qualifikationsniveau; fest angestellt oder geringfügig beschäftigt) erbracht werden und wie viel an wertschöpfender Einsatz- oder Nettopflegezeit zur Verfügung steht. 2.2 Stundenerlöse (SB 2, S. 18 ff.) a) Der Stundenerlös der Fachkraft beträgt 30,00 Euro. (zusammengesetzt aus 30 % von 40,00 Euro = 12,00 Euro, 60 % von 27,50 Euro = 16,50 Euro, 10 % von 15,00 Euro = 1,50 Euro) 20 Punkte max. 8 Punkte (2 P je Faktor) max. 12 Punkte (4 P je Antwort) b) Der Stundenerlös der Hilfskraft beträgt 23,75 Euro. (zusammengesetzt aus 70 % von 27,50 Euro = 19,25 Euro, 30 % von 15,00 Euro = 4,50 Euro) c) Die Erlöse pro Monat werden durch Multiplikation der verfügbaren Einsatzzeit pro Monat mit den Stundenerlösen von Fach- und Hilfskräften berechnet. PM-ADB-P KORREKTUR 2008 HFH HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE SEITE 1 VON 5
8 Lösung 3 Vergütungsverhandlung Kriterien, die im Rahmen der Plausibilitätsprüfung zu prüfen sind (SB 3, S. 49 f.) Stimmt die Kalkulation mit der tatsächlichen Leistungserbringung überein? Werden beispielsweise 5 Pflegefachkräfte kalkuliert, obwohl im gesamten Betrieb nur 4 arbeiten und es nicht geplant ist, neue Pflegekräfte anzustellen? Stimmt der Zusammenhang zwischen dem durch Leistungen erzielten Umsatz (falls angegeben) und den kalkulierten Kosten? Ist beispielsweise eine Leistungsmenge von Euro angegeben, aber Kosten von Euro? Ist das Leitungspersonal (PDL und Stellvertretung) aktuell bei den Kassen im Rahmen des Versorgungsvertrages gemeldet oder hatte es in jüngster Zeit Personaländerungen gegeben? Stimmen andere Leistungsbescheide (Altenpflegeumlage, Investitionskosten) mit den Zahlen überein bzw. sind diese in sich logisch und nachvollziehbar? Stimmen die Personalangaben SGB XI der Logik nach mit anderen möglichen Personalnachweisen beispielsweise nach 132 a SGB V überein? Unter Umständen werden diese Unterlagen von den Kassen zur Überprüfung herangezogen. Stimmen die Unterlagen mit Kalkulationen und Verhandlungsunterlagen aus dem Vorjahr (falls da schon Einzelverhandlungen geführt wurden oder im Rahmen einer anderen Lösung Nachweise an die Pflegekassen gegangen sind) überein? Wenn nein, sind die Differenzen nachvollziehbar und logisch zu erklären? 10 Punkte max. 10 Punkte (2 P je Kriterium) Lösung 4 Pflegevisite 4.1 Chefvisite und kollegiale Pflegevisite (SB 4, S. 20 f.) Chefvisite In der ambulanten Pflege wird häufig (vermutlich mit Abstand am häufigsten) die Pflegevisite von der Pflegedienstleitung oder ihrer Stellvertretung durchgeführt es dominiert also der Typus der letztlich kontrollierenden, supervisierenden Chefvisite. Die Pflegekraft stellt ihrem Vorgesetzten den Patienten vor und informiert über Pflegediagnosen, Verlauf und Interventionen. Dem Besuch beim Patienten vor und / oder nachgelagert ist im Regelfall eine kurze Besprechung ohne den Patienten. 20 Punkte max. 10 Punkte (5 P je Erklärung) kollegiale Pflegevisite Äußerst selten anzutreffen ist in der Praxis die so genannte kollegiale Pflegevisite durch in der Hierarchie gleichgestellte Pflegekräfte. Häufiger sind Pflegevisiten durch die Bezugspflegekraft in Pflegediensten, in denen das Bezugspflegesystem etabliert ist. Als Pflegevisiten bezeichnet werden die Besuche der Bezugspflegekraft bei dem Patienten fast immer nur dann, wenn sie letztlich analog zur Chefvisite der Beratung und Kontrolle der übrigen an der Pflege beteiligten Pflege- und Hilfskräfte dienen. Assessment oder Anleitung des Patienten im sinne der Definition 1 (also ohne den Aspekt der Kontrolle von unterstellten Mitarbeitern) wäre in der ambulanten Pflege sehr ungewöhnlich. 4.2 Möglichkeiten, den Kontrollcharakter der Pflegvisiten zu reduzieren (SB 4, S. 28) Basis einer motivierenden Kontrolle ist eine grundsätzlich wertschätzende Haltung der Pflegedienstleitung gegenüber den Mitarbeitern. Grundannahme sollte sein, dass jeder Mitarbeiter bestrebt ist, eine gute Pflege zu leisten. Auf dieser Basis ist es leichter, sich weniger als Kontrolleur denn als Partner und Ermöglicher (Facilitator) zu verstehen. Wo es (etwa aufgrund negativer Erfahrungen in der Vergangenheit) im Einzelfall an einer max 10 Punkte (2 P je Möglichkeit) PM-ADB-P KORREKTUR 2008 HFH HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE SEITE 2 VON 5
9 positiven Grundeinstellung gegenüber einem bestimmten Mitarbeiter / einer bestimmten Mitarbeiterin mangelt, muss dieser wenigstens auf die Fairness und Ehrlichkeit der Pflegedienstleitung vertrauen können. Es sollte niemals der berechtigte Eindruck bei einem Mitarbeiter entstehen, eine Pflegevisite würde gezielt nur bei seinen Patienten durchgeführt, weil die Pflegedienstleitung ihn auf dem Kieker habe oder gar in die Pfanne hauen wolle. Beispielsweise muss jeder Mitarbeiter die gleiche Chance haben, dass seine Patienten (und damit er) mit einem Besuch beglückt werden. Der vielleicht wichtigste Grundsatz zur besseren Akzeptanz einer Chef-Pflegevisite durch die Mitarbeiter ist, dass sie den berechtigten Eindruck haben, es gehe in der Tat um die Suche nach der besten Problemlösung für den Patienten. Die Suche nach der besten Problemlösung verlangt Offenheit für Vorschläge und das Eingestehen von Fehlern und Wissenslücken. Die Pflegedienstleitung sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen und ggf. klar zu ihren eigenen Wissenslücken stehen. Voraussetzung dafür ist der innerlich vollzogene Abschied von der Selbstanforderung, alles besser zu können als die Mitarbeiter. Das gesamte Verfahren muss geregelt und transparent sein (Stichwort Verfahrensanweisung). Irritierende Überraschungen sind zu vermeiden. Auch deshalb sollten Pflegevisiten immer angekündigt werden. Bei der natürlich notwendigen Benennung von Fehlern einzelner Mitarbeiter ist mit dem gebotenen Fingerspitzengefühl vorzugehen. So verbietet es sich für die Pflegedienstleitung, in Gegenwart eines Patienten oder anderer Personen eigenaktiv die individuellen Fehler eines Mitarbeiters anzusprechen. Eine andere Situation liegt vor, wenn der Patient einem anwesenden Mitarbeiter Fehlverhalten vorhält. In diesem Fall schlüpft die Pflegedienstleitung in die Rolle des Moderators bzw. Mediators und versucht, den Konflikt direkt zu schlichten. Lösung 5 Umweltmanagement Ordnungsrechtliche Instrumente (SB 1, S. 11 f.) Verbote Die Umweltverbote beziehen sich auf die Errichtung und den Betrieb bestimmter Anlagen, die Herstellung, das Inverkehrbringen, die Grenzüberschreitung bestimmter Anlagen und Verwendung von Stoffen sowie bestimmte Handlungen in Schutzgebieten. Die Verbote können auf zwei verschiedenen Wegen durchgesetzt werden: - durch ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (Kontrollerlaubnis) und - durch ein repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt (Ausnahmebewilligung). 16 Punkte Beschränkungen Eine Beschränkung von umweltrelevanten Tätigkeiten wird durch folgende Umweltstandards erreicht: - Umwelt- und Qualitätsnormen - Sie legen Immissions- und Belastungsgrenzen für bestimmte Bereiche fest. - Emissionsnormen für Anlagen - Sie legen Grenzwerte fest, die bei der Emission aus Anlagen nicht überschritten werden dürfen. - Bauartnormen und Betriebsnormen - Sie enthalten Anforderungen für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen. - Produktnormen für Stoffe - Sie beziehen sich auf die Mengen von Schadstoffen, die bei der Emission eines Stoffes nicht überschritten werden dürfen. Die oben genannten Beschränkungen dienen zur Reduzierung der Umweltschädlichkeit eimax. 16 Punkte (1 P pro Nennung eines Instruments, je 6 P pro Erläuterung eines Instruments) PM-ADB-P KORREKTUR 2008 HFH HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE SEITE 3 VON 5
10 ner Handlung auf ein Minimum. Sie unterscheiden sich von Verboten dadurch, dass eine umweltrelevante Tätigkeit nicht grundsätzlich verboten, andererseits auch nicht erwünscht ist. Gebote Umweltgebote dienen der Verhaltenslenkung. Sie legen dem Einzelnen bzw. dem Unternehmen eine Reihe von Pflichten auf, wodurch ein umweltpflegendes Verhalten erzeugt wird. Zur Erreichung eines umweltfreundlichen Verhaltens aller betroffenen Personenkreise gelten verschiedene Umweltpflichten und Nebenpflichten. Die Umweltpflichten lassen sich einordnen in: - Leistungspflicht - Sie verpflichtet zu einem bestimmten umweltfreundlichen Handeln (z. B. Kennzeichnungspflichten). - Duldungspflicht - Sie verpflichtet das umweltpflegliche Handeln eines anderen zu dulden (z. B. Betretungsrechte von Waldgebieten zum Zwecke der Erholung). - Unterlassungspflicht - Sie verpflichtet zur Unterlassung eines umweltfeindlichen Handelns. Durch die überwachungsdienlichen Nebenpflichten, z. B. die Anzeige- oder Anmeldepflicht einer umweltrelevanten Tätigkeit durch den Betreiber, werden die zuständigen Behörden in Kenntnis darüber gesetzt und können entsprechende Verfahren veranlassen und überwachen (z. B. Genehmigungs- oder Bewilligungsverfahren). - Organisationspflicht - Sie bezieht sich z. B. auf die Schaffung einer Umweltorganisation innerhalb eines Unternehmens und durch die Bestellung von gesetzlich geforderten Beauftragten für Abfall-, Gewässer- und Immissionsschutz. Behördliche Verfügungen Die Behörden können durch Verfügungen und Anordnungen nicht befolgte Ge- und Verbote durchsetzen und gegen umweltschädigendes Verhalten vorgehen. Ermächtigt werden die Behörden hierzu durch umweltspezifische Gesetze sowie das Polizei- und Ordnungsrecht der Länder. Stützt sich das Einschreiten einer Behörde auf polizeirechtliche Generalklauseln, so ist eine Voraussetzung das Vorliegen der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Die öffentliche Sicherheit umfasst alle geschriebenen Rechtsquellen, die Grundrechte sowie den Staat mit allen seinen Einrichtungen. Lösung 6 Vernetzung und Koordination 6.1 Versorgungspfade im SGB V (SB 1, S. 28) Die Qualität in Versorgungspfaden nach 140 a-d wird frei zwischen den Krankenkassen mit den Leistungserbringern verhandelt. Es bedarf keiner staatlichen Zulassung. Im Rahmen von 137 f müssen sich die regionalen Krankenkassen und Leistungserbringer an bundesweit festgelegte Vorgaben halten, die für Besonderheiten fast keinen Spielraum lassen. Die Verträge müssen von der Bundesversicherungsanstalt (BVA) zugelassen werden. 14 Punkte Das Verfahren zur Auswahl und Definition eines Versorgungspfaden nach 137 f ist gesetzlich festgelegt. Das Bundesministerium für Gesundheit erlässt für jeden Versorgungspfad eine Rechtsverordnung, auf deren Basis die Krankenkassen ihre strukturierten Behandlungsprogramme entwickeln und beim Bundesversicherungsamt (BVA) einreichen können. Die fachlichen Grundlagen der Rechtsverordnung werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss erarmax. 8 Punkte (2 P) (2 P) (4 P) PM-ADB-P KORREKTUR 2008 HFH HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE SEITE 4 VON 5
11 beitet (G-BA). Er wird dabei durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beraten. 6.2 Unterschiede zwischen den Versorgungspfaden nach 140 SGB V und nach 137 f SGB V (SB 1, S. 28) Bei der inhaltlichen Definition eines Versorgungspfades nach 140 a-d SGB V sind die Vertragspartner grundsätzlich frei, während die Versorgungspfade nach 137 f (auf Bundesebene) weitgehend strukturiert werden. Der klinische Behandlungspfad für eine Indikation im Rahmen eines IV-Vertrags nach 140 a-d muss nicht unbedingt evidenzbasiert sein während dies bei Versorgungspfaden nach 137 f unabdingbar ist Bei Versorgungspfaden nach 137 findet ein sog. Risikostrukturausgleich statt. Dieser existiert nicht für die freien Verträge nach 140 a-d. max. 6 Punkte (2 P je Antwort) PM-ADB-P KORREKTUR 2008 HFH HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE SEITE 5 VON 5
Ort, Datum. max. Punktzahl ggf. Gutachter(in) (Name in Druckbuchstaben)
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Studienschwerpunkt Ambulante Dienste Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-ADB-P12-111217 Datum 17.12.2011
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Studienschwerpunkt Ambulante Dienste Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-ADB-P12-121215 Datum 15.12.2012
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Studienschwerpunkt Ambulante Dienste Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-ADB-P12-110625 Datum 25.06.2011
MehrStudiengang. Pflegemanagement Fach. Allg. BWL / Pflegewirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Pflegemanagement Fach Allg. BWL / Pflegewirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-BWH-P22-070526 Datum 26.05.2007 Die Klausur besteht aus 3 Aufgaben, von denen alle
Mehr1. Korrektur durch (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift. ggf. 2. Korrektur durch (Name in Druckbuchstaben)
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Allg. Betriebswirtschaftslehre / Pflegewirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 20.12.2003 Ausgegebene
MehrAllg. BWL / Pflegewirtschaftslehre
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Allg. BWL / Pflegewirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-BWH-P22-080607 Datum 07.06.2008 Ausgegebene
MehrKlausur-Knz. PM-PWG-P Alte Studienbriefreihe Datum
Studiengang Pflegemanagement Fach Pflegewissenschaft Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-PWG-P11-040424 Alte Studienbriefreihe Datum 24. 04. 2004 Die Klausur besteht aus 6 Aufgaben, von denen
MehrWirtschaftsingenieurwesen. Klausur-Kennzeichen WB-WMT-S Datum
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul Mathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Kennzeichen WB-WMT-S 868 Datum 8.6.8 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrPflegemanagement Allgemeine Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen Studienleistung
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Pflegemanagement Allgemeine Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen Studienleistung Datum 03.05.2003 Lösen Sie die
MehrDenken Sie an Name und Matrikelnummer auf den von Ihnen benutzten Lösungsblättern.
Studiengang Pflegemanagement Fach Pflegewissenschaft I Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-PWG-P12-070602 Datum 02.06.2007 Die Klausur besteht aus 5 Aufgaben, von denen alle zu lösen sind.
MehrAufgabe max. erreichbare Punkte
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / HTL Fach Operations Research Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-OPR-P11-070303 / WH-OPR-P11-070303 Datum 3.03.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer
MehrBearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: Anzahl der Aufgaben: 5 Höchstpunktzahl: 100 keine
Studiengang Pflegemanagement Fach Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz. PM-BWG-S12-070317 Datum 17.03. 2007 Die Klausur besteht aus 5 Aufgaben, von denen
Mehr1. Korrektur durch (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift. ggf. 2. Korrektur durch (Name in Druckbuchstaben)
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Studienschwerpunkt Stationäre Altenhilfe Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-SAB-P12-081220 Datum 20.12.2008 Ausgegebene
Mehr1. Korrektur durch (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift. ggf. 2. Korrektur durch (Name in Druckbuchstaben
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BG-ABW-P11-081129 Datum
MehrPflegemanagement Allg. Betriebswirtschaftslehre/ Pflegewirtschaftslehre. Die Klausur besteht aus 5 Aufgabenkomplexen, von denen alle zu lösen sind.
Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Pflegemanagement Allg. Betriebswirtschaftslehre/ Pflegewirtschaftslehre Prüfungsleistung PM-BWH-P12-060624 Datum 24.06.2006 Die Klausur besteht aus 5 Aufgabenkomplexen,
MehrKlausur - Mantelbogen
Klausur - Mantelbogen Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Datum 7.04.99 Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung BW-WMT-P-99047 Verwenden Sie ausschließlich das vom
MehrBetriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen. Datum Die Klausur besteht aus 5 Aufgaben, von denen alle zu lösen sind.
Studiengang Pflegemanagement Fach Betriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz. PM-BWG-S12-060617 Datum 17.06. 2006 Die Klausur besteht aus 5 Aufgaben, von denen
MehrPflegewissenschaft I. Datum Die Klausur besteht aus 4 Aufgaben, von denen alle zu lösen sind.
Studiengang Pflegemanagement Fach Pflegewissenschaft I Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-PWG-P12-050528 Datum 28. 05. 2005 Die Klausur besteht aus 4 Aufgaben, von denen alle zu lösen sind.
Mehr1. Korrektur durch (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift. ggf. 2. Korrektur durch (Name in Druckbuchstaben)
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Pflegemanagement I Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-PMG-P12-081129 Datum 29.11.2008 Ausgegebene Arbeitsbögen
MehrBachelor Betriebswirtschaft
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Bachelor Betriebswirtschaft Modul Operations Research Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WI-OPR-P12-090606 Datum 06.06.2009 Ausgegebene
MehrDie Klausur besteht aus 5 Aufgaben, von denen Sie alle lösen sollen.
Studiengang Pflegemanagement Fach Psychologie Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 19.03.2005 Die Klausur besteht aus 5 Aufgaben, von denen Sie alle lösen sollen. Ihnen stehen 90 Minuten
Mehr26. März Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen, Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul Buchführung/Jahresabschluss, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 08.03.2008 Für die Bewertung
MehrBearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel Anzahl der Aufgaben: 5 Höchstpunktzahl: 100 keine
Studiengang Pflegemanagement Fach Betriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-BWG-P12-061216 Datum 16.12. 2006 Die Klausur besteht aus 5 Aufgaben, von denen
MehrEinführung in die Soziale Arbeit und Sozialarbeitswissenschaft Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BG-ESS-P Datum
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Einführung in die Soziale Arbeit und Sozialarbeitswissenschaft Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
MehrEmpirische Methoden PM-EMP-P12-040828
Studiengang Pflegemanagement Fach Empirische Methoden Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 28.08.2004 Die Klausur besteht aus 5 Aufgaben, von denen alle zu lösen sind. Ihnen stehen 90 Minuten
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Studienschwerpunkt Ambulante Dienste Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-ADB-P12-090627 Datum 27.06.2009
MehrBewertungsschlüssel Aufgabe max. Punktzahl
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / HTL Fach Wirtschaftsstatistik Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-WST-P11-070616 / WH-WST-P11-070616 Datum 16.06.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Häusliche Alten- und Krankenpflege Volker Krause KG Tel.: 0214-26004500 Fax: 0214-260045130 info@volker-krause-kg.de www.volker-krause-kg.de Gesamtergebnis Pflegerische
MehrAllg. Betriebswirtschaftslehre/ Pflegewirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Pflegemanagement Fach Allg. Betriebswirtschaftslehre/ Pflegewirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-BWH-P12-080628 Datum 28.06.2008 Die Klausur besteht aus 5 Aufgabenkomplexen,
MehrWI-RWG-S BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe max. Punktzahl
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. WI-RWG-S12-050312 Datum 12.03.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit
Mehr1. Korrektur durch (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift. ggf. 2. Korrektur durch (Name in Druckbuchstaben)
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Pflegemanagement I Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-PMG-P12-080607 Datum 07.06.2008 Ausgegebene Arbeitsbögen
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Studienschwerpunkt Ambulante Dienste Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-ADB-P12-120630 Datum 30.06.2012
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach. Soziologie Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Soziologie Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-SOZ-P12-090314 Datum 14.03.2009 Ausgegebene Arbeitsbögen Ort, Datum
MehrBearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel Anzahl der Aufgaben: 6 Höchstpunktzahl: 100 keine
Studiengang Pflegemanagement Fach Betriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-BWG-P12-070630 Datum 30.06. 2007 Die Klausur besteht aus 6 Aufgaben, von denen
MehrPflicht 2 von 3 3 von 5 Aufgabe insges. Max. Punkte
Studiengang Betriebswirtschaft Modul Unternehmenslogistik Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BW-UNL-P21-100123 BB-UNL-P11-100123 Datum 23.01.2010 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit
MehrOrt, Datum. max. Punktzahl ggf. Gutachter(in) (Name in Druckbuchstaben)
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Studienschwerpunkt Ambulante Dienste Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-ADB-P12-130629 Datum 29.06.2013
MehrEmpirische Methoden PM-EMP-P
Studiengang Pflegemanagement Fach Empirische Methoden Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-EMP-P12-070825 Datum 25.08.2007 Die Klausur besteht aus 5 Aufgaben, von denen alle zu lösen sind.
Mehr1. Korrektur durch (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift. ggf. 2. Korrektur durch (Name in Druckbuchstaben)
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Pflegemanagement II Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 15.11.2003 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen
MehrBachelor Betriebswirtschaft
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Bachelor Betriebswirtschaft Modul Operations Research Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WI-OPR-P12-091219 Datum 19.12.2009 Ausgegebene
MehrAufgabenblock A : 2 von 3 Aufgabenblock B : 5 von 6. Aufgabe F 1 F 2 F max. erreichbare Punkte
Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaft (postgradual) Arbeitsrecht Prüfungsleistung PW-ABR-P11-020427 Datum 27.04.2002 Die Klausur enthält insgesamt 7 zu lösende Aufgaben. Es gibt zwei
MehrPW-REW-P / WH-REW-P
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / Sonderstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PW-REW-P11-060429
MehrStudienschwerpunkt Ambulante Dienste. Datum Die Klausur besteht aus 5 Aufgaben, von denen alle zu lösen sind.
Studiengang Pflegemanagement Fach Studienschwerpunkt Ambulante Dienste Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-ADB-P12-080628 Datum 28.06.2008 Die Klausur besteht aus 5 Aufgaben, von denen alle
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Empirische Methoden Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-EMP-P12-090829 Datum 29.08.2009 Ausgegebene Arbeitsbögen
MehrBEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15. NOTENSPIEGEL Bewertung Bestanden Nicht bestanden Punkte 100-50 49,5 0
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. WI-REW-S11-050924 Datum 24.09.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit
MehrStudiengang. Modul/Teilmodul. Art der Leistung. Klausur-Knz. Datum
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul/Teilmodul Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. PW/WH-REW-S11-081025 Datum 25.10.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes HK Pflegedienst gemeinnützige GmbH
Qualität des ambulanten Pflegedienstes HK Pflegedienst gemeinnützige GmbH Kirchstraße 15, 99192 Nesse-Apfelstädt OT Neudietendorf Tel.: 036202 20797 Fax: 036202 20397 info@hk-pflegedienst.de www.hk-pflegedienst.de
MehrBewertungsschlüssel. Notenspiegel
Modul Buchführung/Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-BUJ-P11-080607 Datum 07.06.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Einführung in das Gesundheitssystem und die Gesundheitswissenschaft Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
MehrBEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15. NOTENSPIEGEL Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte 100-95
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / Sonderstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 23.04.05
MehrAufgabenblock A : 2 von 3 Aufgabenblock B : 5 von 6. Aufgabe F 1 F 2 F max. erreichbare Punkte
Klausur-Aufgaben Studiengang Betriebswirtschaft Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-ABR-P11-020511 Datum 11.05.2002 Die Klausur enthält insgesamt 7 zu lösende Aufgaben.
MehrEinführung in die Soziale Arbeit und Sozialarbeitswissenschaft Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BG-ESS-P Datum
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Bachelor Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Einführung in die Soziale Arbeit und Sozialarbeitswissenschaft Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
MehrDie differenzierte Bewertung in Noten nehmen Sie nach folgendem Bewertungsschema vor: Bewertungsschlüssel. Notenspiegel. 03.
Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Pflegemanagement Recht der Pflege Prüfungsleistung PM-REP-P12-071215 Datum 15.12.2007 Um größtmögliche Gerechtigkeit und Gleichbehandlung zu erreichen, ist
MehrOrt, Datum. max. Punktzahl ggf. Gutachter(in) (Name in Druckbuchstaben)
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Empirische Methoden Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-EMP-P12-100828 Datum 28.08.2010 Ausgegebene Arbeitsbogen
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement (B. A.) Modul
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement (B. A.) Modul Pflege im Prozess Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-PIP-P11-120623 Datum 23.06.2012 Ausgegebene
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Empirische Methoden Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-EMP-P12-110827 Datum 27.08.2011 Ausgegebene Arbeitsbögen
MehrGesamtversorgungsvertrag. nach 72 Abs. 2 SGB XI
Gesamtversorgungsvertrag nach 72 Abs. 2 SGB XI zwischen dem Träger Name des Trägers Strasse des Trägers 00000 Ort des Trägers und AOK Baden-Württemberg, den Ersatzkassen BARMER GEK Techniker Krankenkasse
MehrBetriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen. Datum Die Klausur besteht aus 6 Aufgaben, von denen alle zu lösen sind.
Studiengang Pflegemanagement Fach Betriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-BWG-P12-051217 Datum 17.12. 2005 Die Klausur besteht aus 6 Aufgaben, von denen
MehrDenken Sie an Name und Matrikelnummer auf den von Ihnen benutzten Lösungsblättern. Bewertungsschlüssel. Notenspiegel
Studiengang Pflegemanagement Fach Studienschwerpunkt Ambulante Dienste Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-ADB-P12-070616 Datum 16.06.2007 Die Klausur besteht aus 5 Aufgaben, von denen alle
MehrStudiengang. Pflegemanagement Fach. Wahlpflichtfach Personalmanagement Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Pflegemanagement Fach Wahlpflichtfach Personalmanagement Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-PER-P12-051203 Datum 03.12.2005 Die Klausur besteht aus 5 Aufgaben, von denen alle
MehrAlle Aufgaben sind zu lösen Note Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15 100
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 16.10.2004 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Mehr1. Korrektur durch ( Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift. ggf. 2. Korrektur durch (Name in Druckbuchstaben)
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Recht der Pflege Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-REP-P11-031213 Datum 13.12.2003 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes advita Pflegedienst GmbH Niederlassung Großenhain Tel.: 03522 62198 Fax: 03522 525970 grossenhain@advita.de www.advita.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen Ärztlich
MehrDie Klausur besteht aus 4 Aufgabenblöcke, von denen alle zu lösen sind.
Studiengang Pflegemanagement Fach Qualitätsmanagement Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-QUA-P12-041002 Datum 02.10.2004 Die Klausur besteht aus 4 Aufgabenblöcke, von denen alle zu lösen
MehrInformations- und Kommunikationstechnologien Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Pflegemanagement Fach Informations- und Kommunikationstechnologien Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-IUK-P12-071208 alte Studienbriefreihe Datum 08.12.2007 Um größtmögliche
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement (Diplom) Fach
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement (Diplom) Fach Allgemeine BWL / Pflegewirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung (neues Studienmaterial) Klausur-Kennzeichen
MehrVorab von der Pflegeeinrichtung vorzulegende Unterlagen - ambulante Regelprüfung
Vorab von der Pflegeeinrichtung vorzulegende Unterlagen - ambulante Regelprüfung gemäß Erhebungsbogen zur Qualität nach den 114 ff. SGB XI in der ambulanten Pflege in der Fassung vom 30.06.2009 Daten zum
MehrOrt, Datum. Aufgabe Σ Note max. Punktezahl Korrektur durch (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Qualitätsmanagement Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-QUA-P12-081011 Datum 25.10.2008 Ausgegebene Arbeitsbögen
MehrStudienschwerpunkt Ambulante Dienste. Datum Die Klausur besteht aus 5 Aufgaben, von denen alle zu lösen sind.
Studiengang Pflegemanagement Fach Studienschwerpunkt Ambulante Dienste Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-ADB-P12-040626 Datum 26. 06. 2004 Die Klausur besteht aus 5 Aufgaben, von denen
MehrKorrekturrichtlinie. Klausur Rechnungswesen I, Buchführung BW-REW-S
Korrekturrichtlinie Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 20.04.02 Um größtmögliche Gerechtigkeit zu erreichen,
MehrTIPPS ZUR ABRECHNUNG Häusliche Krankenpflege nach SGB V
Das Abrechnungsverfahren für Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Bitte achten Sie daher auf vollständig und korrekt ausgefüllte Unterlagen. Mit den
Mehr1. Korrektur durch (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift. ggf. 2. Korrektur durch (Name in Druckbuchstaben)
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Allg. Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-BWG-P12-081220 Datum 20.12.2008
MehrDr. Rainer Daubenbüchel, Präsident des Bundesversicherungsamtes a.d.
Die Verbesserung der Schnittstellenproblematik zwischen Kranken- und Pflegeversicherung aus aufsichtsrechtlicher Sicht Thesenpapier zur 14. Münsterischen Sozialrechtstagung am 5. Dezember 2008 Dr. Rainer
MehrStudiengang. Wirtschaft (postgradual) Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Wirtschaft (postgradual) Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-REW-P11-031115 Datum 15.11.2003 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind
MehrBuchführung und Jahresabschluss / Jahresabschluss
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul / Teilmodul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Wirtschaftsrecht Buchführung und Jahresabschluss / Jahresabschluss Prüfungsleistung WR-BUJ-P11-091219
MehrPflegewissenschaft II. Datum Die Klausur besteht aus 5 Aufgaben, von denen alle zu lösen sind.
Studiengang Pflegemanagement Fach Pflegewissenschaft II Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-PWH-P12-080614 Datum 14.06.2008 Die Klausur besteht aus 5 Aufgaben, von denen alle zu lösen sind.
MehrGemeinsamer Strukturerhebungsbogen
Gemeinsamer Strukturerhebungsbogen der Landesverbände /- vertretungen der Pflegekassen in Schleswig-Holstein für ambulante Pflegedienste Die nachfolgend genannte Einrichtung beantragt die Zulassung zur
MehrName, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Pflegemanagement Fach
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Recht der Pflege Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-REP-P12-111210 Datum 10.12.2011 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene
MehrElektrotechnik/Elektronik
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Elektrotechnik/Elektronik Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WB-ELT-P 08 und TB-ELT-P 08 Datum..008 Hinweis
MehrTätigkeitsbereich des Managements: ambulante Einrichtungen Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BG-AME-P Datum
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Tätigkeitsbereich des Managements: ambulante Einrichtungen Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Pflegedienst Bethel Bad Oeynhausen ggmbh Tel.: 05731-983983 Fax: 05731-983984 PDOE@BethelNet.de www.bethelnet.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen Ärztlich verordnete
MehrWirtschaftsingenieurwesen (Bachelor u. HTL), Wirtschaftsrecht (Bachelor) Grundlagen der Wirtschaftsinformatik
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor u. HTL), Wirtschaftsrecht (Bachelor) Grundlagen der Wirtschaftsinformatik
MehrVersorgungsvertrag nach 72 SGB XI für vollstationäre Dauerpflege
Der Träger des Pflegeheimes: und die Landesverbände der Pflegekassen in Hessen AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen BKK - Landesverband Hessen IKK Hessen Landwirtschaftliche Krankenkasse Hessen, Rheinland-Pfalz
MehrDie Klausur besteht aus 5 Aufgaben, von denen Sie alle lösen sollen.
Studiengang Pflegemanagement Fach Psychologie Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-PSY-P12-050924 Datum 24.09.2005 Die Klausur besteht aus 5 Aufgaben, von denen Sie alle lösen sollen. Ihnen
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Pflegewissenschaft II Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-PWH-P12-110611 Datum 11.06.2011 Ausgegebene Arbeitsbögen
MehrStudiengang. Wirtschaftsingenieurwesen; Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul. Buchführung/Jahresabschluss, Buchführung Art der Leistung
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen; Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul Buchführung/Jahresabschluss, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 08.03.2008 Bezüglich
MehrHerzlich willkommen zur Schulung!
Herzlich willkommen zur Schulung! Thema: Dauer: Ziel: Qualitätsprüfung durch den MDK ca. 45 Minuten Vermittlung der Grundlagen und Konsequenzen einer Qualitätsprüfung durch den MDK Inhalt: 1 Hintergrund
MehrGesundheitsökonomie und Gesundheitssysteme Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-GGS-P11-120609 Datum 09.06.
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement (B. A.) Modul Gesundheitsökonomie und Gesundheitssysteme Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-GGS-P11-120609 Datum
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Wahlpflichtfach Personalmanagement. Datum 01.11.2003
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Pflegemanagement Wahlpflichtfach Personalmanagement Prüfungsleistung Datum 01.11.2003 Lösen Sie die Klausuraufgaben
MehrBetriebswirtschaft. Klausur Rechnungswesen I, Buchführung BW-REW-S
Postgradualer Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 20.04.02 Die Klausur enthält 6 Aufgaben, zu deren Lösung Ihnen insgesamt
MehrStudiengang. Pflegemanagement Fach. Studienschwerpunkt Ambulante Dienste Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Pflegemanagement Fach Studienschwerpunkt Ambulante Dienste Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 28.01.2006 Die Klausur besteht aus 5 Aufgaben, von denen alle zu lösen sind.
MehrDie Pflegevisite kann anhand der Dokumentation, in Form eines Pflegeaudits beim Pflegekunden und mit Einbezug der Angehörigen durchgeführt werden.
Pflegevisite Definition: Visite (lat.) bedeutet so viel wie: hingehen, nachsehen, um zu helfen oder zuzuhören. Die Pflegevisite ist ein Instrument der leitenden Fachkraft zur Qualitätssicherung nach 80
Mehr» Der 64b SGB V. Entwicklung und Perspektive. Workshop Jetzt wird s praktisch. Arno Deister. Berlin-Wannsee 21. September Prof. Dr. med.
» Der 64b SGB V Entwicklung und Perspektive Workshop Jetzt wird s praktisch Berlin-Wannsee 21. September 2012 Prof. Dr. med. Arno Deister Klinikum Itzehoe Zentrum für Psychosoziale Medizin » Der 64b SGB
MehrKlausuraufgaben, Prüfungsleistung 06/08, Wirtschaftsmathematik, Betriebswirtschaft
Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeihen Betriebswirtshat Wirtshatsmathematik Prüungsleistung Datum.6.8 BB-WMT-P 86 Bezüglih der Anertigung Ihrer Arbeit sind olgende Hinweise verbindlih: Verwenden
MehrPflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege
Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege zwischen XXXXXX nachfolgend Träger genannt und derxxxxxxxxx derxxxxxxxxx derxxxxxxxxx derxxxxxxxxxxxx nachfolgend Pflegekassen genannt
MehrAntrag. Diabetologische Schwerpunktpraxis
Antrag Diabetologische Schwerpunktpraxis Bereich QS/QM Stand 01.03.2016 QM-Nr. II.09.2.1 Seite 1 von 5 Antrag auf Anerkennung als Diabetologische Schwerpunktpraxis (Nach der Diabetes-Vereinbarung zwischen
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Wirtschaftsingenieurwesen. Klausur-Kennzeichen. WB-WMT-P Datum Abgegebene Arbeitsbögen
Name, Vorname Matrikel-Nr Studienzentrum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Wirtschaftsingenieurwesen Mathematik Prüfungsleistung WB-WMT-P 96 Datum 69 Ausgegebene Arbeitsbögen Ausgegebene
MehrGrundsatzpapier zu den Öffnungszeiten in der teilstationären Pflege in Bayern (GP ÖZ)
Grundsatzpapier zu den Öffnungszeiten in der teilstationären Pflege in Bayern (GP ÖZ) I. Allgemeines Das Angebot der teilstationären Pflege in Bayern soll im Sinne des Sicherstellungsauftrages nach 69
MehrGesundheitsökonomie und Gesundheitssysteme Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-GGS-P11-130615 Datum 15.06.
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement (B. A.) Modul Gesundheitsökonomie und Gesundheitssysteme Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-GGS-P11-130615 Datum
MehrPflegesatzvereinbarung über Leistungen der Kurzzeitpflege
Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der Kurzzeitpflege zwischen der Name Träger Straße PLZ Ort nachfolgend Träger genannt und der dem Pflegekasse bei der AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Am
MehrSelbstauskunftsbogen stationäre Pflegeeinrichtung
Selbstauskunftsbogen stationäre Pflegeeinrichtung Daten zur Einrichtung: Strasse PLZ/Ort Institutionskenn-zeichen (IK) 1. 2. Telefon Fax E-Mail Internet-Adresse Träger/Inhaber Adresse Trägerart privat
Mehr