Aufgabenblock A : 2 von 3 Aufgabenblock B : 5 von 6. Aufgabe F 1 F 2 F max. erreichbare Punkte
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- Harald Armbruster
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1 Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaft (postgradual) Arbeitsrecht Prüfungsleistung PW-ABR-P Datum Die Klausur enthält insgesamt 7 zu lösende Aufgaben. Es gibt zwei Aufgabenblöcke; in beiden Blöcken haben Sie eine Wahlmöglichkeit. Im Aufgabenblock A bearbeiten Sie bitte 2 der 3 Fälle, in Aufgabenblock B bearbeiten Sie bitte 5 der 6 Fragen. Falls Sie alle Fragen beantworten sollten, werden in Aufgabenblock A nur die ersten 2, in Aufgabenblock B nur die ersten 5 Antworten bewertet. Zur Lösung stehen Ihnen 90 Minuten zur Verfügung. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Punkte. Zum Bestehen der Klausur müssen mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl erzielt werden. Lassen Sie 1/3 Rand für die Korrekturen und schreiben Sie leserlich. Denken Sie an Name, Unterschrift und Matrikelnummer auf Ihrem Klausur-Mantelbogen. Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: Aufgabenblöcke: -2- Höchstpunktzahl: Arbeitsgesetze BGB BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabenblock A : 2 von 3 Aufgabenblock B : 5 von 6 Aufgabe F 1 F 2 F max. erreichbare Punkte NOTENSPIEGEL Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte , , , , , , , , , ,5-0 Arbeitsrecht PW-ABR-P
2 Aufgabenblock A 50 Punkte Wahlmöglichkeit: Bearbeiten Sie bitte nur 2 der 3 Fälle! Falls Sie alle 3 Fälle bearbeiten, werden nur die ersten 2 bearbeiteten Fälle in die Bewertung eingehen. Fall 1 Die Arbeitnehmerin Z ist seit 2 Jahren im Einkaufszentrum des Arbeitgebers L mit insgesamt 30 anderen Arbeitnehmern angestellt. Am wird Z dabei beobachtet, wie sie ein Küchengerät im Wert von DM 600,00 zu stehlen versucht. Bei einem darauffolgendem Gespräch mit dem Arbeitgeber L gibt Z den Diebstahlversuch zu. Nach Anhörung des Betriebsrates wird Z am gekündigt. Am erhebt Z Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht. a.) Ist die Klage begründet? b.) Aus welchem Grund scheitert die Zulässigkeit der Klage und welche Folge hat dies für die Erfolgsaussichten der Klage? 15 Punkte Fall 2 Arbeitnehmer Y arbeitet mit seinen Kollegen im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Bauunternehmer X auf einem Baugerüst. Infolge einer Windböe macht Y einen ungeschickten Schritt zur Seite und stößt mit dem Fuß gegen das auf dem Gerüst liegende Werkzeug. Dieses rutscht vom Gerüst und verletzt im Herabfallen den Arm des Passanten L. Y s Verhalten ist als leicht fahrlässig zu bewerten. Wie ist die Rechtslage? PW-ABR-P Seite 2 von 5
3 Fall 3 Der sehr cholerische F ist seit 2 Jahren als Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber A beschäftigt. Neben F arbeiten noch 39 weitere Arbeitnehmer in dem Betrieb des A. Am kommt F schlecht gelaunt zur Arbeit und diskutiert eine halbe Stunde mit einem anderen Arbeitskollegen (L) über ein allgemeines Thema. Da L eine andere Meinung vertritt kommt es zu einer lautstarken Diskussion, welche damit endet, dass der F dem L eine Ohrfeige erteilt. Am selben Tag unterrichtet A den Betriebsrat von diesem Vorfall und teilt diesem sogleich mit, dass er beabsichtigt aus diesem Grund F ordentlich zu kündigen. Am widerspricht der Betriebsrat der Kündigung. Dennoch kündigt der A dem F am ordentlich. 5 Tage später erhebt F beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage. Im Termin macht das Gericht deutlich, dass es nicht davon überzeugt ist, dass der vorgetragene Vorfall für eine Kündigung ausreicht. Der Beklagtenvertreter trägt daraufhin vor, dass F schon früher wegen leichteren Tätlichkeiten gegenüber Kollegen im Betrieb aufgefallen sei und deshalb bereits eine Abmahnung erhalten habe. Im Anhörungsverfahren war dem Betriebsrat die Abmahnung weder mitgeteilt noch auf sonstige Weise bekannt geworden. Wie wird das Gericht entscheiden? PW-ABR-P Seite 3 von 5
4 Aufgabenblock B 50 Punkte Wahlmöglichkeit: Bearbeiten Sie bitte nur 5 der 6 Aufgaben! Falls Sie alle 6 Aufgaben bearbeiten, werden nur die ersten 5 bearbeiteten Aufgaben in die Bewertung eingehen. Aufgabe 1 a) Was versteht man unter dem arbeitsrechtlichem Schutzprinzip? b) Nennen Sie 3 Elemente, durch die dieser Schutz erreicht wird. 4 Punkte 6 Punkte Aufgabe 2 Erläutern Sie kurz, wie es aufgrund seit dem 16. Jahrhundert einsetzender Entwicklungen und Umstände bis zur Mitte des 19. Jahrhundert zu einem verarmten Industrieproletariat kam und was in diesem Zusammenhang unter dem Begriff der sozialen Frage zu verstehen ist. Aufgabe 3 a) Nennen Sie den Artikel des Grundgesetzes, der für das Arbeitsrecht zentrale Bestimmung unter den Grundrechten ist? b) Erläutern Sie den Begriff Koalitionsfreiheit und was bedeutet negative Koalitionsfreiheit? 4 Punkte 6 Punkte Aufgabe 4 a) Was versteht man unter einem Tarifvertrag? b) Nennen Sie drei tariffähige Parteien. 7 Punkte 3 Punkte Arbeitsrecht Seite 4 von 5
5 Aufgabe 5 Der schuldrechtliche Teil des Tarifvertrages regelt die Pflichten der Tarifparteien. Erläutern Sie in diesem Zusammenhang die Begriffe a.) b.) Friedenspflicht und Durchführungspflicht. 5 Punkte 5 Punkte Aufgabe 6 Das Arbeitsrecht dient auch dem Arbeitschutz. Man unterscheidet hauptsächlich technischen Arbeitsschutz und sozialen Arbeitsschutz. Erläutern Sie was unter den beiden Begriffen zu verstehen ist und geben Sie jeweils ein Beispiel. PW-ABR-P Seite 5 von 5
Aufgabenblock A : 2 von 3 Aufgabenblock B : 5 von 6. Aufgabe F 1 F 2 F max. erreichbare Punkte
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