Anlageberater in der medialen Kritik. Haftungsrisiken und deren Vermeidbarkeit

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2 Anlageberater in der medialen Kritik Haftungsrisiken und deren Vermeidbarkeit

3 Beraten und verkauft Focus 43/2008

4 Bond-Urteil Der Fall: Einem Anleger, der sein Geld bislang stets in risikolosen Sparguthaben, Festgeldern und Bundesschatzbriefen investiert hatte, wurden von einer Volksbank DM-Anleihen der australischen Bond Finance Ltd. empfohlen, die mit einem Rating von CCC bewertet waren.

5 Pflichten des Anlageberaters Beratung anlegergerecht objektgerecht vollständig Übereinstimmung mit den Anlagezielen des Kunden Information zu Eigenschaften der Kapitalanlage Offenlegung von Interessenkonflikten (insbes. Kick-back)

6 Anlegergerechte Beratung Evaluation des Kunden - Wissensstand / Anlageerfahrungen - finanzielle Möglichkeiten - Anlageziele - Anlagedauer / Verfügbarkeit - Risikobereitschaft Anlageempfehlung muss alle Kriterien erfüllen

7 Anlageerfahrung Der Fall: Der Anlageberater empfiehlt einer Anlegerin einen spekulativen Branchenfonds. Die Anlegerin hatte zuvor auch in Aktien der Siemens AG und der Mercedes-Benz AG investiert. (LG München I, Urteil vom O 18881/01)

8 Anlageerfahrung Auch ein Anleger mit grundlegenden Kenntnissen, der eine chancenorientierte Anlagestrategie verfolgt, darf im Rahmen einer Anlageberatung erwarten, dass er über die Risiken einer ihm bislang nicht bekannten Anlageform zutreffend unterrichtet wird. (Bundesgerichtshof, Urteil vom III ZR 298/05)

9 Anlageziel Der Fall: Eine Rentnerin ohne nennenswerte Einkünfte will nach dem Verkauf einer Immobilie den Erlös mit dem Ziel der Altersvorsorge anlegen. Der Berater empfielt die Aufteilung auf zwei Aktienfonds. (OLG Frankfurt a.m., Urteil vom U 24/03)

10 Finanzielle Möglichkeiten Der Fall: Ein Versicherungsmakler empfielt einer Studentin den Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages mit einer Beitragsdauer von 30 Jahren und einer Beitragssumme von ,24 DM. Der Monatsbeitrag stieg im vierten Versicherungsjahr von 566,79 DM auf 1.980,20 DM. (LG Aachen, Urteil vom O 99/02)

11 Anlagedauer / Verfügbarkeit Der Fall: Der Kunde will sein Geld kurzfristig risikolos parken, um es etwa ein Jahr später zur Tilgung eines dann fälligen Immobiliendarlehens zu verwenden. Der Anlageberater empfiehlt den Erwerb eines börsennotierten Zertifikates mit einer Laufzeit von drei Jahren und einer Kapitalgarantie zum Laufzeitende.

12 Risikobereitschaft Der Fall: Der Anlageberater empfahl einer Kundin, die im Erhebungsbogen angegeben hatte, möglichst risikolose und substanzerhaltende Kapitalanlagen zu wünschen, den Erwerb von aktienbasierten Indexzertifikaten und Branchenfonds. Anlässlich dieser Beratung änderte er die Risikoeinstufung in spekulativ. (LG Mannheim, Urteil vom O 100/02)

13 Pflichten des Anlageberaters Beratung anlegergerecht objektgerecht vollständig Übereinstimmung mit den Anlagezielen des Kunden Information zu Eigenschaften der Kapitalanlage Offenlegung von Interessenkonflikten (insbes. Kick-back)

14 Objektgerechte Beratung Informationen über allgemeine Risiken - Konjunkturlage - allgemeine Börsenentwicklung Informationen über spezielle Risiken - Handelbarkeit - Zins-, Währungs-, Kursrisiken - Emittentenrisiko Weitere Informationen - negative Medienberichterstattung

15 Börsenentwicklung Der Fall: Der Anlageberater empfahl dem durchaus risikobereiten Anleger den Erwerb eines Aktienfonds, ohne zuvor auf einen seit längerer Zeit bestehenden Abwärtstrend an den Börsen hinzuweisen. (OLG Saarbrücken, Urteil vom OLGR 2003, 136)

16 Börsenentwicklung Zur objektgerechten Anlageberatung gehört auch die Aufklärung darüber, daß sich der in Aussicht genommene Markt seit längerer Zeit in einer Hausse-Stimmung befindet und sich deshalb das Risiko einer Überreizung mit der Folge alsbald eintretender Abkühlung verbunden mit entsprechenden Kursverlusten realisieren kann. (OLG Zweibrücken, Urteil vom U 107/93)

17 Handelbarkeit Der Fall: Der Anlageberater empfahl den Erwerb nicht börsennotierter Aktien, wies jedoch nicht auf die erschwerte Handelbarkeit hin. (OLG Oldenburg, Urteil vom U 66/02)

18 Emittentenrisiko Bond-Anleihen Fokker-Anleihen Argentinien-Anleihen aktuell: Lehman Brothers

19 Übergabe des Emissionsprospektes Eine ausreichende Aufklärung ist aber auch nicht durch den ausgehändigten Emissionsprospekt erfolgt. Der Prospekt enthält zwar in dem Abschnitt H eine elfseitige Risikobelehrung, Dennoch kann eine ausreichende Aufklärung nicht angenommen werden, weil die Klägerin die Gelegenheit haben musste, den insgesamt 138 Seiten umfassenden Prospekt in Ruhe zu lesen, um sich ein umfassendes Bild über die einzugehenden Risiken machen zu können. (Hanseatisches OLG Bremen, Urteil vom U 33/04)

20 Medienberichterstattung Der Fall: Der Anlageberater empfahl einem Ehepaar im Dezember 1994 die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds. Bereits im August 1994 wurde im Brancheninformationsdienst kapital-markt intern kritisiert, dass der Emissionsprospekt des Fonds unvollständig und die in ihm enthaltene Prognose unrichtig sei. Im Beratungsgespräch wurde dies nicht erörtert Landgericht Ulm, Urteil vom O 634/04 Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom U 189/06 Bundesgerichtshof, Urteil vom XI ZR 89/07

21 Pflichten des Anlageberaters Beratung anlegergerecht objektgerecht vollständig Übereinstimmung mit den Anlagezielen des Kunden Information zu Eigenschaften der Kapitalanlage Offenlegung von Interessenkonflikten (insbes. Kick-back)

22 Interessenkonflikte Der Fall: Der Anlageberater empfielt Aktien eines Unternehmens, an dem er selbst in nennenswerter Höhe beteiligt ist. (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom I-6 U 21/07)

23 Kick-backs Erhält der Anlageberater Rückvergütungen für die Vermittlung einer Kapitalanlage, muss er seinen Kunden über diese informieren. (Bundesgerichtshof, Urteil vom XI ZR 56/05)

24 Sie haben sich drei Stunden für Ihren Kunden Zeit genommen, mit ihm über jede Kleinigkeit gesprochen? Ihm sogar noch von der Anlage abgeraten und er hat auf dem Abschluss bestanden?

25 Sie sind trotzdem schuld!

26 Motivation der Anleger für Klagen Fehler des Anlageberaters Mißverständnisse Erinnerungslücken Vorwürfe der Ehefrau Phantasie schlechte anwaltliche Beratung

27 Schutz vor Anlegerklagen These eines Richters am Landgericht Berlin: Bei einer Bank wird vermutet, dass sie richtig berät

28 Dokumentation der individuellen Vorgaben des Kunden - Standard: WpHG-Bogen - Leerfloskeln vermeiden der objektbezogenen Informationen - auch hier Leerfloskeln vermeiden Unterschrift des Kunden Kopie an Kunden aushändigen

29 Dokumentation Vorteile Nachteil Vermeidung von Erinnerungslücken Vermeidung von Klagen unredlicher Kunden Wettbewerbsvorteil Schaffung eines Beweismittels für den Kunden

30 Beweislastumkehr? derzeit: Beweislast beim Kunden aber: Bestrebungen im Bundesministerium für Verbraucherschutz, die Beweislast dem Berater aufzubürden.

31 Rechtsunsicherheit Beispiel: Zins-Swaps Landgericht Magdeburg ( ): Formel eines Zins-Swaps muss nicht für den Kunden nachvollziehbar dargestellt werden. Landgericht Würzburg ( ): Bei Zins-Swaps muss die Bank über die langfristige Entwicklung des Referenzzinssatzes aufklären. Landgericht Frankfurt a.m. ( ): Die Formel der Zinsberechnung bei einem Zins-Swap ist für den Kunden unverständlich, verstößt gegen das Transparenzgebot und ist damit unwirksam.

32 Exkurs: Verjährung Wertpapierberatung: 37a WpHG: 3 Jahre ab Kaufdatum andere Anlagen (geschlossene Fonds) 195, 199 BGB: 3 Jahre ab Kenntnis, max. 10 Jahre

33 Aktuell: Lehman Brothers Tagesspiegel, : Richter lässt Lehman-Geschädigte abblitzen Enttäuschung bei Lehman-Anlegern: Im ersten Prozess um Zertifikate der US- Pleitebank Lehman Brothers hat das Landgericht Frankfurt a.m. die Klage abgewiesen.

34 Nur ein Bruchteil der Anlegerklagen wegen Lehman- Anleihen wird erfolgreich sein. Die Medien schüren unberechtigte Hoffnungen und wecken eine unerfüllbare Erwartungshaltung.

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Rechtsanwälte Kälberer & Tittel Partnerschaftsgesellschaft Knesebeckstr Berlin

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