Praxisbericht Stiftungen Frankfurt

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1 Praxisbericht Stiftungen Frankfurt Stiftung in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung

2 Grundsätzliches (Haftungsgrundlagen) - Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen Aufsichts- und Zivilrecht - Aufsichtsrecht - GewO, KWG, WpHG, DurchführungsVO, etc. - Zivilrecht - allgemeine zivilrechtliche Grundlagen und ausdifferenzierte Rechtsprechung (häufig Vorlage für den Gesetzgeber im Aufsichtsrecht)

3 Anlageberatung (Haftungsgrundlagen) - Grundsätze: Bond-Urteil - anleger- und anlagegerechte Beratung (Urteil v , XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126) - Kernaussagen - Know your customer (KYC) - Know your product/merchandise - Suitability doctrine beides muss zueinander passen - (1) anlagegerechte = objektgerechte Beratung - Aufklärungen über wesentliche Risiken und spezifische Besonderheiten des konkreten Anlageproduktes - Aufklärung über Kosten und Provisionen (Unterschied Bankberatung freie Anlageberatung:!neue Rechtslage) - Plausibilitätsprüfung (Umfang/Zumutbarkeit/Auslagerung)

4 Anlageberatung (Haftungsgrundlagen) - (2) anlegergerechte Beratung = kundenspezifische Beratung - Umfang abhängig vom tatsächlichen Wissenstand (auch bei professionellem Kunden) - Grundregel: Kunde explorieren - know your customer - Anlageziele: erkennen und definieren - Besonderheiten Stiftungszweck/Satzung? - Vermögenserhaltungsgrundsatz - tendenziell (sehr) konservative/risikoarme Vermögensanlage geboten (ex-ante-sicht eines ordentlichen Geschäftsleiters / Beraters)

5 Vermögensverwaltung (Haftungsgrundlagen) - entgeltlicher Dienstvertrag: Verwaltung des Vermögens im Interesse des Kunden - Recht und Pflicht zur Fortlaufenden und eigenständigen Vermögensdisposition - rglm. keine Weisungen = selbstständige Anlageentscheidungen durch den Verwalter - ABER in der Regel Vereinbarung von Anlagerichtlinien - falls (-): Maßstab professionelle Vermögensverwaltung OLG Düsseldorf (Urteil v , I-6 U 15/05): - nur angemessen, wenn konservative Anlageformen 80 % des Vermögens ausmachen (Standardaktien u. festverzinsliche Wertpapiere)

6 Vermögensverwaltung (Haftungsgrundlagen) - Anlagerichtlinien (AL) - verbindliche Vereinbarung zw. Verwalter und Kunde - Verwalter muss Entscheidungen im Rahmen der AL treffen, falls Verstoß: RF Schadensersatz - Umfang: nicht gesetzlich vorgegeben - Anlagestrategie - Bezeichnung zulässiger Finanzinstrumente (inkl. Grenzen/Gewichtung) - Vergleichsgröße (Berichterstattung) - Verlustschwelle

7 Vermögensverwaltung (Haftungsgrundlagen) - Anlagerichtlinien für Stiftungen - Vermögenserhaltungsgrundsatz - tendenziell konservative/risikoarme Vermögensanlage geboten - Kritische Auswahl Finanzinstrumente - Verlustgrenze max. 5 % - Besonderheiten Satzung?

8 Rechtsprechung/Aktuelles? - Rechtsprechung - Urteile in Haftungsverfahren bei fehlerhafter Anlageberatung/Vermögensverwaltung von Stiftungen: - derzeit nicht bekannt - Haftungsrisiken - allgemeine Grundsätze der Rechtsprechung zur anleger- und anlagegerechten Beratung und ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung

9 Rechtsprechung/Aktuelles? - Potentielles Haftungsrisiko - Besondere Schutzpflichten Berater/Verwalter gegenüber einer Stiftung aus dem Aufsichtsrecht und sonstiger Regularien? - Ansatz OLG Naumburg: Spekulationsverbot Gemeinde - Grundlage: Verfassung & Gemeindeordnung (Urteil v U 111/04) - Schadenersatzpflicht, wenn eine Bank bei der Beratung den kommunalrechtlichen Bindungen des Energieversorgungsunternehmens, insbesondere dem Spekulationsverbot und dem hieraus folgenden Gebot der strengen Beachtung der Konnexität zwischen dem Swap-Geschäft und einem konkreten Grundgeschäft, keine Bedeutung beigemessen hat.

10 Rechtsprechung/Aktuelles? - BGH NZB: Beschluss v , XI ZR 116/05 - Der vom Berufungsgericht rechtsfehlerfrei angenommene Beratungsfehler der Beklagten besteht im Kern nicht in einem unterbliebenen Hinweis auf kommunalrechtliche Bindungen der Stadtwerke, sondern darin, dass die Beklagte nicht ausreichend über den spekulativen Charakter des konkreten Swapgeschäfts aufgeklärt hat.

11 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! BMS Rechtsanwälte Steuerberater Kanzlei für Finanzdienstleister Rosenstraße 11a Düsseldorf T F info@bms-kanzlei.de

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