Verbindliche Handlungsanweisungen (XAusländer 1.4.0)

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1 Stand: 5. März 2014 Projektgruppe XAusländer Mit diesem Dokument werden verbindliche Handlungsanweisungen für die Implementierung von XAusländer festgelegt, die von den Herstellern von Ausländerfachverfahren sowie Meldefachverfahren unverzüglich zu berücksichtigen sind. Sofern nachfolgend keine anderen Terminvorgaben gemacht werden, gilt für die hier aufgeführten Anweisungen der das Wirksamkeitsdatum von XAusländer als verbindliches Produktionsdatum. Die Abschnittsnummern in diesem Dokument korrespondieren zu den Kapitelnummern der Spezifikation von XAusländer Einleitung 2 Das Informationsmodell Im Zusammenhang mit dem Informationsmodell sind die nachfolgend beschriebenen Punkte zu beachten: Kapitel Geschlecht Zum wird es personenstandsrechtlich möglich, bei der Beurkundung von Geburten auf die Angabe eines Geschlechtes zu verzichten, wenn eine eindeutige Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter nicht möglich ist. Im Rahmen der PG Standard hat man sich auf die Übermittlung des Wertes x für keine Angabe verständigt. Die in XAusländer verwendete Codeliste für Geschlecht wird deshalb zur nächsten Version entsprechend erweitert. Bis zur Wirksamkeit der nächsten Version, soll wie folgt vorgegangen werden: Da es in XAusländer bis zum Wechsel der Version nicht möglich ist, die Schlüsseltabelle auszutauschen, bleibt die Möglichkeit im Falle einer fehlenden Zuordnung zu männlich oder weiblich kein Geschlecht zu übermitteln. Dies ist möglich, da das Geschlecht in der Kommunikation immer mit der Kardinalität 0 bis 1 eingebunden ist.

2 Seite 2 Kapitel Aufenthaltsstatus In der aktuellen Version ist die Codeliste Code.Art.des.Aufenthaltsstatus als Typ 2 gemäß XOEV- Standard eingebunden. Da diese Codeliste häufigen Änderungen des Inhalts unterliegt, ist der Typ ungeeignet und muss ab der nächsten Version von XAusländer als externe Codeliste vom Typ 3 eingebunden werden. Für die aktuelle Version 1.4 soll die Liste entgegen der Spezifikation bereits als Typ 3 verwendet werden. Der letzte, aktualisierte Stand der Liste wird rechtzeitig vor Produktivsetzung bekannt gegeben. 3 Allgemeine Datentypen 4 Administrative Nachrichten Im Zusammenhang mit den Administrativen Nachrichten sind die nachfolgend beschriebenen Punkte zu beachten: CR Fehlermeldung im synchronen Prozess, Kapitel ergaenzendehinweise Im synchronen Nachrichtenprozess der Kommunikation BAMF / ABH sind erstmalig fachliche Fehler aufgetreten, die in der, nach den bisherigen Erfahrungen mit asynchronen Nachrichten modellierten, Spezifikation noch nicht ausreichend berücksichtigt sind. Bis zu einer Lösung zu Fehlernachrichten aus XInneres (voraussichtlich XInneres 4 in 2016) soll bei solchen Fehlern das Element ergaenzendehinweise aus dem Objekt administration.returntosender.transportinformation mit einem individuellen Fehlertext befüllt und dem Anwender angezeigt werden. 5 Datenübermittlung zwischen Ausländerbehörden 6 Datenübermittlung zwischen Melde- und Ausländerbehörden Im Zusammenhang mit den Datenübermittlung zwischen Melde- und Ausländerbehörden sind die nachfolgend beschriebenen Punkte zu beachten: Kapitel 6 - Überleitung der Ausweisart Bei der Übermittlung der Ausweisart vom Meldewesen an das Ausländerwesen ist nachfolgende Überleitung zu verwenden (Schlüssel und werden nicht übertragen, da diese keine Ausländer betreffen): XMeld-Code Beschreibung XMeld XAusländer-Code 01 Deutscher Reisepass entfällt 02 - Schlüssel nicht belegt - entfällt 03 Deutscher Kinderreisepass entfällt 04 Deutscher amtlicher Pass (Dienstpass, Diplomatenpass, vorläufiger Dienstpass, vorläufiger Diplomatenpass) entfällt

3 Seite 3 XMeld-Code Beschreibung XMeld XAusländer-Code 05 Reiseausweis für Ausländer und Reiseausweis für Flüchtlinge, ausgestellt von deutschen Behörden 06 Sonstige von deutschen Behörden ausgestellte Pass-, Passersatzpapiere oder Ausweis-, Ausweisersatzpapiere (ohne Grenzgängerkarte, Passierschein, Landgangausweis) 07 Pass oder Passersatz, der nicht von deutschen Behörden ausgestellt worden ist (Schlüssel umfasst auch alle Ausweisarten und amtl. Personalausweise) 08 Reiseausweis für Staatenlose, ausgestellt von deutschen Behörden Personalausweis entfällt 10 vorläufiger Personalausweis entfällt 11 Deutscher vorläufiger Reisepass entfällt 12 Identitätsausweise und amtlicher Personalausweis, ausgestellt von einem anderen EUStaat auf einen EU-Bürger 13 Standardreisedokumente für die Rückführung, ausgestellt von deutschen Behörden oder von Behörden anderer EU-Staaten Kapitel 6 - Umgang mit Namen In der Kommunikation zwischen Melde- und Ausländerbehörde wird im Element IdentifikationPerson.MBABH die Angabe Name nach Pass verlangt, weil dieser Name bei der Ausländerbehörde das führende Merkmal ist. Im Meldewesen ist der Name nach deutschem Recht das führende Merkmal. In den Meldebehörden wird die Namensangabe nicht als Name nach Pass gekennzeichnet, wenn kein zweiter Name bekannt ist. Der Name nach Pass kann daher unter Umständen nicht übermittelt werden. Lösung: Liegt in der Meldebehörde keine Angabe eines Namens nach Pass vor, ist in dem Pflichtfeld angabennamenachpass nur das Pflichtfeld familienname zu erzeugen, welches leer zu übermitteln ist (siehe Abbildung 1). Das Feld angabennamennachdeutschemrecht ist mit der vorliegenden Namensangabe zu befüllen. Ist das Pflichtfeld in der Nachricht der Meldebehörde leer, muss das Fachverfahren in der Ausländerbehörde bei der Identifikation der Person das Feld angabennamennachdeutschemrecht heranziehen. Folgen für die weitere Kommunikation: Ist in Meldewesen und Ausländerwesen die gleiche Namensangabe als führendes Merkmal (Meldebehörde: Name nach deutschem Recht; Ausländerbehörde: Name nach Pass) gespeichert, kann davon ausgegangen werden, dass kein abweichender Name existiert, vorausgesetzt alle weiteren Identifikationmerkmale stimmen überein. Nachrichten gem. 90 a AufenthG unterbleiben in diesem Fall. Weichen die in Melde- und Ausländerwesen als führend abgelegten Namensangaben voneinander ab und wird der Betroffene in der Ausländerbehörde eindeutig identifiziert, sind die Angaben aus der Meldebehörde in das Feld angabennamennachdeutschemrecht der Ausländerdatei A zu übernehmen. Anschließend ist von der Ausländerbehörde eine Nachricht ABHMB.AenderungName mit der Angabe des Namens nach Pass an die Meldebehörde zu übersenden, damit das dortige Register um die fehlende Angabe ergänzt wird. Im Anhang der Handlungsanweisung ist die Datei AnhangDatenaustauschMitUnterschiedlichenNamen.pdf zur Verdeutlichung des beschriebenen Vorgangs beigefügt

4 Seite 4 Abbildung 1. Umgang mit einem nicht vorhandenen Namen nach Pass Kapitel 6 - Überleitung Vertretungsart Bei der Übermittlung der Vertretungsart vom Meldewesen an das Ausländerwesen ist nachfolgende Überleitung zu verwenden. Im Falle eines juristischen Person als Vertreter ist das Element Vertretungsart nicht zu übermitteln. Es sind lediglich die entsprechenden Elemente für einen juristischen Vertreter zu befüllen. Da für den Schlüssel 3 aus XMeld keine eindeutige Überleitung möglich ist (möglich sind die Schlüssel 3,4 und 5 aus XAusländer), ist ebenso das Element Vertretungsart nicht zu übermittel. Es sind lediglich die entsprechenden Elemente für einen gesetzlichen Vertreter zu befüllen. In diesen Fällen muss die Ausländerbehörde die genaue Art der Vertretung selbst ermitteln. XMeld-Code Beschreibung XMeld XAusländer-Code 1 Vater 2 2 Mutter 2 3 anderer gesetzlicher Vertreter (natürliche Person) entfällt 4 anderer gesetzlicher Vertreter (juristische Person) entfällt 5 Betreuer mit Einwilligungsvorbehalt, der sich auf die Aufenthaltsbestimmung 4 erstreckt (siehe 309 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587) in der jeweils gültigen Fassung) Kapitel ABHMB.Ablehnung Es wurde festgestellt, dass die Nachricht ABHMB.Ablehnung Mängel aufweist, die ihre Verwendung unmöglich machen. In Fällen, bei denen eine Änderung des Melderegisters auf Grund einer Mitteilung der Ausländerbehörde abgelehnt werden soll, ist die Nachricht ABHMB.Ablehnung somit nicht einsetzbar. In einem solchen Fall ist ein anderer Weg zu nutzen (fernmündlich, schriftlich). Kapitel Datenabgleich gem. 90 b AufenthG Gemäß dem Empfehlungspapier Empfehlungen und Hinweise für den Nachrichtenaustausch zwischen Meldebehörden und Ausländerbehörden vom soll die Organisation des Datenabgleichs bilateral zwischen den einzelnen Behörden abgestimmt werden. Da XAusländer derzeit keine spezielle Funktion zur Paketierung beschreibt, muss das Aufteilen des Datenabgleichs bilateral abgestimmt werden. Die maximale Größe der einzelnen Nachrichten wird durch das individuelle technische Umfeld bestimmt. Es wird dringend empfohlen den Datenabgleich

5 Seite 5 in mehrere Nachrichten aufzuteilen. Aus Erfahrungen von XMeld, sowie Nachfragen an die Betreiber der Clearingstellen, kann empfohlen werden nicht mehr als 3000 Datensätze pro Nachricht zu verschicken und die Größe von 2MB nicht zu überschreiten. Unabhängig von der Aufteilung des Datenabgleiches gilt weiterhin, dass die verschickte Nachricht eine gültige XML-Struktur einer XAusländer-Nachricht beibehalten muss. Ungültige Nachrichten können nicht verarbeitet werden. Die nächste Spezifikation wird konkrete Details zu Größenbeschränkung und Paketierung enthalten. 7 Datenübermittlung zwischen Standesämtern und Ausländerbehörden 8 Kommunikation zwischen BAMF und Ausländerbehörden Im Zusammenhang mit der Kommunikation zwischen BAMF und Ausländerbehörden sind die nachfolgend beschriebenen Punkte zu beachten: Kapitel 8 Kommunikation zwischen BAMF und Ausländerbehörden Aufgrund von technischen Problemen im Bereich der synchronen Nachrichten kann die Kommunikation im Bereich der Integration nicht zum in Betrieb genommen werden. Daher wird das Kapitel 8 in Verbindung mit Kapitel C.4 voraussichtlich bis zum ausgesetzt. Andere Inhalte der Spezifikation sind von dieser Regelung nicht betroffen. Kapitel voraussichtlichesendedatum Hinweis zum Element In der Nachricht BAMFABH.AuskunftKursteilnahme wird seitens des Bundesamtes in bestimmten Konstellationen, technisch bedingt, der im Feld voraussichtlichesendedatum übertragen werden. Dieses Datum ist vom Fachverfahren so zu interpretieren, dass das Enddatum unbekannt ist. Kapitel Abschlusstestdaten Das Element teilnahmeerfolgreich im Datentyp Abschlusstestdaten (AbschlusstestSprache und AbschlusstestOrientierung) ist in der Spezifikation als Pflichtelement modelliert. Daten hierzu dürfen jedoch nicht an die Ausländerbehörden übermittelt werden, da gemäß 88a Abs. 1 Satz 3 AufenthG die Rechtsgrundlage zur Übermittlung dieser Information fehlt. Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von zur Kursteilnahme Verpflichteter kommt es lediglich darauf an, ob der Integrationskurs als solcher bereits abgeschlossen ist ( 8 Abs. 3 Satz 6 AufenthG). Die Übermittlung darüber hinausgehender Informationen zum Bestehen/Nichtbestehen der einzelnen Bestandteile des Abschlusstests ist daher unzulässig. Da bereits zum Inbetriebnahmetermin des Themenbereichs Integration am für dieses Element seitens des Bundesamtes keine Information übersendet wird, muss im Hinblick auf den Fehler in der Spezifikation folgendes Notfallprozedere zwingend umgesetzt werden: Im Rahmen der Nachricht ist das Element teilnahmeerfolgreich im Datentyp Abschlusstestdaten (AbschlusstestSprache und AbschlusstestOrientierung) als optionales Feld zu behandeln. Die entsprechende Schemadatei wurde angepasst und wird mit dieser Handlungsanweisung bereitgestellt. Sie steht darüber hinaus auch auf den bekannten Portalen zum Download bereit. Obwohl das Vorgehen nicht regelkonform ist, wird es für diese Änderung kein Korrekturrelease geben, da eine Umsetzung bis zum Produktivtermin zeitlich nicht realisierbar ist und für alle beteiligten einen hohen Arbeitsaufwand bedeuten würde.

6 Seite 6 Kapitel und Kapitel Der Fachbereich Integration sieht Informationsbedarf für die Sachbearbeitung in der Ausländerbehörde bei der Bearbeitung zweier Nachrichten. In diesen Fällen sollen der Sachbearbeitung Informationstexte zur Kenntnis gebracht werden. Dies betrifft: Kapitel InformationBerechtigungsschein Infotext für Element keineinformationvorhanden: Zur angegebenen Person liegt keine Berechtigung/Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs vor. Infotext für Element integrationskursvollstaendig: Person hat bereits am Integrationskurs teilgenommen. Es besteht nur eine einmalige Teilnahmeberechtigung. Eine nochmalige geförderte Teilnahme ist daher nicht zulässig. Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte ggf. mit der für Sie zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes in Verbindung. Infotext, der der Aufzählung der einzelnen Elemente des Typs berechtigungverpflichtungvorhanden voranzustellen ist: Zur angegebenen Person liegt eine Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs mit folgenden Daten vor: Kapitel BAMFABH.Dublette Infotext: Es ist bereits mindestens ein Datensatz mit den von Ihnen übermittelten Personenmerkmalen Familienname, Geburtsdatum und Geschlecht im System vorhanden. Zur Klärung des Sachverhalts (zufällige Namensgleichheit oder Personenidentität) setzen sie sich bitte mit der für Sie zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes in Verbindung. Sollten Sie zusätzlich auch eine BAMF-Kennziffer übermittelt haben, erhalten Sie im Nachgang ASYNCHRON das Ergebnis der Verarbeitung Ihrer Nachricht. Falls Sie beim nächsten asynchronen Nachrichtenabruf ausnahmsweise kein Ergebnis erhalten, gilt Folgendes: Mit der übergebenen Kombination von BAMF-Kennziffer und Geburtsdatum konnte kein eindeutiger Treffer erzielt werden. Bitte korrigieren Sie die Eingabe (Korrektur von Geburtsdatum und/oder BAMF-Kennziffer oder Weglassen der BAMF-Kennziffer) bzw. setzen Sie sich mit der zuständigen Regionalstelle in Verbindung. Kapitel und Kapitel Der Fachbereich Integration im Bundesamt möchte die Dokumentationen bei der Nachricht BAMFABH.Berechtigungsscheininhalt und dem in der Nachricht eingebundenen Datentypen InformationBerechtigungsschein klarstellen. In beiden Fällen soll der Text wie folgt angepasst werden: Mit dieser Nachricht übermittelt das BAMF entweder die Daten aus dem Berechtigungsschein oder die Information, dass der Integrationskurs bereits vollständig absolviert wurde oder die Information, dass keine Berechtigung oder Verpflichtung vorliegt. Kapitel Teilnahmeberechtigung durch Verpflichtung ersetzen? Wenn die ABH auf die Frage des BAMF nicht antwortet, bleibt nach der aktuellen Beschreibung in der Spezifikation der Vorgang offen. Um hier ein definiertes Ende vorzugeben, wird der Vorgang im BAMF nach einem Monat abgebrochen, d. h. die Daten des neu übermittelten Verpflichtungsvorgangs werden gelöscht.

7 Seite 7 9 Anhänge Im Zusammenhang mit dem Glossar sind die nachfolgend beschriebenen Punkte zu beachten: A. Glossar fachlicher Begriffe B. Glossar technischer Begriffe C. OSCI-Transportprofil für XAusländer Kapitel C.4 Datenübermittlung für Nachrichten zwischen ABH und BAMF Es gilt in diesem Zusammenhang Folgendes zu beachten: Die Nachricht ABHBAMF.AuskunftsersuchenKursteilnahmeVerpflichteter ist entgegen der Beschreibung ausschließlich als synchrone Nachricht zu verwenden. D. Wie die Spezifikation zu lesen ist E. Codelisten Im Zusammenhang mit Codelisten ist folgendes zu beachten: Codeliste Auslaenderbehoerden Die Codeliste der Ausländerbehörden, zur Verwendung im Datentyp Auslaenderbehoerde, steht nun als Genericode-Codeliste auf den Seiten der KoSIT und dem Informationsportal des Bundesamtes zum Download bereit. E.45 Schlüsseltabelle Staat, E.46 Schlüsseltabelle Staatsangehörigkeit Die beiden Schlüsseltabellen werden vom Statistischen Bundesamt herausgegeben und sind daher als sogenannte externe Codelisten, Typ 3 gemäß XÖV-Standard, in XAusländer eingebunden. Aufgrund einer Nachfrage zur produktiven Verwendung dieser Listen wird hiermit klargestellt, dass für diese Art der Codelisten immer die Version zu Grunde zu legen ist, deren Fassung zum Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung / Speicherung, basierend auf der Veröffentlichung im XRepository, gültig ist bzw. war. Da es in der Spezifikation derzeit keine klare Aussage zum Gültigkeitszeitpunkt von externen Codelisten gibt, wird die Spezifikation über einen Änderungsantrag eine entsprechende Überarbeitung erfahren. F. Codedatentypen G. Übersicht über die XAusländer-Nachrichten H. Eingebundene externe Modelle Kapitel H.2 XInneres Es ist die Handlungsanweisung für XInneres vom Thema: Plausibilisierung des Amtlichen Gemeindeschlüssels im Datentyp Meldeanschrift zu berücksichtigen. Für das Kindelement gemeindeschluessel wird vollständig auf die Plausibilisierung der listversionid verzichtet, solange die Aktualität der verwendeten Schlüsseltabelle nicht gegeben ist. Anpassung der Meldeanschrift XInneres zum 1. November 2013

8 Seite 8 Die auf den Vorgaben des DSMeld basierende XInneres Meldeanschrift weist für die Kindelemente strasse, wohnort, wohnortfrueherergemeindename, teilnummerderhausnummer und wohnungsgeber Vorgaben zu den erlaubten Zeichen (in Form von XML-Schema Patterns) auf. In den Ausländer- und Melderegistern existieren derzeit jedoch Datensätze, die diesen Vorgaben nicht entsprechen. Die Übermittlung dieser Datensätze ist unter Verwendung der Meldeanschrift aus XInneres nicht möglich, was in der Datenübermittlung im Standard XMeld derzeit zu einem erhöhten Aufkommen an RTS-Nachrichten führt. Die Befassung der PG Standard zu diesem Thema ergab, dass die Patterns der betroffenen Kindelemente entfernt werden sollen und diese neue Version 1.1 ab dem in der Datenübermittlung der Fachstandards XAusländer, XMeld und XPersonenstand zu verwenden ist. Die Anpassungen an der Meldeanschrift sind ohne eine Änderung des Namespaces durchgeführt worden, so dass keine neue Version eines Fachstandards erforderlich ist, um diese nutzen zu können. Über die in den Fachstandards bestehenden XML-Schema-Imports wird die Version 1.1 der Meldeanschrift bereits eingebunden. Die Fachverfahrenshersteller, die einen der Fachstandards implementieren, müssen allerdings dafür Sorge tragen, dass ab dem die Version 1.1 der entsprechenden XML-Schema-Datei verwendet wird. Diese Schema-Datei ist unter veröffentlicht. Die entsprechende Handlungsanweisung XInneres ist unter media.php/13/xinneres_v1_handlungsanweisung_ pdf verfügbar.

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