13. Wahlperiode LVA Baden-Württemberg schließt Pathologie der Thorax- Klinik Heidelberg
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- Dirk Gehrig
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1 13. Wahlperiode Antrag der Abg. Theresia Bauer u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Sozialministeriums LVA Baden-Württemberg schließt Pathologie der Thorax- Klinik Heidelberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welches die Gründe für die plötzliche Schließung der Abteilung Pathologie in der Thorax-Klinik Heidelberg durch den Träger, die LVA Baden-Württemberg, sind; 2. ob es zutrifft, dass diese Schließung ohne Vorankündigung erfolgt ist und die Patientenakten für einen längeren Zeitraum nicht zugänglich waren; 3. wie die Landesregierung die Schließung, insbesondere auch die Umstände der Schließung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht bewertet; 4. wie sie die Stellungnahme vieler Wissenschaftler/innen aus dem In- und Ausland bewertet, wonach die Schließung der Abteilung Pathologie in der Thorax-Klinik einen schweren Verlust für die nationale und internationale Forschung auf dem Gebiet der Lungenpathologie, der Telekommunikation in der Pathologie etc. bedeutet; 5. ob die Einschätzung von Wissenschaftlern/innen zutrifft, dass das Institut für Pathologie der Universität Heidelberg nicht in der Lage sein wird, die wissenschaftlichen Aufgaben der aufgelösten pathologischen Abteilung zu übernehmen; 6. ob es zutrifft, dass diese Abteilung sehr effizient und wirtschaftlich gearbeitet hat und die Stilllegung der Abteilung jährliche Kosten in Höhe von Euro verursachen wird Bauer, Lösch, Rastätter, Walter, Dederer GRÜNE Eingegangen: / Ausgegeben:
2 Begründung In den Medien wurde über die plötzliche Schließung der Pathologie an der Thorax-Klinik Heidelberg in Trägerschaft der LVA Baden-Württemberg berichtet. Namhafte Wissenschaftler/innen haben sich an die Öffentlichkeit gewandt und sich gegen die Schließung ausgesprochen. Ihr wesentliches Argument ist, dass ein hoher Schaden für Wissenschaft und medizinische Praxis entstanden sei, der von der Universität Heidelberg nicht aufgefangen werden könne. In der Kritik steht ein weiteres Mal die LVA Baden-Württemberg und die Art ihres Umgangs mit leitendem medizinischen Fachpersonal. Stellungnahme Mit Schreiben vom 7. März 2002 Nr /13/745 nimmt das Sozialministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welches die Gründe für die plötzliche Schließung der Abteilung Pathologie in der Thorax-Klinik Heidelberg durch den Träger, die LVA Baden-Württemberg, sind; Nach Auffassung der Thoraxklinik-Heidelberg ggmbh war die Schließung der Abteilung Pathologie (besetzt mit einem Chefarzt und fünf nichtärztlichen Mitarbeitern/innen) im Wesentlichen aus folgenden medizinischen Gründen erforderlich: Die komplexen Krankheitsbilder im bronchopulmonalen Bereich erfordern eine zunehmende Spezialisierung auch im Bereich der Pathologie. So unterscheidet die neue Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation von 1999 allein 60 Subtypen primärer Lungentumore. Ferner ist auf die bösartigen Lymphknotenerkrankungen, die malignen Lymphome, deren Diagnostik in den letzten Jahren besonders aufwändig und kompliziert geworden ist, sowie auf die neuen Methoden in der Metastasenchirurgie und der modernen interdisziplinären Konzepte der Tumortherapie hinzuweisen. Diese Entwicklungen setzen ein umfangreiches Spektrum an immunhistologischen und molekularbiologischen Verfahren zwingend voraus. Dieses spezialisierte Wissen kann künftig nur durch viele Experten eines großen universitären Pathologischen Instituts mit entsprechend hochwertiger und kostenintensiver technischer Ausstattung geleistet werden. Mit der bisherigen Ein-Arzt-Pathologie der Thoraxklinik-Heidelberg ggmbh könnten künftig die notwendigen pathologischen Untersuchungen nicht mehr durchgeführt werden. Daher lässt die Thoraxklinik-Heidelberg ggmbh ab 1. Januar 2002 die pathologischen Untersuchungen am Institut für Pathologie der Universität Heidelberg durchführen, das bisher schon die entsprechende Vertretung übernommen hatte. Dabei werden insbesondere die kurzfristig notwendigen Schnellschnittuntersuchungen während einer Operation von einem habilitierten und erfahrenen Oberarzt der Universitätspathologie in den Räumen der Thoraxklinik-Heidelberg ggmbh in enger Zusammenarbeit mit seinen Kolleginnen und Kollegen der Universitätspathologie durchgeführt. Alle anderen Untersuchungen werden in den nur wenige Minuten entfernten Räumen der Universitätspatholo- 2
3 gie getätigt. Durch die Kooperation mit der Universitätspathologie kann auch zukünftig die Qualität der Patientenversorgung auf höchstem Niveau geleistet werden. Deshalb sind auch die in diesem Zusammenhang in der Öffentlichkeit und in einzelnen Eingaben von Patienten geäußerten Bedenken, die Übernahme durch die Universität Heidelberg führe zu einem Qualitätsverlust, unbegründet. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen war die Schließung der Ein-Arzt-Pathologie auf Grund der zu geringen Betriebsgröße, die deutlich höhere Kosten pro Untersuchung verursacht, als dies bei einem großen Institut der Fall ist, erforderlich. Die Kostenvorteile einer größeren Betriebsstätte gegenüber einem Kleinbereich resultieren aus der höheren Effizienz von Großgeräten, den günstigeren Einkaufskonditionen bei Großmengen sowie aus der besseren Auslastungsmöglichkeit von Sach- und Personalpotenzial. Schließlich ist noch bemerkenswert, dass auch andere Lungenfachkliniken des Landes Baden-Württemberg aus vergleichbaren Gründen auf den eigenen Betrieb einer Pathologie verzichten. 2. ob es zutrifft, dass diese Schließung ohne Vorankündigung erfolgt ist und die Patientenakten für einen längeren Zeitraum nicht zugänglich waren; Der Aufsichtsrat der Thoraxklinik-Heidelberg ggmbh stimmte in seiner Sitzung am 14. Dezember 2001 der Schließung der Pathologischen Abteilung zu. Auch hat der Betriebsrat der Thoraxklinik-Heidelberg ggmbh diese Maßnahme im Dezember 2001 gebilligt. Die Kooperation der Thoraxklinik- Heidelberg ggmbh mit der Universität Heidelberg machte die Schließung der Pathologischen Abteilung kurzfristig möglich. Da nach der Schließung der Abteilung Pathologie keine geeignete Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Chefarzt bestand, wurde ihm betriebsbedingt gekündigt. Bezüglich der Kündigung ist ein arbeitsgerichtliches Verfahren anhängig und insoweit die Gerichtsentscheidung abzuwarten. Alle übrigen nichtärztlichen Labor- und Sekretariatsmitarbeiter/innen konnten auf geeignete Arbeitsplätze innerhalb der Klinik umgesetzt werden. Die Thoraxklinik-Heidelberg ggmbh hat den Doktoranden zur Fortsetzung ihrer Arbeiten entsprechende Lösungsmöglichkeiten angeboten. Für den Krankenhausbetrieb der Thoraxklinik-Heidelberg ggmbh war die Zugriffsmöglichkeit auf Patientenakten für die dazu berechtigten Personen zu jeder Zeit unabdingbar und auch entsprechend gewährleistet. Insofern hatte die Schließung der Pathologie keinerlei negative Auswirkungen auf den Zugang zu den Patientenakten. 3. wie die Landesregierung die Schließung, insbesondere auch die Umstände der Schließung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht bewertet; Die Thoraxklinik-Heidelberg ggmbh ist als Klinik der Maximalversorgung (mit 310 Betten) im Krankenhausbedarfsplan des Landes enthalten. Behandelt werden dort Patienten mit allen Erkrankungen der Thoraxorgane mit Ausnahme jener des Herzens. Die Klinik ist gleichzeitig Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Heidelberg. Sie wird in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH geführt. Die Klinik ist als solche rechtlich selbstständig und unterliegt nicht der Rechtsaufsicht des Sozialministeriums. Diese besteht lediglich über die LVA Baden-Württemberg. Die LVA Baden-Württemberg ist Alleingesellschafterin der Thoraxklinik-Heidelberg ggmbh. Träger des Krankenhausbetriebes ist die Thoraxklinik-Heidelberg ggmbh und nicht die LVA 3
4 Baden-Württemberg. Die Gesellschaft hat einen im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer, der die Gesellschaft vertritt. Weitere Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsrat. Die Gesellschafterversammlung besteht aus den ordentlichen Mitgliedern des Vorstandes der LVA Baden-Württemberg sowie dem Ersten Direktor der LVA Baden-Württemberg bzw. einem vom ihm Beauftragten. Der fünfköpfige Aufsichtsrat berät und überwacht den Geschäftsführer. Ihm gehören kraft Amtes der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Gesellschafterversammlung, der Erste Direktor bzw. ein von diesem Beauftragter der Alleingesellschafterin sowie zwei weitere Mitglieder der Selbstverwaltung an, die nicht der gleichen Vertretergruppe der Alleingesellschafterin angehören dürfen. Im Wesentlichen handelt es sich bei der Schließung der Abteilung Pathologie der Thoraxklinik-Heidelberg ggmbh um Personal- und Organisationsfragen, die von der rechtlich selbstständig geführten Klinik in eigener Zuständigkeit geklärt werden müssen. Insbesondere mit Blick darauf, dass der Schließung der Pathologischen Abteilung von dem im Wesentlichen mit Mitgliedern der Selbstverwaltung der LVA Baden-Württemberg besetzten Aufsichtsrat sowie von dem Betriebsrat der Thoraxklinik-Heidelberg ggmbh zugestimmt wurde, sind keine Maßnahmen im Rahmen der Rechtsaufsicht des Sozialministeriums gegenüber der LVA Baden-Württemberg geboten. 4. wie sie die Stellungnahme vieler Wissenschaftler/innen aus dem In- und Ausland bewertet, wonach die Schließung der Abteilung Pathologie in der Thorax-Klinik einen schweren Verlust für die nationale und internationale Forschung auf dem Gebiet der Lungenpathologie, der Telekommunikation in der Pathologie etc. bedeutet; 5. ob die Einschätzung von Wissenschaftlern/innen zutrifft, dass das Institut für Pathologie der Universität Heidelberg nicht in der Lage sein wird, die wissenschaftlichen Aufgaben der aufgelösten pathologischen Abteilung zu übernehmen; Als größte Lungenfachklinik Deutschlands nimmt die Thoraxklinik-Heidelberg ggmbh primär die Aufgabe der Krankenversorgung wahr. Jedoch ist der Klinik weiterhin an der Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse gelegen. Daher bietet die Thoraxklinik-Heidelberg ggmbh allen interessierten Wissenschaftlern/innen und Institutionen die Zusammenarbeit und Fortführung von Wissenschaftsprojekten gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern, dem Pathologischen Institut der Universität Heidelberg und dem Tumorzentrum Heidelberg-Mannheim, an. Durch diese Kooperationen können die Möglichkeiten und Qualitäten wissenschaftlicher Arbeiten genutzt werden. Hiervon wurden die Wisssenschaftler/innen aus dem In- und Ausland informiert. Die Einschätzung von Wissenschaftlern/innen, nach der die Pathologie der Universität Heidelberg nicht in der Lage sei, die wissenschaftlichen Aufgaben der aufgelösten Pathologischen Abteilung der Thoraxklinik-Heidelberg ggmbh zu übernehmen, trifft nicht zu. Dem Sozialministerium sind Wissenschaftler/innen, die diese Einschätzung vertreten, nicht bekannt. Das Institut für Pathologie des Universitätsklinikums Heidelberg besitzt auf Grund seiner hervorragenden Leistungen einen ausgezeichneten und in der gesamten medizinischen nationalen und internationalen Fachwelt anerkannten Ruf. Im Unterschied zur Ein-Arzt-Pathologie der Thoraxklinik-Heidelberg ggmbh verfügt dieses Institut über viele namhafte Experten, die sich je nach Fragestellung und Untersuchungsaufträgen auf dem Gebiet der Pathologie spezialisiert haben. 4
5 6. ob es zutrifft, dass diese Abteilung sehr effizient und wirtschaftlich gearbeitet hat und die Stilllegung der Abteilung jährliche Kosten in Höhe von Euro verursachen wird. Nach Mitteilung der Thoraxklinik-Heidelberg ggmbh können die unter Ziff. 1 dargestellten Betriebsgrößennachteile nicht durch die Qualifikation der Mitarbeiter/innen oder durch weiter gehende Rationalisierungsmaßnahmen innerhalb der ehemaligen Pathologischen Abteilung ausgeglichen werden. Demnach liegen die Kosten für die Fremdleistung durch das Institut für Pathologie der Universität Heidelberg deutlich unter den bisherigen Selbstkosten der Pathologie der Thoraxklinik-Heidelberg ggmbh. Es trifft deshalb nicht zu, dass die Stilllegung dieser Abteilung zusätzliche Kosten in Höhe von Euro verursacht. Vielmehr sind davon nennenswerte Einsparungen zu erwarten. Dr. Repnik Sozialministerium 5
des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
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