LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/27 6. Wahlperiode
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- Leopold Junge
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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/27 6. Wahlperiode KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE von Dienstleungen durch die Landesregierung und Entlohnung in beauftragten und ANTWORT der Landesregierung. Welche - und Vertragsordnungen galten vor Inkrafttreten des Gesetzes über die öffentlicher Aufträge in Mecklenburg- Vorpommern für die Landesregierung, einschließlich nachgeordneter n, sowie für die ständige Vertretung des Landes in? Es galten (und gelten): - die - und Vertragsordnung für Bauleungen, Teil A (VOB/A), Ausgabe 2009, - die - und Vertragsordnung für Leungen, Teil A (VOL/A), Ausgabe 2009 und - die ordnung für freiberufliche Leungen (VOF), Ausgabe Welche Kriterien für die öffentlicher Aufträge galten vor Inkrafttreten des Gesetzes über die öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern für die Landesregierung einschließlich nachgeordneter n sowie für die ständige Vertretung des Landes in? Die Bieter mussten (und müssen) hinreichend geeignet (fachkundig, leungsfähig und zuverlässig) sein. Der Zuschlag war (und ) auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der Miner für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Oktober 20 beantwortet.
2 Drucksache 6/27 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 3. Welche Bedeutung hat die Landesregierung vor dem 5. Juli 20 der öffentlicher Aufträge durch die Minerien, einschließlich nachgeordneter n, sowie für die ständige Vertretung des Landes in an tarifgebundene Auftragnehmer zugemessen und worin fand dies seinen Ausdruck? Ein Gesichtspunkt der zu prüfenden Zuverlässigkeit seit jeher, dass die die deutschen Gesetze einhalten. Insofern keine neue Rechtslage dadurch entstanden, dass der Begriff Gesetzestreue im Rahmen der rechtsreform in 97 Absatz 4 Satz des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingefügt worden. Unter den Gesichtspunkt Gesetzestreue fallen unter anderem die für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträge. 4. Wann und mit welchem Erlass oder welcher Verordnung hat die Landesregierung ihre n angewiesen, die tarifliche Bindung a) bei der durch, b) bei der freihändigen von Aufträgen an Dritte zu prüfen und gegebenenfalls in besonderer Weise zu berücksichtigen? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Einer Regelung durch die Landesregierung bedurfte es nicht. Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 9 wird verwiesen. Im Übrigen gelten die Maßgaben des - und Vertragshandbuches für die Baumaßnahmen des Bundes. 5. In welchen Fällen und mit welcher Begründung waren n (Minerien und nachgeordnete Einrichtungen sowie die Vertretung des Landes in ) ermächtigt, sich bei der gegen Angebote tarifgebundener Firmen zu entscheiden? war nach damals geltendem Recht abseits der festzustellenden Zuverlässigkeit kein normativer Gesichtspunkt bei der Entscheidung über die eines Auftrages. 2
3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/27 6. Was ändert sich seit Inkrafttreten des Gesetzes über die öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern für die Landesregierung einschließlich nachgeordneter n sowie für die ständige Vertretung des Landes in rein formal rechtlich an der eines Zuschlags an Auftragnehmer? Die Vorschriften des gesetzes (VgG M-V) haben grundsätzlich Vorrang vor denen der einschlägigen Verwaltungsvorschriften und der ordnungen ( 2 Absatz 2 VgG M-V). Hinsichtlich der Arbeitnehmerentgelte sind namentlich die Maßgaben von 9 und 0 VgG M-V zu beachten. Auf den Wortlaut der Bestimmungen wird verwiesen. 7. Was hat sich seit dem 5. Juli 20 für die Landesbehörden bei der öffentlicher Aufträge durch bzw. bei freihändiger am geändert? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. Welche führen in den einzelnen Minerien des Landes und in der Vertretung des Landes in Leungen in welchem jährlichen finanziellen Umfang aus? a) Welche Leungen, die in den einzelnen Minerien des Landes und in der Vertretung des Landes in ausführen, hat die Landesregierung wann ausgeschrieben? b) Welche, die für die Landesregierung bzw. die einzelnen Minerien und die Landesvertretung nach einem sverfahren Leungen erbringen, sind tarifgebunden? c) Welche, die für die Landesregierung bzw. die einzelnen Minerien und die Landesvertretung Leungen in freihändiger erbringen, sind tarifgebunden? Die Fragen 8, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Dabei wird nach dem Betreff der Drucksache davon ausgegangen, dass nach Verträgen gefragt, deren Gegenstand mindestens zum Teil Dienstleungen im Sinne des rechts sind, die tatsächlich in den genannten n ausgeführt werden. Auf die Anlage wird verwiesen. 3
4 Drucksache 6/27 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 9. Wie gewährleete bzw. gewährleet die Landesregierung mit Blick auf sittenwidrige Löhne beim Wachschutz und bei der Gebäudereinigung für die einzelnen Minerien einschließlich nachgeordneter n sowie für die Landesvertretung in das Verbot des Zuschlags auf Angebote mit unangemessen niedrigen Preisen bzw. das billigste Angebot? Auf die Formulierung zu sittenwidrigen Löhnen hier nicht einzugehen. Zur notwendigen Beurteilung der Angemessenheit der Preise werden im Wertungsverfahren modifizierte Richtwerte herangezogen. Bei den Reinigungsleungen dienen zum Beispiel als Grundlage die in einer Studie des Verbandes für Arbeitsstudien und Betriebsorganisation e. V. ermittelten Leungswerte in Verbindung mit Empfehlungswerten der Innung des Reinigungshandwerks Mecklenburg-Vorpommern und eigenen Erfahrungswerten aus vorherigen en und Verträgen. Diese Leungswerte (m²/h) stellen die Reinigungszeit für die unterschiedlichen Raumarten dar und stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Reinigungsqualität. Zur Wertung herangezogen werden die Richtwerte für Büroflächen, den Sanitärbereich und die Flure. Die Leungskennzahlen pro Raumart und Reinigungshäufigkeit bilden zusammen mit dem Stundenverrechnungssatz die preisbestimmenden Faktoren. Die vorzulegende Kalkulation zum Stundenverrechnungssatz gibt Aufschluss über den Tariflohn. Abseits davon wurde bereits vor Inkrafttreten des gesetzes nach den Maßgaben des - und Vertragshandbuches für die Baumaßnahmen des Bundes verfahren, das durch Verwaltungsvorschrift eingeführt. Danach erklären die Bieter - im Einklang mit nationalem und europäischem Recht - in einem Formblatt, dass sie im Falle der Auftragserteilung die in ihrem beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für ihr bereits geltenden Lohntarifen beziehungsweise die in ihren beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmern nicht unter den Mindestregelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) entlohnen werden. Nach Inkrafttreten des gesetzes werden darüber hinaus dessen Maßgaben beachtet. 4
5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/27 Anlage In den Minerien des Landes und in der Landesvertretung in werden folgende Dienstleungen durch nachfolgend genannte jährlich erbracht (Stichtag ): IM IM IM Gebäudereinigung Reigenia Service & Co. KG Textilservice DBL Parchim Allesreinigung Waldemar SperberARS Leungsgegenstand art Gebäudeinnenreinigung Beschränkte VS- Mattenservice Freihändige Glasreinigung Beschränkte VS- IM ALBA Nord Altpapierentsorgung Offenes IM Gegenbauer Property Winterdienst Öffentliche Service IM FM FM FM BSD Büro für Sicherheit und Detektei PORTHUN & THIEDE Systemhaus GbR BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik Spiegelblank Reinigungsunternehm en Bewachung Freihändige Pflege und Wartung von IT- Technik im Finanzminerium M-V Beschränkte Betriebsärztliche Betreuung Freihändige Gebäudeinnenreinigung Offenes FM NordService Glas- und Rahmenreinigung Öffentliche FM REIKO Mietwäsche (Tischtücher etc.) 450 Freihändige FM ALBA Nord Altpapierentsorgung Offenes FM ALBA Nord Datenträgervernichtung 200 Offenes FM Gegenbauer Property Winterdienst 800 Öffentliche Services FM Textil-Service Mattenservice.50 Freihändige Mecklenburg (Monat/hr) 06/2008 2/ / /2009 0/2006 aktuelle 2/ / 200 Nein 0/2007 0/ / /2009 0/2006 2/2005 bei mehrjähriger Laufzeit als jährlicher Durchschnittswert. 5
6 Drucksache 6/27 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode FM WM KÖTTER & Co. KG Spiegelblank Reinigungsunternehmen Leungsgegenstand art Bewachung Freihändige Gebäudeinnenreinigung Offenes WM NordService Glas- und Rahmenreinigung Öffentliche WM CWS-boco Waschraumservice Freihändige Deutschland (Seifencreme etc.) WM ALBA Nord Altpapierentsorgung Offenes WM ALBA Nord Datenträgervernichtung 300 Offenes WM Winterdienst Öffentliche WM Landschaftsbau- und -pflege Ingo Drews Pflanzenpflege 750 Freihändige WM Wiking SAFE Bewachung Freihändige WM DVZ M-V Servicevertrag Freihändige (nach DVZ Gesetz) WM Fa. Bosch Wartungsvertrag Zeiterfassungsanlage BoTime WM DVZ M-V Betreibung des Servers für das Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik (ISAP) WM DVZ M-V Wartungsvertrag/Programmierleungen ISAP-die Freihändige Freihändige Öffentliche WM DVZ M-V VPN-Zugang für Proximity 300 Freihändige WM DVZ M-V VPN-Zugang GSA.000 Freihändige WM Proximity Technology Programmierungsdienstleungen Freihändige WM Poenicke Consulting Projektmanagement ISAP Offenes : Verhandlungsverfahren (Monat/hr) 0/2007 0/ / /2009 0/ /200 2/2003 Nicht bekannt / /2008 2/200 Nicht bekannt 07/20 Nein 6
7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/27 BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik RICOH Deutschland Leungsgegenstand Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Mietvertrag über Kopiersysteme mit Wartungskomponente art Freihändige Offenes (Monat/hr) 0/2009 Nein 0/2008 Nicht bekannt datenschutz cert, Bremen Spiegelblank Reinigungsunternehmen Überprüfung der für die DV- der Zahlstelle benötigten Server im Rechenzentrum Freihändige Gebäudeinnenreinigung Offenes NordService Glas- und Rahmenreinigung Öffentliche ALBA Nord Altpapierentsorgung Offenes ALBA Nord Datenträgervernichtung 200 Offenes ReFood Entsorgung Küchenabfälle 900 Freihändige KÖTTER & Co.KG JM DVZ M-V Wartung und Service IT- Ausstattung Gerichte und Staatsanwaltschaften, Softwareverteilung, Infrastruktur Fernwartung JM DVZ M-V Wartung und Service Fachanwendung ARGUS JM DVZ M-V Betrieb der Fachanwendung EUREKA-Fach (IT-Unterstützung Fachgerichtsbarkeit) im Rechenzentrum DVZ/DataCenter Justiz (DCJ) JM DVZ M-V Betrieb der Fachanwendung solumstar (maschinelle Führung des Grundbuchs) im Rechenzentrum JM JM KID Krankenhaus Informatik & Dienstleungen Greifswald Textilservice DBL Parchim Winterdienst.000 Öffentliche Bewachung Freihändige Freihändige (nach DVZ-Gesetz) Freihändige (nach DVZ-Gesetz) Freihändige (nach DVZ-Gesetz) Freihändige (nach DVZ-Gesetz) DVZ/DataCenter Justiz (DCJ) Unterhaltungsleungen Offenes Mattenservice Freihändige 07/20 Nein 0/2007 0/ / /2009 0/2006 0/ /20 0/200 0/200 02/ /2006 7
8 Drucksache 6/27 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode JM Leungsgegenstand art Glasreinigung Öffentliche JM ALBA Nord Altpapierentsorgung Offenes JM Gegenbauer Propertry Winterdienst Öffentliche Service JM W Wach- und Bewachung Freihändige Sicherheitsgesellschaft Mecklenburg mbh Jürgen Radlow Entwicklungs- und Programmierarbeiten sowie Beratungs- und Betreuungsleungen zur länderspezifischen Anpassung des Software-AnalyseSystems Krankenhausdaten (ASK) zum Import und zur Auswertung der vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus g (InEK) jährlich bereitgestellten DRG-Daten des Landes M-V BRSF Informationstechnologie OHG Implementierung der neuen Arbeitsstationen, Richtlinien, Bundle Erstellung, Image Arbeitsstationen 960 Freihändige.679 Freihändige (Monat/hr) 0/ /2009 0/ /20 Nein 0/20 Nein WISAG Gebäudereinigung Brandenburg & Co. KG WISAG Gebäudereinigung Brandenburg & Co. KG Textilservice DBL Parchim Unterhaltungsleungen Offenes Lieferung Verbrauchsmaterialien Offenes Mattenservice 200 Freihändige Glasreinigung Öffentliche 08/200 08/200 2/2005 0/2008 ALBA Nord Altpapierentsorgung Offenes Winterdienst Öffentliche WSD in Mecklenburg & Co. KG BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik Bewachung Freihändige Grün- und Außenanlagenpflege Verhandlungsverfahren nach Offenen Betriebsärztliche und arbeitssicherheits-technische Betreuung Personal Freihändige 02/2009 0/ / /200 Nein 8
9 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/27 AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste L & M Büroinformationssysteme Datagroup Bremen WISAG Gebäudereinigung Brandenburg & Co. KG Textilservice DBL Parchim Leungsgegenstand Betriebsärztliche und arbeitssicherheits-technische Betreuung Lehrerpersonal, Personal Landesschulen und Staatliche Schulämter Anmietung Kopiergeräte des und Außenstellen art Öffentliche 86.5 Beschränkte IT-Systemadminration Freihändige Unterhaltungsleungen Offenes Mattenservice 660 Freihändige Glasreinigung Öffentliche ALBA Nord Altpapierentsorgung Offenes VM WSD in Mecklenburg & Co. KG Spiegelblank Reinigungsunternehmen Winterdienst Öffentliche Bewachung Freihändige Grün- und Außenanlagenpflege Verhandlungsverfa hren nach Offenen Gebäudeinnenreinigung Offenes VM NordService Glas- und Rahmenreinigung Öffentliche VM REIKO Mietwäsche (Tischtücher etc.) 350 Freihändige VM ALBA Nord Altpapierentsorgung 5.00 Offenes VM ALBA Nord Datenträgervernichtung 200 Offenes VM Gegenbauer Property Winterdienst 800 Öffentliche Services VM Textil-Service Mattenservice.050 Freihändige Mecklenburg VM Wiking SAFE Bewachung Freihändige (Monat/hr) 07/2006 Nicht bekannt 04/2004 Nicht bekannt 02/2002 Nein 08/200 2/2005 0/ /2009 0/ /2009 0/2007 0/ / /2009 0/2006 2/2005 9
10 Drucksache 6/27 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode StK StK BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik Spiegelblank Reinigungsunternehmen Leungsgegenstand art Betriebsarzt.469 Freihändige Gebäudeinnenreinigung Offenes StK NordService Glas- und Rahmenreinigung Öffentliche StK REIKO Mietwäsche Freihändige (Tischtücher etc.) StK ALBA Nord Altpapierentsorgung Offenes StK Gegenbauer Property Winterdienst.000 Öffentliche Services StK BSD Büro für Bewachung Freihändige Sicherheit und Detektei MA Gebäudemanagement Gebäude- und Sicherheitsservice Reinigung Pfortendienst Anteil MV ca Anteil M-V ca BeSer Winterdienst Anteil M-V ca..00 GO! Express & Logik Gebäude- und Grünanlagenservice Aufzugstechnik Aufzugstechnik Aufzugstechnik Öffentliche Öffentliche Freihändige Kurierdienst ca Freihändige Grünflächenpflege Wartung Personenaufzug/Speiseaufzug Wartung Hubtreppe Wartung Lastenaufzug Anteil M-V ca..200 Freihändige.600 Freihändige Anteil M-V 300 Anteil M-V 300 Freihändige Freihändige (Monat/hr) 02/2000 Nein 0/2007 0/ /2009 0/2006 0/ / /200 Nein 08/2003 Nein 04/ / / /2002 0
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