----- VON DER NATURMASSAUFNAME BIS ZUM GRUNDBUCH -----
|
|
- Jens Lorentz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ----- VON DER NATURMASSAUFNAME BIS ZUM GRUNDBUCH Arch. DI in Regina M. Lettner Staatlich befugte und beeidete Ziviltechnikerin (= Architektin) Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige > Hochbau und Architektur > Nutzwertfeststellung, Parifizierung VON DER NATURMASSAUFNAME BIS ZUM GRUNDBUCH Ausgangssituation Gebäude mit mehreren selbständigen Bestandseinheiten > Ziel - richtige Miteigentumsanteile Verbücherung NICHT vorhanden - Nutzwertfeststellung - Begründung von Wohnungseigentum Verbücherung vorhanden - Änderung der Nutzwertfeststellung - Berichtigung von Wohnungseigentumsanteilen z.b. bei Dachausbauten, Widmungs- u. Flächenänderungen, ua.
2 ----- VON DER NATURMASSAUFNAME BIS ZUM GRUNDBUCH Vorgangsweise - Grundlagenermittlung - Bestandsaufnahme - Bestandsplanung - Bewilligungsplanung - Konsenserwirkung - Nutzwertgutachten - Wohnungseigentumsvertrag - Verbücherung - Verfahrensdauer - Verfahrenskosten GRUNDLAGENERMITTLUNG Vorerhebungen - Konsenserhebung/Akteneinsicht - grundbücherliche Erhebung > Technisches Büro, ArchitektIn - Klärung der rechtlichen Ausgangslage - Grundlage für Besichtigung
3 ----- BESTANDSAUFNAHME pro Bestandseinheit wird kontrolliert bzw. aufgenommen - die Lage im Gebäude - Raumflächen - Raumhöhen - Tür und Fensteröffnungen - Ausstattungsmerkmale - Wohnungskonfiguration - Zubehör - Ausstattung von Außenanlagen - Kfz-Abstellplätze > Technisches Büro, ArchitektIn - Kontrolle ob Behördenkonsens ident mit Bestand - Feststellung der Eigentumsfähigkeit der WE-Objekte BESTANDSPLANUNG Zeichnerische Darstellung - der Bestandsobjekte - des Zubehörflächen - der Allgemeinflächen > Technisches Büro, ArchitektIn - Plan (CAD / digital) - Grundlage für Konsenserwirkung - exakte Flächenermittlung
4 ----- BEWILLIGUNGSPLANUNG Baubehördliches Bewilligungsverfahren - Bauanzeige (gem. 62 BO) - Einreichung (gem. 70 BO) > BauwerberIn - baurechtliche Grundlage - Grundlage für Nutzwertgutachten BEWILLIGUNGSPLANUNG Bauanzeige (gem. 62 BO) - Ansuchen - Einreichplan (2fach) - Nachweis erf. Wärme- u. Schallschutz - Gutachten nach 63/1/h BO (Geringfügigkeit) > zu unterzeichnen von - BauwerberIn - PlanverfasserIn - BauführerIn
5 ----- BEWILLIGUNGSPLANUNG Einreichung (gem. 70 BO) - Ansuchen - Einreichplan (3fach) - Grundbuchsauszug - Nachweis erf. Wärme- u. Schallschutz - Energieausweis - Stellplatznachweis - Ingenieurbefund - Statische Vorbemessung - Bestätigung über Barrierefreiheit - AnrainerInnenverzeichnis > zu unterzeichnen von - BauwerberIn - PlanverfasserIn - ALLEN GrundeigentümerInnen - BauführerIn KONSENSERWIRKUNG Bauanzeige (gem. 62 BO) - Abgabe der vollständigen Unterlagen - keine Bauverhandlung - kein Bescheid - interne Behördenprüffrist 6 Wochen > Rechtskraft (automatisch nach Prüffrist) > WANN - Änderungen im Inneren des Gebäudes - Loggienverglasungen - Fenstertausch außerhalb von Schutzzonen wenn das Erscheinungsbild geändert wird - Fenstertausch innerhalb von Schutzzonen
6 ----- KONSENSERWIRKUNG Einreichung (gem. 70 BO) - Abgabe der vollständigen Unterlagen - interne Behördenprüffrist 12 Wochen - Bauverhandlung - Bescheid - Einspruchsfrist gegen Bescheid meist 2 Wochen > Rechtskraft > WANN - in allen Fällen in denen eine Bauanzeige NICHT geht - in allen Fällen in denen kein anderes Bauverfahren zur Anwendung kommt KONSENSERWIRKUNG Baubeginnsanzeige - bei Bauanzeige sofort (ausgen. Schutzzonen 4 Wochen) - bei Einreichverfahren nach Erhalt des Bescheides > BauführerIn - Grundlage für Baubeginn (lt. Bauordnung)
7 ----- KONSENSERWIRKUNG Fertigstellungsanzeige - nach Fertigstellung > BauwerberIn, EigentümerIn, GrundeigentümerIn - behördlicher Konsens - Benützungsbewilligung - Grundlage für Nutzwertgutachen NUTZWERTGUTACHTEN Nutzwertgutachten - vor Rechtskraft = Vorläufiges Nutzwertgutachten / Vorabzug - nach Rechtskraft = Nutzwertgutachten - nach Fertigstellungsanzeige = Nutzwertgutachten (ggf. bei Ausführungsänderungen > ZiviltechnikerIn, Gerichtsachverständige VORABZUG - Grundlage für die Begründung von Wohnungseigentum - bei Verkauf einzelner Bestandsobjekte (WE-Objekte)
8 ----- NUTZWERTGUTACHTEN Wohnungseigentum 2 WEG, Abs. 1 Wohnungseigentum ist das dem/der MiteigentümerIn einer Liegenschaft oder einer EigentümerInnenpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen NUTZWERTGUTACHTEN Wohnungseigentumsobjekte 2 WEG, Abs. 2 Wohnungseigentumsobjekte sind Wohnungen, sonstige selbständige Räumlichkeiten und Abstellplätze für Kraftfahrzeuge (wohnungseigentumstaugliche Objekte), an denen Wohnungseigentum begründet wurde. Wohnungen Eine Wohnung ist ein baulich abgeschlossener, nach der Verkehrsauffassung selbständiger Teil eines Gebäudes, der nach seiner Art und Größe geeignet ist, der Befriedigung eines individuellen Wohnbedürfnisses von Menschen zu dienen. Sonstige Selbständige Räumlichkeiten Eine sonstige selbständige Räumlichkeit ist ein baulich abgeschlossener, nach der Verkehrsauffassung selbständiger Teil eines Gebäudes, dem nach seiner Art und Größe eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zukommt, wie etwa ein selbständiger Geschäftsraum oder eine Garage. Abstellplätze für Kraftfahrzeuge Ein Abstellplatz für ein Kraftfahrzeug ist eine - etwa durch Bodenmarkierung - deutlich abgegrenzte Bodenfläche, die ausschließlich zum Abstellen eines Kraftfahrzeugs gewidmet und dazu nach ihrer Größe, Lage und Beschaffenheit geeignet ist; eine Stellfläche etwa aus Metall, die zu einer technischen Vorrichtung zur Platz sparenden Unterbringung von Kraftfahrzeugen gehört, ist einer Bodenfläche gleichzuhalten.
9 ----- NUTZWERTGUTACHTEN Zubehör-Wohnungseigentum 2 WEG, Abs. 3 Zubehör-Wohnungseigentum ist das mit dem Wohnungseigentum verbundene Recht, andere, mit dem Wohnungseigentumsobjekt baulich nicht verbundene Teile der Liegenschaft, wie etwa Keller- oder Dachbodenräume, Hausgärten oder Lagerplätze, ausschließlich zu nutzen. Diese rechtliche Verbindung setzt voraus, dass das Zubehörobjekt ohne Inanspruchnahme anderer Wohnungseigentums- oder Zubehörobjekte zugänglich und deutlich abgegrenzt ist NUTZWERTGUTACHTEN Allgemeine Teile der Liegenschaft 2 WEG, Abs. 4 Allgemeine Teile der Liegenschaft sind solche, die der allgemeinen Benützung dienen oder deren Zweckbestimmung einer ausschließlichen Benützung entgegensteht. Die Begründung von Wohnungseigentum an allgemeinen Teilen der Liegenschaft ist nicht möglich.
10 ----- NUZTWERTGUTACHTEN Nutzfläche / Fehlerquellen - Balkon/Loggia/Wintergarten - Fläche generell - Flächen bei Stiegen Quelle: Nutzfläche und Nutzwert im Wohnrecht 3. Auflage Böhm/Eckharter/Hauswirth/Heindl NUZTWERTGUTACHTEN Gutachten / Fehlerquellen - keine Befundaufnahme - Bestandsobjekte die nicht WE-tauglich sind - WE-Objekte mit Mietwerten - Zu- u. Abschläge (unrichtig, fehlend) Quelle: Nutzfläche und Nutzwert im Wohnrecht 3. Auflage Böhm/Eckharter/Hauswirth/Heindl
11 ----- NUZTWERTGUTACHTEN Ergebnis - Nutzflächenaufstellung u. -berechnung - Ermittlung der Nutzwerte - Nutzwertberechnung - Zusammenfassung - Festlegung Miteigentumsanteil / Mindestanteil NUZTWERTCHECK Objektdaten eingeben - Nutzflächen eingeben - Zu- u. Abschläge auswählen - Nutzwert berechnen
12 ----- WOHNUNGSEIGENTUMSVERTRAG regelt - Zuordnung Person zu WE-Objekte inkl. Zubehör-WE kann regeln - Nutzung Allgemeinflächen (Gärten, Hof, Waschküche, ua.) - Verrechnungsregelungen (Fenster, Alt/Neubau Rücklagen, ua.) - Nutzung Lift > NotarIn, Rechtsanwalt/anwältin - Einzig wirklich dauerhafte rechtssichere Lösung zur Nutzung gemeinsamen Eigentums VERBÜCHERUNG Eintragung im Grundbuch - A-Blatt / Gutsbestandsblatt - B-Blatt / Eigentumsblatt - C-Blatt / Lastenblatt > NotarIn, Rechtsanwalt/anwältin - erst durch die Eintragung im Grundbuch wird WE begründet > WICHTIG - Bestand/Konsens/WE-Vertrag/GBA => IDENT
13 ----- VERFAHRENSDAUER Zeitachse - Grundlagenermittlung - Bestandsaufnahme - Bestandsplanung - Bewilligungsplanung > rd. 3 Monate - Konsenserwirkung > bis zu 3 (bzw. 4) Monaten - Nutzwertgutachten - Wohnungseigentumsvertrag > abhängig v. d. Anzahl der WE - Verbücherung > 3 bis 6 Monate > 1,5 bis 2 Jahre VERFAHRENSKOSTEN Kostenachse - Grundlagenermittlung - Bestandsaufnahme - Bestandsplanung - Bewilligungsplanung - Konsenserwirkung - Nutzwertgutachten - Wohnungseigentumsvertrag - Verbücherung > im Einzelfall abzuklären
----- VON DER NATURMASSAUFNAME BIS ZUM GRUNDBUCH ----- der stoff aus dem realitäten sind!
----- VON DER NATURMASSAUFNAME BIS ZUM GRUNDBUCH -----? ----- WER WIR SIND ----- Arch. DI in Regina M. Lettner Staatlich befugte und beeidete Ziviltechnikerin (= Architektin) Allgemein beeidete und gerichtlich
MehrKauf / Verkauf einer Immobilie
IMMOVOS.AT Kauf / Verkauf einer Immobilie Nebenkostenübersicht und weitere Informationen Überreicht von DR. VOSPERNIK IMMOBILIEN GMBH Behördlich konzessionierter Immobilienmakler A-1030 Wien Seidlgasse
MehrErfahrungswerte über selbständige Einheiten sowie über Abstriche und Zuschläge bei der Ermittlung von Nutzwerten gemäß dem WEG 2002
Erfahrungswerte über selbständige Einheiten sowie über Abstriche und Zuschläge bei der Ermittlung von Nutzwerten gemäß dem WEG 2002 (inkl. Wohnrechtsnovelle 2006) Oktober 2006 INHALTSÜBERSICHT Einleitung
MehrARCHITEKT DIPL. ING. LISELOTTE PERETTI
ARCHITEKT DIPL. ING. LISELOTTE PERETTI - J= STAATI-ICH BEFUGTER UND BEEIDETER ZIVILTECHNIKER ALLGEMEIN BEEIDETE UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTE SACHVERSTÄNDIGE ZERTIFIZIERTE MEDlATORiN FÜR PLANUNGS- UND
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2002 Ausgegeben am 26. April 2002 Teil I
P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien 01Z023000K BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2002 Ausgegeben am 26. April 2002 Teil I 70. Bundesgesetz: Wohnungseigentumsgesetz 2002 WEG 2002 (NR:
MehrAnzeige gemäß 15 der NÖ Bauordnung 2014
Name des Anzeigelegers:... Anschrift:...... Hollabrunn, am... (Datum) An die Stadtgemeinde Hollabrunn Hauptplatz 1 2020 Hollabrunn Gebührenpflichtig! Anzeige gemäß 15 der NÖ Bauordnung 2014 Betrifft: Liegenschaft,
MehrBundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Wohnungseigentumsgesetz 2002, Fassung vom 27.06.2012
1 von 25 27.06.2012 10:50 Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Wohnungseigentumsgesetz 2002, Fassung vom 27.06.2012 Langtitel Bundesgesetz über das Wohnungseigentum (Wohnungseigentumsgesetz
MehrDie Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 (Auszug)
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 (Auszug) Die EnEV 2014 ist seit dem 1. Mai 2014 in Kraft. Im Vergleich zur alten EnEV 2009 sind einige Neuerungen in Kraft getreten. Im Folgenden werden die wichtigsten
MehrWas ist Wohnungseigentum? Wohnungseigentumsvertrag
Was ist Wohnungseigentum? Wohnungseigentum ist das der Miteigentümerin/dem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, eine selbstständige Wohnung,
MehrFRAGENLISTE - GRUNDBUCH
FRAGENLISTE - GRUNDBUCH 1. Beantworte folgende Fragen zum Grundbuch! (3 Punkte) a. Wo liegt das Grundbuch auf? Das Grundbuch liegt beim jeweiligen Bezirksgericht auf. b. Was bedeutet folgende Aussage?
MehrInformationen zur Abwicklung eines Bauträgervertrages gemäß BTVG
Informationen zur Abwicklung eines Bauträgervertrages gemäß BTVG Sehr geehrter Kunde! Sehr geehrte Kundin! Sie beabsichtigen den Erwerb einer Eigentumswohnung (Büro), die unter Anwendung der Bestimmungen
MehrMARKTGEMEINDE PERNITZ
(Bauamt) Bearbeiter: Hannes Schwarz 03. Jänner 2011 Wegweiser Bauen in Pernitz (die angeführten zitieren die NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200 idgf) Bauberatung Beratung - Planungsentwürfe vor Ort/Baugrundstück
Mehr9.12 Verwaltung der Liegenschaft nach den Bestimmungen des WEG 2002
Der Immobilienverwalter 9.12.1 9.12 Verwaltung der Liegenschaft nach den Bestimmungen des WEG 2002 9.12.1 Ordentliche Verwaltung Relevante gesetzliche Bestimmung: 28 WEG 2002 9.12.1.1 Angelegenheiten der
MehrEigentumswohnung Fluch oder Segen?
Eigentumswohnung Fluch oder Segen? Praxistipps zur Verwaltung Dr. Klaus Stockinger (Richter) Mag. Elisabeth Nagel (Rechtsanwältin) Eckhaus Schillerstraße, 29. April 2013 Grundsätzliches zur Verwaltung
MehrWOHNRECHT FÜR WOHNUNGSEIGENTÜMER
WOHNRECHT FÜR WOHNUNGSEIGENTÜMER wien.arbeiterkammer.at HIER FINDEN SIE ALLES ÜBER DEN WOHNUNGSKAUF, DIE KOSTEN EINER EIGENTUMSWOHNUNG UND IHREN RECHTEN ALS WOHNUNGSEIGENTÜMER. DIE KANN WAS. Der Überblick
MehrLANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH
Seite 189 LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben und versendet am 30. April 2013 34. Stück Nr. 34 Oö. Bauordnungs-Novelle 2013 (XXVII. Gesetzgebungsperiode: Regierungsvorlage Beilage
MehrAntrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens
Antragsteller/in: Name, Vorname Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Telefon (tagsüber) Fax (freiwillige Angabe) Mail (freiwillige Angabe) Stadtbauamt Wangen im Allgäu Geschäftsstelle des
MehrVor der näheren Befassung mit dem Wohnungseigentum sollte man sich noch einige rechtliche Grundsätze zum Eigentum an Grund und Boden vor Augen führen.
1. Was ist Wohnungseigentum? Vor der näheren Befassung mit dem Wohnungseigentum sollte man sich noch einige rechtliche Grundsätze zum Eigentum an Grund und Boden vor Augen führen. 1.1. Eigentum an Liegenschaften,
MehrDas WEG 2002 im Telegrammstil
W E G 2002 Auf den folgenden Seiten versuchen wir das WEG 2002 kurz darzustellen: Die Gegenüberstellung der des WEG 1975 mit dem WEG 2002 war nur in groben Zügen möglich, da vielfach Bestimmungen im WEG
MehrVergleichsfaktoren für den Teilmarkt von Sondernutzungsrechten
Vergleichsfaktoren für den Teilmarkt von Sondernutzungsrechten bzw. Sondereigentum an Garagen, Sammelgaragen und Wageneinstellplätzen zur Verwendung gemäß 183 Abs. 2 Bewertungsgesetz (BewG) 1 Veröffentlicht
Mehr1.3.1. Nutzungsrechte von Wohnungseigentümern.. 26. 1.3.2. Verfügungsrechte von Wohnungseigentümern 26
Inhalt Einleitung.................................................. 13 Abkürzungs- und Begriffserklärungen............. 15 Abschnitt I Grundlagen des Wohnungseigentums 1. Was ist Wohnungseigentum?............................
MehrImmobiliarsachenrecht. Immobiliarsachenrecht
Vorlesung 3 16. Mai 2013 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Was ist Wohnungs- und Teileigentum? Fall: E ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Er möchte gerne die Wohnungen im dritten und vierten Obergeschoss
MehrStand: Wien, Veitingergasse 100a
Stand: 160315 1130 Wien, Veitingergasse 100a Die barrierefreie Liegenschaft vereint auf wunderbare Weise den Charme eines kleinen 6 Parteienwohnhauses mit stilvoller und gehobener Ausstattung. Das Gebäude
MehrSatzung. 1 Geltungsbereich
Az.: 610-17/ di/sm Die Stadt Garching b. München erlässt aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom 22. August 1998 zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.
MehrWohnen im Eigentum. Wohnen im Eigentum. Wohnen im Eigentum. Die richtige Wohnung finden Kauf und Finanzierung Ihre Rechte als Eigentümer. 5.
...laufend auf www.konsument.at aktualisiert...laufend auf www.konsument.at aktualisiert... Miete zahlen oder im Eigenheim wohnen? Da müssen die meisten von uns erst gar nicht lange nachdenken: Ein Häuschen
MehrWOHNUNGSEIGENTUMSVERTRAG
WOHNUNGSEIGENTUMSVERTRAG abgeschlossen zwischen den in der angeschlossenen Tabelle unter laufender Nummer 1 bis 33 angeführten Vertragspartnern wie folgt (vorbehaltlich von Änderungen und Ergänzungen aufgrund
Mehrdie Herstellung von Anschlussleitungen und Hauskanälen ( 17 Abs. 2 des NÖ Kanalgesetzes, LGBl. 8230),
Arten von Bauvorhaben 1. Bewilligungs- und anzeigefreie Bauvorhaben 2. Anzeigepflichtige Bauvorhaben 3. Bewilligungspflichtige Bauvorhaben 1. Bewilligungs- und anzeigefreie Vorhaben gemäß 17 (1) Bewilligungs-
MehrGenügend Platz vorhanden
Ehemaliges GKB-Anwesen (teilweise zum Abriss, teilweise zur umfassenden Sanierung) 8541, Schwanberg Immobilie 0 Bewertung(en) Anbieter 1 Bewertung(en) Wohnfläche: 1500 m² Zimmer: 0 Grundstück: 4991 m²
MehrProf. Dipl.-Ing. Edmund Bauer
Prof. Dipl.-Ing. Edmund Bauer Staatlich befugter und beeideter Zivilingenieur für Bauwesen in bbs CAD Academy OG Autodesk Authorized Trainingscenter für Architektur und Bauwesen 1100 - Otto-Probst-Straße
MehrLeitfaden der MA 25. zur Berechnung der Nutzfläche nach dem MRG / WEG igf. Magistratsabteilung 25 Gruppe Miet- und Nutzwertberechnung
Leitfaden der MA 25 zur Berechnung der Nutzfläche nach dem MRG / WEG igf Magistratsabteilung 25 Gruppe Miet- und Nutzwertberechnung Juni 2013 INHALTSÜBERSICHT Einleitung A) Begriffsbestimmungen A.1 Wohnungen
MehrUrkundenrolle-Nr. /2013. Verhandelt. zu Haren. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar. Ulrich Wilde. mit dem Amtssitz in Haren (Ems)
1 Urkundenrolle-Nr. /2013 Verhandelt zu Haren am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Ulrich Wilde mit dem Amtssitz in Haren (Ems) erschienen: 1) 2) 3) - Übergeber - - Übernehmer oder Erwerber - Die Erschienenen
MehrI. Zivilrechtliche Grundlagen
13 I. Zivilrechtliche Grundlagen A. Allgemeines Zivilrecht Das sog Sachenrecht regelt, wem eine Sache zugeordnet wird und wer daher über sie verfügen darf. Die Arten der Sachenrechte sind im Gesetz geregelt.
MehrBAUEN IN MELK BAUABLAUF. Bauherr/Planer/Behörde. Einreichplanung / Einreichung. Bauherr/Planer
BAUEN IN MELK BAUABLAUF Bauherr Grundsatzentscheidung Wohnung/Haus Sanierung/Neubau Bauherr/Planer/Behörde Einreichplanung / Einreichung Bauherr/Planer Ausführungsplanung Bemusterungen Bauherr/Planer/Behörde
MehrCHECKLISTE FÜR DEN HAUSKAUF
1/5 CHECKLISTE FÜR DEN HAUSKAUF Ein kleiner Leitfaden mit den wichtigsten Informationen Wenn es sich bei Ihrem Wunschhaus um ein älteres Haus handelt, sollten Sie sich besonders mit den erforderlichen
MehrBAUBESCHREIBUNG Blatt - 1 -
BAUBESCHREIBUNG Blatt - 1-1 Baugrundstück und Erschließung 1.1 Baugrundstücksfläche Fläche des Baugrundstückes ( 4 NBauO) qm ggf. dem Baugrundstück hinzuzurechnende Fläche ( 21 a (2) BauNVO) qm nicht anrechenbare
MehrSIR-Konkret. für Kauf einer bestehenden Wohnung TEIL 3 CHECKLISTE. VORFRAGE: Anwendbarkeit des Bauträgervertragsgesetzes?
TEIL 3 CHECKLISTE für Kauf einer bestehenden Wohnung VORFRAGE: Anwendbarkeit des Bauträgervertragsgesetzes? Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) findet grundsätzlich für den Erwerb von bestehenden Wohnungen
Mehr1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung...3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
I. Nebenkosten bei Kaufverträge 1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung...3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) 2. Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht)...1% 3. Kosten
MehrWiedner Hauptstrasse 73, 1040 Wien
WOHNUNGSEIGENTUMSVERTRAG welcher zwischen den in der angeschlossenen Tabelle, Beilage./1, die einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bildet, bezeichneten bücherlichen (Wohnungs-) Eigentümern
MehrHinweisblatt über die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Berlin-Reinickendorf nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Hinweisblatt über die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Berlin-Reinickendorf nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 1. Allgemeines 2. Antragsunterlagen 3. Beschaffenheit der Bauzeichnungen
MehrFÖRDERUNG FÜR ALTERSGERECHTEN UMBAU
FÖRDERUNG FÜR ALTERSGERECHTEN UMBAU November 2014 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Förderaktion der Stadt Wien zur altersgerechten, barrierefreien Adaptierung von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern.
MehrNeusiedl am See/Pionierweg 28 frei finanzierte Wohnungen mit Eigentumsoption
28 frei finanzierte Wohnungen mit Eigentumsoption Baubeginn: Herbst 2014 Voraussichtliche Fertigstellung: Sommer 2016 Beratung und Verkauf EBSG 7033 Pöttsching, Rathausplatz 1 Frau Doris Geppert Tel.:
MehrIng. Gerhard Puchegger die umweltberatung NÖ - Süd
NÖ Landesförderungen (Wohnbauförderung 2006) Ing. Gerhard Puchegger die umweltberatung NÖ - Süd NÖ-Eigenheimförderung (Neubau) Darlehen, 1% verzinst, Laufzeit 27,5 Jahre Energiekennzahl muß kleiner 50
MehrSatzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung
Mehr----- WIENER BAUORDNUNGSNOVELLE 2014 ----- ZTEC, baukult / 2014-10-21 ZTEC. der stoff aus dem realitäten sind! Technical Engineering and Consulting
----- WIENER BAUORDNUNGSNOVELLE 2014 -----, baukult / 2014-10-21 ----- WIENER BAUORDNUNGSNOVELLE 2014 ----- zur Person: DI Günter Zowa Geschäftsinhaber von Ziviltechniker für Maschinenbau und Wirtschafts-Ingenieurwesen
MehrUniversität Zürich. Masterthesis. Erhaltungs-, Verbesserungsarbeiten und Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz
Universität Zürich Masterthesis zur Erlangung des Master of Advanced Studies in Real Estate Erhaltungs-, Verbesserungsarbeiten und Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz Name: Samuel Thöny Adresse: Albertistr.
Mehr1. Hessischer Brandschutztag. Brandschutzkonzepte. Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt
1. Hessischer Brandschutztag Brandschutzkonzepte Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt Einleitung Erwartungen an das Brandschutzkonzept: - übersichtlich aufgebaut - klar strukturiert - widerspruchsfrei
MehrAusführungsbestimmungen über die amtliche Steuerschätzung der nichtlandwirtschaftlichen
Ausführungsbestimmungen über die amtliche Steuerschätzung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke vom 14. Juni 2016 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 23 der Schätzungs- und
MehrInformationen für Bauherren
Informationen für Bauherren Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, Sie haben sich entschlossen zu bauen. Als beteiligte Gemeinde sind wir bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Dieses setzt
MehrWettbewerbsanalyse Ihrer Immobilie
Wettbewerbsanalyse Ihrer Immobilie Sehr geehrte Verkäufer, die Ermittlung des Angebotspreises ist die wichtigste Aufgabe beim Verkauf der eigenen Immobilie. Oftmals lassen sich Privatpersonen von selbsternannten
MehrInhaltsverzeichnis Das Verzeichnis der Liegenschaftsgruppen (Gruppenverzeichnis)
Inhaltsverzeichnis Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... XVII 1. Allgemeines... 1 1.1. Grundbuch... 1 1.2. Kataster... 3 1.2.1. Grundsteuerkataster (Franziszeischer Kataster)... 3 1.2.2. Grenzkataster...
MehrK A U F V E R T R A G
K A U F V E R T R A G abgeschlossen am unten angesetzten Tag zwischen HABIOLA Gerasdorf Liegenschaftsverwertungs GmbH FN 262196h Lobmeyergasse 5-7/90 1160 Wien im Folgenden kurz Verkäufer genannt, einerseits
MehrEigentumsbeschränkungen am KfZ-Abstellplatz: Des Rätsels endgültige Lösung
32 Judikatur ZRB 2014 / 1 Eigentumsbeschränkungen am KfZ-Abstellplatz: Des Rätsels endgültige Lösung Die Beschränkung des 5 Abs 2 Satz 1 WEG gilt sowohl für die erstmalige Begründung von Wohnungseigentum
MehrStädtebaulicher Denkmalschutz Altstadt Leer
Bürgerinformation zum Start der Altstadtsanierung in Leer am 20.7.2015, 19.00 Uhr, Festsaal des Rathauses-Altbau BauBeCon Sanierungsträger GmbH Klaus von Ohlen, Vertriebsleiter Folie 1 23. Juli 2015 Folie
MehrHaus im Haus 196 qm Maisonette - Wohnung mit 2 Terr. 2 Bäder, G-WC & Garage
Haus im Haus 196 qm Maisonette - Wohnung mit 2 Terr. 2 Bäder, G-WC & Garage Scout-ID: 87707055 Wohnungstyp: Dachgeschoss Nutzfläche ca.: 15,00 m² Etage: 2 Etagenanzahl: 2 Schlafzimmer: 4 : 2 Gäste-WC:
Mehr1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung... 3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
Nebenkostenübersicht Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder empfohlene Geschäftsbedingungen nach 10 IMV 1996. Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung
MehrWohnungswesen. Informationen zum Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Wohnungswesen Informationen zum Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Inhalt: 1. Allgemeines 2. Antragsunterlagen 3. Beschaffenheit der Aufteilungspläne
MehrWERT EINER MIT EINEM FRUCHTGENUSSRECHT BELASTETEN EIGENTUMSWOHNUNG
WERT EINER MIT EINEM FRUCHTGENUSSRECHT BELASTETEN EIGENTUMSWOHNUNG FH-Prof. Dr. Otto Bammer I. ALLGEMEINES In der Bewertungspraxis ist die Bewertung von Wohnungseigentumsobjekten, insbesondere von Eigentumswohnungen,
MehrBlatt 0 Checkliste für das Vorab-Gespräch Seite 0
Blatt 0 Checkliste für das Vorab-Gespräch Seite 0 Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) stellt Ihnen mit dieser Checkliste eine Grundlage für das Erstgespräch mit Ihren Kunden zur Verfügung. Aufgrund
MehrProf. Dipl.-Ing. Edmund Bauer
Prof. Dipl.-Ing. Edmund Bauer Staatlich befugter und beeideter Zivilingenieur für Bauwesen in Wien bbs Academy OG Autodesk Authorized Trainingscenter für Architektur und Bauwesen 1100 Wien - Otto-Probst-Straße
MehrPROJEKTENTWICKLUNG PROJEKTMANAGEMENT IMMOBILIENBEWERTUNG IMMOBILIENVERMITTLUNG
ATTRAKTIVE GEWERBEFLÄCHE IN GRÜNRUHELAGE 1050 WIEN, NIKOLSDORFERGASSE 35-37 AUSGEZEICHNETE RAHMENBEDINGUNGEN (GRÜN, RUHIG, ZENTRAL) MODERNE ARCHITEKTUR UND AUSSTATTUNG VIELFÄLTIGE MÖGLICHKEITEN FÜR NUTZER
MehrDachausbau. Baugenehmigung
Dachausbau Baugenehmigung Dachausbauten sind nach 63 beziehungsweise 68 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) baugenehmigungspflichtig. Hierzu ist ein Bauantrag nach 69 BauO NRW einzureichen
MehrRomantisches Haus mit Anbau und großen Grundstück (Reduzierte Maklercourtage!) zu verkaufen!
Romantisches Haus mit Anbau und großen Grundstück (Reduzierte Maklercourtage!) zu verkaufen! Objekt-Nr.: IN-DL2721K 85053 Ingolstadt Preis: 760000 Fläche: 138 m² Provision: 18088.00 2. Objektbeschreibung
Mehrnachfolgend veröffentliche ich beispielhaft meinen ausgearbeiteten Vortrag zum Thema Lohnsteuernachschau nach 42g EStG.
Bitte vor dem Vortrag: Lohnsteuernachschau mit veröffentlichen Liebe Prüfungsteilnehmer! nachfolgend veröffentliche ich beispielhaft meinen ausgearbeiteten Vortrag zum Thema Lohnsteuernachschau nach 42g
MehrCapitol WEG-Abrechnung Praxisbeispiel
v.2016_10.541_01 www.sommer-informatik.de Capitol WEG-Abrechnung Praxisbeispiel Nachbildung einer gedruckten Abrechnung in Capitol WEG-Abrechnung 1 Erfassung der erhaltenen Daten Folgende Abrechnungen
MehrWelche Inhalte in einem Energieausweis brauchen Verwalter/-innen und Investoren/-innen? Detlev-Joachim Carl MSH Immobilien GmbH
Welche Inhalte in einem Energieausweis brauchen Verwalter/-innen und Investoren/-innen? Detlev-Joachim Carl MSH Immobilien GmbH 1 2011 Detlev-J. Carl 1. Vorwort Rechtliches 2. Wann ist ein Energieausweis
MehrImmobiliengutachten im Auftrag des Kunden Vollbesichtigung (innen und außen)
Immobiliengutachten im Auftrag des Kunden Vollbesichtigung (innen und außen) Auftraggeber: Firma / Name: z.h. Straße: Plz / Ort: Liegenschaft: Name des Kunden: Straße: Plz / Ort: Grundbuch: Liegenschaftsadresse:
MehrTitel: Entwurfsplanung (Element 09) Regelt den Ablauf der Entwufsplanung
Titel: Entwurfsplanung (Element 09) Zweck: Verantwortung: Bereich Regelt den Ablauf der Entwufsplanung Projektleiter Projektdurchführung 1. Bericht Grund- teilausgefüllte PL PL/ MA lagenermittlung CL ENTWURF
MehrSchritt für Schritt mit Ihrer persönlichen Checkliste zu Ihrer neuen Eigentumswohnung!
Seite 1 von 6 Schritt für Schritt mit Ihrer persönlichen Checkliste zu Ihrer neuen Eigentumswohnung! Mit dem Kauf Ihrer Eigentumswohnung wird Ihr Traum vom eigenen Heim zur schönen Wirklichkeit. Besonders
MehrAntrag auf Akteneinsicht in Baugenehmigungsakten (Hinweis: Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags)
Stadt Leichlingen Fachbereich 3 -Bauen und Wohnen- Eingangsvermerk/Aktenzeichen Antrag auf Akteneinsicht in Baugenehmigungsakten (Hinweis: Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen nach Eingang des
MehrGebäudeenergieberater/in (HWK)
Gebäudeenergieberater/in (HWK) 04.12.2008 1 Gebäudeenergieberater/in (HWK) Ausgangssituation Gesetzliche Situation Marktchancen Qualifikationsmöglichkeit 04.12.2008 2 Ausgangssituation 04.12.2008 3 Gesetzliche
MehrSo kaufen Sie die beste Eigentumswohnung
Petra Breitsameter (Immobilienfachwirtin IMI) Christian Grolik (Wirtschaftsjurist FH) So kaufen Sie die beste Eigentumswohnung Ein Ratgeber für Käufer 3 Inhalt 1. Vorwort... 7 2. Die Eigentumswohnung...
MehrNovelle der Landesbauordnung - Was ist neu?
Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu? Kommunenveranstaltung 2016 Barrierefrei Kostengünstig Energieeffizient in Hamm am 22.04.2016 Johannes Osing Städte- und Gemeindebund NRW 1 Novelle der BauO Stand
MehrF E L I X Immobilien GmbH Mariahilferstraße 94/27, 1070 Wien Direktlink zu dieser Immobilie:
Familienglück nähe Reumannplatz Ansprechpartnerin: Malu Engelmann Tel: 0664 125 15 24 Mail: felix@felix-immobilien.at Raumangebot und Ausrichtung Der Grundriss - nord- ost- südseitig ausgerichtet: - großzügiger
MehrVortrag DI Edmund BAUER TU Wien 06.05.2014 15:50-16:10
Vortrag DI Edmund BAUER TU Wien 06.05.2014 15:50-16:10 Gebäudemodelle aus 2D-Bestandsplänen aufwändig selber konstruieren? Schneller, genauer und günstiger mit unseren BIM 3D-Bestandsmodellen! Die Kooperation
MehrV E R W A L T U N G S G E R I C H T W I E N
V E R W A L T U N G S G E R I C H T W I E N 1190 Wien, Muthgasse 62 Telefon: (43 01) 4000 DW 38620 Telefax: (43 01) 4000 99 38620 E-Mail: post@vgw.wien.gv.at DVR: 4011222 GZ: VGW-122/008/3408/2015-14 Wien,
MehrFLENSBURGER-FÖRDE, LANDHAUS MIT 6 WOHNUNGEN, HAUPWOHNUNG MIT SWIMMINGPOOL Mehrfamilienhaus / Kauf
FLENSBURGER-FÖRDE, LANDHAUS MIT 6 WOHNUNGEN, HAUPWOHNUNG MIT SWIMMINGPOOL Mehrfamilienhaus / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-Nr: Adresse: 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage / Provision:
MehrMARKTGEMEINDEAMT VORCHDORF
MARKTGEMEINDEAMT VORCHDORF Schloßplatz 7, 4655 Vorchdorf http://www.vorchdorf.at Pol. Bezirk Gmunden, OÖ Thomas GREUNZ Telefon: (07614) 65 55-52 Telefax: (07614) 65 55-22 E-Mail: t.greunz@vorchdorf.ooe.gv.at
MehrAMTSGERICHT KÖNIGSTEIN IM TAUNUS BESCHLUSS
/ 095 K011/14 a er AMTSGERICHT KÖNIGSTEIN IM TAUNUS BESCHLUSS Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Dienstag, den 03. November 2015 um 9:30 Uhr, im Amtsgericht Königstein im Taunus, Gebäude
MehrSchwaz - Archengasse 24
Schwaz - Archengasse 24 Die Immobilie im Überblick: Grundfläche: Bauteile: Wohnungen: Kfz-Abstellplatz: Energieausweis: Freiflächen: Vermittlungsprovision: Kaufpreis: Auf einer Fläche von rund 3745 m²
MehrStädtebaulicher Denkmalschutz - Innenstadt Uelzen
Bürgerinformation zum Projekt Start der Innenstadtsanierung in Uelzen am 15.10.2015, 19.00 Uhr, Rathaus Uelzen BauBeCon Sanierungsträger GmbH Matthias Gunnemann Folie 1 20. Oktober 2015 "Was lange währt
MehrMusterverträge. 1) Kauf- und Bauträgervertrag 2) Treuhandvereinbarung 3) Wohnungseigentumsvertrag 4) Verbindliches Kaufanbot
Frei finanzierte Reihenhausanlage 1230 Wien, Endresstraße 118 Musterverträge 1) Kauf- und Bauträgervertrag 2) Treuhandvereinbarung 3) Wohnungseigentumsvertrag 4) Verbindliches Kaufanbot Sedlak Immobilien
MehrYalikavak: Grosses Haus mit Privatstrand & Pool
St ra nd Etagenanzahl: 3 Provisionspflichtig: ja Provision: 3,54 % Nutzfläche ca.: 770 m² Anzahl Schlafzimmer: 5 Anzahl Badezimmer: 5 Gäste-WC: ja Keller: voll unterkellert Als Ferienhaus geeignet: ja
MehrSN-SCHLOSSQUARTIER: Rollstuhlgerechtes Neubau 3/4-Zi-Apartment mit Fahrstuhl in bester City-Lage. Internet:
SN-SCHLOSSQUARTIER: Rollstuhlgerechtes Neubau 3/4-Zi-Apartment mit Fahrstuhl in bester City-Lage Beschreibung Erwerben Sie ein exklusives Neubau-Appartement in einer der schönsten Metropolen Norddeutschlands
MehrAusführungsbestimmungen über die amtliche Steuerschätzung der nichtlandwirtschaftlichen
Anhang 2 Vorlage des Regierungsrats 22.13.03 vom 3. Dezember 2013 Ausführungsbestimmungen über die amtliche Steuerschätzung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke vom.. Der Regierungsrat des Kantons
MehrModerne Wohnung an zentraler und ruhiger Lage. Fällanden - Zürich. Anzahl Zimmer 4 Kaufpreis CHF 920'000
Moderne Wohnung an zentraler und ruhiger Lage Fällanden - Zürich Wohnfläche ca. 114 m2 Balkonfläche ca. 19 m2 Anzahl Zimmer 4 Kaufpreis CHF 920'000 Eckdaten Lage zentrale Dorflage Baujahr 2006/07 Wohnfläche
MehrDie zerstörende Bauteilöffnung durch Sachverständige Nikolausseminar 2014 Dr. Nicolle Heitsch 1
Die zerstörende Bauteilöffnung durch Sachverständige 05.12.2014 Nikolausseminar 2014 Dr. Nicolle Heitsch 1 Einführung Ausgangslage bei Beauftragung eines Sachverständigen: Klärung streitiger Tatsachen
MehrGesamtübersicht Teil I Teil II Teil III Teil IV Teil V
Gesamtübersicht Vorwort... 5 Inhaltsübersicht... 9 Teil I Einführung... 17 Teil II Bauordnung für Wien... 25 Teil III 1. Wiener Bautechnikverordnung mit Richtlinien des OIB... 599 2. BauplanV... 749 3.
MehrWohn - und Geschäftsimmobilie in 1 A Lage
Broschüre Wohn - und Geschäftsimmobilie in 1 A Lage EXPOSÉ Wohn - und Geschäftsimmobilie in 1 A Lage ECKDATEN Adresse: 23701 Eutin Baujahr: 1900 Nutzfläche (ca.): 59 m² Gesamtfläche (ca.): 254 m² eis r
MehrStadtplanungsamt. Sanierungsgebiet: Bedeutung und Vorteile für Immobilieneigentümer
Sanierungsgebiet: Bedeutung und Vorteile für Immobilieneigentümer Stadt Augsburg 2012 Stadterneuerung in Lechhausen - Durchführung Vorbereitender Untersuchungen (VU) und Erarbeitung eines Integrierten
MehrNEUBAU VON ZWEI DHH UND EINES ZWEIFAMILIENHAUSES MIT TIEGARAGE IN UNTERSCHLEISSHEIM LOHHOF
NEUBAU VON ZWEI DHH UND EINES ZWEIFAMILIENHAUSES MIT TIEGARAGE IN UNTERSCHLEISSHEIM LOHHOF Heimgartenstraße 17 Auf einem großzügigen Süd/Westgrundstück mit rund 780 m2 errichten wir zwei Doppelhaushälften
MehrHier werden Sie gesehen!!! Großzügige Gewerbefläche im Erdgeschoss an gut frequentierter Straße
Hier werden Sie gesehen!!! Großzügige Gewerbefläche im Erdgeschoss an gut frequentierter Straße Ihr Ansprechpartner CASA Immobilien Dienstleistungs GmbH Bandstahlstr. 2 58093 Hagen Kevin Roggenkamp 02331-3678910
MehrGesetz zur Förderung Erneuerbare Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) Nachweisführung nach 10 EEWärmeG. Ersatzmaßnahmen
Gesetz zur Förderung Erneuerbare Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) Nachweisführung nach 10 EEWärmeG Ersatzmaßnahmen Diese Vorlage dient als Hilfestellung bei der Nachweisführung und ist der unteren Bauaufsicht
MehrMietsonderverwaltungsvertrag
G e rno t s t rass e 23 4 4 31 9 Dortmund Tel. 023 1-87 7 7 78 Fax 0 23 1-87 77 7 5 Mietsonderverwaltungsvertrag Zwischen als Auftraggeber und Eigentümer des Objektes in bestehend aus Wohneinheiten und
MehrMATHIS IMMOBILIEN und MAKLER GmbH
EXPOSÉ GÖTZIS - Mietwohnung (Angebot freibleibend) Objekt 7 Zimmer - Maisonette mit Dachterrasse Adresse 6840 Götzis, Dr. Alfons Heinzlestrasse 47 ( EZ 2374 GB 92110 Götzis ) Fläche Aufteilung Ausstattung
MehrDIE BAULICHE VERÄNDERUNG GEMÄß 22 WEG. Überlegungen des Verwalters vor Beschlussfassung
1 DIE BAULICHE VERÄNDERUNG GEMÄß 22 WEG Überlegungen des Verwalters vor Beschlussfassung Wann ist eine bauliche Veränderung erforderlich und wer initiiert sie? 2 Vorüberlegungen des Verwalters 1. Art der
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 34.02 VG 1 K 1413/00 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. Januar 2003 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrKapitalanleger für 1-Zimmer-Apartment in Greding gesucht!
Kapitalanleger für 1-Zimmer-Apartment in Greding gesucht! Objekt-Nr.: IN-UW0051K 91171 GREDING Preis: 89000 Fläche: 47.69 m² Provision: 5295.50 Objektbeschreibung Sie suchen eine Kapitalanlage? Dieses
MehrAntrag auf ein Verkehrswertgutachten
Antragsteller/-in: Zuname, Vorname Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Telefon (tagsüber) Fax (freiwillige Angabe) Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in Offenau Geschäftsstelle
MehrAktenzahl Sachbearbeiter Durchwahl Datum MA 37 Allg. 1338121-2014 Mag. Fuchs 01 4000 37025 Wien, 15. Sept. 2014
Alle Dezernate Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 37 Baupolizei Dresdner Straße 73-75, 2. Stock A - 1200 Wien Telefon: (+43 1) 4000-37010 Telefax: (+43 1) 4000-99-37010 E-Mail: post@ma37.wien.gv.at
MehrIMMOProTax Verkehrs- und Beleihungswertermittlung Manuell - automatisch - per Batch - im Transponder
IMMOProTax Verkehrs- und Beleihungswertermittlung Manuell - automatisch - per Batch - im Transponder IMMOProTax, seit 1990 im Markt, ist eine mandantenfähig individuell einstellbare Anwendung zur Bewertung
Mehr