Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung. mit 1. September 2010
|
|
- Manfred Bergmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung mit 1. September 2010 Der Ministerrat hat sich am 29. Juli auf die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung mit 1. September 2010 festgelegt. Die Höhe der Leistung soll niedriger sein als ursprünglich vorgesehen. Die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) ist gerade in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit und zunehmender Armut eine notwendige soziale Maßnahme. Sie bringt durch ihre Kaufkraft steigernde Wirkung auch eine Belebung der Konjunktur und ist daher gerade jetzt in der Krise eine sinnvolle Investition. Die GPA-djp begrüßt daher grundsätzlich diesen Einstieg in die Mindestsicherung. Laut Regierungsprogramm sollte die Umsetzung der bedarfsorientierten Mindestsicherung auf Basis der vorhandenen Arbeiten zügig vorangetrieben werden. Die nun für 1. September 2010 geplante Einführung erfolgt beinahe zwei Jahre nach dieser Ankündigung. Kosten für die BM Laut Schätzungen des Sozialministeriums werden die Kosten für die BMS in der derzeit geplanten Form (also 12mal pro Jahr 733 Euro) jährlich 50 Millionen Euro für die Länder und 120 Millionen für den Bund betragen. Die ursprünglich geplante 14malige Auszahlung würde im Vergleich dazu rund 20 Millionen Euro mehr kosten. Höhe der BM Zudem soll auch die Höhe der BMS gekürzt werden: Die Auszahlung soll nicht wie ursprünglich geplant 14 Mal, sondern nur 12 Mal erfolgen. Dadurch reduziert sich die Mindestsicherung jährlich um 1466 Euro und entspricht nicht mehr dem Ausgleichszulagenrichtsatz, der ursprünglich der Höhe der Mindestsicherung zugrunde gelegt wurde. Der Ausgleichzulagen-Richtsatz beträgt 772,40 (14 mal pro Jahr). Abzüglich der Krankenversicherung bleiben 733 pro Monat. Auf 12 Monate aufgeteilt macht das 867,34. Die geplante Mindestsicherung liegt damit um 134 monatlich unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz, den etwa MindestpensionistInnen beziehen. Schon mit der ursprünglich geplanten Höhe (Mindestsicherung 14 mal pro Jahr) wäre die Mindestsicherung unter der österreichischen Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC (Erhebung zur Ermittlung der Armutsgefährdungsquote) gelegen. Durch die jetzt angekündigte Kürzung der Mindestsicherung auf 733 Euro monatlich 12 Mal pro Jahr, ergibt sich noch ein größerer Abstand: Laut EU-SILC lag die Armutsgefährdungsquote 2007 bei knapp über 900 Euro. Somit liegt die Mindestsicherung fast 170 Euro unter dieser Schwelle. GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit Seite 1 von 5
2 Geplante Bedarfsorientierte Mindestsicherung Prozente des Absolut** Ausgleichszulagenrichtsatzes Alleinstehende 100 % 733,00 Alleinerzieher 100 % 733,00 (Ehe)Paare 150 % 1.099,00 Jede weitere 50 % 366,50 leistungsberechtigte erwachsene Person, die unterhaltsberechtigt ist Personen in einer 75 % 549,75 Wohngemeinschaft ohne gegenseitige Unterhaltsansprüche minderjähriges Kind 18 % 131,94 Ab dem 4. minderjährigen Kind 15 % 109,95 ** Basierend auf den Ausgleichszulagenrichtsatz 2009, Nettobetrag in Euro pro Monat Quelle: BMASK Verschlechterungsverbot Da die bestehende Sozialhilfe je nach Bundesland unterschiedlich geregelt ist und die ausgezahlten Leistungen oft aus mehreren Teilleistungen bestehen, ist ein Vergleich mit der neuen Mindestsicherung nicht leicht möglich und wenn dann für jeden Einzelfall unterschiedlich (siehe Rechenbeispiele). Durch das Verschlechterungsverbot soll jedenfalls gewährleistet werden, dass niemand durch die neue Regelung schlechter gestellt wird. Einheitlichkeit Die zwölf Auszahlungen stellen einen Mindeststandard dar. Darüber hinaus kann jedes Land die Mindestsicherung durch Zuschüsse erhöhen. Die Mindestsicherung ersetzt nicht die Sozialhilfe, sondern fügt sich in das bestehende System der 9 Bundesländerregelungen ein. Durch den deutlich niedriger als vorgesehen angesetzten Mindeststandard wird die Zielsetzung, die unterschiedlichen Leistungshöhen (bisher aufgrund unterschiedlicher Sozialhilfegesetze) zu harmonisieren, verfehlt werden. Für die betroffenen Menschen werden weiterhin mehrere Stellen zuständig sein. Das Ziel, den Sozialhilfevollzug grundsätzlich zu reformieren und für die Betroffenen mehr Rechtssicherheit, raschere Entscheidungen und einen niederschwelligeren Zugang zu erreichen, wird so verfehlt. Einbeziehung in die Krankenversicherung Mit der Einführung der BMS erhalten SozialhilfebezieherInnen erstmals Anspruch auf eine E-Card und damit uneingeschränkten Zugang zu allen medizinischen Leistungen. Dieser Schritt stellt daher eine wirkliche Verbesserung für die Betroffenen dar und erfüllt eine wichtige Forderung der GPAdjp. GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit Seite 2 von 5
3 Begrenzung des Regresses und der Vermögensanrechung Eine weitere wesentliche Verbesserung stellt die Begrenzung des Regresses dar, weil gerade die Rückzahlungsverpflichtung bei Aufnahme einer Berufstätigkeit vielen Menschen den Wiedereinstieg ins Berufsleben erschwert hat. In Zukunft wird es klarere Ausnahmen für die Vermögensverwertung (z.b. benötigtes KFZ, Hausrat etc.) und einen fixen Vermögensfreibetrag in Höhe der fünffachen Leistungshöhe für Alleinstehende geben. (2009: 3665 ) Mit Blick auf Mehrpersonenhaushalte scheint dieser Freibetrag jedoch viel zu niedrig angesetzt. Damit Armut überwunden und nicht verfestigt wird, wäre es sinnvoll, eine höhere Grenze für die Vermögensverwertung anzusetzen. Außerdem sollte man auf eigenen Vermögen überhaupt erst nach einer gewissen Zeit des Leistungsbezuges zugreifen. Es ist nicht sinnvoll, Menschen die Vorsorge betrieben haben zu bestrafen, indem man sie von Leistungen ausschließt. Nachdem das Vermögen VOR den Bezug der Mindestsicherung verwertet sein muss, ergeben sich für die Betroffenen zusätzliche Problemfelder: So bleibt ihnen für einen Krankenversicherungsschutz nur die Möglichkeit einer Selbstversicherung. Zumutbarkeitsbestimmungen Unter dem Motto: Trampolin statt Hängematte sollen in Zukunft für BezieherInnen der Mindestsicherung dieselben Bedingungen gelten wie für Arbeitslosengeld- und NotsstandshilfebezieherInnen. BezieherInnen der Mindestsicherung müssen dem AMS zur Verfügung stehen und arbeitswillig sein. Ansonsten droht die Kürzung der Leistung um die Hälfte. Diese Maßnahme erscheint im Hinblick auf ihre existenzgefährdende Wirkung überzogen und unverhältnismäßig und ist daher abzulehnen. Begleitend zur Mindestsicherung sollten laut Regierungsprogramm auch mindestsichernde Elemente in der Arbeitslosenversicherung ausgebaut werden. Die bislang erfolgten Schritte sind nach Ansicht der GPA-djp nicht ausreichend. Die im Rahmen des Arbeitsmarktpakets II festgelegte Aufwertung der Bemessungsgrundlage beim Arbeitslosengeld bringt für Arbeitslose nur minimale Verbesserungen und bringt auch keine laufende Valorisierung der Höhe des Arbeitslosengeldanspruchs. Die von Gewerkschaftsseite geforderte deutliche Anhebung der Ersatzrate beim Arbeitslosengeld wurde nicht einmal ansatzweise umgesetzt. Die Anhebung der Nettoersatzrate und großzügigere Anrechnungsbestimmungen von Partnereinkommen bei NotstandshilfeempfängerInnen, die seitens der Regierung als Begleitmaßnahmen der Mindestsicherung beabsichtigt sind, müssen ebenso im Zusammenhang mit der viel zu niedrig liegenden Nettoersatzrate des Arbeitslosengeldes gesehen werden, da das Arbeitslosengeld der Notstandshilfe zugrunde liegt. GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit Seite 3 von 5
4 Die grundsätzlichen Forderungen und Positionen der GPA-djp zur bedarfsorientierten Mindestsicherung (entsprechend dem am GPA-djp Bundesforum 2008 beschlossenen Antrag): Die GPA setzt sich daher dafür ein, dass das bestehende Sozialsystem um eine bedarfsorientierte Mindestsicherung ergänzt wird. Außerdem soll das vorhandene Sozialsystem im Bereich der Arbeitslosenversicherung, Familienförderung und Alterssicherung so adaptiert bzw. erweitert werden, dass es besser gegen Armut schützt. Die Mindestsicherung basiert auf folgendem Grundsatz: Wer über kein Einkommen oder ein Einkommen unter der Armutsgrenze verfügt, dem soll durch die bedarfsorientierte Mindestsicherung das Einkommen bis zur Armutsgrenze ergänzt werden. Voraussetzung ist aber, dass man bereit ist eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen, wenn man arbeitsfähig ist. Die Zumutbarkeit der Beschäftigung muss an die Machbarkeit geknüpft werden, was etwa die Vereinbarkeit der Ausübung der Erwerbstätigkeit mit Betreuungspflichten betrifft. Dort wo Personen über ein Einkommen aus Erwerbsarbeit, Besitz oder Sozialleistungen unter der Armutsgrenze verfügen, soll die Differenz durch die bedarfsorientierte Mindestsicherung abgedeckt werden. Die Mindestsicherung dient der besseren Armutsvermeidung von Menschen die über keine existenzsichernde oder gar keine Erwerbsarbeit verfügen. Auch Arbeit schützt in zunehmendem Ausmaß nicht vor Armut. Von allen Armutsgefährdeten im Erwerbsalter sind fast die Hälfte (46%) auch erwerbstätig ( working poor ). Dies betrifft Frauen weitaus stärker als Männer: 10% der männlichen und 19% der weiblichen HauptverdienerInnen verdienen weniger als die Armutsgrenze. Viele Formen der atypischen Beschäftigung sind derzeit völlig unzureichend sozial abgesichert. Die Mindestsicherung beruht nicht wie die Sozialhilfe (außer seit 2006 in Wien) auf dem Konzept des Haushaltsvorstandes, der die Leistung erhält. Im Gegenteil, die Mindestsicherung muss vor allem jenen Haushaltsmitgliedern zukommen, die über kein oder das geringe Einkommen verfügen. Es ist daher jener Person mit keinem oder dem geringeren Einkommen der höhere Anteil der zustehenden Mindestsicherung zu gewähren. Etwa 2 % der in Österreich lebenden Personen haben keinen Krankenversicherungsschutz. Im Rahmen der Mindestsicherung ist daher zu gewährleisten, dass die Betroffenen krankenversichert und mit einer E-Card versorgt werden. Damit soll die stigmatisierende Wirkung der eigenen Sozialhilfe-Krankenscheine verhindert werden. Da eine bedarfsorientierte Mindestsicherung eine Umverteilung nach unten bewirkt, bedeutet sie, dass Einkommen zu jenen Einkommensgruppen umverteilt werden, die eine sehr hohe Konsumquote aufweisen, was sich positiv auf die effektive Nachfrage auswirkt. Damit ergibt sich eine höhere Wirtschaftsbelebung als bei Steuerreformen. Denn bei einer Steuersenkung, die den Ärmsten nicht zugute kommt, geht ein beträchtlicher Teil der Entlastung nicht in zusätzlichen Konsum, sondern höhere Ersparnisse. GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit Seite 4 von 5
5 Beschluss des 17. ÖGB Bundeskongresses zum Thema Mindestsicherung: Bundeseinheitliche Leistungen zumindest auf dem Niveau der Armutsgrenze (60 Prozent des Medianeinkommens). Keine Rückzahlungspflicht. Diese schreckt Bedürftige ab und führt dazu, dass viele Personen keine Sozialhilfe beantragen. Die Rückzahlungspflicht verfestigt Armut, weil das Erzielen eines eigenen Einkommens zu keiner Verbesserung führt. Abschaffung des Regresses. Der Schutz vor Armut ist Aufgabe der Gesellschaft und nicht der Familie. Der Staat soll das Geld zur Armutsvermeidung nicht von den Angehörigen einziehen, sondern durch ein gerechtes, progressives Steuersystem auch von den GutverdienerInnen, deren Angehörige nicht von Armut betroffen sind. Alle LeistungsbezieherInnen müssen gesetzlich krankenversichert sein, denn der Zugang zur Gesundheitsversorgung muss allen Menschen in Österreich uneingeschränkt offen stehen. One-Stop-Shop-Prinzip beim AMS: Um zu erreichen, dass arbeitsfähige LeistungsbezieherInnen wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden, muss die bedarfsorientierte Mindestsicherung über das AMS abgewickelt werden. Die Mindestsicherung muss im Sinne eines emanzipatorischen Ansatzes vor allem jenen Haushaltsmitgliedern zukommen, die über kein oder das geringere Einkommen verfügen. Daher hat jede erwachsene Person einer deklarierten Wirtschaftsgemeinschaft eines Haushaltes das Recht auf Antragstellung und Auszahlung. GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit Seite 5 von 5
Mindestsicherung soll zur Armutsbekämpfung in Österreich beitragen. Stärkere Anbindung an den Arbeitsmarkt. Mindestsicherung soll als Sprungbrett in
Februar 2015 Mindestsicherung soll zur Armutsbekämpfung in Österreich beitragen. Stärkere Anbindung an den Arbeitsmarkt. Mindestsicherung soll als Sprungbrett in den Arbeitsmarkt dienen. ... wird als
MehrBEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG FAKTENCHECK
BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG FAKTENCHECK Im Jahr 2015 wurden für die BMS ca. 870 Mio. Euro ausgegeben. Ca. 284.000 Menschen haben die BMS erhalten (davon 38 Prozent Frauen, 35 Prozent Männer und
MehrTeilzeitarbeit ist weiblich Situation der Frauen am österreichischen Arbeitsmarkt
Teilzeitarbeit ist weiblich Situation der Frauen am österreichischen Arbeitsmarkt Gendermainstreaming-Beauftragte/ Frauenreferentin des AMS Steiermark Statistik AMS Steiermark Höchste Anzahl beim AMS vorgemerkter
MehrDATEN UND FAKTEN: ARM UND REICH IN ÖSTERREICH
DATEN UND FAKTEN: ARM UND REICH IN ÖSTERREICH I) Armut in Österreich Von Armut betroffen ist nicht nur, wer in Pappschachteln auf der Straße schläft. Durch biografische Brüche (Arbeitslosigkeit, Krankheit,
MehrArbeitslosengeld. Quelle: AMS Vorarlberg. Stand: Was? Wer? Wieviel? Wie lange? Wie? Womit?
Arbeitslosengeld Quelle: AMS Vorarlberg http://www.ams.or.at/neu/ Stand: 01.01.2006 Was? Wer? Wieviel? Wie lange? Wie? Womit? Was? Das Arbeitslosengeld dient zur Existenzsicherung für die Zeit der Arbeitsuche.
MehrAUSWIRKUNGEN DER BEDARFSORIENTIERTEN MINDESTSICHERUNG AUF ARMUT UND SOZIALE AUSGRENZUNG IN ÖSTERREICH
Iris Maria Woltran Lang Arbeitnehmerschutz Bedarfsorientierte im Europäischen Mindestsicherung Wirtschaftsraum AUSWIRKUNGEN DER BEDARFSORIENTIERTEN MINDESTSICHERUNG AUF ARMUT UND SOZIALE AUSGRENZUNG IN
MehrDie Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Der Armut in Österreich begegnen
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung Der Armut in Österreich begegnen Bundesminister Dr. Erwin Buchinger Wien, 2. August 2007 1 Armut in Österreich In Anlehnung an EU-SILC 2005 gilt ein Haushalt als
MehrGegenüberstellung Sozialhilfe Mindestsicherung. Rechenbeispiele für Tirol, Wien, Salzburg, Oberösterreich, Kärnten, Steiermark
Gegenüberstellung Sozialhilfe Mindestsicherung Rechenbeispiele für Tirol, Wien, Salzburg, Oberösterreich, Kärnten, Steiermark Die folgenden Beispiele beruhen auf den vom BMASK und den Ländern veröffentlichen
MehrWesentliche Änderungen 43
Wesentliche Änderungen 43 Fachliche Hinweise zu 43 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Grundlegende Neubearbeitung aufgrund des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und
MehrEinführung einer Rezeptgebührenobergrenze ab
Mag. Jürgen Radics: Einführung einer Rezeptgebührenobergrenze ab 1.1.2008 1) Ausgangssituation Die österreichische Sozialversicherung hat im Jahr 2006 zirka 2,6 Milliarden Euro für Medikamente ausgegeben.
MehrPensionskonto Focus Frauen
Pensionskonto Focus Frauen Mag a. Birgit Schreiber Referentin der Abteilung Sozialversicherungsrecht der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark Früher die besten 15 Einkommensjahre Grundlage
MehrArmuts- und Reichtumsbericht für Österreich KURZGEFASST
Armuts- und Reichtumsbericht für Österreich KURZGEFASST Österreichische Gesellschaft für Politikberatung und Politikentwicklung (ÖGPP) A-114 Wien, Löwelstraße 18, Tel. 664/1427727 www.politikberatung.or.at
MehrA N T R A G nach dem NÖ Mindestsicherungsgesetz
A N T R A G nach dem NÖ Mindestsicherungsgesetz auf Deckung des Lebensunterhaltes einschl. Wohnbedarf Krankenhilfe Sonstiges Eingangsvermerk: 1. Angaben zum(r) AntragstellerIn (Personaldaten) Zutreffendes
MehrDie sozioökonomische Situation von Frauen in Österreich
FORBA-Fachgespräch 10.11. 2015, Wien Die sozioökonomische Situation von Frauen in Österreich Ingrid Mairhuber Überblick Arbeitsmarktpartizipation Erwerbsbeteiligung BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld
Mehr25. SATZUNGSNACHTRAG BETRIEBSKRANKENKASSE B. BRAUN MELSUNGEN AG
25. SATZUNGSNACHTRAG BETRIEBSKRANKENKASSE B. BRAUN MELSUNGEN AG Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2015 beschlossen, die Satzung wie folgt zu ändern: Artikel I 1. 14 wird wie folgt
MehrArbeitsmarktbericht Juni Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Arbeitsmarktbericht Juni 214 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 1 Arbeitslosigkeit und Grundsicherung Entwicklungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Arbeitslosenzahl leicht
MehrWie man die Pflegezeit finanziell meistert!
Wie man die zeit finanziell meistert! Referent: Thomas Rohr Veranstalter: AWO Eggenstein-Leopoldshafen Die Angebote von Geld und Haushalt Vorträge Ratgeber Alle Informationen zu den kostenfreien Angeboten
MehrMerkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress
Merkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress Die Unterbringung der Eltern oder eines Elternteils in einem Alten- oder Pflegeheim kann teuer werden. Die Betroffenen selbst müssen dafür Renten, sonstige Einnahmen
MehrDas Sozialsystem in Österreich und Estland. Mit einem Fokus auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Das Sozialsystem in Österreich und Estland. Mit einem Fokus auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung Workshop Dienstag, 7. Dezember 2010 Wien, Österreich Dokumentation/Zusammenfassung Wien, Dezember
Mehr10 Jahre nach dem Frauenvolksbegehren: - Was fehlt, was kommt?
10 Jahre nach dem Frauenvolksbegehren: - Was fehlt, was kommt? Vor zehn Jahren vom 7. April bis 14. April 1997 fand das Frauenvolksbegehren statt. Gemeinsam mit ganz unterschiedlichen UnterstützerInnengruppen
MehrFachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 41 SGB II Berechnung der Leistungen
Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 41 SGB II Berechnung der Leistungen BA Zentrale GS 21 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.10.2014 Rz. 41.11a, 41.11b
MehrGA Seite 1 (04/2012) 137. Änderungen
GA Seite 1 (04/2012) 137 Aktualisierung, Stand 04/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisungen zum Arbeitslosengeld werden im Hinblick auf das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen
MehrPD Dr. Matthias Knuth Die Grundsicherung für Arbeitsuchende im westeuropäischen Vergleich
PD Dr. Matthias Knuth Die Grundsicherung für Arbeitsuchende im westeuropäischen Vergleich Impulsreferat beim Bundeskongress SGB II des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Berlin, 1./2. Oktober Anteile
MehrFragen und Antworten zur Mütterrente
Liebe Freundinnen und Freunde, lange habe ich als Bundesvorsitzende der Frauen Union dafür gekämpft, nun ist es erreicht: Die Mütterrente ist da! 9,5 Millionen Mütter und etwa 150.000 Väter bekommen mehr
MehrAls Armutsgefährdungsschwelle werden laut EU-SILC 60 % des Median-Pro-Kopf- Haushaltseinkommens definiert.
Daten und Fakten: Arm und Reich in Österreich I) Armut in Österreich Von Armut betroffen ist nicht nur, wer in Pappschachteln auf der Straße schläft. Durch biografische Brüche (Arbeitslosigkeit, Krankheit,
MehrPressekonferenz. mit. Klubobfrau Mag. Helena Kirchmayr, Klubobmann Ing. Herwig Mahr, OÖVP-Sozialsprecher LAbg. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer und
Linz, 29. März 2016 Pressekonferenz mit Klubobfrau Mag. Helena Kirchmayr, Klubobmann Ing. Herwig Mahr, OÖVP-Sozialsprecher LAbg. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer und FPÖ-Sozialsprecherin LAbg. Ulrike Wall
MehrDeutschland und Hartz IV Soziale Sicherung auf niedrigstem Niveau?
Deutschland und Hartz IV Soziale Sicherung auf niedrigstem Niveau? 1. Soziale Sicherung in Deutschland Grundlage - Gesetze 2. Leistungsberechtige 3. Leistungen 4. Umsetzung in der Praxis 5. Bewertung Nr.
Mehr1. Was sind steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten? 2.1 Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit ohne zusätzliches Erwerbseinkommen
Inhalt: 1. Was sind steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten? 2. Freibetrag im Rechtskreis des SGB II 2.1 Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit ohne zusätzliches Erwerbseinkommen 2.2 Einnahmen
MehrReduzierte Vollzeitarbeit Familienarbeitszeit Sinnvolle Erwerbsgestaltung für Frauen und Männer? Katharina Wrohlich DIW Berlin
Reduzierte Vollzeitarbeit Familienarbeitszeit Sinnvolle Erwerbsgestaltung für Frauen und Männer? Katharina Wrohlich DIW Berlin Wie wollen wir künftig arbeiten und wirtschaften? im Kontext Familie Ausgangslage:
MehrBedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS)
Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) Fakten statt mythen Bedarfsorientierte Mindestsicherung Fakten statt Mythen DIE MINDESTSICHERUNG - FAKTEN statt MYTHEN 1. die Mindestsicherung - FAKten statt MYthen
MehrWohnheime der Eingliederungshilfe Änderungen durch SGB II und SGB XII zum 1.Januar 2005
Arbeitslosengeld II 7 Abs.4 SGB II Heimbewohner haben keinen Anspruch auf ALG II, wenn sie für länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind. Barbetrag 35 Abs.2 SGB XII 21
MehrSonderprogramm Fachabschlussbeihilfe
Sonderprogramm Fachabschlussbeihilfe Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 10.03.2015 1 Zielsetzung Ziel der Förderung ist, die Weiterbildung zur Fachkraft durch einen Fachabschluss zu unterstützen,
MehrDaten zur Lebenslage von alleinerziehenden Familien in Deutschland 1
Factsheet Daten zur Lebenslage von alleinerziehenden Familien in Deutschland 1 Jede fünfte Familie ist alleinerziehend ABBILDUNG 1 Familienformen und Entwicklung der Anzahl der Familien sowie der alleinerziehenden
Mehr6. Bedarfsorientierte Mindestsicherung und Sozialhilfe
1 2 Sektion IV, BMSK 3 Inhaltsverzeichnis 4 6.1. Leistungen der Sozialhilfe................................................... 102 6.1.1. Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes..........................................
MehrSelbsthilfegruppen Alleinerziehender (SHIA) e.v. Landesverband Sachsen gegr.1991 Roßplatz 10 04103 Leipzig
Selbsthilfegruppen Alleinerziehender (SHIA) e.v. Landesverband Sachsen gegr.1991 Roßplatz 10 04103 Leipzig Tel./Fax: 0341/9832806 SHIA e.v. Vorstand Roßplatz 10-04103 Leipzig Leipzig 06.10.2012 Internet:
MehrBeilage Nr. 23/2006 LG /0001 ENTWURF. eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird
Beilage Nr. 23/2006 LG 01950-2006/0001 ENTWURF eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird Entwurf: Gesetz, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird Der Wiener
MehrArbeitslosigkeit: Die Einkommen sinken, die Fixkosten bleiben
Arbeitslosigkeit: Die Einkommen sinken, die Fixkosten bleiben Der Wirtschaft geht s besser, das freut uns! Die Arbeitslosigkeit wird aber weiter steigen. Die Einkommen sinken, die Fixkosten bleiben. So
MehrTabellenanhang Inhalt
Tabellenanhang Inhalt 1. Arbeitsmarkt 1.1. Neueinstellungen 1.2. Aufgelöste Beschäftigungsverhältnisse 1.3. Bestehende unselbständige Beschäftigungsverhältnisse 1.4. Atypische Erwerbstätige 1.5. Vollzeit/Teilzeit
MehrELTERNUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH. Sozialdienst Katholischer Männer SKM Kurzvortrag am
ELTERNUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH VON PROF. DR. CHRISTOF STOCK Sozialdienst Katholischer Männer SKM Kurzvortrag am 11.09.2013 PROF. DR. CHRISTOF STOCK seit 1989 Rechtsanwalt seit
MehrKONSUM VERLIERT WEITER
S P E C T R A A KONSUM VERLIERT WEITER GELD AN DIE PRIVATE PENSIONSVORSORGE! 1/06 K T U E L L I:\PR-ARTIK\Aktuell06\01_svorsorge\Deckbl-Aktuell.doc KONSUM VERLIERT WEITER GELD AN DIE PRIVATE PENSIONSVORSORGE
MehrEntwicklung des Arbeitsmarkts für Ältere
Arbeitsmarktservice Salzburg Landesgeschäftsstelle Medieninformation Salzburg, 29. April 2015 50plus: Programme für ältere Arbeitslose Entwicklung des Arbeitsmarkts für Ältere 2008-2014 Unselbständige
MehrHartz IV für Österreich?
FU Berlin, Boltzmannstraße 20, D-14195 Berlin GAW mbh, Sparkassenplatz 2/1/115, 6020 Innsbruck Titel / Thema der Pressemeldung Hartz IV für Österreich? Bearbeitet durch Prof. Dr. Viktor Steiner viktor.steiner@fu-berlin.de
MehrWorkshop 4: Erwerbsarbeit unter dem Druck der Krise
Workshop 4: Erwerbsarbeit unter dem Druck der Krise Daniel Oesch Universität Lausanne Bern, 19. September 2013 1 Erwerbsarbeit als Schlüssel zum Erfolg der aktivierenden Sozialpolitik Dominante Sicht der
MehrStellungnahme des Zukunftsforum Familie e. V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts 29. März 2016 Zukunftsforum
MehrDie Alterssicherung der Landwirte (AdL)
Deutscher Bauernverband Die Alterssicherung der Landwirte (AdL) Die Alterssicherung der Landwirte wurde im Jahr 1957 als Teilsicherungssystem eingeführt. Die Renten haben eine niedrige Höhe und bieten
MehrMindestsicherungselemente in der Rentenversicherung?
Mindestsicherungselemente in der Rentenversicherung? Dr. Reinhold Thiede Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung Deutsche Rentenversicherung Bund Pressefachseminar am 08. und 09. Juli 2014
MehrBedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS)
Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) Fragen & Antworten Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Stubenring 1, 1010 Wien Redaktion: bmask
MehrModerne Familienpolitik
U N S E R E H A N D S C H R I F T Moderne Familienpolitik Das Elterngeld fördert Familien www.spdfraktion.de U N S E R E H A N D S C H R I F T Für eine familienfreundliche Gesellschaft Die SPD-Bundestagsfraktion
Mehr1. HILFE ZUR SELBSTHILFE? 11
INHALTSVERZEICHNIS 1. HILFE ZUR SELBSTHILFE? 11 2. WAS TUN BEI ARBEITSLOSIGKEIT? 12 Grundsätzliches zu den Anspruchsvoraussetzungen 12 Wer ist arbeitslos? 12 Wer ist arbeitsfähig? 14 Wer ist arbeitswillig?
MehrMindestsicherungsquote
Anteil der Empfänger von Mindestsicherungsleistungen an der Bevölkerung in Prozent, 31.12.2012* Berlin 19,5 Bremen 16,7 Sachsen-Anhalt Mecklenburg-Vorpommern Hamburg Brandenburg Sachsen Nordrhein-Westfalen
MehrK O M P A K T I N F O Planungsgruppe
K O M P A K T I N F O Planungsgruppe Mitarbeiterkapitalbeteiligung Wir wollen Beschäftigte gerecht am Ertrag ihres Unternehmens beteiligen. Mit dem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz stärken wir daher
MehrArbeitsmarktpolitik an der Schnittstelle von aus und Weiterbildung
Arbeitsmarktpolitik an der Schnittstelle von aus und Weiterbildung Dr. Christian Operschall Wien, 17. Februar 2011 Bildung ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Armut und Arbeitslosigkeit Aktuelle
Mehr10 Jahre Hartz IV Hartz IV wurde am 1. Januar 2005 in Deutschland eingeführt. Es ersetzte gleichzeitig Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe und führte beide im Arbeitslosengeld 2 zusammen. In der Umgangssprache
MehrMit dem SGB III in die Sozialhilfe?
Geisteswissenschaft Jennifer Arnscheidt Mit dem SGB III in die Sozialhilfe? Studienarbeit ,QKDOWVYHU]HLFKQLV Das Haus der sozialen Sicherung Die Versorgungsleistungen Die Versicherungsleistungen Die gesetzliche
Mehr8. BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG (BMS)
8. BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG (BMS) Sektion IV, BMASK Inhalt 8.1 Allgemeines... 152 8.2 Statistische Daten.... 153 8.3 Auswirkungen der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung... 153
MehrPer Adresse.: Sg Frau Landesrat Mag. Barbara Schwarz
Netzwerk Wohnungslosenhilfe Niederösterreich ZVR 626 232 303 p.a. seppginner@aon.at Am 12.02.2016 An die NÖ Landesregierung Per Adresse.: Sg Frau Landesrat Mag. Barbara Schwarz (buero.schwarz@noel.gv.at)
MehrDas einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle
Fachinfo aus der Landesfrauenorganisation Stand, September 2009 Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle Seit der Regierungsklausur vom 14. bis 15. September 2009 in Salzburg
MehrMINDESTSICHERUNG = EXISTENZSICHERUNG?
MINDESTSICHERUNG = EXISTENZSICHERUNG? Vortrag im Rahmen der BAWO-FACHTAGUNG 2., überarbeitete Fassung Stand: August 2012 Martina Kargl (Caritas der ED Wien / DIE ARMUTSKONFERENZ) KARGL: MINDESTSICHERUNG
MehrIHS: Steuerreform erhöht Arbeitsanreize Lohn- und einkommensteuerpflichtige Haushalte werden merklich entlastet
IHS: Steuerreform erhöht Arbeitsanreize Lohn- und einkommensteuerpflichtige Haushalte werden merklich entlastet Die aktuelle Steuerreform bewirkt eine deutliche Anhebung der durchschnittlichen verfügbaren
MehrGründungszuschuss und Einstiegsgeld
jeder-ist-unternehmer.de Gründungszuschuss und Einstiegsgeld Erfolgreich selbständig mit Geld vom Staat von Andreas Lutz 3., aktualisierte Auflage 2009 Gründungszuschuss und Einstiegsgeld Lutz schnell
MehrWer die Wahl hat, hat die Qual
Wer die Wahl hat, hat die Qual Ich-AG, Überbrückungsgeld oder Existenzgründungsbeihilfe? Drei Förderinstrumente, eine Zielgruppe Existenzgründungszuschuss Ich-AG Voraussetzungen arbeitslos und Bezug von
MehrVeranstaltungs-Gemeinschaft Tag der Arbeitslosen: Wir geben Arbeitslosen eine Stimme!
Veranstaltungs-Gemeinschaft Tag der Arbeitslosen: Wir geben Arbeitslosen eine Stimme! Linz, 30. April 2009. Die Veranstaltungs-Gemeinschaft Tag der Arbeitslosen (TdAL) erhebt die Stimme für Arbeitslose
MehrRichtlinien des Kreises Paderborn. für die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen gem. 39 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Richtlinien des Kreises Paderborn für die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen gem. 39 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Richtlinien des Kreises Paderborn über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen
MehrSozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell AK Wien
Sozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell AK Wien Ausbildung und Arbeitsmarkt WUSSTEN SIE, DASS es einen engen Zusammenhang zwischen Ausbildung und Arbeitslosigkeitsrisiko gibt? fast die Hälfte der Arbeit
Mehr80,00 80,00 0,00 0,00 Erwerbseinkommen Zwischensumme
Bedarfsgemeinschaft 98802//0000018 Anlage zum Bescheid vom 15.07.2016 Vertreter der Bedarfsgemeinschaft: Müller, Hans Berechnung der Leistungen für Juli 2016 bis Juni 2017: Höhe der monatlichen Bedarfe
MehrAsyl- und Fremdenrecht im Kontext Wohnen. Workshop zum Vortrag zur Fachtagung Delogierungsprävention (Alexander Leitner) Hotel Kolping, Linz
Asyl- und Fremdenrecht im Kontext Wohnen Workshop zum Vortrag zur Fachtagung Delogierungsprävention (Alexander Leitner) 27.9.2016 Hotel Kolping, Linz Fall 1.) Herr A. hat am 10. Oktober 2015 einen Asylantrag
MehrVerbraucherinformation - Pflegewohngeld
Verbraucherinformation - Pflegewohngeld 1. Was ist Pflegewohngeld? Bei Pflegebedürftigen, die in stationären Einrichtungen versorgt werden, gibt die Pflegeversicherung einen Zuschuss zu den reinen Pflegekosten.
MehrRelevanz und Auswirkungen des Senioritätsprinzips am österreichischen Arbeitsmarkt
Relevanz und Auswirkungen des Senioritätsprinzips am österreichischen Arbeitsmarkt Bundesminister Rudolf Hundstorfer Marcel Fink, IHS Helmut Hofer, IHS Aktuelle Arbeitsmarktdaten 50+ Arbeitsmarktdaten
MehrZahl der Wohnungslosen in Deutschland auf neuem Höchststand
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. Boyenstraße 42 10115 Berlin Tel. (030) 2 84 45 37-0 Fax (030) 2 84 45 37-19 info@bagw.de www.bagw.de PRESSEMITTEILUNG Zahl der Wohnungslosen in Deutschland
MehrELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN. 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren
ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren 2. MUSTERVORLAGEN Vereinbarung Elternteilzeit Nichtinanspruchnahme bzw. Dauer/Beginn Änderung bzw.
MehrKurzexpertise. Bundes- und Länderdaten der bedarfsorientierten Grundsicherung zum Jahresende 2003
Kurzexpertise Bundes- und Länderdaten der bedarfsorientierten Grundsicherung zum Jahresende 2003 Dr. Rudolf Martens Der Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband Berlin, 2. Dezember 2004 1. Einführung
Mehr4.10.2012. Martina Kargl
Bedarfsorientierte t Mindestsicherung i in den Bundesländern: MINDESTSICHERUNG = EXISTENZSICHERUNG? Tagung Armut in NÖ 4.10.2012 Martina Kargl (DIE ARMUTSKONFERENZ) KARGL: MINDESTSICHERUNG = EXISTENZSICHERUNG?
MehrWorkshop Zukunftsprogramm Arbeit. Die neue ESF-Förderperiode in Schleswig-Holstein
Arbeit, Verkehr und Technologe Workshop Zukunftsprogramm Arbeit Die neue ESF-Förderperiode in Schleswig-Holstein 25. September 2013 Martin Tretbar-Endres Referat Aktive Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarktförderung,
MehrGrundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat, in Euro, 2012 Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat,
MehrDas Persönliche Budget
Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Institut für Sozialwesen FG Behinderung und Inklusion Übersicht 1. Hintergrund und Zielsetzung des Persönlichen
MehrHartz IV ist Armut per Gesetz!
Hartz IV ist Armut per Gesetz! Im Folgenden werden die Haushalteinkommen mit Hartz IV-Leistungen den Armutsgrenzen des 2. Nationalen Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung (2. NARB) gegenüber
MehrRechtsanwalt als Sachwalter
Rechtsanwalt als Sachwalter Dr. Helmut Salzbrunn Rechtsanwalt, Wien Aufgaben des Sachwalters persönlicher Kontakt ( Personensorge ) Sicherung von Wohnung und Einkommen (Antrag auf Pension, Kranken- oder
MehrWohngeld. Unverbindliche Hinweise zum Anspruch / Bezug von Miet- und Lastenzuschuss in Waiblingen
Wohngeld Unverbindliche Hinweise zum Anspruch / Bezug von Miet- und Lastenzuschuss in Waiblingen Information der Stadtverwaltung Waiblingen / Wohngeldbehörde und des Bundesministerium für Verkehr, Bau
MehrOECD-Veröffentlichung Bildung auf einen Blick. Wesentliche Ergebnisse der Ausgabe 2011
OECD-Veröffentlichung Bildung auf einen Blick Wesentliche Ergebnisse der Ausgabe 2011 Mit ihrer jährlich erscheinenden Publikation Education at a Glance/Bildung auf einen Blick bietet die OECD einen indikatorenbasierten
MehrSchuldnerAtlas Deutschland 2013
Presseinformation SchuldnerAtlas Deutschland 2013 Überschuldung stagniert in Deutschland Im Oktober 2013 zählt Deutschland 6,58 Mio. überschuldete Privatpersonen. Im Vorjahr lag die Zahl geringfügig höher
MehrWelche Voraussetzungen müssen zur Inanspruchnahme von Elterngeld erfüllt sein? Das Kind muss von Mutter oder Vater selbst betreut und erzogen werden.
Seite 1 Elterngeld Welche Voraussetzungen müssen zur Inanspruchnahme von Elterngeld erfüllt sein? Das Kind muss von Mutter oder Vater selbst betreut und erzogen werden. Die Eltern dürfen nicht mehr als
MehrErwerbsbeteiligung und Arbeitslosigkeit im höheren Erwerbsalter ein statistischer Überblick
Erwerbsbeteiligung und Arbeitslosigkeit im höheren Erwerbsalter ein statistischer Überblick Menschen im höheren Erwerbsalter sind europaweit ein bislang unzureichend genutztes Arbeitskräftepotenzial. Ihre
MehrSozialrecht. Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) SR 15. Norman Wagner. Stand: März 2014 INHALT. Inhaltliche Koordination: Norman Wagner
Sozialrecht SR 15 Norman Wagner Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) INHALT Einleitung 3 Armut und Armutsbekämpfung in Österreich oder: warum es die BMS braucht 4 Entwicklung des Fürsorgewesens in
MehrInhalt. Vorbemerkung... 4 Inhalt... 5 Abkürzungen... 6 Schrifttumshinweise Leistungsart... 8
Inhalt Vorbemerkung................................................... 4 Inhalt... 5 Abkürzungen... 6 Schrifttumshinweise... 7 1 Leistungsart... 8 1.1 Grobstruktur... 9 1.2 Kurzübungen...............................................
MehrRentenversicherung: In der Krise bewährt und dann weiter abgewickelt?
Rentenversicherung: In der Krise bewährt und dann weiter abgewickelt? Fachtagung der IG Metall Nieder-Sachsen-Anhalt 04.02.2010 Prof. Dr. Gerhard Bäcker Universität Duisburg-Essen Finanzkrise und umlagefinanzierte
MehrFragen-und-Antworten-Katalog zur Einführung von dritten Kräften in niedersächsischen Krippengruppen
Stand: 11.11.2015 Fragen-und-Antworten-Katalog zur Einführung von dritten Kräften in niedersächsischen Krippengruppen A. Finanzhilfe 1. Wie viele Personalstunden finanziert das Land über die Finanzhilfe
MehrFORSCHUNGSTELEGRAMM 10/2009
FORSCHUNGSTELEGRAMM 10/2009 Peter Zellmann / Sonja Mayrhofer IFT Institut für Freizeit- und Tourismusforschung Neues Arbeitszeit/Gehaltsmodell? Weniger Verdienst für mehr Freizeit für viele eine Alternative
MehrEs betreut Sie: Central Krankenversicherung AG Hansaring 40 50 50670 Köln Telefon +49 (0)221 1636-0 Telefax +49 (0)221 1636-200 www.central.
Es betreut Sie: Central Krankenversicherung AG Hansaring 40 50 50670 Köln Telefon +49 (0)221 1636-0 Telefax +49 (0)221 1636-200 www.central.de VF 558 09.08 7627 Blicken Sie sicher in Ihre Zukunft Werden
MehrNeuregelungen Elterngeld und Elternzeit
Neuregelungen Elterngeld und Elternzeit Hamburger Allianz für Familien, Veranstaltung am 27.05.2015 Dr. Carmen Krawetzki, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Gesetzliche Grundlage Gesetz
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. März 2016 182. Krankenversicherung (Individuelle Prämienverbilligung 2017; Festlegung der Berechtigungsgrenzen bei Einkommen
MehrRezeptgebühr. Befreiung von der Rezeptgebühr
Rezeptgebühr Befreiung von der Rezeptgebühr Rezeptgebühr Beim Bezug eines Heilmittels ist vom Versicherten grundsätzlich eine Rezeptgebühr in Höhe von 5,70 pro Packung zu bezahlen. Diese wird der Kasse
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2010 Ausgegeben am 18. August 2010 Teil I 63. Bundesgesetz: Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 SVÄG 2010 (NR: GP XXIV RV 628 AB 818
MehrNachQualifizierungsNetzwerk Niederrhein
Finanzierung von Weiterbildungsangeboten (SGB II bzw. SGB III) Die Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit, der ARGE SGB II oder der Optionskommune finanziert werden.
MehrI N F O R M A T I O N zum AK 5: Gewalt macht Frauen und Kinder oft wohnungslos Kooperation ist wichtig!
I N F O R M A T I O N zum AK 5: Gewalt macht Frauen und Kinder oft wohnungslos Kooperation ist wichtig! STATISTIK DER AUTONOMEN ÖSTERREICHISCHEN FRAUENHÄUSER 2011 Zusammenstellung: Barbara Prettner Interpretation
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 4. Juli 2007. in dem Zwangsvollstreckungsverfahren
BUNDESGERICHTSHOF VII ZB 15/07 BESCHLUSS vom 4. Juli 2007 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein ZPO 765 a Pfändet der Gläubiger den dem Schuldner gemäß 667 BGB zustehenden
MehrBereich Soziale Wohlfahrt. Analyse Gesamtaufwand 1994 2003. Aufwand Ertrag Netto Aufwand
Bereich Soziale Wohlfahrt Analyse Gesamtaufwand 1994 23 5 45 4 35 Aufwand Ertrag Netto Aufwand 3 25 2 15 1 5 Aufwand 2'98'618 2'379'462 2'379'49 2'667'334 3'173'233 3'556'523 3'323'462 3612147 4'1'476
MehrFDP. Beschlüsse. Kreisparteitag 20. September 2014 Delfter Stuben, Flensburg. Flensburg
FDP Flensburg Kreisparteitag 20. September 2014 Delfter Stuben, Flensburg Beschlüsse Zusammenfassung Antrag Nr. Titel Beschluss 1 Familienförderung verbessern! Beschlossen 2 Industrie zur Energie! Verwiesen
MehrTabelle 1 Einzelne Monatszahlen SGB II ( Hartz IV ) zwischen September 2005 und April 2009.
Tabelle 1 Einzelne Monatszahlen SGB II ( Hartz IV ) zwischen 2005 und April 2009. Tabelle 1 2005 2006 2007 2008 3.865.353 3.885.267 3.668.720 3.522.317 3.567.371 Personen in 6.990.002 7.330.825 7.129.545
MehrLandtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2482 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung
MehrRichtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung
Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung A. Grundsätze (1) Diese Richtlinie soll die Auslegung der
Mehr