Financial Services aktuell

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1 Banken, Fonds, Real Estate, Versicherungen MiFID II im Endspurt Analyse zu strategischer Auswirkung und Umsetzungsaufwand Die finale Version der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente ( Markets in Financial Instruments Directive MiFID II) wurde am 12. Juni 2014 veröffentlicht. Im Lauf der nächsten Monate wird die European Securities and Markets Authority (ESMA) in zahlreichen Standards die Regelung präzisieren. Grundsätzlich ist das MiFID II- Regelwerk von Wertpapierfirmen anzuwenden. Darunter werden auch im Wertpapiergeschäft tätige Banken und andere Finanzmarktteilnehmer (wie z.b. Kapitalanlagegesellschaften) verstanden. Versicherungsgesellschaften sind prinzipiell ausgenommen, es werden lediglich Änderungen zur Insurance Mediation Directive zu insurance-based investment products geregelt 1, sowie unabhängige Versicherungsvermittler durch die Provisionsregelungen betroffen sein. Der Umsetzungsfahrplan Anfang 2014 haben sich die Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der EU-Kommission in den Verhandlungen (Trilog) auf politischer Ebene auf die Neuregelung der MiFID II geeinigt. Das Regelwerk wurde auf europäischer Ebene durch Ministerrat und Parlament formal auf den Weg gebracht. Nach Veröffentlichung der Richtlinie (MiFID II) 2 und Verordnung (MiFIR) 3 im Official Journal im Juni 2014, tritt das neue Regelwerk am 2. Juli 2014 in Kraft. In weiterer Folge hat ESMA ein Jahr Zeit durch eine Vielzahl an Auf einen Blick Identifikation der wesentlichen Neuerungen für ihr Unternehmen Strategische Entscheidungen zur optimalen, maßgeschneiderten MiFID II Lösung Alle relevanten regulatorische Änderungen im Blickfeld, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden Implementierungsfahrplan inklusive Systemanpassungen auf Schiene bringen 1) MiFID II Article 98a: Amendments to Directive 2002/92/EC, insurance-based investment products 2) Directive 2014/65/EU (MiFID II): 3) Regulation (EU) No 600/2014 (MiFIR): OJ.L_ ENG

2 Standards (RTS, IST und technical advices) insgesamt an die 100 Dokumente - die Inhalte zu präzisieren. Ende Mai 2014 hat ESMA bereits ein Konsultations- und Diskussionspapier veröffentlicht, in dem die Bereiche, in denen sie die Kommission zu beraten hat, abgedeckt sind. Parallel dazu wird an der nationalen Umsetzung der Richtlinie gearbeitet. Die Richtlinie MiFID II wird am 3. Jänner 2017 erstmalig anzuwenden sein. Wichtig ist, das MiFID II Regelwerk nicht isoliert zu behandeln, da sich im internationalen regulatorischen Umfeld rund um Anlegerschutz und Marktinfrastruktur viel bewegt. Interdependenzen zwischen den verschiedenen anstehenden regulatorischen Anforderungen sollten unbedingt bei der MiFID II Umsetzung berücksichtigt werden, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Abbildung 1: Das regulatorische Umfeld EMIR MAD / MAR Marktmissbrauchsverordnung CSDR Regelungen für Zentralverwahrer Schattenbanken Wertpapierdarlehen/ -sicherheiten Geldmarktfonds Benchmarks Neuregelung des Wertpapierrechts MiFID II/ MiFIR- Anlegerschutz Marktinfrastruktur PRIIPs einheitliche Produktinformationen für alle Anlageprodukte IMD II Kostentransparenz für Versicherungsprodukte UCITS V / VI AIFM / Hedgefonds Themen im Überblick Das als MiFID II bekannte Regelwerk ist in eine Richtlinie (MiFID) und eine Verordnung (MiFIR) unterteilt. Die MiFID-Novellierung versucht unter anderem, Marktstrukturen widerstandsfähiger und effizienter zu gestalten, die Transparenz zu erhöhen, Befugnisse der Aufsichtsbehörden auszuweiten, Warenderivatemärkte stärker zu regulieren sowie den Anlegerschutz weiter zu verbessern. Abbildung 2: Themen im Überblick Kundenseite Wohlverhaltensregeln Kundenklassifizierung Eignung / Zweckmäßigkeit Execution Only Best Execution Monetäre Vorteile Kundeninformation Governance Leitungsorgane Compliance-Funktion Befugnisse der Behörden Marktseite Wertpapierdienstleistung Handelsplätze Handelspraktiken Transparenz Datenkonsolidierung Meldung von Geschäften Derivate Aufzeichnungen 2

3 Kundenseitig müssen beispielsweise strategische Entscheidungen zur zukünftigen Ausrichtung der Anlageberatung (abhängig vs. unabhängig) getroffen werden. Auch in den Bereichen Wohlverhaltensregeln, Eignung/ Zweckmäßigkeit und monetäre Vorteile enthält MiFID II weitreichende Änderungen. Aufgrund von Neuregelungen rund um das Thema Eignung/ Zweckmäßigkeit wird es zu einem Steigen der Kosten u.a. durch eine kundenbedarfsorientierte Produktentwicklung sowie Produktvertrieb kommen. Ziel soll eine Vereinfachung der Produkte sein. Marktseitig ist zu erwarten, dass die Kosten für den Kapitalmarktbereich durch die Handelspflicht für Derivate und die Anforderungen an die Transparenz beim Handel von Finanzinstrumenten steigen wird. Gleichzeitig wird sich der Druck auf die Margen durch die erhöhte Preistransparenz, sowie durch die Handelsplatzpflicht für Derivate erhöhen. Weitreichende Systemanpassungen durch zahlreiche neue Anforderung an Meldungen, Reporting sowie Datenspeicherung und -konsolidierung werden durchzuführen sein. Die Befugnisse der Aufsichtsbehörden werden wesentlich erweitert. Neben schärferen Sanktionen und der Möglichkeit Geldbußen und Produktverbote zu verhängen, können Verstöße auch veröffentlicht werden. Außerdem werden unter MiFID II in letzter Instanz unmittelbare Eingriffsbefugnisse durch ESMA und EBA eingeführt. Neuerungen mit wesentlicher Auswirkung Die MiFID II Neuerungen werden wie oben beschrieben wesentliche Auswirkung auf die Strategie, das Geschäftsmodell und die Implementierung in ihrem Unternehmen haben. Ein erster Schritt muss die maßgeschneiderte Analyse der Auswirkungen auf das Geschäftsmodell, sowohl im Kunden- als auch im Kapitalmarktgeschäft sein. Abbildung 3: MiFID II Neuerungen mit wesentlichen Auswirkungen Kundenseite Entscheidung abhängig/ unabhängig (u. a. Verbot von Zuwendungen) periodische Informationspflichten Bestätigung Instrumente passen zum Kunden Aufzeichnung telefonisch übermittelter Orders sowie Orderintention Zielmärkte für neue Produkte Einzelpreistransparenz bei Produktbündeln Anlegerschutz auch für strukturierte Deposits höhere Informationsstandards bei geeigneten Gegenparteien jährliche Meldung Top 5-Handelsplätze Verbot Vertrieb und Marketing bestimmter Produkte höhere Sanktionen bei Fehlverhalten höhere Anforderungen an Senior-Management Marktseite Transparenzanforderungen- MTF, OTF, sys. Internalisierer Nachhandelstransparenz für OTC-Geschäfte Datenspeicherung algorithmisches Handeln wird stärker reguliert Positionslimits für Warenderivate Derivate über offizielle Plattformen handeln Emissionszertifikate werden Finanzinstrumente 3

4 Kundenseite Wird Anlageberatung angeboten, ist der Kunde vor der Beratung darüber zu informieren, ob diese auf unabhängiger Basis erfolgt oder nicht. Im Fall einer unabhängigen Beratung ist eine ausreichende Anzahl von am Markt verfügbaren Finanzinstrumenten zu untersuchen. Die betrachteten Finanzinstrumente dürfen aber nicht auf eigene oder auf Anbieter beschränkt sein, zu denen eine enge rechtliche oder ökonomische Verbindung besteht. Des Weiteren dürfen keine monetären oder nichtmonetären Vorteile von Dritten angenommen und behalten werden. Es ist eine bewusste Entscheidung zu treffen, ob in Zukunft abhängige, unabhängige oder beide Formen der Anlageberatung angeboten werden. Der größte Umsetzungsaufwand ist zu erwarten, wenn beide Formen angeboten werden. Monetäre und nicht-monetäre Vorteile von Dritten werden im Fall unabhängiger Anlageberatung oder Vermögensverwaltung verboten, diese dürfen weder angenommen noch behalten werden. Anlageberater müssen auch sicherstellen, dass die Performance ihrer Mitarbeiter nicht anhand von Kriterien bewertet oder vergütet wird, die zu einem Interessenkonflikt führen können. MiFID II erweitert zusätzlich die Dokumentations- und Informationspflichten und führt in Europa ein Beratungsprotokoll ein. Neben der Beratungsart ist der Kunde über das analysierte Produktangebot, Angemessenheitsuntersuchungen sowie Kosten zu informieren. Im Fall von Anlageberatung ist dem Retail-Kunden vor der Transaktion über einen Bericht mitzuteilen, wie die Beratung die Präferenzen des Kunden und seine Ziele abdeckt. Im Fall einer telefonischen bzw. elektronischen Ordererteilung sind die entsprechenden Konversationen aufzuzeichnen und für zumindest 5 Jahre aufzubewahren. Die ausgeweiteten Aufzeichnungspflichten führen zu einem deutlichen Kostenanstieg und höheren Compliance-Risiken. Strategisch ist also zu entscheiden, über welche Kanäle welchen Kunden Anlageberatung in Zukunft angeboten werden soll. MiFID II fordert bei der Produktentwicklung die Definition von Zielkundenmärkten. Eine regelmäßige Neudefinition von Zielkundenmärkten für neue oder angepasste Produkte ist relativ schwer umsetzbar und aufwendig zu überwachen. Daher sind vorab strategische Zielkundenmärkte mit zugehörigen Vertriebsstrategien zu definieren. Die Produktentwicklung und der Einkauf sind auf diese Zielkundenmärkte abzustellen. Fazit: MiFID II wird in Zukunft verstärkt auch die Kundensegmentierung und die Vertriebsstrategien beeinflussen. Die Tiefe der Definition der Zielkundenmärkte wird maßgeblich durch ESMA in Level 2 bestimmt werden. Marktseite Die Themengebiete der MiFID II werden marktseitig große Auswirkungen auf das Geschäftsmodell und den Umsetzungsaufwand haben und betreffen fast alle Phasen des Handelsprozesses. Handelsstrategie. Emissionszertifikate werden als Finanzinstrumente klassifiziert und müssen somit auch die MiFID II Anforderungen erfüllen. Die Einführung von Positionslimits für Warenderivate wird den Handel deutlich einschränken und die Einführung von Limitmanagement- bzw. Meldesystemen treibt die Kosten in die Höhe. Außerdem wird mit MiFID II der Hochfrequenz- und algorithmische Handel stärker reguliert, was diesen auf Dauer unattraktiver macht. Execution. Zusätzlich zu geregelten Märkten (Börse), Multilateralen Handelssystemen (MTF), bilateralen Systemischen Internalisierern (SI) und OTC-Handel besteht zukünftig die Möglichkeit der Order Execution von Finanzinstrumenten über ein Organisiertes Handelssystem (OTF). Ziel ist es, alle Systeme und Einrichtungen zu inkludieren, die kein MTF oder geregelter Markt sind, die von Wertpapierfirmen oder Plattformbetreibern geführt werden und auf denen Kundenorders für Nicht-Eigenkapitalinstrumente zusammengebracht werden. Die Transparenzanforderungen an die Handelsplattformen umfassen Vorhandels- und Nachhandelstransparenz, transparente Zugangsregeln, Handelsüberwachung u.a. Dem Kunden wird es erleichtert Angebote zu vergleichen, der Wettbewerbsdruck unter den Plattformen wird steigen. Auch für clearingfähige Derivate wird eine Plattformpflicht eingeführt. All diese neuen Regelungen stellen darauf ab möglichst viele Geschäfte über regulierte Handelsplätze abzuwickeln. Confirmation. Nach der Execution muss die Veröffentlichung der Geschäfte so zeitnah (nahezu real time) wie möglich erfolgen. Um die Anforderungen an die Nachhandelstransparenz zu erfüllen, muss der Handelsprozess stark automatisiert werden. Nach aktueller Einschätzung durch PwC Experten bedeutet dies, dass Wertpapierfirmen eine Minute Zeit haben, um die Geschäfte nach Abschluss zu veröffentlichen. Nach dem Finanzmarktgeschäft müssen Transaktionsinformationen gespeichert und an die Aufsicht gemeldet werden. Die Datenanforderungen und Meldung an die Aufsicht werden analog zur EMIR- Meldung einen hohen Umsetzungsaufwand mit sich bringen. Clearing wird prinzipiell durch die European Market Infrastructure Regulation (EMIR) reguliert; es bestehen jedoch Wechselwirkungen zwischen EMIR und der MiFID II Handelsplatzpflicht. Im Handelsprozess wird es bei der MiFID II Umsetzung in der Execution den umfassendsten Adaptionsbedarf geben. Die Darstellungen der Neu- 4

5 erungen mit wesentlichen Auswirkungen stellt lediglich eine Auswahl der tatsächlich in MiFID II geregelten Themenbereiche dar. Die ersten Schritte zu MiFID II Die folgenden Bereiche sollten wir bereits heute im Licht von MiFID II betrachten: Strategie Identifikation von Bedrohungen und strategischen Chancen Umsatzauswirkungen Auswirkungen auf Umsatz bzw. Geschäftsstrukturen analysieren Governance High Level Planung Aufsetzen eines internen Rahmens zur Koordination der vorrangigen Aktivitäten und Involvieren der richtigen Mitarbeiter Abschätzen des groben Timings, vorangiger Aktivitäten plus eines vorläufigen IT Budgets Regulatorische Prioritäten Öffentlichkeitsarbeit Know How Steuerliche Auswirkungen Interdependenzen mit anderen gesetzlichen Veränderungen erkennen und Definition von key workstreams und effiziente Gestaltung der Umsetzung Zeitnahe Information an PR-Stelle zu Veränderungen bezüglich Umsatz und Geschäftsstrukturen Das Wissen über die Veränderungen zeitnah im Unternehmen zu Verfügung stellen Berücksichtigung von Steuereffekten im Rahmen etwaiger Änderungen des Geschäftsmodells; insbesondere Umsatzsteuer und FTT Die geplanten Modifikationen durch MiFID II werden grundlegende Auswirkungen auf Wertpapierfirmen und auf die Struktur des europäischen Wertpapiermarktes haben. Wertpapierfirmen müssen ihre strategische Ausrichtung neu bewerten und gegebenenfalls ändern, bestehende Prozesse optimieren, neue entwickeln, umfangreiche IT Anpassungen vornehmen und steuerliche Aspekte evaluieren. Diejenigen Akteure, die zeitnah handeln und entsprechende Vorkehrungen treffen, können sich auf die umfassenden regulatorischen Änderungen rechtzeitig einstellen und dadurch entstehende Synergien und Chancen nützen scheint weit entfernt angesichts des Umfangs der bevorstehenden Änderungen und Anpassungen und der noch ausstehenden Details zur Richtlinie, ist es an der Zeit mit den Vorbereitungen für MiFID II zu beginnen. Die MiFID II Experten von PwC Österreich unterstützen Sie gerne bei der Evaluierung der strategischen Implikationen von MiFID II auf Ihr Geschäftsmodell und bei der anschließenden Implementierung der notwendigen Prozesse. Der nächste Operations Round Table zum Thema MiFID II findet am 26. November 2014 bei PwC Österreich statt. Informationen dazu finden Sie in Kürze unter 5

6 Roadmap - Vorgehensweise zur MiFID II Implementierung Abbildung 4: Roadmap zur MiFID II Implementierung Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Politische Einigung In Kraft treten: EP Abstimmung Ratszustimmung Veröffentlichung Umsetzungsperiode Anwendungsperiode LEVEL 1 Gesetz ESMA technischer Standard Rat verfasst delegierte Rechtsakte Keine Einspruchsfrist* ESMA Entwurf regulatorische technische Durchführungsstandards ESMA draft implementing technical standards Veröffentlichung bis ANWENDUNG AB LEVEL 2 ESMA verfasst Guidelines Nationale Umsetzung Finalisierung ** LEVEL 3 Strategie Klärung/ Entscheidung MiFID II Strategie Themen Input Umsetzung angepasste Strategie Implemen -tierung Gap-Analyse auf Basis Level 2 Drafts Austausch MiFID II Implementierung Implementierung von Systemänderungen Systemanalyse IT Tests und Go Live Projektmanagement und regulatorische Änderungen *Möglichkeit der Ausweitung ** Nicht alle Guidelines müssen bis 3. Jänner 2016 verfasst sein. ESMA wird die Guidelines durch Q&A ergänzen. Source: PwC 6

7 Zur Autorin Carina Runge-Mathis Financial Services Consulting Carina Runge-Mathis ist seit 2000 bei PwC im Bereich Financial Services Consulting beschäftigt. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der aufsichtsrechtlichen Beratung von Banken und Finanzdienstleistern sowie in der Risikomanagementberatung. Frau Runge-Mathis führt auch Verifizierungen von Standards zur Performancemessung bei KAGs durch. Ihre Ansprechpartner Christoph Obermair Director Financial Services Consulting christoph.obermair@at.pwc.com Roland Schöbel Partner Financial Services Consulting roland.schoebel@at.pwc.com PwC Wien Erdbergstraße 200, 1030 Wien In der nächsten Ausgabe Cloud Computing für Finanzdienstleister Finanzinstitute können von Cloud Computing ganz entscheidend profitieren denn dynamische und anpassungsfähige Infrastrukturen sind eine Grundvoraussetzung für dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit in einer sich rapide verändernden Branche. Die Geschäftsmodelle können schnell an sich verändernde Bedingungen angepasst und neue Produkte in einer wesentlich kürzeren Zeit auf den Markt gebracht werden. Nichtsdestotrotz wird das Thema Cloud Computing nach wie vor mit Skepsis betrachtet - zu Recht? Wir empfehlen folgende Veranstaltung: Banking in the new normal Austria & CEE Non-core Assets & Services Conference This year s event will bring together, during several panels and networking opportunities, key representatives from banks, investors and servicers. Participants will address main issues currently impacting Austrian & CEE non-core assets and services space, while providing key insights on future trends and expectations. Click here for more information and registration details. Date and location Thursday, 18th September :00-18:00 PwC Vienna Erdbergstrasse Vienna Austria Contact Ana Baias ana.baias@at.pwc.com Medieninhaber und Herausgeber: PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erdbergstraße 200, 1030 Wien Für den Inhalt verantwortlich: StB Mag. Thomas Strobach, thomas.strobach@at.pwc.com Für Änderungen der Zustellung verantwortlich: Nicole Schön, nicole.schoen@at.pwc.com, Tel.: , Fax: Der Inhalt dieses Newsletters wurde sorgfältig ausgearbeitet. Er enthält jedoch lediglich allgemeine Informationen und spiegelt die persönliche Meinung des Autors wider, daher kann er eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. PwC übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der enthaltenden Informationen und weist darauf hin, dass der Newsletter nicht als Entscheidungsgrundlage für konkrete Sachverhalte geeignet ist. PwC lehnt daher den Ersatz von Schäden welcher Art auch immer, die aus der Verwendung dieser Informationen resultieren, ab. PwC bezeichnet das PwC-Netzwerk und/oder eine oder mehrere seiner Mitgliedsfirmen. Jedes Mitglied dieses Netzwerks ist ein selbstständiges Rechtssubjekt. Weitere Informationen finden Sie unter

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