Völkerrechtsklausur vom 7. Januar 2011

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1 Völkerrechtsklausur vom 7. Januar 2011 Vorbemerkungen: Die Prüfung dauert 2 Stunden von 13:00 15:00 Uhr. Die Aufgaben 1 3 dürfen in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Beginnen Sie jede Antwort auf einem neuen Blatt. Bei der Bewertung kommt den Aufgaben unterschiedliches Gewicht zu. Teilen Sie die Zeit gut ein. Das Total der ganzen Prüfung beträgt ca. 100 Punkte (ohne Bonuspunkte). Diese verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Aufgaben: Aufgabe 1: Aufgabe 2: Aufgabe 3: ca. 65 Punkte ca. 15 Punkte 20 Punkte Hilfsmittel: Alle Ihre völkerrechtlichen Unterlagen (open book). Die Prüfung umfasst 10 Seiten (inkl. Deckblatt). Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Seite 1 von 10

2 Völkerrechtsklausur vom 7. Januar 2011 Aufgabe 1 (ca. 65 Punkte) Weit draussen im Meer liegt eine kleine, unbewohnte Inselgruppe. Die Inselgruppe wurde Ende des 17. Jahrhunderts vom Staat Alfastan entdeckt. Alfastan erklärte die Inselgruppe damals als sein Staatsgebiet und erachtete sie seither als solches. Bereits zu Beginn des 18. Jahrhunderts verwaltete jedoch der Staat Betastan die Inselgruppe. Im Zuge dieser friedlichen Verwaltung räumte Betastan dem Drittstaat Territoria vertraglich das Recht zur Stationierung von Truppen bis ins Jahr 1950 ein. Alfastan, welches Kenntnis von diesem Vertrag hatte, protestierte nicht gegen diesen Vertrag. Erst als Ende des 20. Jahrhunderts grosse Erdölvorkommen vor der Inselgruppe gefunden wurden und Betastan begann, diese zu fördern, machte Alfastan seine Souveränitätsrechte geltend. Betastan wies den Anspruch Alfastans zurück und entsandte Kriegsschiffe in die Region. Alfastan entsandte ebenfalls Kriegsschiffe. Als die Schiffe der beiden Staaten auf Hoher See aufeinander trafen, eröffneten die Schiffe Alfastans das Feuer und versenkten ein Schiff Betastans. Die Besatzungsmitglieder des versenkten Schiffes, alle betastanische Staatsangehörige, wurden durch Alfastan festgenommen und noch am gleichen Tag in ein Gefängnis in Alfastan gebracht. In Folge des Verlustes eines Schiffes zogen sich die Schiffe Betastans zurück, woraufhin Alfastan die Inselgruppe besetzte und seine Flagge hisste. Alfastan bemühte sich nun um eine friedliche Lösung des Konfliktes mit Betastan. Die beiden Staaten einigten sich, die Frage der Souveränität über die Inselgruppe dem IGH zu unterbreiten. Alfastan und Betastan sind Mitglieder der Vereinten Nationen (UNO) sowie Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge (VRK) und des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 (WÜD). Seite 2 von 10

3 Fragen: Begründen Sie Ihre Antworten unter Hinweis auf die massgeblichen Bestimmungen des Völkerrechts und die einschlägige Praxis. 1. Wird der IGH auf die Klage betreffend die Souveränität über die Inselgruppe eintreten? 2. Wie wird der IGH die Frage der Souveränität über die Inselgruppe inhaltlich beantworten? 3. Müssen die Parteien das Urteil des IGH betreffend die Souveränität über die Inselgruppe befolgen? Wer ist zuständig, dem Urteil Wirksamkeit zu verschaffen, wenn die unterliegende Partei das Urteil nicht befolgt? 4. Verletzt das Versenken des Schiffes von Betastan durch Alfastan das Gewaltverbot? Alfastan macht geltend, ein Angriff durch die Kriegsschiffe Betastans hätte unmittelbar bevor gestanden und es (Alfastan) hätte folglich in Selbstverteidigung gehandelt. Wie ist diese Argumentation völkerrechtlich zu beurteilen? 5. Kann Betastan für seine festgenommenen Staatsangehörigen, die in den Gefängnissen Alfastans gefoltert wurden und sich vergeblich vor allen innerstaatlichen Instanzen gewehrt haben, diplomatischen Schutz geltend machen? (Der Status der Gefangenen muss nicht unter dem humanitären Völkerrecht geprüft werden. Beantworten Sie diese Frage unabhängig vom humanitären Völkerrecht.) Seite 3 von 10

4 Aufgabe 2 (ca. 15 Punkte) NZZ vom 26. August 2009: Verfahrensrechtliches zum Schiedsvertrag der Schweiz mit Libyen Der am vergangenen Donnerstag [20. August 2009] von der Schweiz und Libyen unterzeichnete Vertrag sieht ein Dreier-Schiedsgericht vor, wobei jede Partei innert zehn Tagen ab Unterzeichnung einen Schiedsrichter zu ernennen hat [ ]. Die beiden Schiedsrichter haben dann weitere zwanzig Tage Zeit, bis am 21. September, um den dritten Schiedsrichter als Obmann zu ernennen. Nachdem Libyen unter anderem die Fristen zur Ernennung der Schiedsrichter nicht eingehalten hatte, traf der Bundesrat folgenden Entschluss: Die libysche Seite verweigert bekanntlich systematisch die Zusammenarbeit. Der Aufenthaltsort der beiden Schweizer Bürger, die völkerrechtswidrig entführt worden sind, ist weiterhin nicht bekannt. Auch verweigern die libyschen Behörden jegliches Besuchsrecht. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, das am 20. August 2009 in Tripolis unterzeichnete Abkommen zu sistieren. 1 Fragen: 1. Wo ist die Suspendierung (Sistierung) von Verträgen geregelt? Ist die Suspendierung im vorliegenden Fall zulässig? 2. Welches sind die Folgen der Suspendierung eines Vertrages? 3. Wo ist die Verpflichtung zur friedlichen Streitbeilegung geregelt? Was sind die Voraussetzungen für ein Schiedsverfahren? 1 Mitteilung der Bundeskanzlei vom 4. November 2009, Beziehungen Schweiz-Libyen: Erklärung des Bundesrats. Seite 4 von 10

5 Aufgabe 3 (20 Punkte) Für jede korrekt beantwortete Frage gibt es einen Punkt. Pro Frage sind mindestens eine und maximal drei Antworten richtig. Die volle Punktzahl 1 wird nur vergeben, wenn alle richtigen Antworten angekreuzt bzw. alle falschen Antworten nicht angekreuzt wurden. Es werden weder halbe oder viertel Punkte noch Minuspunkte vergeben. Fragen: 1. Was ist die G-20? eine internationale Organisation ein loser Staatenverbund eine Non-Governmental Organisation (NGO) eine regionale Organisation auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Zusammenarbeit 2. Welche der unten aufgeführten Gruppen bildet die zahlenmässig grösste Kategorie von Völkerrechtssubjekten? die Staaten die internationalen Organisationen die NGOs die transnationalen Unternehmen 3. Aus der Praxis des Internationalen Gerichtshofes (IGH) ergibt sich, dass internationale Organisationen originäre Völkerrechtssubjekte sind. internationale Organisationen keine Völkerrechtsfähigkeit besitzen. internationale Organisationen partielle Völkerrechtssubjektivität besitzen können. die UNO als einzige internationale Organisation objektive Völkerrechtssubjektivität (auch: absolute Völkerrechtssubjektivität genannt) besitzt. Seite 5 von 10

6 4. Wer wird im bewaffneten Konflikt als Personen hors de combat bezeichnet? Zivilpersonen und Kriegsgefangene, Verwundete sowie Schiffbrüchige Kriegsgefangene, Verwundete und Schiffbrüchige Illegale Kombattanten Zivilpersonen 5. Friedenserhaltende Massnahmen (peace-keeping operations) des UNO Sicherheitsrates sind Massnahmen, die der UNO Sicherheitsrat gestützt auf Kapitel VI UNO-Charta ergreifen kann. die immer auch ein Zwangselement enthalten und deshalb vom UNO Sicherheitsrat gestützt auf Kapitel VII UNO-Charta ergriffen werden. die der UNO Sicherheitsrat je nach ihrer Natur entweder gestützt auf Kapitel VI oder VII UNO- Charta ergreifen kann. die gestützt auf eine einvernehmliche Regelung mit den Konfliktparteien ergriffen werden. 6. Das Verbot grenzüberschreitender Umweltschädigung (Schädigungsverbot) des Umweltvölkerrechts verbietet den Staaten, Handlungen zu tätigen oder zu dulden, welche die Umwelt in irgendeiner Weise belasten. verbietet den Staaten, Handlungen zu tätigen, welche zu Umweltbelastungen irgendeiner Art in einem anderen Staat führen. Handlungen zu tätigen oder dulden, welche zu einer erheblichen Umweltbelastung in anderen Staaten führen. setzt der Ausübung der Gebietshoheit im Verhältnis zu den Nachbarstaaten Schranken. 7. Ein Staat, der Aufständische in einem anderen Staat mit finanziellen Mitteln unterstützt, verletzt das Interventionsverbot. verletzt das Gewaltverbot. verletzt das Interventions- und das Gewaltverbot. begeht eine unzulässige Angriffshandlung ( act of agression ). Seite 6 von 10

7 8. Einen Antrag für ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofes (IGH) können stellen: Staaten Internationale Organisation und Staaten Organe und Sonderorgane der UNO Generalversammlung und Sicherheitsrat der UNO 9. Die UNO ist eine supranationale Organisation eine internationale Organisation der kollektiven Sicherheit eine regionale Organisation der kollektiven Sicherheit eine Verteidigungsorganisation 10. Eine persona non grata in der Terminologie des Völkerrechts ist ein Mitglied des diplomatischen Personals, das den Empfangsstaat verlassen muss. ein Mitglied des diplomatischen Personals, welches in die Ungnade des Entsendestaates gefallen ist. eine Person, die wegen eines schweren Verbrechens aus dem Land ausgeschafft wird. eine Person, die aus politischen Gründen nicht ausgeliefert werden darf. 11. In seinem Gutachten vom 22. Juli 2010 zur Kosovofrage hat der Internationale Gerichtshof (IGH) festgestellt, dass der Kosovo sich wegen lang anhaltender, systematischer Menschenrechtsverletzungen legitimerweise von Serbien abgetrennt hat. die Sezession des Kosovos von Serbien nicht völkerrechtskonform war. die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo das Völkerrecht nicht verletzt. die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo das Völkerrecht verletzt, weil das Selbstbestimmungsrecht der Völker kein Recht auf Sezession zugesteht. Seite 7 von 10

8 12. Wer hat Beobachterstatus bei der UNO Generalversammlung? Europäische Union (EU) Internationales Komitee vom Roten Kreuz Heiliger Stuhl Human Rights Watch (NGO) 13. Der Flaggenstaat ist der Staat, in welchem das Schiff registriert ist und dessen Flagge es führt. der Staat, in welchem die Reederei ihren Sitz hat und unter dessen Flagge das Schiff deshalb fährt. der Staat, dessen Rechtshoheit das Schiff während seines Aufenthaltes auf Hoher See unterliegt. der Staat, dessen Gebietshoheit das Schiff als schwimmender Gebietsteil während seines Aufenthaltes auf Hoher See unterliegt. 14. Was bedeutet implied powers? Ungeschriebene Befugnisse, welche eine internationale Organisation benötigt, um die ihr zuerkannten Aufgaben wahrzunehmen. Geschriebene Befugnisse, welche eine internationale Organisation benötigt, um die ihr zuerkannten Aufgaben wahrzunehmen. Befugnisse einer internationalen Organisation, Aufgaben und Kompetenzen an sich zu ziehen. Regel, wonach Kompetenzkonflikte zwischen internationalen Organisationen zu lösen sind. 15. Ein Staatsoberhaupt kann während seiner Amtszeit für private Handlungen grundsätzlich nicht in Drittstaaten gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden. nach seiner Amtszeit für bestimmte schwere Verbrechen (z.b. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Kriegsverbrechen), welche er während seiner Amtszeit begangen hat, gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden. für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch den internationalen Strafgerichtshof zur Verantwortung gezogen werden. während seiner Amtszeit für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht durch den internationalen Strafgerichtshof zur Verantwortung gezogen werden. Seite 8 von 10

9 16. Die Piraterie vor der Küste Somalias darf von den betroffenen Staaten mit militärischen Mitteln bekämpft werden. muss vom somalischen Staat verhindert werden. muss vom IGH verurteilt werden, bevor die UNO aktiv werden darf. kann vom UNO-Sicherheitsrat zu einer Angelegenheit der internationalen Gemeinschaft erklärt werden. 17. Dem Staat ist völkerrechtswidriges Handeln Privater zurechenbar, wenn das Handeln auf einer formalrechtlichen Ermächtigung der Privaten zur Ausübung öffentlicher Funktionen basiert. wenn eine nachträgliche Übernahme und Anerkennung des privaten Handelns durch den Staat vorliegt. wenn die Privatpersonen Staatsangehörige des Staates sind. wenn zwar keine formalrechtliche Ermächtigung durch den Staat vorliegt, die Privatpersonen im Einzelfall aber auf Anweisung oder unter Kontrolle von Staatsorganen handeln. 18. Die Retorsion ist ein völkerrechtswidriger Akt. ist ein unfreundlicher, aber nicht völkerrechtswidriger Akt in Reaktion auf eine Völkerrechtsverletzung der Gegenseite. ist ein völkerrechtswidriger Akt, der als Reaktion auf eine vorangehende Völkerrechtsverletzung der Gegenseite gerechtfertigt ist. ist eine Gegenmassnahmen, die mit militärischer Gewalt durchgeführt wird. 19. Die Paraphierung völkerrechtlicher Verträge ist die vorläufige Festlegung des Vertragstextes durch Unterhändler. ist die verbindliche Festlegung des Vertragstextes. ist die Erklärung des Staatsoberhauptes, an den Vertrag gebunden zu sein. ist die letzte Möglichkeit, Vorbehalte anzufügen. Seite 9 von 10

10 20. Menschenrechte sind Rechte, die nur in Friedenszeiten gelten. die in beachtlichem Umfang gewohnheitsrechtlich gelten. die international garantiert sind und grundlegende Rechtsansprüche der Individuen gegenüber dem Staat schützen. welche die Individuen immer direkt in ihren zwischenmenschlichen Beziehungen verpflichten. Seite 10 von 10

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