Kroiß Eckert. Erbrecht. 2. Auflage. Nomos
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- Harry Gehrig
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1 FormularBibliothek Vertragsgestaltung Kroiß Eckert Erbrecht 2. Auflage Nomos
2 FormularBibliothek Vertragsgestaltung herausgegeben von Dr. Bernhard Dombek, Rechtsanwalt und Notar a. D. Dr. Ludwig Kroiß, Direktor des Amtsgerichts Traunstein, Lehrbeauftragter an der Universität Passau
3 FormularBibliothek Vertragsgestaltung Erbrecht Dr. Frank Eckert, Notar, Marktheidenfeld Dr. Ludwig Kroiß, Direktor des Amtsgerichts Traunstein, Lehrbeauftragter an der Universität Passau 2. Auflage Nomos
4 Zitiervorschlag: FBib-V ErbR/Bearbeiter,, Rn Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. ISBN Hinweis: Die Muster der FormularBibliothek Vertragsgestaltung sollen dem Benutzer als Beispiele und Arbeitshilfen für die Erstellung eigener Verträge dienen. Sie wurden mit größter Sorgfalt von den Autoren erstellt. Gleichwohl bitten Autoren und Verlag um Verständnis dafür, dass sie keinerlei Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Muster übernehmen. 2. Auflage 2012 Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden Printed in Germany. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung, vorbehalten. Gedruckt auf alterungsbeständigem Papier.
5 Inhaltsübersicht Verweise erfolgen auf Seiten Musterverzeichnis Das erbrechtliche Mandat A. Die Beratungssituation B. Letztwillige Verfügungen C. Muster D. Allgemeine Anmerkungen zur Beratung hinsichtlich der Testamentsform E. Nottestamente F. Auslegung G. Checkliste zur Testamentserrichtung H. Berücksichtigung der Erbschaftsteuer (ErbStG) Erbrechtliche Gestaltungsmittel A. Erbeinsetzung und Erbausschluss B. Vermächtnis C. Ersatzerbschaft D. Vor- und Nacherbschaft E. Die Auflage F. Die Testamentsvollstreckung G. Familienrechtliche Anordnungen H. Pflichtteilsrecht I. Verzichtsverträge J. Schiedsgerichtsbarkeit im Erbrecht K. Sonstiges Typische Gestaltungskonstellationen beim Einzeltestament A. Letztwillige Verfügung Alleinstehender B. Geschiedenentestament C. Testament mit Zuwendung zugunsten eines nichtehelichen Kindes D. Behindertentestament (Einzeltestament) E. Unternehmertestament (Mitgesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft) F. Unternehmertestament (bei einzelkaufmännischem Unternehmen) G. Testament zur Versorgung eines Haustieres H. Testament zur Ausnutzung einer Abänderungsbefugnis bei einer bindenden Verfügung Ehegattentestamente und Erbverträge A. Beratungssituation
6 Inhaltsübersicht B. Muster: Berliner Testament (gemeinschaftliches eigenhändiges Testament) C. Muster: Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments D. Muster: Zustellungsauftrag Spezielle Gestaltungssituationen bei gemeinschaftlichen Testamenten A. Öffentliches gemeinschaftliches Testament von Ehegatten (mit Verfügungen nur für den ersten Erbfall) B. Öffentliches gemeinschaftliches Testament (Wiederverheiratungsklausel, gegenseitige Erbeinsetzung mit Herausgabevermächtnis) C. Gemeinschaftliches Testament mit Einheitslösung (Berliner Testament) D. Gemeinschaftliches Testament mit Trennungslösung (Vor- und Nacherbfolge) E. Gemeinschaftliches eigenhändiges Testament eingetragener Lebenspartner Erbvertrag A. Beratungssituation B. Muster: Erbvertrag (Trennungslösung) C. Muster: Aufhebung eines Erbvertrags D. Muster: Erklärung des Rücktritts vom Erbvertrag (Rücktrittsvorbehalt nach 2293 BGB) E. Muster: Erklärung des Rücktritts vom Erbvertrag (gesetzliches Rücktrittsrecht, 2294, 2296 BGB) F. Muster: Erklärung der Anfechtung des Erbvertrags ( 2281 ff, 2078, 2079 BGB) Besondere Gestaltungssituation bei Erbverträgen A. Erbvertrag junger kinderloser Eheleute B. Erbvertrag eines älteren Ehepaares mit gemeinsamen Kindern C. Erbvertrag mit Nießbrauchsvermächtnis am Nachlass D. Erbvertrag mit Nießbrauchsvermächtnis E. Ehe- und Erbvertrag (mit Rücktrittsvorbehalt beim Erbvertrag) F. Erbvertrag einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft G. Mehrseitiger Erbvertrag H. Einseitiger Erbvertrag (Verpfründungsvertrag) I. Behindertentestament (als Erbvertrag) Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft A. Ausschlagung B. Anfechtung C. Anträge zur Erlangung eines Zeugnisses des Nachlassgerichtes D. Nachlassvollmacht Die Erbauseinandersetzung sowie Rechtsgeschäfte über Erbschaft und Erbteil 206 A. Beratungssituation: Die Erbauseinandersetzung B. Beratungssituation: Der Erbschaftskauf C. Beratungssituation: Der Auslegungsvertrag
7 Inhaltsübersicht D. Erbauseinandersetzungsverträge E. Vermächtniserfüllung F. Verträge bei Unsicherheit der Erbrechtslage G. Rechtsgeschäfte über Erbschaft und Erbteil Fälle mit Auslandsberührung A. Sachverhalt B. Die Ermittlung des anwendbaren Erbrechts C. Ausgewählte erbrechtliche Muster bei Auslandsberührung Anhang zu 10: Ausländisches Erbrecht (Länderüberblick) A. Österreichisches Recht B. Italienisches Recht C. Französisches Recht D. Spanisches Recht E. Schweiz F. Übersicht: Erbrechtliche Anknüpfungspunkte ausländischer Rechtsordnungen Vergütung bei der erbrechtlichen Beratung und der Gestaltung letztwilliger Verfügungen A. Rechtsanwaltsgebühren und Notarkosten B. Bestimmung des Gegenstandswerts Lebzeitige vorbereitende und begleitende Rechtsgeschäfte und Handlungen mit erbrechtlichen Bezügen A. Beratungssituation B. Muster Schenkung und Vermögensnachfolge durch vorweggenommene Erbfolge A. Beratungssituation: Mögliche unentgeltliche Zuwendungen B. Verträge über unentgeltliche Zuwendungen C. Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall D. Schenkungsversprechen von Todes wegen E. Vorweggenommene Erbfolge Stichwortverzeichnis
8 Musterverzeichnis Verweise erfolgen auf Seiten 1 Das erbrechtliche Mandat 1 Eigenhändiges Testament Notarielles Testament Vermerk bei Hörbehinderung Vermerk bei Schreibunfähigkeit Vermerk bei Mehrfachbehinderung Bürgermeistertestament Drei-Zeugen-Testament Seetestament Motivangaben Erbrechtliche Gestaltungsmittel 10 Enterbung Alleinerbeinsetzung Einsetzung von Miterben Einsetzung eines Ersatzerben Vermächtnis eines Gegenstandes Quotenvermächtnis Verschaffungsvermächtnis Wahlvermächtnis Gattungsvermächtnis Gemeinschaftliches Vermächtnis Vorausvermächtnis Vorausvermächtnis bei Teilungsanordnung Zweckvermächtnis Nießbrauchsvermächtnis Vermächtnis einer Forderung Vermächtnis einer dem Erblasser gegen den Bedachten zustehenden Forderung Ersatzvermächtnis Untervermächtnis Geldvermächtnis Vor-/Nachvermächtnis Spezifiziertes Immobilienvermächtnis (Übernahme von durch den Vermächtnisgegenstand abgesicherten Verbindlichkeiten) Nachvermächtnis (Rückvermächtnis) Anordnung eines Übernahmerechts Verfügungsunterlassungsvermächtnis Bevollmächtigung eines Vermächtnisnehmers Teilungsanordnung Ausschluss der Auseinandersetzung Einsetzung eines Ersatzerben Anordnung von Vor-/Nacherbschaft ohne Befreiung des Vorerben Anordnung von Vor-/Nacherbschaft mit befreitem Vorerben Anordnung einer Auflage Testamentsvollstreckung Kurzvariante Testamentvollstreckung Langvariante Ausschluss des elterlichen Vermögensverwaltungsrechts Vormundbenennung Pflichtteilsentziehung
9 Musterverzeichnis 46 Beschränkung des Pflichtteils in guter Absicht Einfache Pflichtteilsstrafklausel Jastrow'sche Klausel Jastrow'sche Klausel (mit Langenfeld'scher Erweiterung) Abänderungsvorbehalt Erbverzichtsvertrag Pflichtteilsverzichtsvertrag Beschränkter Pflichtteilsverzicht zur nachträglichen faktischen Pflichtteilsanrechnung Erbverzicht zugunsten eines Dritten Aufhebung eines Erbverzichts Zuwendungsverzicht Zuwendungsverzichtsklausel Schiedsklausel der DSE e.v. Konfliktklausel Schiedsgerichtsklausel Wertsicherungsklausel Selbständige Stiftung Unselbständige Stiftung Typische Gestaltungskonstellationen beim Einzeltestament 63 Alleinstehendentestament Geschiedenentestament Testament mit Zuwendung zugunsten eines nichtehelichen Kindes Behindertentestament Unternehmertestament (Mitgesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft) Unternehmertestament (bei einzelkaufmännischem Unternehmen) Testament zur Versorgung eines Haustiers Testament zur Ausnutzung einer Abänderungsbefugnis bei einer bindenden Verfügung Ehegattentestamente und Erbverträge 71 Beispiele für die Formulierung einer Wiederverheiratungsklausel Pflichtteilsklausel Pflichtteilsklausel (Jastrow sche Klausel) Pflichtteilsklausel Modifikation Katastrophenklausel Berliner Testament (gemeinschaftliches eigenhändiges Testament) Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments Zustellungsauftrag Spezielle Gestaltungssituationen bei gemeinschaftlichen Testamenten 79 Öffentliches gemeinschaftliches Testament von Ehegatten (mit Verfügungen nur für den ersten Erbfall) Katastrophenklausel Katastrophenklausel mit Pflichtteilsverzicht Öffentliches gemeinschaftliches Testament Gemeinschaftliches Testament mit Einheitslösung (Berliner Testament) Schlusserbeneinsetzung (bei Patchwork-Familien) Pflichtteilsstrafklausel mit Abänderungsbefugnis Erweiterte Pflichtteilsklausel (Jastrow'sche Klausel) Supervermächtnis Gemeinschaftliches Testament mit Trennungslösung (Vor- und Nacherbfolge) Klarstellungsklausel Gemeinschaftliches eigenhändiges Testament eingetragener Lebenspartner
10 Musterverzeichnis 6 Erbvertrag 91 Erbvertrag (Trennungslösung) Aufhebung eines Erbvertrags Erklärung des Rücktritts vom Erbvertrag (Rücktrittsvorbehalt nach 2293 BGB) Erklärung des Rücktritts vom Erbvertrag (gesetzliches Rücktrittsrecht, 2294, 2296 BGB) Erklärung der Anfechtung des Erbvertrags ( 2281 ff, 2078, 2079 BGB) Besondere Gestaltungssituation bei Erbverträgen 96 Erbvertrag junger kinderloser Eheleute Erbvertrag eines älteren Ehepaares mit gemeinsamen Kindern Erbvertrag mit Nießbrauchsvermächtnis am Nachlass Erbvertrag mit Nießbrauchsvermächtnis Ehe- und Erbvertrag Erbvertrag einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Mehrseitiger Erbvertrag Einseitiger Erbvertrag Behindertentestament (als Erbvertrag) Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft 105 Ausschlagung einer Erbschaft aus allen Berufungsgründen Ausschlagung einer aufgrund der gesetzlichen Erbfolge angefallenen Erbschaft Ausschlagung einer aufgrund letztwilliger Verfügung angefallenen Erbschaft bei gleichzeitiger Annahme der Erbschaft als gesetzlicher Erbe Ausschlagung einer Erbschaft auch als gesetzlicher Vertreter Ausschlagung einer Erbschaft durch den gesetzlichen Vertreter Ausschlagung einer Erbschaft durch einen Bevollmächtigten Ausschlagung der Erbschaft durch den Erben des Erben Ausschlagung einer Nacherbschaft Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung des Nachlassgerichts über die Erbschaftsausschlagung Ausschlagung eines Vermächtnisses Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist Anfechtung eines Testamentes wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten Erbscheinsantrag eines Alleinerben (gewillkürte Erbfolge) Antrag eines Miterben auf gemeinschaftlichen Erbschein (gesetzliche Erbfolge) Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Nachlassvollmacht Die Erbauseinandersetzung sowie Rechtsgeschäfte über Erbschaft und Erbteil 122 Erbauseinandersetzung Teilerbauseinandersetzung Abschichtungsvertrag Wohnungsrechtsvermächtnis mit Pflichtteilsabfindung Vermächtniserfüllung (Immobilienvermächtnis) Erbauseinandersetzung mit Auslegungsvereinbarung Erfüllung einer Erblasseranordnung bei Unsicherheit der Rechtslage Erbschaftskauf Vertrag über eine Nacherbschaft Erbteilskaufvertrag Nießbrauchsbestellung am Erbteil Verpfändung eines Erbteils
11 Musterverzeichnis 10 Fälle mit Auslandsberührung 134 Testament eines Ausländers in Deutschland mit Rechtswahl Testament eines Deutschen mit Wohnsitz (auch) im Ausland Antrag auf Erteilung eines Erbscheins über Gegenstände, die sich im Inland befinden (Fremdrechtserbschein) Antrag auf Eigenrechtserbschein bei Nachlassspaltung Vergütung bei der erbrechtlichen Beratung und der Gestaltung letztwilliger Verfügungen 12 Lebzeitige vorbereitende und begleitende Rechtsgeschäfte und Handlungen mit erbrechtlichen Bezügen 138 Anordnungen für den Fall des Ablebens Fortsetzungsklausel Rechtsgeschäftliche Eintrittsklausel Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel Erbrechtliche Nachfolgeklausel Qualifizierte erbrechtliche Nachfolgeklausel Nachfolgeregelungen auf den Todesfall bei der GmbH General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung Patientenverfügung Erbschaftsverträge unter künftigen gesetzlichen Erben Schenkung und Vermögensnachfolge durch vorweggenommene Erbfolge 148 Schenkung von beweglichen Sachen und Geld Schenkung einer Immobilie (mit Nießbrauchsvorbehalt) Schenkungsvertrag mit auf den Tod verzögerter Erfüllung Ausstattungsvertrag Ehebedingte Zuwendung Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall ( 331 BGB) bei Sparkonto Nachträgliche Bezeichnung eines (unwiderruflich) Bezugsberechtigten Schenkungsversprechen von Todes wegen Grundstücksüberlassung (mit Wohnrecht, Rückforderungsrecht und Hinauszahlung) Grundstücksüberlassung (mit Vorbehaltsnießbrauch, Rückforderungsrecht und umgekehrter Ersetzungsbefugnis) Überlassung von Wohnungseigentum (mit dauernder Last und Schuldübernahme) Überlassung eines Familienunternehmens (mit Quotennießbrauch und Weiterleitungsklausel)
12 Typische Gestaltungskonstellationen beim Einzeltestament II. Muster: Alleinstehendentestament u vom URNr. / Testament Am Zweitausend ist vor mir, N o t a r in, in den Amtsräumen -Str., in, anwesend: [persönliche Daten mit Geburtsort und Eltern] Er weist sich aus durch Der Erschienene erklärte, ein Testament durch mündliche Erklärung errichten zu wollen. Durch den persönlichen Eindruck und aufgrund des geführten Gesprächs überzeugte ich mich von der unbeschränkten Geschäfts- und Testierfähigkeit. Die Zuziehung eines zweiten Notars oder von Zeugen war aus gesetzlichen Gründen nicht veranlasst und wurde auch nicht gewünscht. Auf Antrag beurkunde ich den mündlich vor mir abgegebenen Erklärungen entsprechend das folgende Testament: I. Ich habe ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich habe kein Auslandsvermögen und keine nicht oder nur eingeschränkt vererbbare Gesellschaftsbeteiligungen. Ich bin nicht verheiratet und habe keine Kinder, auch nicht adoptiert. Ich bin weder durch einen Erbvertrag noch durch ein gemeinschaftliches Testament gebunden und kann daher unter Lebenden und von Todes wegen frei verfügen. Soweit ich bisher Verfügungen von Todes wegen getroffen habe, widerrufe ich diese hiermit. Ich widerrufe insbesondere mein eigenhändiges Testament vom. II. Über das Pflichtteilsrecht und die Auswirkungen des ehelichen Güterrechts wurde ich belehrt. Die getroffenen Verfügungen von Todes wegen gelten ohne Rücksicht auf gegenwärtige oder künftige Pflichtteilsberechtigte. Mir ist bekannt, dass ich dieses heutige Testament jederzeit ändern oder widerrufen kann. III. Ich trage die Kosten dieses Testamentes. Ich bitte um Erteilung einer beglaubigten Abschrift. Eine weitere beglaubigte Abschrift ist unverschlossen in der Urkundensammlung des Notars zu verwahren. 98 Eckert/Kroiß
13 Das Original soll beim Amtsgericht [Name] verwahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert werden. IV. Ich bestimme durch das heutige Testament: 1. Ich setze meine Schwester zu meinem alleinigen und ausschließlichen Erben ein. 2. Meinen Bruder enterbe ich ausdrücklich. 3. Mein Freund erhält als Vermächtnis meine Münzsammlung. 4. Auf den Tod meiner Schwester geht das, was von meinem Nachlass dann noch übrig ist, auf den e.v. mit dem Sitz in, als Vermächtnis über. Der e.v. wird nicht Nacherbe, sondern erhält den Überrest meines Nachlasses als aufschiebend befristetes Herausgabevermächtnis, das erst mit dem Tod meiner Schwester anfällt und gleichzeitig fällig wird. Die Anwartschaft des Vermächtnisbedachten ist nicht übertragbar [Alternativzusatz bei natürlichen Personen: und nicht vererblich]. Meine Schwester kann und darf als unbeschränkte Erbin in jeder rechtlich möglichen Weise, auch unentgeltlich, über meinen Nachlass verfügen. Sicherheiten oder Nachlassverzeichnis kann der Vermächtnisbedachte nicht verlangen. Zum Vermächtnisgegenstand gehören jedoch alle Surrogate im Sinne von 2111 BGB. Die Erbin hat keinen Anspruch auf Verwendungsersatz im Sinne von 2185 BGB. [Alternativzusatz zur Umsetzung eventueller Wünsche an den Vermächtnisnehmer: Den Vermächtnisnehmer belaste ich mit folgender Auflage: ] Ich ordne Testamentsvollstreckung zur Erfüllung des Herausgabevermächtnisses [evtl bei dem Alternativzusatz auch: und zur Überwachung der Vollziehung der Auflage] an. Das Nachlassgericht wird gebeten, auf Antrag des Vermächtnisnehmers den Testamentsvollstrecker zu bestimmen und zu bestellen. Der Testamentsvollstrecker erhält eine Vergütung von zwei vom Hundert (2 %) des Bruttowerts des Vermächtnisbestands. Für den Fall des Wegfalls der eingesetzten Erbin, gleich aus welchem Grund, setze ich den e.v. zum Ersatzerben ein. [Schlussvermerk] [Unterschriften] t A. Letztwillige Verfügung Alleinstehender 3 III. Anmerkungen Die Testamente Alleinstehender zeichnen sich in der Praxis oft dadurch aus, dass der Testator einerseits hinsichtlich Pflichtteilsrechten nur wenige oder keine Einschränkungen zu beachten hat und dass er andererseits sein Vermögen für bestimmte Zwecke verwenden will. Oft wollen Alleinstehende zunächst nachstehende Verwandte zwar zu Lebzeiten versorgt wissen, der beim Tode des bedachten Verwandten übrig gebliebene Nachlass soll jedoch nicht den Erben dieser Verwandten zugutekommen. Hier bietet es sich an, nicht mit der Anordnung von Vor- und Nacherbfolge zu arbeiten, sondern mit dem sogenannten Herausgabevermächtnis auf den Tod des Erben. Das auf den Tod des Erben aufschiebend befristete Herausgabevermächtnis als Alternative zur Vor- und Nacherbschaft bietet die größtmögliche Freiheit für den Erben. Zudem ist das Herausgabevermächtnis pflichtteilsfest im Hinblick auf die Pflichtteilsansprüche der eige Eckert/Kroiß 99
14 3 3 Typische Gestaltungskonstellationen beim Einzeltestament nen Erben des mit dem Vermächtnis beschwerten Erben, hier hinsichtlich des Ehegatten der Schwester B. Geschiedenentestament I. Sachverhalt Der Erblasser A ist geschieden und hat noch zwei minderjährige Kinder. Die geschiedene Ehefrau ist wieder verheiratet und hat aus ihrer neuen Ehe ebenfalls Kinder. Der Testator will verhindern, dass beim Versterben seiner Kinder aus deren Nachlass das von ihm ererbte Vermögen auf seine geschiedene Ehefrau, deren einseitige Abkömmlinge oder ihre Eltern übergeht. II. Muster: Geschiedenentestament u vom URNr. / Testament Am Zweitausend ist vor mir, N o t a r in, in den Amtsräumen -Str., in, anwesend: [persönliche Daten mit Geburtsort und Eltern] Er weist sich aus durch Der Erschienene erklärte, ein Testament durch mündliche Erklärung errichten zu wollen. Durch den persönlichen Eindruck und aufgrund des geführten Gesprächs überzeugte ich mich von der unbeschränkten Geschäfts- und Testierfähigkeit. Die Zuziehung eines zweiten Notars oder von Zeugen war aus gesetzlichen Gründen nicht veranlasst und wurde auch nicht gewünscht. Auf Antrag beurkunde ich den mündlich vor mir abgegebenen Erklärungen entsprechend das folgende Testament: I. Ich habe ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich habe kein Auslandsvermögen und keine nicht oder nur eingeschränkt vererbbare Gesellschaftsbeteiligungen. Ich bin nicht verheiratet, aber geschieden. Meine geschiedene Ehefrau ist wieder verheiratet. Aus unserer gemeinsamen Ehe sind zwei derzeit noch minderjährige Kinder, und, hervorgegangen. Weitere Kinder habe ich nicht, auch nicht adoptiert. Ich bin weder durch einen Erbvertrag noch durch ein gemeinschaftliches Testament gebunden und kann daher unter Lebenden und von Todes wegen frei verfügen. Soweit ich bisher Verfügungen von Todes wegen getroffen habe, widerrufe ich diese hiermit. 100 Eckert/Kroiß
15 II. Über das Pflichtteilsrecht und die Auswirkungen des ehelichen Güterrechts wurde ich belehrt. Die getroffenen Verfügungen von Todes wegen gelten ohne Rücksicht auf gegenwärtige oder künftige Pflichtteilsberechtigte. Mir ist bekannt, dass ich dieses heutige Testament jederzeit ändern oder widerrufen kann. III. Ich trage die Kosten dieses Testamentes. Ich bitte um Erteilung einer beglaubigten Abschrift. Eine weitere beglaubigte Abschrift ist unverschlossen in der Urkundensammlung des Notars zu verwahren. Das Original soll beim Amtsgericht verwahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert werden. IV. Ich bestimme durch das heutige Testament: 1. Vorerbeinsetzung Hiermit setze ich meine beiden Kinder, und, je zur Hälfte zu meinen Vorerben ein. Die Vorerben sind von allen Beschränkungen befreit, von denen nach dem Gesetz Befreiung erteilt werden kann. Ersatzerben sind die Nacherben. Die Nacherbfolge tritt bezüglich jedes Vorerben mit seinem Tode ein. B. Geschiedenentestament 3 2. Nacherbeinsetzung Nacherben meiner Kinder und sind jeweils diejenigen Personen, die die Vorerben zu ihren gewillkürten Erben einsetzen, und zwar im gleichen Anteilsverhältnis, wie sie selbst ihre Erben einsetzen. Meine geschiedene Ehefrau, deren Abkömmlinge, soweit sie nicht mit mir gemeinschaftlich sind, und ihre Verwandten aufsteigender Linie sind aber jedoch als Nacherben ausgeschlossen. Wenn und soweit sie zum Zuge kommen würden oder die Vorerben von ihrer Testierfreiheit keinen Gebrauch machen sollten, sind Nacherben jeweils in folgender Reihenfolge: a) die Abkömmlinge des betreffenden Vorerben, untereinander nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge erster Ordnung, b) meine übrigen Abkömmlinge, untereinander nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge erster Ordnung, c) diejenigen Personen, die meine gesetzlichen Erben wären, wenn ich im Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls ohne Hinterlassung von Abkömmlingen gestorben wäre, untereinander nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Die Nacherbanwartschaften sind zwischen Erbfall und Nacherbfall nicht vererblich und nicht übertragbar. 3. Weitere Nacherbeinsetzungen Soweit gemeinschaftliche Abkömmlinge von mir und meiner geschiedenen Ehefrau Nacherben werden, sind jeweils die in entsprechender Anwendung der Ziffer 2. bestimmten Personen deren weitere Nacherben auf ihren Tod. Eckert/Kroiß 101
16 3 3 Typische Gestaltungskonstellationen beim Einzeltestament 2109 BGB bleibt hinsichtlich der zeitlichen Schranke unberührt. 4. Wegfall der Nacherbfolge Die Nacherbfolge entfällt insgesamt mit dem Tod meines geschiedenen Ehegatten. 5. Entzug des Vermögensverwaltungsrechts Soweit die Kinder von mir zur Zeit meines Todes noch minderjährig sind, entziehe ich meiner geschiedenen Ehefrau gemäß 1638 BGB das Recht, den Erwerb von Todes wegen zu verwalten. 6. Testamentsvollstreckung Für die Zeit, bis das jüngste meiner Kinder volljährig ist, schließe ich die Auseinandersetzung meines Nachlasses aus und ordne Dauertestamentsvollstreckung an. Dies gilt auch für den Fall des Todes eines Miterben. Der Testamentsvollstecker soll in der Eingehung von Verbindlichkeiten für den Nachlass nicht beschränkt sein. Der Testamentsvollstrecker ist gleichzeitig Nacherbentestamentsvollstrecker gemäß 2222 BGB bezüglich aller Nacherben. Dies soll er auch nach der Volljährigkeit des jüngsten meiner Kinder für die Dauer von Vorerbschaften bleiben. Ich ernenne Herrn Rechtsanwalt zum Testamentsvollstrecker. Er ist befugt und verpflichtet, bei Annahme seines Amtes einen Nachfolger zu benennen. Sollte er das Amt nicht annehmen wollen oder können und auch keinen Nachfolger benennen, ersuche ich das Nachlassgericht um Ernennung eines geeigneten Testamentsvollstreckers. Der Testamentsvollstrecker soll eine angemessene Vergütung erhalten. t III. Anmerkungen 9 10 Wenn die indirekte Teilhabe des geschiedenen Ehegatten bzw seine einseitigen Verwandten am Nachlass des anderen Ehegatten vermieden werden soll, bietet sich die im obigen Muster enthaltene Nacherbfolglösung an. Dabei werden die Abkömmlinge aus der geschiedenen Ehe vom Erblasser zu von den gesetzlichen Beschränkungen befreiten Vorerben eingesetzt. Nacherben sind, um die Vorerben nicht in ihrer Testierfreiheit zu beeinträchtigen, diejenigen Personen, die von den Vorerben jeweils als eigene Erben eingesetzt werden. Es entspricht dabei der herrschenden Meinung, dass es trotz 2065 Abs. 2 BGB zulässig ist, diejenigen Personen zu seinen Erben einzusetzen, die gesetzliche oder gewillkürte Erben eines anderen, zb des Vorerben, werden (sogenannte Dieterle-Klausel ). Bei der Anordnung der Nacherbfolge ist im konkreten Fall im Hinblick auf die damit für den Vorerben einhergehende Einschränkung zu überlegen, ob man die Nacherbfolge immer erst dann entfallen lässt, wenn der geschiedene Ehegatte gestorben ist, oder zb bereits dann, wenn der als Vorerbe eingesetzte Abkömmling ein bestimmtes Alter erreicht hat, bei dem man davon ausgehen kann, dass der Vorerbe eine gewisse Reife erreicht hat und ein Einfluss des geschiedenen Ehegatten auszuschließen ist. Eine andere Variante ist die sogenannte Herausgabevermächtnislösung (hierzu Dieterle, BWNotZ 1971, 18 mit entsprechendem Testamentsentwurf). Dabei werden die eigenen Abkömmlinge zu Vollerben eingesetzt. Sie werden jedoch jeweils mit einem erst mit ihrem Tod anfallenden Vermächtnis belastet, bei dem diejenigen Vermögensgegenstände einschließlich ihrer Surrogate, die die Abkömmlinge als Erben aus dem Nachlass des Erblassers erworben haben und die sich zur Zeit des Vermächtnisanfalles noch nachweislich im Vermögen des Beschwerten befinden, an den Vermächtnisnehmer herauszugeben sind. Hier sind die Erben lediglich schuldrechtlich beschränkt. Ein Vermerk im Erbschein oder Grundbuch hinsichtlich der angeordneten Nacherbfolge ist nicht erforderlich. Zudem ist die Of- 102 Eckert/Kroiß
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