Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft

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1 Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft POSITIONSPAPIER zur Umsetzung der Richtlinie 2009/31/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom über die geologische Speicherung von Kohlendioxid CCS-RICHTLINIE in nationales Recht Juni 2010

2 1. Der DBVW Der DBVW e.v. ist ein Zusammenschluss von acht Landesverbänden, durch den die Interessen der verbandlichen Wasserwirtschaft auf europäischer und auf Bundesebene wahrgenommen werden. Dahinter stehen rund 1850 Verbände der Wasserwirtschaft, die u.a. für die Unterhaltung der Gewässer 2. und 3. Ordnung, für die Erhaltung der Küstendeiche und dem Hochwasserschutz im Binnenland verantwortlich sind. Des Weiteren gehören der Ausbau, insbesondere die Renaturierung der Gewässer, die Landschaftspflege sowie die Regelung des Bodenwasserhaushaltes in Abhängigkeit von der jeweiligen Nutzung zu den Aufgaben. Eine wichtige Säule ist zudem die verbandliche Trinkwasserversorgung sowie die Entsorgung des Abwassers im ländlichen Raum. Der DBVW vereint somit als einzige Organisation alle Bereiche der Wasserwirtschaft und verfügt damit über umfangreiche Erfahrung im Bereich der integrativen Wasserwirtschaft. Die dem DBVW angeschlossenen Wasserwirtschaftsverbände stehen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Grund- und Oberflächengewässer. Der Schutz der Ressource Wasser ist Grundlage allen Handelns. 2. Hintergrund zum CCS-Gesetz 2.1 Rechtlicher Hintergrund Die so genannte CCS-Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die geologische Speicherung von Kohlendioxid) muss bis zum in nationales Recht umgesetzt werden. Hierbei überlasst die EU den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Entscheidung darüber, ob tatsächlich Gebiete für die Einlagerung von CO 2 ausgewiesen werden. Hierzu gab es im April 2009 bereits einen ersten Gesetzesentwurf der Bundesregierung der 16. Legislaturperiode, der vorsah, dass die Bundesrepublik Deutschland eine Pionierrolle bei der Einführung von CCS-Technologien einnimmt. Im Sommer 2009 scheiterte der Entwurf im parlamentarischen Verfahren. Die Bundesregierung hat nun im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode festgelegt, dass die CCS-Richtlinie zeitnah in nationales Recht umgesetzt werden soll. Nach dem Diskontinuitätsprinzip muss das Gesetzgebungsverfahren im neuen Bundestag wieder von vorne verhandelt werden. In der Diskussion ist derzeit u.a., dass der neue Gesetzentwurf ggfs. nicht mehr eine generelle Rechtsgrundlage für Abscheidung, Transport und Endlagerung sein soll, sondern nur noch für einzelne Demonstrationsanlagen gelten könnte. 2.2 Fachlicher Hintergrund CO 2 -Abscheidung und -Speicherung (engl. Carbon Dioxide Capture and Storage, kurz CCS) ist die Abscheidung von Kohlenstoffdioxid (CO 2 ) aus Verbrennungs-Abgasen und deren Einlagerung (Sequestrierung), insbesondere in unterirdischen Speicherstätten. Durch die Einlagerung soll weniger CO 2 in die Atmosphäre gelangen. Für die Lagerung von Kohlendioxid wird derzeit vor allem die Speicherung in tiefen salinaren Aquiferen und ausgedienten Erdöl- und Erdgaslagerstätten diskutiert. Nach - 2 -

3 Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) liegen die Kapazitäten der salinen Aquiferen in Deutschland bei insgesamt etwa Mrd. Tonnen (sowie bei 2,75 Mrd. Tonnen für ausgediente Erdöl- und Erdgaslagerstätten). Geht man von einer jährlichen Menge von 350 Millionen Tonnen CO 2 aus (dies entspricht bei dem verdichtetem Fluid einem Volumen von 500 Millionen m³), so wären die unterirdischen Speicherkapazitäten nach etwa Jahren erschöpft. Es handelt sich somit lediglich um eine Übergangslösung. Potentielle Speichergesteine, die zur dauerhaften Einlagerung von größeren Mengen CO 2 geeignet sein könnten, vermutet die BGR im gesamten Norddeutschen Becken. Hier wird vor allem der Buntsandstein als günstig erachtet, dessen potentiell nutzbares Porenvolumen sich im Lauf der Erdgeschichte mit salinarem Porenwasser aufgefüllt hat. Da salinares Porenwasser einen Salzgehalt von 150 g/l besitzt, ist dieses im Vergleich zum Trinkwasser (Süßwasser) mit 1 g/l und Nordseewasser mit 35 g/l für die Trinkwasserversorgung völlig ungenießbar und unbrauchbar. Beim Einlagern sehr großer Mengen CO 2 wird das Salzwasser aus den Aquiferen verdrängt. Da dieses nicht nach unten ausweichen kann, wird es zur Seite fließen und letztlich an Schwächezonen des Gesteins (Störungszonen) aufsteigen, so dass es dann zu einer Durchmischung mit dem Grundwasser kommen kann. Sichere Lagerungslokalitäten haben zwar die Anforderung, hinreichend weit von Störungszonen, die eine derart hohe Durchlässigkeit bis zur Erdoberfläche aufweisen, entfernt zu sein. Aufsteigende saline Wässer stellen jedoch in vielen Regionen Norddeutschlands schon heute eine Gefahr für die öffentliche Trinkwasserversorgung dar. Die CO 2 -Speicherung muss in einer Tiefe von mindestens 800 Metern erfolgen, um das CO 2 durch den Erddruck in der flüssigen Phase zu halten. Das einzulagernde CO 2 muss zuvor aus industriellen Verbrennungsrauchgasen abgetrennt und durch Verdichtung auf einen Druck von ca. 250 bar in ein Fluid überführt werden. Dabei ist ein Reinheitsgrad von 100 % CO 2 technisch nicht erreichbar, was bedeutet, dass das Fluid zu einem geringen Prozentsatz auch andere nicht definierte chemische Stoffe enthält. Bei einem angenommenen Reinheitsgrad von 97 % würden diese nicht näher definierten Beimengen über einen Zeitraum von 40 Jahren ca. 420 Millionen Tonnen ausmachen. Bei manchen Arten der Lagerung (insbesondere bei der Einleitung ins Meer) besteht die Gefahr, dass das gelagerte CO 2 im Laufe von einigen 100 bis 1000 Jahren wieder in die Atmosphäre gelangen, so dass nur eine Verzögerung der Emission erreicht oder es im Extremfall sogar zu einer Erhöhung der CO 2 -Emission kommen würde (aufgrund des erhöhten Brennstoffeinsatzes wird mehr CO 2 produziert als ohne Abscheidung). Auch bei den unterirdischen Lagern ist die Dichtigkeit des Endlagers über die langen Zeiträume letztlich schwer einzuschätzen. Die Gefahr des allmählichen Ausgasens könnte einerseits den klimapolitischen Effekt der CO 2 -Sequestrierung umkehren, andererseits bestehen auch erhebliche Gefahren für das Grundwasser. Noch gefährlicher als das Ausgasen wäre ein plötzliches Zutagetreten, das zwar einen Extremfall darstellt, jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann. Die bisherigen Planungen und Überlegungen gehen von dem Ausbau eines leistungsfähigen mehrere 1000 km langen Pipeline Netzes aus, in welches aus vielen Nationalen, - 3 -

4 aber auch internationalen Standorten abgetrenntes und verflüssigtes CO 2 eingespeist und in die wenigen norddeutschen Standorte dauerhaft unterirdisch eingelagert werden soll. Das Pipeline-Netz soll dabei auch anderen europäischen Staaten und ggfs. auch Drittländern zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Der Wirkungsgradverlust am Kraftwerk führt bei heutigem Stand der Technik zu einem Effizienzverlust von Kraftwerken um ca. 10 %. Durch Verschlechterung des Wirkungsgrades solcher Kraftwerke würde der Verbrauch des endlichen Energieträgers Kohle und gleichzeitig der CO2-Ausstoß um bis zu 30 % ansteigen. Es gilt daher als erwiesen, dass die CCS-Technik Strom aus Kohlekraftwerken deutlich verteuern wird. Hinzu kommt der langfristige Energieeinsatz, für das Lagerstätten-Monitoring. Es stellt sich insofern die Frage, ob die Energiebilanz von CCS-Kraftwerken überhaupt positiv ausfallen kann. 3. Position der verbandlichen Wasserwirtschaft Beim Einlagern sehr großer Mengen CO 2 wird das Salzwasser aus den Aquiferen verdrängt. Dieses Porenwasser würde dabei durch den entstehenden Kontakt mit den unter 2.2 beschriebenen Beimengen verunreinigt werden. Die Verdrängung des salinaren Porenwassers führt außerdem zu einer unterirdischen Druckausbreitung, so dass der Einflussbereich einer Lagerstätte nahezu unendlich ausgeweitet werden kann. Diese Ausweitung führt zu Risiken, die derzeit und auch zukünftig nicht kalkulierbar sind. Selbst umfangreiche geologische Voruntersuchungen zur Bewertung der Risiken können immer nur zu punktuellen Erkenntnissen führen, da die geologischen Verhältnisse in Norddeutschland sehr heterogen sind. Eine Übertragung auf das gesamte Norddeutsche Becken ist nicht möglich. Die Verlagerung des Porenwassers durch gestörte Gesteinsformationen in das Meer und was noch wesentlich kritischer ist in den oberflächennahen und grundwasserberührten Bereich, führt dann möglicherweise zu einer Versalzung und irreversiblen Kontamination des Grundwassers mit Schadstoffen. Aufsteigende saline Wässer stellen bereits heute in vielen Regionen Norddeutschlands eine Gefahr für die öffentliche Wasserversorgung dar. Die Trinkwasserversorgung im gesamten norddeutschen Raum, die aus regional gefördertem Grundwasser erfolgt, wäre durch CO 2 -Einlagerung auf Jahrhunderte zusätzlich gefährdet. Hiervon wären sämtliche Wasserversorgungsunternehmen betroffen und damit auch alle versorgten Einwohner. Dies voran gestellt formuliert die verbandliche Wasserwirtschaft folgende Thesen: Bereits die europäische CCS-Richtlinie schließt ein erhebliches Gefahrenpotential für Mensch und Umwelt nicht aus. Die genauen Risiken für die Bevölkerung und die öffentliche Wasserversorgung sind noch völlig unerforscht. Soweit CCS gesetzlich ermöglicht wird, sind die eventuellen Folgen irreversibel. Die verbandliche Wasserwirtschaft fordert, dieses Gefahrenpotential ernst zu nehmen und umsichtig zu handeln

5 Wir warnen vor dem Aufbau eines künstlichen Zeitdrucks, zumal die CCS-Technik erst 2020 ausgereift sein wird. Wir fordern, die Grundsätze des Wasserhaushaltsgesetzes, wonach das Grundwasser vor nachteiligen Auswirkungen zu schützen ist, nicht durch ein CCS- Sondergesetz zu unterlaufen. Wirtschaftlichen Interessen dürfen nicht dem Wohl der Allgemeinheit vorangestellt werden! Der DBVW spricht sich auch gegen Demonstrationsanlagen aus, da diese eine Vorfestlegung für den Ausbau und den dauerhaften Betrieb nahe legen. Die verbandliche Wasserwirtschaft spricht sich ausdrücklich gegen eine vorschnelle und dauerhafte Inanspruchnahme des endlichen und von der öffentlichen Wasserversorgung genutzten norddeutschen Untergrundes für eine CCS-Zwischenlösung aus, zumal deren positiver Beitrag für den weltweiten Klimaschutz sehr fraglich ist. Der DBVW spricht sich dafür aus, bei der Nutzung des Untergrundes der Trinkwassergewinnung grundsätzlich Vorrang einzuräumen, weil der damit verbundene Grundwasser- und Ressourcenschutz für den Menschen von elementarer Bedeutung ist. Wasser ist kein Wirtschaftsgut, sondern eine Lebensgrundlage. Damit auch die nachfolgenden Generationen die Ressource Wasser noch nutzen können, ist eine nachhaltige Bewirtschaftung erforderlich. Dies kann aber nur über den ganzheitlichen Ansatz unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Beteiligten erfolgen. Unter Berücksichtigung dieser Thesen fordern wir die Bundesregierung auf, CO 2 - Speicherstätten im Norddeutschen Becken gemäß Art. 4 Abs. 1 der EG-Richtlinie nicht zuzulassen! - 5 -

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