PLAN D'AMÉNAGEMENT GÉNÉRAL (PAG) MODIFICATION PONCTUELLE COMMUNE DE BEAUFORT

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1 PLAN D'AMÉNAGEMENT GÉNÉRAL (PAG) MODIFICATION PONCTUELLE COMMUNE DE BEAUFORT STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG (SUP) Modification ponctuelle du Plan d Aménagement Général (PAG) In den untersten Wiesen Phase 1 in Dillingen Phase 1 der SUP: Prüfung der Umwelterheblichkeit 25. März 2016

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3 INHALTSVERZEICHNIS 1 Lage und Beschreibung des Vorhabens 5 2 Erfordernis einer Strategischen Umweltprüfung 6 3 Ergebnis der Umwelterheblichkeits-Prüfung 8 4 Fotodokumentation 10 5 FFH-Screening und artenschutzrechtliche Prüfung Vorprüfung auf FFH-Verträglichkeit Artenschutzrechtliche Vorprüfung 15 6 Zusammenfassung 16 7 Anhang Auszüge aus der Stellungnahme des MDDI vom zur UEP zum Entwurf des PAG der Gemeinde Beaufort Auszug aus der Strategischen Umweltprüfung zum PAG der Gemeinde Beaufort - 2. Nachtrag vom Juli Bewertung der Fläche 4A in Dillingen Planentwurf für die modification ponctuelle des PAG Auszug aus dem Plan "Zones archeologiques CNRA" Auszug aus der avifaunistischen Stellungnahme der COL 23 Zeyen+Baumann 3

4 Zeyen+Baumann 4

5 1 Lage und Beschreibung des Vorhabens Da die Betriebsgenehmigung des Campingplatzes "Schaaf" in Dillingen im Jahr 2016 ausläuft, soll auf dem Grundstück ein Wohngebiet mit Einfamilienhäusern im Ortskern entstehen. Das vorhandene Hotel und Restaurant "Am Duerf" an der Ecke Route de Beaufort / Route de Grundhof sowie das südlich angrenzende Wohnhaus bleiben erhalten. In diesem Zusammenhang soll auch der Parkplatz hinter dem Hotel bestehen bleiben und ggf. erweitert werden. Im Rahmen einer Modification ponctuelle du PAG soll daher die bestehende Zone de camping zwischen der Route de Beaufort und der Route de Grundhof in eine Zone d'habitation 1 umklassiert und mit einer Zone soumise à un plan d aménagement particulier "nouveau quartier" überlagert werden (siehe Planentwurf im Anhang 7.3). Abbildung 1 Lage des Plangebietes Plangrundlage: Orthophoto 2013, Administration du Cadastre et de la Topographie Bearbeitung: Zeyen+Baumann, 2016 Zeyen+Baumann 5

6 2 Erfordernis einer Strategischen Umweltprüfung Im Gesetz zur strategischen Umweltprüfung vom 22. Mai 2008 (SUP-Gesetz) ist festgelegt, dass Umweltaspekte sowohl bei der Ausarbeitung als auch bei der Beschlussfassung von Plänen und Programmen berücksichtigt werden müssen. Dies gilt sowohl für die Neuaufstellung von Plänen, als auch für Änderungen an bereits bestehenden Plänen. Eine strategische Umweltprüfung (SUP) untersucht die potentiellen Auswirkungen eines Projektes auf den gesamten Naturhaushalt und schließt auch Schutzgüter wie Mensch und Gesundheit, Kultur- und Sachgüter mit ein. Ein wesentlicher Bestandteil ist darüber hinaus die Prüfung von möglichen alternativen Standorten oder Planungsvarianten für das Projekt. Das Verfahren einer Umweltprüfung besteht aus zwei Arbeitsschritten:» In einer ersten Stufe wird die Umwelterheblichkeit aller für das Projekt in Frage kommenden Standorte untersucht. Die Ergebnisse werden in tabellarischer Form ausgearbeitet und zusammengestellt. Wird festgestellt, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, kann die SUP nach dem ersten Arbeitsschritt abgeschlossen werden.» Sollte die erste Untersuchungsstufe erhebliche Umweltauswirkungen durch ein Projekt ergeben, so ist in einem zweiten Arbeitsschritt ein Umweltbericht anzufertigen. Dieser erarbeitet mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Umweltauswirkungen, untersucht mögliche Planungsalternativen und gibt abschließend eine Empfehlung zur weiteren Umsetzung des Standortes. Bisheriges Planungsverfahren Im Rahmen der Umwelterheblichkeitsprüfung zum Entwurf des PAG der Gemeinde Beaufort wurde die Umklassierung der im PAG en vigueur als Zone de camping ausgewiesenen Fläche zu einer Zone d'habitation 1 unter der Flächennummer 4A bereits untersucht (Zeyen+Baumann März 2014, mit Nachtrag vom Juli 2014). Die UEP kam zu dem Ergebnis, dass mit der Entwicklung eines Wohnbaugebietes auf dieser Fläche keine erheblichen Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter verbunden sind. Am hat das Ministère du Développement durable et des Infrastructures MDDI seine Stellungnahme zur Umwelterheblichkeitsprüfung zum Entwurf des PAG abgegeben (avis article 6.3 du Loi modifiée du 22 mai 2008 relative à l'évaluation des incidences de certains plans et programmes sur l'environnement). Hierin wird festgehalten, dass für die betreffende Fläche No. 4A noch das FFH-Screening mit artenschutzrechtlicher Vorprüfung zu ergänzen ist. Hierbei ist u.a. eine Stellungnahme der Centrale Ornithologique (COL) zur Betroffenheit geschützter Vogelarten zu berücksichtigen. Auszüge der Stellungnahme des MDDI finden sich im Anhang 7.1. Untersuchungsumfang In der vorliegenden Umwelterheblichkeitsprüfung zur Modification ponctuelle du PAG "Dillingen - In den untersten Wiesen" wird dementsprechend die vorhandene Bewertung der UEP zum PAG der Gemeinde Beaufort zugrunde gelegt und ergänzt. Hierzu werden folgende, inzwischen vorliegende Informationen mit einbezogen: Zeyen+Baumann 6

7 » Analyse avifaunistischer Daten in Bezug zur SUP "PAG Beaufort" (Centrale ornithologique COL ) als Grundlage für die artenschutzrechtliche Vorprüfung» Zones archéologiques fournis pour la commune de Beaufort (Centre national de recherche archéologique CNRA ) für die Bewertung des Schutzgutes Kulturund Sachgüter Zeyen+Baumann 7

8 3 Ergebnis der Umwelterheblichkeits-Prüfung Die vorliegende Umwelterheblichkeitsprüfung zum PAG der Gemeinde Beaufort kam zu dem Ergebnis, dass mit der Entwicklung eines Wohnbaugebietes auf der Fläche des bisherigen Campingplatzes "Schaaf" in Dillingen keine erheblichen Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter verbunden sind. (s. Anhang 7.2) Für die damalige Bewertung wurden folgende für das Gebiet vorliegende Datengrundlagen und Informationen herangezogen:» Biotopkataster für den Innen- und Ortsrandbereich der Gemeinde Beaufort (Zeyen & Baumann durch die Bürogemeinschaft für Landschaftsökologie, 2008),» Ministère de l Agriculture et de la Viticulture: Carte des sols du Grand-Duché de Luxembourg, Blatt 6 Beaufort, 1:25.000, 1995,» Ministère des Travaux Publics Service Géologique : Carte Géologique du Luxembourg, Blatt 6 Beaufort, 1981, M 1:25.000,» Informationen aus: map.geoportail.lu, eau.geoportail.lu, emwelt.geoportail.lu und map.mnhn.lu,» Stellungnahme zur Bewertung der Fledermausvorkommen in der Gemeinde Beaufort im Rahmen der PAG Planung (Harbusch 2013). In der Zwischenzeit liegen folgende weitere Informationen vor:» Analyse avifaunistischer Daten in Bezug zur SUP "PAG Beaufort" (Centrale ornithologique ),» Zones archéologiques fournis pour la commune de Beaufort (CNRA ). Unter Einbeziehung dieser zusätzlichen Informationen werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter folgendermaßen bewertet: Schutzgüter Mensch/Gesundheit, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaft Der bestehende Campingplatz bestand bisher ausschließlich aus Dauerstandplätzen für Mobilhomes, welche ganzjährig aufgestellt werden. Im Bereich der Erschließung und der Stellplätze ist die Fläche bereits teilweise versiegelt. In Anbetracht dieser Vornutzung werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch/Gesundheit, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaft durch die Anlage eines Wohngebietes mit Einfamilienhäusern als gering eingeschätzt. (s. hierzu auch Wirkungs- und Erheblichkeitsmatrix im Anhang 7.2) Eine Durchgrünung des neuen Wohngebietes sowie die Pflanzung von großkronigen Laubbäumen entlang der Nationalstraße (Route de Grundhof) können sich positiv auf das Ortsbild und die Wohnqualität der zukünftigen Anwohner auswirken. Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Auf der Fläche befinden sich außer einzelnen wenigen Laub- und Nadelbäumen verschiedene Ziersträucher und Schnitthecken. Die Rasenflächen im Bereich der Standplätze werden regelmäßig gemäht. Insgesamt hat Fläche eine nur geringe Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt. Nach Art. 17 Naturschutzgesetz geschützte Biotope bzw. Habitate sind nicht vorhanden. Erhebliche Auswirkungen auf das benachbarte Zeyen+Baumann 8

9 FFH-Gebiet und Beeinträchtigungen geschützter Arten, wie u.a. Fledermäuse und gefährdete Vogelarten, sind in Folge der Umklassierung zu einem Wohngebiet nicht zu erwarten (s. hierzu ausführlich im Kap. 5). Schutzgut Kultur- und Sachgüter Für die Bewertung des Schutzgutes Kultur- und Sachgüter liegt inzwischen die Karte "Zones archéologiques fournis pour la commune de Beaufort" des Centre national de recherches archéologiques CNRA vor. Hiernach liegt die Fläche in einer Zone, die als "Terrain avec des vestiges archéologiques connus" klassiert ist. Es handelt sich hierbei um eine Zone, in der das Vorhandensein von archäologischen Funden erwartet wird, deren Ausdehnung und Erhaltungszustand jedoch noch nicht bekannt sind. Für die weitere Überplanung der Flächen ist das CNRA zu kontaktieren. In Abhängigkeit vom Vorhaben kann die Durchführung von Probebohrungen bzw. Schürfproben erforderlich werden. Diese sind im Rahmen der Detailplanung möglichst frühzeitig durchzuführen. Im Falle des Vorhandenseins archäologischer Überreste können zu deren Schutz weitere Maßnahmen, wie z.b. Ausgrabungen erforderlich werden. Zeyen+Baumann 9

10 4 Fotodokumentation Abbildung 2 Blick vom Campingplatz in Richtung Ortskern (Parkplatz, Hotel und Wohngebäude), die Mobilhomes wurden in diesem Bereich bereits abgebaut Quelle : Zeyen+Baumann Februar 2016 Abbildung 3 Blick von der Route Nationale auf das bestehende Wohnhaus Quelle : Zeyen+Baumann Februar 2016 Zeyen+Baumann 10

11 Abbildung 4 Mobilhome auf der Fläche Quelle : Zeyen+Baumann Februar 2016 Abbildung 5 Blick von der Route Nationale auf die Fläche Quelle : Zeyen+Baumann Februar 2016 Zeyen+Baumann 11

12 Abbildung 6 Blick von der Fläche auf ein Mobilhome und die hinter der Fläche befindliche Kapelle Quelle : Zeyen+Baumann Februar 2016 Zeyen+Baumann 12

13 5 FFH-Screening und artenschutzrechtliche Prüfung Teil der Umwelterheblichkeitsprüfung ist ein Screening, in dem geprüft wird, ob durch die Flächenausweisung» erhebliche Auswirkungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele eines Natura Schutzgebietes (FFH- oder Vogelschutzgebiet) zu erwarten sind (Vorprüfung auf FFH- Verträglichkeit), oder» Lebensräume besonders geschützter Tierarten beeinträchtigt werden können (Artenschutzrechtliche Vorprüfung). Der Gebietsschutz basiert auf der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie. Hiernach sind für bestimmte, in den Anhängen der beiden Europäischen Direktiven aufgeführte Arten und Lebensraumtypen Schutzgebiete auszuweisen. (Anhänge I und II der FFH-Richtlinie und Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie). Der Anhang IV der FFH-Richtlinie listet zudem Arten auf, die auch außerhalb von Schutzgebieten streng zu schützen sind. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt beim Gebietsschutz über Art. 12, bei der artenschutzrechtlichen Regelung über Art. 18 bis 20 und Art. 28 des luxemburgischen Naturschutzgesetzes. Darüber hinaus ist in Art. 17 eine Regelung getroffen, die auch Lebensräume der in Anhang II der FFH-Richtlinie und Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie genannten Arten außerhalb der Natura-2000-Gebiete unter Schutz stellt. 5.1 Vorprüfung auf FFH-Verträglichkeit Das Untersuchungsgebiet liegt in der Nähe von zwei Natura 2000-Schutzgebieten:» das luxemburgische FFH-Gebiet "Vallée de l'ernz noire/beaufort/berdorf (LU ) in ca. 250m Entfernung,» das deutsche FFH-Gebiet "Ourtal" (DE ) in ca. 150m Entfernung. Auswirkungen auf die Erhaltungs-und Entwicklungsziele des FFH-Gebiet "Vallée de l'ernz noire/beaufort/berdorf (LU ) Schutzziele des FFH-Gebietes "Vallée de l'ernz noire/beaufort/berdorf sind der Erhalt und die Verbesserung der Wasserqualität und der Gewässermorphologie der Schwarzen Ernz und ihrer Zuflüsse, sowie die Sicherung und Verbesserung eines guten Unterhaltungszustandes von verschiedenen gefährdeten Lebensraumtypen. Hierzu zählen nährstoffarme Stillgewässer, Kalktuffquellen, Felsen und natürliche Höhlen, trockene Heidegebiete, Trockenrasen, Moore und feuchte Hochstaudenfluren, Schlucht-, Moor-, Auenwälder sowie naturnahe bodensaure Buchenwälder. Zu den besonders geschützten Zielarten des Schutzgebietes zählen der Kammmolch und mehrere Fledermausarten (Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Wimperfledermaus, Große Hufeisennase) sowie der Prächtige Dünnfarn, das Grüne Besenmoos und Armleuchteralgen. (vgl. Règlement grand-ducal du 6 novembre 2009 portant désignation des zones spéciales de conversation) Die Fläche liegt außerhalb des Einzugsbereiches der Schwarzen Ernz und ihrer Zuflüsse. Die als Schutzziel genannten Lebensraumtypen und Pflanzenarten kommen auf der Fläche und in deren näheren Umgebung nicht vor, so dass deren Beeinträchtigung durch das Vor- Zeyen+Baumann 13

14 haben ausgeschlossen werden kann. Aufgrund der vorhandenen Campingplatz-Nutzung hat die Fläche auch für Kammmolche keine Bedeutung als Lebensraum. Erhebliche Auswirkungen auf Fledermauslebensräume konnten bereits im Rahmen der artenschutzrechtlichen Vorprüfung ausgeschlossen werden (siehe nachfolgendes Kap. 5.2). Negative Auswirkungen auf das FFH-Gebiet "Vallée de l'ernz noire / Beaufort / Berdorf durch die Planung der Modification ponctuelle du PAG "Dillingen - In den untersten Wiesen" sind nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Erhaltungs-und Entwicklungsziele FFH-Gebiet "Ourtal" (DE ) Schutzziele des FFH-Gebietes "Ourtal" sind die Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Gewässer- und Uferzonendynamik, der typischen Gewässerlebensräume und -gemeinschaften sowie der Gewässerqualität. Weitere Ziele sind die Erhaltung und Wiederherstellung von Laubwald, nicht intensiv genutztem Grünland, Magerrasen, unbeeinträchtigten Felslebensräumen, Kalktuffquellen und Niedermooren sowie von Fledermausquartieren in Höhlen und Stollen. (vgl. rheinland-pfälzische Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten vom 18. Juli 2005 ) Die als Schutzziel genannten Lebensräume kommen auf der Fläche und in deren näheren Umgebung nicht vor, so dass deren Beeinträchtigung durch das Vorhaben ausgeschlossen werden kann. Aufgrund der vorhandenen Campingplatz-Nutzung hat die Fläche darüber hinaus keine besondere Lebensraumbedeutung für Fledermäuse. Erhebliche Auswirkungen auf diese Artengruppe konnten bereits im Rahmen der artenschutzrechtlichen Vorprüfung ausgeschlossen werden (siehe nachfolgendes Kap. 5.2). Von indirekten Auswirkungen auf die Wasserqualität und den Fließgewässer-Lebensraum der Sauer durch Abwässer aus dem neuen Baugebiet ist ebenfalls nicht auszugehen, da die Abwasserentsorgung neuer Bauflächen in der Ortslage Dillingen durch die, im Jahr 2006 vergrößerte und modernisierte, biologische Kläranlage in Echternach gewährleistet wird. Negative Auswirkungen auf das FFH-Gebiet "Ourtal" durch die Planung der Modification ponctuelle du PAG "Dillingen - In den untersten Wiesen" sind nicht zu erwarten. Zeyen+Baumann 14

15 5.2 Artenschutzrechtliche Vorprüfung Zur Bewertung der mit der Planung verbundenen Risiken für die Artengruppe Fledermäuse wurde von Harbusch ( ) eine fledermauskundliche Stellungnahme zum Plangebiet abgegeben. Diese liegt dem Nachtrag zur UEP zum PAG für die Fläche 4A in Dillingen bei (s. Anhang 7.2). Alle in Luxemburg vorkommenden Fledermäuse sind im Anhang IV, einige zusätzliche in Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt und unterliegen somit einem besonderen Schutz. Die fledermauskundliche Stellungnahme legt dar, dass die westlich der Fläche gelegene Dillinger Kirche von Langohren (Plecotus spec.) genutzt wird, deren Ausflugwege jedoch nicht von dem Vorhaben berührt werden. Weiterhin wird die als Campingplatz genutzte Fläche weder als essentielles Jagdgebiet genutzt, noch weist sie Leitlinien auf. Mit einer Bebauung der Fläche sind somit keine Eingriffe in Lebensräume von Fledermäusen verbunden. Als Lebensraum für Vögel hat der bestehende Campingplatz ebenfalls nur eine geringe Bedeutung. Beeinträchtigungen geschützter Vogelarten sind nicht zu erwarten. (vgl. "Analyse avifaunistischer Daten in Bezug zur SUP - PAG Beaufort", COL im Anhang 7.5) Erhebliche Auswirkungen auf Lebensräume geschützter Fledermaus- und Vogelarten durch die Planung der Modification ponctuelle du PAG "Dillingen - In den untersten Wiesen" können somit ausgeschlossen werden. Erhebliche Auswirkungen auf weitere nach Art. IV der FFH-Richtlinie geschützte Arten sind in aufgrund der vorhandenen Campingplatz-Nutzung ebenfalls nicht zu erwarten. Zeyen+Baumann 15

16 6 Zusammenfassung Zusammenfassend ist festzuhalten, dass mit den Flächendarstellungen der vorliegenden Modification ponctuelle du PAG "Dillingen - In den untersten Wiesen" keine erheblichen Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter zu erwarten sind. In Anbetracht der bestehenden Nutzung der Fläche als Campingplatz werden die mit einer Wohngebietsentwicklung verbunden Auswirkungen als gering eingeschätzt. Als Maßnahmen zur Ortsbildgestaltung und Verbesserung der Wohnqualität für die zukünftigen Anwohner wird die Pflanzung von großkronigen Laubbäume entlang der Nationalstraße (Route de Grundhof) und innerhalb des Baugebietes vorgeschlagen. Da die Fläche in einer Zone liegt, die als "Terrains avec des vestiges archéologiques connus" klassiert wurde, ist für die weitere Überplanung der Fläche das CNRA zu kontaktieren. In Abhängigkeit vom Vorhaben sind Probebohrungen bzw. Schürfproben durchzuführen. Im Falle des Vorhandenseins archeologischer Überreste können zu deren Schutz weitere Maßnahmen, wie z.b. Ausgrabungen erforderlich werden. Die Vorprüfung auf FFH-Verträglichkeit kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Planung keine negative Auswirkungen auf die benachbarten Natura-2000-Schutzgebiete, das deutsche FFH-Gebiet "Ourtal" und das luxemburgische FFH-Gebiet "Vallée de l'ernz noire/beaufort/berdorf, zu erwarten sind. Ebenso konnten Beeinträchtigungen geschützter Arten im Rahmen der artenschutzrechtlichen Vorprüfung ausgeschlossen werden. Ein Umweltbericht ist für die Modification ponctuelle du PAG "Dillingen - In den untersten Wiesen" nicht erfoderlich. Zeyen+Baumann 16

17 7 Anhang 7.1 Auszüge aus der Stellungnahme des MDDI vom zur UEP zum Entwurf des PAG der Gemeinde Beaufort Auszüge aus der Stellungnahme des Ministère du Développement durable et des Infrastructures zur Umwelterheblichkeitsprüfung zum Entwurf des PAG der Gemeinde Beaufort vom Bei der von der Modification ponctuelle betroffenen Fläche handelt es sich um die Flächennummer 4a. Zeyen+Baumann 17

18 7.2 Auszug aus der Strategischen Umweltprüfung zum PAG der Gemeinde Beaufort - 2. Nachtrag vom Juli Bewertung der Fläche 4A in Dillingen Zeyen+Baumann 18

19 7.3 Planentwurf für die modification ponctuelle des PAG Zeyen+Baumann 19

20 Zeyen+Baumann 20

21 7.4 Auszug aus dem Plan "Zones archeologiques CNRA" Zeyen+Baumann 21

22 Zeyen+Baumann 22

23 7.5 Auszug aus der avifaunistischen Stellungnahme der COL Auszug aus der Stellungnahme der Centrale ornithologique COL "Analyse avifaunistischer Daten in Bezug zur SUP PAG Beaufort" vom Bei der von der Modification ponctuelle betroffenen Fläche handelt es sich um die Flächennummer 4a. Zeyen+Baumann 23

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