1. Präambel. Brückenklasse Osdorfer Born Ein Kooperationsprojekt von Schule und Jugendhilfe

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1 Brückenklasse Osdrfer Brn Ein Kperatinsprjekt vn Schule und Jugendhilfe Kperatinsvereinbarung zwischen den im Prjekt Brückenklasse vertretenen Partnern: Fachamt für Jugend- und Familienhilfe im Bezirk Altna, S&S gemeinnützige Gesellschaft für Sziales mbh REBUS Altna West und der Förderschule Böttcherkamp 1. Präambel Die Brückenklasse Osdrf ist ein Mdellprjekt vn Jugendhilfe und Schule. Die Brückenklasse ist dem Schulstandrt der Förderschule Böttcherkamp zugerdnet. Eine (Re-)Integratin vn Kindern und Jugendlichen, die aufgrund ihrer sehr prblematischen Familien- und Lebenssituatin, wegen einer Behinderung der einer seelischen Erkrankung ein hhes Aggressinsptential aufweisen, sich anderen Menschen gegenüber gewalttätig verhalten und in extremer Weise eine Beschulung in der Regelschule erschweren der unmöglich machen, gelingt ft nicht hne weiteres. Die Flgen sind ein Abschieben vn Schule zu Schule, zeitlich begrenzte schulersetzende Maßnahmen mit teilweise nur geringen Wchenstunden, Einzelbetreuungen über den Haus- und Krankenhausunterricht und häufig auch auswärtige Unterbringung. Die enge Kperatin vn Jugendhilfe und Schule sll dem Erfrdernis einer umfassenden Unterstützung vn Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lebenswelten hin zu Inklusin und Integratin Rechnung tragen und die schulischen und szialen Möglichkeiten dieser Kinder/ Jugendlichen verbessern und eine erflgreiche Reintegratin befördern. Die Kperatinspartner/-innen vereinbaren deshalb für die in der Brückenklasse Osdrf beschulten Kinder und Jugendlichen eine enge Zusammenarbeit in der schulischen Unterrichts- und Erziehungsarbeit und in der szialpädaggischen Fürsrge und Betreuung betrffener Kinder und ihrer Familien. Die psychsziale wie auch die pädaggische Begleitung für diese Kinder/ Jugendlichen werden durch s eine ganzheitliche abgestimmte Unterstützung insgesamt qualitativ verbessert. Mit der Kperatinsvereinbarung werden die Aufgaben der Kperatinspartner/-innen klar strukturiert, enger vernetzt und krdiniert. Sie ist Ausdruck einer gleichberechtigten Zusammenarbeit in respektvllem Miteinander als fachlichem Standard in Jugendhilfe und Schule. Die rechtlichen Grundlagen dafür bilden die Vrgaben der Szialgesetzbücher V und VIII swie das Hamburgische Schulgesetz. 1

2 2. Finanzen Das Prjekt Brückenklasse finanziert sich anteilig aus Mitteln der Schule und der Jugendhilfe. Swhl die Schule als auch die Jugendhilfe bringen persnelle Ressurcen und Sachmittel ein. Die Schule trägt zudem zu den Persnalksten des Jugendhilfeanteils bei. Es werden durch das Jugendamt für jedes beteiligte Kind Einzelvereinbarungen gemäß 27 Abs.2 SGB VIII mit dem Freien Träger geschlssen. 3. Kperatinspartner Schule Böttcherkamp/BSB: Schulleiterin Heidi Bistritzky Stellvertretende Schulleiterin Andrea Bnifacius REBUS Altna West Leitung Herr Sylvester Fachamt Jugend- und Familienhilfe /Bezirksamt Altna: Abteilungsleitungen Frau Glunz-Diesener (Hilfen zur Erziehung), Frau Salchw (ASD Blankenese/Osdrf) FÜR SOZIALES I S&S gemeinnützige Gesellschaft für Sziales mbh, (Jugendhilfeträger): Geschäftsleitung: Simne Giebel-Patschke, Olaf Patschke 4. Anlass der Kperatinsvereinbarung Die Vereinbarung hat zum Ziel, Aufgaben, Verantwrtlichkeiten, gegenseitige Erwartungen und Arbeitsabläufe zu definieren und festzuschreiben. Dies schafft für alle Beteiligten Transparenz und ist für den Przess unabdingbar. Die Kperatinspartner nehmen ihre jeweilig unterschiedlichen Aufgaben und Rllen in gemeinsamer Verantwrtung und bestmöglicher Abstimmung wahr. 5. Ziele der Kperatin Ziel der gemeinsamen Arbeit ist das Bestreben, Kinder und Jugendliche, die in unterschiedlichen Lebensbereichen z. T. kmplexe Schwierigkeiten haben, an ein regelmäßiges und gemeinsames Lernen und Arbeiten in einer Klasse mit anderen Schülerinnen und Schülern in einer allgemeinen Schule heranzuführen. Ein weiteres Ziel ist die rechtzeitige und vernetzte snderpädaggische, szialpädaggische, und nur wenn ntwendig psychiatrische und psychtherapeutische Versrgung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen in allen Phasen einer aufeinander abgestimmten Hilfeund Förderplanung. Durch multiprfessinelle, auf Basis gesicherter diagnstischer Verfahren fußende und zeitnah auf den individuellen Hilfebedarf zugeschnittene Unterstützungsleistungen sllen die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen verbessert und ihre Inklusinschancen erhöht werden. Statinäre Aufenthalte in der Klinik der Wechsel der Jugendhilfeeinrich- 2

3 tung sind zugunsten der im Zusammenhang mit der Brückenklasse vrgesehenen bedarfsgerechten ambulanten Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit der Kperatinspartner auf allen Ebenen unerlässlich. 6. Zielgruppe Zielgruppe dieser Vereinbarung sind Kinder und Jugendliche mit kmplexem, fachbereichsübergreifendem Hilfebedarf 1. Vraussetzung für die Arbeit mit dem jungen Menschen ist das schriftliche Einverständnis der Persnensrgeberechtigten (PSB) und die Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen. Zur Sicherstellung vn Unterstützungsangebten im Rahmen erzieherischer Hilfen ist ein Antrag auf Hilfen zur Erziehung beim für das Kind örtlich zuständigen Jugendamt zu stellen. 7. Kperatin auf der institutinellen Ebene a. Aufgaben, Leistungsmöglichkeiten und -grenzen der Kperatinspartner Art und Umfang der Leistungen werden zwischen den Beteiligten entsprechend dem tatsächlichen, individuellen Bedarf und den verfügbaren Ressurcen vereinbart. Die beteiligten Organisatinen, vertreten durch ihre jeweiligen Leitungen/Beauftragten, erkennen das beigefügte Einzelknzept / Leistungsbeschreibung (s. Anlage 1) als Arbeitsgrundlage der Jugendhilfe an. Sie verpflichten sich zu knstruktiver und verbindlicher Mitarbeit zur Erreichung der benannten Ziele. Sie benennen feste Ansprechpartner für das Prjekt. Zu Beginn der Zusammenarbeit erflgt eine gemeinsame Auftrags- und Zielklärung, Reflexin und knkrete Festlegung vn Aufgaben und Rllen der Beteiligten. W nötig, werden Verfahrensabläufe abgestimmt und schriftlich fixiert. Abweichungen vn vereinbarten Abläufen werden ausschließlich nach vrhergehender Rücksprache untereinander vrgenmmen. Es erflgt eine gemeinsame Evaluatin der Brückenklasse Osdrf auf Grundlage eines gemeinsam abgestimmten Papiers. 1 Kinder und Jugendliche sind betrffen: wenn sie über pädaggische Krisen hinaus in weiteren Bereichen Auffälligkeiten zeigen, die multiprfessinelle Perspektiven erfrdern. wenn die Auffälligkeiten zur Ntwendigkeit vn Untersuchungen im Bereich des Szialverhaltens, der Leistungsfähigkeit und der psychischen Störungen führen. Der Hilfebedarf ist fachbereichsübergreifend: wenn mehr als einer der Bereiche Schule, Jugendhilfe, und Kinder- und Jugendpsychiatrie nach fachlicher Einschätzung in Untersuchungen und/der Hilfeknzeptinen einbezgen sind. Ein kmplexer Hilfebedarf liegt vr: wenn die multiprfessinelle Analyse der Störung ergibt, dass verschiedene Hilfeansätze gleichzeitig der in einem abgestuften Hilfeknzept ntwendig sein werden. wenn Hilfeansätze unterschiedlicher Prfessinen zum Einsatz kmmen sllen, um den Hilfeerflg und die Stabilisierung des Erflges zu sichern. wenn eine Abstimmung über die Einsatzfrm und den Einsatzzeitpunkt der unterschiedlichen Hilfearten unabdingbare Vraussetzung für den erflgreichen Verlauf der Hilfe ist. 3

4 b. Steuergruppe Eine Steuergruppe, bestehend aus Schulleitung Böttcherkamp und der Krdinatrin Inklusin, Jugendamt (HZE-Leitung, ASD-Leitung), Leitung Jugendhilfeträger und Leitung RE- BUS, tagt mnatlich. Alle 3 Mnate kmmen die Dezernentin für Sziales und Gesundheit, die Jugendamtsleitung und aus der BSB die Leitung B 51 Qualitätsentwicklung und Inklusin hinzu. Die Aufgabe der Steuergruppe ist es, den gesamten Przess zu steuern, Zuständigkeiten zu benennen und Entscheidungen zu treffen. c. Verfahren bei Kntrversen der Kperatinspartner Im Falle unlösbar scheinender Knflikte zwischen den Kperatinspartnern der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der unterschiedlichen Institutinen tritt die installierte Steuerungsgruppe Brückenklasse Osdrf zu einer außerplanmäßigen, klärenden Sitzung zusammen. 8. Gemeinsame Verantwrtlichkeiten vn Snderpädaggen (Schule) und Szialpädaggen (Jugendhilfeträger) Leitung Brückenklasse Die Brückenklasse ist als Ganztagsangebt knzipiert. Schulische Stabilisierung und Lernförderung der Kinder und Jugendlichen in der Brückenklasse Osdrf in gemeinsamer Verantwrtung einer Snderpädaggin (Schule) und eines Szialpädaggen (Freier Träger). Das Klassenleitungsteam der Brückenklasse ist für die Kinder/die Jugendlichen zuständig, stabilisiert sie und bereitet sie auf eine Reintegratin in die Regelschule vr. Das Klassenteam führt Elternabende durch und berät Eltern. erstellt einen aufeinander abgestimmten Hilfe- und Förderplan. arbeitet mit den Eltern/Persnensrgeberechtigten der Kinder/Jugendlichen zusammen. führt gemeinsam Lernentwicklungsgespräche durch. führt tägliche Teambesprechungen durch. beteiligt sich an den mnatlichen Fallbesprechungen und Supervisinen. beteiligt sich an gemeinsamen Frtbildungen. bereitet inhaltlich und rganisatrisch Fallknferenzen und/der Sprechstunden vr. Dabei bleibt die persnelle Besetzung möglichst knstant, um eine gesicherte Beziehungsarbeit zu ermöglichen. Die Snderpädaggin verantwrtet den vrnehmlich durch ETEP strukturierten, handlungsrientierten und individualisierten Unterricht und verantwrtet die eingesetzten Materialien und Methden im Unterricht. Die Snderpädaggin leitet die kperative Förderplanung und schreibt die Lernentwicklungsberichte. Die Snderpädaggin berät Eltern, Kllegen und andere Institutinen zu allgemeinpädaggischen und behinderungsspezifischen Fragestellungen. 4

5 9. Aufgaben der Schule Steuert die snderpädaggische Diagnstik Aufnahme der Schüler Führt Elterngespräche Schließt gemeinsam mit der Jugendhilfe/Jugendhilfeträger einen Vertrag mit den Eltern ab, indem u.a. die aktive Mitarbeit abgesichert wird. Benennt feste und kntinuierliche Ansprechpartnern/-innen für die Mitarbeiter der Brückenklasse auf Seiten der Schule. Organisiert Supervisin und führt Frtbildungen (z. B Förderpläne schreiben ) durch. Kperiert eng mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie Harburg; Organisatin vn Kindersprechstunden, Organisatin und Durchführung vn Fallbesprechungen und Frtbildungen zu speziellen Themen Hält ambulante spezielle Angebte (u.a. Sprachförderung) vr. Stellt Räume für Fallknferenzen, Sprechstunden und Frtbildungen bereit. Infrmiert und bindet den Kperatinspartner/-innen und ggf. relevante Andere frühzeitig, auch und besnders im Vrfeld vn Krisen, ein. Gewährleistet den ntwendigen Infrmatinsfluss vn Kntakten und Besuchen, Beratungen und Absprachen bei Vrbereitung, Aufnahme, Aufenthalt, Entlassung und Reintegratin eines Kindes/Jugendlichen in die Regelschule. Begleitet die Übergänge der Kinder und Jugendlichen in die vrgesehene Klasse durch ihnen vertraute Persnen. Evaluiert die Möglichkeiten der Kperatin und bezieht dabei die Sicht der Eltern, der Kinder und Jugendlichen und die Sicht der Prfessinellen mit ein. Führt (der delegiert) gemeinsam mit der Leitung vn FÜR SOZIALES wöchentliche Teambesprechungen mit den Mitarbeitern der Brückenklasse durch. 10. Aufgaben Rebus Teilnahme an Hilfeplangesprächen Führt die snderpädaggische Diagnstik durch und fertigt ein snderpädaggisches Gutachten an. Begleitet die Schüler / Eltern in den Übergängen aus der Regelschule in die Brückenklasse der in der der Rückführung aus der auswärtigen Unterbringung swie in dem Übergang vn der Brückenklasse in die Regelschule. 11. Aufgaben des Jugendamtes Ansprechpartnerin für aufzunehmende Einzelfälle ist die ASD Leitung Osdrf Das Jugendamt/ASD ist zuständig für die Prüfung und Bewilligung der Leistung gem. 27 (2) SGB VIII. Die Fall führende Fachkraft des Jugendamtes hat die Fallverantwrtung für alle Kinder der Brückenklasse und führt die szialpädaggische Diagnstik durch. Die FFK ist zuständig für die Durchführung der Hilfeplanung (Einladungen, Tischvrlagen, Hilfeplangespräche, Prtklle, Fachgespräche) und deren Umsetzung. 5

6 Hierzu gehört auch die begleitende Elternarbeit. Frühzeitige Infrmatin und Einbindung der Kperatinspartner/-innen auch und besnders im Vrfeld vn Krisen. Gewährleisten des ntwendigen Infrmatinsflusses vn Kntakten und Besuchen, Beratungen und Absprachen bei Vrbereitung, Aufnahme, Aufenthalt, Entlassung und Reintegratin eines Kindes/Jugendlichen in seine Stammschule. Übergänge der Kinder und Jugendlichen in die Stammklasse der Regelschule werden vn ihnen vertrauten Persnen begleitet. 12. Aufgaben des Jugendhilfeträgers Der Jugendhilfeträger hält bedarfsrientiert Nachmittags-, Wchenend- und Ferienangebte vr. Individuelle kreative und auch therapeutische Angebte werden eingeplant. Er schließt gemeinsam mit der Schule einen Kntrakt mit den Eltern ab, indem u.a. die aktive Mitarbeit abgesichert wird. Der Jugendhilfeträger unterstützt im Auftrag des Jugendamtes mit seinen Mitarbeitern in der Schule den Snderpädaggen im ETEP strukturierten Unterricht (durchgängiges Tandem- Prinzip). Führt das sziale Kmpetenztraining in der aufnehmenden Regelklasse durch. Der Freie Träger sichert die tempräre Begleitung in der Regelklasse. Er führt Elterntrainingskurse durch. Der Jugendhilfeträger stellt die szialpädaggische Unterstützung der Erziehungsberechtigten bzw. des gesamten Familiensystems. Vr diesem Hintergrund berät der Jugendhilfeträger Kllegen und andere Institutinen bezgen auf die Zusammenarbeit mit den Eltern und deren individuelles Leistungsvermögen. Der Jugendhilfeträger führt gemeinsam mit der Förderschule Böttcherkamp wöchentliche Teambesprechungen mit den Mitarbeitern der Brückenklasse durch. Er bietet Einzelfallberatung für alle Mitarbeiter der Brückenklasse Er beteiligt sich an der Supervisin Der Jugendhilfeträger leistet vr Ort Kriseninterventin Grundlage allen Handelns des Freien Trägers sind die zwischen dem Jugendamt Altna und dem Freien Träger geschlssenen Einzelvereinbarungen in Zusammenhang mit dem Einzelknzept und der Prjektskizze der Schule. Dabei bleibt die persnelle Besetzung möglichst knstant, um eine gesicherte Beziehungsarbeit zu ermöglichen. Die Vereinbarungen zum Schutz vn Kindern und Jugendlichen gem. 8a SGB VIII finden Anwendung. 13. Verfahren im Umgang mit Krisen Schule und Jugendhilfe erarbeiten ein gemeinsames Verständnis vn Kriseninterventin, (rientiert an den Leitbegriffen: lösungsrientiert, einzelfallbezgen). 6

7 Ein gemeinsam entwickelter Krisenplan 2 greift in Abstimmung der Kperatinspartner. Begleitend zur Interventin wird für besnders gefährdete und belastete Jugendliche und den jeweiligen Pädaggen ein schriftlich fixierter, individueller Ntfallplan erstellt. 14. Datenschutz Alle ntwendigen Daten über die Kinder und Jugendlichen werden nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Persnensrgeberechtigten erhben und verwendet. Vraussetzung für die Arbeit mit dem jungen Menschen ist das schriftliche Einverständnis der Persnensrgeberechtigten (PSB) und die Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen. 15. Schlussbestimmungen Die Kperatinsvereinbarung tritt mit dem Datum der Unterschrift der Kperatinspartner in Kraft. Jede der beteiligten Organisatinen trägt Srge dafür, dass alle betrffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Inhalt dieser Vereinbarung infrmiert sind und sie in ihrem Aufgabenbereich umsetzen. Es ist das Bestreben aller Beteiligten, die Kperatin im Sinne der ganzheitlichen Betrachtung des Falles und der ganztägigen Bildung und Erziehung des Kindes weiterzuentwickeln und die Vernetzung vn Inhalten und persnellen Ressurcen vranzutreiben. 16. Vereinbarungszeitraum Diese Vereinbarung gilt zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2012/2013. Hamburg, den J.Warmke-Rse A.Pörksen S.Giebel-Patschke/O.Patschke Bezirksamt Altna BSB Für SOZIALES I S&S 2 Ein slcher Krisenplan ist nch nicht abschließend vereinbart. 7

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