Wohnbauförderung Vorarlberg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wohnbauförderung Vorarlberg"

Transkript

1 Lebensraum Vorarlberg. Wohnen für Selbstbewusste. Wohnbauförderung Vorarlberg Wohnbaufibel 2005 Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, Landhaus, A-6901 Bregenz, Telefon /

2 Hinweis: Entscheidend für die Vergabe von Fördergeldern sind die von der Regierung beschlossenen Wohnbauförderungs-Richtlinien. In der vorliegenden Fibel finden Sie wichtige grundlegende Informationen zu den Maßnahmen der Wohnbauförderung sowie der Wohnbeihilfe. Sie finden hier auch alle wesentlichen Förderungsmaßnahmen mit praxisbezogenen Beispielen illustriert. Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Abteilung Wohnbauförderung im Amt der Vorarlberger Landesregierung. Impressum: Herausgeber: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, Landhaus, A-6901 Bregenz Konzept: ikp, Dr. Gerhard Hofer, A-6850 Dornbirn; Fotos: Ignacio Martinez, A-6890 Lustenau; Druck: Hecht Druck, A-6971 Hard

3 INHALT VORWORT Wohnbauförderung. Wohnen für Selbstbewusste. 2 ÖKOLOGISCHER WOHNBAU Ökologischer Wohnbau. Trendsetter in Vorarlberg. 4 Neubau und Kauf. Die große Entscheidung. 10 NEUBAU UND KAUF Sanierung. Ökologisch und ökonomisch. 18 SANIERUNG Solaranlagen. Mit der Sonne heizen. 24 SOLARANLAGEN Wohnbeihilfe. Lebensqualität für alle. 28 WOHNBEIHILFE WEGE ZUM GLÜCK Wege zum Glück. Einfach zum Nachdenken. 36 WOHNBAUFIBEL 1

4 VORWORT Wohnbauförderung. Wichtig für die Menschen, die Umwelt und die Wirtschaft. LH Dr. Herbert Sausgruber Die Vorarlbergerinnen und Vorarlberger haben zum Wohnen seit jeher einen starken Bezug. Diese Tatsache wirkt sich sehr positiv auf unsere Lebensqualität aus: Die hohe, sozial ausgewogene Vorarlberger Wohnqualität ist dadurch längst zu einem wichtigen Standortfaktor für unsere Region geworden. Neben dem Hauptziel, den Menschen zu erschwinglichen Bedingungen entsprechenden Wohnraum zu bieten, spielen bei der Landes-Wohnbauförderung die Themen Energiesparen und moderne Architektur eine immer größere Rolle. Die ökologische Ausrichtung unserer Landes- Wohnbauförderung sowohl beim Neubau als auch bei der Wohnhaussanierung ist österreichweit beispielhaft. Durch die Förderungs-Schwerpunkte beim ökologischen Bauen setzen wir kräftige, nachhaltige Impulse für unsere Umwelt. Im Landesbudget sind für die Wohnbauförderung über 130 Millionen Euro vorgesehen. Mit den dadurch bewirkten Investitionen von über 540 Millionen Euro werden wichtige Impulse für die heimische Bauwirtschaft, für unser Gewerbe und vor allem für den Vorarlberger Arbeitsmarkt gesetzt. 2 WOHNBAUFIBEL

5 Wohnen für Selbstbewusste. VORWORT LR Manfred Rein Dies ist eine Einladung an alle Leserinnen und Leser, die Augen zu schließen und Tag zu träumen. Träumen Sie von Ihrem Traumpartner, Ihrer Traumfamilie. Träumen Sie vom unabhängigen Leben als Single oder von der Gründung Ihrer Senioren Wohngemeinschaft. Entwickeln Sie Ihre ganz persönlichen Ideen zum Thema Wohnen. Ich persönlich lege vorrangig Wert auf ökologische Baumaterialien, weil ich spüre, dass sich das Raumklima wesentlich auf mein Befinden auswirkt. Nach vielen Erfahrungen im Bereich Wohnen, nehme ich dieses Wohn-Bedürfnis ernst und fühle mich wohl! Kompromisse mache ich gerne in anderen Bereichen. Mit der Wohnbaufibel laden wir Sie ein, herauszufinden, welcher Wohntyp Sie sind. Stellen Sie Altes in Frage und entdecken Sie Ihre tatsächlichen Wohnbedürfnisse. Wir begleiten Sie gerne bei diesem Prozess und geben Ihnen Informationen, die mehr sind als Daten und Fakten. Es gibt viele Wege zum Wohn-Glück. In der Abteilung Wohnbauförderung erhalten Sie Unterstützung für Ihren Traum vom Wohnen. Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen für Ihr Vorhaben. WOHNBAUFIBEL 3

6 ÖKOLOGISCHER WOHNBAU 4 WOHNBAUFIBEL

7 Ökologischer Wohnbau. Trendsetter in Vorarlberg. ÖKOLOGISCHER WOHNBAU Neubauten und Sanierungen bieten die große Chance, bei den verwendeten Materialen, der Wahl der technischen Ausstattung und vor allem beim Energiehaushalt ökologische Überlegungen einfließen zu lassen. Durch den verantwortungsbewussten Umgang mit den vorhandenen Ressourcen und der Verwendung energetisch sinnvoller Materialien steigt die Wohnqualität und sinken die Erhaltungs- und Betriebskosten - speziell bei den Aufwendungen für Heizung und Warmwasser. Das Land Vorarlberg fördert ökologische Maßnahmen sowohl bei Sanierungen als auch bei Neubauten. Die Höhe der Förderung wird mit Hilfe eines Punktesystems ermittelt. Je nach erreichter Punkteanzahl wird Ihr Bauvorhaben der Ökostufe 1 oder Ökostufe 2 zugesprochen. Leben im Einklang mit der Natur ist für viele Vorarlberger ein bedeutender Wert. 85 Prozent aller eingereichten Bauvorhaben entsprechen den Richtlinien der Ökostufe 1. WOHNBAUFIBEL 5

8 ÖKOLOGISCHER WOHNBAU Öko-Punkte bringen bares Geld. Sammeln lohnt sich. Öko 1, Öko 2 und die Fördersätze für Passiv- und Niedrigenergiehäuser Für ökologischen Wohnbau gibt es neben der Regelförderung noch die Fördersätze Ökologie 1 (Öko 1) und Ökologie 2 (Öko 2) sowie die Förderungen für Passiv- und Niedrigenergiehäuser. Was wird bewertet? Bewertet werden die Bereiche Standort und Planung Materialwahl Energiebedarf Innenraum Haustechnik Ein einfaches Punktesystem dient der Bewertung. In jedem der genannten Bereiche können Öko-Punkte gesammelt werden. Eine vorgegebene Mindestpunktezahl ist Voraussetzung für die Ökologieförderung. Bitte beachten Sie: Die Einhaltung der Muss-Kriterien für den Ökologischen Wohnbau ist Voraussetzung für den Erhalt der Öko-Förderung. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, verlieren Sie den Anspruch auf mehr Landgeld, mitunter die gesamte Förderung. Moderne Heizungs- und Warmwassersysteme zeichnen sich durch hohe Effizienz und geringe Verbrauchswerte aus. Nur für die hier angeführten Heizungen oder Heizungskombinationen werden Öko-Punkte vergeben. Reine Elektro- und Kohleheizungen verhindern die Öko-Förderung. Als Grundbedingung für die ökologische Neubauförderung gelten folgende Grenzwerte (Muss-Kriterien): 60 kwh/m 2 /Jahr bei Eigenheimen 55 kwh/m 2 /Jahr bei Reihen- und Mehrwohnungshäusern Eine Verbesserung des Heizwärmebedarfs erhöht das Öko-Punkte-Konto. Bauteilsanierung und U-Wert Wie gut ein Bauteil die Wärme halten kann, hängt von seiner Dicke und den verwendeten Baustoffen ab. Die Kennzahl für dieses Wärmedämm-Vermögen ist der sogenannte U-Wert, der früher k-wert hieß. Bauteilsanierungen im Hüllbereich werden mit der Regelförderung gefördert, wenn folgende U-Werte erreicht werden: Fensterbauteil (Glas und Rahmen) <= 1,3 W /(m 2 K) Fensterverglasung <= 1,0 W /(m 2 K) Außenwand <= 0,3 W /(m 2 K) OG-Decke, Dach: <= 0,2 W /(m 2 K) Kellerdecke, Boden gegen Erdreich: <= 0,35 W /(m 2 K) Unser Tipp: Naturnahe Materialien tragen wesentlich zu einer guten Wohnatmosphäre bei. Legen Sie im Planungsstadium fest, welchen ökologischen Standard Ihr zukünftiges Heim haben soll. Angelika Pfanner Andreas Colle Margit Sigg 6 WOHNBAUFIBEL

9 ÖKOLOGISCHER WOHNBAU Bis zu 300 Öko-Punkte für ökologische Maßnahmen. Erhöhen Sie mit ökologischen Maßnahmen Ihr Öko-Punkte-Konto. Entnehmen Sie dem Maßnahmenkatalog die Punkte-Kriterien für Ihre persönliche Wahl. (Muss-Kriterium) Maßnahmenkatalog Kategorie Standort Energie- Material- Haus- Innen- Gesamt und Planung bedarf wahl technik raum Punkte Der Beratungsscheck für Althaussanierung: Nützen Sie die Energieberatung. Gerne unterstützen wir Sie bei bewilligtem Förderungsantrag mit einem Beratungsscheck im Wert von 300, Euro. Die darüber hinausgehenden Kosten können Sie als Sanierungsmaßnahmen geltend machen. Bei der Energieberatung informieren Sie Fachleute über die Berechnung Ihres Heizenergiebedarfs und führen eine ökologische Betrachtung durch. Weitere Fachinformationen erhalten Sie von den regionalen Energieberatungsstellen bei den Gemeinden und den Experten des Vorarlberger Energieinstituts. WOHNBAUFIBEL 7

10 ÖKOLOGISCHER WOHNBAU 8 WOHNBAUFIBEL

11 ÖKOLOGISCHER WOHNBAU Der Typenschein für ökologisches Bauen Der Gebäudeausweis gibt ähnlich wie der Typenschein beim Auto die Kennzahlen für ökologisches und energetisches Wohnen an. Er erleichtert in der Planungsphase das optimale Zusammenwirken aller ökologischen Maßnahmen. Die fünf Themenbereiche geben Auskunft über die Qualität des Standortes, der Gebäudehülle, des Energieträgers, der Materialien und des Innenraumes. Eine genaue Analyse des Bauvorhabens in der Planungsphase steigert vor allem die spätere Wohnqualität und -zufriedenheit. Der Gebäudeausweis fördert den achtsamen und klugen Umgang mit Ressourcen. Damit sind durchaus auch die finanziellen Aufwendungen gemeint. Denn eine effiziente Planung sichert die Qualität des Gebäudes und verringert die Folgekosten. WOHNBAUFIBEL 9

12 NEUBAU UND KAUF 10 WOHNBAUFIBEL

13 NEUBAU UND KAUF Neubau und Kauf. Die große Entscheidung. Der Neubau oder Kauf einer Wohnung oder eines Eigenheims steht auf der Wunschliste vieler Menschen ganz oben. Der persönliche und finanzielle Einsatz dafür ist zumeist enorm. Eine konkrete und selbstbewusste Planung ist für das Lebensglück und die Lebensqualität von entscheidender Bedeutung. Den Bau oder Kauf von Eigenheimen, Reihenhäusern und Eigentumswohnungen unterstützt das Land Vorarlberg mit einem langfristigen Darlehen, dem sogenannten Landgeld. Diese Förderung steht auch bei Wohnungserweiterungen und Zubauten zur Verfügung. Das Land fördert Mietwohnungen, die von gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften errichtet werden. Gemeinden erhalten für die Errichtung von Mietwohnungen und Betriebe für Dienstnehmerwohnungen Förderungsmittel. Das Team der Abteilung Wohnbauförderung hat die häufigsten Fragen zusammengestellt und aufbereitet. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Bauvorhaben! WOHNBAUFIBEL 11

14 NEUBAU UND KAUF Wer wird gefördert? Neubauförderungsdarlehen erhalten Privatpersonen für Eigenheime, Doppel- und Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, Dienstnehmerwohnungen, Zu-, Ein- und Umbauten, Wohnungserweiterungen Gemeinden für Mietwohnungen und Wohnheime Gemeinnützige Bauvereinigungen für Mietwohnungen, Wohnheime und Kaufanwartschaftswohnungen Juristische Personen und Personengesellschaften für Dienstnehmerwohnungen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen für Wohnheime Grundvoraussetzungen für Privatpersonen, damit sie die Wohnbauförderung erhalten: Österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte EU-Bürger bzw. EWR-Bürger Einhaltung der Einkommensgrenze Wohnungsbedarf Wohnort in den letzten drei Jahren war Vorarlberg Versteuerung des Einkommens in Österreich Bitte beachten Sie! Die gewerbliche Berechtigung des Bauträgers nach österreichischem Recht ist Voraussetzung für die Wohnbauförderung. Wenn Sie Zweifel hinsichtlich der Förderbarkeit des Bauvorhabens oder Fragen zum Wohnungskauf haben rufen Sie Tel. Nr / Gibt es eine Einkommensobergrenze für Förderungswerber? Die Wohnbauförderung ist an Einkommensobergrenzen gebunden. Wir haben hier für Sie die Eckdaten für die persönliche Einkommensberechnung zusammengestellt. Einkommensberechnung für Arbeitnehmer: Vom Jahresbruttobezug einschließlich aller Sonderzahlungen und Zuschüsse wird die Familienbeihilfe, gesetzliche Versicherungsbeiträge, der Wohnbauförderungsbeitrag, Kammerumlagen sowie die Lohnsteuer abgezogen. Dieser Betrag wird durch 12 Monate dividiert. Einkommensberechnung für Selbständige: Vorzeitige Abschreibungen und Investitionsrücklagen, Sonderausgaben werden dem Einkommen hinzugerechnet. Negative Einkünfte und Verlustvorträge können nicht berücksichtigt werden. Abgezogen wird die Einkommenssteuer sowie die genannten Beiträge bei den Unselbständigen. Als Einkommensnachweis gilt der Steuerbescheid bzw. der Jahreslohnzettel. Einkommensgrenzen pro Haushalt: 1 Person 2.100, 2 Personen 3.500, 3 Personen 3.650, 4 Personen 3.800, mehr als 4 Personen 4.000, 12 WOHNBAUFIBEL

15 Beispiel: Einkommensberechnung für Arbeitnehmer NEUBAU UND KAUF Berechnung des monatlichen Nettoeinkommens: Bruttobezüge ,00 Sozialversicherungsbeiträge, Kammerumlage und Wohnbauförderung 6.390,00 Einbehaltene Lohnsteuer 6.008,70 50 % der steuerfreien Bezüge gem ,00 : 2 = 144, ,00 Jahres-Nettoeinkommen ,30 Monatliches Nettoeinkommen ,30 : 12 = 2.019,78 Bitte beachten Sie! Diese Berechnung des Haushaltseinkommens gilt wenn im Einzelfall nicht anders angegeben für alle Förderungsmaßnahmen rund ums Bauen und Wohnen. 4 WOHNBAUFIBEL 13

16 NEUBAU UND KAUF Wann ist dringender Wohnungsbedarf gegeben? Eine Grundvoraussetzung für den Bezug des Neubau-Darlehens ist der Nachweis des Wohnungsbedarfs. Er wird für alle Personen angenommen, die kein Wohnobjekt im Eigentum besitzen oder über kein Wohnrecht verfügen. Wer bereits eine Wohnung besitzt, die für seine gegenwärtigen Verhältnisse zu klein ist, kann das volle Neubau- Darlehen erhalten, wenn er seine Wohnung an eine förderbare Person verkauft. Besitzer von zwei Wohnungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Bleibt das Objekt im Eigentum (auch bei Vermietung) reduziert sich die Förderung auf die Differenz der Wohnnutzflächen zwischen Alt- und Neuobjekt. Das neue Wohnobjekt muss um mindestens 15 m 2 größer sein als das vorherige Objekt. Wie groß und wie klein darf eine geförderte Wohnung sein? Die Mindestgröße einer geförderten Wohnung beträgt 30 m 2 Nutzfläche (Zimmer, Küche, Nasszelle). Kleinere Wohnungen werden nicht gefördert. Die maximale Wohnungsgröße hängt von der Anzahl der Bewohner ab: Bis zu einem Fünf-Personen-Haushalt darf die Nutzfläche 150 m 2 betragen. Ab einem Sechs-Personen-Haushalt bzw. einem vorliegenden Wohnrecht für die Eltern oder nahe Angehörige ist die Wohnnutzfläche mit 170 m 2 begrenzt. Wie wird das Neubau-Darlehen berechnet? Die Förderung richtet sich nach der Nutzflächenzahl und nach dem Ökologiestandard. Die Nutzflächenzahl errechnet sich aus dem Verhältnis von Nutzfläche zu Nettogrundfläche. Zur Nutzfläche zählen neben Zimmer, Küche und Nasszellen auch geschlossene Glasveranden und Wintergärten. Nicht zur Nutzfläche zählen alle Flächen mit einer geringeren Raumhöhe als 1,80 m, Treppen, Zwischenwände, offene Balkone, Terrassen sowie Kellerräume und Dachbodenräume, die nicht beheizt werden und deren Fenstergröße nicht mehr als 6 % der Bodenfläche ausmacht. Bei Wohnobjekten ohne Unterkellerung und Dachboden können ohne Auswirkungen auf die Nutzflächen-Obergrenze außerhalb der Wohnung für Lagerzwecke oder technische Nutzung zusätzlich Flächen von weniger als 30 m 2 gebaut werden. Gewerbliche Flächen, die den Charakter einer Wohnungsfläche haben, zählen bei der Ermittlung der Nutzflächenzahl mit. 14 WOHNBAUFIBEL

17 Wie viel Ökopunkte sind erforderlich? Folgende Mindestanzahl muss erreicht werden: Regelförderung Eigenheime und Reihenhäuser Mehrwohnungshäuser 40 Punkte 50 Punkte NEUBAU UND KAUF Öko 1 Eigenheime und Reihenhäuser Mehrwohnungshäuser 90 Punkte 100 Punkte Öko 2 Eigenheime und Reihenhäuser Mehrwohnungshäuser 140 Punkte + Barrierefreies Bauen 150 Punkte + Barrierefreies Bauen Barrierefreies Bauen bedeutet: Der Zugang zum Wohnungsobjekt muss stufenlos und schwellenfrei sein. Türen und Durchgänge müssen eine lichte Durchgangsbreite von 80 cm aufweisen. Auf der ersten Ebene des Wohnens muss eine kombinierte Nasszelle (WC und Dusche oder Bad) mit einem Wendekreis für Rollstuhlfahrer von 1,5 m vorhanden sein. Wie viel Quadratmeter werden gefördert? Folgende Nutzflächen können entsprechend der Personenanzahl berücksichtigt werden: 1 Person 80 m 2 2 Personen 100 m 2 3 Personen 120 m 2 4 und 5 Personen 130 m 2 ab 6 Personen 150 m 2 Das Darlehen richtet sich nach der Wohnnutzflächenzahl und dem Ökologiestandard: Regelförderung Ökologie1 Ökologie 2 Nutzflächenzahl bis 32,4 306, 350, 420, Nutzflächenzahl ab 32,5 355, 430, 520, Nutzflächenzahl ab , 440, 530, Nutzflächenzahl ab , 450, 540, Nutzflächenzahl ab , 460, 550, Nutzflächenzahl ab , 470, 560, Nutzflächenzahl ab , 480, 570, Nutzflächenzahl ab , 490, 580, Nutzflächenzahl ab , 500, 590, Nutzflächenzahl ab , 520, 615, Nutzflächenzahl ab , 540, 640, Nutzflächenzahl ab , 560, 665, Nutzflächenzahl ab , 580, 690, Nutzflächenzahl ab , 600, 715, Nutzflächenzahl ab , 620, 740, Nutzflächenzahl ab , 640, 765, Nutzflächenzahl ab , 660, 790, Nutzflächenzahl ab , 680, 815, Nutzflächenzahl ab , 700, 840, Nutzflächenzahl ab , 730, 870, Nutzflächenzahl ab , 760, 900, Nutzflächenzahl ab , 790, 930, Nutzflächenzahl ab , 820, 960, Nutzflächenzahl ab , 850, 990, Nutzflächenzahl ab , 880, 1.020, WOHNBAUFIBEL 15

18 NEUBAU UND KAUF Die Auszahlung des Neubauförderungsdarlehens richtet sich nach der Baufertigstellung: Rohbau und Dacheindeckung 60 % Bauvollendung/Bezug 40 % Neubau-Darlehen und mögliche Förderungen Zum Beispiel: Haushaltsgröße 3 Personen Gesamteinkommen 3.124, Tatsächliche Wohnnutzfläche 87 m 2 Förderbare Wohnnutzfläche 87 m 2 Grundstücksgröße (Bauland) m 2 Gesamt-Wohnnutzflächen der Wohnanlage 630 m 2 Nutzflächenzahl: Formel: 100 x Gesamt-Wohnnutzfläche: Netto-Grundfläche 100 x 630 : = 50,4 Die Nutzflächenzahl ist 50,4. Regelförderung Wird die Anlage auf ökologischer Sparflamme mit 50 Punkten ausgeführt, ergibt dies eine Regelförderung von 500, pro m 2 Förderfläche. Neubaudarlehen: 500, x 87 m 2 = , Ökologie 1 Die Anlage hat einen Heizwärmebedarf von 33 kwh/(m 2,a). Dies gibt 28 Öko-Punkte. Die Holzzentralheizung mit Niedertemperatur und die solare Warmwasserbereitung mit Heizungseinbindung bringen nochmals 45 Punkte. Bei den ökologischen Baumaßnahmen werden 31 Punkte erfüllt. Gesamt-Öko-Punkte: 104 Nutzflächenzahl: 50,4 Mindestanforderung für den Ökologiesatz 1 sind 100 Punkte. Fördersatz Ökologie 1: 730, Neubaudarlehen: 730, x 87 m 2 = gerundet , Ökologie 2 Der Heizwärmebedarf beträgt 24 kwh/(m 2 a,). Dies ergibt 55 Öko-Punkte. Zusätzlich zur obigen Ausführung wird eine Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung eingebaut, was 16 ÖkoPunkte ergibt. Ferner wird die Anlage voll barrierefrei ausgeführt. Insgesamt werden 155 Öko-Punkte erreicht. Gesamt-Öko-Punkte: 155 Nutzflächenzahl: 50,4 Mindestanforderung für den Ökolgiesatz 2 sind 150 Punkte und barrierefreie Ausführung. Fördersatz Ökologie 2: 870, Neubaudarlehen: 870, x 87 m 2 = gerundet , 16 WOHNBAUFIBEL

19 NEUBAU UND KAUF Wie hoch ist die Verzinsung des Darlehens und wie erfolgt die Rückzahlung? Mit Ausnahme der Mietwohnungen ist das Förderungsdarlehen wie folgt zu verzinsen und zu tilgen: 1. bis 5. Jahr Verzinsung 1,0 % Tilgung 0,5 % 6. bis 10. Jahr Verzinsung 1,5 % Tilgung 1,0 % 11. bis 15. Jahr Verzinsung 2,0 % Tilgung 2,5 % 16. bis 20. Jahr Verzinsung 3,0 % Tilgung 4,0 % ab dem 21. Jahr Verzinsung 4,0 % Tilgung 5,0 % Die Verzinsung beginnt mit der Auszahlung der ersten Rate. Das Darlehen ist durchschnittlich in 27 Jahren getilgt. Im Monat, der auf den Bezug des Wohnobjektes folgt, beginnt die Rückzahlung des Darlehens. Zur Festsetzung dieses Datums ist die Vorlage der Baufertigstellung oder der Meldezettel notwendig. Wo erhalten Sie Ihren Förderungsantrag? Antragsformulare erhalten sie bei der Wohnbauförderung in der Landesregierung, bei den Gemeindeämtern, bei Banken und Bauträgern. Dem Antrag sind Einkommens- und Staatsbürgerschaftsnachweis, Erklärung der derzeitigen Wohnsituation, Baubewilligungsbescheid, Bauplan, Kostenaufstellung, Finanzierungsplan und Grundbuchauszug beizulegen. Der Wohnungsbedarf ist vom Gemeindeamt zu bestätigen. Dietmar Brunner Angelika Laschanzky Dr. Wilfried Leimser Unser Tipp: Für den Erhalt der Wohnbauförderung gibt es grundlegende Muss-Bestimmungen. Dazu gehören der Nachweis des Wohnungsbedarfs und, dass Sie das Objekt dauerhaft selbst bewohnen. Klären Sie Unklarheiten bereits im Vorfeld ab. Wir sind gerne für Sie da: Telefon 05574/ WOHNBAUFIBEL 17

20 SANIERUNG 18 WOHNBAUFIBEL

21 SANIERUNG Sanierung. Ökologisch und ökonomisch. Haussanierungen sind ökologisch und ökonomisch wertvolle Beiträge zur Vorarlberger Wohnkultur. Architektur und Landschaftsgestaltung spiegeln die Sozial-Geschichte der Regionen, Talschaften und Orte wider und geben interessante Hinweise auf die Lebensführung unserer Vorfahren. Das Rheintalhaus um die Jahrhundertwende, Fachwerkhäuser als Ausdruck eines aufkeimenden Mittelstandes oder die ersten Versuche mit neuen Materialien und Formen zu Anfang der sechziger Jahre vermitteln uns Einblicke in das Lebensgefühl unserer Vorfahren. Die Pflege, Erhaltung und Nutzung von Häusern stiftet Identität für nachfolgende Generationen. Das Land Vorarlberg unterstützt Sanierungsmaßnahmen mit Zuschüssen für Darlehen oder wahlweise mit einem einmaligen Bargeldbetrag. Sie finden hier einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Haussanierung. Für detaillierte Auskünfte steht Ihnen das Team der Wohnbauförderung gerne zur Verfügung. WOHNBAUFIBEL 19

22 SANIERUNG Vorteil. Im täglichen Leben. Mehr Landgeld und geringere Heizkosten sind gute Argumente für ökologisches Sanieren. Im täglichen Leben zählen aber Kriterien wie gesundes Raumklima und Wohnqualität zu den wahren Vorteilen ökologisch orientierter Althaus-Sanierungen. Dank moderner Heizungssysteme, naturnaher Baumaterialien und hohem Umweltbewusstsein sind die Voraussetzungen für verantwortungsvolles Sanieren in Vorarlberg besonders gut. Das Land Vorarlberg fördert umweltgerechte Bauprojekte mit stark erhöhten Fördersätzen. Wer wird gefördert? Gefördert werden Privatpersonen, die ein mindestens 20 Jahre altes Gebäude sanieren, unabhängig davon, ob sie Eigentümer oder Mieter des Gebäudes sind. Voraussetzungen für die Förderung: Österreichische Staatsbürger, EU- oder EWR-Staatsbürger Aufenthalt während der letzten drei Jahre in Vorarlberg Andere Staatsangehörige: Seit 10 Jahren in Österreich wohnhaft, davon die letzten drei Jahre in Vorarlberg Versteuerung des Einkommens in Österreich Einkommensgrenze (netto) pro Haushalt: 1 Person 2.100, 2 Personen 3.500, 3 Personen 3.650, 4 Personen 3.800, 5 Personen und mehr 4.000, Das Einkommen der Kinder wird zu 50 % berücksichtigt. Zur Berechnung des Netto-Einkommens siehe Kapitel Neubau und Kauf, Seite13. Was wird gefördert? Gefördert werden Energiesparmaßnahmen, Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen, Holz- und Kunststofffenster, die schwermetall- und chlorfrei hergestellt werden. Weiters gibt es Fördergelder für Maler- und Tapezierarbeiten, welche durch die Sanierungsarbeiten ausgelöst werden sowie den Einbau von Kachelöfen als Primärheizung. Gebäude, die in der typischen Bauform der Errichterzeit erhalten sind (in der Regel vor 1900 erbaut), oder nach Sanierung den ursprünglichen Zustand der Epoche dokumentieren, gelten als erhaltenswerte Wohnhäuser. Die Bewertung des Gebäudes erfolgt durch den Wohnbauförderungsbeirat des Landes Vorarlberg. Bitte beachten Sie: Eigenleistungen, Kanalisierung sowie der Kauf von Haushaltsgeräten und Möbel können nicht als Sanierungsmaßnahmen anerkannt werden Neue Schwerpunktförderung: Ökologische Sanierung Altbauten verfügen über ein großes Energiesparpotential. Die Gebäudehülle von alten Häusern ist bildlich gesprochen oft so löchrig wie Schweizer Käse. Im Winter schleicht die Kälte durch undichte Fenster und schlecht gedämmte Decken in das Haus und macht das Wohnen ungemütlich. An schönen Tagen bleibt die Kraft der Sonne ungenützt. Solche Energieverschwendung muss nicht sein. Mit der neuen Schwerpunktförderung des Landes wird Energiesparen leicht gemacht. Zusätzlich erhalten umweltbewusste Bauleute einen Bargeldbetrag von 300, für die Energieberatung und die Erstellung eines Gebäudeausweises. 20 WOHNBAUFIBEL

23 Wie wird gefördert? SANIERUNG Bei Althaussanierungen können Sie zwischen Zuschüssen zu Sanierungsdarlehen und einem einmaligen Bargeldbetrag wählen. Variante 1: Darlehen Für anerkannte Sanierungsdarlehen werden pro , jährliche Zuschüsse über die Dauer von 10 Jahren gewährt: Eigenbedarf und Vermietung 1. Regelförderung 200, 2. Öko 1 Mit 90 Ökopunkten bei einem Einfamilienhaus, oder 100 Ökopunkte bei einem Mehrwohnungshaus 400, 3. Öko 2 a) Mit 140 Ökopunkten bei einem Einfamilienhaus, oder 150 Ökopunkte bei einem Mehrwohnungshaus 500, b) Erhaltenswerte Gebäude: 40 Ökopunkte bei einem Einfamilienhaus und 50 Ökopunkte bei einem Mehrwohnungshaus und einen Sanierungsaufwand außen von , 500, 4. Niedrigenergiehaus mit 175 Ökopunkten Heizwärmebedarf max. 25 kwh (m 2 /a) 600, Gebäude, die in der typischen Bauform der Errichterzeit erhalten sind (in der Regel vor 1900 erbaut), oder nach Sanierung den ursprünglichen Zustand der Epoche dokumentieren, gelten als erhaltenswerte Wohnhäuser. Die Bewertung des Gebäudes erfolgt durch den Wohnbauförderungsbeirat des Landes Vorarlberg. Variante 2: Bargeld Einmalige Bargeldbeträge für Althaussanierungen. Diese Zuschüsse verstehen sich pro , anerkannter Sanierungskosten. Eigenbedarf und Vermietung: 1. Regelförderung 1.000, 2. Öko 1 Mit 90 Ökopunkten bei einem Einfamilienhaus, oder 100 Ökopunkte bei einem Mehrwohnungshaus 2.000, 3. Öko 2 a) Mit 140 Ökopunkten bei einem Einfamilienhaus, oder 150 Ökopunkte bei einem Mehrwohnungshaus 2.500, b) Erhaltenswerte Gebäude: 40 Ökopunkte bei einem Einfamilienhaus und 50 Ökopunkte bei einem Mehrwohnungshaus und einen Sanierungsaufwand außen von , 2.500, 4. Niedrigenergiehaus mit 175 Ökopunkten Heizwärmebedarf max. 25 kwh (m 2 /a) 3.000, Wie hoch ist die Obergrenze der anerkannten Sanierungskosten? Die Obergrenze der anerkannten Sanierungskosten beträgt 800, pro m 2 tatsächlicher Nutzfläche. Bei Gebäuden und Wohnungen werden höchstens 130 m 2 Nutzfläche und bei Haushalten mit mindestens 6 Personen 150 m 2 Nutzfläche angerechnet. WOHNBAUFIBEL 21

24 SANIERUNG Wie erfolgen die Abrechnung und die Auszahlung? Bitte senden Sie nach Abschluss der Sanierungsarbeiten die Rechnungen und Zahlungsbelege an die Wohnbauförderung, wo die Abrechnung erfolgt. Eigenleistungen können leider nicht berücksichtigt werden. Wir überweisen die Zuschüsse halbjährlich an jenes Geldinstitut, bei dem Sie das Darlehen aufgenommen haben. Zum Beispiel. Eigenheim mit 130 m 2 Nutzfläche, Sanierungskosten , Anerkannte Baukosten , ( 800, pro m 2 Nutzfläche) Berechnung für Darlehens-Zuschüsse Regelförderung bei Ein- 200, pro , /Jahr haltung der U-Werte 200, - x 10,4 = 2.080, insgesamt in 10 Jahren , oder einmaliger Zuschuss 1.000, pro , 1.000, x 10,4 = , - Öko 1 Pro m 2 Nutzfläche und Jahr 400, pro , /Jahr bei mindestens 90 Öko-Punkten 400, x 10,4 = 4.160, insgesamt in 10 Jahren , oder einmaliger Zuschuss 2.000, pro , 2.000, x 10,4 = , Öko 2 Bei mindestens 140 Öko-Punkten 500, pro , /Jahr oder bei erhaltenswerten Wohnobjekten mit mindestens 40 Öko-Punkten 500, x 10,4 = 5.200, insgesamt in 10 Jahren , oder einmaliger Zuschuss 2.500, pro , 2.500, x 10,4 = , Wie lange werden Zuschüsse ausbezahlt? Die Darlehenslaufzeit muss mindestens 10 Jahre betragen. Der Zuschuss wird über den Zeitraum gleichbleibend halbjährlich ausbezahlt. Vorausgesetzt, die Zahlungsverpflichtungen werden erfüllt. Günter Dalpiaz Cornelia Gantner Elmar Rauch Unser Tipp: Der Gebäudeausweis gibt Auskunft über die ökologische Qualität des Gebäudes. Nutzen Sie den Beratungsscheck im Wert von 300 zur Analyse der Bausubstanz. Informieren Sie sich bei den regionalen Energieberatungsstellen oder im Internet unter: 22 WOHNBAUFIBEL

25 SANIERUNG Wo erhalten Sie Ihre Antragsformulare? Antragsformulare sind an folgenden Stellen erhältlich: Wohnbauförderung Gemeindeämter Geldinstitute Internet: Bei Darlehen müssen Sie den Antrag vor Baubeginn stellen. Bei Einmalzuschüssen dürfen die Rechnungen zwei Jahre alt sein. Es zählt das Rechnungsdatum. Bitte geben Sie die Antragsformulare im Gemeindeamt jener Gemeinde ab, in der sich das Gebäude befindet. Folgeanträge sind nach Ablauf einer Frist von drei Jahren möglich, sofern die Sanierungskostengrenze nicht schon erreicht wurde (Frist zwischen Endabrechnung und Neuansuchen). Für weitere Fragen steht Ihnen das Team der Wohnbauförderung gerne zur Verfügung Tel / WOHNBAUFIBEL 23

26 SOLARANLAGEN 24 WOHNBAUFIBEL

27 SOLARANLAGEN Solaranlagen. Mit der Sonne heizen. Vorarlberg verfügt mittlerweile über eine große Erfahrung und langjährige Praxis auf dem Gebiet erneuerbarer Energien. Solaranlagen gehören bei der Energiegewinnung für Warmwasser und Heizung zu den technisch modernsten und nachhaltigsten Lösungen - umweltfreundlich und unabhängig von den Ressourcen und Schwankungen des Energiemarktes. Sie sind ein wichtiger Beitrag für unsere Lebensqualität. Das Land Vorarlberg fördert Solaranlagen, die zur Warmwasseraufbereitung und Heizung für ganzjährig benutzte Wohnanlagen (Einfamilienhäuser, Mehrwohnungshäuser, Wohnanlagen) gebaut werden. Dieser Zuschuss steht Ihnen auch für im Selbstbau errichtete Anlagen zur Verfügung. Mit einer Solaranlage sammeln Sie wichtige Punkte für die Öko-Förderung. WOHNBAUFIBEL 25

28 SOLARANLAGEN Wer wird gefördert? Die Förderung steht allen Personen zur Verfügung und ist an keine Einkommensgrenze gebunden. Der Eigentümer oder Mieter muss das Wohnobjekt ganzjährig bewohnen. Wie wird gefördert? Solaranlagen werden mit einem einmaligen Direktzuschuss gefördert, der nicht zurückbezahlt werden muss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Bruttokollektorfläche und dem Grad der Heizungseinbindung. So viel kann gefördert werden: 1. Anlagen zur Warmwasserbereitung für Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage): Sockelförderung 1.091, plus Bruttokollektorfläche in m 2 73, Maximal 1.817, Mehrwohnungshäuser 25 % der Investitionskosten 2. Anlagen mit Raumheizung mit einer Jahresabdeckung zwischen 15 % und 20 % für Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage): Sockelförderung 1.454, plus Bruttokollektorfläche in m 2 73, Maximal 2.907, Mehrwohnungshäuser 30 % der Investitionskosten 3. Anlagen mit Raumheizung mit einer Jahresabdeckung über 20 % für Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage): Sockelförderung 2.181, plus Bruttokollektorfläche in m 2 73, Maximal 3.634, Mehrwohnungshäuser 30 % der Investitionskosten 26 WOHNBAUFIBEL

29 SOLARANLAGEN Mit der Förderungszusage erhalten Sie einen Servicescheck als finanziellen Wartungsbeitrag für die neue Solaranlage. Bis 20 m 2 Bruttokollektorfläche erhalten Sie einen Scheck über 110,. Bei einer Bruttokollektorfläche von mehr als 20 m 2 wird Ihnen ein Servicescheck in Höhe von 146, ausgestellt. Den Service muss ein Fachbetrieb innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme der Anlage durchführen. Welche Voraussetzungen bestehen für eine Förderung? Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist die Beratung vor der Errichtung der Solaranlage. Für Beratungen stehen folgende Ansprechpartner gerne zur Verfügung: Energiesparberater des Energieinstituts Vorarlberg in Dornbirn Vorarlberger Kraftwerke AG Illwerke Stadtwerke gewerblich befugte Unternehmer autorisierte Büros für Installationstechnik Weitere Voraussetzungen: Inbetriebnahmeprotokoll eines gewerblich befugten Unternehmens oder eines autorisierten Büros über die fachgerechte Ausführung der Solaranlage. Die Anlage muss mindestens zehn Jahre ab der Auszahlung des Direktzuschusses widmungsgemäß verwendet werden. Wo erhalten Sie Antragsformulare? Antragsformulare erhalten Sie im Gemeindeamt und im Landhaus bei der Wohnbauförderung. Abzugeben sind die Formulare im Gemeindeamt. WOHNBAUFIBEL 27

30 WOHNBEIHILFE 28 WOHNBAUFIBEL

31 WOHNBEIHILFE Wohnbeihilfe. Lebensqualität für alle. Die Wohnbeihilfe unterstützt Sie bei der Zahlung von Darlehen oder Mieten. Mehrere Faktoren sind für den Erhalt der Wohnbeihilfe entscheidend: Berücksichtigt werden die Höhe Ihres Einkommens, die Höhe Ihrer Miete, bzw. Ihrer monatlichen Wohnungsrückzahlungen, die Größe Ihrer Familie und die Größe Ihrer Wohnung. Sie können anhand der angeführten Richtlinien und der Tabelle konkret überprüfen, ob Sie Anspruch auf Wohnbeihilfe haben. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Team der Wohnbauförderung: 05574/ Wir sind gerne für Sie da. WOHNBAUFIBEL 29

32 WOHNBEIHILFE Wer bekommt Wohnbeihilfe? Grundvoraussetzungen: Österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte EU-Bürger bzw. EWR-Bürger Einhaltung der Einkommensgrenze Wohnungsbedarf In den letzten drei Jahren in Vorarlberg wohnhaft Wohnbeihilfe wird nicht gewährt, wenn die Rückzahlungen für ein Wohnbauförderungsdarlehn nicht vereinbarungsgemäß erfolgen. Wie wird die Wohnbeihilfe berechnet? Grundsätzlich errechnet sich die Wohnbeihilfe aus dem tatsächlichen Aufwand durch Miete oder Darlehensrückzahlungen abzüglich der zumutbaren Zahlungen für das Wohnobjekt. Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Nettoeinkommen Nettoeinkommen = Bruttogehalt inklusive Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgelder) abzüglich der Familienbeihilfe, Kinderabsetzbeträge, Sozialversicherung und Lohnsteuer. Das Jahreseinkommen wird durch zwölf (Monate) geteilt. Basis für die Berechnung der Wohnbeihilfe ist das Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Der Einkommensnachweis erfolgt mittels Jahreslohnzettel, Arbeitnehmerveranlagung bzw. letztem Steuerbescheid. Kranken-, Arbeitslosen- und Notstandshilfe, Unfallrenten sowie Kindergelder berücksichtigen wir ebenfalls als Einkommen. Lehrlingsentschädigungen von Minderjährigen zählen nur zur Hälfte zum Haushaltseinkommen. Pflegegelder werden nicht als Einkommen gerechnet. Leben mehrere Einkommensbezieher im selben Haushalt, müssen alle Einkommen offen gelegt werden. Anrechenbare Größe der Wohnung Zur Ermittlung der Wohnbeihilfe sind bei einer Person 50 m 2, bei zwei Personen 70 m 2, und für jede weitere Person zusätzlich 10 m 2 Wohnnutzfläche anrechenbar. Miete und Darlehens-Rückzahlungen bei Wohnungseigentum Die Berechnung der Wohnbeihilfe erfolgt auf Basis der Nettomiete inkl. MwSt. (ohne Betriebskosten). Bei gemeinnützigen Wohnbauten berücksichtigen wir die Miete inkl. MwSt., Zins und Tilgung der Hypothekardarlehen und der Eigenmittel des Vermieters, Kosten zur Wohnungserhaltung, die Ausfallsrücklage und die Verwaltungskosten. Berechnung der Wohnbeihilfe bei Wohnungseigentum: Alle Rückzahlungen, die der Finanzierung des Wohnobjektes dienen (einschließlich der Wohnbauförderung), werden zur Berechnung herangezogen. Ausgenommen sind die Betriebskosten. Unser Tipp: Wohnträume sind nicht immer finanzierbar, Wohnbedürfnisse aber schon. Die Antragsformulare für die Wohnbeihilfe erhalten Sie in den zuständigen Gemeindeämtern und bei der Wohnbauförderung in der Landesregierung. Für weitere Fragen sind wir gerne für Sie da: Telefon 05574/ Günter Allgäuer Peter Hinterauer Gudrun Gasser 30 WOHNBAUFIBEL

33 WOHNBEIHILFE Generell werden maximal 5,82 pro m 2 Nutzfläche anerkannt. Beispiel 1 Beispiel 2 1 Person 4-köpfige Familie Einkommen 900, Einkommen 1.400, Mietwohnung 60 m 2 Eigentumswohnung: 100 m 2 Miete 291, Rückzahlungen: 654, Miete auf 50 m 2 (1 Person) umgerechnet: 242,50 Rückzahlungen auf Obergrenze (90 m 2 x 5,82) umgerechnet: 523,80 9 % des Einkommens sind für Miet- und Rückzahlungen anrechenbar (siehe Tabelle Seite 33): 17% des Familieneinkommens sind für Miet- und 81, Rückzahlungen anrechenbar (siehe Tabelle Seite 33): 238, Die Differenz zum tatsächlichen Aufwand = die Wohnbeihilfe: 161,50 Die Differenz zum tatsächlichen Aufwand = die Wohnbeihilfe: 285,80 Wo erhalten Sie die Antragsformulare? Antragsformulare erhalten Sie bei der Wohnbauförderung in der Landesregierung und bei den Gemeindeämtern. Bitte legen Sie Ihrem Antrag die Mietbestätigung und den Mietvertrag, Rückzahlungsnachweis, Einkommensnachweis und den Staatsbürgerschaftsnachweis bei. Die Antragsformulare müssen im Gemeindeamt des Wohnsitzes abgegeben werden. WOHNBAUFIBEL 31

34 WOHNBAUFIBEL 32 WOHNBAUFIBEL

35 Zumutbarer Wohnungsaufwand in Prozent des Familieneinkommens WOHNBAUFIBEL Prozent des Anzahl der Familienmitglieder Familieneinkommens % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % WOHNBAUFIBEL 33

36 Haben Sie noch Fragen? LEITUNG SEKRETERIAT ALTHAUSSANIERUNG NEUBAU INFORMATION WOHNBEIHILFE Dr. Wilfried Bertsch Günter Dalpiaz Angelika Laschanzky Anna Kresser Gerhard Sulzbacher Konrad Fessler Cornelia Gantner Dietmar Brunner Herma Matt Gudrun Gasser Iris Malang Rene Reiter Dr. Wilfried Leimser Eveline Schwärzler Günter Allgäuer Elmar Rauch Ing. Dieter Amann Helga Kühr Sabrina Schertler Wir geben Ihnen gerne Auskunft. Telefon / Angelika Pfanner Mag. Karl Ladenhauf Silvia Gugele 34 WOHNBAUFIBEL Andreas Colle Margit Sigg Peter Hinterauer

37 Beratung und Adressen Energieberatungsstellen des Energieinstitutes Vorarlberg Energieberatung Hinterwald Gemeindeamt Bezau, Telefon 05514/ , Sprechstunden jeden 1. und 3. Mittwoch, bis Uhr Energieberatung Vorder-/Mittelwald Gemeindeamt Lingenau, Telefon 05513/ , Sprechstunden jeden Dienstag, bis Uhr Energieberatung Kleinwalsertal Telefonische Beratung 05513/646-14, jeden Dienstag bis Uhr Energieberatung Leiblachtal Wirtschaftshof der Gemeinde Lochau, Hoferstr. 5, Telefon 05574/53115, Sprechstunden jeden Dienstag, bis Uhr Energieberatung Bregenz Umweltamt, Belruptstraße 1, Telefon 05574/ , Sprechstunden gegen Voranmeldung Energieberatung Hard Rathaus, Marktstraße 18, Telefon 05574/697-61, Sprechstunden jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat, bis Uhr Energieberatung Hofsteig Ökowerkstatt Wolfurt, Unterlinden 12, Telefon 05574/76580, Sprechstunden jeden Mittwoch, bis Uhr Energieberatung Rheindelta Lustenau: Rathaus/Bauamt, Rathausstr. 1, UG, Zimmer II Telefon 05577/ , Sprechstunden jeden Dienstag im Monat, bis Uhr Energieberatung Dornbirn Altes Rathaus, Rathausplatz 3, 2. OG, Zi. 229, Telefon 05572/ , Sprechstunden jeden Dienstag und Donnerstag, bis Uhr Energieberatung Vorderland Vereinshaus Rankweil, Untere Bahnhofstraße 10, Telefon 05522/47243, Sprechstunden jeden Dienstag, bis Uhr, Telefonische Voranmeldung möglich, Bürgerservice Marktgemeinde Rankweil, Telefon 05522/ Energieberatung Feldkirch Rathaus, Bürgerservice, Schmiedgasse 1-3, Telefon 05522/ , Sprechstunden jeden Dienstag, bis Uhr Energieberatung Walgau Wolfhaus Bazulstr. 2, Nenzing, Postfach 47, Telefon 05525/ , Sprechstunden jeden Mittwoch, bis Uhr Energieberatung Bludenz Alte Musikschule, Rathausgasse 12, 3. Stock, Bludenz, Telefon 05552/68334, Sprechstunden jeden Dienstag, bis Uhr Energieberatung Montafon Stand Montafon, Montafonerstraße 21, Schruns, Telefon 05556/ , Sprechstunden jeden 1. und 3. Montag im Monat, bis Uhr Großes Walsertal Biosphärenparkbüro, Thüringerberg, Telefon 05550/20360, jeden 1. und 3. Dienstag, bis Uhr Fachgruppe Technische Büros Wirtschaftskammer Vorarlberg, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch, Telefon 05522/ , Energieinstitut Vorarlberg Competencecenter CCD, Stadtstraße 33, 6850 Dornbirn, Telefon 05572/ Energieberatung Hohenems Amt der Stadt Hohenems, Bürgerservicestelle-Rathaus, EG, Kaiser-Franz-Joseph-Str. 6, Telefon 05576/ , Sprechstunden jeden 1. und 3. Montag im Monat, bis Uhr Energieberatung Kummenberg Gemeindeamt Götzis, Telefon 05523/ , Sprechstunden jeden Dienstag, bis Uhr WOHNBAUFIBEL 35

38 EINFACH ZUM NACHDENKEN Wege zum Glück. Der Traum vom Wohnen ist immer auch der Traum vom Leben. Allgemeine Vorstellungen darüber wie etwas sein muss geben eigenen Ideen und Lebensentwürfen wenig Raum. Wir laden Sie ein, Ihren Standpunkt zu überprüfen und das Thema Wohnen mit neuen Augen zu sehen. Der Kauf oder Neubau des eigenen Heims ist für beinahe alle die größte Investition, die sie im Laufe ihres Lebens tätigen. Sie investieren Geld, Arbeitskraft, Wissen, Phantasie und Kreativität. Sie gehen Verpflichtungen ein und binden sich für viele Jahre. Welche Wohnform Sie wählen, beeinflusst in weitreichendem Ausmaß Ihre Lebensform und Ihr Lebensglück. Bürden Sie sich keine Lasten auf für etwas, das Ihren Wohnbedürfnissen vielleicht gar nicht entspricht. Schaffen Sie sich den Wohnraum, in dem Sie sich wohlfühlen. 36 WOHNBAUFIBEL

Wohnbauförderung Vorarlberg

Wohnbauförderung Vorarlberg Lebensraum Vorarlberg. Wohnen für Generationen. Wohnbauförderung Vorarlberg Wohnbaufibel 2006 Hinweis: Entscheidend für die Vergabe von Fördergeldern sind die von der Regierung beschlossenen Wohnbauförderungs-Richtlinien.

Mehr

Wohnbauförderung Vorarlberg

Wohnbauförderung Vorarlberg Lebensraum Vorarlberg. Wohnen für Generationen. Wohnbauförderung Vorarlberg Wohnbaufibel 2006 Hinweis: Entscheidend für die Vergabe von Fördergeldern sind die von der Regierung beschlossenen Wohnbauförderungs-Richtlinien.

Mehr

www.immolife.at Wohnbauförderung Vorarlberg 1) NEUBAUFÖRDERUNGEN IN VORARLBERG

www.immolife.at Wohnbauförderung Vorarlberg 1) NEUBAUFÖRDERUNGEN IN VORARLBERG Wohnbauförderung Vorarlberg 1) NEUBAUFÖRDERUNGEN IN VORARLBERG WER UND WAS WIRD GEFÖRDERT? Neubau-Darlehen erhalten: Privatpersonen für Eigenheime, Doppel- und Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, Dienstnehmerwohnungen,

Mehr

Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Tirol

Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Tirol Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Tirol 1. Sie haben Anspruch auf Wohnbauförderung Der Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger sein oder ein gleichgestellter Ausländer (z.

Mehr

Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Salzburg

Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Salzburg Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Salzburg 1. Sie haben Anspruch auf Wohnbauförderung Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellter Ausländer sein (z. B. EU-Bürger).

Mehr

Wohnbaufondsrichtlinien 2007

Wohnbaufondsrichtlinien 2007 Wohnbaufondsrichtlinien 2007 I. Abschnitt 1 Förderungen (1) Die Förderung aus Mitteln des Landeswohnbaufonds besteht a) in der Gewährung zinsbegünstigter Darlehen zur 1. Errichtung (Ankauf) oder Sanierung

Mehr

Wohnbaufondsrichtlinien 2008

Wohnbaufondsrichtlinien 2008 Wohnbaufondsrichtlinien 2008 I. Abschnitt 1 Förderungen Die Förderung aus Mitteln des Landeswohnbaufonds besteht a) in der Gewährung zinsbegünstigter Darlehen zur 1. Errichtung von Wohnungen durch Zu-,

Mehr

Wohnbauförderung Vorarlberg

Wohnbauförderung Vorarlberg Lebensraum Vorarlberg. Ganz schön passiv. Das neue Wohnen. Wohnbauförderung Vorarlberg Wohnbaufibel 2007 Hinweis: Entscheidend für die Vergabe von Fördergeldern sind die von der Regierung beschlossenen

Mehr

GHS Ti-0342 Wohnanlage. Aldrans Römerfeld d, 3. BA

GHS Ti-0342 Wohnanlage. Aldrans Römerfeld d, 3. BA GHS Ti-0342 Wohnanlage Aldrans Römerfeld d, 3. BA Finanzierung und Kosten Innsbruck, am 16.04.2019 1. Wohnbauförderung Kriterien Angemessene Wohnnutzflächen Haushaltsgröße Die Wohnungen dürfen nur an förderungswürdige

Mehr

GHS Ti-0366 Wohnanlage Schwendau. Finanzierung und Kosten

GHS Ti-0366 Wohnanlage Schwendau. Finanzierung und Kosten GHS Ti-0366 Wohnanlage Schwendau Innsbruck, am 12.04.2017 1. Wohnbauförderung Kriterien Angemessene Wohnnutzflächen Haushaltsgröße Die Wohnungen dürfen nur an förderungswürdige Personen, welche nachstehende

Mehr

Wohnbaufondsrichtlinien 2006

Wohnbaufondsrichtlinien 2006 Wohnbaufondsrichtlinien 2006 I. Abschnitt 1 Förderungen (1) Die Förderung aus Mitteln des Landeswohnbaufonds besteht a) in der Gewährung zinsbegünstigter Darlehen zur 1. Errichtung (Ankauf) oder Sanierung

Mehr

Alarmanlagen für Eigenheime, Eigentums- und Mietwohnungen WOHNBAUFÖRDERUNG. Wohnbau Landesregierung Oberösterreich.

Alarmanlagen für Eigenheime, Eigentums- und Mietwohnungen WOHNBAUFÖRDERUNG. Wohnbau Landesregierung Oberösterreich. WOHNBAUFÖRDERUNG Alarmanlagen für Eigenheime, Eigentums- und Mietwohnungen Stand: November 2018 www.land-oberoesterreich.gv.at Wohnbau Landesregierung Oberösterreich IMPRESSUM: Medieninhaber und Herausgeber:

Mehr

Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Niederösterreich

Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Niederösterreich Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Niederösterreich So haben Sie Anspruch auf Wohnbauförderung Der Förderungswerber muss ein österreichischer Staatsbürger bzw. ein gleichgestellter Ausländer

Mehr

Zusammenfassung Wohnbauförderung 2012

Zusammenfassung Wohnbauförderung 2012 Zusammenfassung Wohnbauförderung 2012 Inhalt 1. Neubau oder Ersterwerb 2. Wohnhaussanierung 3. Ökobonusförderung Förderstelle Abteilung Wohnbauförderung Landhaus 1 Eduard Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck

Mehr

1)WOHNBAUFÖRDERUNG FÜR DIE ERRICHTUNG EINES EIGENHEIMES ODER DEN ERSTERWERB EINER EIGENTUMSWOHNUNG.

1)WOHNBAUFÖRDERUNG FÜR DIE ERRICHTUNG EINES EIGENHEIMES ODER DEN ERSTERWERB EINER EIGENTUMSWOHNUNG. WOHNBAUFÖRDERUNG TIROL Diese Seiten sollen Ihnen den Weg durch den Förderungsdschungel erleichtern. Auf den nächsten Seiten erfahren Sie, wie Sie zur maximalen Förderung durch das Land Tirol kommen. Die

Mehr

Bauen / Kaufen Wohnen ist Heimat Leistbares Wohnen für Generationen 2016/2017

Bauen / Kaufen Wohnen ist Heimat Leistbares Wohnen für Generationen 2016/2017 Bauen / Kaufen Wohnen ist Heimat Leistbares Wohnen für Generationen 2016/2017 Bauen / Kaufen Vorarlberg 1 Wohnen mit Weitblick Sie wollen ein Eigenheim bauen oder eine Wohnung kaufen? Und stehen vor der

Mehr

Bauen / Kaufen. Wohnen ist Heimat - Leistbares Wohnen für Generationen 2018/19

Bauen / Kaufen. Wohnen ist Heimat - Leistbares Wohnen für Generationen 2018/19 Wohnen ist Heimat - Leistbares Wohnen für Generationen 2018/19 Bauen / Kaufen 2 BAUEN / KAUFEN Wohnen mit Weitblick Sie wollen ein Eigenheim bauen oder eine Wohnung kaufen? Und stehen vor der Frage, wie

Mehr

Wohnbaufondsrichtlinien 2009/2010

Wohnbaufondsrichtlinien 2009/2010 Wohnbaufondsrichtlinien 2009/2010 1 Förderungen Die Förderung aus Mitteln des Landeswohnbaufonds besteht a) in der Gewährung zinsbegünstigter Darlehen zur 1. Errichtung von Wohnungen durch Zu-, Ein-, Umbauten

Mehr

BEIHILFE Ld]cZc ^hi =Z^bVi Ä AZ^hiWVgZh Ld]cZc [ g <ZcZgVi^dcZc# '%%. 1

BEIHILFE Ld]cZc ^hi =Z^bVi Ä AZ^hiWVgZh Ld]cZc [ g <ZcZgVi^dcZc# '%%. 1 BEIHILFE 1 Das Leben meint es nicht nur gut mit uns. Immer wieder geraten Menschen in Not, sei es durch überraschende Schicksalsschläge, Trennungen oder Arbeitslosigkeit. In solchen Situationen reicht

Mehr

Schönberg. Schönberger Hof

Schönberg. Schönberger Hof ... hier bin ich daheim. www.we-tirol.at ... hier bin ich daheim. Wohnungseigentum ist seit über 60 Jahren ein starker und zuverlässiger Partner von über 110 Tiroler Gemeinden. Zahlreiche Projekte im Bereich

Mehr

Beispiele zur Berechnung der Wohnbeihilfe:

Beispiele zur Berechnung der Wohnbeihilfe: Beispiele zur Berechnung der Wohnbeihilfe: Für die Wohnbeihilfeberechnung stellt nicht der gesamte von Ihnen zu entrichtende Mietzins den Wohnungsaufwand dar. So werden für die Wohnbeihilfeberechnung nicht

Mehr

3 Berechnung des zumutbaren und anrechenbaren Wohnungsaufwandes für Mietwohnungen

3 Berechnung des zumutbaren und anrechenbaren Wohnungsaufwandes für Mietwohnungen Bundesland Steiermark Titel Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Oktober 2006, mit der die Gewährung von Wohnbeihilfe geregelt wird (Wohnbeihilfenverordnung) Stammfassung: LGBl. Nr. 122/2006

Mehr

122. Artikel 1. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom, mit der die Gewährung von Wohnbeihilfe geregelt wird - Wohnbeihilfenverordnung

122. Artikel 1. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom, mit der die Gewährung von Wohnbeihilfe geregelt wird - Wohnbeihilfenverordnung 122. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Oktober 2006 mit der die Gewährung von Wohnbeihilfe geregelt (Wohnbeihilfenverordnung) und die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz

Mehr

Hier bin ich daheim. we-tirol.at. Alle Generationen unter einem Dach. Sozialer Wohnpark Mieders

Hier bin ich daheim. we-tirol.at. Alle Generationen unter einem Dach. Sozialer Wohnpark Mieders Hier bin ich daheim. we-tirol.at Alle Generationen unter einem Dach. Sozialer Wohnpark Mieders 2 3 Hier bin ich daheim. Die Wohnungseigentum: Größter privater gemeinnütziger Wohnbauträger. Ihr Ansprechpartner

Mehr

Richtlinien für die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen aus Mitteln des Wohnbaufonds für das Land Vorarlberg (Wohnbaufondsrichtlinien 1999)

Richtlinien für die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen aus Mitteln des Wohnbaufonds für das Land Vorarlberg (Wohnbaufondsrichtlinien 1999) Richtlinien für die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen aus Mitteln des Wohnbaufonds für das Land Vorarlberg (Wohnbaufondsrichtlinien 1999) 1 Förderungen (1) Die Förderung aus Mitteln des Landeswohnbaufonds

Mehr

betreutes wohnen lebensqualität in den eigenen vier wänden bis ins hohe alter

betreutes wohnen lebensqualität in den eigenen vier wänden bis ins hohe alter lebensqualität in den eigenen vier wänden bis ins hohe alter Stand: 01.05.2017 www.noe.gv.at 1 Inhaltsverzeichnis: Betreutes Wohnen Zuhause in den eigenen vier Wänden Eigenheim... 6 Eigenheimsanierung...

Mehr

Sanieren Wohnen ist Heimat Leistbares Wohnen für Generationen 2017

Sanieren Wohnen ist Heimat Leistbares Wohnen für Generationen 2017 Sanieren Wohnen ist Heimat Leistbares Wohnen für Generationen 2017 Sanieren Vorarlberg 1 Wohnen mit Weitblick Sie wollen ein altes Haus sanieren? Und stehen vor der Frage, wie Sie Ihr Zuhause finanzieren

Mehr

Förderungen für Private

Förderungen für Private Herzlich Willkommen Förderungen für Private Direktförderungen Sanierungsscheck Wohnbauförderung Wohnhaussanierung Land Kärnten - Vor-Ort-Energieberatung Privathaushalte werden von der Kärntner Landesregierung

Mehr

Wohnen und Bedarfsdeckung. Wohnen und Beschäftigung. für Eigenheime, Eigentums und Mietwohnungen

Wohnen und Bedarfsdeckung. Wohnen und Beschäftigung. für Eigenheime, Eigentums und Mietwohnungen Wohnbau Wohnen und Bedarfsdeckung Die Zahl der Einpersonenhaushalte steigt weiter an, was in erster Linie auf die hohe Zunahme Alleinlebender im jüngeren und mittleren Erwachsenenalter zurückzuführen ist.

Mehr

WOHNBAUFÖRDERUNG KÄRNTEN

WOHNBAUFÖRDERUNG KÄRNTEN Der Energie Spar 1000er Eine Initiative der Kärntner Landesregierung Wer erhält den Energie Spar 1000er? Österreichische Staatsbürger, die Besitzer eines Eigenheims mit Standort in Kärnten sind. Wann wird

Mehr

Förderung von Komfortlüftungen in der Steiermark Sanierung EFH

Förderung von Komfortlüftungen in der Steiermark Sanierung EFH Förderung von Komfortlüftungen in der Steiermark Sanierung EFH Jänner 2019 Inhalt 1. Übersicht Steiermark - Sanierung EFH 2. Bestimmungen kleine Sanierung 3. Bestimmungen umfassende energetische Sanierung

Mehr

Wohnbeihilfe. Wohnen ist Heimat - Leistbares Wohnen für Generationen 2019

Wohnbeihilfe. Wohnen ist Heimat - Leistbares Wohnen für Generationen 2019 Wohnen ist Heimat - Leistbares Wohnen für Generationen 2019 Wohnbeihilfe 2 WOHNBEIHILFE Wohnen für alle leistbar und sozial gerecht Die Wohnbeihilfe ist eine wichtige Säule der Wohnbaupolitik des Landes

Mehr

Solarwärme ist CO 2 -frei und schadstofffrei, also absolut umweltfreundlich.

Solarwärme ist CO 2 -frei und schadstofffrei, also absolut umweltfreundlich. Infos zu Solarenergie Solaranlagen Die Sonne ist ein Geschenk der Natur. Sie scheint für alle. Die Kraft der Sonne ist unerschöpflich und steht uneingeschränkt zur Verfügung. Jeder kann die Sonnenenergie

Mehr

Mitantragssteller/Mitantragsstellerin ist Titel: Vorname: Nachname: Bisheriger Nachname:

Mitantragssteller/Mitantragsstellerin ist Titel: Vorname: Nachname: Bisheriger Nachname: Eingangsstempel des Landes: Bei Änderungen gegenüber dem Antrag: Bestätigung der Gemeinde: Das Gebäude ist älter als 20 Jahre Es handelt sich nach dem Baugesetz um ein freies Bauvorhaben Amt der Vorarlberger

Mehr

ANSUCHEN um FÖRDERUNG von WÄRMEPUMPE - SOLARANLAGE - FERNWÄRME

ANSUCHEN um FÖRDERUNG von WÄRMEPUMPE - SOLARANLAGE - FERNWÄRME Gebührenfrei gemäß 14 TP 6 Abs. 5 Z. 18 Gebührengesetz i.d.f. BGBI.Nr. 407/1988 November 1999 An das Amt der Oö.Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung Harrachstr. 16a 4010 Linz Kundendienststunden:

Mehr

Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Wien

Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Wien Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Wien 1. Sie haben Anspruch auf Wohnbauförderung Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellter Ausländer sein (z. B. EU-Bürger).

Mehr

Informationen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in leichter Sprache (gültig ab Jänner 2017)

Informationen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in leichter Sprache (gültig ab Jänner 2017) Informationen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in leichter Sprache (gültig ab Jänner 2017) 1. Was ist die Bedarfsorientierte Mindestsicherung? Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist eine Unterstützung

Mehr

HYPO Sanierungsdarlehen

HYPO Sanierungsdarlehen Sie möchten endlich Ihren Traum vom ausgebauten Dachgeschoß verwirklichen, Ihr Haus sanieren oder energiesparende Maßnahmen realisieren? Ob für die Sanierung von Häusern bis zu drei Wohnungen, Miet- und

Mehr

Energieausweis. Energiebilanz ziehen! Wie viel Heizenergie verbraucht ein Gebäude? Ob Haus oder Wohnung, der Energieausweis schafft Klarheit.

Energieausweis. Energiebilanz ziehen! Wie viel Heizenergie verbraucht ein Gebäude? Ob Haus oder Wohnung, der Energieausweis schafft Klarheit. Energieausweis Energiebilanz ziehen! Wie viel Heizenergie verbraucht ein Gebäude? Ob Haus oder Wohnung, der Energieausweis schafft Klarheit. Tirol A++ Unsere Energiezukunft für eine gesunde Umwelt und

Mehr

HYPO Sanierungsdarlehen

HYPO Sanierungsdarlehen Sie möchten endlich Ihren Traum vom ausgebauten Dachgeschoß verwirklichen, Ihr Haus sanieren oder energiesparende Maßnahmen realisieren? Ob für die Sanierung von Häusern bis zu drei Wohnungen, Miet- und

Mehr

ANTRAG auf Gewährung einer WOHNSTARTHILFE

ANTRAG auf Gewährung einer WOHNSTARTHILFE An die Stadtgemeinde Enns Hauptplatz 11 4470 Enns ANTRAG auf Gewährung einer WOHNSTARTHILFE Antragsteller: Adresse: Telefon: Unter Zugrundelegung des Gemeinderatsbeschlusses vom 17. Februar 2000 wird die

Mehr

Wohnbeihilfe Wohnen ist Heimat Leistbares Wohnen für Generationen 2017

Wohnbeihilfe Wohnen ist Heimat Leistbares Wohnen für Generationen 2017 Wohnbeihilfe Wohnen ist Heimat Leistbares Wohnen für Generationen 2017 Wohnbeihilfe Vorarlberg 1 Wohnen für alle leistbar und sozial gerecht Die Wohnbeihilfe ist eine wichtige Säule der Wohnbaupolitik

Mehr

Förderungen des Wohnbauressorts

Förderungen des Wohnbauressorts Förderungen des Wohnbauressorts FÖRDERFÄLLE 2009/2010 Anzahl der geförderten Wohneinheiten/Bezieher/Haushalte 2000-2009 2009 Neubau Mietwohnungen 2.686 18.811 Eigentumswohnungen 410 3.651 Eigenheime 3.500

Mehr

betreutes wohnen wohnbauförderung betreutes wohnen Stand:

betreutes wohnen wohnbauförderung betreutes wohnen  Stand: wohnbauförderung Stand: 01. 07. 2016 www.noe-betreuteswohnen.at 1 Inhaltsverzeichnis: Betreutes Wohnen Zuhause in den eigenen vier Wänden Eigenheim... 6 Eigenheimsanierung... 7 Betreutes Wohnen im Wohnungsbau

Mehr

Wohnbauförderung Vorarlberg

Wohnbauförderung Vorarlberg Wohnbaufibel 2008 Wohnbauförderung Vorarlberg Sanieren. Bauen. Wohnen. Mehr Landgeld für Sanierung und ökologischen Wohnbau. Inhalt 01 02 Vorwort Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber Landesrat Manfred

Mehr

NÖ BAUGEWERBETAG Forcierung der regionalen Wirtschaft durch Fördermodelle

NÖ BAUGEWERBETAG Forcierung der regionalen Wirtschaft durch Fördermodelle NÖ BAUGEWERBETAG 2016 (11. November 2016) Forcierung der regionalen Wirtschaft durch Fördermodelle Einführungsvortrag Univ. Prof. Dipl. Ing. Dr. Andreas Kropik (Bauwirtschaftliche Beratung GmbH / TU Wien)

Mehr

Wohnbeihilfe. Wohnen ist Heimat - Leistbares Wohnen für Generationen 2018

Wohnbeihilfe. Wohnen ist Heimat - Leistbares Wohnen für Generationen 2018 Wohnen ist Heimat - Leistbares Wohnen für Generationen 2018 Wohnbeihilfe 2 WOHNBEIHILFE Wohnen für alle leistbar und sozial gerecht Die Wohnbeihilfe ist eine wichtige Säule der Wohnbaupolitik des Landes

Mehr

" Leistbares Wohnen in allen Regionen Vorarlbergs Wohnbauförderung setzt auch im Jahr 2013 starke Impulse"

 Leistbares Wohnen in allen Regionen Vorarlbergs Wohnbauförderung setzt auch im Jahr 2013 starke Impulse Pressefoyer Dienstag, 11. Dezember 2012 " Leistbares Wohnen in allen Regionen Vorarlbergs Wohnbauförderung setzt auch im Jahr 2013 starke Impulse" mit Landeshauptmann Mag. Markus Wallner Landesstatthalter

Mehr

SANIEREN BAUEN KAUFEN BEIHILFE ENERGIE WOHNBAUFÖRDERUNG

SANIEREN BAUEN KAUFEN BEIHILFE ENERGIE WOHNBAUFÖRDERUNG SANIEREN BAUEN KAUFEN BEIHILFE ENERGIE WOHNBAUFÖRDERUNG UMWELT SICHERHEIT LEBENSRAUM FREIRAUM GENERATIONEN EFFIZIENZ VERANTWORTUNG ÖKOLOGIE Leistbar wohnen, ökologisch bauen, barrierefrei leben. Wenn sich

Mehr

RICHTLINIEN für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Energiesparmaßnahmen der Stadt Starnberg

RICHTLINIEN für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Energiesparmaßnahmen der Stadt Starnberg RICHTLINIEN für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Energiesparmaßnahmen der Stadt Starnberg 1. Ziel und Anwendungsbereich Ziel des Förderprogramms ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen

Mehr

Wallern/Urbarialgasse

Wallern/Urbarialgasse 12 geförderte Mietwohnungen ohne Eigentumsoption HWB 28 kwh fgee 0,65 Baubeginn: Frühjahr 2016 Voraussichtliche Fertigstellung: Sommer 2017 Beratung und Verkauf EBSG 7033 Pöttsching, Amtsgebäude 1 Frau

Mehr

Weil wir wissen, wie wertvoll die natürlichste Energie der Welt ist. WOHNBAUFÖRDERUNG SOLAR-/WÄRMEPUMPENANLAGEN. Lach dir die Sonne an. 4.

Weil wir wissen, wie wertvoll die natürlichste Energie der Welt ist. WOHNBAUFÖRDERUNG SOLAR-/WÄRMEPUMPENANLAGEN. Lach dir die Sonne an. 4. Weil wir wissen, wie wertvoll die natürlichste Energie der Welt ist. SOLAR-/WÄRMEPUMPENANLAGEN Lach dir die Sonne an 4. Auflage Gültig ab 1. 1. 2006 SOLAR-/WÄRMEPUMPENANLAGEN inhalt Vorwort 3 Einleitung

Mehr

Darlehen für Schwerbehinderte Stand

Darlehen für Schwerbehinderte Stand 1 von 5 Darlehen für Schwerbehinderte Stand 19.01.2017 Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt zinsgünstige Darlehen für zusätzliche Baumaßnahmen, die aufgrund einer Behinderung im Zusammenhang mit dem Neubau

Mehr

Jahrgang 2016 Kundgemacht am 28. Dezember

Jahrgang 2016 Kundgemacht am 28. Dezember 1 von 6 Jahrgang 2016 Kundgemacht am 28. Dezember 2016 103. Verordnung: Wohnbauförderungsverordnung 2015, Rückzahlungs- und Mietkaufstützungsverordnung für Objektförderungen; Änderung 103. Verordnung der

Mehr

Konjunkturpaket Thermische Sanierung Befristete Fördermöglichkeit im Rahmen des Konjunkturpakets der Österreichischen Bundesregierung

Konjunkturpaket Thermische Sanierung Befristete Fördermöglichkeit im Rahmen des Konjunkturpakets der Österreichischen Bundesregierung Konjunkturpaket Thermische Sanierung Befristete Fördermöglichkeit im Rahmen des Konjunkturpakets der Österreichischen Bundesregierung Ministerratsbeschluss vom 23. Dezember 2008 100 Millionen Euro für

Mehr

Hochfilzen. Am Hörhag Wohnen am Lande.

Hochfilzen. Am Hörhag Wohnen am Lande. Wohnen am Lande. www.we-tirol.at ... hier bin ich daheim. Wohnungseigentum ist seit über 62 Jahren ein starker und zuverlässiger Partner von über 110 Tiroler Gemeinden. Zahlreiche Projekte im Bereich Wohnbau,

Mehr

Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetz 2018 Bgld. WFG 2018

Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetz 2018 Bgld. WFG 2018 Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetz 2018 Bgld. WFG 2018 Beim Neubau im Eigenheimbereich soll sich die Förderhöhe zusammen setzen aus Objektförderung und Subjektförderung. Alle Personenbezogenen Komponenten

Mehr

Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern

Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern Februar 2018 Landesförderung Holzheizsysteme + Solar Kärnten Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern Gültigkeit 01.01.2018 bis 31.12.2018 Wer wird gefördert (Mit)Eigentümer des Gebäudes

Mehr

Tulfes Gallraun. Wohnen in der Natur.

Tulfes Gallraun. Wohnen in der Natur. Wohnen in der Natur. www.we-tirol.at Wohnen in der Natur. Wohnungseigentum ist seit 60 Jahren ein starker und zuverlässiger Partner von über 110 Tiroler Gemeinden. Zahlreiche Projekte im Bereich Wohnbau,

Mehr

Wohnbauförderung - Aktuell

Wohnbauförderung - Aktuell Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 Umfassende energetische Sanierung Kleine Sanierung umfassende Sanierung Barrierefreies und altengerechtes Wohnen Assanierung Behindertenmaßnahmen Begriffsbestimmungen

Mehr

Das Leben im Zentrum von Wörgl.

Das Leben im Zentrum von Wörgl. Das Leben im Zentrum von Wörgl. Salzburger Straße 30 Hier bin ich daheim. we-tirol.at 2 3 Hier bin ich daheim. Die Wohnungseigentum: Größter privater gemeinnütziger Wohnbauträger. Ihr Ansprechpartner in

Mehr

Telefonnummer. Das Wohnhaus hat insgesamt eine zwei drei oder mehr als drei Wohnung(en)

Telefonnummer. Das Wohnhaus hat insgesamt eine zwei drei oder mehr als drei Wohnung(en) Gebührenfrei gemäß 14 TP 6 Abs. 5 Z. 18 Gebührengesetz i.d.f. BGBI. Nr. 407/1988 Amt der Oö. Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung Harrachstr. 16a 4021 Linz ANSUCHEN UM FÖRDERUNG VON WÄRMEPUMPE -

Mehr

Wohnen in Vorarlberg Sozialdemokratische Vorschläge für die Zukunft

Wohnen in Vorarlberg Sozialdemokratische Vorschläge für die Zukunft Wohnen in Sozialdemokratische Vorschläge für die Zukunft Wohnen kostet Geld. In sogar viel Geld. Es gibt nicht wenige Fälle, bei denen die Wohnkosten zwei Drittel des gesamten Haushaltseinkommens auffressen.

Mehr

Hervorragendes Zeugnis für Wohnbau in Vorarlberg

Hervorragendes Zeugnis für Wohnbau in Vorarlberg Pressefoyer 7. Februar 2017 Hervorragendes Zeugnis für Wohnbau in Vorarlberg IIBW-Studie bestätigt starke Bauleistung und effiziente Wohnbauförderung mit Landeshauptmann Markus Wallner Landesstatthalter

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, Wohnbaureferent und Mag. a Irene Simader, Leiterin Abteilung Wohnbauförderung am Donnerstag, 2.11. 2017 zum Thema Aktuelles

Mehr

Förderbeispiel: Solaranlage 15 m² Kollektorfläche, Liter Speicher

Förderbeispiel: Solaranlage 15 m² Kollektorfläche, Liter Speicher Förderbeispiel: Solaranlage 15 m² Kollektorfläche, 1.000 Liter Speicher 1bei Solar-Keymark geprüften Kollektoren 2abhängig von Effizienz der Solaranlage 316m² wg. Richtlinie 4mind. 15 % Solarheizung 5mind.

Mehr

Darlehen für Schwerbehinderte

Darlehen für Schwerbehinderte 1 von 5 Darlehen für Schwerbehinderte Stand 01.03.2018 Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt zinsgünstige Darlehen für zusätzliche Baumaßnahmen, die aufgrund einer Behinderung im Zusammenhang mit dem Neubau

Mehr

Wohnbeihilferichtlinie 2011

Wohnbeihilferichtlinie 2011 Wohnbeihilferichtlinie 2011 1 Rechtsgrundlagen Die Wohnbeihilferichtlinie 2011 wurde von der Vorarlberger Landesregierung nach Anhörung des Wohnbauförderungsbeirates gemäß 18 des Wohnbauförderungsgesetzes

Mehr

Projektvorstellung 21. Juni 2011 Herzlich Willkommen

Projektvorstellung 21. Juni 2011 Herzlich Willkommen Projektvorstellung 21. Juni 2011 Herzlich Willkommen Gemeinde Kematen Bürgermeister Obfrau Wohnungsausschuss Amtsleiter Bauamtsleiter Rudolf Häusler Annita Lerchner Matthias Bachmann Robert Mitterrutzner

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Dr. Manfred Haimbuchner am 2. Dezember 2011 zum Thema "Wohnbaureform 2012: Budget und Ausblick" Aktuelle Situation Was können wir tun, um die Bauleistung

Mehr

I N F O R M A T I O N. LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, Wohnbaureferent. Leistungsbilanz der Abteilung Wohnbauförderung

I N F O R M A T I O N. LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, Wohnbaureferent. Leistungsbilanz der Abteilung Wohnbauförderung I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, Wohnbaureferent am Donnerstag, 12. Jänner 2017 zum Thema Leistungsbilanz der Abteilung Wohnbauförderung Weitere Gesprächsteilnehmerin:

Mehr

Wohnbaustudie Eine Umfrage rund um die Themen Bauen und Wohnen. Mag. Dr. Mario Gerhart, swohnfinanz Bauträger-Kooperationen

Wohnbaustudie Eine Umfrage rund um die Themen Bauen und Wohnen. Mag. Dr. Mario Gerhart, swohnfinanz Bauträger-Kooperationen Wohnbaustudie 2018 Eine Umfrage rund um die Themen Bauen und Wohnen April 2018 IMAS International Michael Priebsch, ERSTE Bank Leiter Großvolumiger Wohnbau Mag. Dr. Mario Gerhart, swohnfinanz Bauträger-Kooperationen

Mehr

Mietzinsbildung

Mietzinsbildung Mietzinsbildung 62. (1) Der für die Überlassung eines nach den Bestimmungen des I. Hauptstückes geförderten Mietgegenstandes zu entrichtende Hauptmietzins setzt sich auf Förderungsdauer wie folgt zusammen:

Mehr

MIETZINSBEIHILFE Ansuchen

MIETZINSBEIHILFE Ansuchen Formblatt TWFG 1991 - A18 Gebührenfrei Ausgabe 1.10.2013 MIETZINSBEIHILFE Ansuchen Eingangsstempel des Stadtmagistrates Innsbruck, bzw. des Stadt-, Markt- oder Gemeindeamtes Einzureichen beim Amt der Tiroler

Mehr

R I C H T L I N I E N

R I C H T L I N I E N R I C H T L I N I E N der Stadtgemeinde Amstetten für die Förderung der Neuerrichtung von Eigenheimen sowie der Sanierung und Schaffung zusätzlichen Wohnraumes in Eigenheimen, GRB vom 17.12.2008 und 27.03.2014

Mehr

all-in99 St. Florian am Inn: Wie kostengünstig, umweltfreundlich und modern wohnen wirklich möglich ist

all-in99 St. Florian am Inn: Wie kostengünstig, umweltfreundlich und modern wohnen wirklich möglich ist PRESSEINFORMATION all-in99 St. Florian am Inn: Wie kostengünstig, umweltfreundlich und modern wohnen wirklich möglich ist St. Florian am Inn, 09. April 2018 Die wert.bau Errichtungs GmbH und ÖKO Wohnbau

Mehr

WOHNBAUFÖRDERUNG. Attraktive Finanzierung. Wohnbauförderung / Wohnhaussanierung

WOHNBAUFÖRDERUNG. Attraktive Finanzierung. Wohnbauförderung / Wohnhaussanierung WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive Finanzierung Neubau Sanierung 1 Neubauförderung Foto Land Tirol / Forcher Foto Land Tirol / Forcher Foto Land Tirol / Forcher 2 Gebäudebezogene Voraussetzungen Wohnnutzfläche

Mehr

Wohngeld für Seniorinnen und Senioren in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele

Wohngeld für Seniorinnen und Senioren in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld für Seniorinnen und Senioren in Düsseldorf Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld für Seniorinnen und Senioren in Düsseldorf Informationen und Tipps Die meisten Menschen möchten

Mehr

Petershausen saniert Aktiv für den Klimaschutz

Petershausen saniert Aktiv für den Klimaschutz Petershausen saniert Aktiv für den Klimaschutz Förderzuschuss für energetische Sanierungsmaßnahmen VORSTELLUNG DES FÖRDERPROGRAMMS KATJA BUCHTA, PROJEKTLEITERIN ENERGIE Aktiv für den Klimaschutz Nachhaltigkeit,

Mehr

Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte

Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte Mobile Dienste in Tirol Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte Tipps / Informationen Impressum: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales/Fachbereich Mobile Dienste Eduard-Wallnöfer-Platz

Mehr

A N S U C H E N. zur Gewährung einer Wohnbeihilfe gemäß Gemeinderatsbeschluss vom

A N S U C H E N. zur Gewährung einer Wohnbeihilfe gemäß Gemeinderatsbeschluss vom An die Stadtgemeinde Klosterneuburg GA I/3 Sozialamt Eingangsstempel: Heißlergasse 5 3400 Klosterneuburg Tel.: 02243/444/224 A N S U C H E N zur Gewährung einer Wohnbeihilfe gemäß Gemeinderatsbeschluss

Mehr

Förderung von Komfortlüftungen in Wien Sanierung EFH, RH und Kleingarten

Förderung von Komfortlüftungen in Wien Sanierung EFH, RH und Kleingarten Förderung von Komfortlüftungen in Wien Sanierung EFH, RH und Kleingarten Dezember 2018 Inhalt 1. Übersicht Wien Sanierung EFH 2. Förderbestimmungen - Förderhöhe 3. Beispiel Sanierung EFH 4. Komfortlüftung

Mehr

Stempel- und gebührenfrei ab gemäß den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften A N S U C H E N

Stempel- und gebührenfrei ab gemäß den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften A N S U C H E N Stempel- und gebührenfrei ab 1.7.1991 gemäß den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften An das Amt der Bgld. Landesregierung Landesamtsdirektion Raumordnung und Wohnbauförderung 7000 Eisenstadt A N

Mehr

Wie bekomme ich ein Haus kostenlos

Wie bekomme ich ein Haus kostenlos Förderung von Komfortlüftungen in Tirol MFH Neubau Dezember 2018 Inhalt 1. Förderung der Komfortlüftung im Neubau MFH 2. Punktesystem der Zusatzförderung 3. Technische Bestimmungen Neubau 4. Beispiel MFH

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 31.12.2017 1 Gebäude Gebäudetyp freistehendes Einfamilienhaus Adresse Musterstraße 1, 12345 ABC-Stadt Gebäudeteil Einfamilienhaus Baujahr Gebäude 1960 Baujahr Anlagentechnik 1989 Anzahl Wohnungen

Mehr

Die Steigerung der Wohnungsaufwandskosten soll moderater sein.

Die Steigerung der Wohnungsaufwandskosten soll moderater sein. Der Tiroler Weg für leistbares Wohnen! Die Steigerung der Wohnungsaufwandskosten soll moderater sein. Land Tirol / Abt. Wohnbauförderung 1 WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive Finanzierung Neubau Quelle: Land Foto

Mehr

WEMA - Ihr Partner für Ihren Lebens-Wohn-Traum!

WEMA - Ihr Partner für Ihren Lebens-Wohn-Traum! WEMA - Ihr unabhängiger Finanzdienstleister August Weinzerl Versicherungsmakler & Vermögensberater Gew.Register Nr. 606/15009 u. 14928 WEMA - Ihr Partner für Ihren Lebens-Wohn-Traum! Büro 8055 Graz-Puntigam,

Mehr

Wiedervermietung Wohnung

Wiedervermietung Wohnung Wiedervermietung Wohnung Stiege 2 ECKDATEN Vom Land NÖ geförderte 3-Zimmer-Wohnung Mit kleiner Küche ca. 8,65 m², inklusive Fenster Gesamtwohnfläche ca. 86,53 m² Garten ca. 31 m² Terrasse ca. 8,10 m² 1

Mehr

Die Ruhezone im Zentrum von Telfs

Die Ruhezone im Zentrum von Telfs Die Ruhezone im Zentrum von Telfs Telfs Anton Auer Straße 4, 4a, 4b Hier bin ich daheim. we-tirol.at 2 3 Hier bin ich daheim. Die Wohnungseigentum: Größter privater gemeinnütziger Wohnbauträger. Ihr Ansprechparnter

Mehr

Wohnbauoffensive des Landes: Neues Fundament für die Wohnbauförderung

Wohnbauoffensive des Landes: Neues Fundament für die Wohnbauförderung Pressefoyer Dienstag, 17. Dezember 2013 Wohnbauoffensive des Landes: Neues Fundament für die Wohnbauförderung VOGEWOSI: Aktuelles Bauprogramm und Mietenstabilisierung: Leistbare Mieten auch in Zukunft

Mehr

Wohnbauoffensive für leistbares Wohnen wird fortgesetzt

Wohnbauoffensive für leistbares Wohnen wird fortgesetzt Wohnbauoffensive für leistbares Wohnen wird fortgesetzt Breite Palette an Maßnahmen und überarbeitete Richtlinien 2018/19 Vorarlbergs Bevölkerung wächst dynamischer als der österreichische Durchschnitt.

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Dr. Hermann Kepplinger am 4. Mai 2009 zum Thema "Wohnbauoffensive in den Bezirken Grieskirchen und Eferding" LR Dr. Hermann Kepplinger Seite 2 Wohnbau-Offensive

Mehr

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau architektur & energie d60 münchen / ebersberg Manfred Giglinger Fachplaner TGA u. Energieberater Natalie Neuhausen Dipl.-Ing. Univ. Architektin, Energieberaterin

Mehr

Fragebogen zur Wohnungsbewerbung in der Marktgemeinde Völs

Fragebogen zur Wohnungsbewerbung in der Marktgemeinde Völs Fragebogen zur Wohnungsbewerbung in der Marktgemeinde Völs Das Tiroler Wohnbauförderungsgesetz ermöglicht die Vermietung bzw. den Verkauf von geförderten Wohnungen nur unter gewissen Voraussetzungen. Um

Mehr

Energieberatung. Mit Energie haushalten lohnt sich

Energieberatung. Mit Energie haushalten lohnt sich Energieberatung Mit Energie haushalten lohnt sich Ihre Vorteile auf einen Blick Kelag-Energieberatung: Gut beraten - Kosten sparen Sie erhalten umfassende Informationen. Sie wissen über wirtschaftlich

Mehr

Stempel- und gebührenfrei ab gemäß den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften A N S U C H E N

Stempel- und gebührenfrei ab gemäß den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften A N S U C H E N Stempel- und gebührenfrei ab 1.7.1991 gemäß den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften An das Amt der Bgld. Landesregierung Landesamtsdirektion Raumordnung und Wohnbauförderung 7000 Eisenstadt A N

Mehr