Bericht der Arbeitsgruppe 2 Soziale Sicherung der Kommission Anforderungen aus dem zweiten Bayerischen Sozialbericht

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1 Bericht der Arbeitsgruppe 2 Soziale Sicherung der Kommission Anforderungen aus dem zweiten Bayerischen Sozialbericht Mitglieder der Arbeitsgruppe 2: Prof. Dr. Ernst Kistler Internationales Institut für Empirische Sozialökonomie (INIFES): Leitung und Koordinierung der Arbeitsgruppe 2 Prof. Dr. Gerhard Bäcker Universität Duisburg-Essen Dr. Siegfried Ecker Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) Bayern Christina Flauder Aktionsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (afa) in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern Ralf Holten Christlicher Gewerkschaftsbund (CGB) Bayern Simone Kern Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Bezirk Bayern Knut Lehmann Ulrike Mascher Sozialverband VdK Bayern Frank Meiser vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.v. Dr. Andreas Netzler Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) Fritz Schösser Dr. Claudia Wöhler vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Die Arbeitsgruppe bedankt sich für die hilfreiche Mitarbeit von Herrn Falko Trischler (INIFES) und der Herren Johannes Bischoff und Sascha Weber (Der Paritätische, LV Bayern). II-1

2 Inhaltsverzeichnis Darstellungsverzeichnis Auftrag der Kommission und Konkretisierung des Auftrags in Arbeitsgruppe Leitende Werte und Ziele... 6 Zum Lebensstandard Älterer: Situationen und Entwicklungen... 9 I. Ausgangspunkt Altersarmut Befunde... 9 II. Ursachen Exogene Risikofaktoren der Altersarmut Langzeitarbeitslosigkeit als Ursache Neue Selbstständigkeit Geringfügige und andere atypische Beschäftigungsverhältnisse Niedriglohnbeschäftigung/Lohnentwicklung Armutsrisiko Kind(er) Steigende Frauenerwerbstätigkeit eine Lösung? Kurze Lebensarbeitszeit als Ursache - Verlängerung der Lebensarbeitszeit als Lösung? Veränderungen in den privaten Lebensformen als weitere wichtige exogene Faktoren Das Pflegeproblem (die Pflege) als spezielle Form des Risikos von (Alters-)Armut Endogene Faktoren Leistungsbeschränkungen und -lücken in der GRV Zur Rolle der betrieblichen und privaten Altersvorsorge Beitragserhebung als Ursache von Armut Eine andere Sicht der Dinge Exogene Risikofaktoren der Altersarmut Endogene Risikofaktoren II-2

3 III. Maßnahmen zur Armutsvermeidung Vorbemerkung Maßnahmen zu exogenen Faktoren Maßnahmen zu endogenen Faktoren Kompensierende Maßnahmen und Maßnahmen für den Pflegefall Eine andere Sicht der Dinge Literatur II-3

4 Darstellungsverzeichnis Darstellung 1: Darstellung 2: Darstellung 3: Darstellung 4: Entwicklung der Einkommensverteilung in Deutschland und der EU-15 (Gini-Koeffizient)...12 Entwicklung der Armutsrisikoquoten insgesamt und für Ältere in letzter Zeit in Deutschland besonders daramitsch (Angaben in %)...12 Armutsrisikoquoten in den Jahren (regionaler Median; Angaben in %)...13 Armutsquoten 2007 und 2008 in Bayern nach der Qualifikation des Haupteinkommensbeziehers...14 Darstellung 5: Dauer der Arbeitslosigkeit nach Altersgruppen (September 2009; Angaben in %)...21 Darstellung 6: Darstellung 7: Darstellung 8: Darstellung 9: Darstellung 10: Darstellung 11: Darstellung 12: Darstellung 13: Armutsgefährdete Erwerbstätige 2008 nach Erwerbsform und Erwerbskonstellation im Haushalt (Ergebnis des Mikrozensus; Angaben in %)...23 Anteile von befristet Beschäftigten nach ihrem Erwerbsstatus im Vorjahr in Deutschland (Angaben in %)...25 Entwicklung der Niedriglohngrenzen und der Anteil vollzeitbeschäftigter Niedriglöhner in Bayern und Westdeutschland Erwerbsstatus dualer Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen in den ersten 6 Jahren nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss differenziert nach Schulabschluss (Angaben in %)...35 Verbreitung von Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer in denjenigen Betrieben, die überhaupt Personen mit 50 und mehr Jahren beschäftigen 2002 bis 2008 (Angaben in %; Mehrfachnennungen möglich)...37 Hauptgrund für Beendigung der letzten Tätigkeit von nichterwerbstätigen 55- bis 64-Jährigen (Arbeitssuchende und nicht Arbeitssuchende); 2007 (Angaben in %)...38 Durchschnittliche Zahlbeträge der Bestandsrenten 1) nach Rentenart in Bayern 1993 bis 2008 (Angaben in )...43 Entwicklung der Zahlbeträge der neuen Versichertenrenten 1) in Bayern (Angaben in )...44 II-4

5 1. Auftrag der Kommission und Konkretisierung des Auftrags in Arbeitsgruppe 2 Der Auftrag der Kommission ist es, Schlussfolgerungen aus dem zweiten Bayerischen Sozialbericht von 2009 (unter Berücksichtigung des aktuellen Berichtes Soziale Lage in Bayern 2010 ) zu ziehen mit dem Ziel, Verbesserungsvorschläge zu entwickeln. Diese sollen dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit für Menschen in Bayern zu verbessern und gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen weiter zu verwirklichen. Im Vordergrund steht die Prüfung der Wirksamkeit bestehender Strukturen und dazu passender Reformvorschläge (vgl. Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom ). Die Arbeitsgruppe 2 der Kommission hat sich das Risiko der Altersarmut zum Thema gewählt, um Ansatzpunkte für eine Verbesserung der Chancengerechtigkeit darzustellen, ausgehend von den unterschiedlichen Lebenslagen Älterer (wie im zweiten Sozialbericht der Staatsregierung sowie im ersten jährlichen Bericht Soziale Lage in Bayern 2010 dargestellt; danach haben Ältere im Freistaat ein überdurchschnittlich hohes Armutsrisiko), und Maßnahmen vorzuschlagen, die im System der sozialen Sicherungssysteme anzusiedeln sind oder unmittelbar auf diese Systeme einwirken bzw. vor allem solche, die präventiv künftige Armut verhindern. Altersarmut 1 ist meist das Ergebnis einer Verkettung mehrerer Umstände im Laufe eines Lebens über längere Zeit, es ist oft weniger eine individuelle wirtschaftliche 1 Nachfolgend wird vorrangig der Begriff Armutsquote verwendet, nicht Armutsrisiko- oder Armutsgefährdungsquote, um Fehlinterpretationen zu vermeiden: Denn statistisch-empirisch sind jeweils o Armutsrisiko- bzw. -gefährdungsquote und Armut bzw. o Armutsrisiko- bzw. Armutsgefährdungsschwelle und Armutsschwelle bei großen Erhebungen, die nicht auf den Einzelfall (einzelne Personen, einzelne Haushalte) eingehen, letztlich gleiche Begriffe: Mit dem Zusatz Gefährdung oder Risiko soll nur ausgedrückt werden, dass es auch einzelne konkrete Personen bzw. Haushalte geben kann, die trotz eines Einkommens über der Armuts(risiko)schwelle dennoch unzureichende Verwirklichungschancen haben bzw. mit einem Einkommen unter der Armuts(risiko)schwelle höhere Chancen haben. So können einzelne Einflüsse wirken (z.b. regional überdurchschnittliche oder unterdurchschnittliche Wohnkosten, finanzielle Hilfen durch Angehörige, z.b. oftmals bei Studierenden oder jüngeren Haushalten), die sich statistisch jedoch bei größeren Fallzahlen und Regionen gegenseitig weitestgehend ausgleichen und zu denen darüber hinaus empirisch keine hinreichenden aktuellen Daten vorliegen (Soziale Lage in Bayern S. 43; vgl. dort auch die weiteren Ausführungen). II-5

6 Leistungsschwäche allein: So sind z.b. Kinder statistisch das größte Armutsrisiko, auch im Alter. Maßnahmen zur Vermeidung von Altersarmut müssen deshalb bereits in jungen Jahren und in der Familienphase ansetzen. Als weitere wichtige strukturelle Gründe für das Entstehen von Altersarmut sind eine unzureichende Qualifikation, gebrochene Erwerbsbiographien (insbesondere in Verbindung mit Niedriglohn, Arbeitslosigkeit und Kindererziehung) und mit wohl künftig noch steigender Bedeutung das Pflegerisiko anzusehen. Das Thema Altersarmut ist damit besonders geeignet aufzuzeigen, wo langfristige, dauerhafte negative Folgen für die Teilhabe am gesellschaftlichen Wohlstand entstehen. Die Arbeitsgruppe geht damit aber nicht davon aus, dass sich die Perspektive gerechter Teilhabe nur auf die Vermeidung von Armut beschränken kann. Geringere Einkommen(-smobilität) und zugleich Wohlstandsgewinne vorrangig bei einkommens- und vermögensstarken Haushalten untergraben auf Dauer das Fundament der sozialen Marktwirtschaft: Der Markt ist der zentrale Erfahrungsraum der alltäglichen Freiheit, Anerkennung und Teilhabe. Ein Markt mit verminderten oder geringen Wohlstandsmöglichkeiten und prekärer Arbeit wird nicht mehr mit Freiheit gleichgesetzt: Das Auseinanderdriften von Arm und Reich, von Familien mit Kindern und Kinderlosen, von Leistungsschwachen und Eliten ist eine Gefahr für unsere Gesellschaft. Solche Fliehkräfte in der Gesellschaft zerstören auf Dauer auch demokratische Strukturen (zweiter Bayerischen Sozialbericht, S. 53). 2. Leitende Werte und Ziele Die Arbeitsgruppe begrüßt ausdrücklich und einstimmig die Grundsätze und Ziele der bayerischen Sozialpolitik, wie sie im zweiten Bericht der Staatsregierung zur sozialen Lage in Bayern im Kapitel Grundsätze ausgeführt werden. Sie sieht in diesen Grundsätzen eine hervorragende allgemeine Wertebasis, die Sozialpolitik in Bayern aktuellen und kommenden Herausforderungen anzupassen: Für eine erfolgreiche, nachhaltige Politik ist dem Ideal der Chancengerechtigkeit und Freiheit auch für Leistungsschwächere höchster Stellenwert einzuräumen. Es ist vorrangigste staatliche Aufgabe, die Entwicklungspotentiale möglichst aller Menschen so gut wie möglich zu erschließen und unterschiedliche Teilhabe- II-6

7 chancen und Belastungen auszugleichen, um Initiative, Eigentätigkeit und Selbstentfaltung zu fördern. Auch für unterdurchschnittlich Leistungsfähige muss dabei eine Orientierung am durchschnittlichen gesellschaftlichen Wohlstand gelten, denn dies ist faktisch und ethisch eine der wichtigsten Orientierungsgrößen für Teilhabegerechtigkeit. (zweiter Sozialbericht, S. 52 f.). Nach einstimmiger Meinung der Arbeitsgruppe sind auch die Arbeit bzw. Arbeitsbedingungen wesentliches Ziel, Maßstab und Quelle einer guten Wirtschaft Die Arbeit ist die Quelle des Volkswohlstandes und steht unter dem besonderen Schutz des Staates (Art. 166 (1) Bayerische Verfassung). Teilhabegerechtigkeit und Gestaltungsfreiheit können sich nicht nur auf Einkommen und Vermögen beziehen. Es gilt in einer historisch einmalig reichen Gesellschaft zu berücksichtigen, dass Erwerbstätigkeit aber auch Familientätigkeit und andere gesellschaftlich relevante Tätigkeiten für Selbstentfaltung, Teilhabechancen und Achtung elementar sind. Die Dimension Geld als Bewertungs- und Zieldimension ist allein nicht ausreichend, selbst wenn man berücksichtigt, dass sich in Geld nicht nur Macht über Güter und Gestaltungsfreiheit ausdrückt, sondern auch Achtung, Ansehen und Wertschätzung. Es gilt durchgängig zu verstehen, dass Wohlstand und Arbeit (auch z.b. Familientätigkeit) um des Menschen und für jeden Menschen da sind, nicht umgekehrt. Die Würde des Menschen muss sich elementar auch in der Würde der Arbeit, in der Qualität ihrer Bedingungen, zeigen, wie auch in der Achtung der Familientätigkeit. Jegliche Erwerbs- und Familientätigkeit steht aufgrund ihres personalen Charakters über jedem anderen Produktionsfaktor (vgl. z.b. Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden 2006, Nr. 276). Diese Einsicht muss in ihrer ganzen Tragweite im Handeln besonders von Christen bzw. in einer von christlichen Werten geprägten Gesellschaft sichtbar werden, um nicht zur hohlen, unglaubwürdigen Hülle zu werden. Denn es gibt nicht nur Einkommensarmut, sondern auch Armut in den Bedingungen von Erwerbs- und Familientätigkeit. Damit hat sich die Arbeitsgruppe aus Zeitgründen jedoch nur nachrangig befassen können. II-7

8 Die Arbeitsgruppe sieht mehrheitlich mit Sorge, dass trotz der beeindruckenden wirtschaftlichen Entwicklung und Perspektiven Bayerns die soziale Durchlässigkeit, die Aufstiegs- und Teilhabechancen insbesondere für Leistungsschwächere weiterhin erheblich und teils zunehmend vermindert sind. Hier bestätigt sie ausdrücklich die im zweiten Sozialbericht der Staatsregierung geäußerte Sorge, dass die soziale Durchlässigkeit, die soziale Mobilität, die Aufstiegs- und Teilhabechancen insbesondere für Leistungsschwächere und andere benachteiligte Gruppen noch kein zufriedenstellendes Ausmaß erreicht haben. wichtige Dimensionen der Wohlfahrt wie die Qualität einer Arbeit, wie die Wahlmöglichkeit zwischen Erwerbs- und Familientätigkeit immer noch zu wenig beachtet und teils zunehmend ausgeblendet werden, wo z.b. möglichst hohe Erwerbsorientierung zum vorrangigen Maßstab moderner Politik erhoben wird. der Konflikt marktwirtschaftlicher Strukturen mit der Achtung und Teilhabe von Leistungsschwächeren, von Eltern und Kindern, von Älteren und anderen Menschen mit eingeschränkter Durchsetzungsfähigkeit ihrer Interessen eine sogar wachsende Herausforderung in der Zukunft ist. Derartige Entwicklungen drohen den hohen wirtschaftlichen Erfolg Bayerns zu vermindern. Sie gehören zu den wirklichen möglichen Negativposten einer Generationengerechtigkeit: Die Zukunft der Sozialen Marktwirtschaft wird mit davon abhängen, ob die Integration von Wettbewerb und sozialem Ausgleich für die meisten Menschen glaubhaft geschaffen werden kann. Risikoschutz, Bildungszugang und Beteiligung schaffen eine soziale Kultur für mehr Leistung und mehr Chancengleichheit Sozialpolitik ist eine langfristig angelegte Investitionspolitik in sozialen Frieden, in unerschlossene Entwicklungspotentiale, in eine nachhaltige gesellschaftliche und wirtschaftliche Stabilität" (zweiter bayerischer Sozialbericht, S. 54). II-8

9 Zum Lebensstandard Älterer: Situationen und Entwicklungen I. Ausgangspunkt Altersarmut Befunde Ausgangspunkt sind Ergebnisse aus dem zweiten Bayerischen Sozialbericht von 2009 sowie aus dem ersten jährlichen Bericht Soziale Lage in Bayern In beiden Berichten sind hervorragende Querschnittsanalysen enthalten; diese werden nachfolgend im Hinblick auf Altersarmut zusammengefasst und teils ergänzt, so z.b.: 1. Obwohl Bayern insgesamt laut der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 mit 10,9 % eine niedrigere Armutsrisikoquote 2 als Westdeutschland (11,8 %) aufweist 3, fiel besonders der Wert für Ältere im Freistaat auf. Mit 16,2 % lag die Armutsrisikoquote der über 65-Jährigen sehr deutlich über dem westdeutschen Durchschnitt für die Älteren (13,7 %). Bei Frauen ab dem 65. Lebensjahr fällt der Unterschied mit 17,4 % zu 14,6 % noch deutlicher aus (RentnerInnen 18,0 % vs. 15,1 %). 4 Der erste jährliche Bericht Soziale Lage in Bayern 2010 bestätigt diese Größenordnungen auf Basis der Daten des Mikrozensus für 2008 und zeigt für den Zeitraum 2003 bis 2008 einen Anstieg der Armutsrisikoquote bei den über 65- Jährigen um 0,5 %-Punkte, im Krisenjahr 2009 ergab sich wieder ein Rückgang um 0,9 Prozentpunkte (vgl. unten). Insbesondere jene Personen mit langjährigen Kindererziehungszeiten und einem Partner mit höchstens durchschnittlichem Erwerbseinkommen, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung und / oder nach Trennung / Scheidung sind von Altersarmut bedroht. 2. Sowohl die Neu- als auch die Bestandsrenten liegen in Bayern deutlich unter dem gesamt- und teils (neue Versichertenrenten bei Männern) auch dem westdeutschen Durchschnitt. Dabei kann von den Rentenzahlbeträgen noch nicht jeweils hinreichend auf das Gesamteinkommen einer Person bzw. eines Haushaltes geschlossen werden (vgl. unten). Allerdings ist mit zu beachten, dass die nominalen Rentenzahlbeträge der Neurenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung heute Wie international üblich wurde dabei die Armutsschwelle bei 60 % des mittleren (medianen) Äquivalenzeinkommens gesetzt. Die Berechnungen der oben genannten Zahlen erfolgten anhand der sog. neuen OECD-Skala. Soweit zur Berechnung der Armutsquote das mittlere bundesweite Einkommen zugrunde gelegt wird, also auch jenes ostdeutscher Länder bei niedrigem Preisniveau und damit höherer Kaufkraft als in Westdeutschland. Dadurch wird die Armutsquote in Ostdeutschland überschätzt und in Bayern unterschätzt. Bei den klassischen Armutsgruppen (Alleinerziehende, AusländerInnen etc.) sind die Werte auch im Freistaat noch deutlich höher, weisen aber keine überproportionalen Zahlen im Vergleich zu Westdeutschland bzw. anderen Bundesländern auf. D. h.: Die Preissteigerungsraten sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. II-9

10 niedriger sind als im Jahr 2000 und dass auch die Zahlbeträge der Bestandsrenten sich im Durchschnitt in den letzten Jahren leicht reduziert haben (vgl. auch Soziale Lage in Bayern 2010, S. 98 ff.) 6 Zusätzlich sank die Kaufkraft der nominalen Renten durch die Preissteigerungen. 3. In der Differenzierung nach Regierungsbezirken und Landkreisen im Freistaat zeigten sich erhebliche Unterschiede in den Rentenzahlbeträgen mit besonders niedrigen Zahlbeträgen bei Neu- und Bestandsrenten in Niederbayern und der Oberpfalz. Das Zusammenspiel sinkender Zahlbeträge und großer regionaler Unterschiede in der durchschnittlichen Rentenhöhe (sowie weiterreichender regionaler Disparitäten in den Lebensbedingungen) weist über die sozialpolitische Gefahr einer steigenden Altersarmut hinaus zumindest auf abnehmend gleichwertige Lebensverhältnisse in den Regionen hin: Viele der Kreise mit niedrigen durchschnittlichen Neurenten sind solche mit zugleich schrumpfender und stärker alternder Bevölkerung. Daraus kann unter Status-quo-Bedingungen eine Abwärtsspirale wachsender regionaler Disparitäten resultieren (Abbau bei der Infrastruktur und z.b. Versorgung mit Geschäften als Folgen real sinkender Kaufkraft Älterer mit weiterer Abwanderung der mobileren Bevölkerungsteile usw.). Aktuelle, ergänzende Befunde und ausgewählte Ergebnisse zum zweiten Sozialbericht und dem Bericht Soziale Lage in Bayern 2010 Aktuelle, ergänzende und relevante Befunde zu den oben genannten Analysen sind u.a. jene der Europäischen Kommission von 2010, die zeigen, dass die Einkommensverteilung in Deutschland über lange Jahre weniger ungleich war als im Durchschnitt der alten EU-Länder (EU-15). In den letzten Jahren ist die Ungleichheit in Deutschland aber dramatisch gestiegen und hat das Niveau der EU innerhalb weniger Jahre erreicht (was sich jedoch auf Basis der Daten des Mikrozensus nicht zeigt, 6 Altersarmut kann nicht ausschließlich an der Höhe der individuellen Altersrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung festgemacht werden. Eine niedrigere Rente ist zwar ein sehr häufiger, aber kein zwingender Armutsindikator. Es müssen grundsätzlich sämtliche Einkommen einer Person bzw. eines Haushaltes berücksichtigt werden. So machen zwar die gesetzlichen Renten nach wie vor den weit überwiegenden Anteil an den Alterseinkünften aus (insbesondere bei Personen mit Einkommen unterhalb der Armutsschwelle). Aber im Zuge der seit den Riester-Reformen öffentlich geförderten Mehr-Säulen-Alterssicherung sowie aufgrund zunehmend ungleicher Vererbungsstrukturen gewinnen Renten aus ergänzenden Altersversorgungssystemen sowie Einkünfte aus Vermögen, Gewinnen und Mieten gruppenspezifisch sehr unterschiedlich an Bedeutung. Ein weiterer Aspekt ist, dass (Ehe)Paare in aller Regel gemeinsam über das Haushaltseinkommen verfügen. So sagt z.b. eine niedrige Rente eines (Ehe)Partners allein nichts über eine Mangelsituation aus. II-10

11 weil dort hohe Einkommen stark untererfasst sind). Insgesamt entspricht dabei die Einkommensungleichverteilung in Bayern jener in Deutschland (vgl. Soziale Lage in Bayern 2010, S. 89). Der Gini-Koeffizient 7 hat so 2007 mit 0,30 in Deutschland das EU-15-Niveau erreicht (vgl. Darstellung 1). Gleichzeitig hat laut der gleichen statistischen Grundlage der EU die Armutsrisikoquote für die gesamte Bevölkerung in Deutschland in den Jahren 2005 bis 2007 zugenommen und sich dem EU-15-Durchschnitt angenähert (vgl. Darstellung 2). Das gilt auch für die Entwicklung der Armutsrisikoquote bei den ab 65- Jährigen. Auch bei dieser Kennziffer ist zwischen 1998 und 2007 ein stärkerer Anstieg in Deutschland als für die EU-15 zu beobachten hat die Armutsrisikoquote der Älteren nach diesen Zahlen mit 16 % den Wert für die Gesamtbevölkerung (15 %) in Deutschland sogar überschritten und liegt seither mit 15 % soweit ersichtlich gleichauf 8. Auch der Bericht Soziale Lage in Bayern 2010 zeigt im Zeitraum 2006 bis 2008 für Bayern ein steigendes Altersarmutsrisiko, allerdings nur um einen Prozentpunkt und damit nicht so ausgeprägt wie die Daten der EU (Datenbasis: U.a. EU-SILC). 7 8 Der Gini-Koeffizient ist eine statistische Kennziffer des Ausmaßes der Ungleichheit von Verteilungen. Er kann zwischen 0 (=totale Gleichheit) und 1 (=einer hat alles) schwanken. Auch andere Kennziffern zur Messung der Einkommensverteilung (z. B. das sogenannte 80/20-Mass) zeichnen das gleiche Bild. In abgeschwächter Form gilt das auch bei der Verwendung der sog. alten OECD-Skala sowie auf Basis der Daten der EVS 2003 im 2. Sozialbericht der Staatsregierung. II-11

12 Darstellung 1: Entwicklung der Einkommensverteilung in Deutschland und der EU-15 (Gini-Koeffizient) Darstellung 2: Entwicklung der Armutsrisikoquoten insgesamt und für Ältere in letzter Zeit in Deutschland besonders daramitsch (Angaben in %) 0,31 0,3 0,29 0,28 0,27 0,26 0,25 0,24 0,23 0, EU-15 DE EU-15 - alle DE - alle EU-15 - Ältere DE - Ältere Quelle: European Commission 2010, S. 281; Quelle: European Commission 2010, S. 289 und S. 239; EU-SILC. II-12

13 Darstellung 3: Armutsrisikoquoten in den Jahren (regionaler Median; Angaben in %) Deutschland - insgesamt Deutschland - 65 und älter Westdeutschland - insgesamt Westdeutschland - 65 und älter Bayern - insgesamt Bayern - 65 und älter Quelle: INIFES, nach Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik (Mikrozensus) und Bericht Soziale Lage in Bayern 2010 (S. 60). Diese Entwicklung korrespondierte auch mit den Befunden zur Entwicklung des mittleren Wohlstandsniveaus in Bayern nach Altersgruppen: Ausgeprägter Verlierer der Wohlstandsentwicklung war die Gruppe der über 65-Jährigen (-16 Prozentpunkte) (Bericht Soziale Lage in Bayern 2010, S. 50). Laut inzwischen vorliegenden Ergebnissen aus dem Mikrozensus 2009 ist die Armutsquote insgesamt mit 13,7 in 2009 versus 13,6 Prozent im Vorjahr praktisch konstant geblieben (in Westdeutschland +0.3 Prozentpunkte). Die Armutsquote der ab 65-Jährigen ist in Westdeutschland um 0,2 Prozentpunkte auf 14,1 Prozent gesunken, in Bayern erfreulicherweise um 0,9 Prozentpunkte auf 17,7 Prozent. Sie ist damit allerdings in etwa so hoch wie 2005 bzw und liegt weiterhin um 4 Prozentpunkte über dem bayerischen Gesamtdurchschnitt. Aus den vielfältigen Detailbefunden im ersten jährlichen Bericht Soziale Lage in Bayern 2010 seien für die hier anzusprechenden Zusammenhänge auch folgende angesprochen: II-13

14 Es bestehen erhebliche gruppenspezifische Unterschiede in den Armutsquoten: Die höchsten Quoten betreffen junge Menschen und Ältere (insbesondere Rentner, dabei wiederum überwiegend alleinstehende Rentnerinnen, deren Partner nicht mehr lebt), Alleinerziehende und Familien mit drei und mehr Kindern, Arbeitslose und andere Personen mit Wohngeld- und Arbeitslosengeld II-Bezug sowie Personen mit Migrationshintergrund. Bei unter 18-Jährigen sank die Quote zwischen 2003 und 2008, bei 18- bis 25-Jährigen nahm sie stärker und bei über 65-Jährigen nahm sie leicht zu. geringere berufliche Qualifikation (Leistungsfähigkeit), lange Arbeitslosigkeit, prekäre Arbeitsverhältnisse und eigene Kindererziehung (insbesondere bei Alleinerziehenden bzw. bei Trennung / Scheidung und Arbeitslosigkeit sowie Niedriglohn) sind die Merkmale, die vorrangig mit einer stark verminderten oder erhöhten Armut einher gehen: Je höher z.b. die berufliche Qualifikation ist, umso niedriger ist das Armutsrisiko (vgl. Darstellung 4), wobei aber oft, jedoch nicht immer, erst die Unterhaltspflichten für Kinder und erziehende Partner einen Lebensstandard unter der Armutsschwelle bedingen. Darstellung 4: Armutsquoten 2007 und 2008 in Bayern nach der Qualifikation des Haupteinkommensbeziehers Quelle: Soziale Lage in Bayern 2010, S. 70. II-14

15 Der Bericht Soziale Lage in Bayern 2010 (S. 62) weist auf Basis des Sozioökonomischen Panels auch auf den (bundesweiten) Befund hin, dass zwar rund die Hälfte der einkommensarmen Älteren nicht ausgesprochen vermögensarm sind, gerade bei diesen Haushalten ist der Vermögensbestand aber dennoch niedrig. Zudem verändert eine Berücksichtigung der Eigentümermiete die Armutsquoten kaum (vgl. zweiten Sozialbericht der Staatsregierung). Eine erste Sonderauswertung der EVS 2008 auf Haushaltsebene, durch das Landesamt für Statistik bestätigt, dass die Nettogeld- wie Nettogesamtvermögen im unteren Einkommensbereich gering sind (vgl. Soziale Lage in Bayern 2010, S.91): Haushalte mit einem mittleren Einkommen unter 900 Euro haben keinerlei nennenswertes Vermögen sowie bei unter Euro Nettoeinkommen nur ein Gesamtvermögen von rund Euro. Das bedeutet, dass für die meisten Seniorenhaushalte im Armutsbereich kein relevanter Rückgriff auf Vermögen möglich ist. II. Ursachen Hinweis: Die Arbeitsgruppe hat sich nachfolgend in einer allgemein gehaltenen Form mit den Faktoren / Ursachen der Altersarmut auseinandergesetzt, aber nicht dargestellt, wie sich diese jeweils auf gruppenspezifische Armutsrisiken künftig auswirken könnten (z.b. in Form von gruppenspezifischen Risikoszenarios). Dies hätte die Arbeitskapazitäten innerhalb der Arbeitsgruppe gesprengt. Die Daten aus der Untersuchung AVID 2005, die die Anwartschaften auch aus den betrieblichen und privaten Vorsorgesystemen erfassen, bieten zwar viele Hinweise zur künftigen Entwicklung der Alterseinkommen und -armut, lassen aber gesicherte Armutsberechnungen für die Zukunft nicht zu. 9 Wenn dennoch nachfolgend ein Blick in die Zukunft geworfen wird, so geschieht das auf Basis allgemeiner Trends ohne daraus konkrete Prognosen zur Entwicklung der Altersarmut abzuleiten oder einzelne Faktoren zu gewichten. Im Folgenden wird zwischen exogenen und endogenen Risikofaktoren unterschieden: 9 Das betrifft insbesondere die Aussagekraft von modellhaften Haushalten bzw. Versichertenbiografien und nicht zuletzt bei der kapitalgedeckten zusätzlichen Altersvorsorge die oft sehr optimistischen Renditeerwartungen bzw. unterschätzten Risiken. II-15

16 - Die exogenen Faktoren umfassen all die Einflüsse auf die Rentenanwartschaften und (zukünftigen) Alterseinkommen, die durch die Entwicklung der ökonomischen Rahmenbedingungen und der privaten Lebensverhältnisse (z.b. Niedriglohn, eigene Kindererziehung, Trennung, Arbeitslosigkeit, geringe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) gesetzt sind und unabhängig von den Veränderungen in den Alterssicherungssystemen wirksam werden. - Demgegenüber beziehen sich die endogenen Faktoren auf Veränderungen im Recht der Alterssicherung allgemein und der Gesetzlichen Rentenversicherung im Besonderen; sie benennen die Armutsrisiken, die vor allem durch Lücken und durch Einschnitte im Leistungsrecht entstehen. 1. Exogene Risikofaktoren der Altersarmut Die Einkommenslage und Armut im Alter hängt, wenn man auf die zukünftigen Ansprüche aus den Alterssicherungssystemen (GRV, betriebliche und private Vorsorge) abstellt, entscheidend ab von der Erwerbsbeteiligung (diese nahezu ausschließlich von eigener Kindererziehung sowie langjähriger Erwerbsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit, z.b. bei Menschen mit Behinderung), dem Erwerbseinkommen (Niedriglohn) sowie den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt (wobei soziale Ausgrenzung durch Arbeitslosigkeit und Niedriglohn eine Tendenz zur Selbstverstärkung bis hin zum Rückzug der Betroffenen hat) sowie von der Familientätigkeit und Familiengröße, die oft entscheidend ist für den Wohlstand, die Spar- und Vorsorgefähigkeit eines Haushaltes und dafür, ob Haushaltsmitglieder bei Trennung, Scheidung, Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderung im Alter in Armut geraten, da diese Risiken bei Kinderlosen sich weitaus weniger armutsbegründend (Kinder als Armutsfalle) auswirken, sowie dem System Sozialer Sicherung (Mindestrenten, Renten nach Mindesteinkommen, Anerkennung von Erziehungs- und Pflegezeiten ohne Erwerbstätigkeit usw.). II-16

17 Denn die ungünstige Lage einer Person auf dem Arbeitsmarkt (Langzeitarbeitslosigkeit, Niedriglohn, Erwerbsminderung) schlägt sich nach dem Grundsatz der (Teilhabe-) Äquivalenz unmittelbar negativ auf die Anwartschaften auf eine Altersrente nieder und und trifft Familien z.b. mit einem Haupternährer und einem Partner mit eigener Kindererziehung und -betreuung oder als Alleinerziehende weit überproportional: Ein Einkommen, das für Kinderlose (meist Doppelverdienerhaushalte) und Alleinstehende selbst bei Trennung/Scheidung, Niedriglohn oder Arbeitslosigkeit noch ausreicht, Armut zu vermeiden, bedeutet für Familien oft schon Armut und / oder Abhängigkeit von Grundsicherungsleistungen mit Vermögensanrechnung und ggf. Regress auf Angehörige. Auf den Punkt gebracht: Kinder sind das größte Armutsrisiko für die Eltern noch vor z.b. langjähriger Erwerbsunfähigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit. Ein Blick z.b. auf die Strukturveränderungen zeigt, dass sich die Risiken, in Altersarmut zu geraten, im nächsten Jahrzehnt trotz einer erwarteten moderaten positiven wirtschaftlichen Entwicklung eher erhöhen als vermindern werden und damit z.b. insbesondere auch die Risiken für Familien zunehmen (Kinder zu haben wird tendenziell teuerer, risikoreicher ). So zeigt sich z.b., dass eine generell höhere Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes für noch mehr Arbeitskräfte im nächsten Jahrzehnt nicht zu erwarten ist: Das geleistete Arbeitsvolumen war 2009 in Bayern (nach Hamburg als einzigem anderen Bundesland mit einem Zuwachs) nur um 0,5 %-Punkte höher als im Jahr 2000 trotz eines realen Wirtschaftswachstum von über 10 % (Rückgang des Arbeitsvolumens in Deutschland von 3,0 % bei rund 5 % Wirtschaftswachstum). Gleichzeitig hat jedoch die Erwerbstätigenzahl in Bayern um 5,1 %, in Deutschland um 2,9 % zugenommen, was nur durch eine erhebliche Umstrukturierung von Vollzeit- in Teilzeitstellen (darunter auch viele geringfügige Beschäftigungsverhältnisse) möglich war. Im zweiten Sozialbericht von 2009 hatte die Staatsregierung daher bereits zu Recht festgestellt: Analysen zeigen, dass in Deutschland und Bayern derzeit und mittelfristig nicht von einem generellen Arbeitskräftemangel auszugehen ist (S. 32). Eine aktuellere Ana- II-17

18 lyse im Bericht Soziale Lage in Bayern 2010 bestätigt dies erneut für Bayern (S. 118) auch über 2020 hinaus. Zwischenzeitlich liegt auch von Seiten der Statistischen Ämter eine Vorausberechnung vor, die für Bayern eine Entwicklung (bei mittlerem Annahmenniveau) der Zahl des Erwerbspersonenpotentials von plus 2,0 % bis 2020 und minus 5,2 % bis 2030 im Vergleich zum Basisjahr 2005 ergibt (vgl. Statistische Ämter 2009, S. 11). Zu Recht stellt die Staatsregierung daher in ihrem aktuellen Bericht zur Sozialen Lage in Bayern 2010 (S. 118) fest: Bis 2028 ist mit dem Erwerbspersonenpotential in Bayern grundsätzlich mehr Wirtschaftswachstum als in der Vergangenheit möglich, soweit es gelingt, bis 2028 im Vergleich zu 2009 nach und nach die Erwerbstätigenquote nochmals um nur 2,5 % zu steigern (z.b. durch kürzere Schulzeit, weniger Arbeitslosigkeit, geringere stille Reserve, weniger Frühverrentung, Auswirkung der Anhebung der Regelaltersgrenze der Frauen auf 65 Jahre; eine allgemeine Anhebung auf 67 Jahre wurde dabei noch nicht einbezogen), den Anteil der Teilzeitarbeit auf dem Niveau von 2000 zu halten (keine Arbeitszeitverkürzung durch Umwandlung von Voll- in Teilzeitstellen) und eine Produktivitätssteigerung je Erwerbstätigenstunde von +1,5 % pro Jahr zu realisieren (Durchschnitt 1998 bis 2008 zum Vergleich: +1,8 %) sowie den sogenannten Mismatch am Arbeitsmarkt nicht weiter zunehmen zu lassen. Die Arbeitsgruppe ist damit mehrheitlich auch der Überzeugung, dass es abgesehen von sehr spezifischen Fällen bis mindestens 2020 keinen breiteren Bedarf für eine arbeitsmarktbedingte Zuwanderung aus dem Ausland gibt. Die diesbezüglichen Forderungen sehen außerdem immer davon ab, dass die Integrationskosten für ausländische Arbeitskräfte (und ihre Familien) externe Effekte der Produktion sind. Diese Integrationskosten wurden in der Vergangenheit nicht in die Kalküle der Unternehmen einbezogen, sondern der Allgemeinheit/dem Staat zugeschoben (und dort teils nicht ausreichend berücksichtigt). Hier gilt es nach mehrheitlicher Meinung der Arbeitsgruppenmitglieder, zumindest für die Zukunft eine verursachergerechtere Kostenzuweisung sicherzustellen. Die Arbeitsgruppe sieht daher mehrheitlich nur auf lange Frist Anlass zu der Hoffnung, dass es zu einer Art demografischem Automatismus kommen könnte, der den II-18

19 jahrzehntelangen Überhang des Angebots an Arbeitskräften deutlich reduzieren und damit zur Abmilderung der strukturellen Unterbewertung des Faktors Arbeit beitragen könnte 10 der ja auch die Basis der Einnahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung bzw. der Sozialversicherung generell ist und eine möglicherweise steigende Altersarmut künftig mit bedingt. Die Aussagen der Staatsregierung hierzu in den Sozialberichten stimmen auch mit den Ergebnissen von neutralen Prognosen der Arbeitsmarktbilanz der Zukunft überein (vgl. z. B. Schulz 2008, IAB 2007, Statistische Ämter 2009). Die Abweichungen zu spektakulären Diagnosen und Prognosen eines Mangels an Fach-/Arbeitskräften (vgl. z. B. vbw 2008) sind größtenteils darauf zurückzuführen, dass Prognos die Arbeitslosen nicht in die Erwerbspersonen einbezieht, was im Ausgangspunkt 2004 die Vernachlässigung von 4,4 Millionen Erwerbspersonen bedeutet (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2010, S. 159). Die Integration von Arbeitslosen und die stärkere Einbeziehung von unfreiwillig Unterbeschäftigten muss aber Vorrang vor jeder anderen Strategie haben. 10 Seit 1998 bis 2009 nahmen die Einkommen aus Vermögen und Unternehmertätigkeit um rund 10 % zu (real), die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer sanken um rund 3 %. Diese Entwicklung verstärkt tendenziell eine Einkommensungleichheit und damit z. B. auch die Möglichkeiten der Vermögensbildung und Altersvorsorge ( Soziale Lage in Bayern 2010, S. 2/15). Der zweite Bayerische Sozialbericht führt zur ungleichen Einkommensentwicklung u.a. aus: Die nominalen Primäreinkommen der privaten Haushalte lagen in Bayern im Jahr 2006 um 13,6 Prozent höher als Allerdings steht hinter diesem nicht unerheblichen durchschnittlichen Zuwachs eine Steigerung der Vermögenseinkommen um 38,1 Prozent und im Gegensatz dazu ein Anwachsen der Einkommen aus nichtselbständiger bzw. selbständiger Arbeit von nur 8,5 Prozent bzw. 8,4 Prozent. Damit verbunden ist die Bruttolohnquote, der Anteil der Arbeitsentgelte am Volkseinkommen, in diesem Zeitraum drastisch von 70,5 auf 64,1 Prozent gesunken. Preisbereinigt bedeutet dies einen Zuwachs der Vermögenseinkommen um über ein Fünftel bei gleichzeitigem Rückgang der Erwerbstätigeneinkommen um 5 Prozent. Dadurch konnten Selbständigenhaushalte ihr reales Haushaltseinkommen im Zeitraum 2000 bis 2005 um 4,3 Prozent steigern, während es bei Arbeitnehmerhaushalten um 1,6 Prozent fiel und bei Nichterwerbstätigenhaushalten um 4 Prozent. Die 10 Prozent der vermögensreichsten Haushalte verfügten 2003 in Bayern über 41 Prozent des gesamten Nettovermögens. Das ist mehr als die vermögensschwächsten 80 Prozent aller Haushalte zusammengenommen besitzt. II-19

20 1.1. Langzeitarbeitslosigkeit als Ursache Die Situation auf dem Arbeitsmarkt ist nach wie vor durch ein beachtliches Maß an Unterbeschäftigung geprägt (trotz punktuell inzwischen schwerer zu befriedigendem Fachkräftebedarf in einzelnen Bereichen, den es aufgrund rascher Strukturveränderungen oder/und wenig attraktiver Arbeitsplätze immer wieder gegeben hat und weiter geben wird). Selbst bei optimistischer Einschätzung der Wachstumsperspektiven und unter Berücksichtigung der demografischen Entlastungseffekte ist auch auf mittlere Sicht keine Überwindung des allgemeinen Ungleichgewichts zwischen Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage in Sicht. Besonders problematisch aus der Perspektive der Alterssicherung ist die Persistenz der Langzeitarbeitslosigkeit: Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen lag im Jahr 2008 bei 36,3 % (Jahresdurchschnittsdaten für 2009 liegen noch nicht vor). Bei mehr als einem Drittel der (registrierten!) Arbeitslosen übersteigt die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit die Schwelle von 12 Monaten. Nahezu 35 % aller Langzeitarbeitslosen sind 50 Jahre und älter, obwohl viele Ältere vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden (rund 50 % aus gesundheitlichen Gründen trotz Arbeitswillen, und obwohl z.b. nur 36 % der 60 bis unter 65jährigen 2009 in Bayern erwerbstätig waren.) Langzeitarbeitslosigkeit ist hier in vielen Fällen gleichbedeutend mit einem endgültigen Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt; die Betroffenen wechseln nach langen Jahren der Arbeitslosigkeit dann direkt in den (soweit möglich vorzeitigen) Rentenbezug. Der Anstieg in den Erwerbsquoten der letzten Jahre ist bei den Älteren recht gering auch mit Blick auf die Rente mit 67. Noch dazu überzeichnen die gehandelten Zahlen den sehr bescheidenen Erfolg. Zieht man von den älteren Erwerbstätigen die geringfügig Beschäftigten ab, so relativiert sich der Beschäftigungszuwachs schon erheblich. Zieht man von der gestiegenen Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Älteren die in der Freistellungsphase befindlichen Altersteilzeiter ab, so wird der Erfolg nochmals drastisch kleiner. Betrachtet man dann nur die rentennäheren Jahrgänge der 60- bis 64-Jährigen, so hat deren Anzahl zwischen 2000 und 2008 (ohne die freigestellten Altersteilzeiter) gerade einmal von 567 Tsd. auf 610 Tsd. zugenommen (vgl. Deutscher Bundestag 2010, S. 159 und 162). Eine verbesserte Ar- II-20

21 beitsmarktsituation mit armutsfesterer Beschäftigung für Ältere müsste anders aussehen! Bayern hat wegen der seit Jahren im Bundesländervergleich besseren Arbeitsmarktentwicklung, zwar niedrigere Arbeitslosenquoten, die künftig zu erwartende Altersarmut müsste sich demzufolge mindestens im Niveau an den Länderdurchschnitt annähern. Die Struktur der Problemgruppen entspricht dabei in Bayern jener im Bundesgebiet. So weisen die genannten Sozialberichte nicht nur auf höhere Arbeitslosenquoten bei gering Qualifizierten, Migranten etc. hin, sondern zeigte zudem, dass auch im Freistaat der Anteil der Langzeitarbeitslosen unter den Älteren (über 1 Jahr, ab 55 bis 64 Jahre) 2007 beinahe bei 60 % und damit fast beim deutschen Durchschnittswert. Er lag (im September 2009) auch unter dem Bundeswert (vgl. Darstellung 5). Darstellung 5: Dauer der Arbeitslosigkeit nach Altersgruppen (September 2009; Angaben in %) 80,0 70,0 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 0,0 < 25 Jahre < 25 Jahre Bayern Westdeutschland bis unter 3 Monate 3 - unter 6 Monate 6 Monate - unter 1 Jahr 1 Jahr und länger Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Soziale Lage in Bayern 2010, S Für die Alterssicherung haben längere Phasen von Arbeitslosigkeit fehlende oder nur sehr geringe Rentenanwartschaften zur Folge. Das gilt besonders auch für die betriebliche wie für die private Altersvorsorge, die überhaupt keinen Ausgleich für Zeiten der Arbeitslosigkeit vorsehen. Im Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung sind Zeiten von Arbeitslosigkeit soweit ein Leistungsanspruch vorliegt (!) zwar II-21

22 abgesichert, aber vor allem im Rechtskreis des SGB II äußerst minimal (siehe unten). Die Sparmaßnahmen des Bundes werden dieses Problem noch verstärken. Die Folge ist, dass auf Leistungen des SGB II angewiesene Langzeitarbeitslose letztlich hinsichtlich der Altersarmut ungeschützt sind Neue Selbstständigkeit In den letzten Jahren sind sozial- und arbeitsmarktpolitisch gefördert Zahl und Quote der Selbstständigen wieder angestiegen; dies betrifft insbesondere die sog. Ein-Personen-Unternehmen im Dienstleistungssektor. Zugleich kommt es im Berufsverlauf von immer mehr Beschäftigten zu einem (häufig auch mehrfachen) Wechsel zwischen selbstständiger und abhängiger Arbeit. Soweit es sich um Selbstständige handelt, die in den berufsständischen Sicherungssystemen abgesichert sind, erwachsen daraus keine 11 sozialpolitischen Probleme. Feststellbar ist jedoch, dass die neuen Selbstständigen in aller Regel weder in den berufsständischen Systemen noch in der Gesetzlichen Rentenversicherung erfasst sind und insofern in eine Lücke fallen. Zudem fehlt angesichts der häufig schwierigen Einkommensverhältnisse bei den kleinen Selbstständigen neben der subjektiven Bereitschaft zu einer kontinuierlichen freiwilligen privaten Vorsorge oft auch die finanzielle Fähigkeit dazu. 12 Vom Statistischen Bundesamt liegt eine Analyse zur Armutsquote nach Erwerbsformen 2008 vor, die zeigt (vgl. Darstellung 6), dass Solo-Selbstständige zwar keine so hohen Armutsquoten haben wie atypisch Beschäftigte, 13 je nach Erwerbskonstellation im Haushalt aber doch erheblich höhere Werte aufweisen als Normalarbeitnehmer. 11 Soweit man den wichtigen Aspekt außer Acht lässt, dass sich mit solchen Sondersystemen Personen mit meist überdurchschnittlich hohen Einkommen und häufig geringeren Risiken der Finanzierung der allgemeinen solidarischen Sicherungssysteme entziehen. 12 Manche Solo-Selbstständige hoffen allerdings auch darauf, dass es für sie wie in der Vergangenheit auch schon in vergleichbaren Fällen die Möglichkeit geben wird, sich nachträglich zu besonders günstigen Bedingungen in die Rentenversicherung einzukaufen. 13 Darunter wurden in dieser Auswertung verstanden: Teilzeit unter 21 Std. pro Woche, geringfügig Beschäftigte, befristet Beschäftigte und Leiharbeitnehmerinnen. II-22

23 Darstellung 6: Armutsgefährdete Erwerbstätige 2008 nach Erwerbsform und Erwerbskonstellation im Haushalt (Ergebnis des Mikrozensus; Angaben in %) Quelle: Wingerter 2009; Soziale Lage in Bayern 2010, S Geringfügige und andere atypische Beschäftigungsverhältnisse Eine weitere Beschäftigungsform, die für das Risiko von späterer Altersarmut häufig besonders anfällig macht, ist eine geringfügige Beschäftigung (400 -Job) oder ein Midi-Job ( ), soweit diese als ausschließliche Beschäftigung ausgeübt werden. Da der weit überwiegende Teil der geringfügig Hauptbeschäftigten die Möglichkeit der Zahlung freiwilliger Beiträge zur GRV nicht nutzt und auch in der betrieblichen Altersvorsorge nicht abgesichert ist, erwerben die Betroffenen nur geringste eigenständige Sicherungsansprüche. Dies wird für jene Personen unter den geringfügig Hauptbeschäftigten zum Problem, die diese Tätigkeit nicht nur kurzfristig ausüben und die nicht wie Rentner oder Studenten anderweitig Ansprüche aufbauen bzw. bereits haben. Betroffen sind z.b. Ehefrauen, deren Alterssicherung dann im Wesentlichen abgeleitet über den Ehemann (Hinterbliebenenrente) erfolgt und ihr (und des Partners) Armutsrisiko im Falle einer Scheidung, Arbeitslosigkeit oder Er- II-23

24 werbsminderung des Haupternährers wesentlich erhöht. Aber auch dann, wenn eine volle Beitragszahlung im Bereich der Geringfügigkeit geleistet wird, werden bei einem Monatsverdienst von 400 lediglich extrem niedrige Anwartschaften erworben: bei einem Jahr Beschäftigung zu 400 errechnet sich pro Jahr eine Monatsrente von ca. 5. Die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten lag im Juni 2009 bundesweit bei etwa 5 Mio. Personen, das entspricht etwa 16 % aller abhängig Beschäftigten (ohne Beamte). 10 Jahre zuvor lag die Zahl noch bei 3,6 Mio. Personen. Zugleich war in diesem Zeitraum die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten rückläufig mit negativen Auswirkungen auf die Finanzlage der Sozialversicherungsträger. Atypische Beschäftigung ist dabei keineswegs in jedem Fall prekär. Wo eine anderweitige (funktionierende und stabile) Absicherung besteht, muss daraus keine (Alters-)Armut entstehen. Solchen Jobs wird vielfach auch eine Brückenfunktion zugeschrieben. So wird bei befristeten Beschäftigungen z.b. ein sog. Klebeeffekt angenommen, d. h. dass die befristet Beschäftigten (bzw. geringfügig Beschäftigte oder Leiharbeitskräfte) in ihrem Betrieb leichter den Übergang von befristeter Beschäftigung in ein Normalarbeitsverhältnis finden. Allerdings ergab z. B. das IAB- Betriebspanel 2009 (eine repräsentative Befragung von rund Betrieben und Dienststellen in Bayern), dass im ersten Halbjahr 2009 gerade einmal 9 % der befristet Beschäftigten im Freistaat in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurden. Noch mehr wird die Hoffnung auf die Klebeeffekte atypischer Beschäftigung enttäuscht, wenn man anhand von Längsschnittdaten untersucht, wie viele Betroffene über eine längere Zeit in einer atypischen Beschäftigung verbleiben. Darstellung 7 zeigt dies am Beispiel der befristeten Beschäftigung für eine Zweijahresbetrachtung. Der Anteil derjenigen Befristeten, die bereits im Vorjahr nur in einer befristeten Beschäftigung waren, nimmt in der Tendenz deutlich zu. II-24

25 Darstellung 7: Anteile von befristet Beschäftigten nach ihrem Erwerbsstatus im Vorjahr in Deutschland (Angaben in %) beide Jahre befristet befristet-unbefristet Quelle: INIFES, eigene Darstellung und Berechnung aus dem Sozioökonomischen Panel (SOEP25). Auch und gerade die Leiharbeit birgt ein hohes Prekaritäts- und (langfristiges) Armutspotenzial. Diese Beschäftigungsform wächst seit der Deregulierung der Leiharbeit überproportional, wenn auch noch auf geringem absoluten Niveau (vgl. auch Bericht Soziale Lage in Bayern 2010, S. 142 f.). Trotz eines massiven Rückgangs in Folge der letzten Finanzkrise hat die Leiharbeit nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesverbandes Zeitarbeit im Sommer 2010 bereits wieder einen Höchststand erreicht. Inzwischen dient Leiharbeit nicht mehr nur dem Abfangen von Auftragsspitzen, sondern zur Senkung von Entgelt-/Arbeitskosten, dem Erzeugen von Druck auf die Belegschaften und dem Aushebeln von Tarifverträgen. Die Hoffnung auf eine Brückenfunktion in reguläre Beschäftigung hat sich auch bei der Leiharbeit nach Einschätzung der Mehrheit der Kommission weitgehend nicht erfüllt. Sie verdrängt auch reguläre Beschäftigung (vgl. Promberger 2006). Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit spricht demgemäß nur noch von einem schmalen Steg (Lehmer, Ziegler 2010) und stellt fest: Ein Drittel der vormals arbeitslosen Leiharbeitnehmern hat auch nach der Zeitarbeit keinen Job. Der Sprung aus der Arbeitslosigkeit gelingt denjenigen eher, die in den zwei Jahren davor zumindest zweitweise beschäftigt waren ob in oder außerhalb der Zeitarbeitsbranche. Aber auch sie bleiben oftmals in der Leiharbeit. Für einige wenige Langzeitarbeitslose erweist sich die Aufnahme von Leiharbeit als II-25

26 eine Option, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. Sie erhöht die spätere Beschäftigungswahrscheinlichkeit jenseits der Branche. Allerdings schaffen es nur 7 Prozent der vormals Arbeitslosen, im Zweijahreszeitraum nach der Leiharbeit überwiegend beschäftigt zu bleiben und dabei die Leiharbeit komplett hinter sich zu lassen. In ihrer übergroßen Mehrheit kommen wissenschaftliche Untersuchungen zu einem sehr kritischen Urteil über die atypische Beschäftigung. So resümiert eine Überblicksstudie für die Hans-Böckler-Stiftung, dass sich die Hoffnungen in die Beschäftigungseffekte atypischer Arbeitsformen nicht erfüllt haben (vgl. Wagner 2010). Auch die Bertelsmann-Stiftung stellt fest: Auf dem Feld der Zeitarbeit zeigt sich eine deutliche Tendenz zur Spaltung zwischen Rand- und Kernbelegschaften ohne belastbare Hinweise auf eine Brückenfunktion Eichhorst, Marx, Thode 2010, S. 7) und empfiehlt eine deutliche Regulierung ebenso wie (vgl. ebenda) eine Abschaffung der Minijobs, eine Reregulierung der befristeten Beschäftigung und einen generellen moderaten Mindestlohn. In ähnlichem Tenor stellt ein neues Gutachten zum Juristentag genereller zu atypischen Beschäftigungsverhältnissen auch fest: In Bezug auf alle im Gutachten kritisch gewürdigten Wege der Abkehr vom Normalarbeitsverhältnis (abgabenprivilegierte geringfügige Beschäftigung, Leiharbeit, ertragsschwaches Arbeitsverhältnis) und in Bezug auf die kleine Selbstständigkeit zeigen sich im geltenden Rechtszustand zwei ungünstige Gemeinsamkeiten. Kennzeichen der beschriebenen Phänomene ist zum einen die regelmäßig geringe Prosperität der betreffenden Arbeitsbeziehungen (mit ihren vielfältigen unerwünschten Auswirkungen), zum anderen werden Lasten in die Zukunft weitergeschoben, die aus dem Steueraufkommen der Zukunft eines Tages ausgeglichen werden müssen. Beides hat auch Bedeutung für die Frage, ob der Rechtsrahmen des Arbeitsrechts und des Sozialrechts im Zusammenhang mit dem Ziel, das seit vielen Jahren große gesellschaftliche Probleme der Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, richtig weiterentwickelt worden ist. (Waltermann 2010, S. 85). Von besonderer Relevanz ist in diesem Sinne die langfristige Wirkung in Bezug auf das Entstehen von Altersarmut. Immerhin betont das Statistische Bundesamt, dass sich die Einkommenssituation bzw. die Armutsgefährdung atypisch Beschäftigter, II-26

27 aber auch Solo-Selbstständiger deutlich schlechter darstellt als die der Normalbeschäftigten (Wingerter 2009, S. 1080). Aus aktuellem geringem Einkommen entstehen eben nur geringe Rentenbeiträge und geringe Möglichkeiten zusätzlicher Altersvorsorge. Generell ist dazu festzuhalten, dass die These falsch ist, Deutschland habe eine Spitzenposition bei der Regulierungsdichte des Arbeitsrechts/-marktes und dass hier nur eine weitere Deregulierung mehr Wachstum und (inkludierende) Beschäftigung bringe. Für das Gegenteil spricht z. B.: Laut OECD hat Deutschland beim Kündigungsschutz Platz neun der OECD- Länder. Zwischen dem so mit einem Kündigungsschutzindex gemessenen Regulierungsgrad und dem Abbau der Arbeitslosigkeit besteht ein nicht-linearer uförmiger -Verlauf. Deutschland befindet sich damit eher beim Optimum der Regulierungsdichte (vgl. Möller 2010). Laut Institut für Weltwirtschaft, Kiel haben restriktive Arbeitsmarktregulierungen auch dadurch positive Beschäftigungseffekte, dass sie Firmenverlagerungen ins Ausland teurer machen (vgl. Görg u. a. 2009). Die ILO, eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, weist nach, dass relativ rigide, d. h. regulierte Arbeitsmärkte das langfristige Wachstum der Arbeitsproduktivität steigern (vgl. Storm 2007) Niedriglohnbeschäftigung/Lohnentwicklung Welchen einigermaßen plausiblen Grenzwert zur Berechnung von Niedriglöhnen man auch wählt; die vorliegenden empirischen Untersuchungen kommen zu dem übereinstimmenden Ergebnis, dass sich das Niedriglohn-Segment auf dem Arbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschland gemessen z. B. an der Abweichung der Stundenentgelte von den durchschnittlichen Stundenentgelten deutlich erhöht hat. Nach den Berechnungen des IAQ fielen im Jahr ,2 % der Beschäftigten in den Niedriglohnbereich. Der durchschnittliche Stundenlohn lag hier bei knapp 7 Euro (West) bzw. 4,90 Euro (Ost). Bei diesen Stundenentgelten werden selbst bei Vollzeiterwerbstätigkeit nur äußerst niedrige Bruttomonatseinkommen von Euro (West) bzw. 780 Euro (Ost) erreicht. Entsprechend erwachsen daraus nur sehr niedrige Anwartschaften für die gesetzliche Rente (0,45 Entgeltpunkte (West) bzw. 0,38 II-27

28 (Ost) im Jahr). Da zugleich ermittelt wurde, dass viele Niedriglöhner sehr lange über mehrere Jahre in diesem Segment verharren, sind niedrige Altersrenten aus der GRV gleichsam vorprogrammiert noch vor allen Auswirkungen der Rentenreform(en). Da die Detailanalysen zeigen, dass Niedriglöhne verstärkt im Dienstleistungssektor und im Bereich der kleineren und mittleren Unternehmen auftreten, also in Bereichen, in denen die betriebliche Altersvorsorge nur schwach ausgeprägt ist, kann auch nicht erwartet werden, dass Anwartschaften aus der betrieblichen Altersvorsorge aufgebaut werden. Gleichermaßen unwahrscheinlich ist, dass die Betroffenen beim genannten Lohnniveau eine wesentliche Fähigkeit haben, sich ergänzend privat so abzusichern, dass die Niedriglohneffekte kompensiert werden könnten. Die Daten der SGB II Statistik legen vielmehr dar, dass eine wachsende Zahl von Niedriglohnempfängern insbesondere im Bereich der Teilzeitbeschäftigung aufstockende Grundsicherung beantragen muss, um überhaupt das sozialrechtliche Existenzminimum zu erreichen. Darüber hinaus zeigen Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, dass bei rund einem Drittel der Haushalte aufgrund der Einkommenshöhe keine nennenswerte Sparleistung erfolgt bzw. erfolgen kann. Hinzu kommt: Insgesamt geraten Löhne und Gehälter durch die Ausdehnung des Niedriglohnsektors und unsicherer Beschäftigung zudem unter Druck, verstärkt noch durch zunehmende Tarifflucht und einen Anstieg der Beschäftigten ohne Tarifvertrag. Dies senkt die Möglichkeiten und Bereitschaft zur Altersvorsorge weiter ab. Darstellung 8 enthält Angaben zur Entwicklung der Niedriglohnbeschäftigung in Bayern und Westdeutschland auf Basis der Daten der Bundesagentur für Arbeit. Bemerkenswert ist, dass 2007 bereits 17,5 % (Westdeutschland: 18,5 %) sogar aller Vollzeitbeschäftigten brutto unterhalb der Niedriglohngrenzen verdienten (die um die Inflation bereinigt nahezu konstant blieben). II-28

29 Darstellung 8: Entwicklung der Niedriglohngrenzen und der Anteil vollzeitbeschäftigter Niedriglöhner in Bayern und Westdeutschland Niedriglohngrenze/ 2/3 Median in (Westdeutschland) Niedriglohngrenze/ 2/3 Median in (Bayern) Anteil vollzeitbeschäftigte Niedriglöhner (Westdeutschland) Anteil vollzeitbeschäftigte Niedriglöhner (Bayern) 18, , , , ,5 14 Quelle: Soziale Lage in Bayern 2010, S. 93; IAB/INIFES eigene Darstellung nach IAB-BA- Beschäftigtenstatistik Wie der Darstellung 8 zu entnehmen ist, verzeichnet der Anteil der Niedriglöhner 14 unter den Vollzeitbeschäftigten unbenommen der konjunkturellen Situation in den jeweiligen Jahren erhebliche Zuwächse. Niedriglohnbeschäftigung hat für die Betroffenen zeitlich unmittelbare Folgen und Fernwirkungen. Bei den unmittelbaren Folgen für die ökonomische und soziale Lage 15 ist z. B. der Befund aus dem zweiten Sozialbericht (S. 209) zu beachten, dass bei rund 30 % der Betroffenen in Bayern 2003 dieses Niedrigeinkommen mehr als vier Fünftel des gesamten Haushaltseinkommens ausmachte. Als Fernwirkung ist zu bedenken, dass sich aus solchen Löhnen sogar bei Vollzeitbeschäftigten nur geringe Entgeltpunkte ableiten, was bei län- 14 Diese werden hier entsprechend der üblich gewordenen Abgrenzung an der Niedriglohnschwelle von 2/3 des mittleren (medianen) Einkommens definiert (ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld). 15 In Bayern stieg die Niedriglohngrenze nominal von Euro (pro Monat, Vollzeitbeschäftigung) auf rund in 2007, real (preisbereinigt) bedeutete dies einen Rückgang von auf Euro in Abgebremst wurde der Rückgang noch dadurch, dass durch Umwandlung einkommensniedriger Vollzeitarbeitsplätze in Teilzeitarbeitsplätze statistisch der Median der verbleibenden Vollzeitarbeitsplätze etwas angehoben wurde. Die Niedriglohngrenze liegt in Bayern rund 2 % unter jener von Westdeutschland ( Soziale Lage in Bayern 2010 ; S. 93). II-29

30 ger anhaltender Niedriglohnbeschäftigung mit einer hohen Wahrscheinlichkeit in die Altersarmut führen kann. Aktuelle empirische Analysen zeigen zudem, dass die Klebeeffekte atypischer Beschäftigung offensichtlich von anderer Natur sind als sie von den Befürwortern dieser Beschäftigungsformen vorgebracht werden und zur heutigen wie künftigen Altersarmut nachhaltig beitragen: Atypische Beschäftigung hat wenig Brückenfunktion und bleibt an der Mehrheit der Betroffenen wie ein Makel kleben und führt diese häufig in erwerbsbiographische Sackgassen. Längsschnittanalysen belegen, dass es wenigen und immer weniger Beschäftigten gelingt, die erwerbsbiographischen Fallen von atypischer Beschäftigung oder auch von Niedriglohnarbeit in Richtung von Vollzeitarbeit zu verlassen. Auch bringen Berufswechsel, vor allem im höheren Erwerbsalter, meist mehr Verschlechterungen als Verbesserungen mit sich (vgl. Trischler, Kistler 2010) Armutsrisiko Kind(er) Familien z.b. mit einem Partner, der es sich leistet (oder gezwungen ist), Kinder unter Erwerbsverzicht zu erziehen oder Alleinerziehende sind weit überproportional von Armut betroffen, was sich oft auch beim Wohlstand im Alter widerspiegelt: Die Armutsquoten liegen in Bayern 2008 z. B. bei 20 % bei zwei Erwachsenen und drei und mehr Kinder und bei 40 % bei Alleinerziehenden ( Soziale Lage in Bayern 2010, S. 72); mit jedem Kind sinkt der Wohlstand um rund %. Auch die hohe Armutsquote von Frauen über 65 Jahre in Einpersonenhaushalten von 28 % (vgl. ebenda, S. 66) hat ihre Ursache überwiegend in einer früheren Kindererziehung und der geringen Hinterbliebenenversorgung nach dem Tod des Partners, wenn dieser selbst nur unterdurchschnittliche Rentenansprüche erwirtschaften konnte. Armutsrisiken treffen Eltern und Kinder insbesondere bei Krisen und Belastungen wie Trennung / Scheidung, langzeitigem Niedriglohn oder Arbeitslosigkeit, während Kinderlose auch bei Krisen oft noch genug Einkommen für ein Leben über der Armutsschwelle erwirtschaften konnten. Dazu trägt insbesondere bei, dass die Beiträge zur Sozialversicherung sowie die Umsatzsteuer auf die verminderte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Familien nicht angemessen Rücksicht nehmen (z.b. keine Grundfreibe- II-30

31 träge bei den Beiträgen und Abgaben für das Existenzminimum wie bei der Einkommenssteuer), d.h. Familien werden durch die Art der Beiträge und Abgaben oftmals erst arm gemacht bzw. in die Abhängigkeit staatlicher Grundsicherung gebracht (vgl. im Detail unten bei exogenen Armutsfaktoren). Eine Berücksichtigung zumindest des Existenzminimums bei den Sozialversicherungsbeiträgen (z.b. durch einen Grundfreibetrag) würde die Armut und die Wohlstandsminderung besonders bei jungen Familien und Älteren entscheidend vermindern und wesentlich zu einem systematischeren Steuer-Transfer-System beitragen. Denn (zumindest) das Existenzminimum von Sozialversicherungsbeiträgen freizustellen bedeutet keine Doppelförderung, (auch nicht in der Rentenversicherung trotz der Anrechnung von Erziehungszeiten), sondern nur die Achtung einer Basisfreiheit (Existenzminimum dem Betreffenden belassen, keine Belastung seines Existenzminimums mit Abgaben, keine Abhängigkeit von Staatshilfen erst durch Zwangsbeiträge schaffen) und eine echte Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bzw. der Einkommen, die dem Betreffenden für sich und seine Angehörigen tatsächlich zur Verfügung stehen. Dieser Sachverhalt ist seit Langem hinreichend bekannt und die hohe Bedeutung für eine Armutsvermeidung evident, dies muss hier nicht nochmals detailliert erläutert werden. Dennoch hat die Achtung des Existenzminimums durch Freibeträge bei den Sozialversicherungsabgaben bisher trotz oder wegen ihrer fundamentalen Bedeutung und Wirksamkeit für die Freiheit und Gerechtigkeit insbesondere Einkommensschwächerer in der Politik keine dem Problem angemessene Berücksichtigung gefunden. Hier wären seit Langem Reformen vordringlich. Hinzu kommt: Auf der Leistungsseite wird Familientätigkeit nach wie vor weitestgehend nicht als wert- und beitragsäquivalent zu Erwerbstätigkeit behandelt (z.b. Anrechnung von Erziehungszeiten nach dem 3 Lebensjahr des Kindes nur bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit, d.h. implizite Abwertung der Familientätigkeit gegenüber Erwerbstätigkeit, damit strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber Familientätigkeit). Armutsbekämpfung muss deshalb vorrangig bei der Familienunterstützung ansetzen ohne die Familie dadurch abzuwerten, dass sie eine umfassende Vollerwerbstätigkeit beider Eltern braucht, um einen durchschnittlichen Lebensstandard als Familie zu erreichen. In Zusammenhang der Armutsprävention warnt die Mehrheit der Arbeitsgruppenmitglieder auch vor weiteren Mehrwertsteuererhöhungen: Verbrauchssteuern belasten besonders untere Einkommen und Familien, insgesamt ergibt sich bis in den mittle- II-31

32 ren Einkommensbereich hinein eine weitgehend gleichbleibende Belastung von rund 7 bis 9 % des Einkommens, die erst bei höheren Einkommen wegen der steigenden Sparfähigkeit und -tätigkeit absinkt. Diese Steuerbelastung nimmt keine Rücksicht auf die relativ geringe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dieser Haushalte. Weitere Verbrauchssteuererhöhungen würden damit vermehrt zu (Alters-)Armut beitragen und die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit weiter unterhöhlen Steigende Frauenerwerbstätigkeit eine Lösung? Verbessern dürften sich im gegenläufigen Trend zu den vorgenannten Faktoren die Rentenanwartschaften von Frauen infolge der stärkeren Erwerbsbeteiligung der jüngeren Kohorten: Immer mehr Frauen sind dauerhaft erwerbstätig oder kehren nach der Elternzeit in den Beruf zurück. Die AVID-Daten lassen erkennen, dass die eigenständigen Renten von Frauen bei den Rentenzugängen steigen. Sie erreichen gleichwohl nicht das Niveau der Männer-Renten, da, ganz abgesehen von Lohnunterschieden bei Frauen gegenüber Männern (vorrangig wegen unterschiedlicher Berufs- und Branchenstrukturen bzw. Aufstiegschancen der weiblichen / männlichen Erwerbstätigen, nicht nur wegen unterschiedlicher Bezahlung bei gleicher Tätigkeit und Berufserfahrung), die Ausweitung der Frauenerwerbstätigkeit nahezu ausschließlich über Teilzeitarbeit und -einkommen auch und gerade im Niedriglohnsektor erfolgt. Zudem geht bei in Bayern praktisch konstantem Arbeitsvolumen (in Deutschland: sinkendem Arbeitsvolumen; vgl. oben) von einer erhöhten Erwerbstätigkeit der Frauen ein erhöhter Lohndruck aus, der Einkommen und Renten anderer Beschäftigter (auch Frauen) relativ senken kann (insbesondere real, d.h. bei Berücksichtigung von Preissteigerungen / Kaufkraftminderungen). Insofern kann nicht damit gerechnet werden, dass die höheren Frauenrenten im Haushaltszusammenhang die arbeitsmarktbedingten Lohn- und Risikofaktoren gleichsam auffangen; lediglich eine begrenzte Entlastung erscheint möglich. II-32

33 1.7. Kurze Lebensarbeitszeit als Ursache - Verlängerung der Lebensarbeitszeit als Lösung? Eine Ausdehnung der Beitragszeiten in der Rentenversicherung durch eine Begrenzung des beruflichen Frühausstiegs und die bereits derzeit sichtbare und mit der Heraufsetzung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre verstärkt intendierte Ausdehnung der Lebensarbeitszeit im höheren Lebensalter kann über eine Verlängerung der (versicherungspflichtigen) Erwerbstätigkeit zu steigenden Rentenanwartschaften führen, wenn und nur wenn der Arbeitsmarkt eine erhöhte Beschäftigung Älterer wirklich aufzunehmen vermag (was, wie oben angesprochen bisher nicht der Fall ist) ohne dabei das Erwerbs- und Verdienstvolumen anderer Altersgruppen zu vermindern oder nur durch mehr Teilzeit- statt Vollzeitstellen bei Älteren, und ohne dass erhöhte Abschläge für einen vorzeitigen, wegen der Rente ab 67 Jahren gleichwohl insgesamt späteren, Renteneintritt, die zusätzlichen Beiträge wieder aufzehren (Rente ab 67 als verdeckte Rentenkürzung, die durch längere Lebensarbeitszeit zu kompensieren ist, ist insbesondere bei einkommensschwachen und dabei oft körperlich und psychisch mehr belasteten Berufen besonders problematisch und meist nicht möglich). Langfristig wird ein kleinerer Teil der Beschäftigten (dies dürften vornehmlich die Besser- bzw. höher Qualifizierten sein) tatsächlich bis zum 65. oder gar 67. Lebensjahr berufstätig sein (können). Der kleine Sozialbericht (soziale Lage in Bayern 2010) belegt, dass von den 55- bis 64-Jähringen 2007, die ihre Erwerbstätigkeit beendeten, mehr als 50 % dies aus gesundheitlichen Gründen machten (vgl. Darstellung 11). Arbeitsanforderungen und -belastungen (physisch und/oder psychisch) in vielen gerade weniger entlohnten Tätigkeiten verhindern aber auch künftig eine Weiterarbeit bis ins höhere Alter, ein grundlegender Wechsel der Arbeitsbedingungen (psychisch und physisch geringere Arbeitsbelastungen) ist nicht absehbar. Diese Sachverhalte werden mit dem in der Öffentlichkeit diskutierten Argument einer längeren Lebenserwartung in keiner Weise sachgerecht berücksichtigt und sind für eine ggf. steigende Altersarmut relevant. Für diesen Personenkreis (der in seiner Größenordnung an dieser Stelle nicht beziffert werden kann) droht verstärkt das Risiko lang II-33

34 andauernder Arbeitslosigkeit und/oder die Inanspruchnahme der noch verbliebenen Möglichkeiten eines vorzeitigen Rentenbezugs mit erhöhten Abschlägen, die die Altersrente dauerhaft mehr als heute mindern werden. Hinzu kommen Bedingungen, die heute keineswegs als verbreitet und gesichert anzusehen sind wie z.b. Möglichkeiten und Anreize zu lebenslangem Lernen on the job, Gesundheitsprävention und -schutz auch in der Arbeit, motivierende Arbeitsbedingungen und ein wertschätzender Umgang mit dem Erfahrungswissen älterer Mitarbeit/-innen. Entgegen landläufiger Vorstellungen räumt die Bundesregierung zur Entwicklung der Arbeitsbedingungen selbst ein: Die körperlichen Anforderungen haben sich seit Mitte der 80-er Jahre kaum verändert eine deutliche Zunahme findet sich dagegen bei den psychischen Anforderungen (Deutscher Bundestag 2010, S. 77). Querschnittsanalysen zeigen, dass belastende, krankmachende Arbeitsbedingungen häufig kumulativ auftreten (vgl. mit vielen Belegen Holler, Trischler 2010). Aus Längsschnittanalysen lässt sich nachweisen, dass die Betroffenen meist über längere Zeit diesen Belastungen ausgesetzt sind und dann häufiger vorzeitig aus der Erwerbstätigkeit ausscheiden (vgl. Trischler, Kistler 2010). Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit mit der potenziellen 16 Möglichkeit einer Verlängerung von Beitragszeiten und dann später ggf. höheren Renten ist im Prinzip auch am Beginn der Erwerbsbiographie denkbar. Eine Verkürzung der Schul- und Studienzeiten, Straffung beruflicher Ausbildungszeiten und der Lehre bei einem künftigen Fachkräftemangel, aber auch weniger Wiederholungsjahre, Abbrüche und Wechsel von Ausbildungsgängen können hierzu beitragen und müssen keineswegs zu Lasten der Qualität von (Aus-)Bildung gehen Potenziell meint hier, dass sich auch der Zeitpunkt von Verschleiß, Erwerbsminderung etc. durch einen früheren Erwerbseinstieg nach vorne verlagern kann. 17 Vgl. zu den Zusammenhängen zwischen Bildungssystem und sozialen Problemen ausführlich den Teil der Arbeitsgruppe 3 der Kommission. An dieser Stelle sei beispielhaft nur darauf hingewiesen, dass acht Prozent der Schüler die Schulen ohne Abschluss verlassen mit einem deutlich überproportionalen Anteil bei Kindern mit Migrationshintergrund. Deutschlandweit wird die Zahl von 20- bis 29-Jährigen ohne Berufsausbildung vom Bundesinstitut für Berufsbildung auf 1,5 Mio. beziffert. Nur rund 70 % der Jugendlichen ohne Migrationshintergrund und ca. 33 % der Jugendlichen mit Migrationshintergrund beginnen eine Ausbildung. Die rund Jugendlichen unter 25 Jahren, die sich mit oder ohne Schulabschluss in Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit befinden, haben erhebliche Probleme beim Einstieg in Ausbildung und Arbeitswelt. Hinzu kommen rund arbeitslose Jugendliche, die sich entweder nicht in Maßnahmen der BA befinden oder nach Ausbildungsabschluss arbeitslos wurden. II-34

35 Längere Lebensarbeitszeiten sind jedoch auch aus anderen Gründen keineswegs mit automatisch besserer Armutsprävention gleichzusetzen. So weist zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung (vgl. Maier, Dorau 2010) nach, dass erfolgreiche Ausbildungsabsolventen in Deutschland in den ersten sechs Jahren einen erheblichen Teil der Zeit in Arbeitslosigkeit und in atypischer Beschäftigung verbringen. Hier liegt also auch noch ein wesentliches Beschäftigungspotential brach. Haupt- /Volksschulabsolventen sind in 18,5 % der sechs Jahre arbeitslos und nur in 55.1 % der Zeit Vollzeit beschäftigt; Ausbildungsabsolventen mit Fach-/Hochschulabschluss sind dagegen zu 68,2 % der sechs Jahre in vollwertiger Beschäftigung und zu 7,5 % der Zeit arbeitslos. Rund ein Viertel der 72 Monate verbringen die Absolventen in prekärer Beschäftigung unabhängig von ihrem Schulabschluss (vgl. Darstellung 9)! Das Bundesinstitut für Berufsbildung fasst unter diesem Begriff die Kategorien Befristung und Niedriglohn (unter 2/3 des Durchschnittseinkommens des Absolventenjahrgangs) zusammen. Darstellung 9: Erwerbsstatus dualer Ausbildungsabsolventinnen und - absolventen in den ersten 6 Jahren nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss differenziert nach Schulabschluss (Angaben in %) Vollwertige Beschäftigung Prekäre* Beschäftigung Erwerbslos Gesamt 60,8 26,2 13,0 Darunter mit: Haupt-/Volksschulabschluss 55,1 26,4 18,5 Mittlere Reife o. gleichw. Abschluss 60,9 26,8 12,3 Fach-/Hochschulreife 68,2 24,3 7,5 * prekär = befristeter Arbeitsvertrag oder Einkommen unter 2/3 des Durchschnittseinkommens des Absolventenjahrgangs Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (Maier, Dorau 2010) Für erfolgreiche (Fach-)Hochschulabsolventen hat der Bundesbildungsbericht aus den Absolventenbefragungen des Hochschul-Informationssystems nachgewiesen, dass Absolventen sich zunehmend seltener ein Jahr nach dem erfolgreichen Abschluss in einem Normalarbeitsverhältnis befinden. Außerdem zeigt diese Quelle (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2008, Tab. H web), dass auch II-35

36 in sog. akademischen Mangelberufen (z. B. Informatik, Maschinenbau, Bauingenieurwesen) die Bruttojahreseinkommen von Vollzeitkräften starke Rückgänge aufweisen was ebenso keinesfalls auf eine echte Verknappung im Sinne eines Fachkräftemangels hindeutet. Im zweiten Sozialbericht wurde außerdem (S. 312 ff.) auf die zwischen 2003 und 2007 stagnierenden Anteile von in betriebliche Weiterbildungsförderung einbezogenen Beschäftigten (bei gleichzeitig zunehmender Spreizung nach vorhandenem Bildungsabschluss) hingewiesen hat sich die Situation nach Angaben aus dem IAB-Betriebspanel zwar gebessert, 2009 sind die Weiterbildungsquoten aber wieder zurückgegangen. Maßnahmen des altersgerechten Arbeitens sind trotz der vielfältigen Initiativen und Kampagnen in denjenigen bayerischen Betrieben, die überhaupt über 50-Jährige beschäftigten, 2008 nicht weiter verbreitet als 2002 (vgl. Darstellung 10). Im Bundesdurchschnitt ist dieser Anteil sogar noch niedriger und sogar gefallen, was keine guten Vorzeichen für weniger künftige Altersarmut und mehr Beschäftigungschancen Älterer sind. Zudem sind hinsichtlich eines Teils behaupteten bestehenden breiten Fachkräftemangels auf Basis dieser Zahlen Zweifel begründet. II-36

37 Darstellung 10: Verbreitung von Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer in denjenigen Betrieben, die überhaupt Personen mit 50 und mehr Jahren beschäftigen 2002 bis 2008 (Angaben in %; Mehrfachnennungen möglich) Quelle: INIFES nach IAB-Betriebspanel, versch. Jahre. Neben einem Willen zu und einer Attraktivität längerer Lebensarbeitszeit ist die Gesundheit entscheidend: Bereits im zweiten Sozialbericht 2009 (S. 437) wurde dargestellt, dass zwischen Berufsgruppen und ihren Arbeitsbedingungen sowie dem Anteil der Erwerbsminderungsrenten an allen neuen Versichertenrenten ein enger Zusammenhang besteht. Es ist nicht nur der vielbeschworene Dachdecker, der früh aus dem Erwerbsleben ausscheidet (z. B. durch Überbrückung der Zeit zwischen Erwerbsaustritt und Renteneintritt durch Arbeitslosigkeit, Nichterwerbstätigkeit, Minijob etc. mit negativen Folgen für die Rentenbeiträge und mit Abschlägen). Als Konsequenz daraus muss mit dem Bericht zur Sozialen Lage in Bayern 2010 festgestellt werden, dass ein weit überwiegender Anteil der Nichterwerbstätigkeit bei den Älteren bzw. der vorzeitigen Erwerbsaustritte unfreiwillig erfolgt (vgl. Darstellung 11) und eine angehobene Rentenaltersgrenze damit potenziell zu mehr Altersarmut beiträgt. Bei den 55- bis 59-Jährigen sind in Bayern noch etwas deutlicher als im westdeutschen II-37

38 Durchschnitt gesundheitliche Probleme und Entlassungen die hauptsächlichen Ursachen, bei den 60- bis 64-Jährigen spielen die gesundheitlichen Gründe immer noch eine dominante Rolle. Darstellung 11: Hauptgrund für Beendigung der letzten Tätigkeit von nichterwerbstätigen 55- bis 64-Jährigen (Arbeitssuchende und nicht Arbeitssuchende); 2007 (Angaben in %) Bayern Westdeutschland Ehemals abhängig Beschäftigte 55- bis bis bis bis 64- Jährige Jährige Jährige Jährige Entlassung 23,4 11,9 24,2 12,1 Befristeter Vertrag 4,0 1,2 3,5 1,0 eigene Kündigung 7,9 4,3 7,5 4,2 Ruhestand vorzeitig (Vorruhestand/ Arbeitslosigkeit) 5,7 18,5 6,9 18,8 Ruhestand aus gesundh. Gründen 26,3 24,7 24,2 23,5 Ruhestand aus Altersgründen 2,5 21,7 2,4 20,8 persönl. Verpflichtungen (inkl. Kinderbetreuung, Familie) 19,3 12,3 21,1 14,5 sonstige Gründe/kA 10,9 5,4 10,2 5,1 Quelle: Soziale Lage in Bayern 2010, S Veränderungen in den privaten Lebensformen als weitere wichtige exogene Faktoren Widersprüchlich dürften sich künftig die Veränderungen in den privaten Lebensformen auf das Armutsrisiko v. a. im Alter auswirken: Die wachsende Zahl von Alleinstehenden, von unehelichen Partnerschaften, hohen Scheidungsziffern und insgesamt mehr Flexibilität auch im Privatbereich verstärkt die Verletzlichkeit durch Risiken auf dem Arbeitsmarkt. Es wird für die Betroffenen schwieriger und risikoreicher, familiäre Aufgaben/Pflichten wahrzunehmen, insbesondere bei einer geringen individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (weniger Ausgleich durch einen Partner). Dieses Problem ergibt sich aber wiederum hauptsächlich bei Familien: Kinderlose können aufgrund fehlender Betreuungs- und Unterhaltsverpflichtungen Veränderungen privater Lebensformen in der Regel auf einem Niveau deutlich über der Armutsschwelle auffangen. Im zweiten Sozialbericht von 2009 (S. 475) wurde beispielsweise auf die besonders bei Alleinerziehenden, aber auch bei Paaren mit 3 oder mehr Kindern hohen Armutsrisikoquoten hingewiesen. Risikoanalysen für Familien im Vergleich mit Kinderlosen zeigen wie auch die Armutsrisikoquoten in den Sozialberichten der Staatsregierung und des StMAS -, dass Veränderungen privater II-38

39 Lebensformen weit überwiegend Familien oder Ältere betreffen, die Kinder erzogen haben, ebenso im Bericht Soziale Lage in Bayern 2010 (S. 66 ff). Dieser Trend zur Individualisierung und Flexibilisierung führt zugleich zu einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen (auch mit Kindern), zu tendenziell (zumindest bei fehlenden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und zunehmend auch für Ältere/Pflegebedürftige sowie betrieblicher Flexibilisierung, die sich weniger an Vereinbarkeitsproblemen als an betriebswirtschaftlichen Zielen orientiert) weniger Kindern und damit zu höheren eigenständigen Anwartschaften. Die Bereitschaft, das Armutsrisiko Kinder einzugehen, nimmt tendenziell ab, gerade wenn das Armutsrisiko sich bis in das Alter markant erhöht. Offen bleibt allerdings wiederum, zu welchen Bedingungen diese Tendenz zu einer höheren Erwerbsbeteiligung gelingt und in wieweit damit die Risikosicherheit und das Verdienstniveau bei bisherigen Voll-Arbeitsplatzinhabern im Gegenzug sinkt. Denn wenn - wie in den letzten 30 Jahren bundesweit das Arbeitsvolumen weiterhin leicht sinkt (Zukunftsprognosen wie z.b. von Prognos Deutschland 2035 gehen von einem stabilen Trend aus), wird das Lohnniveau durch steigende Erwerbsbeteiligung tendenziell zunächst weiter gedrückt, bis das Schrumpfen der Zahl der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter die steigenden Erwerbsquoten, das Produktivitätswachstum, die längere Lebensarbeitszeit und die Umwandlung von Teil- in Vollzeitarbeitsplätze kompensiert, was möglicherweise ab Mitte der 2020er Jahre eintreten könnte. 1.9 Das Pflegeproblem (die Pflege) als spezielle Form des Risikos von (Alters-)Armut Ein spezielles Risiko in Armut (und bisweilen sogar Verwahrlosung) zu fallen ist besonders häufig bei Älteren, aber nicht nur bei diesen mit der Pflegeproblematik verbunden. Da dieses Problem u.a. mit der demographischen Alterung zuzunehmen droht, hat sich die Kommission unter diesem Aspekt mit einer notwendigen Pflegereform auseinandergesetzt (vgl. Kapitel Maßnahmen, Pkt. III 4). Die Auswirkungen des Eintritts der Pflegebedürftigkeit treffen sowohl die Pflegebedürftigen wie die Angehörigen. II-39

40 Für die Betroffenen bedeutet der Eintritt der Pflegebedürftigkeit und die Unterbringung in stationäre Pflege die Inanspruchnahme des privaten Einkommens und Vermögens zur Deckung der Kosten. Sind die Alterseinkünfte und das Vermögen nicht ausreichend, was für einen Großteil der Rentner zutrifft, sinkt vorrangig bei stationärer Pflege - nach einer entsprechenden Zeit der Lebensstandard auf das Niveau der Sozialhilfe bzw. der Grundsicherung. Von diesem Problem sind nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch Behinderte betroffen, da sie häufig Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen müssen, diese Leistungen nicht ausreichen und deswegen vom Sozialamt Hilfe zur Pflege erhalten. Das Armutsrisiko der Pflege existiert auch für die Angehörigen, die sich entschließen zu Hause zu pflegen. Mit diesem Entschluss ist oft der Verzicht auf eine normale Erwerbstätigkeit bzw. der mindestens zeitlich befristete Ausstieg aus der Erwerbstätigkeit verbunden, für die das gezahlte Pflegegeld keinen Ersatz darstellt. Pflege bedeutet deswegen für die Angehörigen Verzicht auf Einkommen und Rentenansprüche durch die unzulängliche Berücksichtigung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung. Ein weiterer nur wenig beachteter Effekt der Pflegeversicherung auf die Mitarbeiter in der ambulanten Pflege besteht in der sehr häufigen Teilzeitbeschäftigung. Da die ambulante Pflege nur unzulänglich finanziert ist, bevorzugen die Träger der ambulanten Pflege Teilzeitbeschäftigungen und zum Teil prekäre Arbeitsverhältnisse. Konsequenz für die Mitarbeiter ist der unzulängliche Erwerb von Rentenanwartschaften, was zur Altersarmut beiträgt oder beitragen kann. Diese Probleme werden künftig größer, weil mit der gestiegenen Lebenserwartung das Risiko der Pflegebedürftigkeit zunimmt, sich das Verhältnis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu Älteren verschlechtert und damit die finanziellen und personellen Möglichkeiten abnehmen, Pflegebedürftigkeit im häuslichen Umfeld zu bewältigen. Hinzu kommen noch die im Sozialbericht beschriebenen Armutsfolgen der u.a. der Arbeitsmarktentwicklung (Niedriglohn, Langzeitarbeitslosigkeit), Erwerbsunterbrechung wegen Kindern, real abnehmende Renteneinkommen. Die Belastung der zu Pflegenden mit Kosten auch mit ihrem Eigenanteil wird stark zunehmen: Die Mehrzahl der Prognosen zur Beitragssatzentwicklung in der sozialen Pflegeversicherung bewegen sich für den Zeitraum bis 2050 in einem Korridor von etwa 3-5 %. II-40

41 Veränderte Finanzierungsmodi werden bereits unter status quo-bedingungen beim Leistungsniveau der Pflegeversicherung notwendig: Der zunehmende Anteil Älterer (auch wenn eine höhere Lebenserwartung nicht automatisch eine gleichermaßen höhere Pflegewahrscheinlichkeit bedeutet: Es wird auch eine Zunahme gesunder Jahre geben), eine unterproportionale Beitragsentwicklung (weniger Erwerbstätige und unterproportionale Entwicklung der beitragspflichtigen Einkommen), weniger innerfamiliale, ambulante Pflegemöglichkeiten bei zunehmender Erwerbstätigkeit der Partner und weniger pflegenden Kindern und Partnern sind die wichtigsten Faktoren. Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung wurden seit ihrer Einführung 1995 nur minimal der Inflation angepasst (Verbraucherpreissteigerung : 24,2 %), entsprechend wurden die Leistungen der Pflegeversicherung entwertet. Um ihre Leistungsfähigkeit als Teilversicherung im Kern überhaupt noch zu erhalten und z.b. Altersarmut und Pflegenotstände aufgrund von Pflegebedürftigkeit nicht weiter zu forcieren, ist eine Dynamisierung der Leistungen mindestens entsprechend der Inflation erforderlich. Der Leistungsumfang der Pflegeversicherung ist hinsichtlich der Absicherung Demenzerkrankter zu verändern. Dazu besteht auch parteiübergreifend ein breiter politischer Konsens: Mit zunehmender Alterung nimmt der Anteil Demenzerkrankter zu, ihrer spezifischen Pflegebedürftigkeit muss mit einem entsprechend angepassten Pflegebegriff entsprochen werden (vgl. z.b. Bundesministerium für Gesundheit 2009): Dies wird mit größter Wahrscheinlichkeit nicht kostenneutral zu bewerkstelligen sein. Die Möglichkeiten, z.b. Rentner finanziell höher zu belasten, sind begrenzt sowohl derzeit wie aufgrund prognostizierter künftiger Einkommensentwicklungen in der Mehrzahl der Rentnerhaushalte. So lag z.b. im Jahr 2008 in Bayern die Armutsquote von Rentnerhaushalten bei 18,5 %, bei Alleinstehenden über 65 Jahren bei 25,9 % (Männer) bzw. 28,4 % (Frauen) und die Zahl der Älteren, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, steigt kontinuierlich auch in Bayern (vgl. Soziale Lage in Bayern 2010, S. 206). II-41

42 2. Endogene Faktoren 2.1. Leistungsbeschränkungen und -lücken in der GRV Die endogenen Armutsrisiken beziehen sich bei der Gesetzlichen Rentenversicherung zunächst auf die gesetzlich festgelegte langfristige Absenkung des Rentenniveaus infolge der mehrfachen Modifikation der Rentenformel (und der Beendigung der paritätischen Finanzierung der Alterssicherung). Aufgrund dieser Maßnahmen folgen die Bestands- wie Zugangsrenten in ihrer Höhe und Entwicklung nicht mehr der allgemeinen Einkommensentwicklung der aktiven Arbeitnehmer, geschweige dem Volkseinkommen, sondern nur noch mehrfach gebremst, so dass das Ziel der Lebensstandardsicherung nicht mehr durch die Rentenversicherung erreicht wird. Derzeit beträgt die durchschnittliche Altersrente bei Neurenten des Jahrgangs 2007 bei Männern nur noch 976 pro Monat, bei Frauen sogar nur noch 490 pro Monat, und liegt damit deutlich unterhalb des Existenzminimums (Quelle: DRV Bayern Süd). Im Bericht Soziale Lage in Bayern 2010 wird gezeigt, dass bei den Bestandsrenten (Versichertenrenten insgesamt) im Freistaat wie auch in Westdeutschland und Deutschland nach 2003 die Zahlbeträge für kurze Zeit zurückgingen. In Bayern hat der Zahlbetrag aller Bestandsrenten, inklusive der Renten wegen Todes, 2008 mit 656 das Niveau von 2003 zumindest nominal (ohne Berücksichtigung inflationärer Geldentwertung) wieder erreicht, in den Vergleichsregionen noch nicht ganz. Er liegt damit aber weiterhin ganz erheblich unter dem Vergleichswert für Westdeutschland (684 ) bzw. Deutschland insgesamt (697 ). Nur bei den Frauen steigen die durchschnittlichen Zahlbeträge nominal weiter leicht an, was extern bedingt ist (langfristig gestiegene Frauenerwerbstätigkeit). Wohlgemerkt: Diese Entwicklung und auch die in Darstellung 12 gezeigten Zeitreihen beschreiben alle nur die nominale Entwicklung! Preisbereinigt bedeutet dies ein erhebliches Minus Im Bericht Soziale Lage in Bayern 2010 wurden auch die enormen regionalen Unterschiede der Rentenzahlbeträge (bei Bestands- wie Neurenten) dargestellt, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll. Diese haben erhebliche sozial- und regional/strukturpolitische Implikationen, sind aber exogen bedingt. II-42

43 Wie Darstellung 12 zeigt, ist dieses Muster eines 2008 nicht höheren Niveaus der Bestandsrenten als im Jahr 2003 auch bei den Renten wegen Todes zu beobachten. Außerdem wird in der Darstellung die sogar nominal negative Entwicklung der Zahlbeträge bei den Erwerbsminderungsrenten deutlich. Diese hat ihre überwiegenden Ursachen in der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von 2001 (Einführung von Abschlägen, die durch die Verbesserung bei den Zurechnungszeiten nicht annähernd kompensiert wurden). Bundesweit sind heute über 90 Prozent der neuen Erwerbsminderungsrenten mit Abschlägen belegt! Darstellung 12: Durchschnittliche Zahlbeträge der Bestandsrenten 1) nach Rentenart in Bayern 1993 bis 2008 (Angaben in ) Rente insgesamt Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Rente wegen Todes Rente wegen Alters 1) Ohne Auslandsrenten. Quelle: INIFES 2010, nach Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund. Für die neuen Versichertenrenten zeigt der Bericht Soziale Lage in Bayern 2010 auch (vgl. Darstellung 13), dass sich bei diesen im Gefolge der diversen Rentenreformen ab 2000 ein Rückgang der Zahlbeträge ergab, der erst nach 2005/2006 wieder zumindest nominal, nicht real - in einen leichten Zuwachs überging lag der durchschnittliche Zahlbetrag der neuen Versichertenrenten im Freistaat mit 672 immer noch um 14 niedriger als im Jahr Auch dies sind nominale Beträge, d. h. die Preissteigerungsrate ist hier ebenfalls nicht berücksichtigt. II-43

44 Darstellung 13: Entwicklung der Zahlbeträge der neuen Versichertenrenten 1) in Bayern (Angaben in ) 1) Ohne Auslandsrenten. Quelle: Soziale Lage in Bayern 2010, S. 98. Die Lohnersatzrate der gesetzlichen Renten wird weiter sinken dies ist in den Rentenreformgesetzen auch intendiert. Hinzuweisen ist an dieser Stelle auch darauf, dass die Lohnersatzraten der Renten in Deutschland nicht nur nach den (umstrittenen) Zahlen der OECD, sondern auch nach denjenigen der EU im internationalen Vergleich niedriger sind 19 und das insbesondere bei den unteren Einkommensgruppen! Zweifellos sind (vgl. unten) die Renten aus der Sozialversicherung nur ein, wenn auch bei weitem der gewichtigste, Bestandteil der Alterseinkommen. Man kann daher nicht in jedem Fall von einer niedrigen Rente auf ein niedriges Alterseinkommen und/oder eine Armut schlussfolgern. Über die Verteilung der sonstigen Alterseinkommen insbesondere aus der privaten/betrieblichen Altersvorsorge liegen gegenwärtig keine belastbaren und aktuellen regionalen Zahlen vor ganz abgesehen vom Problem der in diesem Bereich unsicheren Renditeerwartungen, wie die jüngste Finanzkrise gezeigt hat. Dennoch spricht nichts dafür anzunehmen, dass gerade im unteren Einkommensbereich die durch die Rentenreformen induzierten realen Minde- 19 In der von der EU verwendeten Definition (Verhältnis der Renten von Personen zwischen 65 und 74 Jahren und des Arbeitseinkommens von Personen zwischen 50 und 59 Jahren) von aggregierten Ersatzraten weist Eurostat für Deutschland 2008 einen Wert von 0,44 aus, für EU-15 wie EU- 27 dagegen 0,50. II-44

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