Das neue Erbrecht in Praxisbeispielen

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1 Das neue Erbrecht in Praxisbeispielen 26. Jänner 2017 RA Dr. Stephan PROBST Dr. Heinrich WENINGER 1

2 Was erwartet Sie heute? 1. Die wesentlichen Änderungen des neugestalteten Erbrechts - Ein kurzer Überblick 2. Das gültige Testament ab Beispiel mit Varianten 3. Möglichkeiten des neuen Pflichtteilsrechts - Beispiel mit Varianten 4. Was ist zu tun? 2

3 Das gültige Parentelensystem Legende: Parentel Parentel Parentel Parentel Urgroßeltern Großeltern Eltern Onkel/ Tante (Halb) Geschwister Erblasser Gattin, eing.partner Cousin/ Cousine Neffe/ Nichte Kinder Großcousin/ Großcousine Großneffe/ Großnichte Enkel weiterstehende Verwandte bzw. angeheiratete Verwandte haben kein gesetzliches Erbrecht 3

4 Änderungen im Erbrecht 1 Sprachliche Anpassungen (Verbesserungen) Erbrecht des Ehegatten wird gestärkt Der Ehegatte erbt nach der gesetzlichen Erbfolge alles, wenn der Verstorbene weder Nachkommen noch Eltern hinterlässt. Sonstige Verwandte (Großeltern, Geschwister) erben nach gesetzlicher Erbfolge in diesem Fall nichts. automatische Aufhebung von letztwilligen Verfügungen zu Gunsten Gatten oder eingetragenen Partnern im Falle der Scheidung und auch bei erfolgversprechendem Scheidungsverfahren Gesetzliches Vorausvermächtnis des Lebensgefährten: Benutzung der Wohnung und des Hausrates für die Dauer eines Jahres a.o. Erbrecht von Lebensgefährten vor Aneignung durch den Bund 4

5 Das Ehegattenerbrecht ab Anspruch der Gattin gegenüber Parentel 1/ Parentel 2/3 (Eltern) bzw. 3/3 (Geschwister) Urgroßeltern Großeltern Eltern Onkel/ Tante Parentel 3/ Parentel 3/3 (Halb) Geschwister Erblasser Gattin, eing.partner Cousin/ Cousine Neffe/ Nichte Kinder Großcousin/ Großcousine Großneffe/ Großnichte Enkel 5

6 Änderungen im Erbrecht 2 Pflegevermächtnis: Abgeltung naher Angehöriger (gesetzliche Erben, deren Gatte/ Partner/Lebensgefährte und Kinder sowie Lebensgefährte des Verstorbenen und dessen Kinder) für längere Zeit (> 6 Monate) umfassende, nicht nur geringfügige Pflegeleistungen innerhalb von drei Jahren vor dem Ableben Nur dann, wenn keine Bezahlung oder sonstige Zuwendung zu Lebzeiten erfolgte (Erbenstellung schadet nicht) Anspruch und Einigung im Rahmen des Verfahrens vorgesehen 6

7 Änderungen im Erbrecht 3 Worauf wir heute nicht eingehen werden: Das neue EU Verlassenschaftsverfahren für internationale Erbfälle, das bereits seit in Geltung ist Details zu den noch sehr ungenauen Vorschriften für Pflichtteilsdeckung mit und über Stiftungen Steuerrechtliche Belange rund um die Vermögensweitergabe 7

8 Das neue TESTAMENT 8

9 Testament Erfordernisse bei fremdhändigen Testamenten drei geeignete Zeugen, gleichzeitig eigenhändiger Zeugenzusatz Persönliche Daten der Zeugen zwecks späterer Identifikation eigenhändiger Testierzusatz des Erblassers 9

10 Testament Direktor Karl Ungut verfasst am / sein Testament. Er setzt seine Freundin zur Hälfte und seine Frau und seine Kinder zu jeweils einem Sechstel als Erben ein. Die Freundin wird erst durch die Testamentseröffnung bekannt. Karl Ungut verstirbt am

11 Var. 1: Testament eigenhändig 2016/2017 Testament Ich, Direktor Karl Ungut, setze meine Freundin Eva Ehrlich zur Hälfte, meine Frau und meine Kinder jeweils zu einem Sechstel als Erben ein. Karl Ungut Wien, am Wien, am

12 Var. 2 Testament maschingeschrieben mit Unterschrift Testament Ich, Direktor Karl Ungut, setze meine Freundin Eva Ehrlich zur Hälfte, meine Frau und meine Kinder jeweils zu einem Sechstel als Erben ein. Wien am Karl Ungut Wien am

13 Var. 3. Testament mit zwei Zeugen, 2016/17 Testament Ich, Direktor Karl Ungut, setze meine Freundin Eva Ehrlich zur Hälfte, meine Frau und meine Kinder jeweils zu einem Sechstel als Erben ein. Wien, am Karl Ungut Wien, am Felix Müller, Wien, am Jakob Prantau, Wien, am

14 Var. 4 Testament mit drei Zeugen, 2016 Testament Ich, Direktor Karl Ungut, setze meine Freundin Eva Ehrlich zur Hälfte, meine Frau und meine Kinder jeweils zu einem Sechstel als Erben ein. Wien, am Karl Ungut Felix Müller, Jakob Prantau, Robert Alma,

15 Var. 5. Testament mit drei Zeugen, 2017 Testament Ich, Direktor Karl Ungut, setze meine Freundin Eva Ehrlich zur Hälfte, meine Frau und meine Kinder jeweils zu einem Sechstel als Erben ein. Wien, am Karl Ungut Felix Müller, Jakob Prantau, Robert Alma,

16 Var. 6 Testament mit drei Zeugen, 2017 Testament Ich, Direktor Karl Ungut, setze meine Freundin Eva Ehrlich zur Hälfte, meine Frau und meine Kinder jeweils zu einem Sechstel als Erben ein. Wien, am Mein letzter Wille Karl Ungut Felix Müller, geb als Testmentszeuge Jakob Prantau, als ersuchter Testamentszeuge 2.Jänner 2017, Robert Alma, als Testamentszeuge 16

17 Möglichkeiten im Rahmen des geänderten Pflichtteilsrechts 17

18 Änderungen im Erbrecht (Pflichtteilsrecht I) Eltern nicht mehr pflichtteilsberechtigt; Pflichtteil haben nur mehr Nachkommen und Ehegatten / eingetragene Partner Anrechnungspflicht bei Enkelschenkungen Fälligkeit des Pflichtteils; ein Jahr nach dem Tod des Erblassers Stundung des Pflichtteils durch Erblasser oder Gericht auf 5 Jahre Stundung des Pflichtteils in besonderen Fällen: auf Antrag durch das Gericht auf 10 Jahre möglich aber (!): Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Sicherstellung und Verzinsung von 4 % (!) Anrechnungsbewertung zum Zeitpunkt des Empfanges einer Leistung, mit dem VPI zum Todestag valorisiert 18

19 Neues Pflichtteilsrecht ab 2017 Urgroßeltern Pflichtteils- berechtigt ab 2017: nur Nachkommen Großeltern Eltern Onkel/ Tante (Halb) Geschwister Erblasser Gattin eing. Partner Cousin/ Cousine Neffe/ Nichte Kinder Großcousin/ Großcousine Großneffe/ Großnichte Enkel Urenkel 19 19

20 Änderungen im Erbrecht (Pflichtteilsrecht II) unverändert bleiben die unbefristete An- bzw. Hinzurechnung von Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Personen die befristete Hinzurechnung von Schenkungen an nicht pflichtteilsberechtigte Personen, wenn die Schenkung innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Tod tatsächlich erfolgt ist Schenkungen an gemeinnützige Rechtsträger hinzurechnungsfrei Schenkungen gelten dann als gemacht, wenn das Vermögen tatsächlich übertragen wurde (nicht bei Fruchtgenussvorbehalt, Widerrufsvorbehalt bei Stiftungen u. ä.) 20

21 Änderungen im Erbrecht (Pflichtteilsrecht III) Der Schenkungsbegriff umfasst nunmehr Schenkungen ies die Ausstattung eines Kindes, einen Vorschuss auf den Pflichtteil, die Abfindung für einen Erb- oder Pflichtteilsverzicht, die Vermögenswidmung an eine Privatstiftung, die Einräumung der Stellung als Begünstigter einer Privatstiftung, soweit ihr der Verstorbene sein Vermögen gewidmet hat, sowie jede andere Leistung, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt einem unentgeltlichen Rechtsgeschäft unter Lebenden gleichkommt (so auch: einseitig begünstigende Klauseln in Gesellschaftsverträgen, wie etwa Aufgriffs- oder Anwachsungsrecht) 21

22 Beispiel: Unternehmensnachfolge Werner Meister hat ein europaweit bekanntes Handelsunternehmen. Er ist verwitwet und hat 3 Kinder (Anton, Barbara, Clemens), die er grundsätzlich gleich behandeln will Anton (A) ist Mathematiker, hervorragender Analyst und zwischenzeitig in London wohnhaft, wo er bei einem sehr großen internationalen Fonds als stellvertretender Chefanalyst angestellt ist. Er interessiert sich für Bordeaux-Weine und das Ballonfahren, aber nicht für das Unternehmen des Vaters. Barbara (B) hat Technik studiert, und einen Master in Wirtschaft gemacht. Sie ist seit mehreren Jahren im Unternehmen tätig und wird von allen (auch den Geschwistern) als seine Nachfolgerin angesehen. Clemens (C) ist besonders nett und sympathisch. Er hat drei Studien begonnen (Geschichte, Arabistik und Psychologie) und sich mit nahezu allen Professoren besonders gut verstanden, sie aber zu den Prüfungsterminen nicht aufgesucht. Er schreibt häufig für diverse Magazine und Zeitschriften und kann sich mit dem Salär ganz gut über Wasser halten. Eine Wohnung braucht er seines Erachtens nicht, weil er seit Jahren bei den jeweilig aktuellen Freundinnen unterkommt. 22

23 Pflichtteil Unternehmensnachfolge Unternehmenswert 60 Mio Vater A B C Gesetzlicher Erbteil 20 Mio Pflichtteil 10 Mio für jedes Kind 23

24 Pflichtteil Unternehmensnachfolge Unternehmenswert 60 Mio Vater A B C Betrieb an alle 3 Kinder zu je einem Drittel: nur ein Kind ist interessiert und fähig Unternehmen wird verkauft/muss verkauft werden keine Kontinuität, Wertrealisierung fraglich streitgeneigte Konstellation 24

25 Pflichtteil Unternehmensnachfolge Unternehmenswert 60 Mio Vater A B C Betrieb an B zu 2/3tel und A und C zu je 1/6tel: Benachteiligung der Söhne, Barausgleich?? streitgeneigte Konstellation 25

26 Pflichtteil ab Unternehmensnachfolge Unternehmenswert 60 Mio. Vater A B C Betrieb an B; A und C erhalten Fruchtgenuss am Ertrag zu je 1/3tel; im Verkaufsfall wird der Erlös gedrittelt Pflichtteil muss nicht mehr in Geld aufgebracht werden Wert der Zuwendung muss Pflichtteilswert entsprechen! 26

27 Facit für die Praxis Was bleibt für Sie zu tun: - ALTE Testamente behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit - Achtung aber auf neue Folgewirkungen bzw. Vorgaben: - Kein Pflichtteil der Eltern - Scheidungsfolgen - Überarbeitung alter Testamente ist daher dringend empfohlen oder in Einzelfällen auch geboten - neue Möglichkeiten beim Pflichtteilsrecht - Anrechnungsvorschriften, Wertbemessung bei Schenkungen - Absicherung von Lebensgefährten - Stiftungslösungen >> Im Einvernehmen ist vieles regelbar, im Streit sicher nicht! << 27

28 Danke für Ihre Aufmerksamkeit RA Dr. Stephan Probst Dir. Dr. Heinrich Weninger 1010, Eßlinggasse , Wipplingerstraße 25 Tel Tel

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