Positionspapier des Arbeitskreises

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1 Positionspapier des Arbeitskreises unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Thüringen (Februar 2015) Die politischen Rahmenbedingungen sind bekannt: In naher Zukunft soll das Land Thüringen aller Voraussicht nach eine steigende Zahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) aufnehmen, die es adäquat unterzubringen und zu betreuen gilt. Aktuell wird berechnet nach dem Königsteiner Schlüssel, demzufolge Thüringen 2,75% der Flüchtlinge aufnimmt pro Jahr von ca. 500 Kindern und Jugendlichen ausgegangen, die im Rahmen des Asylverfahrens in den Freistaat verteilt werden sollen. Ausgehend von einem durchschnittlichen Alter von 16 Jahren und einer damit verbundenen Verweildauer von zwei Jahren bis zur Volljährigkeit wären perspektivisch 1000 Plätze im Bereich Clearing / Inobhutnahme und Anschlussunterbringung in der Jugendhilfe zu schaffen. Dieser Umstand bedingt die Notwendigkeit einer vorbereitenden Konzeption, die gewissermaßen eine Leitlinie in Bezug auf die zu erreichenden praktischen Schritte darstellt und die sich vor allen Dingen auf drei Aspekte konzentrieren sollte: Erstens geht es ganz zentral um die Unterbringung der umf und das damit eng in Verbindung stehende Clearing. Zweitens sollte geklärt werden, wie sich auf übergeordneter Ebene qualitativ und personell mit den anstehenden Herausforderungen auseinandergesetzt werden soll. Und schließlich steht auch die Qualitätssicherung durch stete Fortbildungen im Fokus, die sicherstellen soll, dass alle verfügbaren Ressourcen dauerhaft und nachhaltig so effektiv wie möglich genutzt werden. Diese drei Punkte werden im Folgenden näher betrachtet. REFUGIO Thüringen Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge Wagnergasse Jena Tel.: Fax: sozialdienst@refugio-thueringen.de Flüchtlingsrat Thüringen e.v. Schwerpunkt: umf/ Kinderflüchtlinge Johannesstr Erfurt Tel.: Fax: umf@fluechtlingsrat-thr.de 1

2 1. Die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Rahmen der Jugendhilfe Obwohl das Flächenland Thüringen vor allem mit Blick auf die Siedlungsverteilung sehr spezifische Eigenschaften hat, die eine direkt darauf abgestimmte Handlungsweise unabdingbar machen, ist es doch an vielen Schnittmengen vergleichbar mit anderen Bundesländern. Hier wurden über etliche Jahre Konzepte zur Unterbringung, zum Clearing und Versorgung von umf entwickelt und stetig weiterentwickelt. Als aus unserer Sicht besonders geeignet erscheinen die Konzepte aus Hamburg, Hessen und Bayern, die in dieses Konzeptpapier eingeflossen sind. Die zuständigen Jugendämter in Thüringen sind mit den derzeit bestehenden Anforderungen zum großen Teil bereits voll ausgelastet und verfügen in den meisten Fällen über keine oder geringe Kenntnisse zu Themen, die Flüchtlinge und insbesondere umf betreffen. Der durch die steigende Zahl an umf bedingte Mehraufwand wäre für die bestehenden Strukturen mit der jetzigen Personaldecke nicht zu stemmen. Auch heute wird die bislang relativ kleine Anzahl umf (2014: 55 Jugendliche) in Thüringen in vielen Fällen nicht nach SGB VIII-Standards untergebracht. Vielmehr verbleiben manche von ihnen in Flüchtlingsunterkünften und leben dort ggf. auf engstem Raum mit Landsleuten, denen dann eher zufällig die Betreuung zufällt. Um zukünftig verbindlichen Standards der Jugendhilfe für umf zu genügen, müssen gänzlich neue Konzepte erstellt und Plätze für die Eingangsphase des Clearings und die weiterführende Unterbringung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung mit Schwerpunkt einer stationären Unterbringung geschaffen werden. Dazu gehört vor allen Dingen, dass spezifische Einrichtungen geschaffen werden, in denen die Aufnahme der umf möglichst effektiv und vor allen Dingen im Interesse der Betroffenen immer unter Berücksichtigung des Kindeswohls, wie z.b. das Bekennen der Bundesregierung zur UN-Kinderrechtskonvention unterstreicht gewährleistet werden kann. Dies ist von besonderer Bedeutung, da es sich bei umf um Kinder und Jugendliche handelt, die nicht nur in ihrem Herkunftsland, sondern auch auf ihrer Flucht häufig traumatisierende Erfahrungen machen mussten, sowohl in physischer als auch in psychischer Hinsicht. In jedem Fall aber stehen die umf zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme in Thüringen, die an eine Umverteilung innerhalb Deutschlands und so einen weiteren Ortswechsel anschließt, enormen Belastungen gegenüber. Ihnen steht eine Betreuung mit Blick auf ihr Wohl und auf Stabilität zu. Dies steht auch im Clearing und bei der Unterbringung im Fokus. Das Clearingverfahren beschreibt die verwaltungsrechtlichen und organisatorischen Abläufe, die unmittelbar nach der Einreise eines umf durchgeführt werden. Primäres Ziel des Clearingverfahrens ist die Klärung der Situation von unbegleiteten Minderjährigen (Identität, Vormundschaft, Familienzusammenführung, gesundheitliche und psychosoziale 2

3 Versorgung, aufenthaltsrechtliche Klärung, geeignete Anschlusshilfen, Perspektiventwicklung). Die Dauer des Clearingverfahrens hängt von der aktuellen Situation des Jugendlichen und seines jeweiligen Bedarfs ab. Dabei ist eine zügige Klärung zu beachten, um dem jungen Menschen baldmöglichst die entsprechende Hilfe zukommen zu lassen (Quelle: Unserer Meinung nach sind in Thüringen sowohl Einrichtungen in Form von Clearinghäusern unerlässlich, die sich speziell auf umf konzentrieren und ausschließlich diese aufnehmen, als auch Einrichtungen der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung ( 27ff SGB VIII) als Anschlussunterbringung. In diesem Zusammenhang stellen sich einige wichtige Fragen, die die Struktur und die Arbeitsweise der zu schaffenden Einrichtungen betreffen, wie: a) Wo sollten die Einrichtungen geschaffen werden? B) Wie viele werden benötigt, wie groß sollten sie sein und welche Funktionen sollten sie erfüllen? Zu a) Standorte Die bisherigen Erfahrungen anderer Bundesländer zeigen deutlich, dass es kontraproduktiv ist, Einrichtungen in ländlichen Räumen zu schaffen. UmF kommen zu großen Teilen aus Städten oder haben längere Phasen ihres Lebens in solchen verbracht. Sie fühlen sich überwiegend dort wohler als im ländlichen Kontext. Praxiserfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass die Zahl derjenigen, die sich dem System entziehen, indem sie untertauchen, dann wesentlich höher ist, wenn sich die betreffende Einrichtung sich in Ortschaften bzw. Regionen mit mangelnder Infrastruktur befindet. Davon abgesehen sprechen auch weitere Argumente für die zentrale Unterbringung in Städten, wie die bereits vorhandene Infrastruktur, die eine Teilhabe der umf wesentlich erleichtert, z.b. bei den Aspekten Materielles, Gesundheit, Schule, Sprache, Rechtsberatung, DolmetscherInnen, Behördenkontakte etc. Folgt man dieser unabdingbaren Prämisse, so bleibt in Thüringen aufgrund des Flächencharakters mit vielen Landkreisen / kreisfreien Städten kein großer Spielraum. Es eignen sich demzufolge insbesondere Oberzentren für die Schaffung von Clearinghäusern und Folgeunterbringungseinrichtungen, allen voran Erfurt, Jena und Weimar. Zu b) Einrichtungen der Jugendhilfe für umf Wie viele Einrichtungen geschaffen werden sollten und welche Funktionen dort gebündelt werden, hängt maßgeblich von ihrer Größe ab. In größeren Städten raten wir dazu, das Clearing (mit Beginn der Inobhutnahme) und die daran anschließende Unterbringung nach SGB VIII-Standards zu trennen, da dort mit 3

4 einem höheren Aufkommen zu rechnen sein wird. In kleineren Städten ist eine Kombinationsform angebracht, also ein Haus, in dem nach dem Clearing auch die Unterbringung erfolgen kann. Die Vorteile sind das Wegfallen einer weiteren Umverteilung innerhalb Thüringens nach Abschluss des Clearingverfahrens und damit einer zusätzlichen Belastung für die umf und die Jugendhilfe, mehr Betreuungskontinuität (auch durch Beibehalten der bestellten Amtsvormünder) sowie eine Konzentration der Kompetenzen vor Ort. Das Clearing beinhaltet alle notwendigen Schritte der physischen, psychischen, materiellen und formalen Erstversorgung sowie die Aufnahme in die Einrichtung. Zu Beginn sollte in den beiden Landesaufnahmestellen für Asylsuchende in Eisenberg und Suhl (demnächst auch Mühlhausen) ein Konzept entwickelt werden, welches umf und hier sollte die Altersangabe der jungen Flüchtlinge selbst Vorrang haben: im Zweifel zum Wohle des Kindes zügig erfasst und die Zuweisung in eines der geschaffenen Clearinghäuser veranlasst. Erst nach Abschluss des Clearingverfahrens wechseln die umf ggf. in die Folgeeinrichtungen. Generell bieten sich unabhängig vom Ort eher kleinere Wohngruppeneinheiten an, da diese im Gegensatz zu einer Ballung vieler umf in einer großen Einrichtung die Integration erleichtern. Zudem wird mit ihnen eine gewisse Flexibilität gewährleistet: Sollte die Zahl der benötigten Plätze sinken, so wäre man in der Lage, mit der Schließung einer kleinen Einrichtung umgehend zu reagieren, um die Kosten im Rahmen zu halten. Auch auf anderen Ebenen stellt die flexible Handlungsfähigkeit eine wichtige Größe in jedem Schritt dar: So sollte in der Unterbringungseinrichtung auf Krisenfälle umgehend reagiert werden und z.b. besonders belastete umf (Suizidgefahr, Drogen-Abusus, physische und psychische Erkrankungen) zügig in qualifizierte Einrichtungen vermittelt werden können. Die Wohngruppen sollten maximal 10 und die Unterbringungseinrichtungen als Ganzes maximal 30 Plätze haben. Der Fachpersonalschlüssel bewegt sich hier erfahrungsgemäß zwischen 1 : 2 (bei besonders belasteten umf) und 1 : 3,2. Hinzu kommen außer einer nichtpädagogischen Kraft für die Nachtaufsicht die üblichen Fremdleistungen, wie Sprachund KulturmittlerInnen, HandwerkerInnen, Hauswirtschaftskräfte etc. Eine kontinuierliche Qualitäts- und Personalentwicklung ist dringend anzuraten. Externe aber auch interne Fortbildungen der MitarbeiterInnen sollten regelmäßig erfolgen. Bei der Personalauswahl sollte ein Fokus auf muttersprachliche Kompetenz in den Hauptsprachen der umf gelegt werden. 4

5 2. Arbeitsgruppe Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Der zweite und eng mit dem ersten Punkt verbundene Aspekt ist die Bildung einer Arbeitsgruppe, die sich kontinuierlich mit dem Thema umf sowie all seinen Facetten unter besonderer Berücksichtigung der Aufnahme- und Verteilungspraxis in Thüringen befasst. Hier sollten unserer Meinung nach AkteurInnen beteiligt werden, die vielseitige Erfahrungen mitbringen und die bereit sind, sich dieser Herausforderung auch dauerhaft zu stellen. Wir schlagen folgende AkteurInnen als mögliche Beteiligte an dieser Gruppe vor: Ein/e VertreterIn des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, ein/e VertreterIn des Landesjugendhilfeausschusses, die LandeskoordinatorInnen des Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.v. (B-umF), ein/e VertreterIn vom refugio thüringen e.v. / Sozialdienst für umf ein/e VertreterIn vom Flüchtlingsrat Thüringen e.v. sowie ggf. weitere VertreterInnen stellvertretend für die Bereiche Inobhutnahme, Unterbringung im Rahmen der Jugendhilfe, Rechtsanwälte des Asyl- und Aufenthaltsrechts u.a. Eine solche Arbeitsgruppe gewährleistet die fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema umf in Thüringen in Bezug auf Informationen für MitarbeiterInnen von Behörden und anderen relevanten Institutionen, beispielsweise in Form von Handreichungen, in denen anhand von Handlungsempfehlungen direkt und zeitnah auf jeweils aktuelle Entwicklungen eingegangen werden kann, um möglichst sinnvolle Handlungsschritte anzuregen. So sollte diese Arbeitsgruppe in einem ersten Schritt die bisher gültigen Thüringer Leitlinien zum Umgang mit umf aus dem Jahr 2009 überarbeiten. Das konkrete praktische Arbeitsziel dieses Zusammenschlusses sollte sein, noch im Jahr 2015 mindestens zwei Einrichtungen zu eröffnen, die mit einer Kombination aus Clearing und Unterbringung den Grundstein für die daran anschließenden Schritte bilden (siehe dazu auch Punkt 1). 5

6 3. Qualitätssicherung durch Fortbildung Um weitergehend sicherzustellen, dass den Entwicklungen auch bei sich ggf. ändernden Rahmenbedingungen situationsbezogen Rechnung getragen wird, ist es unserer Meinung nach notwendig, dass das Ministerium für die diversen beteiligten AkteurInnen in Thüringen (Amtsvormünder, ASD-MitarbeiterInnen, MitarbeiterInnen der Clearinghäuser und weiterführenden auf umf spezialisierten Einrichtungen der Jugendhilfe etc.) genau zugeschnittene Fortbildungen anbietet. Nach unserem Kenntnisstand beinhaltet das Fortbildungsangebot des Landesjugendamtes für das Jahr 2015 lediglich eine Veranstaltung zum Thema. Unserer Meinung nach sind sechs aufeinander aufbauende und sich ergänzende Veranstaltungen im Jahr ein der umfassenden Thematik gerecht werdender Umfang. Jeweils zwei könnten vom refugio thüringen e.v., vom Flüchtlingsrat Thüringen e.v. sowie vom B-umF organisiert werden. Ein solches Fortbildungskonzept an den Schnittstellen psycho-soziale Versorgung, Asyl- und Aufenthaltsrecht und SGB VIII/umF würde durch die Expertise der Organisatoren eine umfassende Qualitätssicherung im Umgang mit umf auf allen teilnehmenden Ebenen gewährleisten. 4. Fazit Diese knapp zusammengefassten drei Punkte könnten unserer Meinung nach grundlegende Pfeiler der Herangehensweise an die Aufnahme von umf in Thüringen bilden. Wir sind überzeugt, dass damit zum einen die praktische Umsetzung der zu schaffenden Strukturen schnell und effektiv erreicht werden kann und zum anderen das Kindeswohl geschützt wird. Denn und das darf bei allem Zeitdruck und den notwendigen sachlichen Ansätzen zum Thema nicht vergessen werden es geht hier um Kinder und Jugendliche, die auf sich alleine gestellt nach Deutschland geflüchtet sind, die Hilfe brauchen und für die alle beteiligten AkteurInnen eine große Verantwortung tragen. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit den verschiedenen AkteurInnen in Thüringen. 6

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