Bauprojekt. Umweltverträglichkeitsbericht. Gemeinde Pratteln, Gemeinde Augst. Salina Raurica, Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau / Rückbau)

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1 104 Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Tiefbauamt Gemeinde Pratteln, Gemeinde Augst Salina Raurica, Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau / Rückbau) Bauprojekt Umweltverträglichkeitsbericht PROJEKTVERFASSER INGE Jauslin + Stebler Ing. AG / GEO Partner AG Gartenstrasse 15, 4132 Muttenz, Tel , Fax

2 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 2 Impressum Bearbeitungsverlauf Dok Name Versionsdatum Kommentar Bearbeiter VU_28.docx 9. Mai 2014 Interne Vernehmlassung Spr VU_32.docx 15. Mai Juni 2014 Einreichung REA BUD Konferenzielle Besprechung Spr HU_32.docx 31. März 2015 Interne und externe Vernehmlassung Spr Projektbearbeitung: GEO Partner AG PL und Sachbearbeitung UVB: Dr. K. Sprecher (GEO Partner AG) Vorprojekt / Bauprojekt: Jauslin+Stebler AG Verkehrsmodell: Michael Arendt, Philippe Oswald (Arendt Consulting) Verkehrsdaten UVB: Tomas Karel (Rudolf Keller & Partner Verkehrsingenieure AG) Verkehrslärm: P. Hartmann (Jauslin+Stebler AG) Landschaftspflegerische Begleitplanung: P. Steinauer (SKK Landschaftsarchitekten AG) M. Häring (SKK Landschaftsarchitekten AG) Baugrunduntersuchung: Geotechnisches Institut AG Basel Bodenuntersuchungen: Geotechnisches Institut AG Basel

3 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung Raumplanerische Vorgaben für Salina Raurica Projektziele Hauptverkehrsstrasse (Neubau/Rückbau) Vorhaben HVS 3/7 (Neubau/Rückbau) Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt Spezialbewilligungen UVP-Pflicht/UVP-Ablauf UVP-Pflicht UVP-Verfahren Rahmenbedingungen für Bauprojekt Umweltaspekte Perimeter Zustände Bauprojekt Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) Einleitung und Zielsetzung Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/ Strassenentwässerung Lärmschutzmassnahmen Leit- und Sicherheitseinrichtungen Elektroanlagen Werkleitungen Landschaftspflegerische Begleitplanung Landbedarf Neubau HVS 3/ Flankierende Massnahmen Umweltbaubegleitung Bauprojekt Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) Bauphase Hauptverkehrsstrasse (Neubau/Rückbau) Kunstbauten Baulogistik Installationsplätze und Zwischenlager Baustellen-Entwässerung Bauabfälle Baumaschinen und Geräte Massnahmen zum Schutz der Umwelt Verkehr Einleitung Ist-Zustand Z Bauphase Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Projektbeurteilung 53

4 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 4 Inhaltsverzeichnis 8. Lärmschutz Methodik Ist-Zustand Z Bauphase Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Projektbeurteilung Umweltbaubegleitung Erschütterungen Methodik Bauphase Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Projektbeurteilung Umweltbaubegleitung Grundwasser und Untergrund Methodik Ist-Zustand Z Bauphase Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Projektbeurteilung Umweltbaubegleitung Oberflächengewässer Methodik Ist-Zustand Z Bauphase Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Projektbeurteilung Umweltbaubegleitung Lufthygiene Methodik Ist-Zustand Z Bauphase Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Projektbeurteilung Umweltbaubegleitung Klima Methodik Ist-Zustand Z Bauphase Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Projektbeurteilung Licht Methodik Ist-Zustand Z0 122 G

5 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 5 Inhaltsverzeichnis 14.3 Bauphase Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Projektbeurteilung Nichtionisierende Strahlung (NIS) Methodik Ist-Zustand Z Bauphase Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Projektbeurteilung Boden, Landwirtschaft und Aushub Methodik Ist-Zustand Z Bauphase Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Projektbeurteilung Umweltbaubegleitung Belastete Standorte Methodik Ist-Zustand Z Bauphase Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Projektbeurteilung Umweltbaubegleitung Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Methodik Ist-Zustand Z Bauphase Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Projektbeurteilung Umweltbaubegleitung Wald Methodik Ist-Zustand Z Bauphase Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Projektbeurteilung Umweltbaubegleitung Landschafts- und Ortsbild, Erholung Methodik Ist-Zustand Z Bauphase Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Projektbeurteilung 150

6 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 6 Inhaltsverzeichnis 20.6 Umweltbaubegleitung Abfall- und Materialbewirtschaftung Methodik Ist-Zustand Z Bauphase Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Projektbeurteilung Umweltbaubegleitung Störfallvorsorge, Sicherheit Methodik Ist-Zustand Z Bauphase Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Projektbeurteilung Naturgefahren Archäologie und Denkmalschutz Methodik Ist-Zustand Z Bauphase Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Projektbeurteilung Umweltbaubegleitung Anhang Abkürzungsverzeichnis UVB Raumplanerische Grundlagen Bauprojekt Hauptverkehrsstrasse 3/7, Stand März Landschaftspflegerischer Begleitplan Verkehr Lärmschutz Grundwasser und Untergrund Oberflächengewässer Lufthygiene Boden, Landwirtschaft und Aushub Boden, Belastete Standorte Belastete Standorte Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Wald Landschafts- und Ortsbild, Erholung Abfall- und Materialbewirtschaftung Störfallvorsorge Naturgefahren Archäologie Relevanzmatrix 280 G

7 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 7 Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abbildung 4-1: Kantonale Mischwasserkanalisation 31 Abbildung 4-2: Wärmeverbund 31 Abbildung 7-1 Perimetervergleich Fahrzeugkilometer 53 Abbildung 11-1 Versickerungsmöglichkeiten ohne Behandlungsanlage, aus Wegleitung BAFU 86 Abbildung 11-2 Versickerungsmöglichkeiten mit Behandlungsanlage, aus Wegleitung BAFU 86 Abbildung 12-1 Vergleich NO x -Emissionen 115 Abbildung 12-2 Vergleich PM10-Emissionen 116 Abbildung 12-3 Vergleich VOC-Emissionen 116 Abbildung 12-4 Vergleich CO 2 -Emissionen 117 Abbildung 12-5 Vergleich SO2-Emissionen 117 Abbildung 12-6 Häufigkeitsverteilung der NO 2 -Immissionen 118 Abbildung 25-1: Nutzungsplan nur Grundnutzung 177 Abbildung 25-2: Überlagerte Nutzung, verbindliche Festlegung (Fläche) 178 Abbildung 25-3: Flurnamen in Salina Raurica 179 Abbildung 25-4: Grundeigentümer im Perimeter Salina Raurica (Stand 2011) 179 Abbildung 25-5: Regionalplan Siedlung 180 Abbildung 25-6: Entwicklungsplan Salina Raurica 180 Abbildung 25-7: Übertrag Entwicklungsplan in kantonalen Spezialrichtplan 181 Abbildung 25-8: Kant. Spezialrichtplan und Planungskredit, LRB vom Abbildung 25-9: HVS 3/7 (Neubau) Knoten Salinenstrasse und Kraftwerkstrasse inkl. Entwässerung 182 Abbildung 25-10: HVS 3/7 (Neubau) zwischen Kraftwerkstrasse und Lohag inkl. Entwässerung 183 Abbildung 25-11: HVS 3/7 (Neubau) Knoten Lohag und Frenkendörferstrasse inkl. Entwässerung 184 Abbildung 25-12: HVS 3/7 (Neubau) Knoten Frenkendörferstrasse inkl. Entwässerung 185 Abbildung 25-13: HVS 3/7 (Rückbau), Teil West inkl. Entwässerung 186 Abbildung 25-14: HVS 3/7 (Rückbau), Teil Ost inkl. Entwässerung 187 Abbildung 25-15: Installations- und Depotfläche Zurlinden 188 Abbildung 25-16: Installations- und Depotfläche Lohag 189 Abbildung 25-17: Installations- und Depotfläche Frenkendörferstrasse 190 Abbildung 25-18: Titelblatt Landschaftspflegerischer Begleitplan SKK 191 Abbildung 25-19: Legende Landschaftspflegerischer Begleitplan SKK 192 Abbildung 25-20: Allgemeine Informationen Landschaftspflegerischer Begleitplan (SKK) 193 Abbildung 25-21: LBP (SKK), Knoten Salinenstrasse - Knoten Lohag 194 Abbildung 25-22: LBP (SKK), Knoten Lohag Knoten Frenkendörferstrasse 195 Abbildung 25-23: LBP (SKK), Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) 196 Abbildung 25-24: LBP (SKK), Arealüberbauung mit entfallenden Massnahmen 197 Abbildung 25-25: LBP (SKK), Kraftwerkstrasse, ARA, Holzheizkraftwerk, Lohag 198 Abbildung 25-26: LBP (SKK), Detail SBB- Unterführung, Vernetzungskorridor "Im Löli" 199 Abbildung 25-27: LBP (SKK), Knoten Frenkendörferstrasse 200 Abbildung 25-28: Kodierung der Strassenabschnitte für Verkehr und Luft 201 Abbildung 25-29: Verkehrsänderung 202 Abbildung 25-30: Strassen im Perimeter nach Strassengesetz 203 Abbildung 25-31: Kantonale Radrouten, Wanderwege 204 Abbildung 25-32: Lärmempfindlichkeitsstufen 205 Abbildung 25-33: Grundwasser und Grundwasserfassungen 206 Abbildung 25-34: Bohrungen, Messstellen und Pumpwerke "Im Löli" 207 Abbildung 25-35: Alarmplan und Sofortmassnahmen Grundwasserfassungen "Im Löli" (Holinger AG) 208

8 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 8 Abbildungsverzeichnis Abbildung 25-36: Fliessgewässer 209 Abbildung 25-37: Gewässerzustand Ergolz (AUE BL) 210 Abbildung 25-38: Lokalisierung der Strassenabschnitte für Zustände Z0, Z10 und Z Abbildung 25-39: Lokalisierung der Strassenabschnitte für Zustände Z11 und Z Abbildung 25-40: Feinstaub (PM10)-Immissionen im Projektperimeter 216 Abbildung 25-41: Stickstoffdioxid-Immissionen im Projektperimeter 217 Abbildung 25-42: Stickoxid-Immissionen im Projektperimeter 218 Abbildung 25-43: Anzahl Stunden Ozonwerte über dem Grenzwert im Projektperimeter 219 Abbildung 25-44: Klimafunktionskarte 220 Abbildung 25-45: Absolute NO x -Emissionen pro Tag im Projektperimeter 221 Abbildung 25-46: Absolute PM10-Emissionen pro Tag im Projektperimeter 222 Abbildung 25-47: Absolute VOC-Emissionen pro Tag im Projektperimeter 223 Abbildung 25-48: Absolute CO 2 -Emissionen pro Tag im Projektperimeter 224 Abbildung 25-49: Absolute SO 2 -Emissionen pro Tag im Projektperimeter 225 Abbildung 25-50: Relative Emissionsänderungen der Luftschadstoffe analog Verkehrsbelastung 226 Abbildung Luftschadstoff-Immissionen des Strassenverkehrs, Strassentypen CAR-Modell 227 Abbildung 25-52: NO 2 -Immissionen Mitte Fahrbahn (µg/m 3 ) 228 Abbildung 25-53: Veränderung NO 2 -Immissionen Mitte Fahrbahn (%) von Z10 Z Abbildung 25-54: Boden Übersicht und Teilgebiet "Im Löli" 230 Abbildung 25-55: Nutzungseignung im Teilgebiet "Im Löli" 232 Abbildung 25-56: Mechanische Belastbarkeit "Im Löli" 233 Abbildung 25-57: Trassee verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 am 16. Oktober Abbildung 25-58: Trassee verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 Standorte Bodenuntersuchungen 235 Abbildung 25-59: Situationsplan Familiengärten "Im Löli" 239 Abbildung 25-60: Belastete Standorte (KbS) öffentlich 240 Abbildung 25-61: Tangierte Belastete Standorte im Projektperimeter (KbS, öffentlich) 241 Abbildung 25-62: Tangierte Belastete Standorte im Projektperimeter (Luftbild, search.ch) 242 Abbildung 25-63: Tangierte Belastete Standorte im Projektperimeter (LBP, Ausschnitt West) 243 Abbildung 25-64: Tangierte Belastete Standorte im Projektperimeter (LBP, Ausschnitt Ost) 244 Abbildung 25-65: Inventare, Naturobjekte und Naturschutzzonen 245 Abbildung 25-66: Naturobjekte aus kommunalen Nutzungsplänen 246 Abbildung 25-67: Naturschutzzonen aus Grundnutzung 247 Abbildung 25-68: Ornithologisches Inventar beider Basel 248 Abbildung 25-69: Reptilieninventar beider Basel 249 Abbildung 25-70: REN Wald 250 Abbildung 25-71: REN Feuchtgebiet 250 Abbildung 25-72: Vernetzungskorridor entlang Autobahn N2 (28. Juni 2011) 251 Abbildung 25-73: Vernetzungskorridor entlang Autobahn N2 (16. September 2014) 251 Abbildung 25-74: Grün- und Freiraumkonzept Gemeinde Pratteln, Vernetzung West (zur Information) 252 Abbildung 25-75: Trassee Neubau Hauptverkehrsstrasse 3/7, westlich Kraftwerkbrücke 252 Abbildung 25-76: Grün- und Freiraumkonzept Gemeinde Pratteln, Längipark (zur Information) 253 Abbildung 25-77: Heckenstrukturen, östlich Kraftwerkbrücke, ARA 2011 und Abbildung 25-78: Grün- und Freiraumkonzept Gemeinde Pratteln, Rheinpark (zur Information) 255 Abbildung 25-79: Schutzzone S1 des Pumpwerks "Im Löli" mit Maschendrahtzaun 256 Abbildung 25-80: Waldgrenzen 259 Abbildung 25-81: Waldkarte 259 Abbildung 25-82: Standort Kraftwerkstrasse Blick nach Norden im Jahr G

9 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 9 Abbildungsverzeichnis Abbildung 25-83: Standort Kraftwerkstrasse Blick nach Norden im Jahr Abbildung 25-84: Profil RKS 1/1 entlang bestehender Hauptverkehrsstrasse 3/7 261 Abbildung 25-85: Profil RKS 1/2 entlang bestehender Hauptverkehrsstrasse 3/7 262 Abbildung 25-86: Profil RKS 2 entlang bestehender Hauptverkehrsstrasse 3/7 262 Abbildung 25-87: Profil RKS 3 entlang bestehender Hauptverkehrsstrasse 3/7 263 Abbildung 25-88: Profil RKS 4 entlang bestehender Hauptverkehrsstrasse 3/7 263 Abbildung 25-89: Profil RKS 5 entlang bestehender Hauptverkehrsstrasse 3/7 264 Abbildung 25-90: Rammkernsondierungen Rheinstrasse (Rückbau) und HVS 3/7 (Neubau) 265 Abbildung 25-91: Neubau Hauptverkehrsstrasse 3/7 266 Abbildung 25-92: Häufigkeitsprofil für schwere Schädigung der Bevölkerung 274 Abbildung 25-93: Häufigkeitsprofil für schwere Schädigung der Grundwasser 275 Abbildung 25-94: Häufigkeitsprofil für schwere Schädigung der Fliessgewässer 276 Abbildung 25-95: Archäologische Schutzzonen (Aufbereitet durch SKK) 278

10 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 10 Tabellenverzeichnis Tabellenverzeichnis Tabelle 1-1: Zustände Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) 13 Tabelle 3-1: Zustände im UVB Verlegung/Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) 27 Tabelle 4-1 Flächenbilanz Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) (ohne temporären Landbedarf) 32 Tabelle 5-1 Flächenbilanz Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) (ohne temporären Landbedarf) 42 Tabelle 5-2 Flächenbilanz HVS 3/7 (Neu- und Rückbau) (ohne temporären Landbedarf) 42 Tabelle 7-1 Lastwagentransporte Neubau HVS 3/7 47 Tabelle 7-2 Lastwagentransporte Rückbau HVS 3/7 50 Tabelle 7-3 Veränderung Fahrzeugkilometer/Tag je Perimeter und Zustand 53 Tabelle 8-1 Kriterien nach Lärmarten 58 Tabelle 8-2 Belastungsgrenzwerte 58 Tabelle 8-3 Massnahmenstufen gemäss Baulärmrichtlinie 59 Tabelle 8-4 Lärmbelastung im Perimeter 1, Zustand Z 0 60 Tabelle 8-5 Massnahmen Baustelle HVS 3/7 (Neubau/Rückbau) 62 Tabelle 8-6 Lärmbelastung im Perimeter 1, Zustand Z10 66 Tabelle 8-7 Lärmbelastung im Perimeter 1, Zustand Z11 67 Tabelle 8-8 Lärmbelastung im Perimeter 1, Zustand Z20 67 Tabelle 8-9 Lärmbelastung im Perimeter 1, Zustand Z21 68 Tabelle 8-10 Lärmmassenbilanz für Zustand Z21 71 Tabelle 11-1 Gewässerschutz auf der Baustelle 83 Tabelle 11-2 Versiegelte Flächen Hauptverkehrsstrasse 3/7 87 Tabelle 12-1 Konkretisierung Perimeter Lufthygiene 90 Tabelle 12-2 Bautransportemissionen 94 Tabelle 12-3 Emissionen Bautransporte HVS 3/7 (Neubau) 95 Tabelle 12-4 Grunddaten und Emissionen Baumaschinen HVS 3/7 (Neubau) 96 Tabelle 12-5 Emissionen Bautransporte HVS 3/7 (Rückbau) 97 Tabelle 12-6 Grunddaten und Emissionen Baumaschinen HVS 3/7 (Rückbau) 98 Tabelle 12-7 Lufthygienische Kenngrössen für grosse Baustellen 99 Tabelle 12-8 Maximale Werte, Zielwerte und Mindestanforderungen für spezifische Emissionen 99 Tabelle 12-9 Massnahmen für Baustelle HVS 3/7 (Richtlinie Luftreinhaltung auf Baustellen) 100 Tabelle NO x -Emissionen des Strassenverkehrs Z0 und Z Tabelle PM10-Emissionen des Strassenverkehrs Z0 und Z Tabelle CO 2 -Emissionen des Strassenverkehrs Z0 und Z Tabelle VOC-Emissionen des Strassenverkehrs Z0 und Z Tabelle SO 2 -Emissionen des Strassenverkehrs Z0 und Z Tabelle Veränderungen der NOx-Emissionen Z10 und Z Tabelle Veränderungen der PM10-Emissionen Z10 und Z Tabelle Veränderungen der VOC-Emissionen Z10 und Z Tabelle Veränderungen der CO2-Emissionen Z10 und Z Tabelle Veränderungen der SO2-Emissionen Z10 und Z Tabelle Veränderungen der NO 2 -Immissionen 109 Tabelle PM10-Emissionsfaktoren des Strassenverkehrs (städtische Strassenschlucht) 110 Tabelle PM10-Emissionsfaktoren des Strassenverkehrs (Autobahn) 111 Tabelle PM10-Emissionen inkl. Aufwirbelung 112 Tabelle Veränderungen der NO x -Emissionen Z20 und Z Tabelle Veränderungen der PM10-Emissionen Z20 und Z21 113

11 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 11 Tabellenverzeichnis Tabelle Veränderungen der VOC-Emissionen Z20 und Z Tabelle Veränderungen der CO 2 -Emissionen Z20 und Z Tabelle Veränderungen der SO 2 -Emissionen Z20 und Z Tabelle 16-1 Schütthöhen und Saugspannungen für Depots von Bodenaushub 129 Tabelle 18-1 Beurteilung der Wildtiervernetzungsmassnahmen 140 Tabelle 18-2 Bilanz Lebensraumtypen (Quelle SKK) 141 Tabelle 18-3 Rodung Hecken und Gehölz (Quelle SKK) 141 Tabelle 19-1 Rodungs- und Aufforstungsbilanz (Quelle SKK) 146 Tabelle 21-1 Material-Zusammensetzung von Recyclingmaterial 154 Tabelle 21-2 Ausbauasphalt im Projekt Salina Raurica 157 Tabelle 21-3 Materialumschlag im Projekt Salina Raurica 157 Tabelle 21-4 Transporte im Projekt Salina Raurica 157 Tabelle 21-5 Aushubbilanz HVS 3/7 (Neubau/Rückbau) 158 Tabelle 21-6 Depot Neubau HVS 3/7 158 Tabelle 21-7 Depot Rückbau HVS 3/7 158 Tabelle 22-1 Segmentierung 160 Tabelle 22-2 Verkehrsaufkommen und struktur 160 Tabelle 22-3 Unfallraten 160 Tabelle 22-4 Angaben zur Bevölkerung entlang der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 161 Tabelle 25-1: Kenndaten Entwicklungsplan 181 Tabelle 25-2 Wasserqualitätsklassen anhand von biologischen Indizes (nach BUWAL 2002) 211 Tabelle 25-3 Äusserer Aspekt auf den untersuchten Gewässerstrecken Tabelle 25-4 Ökologischer Zustand der 3 Strecken der Ergolz 211 Tabelle 25-5 Perimeter Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau, Rückbau) 214 Tabelle 25-6 Emissionsfaktoren nach Strassenabschnitten, Zustand und Luftschadstoff 215 Tabelle 25-7 Zusammenstellung und Beurteilung der Bodenproben: Laboranalysen 236 Tabelle 25-8 Bodenprofile mit Überschreitung des Grenzwerts U 237 Tabelle 25-9 Bodenuntersuchungen Familiengärten 238 Tabelle Beanspruchte Flächen durch Neubau HVS 3/7 257 Tabelle Beanspruchte Flächen durch Rückbau HVS 3/7 257 Tabelle Lebensraumtypen 258 Tabelle Rammkernsondierungen Strassenunterbau HVS 3/7 261 Tabelle PAK im Bindemittel 264 Tabelle ASS-Werte für Brand (Handbuch III StFV) 267 Tabelle ASS-Werte für Explosion (Handbuch III StFV) 267 Tabelle ASS-Werte für Toxische Gase (Handbuch III StFV) 268 Tabelle ASS-Werte für "Grundwasser: Freisetzung von Mineralölprodukten 268 Tabelle ASS-Werte für "Grundwasser: Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten 269 Tabelle ASS-Werte für "Oberflächengewässer: Freisetzung von Mineralölprodukten 269 Tabelle ASS-Werte für "Oberflächengewässer: starkwassergefährdende Flüssigkeiten 270 Tabelle Wahrscheinlichkeit eines Störfalls: Segment S Tabelle Wahrscheinlichkeit eines Störfalls: Segment S-2, S Tabelle Wahrscheinlichkeit eines Störfalls: Segment S-4, S Tabelle Wahrscheinlichkeit eines Störfalls: Segment S-6, S-7 273

12 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 12 Zusammenfassung 1. Zusammenfassung 1.1 Raumplanerische Vorgaben für Salina Raurica Der kantonale Richtplan und der Spezialrichtplan Salina Raurica geben die Rahmenbedingungen vor für die Überbauung der Rheinebene zwischen Schweizerhalle und Augst in den nächsten 20 bis 30 Jahren. Im kantonalen Richtplan bzw. im Richtplantext (Objektblätter) vom 8. September 2010 (Bundesratsbeschluss) gelten für die Gebietsplanung Salina Raurica u.a. folgende Beschlüsse: Die arbeitsplatzextensiven Gewerbegebiete stehen ausschliesslich Betrieben zur Verfügung, die aufgrund ihrer Grösse und/oder Tätigkeit über wenig Arbeitsplätze verfügen und auf eine schnelle Anbindung an die Nationalstrasse angewiesen sind; Gewerbe-Dienstleistungsgebiete ohne publikumsintensive Einrichtungen sind für nichtstörendes Gewerbe - im Gebiet zwischen Salinenstrasse und ARA Rhein auch mässig störendes, industrielles Gewerbe und Bürogebäude vorgesehen; Wohn- und Geschäftsgebiete sind an zentraler Lage um den Längi-Park und der S-Bahn-Haltestelle anzusiedeln. Die Wohngebiete in Salina Raurica sind ausschliesslich im Anschluss an bestehende Wohngebiete in Pratteln- Längi und in Augst zu platzieren sowie in Nähe zur neuen S-Bahn-Station Pratteln Salina Raurica. Die Anlage der Parks im Gebiet Salina Raurica dient der urbanen Gestaltung, der ökologischen und gestalterischen Aufwertung des gesamten Gebiets sowie der grossräumigen Freiraumvernetzung. Je nach Lage sind die Parks urban und siedlungsbezogen auszugestalten oder eher freiraum- und naherholungsbezogen, aber möglichst naturnah mit einheimischen Pflanzen. Die Parks sind punktuell mit Einrichtungen für Freizeit und Sport auszugestalten; Die Vorranggebiete Natur dienen dem ökologischen Ausgleich und der grossräumigen Freiraumvernetzung; In das Grün- und Freiraumkonzept sind Parks, Vorranggebiete Natur und alle übrigen Flächen inklusive Flachdächer miteinzubeziehen. Kantonaler Richtplan Arbeitsgebiete Landschaft 1.2 Projektziele Hauptverkehrsstrasse (Neubau/Rückbau) Die Gemeinden Pratteln und Augst sind u.a. für die kommunale Nutzungsplanung und die kommunale Strassenerschliessung sowie für das Landschaftsentwicklungskonzept im Bauentwicklungsgebiet "Salina Raurica" verantwortlich. Das vorliegende Projekt berücksichtigt diese Vorgaben, soweit diese vorliegen. Das vorliegende Bauprojekt "Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7" kann auf die 8 ha grosse Baurechtsparzelle im westlichen Teil des Bauentwicklungsgebiets "Salina Raurica" keinen Einfluss nehmen. Es kann nur die Anschlussknoten an die neue Hauptverkehrsstrasse 3/7 definieren. Ebenso kann es den im Spezialrichtplan "Salina Raurica" vorgesehenen Vernetzungskorridor entlang der Autobahn oder die geforderten Vernetzungen zum Rheinufer nur innerhalb ihres Einflussbereichs umsetzen. Diese Vorgaben müssen vielmehr durch andere, übergeordnete kantonale und kommunale Planungen realisiert werden. Diese Vorbe- Kommunale Randbedingungen Randbedingungen wegen privater Baurechtsparzelle

13 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 13 Zusammenfassung halte sind bei den Projektzielen Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) des Spezialrichtplans "Salina Raurica" zu berücksichtigen. Die bestehende Hauptverkehrsstrasse 3/7 in Pratteln wird zwischen Dürrenhübel und Längi zur Autobahn A2 hin verlegt. Damit werden Freiflächen für den Rhein-Park und attraktive Wohnlagen an der Rheinlehne geschaffen. Die neue Strasse ist so auszugestalten, dass die ökologische Vernetzung gegenüber heute verbessert wird; Die Verkehrsberuhigung bzw. der Rückbau erfolgt nach dem Neubau der Hauptverkehrsstrasse 3/7; Mit dem Rückbau der bestehenden Kantonsstrasse Hauptverkehrsstrasse 3/7 in Pratteln zwischen Dürrenhübel und Längi wird die Anlage einer Langsamverkehrsachse für Fussgänger und Radfahrer ermöglicht. Die Aufwertung mit Grün- und Freiflächen ist eine zwingende Massnahme, um die Aufenthaltsqualität für Einwohner und Arbeitende in einem bisher wenig attraktiven Raum zu schaffen und um den ökologischen Ausgleich gemäss Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz, Artikel 18b, vorzunehmen. Verkehr Lebensräume Wertvoller Lebensraum für Flora und Fauna besteht im Perimeter aus Feldgehölzen und Hecken. Der bestehende Grünkorridor West-Ost verläuft ausser im Gebiet ARA-Biopower-Raststätte entlang der Autobahn. Er soll weiterhin der ökologischen Vernetzung dienen. Die Lebensräume entlang der Autobahn würden mit einem Spurausbau der A2 und einer vollständigen Ausnützung der angrenzenden Bauparzellen im Perimeter Salina Raurica verschwinden. Deren Erhalt ist nur gewährleistet, wenn ein ausreichend breiter, ökologischer Streifen ausgeschieden oder der Grundnutzung überlagert wird. Grüne Strukturen zu den bestockten Fliessgewässern Ergolz und Rheinlehne sollen die Vernetzung stärken. Das kommunale Grün- und Freiraumkonzept und die landschaftspflegerische Begleitplanung der neuen HVS 3/7 werden aufeinander abgestimmt. Die Grundwasserfassungen "Im Löli" soll durch den Neubau der Hauptverkehrsstrasse 3/7 nicht beeinträchtigt werden. Grundwasserschutz "Im Löli" 1.3 Vorhaben HVS 3/7 (Neubau/Rückbau) Tabelle 1-1: Zustände Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Zustand Abkürzung Jahr Betrachtete Zustände Ist-Zustand Z Bauphase Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) ZBau - Bauphase Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) ZRückbau - Massgebender Ausgangszustand Z Betriebszustand (Inbetriebnahme) Z Massgebender Ausgangszustand Z Betriebszustand (10 Jahre nach Inbetriebnahme) Z

14 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 14 Zusammenfassung Der engere Perimeter Salina Raurica ist begrenzt durch die Autobahn A2 im Süden und durch die zurückzubauende Hauptverkehrsstrasse 3/7 im Norden sowie durch Frenkendörferstrasse im Osten und Salinenstrasse im Westen. Im weiteren Perimeter werden alle Strassen betrachtet, auf denen Verkehrsbelastungen (DTV) zwischen Massgebendem Ausgangszustand und Inbetriebnahme der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 von mehr als 10% zu erwarten sind. Mit dem vorliegenden Strassenprojekt wird das Entwicklungsgebiet Salina Raurica verkehrlich erschlossen. Dieses liegt zwischen den hoch belasteten Autobahnanschlüssen Pratteln und Liestal, der hoch belasteten Autobahn A2 und dem Rhein. Die Verkehrszahlen, deren Voraussetzung und Geltungsbereich sind im Bericht Arendt vom 1. Juni 2014 dokumentiert. Ein Verkehrsrückstau auf die Autobahn A2 wird nicht toleriert. Die Kraftwerkstrasse, die von Pratteln Mitte über die Autobahn A2 ins Gebiet Salina Raurica führt, steht im Jahr 2020 bei Inbetriebnahme der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 zur Verfügung. Perimeter Verkehrsgrundlagen Verkehrsmodell Kraftwerkstrasse Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 Die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 verläuft vom Knoten Salinenstrasse ein Stückweit auf dem bestehenden Strassenabschnitt in Richtung Osten und biegt dann westlich der aufgefüllten Zurlindengruben in einer lang gezogenen S-Kurve nach Süden ab. Anschliessend führt sie parallel zur Autobahn weiter nach Südosten, wo sie die SBB-Linie Basel Frick unterquert. Im Randbereich der Grundwasserschutzzone S2 des Grundwasserpumpwerks "Im Löli" verläuft sie weiter zum neuen Knoten Frenkendörferstrasse. Mit dem Rückbau der Hauptverkehrsstrasse 3/7 fällt deren Funktion als Ausnahmetransportroute weg. Die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 übernimmt künftig diese Funktion. Die SBB-Unterführung Frenkendörferstrasse müsste für diesen Zweck abgesenkt werden, sofern sich für die bestehende Ortsdurchfahrt Augst keine Alternative eröffnet. Trassee verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 Dabei gilt es Rückstausituationen über die Salinenstrasse und die Frenkendörfer- Ausnahmetransportroute Rückbau Hauptverkehrsstrasse 3/7 Die Verkehrsberuhigung bzw. der Rückbau der bestehenden Rheinstrasse zwischen dem geplanten Längipark und der Projektgrenze West erfolgt nach Verlegung und der Inbetriebnahme der neuen Hauptverkehrsstrasse 3/7. Mit dem Rückbau der bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 in Pratteln zwischen Dürrenhübel und Längi wird eine Langsamverkehrsachse für Fussgänger und Radfahrer ermöglicht. Voraussetzung dazu ist der Ausbau der Netzibodenstrasse durch die Gemeinde Pratteln. Verkehrsberuhigung an der Rheinlehne 1.4 Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt Gesamtbeurteilung Die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 bindet die Erschliessungsstrassen von Salina Raurica ans bereits heute hoch belastete, übergeordnete Strassennetz an. Kein Rückstau auf die Autobahn und Bündelung der Verkehrsemissionen

15 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 15 Zusammenfassung strasse zurück auf die Autobahn A2 zu vermeiden. Die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 erschliesst die Parzellen im Gebiet Salina Raurica mit den heute bekannten Nutzungen optimal. Sie verläuft auf weiten Strecken parallel zur Autobahn A2. Damit werden die Verkehrsemissionen und immissionen gebündelt. Mit der generellen Verkehrszunahme und der Zunahme als Folge von Salina Raurica treten Stausituationen trotz Optimierung des Strassennetzes weiterhin auf. Stau tritt zur Hauptsache auf der A2 und ihren Anschlüssen auf. Die bestehende und die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 sind in allen Zuständen staufrei. Von der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 profitieren vor allem die Strassenanrainer der bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 in Augst und die Erholungssuchenden im Gebiet Rheinlehne. Mit dem Neubau der HVS 3/7 wird ein Teil der Verkehrsmenge von der Salinenstrasse auf die Frenkendörferstrasse verlagert, da die beiden Autobahnanschlüsse zur A2 wie kommunizierende Röhren funktionieren. Während die Salinenstrasse in der Industrie- und Gewerbezone liegt, führt die Frenkendörferstrasse durch eine Wohnzone. Die Verlagerung des Verkehrs auf die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Rückbau der bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 konsequent realisiert wird. Voraussetzung dafür ist die Realisierung der Netzibodenstrasse durch die Gemeinde Pratteln. In Augst führt die bestehende Hauptverkehrsstrasse 3/7 weiterhin durch eine gemischte Gewerbe-/Wohnzone, das verbleibende Strassenstück, das westlich des Areals "Hardwasser" zum Knoten Salinenstrasse hin beruhigt werden kann, macht nur einen Drittel der gesamten Länge der Hauptverkehrsstrasse 3/7 aus. Das kommunale Grün- und Freiraumkonzept und die landschaftspflegerische Planung der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 sind aufeinander abgestimmt. Im Vorprojekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) kam der Autobahnböschung A2 mit Reptilienstandorten und Rote Listearten zwischen Kraftwerkund Salinenstrasse eine grosse Bedeutung zu. Mittlerweile sind diese Flächen in die Verantwortung einer Grossüberbauung übergegangen. Mit dem Holzheizkraftwerk der EBL auf der Westseite der ARA Rhein AG wird die ökologische Vernetzung in Salina Raurica Mitte ebenfalls eingeschränkt. Im Projekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 werden die West-Ost-Verbindung hergestellt. Die Umweltbaubegleitung umfasst die Bereiche Luftreinhaltung, Lärm-, Natur-, Landschafts-, Grundwasser- und Bodenschutz. Mit der Umweltbaubegleitung sollen die Vorgaben und Massnahmen im UVB überwacht und umgesetzt werden. Im Perimeter kommt auch der Archäologie eine bedeutende Rolle zu. Stausituationen verursachen zusätzliche Immissionen Rückbau der bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 Grün- und Freiraumkonzept Projekte Dritte Umweltbaubegleitung Lärmschutz Die Lärmbelastungen im Betriebszustand entlang der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 allein werden als neue feste Anlage anhand der Planungswerte, diejenige der Gesamtanlage anhand der Immissionsgrenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung beurteilt. Der Vergleich zwischen massgebendem Ausgangszustand (ohne) und dem Betriebszustand (mit der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7) widerspiegelt die Auswirkungen des Vorhabens. Ausgangszustand

16 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 16 Zusammenfassung Mit der Verlegung der Hauptverkehrsstrasse 3/7 werden die Lärmbelastungen entlang der Autobahn gebündelt, also dort, wo bereits heute viel Lärm verursacht wird. Demgegenüber resultiert eine Lärmabnahme entlang der heute bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7. Betriebszustand Da die Verkehrsbelastung auf der künftigen HVS 3/7 im Vergleich zur Autobahn gering ist, führt die HVS 3/7 in diesem Lärmkorridor nicht zu einer wahrnehmbaren Lärmzunahme. Auch können die Planungswerte bzgl. der verlegten HVS 3/7 alleine bei allen bestehenden und bisher bewilligten Gebäuden eingehalten werden. Eine wahrnehmbare Lärmzunahme infolge Verkehrszunahme erfahren hingegen die Gebäude entlang der Frenkendörferstrasse. Insgesamt stehen 327 Personen mit einer wahrnehmbaren Lärmabnahme 90 Personen mit einer wahrnehmbaren Lärmzunahme gegenüber. Wichtigste Lärmschutzmassnahmen sind der Einbau lärmmindernder Beläge auf der verlegten HVS 3/7 und auf der Frenkendörferstrasse. Zudem wird die Frenkendörferstrasse mit Tempo 50 km/h signalisiert und im Bereich des künftigen Knotens die bestehende Lärmschutzwand verlängert. Für den Baulärm gilt die Massnahmenstufe B, für die Bautransporte die Massnahmenstufe A. Bauphase Erschütterungen und Körperschall Im Betriebszustand werden Erschütterungen durch den Lastwagenverkehr verursacht. Die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 entlastet Augst teilweise vom motorisierten Individualverkehr. Die Erschütterungen nehmen ab und sind weiterhin nicht relevant. Die Bauarbeiten beschränken sich auf die üblichen Verfahren und Tätigkeiten im Tiefbau wie Rammen von Spundwänden usw. Diese Arbeiten erfolgen jedoch abseits von empfindlichen Nutzungen und sind damit nicht relevant. Betriebszustand Bauphase Grundwasser und Untergrund Ausgangszustand Der Projektperimeter liegt im Gewässerschutzbereich A u. Der Grundwasserspiegel schwankt Im Löli zwischen den Koten 259 und 260 m über Meer. Bei einer Geländeoberfläche von 273 m über Meer beträgt der Flurabstand, d.h. der Abstand des Grundwasserspiegels bis zur Geländeoberfläche, zwischen 13 und 14 m. Die Deckschicht des landwirtschaftlich genutzten Niederterrassenschotters ist 0.5 m mächtig. Darunter folgen tonigsiltige Böden und Kiese von je 1 bis 2 m Mächtigkeit. Die Region Pratteln, Augst und das untere Ergolztal stützen sich bei der Trinkund Notwasserversorgung auf die Pumpwerke Im Löli und Remeli. Die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 tangiert die Schutzzone S2 (engere Schutzzone gemäss Gewässerschutzverordnung) am Rand, was eine Sonderbewilligung erfordert. Die gemäss RRB vom 26. Juli 1990 vorgesehene Grundwasseranreicherung soll nicht mehr in der Nähe der Trinkwasserfassungen Im Löli sondern im Raum Grundwasserfassungen und Grundwasserschutz Grundwasseranreicherung

17 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 17 Zusammenfassung Widenboden (Gemeinde Pratteln) oder In der Ergolz (Gemeinde Füllinsdorf) erfolgen. Die Umzonung der Zone S1 (Anreicherung) in eine Zone S2 (Grundwasserfassung "Löli") ist mit Landratsbeschluss vom 19. März 2015 vollzogen worden. Bei der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 werden spezielle Sicherheitsmassnahmen realisiert wie Leiteinrichtungen für abirrende Fahrzeuge und ausreichend hohe, dichte Randabschlüsse mit einer sicheren und vollständigen Ableitung des Strassenabwassers mittels eines Sicherheitsrohrsystems aus der gefährdeten Grundwasserschutzzone S2. Die versetzten Salzbohrtürme und Solepumphäuser stehen in einer Wanne, die ebenfalls in diese Leitung entwässert wird. In der Bauphase besteht für das Grundwasser wegen des Abtrags der schützenden Kulturerde eine grössere Gefährdung. Zum Schutz des Grundwassers "Im Löli" sind Massnahmen für die Schutzzonen S2 und S3 einzuhalten. Betriebszustand Bauphase Oberflächengewässer Der Talbach vereinigt die natürlichen Gerinne, die von den Anhöhen des Adler im Süden von Pratteln herkommen, und fliesst parallel zur Salinenstrasse in grosser Tiefe zum Rhein. Im Siedlungsgebiet ist er auf einer Länge von mehr als 90% eingedolt. Nur das letzte Teilstück, nördlich der Kreuzung Salinen-/ Rheinstrasse, verläuft wieder offen. Eine Ausdolung des Talbachs im Projektperimeter Salina Raurica steht seit der Arealüberbauung nicht mehr zur Diskussion. Im Norden bildet der Rhein die Perimetergrenze, im Osten ist es die Ergolz. Das Projekt HVS 3/7 tangiert diese Gewässerräume nicht. Das Strassenwasser des westlichen Teils der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 wird via Versickerungsmulden entlang der HVS 3/7 versickert. Bei Starkregen wird das überschüssige Wasser in Sickerschächten am Ende eines Stranges versickert. Ausgangszustand Betriebszustand Die vollständige Fassung des Strassenabwassers im Abschnitt "Im Löli" und das Sicherheitsrohrsystem gewährleisten dort das sichere und kontrollierbare Ableiten des Strassenabwassers aus der Grundwasserschutzzone S2. Ein Teil dieses Strassenabwassers wird über einen Substratfilter in die Ergolz geleitet, der andere Teil via Versickerungsbecken "Lohag" im Untergrund versickert. Die Massnahmen gemäss SIA-Norm 431 Baustellenentwässerung sind verbindlich. Bauphase Lufthygiene Der aktuelle Luftreinhalteplan beider Basel datiert vom 21. Dezember Die Emissionsbeschränkungen auf Baustellen und bei Bautransporten gemäss Richtlinien des Bundesamts für Umwelt sind die Massnahmenschwerpunkte. Die Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalteverordnung werden im Bereich der Autobahn durch die aktuellen Luftbelastungen für Feinstaub und Stickstoffdioxid überschritten. Zum Rhein hin ist die Luftschadstoffbelastung, unterstützt durch die bessere Luftzirkulation, bereits heute unkritisch. Ausgangszustand Aktuelle Luftbelastung

18 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 18 Zusammenfassung Die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 wird künftig weitgehend im lufthygienisch hoch belasteten Bereich der Autobahn verlaufen. Mit dem Rückbau der Hauptverkehrsstrasse 3/7 werden die Flächen zum Rhein hin weiter entlastet. Durch die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 erfolgt eine Verlagerung der Emissionen von der Salinenstrasse zur Frenkendörferstrasse. Die Richtlinie Luftreinhaltung auf Baustellen, Baurichtlinie Luft und deren Massnahmen sind für die Bauphase massgebend. Betriebszustand Bauphase Klima Der Projektstandort liegt in einer relevanten Zone der Klimafunktionskarte des Kantons Basel-Landschaft. Das vorliegende Strassenprojekt hat auf die Erhaltung der Luftleitbahn und auf den Frisch-Lufttransport in der Rheinebene, im Gegensatz zu den künftigen Baukuben im Gebiet Salina Raurica, praktisch keinen Einfluss. Die Bodenversiegelung durch Strassen nimmt insgesamt um weniger als 2% im Bezug zur Perimeterfläche Salina Raurica von 70 ha zu. Die Bauphase ist nicht massgebend. Ausgangszustand Betriebszustand Bauphase Licht Die Grundbelastung mit Licht ist im Perimeter durch die bestehenden Verkehrsachsen und den Güterbahnhof Muttenz bereits heute gross. Die freie Strecke der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 wird nicht beleuchtet. Nur bei den Knoten Zurlinden und Lohag ist eine Beleuchtung vorgesehen. Es wird darauf geachtet, dass das Licht zur Fahrbahn hin und nicht gegen den Himmel strahlt. Der Fuss- und Radweg der zurückzubauenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 wird durchgehend beleuchtet. Die Bauphase ist nicht massgebend. Ausgangszustand Betriebszustand Bauphase Nichtionisierende Strahlung Nichtionisierende Strahlungen sind im Projektperimeter nicht relevant Boden, Landwirtschaft und Aushub Mit dem Entscheid des Landrats zu Salina Raurica gelten die Flächen im Perimeter als Siedlungsfläche. Diese werden momentan landwirtschaftlich genutzt. Ausgangszustand Die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 beansprucht Flächen entlang der Autobahn A2, an Kantonsstrassen, von Familiengärten an der Frenkendörferstrasse und am Standort der Salzbohrtürme und Solepumphäuser Im Löli. Der Boden innerhalb des beanspruchten Strassentrasses ist durch den Menschen beeinflusst. Er weist nicht die Struktur eines natürlich gelagerten Bodens auf. Während des Baus ist der Schutz des Bodens und die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit ein wichtiges Thema. Gesamthaft werden für Strassen- und Nebenanlagen im Projekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) 8.1 ha, für Strassen- und Belagsflächen werden 4.1 ha, für Strassenböschungen und begrünte Begleitflächen mit z.t. eingeschränkter Lebensraumfunktion 1.8 ha sowie für den ökologischen Ausgleich und die Ersatz- Betriebszustand

19 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 19 Zusammenfassung massnahmen 1.5 ha beansprucht. Die Rodungs- und Ersatzaufforstungsfläche beträgt 0.6 ha. Beim Rückbau der HVS 3/7 werden die Strassen- und Belagsflächen von 2 ha auf 1 ha reduziert. Die Freiflächen bleiben in etwa unverändert. Die landwirtschaftliche Nutzfläche im Baugebiet nimmt entsprechend um 1 ha zu. In der Gesamtbilanz nehmen die versiegelten Strassen- und Belagsflächen um 1.8 ha zu. Demgegenüber nimmt die landwirtschaftliche Nutzfläche im Baugebiet um total 4.1 ha ab. Das Baugebiet gewinnt 0.9 ha. Während der Bauphase werden für Installationsplätze und Zwischenlagerflächen 2.6 ha ausserhalb des Trassees HVS 3/7 temporär beansprucht. Insgesamt fällt 68'750 m 3 überschüssiger Aushub an, der unmittelbar bzw. über Zwischenlager in externen Projekten verwertet wird. Die Verwertung des Bodens muss in der weiteren Planung weiter konkretisiert und mit Projekten Dritter koordiniert werden. Die Standorte für Installationsplätze und Zwischenlager befinden sich wenn möglich auf Flächen, die innerhalb des engeren Strassenperimeters liegen. Bauphase Aushub Installationsplätze und Zwischenlager Belastete Standorte Das Projekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) tangiert mehrere belastete Standorte. Es handelt sich ausschliesslich um Ablagerungsstandorte. Belastete Standorte, bei denen kein Handlungsbedarf besteht, und die mit der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 versiegelt werden, sind unkritisch. Die Versickerungsanlagen der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 sind nicht über belasteten Standorten angeordnet. Der Filterboden in den Versickerungsanlagen muss ausgehoben werden, wenn dessen Rückhaltekapazität für Schadstoffe erschöpft. Dieses Material ist gemäss TVA zu entsorgen. Bei den vom Strassenbauprojekt tangierten belasteten Standorten handelt es sich nicht um sanierungsbedürftige Standorte. Im Rahmen der Bauarbeiten für die neue Hauptverkehrsstrasse 3/7 ist mehrheitlich sauberes Aushubmaterial zu erwarten. Flächig können auch grössere Mengen an tolerierbarem Material anfallen. Mit stärker belastetem Aushubmaterial ist aufgrund der Bodenuntersuchungen nur punktuell zu rechnen. Bei der Planung sind keine altlastenrelevanten Aspekte (Sanierungspflicht) zu berücksichtigen. Ausgangszustand Betriebszustand Bauphase Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Mit der bereits erfolgten Verlegung des Amphibienstandorts von der Zurlindengrube auf die südwestliche Seite der Autobahn A2 ist mit dem Standort Klingenthal bereits Ersatz geschaffen worden. Gemäss kantonalem Richtplan, Gebietsplanungen Salina Raurica (Landratsbeschluss vom 15. Januar 2009) haben die Gemeinden Augst und Pratteln für das gesamte Gebiet Salina Raurica ein Grün- und Freiraumkonzept erarbeiten lassen. Die rechtliche Sicherung der Grünflächen erfolgt im Rahmen der jeweiligen Nutzungen bzw. der Zonenplanungen. Feldgehölze und Hecken im Perimeter Salina Ausgangszustand Grün- und Freiraumkonzept Rechtliche Sicherungen im Rahmen der Nutzungsplanung

20 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 20 Zusammenfassung Raurica dürfen nicht ohne kantonale Bewilligung entfernt werden. Bei einer Rodung ist entsprechender Ersatz zu leisten. Alle Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen sind vor Bewilligung des Projekts rechtlich zu sichern. Der westliche Arealteil Salina Raurica gehört zum Perimeter des Verbunds von Populationen und Lebensräumen (REN). Vernetzungskorridore bestehen entlang der Autobahn und der Eisenbahnböschungen. Mit den neuen Elementen des Grünraumkonzepts und der ökologischen Vernetzung werden im Rahmen des Bauprojekts Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) bestehende Defizite im Planungsperimeter behoben und entfallende Lebensräume kompensiert. Der Grünkorridor entlang der Autobahn funktioniert gemäss Spezialrichtplan Salina Raurica als Rückgrat der ökologischen Vernetzung West - Ost. Deshalb werden neue Kleintierdurchlässe bei der Frenkendörferstrasse, der SBB-Überführung und beim Viadukt Kraftwerkstrasse erstellt, um die Vernetzung entlang der Autobahn zu sichern. Lebensraum mit Schutzstatus Betriebszustand Bestehende Feldgehölze und Hecken werden im Rahmen der Möglichkeiten des Projekts HVS 3/7 als funktionsfähige Inseln erhalten, ergänzt und mit der ökologischen Vernetzung entlang der Autobahn verbunden. Als Trittsteinbiotope können diese die Funktion einer Quervernetzung übernehmen. Zeitlich begrenzte Eingriffe sind z.b. Baupisten, Installationsflächen und Flächen für Zwischenlager während der Bauphase. Die Transportwege in der Bauphase beschränken sich auf die Trassee der HVS 3/7 (Neubau/Rückbau). Bauphase Wald Das vorliegende Projekt beansprucht die Waldparzelle, östlich der Frenkendörferstrasse und auf Höhe des geplanten, gleichnamigen Knotens. Für die Rodung ist Realersatz zu gewährleisten. Insgesamt werden 590 m 2 Wald permanent gerodet und beim selben Waldstück wieder kompensiert. Der Realersatz erfolgt vollständig vor Ort. Es werden regionaltypische Gehölzarten zur Aufforstung verwendet. Die Eingriffe erfolgen möglichst konzentriert während der Vegetationsruhe und ausserhalb der Vogelbrutzeiten, um die Störungen auf das Notwendige zu reduzieren. Ausgangszustand Betriebszustand Bauphase Landschafts- und Ortsbild, Erholung Ausgangszustand Naherholungsgebiete bieten Naturerlebnisse in Siedlungsnähe, wo Anwohner gleichsam Anreize und Erholung finden: Im Gebiet Salina Raurica sind dies Familiengärten, Längi- und Rheinpark, der Rheinuferweg, aber auch die von Hundehaltern begangenen Wege und deren Begleitsäume im bestehenden Strassengeviert sowie die Salzbohrtürme und Solepumphäuser Im Löli. Dem Grundwasserschutzgebiet Im Löli ist eine Landschaftsschutzzone überlagert. Der Wanderweg von Frenkendorf nach Birsfelden-Hard führt der Ergolz entlang zum Kraftwerk Augst-Wyhlen und in der Rheinböschung weiter nach Schweizerhalle. Weitere Wanderwege führen vom Bahnhof Pratteln aus über die Autobahnüberführung Giebenacherstrasse nach Augst. Ein zweiter Wanderweg zum Rhein überquert die Autobahn auf der Überführung Kraftwerkstrasse. Kan- Landschaftsschutzzone und Naherholungsgebiete

21 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 21 Zusammenfassung tonale Radrouten bestehen auf der Rheinstrasse sowie auf der Giebenacherstrasse und dem Remeliweg. Das kommunale Grün- und Freiraumkonzept Salina Raurica und der landschaftspflegerische Begleitplan verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 koordinieren Naturwerte, Landschaft und Schutzgebiete mit den anthropogenen Raumnutzungen Salina Raurica. Die Salzbohrtürme und Solepumphäuser, die auf dem Trassee der neuen Hauptverkehrsstrasse 3/7 stehen, werden versetzt. Die landwirtschaftliche Erschliessung und die Fusswege werden auf diese neue Situation angepasst. Eine Tafel soll über die Geschichte der Salzförderung in der Rheinebene orientieren. An der Rheinlehne werden mittels Pflegeeingriffen Sicht-Fenster zum Rhein geöffnet. Der Aussichtspunkt oberhalb der Rheinböschung wirkt als Anziehungspunkt für Spaziergänger, die die Flusslandschaft und das Flusskraftwerk Augst- Wyhlen überblicken wollen. Der Rheinuferweg wird in der heutigen Form belassen. Während der Bauphase wird die Erholungsfunktion des Landschaftsraumes Salina Raurica tangiert. Das Fuss- und Wanderwegnetz, das für Aktivitäten wie Spazieren, Wandern, Joggen, Walken, Biken, Reiten usw. benutzt wird, wird lokal und temporär beeinträchtigt und mit Provisorien aufrecht erhalten. Die entsprechenden Sicherheits- und Schutzmassnahmen werden gewährleistet. Betriebszustand Salzbohrtürme und Solepumphäuser Rheinlehne Bauphase Abfall- und Materialbewirtschaftung Der korrekte Umgang mit Bauabfällen wird durch das Entsorgungskonzept gemäss SIA-Empfehlung 430 sichergestellt. Bauabfälle müssen auf der Baustelle gesammelt (Mehr-Mulden-Konzept) und in geeigneten Anlagen behandelt werden. Bauabfälle dürfen keinesfalls auf der Baustelle gelagert oder für Auf- bzw. Hinterfüllungen verwendet werden. Das Filtermaterial der Versickerungsmulde Lohag ist periodisch auf dessen Reinigungsleistung zu prüfen und bei Erschöpfung der Kapazität das Filtermaterial zu ersetzen und nach TVA zu entsorgen. Im Rahmen der Qualitätsanforderungen und der BAFU-Richtlinien ist möglichst viel Recycling-Baumaterial z.b. für Strassenkoffer, Betonbauten oder für den Strassenbelag zu verwenden. Die Materialbilanz ist ein wesentliches Moment, um Bautransporte, Zwischenlager, Depotvolumen usw. und damit die Umweltbelastung zu minimieren. Die Analysen von Strassenbelägen zeigen, dass an einigen Stellen Beläge mit PAK-Konzentrationen (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) von über mg PAK/kg Bindemittel vorkommen, so dass dieser Ausbauasphalt in dafür bewilligten Anlagen zu entsorgen ist. Ungefähr m 3 dieser hoch belasteten Beläge der rückzubauenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 fallen zur Verwertung oder Entsorgung an. Das Aushubmaterial weist generell eine nur geringe stoffliche Belastung auf und gilt mindestens als tolerierbar. Weiter ist die Ausbreitung von Neophyten mit dem Boden zu beachten und zu verhindern. Ausgangszustand Betriebsphase Bauphase Ausbauasphalt Aushubmaterial

22 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 22 Zusammenfassung Störfallvorsorge, Sicherheit Die bestehende Gefahrguttransportroute führt zwischen Augst und Schweizerhalle entlang des Rheins. Sie wird mit dem Strassenprojekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 ebenfalls verlegt. Die Häufigkeitsprofile der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 für Bevölkerung, Fliessgewässer und Grundwasser liegen in einem Bereich, wo der Entscheid bei der Vollzugsbehörde liegt, ob eine Risikoermittlung nach Art. 6 Abs. 4 StFV zu verfügen ist. Da die Wahrscheinlichkeiten sehr klein sind, sind die Gefährdungen akzeptabel. Sicherheit und Umweltschutz in der Bauphase werden auch in den Umweltbereichen Boden, Grund- und Oberflächenwasser berücksichtigt. Massnahmen zum Schutz der Umwelt sind dort aufgeführt. Ausgangszustand Betriebszustand Bauphase Archäologie und Denkmalschutz Das Gebiet zwischen Augst und Schweizerhalle gehört zu einem alten Kulturraum. Archäologische Funde und Befunde sind im ganzen Projektperimeter zu gewärtigen. Beim Bauablauf ist dies zu berücksichtigen und auf allen Projektstufen ist das Amt für Kultur (Römerstadt Augusta Raurica) miteinzubeziehen. Die hölzernen Salzbohrtürme und Solepumphäuser Saline Schweizerhalle gehören zu den industriellen Kulturgütern des Kantons Basel-Landschaft. Die Hauptverkehrsstrasse 3/7 Augst Birsfelden (Objekt BL 2.1) gehört gemäss Entwurf vom zum Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz. Unter der Bezeichnung BL 2.2 ist zudem die Salinenstrasse zwischen Schweizerhalle und Pratteln aufgeführt. Ausgangszustand Salzbohrtürme und Solepumphäuser Bestehende Hauptverkehrsstrasse 3/7 Das Pumpwärterhaus Löli aus dem Jahr 1913 gehört samt Pumpen zur Industriearchäologie. Der Bedeutung der Salzbohrtürme für die Kantonsgeschichte gemäss Landratsbeschluss vom , Pkt. 16 wird Rechnung getragen. Die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 verhindert künftige archäologische Grabungen im Gebiet von Salina Raurica nicht. In der Ausführungsprojektierung werden von der Kantonsarchäologie Sondierungen auf den potenziellen Flächen durchgeführt. Ziel ist, dass die Sondierungen und allfällige Rettungsgrabungen vor Baubeginn der Strassenbauarbeiten abgeschlossen sind. Damit können Bauunterbrüche weitgehend vermieden werden. Trotzdem sind die archäologischen Rettungsuntersuchungen als fester Bestandteil des Bauvorhabens in die Planung des Projekts Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) zu integrieren. Während der Bauphase muss der Aushub bei Fundstellen sofort unterbrochen werden. Es besteht eine Meldepflicht ans Amt für Denkmalpflege und Archäologie. Die Anweisungen der Kantonsarchäologie sind für die zu treffenden Massnahmen verbindlich. Betriebszustand Bauphase Die zu erwartenden Auswirkungen von archäologischen Funden müssen beim Bauablauf und der Bauzeit trotzdem berücksichtigt werden, indem ein ausreichender Zeitraum für Notausgrabungen einberechnet wird.

23 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 23 Zusammenfassung Naturgefahren Die Naturgefahrenkarte BL weist für das Gebiet Salina Raurica und die neue HVS 3/7 den Gefahrenhinweis Erdfall aus, da früher aus der Tiefe mittels Solung Salz gewonnen wurde. Die Hohlräume wurden durch Schlammverpressung wieder stabilisiert. Die Setzungen sind auch in den kommenden Jahrzehnten messtechnisch erfassbar. Das für die HVS 3/7 empfindliche Bauwerk befindet sich bei der SBB-Überführung, die bereits seit über einhundert Jahren besteht. Schäden sind dort keine bekannt. Die übrige Neubaustrecke ist wenig setzungsempfindlich. Die Gefahr aus natürlichen Karstbildungen wird als gering eingestuft. 1.5 Spezialbewilligungen Sonderbewilligung für die Querung der Schutzzone S2 (engere Schutzzone gemäss Gewässerschutzverordnung) der Grundwasserfassungen "Im Löli" und "Remeli". Gesuch für die Bewilligung zur Beseitigung von Hecken und Feldgehölzen Gesuch für die gewässerschutzrechtliche Bewilligung Gesuch für die fischereirechtliche Bewilligung Gesuch für die Bewilligung von Rodungs- und Ersatzaufforstungsflächen

24 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 24 UVP-Pflicht/UVP-Ablauf 2. UVP-Pflicht/UVP-Ablauf 2.1 UVP-Pflicht Für das Projekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) besteht die Pflicht zur Erstellung des Umweltverträglichkeitsberichts (Art. 7, UVPV). Der Gesuchsteller legt den zuständigen Behörden den Umweltverträglichkeitsbericht Voruntersuchung (UVB VU) und das Pflichtenheft (PH) für den Umweltverträglichkeitsbericht Hauptuntersuchung (UVB HU) vor, wo aufgezeigt wird, welche Umweltauswirkungen der Anlage im Hauptbericht detaillierter untersucht werden sollen. Es bezeichnet die vorgesehenen Untersuchungsmethoden sowie den örtlichen (Perimeter) und zeitlichen Rahmen (Zustände) (Art. 8, UVPV). An der konferenziellen Besprechung vom 4. Juni 2014 wurde die Voruntersuchung und das Pflichtenheft für die vorliegende Hauptuntersuchung mit den Fachstellen besprochen. Umweltverträglichkeitsbericht 2.2 UVP-Verfahren Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des Strassenprojekts Salina Raurica wird im einstufigen Verfahren auf Stufe Bauprojekt durchgeführt. Massgebend dafür ist die Anlage 11.3 im Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV). Das massgebende Verfahren für das Projekt "Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau)" ist der kantonale Nutzungsplan. Das Bauprojekt wird nach vorgängiger Publikation im Amtsblatt und im Gemeindezeiger zusammen mit dem Umweltverträglichkeitsbericht während 30 Tagen aufgelegt, wobei im Verfahren des kantonalen Nutzungsplans gemäss Art. 15 Abs. 3 UVPV keine Einsprachemöglichkeit besteht. Parallel dazu lassen sich die kantonalen Fachstellen zum UVB vernehmen. Die Rechtsabteilung stellt diese Stellungnahmen zu einem konsolidierten Prüfbericht zusammen. Dieser Prüfbericht wird dann dem für das Projekt zuständigen TBA zugestellt. Bei Bedarf wird aufgrund des Mitwirkungsverfahrens der UVP und das Projekt angepasst. UVP im 1-stufigen Verfahren Ablauf Der definitive kantonale Nutzungsplan wird durch die Bau- und Umweltschutzdirektion beschlossen und anschliessend zusammen mit dem Prüfbericht UVP und dem Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Wiederum ist die Auflage vorgängig im Amtsblatt und im Gemeindezeiger anzuzeigen. Ab diesem Zeitpunkt sind Einsprachen während der Auflagedauer möglich. Falls Einsprachen eingehen, kommt das Schlichtungsverfahren zur Anwendung ( 13 Abs. 5 RBG). Der Regierungsrat entscheidet über die unerledigten Einsprachen. Sind allfällige Einsprachen rechtskräftig erledigt, stellt die Bau- und Umweltschutzdirektion eine Rechtskraftbescheinigung zum KNP aus ( 6 RBV). 2.3 Rahmenbedingungen für Bauprojekt Die Linienführung für die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 ist im Vorprojekt weitgehend festgelegt worden. Das Thema Umwelt wurde im Vorprojekt nur soweit aufgearbeitet und beurteilt, wie es für die Varianten-Entscheide der Linienführung der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 nötig war. Linienführung Umweltbelange Vorprojekt

25 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 25 UVP-Pflicht/UVP-Ablauf Besonderes Augenmerk haben im Projekt der Lärmschutz, der Grundwasserschutz Im Löli und Remeli, die Strassenentwässerung sowie der ökologische Ausgleich und die ökologische Vernetzung. Ausser dem Neubau bzw. dem Rückbau der Hauptverkehrsstrasse 3/7 gründen auf dem Spezialrichtplan Salina Raurica weitere Projekte, die mit dem vorliegenden Projekt zu koordinieren sind: Nutzungsplanung Salina Raurica Gemeinde Pratteln und Augst Strassennetzplanung Gemeinde Pratteln und Augst Gesamtverkehrskonzept: Motorisierter Individualverkehr, Langsamverkehr, Öffentlicher Verkehr (ÖV-Korridor vom Bahnhof ins Gebiet Salina Raurica) Nutzungs-/Verkehrskonzept Salina Raurica (Rhein-Park, Erschliessung öffentlicher Verkehr) Private Projekte (Biopower, Holzheizkraftwerk Elektra Baselland u.a., ) Landschaftspflegerische Begleitplanung, ökologische Ersatz-/ Ausgleichsmassnahmen Grundwasserschutz/Schutzzonen Löli, Remeli, Ausnahmebewilligungen Lärmschutz/Definition von Baufeldern/Lärmschutzmassnahmen Geologie, Baugrund, Hydrogeologie, Altlasten, belastete Standorte Störfallvorsorge/Kurzbericht Strasse; Risiken durch Dritte (Störfallbetriebe, Gasleitungen, Gastanks, usw.) Umweltbelange Bauprojekt Übergeordnete Planungen

26 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 26 Umweltaspekte 3. Umweltaspekte 3.1 Perimeter Perimeter 1 (engerer Perimeter) = Strassentrasse Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) inkl. Entwässerung, Lärmschutz, Kunstbauten usw. Perimeter 2 (weiterer Perimeter) = Bereiche, die vom Projekt tangiert werden (ökologische Vernetzung, Grundwasserschutz Im Löli, tangierte Lebensräume, im Allgemeinen ca. 50 m oder eine Parzellentiefe beidseits der Strassen im Perimeter 1). Perimeter 3 (Begrenzungen z.b. durch das kantonale Verkehrsmodell, wo alle Strassenabschnitte mit Veränderungen der Verkehrsbelastung/-entlastung (Durchschnittlicher täglicher Verkehr) von mehr als ±10% nach Realisierung des Strassenprojekts (Neubau bzw. Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau)) im Vergleich zum massgebenden Ausgangszustand miteinbezogen werden. Perimeter 1 Perimeter 2 Perimeter Zustände Ist-Zustand Z0 Im Ist-Zustand Z0 werden die Verkehrsdaten des Gesamtverkehrsmodells (GVM) für das Jahr 2010 (Verkehrsnetz, Verkehrsbelastungen) verwendet und auf das Jahr 2014 hochgerechnet). Es werden der Ausgangszustand und die Umweltbelastung heute ohne das Vorhaben dargestellt [BUWAL, 1992], [BAFU, 2009] Bauphase Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) ZBau Für die Beurteilung der Bauphase ist nur deren Dauer wichtig, die effektive Zeitspanne der Realisierung spielt weniger eine Rolle. Für die Luftschadstoffemissionen der Strassentransporte, die durch das Bauvorhaben ausgelöst werden, werden die Emissionsfaktoren für das Jahr 2017 verwendet Bauphase Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) ZRückbau Der Rückbau kann erst erfolgen, wenn der Neubau der HVS 3/7 und die Netzibodenstrasse zum Knoten Zurlinden in Betrieb sind. Der Rückbau ist Voraussetzung und Bedingung für die Erfüllung der Umweltverträglichkeit des Projekts HVS 3/ Massgebender Ausgangszustand Z10 Der Referenzzustand Z10 im Jahr 2020 zur Beurteilung des Projekts Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) umfasst das Verkehrsnetz gemäss GVM 2010 im Zeitpunkt 2020, jedoch ohne die Projekte Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) und Neuer ÖV-Korridor. Für das Verkehrsaufkommen wird vorausgesetzt, dass im Perimeter von Salina Raurica 50% der bebaubaren Flächen bzw. Parzellen überbaut sind Betriebszustand Z11 Der Betriebszustand Z11 im Jahr 2020 mit der Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) zeigt die Auswirkungen des Projekts Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) auf die Umwelt, indem dieser mit Z10 bei sonst gleichen

27 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 27 Umweltaspekte Randbedingungen verglichen wird. Es wird vorausgesetzt, dass die Bebauung im Gebiet Salina Raurica bei Inbetriebnahme der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 zur Hälfte realisiert ist. Die Verkehrs- und Umweltbelastung allein durch das Vorhaben im Zeitpunkt 2020 ergeben sich aus der Differenz von Z11 und Z Massgebender Ausgangszustand Z20 Der Referenzzustand Z20 im Jahr 2030 zur Beurteilung des Projekts Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) 10 Jahre nach Inbetriebnahme umfasst das Verkehrsnetz gemäss GVM zu diesem Zeitpunkt inkl. des ÖV-Korridors vom Bahnhof Pratteln nach Salina Raurica, jedoch ohne das Projekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau). Für das Verkehrsaufkommen wird angenommen, dass im Gebiet von Salina Raurica alle bebaubaren Flächen bzw. Parzellen überbaut sind Betriebszustand Z21 Der Betriebszustand Z21 im Jahr 2030 mit neuer und rückgebauter" Hauptverkehrsstrasse 3/7 zeigt die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt, indem dieser mit Z20 bei sonst gleichen Randbedingungen verglichen wird, wobei angenommen wird, dass die bebaubaren Parzellen im Gebiet von Salina Raurica vollständig überbaut sind. Weiter wird vorausgesetzt, dass im Gebiet von Salina Raurica zwischen 2020 und 2030 der ÖV-Korridor realisiert sein wird. Die verbleibende Verkehrs- und Umweltbelastung zum Zeitpunkt 2030 durch das Vorhaben allein ergeben sich aus der Differenz von Z21 und Z Zustände im Überblick Tabelle 3-1: Zustände im UVB Verlegung/Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) Zustand Abkürzung Jahr Ist-Zustand Z Bauphase Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) ZBau - Bauphase Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) ZRückbau - Massgebender Ausgangszustand Z Betriebszustand (Inbetriebnahme) Z Massgebender Ausgangszustand Z Betriebszustand (10 Jahre nach Inbetriebnahme) Z

28 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 28 Bauprojekt Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 4. Bauprojekt Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) 4.1 Einleitung und Zielsetzung Auf dem Gemeindegebiet Pratteln wird in den kommenden Jahrzehnten das Siedlungsentwicklungsgebiet Salina Raurica überbaut. Im Rahmen ihrer anstehenden Sanierung wird die bestehende Hauptverkehrsstrasse 3/7 zwischen Dürrenhübel und Längi zur Autobahn A2 hin verlegt. Mit der neuen Linienführung der Hauptverkehrsstrasse 3/7 zwischen dem Knoten Salinenstrasse und der Gemeinde Augst werden Freiflächen für den Rhein-Park und attraktive Wohnlagen am Rhein geschaffen. Zugleich wird die ökologische Vernetzung gegenüber heute im Bereich der verlegten HVS 3/7 hergestellt. Erschliessung des Entwicklungsgebiet Salina Raurica Die Verkehrsberuhigung bzw. der Rückbau der bestehenden Rheinstrasse zwischen dem geplanten Längipark und der Projektgrenze West erfolgt nach Verlegung und der Inbetriebnahme der neuen Hauptverkehrsstrasse 3/7. Mit dem Rückbau der bestehenden kantonalen Hauptverkehrsstrasse 3/7 zwischen Dürrenhübel und Längi wird die Anlage einer Langsamverkehrsachse für Fussgänger und Radfahrer ermöglicht. Die Aufwertung mit Grün- und Freiflächen ist eine zwingende Massnahme, um die Aufenthaltsqualität für Bewohnerschaft und Arbeitende in einem bisher wenig attraktiven Raum zu schaffen und um den ökologischen Ausgleich gemäss Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz, Artikel 18b, vorzunehmen. Wertvoller Lebensraum für Flora und Fauna besteht im Perimeter Salina Raurica aus Feldgehölzen und Hecken. Der bestehende Grünkorridor West-Ost verläuft ausser im Gebiet ARA- Biopower-Raststätte entlang der Autobahn A2. Dieser soll weiterhin für die ökologische Vernetzung erhalten bleiben. Der ökologisch wertvolle Teil zwischen Salinen- und Kraftwerkstrasse mit Reptilienstandorten und Rote Listearten wurde mit der angrenzenden Arealüberbauung bereits stark beeinträchtigt bzw. zerstört. Auch der Längi-Park als Querverbindung zum Rhein wird heute beidseits mehr und mehr durch Bauten bedrängt. Lebensräume Ökologische Vernetzung Das kommunale Grün- und Freiraumkonzept und die landschaftspflegerische Planung der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 sind aufeinander abgestimmt. Die Grundwasserfassungen "Im Löli" sollen durch den Neubau der Hauptverkehrsstrasse 3/7 nicht beeinträchtigt werden. Grundwasserschutz "Im Löli" 4.2 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 Das Strassenprojekt ist in den Projektplänen und in den Technischen Berichten dargestellt. Die Objektbezeichnungen und die wichtigsten Projektkennwerte sind im Kapitel 25.3 zusammengestellt. Die Kunstbauten sind im technischen Bericht des Dossiers Kunstbauten beschrieben. Folgende Kunstbauten werden erstellt: Unterführung Kraftwerkstrasse Unterführung SBB Giebenacherstrasse Projektpläne, Technischer Bericht Kunstbauten

29 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 29 Bauprojekt Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 Kleintierdurchlässe Frenkendörferstrasse, SBB-Linie Basel-Frick, Lohag und ARA Lärmschutzwand Frenkendörferstrasse Folgende Knoten werden ausgebaut oder neu erstellt: Zurlinden, Kreisel Lohagstrasse, Kreisel Frenkendörferstrasse, Kreisel mit Bypass Folgende Versickerungsanlagen werden erstellt: Versickerungsbecken Lohag ohne Überlauf Absturzschacht und Substratfilter mit vorgeschaltetem Retentionsbecken Frenkendörferstrasse mit Überlaufleitung zur Ergolz Knoten 4.3 Strassenentwässerung Leitfaden für das Vorgehen bezüglich Entwässerung von Verkehrswegen sind die Wegleitung des BUWAL über den Gewässerschutz bei der Entwässerung von Verkehrswegen (2002) sowie die VSA-Richtlinie Regenwasserentsorgung (2002) sowie verschiedene VSS-Normen. Das Entwässerungskonzept umfasst die Entwässerung der Hauptstrasse 3/7 (Neubau und Rückbau) und die Strassenabwasserbehandlungsanlagen (Kapitel 25.3, Abbildung 25-9 ff.). Das Strassenabwasser im Gebiet Salina Raurica West wird in parallel zur Fahrbahn laufenden Sickermulden über die belebte Bodenschicht versickert und gereinigt. An den Enden dieser Sickermulden befinden sich jeweils Versickerungsschächte gemäss Typenplan BL, wohin bei einem Starkregenereignis das überschüssige Wasser fliessen und durch eine 50 cm mächtige Filterkiesschicht im sickerfähigen Untergrund versickern kann. In den beiden Anlagen Lohag und Frenkendörferstrasse wird das gesammelte Strassenabwasser aus dem Gebiet Salina Raurica Ost, Löli (Grundwasserschutzzone S2) behandelt. Die beiden Freispiegelleitungen bestehen aus einem mit Aluminium beschichteten PE-Rohr und einem Schutzmantel. Dieses Sicherheitsrohrsystem ist besonders gut geeignet zur Leckerkennung und -ortung. Die Entwässerung der versetzten Salzbohrtürme und Solepumphäuser wird an die Leitung zur Behandlungsanlage Lohag angeschlossen. Die zweistufige Strassenabwasserhandlungsanlage Lohag besteht aus einem Retentions- und aus einem Versickerungsbecken, die genügend gross dimensioniert sind, dass kein Notüberlauf erforderlich ist. Die Vorreinigung im Retentionsbecken erfolgt mit einem Sand/Kiesfilter, die anschliessende Versickerung über eine Humusschicht. Das gewählte System lässt eine Überwachung der Wasserqualität zu. Bei der technischen Abwasserbehandlungsanlage Frenkendörferstrasse handelt es sich um eine Substratfilteranlage. Sie besteht aus mehreren Substratfiltern und einem vorgeschalteten Retentionsbecken. Das gereinigte Strassenabwasser wird durch eine neue ca. 80 m lange und eine bestehende Leitung in die Ergolz geleitet. Für die Qualitätssicherung und Funktionstauglichkeit der Anlage ist ein zweijähriges Monitoring vorgesehen. Salina Raurica West Entwässerungsanlagen Entwässerungskonzept Strassenabwasserbehandlungsanlagen Retentions- und Versickerungsbecken Lohag Substratfilteranlage Frenkendörferstrasse

30 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 30 Bauprojekt Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 Das im Vorprojekt gewählte Entwässerungskonzept wurde in der Bauprojektbearbeitung optimiert und mit dem AUE abgestimmt. Die wesentlichen Änderungen und Merkmale sind im Technischen Bericht, Entwässerung, zusammengefasst. Die hydraulischen Nachweise für die Sickermulden, die Sicherheitsrohr-Leitung "Im Löli", die SABA beim Knoten Lohag und ein Beispiel für den Substratfilter Frenkendörferstrasse bzw. Versickerungsschächte sind ebenfalls im erwähnten Technischen Bericht enthalten. BAFU-Wegleitung zum Gewässerschutz bei der Entwässerung von Verkehrswegen. Vollzug Umwelt, Februar 2002 VSA-Richtlinie zur Versickerung, Retention und Ableitung von Niederschlagswasser in Siedlungsgebieten (Regenwasserentsorgung). VSA, November 2002 INGE Jauslin Stebler AG / GEO Partner AG: Salina Raurica, Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau), Bauprojekt, Entwässerungskonzept, Technischer Bericht, Bericht 107, 31. März 2015 Bemerkung zum Variantenentscheid Literatur 4.4 Lärmschutzmassnahmen Eine Lärmschutzwand wird an der Frenkendörferstrasse ab dem Knoten Frenkendörferstrasse erstellt. Die Ausbaugeschwindigkeit ist grundsätzlich 60 km/h. Im Bereich der Grundwasserfassungen "Im Löli" ist 80 km/h vorgesehen. Lärmschutzwände Hydraulische Nachweise Geschwindigkeitsreduktion 4.5 Leit- und Sicherheitseinrichtungen Entlang der Autobahn A2 verläuft die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 parallel zur Autobahn. Dazwischen werden Leitschranken als Abirrschutz angebracht. Auf diese Leitschranken wird ein Blendschutz montiert. Abirrschutz 4.6 Elektroanlagen Die freie Strecke der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 wird nicht beleuchtet. Nur bei den Knoten Zurlinden und Lohag ist eine Beleuchtung vorgesehen. Der Fuss- und Radweg der zurückzubauenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 wird durchgehend beleuchtet. Alle Knoten sind als Kreisel geplant. Am Knoten Frenkendörferstrasse sind Leerrohre vorgesehen, damit später bei Bedarf eine Lichtsignalanlage nachgerüstet werden kann. Beleuchtung Signalisation und Markierung

31 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 31 Bauprojekt Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 4.7 Werkleitungen Abbildung 4-1: Kantonale Mischwasserkanalisation Kanalisationsleitung zur ARA Abbildung 4-2: Wärmeverbund Wärmeverbund Die EBL betreibt in Pratteln eigenständige Wärmeverbunde. Eine neue durch die EBL gebaute und betriebene WKK-Anlage zur Wärme- und Stromproduktion mit einem Holzheizkraftwerk (HHKW) wird zurzeit auf dem Areal auf der Westseite der kantonalen Parzelle der ARA Rhein erstellt. Die Heisswasserleitung des HHKW unterquert im Bereich der Kraftwerkbrücke das Trassee der HVS 3/7. Das Trassee HVS 3/7 tangiert keine Gasleitung. Das Trassee HVS 3/7 tangiert keine Elektrizitätsleitung. Holzheizkraftwerk EBL Fernwärme HHKW Gasleitung Elektrizitätsleitungen

32 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 32 Bauprojekt Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 4.8 Landschaftspflegerische Begleitplanung Die landschaftspflegerische Begleitplanung ist in einem separaten Bericht dokumentiert. Als Gestaltungsgrundsätze gelten: Vernetzungskorridor von der Ergolz in Richtung Grube Klingenthal entlang der Autobahn A2 Trittsteinbiotope als ökologische Inseln im Perimeter von Salina Raurica nutzen Pflegeeingriffe an der Rheinlehne, um Sicht-Fenster zum Rhein zu öffnen Rechtliche Sicherung der Massnahmen in der kommunalen Nutzungsplanung 4.9 Landbedarf Neubau HVS 3/7 Die Flächenangaben wurden von SKK Landschaftsarchitekten AG ermittelt. Tabelle 4-1 Flächenbilanz Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) (ohne temporären Landbedarf) Verlegung HVS 3/7 Grundnutzung Strassen- und Landwirtschaftliche Wald Freiflächen Belagsflächen Nutzflächen Hecken Total Projekt inkl. Bankette und Neben-flächen, z.b. Kreiselflächen, Verkehrsinseln mit z.t. eingeschränkte Lebensraumfunktion wie Strassenböschungen, Begleitgrün, Rabatten Strassen + Belagsflächen inkl. Bankette und Nebenflächen m 2 11'110 6'770 18'720 4'660 41'260 (z.b. Kreiselflächen, Verkehrsinseln) Freiflächen mit z.t. eingeschränkter Lebensraumfunktion wie m 2 1'290 7'960 5'660 2'620 17'530 Strassenböschungen Begleitgrün Ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen m '150 12' '640 Landwirtschaftliche Nutzflächen im Baugebiet m Ersatzaufforstungen m '920 2'320 7'870 Baugebiet m Total m 2 13'370 16'220 41'850 9'860 81'300 Mit dem Neubau HVS 3/7 werden 4.1 ha Strassen- und Belagsflächen erstellt ha gehen an Freiflächen mit z.t. eingeschränkter Lebensraumfunktion. Die ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen betragen 14.6 ha und die Ersatzaufforstungen von Hecken und Wald 0.8 ha. Die beanspruchte Fläche beträgt total 8.1 ha, davon machen die landwirtschaftlichen Nutzflächen im Baugebiet knapp die Hälfte aus Flankierende Massnahmen Damit das System Verkehr funktioniert, werden flankierende Massnahmen vorgeschlagen, und zwar Verkehr Option für Steuerungsmöglichkeiten auf Kantonsstrassen Dosierungsmöglichkeiten auf der Kraftwerkstrasse

33 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 33 Bauprojekt Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/ Umweltbaubegleitung Das Pflichtenheft für die Umweltbaubegleitung umfasst folgende Punkte: Die Umweltbaubegleitung soll sicherstellen und kontrollieren, dass die Umweltvorschriften, die Auflagen der UVP und die im UVB vorgesehenen Massnahmen bei der Bauausschreibung berücksichtigt werden. Sie soll sicherstellen, dass Flächen ausserhalb der direkten Eingriffsgebiete geschont werden. Sie soll kontrollieren, dass die verfügten Massnahmen zum Schutz der Umwelt im Ausführungsprojekt umgesetzt werden. Sie soll der kantonalen Fachstelle periodisch Informationen über den Bauablauf und zur Umsetzung der Umweltmassnahmen liefern. Sie soll die erforderliche Information und Kommunikation zu den Anwohnern und zur Bevölkerung sicherstellen. Sie soll einen abschliessenden Bericht zuhanden der Entscheidbehörde und als Grundlage für die Umwelt-Bauabnahme liefern. Pflichtenheft, Allgemeines Die einschlägigen Richtlinien sind anzuwenden: Baulärmrichtlinie des Bundes, Submissionsvorgaben, Lärmgrenzwerte für Baumaschinen. Die Lärmmassnahmen in der Bauphase bezwecken die Reduktion der Lärmemissionen durch eine optimierte Ressourcenplanung, organisatorische Massnahmen, Abschirmungen, das Vorschreiben von Maschinen und Geräten gemäss Stand der Technik, eine umsichtige Bauausführung, Einsatzplanung und Arbeitsvorbereitung sowie durch lärmminderndes Verhalten des geschulten Baupersonals. Mit der Materialbewirtschaftung und dem Schliessen von Stoffkreisläufen können Ressourcen (Material und Energie) geschont und Immissionen durch Bautransporte (Lärm und Luft) vermindert werden. Der Bau der Lärmschutzwand beim Knoten Frenkendörferstrasse soll den Lärmschutz der Anwohner im Betriebszustand gewährleisten. Die Umweltbaubegleitung wendet die Baulärm-Richtlinie und deren Massnahmen in allen weiteren Bauphasen der HVS 3/7 (Neubau/Rückbau) an. Sie gewährleistet, dass die Realisierung des Bauvorhabens aus Sicht Lärmschutz umweltkonform erfolgt und dass die Tätigkeiten den Richtlinien über bauliche und betriebliche Massnahmen zur Begrenzung des Baulärms entsprechen (Art. 6 LSV). Sie setzt sich ein, dass Leertransporte mit einer optimierten Materialbewirtschaftung und effizienten Bauabläufen möglichst minimiert werden. Sie sorgt dafür, dass die Unternehmungen über die Lärmschutzmassnahmen instruiert und für deren Umsetzung motiviert sind. Sie kontrolliert, dass die Lärmschutzmassnahmen auf den Baustellen (Massnahmenstufe B) und bei den Bautransporten (Massnahmenstufe A) umgesetzt werden. Sie spricht allfällig notwendige Nachtarbeiten ab 22 Uhr bis 7 Uhr vorgängig mit der kantonalen Fachstelle ab. Pflichtenheft Lärm

34 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 34 Bauprojekt Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 Sie führt eine messtechnische Erfolgskontrolle spätestens 1 Jahr nach Inbetriebnahme der HVS 3/7 durch. Sie überprüft die Ausführung der Lärmschutzwände an der Frenkendörferstrasse gemäss Baubewilligung und Ausführungsprojekt. Sie erstellt in Absprache mit dem TBA eine Vereinbarung für den anwohnerseitigen Unterhalt der Lärmschutzwand durch den Grundeigentümer. Im vorsorgenden Sinn sind Erschütterungen aufs unschädliche und erträgliche Mass für Menschen und Sachwerte zu reduzieren. Erschütterungen sind allenfalls an der als Folge der Absenkung der Frenkendörferstrasse oder bei der Verlängerung der SBB-Überführung über die Autobahn zu erwarten. Die Umweltbaubegleitung sorgt dafür, dass Bauwerke in der Bauausführung bei erschütterungsrelevanten Bauverfahren wie z.b. Rammarbeiten oder bei Erdarbeiten im Einwirkungsbereich von Gebäuden, Kunstbauten und empfindlichen Verkehrswegen nicht gefährdet sind. Sie sorgt dafür, dass die entsprechenden Nachweise in der Ausführungsprojektierung erbracht werden. Sie lässt Gebäude und Bauwerke, die von Erschütterungen betroffen sein könnten, auf bestehende Risse untersuchen. Diese Risse werden markiert, vermessen, fotografiert, beschrieben und im Rissprotokoll dokumentiert. Das Rissprotokoll wird durch alle beteiligten Parteien unterschrieben. Es dient als Beweissicherung bei zusätzlich auftretenden Rissen. Sie lässt je nach Anforderung Riss-Siegel oder elektronische Bewegungsmesser montieren. Sie überwacht die ausgewählten Risse während der Bauzeit. Pflichtenheft Erschütterung Die HVS 3/7 (Neubau) tangiert die Schutzzone S2 der Grundwasserfassungen "Im Löli". Der Schutz der lokalen Trinkwasserversorgung ist im vorliegenden Projekt prioritär. Besondere Aufmerksamkeit erfordern Bautätigkeiten, bei denen die schützende Deckschicht verletzt oder abgetragen wird. Der Baubeginn ist dem AUE und den Verantwortlichen der Trinkwasserversorgung zu melden. Die Umweltbaubegleitung sorgt dafür, dass die einschlägigen Bestimmungen in den gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien zum Grundwasserschutz bei allen Bautätigkeiten eingehalten und umgesetzt werden. Sie sorgt in der Bauphase dafür, dass die Massnahmen zum Schutz des Grundwassers dem jeweiligen Schutzstatus entsprechend (A u, S3 und S2) eingehalten und umgesetzt werden. Sie instruiert das Bedienungspersonal von Baumaschinen und Fahrzeugen und sämtliche am Bau beteiligten Personen über die Grundwasserschutzmassnahmen. Grundwasser

35 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 35 Bauprojekt Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 Sie veranlasst, dass vor Baubeginn Analysen des Rohwassers in den Pumpwerken "Im Löli" und "Remeli" erhoben werden, damit für den Havariefall Vergleichswerte wie Sauerstoffgehalt, BTX-Aromate zur Verfügung stehen. Sie veranlasst, dass in den Pumpwerken während der Bauphase die elektrische Leitfähigkeit sowie die Wassertemperatur zur kontinuierlichen Wasserqualitätsüberwachung gemessen werden. Sie bzw. der Brunnenmeister der kommunalen Wasserversorgung kontrollieren das Trinkwasser bei den regelmässigen Kontrollen organoleptisch (mit den Sinnen) auf Hinweise auf Verunreinigungen. Sie instruiert die Mitarbeitenden auf den Baustellen "Im Löli" über den Alarmplan und die Sofortmassnahmen zum Schutz der Grundwasserversorgung. Sie kontrolliert, dass Projektleiter, Bauleiter und Unternehmer die Gewässerschutzvorschriften kennen und im vorsorgenden Sinn umsetzen. Sie kontrolliert, dass Bauplatzinstallationen so angelegt werden, dass eine Grundwasserverunreinigung ausgeschlossen ist. Plastikfolien, Auffangbecken und Ölbindemittel für allfällige Unfälle mit Diesel oder sonstigen wassergefährdenden Flüssigkeiten sind bereitzuhalten. Sie instruiert die Mitarbeitenden auf den Baustellen, wo wassergefährdende Flüssigkeiten umgeschlagen, gelagert und verwendet werden dürfen und wie sie sich bei einer Havarie zu verhalten haben. Sie kontrolliert, dass gebrauchtes Ölbindemittel sofort von der Baustelle entfernt und sachgerecht entsorgt wird. Sie sorgt dafür, dass die notwendigen Schutzmassnahmen zur Abwendung eines Schadens bei den Arbeitern auf den Baustellen bekannt und die Hilfsmittel zur Eindämmung eines Schadens vorhanden sind. Sie kontrolliert, dass Baumaschinen nur auf dazu eingerichteten Installationsplätzen über Nacht und über das Wochenende abgestellt werden. Sie instruiert und kontrolliert, dass der schützende Oberboden "Im Löli" nur kleinflächig, etappenweise und nur kurzzeitig abgetragen wird, um die Verletzlichkeit des Grundwassers zu minimieren. Sie kontrolliert im Gebiet "Im Löli", dass der Belag und die Randbordüren der neuen HVS 3/7 dicht und dass die Ableitung des Meteorwassers vollständig im eingebauten Sicherheitsrohrsystem erfolgt. Sie kontrolliert, dass die versetzten Salzbohrtürme und die Solepumphäuser in dichten Wannen stehen und dass deren Entwässerung ebenfalls ans Sicherheitsrohrsystem angeschlossen ist.

36 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 36 Bauprojekt Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 Die Auswirkungen der neuen bzw. der rückzubauenden HVS 3/7 auf die Vorfluter Ergolz und Rhein sollen in der Bau- und Betriebsphase minimiert werden. Die Umweltbaubegleitung sorgt dafür, dass die Baustellenentwässerung gemäss SIA Norm SN Entwässerung von Baustellen erfolgt. Sie sorgt dafür, dass die notwendigen Schutzmassnahmen zur Abwendung eines Schadens von Gewässern bekannt und die Hilfsmittel auf den Baustellen vorhanden sind. Sie kontrolliert die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzgesetzes, der Gewässerschutzverordnung und der einschlägigen Richtlinien zum Schutz der Gewässer. Sie sorgt dafür, dass die einschlägigen Bestimmungen in den gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien bei allen Bautätigkeiten eingehalten und umgesetzt werden. Sie kontrolliert die Umsetzung der Massnahmen zum Schutz der Oberflächengewässer in der Ausführungsprojektierung, bei der Submission und Realisierung. Sie kontrolliert, dass die beiden Fliessgewässer Ergolz und Rhein zu jeder Zeit vor nachteiligen physikalischen und chemischen Einwirkungen geschützt sind. Sie stellt sicher, dass im Ereignisfall Abläufe und Alarmierung der Einsatzkräfte ausgearbeitet, festgelegt und eingespielt sind. Bei Boden- und Gewässerverunreinigungen ist unverzüglich die Polizei über Telefon 117 und das AUE zu benachrichtigen. Sie sorgt dafür, dass Bauleitung und Arbeitende vor Beginn und während der Realisierung über das Verhalten bei Unfällen und Havarien stufenund sachgerecht informiert und instruiert werden. Die Informationswege und Telefonnummern sind den Verantwortlichen bekannt und auf den Baustellen angeschlagen. Sie kontrolliert, dass Telefonlisten und Einsatzpläne immer auf einem aktuellen Stand sind, dass Verantwortlichkeiten und Stellvertretungen geregelt sind. Sie kontrolliert, das Diesel- und Ölfässer sowie chemische Produkte gemäss Stand der Technik gelagert werden. Sie kontrolliert, dass auf den Installationsflächen und Baustellen eine dem Lagergut entsprechende Menge an Ölbindern zur Verfügung steht, damit kleinere - trotz aller Vorsorgemassnahmen auftretende Öl- und Treibstoffverluste - eingedämmt werden können. Sie kontrolliert, dass allenfalls durch eine Havarie kontaminiertes Erdreich ausgegraben und gemäss TVA entsorgt wird. Sie kontrolliert, dass das Strassenabwasser gemäss Entwässerungskonzept schadlos abgeführt (Grundwasserschutzzone S2 "Im Löli") oder versickert wird (Muldenrigolen mit Versickerungsschächten, Versickerungsbecken Lohag). Oberflächengewässer

37 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 37 Bauprojekt Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 Sie kontrolliert die sachgerechte Erstellung und Inbetriebnahme der Strassenabwasserbehandlungsanlagen (Versickerungsbeckens Lohag und des Substratfilters Frenkendörferstrasse). Sie stellt sicher, dass die Funktionalität der Entwässerungsanlagen durch einen periodischen Unterhalt gewährleistet ist. Ziel ist die vorsorgliche Reduktion der Luftschadstoffe auf Baustellen mit Massnahmen der Stufe B und der Bautransporte der Massnahmenstufe A. Die Umweltbaubegleitung kontrolliert, dass die Massnahmenstufe B der Richtlinie Luftreinhaltung auf Baustellen eingehalten wird, indem die Emissionsbegrenzungen der eingesetzten Baumaschinen und Geräte in der Submission vorgeschrieben und in der Realisierung kontrolliert werden. Sie setzt sich ein, dass die Emissionen durch geeignete Betriebsabläufe und eine optimierte Materialbewirtschaftung soweit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Sie kontrolliert, dass die Bauleitung über eine detaillierte Geräte- und Maschinenliste verfügt, und zwar mit Angabe von Baujahr, Leistung, Treibstoff, Partikelfiltertyp. Sie kontrolliert die Baumaschinen gemäss Maschinenliste und deren sachgerechte Wartung periodisch. Sie kontrolliert die Partikelfilter bei allen dieselbetriebenen Baumaschinen und Aggregaten mit einer Leistung über 18 kw gemäss den Empfehlungen der Filterliste (BAFU, SUVA). Sie sorgt dafür, dass nur schwefelarme Treibstoffe und Schmieröle verwendet werden. Sie sorgt dafür, dass alle mit Benzin betriebenen 2- und 4-Taktmotoren mit Alkylatbenzin (Gerätebenzin) nach SN betrieben werden. Pflichtenheft Lufthygiene Das Projekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) beansprucht auch Siedlungsflächen, die bisher landwirtschaftlich genutzt wurden. Diese Teilflächen werden so lange landwirtschaftlich genutzt, bis sie überbaut werden. Mit der bodenkundlichen Baubegleitung und der Umweltbaubegleitung sollen die Bodenschutzmassnahmen überwacht und umgesetzt werden. Dabei sind auch die Anliegen der Archäologie wahrzunehmen. Die bodenkundliche Baubegleitung (BBB) sorgt für eine bodenkonforme Realisierung des Bauvorhabens. Der Einsatzbereich der BBB erstreckt sich über alle Stufen der Realisierung des Bauwerks von der Ausschreibung bis zur Schlussabnahme. Pflichtenheft bodenkundliche Baubegleitung Phase 1: Planung und Projektierung Die BBB arbeitet sich in das Projekt ein (Studium der Vorarbeiten, Auflagen usw.).

38 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 38 Bauprojekt Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 Sie beschafft sich allenfalls fehlende Informationen oder veranlasst allenfalls notwendige ergänzende Felderhebungen. Sie erarbeitet die Bodenschutzmassnahmen für das konkrete Projekt. Sie erstellt Maschinenlisten in Abhängigkeit von der Bodenfeuchte, legt Arbeitstechniken, Zeitpläne und Schlechtwetterregelungen bis hin zu Baueinstellungen fest und lässt diese Anliegen in die Ausschreibungsunterlagen einfliessen. Sie arbeitet am Erdbewegungskonzept mit und plant die Triage des Bodenaushubs und die Erstellung der benötigten Zwischenlagerflächen. Sie orientiert die betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschafter über notwendige Vorarbeiten wie Begrünung offener Ackerflächen im Baubereich sowie die sie betreffenden Termine. Weiter ist die Pflege der Zwischenlagerdepots zu regeln. Phase 2: Bau und Eingriff Sie informiert die Bauleute auf der Baustelle über den Bodenschutz und die daraus resultierenden Massnahmen. Sie nimmt an allen bodenrelevanten Bausitzungen teil und berät die Bauleitung zu allen bodenrelevanten Baumassnahmen. Sie beurteilt aufgrund der aktuellen Bodenparameter, ob die vorgesehenen Arbeiten mit den geplanten Maschinen durchgeführt werden können und verhängt gegebenenfalls einen Baustopp. Sie beobachtet selbstständig den Bauablauf und die Zeitplanung und veranlasst rechtzeitig bodenrelevante Massnahmen. Sie informiert die kantonale Bodenschutzfachstelle über den Bauablauf und allfällige Abweichungen gegenüber den Vorgaben. Sie veranlasst eine Kartierung und Überwachung der Problemunkräuter. Phase 3: Wiederherstellung und Abnahme Sie begleitet die Rekultivierung soweit aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung im Baugebiet überhaupt noch sinnvoll. Sie nimmt zusammen mit Vertretern der Unternehmung, der Bauherrschaft und den Landeigentümern / Bewirtschaftern die wieder aufgebauten Böden mittels eines Abnahmeprotokolls ab. Sie informiert die Bewirtschafter über die korrekte Folgebewirtschaftung. Sie kontrolliert die Folgebewirtschaftung. Sie veranlasst die Schlussabnahme der Flächen und vergleicht den Zustand des Erreichten mit dem Ausgangszustand. Wichtig: Die BBB ist gegenüber der Bauleitung weisungsbefugt.

39 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 39 Bauprojekt Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 Weder durch unsachgemässen Umgang mit Boden oder Untergrund noch durch Missachtung der Sorgfaltspflicht soll kontaminiertes Material in der Umwelt entsorgt werden. Durch die Begleitung des Aushubs durch eine Altlasten- Fachperson soll die Verbreitung und Vermischung von kontaminiertem Aushubmaterial mit sauberem Aushub vermieden. Die Umweltbaubegleitung begleitet den Aushub und kontrolliert visuell und geruchlich. Sie lässt optisch oder geruchlich auffallendes Material analysieren, dokumentiert die Analyseresultate und bespricht die Entsorgung mit dem AUE. Sie stellt die Triagierung und das Vorgehen bei problematischem Aushub sicher. Sie kontrolliert, dass für die Zwischenlagerung von belastetem Material Mulden zur Verfügung stehen. Sie sorgt dafür, dass die Aushubarbeiten bei Anzeichen von starken Verschmutzungen eingestellt werden, und benachrichtigt das AUE. Sie kontrolliert, dass die Wiederaufnahme der Aushubarbeiten erst nach Zustimmung des AUE erfolgen. Sie dokumentiert die vorgefundenen Verhältnisse und die Entsorgung resp. Wiederverwertung des Aushubmaterials in einem Bericht und weist in einem Planeintrag die im Untergrund verbleibenden Verunreinigungen aus. Sie stellt den Bericht dem AUE zu. Pflichtenheft Belastete Standorte Entlang des Neubautrassees der HVS 3/7 soll die ökologische Vernetzung für Kleinsäuger von den Lebensräumen an der Ergolz ins Entwicklungsgebiet Salina Raurica sichergestellt werden. Die Umweltbaubegleitung sorgt dafür, dass der landschaftspflegerische Begleitplan umgesetzt wird und bei auftretenden Zielkonflikten vergleichbare Lösungen gefunden und realisiert werden. Sie kontrolliert, dass die Durchgängigkeit für Kleintiere mit den Kleintierdurchlässen Frenkendörferstrasse, SBB-Linie Basel-Frick, Lohag, Raststätte und Kraftwerkstrasse von der Ergolz ins Areal West von Salina Raurica gewährleistet ist und funktioniert. Sie kontrolliert, dass die initiierte Lebensraumvernetzung zwischen den neuen Kleintierdurchlässen gemäss Vorgaben des LBP durch Mager- und Heckenstrukturen begrünt und ausgestaltet wird. Sie achtet darauf, dass Tiere innerhalb des Vernetzungskorridors bleiben und nicht in Sackgassen geleitet werden. Sie kontrolliert im zweiten Jahr die Magerwiesen auf strassennahen Rest- und Inselflächen zusammen mit der Bauleitung. Sie oder die zuständige Fachstelle überprüfen die Entwicklung der Lebensräume nach 3 bis 5 Jahren erneut. Pflichtenheft Flora, Fauna, Wildtiervernetzung, Wald

40 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 40 Bauprojekt Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 Sie bespricht die Pflegeeingriffe für das Sicht-Fenster an der Rheinlehne mit dem Amt für Wald und kontrolliert die Ausführung. Sie kontrolliert die Rodung und überwacht die Pflanzung von Allee- und Einzelbäumen, von Hochstamm-Obstbäumen sowie das Anlegen der diversen Kleinstrukturen. Sie sorgt dafür, dass die vorgesehenen Schutzmassnahmen während der Bauphase zur Schonung von Lebensräumen und Vegetationsbeständen im Umfeld der baulichen Aktivitäten in die Submission einfliessen und während des Baus umgesetzt werden. Sie kontrolliert, dass den Lebewesen entlang des Neubautrassees der HVS 3/7 während des Baus Rückzugsmöglichkeiten (Ast- und Steinhaufen) angeboten werden. Sie kontrolliert, dass die Rodungsfläche beim Knoten Frenkendörferstrasse am selben Gehölz vollständig kompensiert wird. Im Projekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) wird eine möglichst geringe Beeinträchtigung und Zerschneidung von Bauparzellen sowie die Integration der neuen Verkehrsanlagen in die Landschaft und deren natürliche Gegebenheiten angestrebt. Die Umweltbaubegleitung überwacht die Pflegeeingriffe für das Sicht- Fenster an der Rheinlehne, das vom Aussichtspunkt oberhalb der linken Rheinböschung den Blick auf den Rhein ermöglichen soll. Sie kontrolliert, dass die die Langsamverkehrsachse zwischen Augst Schweizerhalle und die Flächen zum Rheinufer durch den Rückbau der HVS 3/7 und mit den Allee- und Einzelbäumen aufgewertet werden. Sie kontrolliert, dass während der Bauzeit für unterbrochene Wanderwege und Radrouten entsprechende Alternativen angeboten werden und dass die Sicherheit von Fussgängern und Radfahrern zu jeder Zeit gewährleistet ist. Sie kontrolliert, dass die Versetzung der Salzbohrtürme und der Pumpenhäuser an die im LBP vorgesehenen Standort erfolgt. Landschafts- und Ortsbild, Erholung Mit einer optimierten Materialbewirtschaftung sollen die Umweltbelastungen (Lärm, Luft, Ressourcen, Energie) möglichst minimiert werden. Die Umweltbaubegleitung kontrolliert, dass die Bauabfälle nach SIA- Richtlinie Nr. 430 erfolgt. Sie sorgt dafür, dass das vorliegende Entsorgungskonzept in der Ausführungsprojektierung weiterentwickelt und verfeinert, in die Submission aufgenommen und in der Realisierung durch die Bauleitung durch gesetzt wird. Sie sorgt dafür, dass der definitive Zielort der Abfälle in der Submission festgelegt wird. Abfall und Materialbewirtschaftung

41 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 41 Bauprojekt Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 Sie kontrolliert, dass überschüssiger Aushub gemäss Aushubrichtlinie des Bundes extern verwertet oder deponiert wird. Sie sorgt dafür, dass vor der Submission eine verbindliche Planung für den Einsatz von Recyclingbaustoffen (insbesondere für Beton- und Asphaltgranulat sowie Recycling-Kiessand) vorliegt. Sie überwacht und kontrolliert, dass unverschmutzter bzw. tolerierbarer Aushub nach Möglichkeit auf der Baustelle direkt verwertet (z.b. Hinter-, Auffüllungen) wird. Sie überwacht und kontrolliert die gesetzes- und umweltkonforme Verwertung, Behandlung oder Entsorgung von Bausperrgut, von mineralischen, schadstoffhaltigen oder PAK-haltigen Abfällen, von Ausbauasphalt, Betonabbruch, Grüngut usw. Sie kontrolliert, dass Abfälle der verschiedenen Bautätigkeiten nicht als Auffüllmaterial in Baugruben abgelagert werden. Sie kontrolliert, dass Bausperrgut auf den Baustellen nach den Vorgaben des Mehr-Mulden-Konzeptes des Schweizerischen Baumeisterverbandes sortiert oder einer bewilligten Bausperrsortieranlage übergeben werden. Sie kontrolliert, dass mineralische Bauabfälle (Bauschutt) der Verwertung zugeführt werden. Sie kontrolliert, dass bei Bauabfällen mit Schadstoffbelastungen von belasteten Standorten das Merkblatt "Korrekte Entsorgung von schadstoffhaltigen Materialien aus belasteten Standorten" angewendet wird. Sie kontrolliert, dass PAK-haltiger Asphalt sachgemäss aufgrund seines PAK-Gehalts behandelt wird. Sie kontrolliert, dass beim Rückbau der Rheinstrasse der Ausbauasphalt möglichst rein, d.h. nicht mit Strassenkoffervermischt, ausgebaut wird. Sie kontrolliert, dass mit Teertränken oder anderen Schadstoffen belasteter Betonabbruch und Strassenaufbruch je Verschmutzungsgrad einer geeigneten Deponie oder einem Zementwerk zugeführt wird. Sie kontrolliert, dass die Unternehmer für die Abfälle und für belasteten Boden ausreichend Mulden vor Ort zur Verfügung haben. Sie kontrolliert, dass wassergefährdende Flüssigkeiten nicht in Baugruben gelangen. Im gesamten Projektperimeter ist mit noch unerkannten archäologischen Funden zu rechnen. Dies betrifft vor allem in der Flur "Zur Linde" zu. Sondierungen und Grabungsarbeiten müssen rechtzeitig geplant, veranlasst und vorgenommen werden. Diese Arbeiten sollen möglichst vor Baubeginn abgeschlossen sein. Die Umweltbaubegleitung sorgt dafür, dass die Bodenschutzmassnahmen auch bei archäologischen Grabungen angewendet werden. Sie sorgt dafür, dass die Ablaufplanung in Absprache mit der Fachstelle Archäologie, dem Bauherrn und den Projektverfassern in das Gesamtprojekt HVS 3/7 integriert wird. Archäologie und Denkmalschutz

42 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 42 Bauprojekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) 5. Bauprojekt Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) Die Verkehrsberuhigung bzw. der Rückbau der bestehenden Rheinstrasse zwischen dem geplanten Längipark und der Projektgrenze West erfolgt nach Verlegung und der Inbetriebnahme der neuen Hauptverkehrsstrasse 3/7. Mit dem Rückbau der bestehenden Kantonsstrasse Hauptverkehrsstrasse 3/7 in Pratteln zwischen Dürrenhübel und Längi wird die Anlage einer Langsamverkehrsachse für Fussgänger und Radfahrer ermöglicht. Wie bereits erwähnt, ist für den Rückbau Voraussetzung, dass auch die Gemeinde Pratteln die Netzibodenstrasse erstellt hat, damit dort der öv zirkulieren kann. Die bestehende Hauptverkehrsstrasse 3/7 wird über die Schulter entwässert. Daran wird nichts geändert. Der Fuss- und Radweg der zurückzubauenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 wird durchgehend beleuchtet. Einleitung und Zielsetzung Strassenentwässerung Beleuchtung Tabelle 5-1 Flächenbilanz Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) (ohne temporären Landbedarf) Rückbau HVS 3/7 Grundnutzung Strassen- und Landwirtschaftliche Wald Freiflächen Belagsflächen Nutzflächen Hecken Total Projekt inkl. Bankette und Nebenflächen, z.b. Kreiselflächen, Verkehrsinseln mit z.t. eingeschränkte Lebensraumfunktion wie Strassenböschungen, Begleitgrün, Rabatten Strassen + Belagsflächen inkl. Bankette und Nebenflächen m 2 7'640 1'800 1' '460 (z.b. Kreiselflächen, Verkehrsinseln) Freiflächen mit z.t. eingeschränkter Lebensraumfunktion wie Strassenböschungen m 2 3'010 1' '550 Begleitgrün Ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen m Landwirtschaftliche Nutzflächen im Baugebiet m 2 2' '150 Ersatzaufforstungen m Baugebiet m 2 7'280 1' '210 Total m 2 20'420 4'770 2' '370 Die Strassen- und Belagsflächen gehen mit dem Rückbau der HVS 3/7 von ursprünglich 2 ha auf die Hälfte zurück. Die Freiflächen bleiben ungefähr gleich gross. Die landwirtschaftliche Nutzfläche im Baugebiet nimmt durch den Rückbau von 0.2 ha auf 0.9 ha zu. Tabelle 5-2 Flächenbilanz HVS 3/7 (Neu- und Rückbau) (ohne temporären Landbedarf) Bestand Verlust (Wegfallend) Projektmassnahmen Projekt HVS 3/7 Neu- und Rückbau Elemente Gewinn = + Verlust = - Strassen + Belagsflächen inkl. Bankette und Nebenflächen m 2 33'790 51'720 17'930 (z.b. Kreiselflächen, Verkehrsinseln) Freiflächen mit z.t. eingeschränkter Lebensraumfunktion wie Strassenböschungen m 2 20'990 22'080 1'090 Begleitgrün Ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen m '640 14'640 Landwirtschaftliche Nutzflächen im Baugebiet m 2 44'000 3'150-40'850 Wald und Hecken bzw. Ersatzaufforstungen m 2 9'890 7'870-2'020 Baugebiet m 2 0 9'210 9'210 Total m 2 108' '670 0 Bilanz Flächenbilanz Neuund Rückbau

43 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 43 Bauprojekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) Durch das Projekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) nehmen die Strassen- und die Belagsflächen insgesamt um 1.8 ha und die überbaubaren Flächen (Baugebiet) um 0.9 ha zu. Die ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen nehmen um 1.5 ha zu. Die landwirtschaftliche Nutzflächen im Baugebiet nehmen total um 4.1 ha ab. Die Waldfläche bleibt unverändert; die Hecken nehmen um 0.2 ha ab. Die einbezogene Perimeterfläche beträgt 10.9 ha. Falls die Netzibodenstrasse durch die Gemeinde Pratteln bis zur Inbetriebnahme der neuen Hauptverkehrsstrasse 3/7 nicht erstellt worden ist, könnte die bestehende Hauptverkehrsstrasse 3/7 nicht zurückgebaut werden. Der Wegfall dieses integrierenden Bestanteil des Projekts HVS 3/7 würde bedeuten, dass alle Massnahmen des LBP in diesem Bereich nicht umgesetzt werden können. Die Aufwertung des linken Rheinufersaums als wesentliches Ziel der neuen Linienführung könnte nicht realisiert werden. Es würden nicht realisiert: Die Strassenraumgestaltung mit getrenntem Geh- und Radweg Die Obstwiese Zurlinden Das Sicht-Fenster zum Rhein Die Zugänglichkeit zum Rheinuferweg Die Erschliessung des Neubaugebiets "Rhyläne" Wie bereits erwähnt, ist die Umweltverträglichkeit des vorliegenden Projekts HVS 3/7 erst erfüllt, wenn auch der Rückbau der HVS 3/7 gemäss Bauprojekt vollständig erfolgt ist. Landbedarf total Netzibodenstrasse ist Voraussetzung für den Rückbau der HVS 3/7 Der Rückbau ist Voraussetzung für die Umweltverträglichkeit des Projekts HVS 3/7

44 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 44 Bauphase Verlegung/Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) 6. Bauphase Hauptverkehrsstrasse (Neubau/Rückbau) 6.1 Kunstbauten Die Kunstbauten sind in eigenen Dossiers beschrieben. 6.2 Baulogistik Ein optimierter Massenausgleich sowie der Einbezug von Überlegungen zu einem kostengünstigen und umweltverträglichen Bauablauf führen zu einer umweltschonenden Baulogistik. 6.3 Installationsplätze und Zwischenlager Die potenziellen Standorte für Installationsplätze und Zwischenlager sind aus Sicht Bodenschutz vor allem innerhalb des Trasses der neuen bzw. der bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7. Die Installations- und Zwischenlagerplätze sind im Anhang aufgeführt (Abbildung bis Abbildung 25-17). Insgesamt stehen potenzielle Flächen von total 2.6 ha zur Verfügung. 6.4 Baustellen-Entwässerung Die Baustellenentwässerung erfolgt nach der SIA-Empfehlung Nr. 431 (Entwässerung von Baustellen). Das Gebiet Salina Raurica liegt im Gewässerschutzbereich Au. Der Perimeter 1 (Strassenperimeter verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7) tangiert die Schutzzone S2 der Grundwasserfassungen "Im Löli". Die allgemeinen Gewässerschutzbestimmungen werden während der Bauphase beachtet (Sorgfaltspflicht). Der mittlere Grundwasserspiegel wird von den Baukörpern nicht tangiert. Allgemeine Gewässerschutzbestimmungen beachten 6.5 Bauabfälle Das Entsorgungskonzept hält sich an die Vorgaben der SIA-Richtlinie Nr Die Bauabfälle werden vor Ort in bereit gestellte Mulden triagiert. Kulturerde und Untergrund werden vor Ort triagiert und allenfalls zwischengelagert. Der definitive Zielort kann erst aufgrund des Ausführungsprojekts und von Submissionen festgelegt werden. Aushub, der nicht im Perimeter verwendet werden kann, wird entsprechend der Aushubrichtlinie des Bundes extern verwertet oder deponiert. Entsorgungskonzept 6.6 Baumaschinen und Geräte Gemäss Bauprojekt kommen folgende Maschinen und Geräte zum Einsatz: - Hydraulikbagger und Zusatzgeräte - Raupen-, Radlader - Walzen - Planierraupen - Fertiger, Verdichter - Dumper und Lastwagen - Grader Baumaschinen

45 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 45 Bauphase verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 Die Baumaschinen stehen total 4'000 h im Einsatz. Dabei verbrauchen sie 19 t Diesel (Tabelle 12-4, Tabelle 12-6). 6.7 Massnahmen zum Schutz der Umwelt Das Ziel für die Bauphase ist das Vermeiden bzw. das Minimieren von dauerhaften Umweltbelastungen, die durch die Bautätigkeiten und die Eingriffe entstehen. Im Vordergrund stehen der sorgfältige und schonende Umgang mit dem Boden sowie den terrestrischen und aquatischen Lebensräumen. In den Bereichen Luft und Lärm sind die entsprechenden Richtlinien anzuwenden und umzusetzen. Mit der Materialbewirtschaftung und dem Schliessen von Stoffkreisläufen können Ressourcen (Material und Energie) geschont sowie Immissionen durch Bautransporte (Lärm und Luft) vermindert werden. Es ist zu gewährleisten, dass Fahrbahnen nicht durch den Baustellenbetrieb (Lastwagentransporte, Maschinen und Geräte) verunreinigt werden. Bei Erdarbeiten oder Materialtransporten, die Staub entwickeln können, sind die notwendigen staubbinden Massnahmen zu treffen (Kapitel ). Maschinen und Geräte mit einer Leistung über 18 kw sind mit Partikelfilter auszurüsten. Auf den Bodenschutz ist besonders zu achten. Dies gilt insbesondere auch für die Erstellung der Installationsplätze und des temporär beanspruchten landwirtschaftlich verwendbaren Bodens. Vermeiden von Umweltbelastungen Keine Verschmutzung von Fahrbahnen Partikelfilter bei Baumaschinen

46 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 46 Verkehr 7. Verkehr 7.1 Einleitung Für das Projekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) gelten folgende Randbedingungen: - Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten - Langsamer Individualverkehr (Fussgänger / Radfahrer) fördern, indem die Routen attraktiv gestaltet, sicher und komfortabel geführt werden - Bestehende Rad- und Fusswegverbindungen werden aufrecht erhalten oder gleichwertig ersetzt - Radfahrer sind, wenn möglich, getrennt vom MIV zu führen - Knoten im Verlauf der kantonalen Radrouten sind unter Berücksichtigung des LV (Radfahrer und Fussgänger) zu gestalten Der Verkehr ist eine wesentliche Grundlage im Bauprojekt Verlegung/Hauptverkehrsstrasse 3/7, da dieses Strassenprojekt Voraussetzung und Rückgrat für das Entwicklungsgebiet Salina Raurica ist. Das Gebiet Salina Raurica liegt zwischen den beiden heute schon hoch belasteten Autobahnanschlüssen Pratteln und Liestal und nördlich der hoch belasteten Autobahn A2. Die Verkehrszahlen, deren Voraussetzung und Geltungsbereich sind im Bericht Arendt vom 1. Juni 2014 dokumentiert. Ein Verkehrsrückstau auf die Autobahn A2 wird nicht toleriert. Der ÖV-Anschluss von Salina Raurica durch den ÖV-Korridor wird etappenweise realisiert. Das ÖV-Angebot für Salina Raurica ist in jedem Fall durch Tram oder Bus sichergestellt. Das Verkehrsmittel hat keinen wesentlichen Einfluss auf die MIV-Verkehrszahlen. Falls das Tram im Jahr 2030 nicht realisiert ist, kann vorausgesetzt werden, dass der Busbetrieb entsprechend intensiviert wird und die entsprechenden Kapazitäten anbietet. Der ÖV-Korridor kann also für die Berechnung der Verkehrszahlen im Jahr 2030 als ausgebaut betrachtet werden. Die Verkehrsprognosen auf dem Abschnitt "Kaiseraugst Ost" sind sehr unsicher. Zudem wird für das Jahr 2030 durch das Gesamtverkehrsmodell nur noch eine geringe Mehrbelastung zwischen den beiden Zuständen mit/ohne Hauptverkehrsstrasse 3/7 ausgewiesen. Die Kraftwerkstrasse, die von Pratteln Mitte über die Autobahn A2 ins Gebiet Salina Raurica führt, steht im Jahr 2020 bei Inbetriebnahme der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 zur Verfügung. Der engere Perimeter Salina Raurica ist begrenzt durch die Autobahn A2 im Süden und durch die zurückzubauende Hauptverkehrsstrasse 3/7 im Norden sowie durch die beiden Autobahnanschlüsse Frenkendörferstrasse im Osten und Salinenstrasse im Westen. Im weiteren Perimeter werden alle Strassen betrachtet, auf denen Verkehrsbelastungen (DTV) zwischen Massgebendem Ausgangszustand und Inbetriebnahme der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 von mehr als 10% zu erwarten sind. Ziele Verkehrsgrundlagen Verkehrsmodell ÖV-Angebot Abschnitt Kaiseraugst Ost Kraftwerkstrasse Perimeter

47 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 47 Verkehr Für die fünf Zustände Z0, Z10, Z11, Z20, Z21 liegen der DTV (Durchschnittliche tägliche Verkehr) vor für den Tag (06 22 Uhr) und die Nacht (22 06 Uhr), für PW (Personenwagen, Lieferwagen, Kleinbusse, Motorfahrräder und Bus) und SNF (Schwere Nutzfahrzeuge, Lastwagen, Sattelschlepper, Gesellschaftswagen, Motorräder, Traktoren). Vorgehen 7.2 Ist-Zustand Z0 Die Verkehrszahlen sind im separaten Verkehrsbericht zusammengestellt. Das Netz der Kantonalen Rad- und Wanderwege im Richtplan ist Grundlage für das Angebot des langsamen Individualverkehrs (LV) Bauphase Neubau Hauptverkehrsstrasse 3/7 ZBau Tabelle 7-1 Lastwagentransporte Neubau HVS 3/7 Transporte nach extern

48 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 48 Verkehr Transporte auf Zwischenlager Materialtransporte von extern Materialtransporte von Zwischenlager

49 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 49 Verkehr Stückguttransporte von extern Zusammenfassung Neubau HVS 3/7 Die Lastwagentransporte resultieren aus der Summe der Strassentransporte der Tätigkeiten Erdbewegungen, Tiefbau und Abbruch. Total ist mit 15'000 Lastwagenbewegungen (beladen) zu rechnen. Insgesamt legen diese inkl. Leerfahrten 235'000 km zurück (Tabelle 7-1). Bei einer Bauzeit von 2 Jahren und bei 200

50 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 50 Verkehr Arbeitstagen pro Jahr resultiert ein mittlerer Lastwagenverkehr (beladen + unbeladen) von ca. 73 Lastwagenbewegungen pro Arbeitstag. Die Wegstrecke der Bautransporte beträgt entsprechend 588 km/d. Die Transporte werden vor allem entlang des Trassees der neuen Hauptverkehrsstrasse 3/7 oder dann zu den Autobahnanschlüssen Pratteln und Liestal erfolgen. Der Bautransportlogistik kommt in der weiteren Planung und der Umsetzung des Bauvorhabens eine grosse Bedeutung zu. Leerfahrten sollen minimiert und Materialtransporte für den Massenausgleich optimiert werden. Damit können auch Lärm- und Luftbelastungen während der Bauphase reduziert werden. Verkehrsführung Rückbau Hauptverkehrsstrasse 3/7 ZRückbau Tabelle 7-2 Lastwagentransporte Rückbau HVS 3/7 Transporte nach extern Transporte auf Zwischenlager

51 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 51 Verkehr Materialtransporte von extern Materialtransporte von Zwischenlager Stückguttransporte von extern

52 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 52 Verkehr Zusammenfassung Rückbau HVS 3/7 Insgesamt ist beim Rückbau mit 1'650 Lastwagenbewegungen (beladen) zu rechnen. Insgesamt legen diese inkl. Leerfahrten 26'000 km zurück (Tabelle 7-2). Bei einer Bauzeit von 1 Jahr und bei 200 Arbeitstagen pro Jahr resultiert ein mittlerer Lastwagenverkehr (beladen + unbeladen) von ca. 17 Lastwagenbewegungen pro Arbeitstag. Die Wegstrecke der Bautransporte beträgt entsprechend 131 km/d. Die Verkehrsführung ist gleich wie bei der Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau). Verkehrsführung 7.4 Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Massgebender Ausgangszustand Z10 Die Verkehrszahlen im Massgebenden Ausgangszustand Z10 dienen zur Beurteilung des Projekts Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Betriebszustand Z11 Das Verkehrsaufkommen Salina Raurica (DTV) mit der Inbetriebnahme der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 sind im verkehrstechnischen Bericht wiedergegeben dargestellt. Die Staustunden werden mit der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 im Betriebszustand Z11 auf der Salinenstrasse um die Hälfte reduziert. Die Staustunden auf der Autobahn sind davon unabhängig und bleiben unverändert hoch. Der öffentliche Verkehr erfährt im Zustand Z11 praktisch keine Änderung gegenüber heute. Da gemäss Annahme noch die Hälfte der Parzellen im Perimeter Salina Raurica nicht überbaut sind, muss weiterhin mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Geräten auf dem übergeordneten Strassennetz gerechnet werden. Bei einer sinnvollen Erschliessung über die rückgebaute Hauptverkehrsstrasse 3/7 kann die Entflechtung wie für den übrigen Langsamverkehr gewährleistet werden. Strassenverkehr Staustunden Öffentlicher Verkehr (öv) Langsamverkehr Massgebender Ausgangszustand Z20 Die Verkehrszahlen zur Beurteilung des Strassenprojekts Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) im Jahr 2030 sind im verkehrstechnischen Bericht enthalten Betriebszustand Z21 10 Jahre nach Inbetriebnahme der Hauptverkehrsstrasse 3/7 wird der Verkehr als Folge der vollständigen Überbauung von Salina Raurica gegenüber heute wesentlich zunehmen. Mit dem neuen ÖV-Korridor vom Bahnhof Pratteln nach Salina Raurica erfährt die Erschliessung durch den öv eine markante Verbesserung. Strassenverkehr Öffentlicher Verkehr (öv)

53 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 53 Verkehr Mit der vollständigen Überbauung von Salina Raurica fällt der landwirtschaftliche Verkehr weg. Die Transporte für die Pflegeeingriffe bei Hecken usw. sind vernachlässigbar. Der übrige Langsamverkehr hat sich etabliert. Langsamverkehr 7.5 Projektbeurteilung Abbildung '000 Perimetervergleich Fahrzeugkilometer Perimetervergleich Fahrzeugkilometer (km) Fahrzeugkilometer/Tag 500' ' ' '000 Z10 Z11 100'000 0 Perimeter 1 = HVS 3/7 Perimeter 2 = Übergeordnetes Strassennetz Perimeter 3 = Autobahn A2/A3 Anschluss Pratteln - Anschluss Liestal Total Perimeter 1+2 Total Perimeter Tabelle 7-3 Veränderung Fahrzeugkilometer/Tag je Perimeter und Zustand Vergleich Fahrzeugkilometer Z0 Z10 Z11 Z20 Z21 Total Total Total Total Total (km) (km) (km) (km) (km) Perimeter 1 HVS 3/7 25'588 26'363 26'367 30'702 34'015 Perimeter 2 Übergeordnetes Strassennetz 45'826 58'383 61'299 65'941 70'046 Perimeter 3 Autobahn A2/A3 Anschluss Pratteln - Anschluss Liestal 376' ' ' ' '937 Total Perimeter ' ' ' ' '998 Δ (Z10-Z0) Δ (Z11-Z10) Δ (Z11-Z10)Δ (Z20-Z0)Δ (Z21-Z20) Total Total Total Total Total (km) (km) (%) (km) (km) Perimeter 1 HVS 3/ % 5'113 3' % Perimeter 2 Übergeordnetes Strassennetz 12'557 2' % 20'115 4' % Perimeter 3 Autobahn A2/A3 Anschluss Pratteln - Anschluss Liestal40'763 8' % 72'380 7' % Total Perimeter '094 11' % 97'608 14' % Die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 bindet die Erschliessungsstrassen von Salina Raurica ans bereits heute hoch belastete, übergeordnete Strassennetz an. Die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 wird im Gebiet Salina Raurica so geführt, dass sie die Parzellen optimal erschliesst, und dass die Strassen im Perimeter insgesamt den Verkehr und damit die Immissionen bündeln. Das übergeordnete Strassennetz ist bereits heute hoch belastet. Mit der generellen Verkehrszunahme und der Zunahme als Folge von Salina Raurica treten Stausituationen trotz Optimierung des Strassennetzes weiterhin auf. Diese führen im Gebiet Salina Raurica zu zusätzlichen Lärm- und Luftschadstoff- Emissionen. Stau tritt zur Hauptsache auf der A2 und ihren Anschlüssen auf. Die Hauptverkehrsstrasse 3/7 ist in allen Zuständen staufrei. Von der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 profitieren vor allem die Strassenanrainer der bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 in Augst und die Erholungssuchenden im Neue Hauptverkehrsstrasse 3/7 Stausituationen verursachen zusätzliche Immissionen

54 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 54 Verkehr Gebiet Rheinlehne zuungunsten der Anwohner an der Frenkendörferstrasse, nördlich des Knotens Frenkendörferstrasse. Tatsache ist, dass künftig die Salinenstrasse zuungunsten der Frenkendörferstrasse vom Verkehr entlastet wird. Denn die beiden Autobahnanschlüsse zur A2 funktionieren wie kommunizierende Röhren. Während die Salinenstrasse in der Industrie- und Gewerbezone liegt, führt die Frenkendörferstrasse durch eine Wohnzone. Die Verlagerung des Verkehrs auf die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 ist also nur dann gerechtfertigt, wenn der Rückbau der bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 konsequent realisiert und dadurch vermehrt qualitativ hochwertiger Wohnraum geschaffen wird. In Augst führt die bestehende Hauptverkehrsstrasse 3/7 weiterhin durch eine gemischte Gewerbe-/Wohnzone, das verbleibende Strassenstück, das westlich des Areals "Hardwasser" zum Knoten Salinenstrasse hin beruhigt werden kann, macht nur einen Drittel der gesamten Länge der Hauptverkehrsstrasse 3/7 aus. Rückbau der bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7

55 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 55 Umweltauswirkungen/Lärmschutz 8. Lärmschutz 8.1 Methodik Ziele Das hohe Verkehrsaufkommen rund um Salina Raurica erzeugt heute schon viel Lärm. Mit der Überbauung von Salina Raurica nehmen diese Emissionen weiter zu. Mit der Verlegung der Hauptverkehrsstrasse 3/7 soll die Rheinböschung beruhigt und die Zugänglichkeit zum Rhein verbessert, ohne dass andere, heute immissionsarme Flächen wesentlich mehr belastet werden. Die Lärmbelastungen sollen räumlich nicht verteilt, sondern gebündelt werden. Bereits hohe Grundbelastung Lärmziele für Salina Raurica Perimeter Der Perimeter Salina Raurica ist begrenzt durch die Autobahn A2 im Süden und durch die zurückzubauende Hauptverkehrsstrasse 3/7 im Norden sowie durch die beiden Autobahnanschlüsse Frenkendörferstrasse im Osten und Salinenstrasse im Westen. Der Untersuchungsperimeter wird so gewählt, dass alle Strassenabschnitte mit lärmrelevanter Verkehrsbelastung und mit Veränderung der Belastung von mehr als 10% DTV nach Realisierung der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 gegenüber den beiden massgebenden Ausgangszuständen Z10 bzw. Z20 erfasst werden. Zu diesen Strassen gehören die Frenkendörferstrasse und die bestehende Hauptverkehrsstrasse 3/ Rechtliche Ausgangslage Der Regierungsratsbeschluss Nr für den Zonenplan und das Zonenplanreglement der Gemeinde Pratteln datiert vom Damals erfolgten auch die Einzonungen der Gebiete Steinhölzli und Lohag. Die Ausscheidung einer Zone 6 (Industriezone) in den Fluren Ättigraben und Zurlinden erfolgte schon früher mit dem Regierungsratsbeschluss Nr vom 14. Juni Für heute noch nicht erschlossene Parzellen besteht weder für den Bund (Autobahnlärm), die Schweizerischen Bundesbahnen (Bahnlärm) noch für den Kanton Basel-Landschaft (Strassenlärm) eine Sanierungspflicht. Grundsätzlich stellt sich die Situation hinsichtlich Strassenlärm im Perimeter Salina Raurica wie folgt dar: Für bestehende Gebäude und unbebaute, erschlossene Bauparzellen, die durch Verkehrslärm der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 belastet werden, gilt Art. 7 der Lärmschutzverordnung: Der Lärm der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 darf den Planungswert bei den betroffenen Gebäuden bzw. auf der Baulinie der erschlossenen Parzellen nicht überschreiten. Die Kosten für die Emissionsbegrenzung der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Lärmschutzmassnahmen) trägt der Strasseneigentümer. Falls die Einhaltung der Planungswerte unverhältnismässige Massnahmen erfordert und wenn ein überwiegendes öffentliches und raumplanerisches Interesse an der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 besteht, können für Gebäude mit Planungswertüberschreitung Erleichterungen beantragt werden. Einzonungen im Raum Salina Raurica Sanierungspflicht Verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7

56 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 56 Umweltauswirkungen/Lärmschutz Für die detaillierte Lärmbeurteilung wurden folgende eigenständige Berichte erstellt: Verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7: Technischer Bericht Lärm (Dokument-Nr. 108): Mit Darstellung der lärmrechtlichen Ausgangslage, der Lärmbetrachtung für die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 allein sowie einer Betrachtung des gesamten Strassenlärms vor und nach der Inbetriebnahme der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7. Dieser Bericht ist ebenfalls Bestandteil der Projektauflage. Rheinstrasse Ost und Frenkendörferstrasse: Lärmsanierungsprojekt: Bearbeitung als Lärmsanierungsprojekt im Rahmen der ordentlichen Lärmsanierung aber mit zusätzlicher Betrachtung der UVB Betriebszustände Z11 und Z21. Dieses Lärmsanierungsprojekt ist nicht Bestandteil der Projektauflage Hauptverkehrsstrasse 3/7. Es wird festgehalten, dass der Kanton BL für Lärmschutzmassnahmen bei neuen Gebäuden im Gebiet von Salina Raurica als Folge der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 nicht zuständig ist. Die Vorgaben zum Lärmschutz bzw. zu allfällig erforderlichen Gebäudestrukturen werden im revidierten Zonenplan der Gemeinde Pratteln (Empfindlichkeitsstufen und Zonenvorschriften) vorgegeben. Die Detaillierung erfolgt im Rahmen der Quartierplanung. Es wird keine Lärmbeurteilung der Kraftwerkstrasse und von anderen Gemeindestrassen durchgeführt, da sich der DTV durch Inbetriebnahme der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 um weniger als 10% erhöht oder die betroffenen Strassen nicht lärmrelevante Immissionen erzeugen. Bei der Kraftwerkstrasse wird zudem davon ausgegangen, dass diese unabhängig vom Projekt der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 bereits vorgängig als Zugang zum Gebiet Salina Raurica geöffnet wird. Diese Öffnung ist nicht Bestandteil des Projekts. Die Fluren Ättigraben und Zurlinden wurden zwar schon 1960 als Zone 6 (Industriezone) ausgewiesen. Da sie aber als nicht erschlossen bzw. nur als teilerschlossen gelten, besteht seitens der bestehenden Strassen keine Sanierungspflicht (Abbildung 25-3). Das Gebiet Schüracher wurde 1987 dem Baugebiet zugeordnet, gilt aber als nicht erschlossen. Deshalb besteht keine Sanierungspflicht von bestehenden Strassen. Das Gebiet Lohag wurde 1987 dem Baugebiet zugeordnet, gilt jedoch als erschlossen. Weil die Erschliessung nach dem erfolgte, besteht ebenfalls keine Sanierungspflicht von bestehenden Strassen. Die bestehenden Verkehrsträger A2 und Salinenstrasse sind bzgl. Strassenlärmemissionen mit Auswirkungen auf das Projektgebiet Salina Raurica nicht sanierungspflichtig. Mit dem Rückbau der heutigen Hauptverkehrsstrasse 3/7 fällt deren Funktion als Ausnahmetransportroute weg. Die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 übernimmt künftig diese Funktion. Separates Lärmgutachten Lärmschutzmassnahmen bei neuen Gebäuden Kraftwerkstrasse und andere Gemeindestrassen Sanierungspflicht von bestehenden Strassen (A2 und Salinenstrasse) für heute bestehende Gebäude und Parzellen im Projektgebiet Keine Sanierungspflicht für A2 und Salinenstrasse Ausnahmetransportroute

57 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 57 Umweltauswirkungen/Lärmschutz Vorgehen Im Rahmen des Bauprojektes Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) werden hinsichtlich Strassenlärm folgende Punkte untersucht: - Strassenlärm entlang der verlegten HVS 3/7 der durch die neue HVS in den Betriebszuständen 2020 und 2030 alleine erzeugt wird. - Strassenlärm entlang der verlegten HVS 3/7, der durch alle Strassen (d.h. auch unter Berücksichtigung des bestehenden Strassennetzes mit A2, Kantonsstrassen und lärmrelevanten Gemeindestrassen) in den Betriebszuständen 2020 und 2030 erzeugt wird. - Strassenlärm entlang von Strassenzügen im weiteren Umfeld Salina Raurica, die durch die Inbetriebnahme der Hauptverkehrsstrasse 3/7 eine Verkehrszuoder abnahme von >10% erfahren. Von einer Verkehrszunahme ist in erster Linie die Frenkendörferstrasse betroffen, von einer Vekehrsabnahme die heute bestehende Hauptverkehrsstrasse 3/7. Diese beiden Strassenzüge werden im Rahmen des ordentlichen Lärmsanierungsprojekts Rheinstrasse Ost/ Frenkendörferstrasse abgehandelt. Die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 ist eine ortsfeste Anlage, d.h. für die Lärmbeurteilung sind die Planungswerte massgebend. Bei bestehenden Strassen liegt eine wesentliche Änderung vor, wenn projektbedingt wahrnehmbar stärkere Lärmimmissionen von >1 db(a) erzeugt werden, wobei die Immissionsgrenzwerte massgebend sind. Eine wesentliche Änderung einer Strassenanlage wird auch dann angenommen, wenn die Verkehrszunahme auf einer Strasse die Folge einer schnellen, bewusst veränderten Verkehrsverlagerung ist (vgl. Leitfaden Strassenlärm, Vollzugshilfe für die Sanierung, BAFU Dez. 2005). Bei der Verlegung der Hauptverkehrsstrasse 3/7 ist von einer solchen Voraussetzung auszugehen, wird doch nach Fertigstellung der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 quasi von einem Tag auf den andern der Verkehr auf die Frenkendörferstrasse verlagert und die Verkehrszunahme ist so erheblich, dass sie wahrnehmbar ist. Es spielt bei der Festlegung bzgl. wesentlicher Änderung im Fall der Frenkendörferstrasse deshalb keine Rolle, ob der Mehrverkehr mit Lärmschutzmassnahmen an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg akustisch aufgefangen werden kann oder nicht. Für die Beurteilung ist im Projekt Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 die Differenz zwischen den Zuständen Z10 und Z11 bzw. Z20 und Z21 massgebend. Massgebend für die Dimensionierung von Lärmschutzmassnahmen ist der Zustand Z21 im Jahr Beurteilung der Lärmauswirkungen in den Betriebszuständen Verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 Bestehende Strassen Wesentliche Änderung Projektbeurteilung Die Projektierung des Lärmschutzes stützt sich auf die Lärmschutzverordnung, und zwar auf die jeweiligen Planungs- und Immissionsgrenzwerte. Getrennt nach Lärmarten gelten folgende Kriterien:

58 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 58 Umweltauswirkungen/Lärmschutz Tabelle 8-1 Kriterien nach Lärmarten Strassenverkehrslärm (Anhang 3 LSV) Grenzwerte Siehe Tabelle 8-2 Massgebende Grenzwerte Neubau HVS 3/7: Planungswerte Gesamtverkehr: Immissionsgrenzwerte Für alle Lärmarten gelten mit unterschiedlichen Tag-/Nacht-Perioden dieselben, nach Empfindlichkeitsstufen (ES) abgestuften, Grenzwerte (Tabelle 8-2): Tabelle 8-2 Belastungsgrenzwerte Empfindlichkeitsstufe Planungswert Immissions- Alarmwert ( Art. 43 ) grenzwert Lr in dba Lr in dba Lr in dba Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht I II III IV In Tabelle 8-2 sind die massgebenden Planungswerte für den Neubau HVS 3/7 rot eingerahmt; für das übrige, bestehende Strassennetz gelten die fetten Immissionsgrenzwerte. Die Lärmempfindlichkeitsstufen sind im Kapitel 25.6, Abbildung wiedergegeben. In Bezug auf die Lärmimmissionen des Strassenverkehrs zählt gemäss Anhang 3, LSV zur Nacht die Zeit zwischen und Uhr und entsprechend zum Tag die Zeit zwischen Uhr und Uhr. Der stündliche Motorfahrzeugverkehr tags (Nt) bzw. nachts (Nn) wird gemäss LSV in je zwei Teilverkehrsmengen Nt1 und Nt2 bzw. Nn1 und Nn2 aufgeteilt. Die Teilverkehrsmengen Nt1 und Nn1 des Motorfahrzeugverkehrs umfassen Personenwagen und 80% Lieferwagen. Die Teilverkehrsmengen Nt2 und Nn2 des Motorfahrzeugverkehrs umfassen Lastwagen, Sattelschlepper, Gesellschaftswagen, Motorräder und Traktoren und 20% der Lieferwagen. Dem Lärmsanierungsprojekt werden für den durchschnittlichen täglichen Verkehrs (DTV; Fahrzeuge je 24 Std.) für die Tag-/Nachtaufteilung die LSV-Werte zugrunde gelegt, und zwar Belastungsgrenzwerte Lärmempfindlichkeitsstufen Tag-, Nachtlärm Durchschnittlicher täglicher Verkehr Nt = DTV Nn = DTV Der Anteil lauter Fahrzeuge auf den Kantonsstrassen beträgt tagsüber 8%. Der Lärm nachts wird mit Hilfe der Berechnungsformel für die Tag-/Nachtdifferenz des Kantons Basel-Landschaft berechnet. Diese Formel basiert auf dem Prinzip, dass die Tag-/Nachtdifferenz umso kleiner wird, je höher der DTV ist.

59 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 59 Umweltauswirkungen/Lärmschutz Bei der Autobahn liegt der Anteil lauter Fahrzeuge tags bei 17% und nachts bei 14% (Quelle: ASTRA / Jauslin + Stebler AG, Zustandserfassung Lärm 2012 der Nationalstrasse zwischen Tunnel Schweizerhalle und Verzweigung Augst). Im Gegensatz zu den Kantonsstrassen wurde der Lärm für den Tag und die Nacht separat berechnet, weil die Berechnungsformel zur Tag-/Nacht-differenz des Kantons Basel-Landschaft nicht für Autobahnen ausgelegt ist. Die Beurteilung des Baulärms erfolgt anhand der Baulärmrichtlinie. Die Einteilung in Massnahmenstufen und die Beurteilung des Baulärms erfolgen gemäss folgenden Kriterien der Distanz zu den nächstgelegenen lärmempfindlichen Räumen der Tageszeit und dem Wochentag, während der Bauarbeiten ausgeführt werden der Lärmempfindlichkeit der betroffenen Gebiete der Dauer der lärmigen Bauphase und speziell der lärmintensiven Bauarbeiten. Die Einteilung in Massnahmenstufen und die Beurteilung des Bauverkehrslärms erfolgen gemäss folgenden Kriterien der vorhandenen Verkehrsmenge (charakterisiert durch den Strassentyp), der Lärmempfindlichkeit der betroffenen Gebiete sowie dem zusätzlichen Verkehr durch die Bautransporte des Projekts. Bauphase: Massnahmenstufe Baulärm Tabelle 8-3 Massnahmenstufen gemäss Baulärmrichtlinie Stufe Bauarbeiten und Bautranspor- Maschinen, Geräte und Transport- Massnahmenstufen te sind durch Massnahmen fahrzeuge entsprechen A nicht beeinflusst der Normalausrüstung B beschränkt beeinflusst dem anerkannten Stand der Technik C erheblich beeinflusst dem neuesten Stand der Technik Werden Bauarbeiten oder lärmintensive Bauarbeiten von 12 bis 13 Uhr oder von 19 bis 7 Uhr oder an Sonn- und allgemeinen Feiertagen durchgeführt, werden die Massnahmen durch die Anwendung der nächsthöheren Massnahmenstufe verschärft Beurteilungsgrundlagen Grundlage für die Beurteilung des Strassenverkehrslärms in den Betriebszuständen sind die Verkehrsdaten (DTV), die im separaten Verkehrsbericht erarbeitet und dokumentiert sind. Das Bauprojekt mit den Bauabläufen und Bauvorgängen ist die Grundlage für die Beurteilung des Baulärms. Die Ermittlung der Lärmimmissionen beruht auf den folgenden Grundlagen: Lärmschutzverordnung vom 15. Dezember 1986, Stand vom 1. Februar 2015 (LSV; SR ) (Strassenverkehrslärm: Anhang 3 LSV) Bauphase: Bauverkehrslärm Strassenverkehrslärm Baulärm Grundlagen

60 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 60 Umweltauswirkungen/Lärmschutz Verordnung des UVEK vom 22. Mai 2007 über die Lärmemissionen von Geräten und Maschinen, die im Freien verwendet werden (Maschinenlärmverordnung, MaLV) Leitfaden Strassenlärm, BAFU/ASTRA, Stand Dezember 2006 Verkehrszahlen /Verkehrsbelastung (DTV), TBA Basel-Landschaft/Arendt Consulting, 1. Juni 2014 Zonenplan Augst und Pratteln, Genehmigung Regierungsrat vom 28. März 2014 Online-GIS des Kantons Basel-Landschaft BAFU, Baulärmrichtlinie des Bundes vom 2006, Stand 2011 Anwendungshilfe zur Baulärm-Richtlinie, Cercle Bruit, 31. August 2005 INGE, Bauprojekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau), 31. März 2015 Jauslin + Stebler Ingenieure AG, Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau), Technischer Bericht Lärm (Lärmbeurteilung gemäss Lärmschutz-Verordnung), Bericht 108, 23. Januar 2015 Jauslin + Stebler Ingenieure AG, Lärmsanierung Kantonsstrassen, Lärmsanierungsprojekt gemäss LSV, 13. Februar 2015 Bautransporte und Maschineneinsatz gemäss Bauprojekt 8.2 Ist-Zustand Z0 Tabelle 8-4 Lärmbelastung im Perimeter 1, Zustand Z 0 Lärmbelastungen Strassenzug Anzahl Liegenschaften mit IGW-Überschreitung Anzahl untersuchte Liegenschaften total Verlegte HVS 3/7 bzw. Untersuchungsperimeter der künftigen HVS Bestehende Hauptverkehrsstrasse 3/ Frenkendörferstrasse Total Der Ist-Zustand Z0 bzgl. dem Untersuchungsperimeter der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 ist im Technischen Bericht Lärm (Auflage-Dokument Nr. 108) ersichtlich. Eine Tabelle und eine Übersicht mit den Lärmbelastungen für die bestehenden Strassenabschnitte der Hauptverkehrsstrasse 3/7 und der Frenkendörferstrasse sind im Lärmsanierungsprojekt Rheinstrasse Ost / Frenkendörferstrasse enthalten. Dieser nicht auflagepflichtige Bericht, liegt dem Auflagedossier als orientierender Bestandteil bei.

61 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 61 Umweltauswirkungen/Lärmschutz 8.3 Bauphase Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) ZBau Da die bestehenden Bebauungen teilweise deutlich unter 300 m von den Baustellen entfernt sind und die Dauer der lärmigen Bauphase 8 Wochen übersteigt, kommt die Massnahmenstufe B zur Anwendung. Die entsprechenden Massnahmen sind im Massnahmenkatalog konkretisiert (Tabelle 8-5 ff.). Als Bautransporte gelten Fahrten zu oder von der Baustelle. Fahrten innerhalb der Baustelle sowie Personentransporte zählen nicht zu den Bautransporten. Gemäss Tabelle 7-1 und Tabelle 12-3 verursacht das Projekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) total 14'684 Strassentransporte mit Beladung. Die Bautransporte finden nur tagsüber (06 22 Uhr) statt. Der zusätzliche Verkehr beträgt: Baulärm Bauverkehrslärm Neubau Ft = Bt / T Ft zusätzlicher Strassenverkehr durch Bautransporte (tags) Bt Anzahl Bautransporte während der Bauzeit zwischen 06 und 22 Uhr T totale Bauzeit in Wochen Bt = 29'400 T = 80 Wochen (2 Arbeitsjahre) Ft = 368 Massnahmenstufe A Gemäss Berechnung resultieren 368 Bautransporte pro Woche. Diese fallen vor allem auf Hauptverkehrsstrassen an. Somit gilt gemäss Tabelle 6 der Baulärm- Richtlinie die Massnahmenstufe A. Die Massnahmenstufe A bedeutet keine Beeinflussung der Bautransporte durch Massnahmen. Falls in einer Bauphase wesentliche Bautransporte in der Nacht auftreten würden, würde dafür die Massnahmenstufe B gelten. Die Massnahmenstufe B bedeutet eine beschränkte Beeinflussung der Bautransporte durch Massnahmen Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) ZRückbau Es kommt wiederum die Massnahmenstufe B zur Anwendung. Die entsprechenden Massnahmen werden im Massnahmenkatalog konkretisiert (Tabelle 8-5 ff.). Gemäss Tabelle 7-2 und Tabelle 12-5 verursacht das Projekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) total 1'643 Strassentransporte mit Beladung. Baulärm Bauverkehrslärm Rückbau Bt = 3'300 T = 40 Wochen (1 Arbeitsjahre) Ft = 83 Massnahmenstufe A Somit gilt gemäss Tabelle 2.6 der Baulärm-Richtlinie die Massnahmenstufe A. Falls in einer Bauphase wesentliche Bautransporte in der Nacht auftreten würden, würde dafür die Massnahmenstufe B gelten Lärmschutzmassnahmen Aufgrund der Massnahmenstufe B für Baulärm sind die folgenden Massnahmen während der beiden Bauphasen Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) vorgesehen:

62 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 62 Umweltauswirkungen/Lärmschutz Tabelle 8-5 Massnahmen Baustelle HVS 3/7 (Neubau/Rückbau) Ressourcenplanung und Mas- Baulärmrichtlinie Massnahmen Ressourcenplanung und Massenbilanz senbilanz Nr Materialverbrauch Standortwahl, Materialbewirtschaftungskonzept Optimierung Materialverbrauch Wahl geeigneter Ablagerungsplätze/Wiederverwertung unter Berücksichtigung der geeigneten Wahl der Transportmittel. Optimiertes Materialbewirtschaftungskonzept. Organisatorische Massnahmen Baulärmrichtlinie Massnahmen Organisatorische Massnahmen Nr Zeitabläufe Zeitabläufe tragen den Erholungszeiten Rechnung (die (lärmige) Arbeitszeit wird auf die weniger empfindlichen Zeiten konzentriert). Bemerkung: Die Arbeitszeit soll auf die weniger empfindlichen Zeiten konzentriert werden. Die Arbeitszeit dauert in der Regel von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr, ausnahmsweise bis 19 Uhr. Lärmintensive Bauarbeiten Zeitbeschränkung für lärmintensive Bauarbeiten auf 8 Stunden pro Tag (7 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr). Provisorische Abschirmungen Baulärmrichtlinie Massnahmen Provisorische Abschirmungen Nr Provisorische Abschirmungen Bemerkungen: Mindestens 10 kg/m² Wandflächengewicht. Verhinderung von Reflexionen und evtl. absorbierende Oberflächen. Kriterium für Lage und Höhe der Schallschutzwand: Die Sichtverbindung zwischen der Schallquelle und den Räumen mit lärmempfindlicher Nutzung soll unterbrochen sein. Durch provisorische Schallschutzwände; Bemerkungen: Insbesondere bei Lärmproblemen in einer Richtung verwenden. Der Standort soll möglichst nahe bei der Emissionsquelle sein. Durch Aushubdeponien; Durch Nutzung von Installationsteilen als Abschirmung; Bemerkung: Z.B. Baubaracken, Baustellenumschliessung. Durch Schallschutzzelte, Schallschutzkabinen mit schweren Textilbahnen oder Wänden. Bemerkung: Kann mit Staub- und Sprühschutz kombiniert werden.

63 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 63 Umweltauswirkungen/Lärmschutz Tabelle 8-5 ff. Maschinen und Geräte Baulärmrichtlinie Massnahmen Maschinen und Geräte Nr Stand der Technik Kreissäge und Trennscheiben Elek- ver- Möglichst trogeräte wenden Lärmschutz an Kreissägen und Trennscheiben Kapselung durch Schutzhaube; Blätter mit niederer Zahnhöhe und Diamanttechnik; Reduktion der Umfangsgeschwindigkeit; Sandwichblätter mit dämpfender Zwischenschicht Maschinen und Geräte genügen einem zulässigen Schallleistungspegel gemäss dem anerkannten Stand der Technik. Bemerkung: Der anerkannte Stand der Technik orientiert sich an den Umweltkriterien aktueller EU-Richtlinien. Übergangsfristen können durch die Vollzugsbehörden bis zu einem Jahr gewährt werden Geräte mit Elektromotor statt Verbrennungsmotor verwenden. Bautransporte Baulärm- Massnahmen Bautransporte richtlinie Nr Verkehrskonzept Alternative Transportmittel oder Transportwege (Verkehrskonzept). Diese sind zu prüfen bei langen Transportwegen oder ungünstiger Lage im Verkehrsnetz. Transportfahrzeuge Transportfahrzeuge entsprechen der Normalausrüstung. Die Transportfahrzeuge müssen in einwandfreiem Zustand sein. Ausschreibung/ Werkvertrag Baulärmrichtlinie Massnahmen Ausschreibung / Werkvertrag Nr Werk- Vorgaben vertrag Lärmbezogene Vorgaben in «Besondere Bestimmungen» und im Werkvertrag genau festlegen. Vergabekriterien Lärmbezogene Vergabekriterien festlegen Bemerkung: Nach Möglichkeit sind diese zu gewichten.

64 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 64 Umweltauswirkungen/Lärmschutz Tabelle 8-5 ff. Bauausführung, organisatorisch Baulärmrichtlinie Massnahmen Bauausführung, organisatorisch Nr Prävention Präventives Konzept für Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Es sind zu regeln: Orientierung der Nachbarschaft; Entgegennahme von Beschwerden aus der Nachbarschaft (Anlaufstelle); Verantwortlichkeiten für Vorschlag und Durchführung zusätzliche Massnahmen; Instanz, die über Notwendigkeit und Umfang zusätzlicher Massnahmen entscheidet; Zeitbedarf und Fristen bis zum Wirksamwerden zusätzlicher Massnahmen. Die Bauleitung und die Unternehmung entwickeln dieses Konzept. Überwachung, Kontrolle Orientierung der Lärmbetroffenen Kontrolle der im Leistungsverzeichnis und Werkvertrag festgelegten emissionsbegrenzenden Massnahmen Orientierung mindestens über: die totale Bauzeit; die lärmige Bauphase; die Dauer der lärmintensiven Bauarbeiten; vorgesehene Massnahmen zur Emissionsbegrenzung; Anlaufstelle. Bemerkung: Umfassende Orientierung insbesondere über nächtliche, lärmintensive Bauarbeiten in Absprache mit den zuständigen Behörden ist wichtig!

65 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 65 Umweltauswirkungen/Lärmschutz Tabelle 8-5 ff. Einsatzplanung und Arbeitsvor- Baulärmrichtlinie Massnahmen Einsatzplanung und Arbeitsvorbereitung bereitung Nr Ablauf- Optimale planung Optimierter Maschineneinsatz bün- Emissionen deln Ausreichend leistungsstarke Maschinen und Geräte einsetzen. Bemerkung: Der möglicherweise geringere Emissionspegel einer schwachen Maschine bringt im Endeffekt bei längerer Arbeitsdauer die grössere Lärmbelastung Bemerkung: Die Wahl der für eine Arbeit geeignetsten Maschinen und Geräte und rechtzeitige Bereitstellung verkürzen die Dauer von Arbeitsphasen und damit die Einwirkdauer von Lärm Arbeiten mit hohen Lärmemissionen gleichzeitig durchführen. Mit entsprechend längeren «ruhigen» Phasen ergeben sich über längere Zeitperioden gemittelt eine geringere Lärmbelastung. Bemerkung: In der Nähe von Strassen und Bahnen mit viel Verkehrslärm sollen Bauarbeiten mit hohen Lärmemissionen zu verkehrsreichen Zeiten ausgeführt werden. Materialverlad Konstruktive Massnahmen beim Schütten harter Materialien in metallene Auffangbehälter zur Reduktion der Aufprallgeschwindigkeit; Verkleinerung des Aufprallwinkels; Dämpfung des Aufpralls. Vorbereitungsarbeiten Stationär Maschinen und Geräte Lärmige Vorbereitungsarbeiten (z.b. Schalungen) und Reparatur-Servicearbeiten an lärmunempfindlichem Ort durchführen Standortwahl stationär eingesetzter Maschinen und Geräte Möglichst grosse Abstände zu lärmempfindlicher Nachbarschaft; Tieflagen (evtl. Baugrube) und Abschirmungen (Deponien) nutzen; Schallreflexion gegen empfindliche Nachbarschaft verhindern. Bautransporte Baulärmrichtlinie Massnahmen Planung Bautransporte Nr ge- pla- Transporte samtheitlich nen Linienführung von Baupisten und Transportrouten Provisorische Lärmschutzwände Transporte gesamtheitlich planen. Das Ziel ist: minimale Anzahl Fahrten und optimale Nutzung der Transportkapazitäten Diese müssen möglichst entfernt von Räumen mit lärmempfindlicher Nutzung sein (insb. ES I und ES II). Dabei soll die Topografie schützend ausgenutzt werden und bspw. sollen Depots abschirmend wirken Provisorische Lärmschutzwände sind zum Schutz der Anwohner zu prüfen.

66 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 66 Umweltauswirkungen/Lärmschutz Lärmminderndes Verhalten (Anleitung für Bau- Baulärmrichtlinie Nr Massnahmen Lärmminderndes Verhalten von Baupersonal personal) Alle leisten nach eigenen Möglichkeiten ihren Beitrag zur lärmarmen Baustelle Schulung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über Entstehung, Ausbreitung, Wirkung und Minderung von Lärm Maschinen und Geräte mit möglichst grosser Distanz zu Räumen mit lärmempfindlicher Nutzung aufstellen; funktionsgerecht einsetzen; nur im Betriebsbereich bedienen; nur so lang wie nötig laufen lassen; instand halten Gegenstände legen statt werfen (z.b. Gerüstarbeiten) Vorhandene Lärmhindernisse nutzen (z.b. Türen, Fenster und Deckel schliessen). 8.4 Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Massgebender Ausgangszustand Z10 Der massgebende Ausgangszustand Z10 zeigt die erwartete Lärmsituation auf dem Strassennetz im Perimeter Salina Raurica im Jahr 2020 unmittelbar vor Inbetriebnahme der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7. Lärmbelastungen im Massgebenden Ausgangszustand 1.0 Tabelle 8-6 Lärmbelastung im Perimeter 1, Zustand Z10 Strassenzug Anzahl Liegenschaften mit IGW-Überschreitung Anzahl untersuchte Liegenschaften total Verlegte HVS 3/7 bzw. Untersuchungsperimeter der künftigen HVS Bestehende Hauptverkehrsstrasse 3/ Frenkendörferstrasse Total Bei den total 163 untersuchten Liegenschaften werden im massgebenden Ausgangszustand Z10 bei 86 die IGW überschritten Betriebszustand Z11 Der massgebende Betriebszustand Z11 zeigt die erwartete Lärmsituation auf dem Strassennetz im Perimeter Salina Raurica im Jahr 2020 unmittelbar nach Inbetriebnahme der neuen Hauptverkehrsstrasse 3/7. Lärmbeurteilung der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 allein 2020

67 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 67 Umweltauswirkungen/Lärmschutz Tabelle 8-7 Lärmbelastung im Perimeter 1, Zustand Z11 Strassenzug Anzahl Gebäude mit IGW-Überschreitung Anzahl untersuchte Gebäude total Verlegte HVS 3/7 bzw. Untersuchungsperimeter der künftigen HVS Bestehende Hauptverkehrsstrasse 3/ Frenkendörferstrasse Total Bei den total 163 untersuchten Liegenschaften werden im Betriebszustand Z11 bei 61 die IGW überschritten. Dies sind 20 weniger im Vergleich zum massgebenden Ausgangszustand Z10. Die Lärmbelastungen der Zustände Z10 und Z11 bzgl. der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 sind im Technischen Bericht Lärm (Auflage-Dokument Nr. 108) ersichtlich Betriebszustand Z11 Beurteilung Lärm verlegte HVS 3/7 alleine Die Planungswerte der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 können bei allen 92 Gebäuden im untersuchten HVS-Perimeter eingehalten werden Massgebender Ausgangszustand Z20 Der massgebende Ausgangszustand Z20 zeigt die erwartete Lärmsituation auf dem Strassennetz im Perimeter Salina Raurica im Jahr 2030 ohne verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Annahme: die verlegte HVS 3/7 wäre noch nicht gebaut). Lärmbeurteilung der verlegten HVS 3/7 alleine bzgl. der Einhaltung der Planungswerte Lärmbelastungen im massgebenden Ausgangszustand Z20 Tabelle 8-8 Lärmbelastung im Perimeter 1, Zustand Z20 Strassenzug Anzahl Gebäude mit IGW-Überschreitung Anzahl untersuchte Gebäude total Verlegte HVS 3/7 bzw. Untersuchungsperimeter der künftigen HVS Bestehende Hauptverkehrsstrasse 3/ Frenkendörferstrasse Total Bei den total 163 untersuchten Liegenschaften werden im massgebenden Ausgangszustand Z20 bei 93 die IGW überschritten.

68 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 68 Umweltauswirkungen/Lärmschutz Betriebszustand Z21 Beurteilung bzgl. Gesamtlärm Der Betriebszustand Z21 zeigt die erwartete Lärmsituation auf dem Strassennetz im Perimeter Salina Raurica im Jahr 2030 mit Betrieb der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7. Die Lärmbelastung im Betriebszustand Z21 sieht wie folgt aus: Lärmbelastungen im Betriebszustand Z21 Tabelle 8-9 Lärmbelastung im Perimeter 1, Zustand Z21 Strassenzug Anzahl Gebäude mit IGW-Überschreitung Anzahl untersuchte Gebäude total Verlegte HVS 3/7 bzw. Untersuchungsperimeter der künftigen HVS Bestehende Hauptverkehrsstrasse 3/ Frenkendörferstrasse Total Bei den total 163 untersuchten Liegenschaften werden im Betriebszustand Z21 bei 66 die IGW überschritten. Dies sind 27 weniger im Vergleich zum massgebenden Ausgangszustand Z20. Die Lärmbelastungen der Zustände Z20 und Z21 bzgl. der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 sind im Technischen Bericht Lärm (Auflage-Dokument Nr. 108) ersichtlich. Tabelle und Übersicht für die bestehenden Strassenzüge der Hauptverkehrsstrasse 3/7 und der Frenkendörferstrasse sind im Lärmsanierungsprojekt Rheinstrasse Ost / Frenkendörferstrasse aufgeführt. Der nicht auflagepflichtige Bericht liegt dem Auflagedossier als orientierender Bestandteil bei Betriebszustand Z21 Beurteilung Lärm verlegte HVS 3/7 alleine Die Planungswerte der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 können bei allen 92 Gebäuden im untersuchten HVS-Perimeter eingehalten werden. Lärmbeurteilung der verlegten HVS 3/7 alleine bzgl. der Einhaltung der Planungswerte Lärmschutzmassnahmen im Projekt Verlegung HVS 3/7 Das Projekt der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 sieht Lärmschutzmassnahmen an der Quelle, auf dem Ausbreitungsweg und am Empfangsort vor. a) Lärmschutzmassnahmen an der Quelle - Lärmmindernder Belag ACMR8 LN auf der Hauptverkehrsstrasse 3/7 - Lärmmindernder Belag auf der Frenkendörferstrasse - Geschwindigkeitsreduktion von 60 auf 50 km/h auf der Frenkendörferstrasse ab Einmündung Ergolzstrasse bis zum Knoten der HVS 3/7 Lärmmindernder Belag ACMR8 Die Wirkung des Belagstyps ACMR8 LN gegenüber einem akustischen Neutralbelag beträgt langfristig -1 db. Dies entspricht einer Reduktion der Verkehrsmenge um 25%.

69 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 69 Umweltauswirkungen/Lärmschutz Die Geschwindigkeitsreduktion von 10 km/h bewirkt ebenfalls eine Reduktion von ca. 1 db. b) Lärmschutzmassnahmen auf dem Ausbreitungsweg Mit der Verlängerung der Lärmschutzwand kann sowohl der Planungswert bzgl. Neuanlage als auch der Immissionsgrenzwert bzgl. Gesamtlärm bei den Gebäuden hinter der Lärmschutzwand eingehalten werden. Bei insgesamt 9 Gebäuden kann eine deutlich lärmmindernde Wirkung zwischen 3 und 8 db erzielt werden. c) Lärmschutzmassnahmen am Empfangsort / Schallschutzfenster Entlang der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 wird der Alarmwert infolge HVS 3/7 voraussichtlich bei einem Gebäude überschritten. Es besteht Anspruch auf SSF-Einbau. Entlang der Frenkendörferstrasse besteht aufgrund der Beurteilung der wesentlich geänderten Anlage Anspruch auf SSF ab Überschreitung des Immissionsgrenzwerts (IGW), sofern zum Zeitpunkt der Erstellung der Gebäude noch keine Lärmschutzauflagen bestanden haben. Von den 11 Gebäuden mit künftiger IGW-Überschreitung entlang der Frenkendörferstrasse weisen 7 einen SSF-Anspruch auf. Bei 4 Gebäuden wurde die Baubewilligung nur mit Lärmauflagen erteilt. Diese Gebäude haben keinen Anspruch auf SSF-Einbau und ebenfalls keinen Anspruch auf die Rückerstattung von bereits eingebauten SSF. Geschwindigkeitsreduktion Verlängerung der Lärmschutzwand entlang der Ergolzstrasse über den künftigen Knoten der HVS 3/7 hinaus Einbau von Schallschutzfenstern (SSF) in 8 Liegenschaften Erleichterungen a) Planungswerte bzgl. dem Lärm der verlegten HVS 3/7 alleine Da die Planungswerte bei allen Gebäuden entlang der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Lärm der verlegten HVS alleine) bei allen Gebäuden eingehalten werden, sind bzgl. Planungswerten keine Erleichterungen erforderlich. b) IGW bzgl. dem Gesamtlärm entlang verlegten HVS 3/7 Bei keinem der 41 Gebäude mit verbleibender IGW-Überschreitung im Zustand Z21 ist die Lärmzunahme infolge verlegter HVS hauptverantwortlich für die IGW-Überschreitung. Die verlegte HVS 3/7 führt bei keinem Gebäude zu einer wahrnehmbaren Lärmzunahme >1 db. Es sind deshalb auch bzgl. IGW keine Erleichterungen im Rahmen des Projekts der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 erforderlich. c) IGW bzgl. dem Gesamtlärm entlang der Hauptverkehrsstrasse 3/7 und Frenkendörferstrasse Die Erleichterungen für 11 Gebäuden entlang der Frenkendörferstrasse und 4 Gebäuden entlang der Hauptverkehrsstrasse 3/7 mit verbleibender IGW-Überschreitung im Zustand 2.1 werden im Rahmen des ordentlichen Lärmsanierungsprojekts abgehandelt. Betroffen sind ausschliesslich Gebäude auf Gemeindegebiet von Pratteln. Für 10 Gebäude auf Gemeindegebiet von Augst entlang der Hauptverkehrsstrasse 3/7 mit verbleibender IGW-Überschreitung wurden bereits im Jahr 2005 Erleichterungen verfügt, welche auch künftig gültig sind. Diese müssen nicht neu beantragt werden. Keine Erleichterungen erforderlich Keine Erleichterungen erforderlich Keine neuen Erleichterungsanträge

70 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 70 Umweltauswirkungen/Lärmschutz d) IGW bzgl. dem Gesamtlärm entlang der Hohenrainstrasse und Krummeneichstrasse Im Rahmen der Lärmuntersuchungen für die verlegte HVS 3/7 wurden auch einige Gebäude mit direktem Anstoss an die Hohenrain- und Krummeneichstrasse untersucht. Die IGW-Überschreitung bei diesen Gebäuden wird hauptsächlich durch die bestehenden Kantonsstrassen verursacht. Die Verlegung der HVS 3/7 führt nicht zu einer wahrnehmbaren Lärmzunahme. Die im Rahmen der ordentlichen Kantonsstrassen- Sanierung verfügten Erleichterungen in den Jahren 2011 und 2012 sind auch künftig gültig und müssen nicht neu beantragt werden. e) IGW bzgl. dem Gesamtlärm entlang der Autobahn Die Erstellung eines Auflageprojekts Lärm (AP Lärm) für den Autobahnabschnitt zwischen Anschluss Pratteln und Anschluss Liestal ist derzeit (Stand Februar 2015) im Gang. Bei Gebäuden mit verbleibender IGW- Überschreitung aufgrund des Autobahnlärms müssen durch die Vollzugsbehörde des Bundes (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK) Erleichterungen verfügt werden. Keine neuen Erleichterungsanträge Erleichterungen aufgrund Autobahnlärm Lärmbeurteilung von unbebauten Parzellen entlang der HVS 3/7 Entlang der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 im Entwicklungsgebiet Salina Raurica wurden auch die Beurteilungspegel von 6 an die künftige Strasse anstossenden, heute (Stand Januar 2015) noch unbebauten und nicht erschlossenen Parzellen gemäss LSV Art. 39 untersucht. Obwohl diese Parzellen derzeit noch in der Lärmempfindlichkeitsstufe IV liegen, wurde bei der Beurteilung von einer wahrscheinlichen künftigen Betriebsnutzung in der ES III ausgegangen. Die Lärmberechnungen zeigen, dass bei 5 Parzellen die Planungswerte bzgl. der Neuanlage alleine und bei allen 6 Parzellen die Immissionsgrenzwerte bzgl. Gesamtlärm überschritten werden. Für diese Parzellen besteht seitens Strasseneigentümer keine Sanierungspflicht, weil sie noch nicht erschlossen sind. Die Berechnungsresultate zeigen den Eigentümern und künftigen Investoren jedoch auf, dass eine Erschliessung und eine sinnvolle Bebauung nur möglich sind, wenn entsprechende planerische, gestalterische oder bauliche Lärmschutz- Massnahmen ergriffen werden (vgl. LSV Art. 30, Erschliessung von Bauzonen, und Art. 31, Baubewilligung in lärmbelasteten Gebieten) Lärmmassenbilanz In der Lärmmassenbilanz werden alle Gebäude berücksichtigt, die im Ausgangsoder im Zielzustand eine Überschreitung des Immissionsgrenzwerts aufweisen. Gebäude, die sowohl im Ausgangs- als auch im Zielzustand unter dem IGW liegen, werden nicht berücksichtigt. Methodik Als Basis für die Schätzung der Anzahl Personen wird von 3 Personen pro Wohneinheit (bzw. pro betroffener Wohnung) ausgegangen.

71 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 71 Umweltauswirkungen/Lärmschutz Tabelle 8-10 Strassenzug Verlegte HVS 3/7 bzw. Untersuchungsperimeter der künftigen HVS Bestehende Hauptverkehrsstrasse 3/7 Lärmmassenbilanz für Zustand Z21 Anzahl Gebäude mit Lärmzunahme >1dB Anzahl Personen mit Lärmzunahme > 1dB Anzahl Gebäude mit Lärmabnahme > 1dB Anzahl Personen mit Lärmabnahme >1dB Lärmmassenbilanz 2030 Frenkendörferstrasse Total Tabelle 8-10 zeigt, dass infolge des Projekts der Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) 90 Personen, die auch im Massgebenden Ausgangszustand Z20 über dem IGW liegen, durch den Neubau HVS 3/7 eine wahrnehmbare Lärmzunahme erfahren. Demgegenüber erfahren 327 Personen, die ohne Neubau bzw. Rückbau über dem IGW liegen, eine wahrnehmbare Lärmabnahme. Diese Aussagen gelten für das Jahr 2030, dem massgebenden Jahr für das Lärmsanierungsprojekt. Die Lärmzunahme erfolgt entlang der Frenkendörferstrasse, während die Lärmabnahme entlang der bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 eintritt, sofern diese wie vorgesehen unmittelbar nach der Inbetriebnahme der verlegten HVS 3/7 zurück gebaut wird. Die Lärmabnahme im HVS-Untersuchungsperimeter resultiert dank der Wirkung der künftigen Lärmschutzwand im Bereich des künftigen Knotens Frenkendörferstrasse verlegte HVS 3/7. Die Lärmmassenbilanz 2030 Lärmverlagerung 8.5 Projektbeurteilung Fazit Bauphase Die Massnahmen für die Massnahmenstufe B der Baulärmrichtlinie fliessen in die Submission und das Pflichtenheft für die UBB ein. Für Bautransporte ist die Massnahmenstufe A (Minimalanforderung) umzusetzen Fazit Betriebsphase Mit der Verlegung der Hauptverkehrsstrasse 3/7 werden die Lärmbelastungen entlang der Achse der bestehenden Nationalstrasse dort gebündelt, wo bereits heute viel Lärm verursacht wird. Demgegenüber resultiert eine Lärmabnahme entlang der heute bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7. Da die Verkehrsbelastung auf der künftigen HVS 3/7 im Vergleich zur Autobahn A2 gering ist, führt die HVS 3/7 in diesem Lärmkorridor nicht zu einer wahrnehmbaren Lärmzunahme. Auch können die Planungswerte bzgl. der verlegten HVS alleine bei allen bestehenden und bisher bewilligten Gebäuden eingehalten werden. Eine wahrnehmbare Lärmzunahme infolge Verkehrszunahme erfahren hingegen die Gebäude entlang der Frenkendörferstrasse. Keine wahrnehmbare Lärmzunahme im Autobahnkorridor Wahrnehmbare Lärmzunahme an Frenkendörferstrasse

72 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 72 Umweltauswirkungen/Lärmschutz Insgesamt stehen 327 Personen mit einer wahrnehmbaren Lärmabnahme 90 Personen mit einer wahrnehmbaren Lärmzunahme gegenüber. Wichtigste Lärmschutzmassnahmen sind der Einbau lärmmindernder Beläge auf der verlegten HVS 3/7 und auf der Frenkendörferstrasse. Zudem wird die Frenkendörferstrasse mit Tempo 50 km/h signalisiert und im Bereich des künftigen Knotens die bestehende Lärmschutzwand verlängert. Lärmmassenbilanz 2030 Lärmmindernder Belag 8.6 Umweltbaubegleitung Für das Pflichtenheft für die Umweltbaubegleitung wird auf Kapitel 4.11 verwiesen.

73 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 73 Umweltauswirkungen/Erschütterungen 9. Erschütterungen 9.1 Methodik Ziele Erschütterungen und Körperschall sind vor allem während der Bauphase massgebend. Es sind Bauverfahren und Maschinen mit möglichst kleinen Auswirkungen einzusetzen. Erschütterungsarme Bauverfahren Perimeter Erschütterungen sind zur Hauptsache bei Bauverfahren wie z.b. Rammen, also im Strassenperimeter selbst und seiner näheren Umgebung, zu erwarten Vorgehen Grenzwerte für Erschütterungen im Sinn von Immissionsgrenzwerten existieren in der Umweltschutz-Gesetzgebung nicht. Für die Sicherstellung der Unschädlichkeit von Erschütterungen für Bauwerke sind in der VSS-Norm SN a Richtwerte für die Schwingungsgeschwindigkeit in den kritischen Frequenzbereichen (Eigenfrequenzen von Bauwerken) festgelegt. Auch über maximale Schwingungen, die vom Menschen noch nicht als lästig empfunden werden, sind in verschiedenen Quellen Angaben vorhanden (DIN Ausgabe Juni 1999). Da die effektiven Werte nicht berechnet werden können, sind diese Richtlinien nicht anwendbar. Sie sind hingegen dann zu berücksichtigen, wenn in einzelnen Bau- oder Betriebszuständen Kontrollmessungen durchgeführt werden. In kritischen Bereichen sind alternative, erschütterungsarme Bauweisen und Bauverfahren zu prüfen. Keine Grenzwerte für Erschütterungen Die Umweltauswirkungen sind aufgrund des Bauprojekts und der konkreten Bauvorgänge und der eingesetzten Baumaschinen hinsichtlich Erschütterungswirkungen auf Anwohner und empfindliche Anlagen in Gebäuden zu überprüfen und allenfalls zu untersuchen Beurteilungsgrundlagen SN a, Erschütterungseinwirkungen auf Bauwerke (April 1992) DIN , Erschütterungen im Bauwesen, Teil 2: Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden (Juni 1999) Zonenplan der Gemeinden Augst und Pratteln, Stand 28. März Bauphase Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) ZBau Erschütterungen sind je nach Bauverfahren bei der Abtiefung der SBB- Unterführung Frenkendörferstrasse und bei der Querschnittserweiterung für die HVS 3/7 (Neubau) zu erwarten. Zur Beweissicherung sind gegebenenfalls Rissprotokolle von exponierten Objekten aufzunehmen und ein Überwachungskonzept für betroffene Gebäude sowie ein Orientierungskonzept für Anwohner bzw. Eigentümer der Objekte zu erstellen. Das Massnahmenkonzept zur Einschränkung der Erschütterungen hat auch Massgebende Standorte Vorsorgemassnahmen

74 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 74 Umweltauswirkungen/Erschütterungen im vorsorgenden Sinn immissionsarme Baumaschinen, Beschränkung der Arbeitszeiten usw. zu umfassen Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) ZRückbau Relevante Erschütterungen sind beim Rückbau der bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 nicht zu erwarten. Der Aufbruch von Strassenasphalt verursacht weniger Erschütterungen als Betonabbruch. 9.3 Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Massgebender Ausgangszustand Z10 Das Strassennetz ist bereits heute hoch belastet. Bis zum Jahr 2020 werden vor allem die Stausituationen zunehmen Betriebszustand Z11 In den Betriebszuständen sind aufgrund des Lastwagenverkehrs weiterhin keine Beeinträchtigungen durch Erschütterungen zu erwarten, zumal die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 zumindest ein Teil der Ortschaft Augst vom motorisierten Individualverkehr entlastet Massgebender Ausgangszustand Z20 Im Jahr 2030 nimmt der Verkehr auf dem bestehenden Strassennetz zu. Entsprechend werden die Staustunden weiter erhöht. Die Erschütterungen sind nicht relevant Betriebszustand Z21 Die Situation hinsichtlich Erschütterungen wird sich 10 Jahre nach Inbetriebnahme der Hauptverkehrsstrasse 3/7 nicht wesentlich ändern. 9.4 Projektbeurteilung Fazit Bauphase Je nach Bauverfahren können bei der Abtiefung der SBB-Unterführung Frenkendörferstrasse Erschütterungen auftreten. Gegebenenfalls sind entsprechende Vorsorgemassnahmen zu treffen Fazit Betriebszustand Es sind im Betrieb der Strassen keine wesentlichen Erschütterungen zu erwarten, die zu Problemen in der Nachbarschaft der Strassen im betrachteten Perimeter führen können. 9.5 Umweltbaubegleitung Gegebenenfalls sind die Vorsorgemassnahmen durch die UBB umzusetzen (Kapitel 9.2.1). Für das Pflichtenheft für die Umweltbaubegleitung wird auf Kapitel 4.11 verwiesen.

75 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 75 Umweltauswirkungen/Grundwasser und Untergrund 10. Grundwasser und Untergrund 10.1 Methodik Ziele Gemäss Gewässerschutzgesetz Art. 1 sollen die Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen geschützt werden. Die primären Ziele sind die Trennung der verschiedenen Abwasserqualitäten (Strassenabwasser, Sickerwasser), eine allfällige Vorbehandlung des Strassenabwassers in Strassenabwasserbehandlungsanlagen (SABA) und die Störfallvorsorge. Eine Beeinträchtigung der Grundwasserfassungen "Im Löli" soll durch die zu verlegende Hauptverkehrsstrasse 3/7 in der Bau- und Betriebsphase ausgeschlossen werden. Der allgemeine Grundwasserschutz soll im gesamten Projektperimeter gewährleistet sein. Vorgaben Gewässerschutzgesetz Grundwasserfassungen "Im Löli" Grundwasserschutz Vorgehen Meteorwasser darf nur noch an die öffentliche Kanalisation abgegeben werden, sofern es weder vor Ort versickert noch in ein Oberflächengewässer geleitet werden kann Perimeter Der Perimeter umfasst das Trassee der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 sowie die Installations- und Zwischenlagerplätze Beurteilungsgrundlagen Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) vom 24. Januar 1991, Stand 1. Juni 2014, SR ) Gewässerschutzverordnung vom 28. Okt (GschV; Stand 1. Juni 2014; SR ) Kantonales Gesetz über den Gewässerschutz vom 5. Juni 2003 (GS ) Kantonale Gewässerschutzverordnung (kgschv) vom 13. Dezember 2005 (GS ) BAFU, Vollzug Umwelt: Wegleitung Grundwasserschutz, 2004 BAFU, Vollzug Umwelt: Wegleitung Gewässerschutz bei der Entwässerung von Verkehrswegen, 2002 BAFU: Wohin mit dem Regenwasser? Beispiele aus der Praxis, 2000 GeoView BL: Grundwasserkarte online GeoView BL: Gewässerschutzkarte online Amt für Umweltschutz und Energie: Bauvorhaben im Grundwasser, Vollzugshilfe für den Kanton Basel-Landschaft (Stand 2. Oktober 2013) Amt für Umweltschutz und Energie: Merkblatt Bauen im Grundwasser (Stand 29. Oktober 2013) Bau- und Umweltschutzdirektion, Holinger AG: Verlegung Rheinstrasse, Gefährdungsabschätzung, 27. August 2014

76 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 76 Umweltauswirkungen/Grundwasser und Untergrund 10.2 Ist-Zustand Z0 Der Projektperimeter liegt im Gewässerschutzbereich A u. Der Grundwasserspiegel schwankt Im Löli zwischen den Koten 259 und 260 m über Meer. Bei einer Geländeoberfläche von 273 m über Meer beträgt der Flurabstand, d.h. der Abstand des Grundwasserspiegels bis zur Geländeoberfläche, zwischen 13 und 14 m. Die Deckschicht des landwirtschaftlich genutzten Niederterrassenschotters ist 0.5 m mächtig. Darunter folgen tonigsiltige Böden und Kiese von je 1 bis 2 m Mächtigkeit. Die Verletzlichkeit (Vulnerabilität) des Grundwassers ist gering, so lange die Deckschicht intakt bleibt. Die gemäss RRB vom 26. Juli 1990 vorgesehene Grundwasseranreicherung soll nicht mehr in der Nähe der Trinkwasserfassungen Im Löli sondern in den Raum Widenboden (Gemeinde Pratteln) oder In der Ergolz (Gemeinde Füllinsdorf) verlegt werden. Für die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 wird dieser Sachverhalt vorausgesetzt. Für den Betrieb der Strasse gibt es nur Auflagen im Gewässerschutzbereich A u, wenn das Bauwerk ins Grundwasser hinabreicht. Dies ist im vorliegenden Fall nicht der Fall. Im Bereich der Grundwasserfassungen "Im Löli" und "Remeli" braucht der Schutz des Grundwassers besondere Massnahmen. In der Bauphase sind die all- Gewässerschutzbereich und Grundwasserspiegel Wasserversorgung Die Region Pratteln, Augst und das untere Ergolztal stützen sich bei der Trinkund Notwasserversorgung hauptsächlich auf die Pumpwerke Im Löli und Remeli. Da, wie erwähnt, die Grundwasseranreicherung "Im Löli" wegfällt, wird die Schutzzone S2 der Grundwassserfassungen "Im Löli" und "Remeli" entsprechend angepasst. Damit wird die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 die Schutzzone S2 dieser Fassungen queren. Für den Bau und Betrieb der Hauptverkehrsstrasse 3/7 sind die Vorschriften der Schutzzone S2 massgebend Bauphase Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) ZBau In der Bauphase ist der Grundwasserschutz ein wichtiges Thema, da durch den Abtrag von Ober- und Unterboden die schützende Schicht über dem Untergrund entfernt wird und das Grundwasser, das mehr als 10 m tiefer liegt, damit mehr gefährdet ist. Zum Schutz des Grundwassers sind folgende, allgemeine Massnahmen vorgesehen: Wassergefährdende Flüssigkeiten werden ausserhalb von durchlässigen Baugruben auf versiegelten, über Ölabscheider entwässerten Installationsplätzen gelagert und umgeschlagen Im Bereich von gefährdetem Grundwasser ("Im Löli") werden Baumaschinen mit biologisch abbaubarem Öl eingesetzt Allgemeine Schutzmassnahmen Bei Wasserhaltungen wird das aus der Baugrube geförderte Wasser über ein Absetzbecken wieder in den Untergrund versickert oder in den nächsten Vorfluter abgegeben. Dafür ist die entsprechende Bewilligung beim Gewässerschutzamt einzuholen. Bauten im Gewässerschutzbereich A u Grundwasserschutzzone S3

77 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 77 Umweltauswirkungen/Grundwasser und Untergrund gemeinen Schutzmassnahmen einzuhalten. Der Betrieb der Strasse erfordert einen dichten Belag, Randbordüren und die Ableitung des Meteorwassers. Die Anwendung von Unkrautvertilgungsmitteln im Strassenbereich sowie die Anwendung von Lackbitumen sind verboten. Bauplatzinstallationen müssen so eingerichtet und betrieben werden, dass eine Grundwasserverunreinigung ausgeschlossen ist. Neue Meteorwasserleitungen sind vor Inbetriebnahme auf ihre Dichtheit zu prüfen. In der Schutzzone S2 gelten zu den bereits erwähnten Massnahmen zusätzliche Anforderungen: Vollständige und kontrollierte Ableitung des Strassenabwassers. In der Schutzzone S2 sind Installationsplätze, Materiallager, usw. nicht zulässig. Grundwasserschutzzone S2 Baumaschinen müssen ausserhalb der Betriebszeiten ausserhalb der Schutzzone S2 abgestellt werden. Sie müssen auch dort gereinigt, betankt oder repariert werden. Wassergefährdende Stoffe (bestimmte Betonzuschlagsstoffe) dürfen in der Schutzzone S2 weder gelagert oder umgeschlagen noch verwendet werden. Flurwege dürfen nicht befahren werden. Wenn Ober- und Unterboden, d.h. die schützende Schicht abgetragen werden, ist das Grundwasser möglichst umgehend durch eine undurchlässige Schicht zu schützen. Solche Arbeitseingriffe sollten deshalb möglichst kleinräumig sein. Da die Schutzzone S2 tangiert wird, ist ein Überwachungskonzept zur Gewährleistung und Sicherstellung einer quantitativen und qualitativen einwandfreien Trinkwasserqualität während der Bauphase angezeigt. In der Bauphase können die beiden Grundwasserpumpwerke "Im Löli" und "Remeli" weiterbetrieben werden. Die neue HVS 3/7 befindet sich im Randbereich der Grundwasserschutzzone S2. Der Fliessweg von dort zur Fassung beträgt ca. 10 Tage. Voraussetzung ist, dass ein auf die Verhältnisse abgestimmtes Grundwasserüberwachungskonzept vorliegt, umgesetzt und kontrolliert wird. Grundwasserüberwachung Wichtigste Massnahme während der Bauphase ist die konsequente Umsetzung aller rechtlich vorgeschriebenen Grundwasserschutzmassnahmen und deren unangekündigte Kontrollen durch die Umweltbaubegleitung. Im Havariefall sind ein Alarmplan mit klaren Handlungsanweisungen für den Havariefall oder bei einer Auffälligkeit sowie Notmassnahmen zur unmittelbaren Begrenzung eines Schadenereignisses auszuarbeiten und festzulegen. Die notwendigen Bindemittel zur Eindämmung von wassergefährdenden Havarieflüssigkeiten sind vor Ort in ausreichender Menge zur Verfügung zu halten. Bei einer Havarie in der Schutzzone S2 sind die beiden Pumpwerke sofort abzustellen. Eine Wiederinbetriebnahme darf erst erfolgen, wenn gewährleistet ist, dass der kontaminierte Untergrund vollständig ausgehoben bzw. weder Grundnoch Rohwasser Verunreinigungen aufweisen. Damit Vergleichswerte vorliegen, sind vor Baubeginn entsprechende Analysen (Sauerstoffgehalt des Trinkwassers, BTX-Aromate (aromatische Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, Xylol, Ethylbenzole) vorzunehmen. Bei den regelmässigen Kontrollen der Grundwasserpumpwerke durch die Mitarbeiter der Wasserversorgung ist das Trinkwasser organoleptisch, d.h. mit den Sinnesorganen, zu prüfen. Ein Indiz für die Kontamination

78 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 78 Umweltauswirkungen/Grundwasser und Untergrund des Grundwassers durch Oberflächenwasser ist die elektrische Leitfähigkeit. In beiden Pumpwerken ist deshalb die Installation einer kontinuierlichen Aufzeichnung von Leitfähigkeit und Temperatur des Grundwassers zu veranlassen. Für den schlimmstmöglichen Fall ist ein alternativer Wasserbezug für die Trinkwasserbezüger der beiden Pumpwerke sicherzustellen. Baustellenabwasser umfasst alle auf der Baustelle anfallenden Abwasserarten. Das Merkblatt Bauen im Grundwasser konkretisiert die entsprechenden Massnahmen. Bei Baustellenabwässern gelten ebenfalls die Grundsätze: Vermeiden, vermindern, separat fassen, rezirkulieren, behandeln und ableiten. Baustellenabwasser Baustellenabwässer können Grund- und Oberflächengewässer verunreinigen, Lebewesen gefährden oder Kanalisationen beeinträchtigen. Für das Erstellen des Konzeptes zum Schutz des Grundwassers bei Baustellen sind die SIA- Empfehlung 431 Entwässerung von Baustellen (Schweizer Norm SN ), ergänzt durch Dimensionierungsvorgaben in der Schweizer Norm SN massgebend. Bei der Ausführung von Baumassnahmen sind Projektleiter, Bauleiter und Unternehmer dafür verantwortlich, dass die Gewässerschutzvorschriften umgesetzt werden. Während der Bauarbeiten sind die zum Schutz der Gewässer erforderlichen Massnahmen zu treffen. Auf dem Bauplatz ist eine ausreichende Menge Ölbinder bereit zu halten. Bei einem Störfall ist sofort die Polizei über Telefon 117 zu benachrichtigen. Für alle Schäden haftet die Bauherrschaft. Die durch das Trassee HVS 3/7 betroffenen Bohrungen und Messstellen werden in Absprache mit dem AUE und auf Kosten des Projekts HVS 3/7 versetzt (Abbildung 25-34). Am vorgesehenen Standort des Versickerungsbeckens Lohag liegen zwei Bodenanalysen beim Baggerschlitz BS 04/12 und der Rammkernsondierung RKS 03/14 vor (Abbildung 25-16, Abbildung 25-58). Die chemischen Analysen zeigen, dass der Grenzwert U für unverschmutzten Aushub bei beiden eingehalten wird. Der Standort ist für eine Versickerungsanlage zulässig. In der Bauphase ist darauf zu achten, dass dieser Standort nicht verunreinigt wird. Die versetzten Salzbohrtürme und Solepumphäuser stehen in der Schutzzone S3 der Grundwasserfassungen "Im Löli" (Abbildung 25-26, Abbildung 25-27, Abbildung 25-33). Zum Schutz des Grundwassers stehen die Salzbohrtürme und Solepumphäuser in dichten Wannen, deren Ableitung ans Sicherheitsrohrsystem angeschlossen ist, so dass das Meteorwasser zum Versickerungsbecken Lohag fliessen kann (Abbildung 25-11). Überall, wo die belebte Humusschicht entfernt wird, besteht eine erhöhte Gefahr des Einsickerns von kontaminiertem Wasser und anderen Flüssigkeiten in den Untergrund. Die Baustellenentwässerung erfolgt grundsätzlich nach der SIA- Empfehlung Nr. 431, Entwässerung von Baustellen. Im Notfall stehen die erforderlichen Bindemittel zur Verfügung, um allfällig auslaufendes Hydraulik- und Dieselöl fixieren zu können. Darüber hinaus kann kontaminierter Boden ausgehoben und in bereit stehende Mulden verfrachtet werden. Umsetzung der Gewässerschutzvorschriften und Verantwortlichkeiten Bohrungen und Messstellen Versickerungsbecken Lohag Salzbohrtürme und Solepumphäuser Abtrag belebte Bodenschicht

79 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 79 Umweltauswirkungen/Grundwasser und Untergrund Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) ZRückbau Beim Rückbau der bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 sind die erwähnten Vorkehrungen auf Baustellen zum Schutz des Grundwassers gemäss Gewässerschutzbereich A u vorzukehren Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Massgebender Ausgangszustand Z10 An der Beurteilung des Ist-Zustands 2014 wird sich bis zum Jahr 2020 nichts Wesentliches ändern Betriebszustand Z11 Die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 tangiert die Schutzzone S2 (engere Schutzzone gemäss Gewässerschutzverordnung) der Grundwasserfassungen "Im Löli" und "Remeli". Bauten sind hier nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt, falls wichtige Gründe dafür und eine Gefährdung der Trinkwassernutzung nachweislich ausgeschlossen sind. Spezielle Sicherheitsmassnahmen werden zum Schutz des Grundwassers im Bereich des Grundwasserfassungen "Im Löli" und "Remeli" umgesetzt, wie Leiteinrichtungen für abirrende Fahrzeuge und ausreichend hohe, dichte Randabschlüsse mit einer sicheren und vollständigen Ableitung des Strassenabwassers aus der gefährdeten Grundwasserschutzzone. Ausserdem wird dort ein Sicherheitsrohrsystem zur kontrollierten Ableitung des Strassenabwassers eingesetzt. Das Versickerungsbecken Lohag gefährdet das Grundwasser nicht. Zudem kann im Ereignisfall mit organisatorischen und technischen Massnahmen eine Grundwasserverunreinigung verhindert werden. Nähere Ausführungen dazu sind im Kapitel 11, Oberflächengewässer, zu finden. Querung der Schutzzone S2 Sicherheitsmassnahmen bei Grundwasserfassungen Versickerungsbecken Massgebender Ausgangszustand Z20 An der Einschätzung des Grundwassers wird sich gegenüber dem massgebenden Ausgangszustand 2020 nichts Wesentliches ändern Betriebszustand Z21 Die baulichen, organisatorischen und technischen Massnahmen im Zusammenhang mit der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 greifen auch im Jahr Projektbeurteilung Fazit Bauphase Die Fundationen der Bauwerke reichen nicht bis zum mittleren Grundwasserspiegel. Die Baustellenabwässer müssen die Anforderungen der Gewässerschutzverordnung erfüllen: Grundsätzlich sind im ganzen Projektperimeter die Schutzmassnahmen für den Gewässerschutzbereich A u massgebend. "Im Löli" sind darüber hinaus die entsprechenden Vorschriften für die Grundwasserschutzzonen S2 und S3 einzuhalten. Grundwasserschutz "Im Löli" Ein Grundwassermonitoring in den beiden Grundwasserfassungen "Im Löli" und "Remeli" ist einzurichten. Bei einer Havarie im Zuströmbereich sind die Grundwasserpumpen abzustellen.

80 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 80 Umweltauswirkungen/Grundwasser und Untergrund Die durch das Trassee HVS 3/7 betroffenen Bohrungen und Messstellen werden in Absprache mit dem AUE und auf Kosten des Projekts HVS 3/7 versetzt (Abbildung 25-34) Bohrungen und Messstellen Fazit Betriebszustand Durch die vorgesehenen Massnahmen zum Schutz des Grundwassers in der Bauund Betriebsphase sind keine quantitativen oder qualitativen Beeinträchtigungen des Grundwassers zu erwarten. Gegenüber dem Ist-Zustand Z0 nehmen die versiegelten Strassen- und Belagsflächen um 1.8 ha zu, was weniger als 2% der Arealfläche von Salina Raurica entspricht, und damit das Abflussvolumen geringfügig zu. Die Strassenentwässerung der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 entspricht den Anforderungen des Gewässerschutzgesetzes (Kapitel 4.3). Auswirkungen auf Grundwasserfassung Die neue Hauptverkehrsstrasse 3/7 tangiert die Schutzzone S2 (engere Schutzzone gemäss Gewässerschutzverordnung), was eine Sonderbewilligung erfordert. Deshalb werden spezielle Sicherheitsmassnahmen getroffen, wie Leiteinrichtungen für abirrende Fahrzeuge und ausreichend hohe, dichte Randabschlüsse mit einer sicheren und vollständigen Ableitung des Strassenabwassers aus der gefährdeten Grundwasserschutzzone. Ausserdem wird dort ein Sicherheitsrohrsystem zur Ableitung des Strassenwassers im Boden verlegt. Die gemäss RRB vom 26. Juli 1990 vorgesehene Grundwasseranreicherung wird aufgehoben wird im Zuge der kantonalen Nutzungsplanung verlegt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Muldenrigolen entlang der HVS 3/7, das Versickerungsbecken Lohag und der Substratfilter Frenkendörferstrasse sind zu unterhalten und die Funktionstauglichkeit zu jeder Zeit zu gewährleisten. Allgemeiner Grundwasserschutz Versickerungsanlagen 10.6 Umweltbaubegleitung Für das Pflichtenheft der Umweltbaubegleitung wird auf Kapitel 4.11 verwiesen.

81 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 81 Umweltauswirkungen/Oberflächengewässer 11. Oberflächengewässer 11.1 Methodik Ziele Die Strassenabwässer sind gesetzeskonform zu behandeln, zu versickern oder in Vorfluter einzuleiten. Die Auswirkungen der neuen bzw. der rückzubauenden HVS 3/7 auf die Vorfluter Ergolz und Rhein sollen in Bau- und Betriebsphase minimiert werden. Strassenabwässer Ergolz und Rhein Vorgehen Im UVB sind folgende Massnahmen und Projektauswirkungen zu behandeln und umzusetzen: Folgende Strassenabwasserbehandlungsanlagen werden erstellt: Versickerungsbecken Lohag ohne Überlauf Absturzschacht und Substratfilter mit vorgeschaltetem Retentionsbecken Frenkendörferstrasse mit Überlaufleitung zur Ergolz Folgende Pumpwerke werden erstellt: Knoten Substratanlage Frenkendörfstrasse Versickerungsanlagen Pumpwerke Perimeter Der Perimeter umfasst die zu entwässernden Flächen im Bauprojekt verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7, die letztlich in einen Vorfluter entwässern Beurteilungsgrundlagen Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) vom 24. Januar 1991, Stand 1. Juni 2014, SR ) Gewässerschutzverordnung vom 28. Okt (GschV; Stand 1. Januar 2014; SR ) Bundesgesetz über die Fischerei (BGF) vom 21. Juni 1991, Stand am 1. Januar 2014; SR , SR Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) vom 1. März 2014, Stand 1. Oktober 2013, SR SIA Norm SN Entwässerung von Baustellen Kantonales Gesetz über den Gewässerschutz vom 5. Juni 2003 (GS ) Kantonale Gewässerschutzverordnung (kgschv) vom 13. Dezember 2005 (GS ) Voser, Rechtsanwälte: Gewässerraum für Fliessgewässer; LEXPRESS, Ausgabe 3/März 2013 Wegleitung des BWG zum Hochwasserschutz an Fliessgewässern, Bern 2001 Gewässerschutz auf der Baustelle, Amt für Umweltschutz und Energie, Januar 2006 NAWA Nationale Beobachtung Oberflächengewässerqualität, Konzept Fliessgewässer. Anhang A2: Messstellenblätter NAWA TREND. Bundesamt für Umwelt BAFU Bern, 2013

82 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 82 Umweltauswirkungen/Oberflächengewässer 11.2 Ist-Zustand Z0 Die Gemeinde Pratteln verfügt über ein Ausdolungs- und Renaturierungskonzept für Fliessgewässer auf ihrem Gemeindegebiet. Der Talbach vereinigt die natürlichen Gerinne, die von den Anhöhen des Adler im Süden von Pratteln herkommen, und fliesst parallel zur Salinenstrasse in grosser Tiefe zum Rhein. Im Siedlungsgebiet ist er auf einer Länge von mehr als 90% eingedolt. Nur das letzte Teilstück, nördlich der Kreuzung Salinen-/Rheinstrasse, verläuft wieder offen. Eine Ausdolung des Talbachs im Projektperimeter Salina Raurica steht seit der Arealüberbauung nicht mehr zur Diskussion. Die Ergolz ist Vorflut für die Einleitung des behandelten Strassenabwassers von der Teilstrecke "Im Löli". Der ökologische Zustand der Ergolz ist gut bis sehr gut (Kapitel 25.8). Im Perimeter Salina Raurica ist kein Oberflächengewässer vorhanden. Die Entwässerung der Salinenstrasse erfolgt via Talbach/eingedolte Gewässer in den Rhein, diejenige der Frenkendörferstrasse in die Ergolz. Die Entwässerung der bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 erfolgt über die Schulter und teilweise in den Rhein. Talbach Ergolz 11.3 Bauphase Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) ZBau Die Entwässerung von Baustellen wird in der SIA Norm SN Entwässerung von Baustellen behandelt. Diese Massnahmen können wie folgt konkretisiert werden. Bei den Grundwasserfassungen "Im Löli" und "Remeli" verläuft die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 am Rand der Schutzzone S2. Hier ist besondere Vorsicht geboten, da eine Verunreinigung an dieser Stelle bis zur Fassung definitionsgemäss nur 10 Tage beträgt. Entwässerung von Baustellen Strassen im Projektperimeter Grundwasserfassungen "Im Löli" und "Remeli"

83 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 83 Umweltauswirkungen/Oberflächengewässer Tabelle 11-1 Gewässerschutz auf der Baustelle Herkunft des Baustellenabwassers Behandlung Abgabe Wasser mit Baugrubenentwässe- Absetzbecken, Oberflächige hohem ph- rung, Wasch- und Ab- Stapelbecken, Versickerung oder Wert wasser von Beton oder Neutralisation Oberflächengewäs- Zementaufbereitung, ser nach Abspra- Bohr- und Fräsabwas- che mit der Ge- ser wässerschutzfach- Installations- oder Betonumschlagplatz, Reinigung der Arbeitsgeräte stelle. Schmutzabwasserkanalisation zur ARA. Schmutzab- Häusliches Schmutzab- Schmutzab- ARA wasser wasser aus Unterkunft, wasserkanali- Waschräumen, WC, sation Kantine, Büro Reinigungs- und Schlammfang, Waschwasser von Ser- Mineralölab- viceplätzen für Bauma- scheider mit schinen, Werkstätten Koaleszenz- usw. stufe oder weitergehende Abwasser- Vorbehandlungsanlage in Schmutzwas- serkanalisa- tion Nieder- Abstellplatz für Bauma- Schlammfang Oberflächige Versi- schlagswas- schinen mit versiegelter mit Mineralöl- ckerung oder ser Oberfläche abscheider Oberflächengewässer Abstellplatz für Bauma- Schlamm- Oberflächige Versi- schinen mit nicht ver- sammler ckerung siegelter Oberfläche Reinabwas- Sickerwasser, Wasser Absetzbecken, Versickerungsanla- ser aus Grundwasser- Schlamm- ge oder Oberflä- Absenkung, Berg-, sammler chengewässer Quell- und Hangwasser

84 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 84 Umweltauswirkungen/Oberflächengewässer Wassergefährdende Stoffe in Gebinden (Fässer, Kannen usw.) wie Treibstoff, Öl oder Bauchemikalien müssen in dichten, lagergutresistenten und überdachten Auffangwannen (Leckerkennung) aufgestellt werden. Wassergefährdende Stoffe Wassergefährdende Flüssigkeiten in Tanks dürfen nur in zugelassenen Tanks mit Auffangwannen mit dem gleichen Rückhaltevolumen gelagert werden. Auffangwannen und schalen müssen überdacht sein. Das Abfüllen und Auftanken hat auf einem dichten Platz oder über Tropfwannen zu erfolgen. Der Tankschlauch muss gesichert innerhalb der Auffangwanne angeordnet sein. Allenfalls verunreinigte Erdmaterialien und Flüssigkeiten müssen in dichten Auffangbehältern, Mulden oder behelfsmässig auf Kunststoff-Folien zwischengelagert werden. Sie sind vor Niederschlägen bzw. Auswaschung zu schützen. Für die vorschriftsmässige Entsorgung ist ein vom Abgeber ausgestellter Begleitschein notwendig. Baustellenabwasser umfasst alle auf der Baustelle anfallenden Abwasserarten. Das Merkblatt Bauen im Grundwasser konkretisiert die entsprechenden Massnahmen. Bei Baustellenabwässern gelten ebenfalls die Grundsätze: Vermeiden, vermindern, separat fassen, rezirkulieren, behandeln und ableiten. Baustellenabwasser Baustellenabwässer können Grund- und Oberflächengewässer verunreinigen, Lebewesen gefährden oder Kanalisationen beeinträchtigen. Für das Erstellen des Konzeptes zum Schutz des Grundwassers bei Baustellen sind die SIA- Empfehlung 431 Entwässerung von Baustellen (Schweizer Norm SN ), ergänzt durch Dimensionierungsvorgaben in der Schweizer Norm SN massgebend. Der Verbrauch an Frischwasser auf der Baustelle soll minimiert werden. Die Abwasserströme sind nach Möglichkeit vor der Vermischung mit anderen Abwässern zu fassen, zu behandeln und wieder zu verwenden. Nicht verschmutztes Abwasser ist vorzugsweise flächig versickern zu lassen. Erlauben die örtlichen Verhältnisse dies nicht, so ist die Einleitung in ein oberirdisches Gewässer möglich. Die Alarmierung der Polizei ist notwendig, wenn eine Gefährdung oder Schädigung von Menschen oder Umwelt (Wasser, Luft, Boden) durch Mineralölprodukte, Treibstoffe oder chemische Stoffe verursacht wird. Zur Bekämpfung von kleineren, trotz allen Vorsorgemassnahmen auftretenden Öl- und Treibstoffverlusten ist auf der Baustelle eine dem Lagergut entsprechende Menge Ölbinder bereitzustellen. Wasser möglichst mehrmals verwenden Alarmierung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) ZRückbau Beim Rückbau der bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 gelten grundsätzlich dieselben Massnahmen wie beim Neubau Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Massgebender Ausgangszustand Z10 An der Beurteilung des Ist-Zustands 2014 wird sich bis zum Jahr 2020 nichts Wesentliches ändern. Auch an der Flächenversiegelung des betrachteten Stras- Übergeordnetes Strassennetz bleibt unverändert

85 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 85 Umweltauswirkungen/Oberflächengewässer sennetzes (bestehende Hauptverkehrsstrasse 3/7, Salinenstrasse und Frenkendörferstrasse) ändert sich gegenüber dem Ist-Zustand Z0 nichts Betriebszustand Z11 Die Beurteilung, ob das Verkehrswegeabwasser verschmutzt ist, richtet sich nach dem Zielgewässer (Vorfluter). Für die Belastung des Verkehrswegabwassers sind nicht allein die Konzentrationswerte der Wasserinhaltsstoffe massgebend, vielmehr sind auch deren Frachten zu berücksichtigen. Das Strassenabwasser transportiert Treibstoffkomponenten, Kohlenwasserstoffe, Pneu- und Strassenabrieb sowie Streusalz mit sich. Verkehrswege im Sinn der Wegleitung Gewässerschutz bei Entwässerung von Verkehrswegen sind u.a. Strassen, Wege und befahrene Plätze. Verkehrswegabwasser ist Niederschlagswasser, das von diesen Verkehrswegen oberflächlich abfliesst. Bei Strassen wird Wasser, das aus der Entwässerung des Strassenkörpers (Planumsentwässerung) stammt, nicht als Verkehrswegeabwasser betrachtet, falls es nicht zusammen mit dem Meteorwasser der Strasse gesammelt und abgeleitet wird. Beurteilung der Verschmutzung Wegleitung Gewässerschutz bei der Entwässerung von Verkehrswegen Die Bewertung des Strassenabwassers beträgt auf der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 bei einem DTV von ca. 9'000 Mfz 9'000/1'000 = 9 BP. Der Anteil des Güterverkehrs betrage mehr als 8%, was zusätzlich 2 BP ergibt. Mit 11 BP ist die Belastung des Verkehrswegeabwassers "mittel". Die Vulnerabilität (Empfindlichkeit) des Grundwassers hängt vom Bodenaufbau ab. Die natürlich gelagerten Böden in der Flur "Im Löli" weisen eine Oberbodenmächtigkeit von mindestens 20 cm und eine Mächtigkeit des Unterbodens von über 30 cm auf, was mittleren Bodenverhältnisse entspricht. Die Bodenart auf der Niederterrassenschulter entspricht kiesigen Sande. Die Vulnerabilität des Grundwassers ist damit "mittel". Für die Beurteilung der Belastung von Einleitungen in die beiden oberirdischen Fliessgewässer, Ergolz und Rhein, ist das Q347 und der einzuleitende Abfluss der Strassenflächen massgebend. Das Q347 der Ergolz beträgt weniger als 0.1 m 3 /s, dasjenige des Rheins 533 m 3 /s. Der Abfluss Q E, der auf einem Teilstück von 500 m der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 (3'500 m 2 ) jährlich einmal erreicht oder überschritten wird, beträgt bei einem Abflusskoeffizienten ψ = 0.9 ca. 38 l/s. Bei einem Teilstück von 1'000 m wären es ca. 75 l/s. Das Verhältnis V = Q347/Q E im Vorfluter (ohne Retention) ist damit für die Ergolz kleiner als 0.1, für den Rhein grösser als 1. Die direkte Einleitung des Strassenabwassers in den Rhein ist zulässig. Bei der Ergolz braucht es vor der Einleitung eine Retention und eine Behandlung. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Versickerung sind folgende Kriterien massgebend. Der Strassenperimeter Salina Raurica liegt im Gewässerschutzbereich A u. Die Vulnerabilität des Grundwassers ist mittel. Ebenfalls mittel ist die Belastungsklasse des Verkehrswegeabwassers.

86 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 86 Umweltauswirkungen/Oberflächengewässer Die Zulässigkeit der Versickerung des Strassenabwassers der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 ist im Bereich von "zulässig mit Behandlung". Die Strassenabwasserbehandlungsanlage (SABA) muss dem aktuellen, technischen Stand der Strassenentwässerung entsprechen. Abbildung 11-1 Versickerungsmöglichkeiten ohne Behandlungsanlage, aus Wegleitung BAFU Versickerung ohne Behandlungsanlage Abbildung 11-2 Versickerungsmöglichkeiten mit Behandlungsanlage, aus Wegleitung BAFU Versickerungsmulde ohne Behandlungsanlage Retentionsfilterbecken als Behandlungsanlage

87 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 87 Umweltauswirkungen/Oberflächengewässer Mulden-Rigolen- System als Behandlungsanlage Horizontal durchflossene Sickerkörper als Behandlungsanlage Ausserhalb der Grundwasserschutzzone Im Löli sind seitlich zur verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 Entwässerungsmulden (Muldenrigolen) als Behandlungsanlage vorgesehen. Über Muldenrigolen wird die Hälfte der Neubaustrecke der HVS 3/7 entwässert. Nicht versickerbares Strassenabwasser fliesst zu den Versickerungsschächten am Ende einer Rigole, wo es versickern kann. Die Dimensionierung der Versickerungsrigolen, der Versickerungsschächte und des Versickerungsbeckens Lohag und dessen Versickerungsleistungen vermögen auch Starkregen zu bewältigen. Es braucht keine weitere Vorflut (Kapitel 4.3). Das Versickerungsbecken im Gebiet Lohag und die Ableitung des Strassenabwassers aus dem Gebiet der Grundwasserfassungen "Im Löli" und "Remeli" über einen Substratfilter in die Ergolz entsprechen dem Stand der Technik. Am Versickerungsbecken sind etwa 40% der Neubaustrecke angeschlossen. Muldenrigolen Verbesserung gegenüber dem Massgebenden Ausgangszustand Z10 Der Rückhalt im Abschnitt "Im Löli" erfolgt hauptsächlich im Sicherheitsrohrleitungssystem. Die Einleitung in die Ergolz besteht. Am Substratfilter sind etwa 10% der Neubaustrecke angeschlossen. Tabelle 11-2 Versiegelte Flächen Hauptverkehrsstrasse 3/7 Versiegelte [ha] Flächen Bestehende Hauptverkehrsstrasse 3/7 Neue Hauptverkehrsstrasse 3/7 Bilanz der Flächenversiegelung Massgebender Ausgang zustand Z10 Betriebszustand Z Bilanz Z11 - Z Die Flächenversiegelung der neuen und rückgebauten Hauptverkehrsstrasse 3/7 nimmt in der Summe der Zustände Z11 und Z10 um insgesamt 1.8 ha zu

88 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 88 Umweltauswirkungen/Oberflächengewässer (Tabelle 11-2). Dies entspricht weniger als 2% der Gesamtfläche von 70 ha von Salina Raurica. Die Speisung des Grundwassers durch Niederschläge bleibt damit mengenmässig praktisch unverändert. Eine besondere Gefahr für das Grundwasser besteht beim Auswechseln der mit der Zeit belasteten Bodenfilter im Versickerungsbecken Lohag. Der Bodenfilter ist gemäss TVA zu entsorgen Massgebender Ausgangszustand Z20 Im Massgebenden Ausgangszustand Z20 wird die Belastung des Strassenabwassers proportional zur Verkehrsentwicklung auf der bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 zunehmen. Entsprechend wird die Belastung des Rheins durch Oberflächenabschwemmungen von der Strasse zunehmen. Das Strassennetz im Perimeter Salina Raurica entspricht demjenigen im Ist- Zustand Z0. Salina Raurica wird jedoch vollständig fein erschlossen und überbaut sein Betriebszustand Z21 Das Strassennetz bleibt 10 Jahre nach der Inbetriebnahme der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 unverändert. An der Bilanz der versiegelten Flächen wird sich damit ebenfalls nichts ändern. Die Belastung der Ergolz und des Rheins wird insgesamt geringer sein als bis anhin, da das Strassenabwasser der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 weiter entfernt versickert bzw. nicht mehr unbehandelt eingeleitet wird Projektbeurteilung Fazit Bauphase Die Baustellen liegen im Gewässerschutzbereich A u, S3 und S2. Die Einleitung von Baustellenabwasser in bestehende Leitungen ist nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde und unter Beachtung der Einleitbedingungen gestattet. Die entsprechenden Schutzmassnahmen der Gewässer sind vorzukehren. Die Entwässerungsanlagen des Projekts HVS 3/7 werden normkonform gebaut Fazit Betriebszustand Durch die Massnahmen zum Schutz der Oberflächengewässer sind keine quantitativen oder qualitativen Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern zu erwarten. Die Entsorgung des Filtermaterials des Versickerungsbeckens Lohag und des Substratfilters beim Knoten Frenkendörferstrasse erfolgen gemäss TVA, sobald die Reinigungsleistung des Filtermaterials nicht mehr genügt. Der Talbach fliesst parallel zur Salinenstrasse in grosser Tiefe zum Rhein. Er leitet das Wasser der natürlichen Gerinne, die von den Anhöhen des Adler im Süden von Pratteln herkommen, zum Rhein. Im Siedlungsgebiet ist er auf einer Länge von mehr als 90% eingedolt. Nur das letzte Teilstück, nördlich der Kreuzung Salinen-/Rheinstrasse, verläuft wieder offen. Eine Ausdolung im Gebiet Salina Raurica kommt aus topografischen und ein Arealüberbauung nicht in Frage. Bodenfilter der Versickerungsanlagen Entwässerungsanlagen Allgemeine Schutzmassnahmen Oberflächengewässer

89 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 89 Umweltauswirkungen/Oberflächengewässer Die Ergolz ist Vorflut eines kleinen Strassenabschnitts "Im Löli", das über den Substratfilter beim Knoten Frenkendörferstrasse entwässert wird. 90% des Strassenabwassers der HVS 3/7 werden über Sickermulden und Sickerschächte entlang der HVS 3/7 und im mittleren Abschnitt über die humusierte Versickerungsmulde Lohag versickert. Nur 10% davon werden über den Substratfilter in die Ergolz geleitet. Auch dort besteht im Entwässerungssystem eine gewisse Retention, so dass Abflussspitzen gebrochen werden. Durch diese technischen Massnahmen wird die Gewässerbelastung gegenüber heute abnehmen. Mehrheitlich Versickerung Gewässerbelastung 11.6 Umweltbaubegleitung Für das Pflichtenheft der Umweltbaubegleitung wird auf Kapitel 4.11 verwiesen.

90 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 90 Umweltauswirkungen/Lufthygiene 12. Lufthygiene 12.1 Methodik Ziele Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie der Boden sollen vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen geschützt werden. Die Emissionen von Baustellen sind insbesondere durch Emissionsbegrenzungen bei den eingesetzten Maschinen und Geräten sowie durch geeignete Betriebsabläufe so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Dabei müssen Art, Grösse und Lage der Baustelle sowie die Dauer der Bauarbeiten berücksichtigt werden. LRV Art. 1 Ziffer 88, LRV: Dieselruss Perimeter Der Perimeter umfasst die neue und rückzubauende Hauptverkehrsstrasse 3/7 sowie alle Strassenzüge, die mit der Inbetriebnahme der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 und deren flankierenden Massnahmen eine Veränderung (Mehr-/Minderbelastung) der Verkehrsbelastung von mehr oder weniger als 10% im Vergleich zum Massgebenden Ausgangszustand Z10 erfahren. In diesem Perimeter werden alle Strassenabschnitte berücksichtigt, auch wenn sie eine geringere Veränderung aufweisen. Tabelle 12-1 Konkretisierung Perimeter Lufthygiene Perimeter Gebiet Strassen Perimeter 1 Salina Raurica Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) Interne Erschliessungen Salina Raurica Perimeter 2 Übrige Gebiete, nördlich Autobahn A2 Salinenstrasse Frenkendörferstrasse Sammelstrassen in Augst Hohenrainstrasse Kraftwerkstrasse Perimeter 3 Autobahn Autobahn A2 Konkretisierung Perimeter Vorgehen Die Luftschadstoffbelastungen während der Bauphase und im Betriebszustand werden ausgewiesen und anhand der einschlägigen Richtlinien (Luftreinhaltung auf Baustellen und bei Bautransporten) bzw. den mit den Immissionsgrenzwerten der LRV beurteilt. Grundlage für die Beurteilung der Luftschadstoff-Emissionen und Immissionen in den Betriebszuständen sind die Verkehrsdaten (DTV), die im separaten Verkehrsbericht dokumentiert sind. Das Bauprojekt mit den Bauabläufen, Bauvorgängen und Bautransporten ist Grundlage zur Beurteilung der Lufthygiene. Grenzwerte der LRV Verkehrsdaten Für die Betriebsphase werden Emissionsberechnungen für die Luftschadstoffe NO x (Stickstoffoxide), PM10 (Feinstaub mit Partikeln kleiner gleich 10 Mikrome-

91 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 91 Umweltauswirkungen/Lufthygiene ter, VOC (volatiler organischer Kohlenstoff), CO 2 (Kohlendioxid) und SO 2 (Schwefeldioxid) untersucht. Massgebend für die Beurteilung der Luftschadstoffe sind die Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalteverordnung. Kritisch sind Stickstoffdioxid (NO 2 ), PM10 (Feinstaub), Ozon (O 3 ), flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Kohlendioxid (CO 2 ). Eine Immissionsberechnung (Modellierung) für NO 2 wird entlang der Strassenzüge vorgenommen. Die Emissionsfaktoren des Strassenverkehrs für die zu untersuchenden Strassenabschnitte werden anhand von Verkehrssituationen ermittelt [BAFU, Januar 2010]. Für die Verkehrssituation stop+go sind auch Staustunden erforderlich. Bei den übrigen Situationen flüssiger oder dichter Verkehr genügt eine qualitative Beurteilung in Absprache zwischen Verkehrsingenieur und Umweltberichterstatter. Hinweis: Auf die Verwendung der Emissionsfaktoren HBEFA, Version 3.2/Juli 2014, wurde verzichtet, weil der UVB im Frühjahr 2014 begonnen wurde, die Umstellung unverhältnismässig wäre, die Differenzen zwischen HBEFA 3.1 und HBEFA 3.2 gering sind und in der Beurteilung (Vergleich ohne / mit) keine relevanten Veränderung zu erwarten sind. Untersuchte Luftschadstoffe und Aussagen Emissionsfaktoren HBEFA 3.1 HBEFA Beurteilungsgrundlagen Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985, Stand vom 15. Juli 2010 (LRV; SR ) ASTRA, PM10-Emissionen von Abriebpartikeln des Strassenverkehrs (APART), Forschungsauftrag ASTRA 2005/007 des Bundesamts für Strassen vom August 2009 BAFU, HBEFA (Handbuch der Emissionsfaktoren des Strassenverkehrs), Version 3.1/Januar 2010 Ingenieurgemeinschaft UCH : Emissionsfaktoren HBEFA2.1/HBEFA 3.1, 18. August 2011 BAFU, Umweltmaterialien Nr. 49 Luft: Schadstoffemissionen und Treibstoffverbrauch des Offroad-Sektors, Jahr 1996 BAFU Handbuch Offroad Datenbank 2000 BAFU, Richtlinie Luftreinhaltung auf Baustellen, Baurichtlinie Luft, 20. August 2009 BAFU, Vollzug Umwelt: Luftreinhaltung bei Bautransporten, 2001 Luftbelastung in der Nordwestschweiz ( Luftreinhalteplan 2010 der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. RR BS und RR BL. Version 2.2, Verordnung Emissionsbegrenzungen stationäre Anlagen, Stand 1. Januar 2013 (VO ESA; SGS ) Technische Anleitung VSBM/SBI: Abgaswartung und Kontrolle von Maschinen und Geräten auf Baustellen, Technische Anleitung zur Umsetzung der Luftreinhalteverordnung LRV (basierend auf der LRV-Änderung vom und auf der angepassten Baurichtlinie-Luft vom 1. Januar 2009

92 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 92 Umweltauswirkungen/Lufthygiene BAFU, Vollzug Umwelt: Filterliste (geprüfte und erprobte Partikelfilter- Systeme für die Nachrüstung von Dieselmotoren), Oktober Ist-Zustand Z0 Der aktuelle Luftreinhalteplan beider Basel vom 21. Dezember 2010 gibt einen Überblick über die Luftschadstoff-Situation und für die Prognosen der Schadstoffkonzentrationen in der Luft. Die Emissionen werden in den nächsten Jahren bei allen Schadstoffen weiter reduziert. Um die lufthygienischen Ziele zu erreichen müssen u.a.: die NO x -Emissionen um 20% reduziert und die PM10-Emissionen um 40%, die VOC-Emissionen um 10% gesenkt werden. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben zudem die Reduktion des CO 2 -Ausstosses und des Verbrauchs an fossilen Brennstoffen als Beitrag zum Klimaschutz zum Ziel. Salina Raurica gehört sowohl zum Standorttyp "Agglomerationsgemeinde" als auch "stark verkehrsbelastet". Gemäss Luftreinhalteplan werden heute an diesen Standorten die Jahresimmissionsgrenzwerte für Feinstaub (PM10), Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Ozon (O 3 ) überschritten. Die Emissionen von Stickoxid (NO x ) betragen in den Kantonen BS/BL im Jahr 2010 rund 3'900 Tonnen. Davon sind zwei Drittel (2'600 t/jahr) dem Kanton Basel-Landschaft zuzurechnen. Hauptquelle der NO x -Emissionen ist der Strassenverkehr mit einem Anteil von 56% an den gesamten Emissionen (Verkehr BL: ca. 1'500 t NO x /Jahr). Der Off-Road-Verkehr (z.b. Baumaschinen, Traktoren, Rheinschiffe) trägt 14% (ca. 350 t NO x /Jahr) bei. Die Emissionen von primären Feinstaubpartikeln (PM10) betragen in den Kantonen BS/BL im Jahr 2010 rund 700 t/jahr. Dem Kanton Basel-Landschaft sind zwei Drittel (ca. 470 t PM10/Jahr) anzurechnen. Der Strassenverkehr trägt 30% (141 t/jahr) und der Off-Road-Bereich 31% (146 t/jahr) dazu bei. Für die Gesundheit relevant ist der krebserregende Luftschadstoff Russ, der zur Hauptsache aus der Diesel- und Holzverbrennung stammt. Da Russ aus kleinen und leichten Partikeln besteht, fallen sie massenmässig kaum ins Gewicht und werden durch den LRV-Konzentrationsgrenzwert für PM10 schlecht erfasst. Für Russ gilt zusätzlich das Minimierungsgebot für krebserregende Stoffe. Die Russ- Emissionen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft betragen im Jahr Tonnen. Davon sind zwei Drittel (180 t/jahr) dem Kanton Basel- Landschaft zuzurechnen. Die Russ-Emissionen stammen zu 25% aus dem Strassenverkehr (ca. 45 t Russ/Jahr). Der Off-Road-Verkehr trägt 9% (ca. 16 t Russ/Jahr) bei. Benzindämpfe und unverbrannte Kohlenwasserstoffe aus Fahrzeugabgasen und Geräten tragen zu den VOC-Emissionen bei. Die VOC-Emissionen in den Kantonen BS/BL betrugen im Jahr '100 t. Der Anteil des Strassenverkehrs und Luftreinhalteplan BS/BL Prognose und Ziele gemäss Luftreinhalteplan Langzeitziele Luftbelastung Stickoxid-Emissionen Feinstaub-Emissionen Russ VOC-Emissionen

93 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 93 Umweltauswirkungen/Lufthygiene anderer mobiler Quellen beträgt 34% (1'700 t/jahr). Analog zu NO x wird angenommen, dass zwei Drittel davon (1'150 t/jahr) im Kanton BL emittiert werden. Die Verbrennung von fossilen Energieträgern (z.b. Heizöl, Benzin etc.) sind klimarelevant. Im Jahr 2010 wurden in den Kantonen BS/BL rund 2.4 Mio t CO 2 emittiert. Der Anteil BL beträgt zwei Drittel davon (1.6 Mio t/jahr). Der Strassenverkehr weist einen Anteil von 26% auf (0.42 Mio t CO 2 /Jahr). Die Immissionsgrenzwerte der LRV für Schwefeldioxid (SO 2 ) werden überall deutlich eingehalten. Aufgrund der LRV besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Ein Anstieg soll jedoch vermieden werden. Ozon (O 3 ) entsteht in der Luft aus Stickoxiden (NO x ) und flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und werden nicht direkt emittiert. In bewohnten Gebieten wird die maximale Stundenkonzentration gemäss LRV von 120 μg/m bis 300mal statt nur einmal pro Jahr überschritten. Eine Verbesserung kann nur erreicht werden, indem die Vorläuferstoffe reduziert werden. Die Jahresmittelwerte von Stickstoffdioxid (NO 2 ) liegen heute in stark verkehrsexponierten Gebieten wie entlang der A2 über 50 μg/m 3. In der Stadt Basel liegt der Wert im Bereich des Grenzwerts von 30 μg/m 3 und in der Agglomeration bei 25 μg/m 3. Auch Salina Raurica, abseits von belasteten Strassen, gehört dazu. Im Kanton BL sind 6 Prozent der Bevölkerung (rund 17'000 Personen) übermässigen Belastungen ausgesetzt. In der Stadt Basel und in der Agglomeration liegt der Jahresmittelwert des Feinstaubs (PM10) im Bereich des Grenzwerts von 20 μg/m 3. Auch Salina Raurica gehört dazu. An starkexponierten Standorten liegt der Jahresmittelwert um 25% höher. Im Kanton BL wohnen 54% der Bevölkerung (rund 150'000 Personen) in Gebieten mit Feinstaub-Belastungen im Bereich des Grenzwerts für den Jahresmittelwert. Der Tagesgrenzwert von 50 μg/m 3 wird vor allem bei Inversionslagen im Winter überschritten. Wichtig ist deshalb, dass die Luftbahnen offen bleiben oder verbessert werden (Abbildung 25-44). Kohlendioxid- Emissionen Schwefeldioxid- Emissionen Ozonbelastung NO 2-Belastung Feinstaub-Belastung 12.3 Bauphase Allgemeines Mit der "Reduzierung der Emissionen im Bereich des Baustellenverkehrs" gemäss Massnahmenplanung Luftreinhaltung BS/BL sollen die Bautransporte mit möglichst emissionsarmen Fahrzeugen ausgeführt und die Staubaufwirbelung generell reduziert werden. Damit soll primär die Gesundheit der Anwohner im Nahbereich von grösseren Baustellen geschützt werden. Gemäss LRV Art. 19 und Anhang 4 Ziffer 3 (Lufthygienische Anforderungen an Baumaschinen und deren Partikelfiltersysteme) sind für Baumaschinen über 18 kw Leistung Partikelfiltersysteme vorgeschrieben. Die Publikation Luftreinhaltung bei Transporten des BAFU definiert den Bautransportverkehr als Verkehr, der durch Fahrzeuge ausgelöst wird, die mit Strassenzulassung Schüttgüter (Aushub, Ausbruch, Abbruchmaterial, Sand, Kies, Beton) sowie verarbeitete Baustoffe wie Backsteine, Elemente, Baustahl, Luftreinhalteplan Massnahmenplan 2004 (V1-10) Partikelfilter Emissionsberechung der Bautransporte

94 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 94 Umweltauswirkungen/Lufthygiene Rohre usw. von oder zur Baustelle transportieren. Der Geltungsbereich ist festgelegt durch den Verkehr in beiden Richtungen auf dem öffentlichen Strassennetz. Der Verkehr auf der Baustelle selbst ist nicht Gegenstand der Betrachtung. Die totale Wegstrecke ist definiert als Strecke von und zur Baustelle (Hin- und Rückfahrt). Der Leerfahrtenanteil drückt den Anteil an der totalen Wegstrecke aus, d.h. der Leerfahrtenanteil kann maximal 50% betragen. Tabelle 12-2 Bautransportemissionen Bautransportemissionen: Emissionen [g] Bautransportemissionen = Materialmenge [m 3 ] / Kapazität [m 3 /LW] x totale Wegstrecke [km] x Emissionsfaktor [g/km LW] x (50% + Leerfahrtenanteil [%] / 100%) Die Emissionsfaktoren für Lastwagen werden dem Handbuch Emissionsfaktoren des Strassenverkehrs, Version 3.1./Januar 2010 entnommen. Dabei werden die folgenden Parameter verwendet: Das Bezugsjahr ist 2017, die Fahrzeugschicht SNF und die Verkehrssituationen Agglo/HVS/60/flüssig. Der Leerfahrtenanteil wird mit 50% angenommen, d.h. Hinweg mit/ohne Ladung, Rückweg ohne/mit Ladung. Die Emissionen der Baumaschinen werden auf der Grundlage des Mengengerüsts für die Bauphasen HVS 3/7 (Neubau) (Kapitel 7.3.1) und HVS 3/7 Rückbau (Kapitel 7.3.2) bestimmt. Die Emissionen werden mit dem Berechnungsmodul des BAFU "Baumaschinen als Luftschadstoffquelle" ermittelt (Tabelle 12-4, Tabelle 12-6). Emissionsfaktoren Lastwagen Emissionen Baumaschinen

95 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 95 Umweltauswirkungen/Lufthygiene Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) ZBau Tabelle 12-3 Emissionen Bautransporte HVS 3/7 (Neubau) Strassentransporte Materialtransporte nach extern Einheit [m 3 ;m 2 ;m',t] Kapazität Transporte [Einheit/LW] beladen Wegstrecke [km] E'faktor NOx [g/km] Emission NOx [kg] Spez. E. NOx [g/einheit] E'faktor Partikel [g/km] Emission Partikel [kg] Spez. E. Partikel [g/einheit] E'faktor CO2 [g/km] Emission CO2 [kg] Spez. E. CO2 [g/einheit] Oberboden 1' '086 1'093 Aushub 58' ' '562 1'093 Strassenkoffer 3' '486 1'093 Materialtransporte auf Zwischenlager Oberboden 10' Aushub 11' Leitplanken Total 6' '316 Tiefbau Materialtransporte von extern Baustelleninstallation, diverse Transporte 4' '732 1'530 Beton, diverse 5' '692 1'530 Schutz-/Lehrgerüste '530 Baustahl, Bewehrung '391 Schalung 6' Anker 2' Kies für Strassenkofferung 23' ' '813 1'093 Asphalt/Belag 9' '912 1'093 Schütt-/Hinterfüllmaterial 34' ' '233 1'093 Schroppen 1' '093 1'093 Randabschlüsse 3' Mergel '093 Spundbohlen, Steifen '186 Bohrpfähle '102 15'300 Stahlprofile Zäune Masten, Fundamente '438 15'300 Geländer Blendschutz Fahrzeugrückhaltesysteme 2' Leitmauern, New Jersey-Elemente 2' Kleintierdurchlässe '020 Leerrohre 21' ' Kandelaber, Fundamente '438 15'300 Verkehrsschilder '530 Signal-, Mastfundamente '650 Lärmschutzelemente Schächte '060 Entwässerungsleitungen 2' Materialtransporte von Zwischenlager Oberboden, Aushub von Zwischenlager 21' ' ' Leitschranken von Zwischenlager Total 8' '225 Abbruch Ausbauasphalt 4' '983 1'093 Beton '093 Verbundsteine Randabschlüsse 3' Entwässerungsrohre Schächte '060 Hecken 6' Einzelbäume '300 Wald 2' Kandelaber '300 Kabelrohrblock '530 Maschendrahtzäune Leitpfosten 1' Verkehrsschilder '530 Total '212 Total Strassentransporte Bauzeit 14' '753

96 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 96 Umweltauswirkungen/Lufthygiene Tabelle 12-4 Grunddaten und Emissionen Baumaschinen HVS 3/7 (Neubau) Baumaschine Baujahr Nennleistung [kw] Treibstoff Partikelfilter Betriebsstunden [h] Aktivitätsgrösse [m 3 ] Mittlerer Lastfaktor Spezifische Leistung Hydraulik-Bagger D ja ' Radlader D ja ' Grader D ja 1'620 81' Walze D ja ' Fertiger, Verdichter D ja 61 9' Aggregiert Total 3'726 HC- EFA [kg/h] 2015 CO- EFA [kg/h] 2015 NOx- EFA [kg/h] 2015 Verbrauch- EFA [kg/h] 2015 PM- EFA [kg/h] 2015 [m 3 /h] CO2- EFA [kg/h] 2015 Hydraulik-Bagger Radlader Grader Walze Fertiger, Verdichter Emissionen [kg] HC CO NOx Diesel PM CO2 Hydraulik-Bagger ' '633 Radlader ' '238 Grader ' '550 Walze ' '567 Fertiger, Verdichter Total ' '523

97 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 97 Umweltauswirkungen/Lufthygiene Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) ZRückbau Tabelle 12-5 Emissionen Bautransporte HVS 3/7 (Rückbau) Strassentransporte Einheit [m 3 ;m 2 ;m',t] Kapazität Transporte [Einheit/LW] beladen Wegstrecke [km] E'faktor NOx [g/km] Emission NOx [kg] Spez. E. NOx [g/einheit] E'faktor Partikel [g/km] Emission Partikel [kg] Spez. E. Partikel [g/einheit] E'faktor CO2 [g/km] Emission CO2 [kg] Spez. E. CO2 [g/einheit] Materialtransporte nach extern Aushub 2' '306 1'093 Strassenkoffer 3' '694 1'093 Materialtransporte auf Zwischenlager Oberboden 1' Aushub Total '134 Tiefbau Materialtransporte von extern Baustelleninstallation, diverse Transporte 1' '760 1'530 Beton, diverse '530 Schalung Kies für Strassenkofferung, Sickerkies 3' '180 1'093 Asphalt/Belag 2' '482 1'093 Schütt-/Hinterfüllmaterial '093 Schroppen '093 Randabschlüsse 1' Mergel '093 Zäune Sträucher Geländer Leerrohre 3' Kandelaber, Fundamente '650 Signal-, Mastfundamente '650 Schächte '060 Entwässerungsleitungen Materialtransporte von Zwischenlager Oberboden, Aushub von Zwischenlager 1' Leitschranken von Zwischenlager Total '252 Abbruch Ausbauasphalt 2' '302 1'093 Beton '093 Verbundsteine Randabschlüsse 2' Schächte '060 Maschendrahtzäune Verkehrsschilder '530 Total '872 Total Strassentransporte Bauzeit 1' '258

98 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 98 Umweltauswirkungen/Lufthygiene Tabelle 12-6 Grunddaten und Emissionen Baumaschinen HVS 3/7 (Rückbau) Baumaschine Baujahr Nennleistung [kw] Treibstoff Partikelfilter Betriebsstunden [h] Aktivitätsgrösse [m 3 ] Mittlerer Lastfaktor Spezifische Leistung Hydraulik-Bagger D ja ' Radlader D ja 84 12' Grader D ja 50 2' Walze D ja 13 2' Fertiger, Verdichter D ja 15 2' Aggregiert Total 263 HC- EFA [kg/h] 2015 CO- EFA [kg/h] 2015 NOx- EFA [kg/h] 2015 Verbrauch- EFA [kg/h] 2015 PM- EFA [kg/h] 2015 [m 3 /h] CO2- EFA [kg/h] 2015 Hydraulik-Bagger Radlader Grader Walze Fertiger, Verdichter Emissionen [kg] HC CO NOx Diesel PM CO2 Hydraulik-Bagger '642 Radlader '865 Grader Walze Fertiger, Verdichter Total ' '078

99 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 99 Umweltauswirkungen/Lufthygiene Zusammenfassende Beurteilung Bauphase Gemäss BAFU Richtlinie Luftreinhaltung bei Transporten erfüllt das Projekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) die Kriterien für grosse Baustellen, indem die Linienbaustelle länger als 500 m ist. Das Bauvorhaben ist damit für die Bautransport-Emissionen relevant. Für die Baustelle Hauptverkehrsstrasse 3/7 sind die verschärften Massnahmen massgebend. Die massgebenden lufthygienischen Kenngrössen für die Beurteilung der Bautransportemissionen sind: Lufthygienische Kenngrösse des BAFU Tabelle 12-7 Lufthygienische Kenngrössen für grosse Baustellen Baustellenkategorie Emissionen Emissionen Emissionen Emissionen Spez. NOx- Spez. Part.- Spez. CO 2- NOx- [g/m 3 ] [g/m 3 ] [g/m 3 ] [t] Partikel- Emissionen [t] CO 2- Emissionen [t] Strassen ' bau Bauschutt Recycling Die Angaben in Tabelle 12-7 basieren auf einem Volumen von 20'000 m 3 (Luftreinhaltung bei Bautransporten, S. 22) Daraus werden maximale Werte, Zielwerte und Mindestanforderungen für die spezifischen Emissionen u.a. von Linienbaustellen und Bauschutt- Recyclinganlagen abgeleitet: Anforderungen an Baustellen Tabelle 12-8 Maximale Werte, Zielwerte und Mindestanforderungen für spezifische Emissionen Emissionsquelle Spez. Emissionen Spez. Emissionen Spez. Emissionen NO x [g/m 3 ] Partikel [g/m 3 ] CO 2 [g/m 3 ] Max. Wert Zielwert Mindestanforderung Max. Wert Zielwert Linienbaustelle Minimierungsgebot Strassenbau Bauschuttrecyclinganlagen Die Angaben in Tabelle 12-8 gelten für Linien- und Flächenbaustellen (Luftreinhaltung bei Bautransporten, S. 24) Der Vergleich der lufthygienischen Kenngrössen zeigt, dass die spezifischen Emissionen nur bei den Stückguttransporten die Kenngrössen der Luftreinhaltung bei grossen Baustellen überschreitet (32 g NO x /m 3, statt max. 20 g NOx/m 3, resp. 7'650 g CO 2 /m 3 statt 2'500 g CO 2 /m 3 ). Die Zielwerte von 10 g NO x /m 3, resp. 1'200 g CO 2 /m 3 werden sonst zum grössten Teil eingehalten. Die ausgewiesenen Bau-Emissionen werden über die gesamte Bauzeit von 2.5 bis 3 Jahren mehr oder weniger gleichmässig anfallen. Vergleich der Hauptverkehrsstrasse 3/7 mit den Anforderungen Verteilung der Emissionen über die gesamte Bautätigkeit

100 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 100 Umweltauswirkungen/Lufthygiene Begrenzung der Luftschadstoffe auf der Baustelle Zur Begrenzung der Luftschadstoffe auf der Baustelle sind die folgenden Massnahmen zu prüfen und umzusetzen: Tabelle 12-9 Massnahmen für Baustelle HVS 3/7 (Richtlinie Luftreinhaltung auf Baustellen) Vorbereitung und Kontrolle Umfang der Bauarbeiten Kontakt zu Fachstelle Bauverfahren, Wahl der Geräte Praktische Umsetzung V1 V2 V3 V4 Massnahmen Feststellen der Art, Anzahl und Dauer von Bauarbeiten mit Emissionen im Rahmen eines Bauvorhabens. Kontakt mit der zuständigen Lufthygiene- Fachstelle zur Abklärung objektspezifischer Fragen und zur Interpretation der Baurichtlinie Luft. Umfassende Abklärungen bzgl. Einsatz geeigneter Maschinen und Geräte sowie der Planung entsprechender Bauweisen und verfahren. Massnahmen und Auflagen in objektbezogenen besonderen Bestimmungen für die Ausschreibungen konkret ausformulieren. Dadurch können praxisgerechte Unternehmerlösungen unter Konkurrenzverhältnissen erwirkt werden. Überwachung V5 Kriterien zur Überwachung und zu Korrekturen festlegen. Störereignisse V6 Massnahmenkonzept für unvorhergesehene, störende Ereignisse (wie z.b. Ausfälle von Entstaubungsgeräten, Brandfälle) erarbeiten. Vorbereitung und Kontrolle

101 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 101 Umweltauswirkungen/Lufthygiene Massnahmen Staubbindung M1 Staubbindung durch Feuchthalten des Materials z.b. mittels gesteuerter Wasserbedüsung. Materialaufbereitung und Umschlag Materialaufbereitung und Umschlag Zerkleinerungsmaschinen M2 Einsatz von Zerkleinerungsmaschinen, welche möglichst wenig Materialabrieb erzeugen, und welche das Aufgabegut durch Druck statt durch Aufprall zerkleinern. Feinzerkleinerung M3 Feinzerkleinerungsanlagen mit Entstaubungsanlagen bestücken: Bei Produkten>5mm eine Abscheidung und Entstaubung der Austrittsluft. Bei Produkten <5mm eine Kapselung der Anlagen, Stauberfassung und Staubabscheidung. Wenn Materialart, Korngrösse oder vorgesehene weitere Verarbeitung eine Befeuchtung der Materialien nicht zulassen oder die Emissionsminderung ungenügend ist, anderweitige Massnahmen treffen, welche eine gleichwertige Emissionsminderung zulassen. Materialumschlag M4 Umschlagverfahren mit geringen Abwurfhöhen, kleinen Austrittsgeschwindigkeiten und geschlossenen Auffangbehältern verwenden. Förderbänder M5 Zur Staubminderung sind Förderbänder im Freien auf dem Streckenbereich abzudecken. Alle Übergabestellen sind zu kapseln. Zutrimmarbeiten M6 Zutrimmarbeiten, d. h. das Zusammenschieben von Schüttgütern auf Umschlagplätzen, minimal halten, resp. Zutrimmplätze vor Wind schützen. Spritzbeton M7 Spritzbetonanwendungen sind in der Regel im Nassspritzverfahren mit alkalifreien Zusatzmitteln auszuführen. Ausnahmen sind mit der Vollzugsbehörde abzusprechen. Materiallager Massnahmen Abgabesilos M8 Die Füll- und Abzugsaggregate von Silos für staubhaltige oder feinkörnige Güter geeignet abkapseln und allfällige Verdrängungsluft entstauben. Materiallager Materialdepot M9 Lagerstätten mit Schüttgütern, wie Strassenaufbruch, Betonabbruch und Recyclingkiessande mit häufigem Materialumsatz, vor Windexponierung geeignet schützen. Z.B. durch ausreichende Befeuchtung, Schutzwände/- wälle oder Arbeitseinstellung bei ungünstigen Wetterlage. Materiallager M10 Lagerstätten für Schüttgüter mit seltenem Umsatz vor Windexponierung geeignet schützen mit Massnahmen, wie Abdecken mit Matten, Tüchern, Begrünen.

102 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 102 Umweltauswirkungen/Lufthygiene Verkehrsflächen auf Bauarealen Verkehrsflächen auf Bauarealen Auf unbefestigten Pisten Stäube z.b. mit Druckfass oder Wasserberieselungsanlage geeignet binden. Höchstgeschwindigkeit auf Baupisten M11 M12 Massnahmen Beschränken der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Baupisten auf beispielsweise 30 km/h. Verkehrsflächen auf Bauarealen Transportpisten M13 Transportpisten mit intensiver Nutzung mit einer geeigneten Befestigung, wie Belag oder Begrünung, versehen. Die Pisten regelmässig reinigen und Stäube binden, um Ablagerungen von Schüttmaterial auf der Piste zu vermeiden. Verkehrsflächen auf Bauarealen M14 Die Ausfahrten aus dem Baustellenbereich ins öffentliche Strassennetz mit wirkungsvollen Schmutzschleusen, wie Radwaschanlagen, versehen. Abbruch und Rückbau Abbruch und Rückbau M15 Massnahmen Abbruch-/Rückbauobjekte möglichst grossstückig mit geeigneter Staubbindung (z.b. Benetzung) zerlegen. Abbruch und Rückbau Rückbauten M16 Bei grossflächigen Rückbauarbeiten, Abbrüchen und Sprengungen von Grossobjekten, welche eine Abkapslung nicht ermöglichen, ist eine geeignete alternative Staubbindung, wie intensive Benetzung oder Wasservorhang, vorzusehen.

103 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 103 Umweltauswirkungen/Lufthygiene Belags- und Dichtungsarbeiten Teerhaltige Beläge T1 Massnahmen Keine thermische Aufarbeitung (z.b. hot-remix) von teerhaltigen Belägen / Materialien auf Baustellen. Belags- und Dichtungsarbeiten Bitumenwahl T2 Verwendung von Bitumen mit geringer Luftschadstoff-Emissionsrate (Rauchungsneigung). Bitumenemulsionen T3 Verwendung von Bitumenemulsionen statt Bitumenlösungen bei Belagsarbeiten. Ausnahmen sind vorgängig mit der Vollzugsbehörde abzusprechen. Bindemittelwahl T4 Reduktion der Verarbeitungstemperatur durch geeignete Bindemittelwahl. Gussasphalt T5 T6 Verwenden von Gussasphalten und Heissbitumen mit geringer Rauchungsneigung. Die Verarbeitungstemperaturen dürfen folgende Werte nicht überschreiten: - Gussasphalt maschineller Einbau: 220 C - Gussasphalt Handeinbau: 240 C - Heissbitumen: 190 C Einsatz von geschlossenen Heizkesseln mit Temperaturreglern T7 Einhausen der Sanierungs- und Einbaubereiche auf Brücken. Erfassen, Absaugen und Abscheiden der Aerosole nach dem Stand der Technik. Bitumenbahnen T8 Verwenden von Bitumenbahnen mit geringer Rauchungsneigung. Schweissverfahren T9 Schweissverfahren: Überhitzung der Bitumenbahnen vermeiden. Heissbitumen T10 Beim Verkleben der Dichtungsbahnen mit Heissbitumen gelten Massnahmen T5 T7 Schweissen T11 Schweissarbeitsplätze sind so einzurichten, dass der Schweissrauch erfasst, abgesaugt und abgeschieden werden kann (z. B. mit Punktabsaugung). Oberflächenbehandlung T12 Umweltverträgliche Produkte für die Oberflächenbehandlung (Grundierungen, Voranstriche, Isolieranstriche, Ausgleichsspachtel, Farbanstriche, Verputze, Haftbrücken, Primer usw.) sowie Klebstoffe und Fugendichtungen verwenden.

104 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 104 Umweltauswirkungen/Lufthygiene Maschinen und Geräte Massnahmen Arbeitsgeräte G1 Emissionsarme Arbeitsgeräte, wie solche mit Elektromotoren, einsetzen. Maschinen Wartung Abgaswartung Arbeitsgeräte 2-Takt- Benzinmotoren Treibstoffe Partikelfilter G2 G3 G4 G5 G6 G7 G8 Ausrüstung und regelmässige Wartung von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren nach Herstellerangaben. Für Maschinen und Geräte mit Verbrennungsmotoren 18 kw muss die regelmässige Wartung z.b. durch einen Wartungskleber dokumentiert werden. Alle Maschinen und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren 18 kw müssen - identifizierbar sein, - gemäss Anhang 2 periodisch kontrolliert werden und über ein entsprechendes Abgaswartungsdokument verfügen und - eine geeignete Abgasmarke tragen. Neue Arbeitsgeräte haben ab dem jeweiligen Datum der Inbetriebsetzung den Richtlinien 97/68 EG zu genügen. Arbeitsgeräte mit 2-Takt-Benzinmotoren und solche mit 4-Takt-Benzinmotoren ohne Katalysator sind mit Gerätebenzin nach SN zu betreiben. Für Maschinen und Geräte mit Dieselmotoren sind schwefelarme Treibstoffe (Schwefelgehalt <50ppm) zu verwenden. Maschinen und Geräte mit Dieselmotoren mit einer Leistung > 18 kw und deren Partikelfiltersysteme müssen unter Beachtung der Übergangsfristen die Anforderungen gemäss Art 19a und Anhang 4 Ziffer 3 LRV einhalten. Maschinen und Geräte Staubbekämpfung G9 Bei staubintensiven Arbeiten mit Maschinen und Geräten zur mechanischen Bearbeitung von Baustoffen (wie z.b. Trennscheiben, Schleifmaschinen), sind staubmindernde Massnahmen (wie z.b. Benetzen; Erfassen, Absaugen, Staubabscheiden) zu treffen. Ausschreibungen Massnahmen Ausschreibungen Konkrete Massnahmen Unternehmerlösung A1 A2 In den Besonderen Bestimmungen und im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung sind die Massnahmen der Baurichtlinie Luft konkret auszuformulieren. Unternehmerlösungen für emissionsreduzierende Massnahmen (Geräte, Arbeitsprozesse, Stoffe) verlangen (Ziel: Erhalt von praxisgerechten Massnahmen unter Konkurrenzbedingungen; diesbezüglich sind auch spezifische (gewichtete) Vergabekriterien seitens Bauherr festzulegen).

105 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 105 Umweltauswirkungen/Lufthygiene Bauausführung Massnahmen Bauausführung Ablaufplanung B1 Optimale Ablaufplanung. Rechtzeitige Bereitstellung der für die Arbeiten geeigneten Maschinen und Geräte. Der Unternehmer erstellt vor Baubeginn eine entsprechende Liste, die periodisch aktualisiert wird (vgl. Bsp. Richtlinie Luftreinhaltung auf Baustellen, Anhang 3). Überwachung des Vollzugs B2 Die Bauherrschaft oder eine von ihr beauftragte geeignete Stelle überwacht die korrekte Umsetzung der im Bewilligungsverfahren, Leistungsverzeichnis und Werksvertrag festgelegten emissionsbegrenzenden Massnahmen. Qualitätssicherung B3 Einbezug der emissionsbegrenzenden Massnahmen in ein projektbezogenes Qualitätsmanagementsystem (PQM), z.b. mit Kontrollkonzept / Kontrollplan und in Form von Audits. Weiterbildung B4 Schulung des Baupersonals über Entstehung, Ausbreitung, Wirkung und Minderung von Luftschadstoffen auf Baustellen mit dem Ziel, dass alle wissen, was in Ihrem Arbeitsfeld emissionsbegrenzend wirkt und wie sie nach eigenen Möglichkeiten ihren Beitrag zur Emissionsminderung leisten können. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten B5 Die Bauherrschaft oder eine von ihr beauftragte geeignete Stelle (Bauleitung, Umwelt-Baubegleitung) erstellt gemeinsam mit den Unternehmen ein Konzept für Zuständigkeit und Verantwortlichkeiten beinhaltend: Definition, Art und Häufigkeit der Kontakte mit den Luftreinhaltebehörden: a) im Normalbetrieb, b) bei Beschwerden, c) bei ausserordentlichen Fällen mit erhöhter Luftbelastung; Vorschlag/Entscheid zusätzlicher, ergänzender oder korrigierender Massnahmen; Zeitbedarf und Fristen bis zum Wirksamwerden der "Korrekturen"; Informations- und Kontaktstelle zur betroffenen Nachbarschaft: Die Informationsstelle orientiert die von Luftschadstoffemissionen Betroffenen rechtzeitig und umfassend, um Missverständnisse auszuräumen und eine Vertrauensbasis zu schaffen. Die Orientierung umfasst mindestens Angaben über: - - die totale Bauzeit, - emissionsreiche Bauarbeiten und deren voraussichtliche Dauer, - Vorgesehene Massnahmen zur Emissionsbegrenzung; Anlaufstellen für Reklamationen (Beschwerdetelefonnummer) und vertiefte Informationen.

106 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 106 Umweltauswirkungen/Lufthygiene 12.4 Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Massgebender Ausgangszustand Z10 Die Prognosen für die Luftschadstoff-Emissionen im Jahr 2020 stützen sich auf den Luftreinhalteplan BS/BL. Die Fahrzeuge werden dann mit Motoren EURO 6 ausgerüstet sein. Die massgebenden Emissionen fürs Jahr 2020 des Strassenverkehrs werden dem Luftreinhalteplan entnommen bzw. abgeleitet. Die NO x -Emissionen des Strassenverkehrs werden in BS/BL bis zum Jahr 2020 auf 1'200 t/jahr abnehmen. Die NO x -Emissionen werden im Kanton BL bis zum Jahr 2020 auf 840 t/jahr zurückgehen. Die Abnahme zwischen 2010 und 2020 beträgt 660 t/jahr (-44%). Die primären PM10-Emissionen nehmen im Kanton BL zwischen 2010 und 2020 um 16 t/jahr auf 125 t/jahr ab (-11%). Die VOC-Emissionen des Strassenverkehrs und anderer mobiler Quellen gehen im Kanton BL zwischen 2010 und 2020 um 350 auf 800 t/jahr zurück (-30%). Die CO 2 -Emissionen in BS/BL werden bis zum Jahr 2020 auf 2.2 Mio t/jahr zurückgehen. Der Anteil des Strassenverkehrs beträgt 26% (0.57 Mio t/jahr), wobei zwei Drittel davon im Kanton BL (0.38 Mio t/jahr) anfallen. Die Abnahme beim Strassenverkehr beträgt 0.04 Mio t/jahr (10%). In den in Kapitel definierten Perimetern ergeben sich die folgenden Emissionen: Luftreinhalteplan BS/BL NO x-emissionen PM10-Emissionen VOC-Emissionen CO 2-Emissionen Emissionen im Perimeter Salina Raurica Tabelle NO x -Emissionen des Strassenverkehrs Z0 und Z10 Vergleich NO x -Frachten Z0 Z10 Total Total (kg/tag) (kg/tag) HVS 3/ Salinenstrasse Frenkendörferstrasse Hauptstrasse Total NO x-emissionen Tabelle PM10-Emissionen des Strassenverkehrs Z0 und Z10 Vergleich PM10-Frachten Z0 Z10 Total Total (kg/tag) (kg/tag) HVS 3/ Salinenstrasse Frenkendörferstrasse Hauptstrasse Total PM10-Emissionen

107 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 107 Umweltauswirkungen/Lufthygiene Tabelle CO 2 -Emissionen des Strassenverkehrs Z0 und Z10 Vergleich CO 2 -Frachten Z0 Z10 Total Total (kg/tag) (kg/tag) HVS 3/7 5'278 5'060 Salinenstrasse 2'116 2'788 Frenkendörferstrasse 4'142 4'588 Hauptstrasse 2'254 2'068 Total 13'790 14'505 CO 2-Emissionen Tabelle VOC-Emissionen des Strassenverkehrs Z0 und Z10 VOC-Emissionen Vergleich VOC-Frachten Z0 Z10 Total Total (kg/tag) (kg/tag) HVS 3/ Salinenstrasse Frenkendörferstrasse Hauptstrasse Total Tabelle SO 2 -Emissionen des Strassenverkehrs Z0 und Z10 SO 2-Emissionen Vergleich SO 2 -Frachten Z0 Z10 Total Total (kg/tag) (kg/tag) HVS 3/ Salinenstrasse Frenkendörferstrasse Hauptstrasse Total Betriebszustand Z11 Die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 kommt zu einem grossen Teil innerhalb des lufthygienisch hoch belasteten Streifens der Autobahn A2 zu liegen. Die lufthygienischen Verhältnisse werden oberhalb der linksufrigen Rheinböschung durch den Rückbau der bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 zu einer Langsamverkehrsachse eindeutig verbessert. Konkret ergeben sich folgende Veränderungen zwischen dem Massgebenden Ausgangszustand Z10 und dem Betriebszustand Z11: Belastungsänderungen

108 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 108 Umweltauswirkungen/Lufthygiene Tabelle Veränderungen der NOx-Emissionen Z10 und Z11 Vergleich NO x -Frachten Z10 Z11 Total Total (kg/tag) (kg/tag) HVS 3/ Salinenstrasse Frenkendörferstrasse Hauptstrasse Total NO x-emissionen Δ (Z11-Z10) Δ (Z11-Z10) Total Total (kg/tag) (%) HVS 3/ % Salinenstrasse % Frenkendörferstrasse % Hauptstrasse % Total % Tabelle Veränderungen der PM10-Emissionen Z10 und Z11 Vergleich PM10-Frachten Z10 Z11 Total Total (kg/tag) (kg/tag) HVS 3/ Salinenstrasse Frenkendörferstrasse Hauptstrasse Total PM10-Emissionen Δ (Z11-Z10) Δ (Z11-Z10) Total Total (kg/tag) (%) HVS 3/ % Salinenstrasse % Frenkendörferstrasse % Hauptstrasse % Total % Tabelle Veränderungen der VOC-Emissionen Z10 und Z11 Vergleich VOC-Frachten Z10 Z11 Total Total (kg/tag) (kg/tag) HVS 3/ Salinenstrasse Frenkendörferstrasse Hauptstrasse Total VOC-Emissionen Δ (Z11-Z10) Δ (Z11-Z10) Total Total (kg/tag) (%) HVS 3/ % Salinenstrasse % Frenkendörferstrasse % Hauptstrasse % Total %

109 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 109 Umweltauswirkungen/Lufthygiene Tabelle Veränderungen der CO2-Emissionen Z10 und Z11 Vergleich CO 2 -Frachten Z10 Z11 Total Total (kg/tag) (kg/tag) HVS 3/7 5'060 5'135 Salinenstrasse 2'788 2'238 Frenkendörferstrasse 4'588 6'041 Hauptstrasse 2'068 1'944 Total 14'505 15'358 CO 2-Emissionen Δ (Z11-Z10) Δ (Z11-Z10) Total Total (kg/tag) (%) HVS 3/ % Salinenstrasse % Frenkendörferstrasse % Hauptstrasse % Total % Tabelle Veränderungen der SO2-Emissionen Z10 und Z11 Vergleich SO 2 -Frachten Z10 Z11 Total Total (kg/tag) (kg/tag) HVS 3/ Salinenstrasse Frenkendörferstrasse Hauptstrasse Total SO 2-Emissionen Δ (Z11-Z10) Δ (Z11-Z10) Total Total (kg/tag) (%) HVS 3/ % Salinenstrasse % Frenkendörferstrasse % Hauptstrasse % Total % Tabelle Veränderungen der NO 2 -Immissionen NO 2-Immissionen µg/m Häufigkeitsverteilung NO 2 -Immissionen in den 3 Perimetern HVS 3/7 Salina Raurica Autobahn A2/A3 Perimeter 1 Perimeter 2 Perimeter 3 Z0, 1m Z0, 9m Z10, 1m Z10, 9m Z11, 1m Z11, 9m In den Perimetern 1 und 2 liegen die NO 2 -Immissionen im Strassenbereich im Bereich des Jahresmittelwerts (arithmetischer Mittelwert) von 30 μg/m 3 oder knapp darunter. Entlang der Autobahn A2 wird der Grenzwert überschritten.

110 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 110 Umweltauswirkungen/Lufthygiene Die täglichen Staustunden auf der Salinenstrasse ändern sich nicht wesentlich und betragen weniger als 5 h. Auf der Autobahn A2 und ihren Anschlüssen betragen die Staustunden mit der bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 über 20 h, mit der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 über 40 h. Selbstverständlich ist diese Angabe nur eine theoretische Grösse, da jeder Strassenabschnitt mit Stau summiert wurde. Grundlage für die PM10-Emissionsfaktoren von Abriebspartikeln des Strassenverkehrs (APART) ist der Forschungsauftrag ASTRA 2005/007 des Bundesamts für Strassen (ASTRA) vom August Massgebend sind die massenrelevanten PM10-Verkehrsquellen Auspuffemissionen, verkehrsbedingter Belagsabrieb, Aufwirbelung von Strassenstaub und Bremsabrieb. Eine Untersuchung in Deutschland hat gezeigt, dass der Anteil des Reifenabriebs im PM10 weniger als 1% beträgt. Die früher angegebenen 10% sind zwar vorhanden, doch liegen sie als gröbere Partikelfraktionen als PM10 vor. Die Auspuffemissionen werden anhand der Emissionsfaktoren von HBEFA 3.1 und des Verkehrsaufkommens berechnet. Die Partikelemissionen aus direktem Abrieb von neuen, intakten Strassenbelägen spielen eine untergeordnete Rolle. Hingegen nimmt der Belagsabrieb mit zunehmender Schadhaftigkeit der Strassenbeläge zu und kann sogar bedeutend werden. Strassenstaub setzt sich aus allen drei Komponenten zusammen. Staustunden Abriebpartikel des Strassenverkehrs a) Strassenschlucht, innerorts Untersuchungen des ASTRA an der Zürich-Weststrasse haben gezeigt, dass der durchschnittliche PM10-Flottenemissionsfaktor bei einem Schwerverkehrsanteil von 10% durch die Auspuffemissionen (Anteil 41%), die Aufwirbelung von Strassenstaub durch Fahrzeuge (Anteil 38%) und vom Bremsabrieb (21%) bestimmt wird. Tabelle PM10-Emissionsfaktoren des Strassenverkehrs (städtische Strassenschlucht) PM10 (mg/km/fz) Zürich-Weststrasse Quelle Flotte Personen- / Lie- Schwere Motor- (SVA = ferwagen fahrzeuge 10%) Verkehrsbedingtes PM10 71 (100%) 24 ± ± 86 Auspuff (HBEFA 3.1) 29 (41%) 15 ± ± 67 Aufwirbelung von Strassenstaub 27 (38%) 1 ± ± 115 Bremsabrieb 15 (21%) 8 ± 4 81 ± 39 Die Emissionsfaktoren für schwere Motorfahrzeuge sind einerseits 10 bis 250mal grösser als diejenigen für leichte Motorfahrzeuge wie Personen- und Lieferwagen. Anderseits beträgt der Schwerverkehrsanteil am Gesamtverkehr 10%. Ausser bei der Aufwirbelung von Strassenstaub haben also leichte und schwere

111 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 111 Umweltauswirkungen/Lufthygiene Motorfahrzeuge (Flotte) denselben Anteil an den Emissionen. Die Unsicherheiten der Emissionsfaktoren sind gross. Die verkehrsbedingten PM10-Emissionen sind 2.5mal grösser als die in Kapitel angegebenen Auspuffemissionen. Durch Nass- und Trockenreinigung der Fahrbahnen können die PM10-Emissionen durch Aufwirbelung reduziert werden. Die Nassreinigung erfolgt mehrheitlich durch Regen, die Trockenreinigung mit Wischmaschinen, wobei aktives Wischen wirksamer als passives Abschwemmen ist. Dank der Reinigung können auch das Abschwemmen und der Eintrag von mineralischen und organischen Partikeln ins Strassenabwasser und über den Wasserweg in die Umwelt verringert werden. Der Strassenunterhalt ist also ein wesentlicher Faktor zur Eindämmung der verkehrsbedingten PM10-Emissionen. b) Autobahn in offenem Gelände, ausserorts Tabelle PM10-Emissionsfaktoren des Strassenverkehrs (Autobahn) PM10 (mg/km/fz) Reiden (LU) Quelle Flotte Personen- / Lie- Schwere Motor- (SVA = ferwagen fahrzeuge 15%) Verkehrsbedingtes PM10 86 (100%) 50 ± ± 72 Aufwirbelung von Strassenstaub 48 (56%) 28 ± ± 82 Auspuff (HBEFA 3.1) 35 (41%) 20 ± ± 38 Bremsabrieb 3 (3%) 2 ± 1 9 ± 7 Die Auspuffemissionen nehmen mit zunehmender Geschwindigkeit gegenüber denjenigen innerorts leicht zu. Der Anteil an den gesamten PM10-Emissionen Auspuff bleibt jedoch unverändert (41%). Auf Autobahnen ist der Bremsabrieb vernachlässigbar (3%). Dafür nehmen die Aufwirbelungen des Strassenstaubs als Folge der grösseren Turbulenzen zu, wobei vor allem der Beitrag der leichten Motorfahrzeuge ansteigt. Die verkehrsbedingten PM10-Emissionen sind wiederum 2.5mal grösser als die Auspuffemissionen. Die Unsicherheiten sind gross. c) Folgerungen für die Hauptverkehrsstrasse 3/7 Die direkten Abriebsquellen und die durch Fahrzeuge verursachte Aufwirbelung von Strassenstaub, d.h. die nicht-auspuffbedingten Emissionsquellen, tragen 60% zu den totalen verkehrsbedingten PM10-Emissionen bei. Damit haben die auspuffbedingten Emissionsquellen gemäss HBEFA 3.1 einen Anteil von 40% an den Gesamtemissionen von PM10. Die tatsächlichen PM10-Emissionen sind also zumindest im Bereich des Strassenraums - um den Faktor 2.5 höher als die angegebenen PM10-Emissionen aus Auspuffen (Kapitel ). Der Bremsabrieb hängt direkt von der elementaren Zusammensetzung der Bremsbeläge ab. Er ist bei flüssigem Verkehr praktisch vernachlässigbar. An beiden Messstandorten des ASTRA ist er für schwere Motorfahrzeuge 5 bis 10mal höher als für leichte Motorfahrzeuge. Je stärker der Verkehrsfluss gestört ist,

112 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 112 Umweltauswirkungen/Lufthygiene desto grösser ist der Anteil der Emissionen des Bremsabriebs an den gesamten PM10-Emissionen. In Stausituationen kann der Anteil bis zu 20% betragen. Die Aufwirbelung von Strassenstaub hängt hauptsächlich von der Verschmutzung der Strasse ab. Der Anteil an den gesamten PM10-Emissionen beträgt zwischen 40 und 50%. Innerorts werden die Turbulenzen und damit die Aufwirbelung des Strassenstaubs primär durch schwere Fahrzeuge verursacht. Der Einfluss der leichten Fahrzeuge ist eher klein. Er kann je nach Verkehrssituation (höhere Geschwindigkeiten) relevant sein. Der Emissionsfaktor ist sehr unsicher. Die Lage der Strasse hat einen wesentlichen Einfluss auf die Verdünnung der emittierten PM10-Partikel und damit auf die lokalen PM10-Konzentrationen, wobei der Einfluss vor allem von der Grösse (Gewicht) der Partikel abhängt. Die verkehrsbedingten PM10-Emissionen sind um den Faktor 2.5 grösser als die PM10-Emissionen aus dem Auspuff. Tabelle PM10-Emissionen inkl. Aufwirbelung Vergleich PM10-Frachten inkl. Aufwirbelung Z0 Z10 Z11 Z20 Z21 Total Total Total Total Total (kg/tag) (kg/tag) (kg/tag) (kg/tag) (kg/tag) HVS 3/ Salinenstrasse Frenkendörferstrasse Hauptstrasse Total Δ (Z10-Z0) Δ (Z11-Z10) Δ (Z11-Z10) Δ (Z20-Z0) Δ (Z21-Z20) Total Total Total Total Total (kg/tag) (kg/tag) (%) (kg/tag) (kg/tag) HVS 3/ % % Salinenstrasse % % Frenkendörferstrasse % % Hauptstrasse % % Total % % Die verkehrsbedingten PM10-Emissionen nehmen mit der Inbetriebnahme der Hauptverkehrsstrasse 3/7 im Jahr 2020 gegenüber dem massgebenden Ausgangszustand Z10 leicht um 7% zu. 10 Jahre später gibt es praktisch keinen Unterschied mehr Massgebender Ausgangszustand Z20 Vom Jahr 2020 bis zum Jahr 2030 werden die Emissionen durch den Strassenverkehr, sofern sich die Elektromobile nicht durchsetzen, nicht mehr zurückgehen wie zwischen 2010 und Durch die Verschärfung der Abgasvorschriften werden die NO x - und VOC-Emissionen weiter abnehmen. Das Potenzial bei den CO 2 -Emissionen hängt vom spezifischen Treibstoffverbrauch der Fahrzeuge zusammen. Die PM10-Emissionen korrespondieren mit der Anzahl dieselbetriebener Motorfahrzeuge und deren Ausrüstung mit Partikelfilter. Prognose Luftschadstoffe

113 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 113 Umweltauswirkungen/Lufthygiene Betriebszustand Z21 Tabelle Veränderungen der NO x -Emissionen Z20 und Z21 Vergleich NO x -Frachten Z20 Z21 Total Total (kg/tag) (kg/tag) HVS 3/ Salinenstrasse Frenkendörferstrasse Hauptstrasse Total NO x-emissionen Δ (Z20-Z0) Δ (Z21-Z20) Total Total (kg/tag) (kg/tag) HVS 3/ % Salinenstrasse % Frenkendörferstrasse % Hauptstrasse % Total % Tabelle Veränderungen der PM10-Emissionen Z20 und Z21 Vergleich PM10-Frachten Z20 Z21 Total Total (kg/tag) (kg/tag) HVS 3/ Salinenstrasse Frenkendörferstrasse Hauptstrasse Total PM10-Emissionen Δ (Z20-Z0) Δ (Z21-Z20) Total Total (kg/tag) (kg/tag) HVS 3/ % Salinenstrasse % Frenkendörferstrasse % Hauptstrasse % Total % Tabelle Veränderungen der VOC-Emissionen Z20 und Z21 Vergleich VOC-Frachten Z20 Z21 Total Total (kg/tag) (kg/tag) HVS 3/ Salinenstrasse Frenkendörferstrasse Hauptstrasse Total VOC-Emissionen Δ (Z20-Z0) Δ (Z21-Z20) Total Total (kg/tag) (kg/tag) HVS 3/ % Salinenstrasse % Frenkendörferstrasse % Hauptstrasse % Total %

114 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 114 Umweltauswirkungen/Lufthygiene Tabelle Veränderungen der CO 2 -Emissionen Z20 und Z21 Vergleich CO 2 -Frachten Z20 Z21 Total Total (kg/tag) (kg/tag) HVS 3/7 5'666 4'865 Salinenstrasse 2'885 2'411 Frenkendörferstrasse 4'387 5'744 Hauptstrasse 1'830 1'812 Total 14'768 14'833 CO 2-Emissionen Δ (Z20-Z0) Δ (Z21-Z20) Total Total (kg/tag) (kg/tag) HVS 3/ % Salinenstrasse % Frenkendörferstrasse 245 1' % Hauptstrasse % Total % Tabelle Veränderungen der SO 2 -Emissionen Z20 und Z21 Vergleich SO 2 -Frachten Z20 Z21 Total Total (kg/tag) (kg/tag) HVS 3/ Salinenstrasse Frenkendörferstrasse Hauptstrasse Total SO 2-Emissionen Δ (Z20-Z0) Δ (Z21-Z20) Total Total (kg/tag) (kg/tag) HVS 3/ % Salinenstrasse % Frenkendörferstrasse % Hauptstrasse % Total % Das Verkehrsnetz nördlich der Autobahn A2 ist bereits mit der Inbetriebnahme der Rheinstrasse 2020 stark ausgelastet. Bei gleich bleibendem Fahrzeugpark wie 2020 ergeben sich nur noch leichte Zunahmen der Luftschadstoff- Emissionen. Dank der Weiterentwicklung der Fahrzeugmotoren werden die Emissionen damit insgesamt nicht weiter zunehmen.

115 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 115 Umweltauswirkungen/Lufthygiene 12.5 Projektbeurteilung Fazit Bauphase Die massgebenden Massnahmen der Baurichtlinie Luft der Massnahmenstufe B fliessen in die Submission und das Pflichtenheft für die UBB ein. Die spezifischen Emissionen durch Bautransporte bewegen sich im Rahmen von üblichen Strassenbaustellen. Die Emissionen während der Bauphase setzen sich aus den Baumaschinen und dem Lastwagenverkehr zu den Baustellen zusammen. Die gesamten Emissionen Massnahmen Emissionen betragen 206 kg NO x, 2.5 kg PM10, 60'000 kg CO 2, 22 kg VOC und EBS kg SO 2 (Kapitel ) Fazit Betriebszustand Die Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalteverordnung werden im Bereich der Autobahn durch die aktuellen Luftbelastungen für Feinstaub und Stickstoffdioxid bereits heute überschritten. Da die neue Hauptverkehrsstrasse 3/7 zu einem grossen Teil innerhalb dieser lufthygienisch hoch belasteten Streifen zu liegen kommt, erfahren heute weniger belastete Flächen abseits davon keine wesentliche Änderung. Durch die neue Hauptverkehrsstrasse 3/7 erfolgt allerdings generell eine Verlagerung der Emissionen und Immissionen von der Salinenstrasse mit Gewerbebauten hin zur Frenkendörferstrasse mit Wohnbauten. Die Lagen oberhalb der linksufrigen Rheinböschung, die aufgrund der natürlichen Lüftung schon heute bevorzugt sind, werden durch den Rückbau der bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 zu einer Langsamverkehrsachse weiter verbessert. Abbildung % Vergleich NO x -Emissionen Veränderung der NO x -Frachten als Folge der neuen Rheinstrasse Bündelung der Luftbelastungen Weitere Entlastung am Rhein NO x-emissionen 30% 20% 10% Δ (Z21-Z20) 0% HVS 3/7 Salinenstrasse Frenkendörferstrasse Hauptstrasse Total -10% -20% -30% -40%

116 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 116 Umweltauswirkungen/Lufthygiene Abbildung % Vergleich PM10-Emissionen Veränderung der PM10-Frachten als Folge der neuen Rheinstrasse PM10-Emissionen 20% 10% Δ (Z21-Z20) 0% HVS 3/7 Salinenstrasse Frenkendörferstrasse Hauptstrasse Total -10% -20% -30% Abbildung % Vergleich VOC-Emissionen Veränderung der VOC-Frachten als Folge der neuen Rheinstrasse VOC-Emissionen 25% 20% 15% 10% Δ (Z21-Z20) 5% 0% HVS 3/7 Salinenstrasse Frenkendörferstrasse Hauptstrasse Total -5% -10% -15% -20%

117 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 117 Umweltauswirkungen/Lufthygiene Abbildung % Vergleich CO 2 -Emissionen Veränderung der CO 2 -Frachten als Folge der neuen Rheinstrasse CO 2-Emissionen 25% 20% 15% 10% Δ (Z21-Z20) 5% 0% HVS 3/7 Salinenstrasse Frenkendörferstrasse Hauptstrasse Total -5% -10% -15% -20% Abbildung % Vergleich SO2-Emissionen Veränderung der SO 2 -Frachten als Folge der neuen Rheinstrasse SO 2-Emissionen 25% 20% 15% 10% Δ (Z21-Z20) 5% 0% HVS 3/7 Salinenstrasse Frenkendörferstrasse Hauptstrasse Total -5% -10% -15% -20%

118 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 118 Umweltauswirkungen/Lufthygiene Abbildung Häufigkeitsverteilung der NO 2 -Immissionen Häufigkeitsverteilung NO 2 -Immissionen 1 Meter von Strassenmitte, NO 2-Immissionen Anzahl Strassenzüge Z0, 1m Z10, 1m Z11, 1m 0 25 bis < bis < bis < µg/m 3 Häufigkeitsverteilung NO 2 -Immissionen 9 Meter von Strassenmitte Anzahl Strassenzüge Z0, 9m Z10, 9m Z11, 9m 0 25 bis < bis < bis < µg/m 3 µg/m Häufigkeitsverteilung NO 2 -Immissionen in den 3 Perimetern HVS 3/7 Salina Raurica Autobahn A2/A3 Perimeter 1 Perimeter 2 Perimeter 3 Z0, 1m Z0, 9m Z10, 1m Z10, 9m Z11, 1m Z11, 9m 12.6 Umweltbaubegleitung Für das Pflichtenheft der Umweltbaubegleitung wird auf Kapitel 4.11 verwiesen.

119 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 119 Umweltauswirkungen/Klima 13. Klima 13.1 Methodik Ziele Beurteilt werden die Einflüsse der Hauptverkehrsstrasse 3/7 auf das Makro- und Mikroklima aufgrund des Luftaustauschs, der Bodenerwärmung und der Verdunstung. Die Klimafunktionskarte des Kantons Basel-Landschaft enthält die drei Aspekte Durchlüftung, Lufthygiene und Thermische Situation und die entsprechenden Massnahmen, die in einzelnen Gebieten und Zonen zu treffen sind Perimeter Das Klima muss klein-, aber auch weiträumiger betrachtet werden als die anderen Umweltbereiche. Beim Makroklima geht es einerseits um die grossräumige Luftzirkulation im Ergolz- und im Rheintal, anderseits um die kleinräumige Flächenbilanz der versiegelten Flächen im Strassenperimeter, der massgebend für die Wärmeabstrahlung sind Vorgehen Beim Klima werden nur die zwei Zustände Z10 und Z11 miteinander verglichen, wobei vorausgesetzt wird, dass der Massgebende Ausgangszustand Z10 mit dem Ist-Zustand Z0 identisch ist. Das Hauptaugenmerk wird dabei auf die Beeinträchtigung der Luftzirkulation und die südexponierten Vegetationsstandorte gelegt Beurteilungsgrundlagen Klimafunktionskarten ( Ist-Zustand Z0 Am Projektstandort geht es gemäss Klimafunktionskarte vor allem um die Sicherung des Frischlufttransports und die Verbesserung der Luftleitbahnen von Pratteln zur Rheinebene. Klimafunktionskarte 13.3 Bauphase Die Bauphase ist für das Klima nicht relevant Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Das Strassenprojekt hat auf die Erhaltung der Luftleitbahn und auf den Frischlufttransport in der Rheinebene, im Gegensatz zu den künftigen Baukuben im Perimeter von Salina Raurica, keine negativen Auswirkungen. Die Bilanz der versiegelten Strassen- und Belagsflächen nimmt um 1.8 ha zu (+2% der Gesamtfläche von 70 ha von Salina Raurica) (Tabelle 5-2). Makroklima Die interne Erschliessung und der Überbauungsgrad im Perimeter von Salina Raurica hat einen wesentlich grösseren Anteil am Versiegelungsgrad. Die Hochbauten von Salina Raurica sind um ein Vielfaches höher als die Schüttungen der neuen Hauptverkehrsstrasse 3/7, die praktisch à Niveau verläuft.

120 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 120 Umweltauswirkungen/Klima Die Änderung des Mikroklimas hängt massgeblich von den südexponierten oder unter Kaltluftseeeinflüssen stehenden Flächen ab. Beide Einflüsse werden durch das Strassenprojekt, also durch den Verlauf der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7, bestimmt. Kaltluftmulden entstehen, wenn die Luftzirkulation lokal durch Dämme gestört oder unterbrochen wird. Die mittlerweile durch ein Projekt von dritter Seite abgetragenen, südexponierten Böschungsflächen zwischen der Autobahn A2 und der Arealüberbauung im westlichen Teil von Salina Raurica liegen nicht im engeren Projektperimeter der neuen HVS 3/7. Mikroklima 13.5 Projektbeurteilung Der Projektstandort liegt in einer relevanten Zone der Klimafunktionskarte des Kantons Basel-Landschaft. Das Strassenprojekt hat auf die Erhaltung der Luftleitbahn und auf den Frischlufttransport und auf die lokalen Klimaverhältnisse am Standort in der Rheinebene, im Gegensatz zu den künftigen Baukuben von Salina-Raurica, keine wesentlichen Einflüsse.

121 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 121 Umweltauswirkungen/Licht 14. Licht 14.1 Methodik Ziele Das Bundesamt für Umwelt hat eine Leitlinie zur Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen in Aussenräumen herausgegeben. Unerwünschte Lichtemissionen führen zu einer Lichtverschmutzung des natürlichen Lebensraumes. NIS-Verordnung gilt nicht für Licht Perimeter Die Betrachtung muss klein-, aber auch weiträumig betrachtet werden. Der Perimeter für die Lichtemissionen umfasst die bestehende und verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/ Vorgehen Bei der Planung von Leuchten sind grundsätzlich folgende Punkte zu klären und zu beurteilen: Wo und wozu ist eine Beleuchtung notwendig, dient sie der Verkehrssicherheit und der optischen Linienführung der Strasse bzw. der Wahrnehmbarkeit von Personen auf Fussgänger- bzw. Radstreifen oder als Seh-Unterstützung bei Kreisel? Wird die Umwelt durch die gewählten Leuchten von unerwünschten Lichtemissionen abgeschirmt? Erfüllen die Standorte der Leuchten und die Richtung ihrer Lichtstrahlen den ihnen zugedachten Zweck, d.h. wird das beleuchtet, was beleuchtet sein muss, und wird es angemessen beleuchtet? Entsprechen die Beleuchtungsstärke und das Spektrum des Lichts den Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit einer Strassenbeleuchtung und dem Stand der Technik? Werden alle Möglichkeiten zur Begrenzung des Energieverbrauchs gemäss Normen für öffentliche Beleuchtungen ausgeschöpft, um den elektrischen Energieverbrauch für einen Quadratmeter beleuchtete Fahrbahnfläche zu minimieren? Beurteilungsgrundlagen SIA 491: Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum. April BUWAL: Empfehlung zur Vermeidung von Lichtemissionen, Bern 16. Oktober 2008 René L. Kobler: Die Lichtverschmutzung in der Schweiz. Mögliche Auswirkungen und praktische Lösungsansätze. (NDS-U Diplomarbeit 2002) Schweizerische Lichtgesellschaft (SLG): Strassenbeleuchtung LED und Energieeffizienz. Empfehlungen für Gemeindebehörden. Oktober Es gelten die Planungsgrundsätze gemäss "Beleuchtungsreglement für Kantonsstrassen" des TBA

122 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 122 Umweltauswirkungen/Licht 14.2 Ist-Zustand Z0 Unerwünschte Lichtemissionen führen zu einer Lichtverschmutzung des natürlichen Lebensraumes. Die Grundbelastung der Gegend von Salina Raurica ist durch die Verkehrsachsen und den Güterbahnhof Muttenz bereits heute gross. Licht 14.3 Bauphase Die Bauphase ist nicht relevant Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Massgebender Ausgangszustand Z10 Der Massgebende Ausgangszustand Z10 entspricht dem Ist-Zustand Z Betriebszustand Z11 Die freie Strecke der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 ist nicht beleuchtet. Nur bei den Knoten Zurlinden und Lohag ist eine Beleuchtung vorgesehen. Der Fuss- und Radweg der zurückzubauenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 wird durchgehend beleuchtet. Beleuchtung Massgebender Ausgangszustand Z20 Der Massgebende Ausgangszustand Z20 entspricht demjenigen von Z Betriebszustand Z21 Vom Betriebszustand Z11 zum Zustand Z21 gibt es keine Veränderungen Projektbeurteilung Die freie Strecke der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 ist nicht beleuchtet. Nur bei den Knoten Zurlinden und Lohag ist eine Beleuchtung vorgesehen. Der Fuss- und Radweg der zurückzubauenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 wird durchgehend beleuchtet. Die Knoten werden als Kreisel ohne Lichtsignalanlage ausgebildet. Der zusätzliche Energiebedarf hält sich im Rahmen von anderen Strassenprojekten. Die aus Sicherheitsgründen notwendigen Stellen der HVS 3/7 sind beleuchtet. Beleuchtung Keine LSA-Anlagen Energiebedarf Sicherheit

123 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 123 Umweltauswirkungen/Nichtionisierende Strahlung 15. Nichtionisierende Strahlung (NIS) 15.1 Methodik Ziele Der Schutz vor nichtionisierender Strahlung ist auf Bundesebene in der NIS- Verordnung geregelt. Diese ist nur für Emissionen von elektrischen oder magnetischen Feldern im Frequenzbereich von 0 bis Hz anwendbar, und nicht für das sichtbare Licht (3, bis 7, Hz). NIS-Verordnung gilt nicht für Licht Perimeter Die Betrachtung wird klein-, aber auch weiträumig betrachtet Ist-Zustand Z0 Es werden keine relevanten, nichtionisierenden Strahlungen (z.b. Funk, Signalsteuerung) durch die Strassenanlage emittiert. Funk, Signalsteuerung 15.3 Bauphase Die Bauphase ist nicht relevant Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Massgebender Ausgangszustand Z10 Der Massgebende Ausgangszustand Z10 entspricht dem Ist-Zustand Z Betriebszustand Z11 Vom Betriebszustand Z10 zum Zustand Z11 gibt es keine wesentlichen Änderungen Massgebender Ausgangszustand Z20 Der Massgebende Ausgangszustand Z20 entspricht demjenigen von Z Betriebszustand Z21 Vom Betriebszustand Z11 zum Zustand Z21 gibt es keine Veränderungen Projektbeurteilung Die Umweltbereich ist für das Projekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 nicht relevant.

124 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 124 Umweltauswirkungen/Boden, Landwirtschaft und Aushub 16. Boden, Landwirtschaft und Aushub 16.1 Methodik Ziele Mit dem Entscheid des Landrats zu Salina Raurica liegt der Perimeter Salina Raurica im Baugebiet, deren Flächen landwirtschaftlich genutzt werden. Die Bodenbelastungen von durch das Strassenprojekt HVS 3/7 beanspruchten Flächen entlang der Autobahn A2, an den stark befahrenen Kantonsstrassen, von Familiengärten an der Frenkendörferstrasse und an den Standorten der Salzbohrtürme und Solepumphäuser Im Löli sind bei der Bodenverlagerung zu beachten. Die schonende Behandlung des Bodens beim Aushub, Errichten und Betreiben von Zwischenlagern und Installationsflächen sind massgebende Themen im Umweltverträglichkeitsbericht wie auch im Pflichtenheft für die bodenkundliche Baubegleitung. Landwirtschaftlich genutzte Bauzone Bodenbelastungen Bodenschonung Perimeter Der Perimeter umfasst das Trassee Hauptverkehrsstrasse 3/7 sowie die temporär beanspruchten Installations- und Zwischenlagerflächen Vorgehen Der Umweltbereich Boden ist in quantitativer und qualitativer Hinsicht relevant für das Projekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau), indem der Strassenbau bisher im Siedlungsgebiet genutzte Landwirtschaftsflächen beansprucht. Zu beachten ist, dass der Boden im engeren Projektperimeter durch frühere Tätigkeiten bereits vorbelastet ist. Der humose Boden im Trassee der neuen Hauptverkehrsstrasse 3/7 ist nur geringmächtig. Im Perimeter ist kein hochwertiger, humoser Boden vorhanden. Eine Differenzierung nach Bodenhorizonten ist aufgrund der starken Umlagerungen und Vermischung der Schichten nicht angezeigt. Im vorliegenden UVB wird deshalb ausser "Im Löli" und bei den Familiengärten nicht zwischen Oberboden (A-Horizont), Unterboden (B-Horizont) unterschieden. Stattdessen wird nur der Begriff humoser Boden verwendet. Aushub kann das Muttergestein (C-Horizont) oder den gesamten Bodenaushub betreffen. Oberste Bodenschichten Beurteilungsgrundlagen Verordnung über Belastungen des Bodens vom 1. Juli 1998 (VBBo; Stand 1. Juni 2012; SR ) BAFU-Richtlinie Verwertung von ausgehobenem Boden (Wegleitung Bodenaushub), Vollzug Umwelt, Dezember 2001 BAFU 2004, Leitfaden Umwelt Nr. 10: Bodenschutz beim Bauen, 22. Dezember 2006 BAFU Merkblatt Vollzug Umwelt: Archäologie und Bodenschutz, 2004 Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-, Abraum- und Aushubmaterial (Aushubrichtlinie) des Bundes vom 17. Juli 2007

125 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 125 Umweltauswirkungen/Boden, Landwirtschaft und Aushub FSK-Rekultivierungsrichtlinie (Richtlinie für den fachgerechten Umgang mit Böden), 2001 VSS-Normen Nr a, und Technische Verordnung über Abfälle (TVA) vom 10. Dezember 1990, Stand 1. Juli 2011 BAFU, Leitfaden Umwelt: Bodenschutz beim Bauen, 22. Dezember 2006 Bundesamt für Energiewirtschaft: Richtlinien zum Schutz des Bodens beim Bau unterirdisch verlegter Rohrleitungen, 1. Januar 1997 Direktion der öffentlichen Bauten, Direktion der Volkswirtschaft, Kanton Zürich: Richtlinien für die Durchführung von Rekultivierungen Amt für Landschaft und Natur, Fachstelle Bodenschutz: Rekultivierung von Böden. Erläuterungen zu den Richtlinien für Bodenrekultivierungen, Amt für Umweltschutz und Energie, Kanton BL, Fachstelle Bodenschutz: Faktenblatt Familiengärten, 2010 Bau- und Umweltschutzdirektion, Sicherheitsinspektorat BL: "Der richtige Umgang mit exotischen Problempflanzen", Merkblatt, Mai 2010 Bau- und Umweltschutzdirektion, Sicherheitsinspektorat BL: "Umgang mit invasiven Neophyten auf Baustellen und Deponien", Merkblatt, Februar 2013 Geotechnisches Institut: Abklärung der Belastungssituation, 13. November 2014 Geotechnisches Institut: Tiefengestufte Ober- und Unterbodenbeprobung vom 10. Februar 2015 (der Familiengärten Wirtslöli) 16.2 Ist-Zustand Z0 Die Bodenuntersuchungen entlang des Trasses der neuen Hauptverkehrsstrasse 3/7 zeigen, dass im Projektperimeter praktisch keine natürlich gelagerten Böden vorhanden sind. Nur die Böden im Gebiet "Im Löli" sind kartiert und in der Bodenkarte eingetragen. Zur Beurteilung der Belastungssituation stehen im Projektperimeter 12 Rammkernsondierungen und 10 Baggerschlitze zur Verfügung. Aufgrund der Arealüberbauung im Westen und der Auffüllungen der Grube Zurlinden waren auf dem ersten Teilstück der HVS 3/7 keine Sondierungen möglich. Kaum natürlich gewachsene Böden Bodenuntersuchungen Die Bodenuntersuchungen und -analysen zeigen, dass die obersten Bodenschichten mit Ausnahme jenen in der Flur "Im Löli" anthropogen beeinflusst sind (Kapitel 25.11). Punktuell konnten Spuren von Ziegelbruch beobachtet werden Bauphase Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) ZBau In 4 Sondierungen wurden die obersten Bodenschichten separat erfasst, um im Labor gemäss den Vorgaben der VBBo auf Schadstoffe untersucht zu werden (BS 02/14, BS04/14, BS 06/14, BS 08/14) (Abbildung 25-58, Tabelle 25-7).

126 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 126 Umweltauswirkungen/Boden, Landwirtschaft und Aushub Die analysierten obersten Bodenschichten zeigen nur geringfügige Belastungen in den Sondierstellen beim Knoten Lohag (RKS 03/12) und im Bereich der SBB- Line Basel-Frick (RKS 09/12). Hier werden die Richtwerte für unbelastete Böden bei Blei, Cadmium und PAK knapp überschritten. Zudem sind in der Sondierung beim Knoten Lohag geringste Spuren an Pestiziden nachweisbar. Gemäss der Wegleitung Bodenaushub kann der humose Boden uneingeschränkt vor Ort verwertet oder -soweit aufgrund von Beimengungen dafür geeignet- z.b. zur Rekultivierung von Abbau- und Baustellen verwendet werden. Bei einer geplanten Wiederverwendung anderenorts sollte dieses Material im Sinne der Qualitätssicherung ab Zwischenlager repräsentativ beprobt werden. Daraus können sich gewisse Einschränkungen bei der Wiederverwendung ergeben (Abbildung 25-58, Tabelle 25-7). In den durchgeführten Sondierungen konnten mit einer Ausnahme keine relevanten Bodenverunreinigungen nachgewiesen werden. Punktuell wurde in den oberflächennahen Schichten (max. 50 cm Tiefe) wenig bodenfremdes Material in Form von Ziegelbruch angetroffen. Die genannte Ausnahme betrifft die Sondierung BS03/14 unmittelbar SE der Heissgländstrasse. Hier wurde bis 1.2 m Tiefe mit Kiessand vermischter Hausmüll angetroffen. Es scheint sich um eine lokale wilde Ablagerung von Müll zu handeln. Die Ausdehnung konnte aber nicht erfasst werden. Ansonsten wurde in den Sondierungen ausschliesslich der saubere gewachsene Untergrund angetroffen (Abbildung 25-58, Tabelle 25-7). Die meisten Proben des Untergrunds sind unbelastet. Belastungen im T-Bereich finden sich in BS 03/14, wo die Sondierung Reste von Hauskehricht erschlossen hatte sowie in BS 06/14. Hier sind keine wahrnehmbaren Belastungen offensichtlich (Tabelle 25-8). Der Ober- und Unterboden der Fläche 1 ist als stark belasteter Bodenaushub anzusprechen. Der Prüfwert nach VBBo für PAK wird in beiden Proben überschritten. Der Ober- und Unterboden der Fläche 2 ist als schwach belasteter Bodenaushub anzusprechen. Der Richtwert nach VBBo für PAK wird in beiden Proben überschritten (Tabelle 25-9; Abbildung 25-59). In Fläche 1 ist mit zunehmender Tiefe keine Abnahme der Belastungswerte zu verzeichnen. Es ist davon auszugehen, dass der darunter liegende Untergrund ebenfalls eine gewisse Belastung aufweist. Im Falle eines Aushubs wäre dieser zu beproben, um über Deponierung oder Wiederverwendung entscheiden zu können. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben kann das untersuchte Ober- und Unterbodenmaterial der Fläche 1 weder vor Ort noch andernorts wieder verwendet werden. Es ist auf einer Inertstoffdeponie zu entsorgen. Übriger Aushub, Untergrund Belasteter Boden Bodenbelastungen von Familiengärten Entsorgung Boden Familiengartenareal Das untersuchte Ober- und Unterbodenmaterial der Fläche 2 kann vor Ort wieder verwendet werden. Überschüssiges Bodenmaterial ist entweder auf einer Inertstoffdeponie zu entsorgen oder kann auf Böden aufgebracht werden, die nachweislich bereits gleich oder höher vorbelastet sind. Dabei gilt der Grundsatz "Gleiches zu Gleichem", d.h. belasteter Bodenaushub soll möglichst auf gleichartig vorbelasteten Boden aufgebracht werden (z.b. Blei zu Blei). Eine entsprechende Bewilligung der Behörde ist vorgängig einzuholen.

127 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 127 Umweltauswirkungen/Boden, Landwirtschaft und Aushub Bei den temporär beanspruchten Flächen handelt sich um Flächen für Installationsplätze und für die Zwischenlagerung von Boden, das projektintern oder längerfristig extern wieder eingebracht werden kann. Zudem wird davon ausgegangen, dass für den Bau der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 entlang des Trassees ein zusätzlicher Streifen Kulturland beansprucht werden muss. Vor- und nachher werden diese temporär beanspruchten Flächen landwirtschaftlich genutzt. Um den Boden zu schonen, wird für die Schätzung der Kubaturen der Kulturerde vorausgesetzt, dass bei der Bereitstellung von Plätzen und Randstreifen nur bei der Hälfte der Böden Ober- und Unterboden abgeschoben werden. Bei Schüttungen wird die Kulturerde vollständig abgeschält und nachher mit geringerer Mächtigkeit wieder eingebracht, da die Böschungen mit 2:3 geneigt sind und nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden können. Der Dammkörper selbst besteht aus Untergrundmaterial. Ehemals landwirtschaftlich genutzte Flächen können nach der Fertigstellung der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 nur noch als Strassenböschungen und begrünte Begleitflächen genutzt werden. Hier werden die obersten Bodenhorizonte während der Bauarbeiten für die Hauptverkehrsstrasse 3/7 ebenfalls vollständig abgeschält, zwischengelagert und wieder eingebracht. Gemäss LBP wird vorausgesetzt, dass die Ruderalflächen innerhalb der Strassenparzellen als Magerstandorte ausgebildet werden. Für die ökologischen Ersatzmassnahmen werden Flächen im Kulturland für die Wildtiervernetzungen und Renaturierungen sowie den Realersatz für Rodungsflächen beansprucht. Diese Flächen liegen innerhalb des Perimeters Salina Raurica. Beim Wildtierkorridor entlang der Autobahn werden keine relevanten Erdbewegungen vorgenommen. Im Projekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) fällt ein Überschuss von 68'750 m 3 Aushub inkl. Strassenkoffer erwartet (Kapitel 7.3.1). Dieser Boden steht für Böschungen, Rekultivierungen, Auffüllungen usw. zur Verfügung. Bauherr und Projektverfasser müssen sich mit der Verwendung dieses Bodens in den nächsten Projektphasen weiter befassen. Sofern dieser Aushub mangels Abnehmern für eine direkte Wiederverwendung zwischengelagert werden müsste, wäre für eine langfristige Zwischenlagerung (>1 Jahr) bei einer Schütthöhe von maximal 4 m eine gesamte Fläche mindestens 1.5 ha nötig. Beim Bau der HVS 3/7 werden 10'285 m 3 humoser Boden und 11'240 m 3 Aushubmaterial auf einer Flächen von 1 ha zwischengelagert (Kapitel 7.3.1). Der temporäre Landbedarf ausserhalb des Trassees HVS 3/7 beträgt 2.6 ha (Abbildung 25-15, Temporär beanspruchte Flächen Strassenböschungen Erdbewegungen für ökologische Ersatzmassnahmen Aushub nach extern Zwischenlagerung Temporärer Landbedarf

128 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 128 Umweltauswirkungen/Boden, Landwirtschaft und Aushub Abbildung 25-16, Abbildung 25-17). Die Kartierung von Problemunkräutern macht heute wenig Sinn, da die die Bestockungen sich bis zum eigentlichen Baubeginn wieder verändern können. Deshalb wird vorgeschlagen, dass unmittelbar vor Baubeginn (während der Vegetationszeit) diese Kartierung vorgenommen und die Situation überwacht wird (Phase der Abhumusierung und Kontrolle der Depotflächen). Mit kritischen Flächen muss die bodenkundliche Baubegleitung gemäss Merkblatt handeln. Einzelne Pflanzen sind auszureissen und zu entsorgen. Eine Vermischung mit samenfreiem Boden ist zu vermeiden; der Pflanzenbestand ist vor der Samenreife zu mähen und das Grüngut zu entsorgen. Die Zwischenlagerung eines belasteten Bodens ist eindeutig zu kennzeichnen. Problemunkräuter Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) ZRückbau Im Projekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) fällt ein Überschuss von 68'750 m 3 Aushub inkl. Strassenkoffer an (Kapitel 7.3.2). Beim Rückbau werden 1'945 m 3 humoser Boden und 515 m 3 Aushub zwischengelagert. Die dazu erforderliche Fläche beträgt ca. 0.2 ha (Kapitel 7.3.2). Durch das Projekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) gehen insgesamt 4.1 ha landwirtschaftliche Nutzflächen im Siedlungsgebiet verloren (Tabelle 18-2). Es handelt sich um normal verdichtungsempfindliche, senkrecht durchwaschene, flachgründige Böden. Bei einer mittleren Mächtigkeit der obersten Bodenschicht von 0.35 m würden entsprechend ca. 14'350 m 3 anfallen. Aushub nach extern Zwischenlagerung Verlust an landwirtschaftlich nutzbarem Boden Die Kubaturen des Rückbaues und zum Schutz des Bodens sind bereits beim Neubau im Kapitel bzw. im Kapitel enthalten Bodenschutzkonzept Grundsätzlich wird zuerst das Trassee der verlegten und bestehende Hauptverkehrsstrasse 3/7 genutzt. Auf dem bewachsenen, gut abgetrockneten Boden wird ein Fliess gelegt und darauf eine schützende Kiesschicht geschüttet (Raupenfahrzeug), dass die künftigen Auflasten durch Materiallager, Baumaschinen usw. bodenschonend in den Untergrund übertragen werden. Auf die Stabilität von Fahrstrassen ist besonders zu achten. Installationsplätze und Zwischenlager Grundsätzlich soll die Zwischenlagerung von Böden vermieden werden, falls die betreffenden Böden direkt umgelagert, resp. wiederverwendet werden können. Dies schont nicht nur den Boden, sondern auch die Umwelt, indem weniger Luftschadstoffe beim Transport und beim Materialumschlag emittiert werden. Falls trotzdem eine Zwischenlagerung erforderlich ist, sind für die Standortwahl die folgenden Punkte einzuhalten: Ober- und Unterboden in der Flur "Im Löli" sind getrennt zu lagern. Die Zwischenlager sollen auf gut durchlässiger, nicht verdichtungsgefährdeter Unterlage angelegt werden. Die Lagerflächen sollen vorgängig nicht abhumusiert werden. Der Standort muss trocken sein und darf nicht in einer Mulde liegen. Die Umlagerung soll mit möglichst wenigen Umschlagsvorgängen durchgeführt werden.

129 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 129 Umweltauswirkungen/Boden, Landwirtschaft und Aushub Das Zwischenlager soll sich möglichst nah am Standort der Wiedereinbringung befinden, um lange Transportwege zu vermeiden. Zwischenlagerplatz und Transportwege sind hinsichtlich Umweltbelastung zu optimieren. Böden, die mit Samen von Problemunkräutern belastet sind, sind getrennt von unbelastetem Boden zu lagern und entsprechend zu bezeichnen. Der Pflanzenbestand auf dem Zwischenlager ist zu kontrollieren und bei allfälligem Befall mit Problemunkräutern sind diese zu entfernen. Die Zwischenlager sollen über bestehende Wege geführt werden. Falls dies nicht möglich ist, sollen die Baupisten analog zu den Depots auf dem abgetrockneten Boden erstellt werden. Auf eine Abhumusierung ist zu verzichten. Der Aushub und das Errichten der Zwischenlager sind von einer bodenkundlich ausgebildeten Person zu begleiten. Die Erstellung der Zwischenlager soll sich nach den Grundsätzen (VSS Norm ) richten: Humoser Boden und der Untergrund müssen getrennt zwischengelagert werden. Nur im Gebiet "Im Löli" fällt Ober- und Unterboden an, sonst sind diese beiden Schichten durch menschliche Tätigkeiten vermischt. Bodendepots sind locker mit Bagger zu schütten und dürfen nicht befahren werden. Die Oberfläche der Depots soll mindestens eine Neigung von 4% aufweisen, damit das Oberflächenwasser gut abfliessen kann. Die Depots werden zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit für eine bessere Entwässerung sofort nach Erstellung von Hand angesät. Problemunkräuter Erschliessung Zwischenlager Erstellung Zwischenlager Die zulässige Schütthöhe und die zulässige Saugspannung für Zwischenlager sind: Tabelle 16-1 Schütthöhen und Saugspannungen für Depots von Bodenaushub Oberboden (humoser Boden) für kurzfristige Zwischenlagerung (< 1 Jahr) Oberboden (humoser Boden) für langfristige Zwischenlagerung (> 1 Jahr) Unterboden, kaum verdichtungsgefährdet 2.5 m 1.5 m Saugspan- Zulässige nung Art des Bodenaushubes Lose Schütthöhe Sandige Böden: > 25 Centibar (cbar) Tonige Böden: > 35 Centibar (cbar) Sandige Böden: > 25 Centibar (cbar) Tonige Böden: > 35 Centibar (cbar) > 2.5 m > 15 Centibar (cbar) Die Bewirtschaftung der Depots sieht eine sofortige Begrünung vor. Geeignete Pflanzen sind Tiefwurzler wie Luzerne, Stein- und Rotklee und Esparsette. Das Befahren mit schweren Maschinen ist zu vermeiden. Ein Mulchschnitt im Herbst ist empfehlenswert. Problemunkräuter sind zu beachten. Bewirtschaftung der Depots

130 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 130 Umweltauswirkungen/Boden, Landwirtschaft und Aushub Erdarbeiten und das Befahren sind nur bei genügend abgetrocknetem Boden zulässig. Die Saugspannung ist ein Mass für die Entwässerung und Tragfähigkeit des Bodens. Gemessen wird die Saugspannung mittels Tensiometern. Folgende Grundsätze gelten im Zusammenhang mit der Saugspannung: Saugspannungen für Bodeneingriffe und Bewirtschaftung Unterhalb einer Saugspannung von 6 cbar sind Erdarbeiten und das Befahren des Bodens nicht erlaubt. Ab 6 cbar darf der Boden bewegt aber nicht befahren werden. Über 10 cbar darf der Boden je nach Saugspannung, Gewicht und Bodenpressung der entsprechenden Baumaschinen befahren werden. Die Befahrbarkeit errechnet sich gemäss der Formel Saugspannung in cbar = Gewicht in Tonnen x Flächenpressung in kg/cm 2 x Für tonige Böden gelten andere Massstäbe. Der Entscheid über den Einsatz der jeweiligen Maschinen liegt beim bodenkundlichen Baubegleiter. Die bodenrelevanten Arbeiten werden durch eine bodenkundliche Baubegleitung überwacht. Sie besitzt Weisungsbefugnis zur Unterbrechung der Arbeiten bei ungünstiger Witterung. Sie erstellt eine Liste der einzusetzenden Baumaschinen in Abhängigkeit von der Saugspannung. Sie sorgt dafür, dass unverschmutztes/unbelastetes Bodenmaterial nicht mit verschmutztem/belastetem Material vermischt wird und dass die Zwischenlager korrekt angelegt und gepflegt werden. Der Boden ist bestmöglich zu schonen. Vorgesehene Bodenschutzmassnahmen Materialbewirtschaftungskonzept Das Materialbewirtschaftungskonzept ist im Kapitel 21 enthalten Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Massgebender Ausgangszustand Z10 Die Bodenbelastungen entsprechen dem Ist-Zustand Z0. An der Versiegelung der Flächen im Perimeter 1 (=engerer Perimeter) ändert sich nichts Betriebszustand Z11 Die Flächenbilanz für die verschiedenen Nutzungen ist in Tabelle 5-2 wiedergegeben. Die Ersatzareale für die Familiengärten werden bei den bestehenden Parzellen, südlich der Gemeinde Augst, angelegt (Abbildung 25-22). Die Parzellen von Salina Raurica werden im Zustand Z11 zur Hälfte überbaut sein. Die andere Hälfte wird zum grössten Teil landwirtschaftlich genutzt. Die Installations- und die Zwischenlagerflächen sind entfernt, sofern das überschüssige Material vollständig intern und extern wieder verwendet werden konnte. Der Boden im Perimeter der neuen Hauptverkehrsstrasse 3/7 wird gemäss seiner Exposition und seiner vorgesehenen Nutzung wieder eingebracht. Flächenbilanz Familiengärten Salina Raurica Verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/ Massgebender Ausgangszustand Z20 Der Massgebende Ausgangszustand Z20 unterscheidet sich von demjenigen Z10, indem nun 100% der Siedlungsflächen von Salina Raurica überbaut sind und die Bodenbelastungen entlang der bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 und den

131 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 131 Umweltauswirkungen/Boden, Landwirtschaft und Aushub beiden Autobahnzubringern Salinenstrasse und Frenkendörferstrasse entsprechend zugenommen haben werden. Die Bodenbelastungen werden sich jedoch innerhalb den 10 Jahren von Z10 zu Z20 nur unwesentlich verändert haben Betriebszustand Z21 Die Böden im Strassenperimeter verlegte und rückgebaute Hauptverkehrsstrasse 3/7 erfahren gegenüber dem Zustand Z11 nur eine marginale, zusätzliche Belastung Projektbeurteilung Fazit Bauphase Das Gebiet Salina-Raurica liegt vollständig in der Bauzone, die bis vor kurzem mehrheitlich landwirtschaftlich genutzt wurde. Namentlich durch die Arealüberbauung im Westen hat sich jedoch der Ausgangszustand wesentlich geändert, indem im Jahr 2014 der landwirtschaftlich genutzte Boden im Bereich des Trasses der neuen Hauptverkehrsstrasse 3/7 wesentlich umgestaltet weitere Bodenschichten umgelagert wurden (Abbildung 25-57). Die chemischen Bodenanalysen zeigen nur geringfügige Belastungen. Diese beschränken sich auf die Bereiche des geplanten Knotens Lohag und der SBB- Bahnlinie, wo die Richtwerte für unbelastete Böden bei Blei, Cadmium und PAK knapp überschritten werden. Zudem sind in der Sondierung beim Knoten Lohag geringste Spuren an Pestiziden nachweisbar. Die meisten der untersuchten Proben des Untergrunds sind unbelastet. Der anfallende Aushub ist zum grössten Teil sauber. Vereinzelt können Beimengungen von mineralischen Bauabfällen auftreten. Anthropogen beeinflusste Böden Bodenbelastungen Der Boden der Familiengärten ist im Bereich des künftigen Trasses der HVS 3/7 stark belastet, so dass dessen Aushub auf eine Inertstoffdeponie gebracht werden muss. Das Bodenmaterial kann entsprechend seiner Ausgangsbelastung und seinem künftigen Zweck intern oder extern in gleicher Lager wieder verwendet. Der temporäre Landbedarf für Installationsplatz und Zwischenlager ausserhalb des Strassentrassees HVS 3/7 beträgt 2.6 ha. Die Beanspruchung der Bewirtschaftungsparzellen für die Installations-/ Depotflächen sind mit den Bewirtschaftern / Grundeigentümern frühzeitig abzusprechen. Temporärer Landbedarf Fazit Betriebszustand Das Trassee HVS 3/7 liegt im Baugebiet, deren Flächen landwirtschaftlich genutzt werden. Im Gebiet von Salina Raurica gibt es keine Fruchtfolgeflächen. Gegenüber dem Ist-Zustand Z0 nehmen die versiegelten Strassenflächen um netto 1 ha zu, was ca. 1.5% der Arealfläche von Salina Raurica entspricht Umweltbaubegleitung Für das Pflichtenheft der Umweltbaubegleitung wird auf Kapitel 4.11 verwiesen.

132 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 132 Umweltauswirkungen/Belastete Standorte 17. Belastete Standorte 17.1 Methodik Ziele Die Altlasten-Verordnung soll sicherstellen, dass belastete Standorte saniert werden, wenn sie zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen oder wenn die konkrete Gefahr besteht, dass solche Einwirkungen entstehen (Art. 1, AltlV) Perimeter Der Perimeter umfasst die Trassee Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) sowie die Standorte für Installations- und Zwischenlagerplätze Vorgehen Die belasteten Standorte sind im Kataster der belasteten Standorte enthalten. Belastete Standorte dürfen nach Art. 3 AltV nur dann verändert werden, wenn sie nicht sanierungsbedürftig sind, es durch das Vorhaben nicht werden, oder ihre spätere Sanierung nicht verhindert wird Beurteilungsgrundlagen Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten vom 26. Aug (AltlV; Stand 1. August 2012; SR ) BAFU, Vollzug Umwelt: Altlasten und Abfall, Analysenmethoden für Feststoffund Wasserproben aus belasteten Standorten und Aushubmaterial, Stand 2010 BAFU: Altlasten Gefährdungsabschätzung, Pflichtenheft für die technische Untersuchung von belasteten Standorten, Januar 2000 Geotechnisches Institut: Abklärung der Belastungssituation, 13. November Ist-Zustand Z0 Die Hauptverkehrsstrasse 3/7 tangiert 4 belastete Standorte (Kapitel 25.12): a) : Ablagerungsstandort "Zurlinden"; belastet ohne Untersuchungsbedarf. Der Standort ist weder saniert noch aufgefüllt. Von 1956 bis 31. Dezember 1975 in Betrieb. Das Neubautrasse quert den Standort. b) : Ablagerungsstandort "Zurlinden"; belastet ohne Untersuchungsbedarf. Von 1966 bis 31. Dezember 1968 in Betrieb. Beim Rückbau wird der belastete Standort tangiert. c) : Ablagerungsstandort "Zurlinden"; belastet mit Untersuchungsbedarf. Von 1956 bis 31. Dezember 1975 in Betrieb. Beim Rückbau wird der belastete Standort tangiert. d) : Ablagerungsstandort "Unterer Wannenneusatz"; belastet mit Untersuchungsbedarf, Hauptuntersuchung ist abgeschlossen. Von 1975 bis unbekannt in Betrieb. Das Neubautrasse führt entlang der Standortgrenze. e) : Betriebsstandort "ARA Steinhölzli"; das Neubautrasse führt entlang der Standortgrenze, tangiert den belasteten Standort aber nicht. Von 1975 bis unbekannt in Betrieb. Ablagerungsstandorte und ein Betriebsstandort

133 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 133 Umweltauswirkungen/Belastete Standorte 17.3 Bauphase Für die belasteten Standorte a) und b) ("nicht untersuchungsbedürftige Standorte") ist ein Vorgehens- und Entsorgungskonzept zu erstellen o Eingriffe in den Standort o Mutmasslicher Endzustand o Abfallrechtliche Aspekte Für die belasteten Standorte c) und d) "untersuchungsbedürftige Standorte" ist im Rahmen einer Altlastenvoruntersuchung zuerst der altlastenrechtliche Status nach Art. 8 AltV zu klären, ob eine Überwachungs- oder Sanierungsbedarf besteht. Da die Standorte jedoch nur minimal tangiert werden, kann für das Bauprojekt von einer solchen Altlastenuntersuchung abgesehen werden. Alle 4 Standorte sind im Entsorgungskonzept zu behandeln. Bei den vom Strassenbauprojekt tangierten Standorten handelt es sich nicht um sanierungsbedürftige Standorte. Insofern ist Artikel 3 der Altlastenverordnung nicht von Bedeutung. Damit sind bei der Planung keine altlastenrechtlichen Aspekte (Sanierungspflicht) zu berücksichtigen. Im Rahmen der Bauarbeiten für das neue Strassentrasse ist vorwiegend sauberer Aushub zu erwarten. Mit stärker belastetem Aushubmaterial ist aufgrund der Sondierungen nur punktuell zu rechnen. Hingegen sind bei der Aushubentsorgung die Vorgaben der TVA zu berücksichtigen, d.h. es muss eine gesonderte Erfassung und Entsorgung des belasteten Auffüllmaterials erfolgen. Dabei ist speziell zu beachten, dass Fraktionen mit unterschiedlichem Belastungsgrad triagiert werden. Das Vorgehen bei der Aushubtriage sowie die Definition der Entsorgungswege sind, nach Vorliegen detaillierter Aushubpläne in einem Aushub- und Entsorgungskonzept festzuhalten. Die Aushubarbeiten sind durch eine Fachperson zu begleiten. Es sind aushubbegleitende Laboranalysen (PAK und Schwermetalle) vorzusehen. Beurteilung der belasteten Standorte Altlastenrechtliche Folgerungen Vorgaben TVA Umweltbaubegleitung Neubau Hauptverkehrsstrasse 3/7 ZBau Das Projekt Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 tangiert die erwähnten belasteten Standorte a) und d). Zu a) Der belastete Standort wird weder saniert noch aufgefüllt. Zu d) Dieser Standort wird nur am Rande tangiert Rückbau Hauptverkehrsstrasse 3/7 ZRückbau Im Bereich der rückzubauenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 liegen die erwähnten belasteten Standorte b) und c). Zu b) Gemäss LBP wird hier die bestehende grüne Struktur übernommen und erweitert, indem hier der geradlinige Verlauf der Strasse unterbrochen wird. Durch das Vorhaben wird der belastete Standort weder sanierungsbedürftig noch wird eine spätere Sanierung behindert. Zu c) Der belastete Standort wird im Norden tangiert, wobei hier die bestehende Hauptverkehrsstrasse 3/7 zurückgebaut wird. Durch das Vorhaben wird

134 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 134 Umweltauswirkungen/Belastete Standorte der belastete Standort weder sanierungsbedürftig noch wird eine spätere Sanierung behindert Materialbewirtschaftungskonzept Das Materialbewirtschaftungskonzept ist im Kapitel 21 dargestellt Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Massgebender Ausgangszustand Z10 Der Massgebende Ausgangszustand Z10 entspricht im Bereich des Strassenprojekts Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) dem Ist-Zustand Z Betriebszustand Z11 Belastete Standorte, bei denen kein Handlungsbedarf besteht, und die mit der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 versiegelt werden, sind unkritisch. Die Versickerungsanlage Lohag der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 ist nicht über einem belasteten Standort angeordnet. Der Filterboden in den Versickerungsanlagen muss ausgehoben werden, wenn dessen Rückhaltekapazität für Schadstoffe erschöpft ist. Das Material ist gemäss TVA zu entsorgen. Belastete Standorte Filterboden Versickerungsanlagen Massgebender Ausgangszustand Z20 Der Massgebende Ausgangszustand Z20 entspricht demjenigen von Z Betriebszustand Z21 Vom Betriebszustand Z11 zum Zustand Z21 gibt es keine Veränderungen Projektbeurteilung Fazit Bauphase Der Aushub im Bereich von belasteten Standorten ist durch eine Altlasten- Fachperson zu begleiten. Bei den vom Strassenbauprojekt tangierten belasteten Standorten handelt es sich nicht um sanierungsbedürftige Standorte. Im Rahmen der Bauarbeiten für die neue Hauptverkehrsstrasse 3/7 ist mehrheitlich sauberes Aushubmaterial zu erwarten. Flächig können auch grössere Mengen an tolerierbarem Material anfallen. Mit stärker belastetem Aushubmaterial ist aufgrund der Bodenuntersuchungen nur punktuell zu rechnen. Bei der Planung sind keine altlastenrelevanten Aspekte (Sanierungspflicht) zu berücksichtigen Fazit Betriebszustand Es gibt keine Änderung hinsichtlich der belasteten Standorte Umweltbaubegleitung Für das Pflichtenheft der Umweltbaubegleitung wird auf Kapitel 4.11 verwiesen.

135 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 135 Umweltauswirkungen/Flora und Fauna, Wildtiervernetzung 18. Flora und Fauna, Wildtiervernetzung 18.1 Methodik Ziele Gemäss kantonalem Richtplan, Gebietsplanungen Salina Raurica (Landratsbeschluss vom 15. Januar 2009) sind die Gemeinden Augst und Pratteln angewiesen, für das gesamte Siedlungsgebiet Salina Raurica ein Grün- und Freiraumkonzept zu erarbeiten, das die Anlage und den Unterhalt öffentlicher und halböffentlicher Freiflächen sowie die Flächen des ökologischen Ausgleichs regelt. Das Grün- und Freiraumkonzept datiert vom 11. September Drei Jahre später muss festgestellt werden, dass das Konzept im Teil West von Salina Raurica Makulatur geworden ist, indem die vorgesehene, primäre Vernetzungsachse entlang der Salinenstrasse durch die aktuelle Arealüberbauung nicht mehr möglich bzw. stark eingeschränkt ist. Im Projekt Neubau/Rückbau Hauptverkehrsstrasse 3/7 wird vorausgesetzt, dass die in jenem Bereich zerstörte Vernetzungsachse nördlich der Autobahn wieder hergestellt wird. Nur dann macht der geplante Kleintierdurchlass ARA der HVS 3/7 auch Sinn. Die Aufwertung mit Grün- und Freiflächen ist eine zwingende Massnahme, um die Aufenthaltsqualität für Einwohner und Arbeitende in einem bisher wenig attraktiven Raum zu schaffen und um den ökologischen Ausgleich gemäss Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz, Artikel 18, vorzunehmen. Weiter sollen die Folgen von Eingriffen in die bestehenden Lebensräume durch die Hauptverkehrsstrasse 3/7 (im Sinn von NHG Art 18b Abs. 1ter) gemindert oder ausgeglichen werden. Naturnahe Lebensräume sind für das Überleben vieler Tier- und Pflanzenarten grundlegend. Für den genetischen Austausch ist ein Verbund dieser Standorte bedeutsam. Die Lebensräume entlang der Autobahn wären mit einem Spurausbau der A2 und einer vollständigen Ausnützung der angrenzenden Bauparzellen im Perimeter Salina Raurica stark gefährdet. Grüne Strukturen zu den Fliessgewässern Ergolz und Rheinlehne sollen die Vernetzung initiieren. Der Naturraum der Grundwasserfassungen Im Löli wird durch die neue SBB-Haltestelle Pratteln Salina Raurica und im verminderten Masse durch den Maschendrahtzaun der Grundwasserschutzzone S1 (Fassungsbereich gemäss Gewässerschutzverordnung) tangiert. Neu zu gestaltende Böschungen und weitere Strassennebenflächen sollen standortgerecht und ökologisch hochwertig begrünt werden (= Ansaat und Gehölzpflanzung). Bei Ersatzaufforstungen sollen die Bestockungen ebenfalls standortgerecht sein. Schutzmassnahmen während der Bauphase zur Schonung von Lebensräumen bzw. Vegetationsbeständen im Umfeld der baulichen Aktivitäten sollen Rückzugsmöglichkeiten für Kleintiere bieten. Grün- und Freiraumkonzept Grün- und Freiflächen Naturnahe Lebensräume Vernetzung von Lebensräumen Strassennebenflächen Schutzmassnahmen während der Bauphase

136 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 136 Umweltauswirkungen/Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Perimeter Der Perimeter umfasst im engeren Sinn den Bauprojektperimeter Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau), wo bauliche Eingriffe vorgenommen werden. Weiter werden der ökologische Ausgleich sowie die wildtierökologische Vernetzung inkl. Leitstrukturen dargestellt und beurteilt. Der Perimeter der Bauaktivitäten wird möglichst kompakt gewählt, damit die angrenzenden Lebensräume, Landschaften und Wege nicht beeinträchtigt werden. Temporär beanspruchte Flächen (Baupisten, Installations- und Depotflächen) werden möglichst klein gehalten. Standort und Vernetzung Kompakter Perimeter Vorgehen Festzuhalten ist, dass die Sicherstellung der ökologischen Vernetzung Ost-West Aufgabe des Projekts Neubau/Rückbau Hauptverkehrsstrasse 3/7 ist, soweit diese in deren Einflussbereich liegt. Für Vernetzung in Nord-Süd-Richtung besteht hingegen kaum eine Möglichkeit zur Einflussnahme. Mit dem Rückbau der Hauptverkehrsstrasse 3/7 zur Langsamverkehrsachse werden die Voraussetzungen für eine Aufwertung der Rheinlehne (Vorranggebiet Natur) geschaffen. Die Pflegeeingriffe beschränken sich dort auf wenige, lokale Massnahmen an der Böschungsoberkante. Die Durchforstung soll vor allem den Durchblick auf den Rhein gewährleisten. Folgende Ziele stehen im Projekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 im Vordergrund: a) Lebensräume an der Ergolz mit dem Entwicklungsgebiet Salina Raurica vernetzen b) Vernetzungskorridor für Kleinsäuger entlang Autobahn A2 und neuer Hauptverkehrsstrasse 3/7 erhalten und Durchgängigkeit durch Kleintierdurchlässen bei der Frenkendörferstrasse, beim Damm der SBB-Linie Basel- Frick und bei der Kraftwerkbrücke gewährleisten c) Neue Strassenböschungen extensiv durch Mager- und Heckenstrukturen begrünen d) Magerstandorte auf strassennahen Restflächen vorsehen e) Ersatzaufforstungen für die Rodungen beim Knoten Frenkendörferstrasse vorsehen f) Bestehende Feldgehölze als Trittsteinbiotope im Projekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 in die Grünplanung einbeziehen g) Umsetzung der Massnahmen durch die Umweltbaubegleitung kontrollieren Beurteilungsgrundlagen Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966 (NHG, Stand vom 12. Oktober 2014) Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 16. Januar 1991 (NHV, Stand vom 1. März 2015) Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV, Jagdverordnung) vom 29. Februar 1988, Stand 1. März 2015 (SR )

137 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 137 Umweltauswirkungen/Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni 1979, Stand 1. November 2012 (SR 700) UVEK: Richtlinie Planung und Bau von Wildtierpassagen an Verkehrswegen, 10. November 2001 UVEK: Grundlagenbericht für die Richtlinie Planung und Bau von Wildtierpassagen an Verkehrswegen, 11. November 2001 Korridore für Wildtiere in der Schweiz, Schriftenreihe Umwelt Nr. 326 (2001); BUWAL Planung und Bau von Wildtierpassagen an Verkehrswegen, UVEK vom 10. November 2001 Wildtiere, Strassenbau und Verkehr, Schweiz. Gesellschaft für Wildtierbiologie, Chur 1995 U. Haldimann: Amphibien am Strassenrand vor dem Absturz schützen, Umweltschutz 2/1999 BAFU: Zerschneidung von Lebensräumen durch Verkehrsinfrastrukturen COST 341, Schriftenreihe Umwelt Nr. 332 Gemeinde Pratteln, SKK Landschaftsarchitekten AG: Grün- und Freiraumkonzept, Bericht, 11. September Ist-Zustand Z0 Mit der Verlegung des Amphibienstandorts von der Zurlindengrube auf die südwestliche Seite der Autobahn A2 ist mit dem Standort Klingenthal-Lachmatt bereits Ersatz geschaffen worden. Die Gebiete West und Ost sind im ornithologischen Inventar beider Basel als Defizitgebiete ausgewiesen (Abbildung 25-68). Das Defizitgebiet West wird durch die grosse Arealüberbauung des privaten Investors vollständig beansprucht. Dem Projekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau, Rückbau) wurde hier die Einflussnahme entzogen. Im Defizitgebiet Ost verläuft die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 unmittelbar nördlich der Autobahn A2. Das Vorranggebiet Naturschutz "Im Löli" wird extensiv landwirtschaftlich und als Naherholungsgebiet genutzt. Zudem sollen hierhin die Salzbohrtürme und Solepumphäuser verschoben werden. Damit sind die Einflussmöglichkeiten zur flächenhaften Verminderung des Defizits durch das vorliegende Projekt ebenfalls beschränkt. Wertvoller Lebensraum für Flora und Fauna besteht im Perimeter aus Feldgehölzen und Hecken. Der bestehende Grünkorridor West-Ost verläuft ausser im Gebiet ARA-Biopower-Raststätte entlang der Autobahn. Dieser soll erhalten bleiben. Vor allem der Teil zwischen Salinen- und Kraftwerkstrasse umfasst Reptilienstandorte und Rote Listearten. Auch der Längi-Park als Querverbindung zum Rhein wird heute beidseits durch Bauten bedrängt. Naturnahe Lebensräume sind für das Überleben vieler Tier- und Pflanzenarten grundlegend. Für den genetischen Austausch ist ein Verbund dieser Standorte bedeutsam. In der Planungshilfe des Bundes zum Verbund von Populationen und Lebensräumen (Réseau Ecologique National (REN)) gehört der westliche Arealteil zum Perimeter des REN. "Klingenthal- Lachmatt" als Ersatz für "Zurlindengrube" Ornithologisches Inventar Grün- und Freiflächen Naturnahe Lebensräume

138 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 138 Umweltauswirkungen/Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Vernetzungskorridore bestehen entlang der Autobahn und der Eisenbahnböschungen. Mit den neuen Elementen der ökologischen Vernetzung sollen bestehende Defizite im Planungsperimeter behoben und neu entstehende kompensiert werden. In der Planungshilfe des Bundes zum Verbund von Populationen und Lebensräumen (Réseau Ecologique National (REN)) gehört der westliche Arealteil zum Perimeter des REN. Die im Vorprojekt vorgesehene Verbindung entlang der Salinenstrasse zum Knoten Salinenstrasse und weiter zum Rhein wurde durch die Arealüberbauung von dritter Seite verunmöglicht. Mit dem Bau des Holzheizkraftwerks ist die dort vorgesehene, mittlere Verbindungsachse zum Rhein ebenfalls beeinträchtigt worden. Das Rheinufer und das Ufergehölz der Ergolz sowie der Wald östlich davon gehören zum REN Wald. Dort erstreckt sich ein Vogelschutz- und Wildschongebiet. Beide gehören auch zum Inventar der geschützten Naturobjekte. Ein Gürtel mit einer Schutzbepflanzung verläuft von der SBB-Haltestelle Pratteln Salina- Raurica an der östlichen Grenze des Längiparks zum Rhein. Im westlichen Teil von Salina-Raurica bestehen entlang der Autobahn wertvolle Lebensräume für Reptilien und für gefährdete Arten der Roten Liste. Diese wurden jedoch durch Bauprojekte von dritte Seite stark beeinträchtigt. Im westlichen Teil von Salina Raurica bestanden entlang der Autobahn wertvolle Lebensräume für Reptilien und für gefährdete Arten der Roten Liste. Mit der Arealüberbauung sind diese aber weitgehend zerstört worden (Abbildung 25-69, Abbildung 25-72, Abbildung 25-73). Verbleibendes Element der Reptilienstandorte sind die Standorte zwischen "Steinhölzli" und Kraftwerkbrücke (Abbildung 25-65). Vernetzungskorridore Rheinufer Reptilienstandorte, Rote Liste 18.3 Bauphase Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) ZBau In der Bauphase sollen Arbeitsweisen und Methoden angewandt werden, damit temporär beanspruchte Flächen ihre Qualität und Funktion beibehalten sowie Flora und Fauna möglichst geschont werden. Die Eingriffe in Lebensräume (Rodungen, Ersatzpflanzungen, Bodenbewegungen usw.) sollten soweit möglich konzentriert in einer möglichst kurzen Zeitspanne erfolgen, vornehmlich während der Vegetationsruhe (Ausnahme Bodenbewegungen). Eingriffe in Gehölzbestände sind nur ausserhalb der Vogelbrutzeiten und bei den Obstbäumen vor Blüte- oder nach Erntezeit vorzunehmen. Bestehende Feldgehölze und Hecken im Perimeter Salina Raurica sollen als funktionsfähige Inseln möglichst erhalten und, wo erforderlich, ergänzt und mit der ökologischen Vernetzung entlang der Autobahn verbunden werden. Als Trittsteinbiotope können sie die Funktion einer Quervernetzung übernehmen. Zeitlich begrenzte Eingriffe sind z.b. Baupisten, Installationsflächen und Flächen für Zwischenlager während der Bauphase. Die Vernetzungsachse gemäss Richtplanung des Kantons BL entlang der Autobahn A2 ist bei den jeweiligen Nutzungen bzw. in der kantonalen und kommunalen Nutzungsplanung rechtlich zu sichern. Feldgehölze und Hecken im Perimeter Arbeitsweisen und Methoden Schonende Eingriffe Feldgehölze und Hecken Baupisten, Installationsflächen Rechtliche Sicherung Grünkorridore

139 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 139 Umweltauswirkungen/Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Salina Raurica dürfen nicht ohne kantonale Bewilligung entfernt werden. Bei einer Rodung ist entsprechender Ersatz zu leisten. Ebenfalls sind alle Ersatzund Ausgleichsmassnahmen im Projekt Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 rechtlich zu sichern. Allfällig von Ersatzmassnahmen betroffene Grundeigentümer müssen die Nutzungseinschränkungen auf ihren Grundstücken und die Entschädigungen kennen und damit einverstanden sein. Raumplanerische oder vertragliche Lösungen nötigenfalls mit grundbuchamtlicher Sicherung sollen die Regel, Enteignungen die Ausnahme sein. Unterhaltsfragen müssen geklärt und geregelt werden. Die Unterhaltsverpflichtung dauert durch das Projekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau, Rückbau), bis der Lebensraum seine volle Funktionsfähigkeit erlangt hat. Mit der Wiederherstellung werden vorübergehende Eingriffe in gleicher Art, mit gleicher Funktion und in gleichem Umfang am Ort des Eingriffs behoben. Die Schutzmassnahmen sind in die Tiefbau-Ausschreibungen aufzunehmen, damit während der Bauzeit, weitere Beeinträchtigungen minimiert werden können. Folgende Schutzmassnahmen sind einzuhalten und auf der nächsten Stufe (Ausführungsprojekt / Ausschreibung) weiter zu konkretisieren: Unterhaltsverpflichtung durch Projekt HVS 3/7 Schutzmassnahmen Allgemeine Verbote für das Befahren von Grün- und Landwirtschaftsflächen sowie von Wegen, die für die Baustellenzufahrten nicht vorgesehen sind Baustellenflächen mit geringen baulichen Massnahmen und kurzer Bauzeit: Baustellenabgrenzung mit rot-weissen Latten, Bändern, orange-farbigen Kunststoffmatten Baustellenflächen mit grösseren baulichen Eingriffen, langer Bauzeit und an stark begangenen Wegen: mobile Gitter (2 m hoch). Baustellenflächen mit grossen, staub- und lärmintensiven Eingriffen, angrenzend an Siedlungsgebiete und stark begangenen Wegen: Holzwände oder mobile Gitter mit Plastikplanen bespannt (2 m hoch). Keine Rodungen/Schnittmassnahmen von Gehölzen innerhalb der Brutzeiten von März bis Oktober. Kartierung von Säugetierbauten an Orten baulicher Eingriffe ausserhalb des Bauprojektperimeters und allenfalls Vergrämen von Tieren vor Baubeginn durch wildtierökologische Fachperson im Rahmen der Umweltbaubegleitung. Die Kontrolle und Umsetzung der Massnahmen werden durch die Umweltbaubegleitung wahrgenommen Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) ZRückbau An der Rheinlehne werden in Absprache mit dem Amt für Wald mittels Pflegeeingriffen Sicht-Fenster zum Rhein geöffnet. Diese ermöglichen auch ein vielfältigeres Mikroklima am Rheinufer. Die zu beachtenden Massnahmen während der Rückbauphase entsprechen denen bei der Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) und sind dort aufgeführt. Rheinlehne Massnahmen

140 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 140 Umweltauswirkungen/Flora und Fauna, Wildtiervernetzung 18.4 Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Massgebender Ausgangszustand Z10 Der Massgebende Ausgangszustand Z10 entspricht im Bereich des Strassenprojekts Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) dem Ist-Zustand Z Betriebszustand Z11 Der Grünkorridor entlang der Autobahn funktioniert gemäss Spezialrichtplan Salina Raurica als Rückgrat der ökologischen Vernetzung. Die Verbindung zwischen der Flur Im Löli (Vorranggebiet Natur) via Längipark zum Rhein wird durch entsprechende Freiraumgestaltungen gewährleistet. Neue Kleintierdurchlässe unter der Frenkendörferstrasse zum Lebensraum Ergolz, bei der SBB- Überführung und beim nördlichen Widerlager des Viadukts Kraftwerkstrasse über die Autobahn und die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 sind vorgesehen. Böschungen sowie Rand- und Zwischenstreifen der HVS 3/7 werden möglichst naturnah, standortgerecht und ökologisch gestaltet. Zur Kompensation der kleinflächig entfallenden Lebensräume sind verschiedene ökologische Ersatzmassnahmen zur Verbesserung der Wildtiervernetzung vorgesehen. Namentlich gehört dazu die Lebensraumvernetzung entlang der Autobahn A2 zur Grenze der Arealüberbauung. Tabelle 18-1 Massnahmen zur Wildtiervernetzung Kleintierdurchlass Frenkendörferstrasse Kleintierdurchlass SBB-Linie Basel-Frick Kleintierdurchlass ARA bei der Überführung Kraftwerkstrasse Kleintierdurchlass Autobahnraststätte Gehölze, Hecken Beurteilung der Wildtiervernetzungsmassnahmen Beurteilungen betreffend Qualität und Vernetzung Ausmass und Ausgestaltung Kleintierdurchlass (Kastenprofil: B=1.50 m, H=1 m mit Natursohle) reichen für Kleintiere aus. Grössere Tiere sollen nicht ins Gebiet Salina Raurica fehl geleitet werden Ausmass und Ausgestaltung Kleintierdurchlass (Kastenprofil: B=1.50 m, H=1 m mit Natursohle) durch SBB- Bahndamm reichen für Kleintiere aus Ausmass und Ausgestaltung Kleintierdurchlass (Kastenprofil: B=1.50 m, H=1 m mit Natursohle) bei der Autobahnüberführung Kraftwerkstrasse reichen aus. Ausmass und Ausgestaltung Kleintierdurchlass (Betonrohr mit einem Durchmesser von 0.6 m). Da mit dem Spur- Ausbau der Autobahn der Lebensraum zur HVS 3/7 stark verschmälert wird, verliert dieser Durchlass langfristig seine Bedeutung. Deshalb ist sein Profil kleiner als dasjenige der andern auf der Hauptachse des Vernetzungskorridors West-Ost. Verschiedene Standorte, siehe LBP (Abbildung ff.) Bestes Mittel zur Sicherung der ökologischen Ersatzmassnahmen ist der Landerwerb durch den Kanton. Grundlage dazu ist der Leitfaden Umwelt Nr. 11 Wiederherstellung und Ersatz im Natur- und Landschaftsschutz (Kapitel 6 Sicherung der Massnahmen ), BUWAL Im Baugebiet steht der Landerwerb durch den Kanton im Vordergrund: Pflege durch Unterhaltsdienst oder durch Pächter (naturschutzfachliche Pflege ist durch entsprechende Regelungen im Pachtvertrag mit dem Landwirt zu gewährleisten). Vernetzungskorridore Böschungen, Randstreifen Ökologische Ersatzmassnahmen Qualitative Bemerkungen zu den ökologischen Ersatzmassnahmen Sicherung der ökologischen Ersatzmassnahmen

141 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 141 Umweltauswirkungen/Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Tabelle 18-2 Bilanz Lebensraumtypen (Quelle SKK) Bestand Verlust (Wegfallend) Projektmassnahmen Projekt HVS 3/7 Neu- und Rückbau Lebensraumtypen Gewinn = + Verlust = - Wald m 2 2'150 2'150 0 Bilanz Gehölz / Hecken m 2 7'740 5'720-2'020 Freiflächen / Begleitflächen mit z.t. eingeschränkter Lebensraumfunktion wie Strassenböschungen, m 2 20'990 22'080 1'090 Begleitgrün, Rabatten, etc Artenreiche Wiesen, Extensivwiese, Heckenstrukturen mit Saum (Korridor) m '700 14'700 Landwirtschftliche Nutzfläche m 2 43'880 3'150-40'730 Pflegeeingriff Rheinufer m '150 20'150 Allee-, Einzelbäume Stk Hochstamm-Obstbäume Stk Kleinstrukturen Stk Bilanz der Lebensraumtypen Während die Waldfläche unverändert bleibt, nehmen die Gehölz- und Heckenflächen um 0.2 ha ab. Die artenreichen Wiesen, Extensivwiesen und Heckenstrukturen mit Saum nehmen um 1.5 ha zu. Im Projekt HVS 3/7 nehmen die landwirtschaftlichen Nutzflächen im Baugebiet um 4.1 ha ab. Es werden 18 zusätzliche Allee- und Einzelbäume sowie 15 Hochstamm-Obstbäume gepflanzt. 40 Kleinstrukturen werten zudem die ökologische Bilanz auf und können den Verlust an Hecken kompensieren. Tabelle 18-3 Rodung Hecken und Gehölz (Quelle SKK) Rodung Hecken Projekt Rodung temproär Rodung permanent Neu und Ersatzpflanzung Bilanz Projektabschnitt Gewinn = + Verlust = - Verlegung HVS 3/7 m '950 5'720-1'990 Rückbau best. Rheinstrasse m Total m '980 5'720-2'020 Mit der Schaffung von naturnahen Landschaftselementen für die Kleintiervernetzung (Hecken, Wildblumenwiesen, Krautsäume, Muldenrigolen (Kapitel 4.3), Kleinstrukturen usw.) wird auch die floristische Biodiversität erhöht. Es werden einheimische und regionalökotypische Gehölzarten verwendet. Die folgende Zusammenstellung vermittelt eine Übersicht der im LBP ausgearbeiteten Massnahmen im Bereich Flora/Fauna, Wildtierökologie. Massnahmen zu Wiederherstellung, Ersatz und ökologischem Ausgleich Dauerhafte Massnahmen (LBP Kategorie A, siehe Abbildung 25-20) Kleintierdurchlässe Frenkendörferstrasse, SBB, Lohag (Informationsgehalt), Autobahnraststätte (temporär) und ARA bauen Durchgang für Kleintiere unter Kraftwerkbrücke erhalten Verlängerung SBB-Überführung und Feldgehölzen als Deckungsgehölz am Widerlager Lebensraumgestaltung entlang HVS 3/7 zwischen Frenkendörferstrasse und Linggenweg herstellen Terrainanpassungen auf Neubaustück der HVS 3/7 zwischen bestehender HVS 3/7 und Autobahn A2 in der Flur Zurlinden Ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen Neubau/ Hauptverkehrsstrasse 3/7 (NHG Art. 18b Abs. 2)

142 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 142 Umweltauswirkungen/Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Pufferstreifen zur Heissgländstrasse bei der Autobahnraststätte als Kleintierkorridor ausbilden Venetzungskorridor Lohag, nördlich der HVS 3/7 Versickerungsbecken Lohag mit Zufahrt, südlich der HVS 3/7. Wiederinstandstellung / Ergänzung Niederhecke als optisches Trennungselement zwischen Zufahrt Autobahnraststätte und HVS 3/7 Vernetzungskorridor "Im Löli" Neue Gehölzhecke zur Ergänzung des Vernetzungskorridors vom Knoten Frenkendörferstrasse zur Ergolz Ergänzung/Verlängerung der bestehenden Lärmschutzwand westlich der Frenkendörferstrasse bis zum Knoten Frenkendörferstrasse und Bepflanzung mit Kletterpflanzen Strassenraumgestaltung in Augst Kernfahrbahn HVS 3/7 bis zur Erschliessung Neubaugebiet "Rhyläne" Strassenraumgestaltung LV-Achse mit getrenntem Rad- und Fussweg Obstwiese Zurlinden Einmalige Eingriffe (LBP Kategorie B, siehe Abbildung 25-20) Lebensraum zwischen Autobahn A2 und Neubau HVS 3/7 wird nach Bau instand gestellt. Bei Bedarf Pflegeeingriffe vornehmen Anpassung des Wegenetzes im Landwirtschaftsgebiet "Im Löli" Massgebender Ausgangszustand Z20 Der Massgebende Ausgangszustand Z20 entspricht demjenigen von Z Betriebszustand Z21 Die Etablierung der landschaftlichen Massnahmen zu naturnahen Lebensräumen ist nach 10 Jahren zu erwarten. Mithilfe optimaler Entwicklungspflege können sich die artenreichen Grün- und Gehölzflächen in dieser Zeit zu ökologisch wertvollen Naturobjekten und zu wichtigen Beiträgen für die Wildtiervernetzung entwickeln. Die Begleitung der Entwicklungsphase und die Wirkungskontrollen obliegt der UBB. Sind diese Massnahmen ausgeführt, können 10 Jahre nach Inbetriebnahme der Hauptverkehrsstrasse 3/7 die im Richtplan Salina Raurica bezeichneten Vernetzungselemente als aufgewertet und funktionsfähig erklärt werden Projektbeurteilung Fazit Bauphase Der Neubau der HVS 3/7 erfolgt in einem stark vorbelasteten Gebiet mit mittlerweile grossen Defiziten hinsichtlich ökologischen Standorten. Vor allem während des Neubaus der HVS 3/7 werden die (noch) vorhandenen Lebensräume möglichst geschont, indem für die Kleintiere Rückzugsmöglichkeiten angeboten werden. Die temporär beanspruchten Flächen sollten damit nicht nur wieder von extern, sondern zur Hauptsache auch von Lebewesen im Perimeter von Salina Raurica besiedelt werden.

143 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 143 Umweltauswirkungen/Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Fazit Betriebszustand Der Grünkorridor entlang der Autobahn funktioniert gemäss Spezialrichtplan Salina Raurica als Rückgrat der ökologischen Vernetzung West - Ost. Deshalb werden hier neue Kleintierdurchlässe bei der Frenkendörferstrasse, der SBB- Überführung und beim nördlichen Widerlager des Viadukts Kraftwerkstrasse erstellt. Diese Massnahmen gewährleisten die Vernetzung entlang der Autobahn. Vernetzung Die Verbindung zwischen der Flur Im Löli (Vorranggebiet Natur) via Längipark zum Rhein werden durch entsprechende Freiraumgestaltungen durch die Gemeinde Pratteln sichergestellt. Bestehende Feldgehölze und Hecken werden als funktionsfähige Inseln (Trittsteinbiotope) möglichst erhalten und, wo erforderlich und möglich, ergänzt und mit der ökologischen Vernetzung entlang der Autobahn verbunden. Diese Elemente sind mit der laufenden Revision der Nutzungsplanung im Gebiet Salina Raurica zu koordinieren und zu sichern. Feldgehölze, Hecken 18.6 Umweltbaubegleitung Für das Pflichtenheft der Umweltbaubegleitung wird auf Kapitel 4.11 verwiesen.

144 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 144 Umweltauswirkungen/Wald 19. Wald 19.1 Methodik Ziele Für das Projekt Neubau/Rückbau Hauptverkehrsstrasse 3/7 gelten die folgenden Ziele: Erhaltung der Waldfläche (Verpflichtung zum Waldersatz gem. Waldgesetz) Erhalt des Waldlebensraumes Minimierung der beanspruchten Waldflächen durch Projektoptimierung Ersatzflächen sind kompakt und in Ergänzung zu bestehendem Waldareal mit standortgerechten Baum und Straucharten aufzuforsten Perimeter Der Perimeter ist durch die kantonale Waldfeststellung gegeben. Der Projektperimeter liegt in einer Landschaft mit einem sehr geringen Waldanteil. Waldfeststellung Vorgehen Alle Einwirkungen auf den Wald, die sich durch den Bau und den Betrieb der Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) ergeben, werden untersucht und bewertet Beurteilungsgrundlagen Bundesgesetz über den Wald (WaG, Waldgesetz) vom 4. Oktober 1991, Stand 1. Juli 2013, SR Verordnung über den Wald (WaV, Waldverordnung) vom 30. November 1992, Stand 1. März 2015, SR Waldfeststellungen, Kantonsforstamt, Jahreszahl 19.2 Ist-Zustand Z0 Der Waldanteil ist im Gebiet Salina Raurica sehr gering. Im Perimeter stehen hauptsächlich Feldgehölze. Eine ausgeschiedene Waldparzelle besteht lediglich östlich des geplanten Frenkendörferstrasse (Kapitel 25.14). Das Rheinufer und das Ufergehölz der Ergolz sowie der Wald östlich davon gehören zum REN Wald. Dort erstreckt sich ein Vogelschutz- und Wildschongebiet. Beide gehören auch zum Inventar der geschützten Naturobjekte. Ein Gürtel mit einer Schutzbepflanzung verläuft von der SBB-Haltestelle Pratteln Salina Raurica an der östlichen Grenze des Längiparks zum Rhein. Waldanteil REN Wald, Inventar geschützte Naturobjekte 19.3 Bauphase Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) ZBau Die Bauaktivitäten werden in einer möglichst kurzen Zeitspanne durchgeführt, vornehmlich während der Vegetationsruhe und ausserhalb der Vogelbrutzeiten, um die Beeinträchtigungen auf das Notwendige reduzieren zu können. Rodungen

145 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 145 Umweltauswirkungen/Wald i. Erwägungen zum Standort Neubau/Rückbau Hauptverkehrsstrasse 3/7 ist im rechtskräftigen Spezial-Richtplan Salina Raurica enthalten Verlagerung des Verkehrs erfolgt möglichst in den bereits belasteten Korridor entlang der Autobahn Entlastung des Zentrums Augst durch Umlegung des Verkehrs von der Achse Rhein zur Autobahn A2 hin Arrondierte Bauparzellen im Gebiet Salina Raurica Förderung der Entwicklung in Salina Raurica Rodungsgesuch ii. Erwägungen zur Raumplanung Landrat hat Spezial-Richtplan am 17. November 2011 genehmigt Bauprojekt wurde optimiert und bei Gemeinden und Ämtern vernehmlasst iii. Erwägungen zur Gefährdung der Umwelt Durch die Rodung eines Teils der kleinen Waldfläche an der Frenkendörferstrase ergibt sich keine Gefährdung der Umwelt. Die vollständige Wiederaufforstung erfolgt auf der gegenüberliegenden Seite desselben Waldstücks. iv. Erwägungen zum Interesse Die Mobilität hat in unserer arbeitsteiligen Gesellschaft Vorrang gegenüber anderen Nutzungen des Raumes (Erholung, Ernährung). Die Erschliessung des Entwicklungsgebiets Salina Raurica steht in hohem öffentlichen Interesse. Das Projekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) ist dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Luftbelastungen verpflichtet. Die neue Hauptverkehrsstrasse 3/7 ist aus gesamtgesellschaftlicher und ökologischer Sicht auf das vorgesehene Trassee angewiesen. v. Erwägungen zum Natur- und Heimatschutz Grössere Wildtiere sollen grundsätzlich aus dem Gebiet Salina Raurica fern gehalten werden. Die Kleintierdurchlässe ermöglichen es nur kleineren Säugetieren wie Fuchs, Wiesel oder Marder in den Vernetzungskorridor zu gelangen. Im Süden verläuft die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 unmittelbar neben der A2, die mit einem Wildschutzzaun versehen ist (kein Wildwechsel). Im Norden grenzt das Gebiet an die Rheinlehne an. Die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 verläuft im Siedlungsraum von Pratteln und Augst. Für das Projekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) sind die folgenden Schutzmassnahmen vorgesehen: Allgemeine Verbote für das Befahren von Strassen, die für die Baustellenzufahrten nicht vorgesehen sind. Baustellenflächen mit geringen baulichen Massnahmen und kurzer Bauzeit: Baustellenabgrenzung mit rot-weissen Latten, Bändern, orange-farbigen Kunststoffmatten zum Schutz angrenzender Waldflächen und -wegen. Vorgesehene Schutzmassnahmen

146 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 146 Umweltauswirkungen/Wald Baustellenflächen mit grösseren baulichen Eingriffen, langer Bauzeit und an stark begangenen Wegen: mobile Gitter (2 m hoch) zum Schutz von angrenzenden Waldflächen und wegen. Baustellenflächen mit grossen, staub- und lärmintensiven Eingriffen, angrenzend an Siedlungsgebieten und stark begangenen Wegen: Holzwände oder mobile Gitter mit Plastikplanen bespannt (2 m hoch). Rodungen von Gehölzen nur ausserhalb der Brutzeiten (November bis einschliesslich Februar). Aufrechterhaltung für die Waldflächen wichtigen Wegverbindungen. Bestehende und bleibende Waldränder durch geeignete, temporäre Schutzmassnahmen schützen Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) ZRückbau Rheinlehne An der Rheinlehne werden in Absprache mit dem Amt für Wald mittels Pflegeeingriffen Sicht-Fenster zum Rhein geöffnet. Massnahmen Die Massnahmen entsprechen denen bei der Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Massgebender Ausgangszustand Z10 Der Massgebende Ausgangszustand Z10 entspricht im Bereich des Strassenprojekts Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) dem Ist-Zustand Z Betriebszustand Z11 Tabelle 19-1 Rodungs- und Aufforstungsbilanz (Quelle SKK) Projekt Rodung temprär Rodung permanent Ersatzaufforstung Bilanz Projektabschnitt Gewinn = + Verlust = - Verlegung HVS 3/7 m 2 1' '150 0 Rückbau best. Rheinstrasse m Total m 2 1' '150 0 Dauerhafte Massnahmen (LBP Kategorie A, siehe Abbildung 25-20) Ersatzmassnahmen Ersatzaufforstung im Umfang der permanenten Rodung von 590 m 2 Wiederinstandstellung der tangierten Waldflächen beim Knoten Frenkendörferstrasse Einmalige Eingriff (LBP Kategorie B, siehe Abbildung 25-20) Wiederinstandstellung der tangierten Wald- und Gehölzflächen zwischen Autobahnanschluss Liestal und Neubau HVS 3/7, "im Wirtslöli", und entlang der Frenkendörferstrasse

147 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 147 Umweltauswirkungen/Wald Massgebender Ausgangszustand Z20 Der Massgebende Ausgangszustand Z20 entspricht demjenigen von Z Betriebszustand Z21 Die aufgeforsteten Flächen haben sich innert 10 Jahren etabliert Projektbeurteilung Fazit Bauphase Für die Erstellung des Knotens Frenkendörferstrasse ist eine Rodung im Umfang von 590 m 2 zulasten der Landwirtschaft erforderlich. Die temporären und definitiven Rodungen werden auf derselben Waldparzelle vollständig kompensiert Fazit Betriebszustand Die Waldfläche ändert sich im Ausmass gegenüber heute nicht Umweltbaubegleitung Für das Pflichtenheft der Umweltbaubegleitung wird auf Kapitel 4.11 verwiesen.

148 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 148 Umweltauswirkungen/Landschafts- und Ortsbild, Erholung 20. Landschafts- und Ortsbild, Erholung 20.1 Methodik Ziele Im Projekt Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) wird eine möglichst geringe Beeinträchtigung und Zerschneidung von Bauparzellen sowie die Integration der neuen Verkehrsanlagen in die Landschaft und deren natürliche Gegebenheiten angestrebt. Das kommunale Grün- und Freiraumkonzept Salina Raurica und der landschaftspflegerische Begleitplan verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 koordinieren Naturwerte, Landschaft und Schutzgebiete mit den anthropogenen Raumnutzungen. Bauparzellen Koordination mit Raumnutzung Perimeter Der Untersuchungsperimeter erstreckt sich im Gebiet von Salina Raurica, in dem die Strassen eingesehen werden können Vorgehen Eine enge Bündelung der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 mit dem Autobahnkorridor A2 ist anzustreben. Im Zwischenbereich der Autobahn A2 und der Hauptverkehrsstrasse 3/7 ist das Erscheinungsbild für die Strassenbenutzer und die mögliche gegenseitige Störung z.b. durch Blendung zu berücksichtigen. Emissionen bündeln Beurteilungsgrundlagen Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966 (NHG, Stand vom 12. Oktober 2014, SR 451) Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 16. Januar 1991 (NHV, Stand vom 1. März 2015, SR 451.1) Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (VBLN) vom 10. August 1977, Stand 1. Juli 2010 (SR ) Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) vom 9. September 1981, Stand vom 1. Juni 2013 (SR ) Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) vom 4. Oktober 1985, Stand 1. April 1996, (SR 704) Verordnung über Fuss- und Wanderwege (FWV) vom 26. November 1986, Stand 1. Juli 2008 (SR 704.1) Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni 1979, Stand 1. November 2012, (SR 700) UVEK: Richtlinie Planung und Bau von Wildtierpassagen an Verkehrswegen, 10. November 2001 UVEK: Grundlagenbericht für die Richtlinie Planung und Bau von Wildtierpassagen an Verkehrswegen, 11. November 2001 Kantonaler Richtplan des Kantons Basel-Landschaft, RRB vom 8. September 2010 Zonenplan der Gemeinden Pratteln und Augst, 28. März 2014

149 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 149 Umweltauswirkungen/Landschafts- und Ortsbild, Erholung 20.2 Ist-Zustand Z0 Das Gebiet von Salina Raurica liegt auf der Terrassenschulter am linken Rheinufer zwischen den Autobahnzubringern der A2 Frenkendörferstrasse und Salinenstrasse. Die südliche Grenze des Perimeters 1 wird begrenzt durch die Autobahn A2, die nördliche durch den Rhein. Der Perimeter umfasst heute Wohnund Gewerbezonen, die Grundwasserfassungen "Im Löli" und "Remeli", die ARA Steinhözli, die Autobahn-Raststätte Pratteln, die aufgefüllte Zurlindengrube, landwirtschaftlich genutzte Flächen im Siedlungsgebiet sowie die neue S-Bahn- Haltestelle Salina Raurica. Naherholungsgebiete bieten Naturerlebnisse in Siedlungsnähe, wo Anwohner gleichsam Anreize und Erholung finden: Im Gebiet Salina Raurica sind dies Familiengärten, die Salzbohrtürme und die Solepumphäuser "Im Löli", der Längi- und Rheinpark, der Rheinuferweg, aber auch die von Hundehaltern begangenen Wege und deren Begleitsäume. Der Wanderweg von Frenkendorf nach Birsfelden- Hard führt der Ergolz entlang zum Kraftwerk Augst-Wyhlen und in der Rheinböschung weiter nach Schweizerhalle. Weitere Wanderwege führen vom Bahnhof Pratteln aus über die Autobahnüberführung Giebenacherstrasse nach Augst; ein zweiter Wanderweg zum Rhein überquert die Autobahn auf der Überführung Kraftwerkstrasse. Kantonale Radrouten bestehen auf der Rheinstrasse sowie auf der Giebenacherstrasse und dem Remeliweg (Abbildung 25-31). Der Wanderweg von Frenkendorf nach Birsfelden-Hard führt der Ergolz entlang zum Kraftwerk Augst-Wyhlen und in der Rheinböschung weiter nach Schweizerhalle. Weitere Wanderwege führen vom Bahnhof Pratteln aus über die Autobahnüberführung Giebenacherstrasse nach Augst; ein zweiter Wanderweg zum Rhein überquert die Autobahn auf der Überführung Kraftwerkstrasse. Diese Übergänge werden weiterhin gewährleistet. Die kantonale Radroute auf der bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7, die heute als Radstreifen links und rechts auf der Fahrbahn markiert ist, wird mit dem Rückbau der bestehenden HVS 3/7 zur Langsamverkehrsachse aufgewertet. Der Dreiland-Radweg überquert die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 auf der bestehenden Brücke Giebenacherstrasse. Dieser wird durch das Projekt nicht tangiert (Abbildung 25-31). Dem Grundwasserschutzgebiet Im Löli ist auch eine Landschaftsschutzzone überlagert. Situationsanalyse Naherholungsgebiete und Infrastuktur Wanderwege Landschaftsschutzzone "Im Löli" 20.3 Bauphase Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) ZBau Neupositionierung der Salzbohrtürme und Solepumphäuser Robinsonspielplatz Lohag: Keine Anpassung im Projekt notwendig. Planung und Verlegung des Spielplatzes erfolgt durch Gemeinde Pratteln Verlegung von Familiengärten Lohag, westlich der SBB-Überführung Verlegung von Familiengärten "Wirtslöli" Ersatzstandorte Familiengärten beim bestehenden Areal, südlich der Gemeinde Augst Installation eines Aussichtspunkts mit Sitzgelegenheiten und Sicht auf den Rhein oberhalb der "Rilänen" Massnahmen

150 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 150 Umweltauswirkungen/Landschafts- und Ortsbild, Erholung Sicht-Fenster vom Aussichtspunkt zum Rhein öffnen: Auslichtung Rheinuferböschung durch teilweisen Rückschnitt vorhandener Sträucher und Büsche Zugänglichkeit zu Rheinufer wird sichergestellt Während der Bauphase wird die Erholungsfunktion des Landschaftsraumes Salina Raurica tangiert. Das Fuss- und Wanderwegnetz, das für Aktivitäten wie Spazieren, Wandern, Joggen, Walken, Biken, Reiten usw. benutzt wird, wird lokal und temporär beeinträchtigt und muss mit Provisorien aufrecht erhalten werden. Die entsprechenden Sicherheits- und Schutzmassnahmen sind in der Detailprojektierung zu konkretisieren. Sicherheits- und Schutzmassnahmen Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) ZRückbau An der Rheinlehne werden mittels Pflegeeingriffen Sicht-Fenster zum Rhein geöffnet. Die zu beachtenden Massnahmen entsprechen denen bei der Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau). Rheinlehne Massnahmen 20.4 Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Massgebender Ausgangszustand Z10 Der Massgebende Ausgangszustand Z10 entspricht im Bereich des Strassenprojekts Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) dem Ist-Zustand Z Betriebszustand Z11 Im Perimeter Salina Raurica wirkt sich das flächenhafte Strassenprojekt auf das Landschaftsbild weniger stark aus als die künftigen Baukuben. Die Salzbohrtürme und Solepumphäuser, die im Trassee der neuen Hauptverkehrsstrasse 3/7 Im Löli stehen, werden ins freie Feld zwischen der Grundwasserschutzzone S2 und der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 versetzt. Die landwirtschaftliche Erschliessung und die Fusswege sind auf diese neue Disposition abgestimmt. Eine Tafel soll über die Geschichte der Salzförderung in der Rheinebene informieren. Salzbohrtürme und Solepumphäuser Massgebender Ausgangszustand Z20 Der Massgebende Ausgangszustand Z20 entspricht demjenigen von Z Betriebszustand Z21 Die gerodeten und aufgeforsteten Flächen haben sich innert 10 Jahren etabliert. Sie bereichern und strukturieren den Landschaftsraum Salina Raurica Projektbeurteilung Fazit Bauphase Während der Bauphase wird die Erholungsfunktion des Landschaftsraumes Salina Raurica zusätzlich eingeschränkt. Das Fuss- und Wanderwegnetz wird mit Provisorien aufrecht erhalten. Die entsprechenden Sicherheits- und Schutzmassnahmen sind in der Detailprojektierung zu konkretisieren.

151 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 151 Umweltauswirkungen/Landschafts- und Ortsbild, Erholung Fazit Betriebszustand Die Wanderweg-Übergänge über die Autobahn werden weiterhin gewährleistet. Die kantonale Radroute auf der bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7, die heute als Radstreifen links und rechts auf der Fahrbahn markiert ist, wird mit dem Rückbau der bestehenden HVS 3/7 zur Langsamverkehrsachse aufgewertet. Der Dreiland-Radweg wird durch das Projekt nicht tangiert. Die Salzbohrtürme und Solepumphäuser, die der neuen Hauptverkehrsstrasse 3/7 Im Löli im Wege stehen, werden nach Westen zur Autobahn hin versetzt. Die landwirtschaftliche Erschliessung und die Fusswege sind auf diese neue Disposition abgestimmt. Dem Grundwasserschutzgebiet Im Löli ist eine Landschaftsschutzzone überlagert. Diese wird durch die versetzten Bohrtürme nur wenig beeinträchtigt. An der Rheinlehne werden in Absprache mit dem Amt für Wald mittels Pflegeeingriffen Sicht-Fenster zum Rhein geöffnet. Der Rheinuferweg wird in der heutigen Erscheinungsform belassen. Der Aussichtspunkt an der Oberkante der Rheinböschung wirkt als Anziehungspunkt für Spaziergänger, die die Flusslandschaft und das Flusskraftwerk Augst-Wyhlen überblicken wollen. Die Langsamverkehrsachse wird zu einem attraktiven Naherholungsgebiet aufgewertet. Wanderwege Salzbohrtürme Landschaftsschutzzone Rheinlehne 20.6 Umweltbaubegleitung Für das Pflichtenheft der Umweltbaubegleitung wird auf Kapitel 4.11 verwiesen.

152 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 152 Umweltauswirkungen/Abfall- und Materialbewirtschaftung 21. Abfall- und Materialbewirtschaftung 21.1 Methodik Ziele Mit einem optimierten Massenausgleich vor Ort werden Materialtransporte und Emissionen durch Baumaschinen minimiert. Massenausgleich vor Ort Perimeter Der Untersuchungsperimeter umfasst die Flächen mit baulichen Eingriffen, Installations- und Zwischenlagerflächen sowie Transportwege des vor Ort nicht wieder verwertbaren Materials. Im Projektperimeter existiert kein hochwertiger humoser Boden Vorgehen Das Abfall- und Materialbewirtschaftungskonzept ist auf dem Kenntnisstand des Bauprojekts in die Wege zu leiten und in der Ausführungsplan fortzuschreiben. Es ist Grundlage für eine umweltschonende Realisierung und Umsetzung des Projekts HVS 3/7. Unverschmutzter Aushub soll nach Möglichkeit auf der Baustelle direkt verwertet werden (z.b. für Hinterfüllungen). Andernfalls ist er bei Auffüllungen (z.b. Materialabbaustellen) zu verwerten. Aushub gilt als unverschmutzt, wenn er a) durch menschliche Tätigkeit in seiner natürlichen Zusammensetzung chemisch (gemäss TVA, Anhang 3) nicht verändert ist und b) keine Fremdstoffe wie Siedlungsabfälle, Grünzeug, Holz oder andere Bauabfälle enthält sowie die Anforderungen an unverschmutzten Aushub erfüllt. Die Analysen von Strassenbelägen der bestehenden HVS 3/7 zeigen, dass an einigen Stellen Teerbeläge mit PAK-Konzentrationen (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) von über mg PAK/kg Bindemittel vorkommen, so dass dieser Ausbauasphalt in dafür bewilligten Anlagen zu entsorgen ist (Tabelle 25-14, Abbildung 25-90). Das Aushubmaterial weist generell nur eine geringe stoffliche Belastung auf und gilt mindestens als tolerierbar (Tabelle 25-7, Tabelle 25-13). Stärker belastet sind die Familiengärten "Wirtslöli" (Tabelle 25-9). Weiter ist die Ausbreitung von Neophyten mit dem Boden zu beachten und zu verhindern. Bausperrgut muss auf der Baustelle nach den Vorgaben des Mehr-Mulden- Konzeptes (MMK) des Schweizerischen Baumeisterverbandes sortiert oder einer bewilligten Bausperrgutsortieranlage übergeben werden. Die Deponierung von unsortierten Bauabfällen (Bausperrgut) ist grundsätzlich verboten (TVA, Art. 9). Mineralische Bauabfälle ( Bauschutt ) müssen der Verwertung zugeführt werden (TVA, Art. 12). Die Vorgaben und Normen sind in der Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle festgehalten. Die Behandlung und Aufbereitung von mineralischen Bauabfällen erfolgt in dafür geeigneten, bewilligten Aufbereitungsanlagen. Abfall- und Materialbewirtschaftungskonzept Unverschmutztes Aushub- und Abraummaterial Ausbauasphalt Aushubmaterial Bausperrgut Mineralische Bauabfälle

153 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 153 Umweltauswirkungen/Abfall- und Materialbewirtschaftung Bauabfälle mit Schadstoffbelastungen treten insbesondere beim Bauen auf belasteten Standorten im Sinn der AltlV auf. Dabei sind spezielle Vorschriften zu beachten (Merkblatt Voruntersuchung von belasteten Standorten und Merkblatt Korrekte Entsorgung von schadstoffhaltigen Materialien aus belasteten Standorten ). Treten bei den Bauarbeiten belastete Materialien auf, sind die zuständigen Stellen zu informieren. Das weitere Vorgehen ist in gemeinsamer Absprache festzulegen. Schadstoffhaltige Bauabfälle Entsorgung von Bauabfällen für die Bauphase nach SIA 430 Die Entsorgung bzw. Verwertung der Abfallarten hat nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen: Beim Rückbau ist sicherzustellen, dass der Asphalt möglichst rein, d.h. nicht mit Strassenkofferungsmaterial vermischt ausgebaut wird, damit er sofern er nicht mit PAK verunreinigt ist zu Asphaltgranulat aufbereitet und für die Asphaltherstellung verwendet werden kann. Asphalt mit polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) müssen speziell entsorgt werden. Der Bauunternehmer muss mit der Offerte eine Erstprüfung bezüglich PAK-Gehalt abgeben. Anhand der Resultate dieser Erstprüfung ist vor Baubeginn ein Beprobungskonzept bezüglich PAK auszuarbeiten und mit dem Kanton abzusprechen. Bei einer PAK-Belastung des Ausbauasphalts unter 5'000 mg/kg Bindemittel kann dieser in einer bewilligten Aufbereitungsanlage für mineralische Bauabfälle verwertet werden. Bei einer PAK-Belastung zwischen 5'000 und 20'000 mg/kg Bindemittel kann der Asphaltausbruch gemäss BAFU-Empfehlung von 2004: Entsorgung von teerhaltigem Ausbauasphalt unter Einhaltung bestimmter Bedingungen in dafür geeigneten Belagsaufbereitungsanlagen oder im sog. Kaltrecycling (nach dem Stand der Technik) verarbeitet werden. Bei einer PAK- Belastung über 20'000 mg/kg Bindemittel ist der Asphalt thermisch zu behandeln (in der ATM in Holland; Vertretung in der Schweiz: BRH, W. Bürge), da im Kanton BL eine Ablagerung von Asphalt verboten ist. Aus wirtschaftlichen Gründen kann er auch exportiert werden (Tabelle 25-13, Tabelle 25-14). Sofern belasteter Betonabbruch anfällt und der Strassenaufbruch mit Teertränken oder anderen Schadstoffen verunreinigt ist, sind diese Fraktionen je nach Grad der Verschmutzung einer geeigneten Deponie oder allenfalls einem Zementwerk (z.b. mit Kohlenwasserstoffen verunreinigter Betonabbruch) zuzuführen. Begrünte Böschungen, die baulich verändert werden, werden vor Baubeginn auf den Stock gesetzt und das anfallende Material abgeführt und sachgerecht entsorgt. Ausbauasphalt Belasteter Ausbauasphalt Belasteter Betonabbruch und belasteter Strassenaufbruch Grüngut von Böschungen Wiederverwertung von mineralischen Bauabfällen Es ist ein möglichst hochwertiger Einsatz der Recyclingbaustoffe anzustreben. Die Recyclingbaustoffe sollen prioritär zu gleichen Zwecken wie bei der Erstverwendung eingesetzt werden. Bitumenhaltiges Material darf nicht hydraulisch (zementgebunden), betonhaltiges Material nicht bituminös gebunden werden. Recyclingbaustoffe

154 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 154 Umweltauswirkungen/Abfall- und Materialbewirtschaftung Der Anwendungsbereich und gewässerschutzbedingte Einbauvorschriften sind im Merkblatt Verwertung mineralischer Bauabfälle aufgeführt. Tabelle 21-1 Material-Zusammensetzung von Recyclingmaterial Recyclingmaterial Material Ausbau- Kiessand Betonab- Misch- Fremd asphalt bruch abbruch stoffe Asphaltgranulat min. 90% Max. 10% max. 2% max. 0.3% max. 4% min. 95% max. 4% max. 1% max. 0.3% max. 20% min. 80% max. 4% max. 1% max. 0.3% max. 4% min. 80% max. 20% max. 1% max. 0.3% Betongranulat max. 3% min. 95% max. 2% max. 0.3% Recycling- Kiessand P Recycling- Kiessand A Recycling- Kiessand B Mischabbruchgranulat max. 3% min. 97% max. 0.3%*) (Massenprozent) *) Fremdstoffe 0.3%, zusätzlich max 1% Gipsanteil Beurteilungsgrundlagen Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) vom 7. Oktober 1983, Stand am 1. April 2015 (SR ) Technische Verordnung über Abfälle (TVA) vom 10. Dezember 1990, Stand 1. Juli 2011, (SR ) Abfall und Altlasten Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial (Aushubrichtlinie) BAFU, Vollzug Umwelt: Wegleitung Verwertung von ausgehobenem Boden (Wegleitung Bodenaushub), Dezember 2001 BAFU, Empfehlung: Entsorgung von teerhaltigem Ausbauasphalt, Mai 2004 BAFU: Abfälle auf Inertstoffdeponien, Juli 2000 SIA 430: Entsorgung von Bauabfällen ZUDK, Entsorgung von Bauabfällen, September 1998 Geotechnisches Institut: Rückbau-, Aushub- und Entsorgungskonzept, 30. August Ist-Zustand Z0 Im Ist-Zustand Z 0 fällt Strassenwischgut auf der bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 von 2'600 m Länge und den übrigen Strassen des betrachteten Strassennetzes an. Strassenwischgut

155 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 155 Umweltauswirkungen/Abfall- und Materialbewirtschaftung 21.3 Bauphase Bauphase Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) ZBau Die Materialmengen beim Neubau HVS 3/7 sind im Kapitel aufgeführt. Materialmengen Das Materialbewirtschaftungskonzept anhand der Wegleitung BAFU sollte die folgenden Punkte enthalten: Zeitlicher Ablauf, Zwischenlagerung, Deponie, Aushubkonzept, Entsorgungsnachweise. Unverschmutzter Aushub kann auf einem Unternehmerdepot zwischengelagert werden. In der Region Pratteln und Muttenz gibt es dafür auch geeignete Deponien. Der schwachbelastete Aushub ist auf einer Inertstoffdeponie abzulagern. Über die Wahl der Zwischenlager und Ablagerungsorte wird erst aufgrund der Submission und der Angebote der Unternehmer entschieden. Entsorgungsorte Für Bauabfälle gibt es in der Region auch diverse bewilligte Entsorgungsfirmen. Den Transportwegen nach extern wird zugrunde gelegt, dass der Bestimmungsort 10 km entfernt ist. Bei den internen Transporten auf die Zwischenlager sind es 0.5 km (Kapitel ). Die konkreten Entsorgungswege für die einzelnen Abfallfraktionen können erst mit der Submission und den Unternehmerangeboten angegeben werden (Tabelle 7-1, Tabelle 7-2). Die vorliegenden Angaben müssen in der nächsten Projektphase aufgrund der Projektierung HVS 3/7 weiter entwickelt werden. Mit der Kenntnis von parallel laufenden Projekten, die einen Bedarf an entsprechendem Boden haben, kann die Menge für eine Deponierung minimiert und damit die Umweltverträglichkeit des Projekts Salina Raurica verbessert werden. Ein optimierter Massenausgleich und der Einbezug von Überlegungen zu einem kostengünstigen und umweltverträglichen Bauablauf sollen die Erreichung dieses Ziel unterstützen. Transportwege Hinweis auf nächste Projektphase Bauphase Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) ZRückbau Die Materialmengen beim Rückbau HVS 3/7 sind im Kapitel angegeben. Materialmengen Die Laboranalysen des Strassenunterbaues ergeben, dass dieser in den Sondierungen im allgemeinen nur geringe Belastungen aufweist. Die Grenzwerte U für unverschmutzten Aushub sind beim Strassenunterbau für folgende Parameter überschritten: Blei: RKS 1 Chrom gesamt: RKS 5 Benzo(a)pyren: RKS 2, RKS 5 Summe PAK: RKS 2 Kohlenwasserstoffe : RKS 3 In der Sondierung RKS 4 wurden im Auffüllungsmaterial einzelne Asphaltstücke und ein Teergeruch wahrgenommen. Die Analyse hat gezeigt, dass in dieser Probe die Grenzwerte für TVA-Inertstoffmaterial für die Parameter Benzo(a)pyren und die Summe PAK überschritten werden. Die Parameter Chrom gesamt und Kohlenwasserstoffe liegen über dem Grenzwert U, resp. über dem Richtwert T.

156 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 156 Umweltauswirkungen/Abfall- und Materialbewirtschaftung Die Beurteilung des angetroffenen Strassenunterbaus erfolgt anhand der Kriterien der Aushubrichtlinie (AHR) und der technischen Verordnung über Abfälle (TVA). Beurteilung Tolerierbares Aushubmaterial Das Material weist im Allgemeinen geringe Belastungen auf und wird als tolerierbares Aushubmaterial klassiert. Damit sind folgende Entsorgungswege gemäss Aushubrichtlinie möglich: Tolerierbares Aushubmaterial kann als Rohstoffersatz für gebundene Baustoffe (Beton, Asphalt, Stabilisierungen) oder für die Zement-, Kalk-, Ziegel und Backsteinherstellung verwendet werden. Tolerierbares Aushubmaterial in loser Form kann im Strassenbau als Koffermaterial oder Fundation unter einer den Erfordernissen dieser Richtlinie genügenden Deckschicht eingesetzt werden. Da diese Strassenabschnitte in den Kataster der belasteten Standorte eingetragen werden, sind dazu nur National- und Kantonsstrassen zu empfehlen. Tolerierbares Aushubmaterial ist, sofern es weder verwertet noch behandelt werden kann, auf einer TVA-konformen Deponie abzulagern. Im ungünstigsten Fall handelt es sich um 7'070 m 3 Strassenkoffer, weil das Material aus dem Rückbau der HVS 3/7 erst anfällt, wenn der Neubau HVS 3/7 bereits gebaut ist. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass der Strassenunterbau Bereiche mit grösseren Belastungen aufweisen kann (RKS 4). Das anfallende Material wird gemäss Aushubrichtlinie als verschmutztes Aushubmaterial bezeichnet. Bereiche mit organoleptisch auffälligem Material müssen beim Aushub fachgerecht triagiert werden. Verschmutztes Aushubmaterial ist entweder so zu behandeln, dass es als unverschmutztes oder tolerierbares Material verwertet werden kann oder das Material ist, gegebenenfalls nach vorgängiger Behandlung, auf einer TVA-konformen Deponie abzulagern. Bei der Einzelprobe der Sondierung RKS 4 sind die Inertstoffgrenzwerte überschritten, so dass das Material auf ein Reaktordeponie entsorgt oder der thermischen Verwertung zugeführt werden muss (Tabelle 25-13, Abbildung 25-88). Die tonig-siltigen Deckschichten und die sandigen Kiese der Niederterrasse wurden nicht analysiert. Das Lockermaterial ist als unverschmutzter Aushub zu klassieren und kann entsprechend seiner geotechnischen Eignung uneingeschränkt wieder verwendet werden. Zur besseren Abschätzung der anfallenden Teerqualitäten wird empfohlen, dass vor der Submission weitere Untersuchungen veranlasst werden. Als zielführend sehen wir folgende Arbeiten: Unterscheidung von verschiedenen Belagsgenerationen gemäss Angaben des Tiefbauamts, Konsultation des Archivs TBA sowie visuelle Kontrollen Ausführung von ca Kernbohrungen im Asphalt-Belag mit Probennahmen Analysen auf PAK im Bindemittel Zuordnung und Definition der einzelnen Strassenabschnitte und Bereiche anhand der Beurteilung verschmutztes Aushubmaterial Niederterrassenschotter unter dem bestehenden Strassenkörper Empfehlungen für das Bauprojekt

157 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 157 Umweltauswirkungen/Abfall- und Materialbewirtschaftung festgestellten PAK-Gehalte in 3 Kategorien gemäss Merkblatt Teerhaltige Beläge. Die Entsorgung von Belagsmaterial mit mehr als 20'000 mg PAK im Bindemittel hat in bewilligten Anlagen oder in Absprache mit der kantonalen Fachstelle (Verwertung in gebundener Form) zu erfolgen Zusammenfassung Bau und Rückbau Hauptverkehrsstrasse 3/7 Tabelle 21-2 Ausbauasphalt im Projekt Salina Raurica Ausbauasphalt PAK im Bindemittel Volumen [m 3 ] <5'000 mg/kg Bindemittel 2'945 5'000 20'000 mg/kg Bindemittel 1'760 >20'000 mg/kg Bindemittel 1'961 Total 6'666 Tabelle 21-3 Materialumschlag im Projekt Salina Raurica Materialumschlag Einsatzbereich Baumaschine Volumen [m 3 ] Aushub Hydraulik-Bagger 100'100 Ausbauasphalt Hydraulik-Bagger 6'666 Betonabbruch Hydraulik-Bagger 60 Verlad Radlader Pneu 123'000 Schüttung Grader, Pneu 83'500 Walzen Pneuwalze 11'400 Belag Fertiger/Verdichter 11'400 Tabelle 21-4 Transporte im Projekt Salina Raurica Materialabtransporte

158 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 158 Umweltauswirkungen/Abfall- und Materialbewirtschaftung Tabelle 21-5 Aushubbilanz HVS 3/7 (Neubau/Rückbau) Aushub nach extern Material HVS 3/7 Neubau HVS 3/7 Rückbau Summe [m 3 ] [m 3 ] [m 3 ] Aushub - grösser Grenzwert U 58'161 (2'000) 2'110-60'271 (2'000) Boden Familiengärten 1'909-1'909 - Inertstoffdeponie Strassenkoffer - verschmutzt - Inertstoffdeponie 3'190-3'380 (1'000) (500) 6'570 (1'000) (500) Summe 63'260 5'490 68'750 Tabelle 21-6 Depot Neubau HVS 3/7 Zwischenlagerflächen Material Volumen [m 3 ] Fläche [m 2 ] Humoser Boden 10'285 7'000 Aushub 11'240 3'000 Tabelle 21-7 Depot Rückbau HVS 3/7 Material Volumen [m 3 ] Fläche [m 2 ] Humoser Boden 1'945 1'400 Aushub Die durchgeführten Untersuchungen lassen darauf schliessen, dass der beim Trasseebau anfallende Aushub grösstenteils sauber bzw. tolerierbar ist. Folgende Ausnahmen sind zu gewärtigen: Oberflächennahe Schichten können flächig bodenfremde Stoffe enthalten. Solches Material ist separat zu erfassen und gemäss den Vorgaben der Aushubrichtlinie zu verwerten oder zu entsorgen. Punktuell können künstliche Auffüllungen angetroffen werden (Nachweis in BS 03/14, Auftreten auch andernorts möglich). Solches Material ist vor Ort zwischen zu lagern und zur Definition des Entsorgungsweges repräsentativ zu beproben. Verwertung Aushubmaterial

159 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 159 Umweltauswirkungen/Abfall- und Materialbewirtschaftung Die Bodenanalysen der Familiengärten "Wirtslöli" zeigen eine Belastung des Oberbodens (Tabelle 25-9, Abbildung 25-59). Die Entsorgung richtet sich nach den Vorgaben der TVA Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Massgebender Ausgangszustand Z10 Der Massgebende Ausgangszustand Z10 entspricht im Bereich des Strassenprojekts Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) dem Ist-Zustand Z Betriebszustand Z11 In den Betriebszuständen werden keine nennenswerten Abfälle, die nicht auch andernorts zu erwarten sind Massgebender Ausgangszustand Z20 Der Massgebende Ausgangszustand Z20 entspricht demjenigen von Z Betriebszustand Z21 Die Filter der Abwasserbehandlungsanlagen müssen auf ihre Funktionstauglichkeit geprüft werden, damit die Reinigungsleistung der Anlagen stets gewährleistet werden kann Projektbeurteilung Fazit Bauphase Das vorliegende Materialbewirtschaftungskonzept ist vor der Submission zu überprüfen und aufgrund des Ausführungsprojekts zu aktualisieren. Der korrekte Umgang mit Bauabfällen wird durch das Entsorgungskonzept auf der Grundlage der SIA-Empfehlung 430 sichergestellt. Bauabfälle werden auf der Baustelle gesammelt (Mehr-Mulden-Konzept) und in dafür geeigneten Anlagen behandelt. Bauabfälle dürfen nicht auf der Baustelle gelagert oder für Auf- bzw. Hinterfüllungen verwendet werden. Die Analysen der alten Strassenbeläge der zurückzubauenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 zeigen, dass Ausbauasphalt mit verschiedenen PAK-Konzentrationen (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) vorkommen Fazit Betriebszustand Die Entwässerungsanlagen sind sachgerecht zu unterhalten und die Filter auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. Im gegebenen Zeitpunkt sind die Filter des Versickerungsbeckens Lohag und des Substratfilters Frenkendörferstrasse auszutauschen und das ersetzte Material gemäss TVA zu behandeln bzw. zu entsorgen. Materialbewirtschaftungskonzept Bauabfälle Ausbauasphalt 21.6 Umweltbaubegleitung Für das Pflichtenheft der Umweltbaubegleitung wird auf Kapitel 4.11 verwiesen.

160 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 160 Umweltauswirkungen/Störfallvorsorge, Sicherheit 22. Störfallvorsorge, Sicherheit 22.1 Methodik Ziele und Vorgehen Die Auswirkungen der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 auf Störfallvorsorge und Sicherheit sind massgebende Themen des Umweltverträglichkeitsberichts im Rahmen des Bauprojekts. Sicherheit und Umweltschutz in der Bauphase werden auch in den Umweltbereichen Boden, Grund- und Oberflächenwasser berücksichtigt. Kurzbericht Perimeter Der Perimeter im Bereich Strörfallvorsorge Verkehrswege beschränkt sich auf die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/ Vorgehen Der Kurzbericht beurteilt das Störfallrisiko anhand der 7 Streckensegmente zwischen dem Knoten Salinenstrasse und dem Knoten Frenkendörferstrasse. Der Transport von gefährlichen Gütern ist auf den Streckensegmenten nicht eingeschränkt. Tabelle 22-1 Segmentierung Segmentierung Zustand Z11, , HVS 3/7, Verzög./Beschl. Knoten Salinenstr. E S-1 1.4, HVS 3/7, Ab Knoten Salinenstr. - alte/neue Rheinstr. S-2 7.1, Neubau HVS 3/7, Alte/neue Rheinstr. - Knoten Zur Linden S-3 7.2, Neubau HVS 3/7, Knoten Zur Linden - Kraftwerkstr. S-4 7.3, Neubau HVS 3/7, Kraftwerkstr. - Knoten Lohag S-5 7.4, Neubau HVS 3/7, Knoten Lohag - Knoten Frenkendörferstr. S-6 7.5, Neubau HVS 3/7, Knoten Frenkendörferstr. W S-7 Segment Tabelle 22-2 Verkehrsaufkommen und struktur Verkehr Zustand Z11, 2020 Segment DTV-Gesamt ASV AGS ASK ARS DTV-Gefahrgut 1.3, HVS 3/7, Verzög./Beschl. Knoten Salinenstr. E S-1 8' , HVS 3/7, Ab Knoten Salinenstr. - alte/neue Rheinstr. S-2 8' , Neubau HVS 3/7, Alte/neue Rheinstr. - Knoten Zur Linden S-3 8' , Neubau HVS 3/7, Knoten Zur Linden - Kraftwerkstr. S-4 8' , Neubau HVS 3/7, Kraftwerkstr. - Knoten Lohag S-5 8' , Neubau HVS 3/7, Knoten Lohag - Knoten Frenkendörferstr. S-6 10' , Neubau HVS 3/7, Knoten Frenkendörferstr. W S-7 10' Tabelle 22-3 Unfallraten Unfallraten Zustand Z11, 2020 Segment Verkehrsgeschehen UR Gesamtv erkehr UR Schwerv erkehr 1.3, HVS 3/7, Verzög./Beschl. Knoten Salinenstr. E S-1 Gerade Strecke 1.60E E , HVS 3/7, Ab Knoten Salinenstr. - alte/neue Rheinstr. S-2 Gerade Strecke 1.60E E , Neubau HVS 3/7, Alte/neue Rheinstr. - Knoten Zur Linden S-3 Rampe, Kurve 1.60E E , Neubau HVS 3/7, Knoten Zur Linden - Kraftwerkstr. S-4 Rampe, Kurve 1.60E E , Neubau HVS 3/7, Kraftwerkstr. - Knoten Lohag S-5 Gerade Strecke 1.60E E , Neubau HVS 3/7, Knoten Lohag - Knoten Frenkendörferstr. S-6 Kurve 1.60E E , Neubau HVS 3/7, Knoten Frenkendörferstr. W S-7 Kurve 1.60E E-07

161 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 161 Umweltauswirkungen/Störfallvorsorge, Sicherheit Die Unfallrate (UR) bezeichnet die Anzahl Unfälle pro Million Fahrzeugkilometer. Die Unfallrate ist der Quotient aus Unfällen durch Gesamtverkehr pro Jahr und Segment. Die Angaben erfolgen meist Anzahl Unfälle pro 1 km. Der Anteil der Schwerverkehrsunfälle am Unfallgeschehen des Gesamtverkehrs ist im schweizerischen Mittel gemäss Handbuch III etwa halb so gross wie der Anteil des Schwerverkehrs am Gesamtverkehr. Die Unfallrate des Gesamtverkehrs ist somit zu halbieren. Der Nahbereich erstreckt sich bis 200 m links und rechts der Strasse, der Fernbereich reicht je bis 1'500 m. Die Bevölkerungsdichte entspricht der Qualität städtisch bis kleinstädtisch. Als konservative Annahme wird von der grösseren Dichte ausgegangen. Angaben zur Umgebung: Bevölkerung Tabelle 22-4 Angaben zur Bevölkerung entlang der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 Bevölkerungsdichte Abschnittslänge [km] Nahbereich Fernbereich S-1 1.3, HVS 3/7, Verzög./Beschl. Knoten Salinenstr. E < 2'000 > 5'000 S-2 1.4, HVS 3/7, Ab Knoten Salinenstr. - alte/neue Rheinstr. < 2'000 > 5'000 S-3 7.1, Neubau HVS 3/7, Alte/neue Rheinstr. - Knoten Zur Linden < 2'000 > 5'000 S-4 7.2, Neubau HVS 3/7, Knoten Zur Linden - Kraftwerkstr. < 2'000 > 5'000 S-5 7.3, Neubau HVS 3/7, Kraftwerkstr. - Knoten Lohag 2'000 > 5'000 S-6 7.4, Neubau HVS 3/7, Knoten Lohag - Knoten Frenkendörferstr. < 2'000 > 5'000 S-7 7.5, Neubau HVS 3/7, Knoten Frenkendörferstr. W < 2'000 > 5'000 Bei allen Segmenten ausser im Gebiet "Löli" kann davon ausgegangen, dass künftig Mineralöl in den Untergrund versickert und entlang der bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7, östlich des Knotens Salinenstrasse, auch in den Rhein gelangen kann. Die baulichen Vorkehrungen im Grundwasserschutzgebiet "Im Löli" (am Fundament dichte Betonleitwerke, doppelwandige Entwässerungsleitung) verhindern eine Infiltration von wassergefährdenden Flüssigkeiten via Boden ins Grundwasser. Der ASS-Wert kann in diesem Fall als sehr klein angenommen werden. Die Ermittlung der Eintretenswahrscheinlichkeit eines Störfalles mit schwerer Schädigung der Bevölkerung oder der Umwelt erfolgt gemäss Anhang D des Handbuchs III zur StFV. Angaben zur Umgebung: Oberflächengewässer Angaben zur Umgebung: Grundwasser Wahrscheinlichkeit eines Störfalles mit schweren Schädigungen Die Methode erlaubt, für jedes Streckensegment die Wahrscheinlichkeit eines Störfalls mit schweren Schädigungen der Bevölkerung, der Grundwasservorkommen und der Oberflächengewässer anhand von repräsentativen Störfallszenarien grob abzuschätzen. Die vom BAFU/BUWAL vorgegebene Methode zur Abschätzung der Wahrscheinlichkeit eines Störfalls mit schweren Schädigungen von Bevölkerung und Umwelt berücksichtigt drei das Risiko bestimmende Faktoren: Gefahrgutaufkommen (Art und Häufigkeit der Gefahrguttransporte) Unfallhäufigkeit Umgebungsempfindlichkeit

162 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 162 Umweltauswirkungen/Störfallvorsorge, Sicherheit Aus diesen Faktoren wird die Häufigkeit der Ereignisse mit schweren Schädigungen für die verschiedenen Umweltbereiche abgeschätzt: Luft bzw. Mensch/Tier Wasser bzw. Oberflächengewässer Boden bzw. Grundwasser Der Begriff Bevölkerung umfasst alle Betroffenen wie alle Strassenbenützer (einschliesslich der Personen, die sich für den Unterhalt im Strassenraum befinden) und alle Personen, die sich ausserhalb der Strassenraumes in der Umgebung der Strasse vom Störfall überrascht werden. Beim Grundwasser geht es um die gemäss GschG und GschV ausgeschiedenen Grundwasserschutzzonen (S1 - S3) und areale (Art. 20 GschG) und die Gewässerschutzbereiche Au (Art. 19 GschG) und Art. 29 Abs. 1 Bst. A GSchV). Der Boden ausserhalb der Grundwasserschutzzonen und areale wird nicht erfasst (Anhang 5). Bei den Oberflächengewässern handelt es sich um die gemäss GschG ausgeschiedenen Gewässer im Bereich Ao (Art. 29 Abs. 1 Bst. b GschV). Weiter zu berücksichtigen sind namentlich die inventarisierten Objekte von nationaler Bedeutung. Als schwere Schädigung im Rahmen der Einschätzung auf Stufe Risikoermittlung gelten gemäss Beurteilungskriterien II zur StFV: Bevölkerung: 10 Tote oder mehr bzw. 100 Verletzte oder mehr Schwere Schädigungen Grundwasser: Unterirdische Gewässer, durch deren Verunreinigung Ausfälle in der Trinkwasserversorgung im Ausmass von 10'000 oder mehr Personenmonate zu erwarten sind. Bsp. Eine Trinkwasserversorgung mit 10'000 Bezügern darf durch die Störung nicht mehr als 1 Monat ausfallen. Oberirdische Gewässer: Kontamination eines oberirdischen Gewässers auf einer Fläche von 1 km² oder mehr. Nach Art. 4 GSchG sind oberirdische Gewässer verunreinigt, wenn die Menge der Mineralölprodukte auf der Oberfläche 15 g/m² oder die Menge wassergefährdender Flüssigkeiten 5 g/m² überschreitet. Im Handbuch III zur StFV sind für die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines Störfalles mit schweren Schädigungen der Bevölkerung oder der Umwelt durch Verkehrswege repräsentative Störfallszenarien definiert, die stellvertretend für andere gefährliche Stoffe mit vergleichbarer Wirkung stehen. Es sind dies: Brand, Explosion und Freisetzung toxischer Gase, was die schweren Schädigungen der Bevölkerung betrifft, Repräsentative Störfallszenarien

163 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 163 Umweltauswirkungen/Störfallvorsorge, Sicherheit Freisetzung von Mineralölprodukten und stark wassergefährdender Flüssigkeiten, was die schweren Schädigungen der Grundwasservorkommen und Oberflächengewässer betrifft. Jedem repräsentativen Störfallszenarium wird ein Referenzstoff zugewiesen. Der Referenzstoff steht für die Summe aller Stoffe einer SDR-Klasse mit vergleichbaren Wirkungen eines Szenariums. Als Referenzstoff wird ein mengenmässig bedeutender Stoff unter den relevanten Stoffen gewählt, und zwar Brand: Explosion: Ausgelöst durch die Freisetzung von brennbaren Flüssigkeiten. Referenzstoff: Benzin Ausgelöst durch die Freisetzung von brennbaren Gase. Referenzstoff: Propan Vergiftung: Ausgelöst durch die Freisetzung toxischer Gase. Referenzstoff: Chlor Zur Gefährdung des Grund- bzw. Oberflächenwassers tragen hauptsächlich die folgenden beiden Störfallszenarien bei: Kontamination Gewässer: Ausgelöst durch die Freisetzung von Mineralölprodukten. Referenzstoff: Mineralöl Kontamination Gewässer: Ausgelöst durch Freisetzung wassergefährdender Flüssigkeiten. Referenzstoff: Tetrachlorethen Die Häufigkeit repräsentativer Störfalle mit schweren Schädigungen ist: für die Bevölkerung die Summe der Häufigkeiten der Störfallszenarien Brand, Explosion und Freisetzung toxischer Gase, die zu schweren Schädigungen führen; für die Grundwasservorkommen bzw. für die Oberflächengewässer die jeweilige Summe der Häufigkeiten für die repräsentativen Störfallszenarien Freisetzung von Mineralölprodukten bzw. stark wassergefährdender Flüssigkeiten, die zu schweren Schädigungen führen. Häufigkeit von Störfällen Die Häufigkeiten repräsentativer Störfallszenarien mit schweren Schädigungen pro km Strasse und Jahr (H s ) bzw. pro 100 m Strasse und Jahr (H* s ) werden wie folgt ermittelt: H S = DTV 365 ASV UR AGS ASK ARS RFZ ASS H* S = H s / 10 Wobei: H S : Häufigkeit eines repräsentativen Störfallszenariums mit schweren Schädigungen [(km J) -1 ] H* s Häufigkeit eines repräsentativen Störfallszenariums mit schweren Schädigungen [(100 m J) -1 ]. Die Diagramme und Tabellen im vorliegenden Bericht verwenden diese Grösse.

164 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 164 Umweltauswirkungen/Störfallvorsorge, Sicherheit DTV: Durchschnittlicher täglicher Verkehr, welcher mit dem Faktor 365 auf ein Jahr umgerechnet wird [Fz/J] ASV: Anteil Schwerverkehr am DTV [dimensionslos] UR: Unfallrate für den Schwerverkehr [(Fz km) -1 ] AGS: Anteil Gefahrgutverkehr am Schwerverkehr [dimensionslos] ASK: Anteil der für das repräsentative Störfallszenarium massgebenden SDR-Klasse [dimensionslos] ARS: Anteil der für das repräsentative Störfallszenarium relevanten Stoffe der massgebenden SDR-Klasse [dimensionslos] RFZ: Rate für relevante Freisetzung und - bei Brand und Explosion - anschliessende Zündung [dimensionslos] ASS: Anteil der repräsentativen Störfallszenarien mit schweren Schädigungen [dimensionslos] Es wird angenommen, dass alle für ein repräsentatives Störfallszenarium relevanten Stoffe mehr oder weniger in ähnlichen Mengen und Behältnissen transportiert werden, so dass von einer einheitlichen Rate für die Freisetzung und, bei Brand und Explosion, anschliessende Zündung ausgegangen werden kann. Die Raten der relevanten Freisetzungen werden bei den einzelnen repräsentativen Szenarien angegeben. Der Faktor ASS steht für die Wahrscheinlichkeit einer schweren Schädigung unter der Annahme, dass eine relevante Freisetzung - und bei Brand und Explosion die Zündung - bereits stattgefunden hat. Der ASS für die Bevölkerung ist weitgehend von der Dichte der Strassenbenutzer (DTV) und von der Menschendichte in der Umgebung des Unfallstandortes abhängig. Rate für relevante Freisetzung und Zündung (RFZ) Anteil der repräsentativen Störfallszenarien mit schweren Schädigungen (ASS) Zur Bestimmung des ASS für die Grundwasservorkommen werden das Sickerverhalten der Referenzstoffe, die Bodendurchlässigkeit, der Flurabstand (Abstand zwischen Terrain- und Grundwasseroberfläche) und der Abstand der Schutzzone zur Strasse unter Berücksichtigung des Abirrschutzes, der Entwässerungsart und der möglichen Lage des Fahrzeuges beim Störfall (auf/neben der Strasse) herangezogen. Zur Bestimmung des ASS für die Oberflächengewässer werden der Einfluss des Versickerungsschutzes, die Entwässerungsart und die mögliche Lage des Fahrzeuges beim Störfall (auf/neben der Strasse) berücksichtigt. Ausschlaggebend sind namentlich der Abstand des Oberflächengewässers zur Strasse und die Abflussmenge des Gewässers. Anteil des massgebenden Stoffes SDR-Klasse Der Anteil der für das repräsentative Störfallszenarium relevanten Stoffe der massgebenden SDR-Klasse (ARS) ist im Handbuch III, BUWAL, für die verschiedenen Szenarien definiert. Dieser Wert wird für den vorliegenden Kurzbericht übernommen. Annahmen zu den repräsentativen Störfallszenarien

165 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 165 Umweltauswirkungen/Störfallvorsorge, Sicherheit Rate für relevante Freisetzung Die Rate für die relevante Freisetzung und bei Brand und Explosion anschliessende Zündung (RFZ) wird ebenfalls vom Handbuch, BUWAL, übernommen. Die folgenden Ausführungen geben die standardisierten Vorgaben des Handbuch III StFV wieder. Gefährdung der Bevölkerung Repräsentatives Szenarium Brand Referenzstoff: Als Referenzstoff wird Benzin gewählt. Der Anteil aller für das Störfallszenarium relevanten Stoffe beträgt 40% (ARS = 0,4). RFZ: Die Rate für eine relevante Freisetzung (Menge > 1,5 t) beträgt 0,04. Die Wahrscheinlichkeit für eine anschliessende Zündung beträgt 0,05. Somit ist RFZ = 0,002. ASS: ASS nimmt je nach DTV und Bevölkerungsdichte einen der Werte im (Anhang, Kapitel ) an. Repräsentatives Szenarium Explosion Referenzstoff: RFZ: ASS: Als Referenzstoff wird Propan gewählt. Der Anteil aller für das Störfallszenarium relevanten Stoffe beträgt 25% (ARS = 0,25). Die Rate für die Freisetzung einer relevanten Menge (Menge > 2 t) und anschliessende Zündung beträgt 0,002 (RFZ = 0,002). ASS nimmt je nach DTV und Bevölkerungsdichte einen der Werte im (Anhang, Kapitel ) an. Repräsentatives Szenarium Freisetzung toxischer Gase Referenzstoff: RFZ: ASS: Als Referenzstoff wird Chlor gewählt. Der Anteil aller für das Störfallszenarium relevanten Stoffe beträgt 15% (ARS = 0,15). Die Rate für die Freisetzung einer relevanten Menge (Menge > 1 t) beträgt 0,001 (RFZ = 0,001). Die Auswirkungen toxischer Gase beziehen sich nicht nur auf den Nahbereich wie bei den Szenarien Brand und Explosion, sondern auch auf den Fernbereich.

166 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 166 Umweltauswirkungen/Störfallvorsorge, Sicherheit Repräsentatives Szenarium Freisetzung von Mineralölprodukten Referenzstoff: Als Referenzstoff wird Benzin gewählt. Der Anteil aller für das Störfallszenarium relevanten Stoffe beträgt 100% (ARS = 1,00). Gefährdung der Oberflächengewässer RFZ, fliessende Gewässer: ASS: Die Rate für die Freisetzung einer relevanten Menge (Menge > 10 t) beträgt 0,004 (RFZ (fliessende Gewässer) = 0,004). Die Empfindlichkeit der Umgebung im Hinblick auf die Gefährdung fliessender Gewässer ist abhängig von der Bedeutung des Flusses (entspricht: Abflussmenge), dem Abstand vom Verkehrsträger und der Möglichkeit der Infiltration eines Grundwassereinzuggebietes (entspricht: nachgewiesene Infiltration). Die Explosionsgefahr im Entwässerungssystem ist besonders zu beachten, insb. der Tunnelröhren Nord und Süd. Bei einer Havarie mit auslaufendem Benzin sind Kanäle und Becken durch passive (via Schächte) und aktive (durch Gebläse) Durchlüftung zu schützen, damit die Benzindampf-Konzentrationen im Ereignisfall unter der Explosionsgrenze gehalten werden können. Zündquellen wie offene Schächte in nicht abgesperrten Gebieten sind zu beachten. Absperrorgane und Eingriffsmöglichkeiten für das Absaugen von aufschwimmenden Stoffen sind bei Ölabscheidern vorzusehen. Der ASS-Wert kann in diesem Fall als sehr klein angenommen werden (ASS = 0.01). Repräsentatives Szenarium Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten Referenzstoff: Als Referenzstoff wird Tetrachlorethen gewählt. Der Anteil aller für das Störfallszenarium relevanten Stoffe beträgt 20% (ARS = 0,2). RFZ, fliessende Gewässer: RFZ, See: ASS: Die Rate für die Freisetzung einer relevanten Menge (Menge > 2 t) beträgt RFZ = 0,02. Die Rate für die Freisetzung einer relevanten Menge (Menge > 5 t) beträgt 0,005 (RFZ = 0,005). Die Empfindlichkeit der Umgebung variiert wiederum je nach Bedeutung des Fliessgewässers, seinem Abstand zur Strasse und der Möglichkeit der Kontamination eines Grundwassereinzugsgebietes. Wassergefährdende Stoffe können auch über die Kanalisation Oberflächengewässer gefährden, namentlich wenn sie wie Tetrachlorethen gut wasserlöslich sind und deshalb im Ölabscheider nicht zurückgehalten werden. Es wird deshalb angenommen, dass das Tetrachlorethen bei allen Segmenten nicht zurückgehalten wird. Dazu müssten Fangbecken vorhanden sein. Ölabscheider lassen diesen

167 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 167 Umweltauswirkungen/Störfallvorsorge, Sicherheit Stoff passieren. Es wird deshalb einheitlich (unabhängig vom Abstand des Gewässers von der Strasse) ein ASS-Wert für alle Segmente von 0.3 verwendet, d.h. bauliche Vorkehrungen verhindern eine Infiltration via Boden ins Gewässer Beurteilungsgrundlagen Verordnung über den Schutz vor Störfällen vom 27. Februar 1991 (Störfallverordnung StFV), Stand vom 1. April 2013 (SR ) Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005 (VeVA), Stand 1. Mai 2014) BUWAL/BAFU: Handbuch III zur Störfallverordnung StFV. Richtlinien Verkehrswege, Dezember Ist-Zustand Z0 Im vorliegenden UVB wird keine Beurteilung des Ist-Zustandes Z0 vorgenommen Bauphase Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) ZBau Gemäss Grundwasserkarte des Kantons Basel-Landschaft sind entlang des Trasses Hauptverkehrsstrasse 3/7 zusammenhängende nutzbare Grundwasservorkommen von Bedeutung und Grundwasserfassungen vorhanden. Der Strassenperimeter Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) liegt innerhalb des Gewässerschutzbereichs A u bzw. A o. Die Vorkehrungen zum Schutz der Umweltgüter sind in den entsprechenden Umweltbereichen (Lufthygiene, Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer) aufgeführt. Bei einem Störfall ist sofort die Polizei über Telefon 117 zu benachrichtigen Bauphase Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) ZRückbau Die Ausführungen des Kapitels gelten auch für den Rückbau. Die bestehende Hauptverkehrsstrasse 3/7 verläuft oberhalb der Rheinböschung. Der Abstand zur Wasserlinie des Rheins beträgt zwischen 25 und 40 m. Beim Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten sind die entsprechenden Sicherheitsmassnahmen einzuhalten Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Massgebender Ausgangszustand Z10 Im Massgebenden Ausgangszustand Z10 nehmen gegenüber dem Ist-Zustand Z0 die Verkehrsmenge und damit die Transporte der Gefahrgüter zu Betriebszustand Z11 Die Häufigkeitsprofile für die Bevölkerung und die Fliessgewässer zeigen, dass alle Häufigkeiten mit kleiner als 10-6 Ereignissen/100 m/jahr in einem Bereich liegen, wo die Behörde über die Anordnung einer Risikoermittlung nach Art. 6 Abs. 4 StFV entscheiden kann. Die detaillierten Ergebnisse und Berechnungsgrundlagen sind im Anhang, Kapitel und Kapitel , zusammengestellt. Grunddaten Häufigkeiten von Störfallereignissen mit schweren Schädigungen

168 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 168 Umweltauswirkungen/Störfallvorsorge, Sicherheit Massnahmen zur Begrenzung der Einwirkungen von Störfällen werden für alle vier Segmente aufgeführt, um die relevanten Sicherheitsvorkehrungen insgesamt aufzuzeigen. Massnahmen zur Begrenzung der Einwirkungen von Störfällen Leitplanken und Böschungen: Im Abschnitt "Im Löli" verläuft die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 parallel und à Niveau zur Autobahn und zur Grundwasserschutzzone S2. Zwischen den beiden Strassen wird je nach Erfordernis ein Blendschutz angebracht. Leitschranken an derselben Stelle dienen als Abirrschutz zwischen Autobahn und Kantonsstrasse bzw. Grundwasserschutzzone. Entwässerung: Die Strassenwässer werden nur im Bereich der Grundwasserfassungen "Im Löli" über Einlaufschächte und Versickerungsanlage in die Ergolz geleitet. Bei einer Havarie auf der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 kann dort ein Schieber geschlossen werden. Auf den übrigen Segmenten wird das Strassenwasser seitlich in einer Entwässerungsrigole versickert. Organisatorische Massnahmen: Die Alarmierung aller Ereignisdienste erfolgt durch die Einsatzzentrale der Kantonspolizei Basel-Landschaft. Der weitere Ablauf der Alarmierung und Rettung wird gemäss interner Checkliste abgewickelt. Bei Unfällen stehen die Schadenwehren der Gemeinde Pratteln und Augst zur Verfügung. Mit den Einsatzkräften und der Polizei sind zu erarbeiten: - Schutzkonzepte und Erschliessungen (Rettung) - Zuständigkeit und Alarmierung der Einsatzkräfte Die Zuständigkeiten der Ölwehr(en) bzw. Feuerwehr(en) müssen in der Einsatzplanung und Alarmierung der Ereignisdienste festgelegt werden Massgebender Ausgangszustand Z Betriebszustand Z21 Es ergeben sich keine wesentlichen Änderungen zu den vorliegenden Beurteilungen Projektbeurteilung Fazit Bauphase Während der Bauphase sind die Vorkehrungen zum Schutz der Umweltgüter in den Umweltbereichen (Lufthygiene, Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer) in den zugehörigen Kapiteln aufgeführt Fazit Betriebszustand Die Häufigkeitsprofile der verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 für Bevölkerung, Fliessgewässer und Grundwasser liegen in einem Bereich, wo der Entscheid bei der Vollzugsbehörde liegt, ob eine Risikoermittlung nach Art. 6 Abs. 4 StFV zu verfügen ist. Die da Wahrscheinlichkeiten sehr klein sind, dürften die Gefährdungen jedoch akzeptabel sein. Im Abschnitt "Im Löli" der HVS 3/7 sind die baulichen Vorkehrungen getroffen worden, dass bei einer Havarie keine wassergefährdenden Flüssigkeiten über den Fahrbahnrand hinaus gelangen können.

169 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 169 Umweltauswirkungen/Naturgefahren 23. Naturgefahren Die Naturgefahrenkarte BL weist für das Gebiet Salina Raurica und die neue HVS 3/7 den Gefahrenhinweis Erdfall aus, da früher aus der Tiefe mittels Solung Salz gewonnen wurde. Die Hohlräume wurden durch Schlammverpressung wieder stabilisiert. Die Setzungen sind auch in den kommenden Jahrzehnten messtechnisch erfassbar. Das für die HVS 3/7 empfindlichste Bauwerk befindet sich bei der SBB-Überführung, die bereits seit über einhundert Jahren besteht. Die übrige Neubaustrecke ist wenig setzungsempfindlich. Die Gefahr aus natürlicher Karstbildung wird als gering eingestuft. Erdfall

170 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 170 Umweltauswirkungen/Archäologie 24. Archäologie und Denkmalschutz 24.1 Methodik Ziele Das Gebiet zwischen Augst und Schweizerhalle gehört zu einem alten Kulturraum. Archäologische Funde und Befunde sind im ganzen Projektperimeter zu gewärtigen. Beim Bauablauf ist darauf Rücksicht zu nehmen und in allen Projektstufen ist das Amt für Kultur (Römerstadt Augusta Raurica) einzubeziehen. Die zu erwartenden Auswirkungen auf die Bauphasen, den Bauablauf und die Bauzeit müssen im Bauprojekt (Bauablauf, Terminplan) berücksichtigt werden. Die Auswirkungen der neuen bzw. der zurückzubauenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 auf die Archäologie sind massgebende Themen des Umweltverträglichkeitsberichts im Rahmen des Bauprojekts. Archäologie Perimeter Sämtliche Baubereiche, die vom Strassenprojekt angerührt werden und die mehr als einen halben Meter ausserhalb des Strassenperimeters der bestehenden bzw. verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7 liegen, fallen unter die potenziell archäologisch abzuklärenden Gebiete im Projekt Salina Raurica. Sie bezeichnen den provisorischen Bauperimeter, in dem archäologische Arbeiten einzuplanen sind. Unter den Begriff angerührt fallen Flächen, die permanent oder temporär beansprucht werden: Strassen, Baupisten, permanente oder temporäre Zufahrten, Installationsplätze, Flächen für Zwischenlager bzw. Materialdepots sowie für den ökologischen Ausgleich und für Ersatzmassnahmen Vorgehen Der Umfang der Arbeiten geht von einem mittleren worst-case-szenario aus. Die Sondierungen umfassen jeweils die obersten 2 m eines potenziellen Standortes für archäologische Funde. Sie werden je nach Situation durch rasterartige Baggerschlitze oder punktuell vorgenommen. Sie zeigen, ob ein Standort archäologisch relevant ist und Rettungsgrabungen erfolgen müssen oder ob er als archäologisch nicht relevant entlassen werden kann. Der Aufwand für Sondierungen und Rettungsgrabungen wird in Absprache mit der kantonalen Denkmalpflege und Archäologie geschätzt. Die archäologischen Rettungsuntersuchungen sind als fester Bestandteil des Bauvorhabens in die Planung zu integrieren. Sondierungen und allfällige Rettungsgrabungen sind vor den eigentlichen Strassenbauarbeiten durchzuführen. Überraschungen und Bauverzögerungen können damit wesentlich eingeschränkt werden und entstehen nur dort, wo etwas nicht eingeplant werden konnte. In diesem Ausnahmefall müsste der Aushub an der betroffenen Stelle unterbrochen und unverzüglich dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie gemeldet werden. Deren Anweisungen sind verbindlich. Zum Grabungsprogramm und zur Kostenpflicht gehören nicht nur die archäologischen Rettungsarbeiten im Feld, sondern auch die Aufarbeitung der Dokumentation zur Archivreife sowie die wissenschaftliche Auswertung und die Darstellung der Ergebnisse in einem wissenschaftlichen Bericht. Prospektion und Sondierungen Rettungsgrabungen Aufarbeitung zur Archivreife und Auswertung

171 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 171 Umweltauswirkungen/Archäologie Die Landzugänglichkeit und die Verfügbarkeit seitens der Grundeigentümer sind durch das Tiefbauamt sicherzustellen. Ziel ist es, dass Sondierungen und Rettungsgrabungen bis Baubeginn abgeschlossen sind. Die archäologischen Dienststellen (ADS) können die Bewilligungen für die Durchführung der archäologischen Sondierungen, der Prospektion und der archäologischen Ausgrabungen in eigener Kompetenz erteilen. Die archäologischen Sondierungen sind also nicht an die Baubewilligung gebunden. Sie können vorgenommen werden, sobald die mit den Ausführungen betraute Stelle mit den Eigentümern einig ist. Koordination von Archäologie und Bauarbeiten Beurteilungsgrundlagen Bundesratsbeschluss vom 13. März 1961 Finanzierung von archäologischen Untersuchungen beim Bau der Nationalstrassen Richtplan des Kantons Basel-Landschaft vom 28. Januar 2004, Grundlagenkarte Siedlung: Archäologische Fundstätten BAFU 2004, Leitfaden Umwelt Nr. 10: Bodenschutz beim Bauen BAFU 2004, Archäologie und Bodenschutz 24.2 Ist-Zustand Z0 Das Gebiet zwischen Augst und Schweizerhalle gehört zu einem alten Kulturraum. Archäologische Funde und Befunde sind im ganzen Projektperimeter zu gewärtigen. Beim Bauablauf ist darauf Rücksicht zu nehmen und in allen Projektstufen ist das Amt für Kultur (Römerstadt Augusta Raurica) einzubeziehen. Es werden folgende archäologische Schutzzonen tangiert: Römisches Brandgrab Schweizerhalle (Zonen-ID 53.13), Römische Siedlung Zurlinden (53.37) und Römerzeitliches Gräberfeld Steinhölzli (53.38) bzw. tangiert: Römisches Siedlung/ römisches Gräberfeld Löli (53.17) (Kapitel 25.19). Archäologische Funde Die Bodenuntersuchungen entlang des Trasses Neubau HVS 3/7 haben gezeigt, dass der anstehende Boden zum grössten Teil anthropogen beeinflusst ist, d.h. die natürliche Lagerung wurde durch menschliche Tätigkeiten in den vergangenen Jahrzehnten gestört. Das Strassenbauprojekt bringt vorwiegend oberflächennahe Eingriffe, wo archäologische Funde weniger vorliegen bzw. bereits gestört worden sind. Die hölzernen Salzbohrtürme und die Solepumphäuser Saline Schweizerhalle gehören zu den industriellen Kulturgütern des Kantons Basel-Landschaft. Der Ersatzstandort soll laut Landratsbeschluss vom , Pkt. 16, deren Bedeutung für die Kantonsgeschichte Rechnung tragen. Die bestehende Hauptverkehrsstrasse 3/7 Augst Birsfelden (Objekt BL 2.1) gehört gemäss Entwurf vom zum Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz. Unter der Bezeichnung BL 2.2 ist zudem die Salinenstrasse zwischen Schweizerhalle und Pratteln aufgeführt. Die Auswirkungen der neuen bzw. der zurückzubauenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 auf Denkmalschutz, Kulturgüter sind massgebende Themen des Umweltverträglichkeitsberichts im Rahmen des Bauprojekts. Das Pumpwärterhaus Löli aus dem Jahr 1913 gehört samt Pumpen zur Industriearchäologie. Denkmalschutz, Kulturgüter Pumpwerk Löli

172 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 172 Umweltauswirkungen/Archäologie 24.3 Bauphase Bauphase Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau) ZBau Archäologische Grabungen haben sich ebenfalls an die Bodenschutzmassnahmen zu halten (Kapitel 15). Namentlich ist festzuhalten: - Das Befahren abgeschälter Flächen ist zu vermeiden - Bevor Erdarbeiten für Ausgrabungen beginnen, muss die Erschliessung soweit nicht vorhanden festgelegt werden - Zwischenlager von Boden sollten ausserhalb des mutmasslichen Grabungsperimeters angelegt werden, damit eine Umlagerung des Bodens vermieden werden kann - Der Bodenaushub muss nach Schichten getrennt gelagert werden - Mit Baumaschinen darf nur gearbeitet werden, wenn der Boden genügend abgetrocknet ist (Tensiometermessung) - Nur Raupenfahrzeuge dürfen den Boden direkt befahren; Pneufahrzeuge müssen auf Baupisten verkehren - Temporäre Anlagen (mobile Büroräume, provisorische Parkplätze, Materialdepots) müssen auf festen Flächen eingerichtet werden, die später nicht rekultiviert werden In der Ausführungsprojektierung werden von der Kantonsarchäologie Sondierungen auf potenziellen Flächen durchgeführt. Ziel ist, dass die Sondierungen und allfällige Rettungsgrabungen vor Baubeginn der Strassenbauarbeiten abgeschlossen sind. Damit können Bauunterbrüche weitgehend vermieden werden. Trotzdem sind die archäologischen Rettungsuntersuchungen als fester Bestand- Bodenschutzmassnahmen Die Koordination zwischen Archäologen, Bauleitung und kantonaler Fachstelle für Bodenschutz vor Beginn der archäologischen Grabungen ist unabdingbar, um Bodenschäden zu verhindern Bauphase Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) ZRückbau Die Ausführungen unter Kapitel sind zu beachten Umweltauswirkungen in den Betriebszuständen Massgebender Ausgangszustand Z10 Der massgebende Ausgangszustand entspricht dem Ist-Zustand Betriebszustand Z11 Die Betriebsphase ist nicht relevant Massgebender Ausgangszustand Z20 Der massgebende Ausgangszustand entspricht dem Ist-Zustand Betriebszustand Z21 Die Betriebsphase ist nicht relevant Projektbeurteilung Fazit Bauphase Sondierungen

173 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 173 Umweltauswirkungen/Archäologie teil des Bauvorhabens in die Planung des Projekts Verlegung / Rückbau Hauptverkehrsstrasse 3/7 zu integrieren. Während der Bauphase muss der Aushub bei Fundstellen sofort unterbrochen werden. Mit dem neuen Standort der Salzbohrtürme und der Solepumphäuser wird einerseits die Ebene "Im Löli" geschont, anderseits markieren die charakteristischen Türme ihre Präsenz in der Landschaft. Das Gebäude des Pumpwerks "Im Löli" wird nicht tangiert. Denkmalschutz, Kulturgüter Pumpwerk Löli Fazit Betriebszustand Der Betriebszustand ist nicht relevant Umweltbaubegleitung Für das Pflichtenheft der Umweltbaubegleitung wird auf Kapitel 4.11 verwiesen.

174 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 174 Anhang/Abkürzungsverzeichnis 25. Anhang 25.1 Abkürzungsverzeichnis UVB AGS = Anteil Gefahrengutverkehr am Schwerverkehr ARA = Abwasserreinigungsanlage ASTRA = Bundesamt für Strassen ASV = Anteil Schwerverkehr AW = Alarmwert (Lärm) BAFU = Bundesamt für Umwelt, ab 2006 für BUWAL BAK = Bundesamt für Kultur BBB = Bodenkundliche Baubegleitung BP = Bewertungspunkte zur Klassierung der Belastung des Verkehrswegeabwassers BR = Baulärmrichtlinie BTX = Aromatische Kohlenwasserstoffe wie Benzol, Toluol, Xylol, Ethylbenzole BUD = Bau- und Umweltschutzdirektion BUWAL = Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, bis 2005 für BAFU BW = Bauwerk BWG = Bundesamt für Wasser und Geologie cbar = Einheit der Saugspannung (centibar = 1/100 Bar) d = Tag dba = Dezibel (Masseinheit für Lärm) DTV = Durchschnittlicher täglicher Verkehr (Verkehrsmenge pro Jahr : 365 Tage) EBL = Genossenschaft Elektra Baselland EG = Einwohnerwerte ES = Empfindlichkeitsstufe (Lärm) ESTI = Eidgenössisches Starkstrominspektorat FFF = Fruchtfolgeflächen FSK = Schweizerischer Fachverband für Sand und Kies Fz = Fahrzeuge Fz-km = Fahrzeugkilometer GI = Geotechnisches Institut GP = Generelles Projekt h = Stunde H S HVS HVS 3/7 I IGW IO kg km = Häufigkeit eines repräsentativen Störfallszenariums mit schweren Schädigungen = Hauptverkehrsstrasse Rheinstrasse (Rückbau/Neubau) = Industrie = Immissionsgrenzwert, Lärm = Innerorts = Kilogramm = Kilometer KVM = Kantonales Verkehrsmodell 2010 l = Liter LBP = Landschaftspflegerische Begleitplanung/Begleitplan LRB = Landratsbeschluss LRV = Luftreinhalteverordnung LV = Langsamer Individualverkehr (Radfahrer und Fussgänger) Lr = Beurteilungspegel (Lärm) LSA = Lichtsignalanlage

175 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 175 Abkürzungsverzeichnis LSP = Lärmsanierungsprojekt LSV = Lärmschutzverordnung LW = Lastwagen MAK = Maximale Arbeitsplatzkonzentration Mfz = Motorfahrzeug m = Meter m 2 m 3 NO x MWh NO 2 Nn Nt ÖBA PAK Part. PM10 = Quadratmeter = Kubikmeter = Stickoxide = Megawattstunden = Stickstoffdioxid = Stündlicher Verkehr Nacht als Grundlage Lärm = Stündlicher Verkehr Tag als Grundlage Lärm = Bauten und Anlagen für öffentliche Dienste = Polyzyklische, aromatische Kohlenwasserstoffe = Partikel = Feinstäuben mit einem mittleren Durchmesser kleiner als 10 μm ppm = Parts per million (Teile von einer Million = 10-6 ) PW = Personenwagen / Planungswert (Lärm) RBG = Raumplanungs- und Baugesetz BL RBV = Raumplanungs- und Bauverordnung BL SABA = Strassenabwasser-Behandlungsanlage SBI = Schweizerische Bauindustrie SIA = Schweizerischer Ingenieur- und Architekten-Verein SN = Schweizer Norm SSF = Schallschutzfenster St = Stück StFV = Störfallverordnung SVA = Schwerverkehrsanteil TBA = Tiefbauamt des Kantons Basel-Landschaft TVA = Technische Verordnung über Abfälle t = Tonne USG = Umweltschutzgesetz UVB = Umweltverträglichkeitsbericht UVP = Umweltverträglichkeitsprüfung UVPV = Verordnung über die UVP v = Geschwindigkeit VBBo = Verordnung über Belastungen des Bodens VERT = Verminderung der Emissionen von Realmaschinen im Tunnelbau VIVS = Verordnung zum Schutz der historischen Verkehrswege der Schweiz VOC = Volatile Organic Componds VSBM = Verband der Baumaschinenimporteure der Schweiz VSK = Verband Schweizerischer Kantonsarchäologen WKK = Wärmekraftkopplungs-Anlage

176 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 176 Anhang/Raumplanerische Grundlagen 25.2 Raumplanerische Grundlagen Kantonaler Richtplan Der kantonale Richtplan dient als Grundlage und Rahmen für die kommunale Richtplanung sowie für die Nutzungsplanung von Kanton und Gemeinden. Im kantonalen Richtplan bzw. im Richtplantext (Objektblätter) vom 8. September 2010 (Bundesratsbeschluss) gelten für die Gebietsplanung Salina Raurica unter anderem folgende Beschlüsse: Arbeitsgebiete a) Die arbeitsplatzextensiven Gewerbegebiete stehen ausschliesslich Betrieben zur Verfügung, die aufgrund ihrer Grösse und/oder Tätigkeit über wenig Arbeitsplätze verfügen und auf eine schnelle Anbindung an die Nationalstrasse angewiesen sind; b) Gewerbe-Dienstleistungsgebiete ohne publikumsintensive Einrichtungen sind für nichtstörendes Gewerbe - im Gebiet zwischen Sali-nenstrasse und ARA Rhein auch mässig störendes, industrielles Gewerbe- und Bürogebäude vorgesehen; c) Wohn- und Geschäftsgebiete sind an zentraler Lage um den Längi-Park und der S-Bahn- Haltestelle anzusiedeln. Wohngebiete Die Wohngebiete in Salina Raurica sind ausschliesslich im Anschluss an bestehende Wohngebiete in Pratteln- Längi und in Augst zu platzieren sowie in Nähe zur neuen S-Bahn-Station Pratteln Salina Raurica. Landschaft: a) Die Anlage der Parks im Gebiet Salina Raurica dient der urbanen Gestaltung, der ökologischen und gestalterischen Aufwertung des gesamten Gebiets sowie der grossräumigen Freiraumvernetzung. Je nach Lage sind die Parks urbaner und siedlungsbezogen auszugestalten oder eher freiraum- und naherholungsbezogen, aber möglichst naturnah mit einheimischen Pflanzen. Die Parks sind punktuell mit Einrichtungen für Freizeit und Sport auszugestalten; b) Die Vorranggebiete Natur dienen dem ökologischen Ausgleich und der grossräumigen Freiraumvernetzung; c) In das Grün- und Freiraumkonzept sind Parks, Vorranggebiete Natur und alle übrigen Flächen inklusive Flächdächer miteinzubeziehen. Verkehr a) Die bestehende Hauptverkehrsstrasse 3/7 in Pratteln wird im Rahmen ihrer anstehenden Sanierung zwischen Dürrenhübel und Längi entlang der Autobahn verlegt. Damit werden wirtschaftlich interessante, grossflächige Standorte am Rhein und Freiflächen für den Rhein-Park geschaffen. Der Bau der neuen Strasse ist so auszugestalten, dass die ökologische Vernetzung gegenüber heute verbessert wird; b) Die Hauptstrasse in Augst zwischen der Verzweigung Frenkendörferstrasse und der östlichen Gemeindegrenze wird unter Mitwirkung der Gemeinde Kaiseraugst verkehrsberuhigt. Die Verkehrsberuhigung bzw. der Rückbau der bestehenden Rheinstrasse zwischen dem geplanten Längipark und der Projektgrenze West erfolgt nach Verlegung und der Inbetriebnahme der neuen Hauptverkehrsstrasse 3/7; c) Mit dem Rückbau der bestehenden Kantonsstrasse Hauptverkehrsstrasse 3/7 in Pratteln zwischen Dürrenhübel und Längi wird die Anlage einer Langsamverkehrsachse für Fussgänger und Radfahrer ermöglicht.

177 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 177 Anhang/Raumplanerische Grundlagen Zonenplan Pratteln und Augst Abbildung 25-1: Nutzungsplan nur Grundnutzung

178 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 178 Anhang/Raumplanerische Grundlagen Abbildung 25-2: Überlagerte Nutzung, verbindliche Festlegung (Fläche)

179 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 179 Anhang/Raumplanerische Grundlagen Salina Raurica Abbildung 25-3: Flurnamen in Salina Raurica Abbildung 25-4: Grundeigentümer im Perimeter Salina Raurica (Stand 2011)

180 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 180 Anhang/Raumplanerische Grundlagen Abbildung 25-5: Regionalplan Siedlung Abbildung 25-6: Entwicklungsplan Salina Raurica

181 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 181 Anhang/Raumplanerische Grundlagen Tabelle 25-1: Kenndaten Entwicklungsplan Abbildung 25-7: Übertrag Entwicklungsplan in kantonalen Spezialrichtplan Abbildung 25-8: Kant. Spezialrichtplan und Planungskredit, LRB vom

182 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 182 Anhang/Boden, Belastete Standorte 25.3 Bauprojekt Hauptverkehrsstrasse 3/7, Stand März Verlauf Hauptverkehrsstrasse 3/7 und Entwässerung Abbildung 25-9: HVS 3/7 (Neubau) Knoten Salinenstrasse und Kraftwerkstrasse inkl. Entwässerung

183 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 183 Anhang/Boden, Belastete Standorte Abbildung 25-10: HVS 3/7 (Neubau) zwischen Kraftwerkstrasse und Lohag inkl. Entwässerung

184 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 184 Anhang/Boden, Belastete Standorte Abbildung 25-11: HVS 3/7 (Neubau) Knoten Lohag und Frenkendörferstrasse inkl. Entwässerung

185 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 185 Anhang/Boden, Belastete Standorte Abbildung 25-12: HVS 3/7 (Neubau) Knoten Frenkendörferstrasse inkl. Entwässerung

186 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 186 Anhang/Boden, Belastete Standorte Abbildung 25-13: HVS 3/7 (Rückbau), Teil West inkl. Entwässerung

187 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 187 Anhang/Boden, Belastete Standorte Abbildung 25-14: HVS 3/7 (Rückbau), Teil Ost inkl. Entwässerung

188 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 188 Anhang/Boden, Belastete Standorte Installationsplätze Abbildung 25-15: Installations- und Depotfläche Zurlinden

189 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 189 Anhang/Boden, Belastete Standorte Abbildung 25-16: Installations- und Depotfläche Lohag

190 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 190 Anhang/Boden, Belastete Standorte Abbildung 25-17: Installations- und Depotfläche Frenkendörferstrasse

191 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 191 Landschaftspflegerischer Begleitplan 25.4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Abbildung 25-18: Titelblatt Landschaftspflegerischer Begleitplan SKK

192 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 192 Anhang/Landschaftspflegerischer Begleitplan Abbildung 25-19: Legende Landschaftspflegerischer Begleitplan SKK

193 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 193 Landschaftspflegerischer Begleitplan Abbildung 25-20: Allgemeine Informationen Landschaftspflegerischer Begleitplan (SKK)

194 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 194 Anhang/Landschaftspflegerischer Begleitplan Abbildung 25-21: LBP (SKK), Knoten Salinenstrasse - Knoten Lohag

195 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 195 Landschaftspflegerischer Begleitplan Abbildung 25-22: LBP (SKK), Knoten Lohag Knoten Frenkendörferstrasse

196 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 196 Anhang/Landschaftspflegerischer Begleitplan Abbildung 25-23: LBP (SKK), Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau)

197 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 197 Landschaftspflegerischer Begleitplan Abbildung 25-24: LBP (SKK), Arealüberbauung mit entfallenden Massnahmen

198 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 198 Anhang/Landschaftspflegerischer Begleitplan Abbildung 25-25: LBP (SKK), Kraftwerkstrasse, ARA, Holzheizkraftwerk, Lohag

199 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 199 Landschaftspflegerischer Begleitplan Abbildung 25-26: LBP (SKK), Detail SBB- Unterführung, Vernetzungskorridor "Im Löli"

200 Verlegung/Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) Seite 200 Anhang/Landschaftspflegerischer Begleitplan Abbildung 25-27: LBP (SKK), Knoten Frenkendörferstrasse

201 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 201 Anhang/Verkehr 25.5 Verkehr Abbildung 25-28: Kodierung der Strassenabschnitte für Verkehr und Luft

202 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 202 Anhang/Verkehr Abbildung 25-29: Verkehrsänderung

203 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 203 Anhang/Verkehr Abbildung 25-30: Strassen im Perimeter nach Strassengesetz

204 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 204 Anhang/Verkehr Abbildung 25-31: Kantonale Radrouten, Wanderwege

205 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 205 Anhang/Lärmschutz 25.6 Lärmschutz Abbildung 25-32: Lärmempfindlichkeitsstufen

206 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 206 Anhang/Grundwasser und Untergrund 25.7 Grundwasser und Untergrund Abbildung 25-33: Grundwasser und Grundwasserfassungen

207 Verlegung/Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) Seite 207 Anhang/Grundwasser und Untergrund Abbildung 25-34: Bohrungen, Messstellen und Pumpwerke "Im Löli"

208 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 208 Anhang/Grundwasser und Untergrund Abbildung 25-35: Alarmplan und Sofortmassnahmen Grundwasserfassungen "Im Löli" (Holinger AG)

209 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 209 Anhang/Oberflächengewässer 25.8 Oberflächengewässer Abbildung 25-36: Fliessgewässer

210 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 210 Anhang/Oberflächengewässer Abbildung 25-37: Gewässerzustand Ergolz (AUE BL)

211 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 211 Anhang/Oberflächengewässer Tabelle 25-2 Wasserqualitätsklassen anhand von biologischen Indizes (nach BUWAL 2002) Tabelle 25-3 Äusserer Aspekt auf den untersuchten Gewässerstrecken 2005 Tabelle 25-4 Ökologischer Zustand der 3 Strecken der Ergolz

212 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 212 Anhang/Lufthygiene 25.9 Lufthygiene Bezeichnung der Strassenabschnitte Abbildung 25-38: Lokalisierung der Strassenabschnitte für Zustände Z0, Z10 und Z20 Abschnittsnummern und Darstellung Rudolf Keller & Partner Verkehrsingenieure AG

213 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 213 Anhang/Lufthygiene Abbildung 25-39: Lokalisierung der Strassenabschnitte für Zustände Z11 und Z21 Abschnittsnummern und Darstellung Rudolf Keller & Partner Verkehrsingenieure AG

214 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 214 Anhang/Lufthygiene Tabelle 25-5 Perimeter Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau, Rückbau) Perimeter 1 Z10 Z11 Nr. Strasse Abschnitt Länge Normalbetrieb Stau > 2 h Länge Normalbetrieb [m] [m] Stau > 2 h 1.3 HVS 3/7 Verzög./Beschl. Knoten Salinenstr. E 174 Land/HVS-kurv./60/fluessig Land/HVS-kurv./60/fluessig HVS 3/7 Ab Knoten Salinenstr. - Rückbau/Neubau HVS 3/7 166 Land/HVS/80/fluessig Land/HVS-kurv./60/fluessig Neubau HVS 3/7 Rückbau/Neubau HVS 3/7 - Knoten Zur Linden Land/HVS-kurv./60/fluessig Neubau HVS 3/7 Knoten Zur Linden - Heissgländstr Land/HVS-kurv./60/fluessig Neubau HVS 3/7 Heissgländstr. - Knoten Lohag Land/HVS-kurv./60/fluessig Neubau HVS 3/7 Knoten Lohag - Knoten Frenkendörferstr Land/HVS-kurv./80/fluessig Neubau HVS 3/7 Knoten Frenkendörferstr. W Land/HVS-kurv./60/dicht HVS 3/7 Rückbau/Neubau HVS 3/7 - Flurweg 134 Land/HVS/80/fluessig HVS 3/7 Flurweg - Hardwasser 385 Land/HVS/80/fluessig HVS 3/7 Hardwasser - Steinhölzliweg 131 Land/HVS-kurv./60/fluessig HVS 3/7 Steinhölzliweg - Lohagstr. 144 Land/HVS-kurv./60/fluessig HVS 3/7 Lohagstr. - Arealzufahrt 140 Land/HVS-kurv./60/fluessig HVS 3/7 Arealzufahrt - Innerorts Augst 173 Land/HVS-kurv./60/fluessig Agglo/Erschliessung/40/fluessig HVS 3/7 Innerorts Augst - Wydenstr. 159 Land/HVS-kurv./60/fluessig Agglo/Erschliessung/40/fluessig HVS 3/7 Wydenstr. - Längistr. 172 Agglo/HVS/50/fluessig Agglo/Erschliessung/40/fluessig HVS 3/7 Längistr. - Kanalweg 152 Agglo/HVS/50/fluessig Agglo/Erschliessung/40/fluessig HVS 3/7 Kanalweg - Frenkendörferstr. 79 Agglo/HVS/50/dicht 0 79 Agglo/Erschliessung/40/dicht 0 2' '186 0 Perimeter 2 Länge [m] Nr. Strasse Abschnitt Normalbetrieb Stau > 2 h Normalbetrieb Stau > 2 h 1.1 HVS 3/7 Ausserorts West bis Knoten Salinenstr. 352 Land/HVS/80/fluessig Land/HVS/80/fluessig HVS 3/7 Verzög./Beschl. Knoten Salinenstr. W 140 Land/HVS-kurv./60/fluessig Land/HVS-kurv./60/fluessig Hauptstrasse Frenkendörferstr. - Poststr. 116 Agglo/HVS/50/dicht Agglo/HVS/50/dicht Hauptstrasse Poststr. - Schlössli 75 Agglo/HVS/50/dicht 0 75 Agglo/HVS/50/dicht Hauptstrasse Schlössli - Unterführung SBB 125 Agglo/HVS/50/dicht Agglo/HVS/50/dicht Hauptstrasse Unterführung SBB - Ergolz 155 Agglo/HVS/50/dicht Agglo/HVS/50/dicht Hauptstrasse Ergolz - Giebnacherstr. 41 Agglo/HVS/50/dicht 0 41 Agglo/HVS/50/dicht Hauptstrasse Giebenacherstr. - Violenried 57 Agglo/HVS/50/fluessig 0 57 Agglo/HVS/50/fluessig Giebenacherstr. Giebenacherstr. 56 Agglo/Sammel/50/dicht 0 56 Agglo/Sammel/50/dicht Frenkendörferstr. Rheinstr. - Poststr. 46 Agglo/HVS/50/dicht 0 46 Agglo/HVS/50/dicht Frenkendörferstr. Poststr. - Zufahrt Familiengärten 259 Agglo/HVS/50/fluessig Agglo/HVS/50/dicht 0 4.3a Frenkendörferstr. Zufahrt Familiengärten - Innerortstafel 78 Agglo/HVS/50/fluessig 0 78 Agglo/HVS/50/dicht 0 4.3b Frenkendörferstr. Innerortstafel Augst - Knoten Frenkendörferstr. N126 Land/HVS-kurv./60/fluessig Land/HVS-kurv./60/fluessig Frenkendörferstr. Verzög./Beschl. Knoten Frenkendörferstr. S 101 Land/HVS-kurv./60/fluessig Land/HVS-kurv./60/fluessig Frenkendörferstr. Verzög./Beschl. Frenkendörferstr. - Anschluss Liestal 224 Land/HVS-kurv./60/fluessig N Land/HVS-kurv./60/fluessig Frenkendörferstr. Anschluss Liestal N - Verzög./Beschl. Frenkendörferstr. 195 Land/HVS-kurv./60/fluessig Land/HVS-kurv./60/fluessig Frenkendörferstr. Anschluss Liestal N - Anschluss Liestal S 119 Land/HVS-kurv./60/fluessig Land/HVS-kurv./60/fluessig Frenkendörferstr. Anschluss Liestal S - Anschluss Liestal N 133 Land/HVS-kurv./60/fluessig Land/HVS-kurv./60/dicht Frenkendörferstr. Anschluss Liestal - Anschluss Hülften 319 Land/HVS-kurv./80/dicht Land/HVS-kurv./80/dicht Frenkendörferstr. Anschluss Hülften - Anschluss Liestal 183 Land/HVS-kurv./80/dicht Land/HVS-kurv./80/dicht Salinenstrasse Knoten Salinenstr. - Einfahrt Coop 133 Agglo/Sammel/50/dicht Agglo/HVS/50/fluessig Salinenstrasse Einfahrt Coop - Anschluss Pratteln N 130 Agglo/Sammel/50/dicht Agglo/HVS/50/fluessig Salinenstrasse Anschluss Pratteln N - Anschluss Pratteln S 76 Agglo/Erschliessung/40/dicht 2 76 Agglo/Sammel/50/dicht Salinenstrasse Anschluss Pratteln S - Zufahrt IKEA 178 Agglo/Erschliessung/40/dicht Agglo/Erschliessung/40/dicht Netzibodenstr. Knoten Zur Linden - Flurweg 54 Agglo/Erschliessung/40/fluessig 0 54 Agglo/Erschliessung/40/dicht Netzibodenstr. Flurweg - Kraftwerkstr. 129 Agglo/Erschliessung/40/fluessig Agglo/Erschliessung/40/fluessig Netzibodenstr. Kraftwerkstr. - Arealanbindung ARA 118 Agglo/Erschliessung/40/fluessig Agglo/Erschliessung/40/fluessig Netzibodenstr. Arealanbindung ARA - Steinhözliweg 253 Agglo/Erschliessung/40/fluessig Agglo/Erschliessung/40/fluessig Netzibodenstr. Steinhözliweg - Lohagstr. 146 Agglo/Erschliessung/40/fluessig Agglo/Erschliessung/40/fluessig Lohagstrasse Lohagstr. N bis Rheinstr. 72 Agglo/Erschliessung/40/dicht Lohagstrasse Lohagstr. S - Knoten Netzibodenstr. N 89 Agglo/Erschliessung/40/fluessig 0 89 Agglo/Erschliessung/40/fluessig Lohagstrasse Knoten Netzibodenstr. S Agglo/Erschliessung/40/fluessig Agglo/Erschliessung/40/fluessig Lohagstrasse Abschnitt S Agglo/Erschliessung/40/fluessig Agglo/Erschliessung/40/fluessig Lohagstrasse Abschnitt S Agglo/Erschliessung/40/fluessig Agglo/Erschliessung/40/fluessig Lohagstrasse Abschnitt S Agglo/Erschliessung/40/fluessig Agglo/Erschliessung/40/fluessig Lohagstrasse Abschnitt S Agglo/Erschliessung/40/fluessig Coop Anbindung Coop Knoten Zur Linden 37 Agglo/Erschliessung/40/fluessig 0 37 Agglo/Erschliessung/40/fluessig Kraftwerkstr. Knoten Netzibodenstr. - Autobahnüberführung N 99 Agglo/Erschliessung/40/fluessig 0 99 Agglo/Erschliessung/40/fluessig Kraftwerkstr. Überführung Autobahn N 92 Agglo/Erschliessung/40/fluessig 0 92 Agglo/Erschliessung/40/fluessig Kraftwerkstr. Autobahnüberführung S 70 Agglo/Erschliessung/40/fluessig 0 70 Agglo/Erschliessung/40/fluessig Kraftwerkstr. Abschnitt S Agglo/Erschliessung/40/fluessig Agglo/Erschliessung/40/fluessig Grüssenhölzliweg Kraftwerkstr. - Grüssenhözliweg 226 Agglo/Erschliessung/40/fluessig Agglo/Erschliessung/40/fluessig Zurlindenstr. Zurlindenstr. W 191 Agglo/Erschliessung/40/fluessig Agglo/Erschliessung/40/fluessig Zurlindenstr. Zurlindenstr. E 150 Agglo/Erschliessung/40/fluessig Agglo/Erschliessung/40/fluessig 0 5' '750 2 Perimeter 3 Länge [m] Nr. Strasse Abschnitt Verkehrssituation Stau > 2 h Z11 Stau > 2 h 6.1 A2/A3 Von Basel bis Anschuss Pratteln 202 Land/AB/120/dicht Land/AB/120/dicht A2/A3 Anschluss Pratteln 548 Land/AB/120/dicht Land/AB/120/dicht A2/A3 Anschluss Pratteln - Anschluss Liestal 1'461 Land/AB/120/dicht 4 1'461 Land/AB/120/dicht A2/A3 Anschluss Pratteln 622 Land/AB/120/dicht Land/AB/120/dicht A2/A3 Anschluss Pratteln nach E 177 Land/AB/120/dicht Land/AB/120/dicht A2/A3 Von Ost nach Anschluss Pratteln 182 Land/AB/120/dicht Land/AB/120/dicht A2/A3 Anschluss Pratteln 594 Land/AB/120/dicht Land/AB/120/dicht A2/A3 Anschluss Liestal - Anschluss Pratteln 1'470 Land/AB/120/dicht 2 1'470 Land/AB/120/dicht A2/A3 Anschluss Pratteln 562 Land/AB/120/dicht Land/AB/120/dicht A2/A3 Nach Basel von Anschluss Pratteln 202 Land/AB/120/dicht Land/AB/120/dicht Rampe A2/A3 Ausfahrt Pratteln von W 278 Land/HVS-kurv./80/fluessig Land/HVS/80/fluessig Rampe A2/A3 Einfahrt Pratteln nach E 261 Land/HVS/80/fluessig Land/HVS/80/fluessig Rampe A2/A3 Ausfahrt Pratteln von W 274 Land/HVS-kurv./80/fluessig Land/HVS-kurv./80/fluessig Rampe A2/A3 Einfahrt Pratteln nach W 282 Land/HVS/80/fluessig Land/HVS/80/fluessig a Rampe A2/A3 Ausfahrt Liestal von W 205 Land/HVS-kurv./80/dicht Land/HVS-kurv./60/fluessig b Rampe A2/A3 Ausfahrt Liestal von W (Spange) 197 Land/HVS-kurv./80/dicht Land/HVS-kurv./60/fluessig Rampe A2/A3 Einfahrt Liestal nach E 175 Land/HVS/80/fluessig Land/HVS/80/fluessig Rampe A2/A3 Ausfahrt Liestal von E 90 Land/HVS/80/fluessig 0 90 Land/HVS/80/fluessig Rampe A2/A3 Ausfahrt Liestal von E (Spange) 372 Land/HVS-kurv./60/fluessig Land/HVS-kurv./60/fluessig Rampe A2/A3 Ausfahrt Liestal von E nach Liestal Land/HVS/60/fluessig Land/HVS/60/fluessig Rampe A2/A3 Ausfahrt Liestal von E nach Liestal Land/HVS-kurv./60/fluessig Land/HVS-kurv./60/fluessig Rampe A2/A3 Einfahrt Liestal von S nach W 202 Land/HVS-kurv./60/dicht Land/HVS-kurv./60/dicht Rampe A2/A3 Einfahrt Liestal von N nach W 268 Land/HVS-kurv./60/dicht Land/HVS-kurv./80/dicht Rampe A2/A3 Einfahrt Liestal von N nach W 255 Land/HVS-kurv./60/dicht Land/HVS-kurv./60/fluessig 2 9' ' Z10 Z10 Länge [m] Länge [m] Z11 Z11

215 Verlegung/Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) Seite 215 Anhang/Lufthygiene Emissionsfaktoren nach Verkehrssituation gemäss HBEFA 3.1 (vgl. Tabelle 25-5) Tabelle 25-6 Emissionsfaktoren nach Strassenabschnitten, Zustand und Luftschadstoff PW_2014 (g/km) PW_2020 (g/km) PW_2030 (g/km) Verkehrssituation VOC = HC NOx PM10 CO2 SO2 VOC = HC NOx PM10 CO2 SO2 VOC = HC NOx PM10 CO2 SO2 Agglo/Erschliessung/30/dicht Agglo/Erschliessung/30/stop+go Agglo/HVS/50/fluessig Agglo/Sammel/50/dicht Agglo/Erschliessung/40/dicht Agglo/Erschliessung/40/stop+go Agglo/Erschliessung/40/fluessig Agglo/HVS/50/dicht Agglo/HVS/50/stop+go Agglo/HVS/60/fluessig Agglo/HVS/60/dicht Agglo/Sammel/50/stop+go Land/Sammel-kurv./60/fluessig Land/HVS/80/fluessig Land/HVS/60/fluessig Land/HVS-kurv./80/fluessig Land/HVS-kurv./80/dicht Land/HVS-kurv./60/fluessig Land/HVS-kurv./60/dicht Land/AB/100/fluessig Land/AB/100/dicht Land/AB/120/fluessig Land/AB/120/dicht Land/AB/120/stop+go Land/HVS-kurv./80/stop+go SNF_2014 (g/km) SNF_2020 (g/km) SNF_2030 (g/km) Verkehrssituation VOC = HC NOx PM10 CO2 SO2 VOC = HC NOx PM10 CO2 SO2 VOC = HC NOx PM10 CO2 SO2 Agglo/Erschliessung/30/dicht Agglo/Erschliessung/30/stop+go Agglo/HVS/50/fluessig Agglo/Sammel/50/dicht Agglo/Erschliessung/40/dicht Agglo/Erschliessung/40/stop+go Agglo/Erschliessung/40/fluessig Agglo/HVS/50/dicht Agglo/HVS/50/stop+go Agglo/HVS/60/fluessig Agglo/HVS/60/dicht Agglo/Sammel/50/stop+go Land/Sammel-kurv./60/fluessig Land/HVS/80/fluessig Land/HVS/60/fluessig Land/HVS-kurv./80/fluessig Land/HVS-kurv./80/dicht Land/HVS-kurv./60/fluessig Land/HVS-kurv./60/dicht Land/AB/100/fluessig Land/AB/100/dicht Land/AB/120/fluessig Land/AB/120/dicht Land/AB/120/stop+go Land/HVS-kurv./80/stop+go

216 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 216 Anhang/Lufthygiene Der Perimeter 1 umfasst die bestehende Hauptverkehrsstrasse 3/7. Die Länge der betrachteten Strassenabschnitte (ohne verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7) beträgt km. Der Perimeter 2 umfasst das übergeordnete Strassennetz. Die Länge der betrachteten Strassenabschnitte beträgt km. Pro Tag werden 45'826 Fahrzeugkilometer zurückgelegt. Der Perimeter 3 umfasst die Autobahn A2 zwischen den Anschlüssen "Pratteln" und "Liestal". Die Länge der betrachteten Strassenabschnitte beträgt km. Die Lokalisierung der Strassenabschnitte in Tabelle 25-5 ist in Abbildung angegeben Luftreinhalteplan beider Basel Der aktuelle Luftreinhalteplan beider Basel datiert vom Dezember Für den Bereich Industrie und Gewerbe stehen partnerschaftliche Vorgehensweisen im Vordergrund. In Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die betroffenen Branchen und Betriebe unterstützen, gezielte Verbesserungsmassnahmen nach dem neuesten Stand von Wissen und Technik vorzunehmen. Ein Schwerpunkt ist die Emissionsbeschränkung bei Baustellen und Bautransporten gemäss den neuen BAFU-Richtlinien. Ausserdem ist eine weitere Reduktion der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen erforderlich. Die Wirkung der VOC-Lenkungsabgabe soll durch betriebsoder branchenspezifische, partnerschaftlich erarbeitete Massnahmen verstärkt werden. Die Aufbereitungsanlage verursacht zur Hauptsache Emissionen bei den Strassentransporten und beim internen Umschlag der Stoffe und Güter mit dem Radlader. Die Bohrschlammaufbereitungsanlage wird elektrisch betrieben PM-10-Immissionen Abbildung 25-40: Feinstaub (PM10)-Immissionen im Projektperimeter Projektstandort

217 Verlegung/Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) Seite 217 Anhang/Lufthygiene Im Kanton Basel-Landschaft liegt die PM10-Belastung (Jahresmittelwert) in weiten Teilen des Siedlungsgebiets über dem Immissionsgrenzwert von 20 μg/m 3. Der Standort liegt am Rand des Gebiets mit höheren Belastungen entlang der Verkehrsachsen. Der PM10-Jahresmittelwert liegt im Projektperimeter beim Immissions-Grenzwert von 20 μg/m 3 (Anhang 7, LRV) (Abbildung 25-40) Stickstoffdioxid-Immissionen Abbildung 25-41: Stickstoffdioxid-Immissionen im Projektperimeter Projektstandort Im Kanton Basel-Landschaft liegt der Jahresmittelwert für die Stickstoffdioxid-Belastung zur Hauptsache entlang von Autobahnen und Strassen mit einem hohen Verkehrsaufkommen über dem Immissionsgrenzwert von 30 μg/m 3. Der Projektperimeter liegt abseits der höchsten Belastungen entlang der Autobahn und den Hauptverkehrsstrassen. Die Stickstoffdioxid-Belastung liegt im Projektperimeter beim Immissions-Grenzwert für das Jahresmittel von 30 μg/m 3 (Anhang 7, LRV) (Abbildung 25-41).

218 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 218 Anhang/Lufthygiene Stickoxid-Immissionen Abbildung 25-42: Stickoxid-Immissionen im Projektperimeter Projektstandort Die Stickoxid-Vorbelastung im Projektperimeter liegt bei ca. 300 kg NO x /ha und Jahr.

219 Verlegung/Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) Seite 219 Anhang/Lufthygiene Anzahl Ozon-Stunden über dem Grenzwert Abbildung 25-43: Anzahl Stunden Ozonwerte über dem Grenzwert im Projektperimeter Projektstandort Die Ozonbelastung ist aufgrund der Reaktionsgleichungen für die Ozonbildung-nicht entlang der Autobahn am höchsten, wo es schneller wieder abgebaut wird, sondern in ländlichen Gegenden. Im Projektperimeter liegt der 1-h-Mittelwert während 100 bis 200 Std./Jahr über dem Grenzwert von 120 µg/m 3.

220 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 220 Anhang/Lufthygiene Klimafunktionskarte Abbildung 25-44: Klimafunktionskarte Projektstandort Der Projektstandort liegt nördlich der Autobahn N2 (Abbildung 25-44). Im Perimeter der Hauptverkehrsstrasse 3/7 gibt es vor allem im westlichen Teil und entlang der bestehenden Hauptverkehrsstrasse 3/7 Flächen, über den die Luftleitbahn erhalten oder hergestellt werden und gesichert werden soll. Die verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 stellt kein Hindernis für die Luftleitbahnen dar.

221 Verlegung/Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) Seite 221 Anhang/Lufthygiene Emissionsänderungen Z10 Z11 Abbildung 25-45: Absolute NO x -Emissionen pro Tag im Projektperimeter Abschnitt/Strassenzug 1.3, HVS 3/7, Verzög./Beschl. Knoten Salinenstr. E 1.4, HVS 3/7, Ab Knoten Salinenstr. - Rückbau/Neubau 7.1, Neubau HVS 3/7, Rückbau/Neubau HVS 3/7-7.2, Neubau HVS 3/7, Knoten Zur Linden - Heissgländstr. 7.3, Neubau HVS 3/7, Heissgländstr. - Knoten Lohag 7.4, Neubau HVS 3/7, Knoten Lohag - Knoten 7.5, Neubau HVS 3/7, Knoten Frenkendörferstr. W 1.1, HVS 3/7, Ausserorts West bis Knoten Salinenstr. 1.2, HVS 3/7, Verzög./Beschl. Knoten Salinenstr. W 1.5, HVS 3/7, Rückbau/Neubau HVS 3/7 - Flurweg 1.6, HVS 3/7, Flurweg - Hardwasser 1.7, HVS 3/7, Hardwasser - Steinhölzliweg 1.8, HVS 3/7, Steinhölzliweg - Lohagstr. 1.9, HVS 3/7, Lohagstr. - Arealzufahrt 1.10, HVS 3/7, Arealzufahrt - Innerorts Augst 1.11, HVS 3/7, Innerorts Augst - Wydenstr. 1.12, HVS 3/7, Wydenstr. - Längistr. 1.13, HVS 3/7, Längistr. - Kanalweg 1.14, HVS 3/7, Kanalweg - Frenkendörferstr. 2.1, Hauptstrasse, Frenkendörferstr. - Poststr. 2.2, Hauptstrasse, Poststr. - Schlössli 2.3, Hauptstrasse, Schlössli - Unterführung SBB 2.4, Hauptstrasse, Unterführung SBB - Ergolz 2.5, Hauptstrasse, Ergolz - Giebnacherstr. 2.6, Hauptstrasse, Giebenacherstr. - Violenried 3.1, Giebenacherstr., Giebenacherstr. 4.1, Frenkendörferstr., Rheinstr. - Poststr. 4.2, Frenkendörferstr., Poststr. - Zufahrt Familiengärten 4.3a, Frenkendörferstr., Zufahrt Familiengärten - 4.3b, Frenkendörferstr., Innerortstafel Augst - Knoten 4.4, Frenkendörferstr., Verzög./Beschl. Knoten 4.5, Frenkendörferstr., Verzög./Beschl. Frenkendörferstr. 4.6, Frenkendörferstr., Anschluss Liestal N - 4.8, Frenkendörferstr., Anschluss Liestal S - Anschluss 4.9, Frenkendörferstr., Anschluss Liestal - Anschluss 4.10, Frenkendörferstr., Anschluss Hülften - Anschluss 5.1, Salinenstrasse, Knoten Salinenstr. - Einfahrt Coop 5.2, Salinenstrasse, Einfahrt Coop - Anschluss Pratteln N Verkehrsumlagerung: NO x -Frachten (kg/tag) , Salinenstrasse, Anschluss Pratteln S - Zufahrt IKEA 8.1, Netzibodenstr., Knoten Zur Linden - Flurweg 8.2, Netzibodenstr., Flurweg - Kraftwerkstr. 8.3, Netzibodenstr., Kraftwerkstr. - Arealanbindung ARA 8.4, Netzibodenstr., Arealanbindung ARA - Steinhözliweg 8.5, Netzibodenstr., Steinhözliweg - Lohagstr. 9.1, Lohagstrasse, Lohagstr. N bis Rheinstr. 9.2, Lohagstrasse, Lohagstr. S - Knoten Netzibodenstr. N 9.3, Lohagstrasse, Knoten Netzibodenstr. S 1 9.4, Lohagstrasse, Abschnitt S 2 9.5, Lohagstrasse, Abschnitt S 3 9.6, Lohagstrasse, Abschnitt S 4 9.7, Lohagstrasse, Abschnitt S , Coop, Anbindung Coop Knoten Zur Linden 11.1, Kraftwerkstr., Knoten Netzibodenstr , Kraftwerkstr., Überführung Autobahn N 11.3, Kraftwerkstr., Autobahnüberführung S 11.4, Kraftwerkstr., Abschnitt S , Grüssenhölzliweg, Kraftwerkstr. - Grüssenhözliweg 13.1, Zurlindenstr., Zurlindenstr. W 13.2, Zurlindenstr., Zurlindenstr. E 6.1, A2/A3, Von Basel bis Anschuss Pratteln 6.2, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.3, A2/A3, Anschluss Pratteln - Anschluss Liestal 6.4, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.5, A2/A3, Anschluss Pratteln nach E 6.6, A2/A3, Von Ost nach Anschluss Pratteln 6.7, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.8, A2/A3, Anschluss Liestal - Anschluss Pratteln 6.9, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.10, A2/A3, Nach Basel von Anschluss Pratteln 6.20, Rampe A2/A3, Ausfahrt Pratteln von W 6.21, Rampe A2/A3, Einfahrt Pratteln nach E 6.22, Rampe A2/A3, Ausfahrt Pratteln von W 6.23, Rampe A2/A3, Einfahrt Pratteln nach W 6.30a, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von W 6.30b, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von W (Spange) 6.31, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal nach E 6.32, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E 6.33, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E (Spange) 6.34, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E nach Liestal , Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E nach Liestal , Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal von S nach W 6.37, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal von N nach W 6.38, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal von N nach W Z10 Z11 Z10 Z A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A Relative Emissionsänderungen im Überblick siehe Abbildung 25-50

222 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 222 Anhang/Lufthygiene Abbildung 25-46: Absolute PM10-Emissionen pro Tag im Projektperimeter Abschnitt/Strassenzu 1.3, HVS 3/7, Verzög./Beschl. Knoten Salinenstr. E 1.4, HVS 3/7, Ab Knoten Salinenstr. - Rückbau/Neubau 7.1, Neubau HVS 3/7, Rückbau/Neubau HVS 3/7 - Knoten 7.2, Neubau HVS 3/7, Knoten Zur Linden - Heissgländstr. 7.3, Neubau HVS 3/7, Heissgländstr. - Knoten Lohag 7.4, Neubau HVS 3/7, Knoten Lohag - Knoten 7.5, Neubau HVS 3/7, Knoten Frenkendörferstr. W 1.1, HVS 3/7, Ausserorts West bis Knoten Salinenstr. 1.2, HVS 3/7, Verzög./Beschl. Knoten Salinenstr. W 1.5, HVS 3/7, Rückbau/Neubau HVS 3/7 - Flurweg 1.6, HVS 3/7, Flurweg - Hardwasser 1.7, HVS 3/7, Hardwasser - Steinhölzliweg 1.8, HVS 3/7, Steinhölzliweg - Lohagstr. 1.9, HVS 3/7, Lohagstr. - Arealzufahrt 1.10, HVS 3/7, Arealzufahrt - Innerorts Augst 1.11, HVS 3/7, Innerorts Augst - Wydenstr. 1.12, HVS 3/7, Wydenstr. - Längistr. 1.13, HVS 3/7, Längistr. - Kanalweg 1.14, HVS 3/7, Kanalweg - Frenkendörferstr. 2.1, Hauptstrasse, Frenkendörferstr. - Poststr. 2.2, Hauptstrasse, Poststr. - Schlössli 2.3, Hauptstrasse, Schlössli - Unterführung SBB 2.4, Hauptstrasse, Unterführung SBB - Ergolz 2.5, Hauptstrasse, Ergolz - Giebnacherstr. 2.6, Hauptstrasse, Giebenacherstr. - Violenried 3.1, Giebenacherstr., Giebenacherstr. 4.1, Frenkendörferstr., Rheinstr. - Poststr. 4.2, Frenkendörferstr., Poststr. - Zufahrt Familiengärten 4.3a, Frenkendörferstr., Zufahrt Familiengärten - 4.3b, Frenkendörferstr., Innerortstafel Augst - Knoten 4.4, Frenkendörferstr., Verzög./Beschl. Knoten 4.5, Frenkendörferstr., Verzög./Beschl. Frenkendörferstr. 4.6, Frenkendörferstr., Anschluss Liestal N - 4.8, Frenkendörferstr., Anschluss Liestal S - Anschluss 4.9, Frenkendörferstr., Anschluss Liestal - Anschluss 4.10, Frenkendörferstr., Anschluss Hülften - Anschluss 5.1, Salinenstrasse, Knoten Salinenstr. - Einfahrt Coop 5.2, Salinenstrasse, Einfahrt Coop - Anschluss Pratteln N Verkehrsumlagerung: PM10-Frachten (kg/tag) , Salinenstrasse, Anschluss Pratteln S - Zufahrt IKEA 8.1, Netzibodenstr., Knoten Zur Linden - Flurweg 8.2, Netzibodenstr., Flurweg - Kraftwerkstr. 8.3, Netzibodenstr., Kraftwerkstr. - Arealanbindung ARA 8.4, Netzibodenstr., Arealanbindung ARA - Steinhözliweg 8.5, Netzibodenstr., Steinhözliweg - Lohagstr. 9.1, Lohagstrasse, Lohagstr. N bis Rheinstr. 9.2, Lohagstrasse, Lohagstr. S - Knoten Netzibodenstr. N 9.3, Lohagstrasse, Knoten Netzibodenstr. S 1 9.4, Lohagstrasse, Abschnitt S 2 9.5, Lohagstrasse, Abschnitt S 3 9.6, Lohagstrasse, Abschnitt S 4 9.7, Lohagstrasse, Abschnitt S , Coop, Anbindung Coop Knoten Zur Linden 11.1, Kraftwerkstr., Knoten Netzibodenstr , Kraftwerkstr., Überführung Autobahn N 11.3, Kraftwerkstr., Autobahnüberführung S 11.4, Kraftwerkstr., Abschnitt S , Grüssenhölzliweg, Kraftwerkstr. - Grüssenhözliweg 13.1, Zurlindenstr., Zurlindenstr. W 13.2, Zurlindenstr., Zurlindenstr. E 6.1, A2/A3, Von Basel bis Anschuss Pratteln 6.2, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.3, A2/A3, Anschluss Pratteln - Anschluss Liestal 6.4, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.5, A2/A3, Anschluss Pratteln nach E 6.6, A2/A3, Von Ost nach Anschluss Pratteln 6.7, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.8, A2/A3, Anschluss Liestal - Anschluss Pratteln 6.9, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.10, A2/A3, Nach Basel von Anschluss Pratteln 6.20, Rampe A2/A3, Ausfahrt Pratteln von W 6.21, Rampe A2/A3, Einfahrt Pratteln nach E 6.22, Rampe A2/A3, Ausfahrt Pratteln von W 6.23, Rampe A2/A3, Einfahrt Pratteln nach W 6.30a, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von W 6.30b, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von W (Spange) 6.31, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal nach E 6.32, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E 6.33, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E (Spange) 6.34, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E nach Liestal , Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E nach Liestal , Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal von S nach W 6.37, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal von N nach W 6.38, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal von N nach W Z10 Z11 Z10 Z A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A Relative Emissionsänderungen im Überblick siehe Abbildung 25-50

223 Verlegung/Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) Seite 223 Anhang/Lufthygiene Abbildung 25-47: Absolute VOC-Emissionen pro Tag im Projektperimeter Abschnitt/Strassenzug 1.3, HVS 3/7, Verzög./Beschl. Knoten 1.4, HVS 3/7, Ab Knoten Salinenstr , Neubau HVS 3/7, Rückbau/Neubau HVS 7.2, Neubau HVS 3/7, Knoten Zur Linden - 7.3, Neubau HVS 3/7, Heissgländstr. - Knoten 7.4, Neubau HVS 3/7, Knoten Lohag - Knoten 7.5, Neubau HVS 3/7, Knoten 1.1, HVS 3/7, Ausserorts West bis Knoten 1.2, HVS 3/7, Verzög./Beschl. Knoten 1.5, HVS 3/7, Rückbau/Neubau HVS 3/7-1.6, HVS 3/7, Flurweg - Hardwasser 1.7, HVS 3/7, Hardwasser - Steinhölzliweg 1.8, HVS 3/7, Steinhölzliweg - Lohagstr. 1.9, HVS 3/7, Lohagstr. - Arealzufahrt 1.10, HVS 3/7, Arealzufahrt - Innerorts Augst 1.11, HVS 3/7, Innerorts Augst - Wydenstr. 1.12, HVS 3/7, Wydenstr. - Längistr. 1.13, HVS 3/7, Längistr. - Kanalweg 1.14, HVS 3/7, Kanalweg - Frenkendörferstr. 2.1, Hauptstrasse, Frenkendörferstr. - Poststr. 2.2, Hauptstrasse, Poststr. - Schlössli 2.3, Hauptstrasse, Schlössli - Unterführung SBB 2.4, Hauptstrasse, Unterführung SBB - Ergolz 2.5, Hauptstrasse, Ergolz - Giebnacherstr. 2.6, Hauptstrasse, Giebenacherstr. - Violenried 3.1, Giebenacherstr., Giebenacherstr. 4.1, Frenkendörferstr., Rheinstr. - Poststr. 4.2, Frenkendörferstr., Poststr. - Zufahrt 4.3a, Frenkendörferstr., Zufahrt 4.3b, Frenkendörferstr., Innerortstafel Augst - 4.4, Frenkendörferstr., Verzög./Beschl. Knoten 4.5, Frenkendörferstr., Verzög./Beschl. 4.6, Frenkendörferstr., Anschluss Liestal N - 4.8, Frenkendörferstr., Anschluss Liestal S - 4.9, Frenkendörferstr., Anschluss Liestal , Frenkendörferstr., Anschluss Hülften - 5.1, Salinenstrasse, Knoten Salinenstr , Salinenstrasse, Einfahrt Coop - Anschluss Verkehrsumlagerung: VOC-Frachten (kg/tag) , Salinenstrasse, Anschluss Pratteln S - 8.1, Netzibodenstr., Knoten Zur Linden - 8.2, Netzibodenstr., Flurweg - Kraftwerkstr. 8.3, Netzibodenstr., Kraftwerkstr , Netzibodenstr., Arealanbindung ARA - 8.5, Netzibodenstr., Steinhözliweg - Lohagstr. 9.1, Lohagstrasse, Lohagstr. N bis Rheinstr. 9.2, Lohagstrasse, Lohagstr. S - Knoten 9.3, Lohagstrasse, Knoten Netzibodenstr. S 1 9.4, Lohagstrasse, Abschnitt S 2 9.5, Lohagstrasse, Abschnitt S 3 9.6, Lohagstrasse, Abschnitt S 4 9.7, Lohagstrasse, Abschnitt S , Coop, Anbindung Coop Knoten Zur Linden 11.1, Kraftwerkstr., Knoten Netzibodenstr , Kraftwerkstr., Überführung Autobahn N 11.3, Kraftwerkstr., Autobahnüberführung S 11.4, Kraftwerkstr., Abschnitt S , Grüssenhölzliweg, Kraftwerkstr , Zurlindenstr., Zurlindenstr. W 13.2, Zurlindenstr., Zurlindenstr. E 6.1, A2/A3, Von Basel bis Anschuss Pratteln 6.2, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.3, A2/A3, Anschluss Pratteln - Anschluss 6.4, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.5, A2/A3, Anschluss Pratteln nach E 6.6, A2/A3, Von Ost nach Anschluss Pratteln 6.7, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.8, A2/A3, Anschluss Liestal - Anschluss 6.9, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.10, A2/A3, Nach Basel von Anschluss Pratteln 6.20, Rampe A2/A3, Ausfahrt Pratteln von W 6.21, Rampe A2/A3, Einfahrt Pratteln nach E 6.22, Rampe A2/A3, Ausfahrt Pratteln von W 6.23, Rampe A2/A3, Einfahrt Pratteln nach W 6.30a, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von W 6.30b, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von W 6.31, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal nach E 6.32, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E 6.33, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E 6.34, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E 6.35, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E 6.36, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal von S 6.37, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal von N 6.38, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal von N Z10 Z A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A Relative Emissionsänderungen im Überblick siehe Abbildung Z10 Z11

224 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 224 Anhang/Lufthygiene Abbildung 25-48: Absolute CO 2 -Emissionen pro Tag im Projektperimeter Abschnitt/Strassenzug 1.3, HVS 3/7, Verzög./Beschl. Knoten Salinenstr. E 1.4, HVS 3/7, Ab Knoten Salinenstr. - Rückbau/Neubau 7.1, Neubau HVS 3/7, Rückbau/Neubau HVS 3/7-7.2, Neubau HVS 3/7, Knoten Zur Linden - Heissgländstr. 7.3, Neubau HVS 3/7, Heissgländstr. - Knoten Lohag 7.4, Neubau HVS 3/7, Knoten Lohag - Knoten 7.5, Neubau HVS 3/7, Knoten Frenkendörferstr. W 1.1, HVS 3/7, Ausserorts West bis Knoten Salinenstr. 1.2, HVS 3/7, Verzög./Beschl. Knoten Salinenstr. W 1.5, HVS 3/7, Rückbau/Neubau HVS 3/7 - Flurweg 1.6, HVS 3/7, Flurweg - Hardwasser 1.7, HVS 3/7, Hardwasser - Steinhölzliweg 1.8, HVS 3/7, Steinhölzliweg - Lohagstr. 1.9, HVS 3/7, Lohagstr. - Arealzufahrt 1.10, HVS 3/7, Arealzufahrt - Innerorts Augst 1.11, HVS 3/7, Innerorts Augst - Wydenstr. 1.12, HVS 3/7, Wydenstr. - Längistr. 1.13, HVS 3/7, Längistr. - Kanalweg 1.14, HVS 3/7, Kanalweg - Frenkendörferstr. 2.1, Hauptstrasse, Frenkendörferstr. - Poststr. 2.2, Hauptstrasse, Poststr. - Schlössli 2.3, Hauptstrasse, Schlössli - Unterführung SBB 2.4, Hauptstrasse, Unterführung SBB - Ergolz 2.5, Hauptstrasse, Ergolz - Giebnacherstr. 2.6, Hauptstrasse, Giebenacherstr. - Violenried 3.1, Giebenacherstr., Giebenacherstr. 4.1, Frenkendörferstr., Rheinstr. - Poststr. 4.2, Frenkendörferstr., Poststr. - Zufahrt Familiengärten 4.3a, Frenkendörferstr., Zufahrt Familiengärten - 4.3b, Frenkendörferstr., Innerortstafel Augst - Knoten 4.4, Frenkendörferstr., Verzög./Beschl. Knoten 4.5, Frenkendörferstr., Verzög./Beschl. 4.6, Frenkendörferstr., Anschluss Liestal N - 4.8, Frenkendörferstr., Anschluss Liestal S - Anschluss 4.9, Frenkendörferstr., Anschluss Liestal - Anschluss 4.10, Frenkendörferstr., Anschluss Hülften - Anschluss 5.1, Salinenstrasse, Knoten Salinenstr. - Einfahrt Coop 5.2, Salinenstrasse, Einfahrt Coop - Anschluss Pratteln N Verkehrsumlagerung: CO 2 -Frachten (kg/tag) , Salinenstrasse, Anschluss Pratteln S - Zufahrt IKEA 8.1, Netzibodenstr., Knoten Zur Linden - Flurweg 8.2, Netzibodenstr., Flurweg - Kraftwerkstr. 8.3, Netzibodenstr., Kraftwerkstr. - Arealanbindung ARA 8.4, Netzibodenstr., Arealanbindung ARA - Steinhözliweg 8.5, Netzibodenstr., Steinhözliweg - Lohagstr. 9.1, Lohagstrasse, Lohagstr. N bis Rheinstr. 9.2, Lohagstrasse, Lohagstr. S - Knoten Netzibodenstr. N 9.3, Lohagstrasse, Knoten Netzibodenstr. S 1 9.4, Lohagstrasse, Abschnitt S 2 9.5, Lohagstrasse, Abschnitt S 3 9.6, Lohagstrasse, Abschnitt S 4 9.7, Lohagstrasse, Abschnitt S , Coop, Anbindung Coop Knoten Zur Linden 11.1, Kraftwerkstr., Knoten Netzibodenstr , Kraftwerkstr., Überführung Autobahn N 11.3, Kraftwerkstr., Autobahnüberführung S 11.4, Kraftwerkstr., Abschnitt S , Grüssenhölzliweg, Kraftwerkstr. - Grüssenhözliweg 13.1, Zurlindenstr., Zurlindenstr. W 13.2, Zurlindenstr., Zurlindenstr. E 6.1, A2/A3, Von Basel bis Anschuss Pratteln 6.2, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.3, A2/A3, Anschluss Pratteln - Anschluss Liestal 6.4, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.5, A2/A3, Anschluss Pratteln nach E 6.6, A2/A3, Von Ost nach Anschluss Pratteln 6.7, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.8, A2/A3, Anschluss Liestal - Anschluss Pratteln 6.9, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.10, A2/A3, Nach Basel von Anschluss Pratteln 6.20, Rampe A2/A3, Ausfahrt Pratteln von W 6.21, Rampe A2/A3, Einfahrt Pratteln nach E 6.22, Rampe A2/A3, Ausfahrt Pratteln von W 6.23, Rampe A2/A3, Einfahrt Pratteln nach W 6.30a, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von W 6.30b, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von W (Spange) 6.31, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal nach E 6.32, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E 6.33, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E (Spange) 6.34, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E nach Liestal 6.35, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E nach Liestal 6.36, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal von S nach W 6.37, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal von N nach W 6.38, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal von N nach W Z10 Z11 Z10 Z A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A Relative Emissionsänderungen im Überblick siehe Abbildung 25-50

225 Verlegung/Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) Seite 225 Anhang/Lufthygiene Abbildung 25-49: Absolute SO 2 -Emissionen pro Tag im Projektperimeter Abschnitt/Strassenzu 1.3, HVS 3/7, Verzög./Beschl. Knoten 1.4, HVS 3/7, Ab Knoten Salinenstr , Neubau HVS 3/7, Rückbau/Neubau HVS 7.2, Neubau HVS 3/7, Knoten Zur Linden - 7.3, Neubau HVS 3/7, Heissgländstr. - Knoten 7.4, Neubau HVS 3/7, Knoten Lohag - Knoten 7.5, Neubau HVS 3/7, Knoten 1.1, HVS 3/7, Ausserorts West bis Knoten 1.2, HVS 3/7, Verzög./Beschl. Knoten 1.5, HVS 3/7, Rückbau/Neubau HVS 3/7-1.6, HVS 3/7, Flurweg - Hardwasser 1.7, HVS 3/7, Hardwasser - Steinhölzliweg 1.8, HVS 3/7, Steinhölzliweg - Lohagstr. 1.9, HVS 3/7, Lohagstr. - Arealzufahrt 1.10, HVS 3/7, Arealzufahrt - Innerorts Augst 1.11, HVS 3/7, Innerorts Augst - Wydenstr. 1.12, HVS 3/7, Wydenstr. - Längistr. 1.13, HVS 3/7, Längistr. - Kanalweg 1.14, HVS 3/7, Kanalweg - Frenkendörferstr. 2.1, Hauptstrasse, Frenkendörferstr. - Poststr. 2.2, Hauptstrasse, Poststr. - Schlössli 2.3, Hauptstrasse, Schlössli - Unterführung SBB 2.4, Hauptstrasse, Unterführung SBB - Ergolz 2.5, Hauptstrasse, Ergolz - Giebnacherstr. 2.6, Hauptstrasse, Giebenacherstr. - Violenried 3.1, Giebenacherstr., Giebenacherstr. 4.1, Frenkendörferstr., Rheinstr. - Poststr. 4.2, Frenkendörferstr., Poststr. - Zufahrt 4.3a, Frenkendörferstr., Zufahrt 4.3b, Frenkendörferstr., Innerortstafel Augst - 4.4, Frenkendörferstr., Verzög./Beschl. Knoten 4.5, Frenkendörferstr., Verzög./Beschl. 4.6, Frenkendörferstr., Anschluss Liestal N - 4.8, Frenkendörferstr., Anschluss Liestal S - 4.9, Frenkendörferstr., Anschluss Liestal , Frenkendörferstr., Anschluss Hülften - 5.1, Salinenstrasse, Knoten Salinenstr , Salinenstrasse, Einfahrt Coop - Anschluss Verkehrsumlagerung: SO 2 -Frachten (kg/tag) , Salinenstrasse, Anschluss Pratteln S - 8.1, Netzibodenstr., Knoten Zur Linden - 8.2, Netzibodenstr., Flurweg - Kraftwerkstr. 8.3, Netzibodenstr., Kraftwerkstr , Netzibodenstr., Arealanbindung ARA - 8.5, Netzibodenstr., Steinhözliweg - Lohagstr. 9.1, Lohagstrasse, Lohagstr. N bis Rheinstr. 9.2, Lohagstrasse, Lohagstr. S - Knoten 9.3, Lohagstrasse, Knoten Netzibodenstr. S 1 9.4, Lohagstrasse, Abschnitt S 2 9.5, Lohagstrasse, Abschnitt S 3 9.6, Lohagstrasse, Abschnitt S 4 9.7, Lohagstrasse, Abschnitt S , Coop, Anbindung Coop Knoten Zur Linden 11.1, Kraftwerkstr., Knoten Netzibodenstr , Kraftwerkstr., Überführung Autobahn N 11.3, Kraftwerkstr., Autobahnüberführung S 11.4, Kraftwerkstr., Abschnitt S , Grüssenhölzliweg, Kraftwerkstr , Zurlindenstr., Zurlindenstr. W 13.2, Zurlindenstr., Zurlindenstr. E 6.1, A2/A3, Von Basel bis Anschuss Pratteln 6.2, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.3, A2/A3, Anschluss Pratteln - Anschluss 6.4, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.5, A2/A3, Anschluss Pratteln nach E 6.6, A2/A3, Von Ost nach Anschluss Pratteln 6.7, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.8, A2/A3, Anschluss Liestal - Anschluss 6.9, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.10, A2/A3, Nach Basel von Anschluss Pratteln 6.20, Rampe A2/A3, Ausfahrt Pratteln von W 6.21, Rampe A2/A3, Einfahrt Pratteln nach E 6.22, Rampe A2/A3, Ausfahrt Pratteln von W 6.23, Rampe A2/A3, Einfahrt Pratteln nach W 6.30a, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von W 6.30b, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von W 6.31, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal nach E 6.32, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E 6.33, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E 6.34, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E 6.35, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E 6.36, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal von S 6.37, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal von N 6.38, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal von N Z10 Z A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A A2/A Relative Emissionsänderungen im Überblick siehe Abbildung Z10 Z11

226 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 226 Anhang/Lufthygiene Abbildung 25-50: Relative Emissionsänderungen der Luftschadstoffe analog Verkehrsbelastung Veränderung Luftschadstoffbelastung von Z10 zu Z11 Da sich die Verkehrssituationen vom Massgebenden Ausgangszustand Z10 zum Betriebszustand Z11 nur unwesentlich ändern (Tabelle 25-5) hängt die Veränderung der Luftschadstoff-Emissionen zur Hauptsache von der Veränderung der Verkehrsbelastung ab (Abbildung 25-29). Jene Abbildung gilt also auch für die Veränderung der Luftschadstoffe.

227 Verlegung/Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) Seite 227 Anhang/Lufthygiene NO 2 -Immissionen: CAR-Modell Für das CAR-Modell werden in den nachfolgenden Berechnungen die Strassentypen 1 (offenes Terrain, Damm) sowie 3b (Einschnitt) verwendet. Abbildung Luftschadstoff-Immissionen des Strassenverkehrs, Strassentypen CAR-Modell

228 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 228 Anhang/Lufthygiene Abbildung 25-52: NO 2 -Immissionen Mitte Fahrbahn (µg/m 3 ) Abschnitt/Strassenzug 1.3, HVS 3/7, Verzög./Beschl. Knoten 1.4, HVS 3/7, Ab Knoten Salinenstr , Neubau HVS 3/7, Rückbau/Neubau HVS 7.2, Neubau HVS 3/7, Knoten Zur Linden - 7.3, Neubau HVS 3/7, Heissgländstr. - Knoten 7.4, Neubau HVS 3/7, Knoten Lohag - Knoten 7.5, Neubau HVS 3/7, Knoten 1.1, HVS 3/7, Ausserorts West bis Knoten 1.2, HVS 3/7, Verzög./Beschl. Knoten 1.5, HVS 3/7, Rückbau/Neubau HVS 3/7-1.6, HVS 3/7, Flurweg - Hardwasser 1.7, HVS 3/7, Hardwasser - Steinhölzliweg 1.8, HVS 3/7, Steinhölzliweg - Lohagstr. 1.9, HVS 3/7, Lohagstr. - Arealzufahrt 1.10, HVS 3/7, Arealzufahrt - Innerorts Augst 1.11, HVS 3/7, Innerorts Augst - Wydenstr. 1.12, HVS 3/7, Wydenstr. - Längistr. 1.13, HVS 3/7, Längistr. - Kanalweg 1.14, HVS 3/7, Kanalweg - Frenkendörferstr. 2.1, Hauptstrasse, Frenkendörferstr. - Poststr. 2.2, Hauptstrasse, Poststr. - Schlössli 2.3, Hauptstrasse, Schlössli - Unterführung SBB 2.4, Hauptstrasse, Unterführung SBB - Ergolz 2.5, Hauptstrasse, Ergolz - Giebnacherstr. 2.6, Hauptstrasse, Giebenacherstr. - Violenried 3.1, Giebenacherstr., Giebenacherstr. 4.1, Frenkendörferstr., Rheinstr. - Poststr. 4.2, Frenkendörferstr., Poststr. - Zufahrt 4.3a, Frenkendörferstr., Zufahrt Familiengärten 4.3b, Frenkendörferstr., Innerortstafel Augst - 4.4, Frenkendörferstr., Verzög./Beschl. Knoten 4.5, Frenkendörferstr., Verzög./Beschl. 4.6, Frenkendörferstr., Anschluss Liestal N - 4.8, Frenkendörferstr., Anschluss Liestal S - 4.9, Frenkendörferstr., Anschluss Liestal , Frenkendörferstr., Anschluss Hülften - 5.1, Salinenstrasse, Knoten Salinenstr , Salinenstrasse, Einfahrt Coop - Anschluss 5.4, Salinenstrasse, Anschluss Pratteln S - 8.1, Netzibodenstr., Knoten Zur Linden - Flurweg 8.2, Netzibodenstr., Flurweg - Kraftwerkstr. 8.3, Netzibodenstr., Kraftwerkstr , Netzibodenstr., Arealanbindung ARA - 8.5, Netzibodenstr., Steinhözliweg - Lohagstr. 9.1, Lohagstrasse, Lohagstr. N bis Rheinstr. 9.2, Lohagstrasse, Lohagstr. S - Knoten 9.3, Lohagstrasse, Knoten Netzibodenstr. S 1 9.4, Lohagstrasse, Abschnitt S 2 9.5, Lohagstrasse, Abschnitt S 3 9.6, Lohagstrasse, Abschnitt S 4 9.7, Lohagstrasse, Abschnitt S , Coop, Anbindung Coop Knoten Zur Linden 11.1, Kraftwerkstr., Knoten Netzibodenstr , Kraftwerkstr., Überführung Autobahn N 11.3, Kraftwerkstr., Autobahnüberführung S 11.4, Kraftwerkstr., Abschnitt S , Grüssenhölzliweg, Kraftwerkstr , Zurlindenstr., Zurlindenstr. W 13.2, Zurlindenstr., Zurlindenstr. E 6.1, A2/A3, Von Basel bis Anschuss Pratteln 6.2, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.3, A2/A3, Anschluss Pratteln - Anschluss 6.4, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.5, A2/A3, Anschluss Pratteln nach E 6.6, A2/A3, Von Ost nach Anschluss Pratteln 6.7, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.8, A2/A3, Anschluss Liestal - Anschluss 6.9, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.10, A2/A3, Nach Basel von Anschluss Pratteln 6.20, Rampe A2/A3, Ausfahrt Pratteln von W 6.21, Rampe A2/A3, Einfahrt Pratteln nach E 6.22, Rampe A2/A3, Ausfahrt Pratteln von W 6.23, Rampe A2/A3, Einfahrt Pratteln nach W 6.30a, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von W 6.30b, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von W 6.31, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal nach E 6.32, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E 6.33, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E 6.34, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E 6.35, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E 6.36, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal von S 6.37, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal von N 6.38, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal von N NO 2 -Immissionen Mitte Fahrbahn (µg/m 3 ) Z0 Z10 Z11

229 Verlegung/Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) Seite 229 Anhang/Lufthygiene Abbildung 25-53: Veränderung NO 2 -Immissionen Mitte Fahrbahn (%) von Z10 Z11 Veränderung NO 2 -Immissionen Mitte Fahrbahn(µg/m 3 ) 1.3, HVS 3/7, Verzög./Beschl. Knoten Salinenstr. E 1.4, HVS 3/7, Ab Knoten Salinenstr. - Rückbau/Neubau HVS 3/7 7.1, Neubau HVS 3/7, Rückbau/Neubau HVS 3/7 - Knoten Zur Linden 7.2, Neubau HVS 3/7, Knoten Zur Linden - Heissgländstr. 7.3, Neubau HVS 3/7, Heissgländstr. - Knoten Lohag 7.4, Neubau HVS 3/7, Knoten Lohag - Knoten Frenkendörferstr. 7.5, Neubau HVS 3/7, Knoten Frenkendörferstr. W 1.1, HVS 3/7, Ausserorts West bis Knoten Salinenstr. 1.2, HVS 3/7, Verzög./Beschl. Knoten Salinenstr. W 1.5, HVS 3/7, Rückbau/Neubau HVS 3/7 - Flurweg 1.6, HVS 3/7, Flurweg - Hardwasser 1.7, HVS 3/7, Hardwasser - Steinhölzliweg 1.8, HVS 3/7, Steinhölzliweg - Lohagstr. 1.9, HVS 3/7, Lohagstr. - Arealzufahrt 1.10, HVS 3/7, Arealzufahrt - Innerorts Augst 1.11, HVS 3/7, Innerorts Augst - Wydenstr. 1.12, HVS 3/7, Wydenstr. - Längistr. 1.13, HVS 3/7, Längistr. - Kanalweg 1.14, HVS 3/7, Kanalweg - Frenkendörferstr. 2.1, Hauptstrasse, Frenkendörferstr. - Poststr. 2.2, Hauptstrasse, Poststr. - Schlössli 2.3, Hauptstrasse, Schlössli - Unterführung SBB 2.4, Hauptstrasse, Unterführung SBB - Ergolz 2.5, Hauptstrasse, Ergolz - Giebnacherstr. 2.6, Hauptstrasse, Giebenacherstr. - Violenried 3.1, Giebenacherstr., Giebenacherstr. 4.1, Frenkendörferstr., Rheinstr. - Poststr. 4.2, Frenkendörferstr., Poststr. - Zufahrt Familiengärten 4.3a, Frenkendörferstr., Zufahrt Familiengärten - Innerortstafel 4.3b, Frenkendörferstr., Innerortstafel Augst - Knoten Frenkendörferstr. 4.4, Frenkendörferstr., Verzög./Beschl. Knoten Frenkendörferstr. S 4.5, Frenkendörferstr., Verzög./Beschl. Frenkendörferstr. - Anschluss 4.6, Frenkendörferstr., Anschluss Liestal N - Verzög./Beschl. 4.7, Frenkendörferstr., Anschluss Liestal N - Anschluss Liestal S 4.8, Frenkendörferstr., Anschluss Liestal S - Anschluss Liestal N 4.9, Frenkendörferstr., Anschluss Liestal - Anschluss Hülften 4.10, Frenkendörferstr., Anschluss Hülften - Anschluss Liestal 5.1, Salinenstrasse, Knoten Salinenstr. - Einfahrt Coop 5.2, Salinenstrasse, Einfahrt Coop - Anschluss Pratteln N 5.3, Salinenstrasse, Anschluss Pratteln N - Anschluss Pratteln S 5.4, Salinenstrasse, Anschluss Pratteln S - Zufahrt IKEA 8.1, Netzibodenstr., Knoten Zur Linden - Flurweg 8.2, Netzibodenstr., Flurweg - Kraftwerkstr. 8.3, Netzibodenstr., Kraftwerkstr. - Arealanbindung ARA 8.4, Netzibodenstr., Arealanbindung ARA - Steinhözliweg 8.5, Netzibodenstr., Steinhözliweg - Lohagstr. 9.1, Lohagstrasse, Lohagstr. N bis Rheinstr. 9.2, Lohagstrasse, Lohagstr. S - Knoten Netzibodenstr. N 9.3, Lohagstrasse, Knoten Netzibodenstr. S 1 9.4, Lohagstrasse, Abschnitt S 2 9.5, Lohagstrasse, Abschnitt S 3 9.6, Lohagstrasse, Abschnitt S 4 9.7, Lohagstrasse, Abschnitt S , Coop, Anbindung Coop Knoten Zur Linden 11.1, Kraftwerkstr., Knoten Netzibodenstr. - Autobahnüberführung N 11.2, Kraftwerkstr., Überführung Autobahn N 11.3, Kraftwerkstr., Autobahnüberführung S 11.4, Kraftwerkstr., Abschnitt S , Grüssenhölzliweg, Kraftwerkstr. - Grüssenhözliweg 13.1, Zurlindenstr., Zurlindenstr. W 13.2, Zurlindenstr., Zurlindenstr. E 6.1, A2/A3, Von Basel bis Anschuss Pratteln 6.2, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.3, A2/A3, Anschluss Pratteln - Anschluss Liestal 6.4, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.5, A2/A3, Anschluss Pratteln nach E 6.6, A2/A3, Von Ost nach Anschluss Pratteln 6.7, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.8, A2/A3, Anschluss Liestal - Anschluss Pratteln 6.9, A2/A3, Anschluss Pratteln 6.10, A2/A3, Nach Basel von Anschluss Pratteln 6.20, Rampe A2/A3, Ausfahrt Pratteln von W 6.21, Rampe A2/A3, Einfahrt Pratteln nach E 6.22, Rampe A2/A3, Ausfahrt Pratteln von W 6.23, Rampe A2/A3, Einfahrt Pratteln nach W 6.30a, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von W 6.30b, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von W (Spange) 6.31, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal nach E 6.32, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E 6.33, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E (Spange) 6.34, Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E nach Liestal , Rampe A2/A3, Ausfahrt Liestal von E nach Liestal , Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal von S nach W 6.37, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal von N nach W 6.38, Rampe A2/A3, Einfahrt Liestal von N nach W Z10 Z11

230 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 230 Anhang/Boden, Landwirtschaft und Aushub Boden, Landwirtschaft und Aushub Abbildung 25-54: Boden Übersicht und Teilgebiet "Im Löli"

231 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 231 Anhang/Boden, Landwirtschaft und Aushub Bezeichnung des Bodens (Abbildung 25-54): Wasserhaushalt Bodentyp Nummer Geländeform

232 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 232 Anhang/Boden, Landwirtschaft und Aushub Abbildung 25-55: Nutzungseignung im Teilgebiet "Im Löli"

233 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 233 Anhang/Boden, Landwirtschaft und Aushub Abbildung 25-56: Mechanische Belastbarkeit "Im Löli"

234 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 234 Anhang/Boden, Belastete Standorte Boden, Belastete Standorte Abbildung 25-57: Trassee verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 am 16. Oktober 2014

235 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 235 Anhang/Boden, Belastete Standorte Abbildung 25-58: Trassee verlegte Hauptverkehrsstrasse 3/7 Standorte Bodenuntersuchungen U-Wert ist bei BS03/14 und BS 06/14 überschritten, siehe Tabelle nächste Seite

236 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 236 Anhang/Boden, Belastete Standorte Tabelle 25-7 Zusammenstellung und Beurteilung der Bodenproben: Laboranalysen Geotechnisches Institut

237 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 237 Anhang/Boden, Landwirtschaft und Aushub Tabelle 25-8 Bodenprofile mit Überschreitung des Grenzwerts U

238 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 238 Anhang/Boden, Landwirtschaft und Aushub Tabelle 25-9 Bodenuntersuchungen Familiengärten Probenahmen

239 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 239 Anhang/Boden, Landwirtschaft und Aushub Abbildung 25-59: Situationsplan Familiengärten "Im Löli" Fläche 1 Fläche 2

240 Verlegung/Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) Seite 240 Anhang/Belastete Standorte Belastete Standorte Abbildung 25-60: Belastete Standorte (KbS) öffentlich

241 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 241 Anhang/Belastete Standorte Abbildung 25-61: Tangierte Belastete Standorte im Projektperimeter (KbS, öffentlich) a) b) c) d)

242 Verlegung/Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) Seite 242 Anhang/Belastete Standorte Abbildung 25-62: Tangierte Belastete Standorte im Projektperimeter (Luftbild, search.ch) a) b) c) e) d)

243 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 243 Anhang/Belastete Standorte Abbildung 25-63: Tangierte Belastete Standorte im Projektperimeter (LBP, Ausschnitt West) a) b) c) e)

244 Verlegung/Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) Seite 244 Anhang/Belastete Standorte Abbildung 25-64: Tangierte Belastete Standorte im Projektperimeter (LBP, Ausschnitt Ost) d)

245 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 245 Anhang/Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Abbildung 25-65: Inventare, Naturobjekte und Naturschutzzonen

246 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 246 Anhang/Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Abbildung 25-66: Naturobjekte aus kommunalen Nutzungsplänen

247 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 247 Anhang/Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Abbildung 25-67: Naturschutzzonen aus Grundnutzung

248 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 248 Anhang/Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Abbildung 25-68: Ornithologisches Inventar beider Basel

249 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 249 Anhang/Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Abbildung 25-69: Reptilieninventar beider Basel

250 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 250 Anhang/Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Abbildung 25-70: REN Wald Abbildung 25-71: REN Feuchtgebiet

251 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 251 Anhang/Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Abbildung 25-72: Vernetzungskorridor entlang Autobahn N2 (28. Juni 2011) Der Wall mit den Rote Liste Arten, östlich des Abwasser-Pumpwerks Linggenweg, wurde mit der Arealüberbauung abgetragen. Abbildung 25-73: Vernetzungskorridor entlang Autobahn N2 (16. September 2014)

252 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 252 Anhang/Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Abbildung 25-74: Grün- und Freiraumkonzept Gemeinde Pratteln, Vernetzung West (zur Information) Abbildung 25-75: Trassee Neubau Hauptverkehrsstrasse 3/7, westlich Kraftwerkbrücke Vernetzung verläuft nördlich (links) des Trassees der Verlegten Hauptverkehrsstrasse 3/7

253 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 253 Anhang/Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Abbildung 25-76: Grün- und Freiraumkonzept Gemeinde Pratteln, Längipark (zur Information) Quelle: SKK Landschaftsarchitekten AG

254 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 254 Anhang/Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Abbildung 25-77: Heckenstrukturen, östlich Kraftwerkbrücke, ARA 2011 und 2014

255 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 255 Anhang/Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Abbildung 25-78: Grün- und Freiraumkonzept Gemeinde Pratteln, Rheinpark (zur Information) Quelle: SKK Landschaftsarchitekten AG

256 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 256 Anhang/Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Abbildung 25-79: Schutzzone S1 des Pumpwerks "Im Löli" mit Maschendrahtzaun

257 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 257 Anhang/Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Tabelle Beanspruchte Flächen durch Neubau HVS 3/7 Neue Rheinstrasse, Flächen in m 2 GRUNDNUTZUNG/ BESTAND PROJEKT Strassen und Nebenanlagen Strassenböschung Begleitflächen Öklog. Ausgleich Korridor (Hecken und Saum) Strassen und Belagsflächen Kantonsstrassen 8' '390 Nebenstrassen 2' '982 Total 11'110 1' '370 Hecken Wald Total Freiflächen Kiesfläche A2 2'370 4'632 7'002 Verkehrsrabatten 838 1'058 1'896 Böschungen Grünflächen 1' '310 Spielplatz/Familiengarten 1'687 1' '407 Bahndamm Total 6'770 7'960 1' '220 Landwirtschaft 18'716 5'656 12'551 4' '839 Total 18'720 5'660 12'550 4' '850 Gehölz/Hecken 4'068 2' '715 Total 4'070 2' '710 Wald 586 1'559 2'145 Total '560 2'150 81'300 Total 41'260 17'530 14'640 5'720 2'150 81'300 Tabelle Beanspruchte Flächen durch Rückbau HVS 3/7 Rückbau Erstellung LV Achse, Flächen in m 2 GRUNDNUTZUNG/ BESTAND PROJEKT Belag Bankett Strassenböschung Begleitflächen Strassen Rheinstrasse 6' '893 2'495 6'951 17'618 Belagsflächen, Nebenstrassen 1' '806 Total 7' '450 2'490 7'280 20'420 Wiese, Grünstreifen Landwirtschaft Baugebiet Total Freiflächen Grünflächen Garten/Rabatten 1' '928 3'817 Total 1' '930 4'770 Landwirtschaft 1' '148 Total 1' '150 Gehölz/Hecken Total '370 Total 10'460 1'060 3'490 3'150 9'210 27'370

258 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 258 Anhang/Flora und Fauna, Wildtiervernetzung Tabelle Lebensraumtypen Lebensraumtypen, Flächen in m 2 Bestand Projekt HVS LV Total HVS LV Total Wald 2'150 2'150 2' '150 Gehölz / Hecken 7' '740 5' '720 Freiflächen / Begleitflächen mit z.t. eingeschränkter Lebensraumfunktion wie Strassenböschungen, Begleitgrün, Rabatten, etc 16'220 4'770 20'990 17'530 4'550 22'080 Artenreiche Wiesen, Extensivwiese, Heckenstrukturen mit Saum (Korridor) 0 14' '640 Landwirtschftliche Nutzfläche 41'850 2'150 44' '150 3'150 Pflegeeingriff Rheinufer '150 Allee-, Einzelbäume Hochstamm-Obstbäume Kleinstrukturen

259 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 259 Anhang/Wald Wald Abbildung 25-80: Waldgrenzen Abbildung 25-81: Waldkarte

260 Verlegung/Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) Seite 260 Anhang/Landschafts- und Ortsbild, Erholung Landschafts- und Ortsbild, Erholung Abbildung 25-82: Standort Kraftwerkstrasse Blick nach Norden im Jahr 2011 Abbildung 25-83: Standort Kraftwerkstrasse Blick nach Norden im Jahr 2014

261 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 261 Anhang/Abfall- und Materialbewirtschaftung Abfall- und Materialbewirtschaftung Tabelle Rammkernsondierungen Strassenunterbau HVS 3/7 Geotechnisches Institut Aushub gilt gemäss TVA als tolerierbar, wenn seine Schadstoffgehalte die Grenzwerte U (für unverschmutzten Aushub) überschreiten, aber unterhalb der Richtwerte T liegen. Abbildung 25-84: Profil RKS 1/1 entlang bestehender Hauptverkehrsstrasse 3/7

262 Verlegung/Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) Seite 262 Anhang/ Abfall- und Materialbewirtschaftung Abbildung 25-85: Profil RKS 1/2 entlang bestehender Hauptverkehrsstrasse 3/7 Abbildung 25-86: Profil RKS 2 entlang bestehender Hauptverkehrsstrasse 3/7

263 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 263 Anhang/Abfall- und Materialbewirtschaftung Abbildung 25-87: Profil RKS 3 entlang bestehender Hauptverkehrsstrasse 3/7 Abbildung 25-88: Profil RKS 4 entlang bestehender Hauptverkehrsstrasse 3/7

264 Verlegung/Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Rückbau) Seite 264 Anhang/ Abfall- und Materialbewirtschaftung Abbildung 25-89: Profil RKS 5 entlang bestehender Hauptverkehrsstrasse 3/7 Tabelle PAK im Bindemittel

265 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 265 Anhang/Abfall- und Materialbewirtschaftung Abbildung 25-90: Rammkernsondierungen Rheinstrasse (Rückbau) und HVS 3/7 (Neubau)

266 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 266 Anhang/Störfallvorsorge Störfallvorsorge Streckensegmente Abbildung 25-91: Neubau Hauptverkehrsstrasse 3/7 1.3: S-1 1.4: S-2 7.1: S-3 7.2: S-4 7.3: S-5 7.5: S-7 7.4: S-6

267 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 267 Anhang/Störfallvorsorge Faktor ASS Tabelle ASS-Werte für Brand (Handbuch III StFV) Tabelle ASS-Werte für Explosion (Handbuch III StFV)

268 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 268 Anhang/Störfallvorsorge Tabelle ASS-Werte für Toxische Gase (Handbuch III StFV) Tabelle ASS-Werte für "Grundwasser: Freisetzung von Mineralölprodukten

269 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 269 Anhang/Störfallvorsorge Tabelle ASS-Werte für "Grundwasser: Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten Tabelle ASS-Werte für "Oberflächengewässer: Freisetzung von Mineralölprodukten

270 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 270 Anhang/Störfallvorsorge Tabelle ASS-Werte für "Oberflächengewässer: starkwassergefährdende Flüssigkeiten Häufigkeiten eines Störfallszenariums mit schweren Schädigungen Tabelle Wahrscheinlichkeit eines Störfalls: Segment S-1 Segment S-1 1.3, HVS 3/7, Verzög./Beschl. Knoten Salinenstr. E Zustand Z11, 2020 Verkehrsdaten DTV * 365 3'029'500 DTV 8'300 ASV 0.09 Ew/km 2 Nahbereich < 2'000 UR Lastwagen 8.00E-07 Fernbereich > 5'000 AGS 0.08 Repräsentatives Störfallszenarium ASK ARS RFZ ASS Hs* BEVÖLKERUNG Brand E-08 Explosion E-08 Freisetzung toxischer Gase E-09 Hs* (Bevölkerung) 1.15E-07 GRUNDWASSER Freisetzung von Mineralölprodukten E-07 Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten E-07 Hs* (Grundwasser) 4.89E-07 FLIESSGEWÄSSER Freisetzung von Mineralölprodukten E-06 Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten E-07 Hs* (Fliessgewässer) 1.61E-06

271 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 271 Anhang/Störfallvorsorge Tabelle Wahrscheinlichkeit eines Störfalls: Segment S-2, S-3 Segment S-2 1.4, HVS 3/7, Ab Knoten Salinenstr. - Rückbau/Neubau HVS 3/7 Zustand Z11, 2020 Verkehrsdaten DTV * 365 3'029'500 DTV 8'300 ASV 0.09 Ew/km 2 Nahbereich < 2'000 UR Lastwagen 8.00E-07 Fernbereich > 5'000 AGS 0.08 Repräsentatives Störfallszenarium ASK ARS RFZ ASS Hs* BEVÖLKERUNG Brand E-08 Explosion E-08 Freisetzung toxischer Gase E-09 Hs* (Bevölkerung) 1.15E-07 GRUNDWASSER Freisetzung von Mineralölprodukten E-07 Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten E-07 Hs* (Grundwasser) 4.89E-07 FLIESSGEWÄSSER Freisetzung von Mineralölprodukten E-06 Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten E-07 Hs* (Fliessgewässer) 1.61E-06 Segment S-3 7.1, Neubau HVS 3/7, Rückbau/Neubau HVS 3/7 - Knoten Zur Linden Zustand Z11, 2020 Verkehrsdaten DTV * 365 3'029'500 DTV 8'300 ASV 0.09 Ew/km 2 Nahbereich < 2'000 UR Lastwagen 8.00E-07 Fernbereich > 5'000 AGS 0.08 Repräsentatives Störfallszenarium ASK ARS RFZ ASS Hs* BEVÖLKERUNG Brand E-08 Explosion E-08 Freisetzung toxischer Gase E-09 Hs* (Bevölkerung) 1.15E-07 GRUNDWASSER Freisetzung von Mineralölprodukten E-07 Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten E-07 Hs* (Grundwasser) 4.89E-07 FLIESSGEWÄSSER Freisetzung von Mineralölprodukten E-06 Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten E-07 Hs* (Fliessgewässer) 1.61E-06

272 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 272 Anhang/Störfallvorsorge Tabelle Wahrscheinlichkeit eines Störfalls: Segment S-4, S-5 Segment S-4 7.2, Neubau HVS 3/7, Knoten Zur Linden - Heissgländstr. Zustand Z11, 2020 Verkehrsdaten DTV * 365 3'248'500 DTV 8'900 ASV 0.09 Ew/km 2 Nahbereich < 2'000 UR Lastwagen 8.00E-07 Fernbereich > 5'000 AGS 0.08 Repräsentatives Störfallszenarium ASK ARS RFZ ASS Hs* BEVÖLKERUNG Brand E-07 Explosion E-08 Freisetzung toxischer Gase E-09 Hs* (Bevölkerung) 1.24E-07 GRUNDWASSER Freisetzung von Mineralölprodukten E-07 Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten E-07 Hs* (Grundwasser) 5.24E-07 FLIESSGEWÄSSER Freisetzung von Mineralölprodukten E-07 Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten E-08 Hs* (Fliessgewässer) 6.03E-07 Segment S-5 7.3, Neubau HVS 3/7, Heissgländstr. - Knoten Lohag Zustand Z11, 2020 Verkehrsdaten DTV * 365 3'248'500 DTV 8'900 ASV 0.09 Ew/km 2 Nahbereich 2'000 UR Lastwagen 8.00E-07 Fernbereich > 5'000 AGS 0.08 Repräsentatives Störfallszenarium ASK ARS RFZ ASS Hs* BEVÖLKERUNG Brand E-07 Explosion E-08 Freisetzung toxischer Gase E-09 Hs* (Bevölkerung) 1.83E-07 GRUNDWASSER Freisetzung von Mineralölprodukten E-07 Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten E-07 Hs* (Grundwasser) 5.24E-07 FLIESSGEWÄSSER Freisetzung von Mineralölprodukten E-07 Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten E-08 Hs* (Fliessgewässer) 6.03E-07

273 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 273 Anhang/Störfallvorsorge Tabelle Wahrscheinlichkeit eines Störfalls: Segment S-6, S-7 Segment S-6 7.4, Neubau HVS 3/7, Knoten Lohag - Knoten Frenkendörferstr. Zustand Z11, 2020 Verkehrsdaten DTV * 365 3'905'500 DTV 10'700 ASV 0.09 Ew/km 2 Nahbereich < 2'000 UR Lastwagen 8.00E-07 Fernbereich > 5'000 AGS 0.08 Repräsentatives Störfallszenarium ASK ARS RFZ ASS Hs* BEVÖLKERUNG Brand E-07 Explosion E-08 Freisetzung toxischer Gase E-09 Hs* (Bevölkerung) 1.49E-07 GRUNDWASSER Freisetzung von Mineralölprodukten E-07 Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten E-09 Hs* (Grundwasser) 3.21E-07 FLIESSGEWÄSSER Freisetzung von Mineralölprodukten E-07 Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten E-08 Hs* (Fliessgewässer) 7.24E-07 Segment S-7 7.5, Neubau HVS 3/7, Knoten Frenkendörferstr. W Zustand Z11, 2020 Verkehrsdaten DTV * 365 3'905'500 DTV 10'700 ASV 0.09 Ew/km 2 Nahbereich < 2'000 UR Lastwagen 8.00E-07 Fernbereich > 5'000 AGS 0.08 Repräsentatives Störfallszenarium ASK ARS RFZ ASS Hs* BEVÖLKERUNG Brand E-07 Explosion E-08 Freisetzung toxischer Gase E-09 Hs* (Bevölkerung) 1.49E-07 GRUNDWASSER Freisetzung von Mineralölprodukten E-07 Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten E-09 Hs* (Grundwasser) 3.21E-07 FLIESSGEWÄSSER Freisetzung von Mineralölprodukten E-07 Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten E-08 Hs* (Fliessgewässer) 7.24E-07

274 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 274 Anhang/Störfallvorsorge Häufigkeitsprofil für schwere Schädigung Abbildung 25-92: Häufigkeitsprofil für schwere Schädigung der Bevölkerung Häufigkeitsprofil für schwere Schädigung der Bevölkerung Häufigkeit Hs* [E/100m/a] 5.0E E E E E E-08 S-1 S-2 S-3 S-4 S-5 S-6 S Kilometrierung Risikoermittlung Entscheid durch Vollzugsbehörde, ob Risikoermittlung nach Art. 6 Abs 4 StFV zu verfügen Zustand Z11, 2020 Oberhalb Risikoermittlung Unterhalb keine Risikoermittlung

275 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 275 Anhang/Störfallvorsorge Abbildung 25-93: Häufigkeitsprofil für schwere Schädigung der Grundwasser Häufigkeitsprofil für schwere Schädigung der Grundwasservorkommen Häufigkeit Hs* [E/100m/a] 5.0E E E E E-06 S-1 S-2 S-3 S-4 S-5 S-6 S-7 Risikoermittlung Entscheid durch Vollzugsbehörde, ob Risikoermittlung nach Art. 6 Abs 4 StFV zu 1.0E Kilometrierung Zustand Z11, 2020 Oberhalb Risikoermittlung Unterhalb keine Risikoermittlung

276 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 276 Anhang/Störfallvorsorge Abbildung 25-94: Häufigkeitsprofil für schwere Schädigung der Fliessgewässer Häufigkeitsprofil für schwere Schädigung der Fliessgewässer Häufigkeit Hs* [E/100m/a] 5.0E E E E E-06 Beim Neubau HVS 3/7 wird die Entwässerung über Versickerungsmulden versickert bzw. über Strassenabwasserbehandlungsanlagen (SABA) geleitet. Nur das gut wasserlösliche Tetrachlorethen kann in die Ergolz oder ins Grundwasser gelangen. S-1 S-2 S-3 S-4 S-5 S-6 S-7 Risikoermittlung Risikoermittlung nach Art. 6 Abs 4 StFV Entscheid durch Vollzugsbehörde, ob zu 1.0E Kilometrierung Zustand Z11, 2020 Oberhalb Risikoermittlung Unterhalb keine Risikoermittlung

277 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 277 Anhang/Naturgefahren Naturgefahren

278 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 278 Anhang/Archäologie Archäologie Abbildung 25-95: Archäologische Schutzzonen (Aufbereitet durch SKK)

279 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 279 Anhang/Archäologie

280 Verlegung Hauptverkehrsstrasse 3/7 (Neubau/Rückbau) Seite 280 Anhang/Relevanzmatrix Relevanzmatrix

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