Steuermonitoring 2016 Kanton St. Gallen Studie im Auftrag des Finanzdepartements des Kantons St. Gallen

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1 IFF Institut für Finanzwissenschaft Varnbüelstrasse 19 Telefon +41 () und Finanzrecht CH-9 St. Gallen Telefax +41 () Homepage: Steuermonitoring 21 Kanton St. Gallen Studie im Auftrag des Finanzdepartements des Kantons St. Gallen Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger, Ordinarius für Politische Ökonomie an der Universität Luzern und Direktor IFF Beatrice Mäder, M.A. in Economics HSG St. Gallen,

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 1.1 Auftrag Steuerwettbewerb und Steuerpolitik Aufbau des Steuermonitors Entwicklung Schweiz Nachbarkantone Natürliche Personen 1.1 Einkommensteuer Ausgangslage Ledige Rentner Verheiratet ohne Kinder Verheiratet zwei Kinder Vermögensteuer Juristische Personen Nationaler Vergleich Internationaler Vergleich Schlussfolgerungen 7 Anhang 8.1 Entwicklung Schweiz Nachbarkantone

3 Das wichtigste in Kürze Der Steuermonitor 21 (Steuerperiode 21) soll die steuerliche Standortattraktivität des Kantons St. Gallen für verschiedene Einkommen, Vermögen und dazugehörige Stereotypen (Ledige, verheiratete Rentner und Rentnerinnen sowie verheiratete Paare mit und ohne Kinder) ermitteln. Bei den natürlichen Personen soll dies sowohl allgemein anhand eines Vergleiches mit den anderen Schweizer Kantonen als auch speziell mit den Ostschweizer Nachbarkantonen erfolgen. Bei den juristischen Personen soll zudem die steuerliche Standortattraktivität des Kantons St. Gallen relativ zum Ausland aufgezeigt werden. Bei der Einkommensteuer lässt sich wie bereits in den Vorjahren ein klares Muster erkennen: Der Kanton St. Gallen schneidet im schweizweiten Vergleich bei den tiefen und sehr hohen Einkommen vergleichsweise gut ab, während er bei den mittleren Einkommen relativ schlecht positioniert ist. Bedingt durch die Erhöhung der Kinderabzüge per 1. Januar 21 ist der Kanton St. Gallen weiterhin bei den Verheirateten mit zwei Kindern am besten klassiert, während er für ledige Steuerpflichtige vergleichsweise unattraktiv ist. Gegenüber dem Jahre 214 haben sich nur minimale Veränderung in der relativen steuerlichen Attraktivität des Kantons St. Gallen ergeben. Damit ist der Kanton St. Gallen weiterhin mehrheitlich schlechter klassiert als vor der Einführung des Tarifs 21. Die Gegenüberstellung mit den Nachbarkantonen zeigt, dass der Kanton St. Gallen einzig bei den tiefen Einkommen steuerlich attraktiv ist. Bei den mittleren und hohen Einkommen belegt der Kanton St. Gallen hingegen meistens den letzten Rang. Bei der Vermögensteuer ist der Kanton St. Gallen im schweizweiten Vergleich weiterhin relativ unattraktiv. Die Vermögensteuerbelastung liegt mehrheitlich über dem Schweizer Durchschnitt und im Vergleich mit den Nachbarkantonen belegt der Kanton St. Gallen grösstenteils den letzten Rang. Gegenüber der Steuerperiode 214 resultierten keine substantiellen Rangverluste.

4 Im Bereich der Unternehmenssteuerbelastung haben sich verglichen mit der Vorperiode keine wesentlichen Veränderungen ergeben. In Folge der Unternehmenssteuerreform III ist allerdings zu erwarten, dass mehrere Kantone ihre Gewinnsteuerbelastung in den nächsten Jahren senken werden. Im interkantonalen Vergleich ist der Kanton St. Gallen weiterhin im Mittelfeld klassiert, wo die Kantone teilweise sehr ähnliche Steuerbelastungen aufweisen. International ist der Kanton St. Gallen als Unternehmensstandort weiterhin attraktiv, wobei gilt, dass die Schweizer Kantone im internationalen Steuerwettbewerb insgesamt gut abschneiden. 4

5 1 Einleitung 1.1 Auftrag Das Institut für Finanzwissenschaften und Finanzrecht IFF der Universität St. Gallen hat von Seitens des Finanzdepartements des Kantons St. Gallen den Auftrag erhalten ein Steuermonitoring zu erstellt, welches dieses Jahr bereits zum sechsten Mal erscheint. Ziel ist es, die Positionierung des Kantons St. Gallen im interkantonalen Steuerwettbewerb zu ermitteln und somit eine Informationsgrundlage für die mittelfristige Aufgaben- und Finanzplanung zu schaffen. Der Vergleich soll dabei nicht ausschliesslich über die Kantonshauptorte erfolgen, sondern auch die Steuerbelastung in den Gemeinden abbilden. Ein besonderer Fokus soll zudem auf dem Vergleich mit den Nachbarkantonen des Kantons St. Gallen liegen. Der Bericht orientiert sich im Wesentlichen an der Methodik der Berichte von BAK Basel Economics für den Kanton Zürich. 1.2 Steuerwettbewerb und Steuerpolitik Die kantonale Steuerpolitik in der Schweiz orientiert sich seit jeher stark am interkantonalen Kontext. Steuerpolitische Entscheide werden vor dem Hintergrund von Entscheiden in den Nachbarkantonen, gelegentlich auch von weiter entfernten Kantonen und dem Bundesgesetzgeber getroffen. In jüngster Zeit hat zusätzlich die internationale Dimension des Steuerwettbewerbs stark an Bedeutung gewonnen. Dies gilt nicht nur für die steuerliche Positionierung gegenüber internationalen Konkurrenzstandorten, sondern auch für die Entscheide von internationalen Organisationen im Bereich des soft law. Damit wird angedeutet, dass internationalen Organisationen wie die OECD oder anderen Organisationen in der Schweiz im Bereich des Steuerrechts zwar formal keine gesetzgeberische Funktion zukommt, aufgrund ihres politischen Einflusses aber die Entscheide nicht negiert werden können. Im Juni 21 wurde in den eidgenössischen Räten das Gesetz über die Unternehmenssteuerreform III [USTR III] verabschiedet, welche vorsieht die privilegierte Besteuerung von Statusgesellschaften in den Kanton abzuschaffen. Gleichzeitig sollen, um die Attraktivität des Steuerstandortes Schweiz zu sichern, zukünftig gewisse neue, international akzeptierte, Privilegien (Patentbox, Forschungs- und Entwicklungsaufwändungen, Zinsbesteuerung us.) geschaffen werden. Um die Kantone für allfällige Einnahmeneinbussen zu entschädigen soll zudem deren Anteil an der direkten Bundessteuer von heute 17.% auf 21.2% erhöht werden. Statusgesellschaften tragen in stark unterschiedlichem Masse zu den Gewinnsteuereinnahmen der Kantone bei und reichen von einem Anteil von 7% im Kanton Wallis zu 82% im Kanton Waadt (Economiesuisse 21). Grundsätzlich besteht vor allem in Kantone mit einem hohen Anteil der Statusgesellschaften an den Gewinnsteuereinnahmen sowie hohen ordentlichen Gewinnsteuersätzen ein Anreiz zu allgemeinen Gewinnsteuersenkungen.

6 In diesem Sinne wurde im Kanton Waadt bereits eine Gewinnsteuersenkung verabschiedet, in den Kantone Genf und Schaffhausen ist ebenfalls eine Reduktion der Gewinnsteuerbelastung geplant. Der Kanton St. Gallen liegt sowohl was der Anteil der Statusgesellschaften an den Gewinnsteuereinahnen ausmacht (24%) wie auch bei der ordentlichen Gewinnsteuerbelastung etwa im Mittelfeld der Kantone (Economiesuisse 21). Im Hinblick auf die Bedeutung des Steuerwettbewerb für die Steuerpolitik sind grundsätzlich folgende Anmerkungen geboten, welche sich bereits in den vorhergehenden Steuermonitoren finden: Steuerwettbewerb findet zwischen Gebietskörperschaften unterschiedlicher Grössenordnung statt, d. h. es handelt sich um einen asymmetrischen Wettbewerb (Bucovetsky 1991). Dies gilt sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene. Grösseren Kantonen ist es dabei nicht möglich, ähnlich tiefe Steuersätze zu offerieren wie kleine Kantone. Höhere Steuersätze können aber von grösseren Kantonen durch andere Standortvorteile wie Agglomerationseffekte mindestens teilweise kompensiert werden. Für kleinere und periphere Kantone stellen tiefe Steuersätze hingegen oft den einzigen Standortvorteil dar. Natürliche Vergleichspartner für den Kanton St. Gallen sind daher generell die Kantone Thurgau und Zürich. Durch Steuersenkungen entstehen in der kurzen Frist zunächst Steuerausfälle. Langfristig können sich die Einnahmenausfälle mindestens teilweise wieder kompensieren. Dies einerseits, wenn bestehende Steuerzahler ihr Verhalten anpassen und mehr Einkommen deklarieren, anderseits aber auch durch den Zuzug neuer Steuerzahler. Je geringer die Anzahl bzw. der Anteil Steuerzahler in der betroffenen Steuerklasse, desto geringer gestalten sich die anfänglichen Ausfälle. Umso wahrscheinlicher ist es auch, dass sich diese durch den Zuzug neuer Steuerzahler oder allfälliger Verhaltensänderungen (Zunahme der Einkommen bzw. der Gewinne) kompensieren lassen. Grundsätzlich sind verschiedene Steuerstrategien denkbar. Einerseits kann sich ein Kanton als Wohnort positionieren und vor allem bei den natürlichen Personen attraktiv sein. Hier können ebenfalls verschiedene Zielgruppen wie beispielsweise Familien oder Rentner anvisiert werden. Ausschlaggebend sind dabei nicht nur die Einkommensondern auch die Vermögensteuerbelastung. Anderseits kann sich ein Kanton als Unternehmensstandort positionieren. Hierbei sind einerseits die tariflichen Steuersätze von Bedeutung, aber auch die effektive Grenz- und Durchschnittssteuerbelastung. Feld and Kirchgässner (21, 2) zeigen zudem für die Schweiz, dass auch die Einkommensteuer einen Effekt auf die Ansiedlung von Unternehmen hat. Dies gilt insbesondere für kleine- bis mittelgrosse Firmen. Gleichwohl gilt anzumerken, dass die Schweiz relativ kleinräumig ist und daher Arbeits- und Wohnort nicht zwingend der Gleiche sein müssen. Die Wahl der Steuerstrategie sollte generell nicht nur auf

7 die anderen Kantone, sondern auch auf eigene Standortvorteile abgestimmt sein. Die Steuerbelastung macht nur einen Teil der gesamten Standortattraktivität eines Kantons aus. Von Bedeutung ist auch das Angebot an öffentlicher Leistung vor allem im Bereich der Infrastruktur, die Nähe zu Absatzmärkten, das Angebot an qualifizierten Arbeitskräften, das Lohnniveau, das regulatorische Umfeld, die politische Stabilität, das Ausmass der Innovations- und Forschungsneigung, das Freizeitangebot, Schulen und Universitäten etc.. Im Bereich der Einkommensteuer zeigen Eugster and Parchet (21), dass der Steuerwettbewerb relativ kleinräumig in einem Radius von ca. 2 Kilometern spielt und die Mobilität eines Grossteils der Steuerzahler lokal beschränkt ist. Dementsprechend ist für den Kanton St. Gallen vor allem seine Positionierung relativ zu den Nachbarkantonen von Bedeutung. Dies gilt insbesondere für die Gemeinden, welche sich an den Kantonsgrenzen befinden. 1. Aufbau des Steuermonitors Der Bericht ist wie folgt aufgebaut: Es soll für die natürlichen wie auch die juristischen Personen eine Standortbestimmung vorgenommen werden. Hierfür werden bei der Einkommensteuer die Daten der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) für die Ledigen, Rentner, Verheirateten ohne Kinder und die Verheirateten mit zwei Kindern ausgewertet. Im Bereich der Vermögensteuer werden Verheiratete ohne Kinder verglichen. Bei den Unternehmen wird einerseits ebenfalls auf die Daten der EStV zurückgegriffen, aber auch auf die von BAK Basel berechneten Grenz- und Durchschnittssteuerbelastungen. In einem ersten Schritt soll zudem wie bereits im letzten Jahr die seit 29 erfolgte Entwicklung der steuerlichen Attraktivität des Kantons St. Gallens bei den natürlichen Personen illustriert werden. 7

8 2 Entwicklung Schweiz Die Abbildungen 1 bis veranschaulichen, wie sich die steuerliche Attraktivität des Kantons St. Gallen seit dem Jahre 29 entwickelt hat. 1 Im Bereich der Einkommensteuerbelastung zeigt der Vergleich der Jahre 29 und 211 bei allen vier Stereotypen der Zugewinn an Wettbewerbsfähigkeit durch die Einführung des Tarifs 21. Bedingt durch die gleichzeitig durchgeführte Erhöhung der Kinderabzüge resultierte die grösste Rangverbesserung bei den Verheirateten mit zwei Kindern. In der Folge war der Kanton St. Gallen im Rahmen der Entlastung des Staatshaushaltes jedoch gezwungen den Steuerfuss in zwei Etappen um 2 Basispunkte zu erhöhen, so dass dieser seit der Steuerperiode 21 bei 11 Basispunkten liegt. Der Steuerfuss befindet sich somit wieder auf der Höhe des Jahres 27 und der Kanton St. Gallen ist im schweizweiten Vergleich heute mehrheitlich schlechter klassiert als im Jahre 29, wobei sich gegenüber 21 einzig minimale Veränderung in der Positionierung des Kantons ergeben haben. Eine Ausnahme bilden zudem die tiefen Einkommen bei den Verheirateten mit zwei Kindern wo der Kanton St. Gallen weiterhin besser klassiert ist als vor der Einführung des Tarifs 21. Seit dem Jahre 21 hat sich die Finanzlage des Kantons stabilisiert und es wird in der Finanzplanung 217 bis 219 von einer Beibehaltung des aktuellen Steuerfusses von 11 Basispunkten ausgegangen. Zudem kann beobachtet werden, dass angesichts einer angespannten Finanzlage ein Grossteil der Kantone seit 21 gezwungen waren die Steuern stabil zu erhalten oder gar zu erhöhen. Bei der Vermögensteuerbelastung kann vor allem zwischen 29 und 211 eine Verschlechterung der Position des Kantons St. Gallen im interkantonalen Steuerwettbewerb festgestellt werden. Seitdem konnte die Positionierung weitgehend beibehalten werden, d.h. die Erhöhung des Steuerfusses hat sich bei der Vermögensteuer wegen den im Vergleich zur Einkommensteuer grösseren Unterschieden zwischen den Kantonen nicht auf die steuerwettbewerbliche Klassifizierung des Kantons St. Gallen ausgewirkt. 1 Im Anhang finden sich detailliert Abbildungen zu den Bruttoarbeitseinkommen von CHF bis 2 bzw. den Reinvermögen von CHF bis 1 Mio.. 8

9 Abbildung 1: Einkommensbelastung Ledige - Vergleich Schweiz Einkommensbelastung Ledige Vergleich Rang St. Gallen e+ Bruttoarbeitseinkommen Abbildung 2: Einkommensbelastung Rentner - Vergleich Schweiz Einkommensbelastung Rentner Vergleich Rang St. Gallen e+ Bruttoarbeitseinkommen Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV(21) 9

10 Abbildung : Einkommensbelastung Verheiratet ohne Kinder - Vergleich Schweiz Einkommensbelastung Verheiratet ohne Kinder Vergleich Rang St. Gallen e+ Bruttoarbeitseinkommen Abbildung 4: Einkommensbelastung Verheiratet zwei Kinder - Vergleich Schweiz Einkommensbelastung Verheiratet zwei Kinder Vergleich Rang St. Gallen e+ Bruttoarbeitseinkommen Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV(21) 1

11 Abbildung : Vermögensbelastung Verheiratet ohne Kinder - Vergleich Schweiz Vermögensbelastung Verheiratet ohne Kinder Vergleich Rang St. Gallen Reinvermögen in 1 CHF Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV(21) 11

12 2.2 Nachbarkantone Im direkten Vergleich mit den Nachbarkantonen (vgl. Abbildungen bis 4) zeigt sich bei der Einkommensteuerbelastung ein ähnliches Bild wie im schweizweiten Vergleich. Die Zugewinne an steuerlicher Attraktivität durch die Einführung des Tarifs 21 fallen jedoch sehr viel bescheidener aus und finden sich hauptsächlich bei den tiefen Einkommen für Verheiratete mit zwei Kindern. In Folge der beiden Steuerfusserhöhungen hat der Kanton St. Gallen im Vergleich mit den Nachbarkantonen zudem bei den mittleren und hohen Einkommen an steuerlicher Attraktivität eingebüsst und belegt dort mehrheitlich den letzten Rang. Gegenüber dem Jahr 214 haben sich nur vereinzelt Änderungen in der Positionierung des Kantons St. Gallen ergeben. Im Vergleich mit den Nachbarkantonen weisst der Kanton St. Gallen bereits 29 eine relativ hohe Vermögensteuerbelastung auf (vgl. Abbildung 1). Bedingst durch die Senkung der Vermögensteuerbelastung in den Kantonen Appenzell-Ausserrhoden und Graubünden hat der Kanton St. Gallen zwischen 29 und 211 im Vergleich zu den Nachbarkantonen zusätzlich an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst. Seitdem belegt der Kanton St. Gallen ausser bei den sehr tiefen und sehr hohen Vermögen durchgehend den letzten Rang. 12

13 Abbildung : Einkommensbelastung Ledige - Vergleich Nachbarkantone Einkommensbelastung Ledige Vergleich Nachbarkantone Rang St. Gallen e+ Bruttoarbeitseinkommen Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV(21) Abbildung 7: Einkommensbelastung Rentner - Vergleich Nachbarkantone Einkommensbelastung Rentner Vergleich Nachbarkantone Rang St. Gallen e+ Bruttoarbeitseinkommen

14 Abbildung 8: Einkommensbelastung Verheiratet ohne Kinder - Vergleich Nachbarkantone Einkommensbelastung Verheiratet ohne Kinder Vergleich Nachbarkantone Rang St. Gallen e+ Bruttoarbeitseinkommen Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV(21) Abbildung 9: Einkommensbelastung Verheiratet zwei Kinder - Vergleich Nachbarkantone Einkommensbelastung Verheiratet zwei Kinder Vergleich Nachbarkantone Rang St. Gallen e+ Bruttoarbeitseinkommen

15 Abbildung 1: Vermögensbelastung Verheiratet ohne Kinder - Vergleich Schweiz Vermögensbelastung Verheiratet ohne Kinder Vergleich Nachbarkantone Rang St. Gallen Reinvermögen in 1 CHF Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV(21) 1

16 Natürliche Personen.1 Einkommensteuer Abbildung 11: Boxplot Boxplot Maximum Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Bei der Einkommensteuer soll wie bereits in den letzten Jahren zuerst ein Eindruck der Ausgangslage gewonnen werden. Einerseits wird aufgezeigt, wie sich das Steueraufkommen auf die Steuerpflichtigen im Kanton St. Gallen verteilt sowie wie sich die Einkommensverteilung gestaltet. Andererseits wird die Verteilung der Steuerpflichtigen in Beziehung zum Tarifverlauf gesetzt. Letzteres veranschaulicht, in welchem Bereich es für den Kanton St. Gallen besonders kostspielig wäre, die Steuern zu senken. In einem zweiten Schritt wird die Position des Kantons St. Gallen im interkantonalen Steuerwettbewerb evaluiert. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die Attraktivität des Kantons St. Gallen im Vergleich zu seinen Nachbarkantonen gelegt werden. Für die Standortbestimmung werden die jährlich publizierten Daten der EStV zur Steuerbelastung für vier verschiedene Stereotypen ausgewertet: Ledige, Rentner, Verheiratete ohne Kinder sowie Verheiratete mit Kinder. Um einen Überblick zu gewinnen wird für jede Einkommensklasse das gewichtete Mittel der Steuerbelastung aller Gemeinden in einem Kanton berechnet und tabellarisch dargestellt, wobei als Gewichtung die Bevölkerungsgrösse der Gemeinden verwendet wird. Ausserdem werden für sechs ausgewählte Einkommensklassen Boxplots erstellt (vgl. Abbildung 11). Diese erlauben es die Varianz der kommunalen Steuerbelastung innerhalb eines Kantons zu veranschaulichen und wiederspiegeln somit zu einem gewissen Grad die Dezentralisierung eines Kantons. Ferner wird mittels der Boxplots ein Vergleich mit der Positionierung des Kantons St. Gallen in den Jahren 29 und 214 gezogen..1.1 Ausgangslage Abbildung 12 gibt mittels einer Lorenzkurve einen Eindruck, wie sich das Steueraufkommen bei der Direkten Bundessteuer in der Schweiz und im Kanton St. Gallen auf die Steuerpflichtigen verteilt. Würden alle Steuerpflichtigen in gleichem Masse zum Steueraufkommen beitragen, entspräche die Lorenzkurve der 4 Grad Linie. Je ungleicher sich das Steueraufkommen auf die Steuerpflichtigen verteilt, desto stärker ist die Lorenzkurve gekrümmt. Die Grafik zeigt, dass die Verteilung des Steueraufkommens auf die Steuerpflichtigen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen bei der Direkten Bundessteuer im Jahre 212 wie bereits in den Vorjahren relativ ähnlich ist. In beiden Fälle bezahlen die obersten 2 1

17 Abbildung 12: Verteilung des Steueraufkommens bei der Direkten Bundessteuer Verteilung des Steueraufkommens bei der Direkten Bundessteuer 8 % Steueraufkommen % Steuerpflichtige St. Gallen 29 St. Gallen 212 Schweiz 29 Schweiz 212 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV (21) Prozent der Steuerpflichtigen um die 8 Prozent des Steueraufkommens. Im Vergleich ist die Steuerlast im Kanton St. Gallen jedoch etwas gleichmässiger auf die Steuerpflichtigen verteilt, d.h. das oberste Einkommensdezil trägt weniger stark zum Steueraufkommen bei. Ferner hat sich die Verteilung sowohl im Kanton St. Gallen wie auch in der Schweiz gegenüber dem Jahre 29 nur marginal verändert. Abbildung 1: Verteilung Steuerpflichtige nach Total der Einkünfte Steuerpflichtige Total der Einkünfte Ledige 29 Ledige 212 Ledige 21 Verheiratete 29 Verheiratete 212 Verheiratete 21 Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Berechnungen der Fachstelle für Statistik Kanton St. Gallen (21) Die Abbildungen 1 bis 1 veranschaulichen die Einkommensverteilung im Kanton St. 17

18 Gallen mit Hilfe einer Auswertung der aktuellen Steuerdaten. Wird das Total der Einkünfte 2 betrachtet, zeigt sich, dass rund 9 Prozent aller ledigen Steuerpflichtigen im Kanton St. Gallen in das Einkommensintervall von CHF bis CHF 1 fallen. Besonders stark sind die ledigen Steuerpflichtigen in einem Intervall von CHF 1 bis CHF 7 konzentriert. Wird hingegen das Total der Einkünfte für die verheirateten betrachtet, zeigt sich, dass rund 9 Prozent in das Einkommensintervall von CHF bis 2 fallen. Eine starke Konzentration ergibt sich hier bei den Einkommen von CHF 4 bis 1. Abbildung 14: Verteilung der Steuerpflichtigen auf den Tarifverlaufe: Ledige 9 8 Steuerpflichtige Steuerbares Einkommen Steuerpflichtige 29 Steuerpflichtige 212 Steuerpflichtige 21 Tarif 21 Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Berechnungen der Fachstelle für Statistik Kanton St. Gallen (21) Das Medianeinkommen für Ledige liegt im Jahre 21 bei (212: CHF 4 771; 29: 4 7) und für Verheiratete bei CHF (212: CHF 12 9; 29: CHF 1 9). Ferner beträgt das Einkommen bei Ledigen im untersten Dezil CHF 1 7 (212: CHF 1 29; 29: CHF 9 9) und im obersten Dezil CHF 9 81 (212: CHF 9 88; 29: 92 77), bei den Verheirateten sind es CHF 48 (212: CHF 48 48; 29: 47 77) respektive CHF 2 12 (212: CHF 2 772; 29: CHF ). Sowohl bei den Ledigen wie auch bei den Verheirateten ist somit im Vergleich zum Jahre 212 ein geringeres Einkommen notwendig um zu den einkommensstärksten 1 Prozent des Kantons zu gehören. Für die Verheirateten Steuerpflichtigen gilt dies auch im Vergleich mit dem Jahr 29. Das Medianeinkommen hingegen ist für beide Gruppen an Steuerpflichtigen seit 29 kontinuierlich angestiegen. 2 Beim Total der Einkünfte handelt es sich um die persönlichen Einkommen abzüglich der bundesrechtlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge. 18

19 Abbildung 1: Verteilung der Steuerpflichtigen auf den Tarifverlaufe: Verheiratete Steuerpflichtige Steuerbares Einkommen Steuerpflichtige 29 Steuerpflichtige 212 Steuerpflichtige 21 Tarif 21 Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Berechnungen der Fachstelle für Statistik Kanton St. Gallen (21) Darüber hinaus zeigt sich, dass Haushalte mit Kindern ein höheres Einkommen aufweisen als solche ohne Kinder. Das Medianeinkommen beträgt für Steuerpflichtige ohne Kinder im Jahr 21 CHF 82 (212: 7; 29: CHF 4 984) und für solche mit Kindern CHF (212: CHF 19 ; 29: 1 222). Für die erste Referenzgruppe liegt das unterste Dezil bei CHF (212: 1 2; 29: 12 71) und das oberste Dezil bei CHF (212: CHF 1 88; 29: CHF ), für Steuerpflichtige mit Kindern sind die Werte CHF 1 8 (212: CHF 1 288; 29: 2) und CHF (212: CHF ; 29: CHF 21 7). Die im Vergleich zum Jahr 212 tieferen Einkommen beim obersten Dezil bei Ledigen und Verheirateten Steuerpflichtigen scheinen folglich durch die Steuerpflichtigen ohne Kinder getrieben zu sein. Die Abbildungen 14 und 1 geben einen Eindruck der Verteilung der Steuerpflichtigen beim steuerbaren Einkommen und setzt diese in Relation zum aktuellen Steuertarif des Kantons St. Gallen. Rund 9 Prozent der ledigen Steuerpflichtigen haben ein steuerbares Einkommen, welches zwischen CHF und CHF 7 liegt. Besonders stark ist die Konzentration der ledigen Steuerpflichtigen in einem Intervall von CHF 1 bis CHF. Wird hingegen das steuerbare Einkommen für die verheirateten Steuerpflichtigen betrachtet, zeigt sich, dass rund 9 Prozent in das Intervall von CHF bis CHF 14 fallen. Eine starke Konzentration ergibt sich hier bei den steuerbaren Einkommen von CHF 2 bis 1. Folglich wäre es für den Kanton St. Gallen vor allem in diesen Bereichen kostspielig den Tarif zu senken. Es ist zudem auffallend, dass ein signifikanter Teil der ledigen Steuerpflichtigen, rund.9 Prozent, keine Einkommensteuern zahlt, bei den verheirateten Steuerpflichtigen sind es lediglich 2.7 Prozent. 19

20 .1.2 Ledige Die Abbildungen 1 bis 24 geben einen Eindruck der steuerlichen Attraktivität des Kantons St. Gallen für ledige Steuerpflichtige im schweizweiten Vergleich. Wie bereits in den vorhergehenden Steuermonitoren lässt sich eine U-Form erkennen. Der Kanton St. Gallen ist bei den sehr tiefen und sehr hohen Einkommen vergleichsweise attraktiv und verliert bei den mittleren Einkommen an steuerlicher Attraktivität. Generell gilt jedoch, dass der Kanton St. Gallen für Ledige relativ unattraktiv ist. Mit Ausnahme des Bruttoarbeitseinkommens von CHF 1 liegt die Steuerbelastung im Kanton St. Gallen immer über dem Schweizer Durchschnitt. Bei den mittleren Einkommen sind neben den kleinen Kantonen weiterhin die Kantone Zürich, Tessin, Luzern und teilweise Graubünden steuerlich attraktiv, während bei den sehr hohen Einkommen einzig die kleinen Kantone konkurrenzfähig sind. Die Unterschiede zwischen den Kantonen nehmen mit dem Bruttoarbeitseinkommen zu. Die Differenz zwischen dem ersten und letzten Rang beträgt bei einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 1 lediglich 2.2 Prozentpunkte, während sie bei einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 1 bei 1.22 Prozentpunkten liegt.im Vergleich mit der Vorperiode haben sich die Unterschiede jedoch weiter leicht verringert, so betrug die Differenz zwischen dem ersten und letzten Rang bei einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 1 im Jahre 214 rund 1. Prozentpunkte. Deutlicher wird die Verringerung der Unterschiede über die letzten Jahre wenn das Jahr 21 betrachtet wird, wo diese Differenz noch rund 18 Prozentpunkte ausmachte. Während in den Vorjahren, die Reduktion der interkantonalen Unterschiede mehrheitlich auf eine tiefere Steuerbelastung in den Hochsteuerkantonen zurückzuführen war, kann für 21 im Vergleich zu 214 ein Anstieg der Steuerbelastung in den Tiefsteuerkantonen festgestellt werden. Das im schweizweiten Vergleich gezeigte Bild bestätigt sich bei der Gegenüberstellung mit den Nachbarkantonen. Der Kanton St. Gallen ist einzig bei den tiefen Einkommen vergleichsweise attraktiv und belegt wie bereits im Vorjahr ab einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF bis zu einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 4 den letzten Rang. Bei den sehr hohen Bruttoarbeitseinkommen von CHF und 1 weist von den Nachbarkantonen lediglich der Kanton Zürich eine höhere Steuerbelastung auf. Die Abbildungen 17 und 18 zeigen jedoch, dass ab einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 1 vor allem die kleinen Kantone Schwyz und Appenzell-Innerrhoden durchgehend eine massiv tiefere Steuerbelastung als der Kanton St. Gallen aufweisen, während die Steuerbelastung in den anderen Nachbarkantonen zumindest ab einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF relativ dicht beieinander liegt. Im Vergleich zum letzten Jahr lässt sich zudem beobachten, dass aufgrund der Steuererhöhungen im Kanton Schwyz nunmehr nur noch ein geringer Unterschied zwischen der Steuerbelastung hoher Einkommen in den Kantonen Appenzell-Innerrhoden und Schwyz besteht. 2

21 Ein präzise Gegenüberstellung mit der in Kapitel.1.1 gezeigten Verteilung der Steuerpflichtigen im Kanton St. Gallen ist leider weiterhin nicht möglich, da die Eidgenössische Steuerverwaltung von der Belastung des Bruttoarbeitseinkommen ausgeht, während für den Kanton St. Gallen einzig Daten zu den Nettoeinkünften vorhanden sind. Ein grober Vergleich zeigt jedoch erneut, dass sich ein Grossteil der Steuerpflichtigen in einem Bereich konzentriert, indem der Kanton St. Gallen wenig attraktiv ist, d.h. bei den mittleren Einkommen. Folglich wäre eine erhöhte Wettbewerbsfähigkeit in diesem Intervall für den Kanton St. Gallen in einem ersten Schritt mit hohen Steuerausfällen verbunden. Langfristig gilt jedoch zu bedenken, dass durch die vergleichsweise hohe Steuerbelastung ein Abwanderungsrisiko besteht, welches ebenfalls mit hohen Einnahmeverlusten verbunden ist. Die Boxplots veranschaulichen die Entwicklung der steuerlichen Standortattraktivität des Kantons St. Gallen sowohl gegenüber der Vorperiode wie auch dem Jahre 29, vor der Einführung des neuen Steuertarifes. Gegenüber dem Jahre 214 haben sich einzig minimale Änderungen in Form von maximal einer Rangverschiebung ergeben. Mit Ausnahme des Bruttoarbeitseinkommens von CHF ist der Kanton St.Gallen somit weiterhin durchgehend schlechter Positioniert als vor der Einführung des Tarifs 21. Es gilt jedoch anzumerken, dass die Unterschiede im Mittelfeld zwischen den Kantonen relativ gering sind, so dass eine Rangverschiebung bereits durch eine kleine Veränderung der Steuerlast entstehen kann. Die Boxplots geben zudem einen Eindruck der Spannweite der Steuerbelastung in einem Kanton. Einerseits sind die stark unterschiedlichen Varianzen durch die ungleiche Anzahl an Gemeinden bestimmt, anderseits sind sie auch das Resultat ungleicher Kompetenzaufteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Beispielsweise ist die Varianz im Kanton Bern mit seinen Gemeinden ähnlich hoch wie im Kanton Schwyz mit nur Gemeinden. 21

22 Abbildung 1: Einkommensbelastung Ledige 21 Ledige 21 Belastung des Bruttoarbeitseinkommens durch Staats, Gemeinde und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens 1' 2' 2' ' 4' ' ' 7' 8' 9' 1' 12' 1' 17' 2' ' 4' ' 1'' 1. OW. BS. BS.4 VD 2.7 ZG.2 ZG.77 ZG 4.27 ZG 4.2 ZG.24 ZG.9 ZG 8.7 ZG 9.24 ZG 9.88 ZG 1. ZG 1.4 ZG 1. ZG 1.9 ZG 1.78 ZG 2. BS. BL. VD 1. GE 4.49 TI.8 SZ.7 SZ 7. SZ 7.7 SZ 8. SZ 8. SZ 9.29 SZ 9.82 SZ 1.21 SZ 1. SZ SZ 12. NW NW 12. NW. BL. AG.1 GE 1.9 ZG 4.7 GE. ZH 7. ZH 8.2 ZH 9.2 ZH 9.7 NW 1.1 NW 1.79 NW 11.2 NW 11.8 NW OW 12.2 NW 12.1 OW 12.7 OW OW 4. SG. VD.89 AG 2.7 BS 4.8 SZ. TI 8.1 NW 8.82 NW 9. NW 9.91 ZH 1. ZH 11.2 OW 11.8 OW OW 12.4 NW 12.4 OW 12. SZ 1.4 SZ 1.2 SZ. GR.11 GR 1.44 ZG.1 AG 4.8 VD 7.19 NW 8.2 TI 9. AI 1. AI 1.1 AI 1.79 OW 11. UR 11.8 UR UR UR UR 1. UR 1.1 UR 1.48 UR. AG.1 GE 1. GR.7 GR.22 ZH 7.7 GE 8.9 AI 9.2 TI 1.21 OW 1.2 OW 1.8 UR ZH 12. AI 1.7 AI 1.1 AI 1.8 AI 1.8 AI 1.87 AI 14.1 AI 7. TG.2 VS 2.2 BL.41 TI.8 GR 7. GR 9.1 UR 9.79 OW 1.2 UR 1.9 UR 11. AI AI 1.12 ZH ZH 1.1 GL 1.81 GL 17.4 AR 17.4 AR 17. AR 8. VD.7 ZG 2. VS.7 VS.91 AG 7.9 AG 9.1 OW 9.8 UR 1.9 TI 11. TI 12.1 GL 1.9 GL 1.84 GL GL 1.1 ZH 17. LU 17.7 LU LU LU 9.1 TI.9 TG 2.8 TG.8 BL.91 NW 7.97 AI 9.22 GR 1. GL 11.9 GL 11.9 GL 12.9 TI 1.89 LU 14.1 LU 1.4 LU 1.1 LU 17.1 AR 18.2 GL GL GL 1.17 GE 1. UR. TI.82 ZH.2 BL 8.11 OW 9.29 GL 1. GR GR 12.2 GR GR 1.9 TI 1.7 TG 1.7 TG 1.27 AR TG 18.2 TG 18.9 TG 19.1 SH ZG 1.41 TI.2 ZH 4.4 SZ.49 VS 8.2 GL 9.4 AG 1.7 AG 11.1 AG AG 12.9 AG 14.8 GR 1.1 AR 1.79 AR 1.1 TG ZH 18. GR 19.1 GR 19.8 TG BE 1.44 LU.7 NW 4.9 NW.8 BS 8.41 UR 9.47 GE AR 11.9 AR 12.9 AR 1.1 AR 14.2 AG 1.1 GR 1.94 GR 1.2 GR GR 19.2 AG 19.7 SH 2.2 GR 1.19 VS 1.72 NW.42 SZ 4.79 TG.92 AI 8.48 VS 1.2 VS 11. SH TG 12.9 TG 1.1 LU 14. AR 1.18 AG 1.98 AG 1.1 AG 18. AG 19.1 SH AG 2.4 SG 14.8 LU 1.78 SG.44 LU.8 LU.9 GL 8. BL 1.1 AR 11. GE LU LU 1.2 TG 14.2 TG 1.19 TI 1.1 TI 1.8 TI 18.7 TI 19.8 ZH 2.21 SG 21.9 AG 1. NW 1.8 OW.7 SG.21 SG 7. OW 8.8 SH 1.21 SH 11.4 VS 12.4 SH 1.2 SH 14. SH 1.44 SH 1.9 SH SH 18.1 SH SH TI 2.8 TI 22.2 SO 1.7 UR 2.24 ZH.8 UR.48 UR 7.29 TG 9.1 AR 1. BL TG 12. VS 1.4 VS 14.4 VS 1.7 BS 17. BS 17.9 BS 19.4 BS 19.9 BS 2.1 SG 21.1 ZH FR GL 2.4 JU 4.8 OW. GL 7.4 SG 9.1 VD 1.47 TG 11.2 LU GE 1.9 GE GE 1. SG 17.4 SG 18.7 SG SG 2.4 SG 21.1 BS BS TI JU 2. NE 4.14 GL.7 AI 7.44 SH 9.11 TG 1.78 LU BL 1. BL 14. BL BL 1.9 GE GE GE 19. GE SO SO 22.7 SO 22.9 VS ZH 2.1 BE 4.18 JU.7 OW 7. UR 9.9 SG SG 12. SG 1. SG SG 1.24 SG 1.7 VS 18. FR 19.7 BL 19.8 BL 21.8 BL 22. FR FR 2.4 ZH SH 2.9 SZ 4.28 NE.7 SH 7.7 AR 9.4 LU 11.4 FR 12.7 FR 1.7 FR 14. FR 1.4 FR 1.7 BL 18.8 BL VD SO FR 22.9 VS 22.7 VS 2.9 BS SO 2.82 SH 4.4 SH.7 JU 7.9 LU 9.8 BS 11. BS BS 14. BS BS 1.41 VD 1.79 FR 18.1 VD 19.2 SO 2.1 VD 21.8 VS 22.9 BL 2.4 BL NE NE 2.89 FR 4.1 AI.2 AR 8.2 FR 9.77 FR JU 1. VD 14.1 VD VD 1.42 BS 1.89 VD 18.1 SO 19.4 FR 2.2 BE 21.8 GE 2. GE 24.8 GE 2.47 BL AR 2.91 GL 4.99 BE.8 NE 8.8 JU 1.8 JU 12. VD 1.8 SO 14.4 BE 1.2 BE 1.84 BE SO 18.8 BE 19.9 BE 2.4 FR BE 2.79 BE 24.9 NE 2.2 BE FR. AI.1 AR.77 FR 9.1 SO SO 12.7 SO 1.8 BE 14.8 SO 1.1 SO 1.94 SO 17.2 BE 18.1 VS 2.14 VS 2.74 VS 2. VD NE 24. BE 2. VD SZ.4 AR.19 FR.8 BE 9.8 NE 11.1 BE 12.9 BE 1.94 JU 1.18 JU 1.12 JU 1.9 JU 18.8 JU 2.19 JU 21.2 JU JU 2.97 JU VD 2.7 JU 2.8 GE AI.91 SO.98 SO 7.1 SO 9.84 BE 11.9 NE 1.97 NE 1.1 NE 1.4 NE NE NE 19.7 NE 2.92 NE 22. NE NE NE 2. JU 2.88 VD 27. JU Ø Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV(21) 22

23 Abbildung 17: Einkommensbelastung Ledige 21 - Vergleich Nachbarkantone 2 Einkommensbelastung Ledige 21 Vergleich Nachbarkantone in % des Bruttoarbeitseinkommens e+ Bruttoarbeitseinkommen ZH SZ GL AR AI SG GR TG Abbildung 18: Einkommensbelastung Ledige 21 - Ausschnitt Vergleich Nachbarkantone 21 Einkommensbelastung Ledige 21 Ausschnitt Vergleich Nachbarkantone in % des Bruttoarbeitseinkommens Bruttoarbeitseinkommen ZH SZ GL AR AI SG GR TG Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV(21) 2

24 Abbildung 19: Einkommensbelastung Ledige 21 - Bruttoarbeitseinkommen von 9 Einkommensbelastung Ledige 21 Bruttoarbeitseinkommen von ' 8 in % des Bruttoarbeitseinkommens Rang Median Gemeinde VD GE BS ZG AG GR TI ZH VS BL SZ NW TG LU SG GL AI UR OW SH JU AR NE FR BE SO Rang St. Gallen 214 Rang St. Gallen 29 Abbildung 2: Einkommensbelastung Ledige 21 - Bruttoarbeitseinkommen von 18 Einkommensbelastung Ledige 21 Bruttoarbeitseinkommen von ' in % des Bruttoarbeitseinkommens Rang Median Gemeinde ZG SZ ZH NW TI AI GL OW GE UR GR AG SH AR VS TG BL BS LU SG FR VD JU SO BE NE Rang St. Gallen 214 Rang St. Gallen 29 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV(21) 24

25 Abbildung 21: Einkommensbelastung Ledige 21 - Bruttoarbeitseinkommen von 1 21 Einkommensbelastung Ledige 21 Bruttoarbeitseinkommen von 1' in % des Bruttoarbeitseinkommens Rang Median Gemeinde ZG SZ NW ZH OW AI UR GL TI AG TG GR AR LU SH BS GE VS BL VD FR SG SO BE JU NE Rang St. Gallen 214 Rang St. Gallen 29 Abbildung 22: Einkommensbelastung Ledige 21 - Bruttoarbeitseinkommen von 2 Einkommensbelastung Ledige 21 Bruttoarbeitseinkommen von 2' in % des Bruttoarbeitseinkommens Rang Median Gemeinde ZG SZ OW NW UR AI ZH GL LU TG AR AG BS GR TI SH GE SG SO VD BL BE FR VS JU NE Rang St. Gallen 214 Rang St. Gallen 29 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV(21) 2

26 Abbildung 2: Einkommensbelastung Ledige 21 - Bruttoarbeitseinkommen von 4 Einkommensbelastung Ledige 21 Bruttoarbeitseinkommen von 4' in % des Bruttoarbeitseinkommens Rang Median Gemeinde ZG NW OW SZ UR AI AR GL LU TG GR SH AG BS ZH TI SG SO FR VS GE BL BE NE VD JU Rang St. Gallen 214 Rang St. Gallen 29 Abbildung 24: Einkommensbelastung Ledige 21 - Bruttoarbeitseinkommen von 1 Einkommensbelastung Ledige 21 Bruttoarbeitseinkommen von 1'' in % des Bruttoarbeitseinkommens Rang Median Gemeinde ZG NW OW UR AI SZ AR GL SH LU TG GR SG AG BS SO FR VS ZH TI NE BL VD GE BE JU Rang St. Gallen 214 Rang St. Gallen 29 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV(21) 2

27 .1. Rentner Der Kanton St. Gallen ist bei den verheirateten Rentnern im schweizweiten Vergleich leicht besser klassiert als bei den Ledigen (Vgl. Abbildungen 2 bis ). Es zeigt sich die vertraute U-Form, wobei der Kanton St. Gallen vor allem bei den tiefen Einkommen steuerlich attraktiv ist. Auch hier liegt die Steuerbelastung im Kanton St. Gallen aber lediglich bis zu einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF unter dem Schweizer Durchschnitt. Bei den mittleren Einkommen sind neben den kleinen Kantonen wiederum die Kantone Zürich und Tessin wie auch teilweise die Kantone Graubünden und Thurgau attraktiv, während bei den hohen Einkommen lediglich die kleinen Kantone kompetitiv sind. Ferner zeigt sich, dass die kleinen Kantone teilweise sehr unterschiedliche Steuerprofile aufweisen. Während die Kantone Zug, Schwyz und Nidwalden über alle Einkommensklassen hinweg eine tiefe Steuerbelastung aufweisen, sind die Kantone Appenzell-Innerrhoden, Obwalden sowie insbesondere Appenzell-Ausserrhoden nur bei den sehr hohen Einkommen konkurrenzfähig. Wie bereits bei den Ledigen haben sich die Unterschiede in der Steuerbelastung auch bei den Rentner vor allem im Vergleich mit 21 aber auch gegenüber der Vorperiode reduziert. Aktuell macht der Unterschied zwischen dem ersten und letzten Rang bei einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF Prozentpunkte (214: 17.8 Prozentpunkte) aus. Der gleiche Unterschied belief sich im Jahre 21 auf rund 19.2 Prozentpunkte. Wie bereits bei den Ledigen ist der Rückgang der Differenz im Vergleich mit dem Jahr 214 auf einen Anstieg der Steuerbelastung in den Tiefsteuerkantonen zurückzuführen. Eine Gegenüberstellung mit den Nachbarkantonen ergibt wiederum ein ähnliches Bild. Der Kanton St. Gallen schneidet im Vergleich mit den Nachbarkantonen bis zu einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF gut ab, verliert dann relativ rasch an Attraktivität und belegt ab einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 9 den letzten Rang. Einzig bei einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 1 ist die Steuerbelastung im Kanton Zürich höher als im Kanton St. Gallen. Es gilt jedoch erneut (vgl. Abbildungen 2 und 27), dass einzig die Kantone Schwyz und Appenzell-Innerrhoden, vornehmlich ab einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 1, eine deutliche tiefere Steuerbelastung aufweisen, während die Steuerbelastung in den verbleibenden Kantonen zumindest bei den hohen Einkommen relativ ähnlich ist. Zudem kann beobachtet werden, dass sich die Steuerbelastung im Kanton Schwyz derjenigen des Kantons Appenzell-Innerrhoden annähert, wenn auch weniger stark als bei den Ledigen. Die Boxplots veranschaulichen, dass sich die steuerliche Attraktivität des Kantons St. Gallen bei den Rentner im Vergleich zur Vorperiode nur minimal verändert hat. Damit ist der Kanton St. Gallen bei den Rentnern weiterhin grösstenteils schlechter klassiert als vor der Einführung des Tarifs

28 Abbildung 2: Einkommensbelastung Rentner 21 Rentner 21 Belastung des Bruttoarbeitseinkommens durch Staats, Gemeinde und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens 2' 2' ' ' 4' ' ' 7' 8' 9' 1' 12' 1' 17' 2' ' 4' ' 1'' 1. ZG. BS. BS. BS. BL. GE.8 GE.21 GE.2 ZG.79 ZG 4.21 ZG 4.9 ZG.71 ZG.71 ZG 8.4 ZG 11.2 ZG 11.4 ZG 11.8 ZG ZG 2. BS. BL. BL. BL. GE.8 BL 2.9 ZG.2 ZG. GE 7.27 SZ 7.74 SZ 8.2 SZ 9.9 SZ 9.97 SZ 1.48 SZ 11. SZ SZ SZ 14.1 NW. BL. GR. JU.7 GE. BS 2.27 ZG 4.4 TI.8 TI.78 SZ 7.81 GE 9.4 ZH 1.81 NW 11. NW 12.2 NW 12.7 NW 1.7 OW 1.87 OW 14. NW 14.4 OW 4. SG. TG.8 GE.2 JU 1. TI 2.7 TI.47 SZ.18 SZ 7.18 TI 8.47 TI 9.4 NW 11.1 ZH 12. OW 12.9 OW 12.9 OW 1.89 UR 14.2 NW 14. OW SZ. GR. JU.11 GR.9 TI 1.8 ZG 4.8 ZH.1 BL.89 ZH 7.9 ZH 8.79 ZH 9.9 TI 11.9 AI 12. UR UR 1.12 UR 1.97 NW UR 14.1 UR UR. TG. VD.11 VD 1.14 ZG 1. JU.1 SZ.9 ZH 7.1 BL 8.8 NW 9.1 NW 9.92 GE UR ZH 1.27 AI 1.84 AI 1.12 AI 1. AI 1.2 AI 1.72 AI 7. JU.1 GE.1 TI 1.2 GR 2.7 GR.21 GR.7 NW 7. NW 8. BL 9.89 BL 1.9 AI OW 12. AI 1.4 ZH 14.9 ZH 17. GL GL 19. AR 19.8 AR 8. VD.1 ZG. TG 1.4 VD 2.8 TG.24 BS.72 AG 7.88 AG 8.9 AG 9.9 AG 1.81 AG TI 14. AG 14.9 GL 1.8 GL 17.4 ZH 19.4 TG GL 21.4 LU 9. AG.1 TI.48 ZG 1.1 TG.22 FR.7 AG.7 GR 8.1 GR 9. GR 1.1 AI 1.81 UR 12.2 AG 14.1 TI 1.14 GR 1.89 GR 18.8 TG 19.4 GR 2.7 LU 21.2 GL 1.1 GE.4 SG 1.49 FR 2.4 FR. VD.4 NW 7. TG 8.4 AI 9.4 AI 1.21 GR 11.7 BL 12.9 GR 14.1 GL 1.19 AG 1. AG 18.2 GR 19.2 LU 2.11 TG 21. TG 11.1 OW.4 UR 1.9 NW 2.71 NW.9 ZH.71 FR 7. AI 8.8 TG 9.82 VS 1.7 UR 11.1 OW 1.1 GL GR 1.4 TG 1.2 TG 18.4 AG 19.4 AR 2.21 GR 21.9 GR 12.2 TI.7 SO 1.8 SG 2.94 AG.79 NW.77 TG 7.7 FR 8.9 VS 9.97 TG 1. VS GR 1.4 VS 14.7 TG 1.48 TI 1.9 LU 18. LU AG 2.71 AG 21.9 SH 1.2 BE.74 FR 2.4 AG. ZH.9 AG.2 SG 7.9 VS 9.11 SH 9.98 UR 1.9 OW 11.4 VS 1.4 TG 14.7 LU 1.74 LU 1.1 TI AR 2.7 ZH 21.8 ZH SG 14.2 SO.77 NW 2.18 SH.12 SG.98 SZ.9 VS 7.9 SG 9.1 SG 1.11 SH 1.98 TG 11.8 TG 1.4 BL 1.24 BL 1. AR 17.4 AR 19.8 TI 21.1 BS SH 22.9 AG 1.2 NW.8 SH 2.24 ZH.2 SZ 4.9 SG.82 AI 8.7 SH 9. OW 1.2 OW 1.99 SH 11.9 SH 1.48 GE 1. SH 1. SH 17.2 SH 2.1 SH TI BS VS 1. SH 1.19 AG 2.41 SZ.7 SH.2 SH.9 SH 8.4 BS 9.4 UR 1.2 GL GL GL 1.2 LU 1. AR 1.9 BL BL 2.74 BS SH 22.1 SG SO 17.7 LU 1.2 LU 2.8 SO 4.4 UR.7 VS 7.4 AR 8. OW 9.77 AR 1.7 SG 11. LU LU 1.74 SH 1.4 GE 17.8 GE GE 2.8 SG 21.9 SG 22.8 TI 2.1 FR 18. UR 1.1 SZ 2. UR 4.81 AI.4 AI 7. VD 8.72 AR 9.8 GL 1.9 AR AR AR 14.4 AR 1.8 VS 17.2 SG 18.4 SG BL BL 2.8 VS 2.1 BS 19. VS 1.8 ZH.19 LU 4.8 NE.81 UR 7.1 NE 8.94 UR 9.84 FR 1.9 FR SG SG SG 1.42 SG 18. FR 18.9 FR GE GE 24.2 BL 2.2 TI 2. FR 1.7 BE.2 NE.9 LU.1 NE 7. JU 9. GL 1.1 LU 11.7 LU 12.1 FR 1.8 FR FR 1.7 FR 18.2 VS VS 21.8 VS 2.14 VS 24.2 GE 2.2 ZH 21.8 SZ 2.4 NE. BE.1 BE.2 LU 7.7 UR 9.2 LU 1. BS BS 1.1 BS 14.4 BS 1.9 VD 17.4 SO 18. BS BS 22.1 SO 2.47 SO SO 2.7 BL ZH 2.2 VS.9 AI.22 VS.42 AR 7.8 LU 9.72 JU 11. JU 12.8 SO 1.8 SO 14. SO 1.1 SO 17.4 VD 18. SO SO 22.2 FR 24.4 FR 24.8 FR NE GL 2.8 AR 4.8 GL.4 SO.84 OW 8.14 OW 1. NE 11. SO 12.9 JU 14. JU 14.7 VD 1.4 BS 17.4 BS 18.7 VD VD VD VD 2.47 BE 27.9 GE AR 2.8 GL 4.1 VS. AR.88 GL 8.22 GL 1.24 SO BE 1.21 BE 14.8 VD BE 1.7 BE 18. BE BE 2. BE 2. BE 2.2 BE 2. VD BE NE 2.9 OW 4.4 AR.8 GL.99 BE 8.8 SO 1.7 VD 12.7 VD 1. VD 14.8 BE 1. JU 17.2 JU 18.7 JU JU 2.8 JU 24.1 JU 2.87 JU 27.1 JU 29.4 JU AI.17 AI 4.9 OW.92 OW 7.77 SO 9.9 BE BE NE 14.8 NE 1. NE 1.1 NE 18. NE 2.19 NE 21.1 NE 22. NE 2.87 NE NE 27.4 NE 29. VD Ø Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV(21) 28

29 Abbildung 2: Einkommensbelastung Rentner 21 - Vergleich Nachbarkantone 2 Einkommensbelastung Renter 21 Vergleich Nachbarkantone in % des Bruttoarbeitseinkommens e+ Bruttoarbeitseinkommen ZH SZ GL AR AI SG GR TG Abbildung 27: Einkommensbelastung Rentner 21 - Ausschnitt Vergleich Nachbarkantone 21 Einkommensbelastung Rentner 21 Ausschnitt Vergleich Nachbarkantone in % des Bruttoarbeitseinkommens Bruttoarbeitseinkommen ZH SZ GL AR AI SG GR TG Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV(21) 29

30 Abbildung 28: Einkommensbelastung Rentner 21 - Bruttoarbeitseinkommen von 9 Einkommensbelastung Rentner 21 Bruttoarbeitseinkommen von ' 8 in % des Bruttoarbeitseinkommens Rang Median Gemeinde BL BS JU GE VD GR TI TG ZG FR NW SG AG ZH SH SZ SO UR LU NE BE AI GL VS AR OW Rang St. Gallen 214 Rang St. Gallen 29 Abbildung 29: Einkommensbelastung Rentner 21 - Bruttoarbeitseinkommen von 18 Einkommensbelastung Rentner 21 Bruttoarbeitseinkommen von ' in % des Bruttoarbeitseinkommens Rang Median Gemeinde GE ZG TI BL SZ ZH AG NW GR AI TG BS FR SH VS SG OW AR GL UR LU JU NE SO VD BE Rang St. Gallen 214 Rang St. Gallen 29 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV(21)

31 Abbildung : Einkommensbelastung Rentner 21 - Bruttoarbeitseinkommen von 1 21 Einkommensbelastung Rentner 21 Bruttoarbeitseinkommen von 1' in % des Bruttoarbeitseinkommens Rang Median Gemeinde ZG SZ ZH GE NW TI AI AG UR OW BL GR VS GL TG SH LU AR FR SG BS SO VD BE JU NE Rang St. Gallen 214 Rang St. Gallen 29 Abbildung 1: Einkommensbelastung Rentner 21 - Bruttoarbeitseinkommen von 2 Einkommensbelastung Rentner 21 Bruttoarbeitseinkommen von 2' in % des Bruttoarbeitseinkommens Rang Median Gemeinde ZG SZ NW OW UR AI ZH GL AG TG GR TI LU AR SH BS GE BL SG FR VS SO VD BE JU NE Rang St. Gallen 214 Rang St. Gallen 29 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV(21) 1

32 Abbildung 2: Einkommensbelastung Rentner 21 - Bruttoarbeitseinkommen von 4 Einkommensbelastung Rentner 21 Bruttoarbeitseinkommen von 4' in % des Bruttoarbeitseinkommens Rang Median Gemeinde ZG SZ OW NW UR AI GL TG ZH AR BS AG GR LU SH TI SG GE VS BL SO FR VD BE JU NE Rang St. Gallen 214 Rang St. Gallen 29 Abbildung : Einkommensbelastung Rentner 21 - Bruttoarbeitseinkommen von 1 Einkommensbelastung Rentner 21 Bruttoarbeitseinkommen von 1'' in % des Bruttoarbeitseinkommens Rang Median Gemeinde ZG NW OW UR SZ AI AR GL TG SH LU GR AG BS SG VS SO ZH FR TI BL GE NE BE VD JU Rang St. Gallen 214 Rang St. Gallen 29 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV(21) 2

33 .1.4 Verheiratet ohne Kinder Die Abbildungen 4 bis 42 veranschaulichen die steuerliche Standortattraktivität des Kantons St. Gallen bei den Verheiratete ohne Kinder im schweizweiten Vergleich. Erneut zeigt sich, dass der Kanton St. Gallen bei den tiefen und sehr hohen Einkommen relativ kompetitiv ist, während er bei den mittleren Einkommen an steuerlicher Attraktivität verliert. Der Kanton St. Gallen ist für verheiratete ohne Kindern jedoch deutlich attraktiver als für Ledige. Die Steuerbelastung liegt bis zu einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF unter dem Schweizer Durchschnitt. Wie bereits bei den Ledigen und den Renter haben sich die Unterschiede in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen vor allem gegenüber 21 aber auch der Vorperiode reduziert. Die Differenz zwischen dem ersten und letzten Rang bei einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 1 lag im Jahre 21 noch bei 1.87 Prozentpunkten während sie im Jahr 21 lediglich 1.7 Prozentpunkte ausmacht (214: 1. Prozentpunkte). Auch im Vergleich mit den Nachbarkantonen schneidet der Kanton St. Gallen besser ab als bei den Ledigen. Es gilt aber wiederum, dass der Kanton St. Gallen vor allem bei den tiefen Einkommen gut abschneidet und ab einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 1 eine höhere Steuerbelastung aufweist als alle anderen Nachbarkantone. Lediglich bei einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 1 ist der Kanton Zürich schlechter klassiert als der Kanton St. Gallen. Die Abbildung und veranschaulichen zudem, dass sich die Steuerbelastung des Kantons Schwyz auch bei den Verheirateten ohne Kinder derjenigen des Kantons Appenzell-Innerrhoden angenähert hat. Die Boxplots zeigen das selbe Bild wie bei den Ledigen und den Rentner. Im Vergleich zu Vorperiode haben sich in der relativen steuerlichen Attraktivität des Kantons St. Gallen einzig minimale Änderungen ergeben. Damit ist der Kanton St. Gallen auch bei den Verheirateten ohne Kinder weiterhin mehrheitlich schlechter kassiert als vor der Einführung des Tarifs 21.

34 Abbildung 4: Einkommensbelastung Verheiratet ohne Kinder 21 Verheiratet ohne Kinder 21 Belastung der Bruttoarbeitseinkommens durch Staats, Gemeinde und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens 1' 2' 2' ' ' 4' ' ' 7' 8' 9' 1' 12' 1' 17' 2' ' 4' ' 1'' 1. BE. BE. BS. BS. BS. BS. GE 1.24 GE 2.4 ZG 2.72 ZG 2.9 ZG.1 ZG.82 ZG 4.4 ZG.1 ZG.7 ZG 9.49 ZG 1.18 ZG 1.4 ZG 1. ZG 2. OW. OW. SG. GR. GR. GE.7 BS 2.14 ZG 2.82 GE 4. GE.8 GE.2 SZ 7.17 SZ 7.98 SZ 8. SZ 9.12 SZ 1.2 SZ 1.82 SZ 11.1 SZ 12. NW. GL. GL. GR. TG. VD.47 GR 1. ZG.2 TI 4.9 TI.24 TI.87 SZ 7.2 GE 8.9 NW 9. NW 9.98 NW 1.2 NW 11.8 OW OW 12.8 NW OW 4. ZG. ZG. TG. VD.7 GE. VD 2. BL.7 BL.9 BL.9 SZ. TI 7. TI 9.1 ZH 1.7 ZH 1.84 OW OW NW 12. NW 12.9 OW 1.1 SZ. BS. BS. JU.8 GE. TG 1. ZG 2.47 TI 4. BS.24 SZ.2 NW.94 NW 7. NW 9.2 AI 1.22 AI 1.88 UR UR 12.9 UR 12.2 UR UR 1.28 UR. BL. BL. VD.27 ZG.1 ZG 1. BL 2. GR 4.2 GR.4 GR. ZH 7.7 ZH 7.7 ZH 9.8 UR 1.9 UR 1.91 AI 11.2 AI AI 1. AI 1.78 AI 1.9 AI 7. AR. AR. AG.27 JU.94 JU 1. TG.1 TG 4.2 NW.48 ZH.2 BL 7.29 AI 7.88 AI 9.8 AG 1.44 OW ZH 12. ZH ZH 1.21 GL 17.1 GL 17.2 AR 8. SG. SG. ZG. UR 1.1 BL 2. NW.27 VD 4. ZH.2 NW.4 GR 7.29 GR 8.1 GR 9.89 OW 11.1 AG AG 1.17 GL GL 1.9 TG 17.7 AR 18. LU 9. GR. GR. OW. SG 1.4 NW 2.14 AG.2 NW 4.7 AG.78 AG. AI 7.4 AG 8.21 AG 9.89 TI 11.4 GR GR 1.17 AG 1.42 TG 1.89 ZH TG 19.7 TG 1. AG. AG.1 GE.8 NW 1.48 SG 2.1 TI.8 AG 4.7 SZ.91 AI. AG 7.47 BL 8. BL 1. GR 11.9 TI 12.4 GL 1.7 GR 1. AG 1.9 GR 17. LU 19.1 GL 11. TG. TG.1 TI.9 LU 1. AG 2.19 JU.8 ZH. TG. TG 7. TG 8.1 TG 8.88 VS 1.1 GE 11.7 TG 12.8 TG 1.41 TG 1.7 GR 1.91 AG 17. GR 19.2 GR 12. NE. JU.28 NW.9 AG 1.79 UR 2.41 SG.9 SZ. AI. BS 7. VS 8.2 VS 8.9 TG 1. VS GL 12.9 TI 1.81 LU 1.91 LU 1.9 LU AG SH 1. JU. VD. LU 1. BL 1.82 TI 2.8 SZ 4. SG.7 SG.8 VS 7.84 OW 8.8 OW 9.2 UR 1. TG 11.9 VS LU 14. TI 1.12 AR 17.2 AR 18.1 ZH 2.9 AG 14. VD.1 GE.4 UR 1. TI 2.24 ZH 2.9 ZH 4.49 JU.8 VS.89 OW 7.91 SG 8.9 UR 9.7 OW 1.7 BL LU 1. SH 14.4 AR 1.98 SH 18. SH BS 2.29 SG 1.17 GE.1 VS.4 VS 1.2 SH 2.4 SZ. UR 4.7 AI.22 FR.97 SG 8.22 GL 8.84 GL 9.41 GL 1.8 GL SH 1.7 AR 14. SH 17. TI 18.9 BS 19.1 SH VS 1.19 VS.2 TI.77 SO 1.2 FR 2. LU.2 FR 4.8 VS.28 AR 7.21 FR 8.2 AR 9.1 SG 9.8 SH 11.4 SH 12.1 GE 1.79 BL BL BS 18.8 TI 19.8 SG 22. BS TI.2 SO.77 AR 1.8 SZ 2.4 FR. AI. FR.7 JU 7.28 AR 9.27 UR 9.1 AR 9.8 LU 11.4 LU 12.4 BL 1.84 GE 1. GE SG 19.1 SG TI ZH 18.2 ZH.2 NW.8 SH 1.87 ZH 2.1 NE.7 NE.24 SH.42 VD 7.4 GL 8.28 FR 9.17 FR 9.94 AR 11. AR AR 14. VS 1. SG 18. GE 19.7 GE 2.7 VS SO 19. SO.2 LU.88 BE 1.9 NW 2.8 SH.77 SH. UR.1 OW 7.71 UR 8.4 BS 9.2 SH 9.9 FR FR 1.17 FR 14. FR 1.1 FR 18. BL BL 2.9 BL TI 2. LU. SH.9 BL 1.97 OW.4 AI.8 LU.4 AR.9 SH 7.72 SH 8.2 SH 9.28 LU 1.12 SG 11.9 SG 1.41 SG 14.7 SG 1. VS 18.4 VS 2. VS 21. GE 22. FR 21. NW.48 ZH 1.12 FR 2.1 VS.1 VS.99 VS.2 LU. GL 7.84 LU 8. LU 9.7 BS 1.89 BS 12.9 BS 14. VD 1.2 VD 1.8 BS 18. FR 2.8 SO SO 2.49 BL 22. FR. UR 1.1 NE 2.7 AR.21 OW 4.14 OW. OW.7 LU 7.9 JU 9.4 JU 1.4 JU 11. SO 12.9 VD 14. BS 1.4 BS 1.17 VD SO 2.78 FR FR 24.4 GE 2.4 SZ.1 NE 1.1 ZH 2.18 BE.28 AR 4. AR.1 GL.7 UR 8. SO 9.7 SO 1.7 SO 11.8 JU 1.2 SO SO 1. SO 1.41 SO VD 21.1 VD 22.4 VD 24.7 NE 24.4 SH.71 FR 1.29 SZ 2.41 SO.2 BE 4.1 GL.1 NE 7. NE 9.18 VD 1.9 VD 11.2 VD VD 1.2 JU BE 1. BE 17.1 BE BE 21.9 BE 22.9 BE 2.7 BE 2.7 UR.79 SZ 1.7 GL 2.44 AI.79 GL 4.8 BE.8 SO 7.4 SO 9.21 NE 1.94 BE 11. BE 12. BE 1.9 BE 1.2 JU 1.4 JU JU 2.7 JU JU 2.8 JU 2.84 JU 2.74 AI 1. AI 1.91 AI 2.92 GL.87 SO. SO 7.42 BE 9.1 BE 1.19 BE 11.2 NE 12.8 NE 1.2 NE 1.14 NE 1.1 NE 17.7 NE NE 22. NE 2.8 NE 24.1 NE 2.22 VD Ø Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV(21) 4

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