Zürcher Steuerbelastungsmonitor 2007

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1 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 7 Bericht im Auftrag der Finanzdirektion des Kantons Zürich Basel, Januar 8

2 Impressum Herausgeber Projektleitung Martin Eichler Redaktion Martin Eichler Urs Müller Urban Roth Postadresse Güterstrasse 8 CH-4 Basel Tel Fax info@bakbasel.com Copyright 8 Alle Rechte für den Nachdruck und die Vervielfältigung dieses Werkes liegen bei BAK Basel Economics AG. Die Weitergabe des Berichtes oder Teile daraus an Dritte bleibt ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind das Herunterladen des Berichts aus dem Internet von der Homepage des Auftraggebers und von BAK sowie die kostenlose Weitergabe des vollständigen und unveränderten Berichts in PDF-Format oder in gedruckter Version.

3 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 7 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Zielsetzung 3 Steuerbelastung natürlicher.1 Einkommensbelastung Kantonale Steuerindizes 7.1. Einkommensbelastung in den Kantonen und Gemeinden der Schweiz Ledige Steuerpflichtige Verheiratete Steuerpflichtige ohne Kinder Verheiratete Steuerpflichtige mit zwei Kindern Steuerbelastungsvergleich der Kantonshauptorte 19. Vermögensbelastung 3.3 Zusammenfassung 3 Steuerbelastung juristischer Nationaler Vergleich 9 3. Internationaler Vergleich Zusammenfassung 34 4 Monitoring der Steuergesetzrevisionen 3 Anhang: Quellen 38 Anhang: Detaillierte Übersicht über Steuergesetzrevisionen 39 1

4 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 7 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Gesamtindex der Einkommensbelastung (EStV), vs. 7 Abb. : Gesamtindex der Einkommensbelastung (BAK-Gewichtung), vs. 8 Abb. 3: Einkommensbelastung Ledige (, Kantone & Gemeinden) 1 Abb. 4: Einkommensbelastung Ledige (, Kantone & Gemeinden) 11 Abb. : Einkommensbelastung Ledige (, Kantone & Gemeinden) 1 Abb. : Einkommensbelastung Verheiratete ohne Kinder (, Kantone & Gemeinden) 13 Abb. 7: Einkommensbelastung Verheiratete ohne Kinder (, Kantone & Gemeinden) 14 Abb. 8: Einkommensbelastung Verheiratete ohne Kinder (, Kantone & Gemeinden) 1 Abb. 9: Einkommensbelastung Verheiratete mit Kindern (, Kantone & Gemeinden) 1 Abb. 1: Einkommensbelastung Verheiratete mit Kindern (, Kantone & Gemeinden) 17 Abb. 11: Einkommensbelastung Verheiratete mit Kindern (, Kantone & Gemeinden) 18 Abb. 1: Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten, Ledige, Abb. 13: Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten, Verheiratete ohne Kinder, 1 Abb. 14: Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten, Verheiratete mit Kindern, Abb. 1: Gesamtindex der Vermögensbelastung (EStV), vs. 3 Abb. 1: Gesamtindex der Vermögensbelastung (BAK-Gewichtung), vs. 4 Abb. 17: Vermögensbelastung, Zürich und ausgewählte Kantone, Abb. 18: Totalindex der Reingewinn- und Kapitalbelastung von Aktiengesellschaften (EStV), 9 Abb. 19: Gewinnsteuerbelastung nach Renditestufen, Zürich und ausgewählte Kantone, 3 Abb. : BAK Taxation Index juristische 7 (Effektive durchschnittliche Steuerbelastung) vs. Totalindex der Reingewinn- und Kapitalbelastung von Aktiengesellschaften (EStV) 31 Abb. 1: BAK Taxation Index juristische (Effektive durchschnittliche Steuerbelastung), internationaler Vergleich, 7 vs. 33 Abb. : Überblick über aktuelle Steuergesetzrevisionen in ausgewählten Kantonen (seit ) 3

5 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 7 1 Einleitung und Zielsetzung Die Schweiz hat seit Jahrzehnten Erfahrungen mit dem Steuerwettbewerb, insbesondere zwischen den Kantonen. In den vergangenen Jahren hat sich der Steuerwettbewerb sowohl national wie international aber erheblich verschärft. International steht dabei vor allem die Steuerbelastung von Unternehmen im Mittelpunkt. In der Schweiz fällt besonders die Niedrigsteuerstrategie von immer mehr kleinen Kantonen auf. Vor diesem Hintergrund ist ein dringliches Postulat zu sehen, das am. März 7 vom Kantonsrat an den Regierungsrat überwiesen wurde. Das dringliche Postulat fordert den Regierungsrat auf, ein laufendes Monitoring der Position des Kantons Zürich im Steuerwettbewerb aufzubauen. Dieses Monitoring soll so gestaltet sein, dass es eine kontinuierliche, quantitativ abgestützte und objektive Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Zürich bei der Besteuerung von natürlichen und Unternehmen ermöglicht. Dabei soll auch geprüft werden, in wie weit die Berechnung von zusammenfassenden Indexziffern in diesem Kontext hilfreich ist. Neben dem quantitativ abgestützten ist -Vergleich soll auch ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen abgegeben werden, wobei sowohl beschlossene Änderungen wie auch in der Diskussion befindliche Vorschläge berücksichtigt werden sollen. Im Zusammenhang mit diesem Postulat hat die Finanzdirektion des Kantons Zürich den Auftrag erteilt, verschiedene Optionen für ein solches Monitoring auszuarbeiten und Vorschläge zur Umsetzung in Form eines jährlichen Berichts zu unterbreiten. Der vorliegende Bericht stellt das Ergebnis dieses Auftrags und gleichzeitig die erste Ausgabe des Monitorings dar. Der Bericht trägt den Anliegen des Postulats so weitgehend Rechnung, wie dies methodisch sauber und mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Der Bericht unterscheidet nach der Steuerbelastung natürlicher und juristischer, und zusätzlich nach verschiedenen Steuerarten. Einerseits werden dann jeweils die im Postulat vorgeschlagenen Indizes gebildet, die einen schnellen Überblick über die Position Zürichs im Steuerwettbewerb erlauben. Andererseits erfolgt auch eine detaillierte Analyse, da im Steuerwettbewerb Durchschnittsbetrachtungen nur bedingt aussagekräftig sind. Ansiedlungsentscheide werden anhand der spezifischen Einzelheiten gefällt. Wird im Monitor hingegen nur auf die Durchschnittsbetrachtung abgestellt, kann sich ein falsches Bild ergeben. Die Analyse basiert auf so aktuellen Daten wie möglich. Eine gewisse Verzögerung ist jedoch unvermeidbar. Daher werden wie im Postulat angeregt zusätzlich wichtige Steuergesetzrevisionen, beschlossene wie auch noch in der Planung befindliche, aufgeführt und diskutiert. Im Bezug auf die Analyse der Wirkungen von Steuern und der Diskussion des Steuerwettbewerbs müssen verschiedenste Aspekte beachtet werden. Tiefere Steuersätze führen ceteris paribus zunächst zu tieferen Steuereinnahmen. Neben diesen direkten Effekten sind zusätzlich auch dynamische Effekte zu beachten. Eine tiefere Steuerbelastung steigert die Attraktivität eines Standorts, was durch den Zuzug oder ausbleibende Abwanderung zu steigenden Steuererträgen gegenüber der Ausgangslage führen kann. Auch entlastet eine tiefe Steuerbelastung die ortsansässigen Unternehmen und führt damit zu einer höheren Wettbewerbsfähigkeit. Ermöglicht dies ein stärkeres Wachstum der Unternehmen, können auch hierdurch die Steuereinnahmen wiederum steigen. 3

6 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 7 Neben der Betrachtung einzelner Steuerarten müssen auch Rückkopplungseffekte zwischen verschiedenen Steuerarten berücksichtigt werden. So werden beispielsweise durch die Ansiedlung von Unternehmen Arbeitsplätze und damit Einkommen geschaffen, was zusätzliche Einkommenssteuern generieren kann. Wie der Gesamteffekt von steuerlichen Massnahmen ausfällt, lässt sich aus diesen theoretischen Überlegungen nicht beantworten. Wichtig für die Gesamtwirkung dürfte das Verhältnis von bestehenden Steuerzahlern und potenziellen Zuzügen bzw. vermeidbaren Abwanderungen sein. Damit gilt, dass kleine Einheiten immer relativ zum Gesamtraum des Steuerwettbewerbs gemessen tendenziell eher einen positiven Gesamteffekt von niedrigen Steuern / von Steuersenkungen erwarten können als relativ grosse Einheiten. Dies lässt sich auch in der Realität beobachten: Innerhalb der Schweiz sind es vor allem kleinere Kantone, die eine Niedrigsteuerstrategie fahren. International ist dieselbe Tendenz zu beobachten, wie das Beispiel Schweiz als relativ kleines Land zeigt. Zusätzlich kann festgehalten werden, dass der Steuerwettbewerb für Unternehmen vorrangig auf internationaler Ebene eine Rolle spielt. Ein immer grösserer Anteil der Unternehmen bzw. von Unternehmensteilen ist international mobil. Auch konkurrieren kleinräumige Regionen innerhalb der Schweiz nur bedingt mit einem Standort wie Zürich, der in vielen Bereichen ganz andere Standortbedingungen bieten kann. Der Steuerwettbewerb für natürliche spielt sich hingegen stärker innerhalb der Schweiz ab, wobei sich der Wettbewerb deutlich auf höhere Einkommen und hohe Vermögen konzentriert. Allerdings muss gerade für diesen kreis mit der zunehmenden internationalen Mobilität auch von einem zunehmenden internationalen Steuerwettbewerb ausgegangen werden. Der zunehmende Steuerwettbewerb ist auch für den Kanton Zürich verstärkt spürbar. Die öffentliche und politische Debatte beschäftigt sich einerseits mit der Frage, welche Position der Kanton Zürich und seine Gemeinden im Steuerwettbewerb überhaupt einnehmen und wie sich diese verändert hat. Zum anderen werden der Bedarf und die Möglichkeiten von Massnahmen zur Verbesserung der Position im Steuerwettbewerb kontrovers diskutiert. Ziel dieses Berichts ist es, der Diskussion eine empirisch fundierte Grundlage zu geben. Der Bericht stellt die Position des Kantons Zürich und seiner Gemeinden in verschiedenen, wichtigen Aspekten des Steuerwettbewerbs dar. Dabei ist es wenig zielführend, die Position Zürichs nur als Gesamtposition zu erfassen. Vielmehr muss die Position im Steuerwettbewerb für verschiedene relevante Segmente jeweils getrennt betrachtet werden. Auch ist zu beachten, dass die Betrachtung anhand von durchschnittlichen Belastungen für ansässige Steuerpflichtige weniger hilfreich ist. Vielmehr bietet es sich an, in der Analyse die Position eines potenziell ansiedlungswilligen Steuerpflichtigen zu wählen. Dabei erfolgt die Betrachtung von Unternehmen und natürlichen separat. 4

7 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 7 Die Analyse gliedert sich im Einzelnen wie folgt: Für die natürlichen wird zwischen Einkommens- und Vermögenssteuern differenziert. Die Analyse für die natürlichen setzt jeweils an den von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) publizierten Gesamtindizes der Durchschnittsbelastung im Kanton an. Diese folgen jedoch stärker der Idee der Durchschnittbelastung ansässiger Steuerpflichtiger. Daher wird anschliessend ein neuer Gesamtindex präsentiert, dessen Gewichtungsschema besser die Perspektive einer/eines Ansiedlungswilligen repräsentiert. Da für Ansiedlungswillige allerdings auch dieser Index nicht die spezielle lokale Situation wiedergeben kann, wird dies durch detaillierte Analysen zur Position der Zürcher Gemeinden im nationalen Vergleich sowie jene der Stadt Zürich innerhalb der Kantonshauptorte ergänzt. Auch die Steuerbelastung juristischer wird in einem ersten Schritt anhand der Belastungsziffern der Eidgenössischen Steuerverwaltung dargestellt. Diese sind jedoch nur im Rahmen nationaler Vergleiche aussagekräftig und geben wiederum eher die Durchschnittsbelastung der ansässigen Steuerzahler wieder als die Perspektive, die sich einem ansiedlungswilligen Unternehmen bietet. Der Schwerpunkt der Analyse baut daher auf dem BAK Taxation Index auf. Dieser ist speziell so konstruiert, dass er die Perspektive eines ansiedlungswilligen Unternehmens annimmt. Darüber hinaus erlaubt der BAK Taxation Index auch internationale Vergleiche. Erkauft wird dies allerdings mit dem Nachteil, dass der BAK Taxation Index nur für einen Teil der Kantonshauptorte in der Schweiz berechnet wird. Im letzten Kapitel wird schliesslich ein Monitoring von aktuell beschlossenen und in Diskussion stehenden Steuergesetzrevisionen vorgenommen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Nachbarkantone Zürichs sowie auf die beiden Stadtkantone Genf und Basel-Stadt gerichtet. Die Auswirkungen der bedeutendsten Änderungen werden kurz diskutiert und deren möglichen Auswirkungen auf die Position Zürichs im Steuerwettbewerb analysiert. Im Anhang sind die Steuergesetzrevisionen nochmals detailliert und umfassend dokumentiert (nach Diskussionsstand und (geplantem) Inkrafttreten). Die einzelnen Teile schliessen jeweils mit einer kurzen Zusammenfassung und den sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen ab. Auf der empirischen Basis dieses Berichts kann eine fundierte Diskussion des Standorts Zürichs erfolgen sowie der Bedarf an Massnahmen zur Verbesserung der Position des Kantons im Steuerwettbewerb abgeleitet werden.

8 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 7 Steuerbelastung natürlicher Die Steuereinnahmen von natürlichen stellen in der Regel die grösste Einnahmequelle von Kantonen und Gemeinden dar. Der grössere Teil davon stammt von der Besteuerung des Einkommens, der kleinere von der Besteuerung des Vermögens. Die Steuerbelastung der natürlichen wird als erstes mittels des aggregierten Gesamtindex der Einkommensbelastung der EStV analysiert. Um die Analyse besser auf die Wettbewerbssicht bzw. die Perspektive einer/eines Ansiedlungswilligen auszurichten, wird zusätzlich ein neuer Index mit einer über alle Kantone einheitlichen Gewichtung der Einkommensklassen berechnet. Da der Steuerwettbewerb prinzipiell nicht zwischen den Kantonen, sondern eigentlich zwischen den einzelnen Gemeinden spielt, wird in der Folge ein interkantonaler Vergleich der Einkommensbelastung in den Gemeinden für verschiedene ausgewählte Einkommensklassen und Steuersubjekte vorgenommen. Da die bevölkerungsreichste Gemeinde die Stadt Zürich innerhalb des Kantons Zürich eine relative hohe Steuerbelastung aufweist, was beim Gemeindevergleich durch den Verzicht auf eine Gewichtung mit der Bevölkerung nicht zum Tragen kommt, wird anschliessend noch die Steuerbelastung zwischen den Kantonshauptorten in den meisten Fällen die bevölkerungsmässig grösste Gemeinde innerhalb eines Kantons verglichen. Der Vermögenssteuer kommt zwar im Vergleich zur Einkommenssteuer in Bezug auf die Erträge eine klar niedrigere Bedeutung zu. Dennoch darf auch diese Steuer für einen Steuervergleich nicht vernachlässigt werden. Zwar werden insgesamt in relativ wenigen Fälle Vermögenssteuern in einer Höhe anfallen, die bei der Standortwahl eine entscheidende Rolle spielen. In diesen Fällen kann die Vermögenssteuer dann allerdings grosse Bedeutung erlangen. Ausserdem sind diese wenigen Fälle für einen erheblichen Teil der Vermögenssteuererträge verantwortlich. Schliesslich muss auch berücksichtigt werden, dass hohe Vermögen häufig kombiniert mit hohen Einkommen auftreten. Analog zur Einkommenssteuer startet die Analyse zur Vermögenssteuerbelastung mit einem Vergleich des Gesamtindex der Vermögensbelastung der EStV. Auch dieser Index wird mit einer schweizweit einheitlichen Neugewichtung der Vermögensklassen nochmals berechnet. Es folgt wieder eine detaillierte Analyse. Die Steuerbelastung wird in den einzelnen Vermögensklassen zwischen den Kantonen verglichen.

9 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 7.1 Einkommensbelastung.1.1 Kantonale Steuerindizes Abb. 1: Gesamtindex der Einkommensbelastung (EStV), vs. 1 = Schweizer Durchschnittbelastung (pro Jahr) Rang (Rangverschiebung) + Rangverbesserung - Rangverschlechterung () ZG () TI 3 () SZ 4 (+) NW GE TG 7 (+3) ZH 8 AG 9 BL 1 VD 11 (+3) GR 1 BS 13 AI 14 (+3) VS 1 (+4) SH 1 SG 17 (-4) SO 18 () LU 19 (+3) FR (-4) BE 1 () AR (-) JU 3 () NE 4 () GL (+1) OW UR Anmerkung: Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in den Schweizer Kantonen EStV Abbildung 1 zeigt das Kantonsranking gemäss dem Gesamtindex der Einkommensbelastung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV). Dieser zeigt, wie stark das Einkommen natürlicher in den einzelnen Kantonen durchschnittlich besteuert wird. Der Index wird aus den Steuerbelastungsziffern berechnet, welche die EStV für ausgewählte Gemeinden der Schweiz ungefähr 8 an der Zahl, aus allen Kantonen für verschiedene Einkommensklassen und Steuersubjekte (Ledig, Verheiratet ohne Kinder, Verheiratet mit Kindern) erhebt. Aus den Gemeinden eines Kantons werden zunächst kantonale Durchschnittbelastungen aus Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern pro Einkommensklasse und Steuersubjekt berechnet. Die Gemeinden werden dabei nach dem gesamten Reineinkommen (gemäss Bundessteuer) in der Gemeinde gewichtet. Die Ergebnisse für unterschiedliche Steuersubjekte und Einkommensklassen werden anschliessend zu einem Index zusammengefasst, wobei der Einkommenssteuerertrag der entsprechenden Einkommensklasse/Steuersubjekt im jeweiligen Kanton als Gewicht verwendet wird. Die Gewichtung ist also kantonsspezifisch! Dies bedeutet, dass der Index im Kantonsvergleich durch die unterschiedliche Einkommensstruktur zwischen den Kantonen verzerrt wird. Der Index reflektiert damit die durchschnittliche Steuer- 7

10 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 7 belastung der im Kanton Steuern entrichtenden Bevölkerung. Diese Bevölkerung entspricht jedoch nicht unbedingt der Struktur der durchschnittlichen Bevölkerung, die sich potenziell im Kanton ansiedeln könnte. Damit steht beim EStV-gewichteten Index nicht die Perspektive einer/eines Ansiedlungswilligen im Mittelpunkt des Index. Darüber hinaus unterscheiden sich die Bevölkerungsstrukturen zwischen den Kantonen, was bis zu einem gewissen Mass auch Ergebnis des Steuerwettbewerbs sein kann. Im Sinne des Steuerwettbewerbs gibt der Index also möglicherweise verzerrte Ergebnisse wieder und taugt damit nur bedingt für einen Vergleich der Wettbewerbsfähigkeit einer Region im Steuerwettbewerb. Gemäss Gesamtindex der Einkommensbelastung der Einkommen von natürlichen (EStV- Gewichtung) belegt der Kanton Zürich im Ranking der Kantone den siebten Platz. Mit einem Indexwert von 8.7 ist die durchschnittliche Steuerbelastung im Kanton Zürich um gut 13 Prozent tiefer als im nationalen Durchschnitt. Deutlich sind die Auswirkungen der Steuergesetzrevision per Anfang zu sehen. Diese Verbesserung führte auch dazu, dass die Kantone Basel-Landschaft, Aargau und Waadt im Ranking überholt werden konnten. Abb. : Gesamtindex der Einkommensbelastung (BAK-Gewichtung), vs. 1 = Schweizer Durchschnittbelastung (pro Jahr) Rang (Rangverschiebung) + Rangverbesserung - Rangverschlechterung () ZG () TI 3 (+1) GE 4 SZ () TG () AG 7 (+3) ZH 8 () BL 9 (-) NW 1 VD 11 () BS 1 (+3) VS 13 (+3) GR 14 SG 1 (+8) FR 1 (-4) AI 17 (-3) BE 18 SO 19 (+1) SH (-) LU 1 (-) AR () JU 3 (-) GL 4 (+1) UR NE () OW Anmerkung: Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in den Schweizer Kantonen, BAK-Gewichtung, EStV Der Gesamtindex der Einkommensbelastung (BAK-Gewichtung) basiert ebenfalls auf den Steuerbelastungsziffern der EStV für die Gemeinden und verwendet somit die gleiche Datengrundlage. Die Aggregation zu den kantonalen Kennzahlen pro Einkommensklasse und Steuersubjekt entspricht methodisch dem Vor- 8

11 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 7 gehen der EStV (vgl. oben). Die unterschiedlichen Steuersubjekte und Einkommensklassen werden anschliessend ebenfalls zu einem Index zusammengefasst; anders als im Fall des EStV-Index werden hierfür als Gewicht die jeweiligen Einkommenssteuererträge in der ganzen Schweiz verwendet. Die Gewichtung ist daher nicht kantonsspezifisch und wird deshalb nicht durch die unterschiedliche Einkommensstruktur in den Kantonen bzw. die Ergebnisse des Steuerwettbewerbs verzerrt. Die Struktur der bei der Indexbildung zugrunde gelegten Bevölkerung entspricht damit der Struktur aller potentiell Ansiedlungswilligen, die durch den innerschweizerischen Steuerwettbewerb angesprochen werden können. Auch gemäss dem Gesamtindex der Einkommensbelastung (BAK-Gewichtung) der Einkommen von natürlichen belegt der Kanton Zürich im Ranking der Kantone den siebten Platz. Mit einem Indexwert von 91.1 ist die durchschnittliche Steuerbelastung im Kanton Zürich um fast 9 Prozent tiefer als im nationalen Durchschnitt. Im Gegensatz zum EStV-Index liegt Zürich gemäss BAK-Index zwar vor Nidwalden, aber hinter dem Kanton Aargau. Auch im Gesamtindex der Einkommensbelastung (BAK-Gewichtung) sind die Auswirkungen der Steuergesetzrevision Anfang deutlich zu erkennen. Zürich hat sich um 7 Indexpunkte verbessert. So betrug die durchschnittliche Einkommensbelastung ein Jahr zuvor noch fast so viel wie im Durchschnitt der Schweiz. Durch die Verbesserung überflügelte Zürich zudem die Kantone Basel-Landschaft, Nidwalden und Waadt..1. Einkommensbelastung in den Kantonen und Gemeinden der Schweiz Einzelne Ansiedlungswillige sehen sich bei Ihrer Entscheidung nicht einem Kantonsdurchschnitt der Steuerbelastung gegenüber, sondern der ganz konkreten Steuerbelastung in einer Gemeinde. Daher wird im Folgenden die Position der Züricher Gemeinden im Vergleich zu den Gemeinden der übrigen Schweizer Kantone dargestellt. Es zeigt die Angebotspalette der Steuerbelastungen auf, der sich eine/ein Ansiedlungswillige/r in einem Kanton gegenübersieht. Die folgenden Abbildungen so genannte Boxplots zeigen, wie sich die Einkommensbelastung in den Zürcher Gemeinden im nationalen Vergleich verhält. Sie bilden die prozentuale Steuerbelastung (Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern) des Bruttoarbeitseinkommens für drei Steuersubjekte (Ledig, Verheiratet ohne Kinder, Verheiratet mit Kindern) und dabei jeweils sechs ausgewählte Einkommensklassen (3', ', 1', ', 4', 1'') ab. Die Basisdaten stammen auch hier von der Eidgenössischen Steuerverwaltung, d.h. die Darstellung basiert wiederum auf ca. 8 ausgewählten Schweizer Gemeinden. Eine stichprobenartige Überprüfung hat gezeigt, dass durch diese Auswahl der Gemeinden keine wesentliche Verzerrung der Ergebnisse zu erwarten ist. Für jeden Kanton zeigt das untere Ende der Linie jeweils die Steuerbelastung in der steuergünstigsten Gemeinde, das obere Ende die Steuerbelastung in der teuersten Gemeinde an. Der Kasten bildet die mittleren Prozent der Gemeinden ab (Bereich zwischen den beiden Quartilen). Die sich darin befindende kurze Linie zeigt die Position der Median-Gemeinde (Gemeinde, die bezüglich Steuerbelastung in der Mitte liegt). Die Gewichtung erfolgt dabei jeweils nach der Zahl der Gemeinden. Eine Gewichtung der Gemeinden, beispielsweise nach Bevölkerung oder Reineinkommen, findet nicht statt. Diese Gewichtung entspricht wiederum der in dieser Analyse gewählten Sichtweise einer/s Ansiedlungswilligen, die/der sich für eine einzelne Gemeinde entscheiden muss und nicht an durchschnittlichen Belastungen interessiert ist. 9

12 Zürcher Steuerbelastungsmonitor Ledige Steuerpflichtige Abb. 3: Einkommensbelastung Ledige (, Kantone & Gemeinden) Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuernsteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens 9 8 Ledig Bruttoarbeitseinkommen von 3' CHF Bandbreite: Maximum 4 3 Oberes Quartil Median 3 1 Unteres Quartil Minimum Gewichtung: Anzahl Gemeinden Rang (Median-Gemeinde) VD ZG TI BL GE AG SZ ZH GR VS NW NE BE TG AI BS SG SH LU GL OW JU SO AR UR FR Ledig Bruttoarbeitseinkommen von ' CHF Rang (Median-Gemeinde) Bandbreite: Maximum Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Gewichtung: Anzahl Gemeinden ZG SZ ZH TI NW AI GR AG OW GL BL UR AR GE VS SH BE LU TG BS FR VD SG SO JU NE 9 3, EStV 1

13 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 7 Abb. 4: Einkommensbelastung Ledige (, Kantone & Gemeinden) Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuernsteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens 1 18 Ledig Bruttoarbeitseinkommen von 1' CHF Bandbreite: Maximum 9 3 Rang (Median-Gemeinde) Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Gewichtung: Anzahl Gemeinden ZG SZ ZH NW AI OW TI GR AR UR GL AG SH BL LU TG VD GE BE BS VS FR SO SG JU NE 3 3 Ledig Bruttoarbeitseinkommen von ' CHF Rang (Median-Gemeinde) Bandbreite: Maximum Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Gewichtung: Anzahl Gemeinden ZG SZ NW AI OW ZH AR TI GR UR GL LU BS SH BL TG AG GE VD BE SO VS FR SG JU NE 1 1, EStV 11

14 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 7 Abb. : Einkommensbelastung Ledige (, Kantone & Gemeinden) Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuernsteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens 3 Ledig Bruttoarbeitseinkommen von 4' CHF 3 1 Bandbreite: Maximum 1 1 Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Gewichtung: Anzahl Gemeinden Rang (Median-Gemeinde) ZG SZ NW AI OW AR UR GR ZH LU TI GL BS SH TG AG BL VS FR SG GE SO BE NE VD JU Ledig Bruttoarbeitseinkommen von 1'' CHF Bandbreite: Maximum Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Gewichtung: Anzahl Gemeinden Rang (Median-Gemeinde) ZG OW SZ NW AI AR UR LU GR GL SH VS FR TI SG ZH SO TG BS AG NE BL VD BE GE JU 1 1, EStV 1

15 Zürcher Steuerbelastungsmonitor Verheiratete Steuerpflichtige ohne Kinder Abb. : Einkommensbelastung Verheiratete ohne Kinder (, Kantone & Gemeinden) Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuernsteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens 4 3 Verheiratet ohne Kinder Bruttoarbeitseinkommen von 3' CHF Bandbreite: Maximum Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Gewichtung: Anzahl Gemeinden Rang (Median-Gemeinde) VD TG GE ZG TI BS NW NE BE AG JU LU UR SH BL SG GR SZ ZH SO AI FR AR VS GL OW Verheiratet ohne Kinder Bruttoarbeitseinkommen von ' CHF Bandbreite: Maximum Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Gewichtung: Anzahl Gemeinden Rang (Median-Gemeinde) ZG TI GE SZ AG GR ZH NW AI TG VS SG UR BS GL BL NE AR VD SH SO OW FR LU BE JU 1, EStV 13

16 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 7 Abb. 7: Einkommensbelastung Verheiratete ohne Kinder (, Kantone & Gemeinden) Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuernsteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens 1 14 Verheiratet ohne Kinder Bruttoarbeitseinkommen von 1' CHF Bandbreite: Maximum Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Gewichtung: Anzahl Gemeinden Rang (Median-Gemeinde) ZG SZ ZH TI AI AG NW GR VS GE UR OW SH TG AR GL BL SG FR LU BS VD SO BE JU NE 8 4 Verheiratet ohne Kinder Bruttoarbeitseinkommen von ' CHF 1 1 Bandbreite: Maximum Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Gewichtung: Anzahl Gemeinden 1 1 Rang (Median-Gemeinde) ZG SZ NW ZH AI OW TI AG AR SH UR GR GL TG LU VD VS BS GE BL FR SO SG BE JU NE, EStV 14

17 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 7 Abb. 8: Einkommensbelastung Verheiratete ohne Kinder (, Kantone & Gemeinden) Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuernsteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens 3 Verheiratet ohne Kinder Bruttoarbeitseinkommen von 4' CHF 3 1 Bandbreite: Maximum 1 1 Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Gewichtung: Anzahl Gemeinden Rang (Median-Gemeinde) ZG SZ NW AI OW ZH AR UR GR LU TI GL SH BS AG TG BL VS VD SO GE SG BE FR JU NE 1 3 Verheiratet ohne Kinder Bruttoarbeitseinkommen von 1'' CHF 3 1 Bandbreite: Maximum 1 1 Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Gewichtung: Anzahl Gemeinden Rang (Median-Gemeinde) ZG OW SZ NW AI AR UR LU GR GL VS ZH SH TI BS FR AG TG SG SO BL NE BE GE VD JU 1, EStV 1

18 Zürcher Steuerbelastungsmonitor Verheiratete Steuerpflichtige mit zwei Kindern Abb. 9: Einkommensbelastung Verheiratete mit Kindern (, Kantone & Gemeinden) Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuernsteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens Verheiratet, Kinder Bruttoarbeitseinkommen von 3' CHF 1. Bandbreite: Maximum Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Gewichtung: Anzahl Gemeinden Rang (Median-Gemeinde) VD BE FR JU BS BL AG ZG TG AR GE VS TI ZH SO LU NW SH SZ UR SG GL NE AI GR OW Verheiratet, Kinder Bruttoarbeitseinkommen von ' CHF Bandbreite: Maximum Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Gewichtung: Anzahl Gemeinden Rang (Median-Gemeinde) GE TI ZG TG VD AG ZH BS SZ SO NW BL SG GR VS FR BE AI SH JU LU UR GL AR OW NE , EStV 1

19 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 7 Abb. 1: Einkommensbelastung Verheiratete mit Kindern (, Kantone & Gemeinden) Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuernsteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens 14 1 Verheiratet, Kinder Bruttoarbeitseinkommen von 1' CHF Bandbreite: Maximum 4 Rang (Median-Gemeinde) Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Gewichtung: Anzahl Gemeinden ZG TI ZH SZ GE AG VS AI NW TG GR SH FR BL SG UR BS AR GL LU SO OW VD BE JU NE 4 18 Verheiratet, Kinder Bruttoarbeitseinkommen von ' CHF Bandbreite: Maximum Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Gewichtung: Anzahl Gemeinden Rang (Median-Gemeinde) ZG SZ ZH NW AI TI OW AG VD SH TG AR UR VS GL GR LU GE BL BS SO FR SG BE JU NE 1 8 4, EStV 17

20 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 7 Abb. 11: Einkommensbelastung Verheiratete mit Kindern (, Kantone & Gemeinden) Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuernsteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens 3 Verheiratet, Kinder Bruttoarbeitseinkommen von 4' CHF 3 1 Bandbreite: Maximum 1 1 Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Gewichtung: Anzahl Gemeinden Rang (Median-Gemeinde) ZG SZ NW AI OW ZH AR UR TI LU GR SH BS GL TG AG BL VS VD GE SO SG BE FR JU NE 1 3 Verheiratet, Kinder Bruttoarbeitseinkommen von 1'' CHF 3 1 Bandbreite: Maximum 1 1 Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Gewichtung: Anzahl Gemeinden Rang (Median-Gemeinde) ZG OW SZ NW AI AR UR LU GR GL VS ZH TI SH BS AG TG FR SG SO BL NE BE GE VD JU 1, EStV 18

21 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 7 Die Boxplots zeigen, dass die Steuerbelastung in den Zürcher Gemeinden im nationalen Vergleich bei mittelhohen Einkommen also bei Einkommen zwischen rund ' und ' CHF relativ niedrig ist. Die Median-Gemeinde Zürichs liegt bei diesen Einkommen, unabhängig vom Steuersubjekt, jeweils hinter jenen von Zug und Schwyz bzw. des Tessins auf dem zweiten oder dritten Platz. Deutlich schlechter klassiert sind der Kanton Zürich insgesamt wie auch seine Median-Gemeinde bei tiefen und sehr hohen Einkommen. Bei diesen Einkommensklassen liegt Zürich meist im Mittelfeld, teilweise sogar in der zweiten Hälfte des Kantonsranking. Zudem gilt anzumerken, dass die steuergünstigste Gemeinde des Kantons Zürich bei fast allen Steuersubjekten und Einkommensklassen teurer ist als diejenige Gemeinde im Kanton Zug, welche die höchsten Steuern veranlagt..1.3 Steuerbelastungsvergleich der Kantonshauptorte Zu den in Abschnitt.1. dargestellten Vergleichen muss angemerkt werden, dass die auf die Bevölkerung bezogene durchschnittliche Steuerbelastung im Kanton Zürich deutlich höher ist, als sich dies in den Grafiken mit einer Gleichgewichtung aller Gemeinden zeigt. Die grossen Städte Zürich und Winterthur gehören zu den teuersten Gemeinden im Kanton. Dem soll Rechnung getragen werden, indem zusätzlich die Belastung in den Kantonshauptorten der Kantone verglichen wird. Aus diesem Grund wird in den folgenden Tabellen die Steuerbelastung der Stadt Zürich mit jener der übrigen Kantonshauptorte verglichen. Die Daten basieren auch in diesem Fall auf den von der EStV erhobenen Belastungsziffern. Abgebildet ist auch hier die Steuerbelastung für 3 Steuersubjekte (Ledig, Verheiratet ohne Kinder, Verheiratet mit Kindern) sowie für verschiedene Einkommensklassen. Jede Einkommensklasse ist nach der Steuerbelastung geordnet, die Position Zürichs zudem schattiert. 19

22 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 7 Abb. 1: Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten, Ledige, Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens Bruttoarbeitseinkommen in Tausend CHF Ledig, '. BL. BL. VD 1.13 VD 3.39 ZG 3.9 ZG 4.39 ZG 4.91 ZG.71 ZG.8 ZG 7.1 ZG 7.7 ZG 8.11 ZG 9.79 ZG 1.31 ZG 1.1 ZG 1.77 ZG 1.8 ZG 11.4 ZG. GR. VD 1. GE.83 ZG 3. VD. TI.18 SZ.7 SZ 7.9 SZ 8.9 SZ 8.9 SZ 9.49 SZ 9.9 SZ 11.4 SZ 1.13 SZ 1.71 SZ 1.89 SZ 1.99 SZ 11.3 OW. TG.13 GE.1 ZG 3.39 TI 4.19 TI. SZ.49 ZH 7.7 ZH 8.3 ZH 9.39 ZH 1.1 AI 1.44 AI 1.93 AI 1.1 AI 13.1 AI 13. AI 13.3 AI OW SZ. VD 1.4 TG.4 BL 4. GE.1 GR.9 ZH.8 TI 7.8 AI 8.7 AI 9.44 AI 1. ZH 11.9 ZH 11.7 NW 1.84 NW 13.1 NW 14. NW 14.7 NW 13.9 AI AI.13 TI 1.9 ZG.78 TI 4.4 BL.18 SZ.9 GR.9 GR 7.8 GR 9. GR 1.3 NW 1.9 NW NW ZH 13.1 OW 13.8 OW OW OW NW 14. NW.17 GE 1.78 TI.93 TG 4.31 AG.3 ZH.19 VD 7.34 AI 7.89 TI 9. NW 1.47 OW 11.7 OW 11. OW 11.9 OW ZH 1. ZH 18.9 GR 18. AR AR AR.19 BE 1.8 VS 3.4 AG 4.39 ZH.44 AG.1 AG 7.48 AG 8.33 AG 9. TI 1.79 GR GR 1. GR 13.9 GR 1.4 GR 1.74 GR 18. AR GR GR UR.8 BS 1.88 NE 3.41 NE 4.44 GR.7 BL.78 AI 7.83 NW 8.47 NW 9.8 OW 11.1 TI 1.7 AG 13.9 AG 14. TI 1.1 LU LU 18.7 LU LU 19. UR.1 LU.49 ZG 1.94 LU 3.9 ZH 4.78 SZ.8 GE 7.4 NW 8. OW 8. OW 9.88 AG 11. AG 1.38 TI TI AG 1.3 AR 17.4 AR 19. UR 19.1 UR LU. GR. UR. BE 3. VS. VS.1 AI 7.3 BL 8.4 VD 9.7 BL 1.9 UR 1.9 UR 1.89 UR 13.9 TG 14. AR 1. TG 17.9 UR 19. ZH.9 TG 1.9 TG 1.88 GL.3 VS.1 AG 3. GR. NW. NW 7.3 GE 8. BL 9.8 GE 11. GL 1.33 AR 13. TG 13.7 UR TG 1.8 UR 18. TG 19.9 TG 1.14 GL 1.71 GL.43 TG.74 LU.37 NW 3.81 BE.7 BE.37 BE 7.8 OW 8.7 GE 9.89 UR 11.4 AR 1.41 GL AR 13.7 AR UR 1.91 AG GL. GL 1.39 AG.1 AG 3.8 FR.87 NE.47 GR 3.88 NW.31 TG.98 OW 7.1 BE 8.89 BE 9.91 BE 11.4 LU 1.44 TG LU 14.1 LU 14. LU 17. GL 18. AG.43 AG 1. ZH.9 ZH 3.8 SH.91 NW.7 ZH 4.1 SZ.3 NE 7. TG 8.18 VS 9.8 VS 9.94 VS BL 1. LU 13.4 GL 14.4 GL GL 17.8 TI TI.8 TI. TI.84 FR 3.8 VS 1.1 AG.89 JU 4.4 LU.37 AI 7.7 VS 8.4 TG 9.31 UR 1. GL 11.1 VS 1.7 BE 13.4 BE SH 1. SH SH 19.3 SH 1.1 SH.4 SH.9 VS 3. AG 1.47 ZH 3.9 SH 4.47 AI.1 LU 7.3 NE 8.48 LU 9.48 TG 1. LU 11. BE 1.8 SH SH 14.1 BE 1.38 BE BE.4 BE.17 BL.7 FR 3.4 TI 4.13 SG 1. SH 3.33 SG 4.98 SG.17 OW 7.38 LU 8.8 SH 9.48 LU 1.8 TG 11. TG 1.87 VS 13.9 VS 14.9 BL 1.9 BL 18.9 GE.39 BL.43 BE.84 VS 3.3 SH 4.84 NE 1.8 JU 3.3 AI.19 SH. SH 7.1 SH 8.73 GL 9.49 GL 1.8 AR 11. GE 13.1 GE 14.1 BL 14.9 VS 1.89 VS 19. BL.4 GE.43 VS 3. BE 3.97 SG 4.8 SO 1.7 GL 3.39 SZ. JU.7 SG 7.7 GL 8.7 UR 9.1 AR 1.3 SH 11.7 SH 13.4 BL 14.4 GE 1.18 GE 1.9 GE 19.1 FR.81 BS. FR 3.81 BL 4.44 BE 4.97 ZH 1.84 SG 3.7 SO.1 GL.7 GL 8. SG 8.8 AR 9.1 SH 1. VD 1.4 FR 13. FR 14.4 FR 1.1 FR 1.1 FR VD 1.3 VS.9 BS 3.83 BS 4.7 BS.3 TI 1.89 FR 3.7 UR.4 OW.9 JU 8.11 UR 9.31 FR 9.8 FR 1.7 FR SG VD 1.1 VD 1.8 VD 1.1 VD 19. BS 1.4 FR.3 GE 3.89 SG 4.3 NE. BS. AR 3.7 BS.9 SO 7. BS 8.19 AR 9.31 SG 1.41 SG SG VD 14.9 SG 1. SO 1.3 SO 17.7 SO 19.9 SO 1.7 VD 3.7 SG 4.7 GE 4.9 SO. BE.8 SO 3.87 GL.7 BS 7.4 AR 8.7 JU 9.48 NE 1.89 BS JU SO 14.9 SO 1.77 SG 1.8 SG 17.1 BS. VS 1.7 SO 3.89 SO 4.3 NE 4.9 BL.74 VD.17 AI 4. FR.3 AR 7.47 SO 8.37 BS 9. BS 1.97 JU 1.8 SO 13.4 JU 1.13 BS 1.8 BS 1.83 BS SG.84 SG.38 SG 4.3 NE 4.1 SO.8 GE 7. BL.8 SZ 4.1 AR.3 FR 7.4 UR 8.1 FR 9.7 JU 11.1 NE 1.1 BS BS 1.1 JU 1.3 JU 17.3 JU 18.9 JU 1.4 JU 3.1 JU 4. VD.33 JU.48 VD 7.47 GE 3.33 OW 4.43 OW.9 UR 7.71 FR 8.93 SO 1.17 SO 11. SO 1.7 NE 14.9 NE 1.93 NE 17. NE NE 18.4 NE 1.49 NE 3.78 NE.4 JU.3 VD.99 JU 8.1 JU EStV

23 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 7 Abb. 13: Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten, Verheiratete ohne Kinder, Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens Bruttoarbeitseinkommen in Tausend CHF Verheiratet ohne Kinder, '. BE. BE. BS. TG.7 GE. GE.4 GE.1 GE.87 ZG 3.8 ZG 4.19 ZG 4.3 ZG.8 ZG.9 ZG 8.3 ZG 1.4 ZG 1.4 ZG 1.1 ZG 1.9 ZG. GL. BS. TG. VD.18 VD 1.41 VD 1.98 ZG.9 ZG 3. TI.1 TI.48 SZ.99 SZ 7.4 SZ 9.4 SZ 1.7 SZ SZ 1.49 SZ 1.81 SZ 11.1 OW. ZG. BL. VD.8 GE.89 TG 1. ZG. TI.49 TI 4.41 GE.8 SZ. TI 7. AI 7.89 AI 1. AI 11.4 AI 1.87 AI AI 1.9 OW 13.1 SZ. FR. TG.1 GE.7 ZG 1.1 ZG 1.79 TG.73 TG 3.1 AG 4.74 AG.87 AG.7 AI 7.7 AG 8. AG 11.8 NW 1.31 NW NW NW 13. AI AI. BS. VD.1 TI.91 TI 1. TI 1.88 TI 3. VD 3.8 TG. GR. GR.87 AG 7.8 TI 8.1 ZH ZH 1.83 OW 13.8 OW 14.1 OW NW NW. BL. JU. UR 1.1 NE 1.98 AG.49 AG 3.1 AG 4.4 GR.13 SZ. AI 7.1 GR 8.1 ZH 8.94 TI 11.8 OW ZH 1.31 ZH GR 18.3 AR AR. AR. AR.3 ZG 1. NW. NE. NE 3.4 GR 4.43 ZH.8 ZH. GE 7. ZH 8.13 GR 9.3 NW AG AG GR 18.7 AR 18.8 GR LU. GR.7 ZG.44 LU 1.4 BS.8 NW.9 NW 3.7 NE 4.48 NW.34 AI.31 ZH 7.1 NW 8.4 NW 9.1 GR 1.4 GR 14.9 TG 17.7 LU LU 19. LU 19.4 UR. AG.7 NE.4 BE 1.3 BE.4 BE 3.1 GR 3.74 NW 4.1 SZ.71 NW.7 NW 7.94 GE 9.8 VS 9.9 VS 1.97 TG 1. GR TG 18.4 ZH UR.4 GR. TG.13 GE. JU 1.39 AG.8 GR 3.33 ZH 3.94 ZH 4.1 NE. TG 7.8 TG 8.1 VS 9.3 GE 9.9 OW TI 1.41 AR AR 18.9 TG 19.4 TG 1.83 GL. VD.1 UR.3 NW 1. JU.8 ZH 3.3 BE 4.9 AI 4.3 AI.9 VS 7.8 VS 8.81 TG 9.48 OW 1.4 TG 13.9 VS 1.47 LU AG UR 19.9 AG 1.83 TG. NE.17 VS.73 NE 1.79 LU.99 AI 3.9 AI 4.3 SZ 4.79 VD 7.19 OW 8.1 OW 8.89 OW 9.7 TG 1.49 GE 13.9 SH 1.3 UR 17. UR AG.3 ZH.11 VS. JU. TI.87 AG. UR 3. SZ 3.4 SZ 4.8 BE.8 SG 7.4 UR 8.34 UR 9.18 UR 9.9 UR 1.49 UR UR 1.8 SH SH SH.8 GL.14 AG.17 GE. LU.9 VS. SH 3. JU 4. SG 4.9 SG.91 BE 7. SG 8. AR 9.7 LU 1.38 SH 11.3 SH 13.9 AR 1.83 TI 18. GL GL.9 SH.97 FR. UR. NW 1.7 SH.1 ZH 3.13 SG 4.3 SH.3 SH.1 SH 7.3 NE 8.7 GL 9. AR 1.44 LU 11.4 LU LU 1.3 GL 19.1 TI.41 VS.97 VS 3. SH.3 VS.3 SH 1.19 BL.13 GR 3.3 BS 4.34 JU.38 BL. UR 7.4 GL 8.7 SG 9.79 SH 1.47 AR 11.3 AR GL 1.43 VS VS.97 TI.1 TI 3.81 ZH.7 TI.43 AG 1.3 AR. BL 3. SH 4.38 SO.41 SO.4 SO 7.1 AR 8.74 LU 9.8 FR 1.78 FR 11.7 GL 14.7 GE 17.9 FR.8 BE 1.3 BL.4 BL 4. SG.3 ZH. SO 1.1 SG. SG 3.34 BL 4.39 BL.7 JU.8 BL 7.7 LU 8.88 FR 9.94 GL 1.9 GL FR 14.9 FR 17.8 GE.14 BL 1. BS.4 BS 4.48 TI.33 LU.8 ZH 1.9 ZH.39 AI 3. SO 4.8 BS.73 UR.34 VS 7.77 BL 9. SH 9.9 SG 11. SG 1.7 SG 1.7 VD VD.39 BS 1.79 BE. FR 4.77 NE.33 NW.9 SG 1.73 GR.4 SZ 3.7 LU. LU.8 LU.49 OW 7.8 SH 9.19 BL 1. BL 11.3 BL 1.1 BE 1.38 BE BE.4 GE.3 GE.94 BE 4.8 SO.4 SH.97 FR 1.74 SZ.9 FR 3.73 UR.1 AR.84 BS.4 LU 8.4 FR 9.43 BE 1.43 BE BE 1.3 BL 1.43 BL 18.7 BL.1 FR.38 FR 3.1 SG 4.98 BS. SZ 1.8 SZ 1.81 SO.7 VS 3.97 FR.33 UR.9 VS.73 FR 8.9 BE 9.8 BS 1.98 BS 1. SO 1.9 SO 1.74 SG 18.7 SO.3 VD.3 VD 3.7 GE.4 BE.3 SO 1.8 GL 1.8 FR.74 AR 4.9 AR.37 OW.94 OW.74 AR 8.11 VD 9.73 NE 11.7 SO 1.3 BS 1.9 VD 1.8 SO 18.3 SG 1.18 SO.4 SG 3.7 SO.1 BL.4 SG 1.8 GR 1.87 AI.87 SO 4.31 VS.39 FR.1 AR.74 BS 8.1 BS 9.79 SO 11.3 NE 1.4 VD 13.4 JU 1.91 BS 18. BS 1.19 SG.77 SO 4. VD.3 VD.73 AI 1.33 AI.74 GL 4.3 OW 4.71 OW.48 VS.41 FR.7 JU 8.17 SO 1.8 JU 11. JU 1.3 JU 13.4 BS 17. JU 18.8 JU. JU 3.83 JU 4. NE.77 GE 1.1 OW.3 OW 3.43 OW 4.7 GL.4 GL. GL. GL.9 GL 8. JU 1.9 VD VD 1.81 NE NE 17.8 NE 19.8 NE.3 NE 4.37 NE 4.94 JU 7.39 JU EStV 1

24 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 7 Abb. 14: Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten, Verheiratete mit Kindern, Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens Bruttoarbeitseinkommen in Tausend CHF Verheiratet, Kinder, '. BE. BE. BE. BE. BE. BS. BS. GE.4 GE 1.4 TI.11 TI.83 ZG 3.3 ZG.3 ZG.98 ZG 9. ZG 9.87 ZG 1.14 ZG 1.9 ZG. SZ. SZ. GL. ZG. ZG. TG. TG. TI 1. TI 1.73 GE.34 ZG 3.3 TI 4.44 TI 8.3 SZ 9.81 SZ SZ 1. SZ 1.49 SZ 11. OW. OW. OW. ZG. FR. BS. VD. VD.3 TG 1.7 ZG 1.8 ZG 3.97 GE 4.97 GE. ZH 9.14 ZH 1. AI 1.34 AI 13.4 AI 1.81 OW 1.94 SZ. GL. GL. FR. BS. BL. ZG. GE.44 VD 1.3 TG 3. TG 4.4 ZH.11 ZH.1 SZ 9.18 AI 11.1 NW 1.9 NW 13.7 NW AI 13. AI. ZG. ZG. BS. BL. TG. GE.9 TI.4 ZG.9 VD 3.39 AG 4.38 AG.3 AG. AG 9.8 TI 11.3 ZH 13. OW 13.7 OW NW NW. FR. FR. BL. AR. VD.1 TI.1 ZG 1.17 BS.4 AG 3.77 ZH 4.84 TG.1 SZ.4 GE 9.94 AG 1.1 OW ZH ZH AR 18. AR. BS. BS. AR. AG.7 GE.4 BE.99 BE 1.4 AG.78 ZH 4. VD.1 SZ.9 AI. AI 1. NW 1.84 AG 1. TG 17.4 LU 18.4 GR LU. BL. BL. SG. TG.11 JU. AG.99 AG 1.8 ZH 3.7 BS 4.8 AI.7 AI.1 TG 7. VS 1.8 VS 13. TI 1. AG 17.4 AR LU UR. AR. AR. GR. VD.11 TI. JU 1.39 FR.11 BE 3.77 NW 4.1 SZ. GR.7 VS 7.19 TG 1.7 OW 13.1 TG 1.3 LU 17.8 GR TG 19.8 GR. AI. SG. AG. JU.1 LU.9 LU 1.44 ZH.3 BL 3.84 GR 4.8 GR.3 VS.37 GR 7.3 GR 1.8 TG 13.9 GR 1.48 AR 17.7 TG UR 1.41 TG. SG. GR. TG.8 GE. VS.74 BL 1.47 BL.33 FR 3.8 SZ 4.93 VS.9 NW.78 NW 7.47 NW GR 14.7 SH 1.1 GR 18.7 AG 19.7 AG 1. GL. GR. AG. VD.11 VS.9 AG.78 FR 1.8 VS.4 NW 3.9 SO 4.9 NW.41 FR 7.13 FR 8.7 FR 11.7 SH LU 1.78 UR 18.1 UR ZH 1.73 VS. AG. TG. JU.13 TI.3 ZH.84 ZH 1.8 NW.1 SO 4.1 AI.41 FR. VD 7.3 SH 8.3 SH GE 14. AR 17.3 SH SH. SH 1.79 AG. TG. VD.7 SZ.1 ZH.39 SH 1.1 VS 1.8 JU. SG 4.3 BL. BL.7 SG 7.8 SG 8.7 OW 1.18 LU 14.4 VD 17.7 TI GL. VS.4 FR. VD. NE.1 GE.17 LU.44 SO 1.11 SH 1.87 SO.8 SZ 4.1 SG.3 SG.73 SH 7.87 LU 8.8 LU 1.3 UR 14.4 VS 17. GL 19.4 TI. GL.78 SH. NE. JU.1 UR.17 NW.44 FR 1.11 NW 1.87 SG.7 VS 4. VS. BS.9 BL 8.3 OW 8.77 UR 1.4 AR 14. UR VS VS.87 TI 3.3 ZH. JU.13 GE.14 VS. SH.48 NW 1.1 SO.3 SZ.8 JU 4.3 BE.8 SO.91 GL 8.7 BL 8.93 SG 1.7 GL GL 18. VD.37 BL 1.8 BL 3.71 SG.17 GE.1 UR.1 TI.7 SO.7 SG 1. SG.3 SH.88 GR 4.3 FR.88 SH 7. BS 8.18 UR 9. AR 1.7 VD 1.18 GE 18.9 BL.8 BS 1.1 BS 3.8 TI. UR.17 VS.17 NE.3 SZ.7 SZ 1.31 SZ.1 LU.9 AI 4. SH.97 GL 7.7 LU 8.1 GL 9.9 BL 1.7 FR 1.4 FR GE.8 VD 1.9 FR 4.4 SO.3 VS.18 AI.19 ZH.39 UR.7 AR 1.79 GR.39 GR.98 SH 4.9 LU.1 LU 7. SO 8.34 AR 9. GL BL 1. BL BE 1. BE.3 BE 4.4 NE.7 TI. TI. LU.4 SG 1. NE 1.88 AR.4 AI 3.37 LU.11 JU. OW 7. OW 8.48 VD 9.77 SO 13.3 SG 1. SO 19.1 FR 1.1 GE.7 SG 4.7 BS.3 ZH.4 ZH. NW.44 GL 1.41 AI 1.9 NE.8 NE 3.73 NE.1 OW.9 BE 7.41 UR 8.9 BS 9.8 BS 13.8 SO 1.9 BE BS 1.38 FR.74 GE.14 BE.33 LU. LU.4 SH.71 NE 1.4 GR 1.9 AI 3. AR 3.87 OW.34 UR.41 UR 7.9 AR 8.4 SO 9.98 BE 13.8 BE 1.3 SG 19.8 SO 1. SG.8 VD.3 BL.33 NW. NW.3 SO.94 AI 1.1 GL.9 OW 3.4 OW 3.91 AR.48 GL.73 JU 7.98 BE 9.3 BE 1.18 VD 14.1 BS 1.8 BS SG 1.7 SO.91 SO.9 GE.4 SH.3 SH.47 AI 1. GR 1.9 UR.83 GL 3.8 UR 4.4 UR.4 AR.87 AR 8. JU 9.87 JU 1.97 JU 1.1 JU JU.9 JU.97 JU 4.4 NE.4 VD.3 SO.4 SO.7 OW 1.41 OW.9 OW 3.31 UR 3.87 GL 4.8 GL.4 NE 7.4 NE 8.8 NE 1.3 NE 11. NE 1.9 NE NE 1.9 NE 3.79 NE 4.4 JU 7.3 JU EStV

25 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 7 Auch bei dieser Auswertung ist sehr gut zu erkennen, dass die Stadt Zürich vor allem für Steuerpflichtige mit mittel-hohen Einkommen sehr günstig ist, während sie bei tiefen und sehr hohen Einkommen einen Platz in der zweiten Tabellenhälfte belegt. Bei den tiefen Einkommen wirkt sich hier aus, dass die Steuerpflicht im Kanton Zürich schon bei relativ tiefen Einkommen einsetzt. Die relative Entlastung bei den mittleren und die relativ erneut zunehmende Belastung bei den hohen Einkommen sind auf den Verlauf des Steuertarifs im Kanton Zürich zurückzuführen. Am steuergünstigsten ist die tiefsten Einkommensklassen ausgeklammert die Stadt Zug.. Vermögensbelastung Neben den Einkommensteuern spielen im Steuerwettbewerb um die Attraktivität eines Kantons als Wohnort für natürliche auch die Vermögenssteuern eine Rolle. Abb. 1: Gesamtindex der Vermögensbelastung (EStV), vs. 1 = Schweizer Durchschnittbelastung (pro Jahr) 3 3 Rang (Rangverschiebung) + Rangverbesserung - Rangverschlechterung () NW () SZ 3 () ZG 4 () ZH (+1) TI AI 7 () AG 8 () GL 9 (+1) UR 1 TG 11 (+3) AR 1 JU 13 () SO 14 (+1) SG 1 (-3) SH 1 (+1) LU 17 BL 18 (+1) BE 19 (+) BS (+) GE 1 (-3) GR (+1) VD 3 (-3) OW 4 () NE () FR () VS Anmerkung: Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in den Schweizer Kantonen EStV Abbildung 1 zeigt das Kantonsranking gemäss Gesamtindex der Vermögensbelastung (EStV). Er zeigt, wie stark das Vermögen natürlicher in den einzelnen Kantonen durchschnittlich besteuert wird. 3

26 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 7 Die auf Gemeindeebene (dieselben 8 Gemeinden wie bei der Einkommensbelastung) für einzelne Vermögensklassen und Steuersubjekte erhobenen Vermögensbelastungen werden analog zum Vorgehen bei der Einkommensteuer zum Kantonsindex zusammengefasst. Für die Aggregation der Gemeinden zu den Kantonen wird das kommunale Reinvermögen verwendet. Die unterschiedlichen Belastungen pro Vermögensklasse und Steuersubjekt werden anschliessend zu einem Index pro Kanton zusammengefasst, wobei die jeweiligen Vermögenssteuererträge im Kanton als Gewichte dienen. Die Gewichtung ist also kantonsspezifisch! Es gelten die bei der Einkommensteuerbelastung diskutierten Einschränkungen in der Interpretation. Bezüglich der Vermögensbelastung liegt der Kanton Zürich im Gesamtindex der Vermögensbelastung der EStV auf dem vierten Platz, hinter den Zentralschweizer Kantonen Zug, Schwyz und Nidwalden. Im Vergleich zur Einkommensbelastung sind die Unterschiede zu und somit auch die Rangverschiebungen relativ gering. Deutlich verbessert haben sich einzig die Kantone Tessin und Wallis. Bei den meisten anderen Kantonen hat sich der Indexwert dementsprechend leicht erhöht, da sich durch die Entlastung in einigen Kantonen auch der Schweizer Durchschnitt leicht gesenkt hat, der die Basis des Index bildet. Abb. 1: Gesamtindex der Vermögensbelastung (BAK-Gewichtung), vs. 1 = Schweizer Durchschnittbelastung (pro Jahr) Rang (Rangverschiebung) + Rangverbesserung - Rangverschlechterung () ZG () SZ 3 () NW 4 () ZH () AI (+1) TI 7 GL 8 () AG 9 () TG 1 () AR 11 () SG 1 () SH 13 (+1) UR 14 JU 1 () SO 1 (+) OW 17 () LU 18 (-) BL 19 GR BS 1 () GE (-) BE 3 () VD 4 () NE (+1) VS FR Anmerkung: Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in den Schweizer Kantonen, BAK-Gewichtung Wie schon bei den Einkommen setzt auch der Gesamtindex der Vermögensbelastung (BAK-Gewichtung) auf eine einheitliche Gewichtung der Vermögensklassen über alle Kantone. Die Gewichtung ist daher nicht 4

27 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 7 kantonsspezifisch und wird somit nicht durch die unterschiedliche Vermögensstruktur in den Kantonen verzerrt. Auch beim Gesamtindex der Vermögensbelastung (BAK-Gewichtung) liegt der Kanton Zürich hinsichtlich der Vermögensbelastung auf dem vierten Platz. Einzig die Reihenfolge der vor Zürich liegenden drei Zentralschweizer Kantone hat sich geändert. Im Vergleich zur Einkommensbelastung sind die Unterschiede zu und somit auch die Rangverschiebungen relativ gering. Im Gegensatz zum Index der EStV ist die Steuersenkung in Obwalden deutlich ersichtlich, zusätzlich zu jener im Wallis. Bei den meisten anderen Kantonen hat sich der Indexwert leicht erhöht, auch hier auf Grund des Basiseffekts. Abb. 17: Vermögensbelastung, Zürich und ausgewählte Kantone, Belastung des Reinvermögens durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern, Verheiratete ohne Kinder, Index über Gemeinden, in Promillen Zürich Zug St. Gallen Schaffhausen Basel-Stadt Aargau Schwyz Thurgau Genf ' 7' 1' 1' ' ' 3' 4' ' ' 8' 1'' '' '' 1'' '' '' Anmerkung: Nicht-proportionale Skalierung auf der X-Achse (siehe Textbox unten) EStV Nicht proportionale Skalierung der X-Achse: Die deutlichen Knicke in den Kurven sind nicht auf plötzlich veränderte Progressionsverläufe zurückzuführen. Vielmehr findet sich ihr Ursprung in der nicht-proportionalen Skalierung auf der X-Achse. So sind die Klassengrenzen bei den niedrigeren Vermögen (bzw. Einkommen, Renditestufen, etc.) deutlich enger gefasst als bei den hohen.

28 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 7 Abbildung 17 zeigt die durchschnittliche Vermögenssteuer-Belastung (Verheiratet ohne Kinder) je Vermögensklasse im Kanton Zürich im Vergleich zu seinen Nachbarkantonen sowie den Stadtkantonen Basel- Stadt und Genf (gewichteter Durchschnitt der ausgewählten Gemeinden). Die Steuerpflicht beginnt im Kanton Zürich schon bei relativ geringen Vermögen. Allerdings verläuft die Progression zunächst so flach, dass bis zu einem Vermögen von rund 1 Mio. CHF vom Kanton Zürich zusammen mit dem Kanton Zug als steuergünstigsten Kanton in diesem Vergleich gesprochen werden kann. Bei einem Vermögen von rund 1 Mio. CHF ist der Kanton Zürich sogar günstiger als Zug. Allerdings verliert der Kanton Zürich bei Reinvermögen von über 1 Mio. CHF deutlich und kontinuierlich an Boden. Ähnlich stark steigt die Durchschnittsbelastung für Vermögen oberhalb der Millionengrenze in diesem Vergleich nur in den beiden anderen Stadtkantonen, Basel-Stadt und Genf, an. In den übrigen Kantonen, nota bene in allen Nachbarkantonen von Zürich, steigt die Durchschnittsbelastung nur noch moderat. Im Fall von Schaffhausen sinkt die Durchschnittsbelastung bei einem Vermögen von über 1 Mio. CHF sogar wieder ab. Für mit einem Reinvermögen von über Mio. CHF sind alle Nachbarkantone von Zürich steuerlich attraktiver. Zum Teil sind die Differenzen erheblich, wie zum Beispiel mit dem Kanton Schwyz, dessen Vermögenssteuerbelastung für ein Vermögen oberhalb von Mio. CHF nicht einmal halb so hoch ist wie im Kanton Zürich. Bei der Analyse der Ergebnisse zur Vermögenssteuer ist zu beachten, dass die Steuerbelastung erst bei hohen Vermögen Beträge annimmt, die einen signifikanten Einfluss auf die Wahl des Wohnorts haben dürften. Bei einem Vermögen von 1 Mio. CHF beträgt die Differenz der Steuerlast zwischen dem günstigsten und dem teuersten Kanton im Vergleich rund 3' CHF. Dieser Betrag ist nicht unerheblich, dürfte jedoch nicht ausschlaggebend sein. Erst bei deutlich höheren Vermögen kann davon ausgegangen werden, dass die Vermögenssteuer einen (mit) ausschlaggebenden Einfluss auf die Wahl des Wohnorts hat. In diesen Vermögensklassen steht der Kanton Zürich jedoch relativ schlecht da..3 Zusammenfassung Die Steuerbelastung für das Einkommen natürlicher liegt im Kanton Zürich leicht unter dem schweizerischen Mittelwert. Sowohl gemäss Gesamtindex der Einkommensbelastung der Eidgenössischen Steuerverwaltung wie auch gemäss Gesamtindex der Einkommensbelastung (BAK- Gewichtung) liegt der Kanton Zürich an siebter Stelle. Die zu Beginn des Jahres in Kraft getretene Steuergesetzrevision findet zudem in beiden Indizes ihren Niederschlag. Sowohl im EStV- Index wie auch im BAK-Index hat sich der Kanton Zürich dadurch um drei Plätze verbessert und dabei die Kantone Basel-Landschaft, Waadt und Aargau (EStV) respektive Basel-Landschaft, Nidwalden und Waadt (BAK) überholt.

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