Monitoringkonzept 1 für die Handelsperiode 2008 bis 2012

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1 Erarbeitet und abgestimmt im: DEHSt/Länder-Arbeitskreis Fachlicher Informationsaustausch Monitoring Leitlinien Achtung! Das ist ein Beispiel für ein Monitoringkonzept. Die darin enthaltenen Daten (Mengen, Normen etc.) sind beispielhaft gewählt und durch die konkreten Daten Ihrer Anlage zu ersetzen. Dabei sollten die ergänzenden Hinweise (kursive Schrift) berücksichtigt werden! Monitoringkonzept 1 für die Handelsperiode 2008 bis 2012 für die Anlage 2 Bezeichnung der Anlage Anschrift der Anlage PLZ/Ort Bundesland Straße Nr. Geschäftszeichen des Zuteilungsbescheides der DEHSt Nr. der Betriebseinrichtung 3 ZW Almenhorst Oberalm Bayern Zementstraße BY Datum der Erstellung/Aktualisierung Versionsnummer 1 gemäß Anhang I, Abschnitt 4.3 der Leitlinien für die Überwachung und Berichterstattung betreffend Treibhausgasemissionen vom im Sinne der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Monitoring Leitlinien ML ) Gez. Ort, Datum Unterschrift Das Monitoringkonzept ist als Teil der jährlichen CO 2 -Berichterstattung bei der zuständigen Behörde einzureichen. Dieses Muster kann ggf. auch für eine einheitliche Anlage nach 25 TEHG Anwendung finden. Vgl. auch Zuteilungsbescheid, erste Seite. Im Folgenden ML Bei elektronischer Vorlage: gez. <Name des Verantwortlichen im Sinne des TEHG> Quelle:

2 Inhalt 1. Versionsverzeichnis des Monitoringkonzepts Beschreibung der zu überwachenden Anlage und der dort durchgeführten Tätigkeiten Informationen zum Standort und zur Verteilung der relevanten Zuständigkeiten Liste der zu überwachenden Emissionsquellen Liste der Brennstoff- und Materialströme Liste der anzuwendenden Ebenenkonzepte Behandlung von fossilen emissionsstarken und -schwachen Brennstoff- und Materialströmen Reine Biomassebrennstoffe und -materialien Vorgesehene Ebenen gemäß Monitoring Leitlinien Beschreibung der Messgeräte zur Bestimmung der Aktivitätsrate sowie Angabe ihrer technischen Daten und ihres Standorts Beschreibung der Probenahme und Analyse für Brennstoffe und Materialien zur Bestimmung stoffspezifischer Parameter Liste der nicht akkreditierten Labore, der anzuwendenden Analysenverfahren und Qualitätssicherungsmaßnahmen Beschreibung der Verfahren zur Datenerhebung und -verwaltung sowie deren Qualitätssicherung und -kontrolle Angaben zur Weiterentwicklung des Monitoringkonzepts von 32

3 1. Versionsverzeichnis des Monitoringkonzepts Dokumentieren Sie in der folgenden Tabelle die Fortentwicklung des Monitoringkonzepts, indem Sie alle Versionen, d.h. nicht genehmigungsbedürftige und gebilligte, chronologisch aufführen: Versionsnr. Datum der Erstellung/ Aktualisierung des Monitoringkonzepts a.) Angaben zu Veränderungen ggü. vorherigen Version b.) ggf. Angaben zu vorgesehenen genehmigungsbedürftigen Erleichterungen/ Abweichungen Dokumentiert in Kapitel 6 Ggf. Datum der Genehmigung [Abweichung / Erleichterung oder gesamt] Auflagen durch die zuständige Behörde [ja/nein] Ggf. Anmerkungen zu Inhalt und Umsetzung der behördlichen Auflagen Monitoringkonzept gültig ab Zu a) Emissionsfaktor Zementklinker, Emissionsfaktor, Heizwert Erdgas (Anhang 2 Teil 1 Nr. 3 TEHG i.v.m. Anhang 1 ZuV 2012) nein Zu b.) Erleichterungen für de-minimis- Stoffstrom SBS 3, SBS 4 6.1, E nein Zu b) Umsetzungsfaktor Zementklinker A nein Mit dem Datum vom < > bei der zuständigen Behörde zur Genehmigung vorgelegtes Monitoringkonzept 7 : 6 7 Bitte vermerken, ob sich die Genehmigung und Gültigkeit auf die in Spalte 3 genannte Abweichung / Erleichterung bezieht oder ob das gesamte Monitoringkonzept gebilligt wurde. An dieser Stelle ist die jeweils jüngste genehmigungsbedürftige Version des Monitoringkonzepts zu führen, die der Behörde zur Genehmigung vorgelegt wurde. Für diese Version liegt entweder noch keine Genehmigung vor oder die Genehmigung ergänzt das Monitoringkonzept als externes Dokument (z.b. bei der Abgabe des Emissionsberichts). Bei Aktualisierung des Konzeptes (neue Version) werden die Spalten zur Genehmigung vervollständigt und diese Version in die chronologische Darstellung aufgenommen. Ggf. wird eine neue genehmigungsbedürftige Version des Monitoringkonzepts an dieser Stelle geführt. 3 von 32

4 2. Beschreibung der zu überwachenden Anlage und der dort durchgeführten Tätigkeiten Nicht technische Beschreibung der Anlage 8 (analog zu 4a Abs. 1 Nr. 1 der 9. BImSchV) Anlage zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen Der Prozess der Zementherstellung beginnt mit der Gewinnung der Rohstoffe aus dem Steinbruch und deren Aufbereitung zum Rohmehl für die Klinkerproduktion. Die Produktion des Portlandzementklinkers erfolgt in der Ofenanlage, in der das Rohmehl erwärmt und gesintert wird, und im Klinkerkühler, in dem der Klinker anschließend gekühlt wird. Danach wird der Zementklinker gemahlen und mit den weiteren Bestandteilen des Zements (Zumahlstoff 1 und 2) vermischt. Schließlich wird der Zement bei Bedarf in Säcken abgepackt und an den Kunden versendet. Verfahrensbeschreibung mit aktuellem Verfahrensfließbild 9 der emissionshandelspflichtigen Anlage, Anlagenteile und Nebeneinrichtungen: Anlagentyp: Zementwerk, 2 Ofenlinien, mit 4stufigen Zyklonvorwämer Produkte: Zementklinker, Zement wesentliche Brennstoffe: Steinkohlenstaub, Erdgas weitere Brennstoffe: Biomasse (Tiermehl), Brennstoff aus aufbereiteten Hausmüllfraktionen (Verfahrensfließbild siehe Anhang 1) Materialien: Zumahlstoff 1 und 2 (relevant für der Bestimmung der Produktionsmenge durch Rückrechnung) Anlagengröße - genehmigte und installierte Leistung bzw. Kapazität (gemäß Anhang 1 TEHG) der emissionshandelspflichtigen Anlage: Anlage / Anlagenteil / Nebeneinrichtung Genehmigte Leistung / 10 Kapazität : Installierte Leistung / Kapazität / Besatzdichte 11 Nr. gemäß Anhang zur 4. BImSchV Tätigkeiten gemäß Anhang 1 TEHG Ofen t/a t/a 2.3 Spalte 1 X Ofen t/a t/a 2.3 Spalte 1 X Gesamt: t/a t a Durchschnittliche fossile CO 2 -Jahresemissionen der vorangegangenen Handelsperiode: ca t Ist die emissionshandelspflichtige Anlage Teil eines Anlagenverbundes oder einer größeren Anlage, ist hier ebenfalls die Darstellung der Funktion der einzelnen Anlage im Anlagenverbund zu beschreiben. Das Verfahrensfließbild oder -schema soll die CO 2 -Emissionsquellen, Stoffströme und ggf. die Zuordnung der Messeinrichtungen und Probenahmestellen zu den Stoffströmen sowie sonstige Messeinrichtungen (Emissionsmessung) an anderen E- missionsquellen (Punktquellen) in der emissionshandelspflichtigen Anlage, den Anlagenteilen und Nebeneinrichtungen eindeutig ausweisen. Unzutreffendes streichen Unzutreffendes streichen 4 von 32

5 3. Informationen zum Standort und zur Verteilung der relevanten Zuständigkeiten A. Verantwortlicher nach 3 Abs. 5 TEHG Name, Vorname Müller, Alfred Straße/Nr. Zementstraße 10 PLZ/Ort Oberalm Telefon (089) Telefax (089) info@oberalmzement.de B. Name der Muttergesellschaft Alpen-Zement AG C. Name der Tochtergesellschaft Alm-Zement GmbH D. Anschrift des Standortes PLZ/Ort Oberalm Bundesland Bayern Straße/Nr. Zementstraße 1 E. Ansprechpartner für Fragen im Rahmen der Überwachung / Berichterstattung Name, Vorname Meyer, Bernd Straße/Nr. Zementstraße 3 PLZ/Ort Oberalm Telefon (089) Telefax (089) meyer@oberalmzement.de F. Verteilung der Zuständigkeiten für Überwachung und Berichterstattung innerhalb der Anlage 12 Siehe Organigramm im Anhang 2, Qualitätsmanagementsystemdokumentation D Beschreiben Sie z.b. anhand eines Organigramms die Verteilung der Zuständigkeiten für Überwachung und Berichterstattung innerhalb der Anlage (ggf. Nutzung vorhandener Managementsystemdokumentationen). 5 von 32

6 4. Liste der zu überwachenden Emissionsquellen 13 Bitte geben Sie in der/n nachfolgenden Tabelle/n alle CO 2 -Emissionsquellen für jede Tätigkeit, die in der Anlage durchgeführt wird, einzeln an. Die Angabe der Nummer der Emissionsquelle soll mit der in der Verfahrensbeschreibung und/oder im Verfahrensfließbild verwendeten Nummerierung identisch sein 14. Bitte geben Sie auch an, für welche Emissionsquellen die CO 2 -Emissionen durch Messung und/oder Berechnung ermittelt werden. Ggf. bitte mehrere Tabellen ausfüllen, wenn mehrere Tätigkeiten gemäß Anhang II-XI der ML in der emissionshandelspflichtigen Anlage durchgeführt werden. Tätigkeit VII: Herstellung von Zementklinker Nr. der Emissionsquelle Anlage / Anlagenteil / Nebeneinrichtung Bezeichnung der Emissionsquelle Berechnung oder kontinuierliche Emissionsmessung Q 12 Ofen 3 Klinkerherstellung Berechnung Q 13 Ofen 4 Klinkerherstellung Berechnung Tätigkeit II: Verbrennung Nr. der Emissionsquelle Anlage / Anlagenteil / Nebeneinrichtung Bezeichnung der Emissionsquelle Berechnung oder kontinuierliche Emissionsmessung Q 12 Ofen 3 Verbrennung im Drehrohrofen Berechnung Q 13 Ofen 4 Verbrennung im Drehrohrofen Berechnung Definition gemäß ML: Emissionsquelle : ein einzeln identifizierbarer Teil (Punkt oder Prozess) einer Anlage, aus dem relevante Treibhausgase emittiert werden. Die Gliederung sollte sich an der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach BImSchG orientieren. 6 von 32

7 5. Liste der Brennstoff- und Materialströme Bitte geben Sie in der/n nachfolgenden Tabelle/n alle CO 2 -emissionsrelevanten Brennstoff- und Materialströme an, die im Zusammenhang mit den einzelnen Tätigkeiten zu überwachen sind. Die Angabe der Brennstoff- oder Materialstromnummer soll mit der in der Verfahrensbeschreibung und/oder im Verfahrensfließbild verwendeten Nummerierung identisch sein. Bitte ergänzen Sie auch die voraussichtliche jährliche Menge der Brennstoffe oder Materialien, ggf. den Anteil der Biomasse und die voraussichtlichen jährlichen fossilen CO 2 - Emissionen aus den Brennstoff- und/oder Materialströmen der Anlage. Die Summe der voraussichtlichen fossilen CO 2 -Emissionen pro Jahr dient ggf. als Berechnungsgrundlage zur Einstufung von Stoffströmen in emissionsschwache bzw. de-minimis-ströme unter Kapitel 6.1 dieses Konzepts. Grundlage für die Kategorisierung gemäß Tabelle 1 Anhang I ML , die die genehmigungsbedürftigen Mindestanforderungen für Kategorie B und C-Anlagen und die regulären Genauigkeitsanforderungen für Kategorie A-Anlagen enthält, sind in der Regel die berichteten durchschnittlichen Jahresemissionen der vorangegangenen Handelsperiode. Falls keine Emissionsberichte vorliegen oder diese nicht mehr gültig sind (Neuanlagen, Anlagen mit Kapazitätserweiterung oder -verringerung), ist die Summe der voraussichtlichen fossilen CO 2 -Emissionen pro Jahr maßgebend. Legen Sie in diesem Fall in einem separaten Dokument als Anlage zum Monitoringkonzept die Grundlagen dieser Prognose und das konservativ abgeleitete Prognoseergebnis dar. Ggf. bitte mehrere Tabellen ausfüllen, wenn mehrere Tätigkeiten gemäß Anhang II-XI der ML in der emissionshandelspflichtigen Anlage durchgeführt werden, und die Summen über alle Tätigkeiten bilden (wie unten beispielhaft angelegt). Tätigkeit VII: Herstellung von Zementklinker Nr. des Materialstroms Bezeichnung des Materialstroms voraussichtliche Menge des Materialstroms pro Jahr [Einheit] Anteil biogener Kohlenstoff [%] voraussichtliche fossile CO 2 -Emissionen pro Jahr [t / a] Nr. der Emissionsquelle(n) K 3 Materialstrom: Zementklinker t Q 12 K 4 Materialstrom: Zementklinker t Q 13 Zumahlstoff t Zumahlstoff t Summe: voraussichtliche fossile CO 2 - Emissionen der Tätigkeit 1 pro Jahr Anmerkung: Die Materialströme Zumahlstoff 1und 2 sind zur Bestimmung der Menge Zementklinker durch Rückrechnung relevant und beeinflusst dadurch die Menge der berechneten CO2-Emission. Der Materialstrom unterliegt damit den Anforderungen an die Genauigkeit der Monitoring Leitlinie 2007, obwohl er selbst keine CO2-Emission verursacht. 7 von 32

8 Tätigkeit II: Verbrennung Nr. des Brennstoffstroms Bezeichnung des Brennstoffstroms voraussichtliche Menge des Brennstoffstroms pro Jahr [Einheit] Anteil biogener Kohlenstoff [%] voraussichtliche fossile CO 2 -Emissionen pro Jahr [t / a] Nr. der Emissionsquelle(n) SKS 3 Vollwertkohle Import Südafrika (Steinkohlenstaub) t Q 12 TM 3 Tiermehl t Q 12 SBS 3 aufbereiteter Hausmüll t Q 12 SKS 4 Vollwertkohle Import Südafrika (Steinkohlenstaub) t Q 13 TM 4 Tiermehl t Q 13 SBS 4 aufbereiteter Hausmüll t Q 13 EG 3 Erdgas H *10³ Nm³ Q 12 EG 4 Erdgas H * 10³Nm³ Q 13 Summe: voraussichtliche fossile CO 2 - Emissionen der Tätigkeit 2 pro Jahr 8 von 32

9 Summe der CO 2 -Emissionen der Tätigkeiten 1 bis 2: voraussichtliche fossile CO 2 - Emissionen der Anlage pro Jahr Anmerkung: SKS: Vollwertkohle Import Südafrika (Steinkohlenstaub) TM: Tiermehl SBS: Sekundärbrennstoff EG: Erdgas H Emissionsfaktor: 0,096 t CO 2 / GJ Heizwert: 25,2 GJ / t Datenquelle: Anhang 1 ZuV 2012 Emissionsfaktor: 0,088 t CO 2 / GJ Heizwert: 18,0 GJ / t Datenquelle: spezifische Ermittlung Emissionsfaktor: 0,057 t CO 2 / GJ Heizwert: 15,4 GJ / t Biogener Anteil: 31 % Datenquelle: spezifische Ermittlung Emissionsfaktor: 0,056 t CO 2 / GJ Heizwert: 36,0 GJ / 1000Nm³ Datenquelle: Anhang 1 ZuV von 32

10 6. Liste der anzuwendenden Ebenenkonzepte 6.1. Behandlung von fossilen emissionsstarken und -schwachen Brennstoff- und Materialströmen Hinweis: Die Liste ist nur zu erstellen, falls Sie Erleichterungen für emissionsschwache Brennstoff- und Materialströme gemäß ML in Anspruch nehmen möchten. Gemäß Abschnitt 5.2 Anhang I ML können Variablen zur Berechnung emissionsschwacher Stoffströme als Minimum mit den Genauigkeitsanforderungen der Ebene 1 überwacht werden. Für De-Minimis-Stoffströme ist ggf. eine eigene ebenenunabhängige Schätzmethode anwendbar. Diese Erleichterungen gemäß ML müssen von der zuständigen Behörde gebilligt werden. Emissionsschwache Stoffströme sind solche, die kumuliert für höchstens 5 kt oder weniger als 10 Prozent der jährlichen fossilen Gesamtemissionen verantwortlich sind (bis zu einer maximalen Höhe von 100 kt fossilem CO 2 pro Jahr). Emissionsschwache Stoffströme, die kumuliert höchstens 1 kt oder weniger als 2 Prozent der jährlichen fossilen CO 2 -Gesamtemissionen verursachen (bis zu einer maximalen Höhe von 20 kt fossilem CO 2 pro Jahr), können als De-Minimis-Stoffströme behandelt werden. Falls Sie Erleichterungen für emissionsschwache oder De-Minimis-Brennstoff- oder Materialströme in Anspruch nehmen wollen, legen Sie bitte die Daten für diese Stoffströme aus Kapitel 5 des Monitoringkonzepts zugrunde. Menge pro Jahr [ t CO 2 / a ] (siehe Kapitel 5 des MK) Voraussichtliche fossile CO 2 -Emissionen Anteil an den jährliche Gesamtemissionen der Anlage [ % ] Voraussichtliche fossile CO 2 -Emissionen der Anlage pro Jahr (siehe Kapitel 5 des Monitoringkonzepts) davon: Nr. des Brennstoff- / Materialstroms Emissionsschwache Stoffströme De- Minimis- Stoffströme SBS ,23 SBS ,19 Summe De-Minimis-Stoffströme ( 1 kt/a oder <2% der CO 2 -Emissionen und maximal 20 kt/a): Summe der emissionsschwachen Stoffströme einschl. De-Minimis-Stoffströme ( 5 kt/a oder <10% der CO 2 -Emissionen und maximal 100 kt/a): , ,42 10 von 32

11 6.2. Reine Biomassebrennstoffe und -materialien Gemäß Abschnitt 5.2 Anhang I ML können für Biomassebrennstoffe und -materialien, die als rein gelten, ebenenunabhängige Ansätze angewendet werden 15, sofern die berechneten Emissionen nicht dafür verwendet werden, den Biomasse-Kohlenstoff aus den durch kontinuierliche Emissionsmessung ermittelten CO 2 -Emissionen herauszurechnen. Falls Sie von diesen Erleichterungen Gebrauch machen wollen, geben Sie bitte die Biomassebrennstoffe und -materialien (gemäß den Angaben unter Kapitel 5 des Monitoringkonzepts) in der nachfolgenden Tabelle an. Reine Biomassebrennstoffe und -materialien Biomasse in der Verbrennung Menge [t oder Nm³] Unterer Heizwert [TJ/t od. TJ/Nm³] Biomasse im Prozess Brennstoff: TM Tiermehl gesamt Ofen t 0,018 TJ / t 0 Menge [t oder m³] 15 Die hier angegebene Wahlmöglichkeit bezieht sich ausschließlich auf reine Biomassebrennstoffe und -materialien, nicht jedoch auf Brennstoffe und Materialen mit einem biogenen Kohlenstoffanteil von weniger als 97% des Gesamtkohlenstoffs. 11 von 32

12 6.3. Vorgesehene Ebenen gemäß Monitoring Leitlinien Bitte geben Sie in der/n nachfolgenden Tabelle/n für die einzelnen Brennstoff- oder Materialströme die Ebene mit der vorgesehenen Methode an, die Sie zur Ermittlung der CO 2 -Emissionen anwenden wollen. Ergänzen Sie ggf. die Tabellen, falls Sie mehrere Tätigkeiten in der emissionshandelspflichtigen Anlage durchführen und/oder je Tätigkeit mehr als einen Brennstoff- oder Materialstrom einsetzen. Tätigkeit VII: Herstellung von Zementklinker Anlage / Anlagenteil / Nebeneinrichtung Zementdrehofen Ofen 3 und 4 Nr. der Emissionsquelle: Q 12 / Q 13 Höhe der durchschnittlichen fossilen Gesamtemissionen der Anlage in vorangegangener Handelsperiode oder konservativer Prognosewert (siehe Kapitel 5 des MK): t CO 2 /a Nr./Bezeichnung des Materialstroms: K3 (Klinker Ofen 3); K 4 (Klinker Ofen 4) Kategorie gemäß Tabelle 1 Abschnitt 5.2 ML : 16 A B C Abweichung von der geforderten Ebene vorgesehen, weil... () emissionsschwacher Stoffstrom (siehe Angaben unter 6.1) () de minimis -Stoffstrom (siehe Angaben unter 6.1) () reiner/s Biomassebrennstoff/-material (siehe Angaben unter 6.2) () B- oder C-Anlagen: Die Einhaltung der in den Anhängen II-XI ML vorgegebenen höchsten Ebene ist für einen oder mehrere Parameter technisch nicht machbar oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden (bitte in einer separaten Anlage zum Monitoringkonzept begründen und belegen). () A-Anlagen: Die Einhaltung der in Tabelle 1 Anhang I ML vorgegebenen Ebene ist für einen oder mehrere Parameter technisch nicht machbar (bitte in einem separaten Dokument als Anlage zum Monitoringkonzept begründen und belegen). Geforderte Ebene gemäß ML Vorgesehene Ebene Brennstoff-/Materialstrom Unterer Heizwert Informationsquelle bzw. Beschreibung der vorgesehenen Ermittlungsmethode Ermittlung der Zementklinkermenge durch Rückrechnung aus dem Zementversand Emissionsfaktor 3 ZuVL Wert 0,525 gemäß Anhang 2 Teil 1 Nr. 3 TEHG i.v.m. Anhang 1 ZuV 2012 Zusammensetzungsdaten Oxidationsfaktor Tabelle 1 Anhang I ML enthält die Mindestanforderungen für Kategorie B und C-Anlagen und die regulären Genauigkeitsanforderungen für Kategorie A-Anlagen. Wird der Brennstoff- oder Materialstrom mittels Schätzung der Bestandsänderungen bestimmt, so ist das Verfahren der Schätzung ggf. in einem separaten Dokument nachvollziehbar darzustellen. 12 von 32

13 Umsetzungsfaktor 2 1)* Als konservative Schätzung wird eine Umsetzung von 1 angenommen Anmerkung: Es wird nach Methode B: Klinkerherstellung (Output-Betrachtung) ermittelt ZuVL Liste einheitlicher Stoffe für Emissionsfaktoren, Heizwerte und Kohlenstoffgehalte für Brennstoffe, Rohstoffe und Produkte nach Anhang 1 ZuV 2012, konsistente Emissionsermittlung mit der Zuteilung nach Anhang 2 Teil 1 Nr. 3 TEHG Anmerkung: Bitte erläutern Sie hier, mit welcher Rückrechnungsmethode aus dem Zementversand die Klinkermenge bestimmt wird. Beachten Sie dabei, dass die Lagerbestände und Ver- und Einkäufe von Zementklinker mit berücksichtigt werden. Ebenso ist eine Erläuterung notwendig, mit welcher Methode die Silobestände unter Beachtung der Genauigkeitsanforderungen (und evt. Genehmigung der zuständigen Behörde) bestimmt werden. )* Nach ML ist dieses Vorgehen genehmigungsbedürftig. 13 von 32

14 Tätigkeit 1: II: Verbrennung Anlage / Anlagenteil / Nebeneinrichtung Zementdrehofen Ofen 3 und 4 Nr. der Emissionsquelle: Q 12 / Q 13 Höhe der durchschnittlichen fossilen Gesamtemissionen der Anlage in vorangegangener Handelsperiode oder konservativer Prognosewert (siehe Kapitel 5 des MK): t CO 2 /a Kategorie gemäß Tabelle 1 Abschnitt 5.2 ML : 18 A B C Nr./Bezeichnung des Brennstoffstroms: SKS 3 (Steinkohlenstaub Ofen 3); SKS 4 (Steinkohlenstaub Ofen 4) Abweichung von der geforderten Ebene gemäß ML vorgesehen, weil... () emissionsschwacher Stoffstrom (siehe Angaben unter Kapitel 6.1) () De-Minimis-Stoffstrom (siehe Angaben unter Kapitel 6.1) () reiner/s Biomassebrennstoff/-material (siehe Angaben unter Kapitel 6.2) () B- oder C-Anlagen: Die Einhaltung der in den Anhängen II-XI ML vorgegebenen höchsten Ebene ist für einen oder mehrere Parameter technisch nicht machbar oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden (bitte in einer separaten Anlage zum Monitoringkonzept begründen und belegen). () A-Anlagen: Die Einhaltung der in Tabelle 1 Anhang I ML vorgegebenen Ebene ist für einen oder mehrere Parameter technisch nicht machbar (bitte in einem separaten Dokument als Anlage zum Monitoringkonzept begründen und belegen). Geforderte Ebene gemäß ML Vorgesehene Ebene Brennstoff-/Materialstrom Informationsquelle bzw. Beschreibung der vorgesehenen Ermittlungsmethode Ermittlung mittels geeichter Gleiswaage bei der Anlieferung; Unsicherheitsfaktor < 1 %; zusätzlich Bilanzierung der Silobestände zum Anfang und zum Ende eines Berichtsjahres, Unsicherheitsfaktor 5% Unterer Heizwert 3 ZuVL Gemäß Anhang 2 Teil 1 Nr. 3 TEHG i.v.m. Anhang 1 ZuV 2012 Emissionsfaktor 3 ZuVL Gemäß Anhang 2 Teil 1 Nr. 3 TEHG i.v.m. Anhang 1 ZuV 2012 Zusammensetzungsdaten Oxidationsfaktor Gemäß Gesetz zur Änderung des TEHG vom ; Anhang 2, Teil 1 Nr. 2 TEHG: Oxidationsfaktor = 1,0 Umsetzungsfaktor ZuVL Liste einheitlicher Stoffe für Emissionsfaktoren, Heizwerte und Kohlenstoffgehalte für Brennstoffe, Rohstoffe und Produkte nach Anhang 1 ZuV 2012, konsistente Emissionsermittlung mit der Zuteilung nach Anhang 2 Teil 1 Nr. 3 TEHG Tabelle 1 Anhang I ML enthält die Mindestanforderungen für Kategorie B und C-Anlagen und die regulären Genauigkeitsanforderungen für Kategorie A-Anlagen. Wird der Brennstoff- oder Materialstrom mittels Schätzung der Bestandsänderungen bestimmt, so ist das Verfahren der Schätzung ggf. in einem separaten Dokument nachvollziehbar darzustellen. 14 von 32

15 Brennstoffstrom Steinkohlenstaub: zusätzliche Angaben zur Ermittlung der Emissionen Die Ermittlung der Verbrauchsmengen über den Jahresverlauf erfolgt auf Basis der Eingangskontrolle sowie der mit den Lieferanten abgerechneten Einsatzmengen. Der dazugehörige Unsicherheitsfaktor liegt unter 1%. Zur genauen Ermittlung des Gesamtverbrauchs wird zusätzlich zu Beginn sowie zum Ende eines jeden Jahres eine Bilanzierung der Silovorräte vorgenommen. Die Unsicherheit bei der Ermittlung der Lagerbestandsdifferenz beträgt 5%. Da der durchschnittliche Silobestand bei t liegt, bewirkt ein Unsicherheitsfaktor von 5% eine maximale Abweichung von 50 t bei der Silobestandsdifferenz. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 0,05% der gesamten prognostizierten Einsatzmenge. Alle für die Berechnung der CO 2 -Emissionen einer Brennstoffcharge notwendigen Daten werden im Brennstoffmanagement-System dokumentiert und vorgehalten. Die im betriebsinternen Labor durchgeführten Analysen zu den stoffspezifischen Parametern werden durch vergleichende Untersuchungen in nach ISO akkreditierten Laboren mindestens einmal jährlich ergänzt.)* Anmerkungen: Beachten Sie, dass die Einsatzbedingungen von nicht akkreditierten Labors unter Kapitel 9 des Monitoringkonzepts detailliert nachgewiesen werden müssen. )* Nach ML ist dieses Vorgehen genehmigungsbedürftig. 15 von 32

16 Tätigkeit 1: II: Verbrennung Anlage / Anlagenteil / Nebeneinrichtung Zementdrehofen Ofen 3 und 4 Nr. der Emissionsquelle: Q 12 / Q 13 Höhe der durchschnittlichen fossilen Gesamtemissionen der Anlage in vorangegangener Handelsperiode oder konservativer Prognosewert (siehe Kapitel 5 des MK): t CO 2 /a Kategorie gemäß Tabelle 1 Abschnitt 5.2 ML : 20 A B C Nr./Bezeichnung des Brennstoffstroms: SBS 3 (Sekundärbrennstoff Ofen 3); SBS 4 (Sekundärbrennstoff Ofen 4) (AVV-Nr. 20) Abweichung von der geforderten Ebene gemäß ML vorgesehen, weil... () emissionsschwacher Stoffstrom (siehe Angaben unter Kapitel 6.1) (x) De-Minimis-Stoffstrom (siehe Angaben unter Kapitel 6.1) () reiner/s Biomassebrennstoff/-material (siehe Angaben unter Kapitel 6.2) () B- oder C-Anlagen: Die Einhaltung der in den Anhängen II-XI ML vorgegebenen höchsten Ebene ist für einen oder mehrere Parameter technisch nicht machbar oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden (bitte in einer separaten Anlage zum Monitoringkonzept begründen und belegen). () A-Anlagen: Die Einhaltung der in Tabelle 1 Anhang I ML vorgegebenen Ebene ist für einen oder mehrere Parameter technisch nicht machbar (bitte in einem separaten Dokument als Anlage zum Monitoringkonzept begründen und belegen). Geforderte Ebene gemäß ML Vorgesehene Ebene Informationsquelle bzw. Beschreibung der vorgesehenen Ermittlungsmethode Brennstoff-/Materialstrom Ermittlung durch Wiegung der Lieferfahrzeuge mittels Straßenwaage Unterer Heizwert 3 3 Bestimmung durch Betriebslabor und Vergleichsmessung mit akkr. Labor (s. Anmerkung) Emissionsfaktor 3 3 spezif. Bestimmung Zusammensetzungsdaten --- Oxidationsfaktor Gemäß Gesetz zur Änderung des TEHG vom ; Anhang 2, Teil 1 Nr. 2 TEHG: Oxidationsfaktor = 1,0 Umsetzungsfaktor Tabelle 1 Anhang I ML enthält die Mindestanforderungen für Kategorie B und C-Anlagen und die regulären Genauigkeitsanforderungen für Kategorie A-Anlagen. Wird der Brennstoff- oder Materialstrom mittels Schätzung der Bestandsänderungen bestimmt, so ist das Verfahren der Schätzung ggf. in einem separaten Dokument nachvollziehbar darzustellen. 16 von 32

17 Brennstoffstrom Aufbereiteter Hausmüll (SBS): zusätzliche Angaben zur Ermittlung der Emissionen Allgemeines: Gemäß Änderungsgenehmigung werden Sekundärbrennstoffe aus aufbereitetem Hausmüll verschiedener Hersteller eingesetzt. Der Einsatz von Sekundärbrennstoffen in der Verbrennungsanlage ist bis maximal t/jahr genehmigt, derzeit ist eine jährliche Einsatzmenge von ca t geplant. Die Ermittlung der Verbrauchsmengen über den Jahresverlauf erfolgt auf Basis der mit den Lieferanten abgerechneten Einsatzmengen. Diese werden bei Anlieferung auf der LKW-Waage der Anlage gemessen. Die Messungenauigkeit der LKW-Waage beträgt weniger als 2% für jeden Wägevorgang. (Anmerkung: Es ist zu ergänzen, wie Lagerbestände in die Jahresbilanz einbezogen werden!) Ermittlung der emissionsrelevanten Parameter: Die Probenahme des homogenisierten, einsatzfertigen Materials erfolgt durch direkte Beprobung der LKW bei Anlieferung durch das Betriebspersonal. Dabei wird - entsprechend der letzten Änderungsgenehmigung zum Einsatz von Sekundärbrennstoff - an der Anlage eine Mischprobe je Charge, i.d.r. also für eine Menge von 500 t Sekundärbrennstoff, hergestellt. Diese Probe wird zweigeteilt, eine Teilprobe für die Bestimmung der Stoffdaten einem externen ISO akkreditierten Labor übergeben, die zweite Teilprobe wird zu Dokumentationszwecken mindestens 12 Monate zurückgestellt. Der Heizwert der eingesetzten Charge(n) wird für eine Einsatzmenge von ca. 500 t Sekundärbrennstoff mittels DIN (Bombenkalorimeter) durch das eigene Labor ermittelt. Nach Vergleich mit dem in den Lieferdokumenten angegebenen Heizwert wird dieser Wert in das Brennstoffmanagement-System übernommen. Für eine Einsatzmenge von ca t Sekundärbrennstoff werden die beiden Parameter Kohlenstoffgehalt und biogener Kohlenstoffanteil ebenfalls von o.g. externem Labor bestimmt. Der Kohlenstoffgehalt wird mittels Elementaranalyse nach E DIN analysiert, der aus Berechnung des Emissionsfaktors anschließend resultierende Wert wird ebenfalls in das Brennstoffmanagement-System übernommen. Zur Bestimmung des Masseanteils des biogenen Kohlenstoffs der jeweils eingesetzten Charge(n) sind zwei alternativ anwendbare Methoden vorgesehen: Bestimmung mittels selektivem Aufschluss (Verfahren der Bundesgütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe) Bestimmung mit der C14-Methode Da zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzepts beide Untersuchungsverfahren zu plausiblen Ergebnissen führen, wurde vorerst entschieden, als Analysenmethode die Bestimmung mittels selektivem Aufschluss zu verwenden. Erfolgt in der weiteren Zeit eine normierende Vorschrift über die Anwendung eines bestimmten Verfahrens, so wird ab dem Zeitpunkt der Gültigkeit dieses Analyseverfahren angewandt (soweit nicht schon geschehen). Ein Wechsel des Analyseverfahrens erfolgt auch dann, wenn durch Veröffentlichungen festgestellt wird, dass die alternative C14-Methode genauere Ergebnisse liefert. 17 von 32

18 Tätigkeit 1: II: Verbrennung Anlage / Anlagenteil / Nebeneinrichtung Zementdrehofen Ofen 3 und 4 Nr. der Emissionsquelle: Q 12 / Q 13 Höhe der durchschnittlichen fossilen Gesamtemissionen der Anlage in vorangegangener Handelsperiode oder konservativer Prognosewert (siehe Kapitel 5 des MK): t CO 2 /a Kategorie gemäß Tabelle 1 Abschnitt 5.2 ML : 22 A B C Nr./Bezeichnung des Brennstoffstroms: TM 3 (Tiermehl Ofen 3); TM 4 (Tiermehl Ofen 4) (AVV-Nr ) Abweichung von der geforderten Ebene gemäß ML vorgesehen, weil... () emissionsschwacher Stoffstrom (siehe Angaben unter Kapitel 6.1) () De-Minimis-Stoffstrom (siehe Angaben unter Kapitel 6.1) (x) reiner/s Biomassebrennstoff/-material (siehe Angaben unter Kapitel 6.2) () B- oder C-Anlagen: Die Einhaltung der in den Anhängen II-XI ML vorgegebenen höchsten Ebene ist für einen oder mehrere Parameter technisch nicht machbar oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden (bitte in einer separaten Anlage zum Monitoringkonzept begründen und belegen). () A-Anlagen: Die Einhaltung der in Tabelle 1 Anhang I ML vorgegebenen Ebene ist für einen oder mehrere Parameter technisch nicht machbar (bitte in einem separaten Dokument als Anlage zum Monitoringkonzept begründen und belegen). Geforderte Ebene gemäß ML Vorgesehene Ebene Informationsquelle bzw. Beschreibung der vorgesehenen Ermittlungsmethode Brennstoff-/Materialstrom Ermittlung durch Wiegung der Lieferfahrzeuge mittels Straßenwaage Unterer Heizwert 3 2b Lieferantenwerte Emissionsfaktor Reiner Biomassebrennstoff, EF = 0 (Anhang 1, Abschnitt 12 ML 2012) Zusammensetzungsdaten Oxidationsfaktor Gemäß Gesetz zur Änderung des TEHG vom ; Anhang 2, Teil 1 Nr. 2 TEHG: Oxidationsfaktor = 1,0 Umsetzungsfaktor Tabelle 1 Anhang I ML enthält die Mindestanforderungen für Kategorie B und C-Anlagen und die regulären Genauigkeitsanforderungen für Kategorie A-Anlagen. Wird der Brennstoff- oder Materialstrom mittels Schätzung der Bestandsänderungen bestimmt, so ist das Verfahren der Schätzung ggf. in einem separaten Dokument nachvollziehbar darzustellen. 18 von 32

19 Tätigkeit 1: II: Verbrennung Anlage / Anlagenteil / Nebeneinrichtung Zementdrehofen Ofen 3 und 4 Nr. der Emissionsquelle: Q 12 / Q 13 Höhe der durchschnittlichen fossilen Gesamtemissionen der Anlage in vorangegangener Handelsperiode oder konservativer Prognosewert (siehe Kapitel 5 des MK): t CO 2 /a Kategorie gemäß Tabelle 1 Abschnitt 5.2 ML : 24 A B C Nr./Bezeichnung des Brennstoffstroms: EG 3 (Erdgas Ofen 3); EG 4 (Ofen 4) Abweichung von der geforderten Ebene gemäß ML vorgesehen, weil... () emissionsschwacher Stoffstrom (siehe Angaben unter Kapitel 6.1) () De-Minimis-Stoffstrom (siehe Angaben unter Kapitel 6.1) () reiner/s Biomassebrennstoff/-material (siehe Angaben unter Kapitel 6.2) () B- oder C-Anlagen: Die Einhaltung der in den Anhängen II-XI ML vorgegebenen höchsten Ebene ist für einen oder mehrere Parameter technisch nicht machbar oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden (bitte in einer separaten Anlage zum Monitoringkonzept begründen und belegen). () A-Anlagen: Die Einhaltung der in Tabelle 1 Anhang I ML vorgegebenen Ebene ist für einen oder mehrere Parameter technisch nicht machbar (bitte in einem separaten Dokument als Anlage zum Monitoringkonzept begründen und belegen). Geforderte Ebene gemäß ML Vorgesehene Ebene Informationsquelle bzw. Beschreibung der vorgesehenen Ermittlungsmethode Brennstoff-/Materialstrom Turbinenradzähler Messungenauigkeit 0,3% Unterer Heizwert 3 ZuVL Gemäß Anhang 2 Teil 1 Nr. 3 TEHG i.v.m. Anhang 1 ZuV 2012 Emissionsfaktor 3 ZuVL Gemäß Anhang 2 Teil 1 Nr. 3 TEHG i.v.m. Anhang 1 ZuV 2012 Zusammensetzungsdaten Oxidationsfaktor Gemäß Gesetz zur Änderung des TEHG vom ; Anhang 2, Teil 1 Nr. 2 TEHG: Oxidationsfaktor = 1,0 Umsetzungsfaktor ZuVL Liste einheitlicher Stoffe für Emissionsfaktoren, Heizwerte und Kohlenstoffgehalte für Brennstoffe, Rohstoffe und Produkte nach Anhang 1 ZuV 2012, konsistente Emissionsermittlung mit der Zuteilung nach Anhang 2 Teil 1 Nr. 3 TEHG Tabelle 1 Anhang I ML enthält die Mindestanforderungen für Kategorie B und C-Anlagen und die regulären Genauigkeitsanforderungen für Kategorie A-Anlagen. Wird der Brennstoff- oder Materialstrom mittels Schätzung der Bestandsänderungen bestimmt, so ist das Verfahren der Schätzung ggf. in einem separaten Dokument nachvollziehbar darzustellen. 19 von 32

20 Brennstoffstrom Erdgas: zusätzliche Angaben zur Ermittlung der Emissionen Die Ermittlung der Verbrauchsmengen erfolgt kontinuierlich durch eine kalibrierte Turbinenrad-Durchflussmessung. Diese übergibt Ihre Messwerte online an das Prozessleitsystem der Anlage, welches die online-werte zu Monatswerten aufsummiert. Nach Aufsummierung und Ablage des Monatswertes im Prozessleitsystem wird dieser den Lieferangaben des Brennstoffversorgers gegenübergestellt und anschließend in das Brennstoffmanagement-System eingegeben. Der Emissionsfaktor und untere Heizwert werden der ZuV 2012 Anhang 1 für die entsprechende Sorte Erdgas (Erdgas H) entnommen. 20 von 32

21 7. Beschreibung der Messgeräte zur Bestimmung der Aktivitätsrate sowie Angabe ihrer technischen Daten und ihres Standorts Bitte beschreiben Sie in der nachfolgenden Tabelle Art und Standort der Messgeräte (ggf. auch außerhalb der Anlage) zur Bestimmung der Aktivitätsrate, die für Brennstoff- oder Materialströme eingesetzt werden. Ergänzen Sie bitte auch die jeweiligen technischen Daten der Messgeräte wie Angaben zum Messgerät (Art, Fabrikat, Typ), zum Messbereich, zum typischen Arbeitsbereich, zur Unsicherheit und zur Kalibrierung bzw. Eichung (Kalibrierverfahren, Eichbescheinigung). Standort Nr. der Messeinrichtung Beschreibung der Messstelle Methode, Fabrikat, Typ Typischer Arbeitsbereich Messgerät Nr. des Brennstoff-/ Materialstroms, Produkt Messaufgabe Messbereich erweiterte Unsicherze heit/eich- fehlergren- Eichung od. Kalibrierung? Letzter Termin Intervall ZW1 Zementwaage Absackung o. Nr. (Zement) Wiegen Silowaage Meyer GmbH, SW kg 0-25 kg 0,03 E jährlich KW1 ZW2 W_SKS W_TM1 W_SBS3/4 Klinkerversand Straße o. Nr. (Klinker) Wiegen Fahrzeugwaage, Meyer GmbH, FW t 0-55 t 0,03 E jährlich GZ_EG3 Erdgas Ofen 3 EG 3 Volumenmessung Turbinenradzähler, Impulswerke, RG-Baureihe m³/d m³/d 0,3 K x jährlich GZ_EG4 Erdgas Ofen 4 EG 4 Volumenmessung Turbinenradzähler, Impulswerke, RG-Baureihe m³/d m³/d 0,3 K x jährlich SKS_Schiene Gleiswaage SKS 3/4 Schiene Wiegen t t 0,5 2jährlich 21 von 32

22 Bandwaage 1 Standort Nr. der Messeinrichtung Beschreibung der Messstelle Eichung od. Kalibrierung? Zementherstellung - Zumahlstoff 1 Methode, Fabrikat, Typ Nr. des Brennstoff-/ Materialstroms, Produkt Messaufgabe Messbereich Typischer Arbeitsbereich Messgerät erweiterte Unsicherheit/Eichfehlergrenze Letzter Termin Intervall ohne Wiegen Bandwaage T kg/h 500 kg/h 1 % K jährlich Bandwaage 2 Zementherstellung - Zumahlstoff 2 ohne Wiegen Bandwaage T kg/h 500 kg/h 2 % K jährlich Die Unsicherheit, die für die im Rahmen des Ebenenkonzepts angewandten Messeinrichtungen ermittelt wird, umfasst die angegebene Unsicherheit der eingesetzten Messgeräte, Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Kalibrierung sowie alle weiteren Unsicherheiten, die sich aus dem Einsatz der Messgeräte in der Praxis ergeben. Der Unsicherheitsgrad ist gemäß Abschnitt 7.1 ML für die Bestimmung von Tätigkeitsdaten für jeden Stoffstrom schriftlich zu belegen, um die Übereinstimmung mit den in den Anhängen II-XI ML festgelegten Unsicherheitsschwellen nachzuweisen. Führen Sie hier den stoffstrombezogenen Nachweis der Konformität mit den gewählten Genauigkeitsanforderungen für Tätigkeitsdaten (ggf. separate Dokumente dem Monitoringkonzept beifügen). 26 Nr. des Brennstoff/ Materialstroms Z 1, Z 2 Nachweis (ggf. Berechnung) Hier Beschreibung der Fehlerbetrachtung aus der Rückrechnung vom Zementversand auf die Klinkermenge, ggf. die Eichunterlagen der Waagen ZW1, ZW2 beifügen. Als Gesamtunsicherheit sind ±2,5 % einzuhalten (Ebene 2).)* K 1 Bei Direktversand des Zementklinkers ggf. die Eichunterlagen für K 1 beifügen, als Gesamtunsicherheit sind ±2,5 % einzuhalten (Ebene 2). SKS 1 Gleiche Messeinrichtung wie K 1 Hinweise wie für K 1; hier aber beachten: als Gesamtunsicherheitsfaktor sind ± 1, 5% einzuhalten (Ebene 4) s.a.pkt. 6.3 TM 1 Gleiche Messeinrichtung wie K 1 Hinweise wie für K 1; hier aber beachten: als Gesamtunsicherheitsfaktor sind ± 2, 5% einzuhalten (Ebene 3) s.a.pkt Kommerzielle Brennstoffe und Materialien können mit Genehmigung der Behörde ausschließlich auf der Grundlage der in Rechnung gestellten Brennstoff bzw. Materialmenge bestimmt werden, ohne dass damit verbundene Unsicherheiten einzeln nachgewiesen werden müssen. Voraussetzung dafür ist, dass durch nationale Rechtsvorschriften oder die nachweisliche Anwendung maßgeblicher nationaler oder internationaler Normen ist gewährleistet, dass im Handelsgeschäft die jeweiligen Unsicherheitsanforderungen für Tätigkeiten erfüllt sind. 22 von 32

23 Nr. des Brennstoff/ Nachweis (ggf. Berechnung) Material- stroms SBS 3/4 Gleiche Messeinrichtung wie K 1 Hinweise wie für K 1; hier aber beachten: als Gesamtunsicherheitsfaktor sind ±2, 5% einzuhalten (Ebene 3) s.a.pkt. 6.3 EG 3, EG 4 ggf. die Eichunterlagen für GZ_EG3, GZ_EG4 beifügen, als Gesamtunsicherheit sind ±1,5 % einzuhalten (Ebene 4). - Zumahlstoff 1 Ggf. Eichunterlagen der Bandwaage 1 beifügen, als Gesamtunsicherheit sind ±2,5 % einzuhalten (Ebene 2). - Zumahlstoff 2 Ggf. Eichunterlagen der Bandwaage 2 beifügen, als Gesamtunsicherheit sind ±2,5 % einzuhalten (Ebene 2). )* Die Gesamtunsicherheit der Tätigkeit des Stoffstromes Zementklinker wird ermittelt aus der Unsicherheit der Ermittlung der Zementrezeptur, der Unsicherheit der Mengenbestimmung des Zementversandes (lose und abgepackt), der Unsicherheit der Mengenbestimmung der Zumahlstoffe und der Unsicherheit der Bestandsmenge des Klinkerlagers (einschließlich der Mengenbestimmung des direkten Zementklinkerversandes oder Zementklinkereinkaufes) Bitte hier den Punkt 7 der ML beachten (Unsicherheitsbewertung)! Beispiel einer Unsicherheitsrechnung: 1) Zement Sorte A: m 1 : t Unsicherheit der Zementwaage (Straße): U 1 : 0,03 % 2) Klinkerlager 1 (Bestandsdifferenz innerhalb eines Jahres): m 2 : 500 t (gemittelter Wert der Lagerbestandsänderung aus den letzten 3 Produktionsjahren) Unsicherheit der Klinkerlagerbestimmung U 2 : 20 % 3) Klinkerversand m 3 : t Unsicherheit der Straßenwaage U 3 : 0,03 % 4) Zumahlstoff 1 für Zement A m 4 : t Unsicherheit der Bandwaage 1 U 4 : 1 % 5) Zumahlstoff 2 für Zement A m 5 : t Unsicherheit der Bandwaage 2 U 5 : 2 % Bestimmung der Gesamtunsicherheit: a) Bestimmung der Klinkermenge aus Zementmengenunsicherheit b) Bestimmung der Klinkerversand- und Klinkerlagerunsicherheit c) Bestimmung der Gesamtunsicherheit aus a) und b) 23 von 32

24 Zu a) * m1) ( U 4 * m4 ) ( U 5 * m5 ) ( U U Zement = ± 0,185 % m Zu b) * m2 ) ( U 3 * m3 ) ( U UVersand Lager = ± 0,84 % m Zu c) U Zementklin ker ( U Zement * m 2 3 Zement m ) 2 ( U Versand Lager Zement Versand Lager * m Versand Lager ) 2 = ± 0,182 % Die Bestimmung der Zementklinkermenge aus der Rückrechnung vom Zementversand erfolgt mit einer Unsicherheit von 0,182 %. Damit ist die geforderte Ebenenunsicherheit der Ermittlung der Tätigkeitsdaten mit der Ebene 2 von ± 2,5 % erfüllt. 24 von 32

25 8. Beschreibung der Probenahme und Analyse für Brennstoffe und Materialien zur Bestimmung stoffspezifischer Parameter Bitte beschreiben Sie in der folgenden Tabelle die Quelle der Informationen zu den stoffspezifischen Parametern, den Ansatz der Probenahme und das Analyseverfahren, die für die verschiedenen Brennstoff- und Materialströme eingesetzt werden und welcher stoffspezifische Parameter jeweils bestimmt werden soll (z. B. Heizwert, Emissionsfaktor, biogener Kohlenstoffanteil). Ergänzen Sie bitte auch die zugrunde liegenden Probenahmeund Analysevorschriften. Siehe hierzu auch Abschnitt 13 Anhang I ML Können keine genormten Verfahren gemäß ML zugrunde gelegt werden, ist die angewendete Methode in einem separaten Dokument zu beschreiben und dem Monitoringkonzept beizufügen. Nr. des Brennstoff/ Materialstroms, des Produktes K 3, K 4 SKS 3, SKS 4 Probenahme Parameter Datenquelle 27 Methode Ort Häufigkeit ZuV 2012, ML ZuV 2012 SKS 3, SKS 4 u. Heizwert ZuV 2012 SBS 3, SBS 4 SBS 3, SBS 4 SBS 3, SBS 4 TM 3, TM 4 EG 3, EG 4 Emissionsfaktor Emissionsfaktor Emissionsfaktor unterer Heizwert Biogener C- Anteil unterer Heizwert z.b. Verfahren BG Sekundärbrennstoffe Emissionsfaktor ZuV 2012 Siehe Pkt ML)* )** Vorschriften (z.b. Norm, VDI-RL,...) 28 Methode Analyseverfahren Vorschriften (z.b. Norm, VDI-RL,...) Siehe Pkt ML)* )** DIN Siehe Pkt ML)* )** Selektiver Aufschluss von 4 Quartals- Sammelproben )** DIN Häufigkeit 4x jährlich)* Zum Beispiel veröffentliche internationale oder nationale Listen, Analysen des Betreibers, eines beauftragten Labors, des Brennstoff-Lieferanten, etc. Siehe hierzu auch Abschnitt 13 Anhang I ML Bei Nichtvorliegen von genormten Verfahren gemäß ML ist die angewandte Methode zu beschreiben (z.b. anhand einer Beschreibung der wissenschaftlichen Untersuchungsmethode). 25 von 32

26 Nr. des Brennstoff/ Materialstroms, des Produktes Probenahme Parameter Datenquelle 27 Methode Ort Häufigkeit Vorschriften (z.b. Norm, VDI-RL,...) 28 Methode Analyseverfahren Vorschriften (z.b. Norm, VDI-RL,...) Häufigkeit EG 3, EG 4 unterer Heizwert ZuV 2012 Anmerkung: )* mindestens 1x monatlich )** Hier die vom Labor oder Vertragspartner (z.b. externes Labor ) verwendeten Methoden anführen) 26 von 32

27 Die Probenahme und die Häufigkeit der Analysen müssen gemäß Abschnitt 13.6 ML gewährleisten, dass der Jahresdurchschnitt des betreffenden Stoffparameters mit einer maximalen Unsicherheit von weniger als 1/3 der vorgesehenen maximalen Unsicherheit gemäß Ebenenkonzept (Tätigkeitsdaten) für diesen Stoffstrom ermittelt wird. Führen Sie in der folgenden Tabelle den Nachweis der Einhaltung dieser Vorgabe (ggf. separate Dokumente dem Monitoringkonzept beifügen). Nr. des Brennstoff/ Materialstroms Parameter Nachweis der Einhaltung der maximalen Unsicherheit SBS 3, SBS 4 Emissionsfaktor Erläuterung und evt. Fehlerrechnung aus Wägung und Analytik max. Unsicherheit nach entspr. DIN / CEN / ISO nein SBS 3, SBS 4 Unterer Heizwert Erläuterung und evt. Fehlerrechnung aus Wägung und Analytik max. Unsicherheit nach entspr. DIN / CEN / ISO nein SBS 3, SBS 4 Biogener C-Anteil Erläuterung und evt. Fehlerrechnung aus Wägung und Analytik max. Unsicherheit nach Best Practice nein Anwendung Tabelle 5 ML [ja/nein] Anmerkung: Beachten Sie bei den Erläuterungen den Abschnitt 13.5 der ML: Kriterien für die Bestimmung von Brennstoff- und Materialeigenschaften und Abschnitt Probenahmemethoden und Häufigkeit der Analysen. 27 von 32

28 9. Liste der nicht akkreditierten Labore, der anzuwendenden Analysenverfahren und Qualitätssicherungsmaßnahmen Bei Einsatz nicht akkreditierter Labore ist der Betreiber verpflichtet, die Anforderungen nach Abschnitt Anhang I ML bzgl. Gleichwertigkeit 29 der Labore, Validierung des eingesetzten Analyseverfahrens gegen eine Referenzmethode im akkreditierten Labor und Vergleichsuntersuchungen umzusetzen und deren Einhaltung nachzuweisen. Bitte führen Sie bei geplantem Einsatz nicht akkreditierter Labore diese nachstehend auf: Name/Beschreibung des nicht akkreditierten Labors Betriebslabor ZW Almenhorst Betriebslabor ZW Almenhorst Nr. des Brennstoff/ Materialstroms SKS 3, SKS 4,)* SBS 3, SBS 4 SKS 3, SKS 4,)* SBS 3, SBS 4 Parameter Betriebslabor ZW Almenhorst SBS 3, SBS 4 Biogener Kohlenstoffanteil Analyseverfahren Qualitätssicherungsmaßnahmen (z. B. Zertifizierung nach EN ISO 9001, laborübergreifende Vergleiche etc.) Unterer Heizwert DIN (Bombenkalorimeter) 1x jährlich Ringversuch (Probenteilung) mit akkred. Labor Emissionsfaktor E DIN (Elementaranalyse) 1x jährlich Ringversuch (Probenteilung) mit akkred. Labor Hier verwendetes Analysenverfahren beschreiben (s. Punkt 8) 1x jährlich Ringversuch (Probenteilung) mit akkred. Labor Die Gleichwertigkeit mit einem ISO Labor in Bezug auf das Qualitätsmanagement kann mit einem implementierten zertifizierten Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 nachgewiesen werden. Die Einhaltung der Anforderungen nach ML, wie Validierung der anzuwendenden Analysemethode, fachliche Leistungsfähigkeit etc., ist im unterstützenden Prozess U 7 (vgl. Erläuterungen zum Managementprozess in Kap. 10) dokumentiert. Anmerkung: )* entfällt für Stoffe, deren Stoffwerte aus dem Anhang 1 der ZuV 2012 entnommen werden 29 Abschnitt Anhang I ML : Gleichwertigkeit in Bezug auf Qualitätsmanagement kann im Wege einer akkreditierten Zertifizierung des Labors nach EN ISO 9001:2000 nachgewiesen werden. Ferner ist der Nachweis zu erbringen, dass das Labor fachlich kompetent und in der Lage ist, mit entsprechenden Analyseverfahren technisch stichhaltige Ergebnisse zu erzielen. 28 von 32

29 10. Beschreibung der Verfahren zur Datenerhebung und -verwaltung sowie deren Qualitätssicherung und -kontrolle Beschreiben Sie bitte nachfolgend das eingerichtete Verfahren zur Datenerhebung und -verwaltung. Bitte legen Sie dabei dar, dass die in Abschnitt Anhang I ML festgelegten Anforderungen an das Datenmanagement und Kontrollsystem erfüllt werden. ZW Almenhorst steuert seine Abläufe mit einem integrierten prozessorientierten Managementsystem nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und ISO (Umweltmanagement). Es wurden zusätzliche Managementprozesse für den innerbetrieblichen Ablauf des Emissionshandels und die Organisation der Datenerfassung und -verwaltung der verschiedenen Brennstoff- und Materialströme entwickelt. Diese regeln die Quellenermittlung, Datenerfassung und Überprüfung der angewendeten Berechnungs- sowie Mess-, Probenahme- und Analyseverfahren (einschließlich der Einhaltung diesbezüglicher CEN-, ISO-, nationaler Normen). Dokumentiert wurden die Tätigkeiten, Verantwortlichkeiten, mitgeltenden Unterlagen, Tabellen (z.b. Eichfristen) und Formulare. Die Erfassung und Verarbeitung der Daten erfolgt im Brennstoffmanagement-System der Anlage. Beispiel für eine Tabelle, die die im Unternehmen geregelten Tätigkeiten, deren Ablageort etc. für das CO 2 - Monitoring auflistet (Beispiel): Tätigkeit / Prozess im Managementhandbuch Bilanzierung Silobestand Steinkohlestaub / U 5 und AA 7... Ablage Dateipfad und -name Zuständigkeit / Zeitpunkt Beschaffung/ Jahresanfang und -ende Erläutern Sie ggf. relevante Verbindungen zu Umweltmanagementsystemen, wie EMAS (Europäisches Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung) und andere relevanten Managementsystemen (z. B. ISO 14001:2004), insbesondere Verfahren und Kontrollen, die für die Überwachung von Treibhausgasemissionen und deren Berichterstattung von Belang sind. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -kontrolle sind in den Managementprozessen geregelt; dazu gehört eine regelmäßige Plausibilitätsprüfung der Tätigkeitsdaten der Brennstoff- und Materialströme. Die Prozesse zum Emissionshandel wurden in den internen Auditplan und in das jährliche Management Review aufgenommen. Die monatliche Kontrolle im Sinne des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) der ISO- Normen findet in der Abteilungsleitungsrunde statt, die Plattform für den Austausch des aktuellen Status der CO 2 -Bilanz sowie weitere für die Datenerfassung und -verwaltung und den Emissionshandel relevante Themen ist. Dieses Gremium entscheidet über vorzunehmende Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen. Aufbewahrungsfristen für Dokumente und Aufzeichnungen sind im Managementprozess Lenkung von Dokumenten geregelt. Seit Oktober 1999 ist das Unternehmen nach DIN EN ISO zertifiziert. Eine Wiederholungszertifizierung fand in 2002 und 2005 statt, die nächste ist für Ende 2008 geplant. Für die Bestimmung des biogenen Anteils in den Sekundärbrennstoffen wird beabsichtigt, die Bestimmungsmethode mittels der C-14-Methode einzuführen, da erwartet wird, damit einen besseren Nachweis führen zu können. 29 von 32

30 11. Angaben zur Weiterentwicklung des Monitoringkonzepts Die ML verlangen zum Zweck der Überwachung und Emissionsberichterstattung aller Variablen und Parameter für alle Emissionsquellen, Brennstoff- und Materialströme die Erfüllung der höchsten Genauigkeitsanforderungen für die Anlagenkategorien B und C sowie die Erfüllung der Anforderungen der Tabelle 1 Anhang I für Anlagen der Kategorie A. Beschreiben Sie nachfolgend für die Bereiche, in denen Sie im vorliegenden Monitoringkonzept bisher nicht die Genauigkeitsanforderungen der ML erfüllen, welche Verbesserungsmaßnahmen Sie im Verlauf der Handelsperiode vorsehen. Zur Bestimmung des Biomasseanteils der jeweils eingesetzten Charge(n) des aufbereiteten Hausmülls (SBS) sind zwei alternativ anwendbare Methoden möglich. Da zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzepts beide Untersuchungsverfahren zu plausiblen Ergebnissen führen, kommt zunächst die Methode des selektiven Aufschlusses zum Einsatz. Beide Methoden werden weiterhin untersucht. Falls sich zeigt, dass die C14-Methode bessere Ergebnisse liefert, wird in Abstimmung mit der zuständigen Behörde ein Methodenwechsel angestrebt. 30 von 32

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