TOP: Beschlüsse zur Gesellschafterversammlung der KBG am Kosten : Hsh.-Stelle: Hshjahr: Produktkosten : Mittel stehen

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1 ZENTRALE ERLEDIGT Vorlage Zum Beschluss Öffentlich TOP: Beschlüsse zur Gesellschafterversammlung der KBG am Kosten : Hsh.-Stelle: Hshjahr: Produktkosten : Mittel stehen Beratungsergebnis: Beratungs- Sitzungstermin TOP einst. ja nein Enth. Sachbearbeiter/in Nadine Keinert folge Interims-VA Aktenzeichen Interims-Rat Datum Beteiligte Stellen: GB PR BL BBH/ ASO Stadtw. KBG x Die Gesellschafterversammlung am war nicht beschlussfähig. Deshalb wird erneut zu einer Gesellschafterversammlung am im direkten Anschluss an die Ratssitzung eingeladen. Die Einladung der Kurbetriebsgesellschaft Die Oberharzer mbh zur Gesellschafterversammlung am 19. Februar 2015 wird zur Kenntnis gegeben. Für die Gesellschafterversammlung müssen folgende Beschlüsse vorbereitet werden: Beschlussvorschläge: 1. Abhaltung der Gesellschafterversammlung Für die Gesellschafterversammlung wird als Ratsvertreterin / Ratsvertreter Frau / Herr und soll dort im Sinne der nachgenannten Beschlüsse handeln. benannt Gemäß 138 Abs. 1 in Verbindung mit 7 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) werden vom Rat die Vertreterinnen und Vertreter der Kommune in der Gesellschafterversammlung, an denen die Kommune beteiligt ist, gewählt. Sie haben die Interessen der Kommune zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden. Der gesamte Rat kann an der Gesellschafterversammlung beratend teilnehmen. Diese Vorgehensweise wird von der Verwaltung vorgeschlagen, damit die Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung gegeben ist. 2. Genehmigung der Niederschrift über die außerordentliche Gesellschafterversammlung der KBG vom (TOP 2) Die Niederschrift der außerordentlichen Gesellschafterversammlung der KBG vom wird genehmigt. Die Niederschriften der Gesellschafterversammlung der KBG vom und der außerordentlichen Gesellschafterversammlung der KBG vom sind zur Genehmigung auf der Tagesordnung der Gesellschafterversammlung am vorgesehen. Änderungswünsche wurden in der Ratssitzung am durch Herrn Taube vorgetragen. Die Niederschrift wurde entsprechend angepasst. Vorlage der Verwaltung Seite 1

2 3. Entlastung der Geschäftsführung 2013 (TOP5) Der Geschäftsbericht 2013 der Kurbetriebsgesellschaft Die Oberharzer mbh wird gemäß 13 (d) des Gesellschaftsvertrages genehmigt. Der Geschäftsführung wird gemäß 13 (e) des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am einstimmig beschlossen, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen, den Geschäftsbericht zu genehmigen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen. 4. Entlastung des Aufsichtsrates 2013 (TOP 6) Der Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2013 wird gemäß 13 (d) des Gesellschaftsvertrages genehmigt und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2013 gemäß 13 (e) Entlastung erteilt. Gesellschafterversammlungen fanden am , und statt. Eine neue Fassung des Gesellschaftsvertrages wurde in der Gesellschafterversammlung am beschlossen. Die Geschäftsführung gibt der Gesellschafterversammlung die Empfehlung, gemäß AR-Drucksache Nr die Entlastung des Aufsichtsrates 2013 festzustellen. 5. Wirtschaftsplan 2015 Beschlussalternative 1 Der Wirtschaftsplan 2015 der Kurbetriebsgesellschaft Die Oberharzer mbh wird in der vorgelegten Fassung festgestellt. Beschlussalternative 2 Die Wirtschaftsführung der Kurbetriebsgesellschaft Die Oberharzer mbh erfolgt analog den Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß 116 NKomVG bis zur Feststellung eines Wirtschaftsplanes 2015 nach den am Ende der Vorlage aufgeführten angepassten Bestimmungen. Beschlussalternative 1 Der letzte Stand des Wirtschaftsplans (WiPl) 2015, der bisher lediglich mit vom den Ratsmitgliedern zur Kenntnis gegeben wurde und noch nicht festgestellt wurde, ist nach einer nochmaligen Überarbeitung dem Interimsrat möglichst für die Sondersitzung am vorzulegen. Dieser Wirtschaftsplan wurde im Vergleich mit der von der KBG im Juni 2014 aufgestellten Erfolgs- und Liquiditätsplanung für , über die Göken-Pollak-Partner (GPP) am einen schriftlichen Bericht abgegeben hat, in mehrfacher Hinsicht verändert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Planung von Juni 2014 bereits durch einen neuen Stand der KBG vom angepasst wurde, der Grundlage der Kalkulation für Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag war. Da die Darstellung geändert wurde und Ansätze der Höhe nach geändert wurden, lässt sich keine durchgängige inhaltliche Verbindung zur Prüfung durch GPP von Juni 2014 herstellen (z. B. höherer Personalaufwand, geringere Instandhaltung). Das voraussichtliche Jahresergebnis 2015 mit Stand der Planung Juni 2014 wird aber im WiPl-Stand von September 2014 in den Jahren 2015 bis 2019 in gleicher Höhe ausgewiesen. Durch die Kalkulation für 2015 verringert sich der Anteil öffentlichen Interesses nun auf 314 T nach 323 T im Jahr Die Planung von Juni 2014 geht jedoch durchgängig für die Jahre von 339 T aus. Vorlage der Verwaltung Seite 2

3 Der Rat der Samtgemeinde Oberharz hat in seiner Sitzung am die Kalkulation für 2015 nicht beschlossen, die eine möglichst maximale Ausnutzung der Beitragserhebung in einem einheitlichen Erhebungsgebiet ohne abgesenkten Kurbezirk 2 vorsah. Stattdessen wurde am eine Kurbeitragssatzung mit 2 unterschiedlichen Kurbezirken beschlossen, aus der sich geringere Einnahmen aus Kurbeiträgen ergeben. Anstatt der zunächst kalkulierten Kurbeitragseinnahmen von 908 T sind nun nur 830 T zu erwarten. Nicht verändert haben sich der Anteil öffentlichen Interesses mit 314 T und die Einnahmen aus Fremdenverkehrsbeiträgen mit 207 T. Damit erhöht sich der voraussichtliche Fehlbedarf mit Stand Juni 2014 von -36 T über den Stand (Beschlussvorlage 1/95-1/2014) von -15 T nun auf -93 T. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung wird noch geprüft, ob vor der Sondersitzung am zu einem Aufsichtsrat eingeladen wird, um den Wirtschaftsplan 2015 zu beraten und eine Beschlussempfehlung für die Gesellschafterversammlung auszusprechen. Zumindest hinsichtlich der Aussage, dass der Gutachter durch die Einführung einer umlagebasierten Gästekarte Einnahmemöglichkeiten sieht, ist ein ergänzender Hinweis in der Weise notwendig, dass dieses Vorhaben aber noch nicht ansatzweise vorbereitet ist und allein die nach Ansicht des Gutachters erforderliche Marktanalyse für das Gebiet zunächst weitere Kosten im Vorfeld auslösen wird. Desweiteren ist nach Ansicht des Beteiligungsmanagements für den voraussichtlichen Veräußerungsverlust des Gemeinschaftshauses Schulenberg i.o noch im Wirtschaftsjahr 2014 eine Rückstellung zu bilden. Die Geschäftsführung ist gebeten, das zu klären. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Statt einer Einforderung der Stammeinlage können zunächst, wie der Gutachter empfiehlt, zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, Gesellschafterdarlehen zu leisten. Auch dieser Aspekt sollte im WiPl deutlich gemacht werden. Zusätzlich ist die Aussage, dass sich in der Gesellschaft stille Reserven befänden, erläuterungsbedürftig. Insgesamt muss eher mit stillen Lasten gerechnet werden. Insgesamt konnte nicht nachvollzogen werden, ob in diesen Entwurf des WiPl bereits die Übernahme der Glashütte einkalkuliert wurde. Zumindest wäre dies nach dem beigefügten Stellenplan nicht nachvollziehbar. Beschlussalternative 2 Sollte der Wirtschaftsplan 2015 nicht festgestellt werden, empfiehlt die Verwaltung zum Beschluss in der Gesellschafterversammlung, die Wirtschaftsführung der Kurbetriebsgesellschaft Die Oberharzer mbh an die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung analog 116 NKomVG zu binden, bis ein Wirtschaftsplan 2015 festgestellt wurde. Damit würden folgende an die Situation angepasste Regelungen gelten: 116 NKomVG Vorläufige Wirtschafts (Haushalts)führung (Text analog angepasst) (1) 1 Ist der Wirtschaftsplan (die Haushaltssatzung) bei Beginn des Wirtschaftsjahres (Haushaltsjahres) noch nicht wirksam ( 112 Abs. 3 Satz 1), so darf die Gesellschaft (dürfen die Gemeinden) 1. Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist (sind) oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind, und in diesem Rahmen insbesondere Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen fortsetzen, für die im Wirtschaftsplan (Haushaltsplan) eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, 2. entfällt (Grund- und Gewerbesteuer nach den in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Hebesätzen erheben und) 3. Kredite umschulden. (2) Kredite dürfen nicht aufgenommen werden. 1 Reichen die Finanzierungsmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der sonstigen Leistungen des Finanzhaushalts nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 nicht aus, so dürfen die Kommunen mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zur Höhe eines Viertels des Gesamtbetrags der in der Haushaltssatzung des Vorjahres vorgesehenen Kreditermächtigung aufnehmen Abs. 2 Sätze 2 und 3 gilt entsprechend. (3) Während der vorläufigen Wirtschafts (Haushalts)führung gilt der Stellenplan des Vorjahres weiter. Vorlage der Verwaltung Seite 3

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