A. Grundlagen der Besteuerung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "A. Grundlagen der Besteuerung"

Transkript

1 A. Grundlagen der Besteuerung Rechtsgrundlagen: Abgabenordnung (AO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BStBl 2002 I, S. 1056), zuletzt geändert durch Jahressteuergesetz 2010 vom (BStBl 2010 I, S. 1394) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom (BGBl 1949, S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom (BGBl 2009 I, S. 2248) 1. Steuern im System der öffentlichen Abgaben Öffentliche Gemeinwesen benötigen finanzielle Mittel, um die ihnen übertragenen Aufgaben, wie z. B. innere und äußere Sicherheit, Bildungswesen oder Infrastrukturmaßnahmen, erfüllen zu können. Die erforderlichen Einnahmen (vgl. hierzu umfassend Dickertmann/Gelbhaar, S. 214 ff.) stammen gegenwärtig hauptsächlich aus der Erhebung hoheitlicher Abgaben Erzielung von Erwerbseinkünften Aufnahme von Schulden. Von größter Bedeutung für die öffentlichen Haushalte sind dabei die Abgaben, und innerhalb dieser Kategorie wiederum die Steuern. Deren Anteil an den Gesamteinnahmen im Bundeshaushalt beträgt derzeit knapp 90 %. 1.1 Begriff der Steuern In 3 Abs. 1 AO werden Steuern wie folgt definiert: Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Als Wesensmerkmale des Steuerbegriffs sind festzuhalten: Geldleistungen Steuern sind monetäre Größen. Sach- und Dienstleistungen gehören nicht zu den Steuern. Bei den Betroffenen führen Steuern zu einem Liquiditätsabfluss. Dadurch erfolgt ein Werttransfer vom privaten in den öffentlichen Bereich. Das Ausmaß dieser Umverteilung spiegelt sich im Anteil der Steuereinnahmen am Bruttosozialprodukt, der so ge-

2 22 A. Grundlagen der Besteuerung (4) Steuerliche Nebenleistungen - Verspätungszuschläge ( 152 AO) bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen - Zinsen ( AO) z. B. Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen - Säumniszuschläge ( 240 AO) bei verspäteter Zahlung geschuldeter Steuern. Die Stellung der Steuern im System der öffentlichen Einnahmen zeigt das nachfolgende Schaubild (vgl. Dickertmann/Gelbhaar/Piel): Öffentliche Einnahmen Hoheitliche Abgaben Steuern 3 Abs. 1 AO Steuerliche Nebenleistungen stellen monetäre Sanktionen zur Einhaltung rechtlicher Normen dar. Die Steuerpflichtigen sollen zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen angehalten werden. Zu den steuerlichen Nebenleistungen zählen nach 3 Abs. 4 AO insbesondere: Schuldenaufnahme Erwerbseinkünfte Kausalabgaben besondere Geldleistungspflichten Entgeltabgaben Sonderabgaben monetäre Sanktionen Gebühren Beiträge Verwaltungsgebühren Benutzungsgebühren Verleihungsgebühren steuerliche Nebenleistungen 3 Abs. 4 AO 01 Seite 433

3 5. Rechtliche Grundlagen der Besteuerung 43 auch über den entschiedenen Einzelfall hinaus in gleichgelagerten Fällen an. Hieraus erklärt sich die besondere Bedeutung der Kenntnis der Finanzrechtsprechung für eigene Überlegungen des Steuerpflichtigen bzw. dessen Berater. Will die Finanzverwaltung ein Urteil des Bundesfinanzhofs nicht über den Einzelfall hinaus anwenden, wird hierzu ein so genannter Nichtanwendungserlass herausgegeben (vgl. hierzu beispielsweise Schreiben vom bezüglich BFH-Urteil vom [BStBl 2009 I, S. 835]). Die Finanzgerichte haben auf der Grundlage der bestehenden Gesetze zu urteilen (Art. 1 Abs. 3 GG). Der Gesetzgeber ist jedoch nicht an Entscheidungen der Finanzgerichte gebunden. Sofern der Gesetzgeber eine bestimmte Rechtsprechung für unerwünscht erachtet, kann er der Rechtsprechung durch eine Gesetzesänderung den Boden entziehen. Dies geschah z. B. bezüglich der doppelstöckigen Personengesellschaft ( 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). Die Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit Steuerverfahren hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies zeigt sich u. a. darin, dass für zahlreiche Sachverhalte die Steuerveranlagung derzeit vorläufig erfolgt im Hinblick auf anhängige Verfassungsklagen (zu einer Übersicht über derzeit anhängige Verfahren in Steuersachen vor dem Bundesverfassungsgericht sowie dem Europäischen Gerichtshof vgl. Beilage Nr. 4/2010 zum BStBl 2011 II [Nr. 2], S. 161 ff.). Rechtsquellen Rechtsnormen Rechtsprechung völkerrechtliche Normen Gemeinschaftsrecht der EG Die unterschiedlichen Rechtsquellen der Besteuerung sind nachfolgend im Überblick zusammengefasst: Verwaltungsvorschriften Doppelbesteuerungsabkommen innerstaatliche Normen Grundgesetz Steuergesetze Rechtsverordnungen Europäischer Gerichtshof innerstaatliche Gerichte Richtlinien der Bundesregierung Schreiben des Bundesfinanzministeriums Bundesverfassungsgericht Finanzgerichte Erlasse der Landesfinanzministerien Verfügungen der Oberfinanzdirektionen

4 88 B. Einkommensteuer 6. Ermittlung der Einkünfte Die nachfolgende Darstellung lehnt sich an die im Gesetz verankerte Struktur zur Ermittlung der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage an. Es gilt folgendes (verkürztes) Schema (vgl. R 2 Abs. 1 EStR): Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ( 13 EStG) + Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( 15 EStG) + Einkünfte aus selbstständiger Arbeit ( 18 EStG) + Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ( 19 EStG) + Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG) + Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( 21 EStG) + sonstige Einkünfte ( 22 EStG) = Summe der Einkünfte./. Altersentlastungsbetrag ( 24a EStG)./. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ( 24b EStG) = Gesamtbetrag der Einkünfte ( 2 Abs. 3 EStG)./. Verlustabzug ( 10d EStG)./. Sonderausgaben ( 10, 10a, 10b, 10c EStG)./. außergewöhnliche Belastungen ( 33, 33a, 33b EStG) = Einkommen ( 2 Abs. 4 EStG)./. Freibeträge für Kinder ( 31 i. V. mit 32 Abs. 6 EStG)./. Härteausgleich ( 46 Abs. 3 EStG; 46 Abs. 5 EStG i. V. mit 70 EStDV) = zu versteuerndes Einkommen ( 2 Abs. 5 EStG) 6.1 Gewinneinkünfte Struktur der Einkunftsarten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Kennzeichen der Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse (R 15.5 Abs. 1 Satz 1 EStR). Einzelne Arten land- und forstwirtschaftlicher (Haupt-)Betriebe sind in 13 Abs. 1 EStG aufgeführt. Zu erfassen sind nach 13 Abs. 2 Nr. 1 EStG auch Einkünfte aus Neben-

5 264 B. Einkommensteuer Kontrollfragen bearbeitet Lösungshinweise Lösung Welche Arten der persönlichen Steuerpflicht werden unterschieden? 62 ff. 02 Welche Merkmale kennzeichnen die normale unbeschränkte Steuerpflicht? 03 Unter welchen Voraussetzungen können Gebietsfremde die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen? 04 Grenzen Sie den sachlichen Umfang der Besteuerung für die einzelnen Arten der persönlichen Steuerpflicht ab! 05 Wann beginnt und wann endet die persönliche Steuerpflicht? Gibt es persönliche Steuerbefreiungen? Wann wird aus dem Steuerrechts- ein Steuerschuldverhältnis? Erläutern Sie die Abgrenzung der sachlichen Steuerpflicht nach der Reinvermögenszugangs- und der Quellentheorie! 62 ff. 09 Wie erfolgt im geltenden Recht die Abgrenzung des Steuerobjekts? 67 ff. 10 Welche Kriterien sind kennzeichnend für eine steuerlich relevante wirtschaftliche Tätigkeit? 11 Welche Konsequenzen sind mit der Beurteilung einer Betätigung als Liebhaberei verbunden? 12 Auf welche Arten von Erträgen bezieht sich das Teileinkünfteverfahren? Führen Sie Beispiele für in voller Höhe steuerfreie Einnahmen an! 68 f. 14 Welche Bedeutung kommt dem objektiven Nettoprinzip für die Ermittlung der Einkünfte zu? 15 Welche Unterschiede bestehen zwischen den Größen Einnahmen, Einkünften und Einkommen? 16 Welche Arten von Betriebsausgaben sind zu unterscheiden? Durch welche Merkmale sind echte Werbungskosten gekennzeichnet? Welcher Zusammenhang besteht zwischen der steuerlichen Erfassung von (Betriebs-)Einnahmen und dem Umfang des Abzugs von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten? 19 Nennen Sie Beispiele für steuerlich nicht abzugsfähige Ausgaben der privaten Lebensführung! 20 Nach welchen Grundsätzen erfolgt die zeitliche Zuordnung der für die Einkunftsermittlung relevanten Größen? 21 In welchen Fällen kommt es zu Durchbrechungen des Zu-/Abflussprinzips? 22 Unter welchen Voraussetzungen sind wiederkehrende Zahlungen nach der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zuzuordnen? 23 Wie sind Vorauszahlungen für langfristige Nutzungsüberlassungen beim Empfänger wahlweise zeitlich zu erfassen? f ff. 24 Wonach richtet sich die persönliche Zurechnung von Einkünften? 74 f f. 73 f

6 318 D. Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des jeweiligen Erhebungszeitraums ( 18 GewStG). Der Erhebungszeitraum entspricht regelmäßig dem Kalenderjahr ( 14 Satz 2 GewStG). Sofern die Gewerbesteuerpflicht nicht während eines ganzen Kalenderjahrs besteht, gilt der entsprechende Zeitraum als abgekürzter Erhebungszeitraum ( 14 Satz 3 GewStG). 4. Ermittlung des Gewerbeertrags Die Gewerbesteuer bemisst sich nach dem Gewerbeertrag ( 6 GewStG). Für die Ermittlung dieser Größe sowie der Gewerbesteuer gilt folgendes Berechnungsschema: Ermittlung der Gewerbesteuer Gewinn aus Gewerbebetrieb ( 7 GewStG) + Hinzurechnungen ( 8 GewStG)./. Kürzungen ( 9 GewStG) = Gewerbeertrag vor Verlustabzug./. Verlustabzug ( 10a GewStG) = Gewerbeertrag./. Freibetrag ( 11 Abs. 1 GewStG) = gekürzter Gewerbeertrag x Steuermesszahl ( 11 Abs. 2 GewStG) = Steuermessbetrag x Hebesatz ( 16 GewStG) = Gewerbesteuer

7 Übungsteil (Aufgaben/Fälle) 01: Hoheitliche Abgaben : Örtliche Zuständigkeit von Finanzbehörden : Identifikationsmerkmal : Persönliche Einkommensteuerpflicht : Zeitliche Zuordnung eines Damnums : Umstellung des Wirtschaftsjahrs : Mitunternehmerschaft : Gewerblicher Veräußerungsgewinn : Veräußerung von Anteilen im Privatvermögen an Kapitalgesellschaften : Schuldzinsenabzug : Zinsschranke - Grundstruktur : Zinsschranke Umfang der Abzugsbeschränkung : Zinsvortrag nach 4h Abs. 1 EStG : EBITDA-Vortrag : Zinsschranke mit EBITDA- Vortrag : Buchführungspflicht und steuerliche Gewinnermittlung : Einnahmenüberschuss-Rechnung nach 4 Abs. 3 EStG : Einkommensteuerliche Gewinnermittlung bei einer Mitunternehmerschaft : Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit : Einkommensteuerliche Behandlung von Dividenden im Betriebsbzw. Privatvermögen : Stille Gesellschaft im Einkommensteuerrecht : Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung : Ermittlung der Summe der Einkünfte : Verlustberücksichtigung : Allgemeiner Spendenabzug : Spendenabzug für Zuwendungen an eine Stiftung : Vorsorgeaufwendungen bei einem Gewerbetreibenden : Vorsorgeaufwendungen bei einem Arbeitnehmer : Ausbildungsfreibetrag : Progressionsvorbehalt : Einkommensteuerliche Behandlung von privaten Kapitaleinkünften : Ermittlung der tarifbegünstigten außerordentlichen Einkünfte : Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte : Tarifwahlmöglichkeiten bei Mitunternehmern : Thesaurierungsbegünstigung und steuerfreie Gewinne : Thesaurierungsbegünstigung bei Mitunternehmern : Fortschreibung des nachversteuerungspflichtigen Betrags : Steueranrechnung bei Einkünften aus mehreren ausländischen Staaten : Anrechnung oder Abzug ausländischer Steuern : Steuerermäßigung bei gewerblichen Einkünften : Steuerfestsetzung und kindbedingte Freibeträge : Zuschlagsteuern zur Einkommensteuer : Veranlagung von Einkommensteuer und Zuschlagsteuern

8 Aufgaben/Fälle 435 6: Umstellung des Wirtschaftsjahrs Der im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende Stark mit abweichendem Wirtschaftsjahr ermittelt für das Wirtschaftsjahr 01/02 einen Gewinn von Zwecks Umstellung auf ein kalendergleiches Wirtschaftsjahr legt Stark vom ein Rumpfwirtschaftsjahr ein. Hierfür ergibt sich ein positives Ergebnis von In welchem(n) Jahr(en) sind die betreffenden Ergebnisse steuerlich zu erfassen? 7: Mitunternehmerschaft An der stark expandierenden Peter & Paul OHG sind Hirsch und Reh als stille Gesellschafter beteiligt. Auf der Grundlage der Regelungen der 230 ff. HGB ist mit Hirsch eine angemessene gewinnabhängige Verzinsung vereinbart worden. Eine Verlustbeteiligung wurde ausgeschlossen. Reh ist als Prokurist für die Peter & Paul OHG tätig. Hierfür erhält er eine ergebnisabhängige Vergütung. Mit seiner Einlage als stiller Gesellschafter nimmt Reh am Gewinn und Verlust teil; eine Beteiligung an den stillen Reserven wurde zusätzlich vereinbart. Welcher der stillen Gesellschafter ist als Mitunternehmer anzusehen? 8: Gewerblicher Veräußerungsgewinn Der 57-jährige Herr Schmitz aus Köln ist im Rahmen seines Gewerbebetriebs als Kommanditist an der Stahl KG, Essen, beteiligt. Der gesamte Mitunternehmeranteil, der mit zu Buche steht, wird am zum Preis von verkauft. In diesem Zusammenhang entstehen Schmitz Aufwendungen in Höhe von Herr Schmitz beantragt für diese Veräußerung den Freibetrag nach 16 Abs. 4 EStG. Im Jahr 02 verkauft Herr Schmitz seinen Gewerbebetrieb im Ganzen. Dabei entsteht ein Veräußerungsgewinn von Wie hoch ist der jeweilige steuerpflichtige Veräußerungsgewinn? 9: Veräußerung von Anteilen im Privatvermögen an Kapitalgesellschaften Von verschiedenen an der Honig AG, Hamburg, beteiligten Gesellschaftern erwirbt Frau Biene im August 01 Anteile von insgesamt 1,4 %. Hiervon werden 0,6 % im Mai 02 unentgeltlich auf

9 478 Lösungen 11: Zinsschranke Grundstruktur Die im steuerlichen Ergebnis (vor Anwendung von 4h EStG) enthaltenen Zinsaufwendungen sind in folgender Höhe abzugsfähig: 1. Schritt: Ermittlung Zinssaldo (unbeschränkter Zinsabzug) Zinserträge 95 T./. Zinsaufwendungen T = Zinssaldo./ T In Höhe der Zinserträge von 95 T sind Zinsaufwendungen uneingeschränkt steuerlich zu berücksichtigen. 2. Schritt: Ermittlung Zinsschranke (beschränkter Zinsabzug) Die Begrenzung des Zinsabzugs ist von einer eigenständigen Bezugsgröße abhängig, die nach 4h Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG wie folgt zu ermitteln ist: steuerliches Ergebnis 427 T + negativer Zinssaldo T + Abschreibungen nach 6 Abs. 2 und 2a, 7 EStG 318 T = steuerliches EBITDA T Das verrechenbare EBITDA beträgt damit (30 % von =) T. Bis zur Höhe dieses Betrags sind Zinsaufwendungen beschränkt abzugsfähig. Der übersteigende Betrag von (3.055./ =) T wird als Zinssaldo vorgetragen. Insgesamt werden damit von den Zinsaufwendungen im Entstehungsjahr berücksichtigt: entstandene Zinsaufwendungen T./. steuerlich abzugsfähige Aufwendungen - unbeschränkt 95 T - beschränkt T T = steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen T (Zinsvortrag) Für die Besteuerung maßgebend ist nach Anwendung von 4h EStG ein Ergebnis von ( =) T. 12: Zinsschranke Umfang der Abzugsbeschränkung Bis zur Höhe der Zinserträge sind Zinsaufwendungen stets unbeschränkt abzugsfähig. Der negative Zinssaldo von (450./ =)./ T kann nur im Rahmen der Zinsschrankenregelung geltend gemacht werden. Nicht berücksichtigte Aufwendungen gehen in den Zinsvortrag ein. Die im Jahr 04 entstandenen Zinsaufwendungen wirken sich nach Maßgabe des 4h EStG in den alternativen Fällen wie folgt aus:

Kompendium der. praktischen Betriebswirtschaft. Herausgeber Professor Klaus Olfert

Kompendium der. praktischen Betriebswirtschaft. Herausgeber Professor Klaus Olfert Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft Herausgeber Professor Klaus Olfert Unternehmenssteuern Von Steuerberater Prof. Dr. Cord Grefe 17., aktualisierte Auflage kiehl q Zur Reihe: Kompendium der

Mehr

Einführung in die Unternehmensbesteuerung

Einführung in die Unternehmensbesteuerung Reihe Betriebswirtschaftslehre in Übersichten Band I WP/StB Prof. Dr. Bettina Schneider StB Prof. Dr. Wilhelm Schneider Einführung in die Unternehmensbesteuerung Systematische Darstellung in Übersichten

Mehr

A. Grundlagen der Unternehmenssteuern 15

A. Grundlagen der Unternehmenssteuern 15 Zur Reihe: Kompakt-Training Praktische Betriebswirtschaft 5 Vorwort zur 2. Auflage 7 Benutzungshinweise 8 A. Grundlagen der Unternehmenssteuern 15 1. Der Steuerbegriff 15 1.1 Steuern im System der öffentlich-rechtlichen

Mehr

Einkommensteuer und Steuerwirkungslehre

Einkommensteuer und Steuerwirkungslehre Michael Wehrheim Einkommensteuer und Steuerwirkungslehre 3. F vollständig überarbeitete Auflage GABLER ABBILDUNGSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XIII XIV 1 EINLEITUNG 1 1.1' Definition grundlegender

Mehr

A. Grundlagen der Besteuerung 19

A. Grundlagen der Besteuerung 19 Zur Reihe: Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft 5 Vorwort zur 18. Auflage 7 Benutzungshinweise 8 Abkürzungsverzeichnis 17 A. Grundlagen der Besteuerung 19 1. Steuern im System der öffentlichen

Mehr

MCC Mastering-ConceptConsult

MCC Mastering-ConceptConsult MCC Mastering-ConceptConsult Fit für die Marktdynamik Einführung in die Einkommensteuer Grundlagen für Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte von Dipl.-Kaufm. Michael Eifler Copyright - Alle Rechte

Mehr

2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov

2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov Gewerbesteuer 1 1. Einführung Gewerbesteuer ist Real-/Objektsteuer ( 3 II AO) direkte Steuer (Steuerträger = Steuerschuldner) Gemeindesteuer ( 1 GewStG) Veranlagungssteuer rechtliche Grundlagen Gewerbesteuergesetz

Mehr

Grundstruktur der Einkommensteuer

Grundstruktur der Einkommensteuer ESt / Grundstruktur der ESt 1 Grundstruktur der Einkommensteuer Wesen und Umfang der Einkommensteuer Einordnung der Einkommensteuer Die Einkommensteuer ist eine personenbezogene Steuer. Sie ist deshalb

Mehr

Lehrbuch Einkommensteuer

Lehrbuch Einkommensteuer NWB Ausbildung Lehrbuch Einkommensteuer Bearbeitet von Von Eberhard Rick, Gerhard Gunsenheimer, Josef Schneider, und Thomas Kremer 23., überarbeitete und aktualisierte Auflage 2017. Buch inkl. Online-Nutzung.

Mehr

Unternehmenssteuern. kiehl. Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft. Herausgeber Prof. Dipl.-Kfm. Klaus Olfert. von

Unternehmenssteuern. kiehl. Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft. Herausgeber Prof. Dipl.-Kfm. Klaus Olfert. von Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft Herausgeber Prof. Dipl.-Kfm. Klaus Olfert Unternehmenssteuern von Prof. Dr. Cord Grefe Steuerberater 11., überarbeitete und ergänzte Auflage kiehl INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Ertragsteuern. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer. Begründet von. Prof. Dr. Dr. h. c. Gerd Rose f. Universität zu Köln Steuerberater

Ertragsteuern. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer. Begründet von. Prof. Dr. Dr. h. c. Gerd Rose f. Universität zu Köln Steuerberater Ertragsteuern Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Begründet von Prof. Dr. Dr. h. c. Gerd Rose f Universität zu Köln Steuerberater fortgeführt von Prof. Dr. Christoph Watrin, Westfälische

Mehr

ÄSfe. Unternehmenssteuern. kiehl. Von Steuerberater Prof. Dr. Cord Grefe. 16., aktualisierte Auflage

ÄSfe. Unternehmenssteuern. kiehl. Von Steuerberater Prof. Dr. Cord Grefe. 16., aktualisierte Auflage ÄSfe Unternehmenssteuern Von Steuerberater Prof. Dr. Cord Grefe 16., aktualisierte Auflage kiehl Reihenvorwort 5 Vorwort zur 16. Auflage 7 Abkürzungsverzeichnis 17 A. Grundlagen der Besteuerung 19 1. Steuern

Mehr

Die Einkommensteuer- Erklärung

Die Einkommensteuer- Erklärung Die Einkommensteuer- Erklärung von Dr. Rudi W. Märkte, Ministerialdirigent RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR I. Allgemeines Abkürzungen 9 1. Vordrucke 13 2. Pflicht zur Abgabe

Mehr

Die Einkommensteuer- Erklärung

Die Einkommensteuer- Erklärung Die Einkommensteuer- Erklärung - mit Steuerbereinigungsgesetz - mit Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 - von Dr. Rudi W. Märkle, Ministerialdirigent RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER

Mehr

Einkommensteuer. Lehrplan ... Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz. Fachbereich Steuerverwaltung. Stand: Februar 2012

Einkommensteuer. Lehrplan ... Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz. Fachbereich Steuerverwaltung. Stand: Februar 2012 Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan Einkommensteuer... Stand: Februar 2012 FHVD Altenholz - Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan.Einkommensteuer

Mehr

S teuerkompendium. Band 1: Ertrag steuern. nwb. Einkommensteuer Bilanzsteuerrecht Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

S teuerkompendium. Band 1: Ertrag steuern. nwb. Einkommensteuer Bilanzsteuerrecht Körperschaftsteuer Gewerbesteuer S teuerkompendium Band 1: Ertrag steuern Einkommensteuer Bilanzsteuerrecht Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Von Prof. Dr. Horst Walter Endriss Dipl.-Finanzwirt Wolfram Baßendowski Dipl.-Kfm. Peter Küpper

Mehr

Einkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher Personen I)

Einkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher Personen I) Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg Fakultät II Steuer- und Wirtschaftsrecht Fachgruppe 1 Lehrplan für die Modulveranstaltung (Modul 2) Einkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht:

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht: Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht: Einkommensteuerpflicht des X (Kurzübersicht): A. Subjektive Steuerpflicht ( 1 Abs. 1-4 ) B. Objektive Steuerpflicht I. qualifikation (

Mehr

Einkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher Personen I)

Einkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher Personen I) Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg Fakultät II Steuer- und Wirtschaftsrecht Fachgruppe 1 Lehrplan für die Modulveranstaltung (Modul ) Einkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher

Mehr

Fachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I.

Fachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E 2012 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2012 Lehrbereich I 1 Semester

Mehr

I. Überblick über die Ertragsteuern A. Die Ertragsteuerarten B. Ertragbesteuerung von Unternehmen... 25

I. Überblick über die Ertragsteuern A. Die Ertragsteuerarten B. Ertragbesteuerung von Unternehmen... 25 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 21. A u flage... 5 Aus dem Vorwort zur 19. Auflage... 6 Vorwort zur 1. Auflage (1969)... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Abbildungsverzeichnis... 19 I. Überblick über die Ertragsteuern...

Mehr

Einkommensteuer. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P ESt. für das Studienfach. Grundstudium E 2014.

Einkommensteuer. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P ESt. für das Studienfach. Grundstudium E 2014. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E 2014 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2014 Lehrbereich I 1 Semester

Mehr

Fachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I.

Fachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E 2013 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2013 Lehrbereich I Seite

Mehr

Inhaltsübersicht.

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht Fall 1 Unbeschränkte Steuerpflicht EStG 1 Abs. 1; AO 8, 9 13 2 Sachliche Steuerpflicht - Ermittlung des zu versteuernden Einkommens - Ermittlungsschema EStG 2 : EStR R 2 16 3 Steuerfreie

Mehr

Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M.

Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt

Mehr

(FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ; 1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN ganz allgemein 2

(FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ;  1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN ganz allgemein 2 Einkommensteuer (FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ; http://www.tobiasott.de) 1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN 2 1.1 ganz allgemein 2 1.2 Gewinneinkünfte 2 Abs.2 Nr.1 EStG 2 1.2 Überschusseinkünfte

Mehr

Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!! Punkte gesamt Zensur Datum Unterschrift d.

Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!! Punkte gesamt Zensur Datum Unterschrift d. SS 2010 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 30. August 2010 Teil: Besteuerung von Unternehmen - Lösung Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!!

Mehr

3. Gewinnermittlung bei Kapitalgesellschaften Grundsätze Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (Vermögensminderungen auf

3. Gewinnermittlung bei Kapitalgesellschaften Grundsätze Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (Vermögensminderungen auf Inhalt A. Körperschaftsteuer...11 I. Einführung/Rechtsnatur der Körperschaftsteuer...11 II. Rechtsquellen des Körperschaftsteuerrechts...12 III. Körperschaftsteuerpflicht...12 1. Allgemeines...12 2. Ausländische

Mehr

A. Einführung. B. Grundwissen. Vorwort Benutzungshinweise Abkürzungsverzeichnis

A. Einführung. B. Grundwissen. Vorwort Benutzungshinweise Abkürzungsverzeichnis Vorwort Benutzungshinweise Abkürzungsverzeichnis 5 6 13 A. Einführung 1. Prüfungsvorbereitung und Prüfungstechnik 15 1.1 Vorbemerkungen 15 1.2 Die schriftliche Prüfung 15 1.3 Mandantenorientierte Sachbearbeitung

Mehr

Vorwort 5 Benutzungshinweise 6

Vorwort 5 Benutzungshinweise 6 Vorwort 5 Benutzungshinweise 6 1. Einkommensteuer 13 Aufgabel: Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft (1) 14 Aufgabe 2: Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft (2) 15 Aufgabe 3: Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Mehr

Dem Bundes-/Landesfinanzministerium obliegt die Leitung der Bundes-/Landesfinanzverwaltung

Dem Bundes-/Landesfinanzministerium obliegt die Leitung der Bundes-/Landesfinanzverwaltung A. Grundlagen der Besteuerung 3. Steuerhoheit Aufbau der Finanzverwaltung Hierarchieebene oberste Behörde Oberbehörden Finanzbehörden Bundesebene Bundesministerium der Finanzen Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

Steuern vom Einkommen und Ertrag. (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Steuern vom Einkommen und Ertrag. (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Studienfach 1.2.1 des Bundesstudienplans (Anlage 10 zu 19 StBAPO) M i n d e s t u n t e r r i c h t s s t u n d e n bis zur Zwischenprüfung (frühestens

Mehr

OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600

OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600 OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4 Rdvfg. vom 01.12.2006 S 2241 A 67 St 210 Verteiler FÄ: II/1600 Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Einkünfte von Venture Capital und Private Equity

Mehr

Übungsaufgabe Rechtsformvergleich Musterlösung

Übungsaufgabe Rechtsformvergleich Musterlösung GRUNDFALL Übungsaufgabe Rechtsformvergleich Musterlösung 1. Ermittlung der Gewerbesteuer der OHG JÜ/JF a) Gesamthandsbilanz Bilanzielle Korrekturen Ausgangssumme: 230.000,00 (lt. HBilanz) Die Verbuchung

Mehr

Das Aufkommen der Steuern vom Einkommen in Deutschland

Das Aufkommen der Steuern vom Einkommen in Deutschland Heiko Müller Das Aufkommen der Steuern vom Einkommen in Deutschland Gründe für die vom Volkseinkommen abweichende Entwicklung Anfang und Mitte der 1990er Jahre Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Lutz Haegert

Mehr

Einkommensteuer. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P ESt. für das Studienfach. Hauptstudium E 2013

Einkommensteuer. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P ESt. für das Studienfach. Hauptstudium E 2013 FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-3-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Hauptstudium E 2013 4. Semester 5. Semester 6. Semester Stand 23.03.2015 Lehrbereich I Seite

Mehr

Vorwort zur sechsten Auflage... 5 Vorwort zur ersten Auflage... 6 Abkürzungsverzeichnis Teil I: Einkommensteuer... 23

Vorwort zur sechsten Auflage... 5 Vorwort zur ersten Auflage... 6 Abkürzungsverzeichnis Teil I: Einkommensteuer... 23 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur sechsten Auflage... 5 Vorwort zur ersten Auflage... 6 Abkürzungsverzeichnis... 21 Teil I: Einkommensteuer... 23 Kapitel 1: Wesen der Einkommensteuer... 25 Kapitel 2: Persönliche

Mehr

STATISTISCHER BERICHT L IV 3-3j / 10

STATISTISCHER BERICHT L IV 3-3j / 10 STATISTISCHER BERICHT L IV 3-3j / 10 Das veranlagte Einkommen und seine Besteuerung im Land Bremen 2010 Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter Zahlenwert s geschätzter Zahlenwert. Zahlenwert

Mehr

Modul 6 Besteuerung. IWW-Studienprogramm. Grundlagenstudium V1.0. von Univ.-Prof. Dr. Stephan Meyering unter Mitwirkung von Dr.

Modul 6 Besteuerung. IWW-Studienprogramm. Grundlagenstudium V1.0. von Univ.-Prof. Dr. Stephan Meyering unter Mitwirkung von Dr. 1. IWW-Studienprogramm Grundlagenstudium Modul 6 Besteuerung V1.0 von Univ.-Prof. Dr. Stephan Meyering unter Mitwirkung von Dr. Nicole Marenbach Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 5 Lehr- und Lernziele

Mehr

Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, SS 2015, neue PO Musterlösung

Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, SS 2015, neue PO Musterlösung Stand: 19.01.016 Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, SS 015, neue PO Musterlösung 1. Aufgabe Pkt. 1. Ermittlung der Steuerbelastung für die KG (Gewerbesteuer) Die KG erzielt aufgrund ihrer Tätigkeit

Mehr

Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Steuern. eine Erehebungstechnik der Einkommensteuer (Vorauszahlung) Quellensteuerabzug

Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Steuern. eine Erehebungstechnik der Einkommensteuer (Vorauszahlung) Quellensteuerabzug Systematisierung von Steuern an Gemeinden nach der Wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Erehebungstechnik der Einkommensteuer (Vorauszahlung) Quellensteuerabzug Einkommensteuerpflicht unbeschränkt

Mehr

DER EINKOMMENSBEGRIFF IN DER STEUERSTATISTIK

DER EINKOMMENSBEGRIFF IN DER STEUERSTATISTIK DER EINKOMMENSBEGRIFF IN DER STEUERSTATISTIK 10. Berliner VGR-Kolloquium 22. und 23. Juni 2017 Inhalt 1. Wer wird erfasst? 2. Steuerrechtlicher Einkommensbegriff - das Berechnungsschema im Überblick 3.

Mehr

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität? Institut für Ausländisches und Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Übung 2: Die sieben Einkunftsarten

Mehr

Realsteuer / Objektsteuer. direkte Steuer Gemeindesteuer Veranlagungsteuer. GewStR. bindend für alle GewStDV bindend nur für Finanzverwaltung

Realsteuer / Objektsteuer. direkte Steuer Gemeindesteuer Veranlagungsteuer. GewStR. bindend für alle GewStDV bindend nur für Finanzverwaltung Realsteuer / Objektsteuer Grundlagen Eigenschaften direkte Steuer Gemeindesteuer Veranlagungsteuer Rechtsquellen bindend für alle GewStG GewStDV bindend nur für Finanzverwaltung GewStR Verwaltung der Gewerbesteuer

Mehr

Teil A: Einführung. Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015

Teil A: Einführung. Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil A: Einführung Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht

Mehr

Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Dr. Gerrit Frotscher o. Professor an der Universität Hamburg Rechtsantwalt und Fachanwalt für Steuerrecht 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2008 Inhaltsverzeichnis Vorwort

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im Oktober 2011 ISSN 1610-6288 L IV 3-3j / 07 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen Das veranlagte Einkommen und

Mehr

Kapitel I - Einkunftsarten

Kapitel I - Einkunftsarten Kapitel I Einkunftsarten (s. Skript Folien S. 9 ff) Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 6 Kapitel I Einkunftsarten Gewinneinkunftsarten (Betriebsvermögen) (Betriebs) Einnahmen./. (Betriebs) Ausgaben

Mehr

Vorwort... Literaturverzeichnis...

Vorwort... Literaturverzeichnis... VII Vorwort... Literaturverzeichnis... V XII Erster Teil Grundlagen Die öffentlichen Einnahmen... 1 A. Die Einnahmequellen der öffentlichen Hand... 1 I. Gliederung der Einnahmequellen... 1 II. Die öffentlichen

Mehr

2.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht nach 1 Abs. 2 EStG Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag, 1 Abs. 3 EStG...14

2.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht nach 1 Abs. 2 EStG Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag, 1 Abs. 3 EStG...14 Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abbildungsverzeichnis... XVII Abkürzungsverzeichnis...XXIII Teil 1 Einkommensteuer... 1 1 Wesen der Einkommensteuer...3 2 Persönliche Steuerpflicht...11 2.1 Unbeschränkte

Mehr

14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern

14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern 400 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Enden in einem

Mehr

Die Einkommensteuer- Erkldrung

Die Einkommensteuer- Erkldrung Die Einkommensteuer- Erkldrung von Dr. Rudi W. Markle, Ministerialdirigenf a. D. 10., vollstdndig iiberarbeitete Auflage, 2005 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MUNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR DRESDEN Inhalt

Mehr

Steuern Zölle Gebühren Beiträge

Steuern Zölle Gebühren Beiträge Abgabenrecht Abgaben Generelle Abgaben Spezielle Abgaben Steuern Zölle Gebühren Beiträge 2 1 Abgabenrecht Der Zweck von Steuern Geld für Staatsausgaben Umverteilung des Volkseinkommens Instrument der Wirtschafts-,

Mehr

5.5 Gewerbesteuer. Folie 1 Stand Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH)

5.5 Gewerbesteuer. Folie 1 Stand Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH) 5.5 Gewerbesteuer Folie 1 Stand 22.06.2013 Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH) 5.5.0 Einführung in die Gewerbesteuer - Rechtsgrundlagen Arbeitsanweisungen für Finanzämter GewStR

Mehr

Überblick über die Besteuerung von Zinsen und Dividenden

Überblick über die Besteuerung von Zinsen und Dividenden Überblick über die Besteuerung von und Von dem Überblick werden nicht erfasst: Personengesellschaften oder sonstige juristische Personen als Empfänger internationale Sachverhalte Ist der Empfänger von

Mehr

Allgemeine Hinweise zur Klausur:

Allgemeine Hinweise zur Klausur: WS 2010/11 I/2011 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 31. Januar 2011 Teil: Besteuerung von Unternehmen Musterlösung Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur

Mehr

Teil E: Laufende Besteuerung IV. Kapitalgesellschaften

Teil E: Laufende Besteuerung IV. Kapitalgesellschaften Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil E: Laufende Besteuerung IV. Kapitalgesellschaften Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater

Mehr

Inhaltsübersicht... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX

Inhaltsübersicht... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX erscheint im Verlag C. H. Beck München DRUCREIF Stand: 14.01.06 IX Inhaltsübersicht... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX 1. apitel: Steuerrechtsordnung Glossar... 1 1. Deutsches

Mehr

Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Heinz Kußmaul Steuern Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre 2., aktualisierte Auflage DE GRUYTER OLDENBOURG Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 2. Auflage V Vorwort zur 1. Auflage VI Inhaltsverzeichnis

Mehr

1. Biogasanlagen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebs

1. Biogasanlagen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebs BMF 6. 3. 2006 IV C 2 - S 2236-10/05 BStBl 2006 I S. 248 Ertragsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen und der Erzeugung von Energie aus Biogas; Steuerliche Folgen aus der Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft

Mehr

2. Die Einkommensteuer

2. Die Einkommensteuer 9 Als sog. Personensteuer kommt der Einkommensteuer mit einem Anteil von etwa einem Drittel am Gesamtsteueraufkommen eine hohe Bedeutung in Deutschland zu. Der weitaus größte Teil entfällt dabei auf die

Mehr

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

STATISTISCHER BERICHT L IV 3 - j / 13

STATISTISCHER BERICHT L IV 3 - j / 13 STATISTISCHER BERICHT L IV 3 - j / 13 Das veranlagte Einkommen und seine Besteuerung im Land Bremen 2013 Zeichenerklärung und Abkürzungen Zahlenwert ist genau null (nichts vorhanden) 0 mehr als nichts,

Mehr

Besteuerung unternehmerischer

Besteuerung unternehmerischer Bert Kaminski I Günther Strunk Besteuerung unternehmerischer Tätigkeit Grundlagen - Auswirkungen - Beispiele 2., überarbeitete Auflage GABLER I Inhaltsverzeichnis VORWORT.............. V INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und

- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und Aufgabe 1: Unbeschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt ( 9 AO) in Deutschland ( 1 Abs. 1 EStG) - Welteinkommensprinzip Liegt keine unbeschränkte Steuerpflicht vor, beschränkte

Mehr

Die Steuern des Unternehmens

Die Steuern des Unternehmens Die Steuern des Unternehmens von Dr. Günter Wöhe ord. Professor der Betriebswirtschaftslehre an der Universität des Saarlandes 3., überarbeitete und erweiterte Auflage TECHNISCHE HOCHSCHULE DARMSTADT Fachbereich

Mehr

Inhaltsverzeichnis. A. Einführung B. Grundwissen Vorwort...5 Inhaltsverzeichnis...7 Literatur...15 Abkürzungsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. A. Einführung B. Grundwissen Vorwort...5 Inhaltsverzeichnis...7 Literatur...15 Abkürzungsverzeichnis... 7 Vorwort...5 Inhaltsverzeichnis...7 Literatur...15 Abkürzungsverzeichnis...17 A. Einführung... 19 1. Prüfungsvorbereitung und Prüfungstechnik...19 1.1 Vorbemerkungen...19 1.2 Die schriftliche Prüfung...19

Mehr

Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer

Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer Studium und Praxis Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer von Dr. Gerrit Frotscher 2. Auflage Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer Frotscher schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

I. Allgemeine Angaben zur ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG

I. Allgemeine Angaben zur ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG Finanzamt Eingangsstempel Steuernummer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach 18 Abs. 4 AStG über die Zurechnung des Einkommens einer ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 4 GZ. RV/1272-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Ort, Dominikanische Republik, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend

Mehr

Gewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem

Gewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem Gewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem 14. DEZEMBER 2016 Gewinnermittlungsarten Zweistufige Gewinnermittlung Einkünfte aus: (Betriebs-) Einnahmen./. (Betriebs-) Ausgaben = Gewinn/Verlust

Mehr

Übung Betriebliche Steuerlehre

Übung Betriebliche Steuerlehre Institutsname Übung Betriebliche Steuerlehre Übung 1: Grundlagen (Literaturhinweise, Rechtsquellen des Steuerrechts, Einteilung der Steuerarten, Überblick Ertragsteuerrecht) TU Bergakademie Freiberg I

Mehr

Andreas Dinkelbach. Ertragsteuern. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer 4., überarbeitete Auflage GABLER

Andreas Dinkelbach. Ertragsteuern. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer 4., überarbeitete Auflage GABLER Andreas Dinkelbach Ertragsteuern Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer 4., überarbeitete Auflage GABLER Vorwort Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V XVII XXIII Teill Einkommensteuer

Mehr

Lösung Übung Klausur

Lösung Übung Klausur Fall 1 Lösung Übung Klausur A) Strukturierung des Sachverhalts Subjekte: A n.p.; Wohnsitz in Frankfurt offenkundig in Dtschl., da Studium in Frankfurt Behinderung zu 55% verwitwet, Kind 3 Jahre Gegenstände:

Mehr

Der mündliche Kurzvortrag

Der mündliche Kurzvortrag v. Campenhausen/Liebelt/Sommerfeld Der mündliche Kurzvortrag Prüfung 2016/2017 15., aktualisierte Auflage IX Vorwort...VII A Die mündliche Steuerberaterprüfung... 1 1 Die Vorbereitung auf die mündliche

Mehr

Grundlagen der Besteuerung

Grundlagen der Besteuerung www.nwb.de Basiswissen Steuer und Studium Grundlagen der Besteuerung Von Diplom-Finanzwirt Arne Marx STUDIUM Inhaltsübersicht Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 1. Einkommensteuer

Mehr

Übung Betriebliche Steuerlehre

Übung Betriebliche Steuerlehre Übung Betriebliche Steuerlehre Aufgabe 1 (AO) Steuern A. sind Geldleistungen und nicht geldliche Leistungen. B. sind ausschließlich Geldleistungen. C. sind Gegenleistungen für eine besondere Leistung eines

Mehr

Gewerbesteuer in Berlin

Gewerbesteuer in Berlin Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 14542 Gewerbesteuer in Berlin Die Gemeinden sind berechtigt, die Gewerbesteuer zu erheben. Sie legen jährlich den sogenannten Gewerbesteuerhebesatz

Mehr

Inhaltsübersicht 1 Bedeutung und Wesen der stillen Gesellschaft 13

Inhaltsübersicht 1 Bedeutung und Wesen der stillen Gesellschaft 13 Inhaltsübersicht 1 Bedeutung und Wesen der stillen Gesellschaft 13 1.1 Allgemeines 13 1.2 Der stille Gesellschafter 15 1.3 Beteiligung am Handelsgewerbe eines anderen 16 1.4 V ermögenseinlage 19 1.5 Der

Mehr

Wirtschaftswissenschaftliche Bücherei für Schule und Praxis Begründet von Handelsschul-Direktor Dipl.-Hdl. Friedrich Hutkap

Wirtschaftswissenschaftliche Bücherei für Schule und Praxis Begründet von Handelsschul-Direktor Dipl.-Hdl. Friedrich Hutkap Wirtschaftswissenschaftliche Bücherei für Schule und Praxis Begründet von Handelsschul-Direktor Dipl.-Hdl. Friedrich Hutkap Verfasser: Klaus Hengstebeck Diplomökonom Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich

Mehr

Übersicht Module und Kompetenzen Modellunternehmen Bäckerei Musterbrezel Kapitel 1 Grundkenntnisse im Steuerrecht...

Übersicht Module und Kompetenzen Modellunternehmen Bäckerei Musterbrezel Kapitel 1 Grundkenntnisse im Steuerrecht... Inhaltsverzeichnis Übersicht Module und Kompetenzen... 9 Modellunternehmen Bäckerei Musterbrezel... 10 Kapitel 1 Grundkenntnisse im Steuerrecht... 12 Kapitel 2 Grundlagen der Besteuerung... 13 2.1 Steuerbezogene

Mehr

Unternehmenssteuerreform 2008 (wichtigste Änderungen) I. Änderungen Kapitalgesellschaften. II. Änderungen Personenunternehmen.

Unternehmenssteuerreform 2008 (wichtigste Änderungen) I. Änderungen Kapitalgesellschaften. II. Änderungen Personenunternehmen. Unternehmenssteuerreform 2008 (wichtigste Änderungen) I. Änderungen Kapitalgesellschaften 1. Ebene der Gesellschaft Als eines der Kernelemente der Unternehmensteuerreform sinkt der Körperschaftsteuersatz

Mehr

In welchen Fällen erhält ein Beihilfeberechtigter für seinen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner eine Beihilfe?

In welchen Fällen erhält ein Beihilfeberechtigter für seinen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner eine Beihilfe? Bezirksregierung Münster Beihilfenfestsetzungsstelle Dezernat 23 In welchen Fällen erhält ein Beihilfeberechtigter für seinen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner eine Beihilfe? Sehr geehrte Beihilfeberechtigte,

Mehr

konsolidierte Fassung: BMF IV C 6 - S 2296-a/08/10002 BStBl 2009 I S.440 Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß 35 EStG

konsolidierte Fassung: BMF IV C 6 - S 2296-a/08/10002 BStBl 2009 I S.440 Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß 35 EStG konsolidierte Fassung: BMF 24.2.2009 IV C 6 - S 2296-a/08/10002 BStBl 2009 I S.440 Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß 35 EStG Bezug: BMF, Schreiben v. 22.12.2009 BStBl 2010 I S.43

Mehr

Checkliste Abgeltungssteuer

Checkliste Abgeltungssteuer Checkliste Abgeltungssteuer Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll den Anwender durch die komplizierte Materie der Abgeltungsteuer führen und schließlich klären, ob die Kapitaleinkünfte wirklich

Mehr

2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov

2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov Körperschaftsteuer 1 1. Allgemeines Körperschaftsteuer ist Personensteuer Besitzsteuer direkte Steuer Gemeinschaftsteuer Veranlagungssteuer rechtliche Grundlagen Körperschaftsteuergesetz (KStG) Einkommensteuergesetz

Mehr

VO Finanzrecht - Einkommensteuer

VO Finanzrecht - Einkommensteuer VO Finanzrecht - Einkommensteuer Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr - Schliesselberger SS 2013 1. Einheit 2 Literatur Doralt, Steuerrecht 2012/13, Manz 2012 (Pflichtlektüre) Doralt/Ruppe, Steuerrecht, Band

Mehr

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus

Mehr

Gewerbesteuer. Realsteuern ( 3 Abs. 2 AO) von Frank Hüppe. Gewerbesteuer Grundsteuer

Gewerbesteuer. Realsteuern ( 3 Abs. 2 AO) von Frank Hüppe. Gewerbesteuer Grundsteuer Gewerbesteuer von Frank Hüppe Gewerbesteuer Grundsteuer Realsteuern ( 3 Abs. 2 AO) werden von den Gemeinden erhoben sind Steuern auf das Objekt, das Grundstück oder den Gewerbebetrieb auch Objektsteuer

Mehr

A. Einkommensteuer. vo vo OO s j

A. Einkommensteuer. vo vo OO s j A. Einkommensteuer 1 Einführung in die Einkommensteuer... 1 1.1 Geschichtliche Entwicklung... 1 1.2 Erhebungsformen... 2 1.3 Steueraufkommen... 2 1.4 Rechtsgrundlagen... 2 1.5 System der Einkommensteuer...

Mehr

3. Einkommensermittlung 3.1 Grundfälle der Einkommensermittlung

3. Einkommensermittlung 3.1 Grundfälle der Einkommensermittlung 3.1 Grundfälle der Einkommensermittlung 31 3. Einkommensermittlung 3.1 Grundfälle der Einkommensermittlung Fall 1: 2a Abs. 1 EStG Christian W. und Clara W. sind auf dem Gebiet der Paläontologie zwei der

Mehr

Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)

Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) Alternatives Outsourcing im Konzern Susanne Schreiber, Lovells München 15. Juni 2004 Besteuerungskonzept Kein einheitliches

Mehr

Steuerrecht im Überblick

Steuerrecht im Überblick Steuerrecht im Überblick Zusammenfassungen und Grafiken Bearbeitet von Otto von Campenhausen, Achim Grawert 4. überarbeitete und aktualisierte Auflage 2016. Buch. 230 S. Softcover ISBN 978 3 7910 3735

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Stilkunde... XV

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Stilkunde... XV Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Stilkunde... XV I. Einführung... 1 1. Entwicklung des Steuerrechts... 1 2. Einteilung der Steuern... 2 3. Die drei Funktionen der Steuern... 4 4. Rechtsquellen

Mehr

Die Steuerfachwirtprüfung

Die Steuerfachwirtprüfung Lösung Klausur Nr.5 1 Wichtiger Berichtigungshinweis zu Sikorski/Mölleken/Zbanyszek Die Steuerfachwirtprüfung 3., überarbeitete und erweiterte Auflage Aufgrund eines bedauerlichen Versehens ist die Lösung

Mehr

Steuern und Steuerrecht

Steuern und Steuerrecht DAA-Wirtschaftslexikon Steuern und Steuerrecht 1. Abgaben und Steuern! Begriffsbestimmungen Steuern sind Geldleistungen, die der Bund, die Länder bzw. die Gemeinden auf gesetzlicher Grundlage in einer

Mehr