2 /2015. Mehr Liquidität durch Factoring Finetrading. Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Trennung Steuerliche und zivilrechtliche Folgen
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- Ewald Kerner
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1 2 /2015 Mietpreisbremse Mehr Liquidität durch Factoring Finetrading Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer Digitalisierung der Betriebsprüfung Trennung Steuerliche und zivilrechtliche Folgen Steuerliche Möglichkeiten beim Dienstwagen
2 Lieber Leser, während diese Zeilen verfasst werden, pendelt das Thermometer zwischen 30 und 35 Grad. Da ist es zugegebenermaßen zwischen Biergarten und Eisdiele schwierig, sich auf steuerliche und zivilrechtliche Probleme zu stürzen. Nichtsdestotrotz glauben wir, dass wir für unser diesjähriges Urlaubsheft wieder einige heiße Themen zusammengestellt haben. Fehlen dürfen natürlich nicht unsere steuerlichen Themen. Hierzu gehört insbesondere die never-ending Story der Schenkung- und Erbschaftsteuer. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen. Vielleicht nehmen Sie dieses Heft ja auch in Ihren wohlverdienten Urlaub mit. Ihr Manfred Meixner Neben eher unangenehmen Themen wie Scheidung im Zivil- und Steuerrecht sowie Ausführungen zur Mietpreisbremse wollen wir uns auch mit betriebswirtschaftlichen Themen befassen. Im Speziellen erläutern wir Ihnen auf unserer Doppelseite Betriebswirtschaft das Thema Factoring sowie die Finanzierung von Umlaufvermögen (Finetrading) als liquiditätsschonende Maßnahmen. 2
3 IMMOBILIEN Mietpreisbremse Kai Schäfer Rechtsanwalt Bislang konnten Vermieter von Wohnraum die Miete praktisch frei vereinbaren. Der Gesetzgeber hat diese Freiheit nunmehr deutlich eingeschränkt. Mit Wirkung ab dem 1. Juni 2015 wurde im Rahmen einer neuerlichen Mietrechtsreform festgelegt, dass die Miete bei Neuvermietung von Wohnraum maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die Neuregelung gilt ausdrücklich nicht für Gewerbeflächen und betrifft nur Wohnungen in wohnungsknappen Gebieten. Welche Gemeinden zu diesen Gebieten gehören, wird von den jeweiligen Bundesländern durch Verordnung festgelegt. Diese Verordnung wird in Bayern voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Betroffen sind neben München und dem Münchener Umland unter anderem auch Rosenheim, Kolbermoor, Miesbach, Irschenberg, Glonn, Ebersberg und Grafing. Die gesetzliche Neuregelung führt dazu, dass Vermieter künftig nur noch bei Neubauten oder umfassend sanierten Immobilien die Miete bei Neuvermietung beliebig festsetzen können. Eine umfassende Modernisierung ist gegeben, wenn Mittel aufgewendet werden, die mehr als ein Drittel der Kosten für einen vergleichbaren Neubau betragen. Wie die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln ist, dürfte in unserem Gebiet in Ermangelung eines Mietspiegels nur sehr schwer zu kalkulieren sein. Liegen die Mieten derzeit bereits über den neuen gesetzlichen Grenzen, darf der Vermieter bei einem Mieterwechsel die Miete bis zu diesem Betrag weiter vereinbaren. Verstößt der Vermieter gegen diese neue gesetzliche Vorschrift, ist die Vereinbarung in Bezug auf die Miete unwirksam. Der Mieter kann daher eine Absenkung der Miete verlangen. BESTELLERPRINZIP BEI MAKLERPROVISION Eine weitere Neuregelung betrifft die Wohnungsvermittlung durch Makler. Nach der neuen Regelung dürfen Makler Provisionen nur noch von ihrem unmittelbaren Auftraggeber verlangen. Mieter müssen an den Makler nunmehr nur dann eine Provision entrichten, wenn sie den Makler schriftlich oder durch mit der Wohnungssuche beauftragt haben und der Makler ausschließlich für den Mieter tätig wurde. Folglich werden Vermieter die von ihnen beauftragten Makler künftig selbst bezahlen müssen. Auf Immobilienverkäufe hat die Neuregelung keinen Einfluss; die Vertragsparteien können insoweit weiterhin regeln, wer den Makler zu bezahlen hat. Meldepflicht für den Vermieter ab Vermieter müssen ab dem dem Mieter eine Bescheinigung ausstellen, damit sich der Mieter bei der Meldebehörde ab- bzw. ummelden kann. Diese Bescheinigung ist bei jedem Ein- bzw. Auszug zu erstellen. Folgende Angaben sind zu machen: Name und Anschrift des Vermieters Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum die Anschrift der Wohnung die Namen der meldepflichtigen Personen (Mieter) Die Bescheinigung muss binnen zwei Wochen nach Ein- oder Auszug dem Mieter ausgehändigt werden. Wahlweise kann der Vermieter seine Bescheinigung auch elektronisch gegenüber der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) abgeben. Bei Verstoß droht ein Bußgeld in Höhe von Euro, bei einer Gefälligkeitsbescheinigung sogar bis zu Euro. 3
4 BETRIEBSWIRTSCHAFT Andreas Kaltenböck Bilanzbuchhalter Liquidität in trockenen Tüchern mit Factoring Factoring was verbirgt sich dahinter? Hinter Factoring verbirgt sich der Begriff der Forderungsabtretung. Die eigenen Kundenforderungen (kurzfristige Forderungen) werden an einen sogenannten Factor abgetreten. Der Factor kümmert sich anschließend in der Regel um den Forderungseinzug und die Zahlung durch die Kunden. Hierbei gilt es zwischen zwei Arten zu unterscheiden - dem echten sowie dem unechten Factoring. Echtes und unechtes Factoring Echtes Factoring: Bedeutet, dass die Delkredere Funktion auf den Factor übertragen wird. Darunter versteht man das Risiko des Forderungsausfalles. Unechtes Factoring: Hierbei entfällt die Delkredere Funktion. Somit trägt das Risiko des Forderungsausfalles weiterhin Ihr Unternehmen. Bestellung Unternehmen Warenlieferung Bonitätsprüfung/Übernahme Delkredererisiko Kunde Factor 3 6 Bezahlung der Forderung Forderungsverkauf 5 Kaufpreiszahlung Vorteile Nachteile Der größte Pluspunkt dürfte der schnelle Liquiditätszufluss sein, da Sie primär nicht mehr auf die Zahlungs moral Ihrer Kunden angewiesen sind. Dadurch können Sie gegebenenfalls Lieferantenrabatte, wie zum Beispiel Skonti in Anspruch nehmen. Des Weiteren entfällt in der Regel Ihr Debitorenmanagement, was nicht nur das Verbuchen von Ausgangsrechnungen, sondern auch das Mahn- und Inkassowesen beinhaltet. Auf diese Weise können zusätzlich die Betriebskosten gesenkt werden. Schließlich steigert der niedrige Bestand an Forderungen Ihr Rating sowie Ihre Bonität. Trotz aller Vorteile müssen auch die Schattenseiten des Factorings aufgezeigt werden. Der Factor bietet seine Leistungen nicht aus reiner Nächstenliebe dar, sondern möchte Gewinn erwirtschaften. Die Kosten hierfür variieren je nach Anbieter und Branche. Eine Auszahlung erfolgt meist erst nach Abzug eines Sicherheitseinbehaltes, der im Normalfall zwischen 10% und 20% liegt. Nachdem bei Ihnen eine intensive Bonitätsprüfung stattgefunden hat, werden Ihre Debitoren oftmals bis ins kleinste Detail durchleuchtet, um angenommen zu werden. Es können regelmäßig nur Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an gewerbliche Kunden abgetreten werden (Ausschluss von Verkäufen an Privatpersonen). Viel Licht, viel Schatten könnte man meinen, jedoch stellt Factoring für einige Unternehmen durchaus ein interessantes Finanzierungsinstrument dar. Diese Entscheidung sollte jedoch stets individuell nach den derzeitigen Bedürfnissen Ihres Unternehmens getroffen werden. 4
5 BETRIEBSWIRTSCHAFT Mehr Liquiditätsspielraum durch Finetrading Kathrin Glasl Betriebswirtin (B.A.) Was ist Finetrading? Finetrading ist ein Handelsgeschäft zur Finanzierung von Umlaufvermögen. Es dient als Ergänzung zur Kreditlinie bei der Bank. Der Einsatz von Finetrading bietet sich zur Deckung von zusätzlichem Liquiditätsbedarf vor allem in Wachstumsphasen, bei stark schwankenden Preisen auf dem Beschaffungsmarkt, sowie für Unternehmen mit Saisongeschäft an. Wie funktioniert Finetrading? Durch Zwischenschalten eines Händlers des Finetraders in die Beziehung zwischen Lieferant und Kunde entsteht ähnlich wie beim Factoring, eine Dreickecksbeziehung zwischen Kunde, Finetrader und Lieferant. Die Initiative für Finetrading geht in der Regel vom Kunden aus. Finetrader Bezahlung Bezahlung 2 1 Kaufvertrag 1 4 Lieferant Kunde 3 Warenlieferung Der Finetrader überprüft zunächst die Bonität des Kunden. Nach positiver Prüfung wird ein Rahmenvertrag ausgehandelt und der Kunde erhält ein Finetrading- Limit zugeteilt. Innerhalb dieses Limits kann er Warenbestellungen über den Finetrader abwickeln. (1) Auf Anweisung des Kunden kauft der Finetrader Ware beim Lieferanten. Die Verhandlung über Preis und Konditionen erfolgt aber weiterhin nur zwischen Kunde und Lieferant. (2) Der Finetrader bezahlt unter Ausnutzung der Skontokonditionen die Ware sofort, behält aber das Skonto ein. (3) Die Lieferung erfolgt direkt an den Kunden. (4) Der Kunde erhält, je nach Finetrading-Anbieter, ein Zahlungsziel von bis zu sechs Monaten, um die Verbindlichkeit zu begleichen. Was kostet Finetrading? Das Finetrading-Limit wird gegen eine limitabhängige Jahresgebühr zur Verfügung gestellt. Der Finetrader behält das Skonto für sich ein, allerdings fallen bei einer Zahlung innerhalb von 30 Tagen keine weiteren Gebühren an. Die Stundungsgebühren für die weitere Nutzung des Limits sind gestaffelt nach Höhe der Verbindlichkeit und Dauer der Ausnutzung des Zahlungsziels. Vorteile Nachteile Kunde Ausgleich von Spitzen im Liquiditätsbedarf Jahresgebühr und ggf. Stundungsgebühren Lieferant Verringerung der Kapitalbindung Verbesserung der Verhandlungsposition/Bonität gegenüber dem Lieferanten Entscheidungsfreiheit bei jeder Bestellung, ob Finetrading genutzt wird oder nicht Zusätzliche Möglichkeit, niedrige Preise auf dem Beschaffungsmarkt zu nutzen Sofortige Bezahlung der Forderung und damit Verbesserung der Liquidität Verlagerung des Ausfallrisikos auf den Finetrader Offenlegung von sensiblen Informationen über das Unternehmen für die Bonitätsprüfung Schlechtere Verhandlungsposition gegenüber dem Kunden ggf. Zugeständnisse bei Skontokonditionen wegen sofortiger Bezahlung durch den Finetrader 5
6 GASTRONOMIE Anja Schmid Steuerberaterin [Entwurf] Neuregelung der Erbschaftund Schenkungsteuer Die Bundesregierung hat auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom reagiert und einen Regierungsentwurf zu den Neuregelungen veröffentlicht. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten, geplanten Änderungen dar: Neu: Lohnsummenregelung Bei Einhaltung der Lohnsummenregelung können Betriebsvermögen zu 85% bzw. 100% steuerfrei übertragen werden. Künftig ist die Lohnsummenregelung bereits bei Beschäftigung von mindestens drei Mitarbeitern - statt bisher 20 - anzuwenden. Die beizubehaltende Lohnsumme steigt dabei mit der Mitarbeiterzahl kontinuierlich an. Bei mehr als 15 Mitarbeitern muss für die 100%ige Steuerbefreiung die ursprüngliche Lohnsumme für sieben Jahre beibehalten werden. Auswirkungen bei einer Bruttolohnsumme von 100 : Mitarbeiter 85% steuerfrei 100% steuerfrei für den 5-Jahreszeit raum nach Erwerb muss insgesamt eine Lohnsumme von dies entspricht jährlich einer Lohnsumme von für den 7-Jahreszeitraum nach Erwerb muss insgesamt eine Lohnsumme von dies entspricht jährlich einer Lohnsumme von * * * * > * erreicht werden erreicht werden * Eine Reduzierung der Mitarbeiterzahl ist innerhalb der 5 bzw. 7 Jahre nach Erwerb in einem gewissen Umfang möglich. Dies sollte jedoch kontinuierlich überwacht und geplant werden. Beispiele mit 85% Steuerbefreiung 10 Mitarbeiter à Euro brutto = jährliche Lohnsumme von Euro Mindestlohnsumme für 5-Jahres-Zeitraum nach Übergabe Euro ( Euro x 250%) = mindestens durchschnittlich Euro = 5 Mitarbeiter pro Jahr 11 Mitarbeiter à Euro brutto = jährliche Lohnsumme von Euro Mindestlohnsumme für 5-Jahres-Zeitraum nach Übergabe Euro ( Euro x 300%) = mindestens durchschnittlich Euro = 7 Mitarbeiter pro Jahr Neu: Verwaltungsvermögen wird steuerpflichtig Wenn das nicht betriebliche Vermögen (sogenanntes Verwaltungsvermögen) bisher insgesamt nicht über 50% lag, konnte der Betrieb insgesamt von der Steuer befreit werden. Diese Pauschalierung entfällt im neuen Entwurf und wird ersetzt durch eine genaue Aufteilung der einzelnen Vermögensgegenstände, in begünstigtes Betriebsvermögen und nicht begünstigtes Betriebsvermögen. Verschont wird zukünftig nur noch nach der individuellen Begünstigungsquote. Begünstigt ist ein Vermögensgegenstand, wenn er nach dessen Hauptzweck einer originären gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit dient. Dies beurteilt sich nach dem Beitrag, den dieser Vermögensgegenstand bei dieser Tätigkeit leistet. Als Indiz kann eine zu mehr als 50% betriebliche Nutzung herangezogen werden. Ein an Fremde vermietetes Gebäude im Betriebsvermögen zählt beispielsweise zum nicht begünstigten Vermögen und unterliegt zukünftig immer einer Besteuerung. Das begünstigte Vermögen wird wie folgt berechnet: Wert des begünstigten Vermögens Nettowert des begünstigten Vermögens Nettowert des gesamten Betriebsvermögens gemeiner Wert des Betriebs Nur noch von diesem Wert des begünstigten Vermögens wird zukünftig der steuerfreie Verschonungsabschlag in Höhe von 85% oder 100% gewährt! Neu: Regelung für Großbetriebe Liegt der Wert des erworbenen begünstigten Betriebsvermögens über 26 bzw. bei Familienunternehmen über 52 Mio. Euro wird der Verschonungsabschlag auf Antrag reduziert. Der Verschonungsabschlag vermindert sich schrittweise. Bei einem Erwerb von 116 bzw. 142 Mio. Euro beträgt dieser nur noch 20% bzw. 35%. 6
7 GASTRONOMIE Digitalisierung der Betriebsprüfung Nachdem Warenwirtschafts- und Kassensysteme heute auch in vielen Klein- und Mittelbetrieben notwendig für den geschäftlichen Alltag sind, ist zu erwarten, dass diese künftig näher in den Fokus von Betriebsprüfungen rücken werden. Mit drei Urteilen vom hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Finanzverwaltung im Rahmen einer Betriebsprüfung berechtigt ist, Kasseneinzeldaten auch aus verknüpften Warenwirtschaftssystemen anzufordern. In den entschiedenen Fällen handelte es sich um die Einzelaufzeichnungen von Apotheken. In enger Auslegung könnte man die Urteilsbegründungen auch auf andere Branchen, wie etwa die Gastronomie und Hotellerie übertragen, welche ihre Auftragsdaten elektronisch verwalten. Die Belegprüfung, also die händische Überprüfung der Buchhaltungsordner durch den Betriebsprüfer, nahm früher häufig den Großteil der Prüfungszeit in Anspruch. Zukünftig werden meist nur noch gezielt einzelne Belege für bestimmte Tage im Prüfungszeitraum angefordert werden, bei denen die durchgeführten, statistischen Tests Auffälligkeiten ergeben haben. Die sogenannte summarische Risikoprüfung der Finanzverwaltung umfasst dabei statistische Kontrollverfahren, wie: Ziffernanalysen Zeitreihenvergleiche Trendanalysen Strukturvergleiche Verteilungsanalysen und weitere Maßnahmen. Die Finanzverwaltung spricht hier von Prüfungsnetzen. Die pauschale Argumentation, dass ein bestimmter Test nicht aussagekräftig sei, wird somit in vielen Fällen nicht zielführend sein. Thomas Bernhofer Master of Arts in Business In der Vergangenheit wurden häufig Umsatz und Wareneinkauf oder Umsatz und Aushilfslöhne für den Prüfungszeitraum monatlich grafisch gegenübergestellt. Es wurde dabei untersucht, ob beide Linien grundsätzlich ähnlich verlaufen. Im Wege einer sogenannten doppelten Skalierung werden diese beiden Entwicklungen inzwischen übereinander gelegt, um Abweichungen leichter bildlich darstellen zu können. Bei der summarischen Risikoprüfung werden zum Beispiel durch Aufschlagsatzzeitreihen Unterschiede bei den Wochentags- und Monatserlösen im Prüfungszeitraum gesucht und bei Auffälligkeiten konkret (unter Umständen sogar für bestimmte Tage) hinterfragt. Zu beachten ist jedoch, dass eine statistische Auffälligkeit niemals einen ursächlichen Zusammenhang begründet. Jedoch führt eine solche Abweichung, nach Auffassung der Finanzverwaltung, zu erhöhten Mitwirkungspflichten des Unternehmers und wird deshalb zielgerichtete Rückfragen nach sich ziehen. Einerseits wird durch die Digitalisierung der Betriebsprüfung der Zeitbedarf einer Prüfung ohne Auffälligkeiten häufig schneller abgeschlossen sein als bisher, andererseits können damit viele Sachverhalte systematisch untersucht werden, welche in der Vergangenheit in einer Belegprüfung nicht oder nur durch Zufall bemerkt wurden. Nachdem die Buchhaltungsdaten in der Betriebsprüfung elektronisch vorgelegt werden müssen, können diese Tests weitgehend automatisiert ablaufen. Dies verringert das Risiko von technischen Fehlern des Prüfers. Fördermittel für Investitionszuschuss in Oberbayern für 2015 bereits verbraucht! Der Fördertopf für den Investitonszuschuss 2015 ist aufgebraucht, da die Mittel deutlich reduziert wurden und im April 2015 bereits mehr Anträge eingereicht waren, als für das ganze Jahr Mittel zu Verfügung gestellt werden. Alle weiteren Anträge für 2015 werden grundsätzlich abgelehnt. Voraussichtlich ist erst ab Herbst 2015 eine Antragstellung für den Förderzeitraum 2016 möglich, wobei auch für 2016 keine Ausweitung des Fördertopfs zu erwarten sein wird. Wer also für 2016 Investitionen beabsichtigt, sollte mit der Antragstellung nicht zu lange warten um sich zumindestens eine minimale Erfolgsaussicht auf den Investitionszuschuss zu erhalten. 7
8 ERTRAGSTEUER Trennung steuerliche Konsequenzen Esther Ulrich Steuerfachwirtin Spätestens wenn Wolken am Ehehimmel auftauchen, sollten Sie auf Trennung und Scheidung vorbereitet sein. Im Folgenden erhalten Sie Antworten auf Ihre möglichen Fragen: Zusammen- oder Einzelveranlagung? Im Trennungsjahr besteht weiterhin noch die Möglichkeit auf Zusammenveranlagung. Ein Tag der Zweisamkeit reicht aus. Erst wenn Ehegatten ganzjährig dauernd getrennt lebend waren, ist eine Zusammenveranlagung ausgeschlossen, und zwingend eine Einzelveranlagung durchzuführen. Der Zeitpunkt der Scheidung ist nicht maßgeblich! Eine Zusammenveranlagung erfordert grundsätzlich einen gemeinsamen Antrag der Eheleute. Dieser Zustimmung hat der Ehegatte Folge zu leisten, wenn er dadurch keine Nachteile erleiden würde oder der von der Veranlagung profitierende Ehegatte (Hauptverdiener) dem anderen Ehegatten die Mehrbelastung ausgleicht. Sofern der ablehnende Ehegatte keine Einkünfte erzielt hat, wird das Finanzamt eine Zusammenveranlagung durchführen. Die Aufteilung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen erfolgt jeweils hälftig auf die Ehegatten und zwar egal von welchem Bankkonto die Zahlung erfolgte. Tipp Auf der sicheren Seite ist man mit dem Hinweis im Überweisungstext: zur Abgeltung der eigenen Steuerschuld. Dann wird die Vorauszahlung vollständig auf die eigene Steuerschuld angerechnet. Entscheiden sich beide Ehegatten gleich für die Einzelveranlagung, ist es besser vorzeitig beim Finanzamt ein Antrag auf geänderte Aufteilung bzw. Neufestsetzung der Vorauszahlungen zu stellen. Damit werden die Vorauszahlungen anteilig nach den zu erwartenden Einkünften aufgeteilt. Befinden sich Ehegatten in einem Angestelltenverhältnis, ist die Änderung der Steuerklasse auf I bzw. bei Alleinerziehenden auf II zu Beginn des Kalenderjahres, das der Trennung folgt, vorzunehmen. Ist Unterhalt steuerlich absetzbar? Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können bis zu einem Betrag von Euro im Kalenderjahr zuzüglich übernommener Beiträge zur Krankenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der Unterhaltsempfänger seine Zustimmung gegeben hat. Die Zustimmung wird in der Anlage U erklärt und ist bis auf Widerruf wirksam. Der Widerruf ist vor Beginn des Kalenderjahres, für das die Zustimmung erstmals nicht gelten soll, gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Der Empfänger hat die Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von Euro als sonstige Einkünfte zu versteuern. Erstattet der Unterhaltspflichtige dem Unterhaltsempfänger die Einkommensteuer auf die empfangene Unterhaltszahlung, so ist die Steuererstattung beim Empfänger ebenfalls bis zum Höchstbetrag zu versteuern. Von den Unterhaltsleistungen darf ein Werbungskosten- Pauschalbetrag von 102 Euro oder die tatsächlichen Werbungskosten abgezogen werden. Wie wirken sich Scheidungskosten aus? Seit 2013 sind im Zusammenhang mit der Scheidung angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, weil die Kosten aufgrund der hohen Scheidungsquoten nicht mehr außergewöhnlich sind. Unstrittig sind nach der Neuregelung ab 2013 die Nichtabziehbarkeit als außergewöhnliche Belastung von Prozesskosten für sogenannte Scheidungsfolge sachen (Unterhalt, Ehewohnung und Haushalt, Güterrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht). Tipp Das Verfahren zum steuerlichen Abzug der Scheidungskosten ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 15/15 anhängig. Sofern die Finanzämter die Berücksichtigung von Kosten eines Scheidungsprozesses ablehnen, sollten Betroffene unter Hinweis auf das Revisionsverfahren Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. 8
9 ZIVILRECHT Trennung zivilrechtliche Folgen Neben den steuerlichen Folgen sind bei einer Trennung oder Scheidung auch die nachfolgenden zivilrechtlichen Konsequenzen zu berücksichtigen: Kai Schäfer Rechtsanwalt 1. Unterhalt Neben dem zwingenden Unterhalt für minderjährige bzw. in Ausbildung befindliche Kinder kann jeder Ehegatte - sofern er bedürftig ist - vom leistungsfähigen Partner Unterhalt beanspruchen. Die Höhe des Unterhalts hängt im Wesentlichen von den eigenen Einkünften des Unterhaltsberechtigten und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen ab. Gerade bei Unternehmern ist die Ermittlung dieser unterhaltsrechtlich maßgebenden Einkünfte oft schwierig. 2. Versorgungsausgleich Anlässlich der Scheidung sind die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften bei einer privaten oder gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Ziel des Versorgungsausgleichs ist, dass beide Eheleute unabhängig von ihren tatsächlichen Einkommen während der Ehe die gleichen Rentenanwartschaften erwerben. Bitte beachten Sie, dass auch Lebensversicherungen auf Rentenbasis, aber auch betriebliche Altersvorsorgen als Renten auszugleichen sind. 3. Zugewinnausgleich Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft sind die in der Ehezeit entstandenen Vermögensmehrungen der Ehegatten auszugleichen. Das in die Ehe eingebrachte Vermögen bleibt bei der Berechnung ebenso unberücksichtigt wie Schenkungen oder Erbschaften, die in die Zeit der Ehe fallen. Etwaige während der Ehe eintretende Vermögensmehrungen sind aber auch bei diesen Vermögenswerten auszugleichen. Wichtig ist hierbei, dass der Zugewinnausgleich immer nur einen Geldanspruch sichert. Einen Anspruch auf Herausgabe bestimmter Vermögensgegenstände sieht das Gesetz ausdrücklich nicht vor. 4. Empfehlung Um Streitigkeiten über die bei Trennung und Scheidung entstehenden Ansprüche zu vermeiden, empfiehlt es sich dringend, die Scheidungsfolgen im Rahmen eines notariellen Ehevertrages zu regeln, bevor dunkle Wolken auftauchen. Bitte beachten Sie, dass der Bundesgerichtshof zum Schutz des wirtschaftlich Schwächeren gerade beim Unterhalt und beim Versorgungsausgleich strenge Regeln aufgestellt hat, deren Verletzung zur Unwirksamkeit der Vereinbarung führt. Lediglich beim Güterstand bzw. beim Zugewinnausgleich bestehen weitreichende Regelungsmöglichkeiten. Neben der Vereinbarung einer Gütertrennung kann auch der gesetzliche Güterstand für den Fall der Scheidung modifiziert werden, um einen Zugewinnausgleich vollständig auszuschließen oder auf bestimmte Vermögenswerte zu beschränken. Ohne eine entsprechende Vereinbarung besteht die Gefahr der Zerschlagung von Immobilien- bzw. Firmenvermögen durch Zugewinnausgleichsansprüche. 9
10 STEUERRECHT Steuerliche Möglichkeiten beim Dienstwagen Gabriele Wöllmer Steuerberaterin Einkommensteuer Die Überlassung eines Firmenwagens an den Arbeitnehmer stellt regelmäßig Arbeitslohn in Form von Sachbezügen dar. Somit sind diese Sachbezüge ebenso wie Barlohnzahlungen dem laufenden Arbeitslohn zuzuordnen. Für die private Nutzung des Firmenwagens ist der Sachbezug ebenfalls wie beim Unternehmer monatlich mit 1% des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Auch bei einer nur gelegentlichen Privatnutzung ist monatlich 1% anzusetzen, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Kann das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden, so erhöht sich der Wert des Sachbezugs monatlich um 0,03% des Bruttolistenpreises für jeden Entfernungskilometer. Durch fixe oder kilometerabhängige Zuzahlungen des Arbeitnehmers wird der Sachbezugswert gemindert. Vom Arbeitnehmer selbst getragene Aufwendungen mindern den pauschal ermittelten geldwerten Vorteil nicht! Die privaten Fahrten sowie die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können auch durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Umsatzsteuer Überlässt der Unternehmer als Arbeitgeber seinem Personal ein Fahrzeug auch zu Privatzwecken, ist dies regelmäßig eine entgeltliche sonstige Leistung, wenn das Fahrzeug dem Arbeitnehmer für eine gewisse Dauer und nicht nur gelegentlich überlassen wird. Zu den Privatzwecken zählen die Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Umsatzsteuerlich stellt die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers das Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Pkw dar. Bemessungsgrundlage sind die Gesamtausgaben für die Überlassung des Fahrzeugs inkl. der Ausgaben, bei denen ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist. Der so ermittelte Wert der Gesamtausgaben des Fahrzeugs ist der Nettowert. Aus Vereinfachungsgründen wird es nicht beanstandet, wenn anstelle dieser Ausgaben von den lohnsteuerrechtlichen Werten (siehe links) ausgegangen wird. Diese Werte sind als Bruttowerte anzusehen, aus denen die Umsatzsteuer herauszurechnen ist. Beispiel: 1%-Regelung Ein Arbeitnehmer nutzt einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von Euro zu Privatfahrten und zu Fahrten zur 10 km entfernten Tätigkeitsstätte x 1% x 12 Monate = x 0,03% x 10 km x 12 Monate = 1%-Regelung Brutto-Bemessungsgrundlage Umsatzsteuer 19% 747 Beispiel: Fahrtenbuch Der Arbeitnehmer nutzt den Firmenwagen mit einer Jahresfahrleistung von km an 180 Tagen für Fahrten zu der 10 km entfernten Tätigkeitsstätte. Die übrigen Privatfahrten belaufen sich auf insgesamt km. Die gesamten Fahrzeugkosten einschließlich Absetzung für Abnutzung betragen Euro. Die Privatfahrten belaufen sich somit auf km (3.400 km + (180 Tage x 10 km x 2 = km)). Dies entspricht einer Privatnutzung von 35% bei km Gesamtfahrleistung. Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer von Euro (9.000 Euro x 35%) führt zu einer Umsatzsteuer von 598 Euro. Die Gesamtkosten umfassen auch die Ausgaben, bei denen ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist
11 ... ZUM SCHLUSS PERSÖNLICHES AUS DER KANZLEI Wir begrüßen... Wir laden ein... zu unserem Sommerfest, das dieses Jahr am Samstag, den 12. September 2015 ab 10 Uhr stattfindet. Um vorherige Anmeldung wird gebeten. zum 1. September 2015 unsere neuen Auszubildenden Theresa Neumeyer und Annalena Eham. Für Ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten wünschen wir Ihnen beiden viel Spaß und Erfolg. UNSER REZEPT Breznknödlsalat Rezeptvariation nach Schuhbeck - Meine Hausmannskost für Feinschmecker Zutaten Breznknödl 250 g Laugenbrezeln ¼ l Milch 2 Eier Salz und Pfeffer Cayennepfeffer Muskatnuss 1 kleine Zwiebel gewürfelt 25 g Butter Butter für die Folie Zutaten Dressing 1/8 l Gemüsefonds 1 TL Senf Salz, Zucker Pfeffer aus der Mühle 2 EL Weißweinessig 1 TL Walnussöl Zutaten Salat 1 Bund Frühlingszwiebeln 100 g kleine Essiggurken 1 Bund Radieserl 400 g Cocktailtomaten 100 g breite Bohnen Zubereitung Für den Breznknödl das Salz von den Brezn entfernen und würfeln. Milch aufkochen und abkühlen lassen, die Eier verquirlen und zur lauwarmen Milch geben, mit Salz, Pfeffer, Muskat und Cayennepfeffer würzen. Die Eier-Milch-Mischung über die Breznwürfel geben, zudecken und 10 Min. ziehen lassen. Die Zwiebelwürfel in Öl glasig dünsten und zur Knödlmasse dazugeben. Ein großes Stück Alufolie mit Butter bestreichen, die Knödlmasse zu einer Rolle mit ca. 4 cm Durchmesser formen, mit der Folie straff umwickeln, die Enden gut zudrehen (idealerweise den Breznknödlteig in eine Plastikfolie und anschließend noch eine Alufolie darüber). In siedendes Wasser geben und ca. 20 Min. gar ziehen lassen. Bohnen waschen, putzen, in Stücke schneiden und in Salzwasser ca. 10 Min. garen bis sie bissfest sind. Gemüsefonds, Senf, Salz, Pfeffer und etwas Zucker verquirlen, Weißweinessig und Walnussöl dazugeben und gut verrühren. Frühlingszwiebeln putzen und in Scheiben schneiden, Essiggurken klein schneiden, Radieschen und Tomaten ebenso. Die fertigen Breznknödl in 1 cm dicke Scheiben schneiden, Öl erhitzen und die Knödlscheiben von beiden Seiten anbraten. Alle Zutaten in einer Schüssel mischen und 10 Min. in der Marinade ziehen lassen. Wir wünschen einen Guten Appetit! Eine Inhaltsübersicht über die früheren Ausgaben unserer Kanzleizeitung ALLES WAS RECHT IST finden Sie auf unserer Homepage unter Informationen/Unsere Kanzleizeitung. 11
12 KONTAKT Haubner Schäfer & Partner Eugen-Belz-Straße Bad Aibling Telefon 08061/49040 Telefax 08061/ IMPRESSUM Orleansstraße München Telefon 089/ Telefax 089/ kanzlei@haubner-stb.de Herausgeber Haubner Schäfer & Partner Redaktionsleitung Susann Hädrich Grafisches Konzept Agentur Djermester und Lindner, Druck Text & Grafik, München, Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der in ihm behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.
DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER
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