MFA. VERAH : Für jede Praxis ein Gewinn
|
|
- Martina Ritter
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 MFA VERAH : Für jede Praxis ein Gewinn Hausbesuche, Impfsprechstunde oder Fall-Management: Qualifizierte Medizinische Fachangestellte entlasten Hausärzte und steigern den Wert einer Praxis. Seit sieben Jahren profitieren Hausarztpraxen von VERAH. Mit der NäPA bekommt sie nun Gesellschaft, die aber nicht jeder nach EBM abrechnen darf. Ein Überblick. Die besonders qualifizierten Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VERAH ) sind für Hausärzte nicht mehr wegzudenken. Seit 2008 entlasten sie Hausärzte im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Heute gibt es bundesweit schon mehr als VERAH. Jetzt haben die Körperschaften diese Grundidee aufgegriffen, mit der Nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPA) aber eine schlechtere Kopie geschaffen. Seit 1. Januar können Leistungen der NäPA nun im EBM abgerechnet werden. Seitdem stellen sich für Hausärzte daher einige Fragen, etwa wie sich VERAH und NäPA unterscheiden. Beide sind besonders fortgebildete Medizinische Fachangestellte (MFA), aber nur VERAH ist speziell für die Bedürfnisse in der Hausarztpraxis qualifiziert. Während der Deutsche Hausärzteverband das VERAH -Curriculum mit dem Verband der Medizinischen Fachberufe entwickelt hat, stammt die Fortbildung zur NäPA von der Bundesärztekammer (BÄK) im Wesentlichen angestoßen vom Pflegeweiterentwicklungsgesetz Es ermöglichte, vom Arzt angeordnete Hilfeleistungen an qualifizierte MFA zu delegieren. In den Anlagen 8 und 24 zum Bundesmantelvertrag Ärzte wurden dann die Details geregelt Der Hausarzt 13/2015
2 legte die BÄK das NäPA-Curriculum vor. In einigen Regionen sind seitdem weitere Modelle entstanden, etwa agnes zwei, MoNI oder Mopra. Als EVA werden MFA bezeichnet, die das NäPA-Curriculum in Nordrhein oder Westfalen-Lippe abschließen. VERAH und NäPA sind aber die einzigen, deren Ausbildung bundesweit gültigen Curricula folgt, daher beschränkt sich der Vergleich auf sie. Abb 1: Weitere Informationen Grundzüge der ärztlichen Delegation BMV-Ä Anlage 8 und 24: Stellungnahme von BÄK und KBV zur Persönlichen Leistungserbringung (gilt nicht nur für die vertragsärztliche Versorgung, sondern für die gesamte ärztliche Tätigkeit): VERAH - und NäPA-Curriculum: verah.de/fileadmin/user_upload/redaktion/ihf/verah/ Lernzielkatalog_MFA_aktuell.pdf CurrPraxisassistentin pdf Memorandum zur gegenseitigen Anerkennung: verah.de/fileadmin/user_upload/redaktion/ihf/verah/mou_verah_baek_ihf_ final_ pdf Gegenseitige Anerkennung Foto: picture alliance / Klaus Rose,dpa VERAH und NäPA unterscheiden sich grundlegend. Dem Deutschen Hausärzteverband war es von Anfang an wichtig, alle Facetten einer Hausarztpraxis in der Fortbildung der MFA abzubilden. Neben medizinischen Inhalten fokussiert die VERAH - Ausbildung daher auch stark auf Case- und Praxismanagement. Zudem soll sie für MFA und Praxisinhaber gut mit dem Praxisalltag vereinbar sein, um die Inhalte schnell in der Praxis anwenden zu können und zu entlasten. Die NäPA setzt schwerpunktmäßig auf medizinisch-theoretisches Wissen. Schon im Januar 2014 haben sich Deutscher Hausärzteverband und BÄK auf ein Memorandum geeinigt, wie die unterschiedlichen Fortbildungen gegenseitig anerkannt werden können (Abb. 1). Damit eine VERAH eine NäPA-Qualifikation erhält, muss sie 20 Theoriestunden (Ster- Dr. med. Heiner Pasch Kürten drpasch@ t-online.de 17
3 bebegleitung, Schmerz, Demenz, Ulcus cruris), 20 Hausbesuche und eine Prüfung über diese Inhalte ablegen. Umgekehrt müssen NäPA zusätzlich das VERAH -Modul Praxismanagement, 40 Stunden praktische Tätigkeit nachweisen sowie dazu eine Prüfung beim Institut für hausärztliche Fortbildung (IhF) bestehen. Teilweise gibt es auf Länderebene spezifische Regelungen zur Anerkennung. Abrechnung VERAH oder NäPA? Die Art der Qualifikation spielt in Praxisalltag wie für die Abrechnung eine Rolle. Während die VERAH leicht über die HZV abzurechnen ist, wurden für die NäPA-Vergütung nach EBM viele Hürden für Hausärzte aufgebaut. Die VERAH punktet in der HZV mit einer einfachen Abrechnung für die Vorhaltung einer VERAH wird in der Regel ein Zuschlag von fünf Euro auf die Chronikerziffer P3 gewährt. Bei der HZV hängen die Honorare also nicht von der Praxisgröße ab. In der HZV werden sowohl die Pauschalen oder aber die als Einzelleistung vergüteten Hausbesuche der VERAH bezahlt. Das gilt für jeden als Chroniker abgerechneten Patienten sowohl für jeden VE- RAH -Hausbesuch zu Hause, im Heim und für jeden Mitbesuch. Die Anzahl der Pauschalen oder Einzelleistungen ist keinerlei Einschränkungen unterworfen. Im KV-System ist die Abrechnung von NäPA- Leistungen an einige Hürden geknüpft, etwa eine Mindestzahl behandelter Patienten. Diese Zahl kann bei entsprechender Praxisgröße durchaus in einem Quartal vorhanden sein. Schrumpft aber der Patientenstamm, etwa weil Patienten die Praxis wechseln, müssen Ärzte damit rechnen, dass die Quote der Behandlungsfälle nicht mehr Vergütung in der HzV Pauschalgebühr pro Chroniker, i.d.r. 5 Einzelvergütung des VERAH-Hausbesuch, i.d.r. 18 Einzelvergütung Heim-Mitbesuch, i.d.r. 18 EBM 2015 VERAH punktet mit einer einfachen Abrechnung, die nicht von der Praxisgröße abhängt. EBM Leistung Punkte Honorar* Pauschale 22 2, Hausbesuch ,05 NäPA Heim-, Mit-Besuch ,53 Änderung ab 1. Juli 2015: Außer Labor (Leistungen des Abschnitts 32.2) und der postoperativen Behandlung (GOP 31600) ist für NäPA jetzt auch das Anlegen eines LZ-EKG (GOP 03322) neben den Besuchen abrechnungsfähig. * Punktwert 2015: 10,2718 Cent erzielt wird und damit auch die Genehmigung verloren geht. Details: Die Genehmigung zur Abrechnung nach EBM erhalten Hausärzte, die in den letzten vier Quartalen durchschnittlich mindestens 860 Behandlungsfälle abgerechnet haben oder mindestens 160 Patienten betreuen, die 75 Jahre und älter sind. Dies gilt pro Vollzulassung, bei anteiliger Zulassung werden die Zahlen adäquat reduziert. Zudem ist die Auszahlung der Pauschale auf maximal 584 Behandlungsfälle pro Praxis begrenzt, wobei von diesen alle HZV-Fälle abgezogen werden müssen. Hausärzte, die an Selektivverträgen teilnehmen, werden also systematisch von zusätzlichen Honorarmitteln ausgeschlossen. Sonderfälle der NäPA-Abrechnung BAG: In einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder einer Praxis mit angestellten Ärzten werden die für die Genehmigung relevanten Behandlungsfälle folgendermaßen gezählt: Für einen Arzt mit Vollzulassung werden jeweils 860 Fälle oder 160 Patienten älter als 75 gerechnet. Für jeden weiteren Arzt eine reduzierte Zahl von 640 oder 120 Fällen. Bei Ärzten mit anteiliger Zulassung zählt auch nur die anteilige Zahl von Behandlungsfällen. Ein Beispiel: BAG mit drei Ärzten, zwei mit Vollzulassung und ein angestellter Arzt mit halber Zulassung. Nötig sind = Behandlungsfälle oder = 360 über 75-Jährige. Job-Sharer: Bei Jobsharer-Praxen (ein Praxisinhaber, ein Jobsharer) wird die Praxis wie eine Einzelpraxis behandelt, da durch das Jobsharing die Praxisgröße, also die Zahl behandelter Patienten, nicht wesentlich steigen darf ( 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V). Dies führt dazu, dass eine Praxis mit einem angestellten Arzt mit halber Zulassung 1120 ( ) Fälle nachweisen muss, eine Jobsharer-Praxis mit einem angestellten Jobsharer mit halber Zulassung jedoch nur 860 Fälle. Neue Praxen: Für neue und junge Praxen, die weniger als 18 Monate zugelassen sind, gibt es eine Sonderregel im EBM. Sie müssen für die ersten 18 Monate keine Mindestzahlen vorlegen, um eine Abrechnungsgenehmigung für die Nummern 03060, 03062, zu erhalten. Erst ab dem 19. Monat greift dann die Nachweispflicht. Weitere Benefits für die Praxis Auch wenn wir hier in erster Linie einen Blick auf die Abrechnung von VERAH und NäPA werfen, darf der eigentliche Benefit speziell ausgebildeter MFA Foto: Zerbor - Fotolia.com 18 Der Hausarzt 13/2015
4 nicht aus den Augen gelassen werden. Die Delegation unter ärztlicher Aufsicht etwa von Hausbesuchen entlastet Hausärzte und schafft Zeit für andere Aufgaben. Bei VERAH machen Hausbesuche nur etwa ein Viertel der Tätigkeit aus. Gut ausgebildet sind sie auch für das Management und die Betreuung der Disease-Management-Programme und der HZV-Verträge. Zudem können sie bei der Planung und (mit dem Arzt) Durchführung von reisemedizinischen Sprechstunden, Impfungen/ Impfsprechstunden oder einer Akutsprechstunde für akute Krankheitsprobleme unterstützen. Das hilft, den Praxisablauf zu optimieren. Hausärzte sollten dabei frühzeitig daran denken, wie ein plötzlicher Ausfall (längere Krankheit, Kündigung) einer VERAH kompensiert werden kann. Gerade hier wäre eine zweite qualifizierte MFA sinnvoll - auch bei dünner Personaldecke und nicht nur in großen Praxen mit entsprechendem Bedarf. Nicht zuletzt werten Hausärzte auch die Tätigkeit ihrer MFA mit einer Weiterbildung auf. Darüber hinaus sind qualifizierte MFA ein ideeller Mehrwert für die Praxis. Ärzte sollten sich daher nicht scheuen, Zertifikate für Patienten sichtbar in der Praxis sowie in der Außendarstellung (Internet, Praxis-Zeitung u.ä.) zu präsentieren. So wird die Bindung bestimmter Patienten an die eigene Praxis gestärkt. Besonders wenn Ärzte erklären, welchen Nutzen Patienten davon haben, etwa eine umfassendere Betreuung chronisch kranker, älterer und immobiler Patienten. Der Hausarzt 13/2015 Ein weiterer Pluspunkt zeigt sich bei der Praxisabgabe oder -verkauf. Qualifizierte MFA und effiziente Praxisabläufe steigern den Wert der Praxis. Denn auch der Nachfolger profitiert von der Entlastung. Fazit Auch ein Nachfolger profitiert von der Entlastung durch besonders qualifizierte MFA. Besonders qualifizierte Mitarbeiterinnen sind ein Gewinn für die Praxis. Die Praxis profitiert finanziell und ideell, wenn man die gezielte Versorgung chronisch kranker und alter Menschen betrachtet. Zudem werten Praxisinhaber die Tätigkeit ihrer Mitarbeiterinnen auf. Bei Hausbesuchen bekommen MFA oft einen anderen, entspannteren Kontakt zu Patienten, da die Patienten die Gastgeber sind. Die so gewonnenen Informationen zu Befinden und aus dem Umfeld des Patienten sind auch für den Arzt hilfreich. Sofern auch MFA auf Hausbesuche fahren, sollten Hausärzte aber einige Fragen klären: Eigenes oder Praxisfahrzeug? Einige Landesverbände des Deutschen Hausärzteverbandes bieten hier Sonderkonditionen für ein VERAH mobil an. Wie ist die Entschädigung geregelt: Benzingutscheine, Kilometergeld, Monatspauschale? Auch die Haftung bei einem Unfall und eventuelle Schadenersatzzahlungen sollten geklärt sein. PASSGENAU! Gesundheits-Pass Diabetes 2,60, KI ,15, 1,70, ab 200 Expl. 1,50 ) Kinder- und Jugendpass-Diabetes 2,60, KI ,30, 1,90 ) Erhältlich über: per Telefon 07 11/ per Mail svk@svk.de Gesundheits-Pass Diabetes (deutsch/türkisch) 3,50, KI ,30, 3,10 ) per Post SVK-GmbH, VA Kirchheim-Verlag, Postfach , Stuttgart per Internet
5 Mehr Qualität mit innovativem Konzept Demografischer Wandel und steigende Multimorbidität, angesichts zu meisternder Herausforderungen gehen immer mehr Hausarztpraxen neue Wege um dennoch die Versorgung ihrer Patienten weiter zu verbessern. Eine gute Möglichkeit ist da der Einsatz einer VERAH, ein Konzept, das sich wachsender Nachfrage erfreut. Der demografische Wandel und die steigende Zahl von Menschen mit chronischen Erkrankungen stellen ganz neue Anforderungen an die ärztliche Versorgung im Allgemeinen, besonders jedoch an die hausärztliche Versorgung. Diese Diagnose teilen nahezu alle Akteure im Gesundheitswesen, manche tun sich jedoch dann mit der konkreten Umsetzung zukunftweisender Maßnahmen deutlich schwerer. VERAH -Kongresse VERAH -Kongress Wernigerode VERAH -Kongress Wismar VERAH -Kongress Bad Kissingen Alle weiteren Termine zu VERAH -Fortbildungen finden Sie unter: Der Deutsche Hausärzteverband hat unter anderem mit dem VERAH -Konzept bereits vor vielen Jahren begonnen, neue Wege bei der Gestaltung und Strukturierung hausärztlichen Versorgung zu gehen. Drei Kriterien waren dabei besonders wichtig: Es muss das oberste Ziel sein, die Qualität der Versorgung der Patienten zu verbessern. Darüber hinaus dürfen keine neuen Schnittstellen entstehen, denn diese sind immer potenzielle Fehlerquellen. Außerdem müssen die individuellen Umstände in der jeweiligen Praxis berücksichtigt werden. Grundlage des VERAH -Konzepts ist die Fortbildung beim Institut für hausärztliche Fortbildung (IhF) im Deutschen Hausärzteverband. Hier können sich MFA zur VERAH weiterbilden lassen. Das Curriculum orientiert sich speziell an den Bedürfnissen in den Hausarztpraxen. VERAH unterstützen den Hausarzt, beispielsweise indem sie routinemäßige Hausbesuche oder Aufgaben im Case- sowie im Impf- und Wundmanagement übernehmen. Die Fachangestellten können dabei jederzeit Rücksprache mit dem Hausarzt halten, wichtige Hinweise weitergeben und somit auch dem Arzt einen besseren Überblick über die Beschwerden seiner Patienten verschaffen. Diese wiederum profitieren von einer individuelleren und umfassenderen Versorgung. Um ein solches Konzept erfolgreich umzusetzen, hilft es nicht starre Vorgaben zu machen sondern die Hausarztpraxen müssen die Möglichkeit haben selbst zu entscheiden, wie die VERAH am besten zum Einsatz kommen. Deswegen gibt es im Rahmen der Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) einen Zuschlag von fünf Euro auf die Chronikerpauschale P3. Anstatt ein bürokratischen Ungetüm zu schaffen, das am Ende zu noch mehr Schreibtischarbeit führt, gibt es hier ein einfaches und klar strukturiertes Vergütungssystem. Inzwischen gibt es bundesweit über ausgebildete VERAH und die Nachfrage ist nach wie vor groß. Das beweist, dass Hausärztinnen und Hausärzte und ihre Praxisteams für neue und innovative Konzepte offen sind wenn sie denn die Versorgung verbessern und die Realität in der Praxis berücksichtigen. Dies scheinen einige Nachahmer nicht verstanden zu haben. Vincent Jörres Foto: picture alliance / blickwinkel/ McPhoto 20 Der Hausarzt 13/2015
VERAH Evaluation des VERAH-Einsatzes in der
1. IGiB Konferenz zum Einsatz arztentlastender Fachkräfte Berlin, 22. Oktober 2013 VERAH Evaluation des VERAH-Einsatzes in der HzV Baden-Württemberg K. Mergenthal, M. Beyer, C. Güthlin, F. M. Gerlach Institut
MehrAus dem Leben einer Zucker- Verah
Aus dem Leben einer Zucker- Verah Interaktion zwischen Hausarzt und Schwerpunktpraxis Franziska Eckebrecht und Annett Georgi 03.12.2016 Herbsttagung Erfurt Vorstellung meiner Person Franziska Eckebrecht
MehrAntrag für Hausärzte ( NäPa I )
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag für Hausärzte ( NäPa I ) auf Genehmigung zur Ausführung Abrechnung von ärztlich angeordneten Hilfeleistungen durch
MehrAUSBILDUNG NICHTÄRZTLICHE/R PRAXISASSISTENT/IN. Gesundheitsakademie Gesundes Kinzigtal GmbH Eisenbahnstraße Hausach
AUSBILDUNG NICHTÄRZTLICHE/R PRAXISASSISTENT/IN Gesundheitsakademie Gesundes Kinzigtal GmbH Eisenbahnstraße 17 77756 Hausach Inhalt zur NäPa-Ausbildung... 2 Was ist die NäPa-Ausbildung?... 2 Wie wird die
Mehrabrechnungs.letter Dezember 2014 Sehr geehrte Damen und Herren,
abrechnungs.letter Einführung neuer Leistungen zur Vergütung der Tätigkeit einer qualifizierten nicht-ärztlichen Praxisassistenz in hausärztlichen Praxen ab 01.01.2015 Dezember 2014 Sehr geehrte Damen
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2017
MehrDr. med. Uwe Milbradt Facharzt für Allgemeinmedizin, Ärztlicher Leiter MVZ Börde. VERAH- Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis
Dr. med. Uwe Milbradt Facharzt für Allgemeinmedizin, Ärztlicher Leiter MVZ Börde VERAH- Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis Demographie Betreuungsbedarf Diagnose Leistungserbringer werden älter
MehrAntrag für Hausärzte ( Näpa I )
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag für Hausärzte ( Näpa I ) auf Genehmigung zur Beschäftigung von nichtärztlichen Praxisassistenten gemäß Anlage
MehrDer Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung
Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung 18. Februar 2015 Hausärzte können seit dem 01. Januar 2015 auch in nicht unterversorgten Gebieten für die Tätigkeit
MehrAntrag für Hausärzte ( Näpa II )
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag für Hausärzte ( Näpa II ) auf Genehmigung zur Ausführung Abrechnung von ärztlich angeordneten Hilfeleistungen
Mehrebm.aktuell Neues Kapitel 37 EBM mit Kooperations- und Koordinationsleistungen Juli 2016
ebm.aktuell Neues Kapitel 37 EBM mit Kooperations- und Koordinationsleistungen Juli 2016 Mit der Aufnahme des neuen Kapitels 37 in den EBM soll die medizinische Versorgung in Alten- und Pflegeheimen gestärkt
MehrIst die Betreuung durch Medizinische Fachangestellte in der Hausarztpraxis angekommen?
Ist die Betreuung durch Medizinische Fachangestellte in der Hausarztpraxis angekommen? MFA-, Ärzte- und Patientensicht in der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) in Baden-Württemberg, Martin Beyer, Corina
MehrSpezialisierungsqualifikation Entlastende Versorgungsassistentin (EVA)
Spezialisierungsqualifikation Entlastende Versorgungsassistentin (EVA) Elisabeth Borg Leiterin Ressort Fortbildung, Ärztekammer Westfalen-Lippe 2. Expertinnentagung für Medizinische Fachangestellte an
MehrAntrag. Facharztbezeichnung. Straße, Hausnummer, PLZ, Ort der Hauptbetriebsstätte. Ich bin für das MVZ vertretungsberechtigt (Name des MVZ)
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung von angeordneten Hilfeleistungen durch nichtärztliches Assistenzpersonal sowie
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Thüringen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Thüringen
Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrWetterauer Hausärztestammtisch NäPa, VERAH & Co. Wolf Eckert, Rheinstrasse 8, Wöllstadt, Telefon 06034/2354
Wetterauer Hausärztestammtisch 09.12.14 NäPa, VERAH & Co. Wolf Eckert, Rheinstrasse 8, 61206 Wöllstadt, Telefon 06034/2354 Agenda o Die EBM-Änderungen zum 1.1.15: Neudefinition der Gesprächsleistung 03230
MehrFAQs Sicherstellungsrichtlinie der KVB
FAQs Sicherstellungsrichtlinie der KVB Zuschuss zur Beschäftigung einer hausärztlichen Versorgungsassistentin / Präventionsassistentin in der Kinder- und Jugendmedizin / nicht-ärztliche Praxisassistentin
MehrDie Vertragspartner untersetzen den o g. Hausarztvertrag mit IKK-spezifischen Anforderungen und Regelungen, die im Folgenden aufgeführt sind.
Anlage 4 Vergütung zum Vertrag zwischen der IKK gesund plus und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e. V. unter Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) über die Umsetzung der
MehrÜbersicht Qualifikationsmerkmale (Stand )
Übersicht Qualifikationsmerkmale (Stand 16.06.2010) Abrechnungspositionen / Zuschlagsleistungen im Rahmen der HzV-Verträge, die nur mit Genehmigung / Qualifikation oder Vorhalten möglich sind: Leistung
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Honorar 2015 / Hausärzte November 2014 Neu ab 2015: Hausärzte erhalten Geld für nichtärztlichen Praxisassistenten Was Sie dazu wissen sollten VERAH, EVA oder MoPra schon heute
MehrHilfe zu Anlage 7 Modul 7.6 Versorgungsmodul Multimorbidität / chronische Erkrankungen BKK Landesverband Mitte
Hilfe zu Anlage 7 Modul 7.6 Versorgungsmodul Multimorbidität / chronische Erkrankungen BKK Landesverband Mitte Bevor es losgehen kann Folgende Abrechnungsziffern pflegen Sie bitte in Ihr Praxisverwaltungsprogramm
MehrFAQ zum nichtärztlichen Praxisassistent
Dezember 2014 Fragen und Antworten zum nichtärztlichen Praxisassistenten Hausärzte können ab 1. Januar 2015 einen nichtärztlichen Praxisassistenten beschäftigen, der sie bei der Betreuung ihrer Patienten
Mehr1 HzV-Vergütungspositionen
Anlage 3 - Vergütung und Abrechnung 1 HzV-Vergütungspositionen Die Vertragspartner vereinbaren für die in Anlage 4 (EBM-Ziffernkranz in der jeweils aktuellen Fassung) zu erbringenden Leistungen folgende
MehrAnlage 4 Vergütung 2017
Anlage 4 Vergütung 2017 zum Vertrag zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e.v. unter Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) über die Umsetzung
MehrKV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Fachärztliche Praxen. Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM Speziallabor Stand
KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Fachärztliche Praxen Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM Speziallabor Stand 10.11.2016 Abstaffelungsquote bei Labor Kapitel 32.2 / 32.3 Bundeseinheitliche
MehrLandesärztekammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts
Landesärztekammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts,, An die Interessenten zur Teilnahme an der Lernerfolgskontrolle für die Module VERAHplus Aus-, Fort- und Weiterbildung von Angehörigen medizinischer
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Niedersachsen / Braunschweig Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Niedersachsen / Braunschweig
Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrSchreibtischvorlage HZV in Schleswig-Holstein Zu dokumentierende Leistungsziffern. Über Zuschlag Palliativbehandlung
Arzt-Patienten- Kontakt Pauschale für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten P3 Zuschlag für chronisch 0000 0000 0000 0000 0000 - - - Über Zuschlag Palliativbehandlung ; keine notwendig 0001
MehrVereinbarung. über. die Vergütung delegierter vertragsärztlicher Leistungen. im Rahmen der Home-Care-Betreuung. zwischen
Vereinbarung über die Vergütung delegierter vertragsärztlicher Leistungen im Rahmen der Home-Care-Betreuung zwischen dem VdAK - Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v. dem AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband
MehrDelegation und Kooperation statt Substitution: Zusammenarbeit im Team
Delegation und Kooperation statt Substitution: Zusammenarbeit im Team Tag der Niedergelassenen 13. Juni 2012, ICC Berlin Dr. Max Kaplan Vizepräsident der Bundesärztekammer Präsident der Bayerischen Landesärztekammer
MehrLandesärztekammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts
Landesärztekammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts,, An die Interessenten zur Teilnahme an der Lernerfolgskontrolle für die Module VERAHplus Aus-, Fort- und Weiterbildung von Angehörigen medizinischer
MehrFrüherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin (U10, U11, J2) mit der Knappschaft ( 73 c SGB V) 2. Nachtrag
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) 3 10 03-999 Fax: (030) 3 10 03
MehrKV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Hausärztliche Praxen. Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV Stand
KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Hausärztliche Praxen Wirtschaftlichkeitsbonus Labor - GKV Stand 10.11.2016 Wirtschaftlichkeitsbonus Labor GKV (Erläuterung) Wirtschaftlichkeitsbonus und Laborbudget
Mehr1 HzV-Vergütungspositionen
Anlage 3 - Vergütung und Abrechnung 1 HzV-Vergütungspositionen Die Vertragspartner vereinbaren für die in Anlage 4 (EBM-Ziffernkranz in der jeweils aktuellen Fassung) zu erbringenden Leistungen folgende
MehrStrateG!N. Lebensraum Südwestfalen Medizinische und pflegerische Versorgung als Standortfaktor
Lebensraum Südwestfalen Medizinische und pflegerische Versorgung als Standortfaktor StrateG!N Strategien für die Gesundheitsversorgung in Südwestfalen 01. Oktober 2013 Kaiserhaus Arnsberg, Neheim-Hüsten
MehrRLV QZV Kooperationszuschlag:
RLV QZV Kooperationszuschlag: Das MVZ in honorartechnischer Perspektive Dipl.-Ing. Frank Welz Düsseldorf, 17.11.2011 Honorarentwicklung 2011 Honorarverteilung nach Beschluss des BA vom 26.03.2010 Quelle:
MehrAb 1. Oktober 2016 gibt es bundeseinheitliche Medikationspläne September 2016
ebm.aktuell Ab 1. Oktober 2016 gibt es bundeseinheitliche Medikationspläne September 2016 Ab Oktober 2016 muss für Patienten, die drei oder mehr Medikamente einnehmen, ein Medikationsplan erstellt werden.
MehrInhalt 1. Warum IVP? 2. Ziele 3. Teilnahmevoraussetzungen Ärzte 4. Bilid l ung Verso r ungsnetzw zw k
Integrierte Versorgung Pflegeheim (IVP) Vorstellung des Vertrages 1 Inhalt 1. Warum IVP? 2. Ziele 3. Teilnahmevoraussetzungen Ärzte 4. Bildung Versorgungsnetzwerk 5. Aufgaben HZV-Ärzte 6. Einschreibung
MehrNeuer Orientierungswert für das Jahr 2013
21. März 2013 Neuer Orientierungswert für das Jahr 2013 Der Orientierungswert zur Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen gemäß 87 Absatz 2e SGB V wurde für das Jahr 2013 auf 3,5363 Cent festgelegt.
MehrLandesärztekammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts
Landesärztekammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts,, An die Interessenten zur Teilnahme an der Lernerfolgskontrolle für die Module VERAHplus Aus-, Fort- und Weiterbildung von Angehörigen medizinischer
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Westfalen-Lippe Stand:
Arzt-Patienten-Kontakt 0000 0000 0000 0000 0000 0000 für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten P3 - Zuschlag für chronisch kranke Patienten - - 0001 - - 0001 0003 0003 0003 0003 0003 0003
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober
MehrVereinbarung. über die Vergütung delegierter vertragsärztlicher Leistungen im Rahmen der Home-Care-Betreuung
Vereinbarung über die Vergütung delegierter vertragsärztlicher Leistungen im Rahmen der Home-Care-Betreuung zwischen dem BKK-Landesverband Ost für die Betriebskrankenkassen mit Mitgliedern mit Wohnort
MehrAntrag. Straße, Hausnummer, PLZ, Ort der Hauptbetriebsstätte. Nur falls noch nicht zugelassen: Wohnanschrift
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag zur Teilnahme an der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) auf Basis der Vereinbarung nach 87 Abs.
MehrAntrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)
Antrag auf Ausführung Abrechnung von Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-242, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung
MehrAntrag auf Abrechnungsgenehmigung von speziellen Laboratoriumsuntersuchungen
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-307, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von nach der Vereinbarung
MehrÄnderungen des Verteilungsmaßstabes zum 1. Quartal 2018
Änderungen des Verteilungsmaßstabes zum 1. Quartal 2018 Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg hat in ihrer Sitzung am 30.11.2017 gemäß 87b SGB V folgenden 12. Nachtrag zum Verteilungsmaßstab
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen
Zu dokumentierende sziffern der HZV-Verträge in Sachsen Arzt-Patienten-Kontakt 0000 0000 0000 0000 0000 Zu dokumentieren, wenn ein Arzt-Patienten-Kontakt (APK) stattfindet; löst kontaktabhängige Pauschale
MehrForum Politik. Mit Geniocare können alle HZV-Vollversorgungsverträge einfach und schnell abgerechnet werden. Der Hausarzt 10/2017.
Mit Geniocare können alle HZV-Vollversorgungsverträge einfach und schnell abgerechnet werden. Fotos: x, y 20 Ein digitaler Helfer für Hausarztverträge IT wird im Gesundheitswesen immer wichtiger. Digitalisierung
MehrIntegrierte Versorgung Pflegeheim (IVP) Vorstellung des Vertrages
Vorstellung des Vertrages Inhaltsverzeichnis 1 2 3 4 5 6 7 Gründe für IVP Erfahrungen Informationen zum Versorgungsnetz IVP Bewerbung als Versorgungsnetz IVP Aufgaben HZV-Ärzte Einschreibung Versicherte
MehrFakten BW 2015/2016 DIE ÄRZTE UND PSYCHOTHERAPEUTEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG
Fakten BW 2015/2016 DIE ÄRZTE UND PSYCHOTHERAPEUTEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG Wir kümmern uns um Ihre Versorgung. Die KVBW ist verantwortlich für die Organisa tion der ambulanten medizinischen Versorgung im
MehrAn alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016
KVB 80684 München Abrechnung An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93-4 00 10 Fax:
MehrVERAH Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis. Robert Festersen, GF Hausärzteverband, Köln Kommunale Gesundheitskonferenz, Pforzheim
VERAH Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis, GF Hausärzteverband, Köln Kommunale Gesundheitskonferenz, Pforzheim 14.05.2014 Case-Managerin bewährt sich im Pilotprojekt 12.05.2014 Ärzte Zeitung Im
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrGebührenordnungspositionen, die nur mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns berechnungsfähig sind
KVB 80684 München Geschäftsführung An alle Fachärzte die zur Abrechnung der neuen Leistungen des Kapitels 37 berechtigt sind Ihr Ansprechpartner: Servicetelefonie Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93-4 00
MehrDer neue EBM Änderungen, Auswirkungen und Anmerkungen
Gesundheit ist unsere Sache 14. August 2013 Der neue EBM Änderungen, Auswirkungen und Anmerkungen Neuer EBM=? Ein Bürokratiemonster Mehr Warum sind wir hier? Der neue EBM kommt zu 01.Oktober 2013 Zunächst
MehrKBV-Vertragswerkstatt: Spezifische geriatrische Versorgung
Expertenforum - Spezifische geriatrische Versorgung 29.06.2017 1 KBV-Vertragswerkstatt: Spezifische geriatrische Versorgung MDK Expertenforum Dr. Bernhard Gibis Hamburg, 29. Juni 2017 Expertenforum - Spezifische
MehrZu dokumentierende Leistungsziffern der HzV-Verträge in Sachsen
Zu dokumentierende sziffern der HzV-Verträge in Sachsen Persönlicher Arzt- Patienten-Kontakt Kontaktabhängige Pauschale für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten 0000 0000 0000-0001 Zu dokumentieren,
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrEinzelverträge mit den Kostenträgern
Neue Versorgungswege Einzelverträge mit den Kostenträgern Prof. Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum Münster DRG-Kommission der DG HNOKHC Problemstellung
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen
Zu dokumentierende sziffern der HZV-Verträge in Sachsen Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend
MehrVoraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka
der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Dortmund, KVen Das KV-System Es gibt 17 Kassenärztliche Vereinigungen
MehrFragen-Antworten-Katalog für Ärzte
BKK-Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b SGB V Fragen-Antworten-Katalog für Ärzte Teilnahme des Arztes 1. Welche Ärzte können am Vertrag teilnehmen? Am Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung
MehrMEDISTAR Abrechnungs-Coach. In weniger Zeit mehr verdienen. CGM verbindet. Medizinische Fachangestellte, Praxis Dr. Fritzsche, Gehrden
MEDISTAR Abrechnungs-Coach. In weniger Zeit mehr verdienen. CGM verbindet. Medizinische Fachangestellte, Praxis Dr. Fritzsche, Gehrden Hausarzt-EBM, Pädiatrie-EBM, GOÄ Mit dem MEDISTAR Abrechnungs-Coach
MehrVereinbarung. zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem
Vereinbarung zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms Koronare Herzkrankheit
MehrNeuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015
Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015 PFG bei Schwerpunktinternisten Gibt es die PFG künftig auch für Schwerpunktinternisten? Ab dem 1. Januar 2015
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen
Arzt-Patienten-Kontakt 0000 0000 0000 0000 0000 Zu dokumentieren, wenn ein Arzt-Patienten-Kontakt (APK) stattfindet; löst kontaktabhängige Pauschale P2 aus. Kontaktabhängige Pauschale für die hausärztliche
MehrVerordnung von Reha-Leistungen in der hausärztlichen Versorgung
Verordnung von Reha-Leistungen in der hausärztlichen Versorgung Anke Richter Fachärztin für Innere Medizin Palliativmedizin - hausärztliche Geriatrie 2. Vorsitzende Hausärzteverband Westfalen Lippe 2.
MehrDemographische Entwicklung Herausforderung für die gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum Patientengerechte Lösungen aus der Praxis
Demographische Entwicklung Herausforderung für die gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum Patientengerechte Lösungen aus der Praxis AOK im Dialog 29. September 2010 AOK-Bundesverband, Berlin Dr.
MehrInformationen zum Thema Genehmigungspflichtige Leistungen
Stand Oktober 2017 Begriff sind Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung, die wegen der Anforderungen an ihre Ausführung, an besondere Kenntnisse und Erfahrungen oder wegen der Neuheit des Verfahrens
MehrDie Vertragspartner untersetzen den o g. Hausarztvertrag mit IKK-spezifischen Anforderungen und Regelungen, die im Folgenden aufgeführt sind.
Anlage 4 Vergütung zum Vertrag zwischen der IKK gesund plus und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e. V. unter Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen- Anhalt (KVSA) über die Umsetzung der
MehrInfobrief Nr. 4 zum HzV-Vertrag EK Bayern (ohne TK)
Infobrief Nr. 4 zum HzV-Vertrag EK Bayern (ohne TK) Übersicht der Themen Infobrief Nr. 4 München/Köln 10.03.2016 1. Vertragsanpassungen im HzV-Vertrag EK Bayern ab 01.07.2016 2. Ihre Teilnahme am HzV-Vertrag
MehrAntrag. Delegations-Vereinbarung
Antrag Delegations-Vereinbarung Bereich QS/QM Stand 01.04.2016 QM-Nr. II.09.2.1 Seite 1 von 5 Antrag auf Teilnahme an der Delegations-Vereinbarung gemäß 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V (Anlage 8 und Anlage 24
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Nordrhein-Westfalen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Nordrhein-Westfalen
Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in NordrheinWestfalen Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend
Mehrauf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der besonders qualifizierten und koordinierten palliativ-medizinischen Versorgung
Antrag Posteingangsnummer BGST von KVS auszufüllen! auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der besonders qualifizierten und koordinierten palliativ-medizinischen gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung
MehrGut behandelt in Bremen? Fachtag zur gesundheitlichen Versorgung im Alter
Gut behandelt in Bremen? Fachtag zur gesundheitlichen Versorgung im Alter Impulsvortrag Sascha Marcus Uecker Referent beim Senator für Gesundheit (Referat 41) Gut behandelt in Bremen? Gliederung 1. Herausforderung
MehrAnlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen
Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (nachfolgend KVS genannt) und der DAK-Gesundheit Vertragsgebiet Sachsen (nachfolgend
Mehr4. Modifikation. des Vertrages zur Hausarztzentrierten Versorgung nach 73b SGB V im Freistaat Thüringen (Hausarztzentrierte Versorgung Thüringen)
4. Modifikation des Vertrages zur Hausarztzentrierten Versorgung nach 73b SGB V im Freistaat Thüringen (Hausarztzentrierte Versorgung Thüringen) in der Fassung des 1. Nachtrages zwischen der AOK PLUS die
MehrInhalt. I Der Euro-EBM 1
I Der Euro-EBM 1 1 Allgemeines 3 2 Konstrukt des EBM 5 2.1 EBM Abschnitt I: Allgemeine Bestimmungen 5 2.2 EBM Abschnitt II: Arztgruppenübergreifende allgemeine Leistungen 16 2.3 EBM Abschnitt III: Arztgruppenspezifische
MehrDer Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) Fax: (030)
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.:
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Einheitlicher Bewertungsmaßstab Juli 2013 Weiterentwicklung des Hausarzt-EBM: Schrittweise Stärkung der Grundversorgung ab 1. Oktober 2013 Der Einheitliche Bewertungsmaßstab
MehrZuVerSicht. Zukunft der hausärztlichen Versorgung aus Sicht der Gesundheitsberufe und Patienten
ZuVerSicht Zukunft der hausärztlichen Versorgung aus Sicht der Gesundheitsberufe und Patienten V. Kalitzkus M. Redaèlli, P. Jansen, I. Schluckebier, S. Wilm Institut f. Allgemeinmedizin und Familienmedizin
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Hessen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Hessen
Schreibtischvorlage HZVVerträge in Hessen Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in Hessen Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region
MehrHausärztliche Palliativversorgung. Institut für Allgemeinmedizin Prof. Dr. Nils Schneider
Hausärztliche Palliativversorgung Institut für Allgemeinmedizin Prof. Dr. Nils Schneider Allgemeinmedizin 1. ist die Eintrittspforte in die Medizin 90% der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland hat einen
MehrManagement von Gesundheitseinrichtungen. Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich
Management von Gesundheitseinrichtungen Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich 14.04.2016 Schultz-Zehden Folie 1 Organisationsformen der ambulanten ärztlichen Versorgung
MehrAnstellung oder Niederlassung Welche Form der Berufsausübung ist für Vertragsärzte heute zukunftsweisend?
Anstellung oder Niederlassung Welche Form der Berufsausübung ist für Vertragsärzte heute zukunftsweisend? Management-Workshop am 27.02.2013 Dr. Thomas Kriedel Vorstandsmitglied Themenübersicht 1. Vor-
MehrÄnderungen bei der Laborvergütung ab sowie und Auswirkungen auf Ihre Praxis
Fortbildungsveranstaltung Änderungen bei der Laborvergütung ab 01.12.2012 sowie 01.04.2013 und Auswirkungen auf Ihre Praxis Mittwoch, 15. Mai 2013 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr Hotel Maritim, Gelsenkirchen 1
MehrRechtsfragen der Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliche Mitarbeiter. Arbeitskreis Medizinrecht Münster
Rechtsfragen der Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliche Mitarbeiter Arbeitskreis Medizinrecht Münster (Gemeinde-) Schwester AGnES Quelle: Ärzteblatt / Foto: Kristina Hartnick Rechtsanwalt Sören
MehrVereinbarung. die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen/Kosten gemäß 32 des DMP-Vertrages COPD vom
Anlage 13 Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach 73 a SGB V vom 26.04.2013 zwischen der KVS und dem BKK- Landesverband Mitte zur Durchführung des DMP COPD Vereinbarung über die Sondervergütung und Abrechnung
MehrEinzelheiten zur Qualifikations- und Qualitätsanforderungen an den HAUSARZT
Einzelheiten zur Qualifikations- und Qualitätsanforderungen an den HAUSARZT I. Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie gemäß 73 b Abs. 2 Nr. 1 SGB V Der Hausärzteverband legt
MehrHilfe zu Anlage 3 Versorgungsmodul Multimorbidität / chronische Erkrankungen der AOK Rheinland-Pfalz
Hilfe zu Anlage 3 Versorgungsmodul Multimorbidität / chronische Erkrankungen der AOK Rheinland-Pfalz Bevor es losgehen kann Folgende Abrechnungsziffern pflegen Sie bitte in Ihr Praxisverwaltungsprogramm
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Nordhrein-Westfalen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Nordhrein-Westfalen
Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in NordhreinWestfalen Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind sowie die entsprechenden
MehrRegionale Vereinbarung Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED) - FAQs - Rahmenbedingungen
entzündliche Darmerkrankungen Rahmenbedingungen I. Allgemeine Informationen zur regionalen Vereinbarung CED Colitis ulcerosa (CU) und Morbus Crohn (MC) werden als chronisch entzündliche Darmerkrankungen
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz
Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrFort- und Aufstiegs-Qualifizierungen für Medizinische Fachangestellte (MFA) in Westfalen-Lippe
Fort- und Aufstiegs-Qualifizierungen für Medizinische Fachangestellte (MFA) in Westfalen-Lippe Elisabeth Borg Leiterin Ressort Fortbildung der ÄKWL Seite: 1 Fortbildungs- und Aufstiegs-Qualifizierungen
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz
Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrFAQ zum Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Urologie in Baden-Württemberg gemäß 140a SGB V
FAQ zum Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Urologie in Baden-Württemberg gemäß 140a SGB V Einschreibung von Versicherten... 3 Welche Voraussetzungen muss ein Patient erfüllen, um am Facharztprogramm
MehrSehr geehrte Frau Kollegin = Name =, sehr geehrter Herr Kollege = Namen =,
BERUFSVERBAND DER FRAUENÄRZTE e.v. Landesverband Bayern www.bvf-bayern.de Landesvorsitzender Dr. med. Peter Hausser stv. Landesvorsitzender Dr. med. Richard Häusler KVB 80684 München Ihr Ansprechpartner
MehrAntrag auf Anerkennung als diabetologische Schwerpunktpraxis und Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen
Kassenärztliche Vereinigung Hessen Team DMP/HZV Georg-Voigt-Straße 15 60325 Frankfurt Diabetologische Schwerpunktpraxis Antrag auf Anerkennung als diabetologische Schwerpunktpraxis und Genehmigung zur
Mehr