NUR WER SÄT, KANN AUCH ERNTEN

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1 nr Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Nordlicht Oktober jahrgang A K T U E L L NACHWUCHSFÖRDERUNG NUR WER SÄT, KANN AUCH ERNTEN serviceseiten ab seite 37

2 INHALT SEITE RUBRIK/THEMA TITELTHEMA Gezielte Förderung: KVSH unterstützt den ärztlichen Nachwuchs Solide Grundlagen: Allgemeinmedizin an der Universität Lübeck Soviele Prüflinge wie nie: Allgemeinmedizin an der Universität Kiel Nachwuchsförderung: Was tun eigentlich die anderen KVen? Erfahrungsbericht eines Weiterbildungsassistenten HEFT Aus dem Inhalt TITELTHEMA 11 NACHRICHTEN KOMPAKT GESUNDHEITSPOLITIK Abgeordnetenversammlung: Wissenschaftler stellt Honorarreform schlechtes Zeugnis aus Neuer Praxisverbund in Dithmarschen: Mitbegründer Dr. Thomas Klink im Interview Präsident der Ärztekammer im Amt bestätigt: Interview mit Dr. Franz-Joseph Bartmann Fangprämie : Mehr als nur ein Sommerloch? Qualität nach Checkliste? Zulassung: Wer regiert im Medizinischen Versorgungszentrum? 04 Dem ambulanten Sektor geht der Nachwuchs aus. Im Titelthema gehen wir deshalb u. a. der Frage nach, was die einzelnen KVen und speziell die KVSH unternehmen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Außerdem beleuchten wir die Situation der Allgemeinmedizin an den beiden Hochschulstandorten Lübeck und Kiel PRAXIS & KV Bekanntmachungen: Öffentliche Ausschreibung von Vertragspraxen Psychotherapie: Vergütung 2010 Neues aus KVen und KBV Arzneimittelverordnung: Glücksspiel oder hohe Kunst? Verordnungsmanagement: Verordnung ohne gültige Krankenversichertenkarte Ärztliche Kunst in der KVSH: Ölbilder von Dr. Wolfgang Barchasch DIE MENSCHEN IM LAND Vor Ort: Was macht eigentlich Dr. Nowak? Kolumne: Neuer Leistungssport für Ärzte SERVICE Verordnung Heilmittel: Genau sein genügt Pharmakotherapie: Inflationäre PPI-Verordnungen Seminare Termine Ansprechpartner Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen Impressum Kreisstellen VORSCHAU 14 Ein Wissenschaftler bestätigt, dass die Honorarreform in Schleswig-Holstein negative Auswirkungen hat: Dr. Thomas Drabinski, Volkswirt und Leiter des Instituts für Mikrodaten- Analyse in Kiel, stellte die Ergebnisse eines Gutachtens zur Honorarsituation in Schleswig- Holstein der Abgeordnetenversammlung vor. 34 Sein Entschluss sorgte vor drei Monaten für Aufregung: Dr. Michael Nowak schloss seine Praxis in Lunden im Kreis Dithmarschen und ging nach Priborn im Landkreis Müritz in Mecklenburg-Vorpommern, weil er sich dort bessere Arbeitsbedingungen erhoffte. Wie es dem 57-Jährigen im Osten ergangen ist, lesen Sie in unserer Reportage. 2 Nordlicht AKTUELL

3 NORDLICHT NR EDITORIAL VON DR. INGEBORG KREUZ, KOMMISSARISCHE VORSTANDSVORSITZENDE DER KVSH Liebe Leserinnen und Leser, der Ausgang von Wahlen in der ärztlichen Selbstverwaltung Schleswig-Holsteins und in der Politik war das beherrschende Thema der vergangenen Wochen. Zunächst möchten wir an dieser Stelle dem neuen Vorstand der Ärztekammer Schleswig-Holstein und allen voran unserem Ärztekammerpräsidenten Herrn Dr. Bartmann ganz herzlich gratulieren. Die Kammerversammlung hat hier ein deutliches Zeichen in Richtung Kontinuität gesetzt. Erfahrene und bewährte Kolleginnen und Kollegen werden auch in den nächsten vier Jahren die Geschicke der Kammer lenken und sich für die Belange aller Ärztinnen und Ärzte in unserem Land einsetzen. Die KVSH freut sich auf die Fortsetzung einer konstruktiven und die Interessen aller berücksichtigenden Zusammenarbeit. Die Wahlentscheidung in der Politik auf Landes- und Bundesebene erfüllt uns mit der Hoffnung, dass nach Jahren einer immer zentralistischeren und staatsregulierenden Gesundheitspolitik nun eine Abkehr hin zu einer Stärkung der Selbstverwaltung und regionalem Gestaltungsspielraum erfolgt. Hier ist das wesentliche Ziel, dass der Beruf des niedergelassenen Arztes wieder attraktiver wird. Dies fängt in der Aus- und Weiterbildung an. Dabei ist der nun in greifbare Nähe gerückte Lehrstuhl für Allgemeinmedizin in Lübeck ein ganz wichtiges Etappenziel: Schon im Studium sollte der medizinische Nachwuchs für den Beruf des Hausarztes begeistert werden. Aber auch die nachhaltige Finanzierung der Weiterbildung zum Allgemeinarzt muss gewährleistet sein. Hier gilt es neben der bereits etablierten Verbundweiterbildung auch eine Vergütung zu erreichen, die sich an dem Gehalt der Assistenzärzte im Krankenhaus orientiert. Sollte es hier nicht zu einer Einigung der Vertragspartner auf Bundesebene bis Ende dieses Jahres kommen, ist eine politische Entscheidung unumgänglich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Land steht vor großen Herausforderungen, der demografische Wandel ist eine davon: Nur durch eine Stärkung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten als Rückgrat der ambulanten Versorgung können wir dieser Herausforderung wirkungsvoll begegnen. Ein Kurswechsel in der Gesundheitspolitik durch die Stärkung der bürgerlichen Mitte bedeutet für uns alle eine Chance, ergreifen wir sie! Ihre Nordlicht AKTUELL 3

4 TITELTHEMA NACHWUCHSFÖRDERUNG Dem ambulanten Sektor geht in zunehmendem Maße der ärztliche Nachwuchs aus. Im Titelthema gehen wir deshalb u. a. der Frage nach, was die KVSH unternimmt, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Ein Blick in die anderen KVen zeigt, was dort an Maßnahmen zur Nachwuchsförderung in die Wege geleitet wird. Ein weiterer Schwerpunkt: Die Situation der Allgemeinmedizin an den beiden Hochschulstandorten Lübeck und Kiel. Außerdem lassen wir einen Weiterbildungsassistenten zu Wort kommen. Kampf gegen Ärztemangel KVSH unterstützt medizinischen Nachwuchs Der drohende Ärztemangel wird zwischenzeitlich nicht mehr bestritten. Er resultiert zum einen aus dem hohen Durchschnittsalter der jetzt tätigen Vertragsärzte, zum anderen auch aus dem wachsenden Bedarf aufgrund der demografischen Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland bzw. konkret in Schleswig-Holstein, aber auch darauf, dass junge Fachärzte vor einer Niederlassung wegen des damit verbundenen wirtschaftlichen Risikos zurückscheuen. Die KVSH versucht, dieser Entwicklung entgegenzusteuern. 1.Finanzielle Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Etabliert ist seit Langem die finanzielle Unterstützung von Weiterbildungsassistenten für die Allgemeinmedizin während der Weiterbildungszeit. Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen zahlen Zuschüsse, in der Regel betragen diese Euro pro Monat. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein zahlt diesen Betrag, an dem sich die Krankenkassen zur Hälfte beteiligen. Dieser Zuschusszahlung liegt eine bundesweite Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden zu Grunde, die allerdings von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum gekündigt wurde mit dem Ziel, eine Erhöhung des Zuschusses zu erreichen. Die Vereinbarung wurde in der Vergangenheit jährlich neu abgeschlossen, gilt jedoch seit einiger Zeit unbefristet. Aus diesem Grunde hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Vereinbarung gekündigt. Hierdurch soll der Druck auf die Krankenkassen zum Abschluss einer neuen Vereinbarung erhöht werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein hofft selbstverständlich, dass noch vor Jahresende eine neue Vereinbarung zu Stande kommt. Sollte dies nicht der Fall sein, so muss die Abgeordnetenversammlung in ihrer Sitzung im November 2009 darüber entscheiden, ob weiterhin eine Bezuschussung erfolgen soll. Selbstverständlich werden wir zuvor abklären, inwieweit die Krankenkassen gegebenenfalls zur Weiterzahlung des Zuschusses bereit sind. Bezuschusst werden können 152 Weiterbildungsassistenten pro Jahr. Für 2009 sind erst 70 Zuschüsse vergeben. Gefördert werden zudem Kurse und ähnliche Qualifikationsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen mit 300 Euro (nähere Informationen unter , ). 2.Finanzielle Förderung von Weiterbildungsassistenten aller Fachgebiete bei Vertragsärzten im ländlichen Bereich Die Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hat im vorigen Jahr beschlossen, gezielt die Weiterbildung von Ärzten bei älteren Vertragsärzten im ländlichen Raum zu fördern. Hierdurch soll erreicht werden, dass Ärzte im Rahmen ihrer Weiterbildung insbesondere die Tätigkeit als Landarzt kennen und schätzen lernen und somit möglicherweise bereit sind, sich später außerhalb der Städte niederzulassen bzw. eventuell sogar die Praxis ihres Weiterbilders zu übernehmen. Aus diesem Grunde wurde diese finanzielle Förderung an das Alter des weiterbildenden Vertragsarztes geknüpft. Er muss mindestens 58 Jahre alt sein. Weitere Voraussetzung ist, dass der Vertragsarzt auf dem Lande tätig ist und ausgeschlossen ist eine Förderung von solchen Ärzten, die in Kiel, Lübeck, Neumünster und Flensburg ihre Weiterbildung absolvieren. Pro Monat werden bei Erfüllung der Voraussetzungen Euro pro Assistent gezahlt und zwar für einen Zeitraum von 24 Monaten bei Hausärzten und bei Fachärzten für den jeweils noch fehlenden benötigten Zeitraum. Beschränkt ist das Ganze auf eine Summe von Euro pro Jahr und Versorgungsbereich. Bewilligt wurden bisher elf Zuschüsse für den hausärztlichen Bereich. Für den fachärztlichen Bereich konnte leider noch kein Zuschuss vergeben werden. Niedergelassen sind die bezuschussten Hausärzte in folgenden Landkreisen bzw. Planungsbereichen: Dithmarschen...(1) Herzogtum Lauenburg...(1) Nordfriesland...(1) Pinneberg...(2) Plön...(1) Rendsburg-Eckernförde...(1) Schleswig-Flensburg...(2) Segeberg...(1) Stormarn...(1) Uns ist bewusst, dass es sich bei dieser zusätzlichen Förderung lediglich um einen Tropfen auf den heißen Stein handelt. Erstrebenswert wäre eine Vergütung, die sich an dem Gehalt der Krankenhausärzte orientiert. Andernfalls wird es weiterhin so sein, dass Ärzte die Weiterbildung zunächst im stationären Bereich beginnen, dann jedoch nicht in den ambulanten Bereich wechseln, weil sie es sich aus finanziellen Gründen nicht leisten können. 3. Koordinierungsstelle Seit August 2008 gibt es bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein eine Koordinierungsstelle. Namentlich handelt es sich hierbei um Frau Petra Fitzner (Kontakt ), die seitdem Ansprechpartnerin sowohl für angehende Weiterbildungsassistenten bzw. Weiterbildungsassistenten als auch für weiterbildende Vertragsärzte ist. Sie soll dabei helfen, dass beide Parteien zueinander kommen. 4 Nordlicht AKTUELL

5 TITELTHEMA Teilnahme etwas geringer ausfiel, als wir erwartet hatten, sollten ähnliche Veranstaltungen im Jahr 2009 vor Ort bei einigen Kreisstellen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein stattfinden. Als Pilotprojekt wurde Lübeck ausgewählt. Diese Veranstaltung musste allerdings leider mangels Nachfrage abgesagt werden, obwohl die weiterbildenden Vertragsärzte informiert worden waren und auch die maßgeblichen Krankenhäuser. Bisher konnte nicht ermittelt werden, woran das geringe Interesse der Assistenten lag. Spekulieren lässt sich insoweit viel. Da wir weiterhin davon ausgehen, dass es notwendig ist, angehende Fachärzte frühzeitig über die Teilnahmemöglichkeiten an der vertragsärztlichen Versorgung zu informieren und für alle Fragen Ansprechpartner zu bieten, soll nochmals versucht werden, die Weiterbildungsassistenten an die KVSH heranzuführen. Über die Ausgestaltung wird zurzeit noch nachgedacht. 6.Hilfe bei der Niederlassung Bereits jetzt hat jeder Vertragsarzt bzw. jeder Arzt, der erst noch Vertragsarzt werden will, die Möglichkeit, sich mit konkreten Fragestellungen an die Mitarbeiter der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein zu wenden. Allerdings muss er in Kauf nehmen, dass er für die Beantwortung seiner Fragen an zahlreiche Mitarbeiter verwiesen wird. Immer wieder wird der Wunsch an uns gerichtet, insbesondere in Zusammenhang mit einer Neuniederlassung, sowohl vor der Niederlassung als auch danach einen festen Ansprechpartner bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein für alle Fragestellungen zu haben. Die Gründung des Service-Teams mit der Durchwahl war ein erster Schritt in diese Richtung. 4. Verbundweiterbildung Noch weiter geht die so genannte Verbundweiterbildung. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein hat inzwischen mit sechs Krankenhäusern Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen, die darauf abzielen, dass Assistenten für die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin ihre gesamte Weiterbildungszeit in einer Region ableisten können. Sie müssen sich folglich nicht mehr wie sonst durchaus üblich für jede einzelne Station im Krankenhaus sowie die ambulante Zeit beim Vertragsarzt gesondert bewerben, sondern durchlaufen die Krankenhausstationen im Rahmen der Verbundweiterbildung zumeist nach einem vorher bereits festgelegten Rotationsplan. Zu gegebener Zeit wird sodann über die Koordinierungsstelle versucht, möglichst in der Nähe des Krankenhauses einen weiterbildenden Vertragsarzt für den Assistenten zu finden. Dieses Modell läuft allerdings erst an, sodass von Erfahrungen noch nicht berichtet werden kann. Entstanden ist es aus dem zwischen der Sana Kliniken AG, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und diversen Kassenärztlichen Vereinigungen abgeschlossenen Memorandum of Understanding. Folglich war auch eine Sana Klinik, nämlich die Sana Kliniken Lübeck GmbH, erste Vertragspartnerin der Verbundweiterbildung. Eingebunden war im Übrigen von Anfang an auch die Ärztekammer Schleswig-Holstein. 5.Veranstaltungen für Weiterbildungsassistenten Im Jahr 2008 hat die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein erstmalig Veranstaltungen für Weiterbildungsassistenten angeboten, in denen an mehreren Mittwochnachmittagen über bestimmte Themen wie Zulassung, Abrechnung, Qualitätssicherung, Arzneimittelversorgung etc. informiert wurde. Da die Auch unser Wunschziel wäre es, jedem Vertragsarzt vom Zeitpunkt des Eingangs seines Zulassungsantrages einen Ansprechpartner zu benennen, an den er sich wenden kann, um sämtliche Fragen zu klären, die in diesem Zusammenhang entstehen und in den Verantwortungsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein gehören. Verschiedene Modelle werden daher auch insoweit zurzeit durchdacht, um zukünftig verstärkt auf die Bedürfnisse und Fragen neu niedergelassener Vertragsärzte eingehen zu können. Angeboten werden schon jetzt Seminare und Workshops zu diversen Themen. Ein Blick auf unsere Homepage ( und ins Nordlicht kann insoweit lohnend sein. Konkrete finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten wie Darlehen und Umsatzgarantien bietet das Sicherstellungsstatut (siehe Nordlicht Nr. 8/2009, Seite 28). 7. Fazit Nach unserer festen Überzeugung werden unsere Bemühungen ins Leere laufen, wenn der Beruf des niedergelassenen Vertragsarztes nicht wieder attraktiver wird. Hierfür sind die Rahmenbedingungen beispielsweise durch den Abbau der Bürokratie und selbstverständlich auch eine gerechtere Honorarverteilung erforderlich. Erst dann werden wieder mehr Fachärzte dazu bereit sein, sich in Deutschland bzw. in Schleswig-Holstein niederzulassen und den Beruf zu ergreifen, den sie vermutlich mit Aufnahme des Studiums angestrebt haben und der nach der Aussage vieler Vertragsärzte am Ende ihrer Laufbahn letztendlich zu den schönsten gehört. BIANCA HARTZ, KVSH Nordlicht AKTUELL 5

6 TITELTHEMA NACHWUCHSFÖRDERUNG Klein aber fein Zur Situation der Allgemeinmedizin an der Universität in Lübeck Zentrum für Bevölkerungsmedizin und Versorgungsforschung Im März dieses Jahres hat der Konvent die Gründung des Zentrums für Bevölkerungsmedizin und Versorgungsforschung in Lübeck beschlossen. In dieses Zentrum werden die Institute oder Abteilungen für Sozialmedizin Allgemeinmedizin Arbeits- und Umweltmedizin Krebsepidemiologie Pflegeforschung Palliativmedizin einziehen. Als Räumlichkeiten konnten seitens der Universität einige Etagen im Transitorium bereitgestellt werden. Zurzeit sieht diese Etage nach dem Auszug der Abteilungen für Neurologie und Psychiatrie allerdings noch wenig einladend aus, das wird sich bis zum Oktober allerdings noch ändern. Wir versprechen uns eine große Anzahl an Synergien durch diese intensive räumliche und persönliche Nähe. Die methodenzentrierten Wissenschaften profitieren von unseren Patienten und die klinische Erfahrung, die wir einbringen können. Wir profitieren von der Erfahrung im Hinblick auf Studiendesign, Methodik und Statistik. Institut für Allgemeinmedizin Im Frühjahr wurde eine Professur für Forschung in der Allgemeinmedizin (W2, ehemals C3) ausgeschrieben. Es ging eine Reihe von geeigneten Bewerbungen ein, aus denen die Berufungskommission nach erfreulich hochwertigen Probevorträgen eine Kandidatin und zwei Kandidaten ausgewählt hat. Die Berufungsverhandlungen befinden sich in der heißen Phase, und wir hoffen, dass der Ruf noch in diesem Jahr angenommen werden wird. Im Frühjahr 2010 soll dann eine Professur für Lehre (halbe Stelle W2) ausgeschrieben werden, sodass wir hoffen, im Laufe des kommenden Jahres diese Stellen, aber auch die Stellen der wissenschaftlichen Mitarbeiter besetzt zu haben. Die Lehre des Faches Allgemeinmedizin läuft erfreulich reibungslos ab drei Lehrbeauftragte (von Kügelgen, Niebuhr und Träder) unterrichten ca. 100 bis 120 Studenten pro Semester, jeder Dozent hat also eine Seminargruppe von ca. 35 bis 40 Studenten. Dort werden Fallvorstellungen und Gebiete aus der Systematik der Allgemein-medizin (z. B. Befindlichkeitsstörungen, chronische Erkrankungen, abwendbar gefährliche Verläufe, Psychosomatik, Impfen, Sterbebegleitung) bearbeitet. Zudem gibt es Zusatzveranstaltungen (Einführung in die Naturheilverfahren, 5-Sinne-Diagnostik). Seit vier Jahren führen wir die Querschnittsveranstaltung Medizin des alten Menschen durch. Ferner sind wir an Veranstaltungen anderer Fächer (Umweltmedizin, Rehabilitation) beteiligt. Seit 2004 gibt es ein Blockpraktikum (scheinpflichtig) jeder Student, jede Studentin in Lübeck geht für eine Woche während des Studiums (5. Studienjahr) in eine hausärztliche Lehrpraxis. Wir haben die Anzahl der Lehrpraxen von 50 auf über 75 aufstocken können, und wenn wir demnächst die finanziellen Möglichkeiten haben werden, kann dieses Blockpraktikum auf zwei, vielleicht sogar auf drei Wochen ausgeweitet werden. Diese Veranstaltung ist sehr beliebt und wird hervorragend evaluiert gibt es doch sonst (außerhalb von Famulaturen) keine Möglichkeit der strikten 1:1-Ausbildung, die Spitze der individualisierten Zuwendung von Lehrendem zu Lernendem. Seit 2006 bilden wir in ausgewählten Lehrpraxen Studenten im Praktischen Jahr (PJ) in der Allgemeinmedizin aus. Mittlerweile haben wir über 35 Studenten in unseren Praxen zu Gast gehabt. Damit liegen wir bundesweit mit an führender Stelle. Die Evaluation der Studenten ist überwältigend das PJ in Hausarztpraxen ist so heiß begehrt, dass dafür spezielle Losverfahren seitens der Fachschaft Medizin eingerichtet wurden, da wir regelhaft viel mehr Bewerber haben, als Plätze zur Verfügung stehen. Noch können wir keinen PJ-spezifischen Unterricht anbieten gedacht ist an einen zweistündigen Kurs am Mittwoch, bei dem die Studenten Fälle demonstrieren können, die sie besonders bewegt oder überrascht haben. Momentan nehmen wir unsere Studenten zu allen Veranstaltungen mit, die wir auch als Fortbildungsmöglichkeit nutzen, so z. B. Veranstaltungen in der Akademie in Bad Segeberg, zu Abenden der Medizinischen Gesellschaft, zu Qualitätszirkeln, und manchmal sogar zu Fortbildungsveranstaltungen der Pharma- Industrie. In einigen Fällen ist durch die Sympathie innerhalb dieser vier Monate PJ zwischen Praxisinhaber und Student eine derart enge, herzliche Beziehung entstanden, dass weitere Assistenz in der Weiterbildungszeit zum Allgemeinarzt und gegebenenfalls auch die spätere Integration in diese Praxis als Partner angedacht und geplant sind. Verbundweiterbildung Zunächst nur mit der Sana-Gruppe, später dann auch mit anderen Krankenhausträgern, haben wir eine Verbundweiterbildung installiert, bei der die Assistenten nur einen einzigen Arbeitsvertrag benötigen, um nach einer curricularen Strukturierung die fünf Jahre Weiterbildung zum Allgemeinmediziner nach einem festen Zeitplan zu absolvieren. Die Assistenzzeit in der Praxis wird von der KVSH gebahnt, wobei Wert darauf gelegt wird, dass bei Interesse auch eine mögliche spätere Praxisübernahme ermöglicht werden kann. Das könnte unser Nachwuchsproblem auf elegante Weise lösen. Über dieses Modell haben wir im Nordlicht wiederholt berichtet. Fazit Die Ausbildung im Fach Allgemeinmedizin ist in den vergangenen zehn Jahren erheblich ausgeweitet worden, und wenn nun die äußeren Rahmenbedingungen so eingerichtet sein werden, dass wir Forschung und Lehre in räumlicher, personeller und finanzieller Sicht abgesichert durchführen können, haben wir den soliden Grundstein für ein kleines, aber feines Institut für Allgemeinmedizin in Schleswig-Holstein gelegt. PROF. JENS-MARTIN TRÄDER, ALLGEMEINARZT, LÜBECK 6 Nordlicht AKTUELL

7 TITELTHEMA NACHWUCHSFÖRDERUNG So viele Prüflinge in Allgemeinmedizin hatten wir noch nie Bis 2004 war ein Stiftungs-Lehrstuhl für Allgemeinmedizin in Kiel angesiedelt. Wie sieht die Situation am Universitätsstandort Kiel aus, nachdem der Lehrstuhl nach Lübeck verlagert wurde? Die seit 1981 verantwortlich tätigen Lehrbeauftragten Dr. Ulrich Ruhnke und Dr. Kurt Lamprecht beziehen Stellung. Nordlicht: Wie würden Sie den momentanen Zustand der Lehreinheit an der Kieler Universität gut fünf Jahre nach Weggang von Professor Gerlach beschreiben? Dr. Ulrich Ruhnke: Lehreinheit ist der richtige Begriff, denn nach dem Weggang von Prof. Gerlach haben wir ja den Status als Lehrstuhl im Sinne der Zuständigkeit für Forschung und Lehre verloren. Wir beide erhielten danach den Auftrag, die Verantwortung für die Lehre, die momentan insgesamt acht Lehrbeauftragte besorgen, zu übernehmen. Seitdem haben wir ein dreigeteiltes Angebot für die Studenten aufgebaut. Im neunten Semester gibt es die propädeutische Vorlesung und den entsprechenden Kurs, dann das Blockpraktikum für das zehnte Semester und das Praktische Jahr (PJ) als Wahlfachtertial in der Praxis. Im Wintersemester 2004/2005 haben wir die Skizzen von Prof. Gerlach zur Gestaltung des Blockpraktikums als Grundlage für die Ausbildung der ersten 35 Kursanten genutzt. Erst nach Weggang von Herrn Gerlach wurde es Realität: Auswertungen bei den Blockpraktikumsabsolventen haben uns gezeigt, dass die Allgemeinmedizin im allgemeinen Ranking immer die meisten Punkte bekommt. Das praxisnahe Konzept kommt also sehr gut an, was sicher an der 1:1 Betreuungssituation Student Praxisinhaber liegt. Dr. Kurt Lamprecht: Wir haben ein eigenes strukturiertes Curriculum für das Blockpraktikum und das PJ geschrieben, das jetzt gerade in der zweiten Version mit Hilfe vieler Blockpraktikanten und PJler neu aufgearbeitet wurde. Das ist die Basis für den Unterrichtsstoff. Wir treffen uns innerhalb von vier Monaten alle drei Wochen, stellen Fallbeispiele vor und bearbeiten Themen, die die PJler aus der Praxis mitbringen, wie etwa Impfungen oder Diabetes mellitus. Außerdem tauschen wir uns natürlich mit anderen Universitäten aus. Eine breite Evaluation des PJ steht dann als Nächstes auf der Agenda. Im nächsten Quartal haben wir übrigens zehn Prüflinge, die Allgemeinmedizin als Wahlfach im Staatsexamen haben. So viele hatten wir vorher noch nie. Nordlicht: Wie ist der Stand der Dinge bei der Einbindung der Allgemeinmedizin in den universitären Gesamtbetrieb? Ruhnke: Die Einbindung findet eigentlich kaum statt. Wir werden hingenommen. Die Fakultätsleitung merkt, dass wir die Dinge umsetzen, und ist froh, dass sie sich nicht selbst kümmern muss. Das ist schon ein gewisser Vorteil. Never touch a running team, hat ein Dr. Kurt Lamprecht (links) und Dr. Ulrich Ruhnke (rechts) Kenner der hiesigen Scene mal bemerkt. Ob man aus diesem Verhalten allerdings ableiten kann, dass die Allgemeinmedizin personell und strukturell einen größeren Mantel erhalten wird, wage ich angesichts der angespannten finanziellen Situation zu bezweifeln. Lamprecht: Man könnte vielleicht von Akzeptanz der Allgemeinmedizin durch die Leitung sprechen. Es hat sich ein Status ergeben, der darauf hinausläuft, dass man durchaus zufrieden damit ist, wie wir hier den Unterricht garantieren. Nordlicht: Sie bleiben noch bis inklusive Sommersemester 2010 in Ihrer Funktion. Wie geht es weiter? Ruhnke: Es sind bereits Interessenten für unsere Position ins Visier genommen worden. Sie werden im kommenden Semester Gastvorlesungen abhalten, auch um die Reaktion der Studenten zu beobachten. Wir wollen nach den Erfahrungen mit dem doch sehr plötzlichen Weggang von Prof. Gerlach einen sanften Übergang. Lamprecht: Wir werden alle Themen, die anstehen, kontinuierlich und strukturiert auf verschiedene Schultern verteilen. Ein Bereich ist bereits der wissenschaftliche Sektor mit drei Dissertationen. Je ein weiterer Lehrbeauftragter wird die Bereiche Vorlesung/Kurs bzw. Blockpraktikum übernehmen. Wir beide behalten noch das PJ in unserer Regie sowie die Prüfungen zum Staatsexamen und administrative Aufgaben. Danach hoffen wir, das Institut an unsere Nachfolger kontinuierlich zu übergeben. Nordlicht: Was würden Sie sich für die Entwicklung der Lehreinheit in der Zukunft wünschen? Ruhnke: Dass wir und unsere Nachfolger den Unterricht so weiterführen können wie wir es evaluationsorientiert für sinnvoll halten, dass zweitens wissenschaftliche Bemühungen, wie sie zurzeit von einer unserer Mit-Lehrbeauftragten angeschoben werden, positiv getriggert werden mögen und drittens, dass es in Zukunft besser gelingen möge, das verständnisvolle Verhältnis zwischen Universitätsklinikarzt und Hausarzt zu optimieren. Lamprecht: Den Status quo auf jeden Fall erhalten. Eine positive Option könnte die Anbindung des Instituts für Allgemeinmedizin an eine etablierte Einrichtung mit W-Professur sein, Kompatibilität und Gleichberechtigung vorausgesetzt. DAS INTERVIEW FÜHRTE JAKOB WILDER, KVSH Nordlicht AKTUELL 7

8 TITELTHEMA NACHWUCHSFÖRDERUNG Viele Wege führen zum Ziel Ein Ländervergleich: So fördern die einzelnen KVen den ärztlichen Nachwuchs. MECKLENBURG-VORPOMMERN: Vielfältige Förderung Die Zahl der Hausärzte hat sich im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren deutlich reduziert. Um die Sicherstellung in der hausärztlichen Versorgung weiterhin gewährleisten zu können, hat die KV Mecklenburg-Vorpommern einige Maßnahmen und Projekte zur Förderung des ärztlichen Nachwuchses auf den Weg gebracht. Zu den Maßnahmen der letzten Jahre zählen unter anderem die finanzielle Unterstützung von Assistenten in Weiterbildung zum Allgemeinmediziner (ambulante Weiterbildungsabschnitte); die finanzielle Förderung von Famulaturen (mit einem Zuschlag bei Famulatur in hausärztlichen Praxen), die finanzielle Förderung zur Erlangung der Gleichwertigkeit, die Rückerstattung der Aufwendungen des 80-Stunden-Kurses in der Allgemeinmedizin nach erfolgter Niederlassung bzw. Anstellung in MV, die finanzielle Unterstützung von Lehrpraxen in Rostock und Greifswald. Des Weiteren übernimmt die KV die Organisation der Verbundweiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Es wurde ein eigenes Referat Verbundweiterbildung in der KV gegründet. Gegenwärtig sind Verbundweiterbildungsverträge mit den Kliniken in Boizenburg, Stralsund, Rügen, Wismar, Güstrow, Waren, Grevesmühlen und Pasewalk sowie der Universität Rostock abgeschlossen. In diesem Zusammenhang wurde eigens ein Werbeflyer Hausarzt in MV Ihre Zukunft aufgelegt, den die KVMV gemeinsam mit Studenten entwickelt und anschließend veröffentlicht hat. Des Weiteren werden jährlich Informationsveranstaltungen mit Sozialministerium und Ärztekammer für Studenten an den Universitäten des Landes und einmal im Quartal eine Fortbildungsveranstaltung für Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin im Hause der KVMV durchgeführt. Auch die Einrichtung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin in Rostock wird mit insgesamt 2,4 Millionen Euro durch die KVMV finanziert. Hinzu kommt die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen und Umsatzgarantien. Abschließend führt die KV selbstverständlich Niederlassungsberatungen durch. Auch der Betrieb einer Arztstellenbörse im Internet auf der Homepage der KV wird unterstützend angeboten. NIEDERSACHSEN: Gehaltszuschüsse und Umsatzgarantien Die KV Niedersachsen intensiviert die Niederlassungsberatung und fördert gezielt die Weiterbildung. Die Mitglieder der KVN haben Mitte des Jahres beschlossen, den Vertragsärzten, die Weiterbildungsassistenten in ihren Praxen beschäftigen, einen deutlich höheren Gehaltszuschuss zu gewähren. Der Zuschuss wurde von bisher Euro auf monatlich Euro erhöht. Die Rahmenbedingungen für die ärztliche Weiterbildung werden mit diesem Beschluss verbessert, damit junge, gut ausgebildete Ärzte in die Patientenversorgung gehen und dort auch bleiben. Der höhere Zuschuss soll den in den ambulanten Vertragsarztpraxen tätigen Weiterbildungsassistenten eine adäquate und angemessene Vergütung garantieren und somit dem zukünftigen Ärztemangel entgegenwirken. Mit der Erhöhung des Zuschusses verbindet die KVN die Hoffnung, mehr junge Ärzte für die kassenärztliche Versorgung in Niedersachsen zu gewinnen. Die KVN wird fast 3,5 Millionen Euro pro Jahr mehr für die Weiterbildungsförderung ausgeben als bisher. Außerdem wird die Organisation von Verbundweiterbildung in Klinik und Praxis verbessert. Bisher sind 17 solcher Stellen in Niedersachsen eingerichtet worden. Ärzte, die sich in von Unterversorgung bedrohten Planungsbereichen niederlassen, erhalten eine Umsatzgarantie (garantierter Umsatz für drei Jahre auf durchschnittlichen Umsatz der Fachgruppe). Darüber hinaus kooperiert die KVN mit dem Städte- und Gemeindebund. So genannte strategische Partnerschaften von KVNund Gemeindevertretern erörtern strukturelle Maßnahmen in den Gemeinden (z. B. mietgünstige Räume, Verbesserung der verkehrstechnischen Infrastruktur etc.). WESTFALEN-LIPPE: Schwerpunkt Patenschaft Mit der Niederlassung und der freiberuflichen Tätigkeit in eigener Praxis ergeben sich neben vielen organisatorischen Fragen auch Fragen zur Abrechnung, zur Honorarverteilung, zur Qualitätssicherung, zur Wirtschaftlichkeitsprüfung etc. Mit den Paten steht dem neuen Mitglied der KVWL ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung, der das Mitglied zwei Jahre begleitet und betreut. Wer wird Pate? Der Pate hat eine fundierte Ausbildung innerhalb der KVWL durchlaufen und kümmert sich selbstständig um notwendige Informationen, organisiert Beratungsgespräche und knüpft notwendige Kontakte innerhalb des Hauses. Was gehört zur Patenschaft? Die Patenschaft umfasst je nach Bedarf u. a. persönliche Beratung. In jedem Fall erfolgt im ersten Jahr die Erstberatung vor bzw. zeitnah nach der Zulassung, die zweite etwa ein halbes Jahr später nach den ersten Abrechnungsunterlagen. Im zweiten Jahr umfasst die Patenschaft insbesondere auch betriebswirtschaftliche und praxisorganisatorische Beratungen. Darüber hinaus bietet die KVWL weitere vertiefende und unterstützende Beratung im Rahmen der vertragsärztlichen Tätigkeit, bei Bedarf auch die Beratung in Verwaltungsverfahren (z. B. bei sachlich-rechnerischen Richtigstellungen, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Widerspruchsverfahren, Anträge auf Praxisbesonderheiten etc.). Die Patenschaft endet nach zwei Jahren. Danach steht dem Mitglied das allgemeine Beratungs- und Serviceangebot des Service-Centers offen. 8 Nordlicht AKTUELL

9 TITELTHEMA SAARLAND: Kooperationspartner Hochschule und Kommunen Die KV Saarland bietet einmal jährlich eine Informationsveranstaltung für Weiterbildungsassistenten an, um über Niederlassungsmöglichkeiten und -voraussetzungen zu informieren. Die KVS hat außerdem eine Kooperation mit der Universität des Saarlandes begonnen: Im Mai dieses Jahres fand dort der erste Tag der Allgemeinmedizin statt eine Veranstaltung des Lehrbereiches Allgemeinmedizin der Universität des Saarlandes, an der sich auch die KVS mit Vortrags- und Beratungsangeboten beteiligt hat. Ziel der Veranstaltung war ein kollegiales Zusammentreffen der Lehrärzte und der gemeinsame Erfahrungsaustausch. Für das kommende Jahr ist ein Tag der niedergelassenen Ärzte geplant. Diese Veranstaltung soll über Arbeitsmöglichkeiten niedergelassener Hausund Fachärzte im Saarland informieren. Den Studenten sollen Hospitationsmöglichkeiten in den Praxen niedergelassener Ärzte angeboten werden, sodass die Alltagsarbeit eines gegebenenfalls ins Auge gefassten Fachgebietes vor Ort erlebt werden kann. Einmal jährlich findet eine Veranstaltung für neu Niedergelassene statt, in der sich die Mitarbeiter der KVS vorstellen und sich die Möglichkeit zu Fragen und Diskussion bietet. Darüber hinaus geht die KVS frühzeitig auf Ärzte zu, bei denen eine Praxisabgabe in naher Zukunft unterstellt werden kann. Vor allem betrifft dies hier Ärzte, die das 60. Lebensjahr erreicht haben. Nicht zuletzt trägt auch die Neugestaltung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes mit Zusammenlegung von Notfalldienst-Ringen und der Einrichtung zentraler Bereitschaftsdienstpraxen zur Förderung des ärztlichen Nachwuchses bei. SACHSEN: Studienbeihilfe und Patenschaftspraxen Die ersten Medizinstudenten haben sich im April 2009 den Anspruch auf eine deutschlandweit einmalige Förderung gesichert, wenn sie sich nach ihrem Studium zu einer Niederlassung als Hausarzt in unterdurchschnittlich versorgten Gebieten Sachsens entscheiden. Dazu haben die gesetzlichen Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und das Sächsische Staatsministerium für Soziales ein Programm zur Studienbeihilfe entwickelt und stellen dessen Finanzierung sicher. Über drei Studienjahre erhalten bis zu 50 Studierende über einen Zeitraum von maximal 48 Monaten eine gestaffelte Förderung. Sie übernehmen im Gegenzug Verpflichtungen, die auf eine spätere Tätigkeit in unterdurchschnittlich versorgten Gebieten Sachsens hinzielen. Um kontinuierlich Einblick in das Fachgebiet Allgemeinmedizin zu erhalten und den Arbeitsalltag eines Hausarztes kennen zu lernen, gehen sie eine Patenschaft mit einem sächsischen Hausarzt ein. Die Patenschaftspraxen werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen entsprechend einem Kriterienkatalog anerkannt. Weitere Details zum Programm Studienbeihilfe sind unter einsehbar. Höhe der Studienbeihilfe 1. Beihilfejahr*: 300 Euro/ Monat 2. Beihilfejahr*: 300 Euro/ Monat 3. Beihilfejahr*: 400 Euro/ Monat 4. Beihilfejahr*: 600 Euro/ Monat * entspricht Studienjahren Dauer der Studienbeihilfe (pro Student) Max. 48 Monate pro Student; bei Abschluss des Medizinstudiums vor Ablauf der max. Förderdauer, endet die Zahlung von Studienbeihilfe entsprechend eher Dauer des Programms Studienbeihilfe Studienjahre 2008/2009 bis 2010/2011; pro Studienjahr jeweils max. 50 Studenten, die dann wie oben beschrieben für max. 48 Monate Studienbeihilfe erhalten können Förderung von Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin und in anderen Fachrichtungen (ambulanter Bereich) Voraussetzungen: Weiterbildung bei einem zur Weiterbildung berechtigten niedergelassenen Arzt/MVZ-Arzt Ausbildungsvertrag Förderung nur von Weiterbildungsabschnitten, die für die Weiterbildung nach Maßgabe der Sächsischen Landesärztekammer ambulant tatsächlich notwendig sind Monatliche Förderung pro Assistentenstelle (Vollzeit): Weiterbildungsassistenten Allgemeinmedizin: zurzeit Euro von der KVS Euro von den Krankenkassen Weiterbildungsassistenten anderer Fachgebiete: zurzeit Euro von der KVS zusätzliche Förderung ist möglich für Weiterbildungsassistenten Allgemeinmedizin in Planungsbereichen mit drohender hausärztlicher Unterversorgung (600 Euro pro Monat). BAYERN: Schwerpunkt hausärztlicher Nachwuchs Die Förderung speziell des hausärztlichen Nachwuchses ist ein besonderes Anliegen der KVB. Der von der KVB initiierte und gemeinsam mit der AOK Bayern gestiftete erste bayerische Lehrstuhl für Allgemeinmedizin ist ein gutes Beispiel für dieses Engagement. Mit diesem Stiftungslehrstuhl am Klinikum rechts der Isar (MRI), der am 1. Juli 2009 seine Tätigkeit aufgenommen hat, soll die Forschung in der Allgemeinmedizin ausgebaut werden. Zugleich soll die Hausarztmedizin dadurch gestärkt werden, dass dem ärztlichen Nachwuchs schon an der Universität eine praxisnahe allgemeinmedizinische Ausbildung ermöglicht wird. Auch die Förderung und Unterstützung von Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin ist ein Schwerpunkt der Nachwuchsförderung bei der KVB. Im Rahmen der zwischen der KBV und den Kassen geschlossenen Vereinbarung hat die KVB im vergangenen Jahr 459 Weiterbildungsstellen gefördert. Zudem bietet die KVB in Kooperation mit der Bayerischen Landesärztekammer einen kostenlosen Vermittlungsdienst für ambulante und stationäre Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin an. An diesem Online- Weiterbildungsstellenpool nehmen 116 Krankenhäuser und über Praxen teil. Die hohen Zugriffszahlen zeigen: Viele Interessenten nutzen den Online-Dienst und fragen offene Stellen in allen Regionen Bayerns ab. Auch die von der KVB angebotenen Beratungs- und Seminarangebote für Existenzgründer, besondere Veranstaltungen für Ärztinnen, die Praxisbörse und die Vermittlung von Anstellungen in Praxen werden häufig nachgefragt Nordlicht AKTUELL 9

10 TITELTHEMA NACHWUCHSFÖRDERUNG Manchmal bin ich im falschen Film! Ein Jahr Weiterbildungsassistent Das erste Jahr als Weiterbildungsassistent in einer großen Hausarztpraxis neigt sich dem Ende zu. Eine erste Zwischenbilanz als hausärztlicher Azubi fällt etwas gemischt aus und zeigt jeden Tag neue Defizite, auf die ich während der Universitätsausbildung gar nicht und während der Klinikausbildung erst recht nicht vorbereitet worden bin. Dies bezieht sich nun beileibe nicht auf die Medizin in einer Allgemeinarztpraxis, die aufgrund des breiten Spektrums jeden Tag aufs Neue vielfältig, schillernd, interessant und immer eine neue Herausforderung ist. Auch das Arbeitsklima und die Zusammenarbeit mit den Arzthelferinnen ist familiär, partnerschaftlich und steht im wohlwollenden Kontrast zur Arbeit in der patriarchalisch-unpersönlichen Klinikhierarchie. Doch was mir immer noch große Schwierigkeiten bereitet, ist die betriebswirtschaftliche Komponente bei der Patientenbetreuung und der ständige und wirklich gewöhnungsbedürftige Gedanke, dass jeder Patient nicht nur medizinisch qualifiziert und kompetent behandelt, sondern parallel auch noch auf seine korrekte EBM- oder GOÄ-Abrechenbarkeit hin überprüft werden muss. Ein Patient etwa klagt über diffuse Symptome, die ich primär nicht so recht einer Krankheit oder einem Symptomenkomplex zuordnen kann. Ich untersuche den Patienten gründlich von Kopf bis Fuß und kann einen gravierenden Befund ausschließen. Ich bin eigentlich mit meinem medizinischen Vorgehen zufrieden und spreche den Fall mit dem Praxischef durch. Wenn du den Patienten schon von Kopf bis Fuß untersucht hast warum hast du dann nicht gleich eine Gesund-heitsvorsorgeuntersuchung und das Hautkrebsscreening mitgemacht und abgerechnet? Das ist außerbudgetäres Honorar mit einem festen Punktwert und ergänzt das Regelleistungsvolumen! Ja, mein Gott, ich habe einfach nicht daran gedacht. Ich war so mit diesem Patienten und seinen diffusen Beschwerden beschäftigt, dass ich an solche Abrechnungsdinge gar nicht gedacht habe. Oder ich habe einen Antrag vom Versorgungsamt bearbeitet und zeige das Ergebnis meinem Vater. Toll ein wirklich umfangreiches Gutachten, aber viel zu lang und zeitaufwändig. Für solch ein Gutachten gibt es etwas über zehn Euro das musst du kürzer fassen, weil deine Arbeitszeit zu kostbar ist. An so etwas hätte ich nie gedacht. Wenn ich dann alle drei Monate die KV-Quartalsabrechnung im Umfang einer Dissertation mit dem Praxischef durchgehe, verstehe ich endgültig gar nichts mehr. Ich hätte wohl parallel zur Medizin ein paar Semester Betriebswirtschaft studieren sollen warum sagt einem das niemand auf der Uni? gewesen, um eine Praxis adäquat führen zu können. Warum ist die Kunst der professionellen Personalführung nicht Bestandteil der Medizinausbildung und obligate Voraussetzung für die Übernahme einer Praxis? Wie plane ich den effizienten Einsatz des Personals, wie vermeide ich teure Überstunden an solche Fragen habe ich als Medizinstudent oder Klinikassistent vorher noch niemals gedacht. Warum habe ich ferner eigentlich nicht ein Praktikum in einer Werbeagentur gemacht, um dann später eine Hausarztpraxis patientenfreundlich zu gestalten und legale Werbung und ärztliches Marketing zu beherrschen? Manchmal habe ich wirklich das Gefühl, im falschen Film zu sein. Wenn ich mich dann mit anderen Weiterbildungsassistenten in meinem sozialen Umfeld unterhalte, muss ich feststellen, dass es ihnen ebenso ergeht. Doch das ist nur ein schwacher Trost So liegen also als Zwischenbilanz des ersten Jahres als Weiterbildungsassistent die Probleme und Defizite nicht etwa auf dem Medizinsektor oder im Umgang mit den Patienten Schwierigkeiten bereiten die medizinperipheren Dinge in Form der verschiedenen Abrechnungssysteme, der tägliche Kampf gegen den Bürokratismus und das Formularunwesen sowie betriebswirtschaftliche und juristische Aspekte des Arztdaseins. Eine Hausarztpraxis nicht nur als Mediziner, sondern als Manager unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen, ohne einen Vollprofi mit drei Jahrzehnten Erfahrung als Kontroll- und Lehrinstanz bei Bedarf jederzeit fragen zu können, stelle ich mir ziemlich schwierig vor. Hier wird es für mich als Azubi wohl noch so manchen tiefen Fettnapf geben, in den ich treten werde. OLIVER DREWS, WEITERBILDUNGSASSISTENT Je mehr ich mich in das Leben in einer Hausarztpraxis einarbeite, desto deutlicher wird, auf welchen Gebieten ich neben der Medizin Riesendefizite habe. Warum habe ich eigentlich nicht Jura studiert, um nicht in jeden berufsrechtlichen Fettnapf zu treten? Ein paar Semester Steuerrecht wären wohl auch sinnvoll und nützlich 10 Nordlicht AKTUELL

11 VERTRÄGE Arznei- und Heilmittel NACHRICHTEN KOMPAKT HNO-PROTEST Provokante Plakatkampagne Bad Segeberg Die Verordnungsverträge 2009 sind abgeschlossen und stehen im Internet unter zum Download bereit: 1. die Arznei- und Heilmittelvereinbarung die Zielvereinbarung zur Steuerung der Arzneiversorgung die Richtgrößenvereinbarung Arznei- und Verbandmittel die Richtgrößenvereinbarung Heilmittel 2009 sowie 5. die Ergänzungsvereinbarung zur Richtgrößenvereinbarung Heilmittel H-SYMBOLISIERUNG Pflegeheimbesuche ohne Altersbegrenzung Bad Segeberg Aus gegebenen Anlass dürfen wir nochmals auf die H-Symbolisierung hinweisen: Pflegeheimbesuche ohne Altersbegrenzung in Schleswig-Holstein außerhalb RLV und außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) im Sinne des Sozialgesetzbuches XI sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige: 1. unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegekraft gepflegt werden, 2. ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können. Das bedeutet, dass alle Arztbesuche in Pflegeheimen für säm tliche Arztgruppen extrabudgetär vergütet werden. Bitte kennzeichnen Sie Ihre Heimbesuche nach den GOP 01410, 01411, 01412, und zusätzlich mit dem Buchstaben H, um eine außerbudgetäre Abrechnung zu ermöglichen. Achtung: Die H-Kennzeichnung ist direkt hinter der GOP anzusetzen, auf keinen Fall im Begründungsfeld!!! Neumünster Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V. mischte sich aktiv in den Bundestagswahlkampf ein und griff dabei zu provokanten Mitteln. In Anlehnung an das Filmplakat des Hollywood-Blockbusters Titanic mit Kate Winslet und Leonardo DiCaprio startete der HNO-Verband eine Plakatkampagne, die auf die Missstände im deutschen Gesundheitssystem hinwies. Hauptdarsteller der satirischen Darstellung sind die noch amtierende Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und SPD- Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. Das Plakat, das unter heruntergeladen werden kann, wurde vom HNO-Verband an seine rund Mitglieder verschickt und hängt mittlerweile in vielen deutschen Wartezimmern. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter RATGEBER IGel-Checkliste Berlin Die Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e. V. (DNEbM) die Broschüre Selbst zahlen Individuelle Gesundheits-Leistungen (IGeL) ein Ratgeber für Patientinnen und Patienten herausgegeben. Die Broschüre steht unter zum Download bereit. KINDERLÄHMUNG Nationaler Polio-Tag Kiel Eine Welt ohne Kinderlähmung: Das ist das erklärte Ziel der Kampagne End Polio Now von Rotary International. Ein Plan, der mittlerweile zu 99 Prozent erreicht ist. Zurzeit sind nur noch Menschen in vier Ländern Afghanistan, Pakistan, Indien und Nigeria akut von der Infektionskrankheit betroffen. Ein nationaler Polio-Tag am 24. Oktober soll nun genutzt werden, Spenden zu sammeln, um auch in diesen Ländern Impfungen und Aufklärungsmaßnahmen durchzuführen, damit die Kinderlähmung endgültig besiegt werden kann. Mehr Informationen zur Kampagne und zum Polio-Tag finden Sie unter und Nordlicht AKTUELL 11

12 NACHRICHTEN KOMPAKT BESCHLUSS DES VORSTANDES Online-Abrechnung Bad Segeberg BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung vom zur Änderung der Richtlinien nach Paragraf 295 Abs. 4 SGB V Die Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für den Einsatz von IT-Systemen in der Arztpraxis zum Zweck der Abrechnung gemäß Paragraf 295 Abs. 4 SGB V in der Fassung vom 23. Mai 2005 (Deutsches Ärzteblatt 2005, Heft 25, A 1843), geändert durch die Beschlüsse am 18. September 2006 (Deutsches Ärzteblatt 2006, Heft 40, A 2658), 19. Februar 2008 (Deutsches Ärzteblatt 2008, Heft 12, A 650), sowie am 7. Oktober 2008 (Deutsches Ärzteblatt 2008, Heft 48, A 2614) wird wie folgt geändert: 1. Paragraf 1 enthält folgende Fassung: a)abs. 1 Satz 3 enthält folgende Fassung: Die Übermittlung der in Satz 2 genannten Daten hat ab dem 1. Januar 2011, beginnend für die Daten des 1. Quartals 2011, leitungsgebunden elektronisch zu erfolgen. c) Abs. 3 Satz 2 enthält folgende Fassung: Die Sammelerklärung sowie die gegebenenfalls erforderlichen Begleitpapiere sind ab dem 1. Januar 2011, beginnend für die Daten des 1. Quartals 2011, leitungsgebunden elektronisch bei der Kassenärztlichen Vereinigung einzureichen. 2. Die Änderungen treten zum 1. August 2009 in Kraft. Berlin, den 14. Juli 2009 BROSCHÜRE Bad Segeberg Die Mitglieder der Onkologie-Kommission der KVSH haben eine neue Übersicht mit Nachsorgeempfehlungen für histopathologisch definierte Tumorerkrankungen für Sie zusammengestellt. Diese kann in der Formularausgabe unter Telefon angefordert werden. Im Internet finden Sie die Broschüre unter QUALITÄTSZIRKEL Neue Balintgruppe Eckernförde Am und jeweils um Uhr finden die nächsten Treffen der neuen Balintgruppe im Clubraum der Siegfried-Werft statt. Kontakt: Dr. Manfred F. X. Gaissmaier, Eckernförde; Tel.: VERANSTALTUNG 5. Schleswig-Holsteinischer Krebsinformationstag Flensburg Zum fünften landesweiten Krebsinformationstag lädt die Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft für Samstag, den 7. November 2009 ins Audimaxgebäude auf dem Campusgelände in Flensburg ein. Auf dem Programm stehen Vorträge, Expertenrunden und Einzelgespräche, die sich in erster Linie an Krebspatienten und ihre Angehörigen richten. Gleichzeitig verstehen wir den Krebsinformationstag aber auch als Plattform für all diejenigen, die an der Betreuung und Begleitung von Krebspatienten beteiligt sind und den Austausch fördern, erläutert der Geschäftsführer der Krebsgesellschaft, Christoph Düring. Zudem wollen wir das Bewusstsein für das Thema Krebs in der gesamten Bevölkerung schärfen und hoffen auf eine rege Beteiligung der Öffentlichkeit. Vor allem dem Informationsbedürfnis der Krebspatienten und ihrer Angehörigen will die Krebsgesellschaft Rechnung tragen. Jährlich erkranken etwa Menschen in Schleswig-Holstein an Krebs. Die Betroffenen sind in erster Linie sehr an konkreten Behandlungsmöglichkeiten interessiert. Für die Zeit nach der akuten Phase der Erkrankung suchen sie vor allem soziale und medizinische Hilfestellungen, so Düring. Dafür will der Krebsinformationstag praktische Hilfen anbieten. Das ausführliche Tagungsprogramm ist im Internet unter einsehbar. QM KVen sind wichtigste Informationsquelle Hamburg Die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KVen/KZVen) sind die wichtigste Informationsquelle zum Thema Qualitätsmanagement (QM). Das ist das Ergebnis der Studie Qualitätsmanagement in der Ärztlichen Praxis 2009" der Stiftung Gesundheit. Rund 42 Prozent der niedergelassenen Ärzte vertrauen den KVen. Auf den Plätzen zwei und drei folgen die Fachpresse mit 38 Prozent und die Dienstleister/Zertifizierer mit 36 Prozent. Die Fachgesellschaften (30 Prozent) und die Ärztekammern (26 Prozent) werden ebenfalls als Informationsquellen genannt. Die Studie zeigt im Vergleich zu den Vorjahren eine deutliche Verschiebung war die Fachpresse mit über 50 Prozent mit großem Abstand die wichtigste Informationsquelle. Im vergangenen Jahr lagen Fachpresse und KVen mit jeweils 33 Prozent gleich auf. Seit 2007 führt die Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse ( im Auftrag der Stiftung Gesundheit die Studie durch. Befragt wurde eine repräsentative Gruppe von Ärzten, Zahnärzten und Psychologischen Psychotherapeuten. 985 Befragte lieferten valide Fragebögen zurück. Das entspricht einer Antwortquote von 5,6 Prozent. Die gesamte Studie finden Sie im Internet unter: 12 Nordlicht AKTUELL

13 NACHRICHTEN KOMPAKT edv-messe Aller guten Dinge sind drei! Frei nach diesem Motto fand am die regionale EDV- Messe Update 2009 in Bad Segeberg statt. Bereits zum dritten Mal wurde vor Ort über Praxisverwaltungssysteme und Telematikanwendungen für Ärzte informiert. In den vergangenen drei Jahren hat sich die Form der Messe von der Informationsmesse über Praxisverwaltungssysteme zur Informationsbörse zu aktuellen Themen rund um die Arztpraxis gemausert. Das Interesse lag daher bei den Besuchern mehr auf den drei Themen: der elektronische Heilberufsausweis Sicherheit, die verbindet das ekvsh-onlineportal das KV-SafeNet Am Rande wurde natürlich auch über den aktuellen Stand bei der elektronischen Gesundheitskarte informiert. Hierfür bot die Roadshow der gematik in Berlin die Möglichkeit, die Anwendungsmöglichkeiten dieser neuen Karte direkt einmal auszuprobieren. Im Rahmen der Vorträge und später auch an den Informationsständen der Ärztekammer Schleswig-Holstein und der KVSH war der Drang nach direkter und persönlicher Information, z. B. über die Onlinemöglichkeiten des ekvsh-portals am besten zu verspüren. Die Mitarbeiter der KVSH boten den Besuchern per Realsystem die Möglichkeit, sich direkt im Portal zu bewegen und somit die einzelnen Funktionen und Möglichkeiten näher kennen zu lernen. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein stellte erstmalig das Thema elektronischer Heilberufsausweis im Rahmen der Update 2009 vor. Im Vortrag des Präsidenten der Ärztekammer Schleswig-Holsteins, Dr. Bartmann, wurden noch einmal die besonderen Vorteile bei der sicheren Kommunikation zwischen den Praxen hervorgehoben. Weiterhin zeichnete Bartmann eine Landkarte der möglichen Anwendungen für die jeweilige Arztpraxis. Bei der Nutzung dieser Medien zeigt sich bereits heute, dass aus Sicht aller Beteiligten durchaus Mehrwerte für die Praxis vorhanden sind. Nun geht es darum, die Akzeptanz in der Ärzteschaft für die Verwendung im täglichen Praxisleben zu schaffen. Für die sichere Anbindung der Arztpraxis an eine telematische Infrastruktur stellten die Mitarbeiter der KVSH das Konzept KV- SafeNet vor. Vor dem Hintergrund der aktuellen Förderung eines KV-SafeNet-Anschlusses gab es in den Diskussionen mit den Besuchern hier den meisten Aufklärungsbedarf. Warum, wieso, weshalb das KV-SafeNet. Fazit: Die Besucher der Update 2009 wurden sicherlich wieder rundum über die anstehenden Themen informiert. Einziger Wermutstropfen: Das schöne Herbstwetter lockte nur ca. 120 Besucher auf die Update TIMO RICKERS, KVSH FOTO: KRÜGER, KBV Nordlicht AKTUELL 13

14 GESUNDHEITSPOLITIK ABGEORDNETENVERSAMMLUNG Wissenschaftler stellt Honorarreform schlechtes Zeugnis aus Abgeordnetenversammlung beschäftigte sich mit Studie zur Neuordnung der Vergütung Dass die Auswirkungen der Honorarreform in Schleswig-Holstein nicht positiv sind, spüren die niedergelassenen Ärzte in ihrer täglichen Arbeit. Nun hat ein unabhängiger Wissenschaftler bestätigt, dass die Reform die ambulante Versorgung tatsächlich nicht verbessert, sondern im Norden sogar negative Auswirkungen hat. Dr. Thomas Drabinski, Volkswirt und Leiter des Instituts für Mikrodaten-Analyse in Kiel, stellte den Mitgliedern der Abgeordnetenversammlung auf ihrer September-Tagung die Ergebnisse eines umfangreichen Gutachtens zur Honorarsituation in Schleswig-Holstein vor. Die KVSH habe aus der Not eine Tugend gemacht, erläuterte Dr. Ralph Ennenbach, Mitglied des Vorstandes, in seinen die Präsentation des Kieler Wissenschaftlers einleitenden Worten. Denn die Neugestaltung der Vergütung in Verbindung mit der zusätzlichen Konvergenzregelung hätte die hauseigene EDV der KVSH an ihre Grenzen gebracht. Kapazitäten, um die Abrechnungsergebnisse des ersten Quartals selbst umfassend zu analysieren, seien nicht mehr vorhanden gewesen. Deshalb habe sich der Vorstand entschlossen, einen externen Gutachter mit einer Auswertung der Zahlen des ersten Quartals 2009 zu beauftragen und so zudem eine unabhängige Analyse der Lage zu erhalten. Dr. Thomas Drabinski stellte die Ergebnisse seines Gutachtens vor Ergebnisse 1. Quartal 2009 prozentuale Veränderung ausgezahltes Honorar je Patient Reform benachteiligt Ärzte im Norden Honorar pro Patient gesunken Gutachter Drabinski stellte der seit Monaten kontrovers diskutierten Honorarreform kein gutes Zeugnis aus. Sein Blick galt vor allem der Frage, wie viel Geld beim Arzt tatsächlich ankommt, unabhängig davon, welche Anteile aus welchem Topf (RLV, freie Leistungen, extrabudgetäre Leistungen) stammen. Während in vielen Veröffentlichungen lediglich die Veränderung der Höhe des Gesamthonorars betrachtet wird, bezog der Kieler Wirtschaftswissenschaftler auch die von den Ärzten erbrachten Leistungen in seine Analyse ein. Das ernüchternde Ergebnis seiner Aus wertung: Einer minimalen Erhöhung des ausgezahlten Gesamthonorars steht ein deutlicher Anstieg der Zahl der Patienten gegenüber, die die schleswig-holsteinischen Arztpraxen im ersten Quartal des Jahres aufsuchten. Wurden im Vorjahresquartal 4,1 Millionen Patienten behandelt, stieg die Zahl in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 auf 4,5 Millionen. Ein proportionaler Anstieg der Honorare blieb aus. Die Folge: Im ersten Quartal 2009 ist das ausgezahlte Honorar je Patient nach Berechnungen des Instituts im Vergleich zum Vorjahresquartal um durchschnittlich sieben Prozent gesunken, in absoluten Zahlen von rund 56 Euro auf gut 52 Euro für jeden behandelten gesetzlich versicherten Patienten. Für Gutachter Drabinski ein besonders besorgniserregendes Ergebnis seiner Untersuchung, bedeutet dies doch, dass die Ärzte immer mehr Leistungen erbringen, das Honorar Facharztgruppe Hausärzte Kinderärzte Anästhesisten Augenärzte Chirurgen Gynäkologen HNO-Ärzte Hautärzte Ärzte für Nervenheilkunde Orthopäden Urologen Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt und Gastroenterologen und Rheumatologen Psychologische Psychotherapeuten Psychotherapeutische Mediziner Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ,15 3,93 32,13 17,29 16,91 6,50 9,17 9,93 12,30 13,35 10,10 10,51-4,40-1,89-2, ,23 1,14-0,84-5,79-4,50-4,83-2,33-0,50-0,31-4,16-8,44-5,47 10,77 9,44-0,13 5,11 31,02 10,49 11,65 1,36 6,63 9,37 11,95 8,64 0,81 4,47 5,89 7,37 16,39 13,02 QUELLE: IFMDA 14 Nordlicht AKTUELL

15 GESUNDHEITSPOLITIK Blick nach vorne: Den Abgeordneten werden die Ergebnisse der Drabinski-Studie präsentiert und damit die vergütete Leistungsmenge aber nicht mitwächst. Das kann nicht aufgehen, zeigte sich Drabinski überzeugt und verwies darauf, dass in einer alternden Gesellschaft mit einem weiteren Morbiditätszuwachs zu rechnen sei, zugleich aber pro Patient immer weniger Vergütung gezahlt werde. Das Urteil des Wissenschaftlers war deutlich: Die Honorarreform sei aus schleswigholsteinischer Sicht alles andere als ein Erfolg, sie benachteilige vielmehr die Ärzte im Norden gegenüber anderen Bundesländern. Auf einen weiteren Aspekt wies der Kieler Gesundheitsökonom hin. Wären alle abgerechneten Leistungen der schleswig-holsteinischen Vertragsärzte in den ersten drei Monaten des Jahres mit dem bundeseinheitlichen Orientierungspunktwert von 3,5001 Cent vergütet worden, hätten die Krankenkassen 262 Millionen Euro überweisen müssen. Tatsächlich flossen aber nur 236 Millionen Euro und damit rund 26 Millionen Euro weniger eine Folge der verschiedenen Deckelungen und Budgetierungen im gegenwärtigen Honorarsystem. Der Wissenschaftler beschränkte sich in der Abgeordnetenversammlung auf die Präsentation der zentralen Ergebnisse seiner Auswertung der Abrechnungszahlen des ersten Quartals. In der knapp 120 Seiten umfassenden Studie, die auf der Internetseite der KVSH abzurufen ist ( geht Drabinski u. a. auch auf die Honorarentwicklung in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes ein und legt Zahlen vor, wie hoch der Anteil der RLV-Leistungen am ausgezahlten Honorar bei den einzelnen Arztgruppen ist. Drabinski zeigte sich vor den Mitgliedern der Abgeordnetenversammlung überzeugt, dass die Probleme in der ambulanten Versorgung mit der aktuellen Honorarreform nicht lösbar seien. Schon sein Versuch, die verschiedenen auf Bundesebene, vor allem vom Erweiterten Bewertungsausschuss festgelegten Regelungen der Honorarreform in mathematische Formeln zu übertragen, die die Berechnung des tatsächlich an die Ärzte in Schleswig-Holstein ausgezahlten Honorars erlauben, habe sich als äußerst schwierig erwiesen. In vielen Fällen sei er auf Unstimmigkeiten der verschiedenen Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses gestoßen. Bei manchen Regelungen habe er Zweifel gehabt, ob bei der Ausarbeitung bedacht wurde, was man tut. Ein Kernproblem der Reform sei, so Drabinski, dass regionale Versorgungsbesonderheiten zum großen Teil unberücksichtigt blieben. Ursache sei der zentralistische Ansatz der Neuordnung der Vergütung. Die mehrstufige, zentral vorgegebene Preis-Mengen-Regulierung sei eine wesentliche Ursache dafür, dass sich das neue Honorarsystem in Schleswig-Holstein negativ auswirke. Zentrale Regulierungswut macht das Honorarsystem immer weniger steuerbar In seinem Resümee bekräftigte der Forscher die zuvor auch von der KVSH öffentlich geäußerte Kritik an der Verlagerung wesentlicher Kompetenzen der Honorarverteilung auf die Bundesebene. Durch die zentrale Regulierungswut wird das Honorarsystem immer weniger steuerbar, immer intransparenter und im Zeitablauf auch immer schlechter, so das Urteil des Forschers. Zudem sei das System nicht nachhaltig, da es die absehbare Alterung der Bevölkerung nicht berücksichtige. Die zunehmende Zahl und Krankheitsschwere der Patienten spiegele sich nur ungenügend in der regionalen Vergütung wieder. Deshalb forderte der Leiter des Instituts für Mikrodaten-Analyse einen Kurswechsel. Mit dem derzeitigen System werde es selbst bei deutlicher Honorarsteigerung nicht möglich sein, die Finanzmittel in den Regionen bedarfsgerecht dorthin zu verteilen, wo sie benötigt werden. Das könne nur ein neues Vergütungssystem schaffen, das soweit wie möglich auf zen Nordlicht AKTUELL 15

16 PRAXIS & KV ABGEORDNETENVERSAMMLUNG trale Vorgaben verzichtet und mit einem sozial ausgewogenen Anreizsystem für Patienten und einem transparenten Abrechnungsprozess für die Ärzte verbunden ist, so die abschließende Einschätzung des externen Gutachters, die bei den Abgeordneten auf große Zustimmung stieß. Auch in der Landespolitik wurden die Ergebnisse der am Tag nach der Abgeordnetenversammlung veröffentlichten Studie aufmerksam registriert. Dr. Heiner Garg, Fraktionsvize der FDP im Landtag, sprach in einer Pressemitteilung davon, dass die Studie alle Befürchtungen bestätige und forderte: Die Honorarreform muss ganz schnell beerdigt werden was wir brauchen ist ein kompletter Neuanfang. Unterfinanzierung der Regelversorgung hält an Bereits vor der Präsentation des unabhängigen Gutachters hatte die kommissarische Vorstandsvorsitzende der KVSH, Dr. Ingeborg Kreuz, die Auswirkungen der Honorarreform deutlich kritisiert. Die seit Mitte August vorliegenden Ergebnisse der Abrechung des ersten Quartals bestätigten, so Kreuz in ihrem Bericht zur Lage, was die KVSH schon vor Monaten vorhergesagt habe: Trotz des geringen Zuwachses der Gesamtvergütung um 3,8 Prozent bleibt die Regelversorgung unverändert unterfinanziert. So seien die Regelleistungsvolumina in den ersten drei Monaten des Jahres um rund 20 Prozent überschritten worden, auch entfalle ein großer Teil des ohnehin geringen Anstiegs des Gesamthonorars auf einen Zuwachs bei den extrabudgetären Leistungen. Obgleich die Honorare in der Regelversorgung kaum gestiegen seien, so Kreuz vor den Abgeordneten, sei zugleich ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen und der erbrachten Leistungen zu verzeichnen. Diese Entwicklung entkräfte wirkungsvoll den Vorwurf der Leistungsverweigerung, der im Zuge der Proteste gegen die Reform von Teilen der Politik und der Kassen an die Adresse der Ärzteschaft gerichtet wurde, betonte die kommissarische Vorstandsvorsitzende. Kreuz wies auch darauf hin, dass die Zuwächse in Schleswig-Holstein in den ersten drei Monaten des Jahres wie befürchtet weit unter dem Bundesdurchschnitt lagen. So betrug die Steigerung nach Zahlen, die die KBV Ende Juli in Berlin präsentierte, bundesweit rund 7,8 Prozent. Kreuz kritisierte in diesem Zusammenhang, dass sich die Berichterstattung zur Veröffentlichung der Zahlen durch die KBV auf die insgesamt wenig aussagekräftigen Zahlen zum bundesweiten Anstieg der Gesamtvergütung konzentrierte. Während einige Kommentatoren den Ärzten deshalb einmal mehr ein Jammern auf hohem Niveau unterstellten, sei in den meisten Zeitungen völlig außer Acht gelassen worden, dass bundesweit immerhin ein Drittel aller Ärzte Honorareinbußen hinnehmen musste. Die KBV nahm Kreuz in Schutz, da diese in ihrer Pressekonferenz ausdrücklich auf diese durch die Reform verursachten Verwerfungen hingewiesen habe. Dr. Ingeborg Kreuz sprach Klartext: Die Honorarzuwächse in Schleswig-Holstein liegen weit unter Bundesdurchschnitt Vorwurf der Leistungsverweigerung entkräftet: Die kommissarische Vorstandsvorsitzende Dr. Ingeborg Kreuz trägt den Bericht zur Lage vor 16 Nordlicht AKTUELL

17 PRAXIS & KV Insgesamt positiv habe die Konvergenzregelung gewirkt, so das Resümee der kommissarischen Vorstandsvorsitzenden nach Vorliegen der Abrechungsergebnisse des ersten Quartals. Diese solidarische Verlustbegrenzung sei in der Ärzteschaft trotz Magendrückens gut aufgenommen worden. Allerdings müsse die Regelung nachgesteuert werden. Bestimmten Sonderfällen, etwa Wachstumspraxen, werde die Regelung nicht gerecht. Kreuz versicherte, dass es deshalb für bestimmte Praxiskonstellationen im Rahmen von Einzelfallprüfungen Korrekturen geben werde. Eine weitere nicht vorhersehbare Wirkung der Verlustbegrenzung sei, dass im hausärztlichen Versorgungsbereich ein um vier Millionen Euro zu hoher Solidarbeitrag eingefordert worden sei. Im fachärztlichen Bereich habe es dagegen ein Defizit gegeben. Wie sich die Krankenkassen am Defizit im fachärztlichen Bereich, das nur zu einem kleineren Teil Folge der Konvergenzregelung und zu einem größeren Teil auf einen Zuwachs bei den freien Leistungen zurückzuführen sei, beteiligen werden und in welcher Form die Mehreinnahmen im hausärztlichen Bereich wieder an die Hausärzte zurückfließen, sei gegenwärtig neben anderen Fragen Gegenstand von Verhandlungen mit den Krankenkassen, erläuterte Kreuz. Kontroverse Debatten auf der Bundesebene Auf Bundesebene sei derzeit die Frage der Weiterentwicklung der Honorarreform im Jahr 2010 das zentrale Thema in den Gremien. Kreuz berichtete den Angeordneten, dass vor allem die Frage der Verteilung der für 2010 prognostizierten Honorarsteigerung die Diskussionen in den KBV-Gremien beherrsche. Die Haltung der KVSH sei in dieser Frage sehr klar gewesen: Der Vorstand habe sich in Berlin nachdrücklich für eine asymmetrische Verteilung der Mittel eingesetzt, d. h. die Regionen, in denen die Honorarreform 2009 zu beson-ders starken Verwerfungen geführt habe, wie Schleswig-Holstein und Nordrhein, müssten 2010 stärker profitieren. Kreuz berichtete den Abgeordneten, dass sich diese Position nach einer außerordentlich kontroversen Debatte schließlich durchgesetzt habe und als KBV-Forderung in die Beratungen des Erweiterten Bewertungsausschusses eingebracht worden sei. Dort allerdings habe der GKV-Spitzenverband diese Forderung kategorisch abgelehnt und mit der Stimme des unparteiischen Vorsitzenden dagegen gestimmt. Begründung der Krankenkassen: Der Gesundheitsfonds ließe derartige Maßnahmen nicht zu. Neben weiteren Änderungsbeschlüssen des Erweiterten Bewertungsausschusses, mit denen Honorarverluste für besonders förderungswürdige Leistungen verhindert werden sollen, lenkte die Vorstandsvorsitzende die Aufmerksamkeit der Abgeordneten auf eine weitere Baustelle der Honorarreform, die eine echte Gefahr darstellt. Das Sozialgesetzbuch V sieht vor, künftig das Niederlassungsverhalten von Vertragsärzten durch Zu- bzw. Abschläge, je nachdem ob der Arzt in einem unter- oder überversorgtem Gebiet tätig ist, zu steuern. Derzeit im Erweiterten Bewertungsausschuss diskutierte Modelle zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe, die eine Einteilung in fünf Versorgungskategorien (wobei als Unterversorgung im fachärztlichen Bereich nur ein Versorgungsrad von weniger als 50 Prozent gelten soll) und die Differenzierung in drei Gruppen von Ärzten vorsehen, erteilte Kreuz eine klare Absage. Sie berichtete, dass die KBV diese Überlegungen im Erweiterten Bewertungsausschuss abgelehnt hat, KBV-Chef Dr. Andreas Köhler nannte die Pläne einen bürokratischen Overkill. Die Ärztevertreter im Ausschuss hätten durchgesetzt, dass zunächst nur Zuschläge in Gebieten mit drohender Unterversorgung möglich sein werden. Kreuz forderte vor den Abgeordneten, diesen Paragrafen ersatzlos aus dem SGB V zu Vorstandsmitglied Dr. Ralph Ennenbach wurde deutlich Wir werden das Defizit in der fachärztlichen Versorgung einfordern streichen. Insgesamt werde die Richtung der Gesundheitspolitik entscheidend vom Ausgang der Wahlen in Land und Bund bestimmt, argumen-tierte Kreuz und machte deutlich, dass für die KVSH eine Stärkung der freiberuflich in eigener Praxis tätigen Haus- und Fachärzte das politische Gebot der Stunde ist. Keine Partei könne sich der Notwendigkeit entziehen, dem sich abzeichnenden Ärztemangel zu begegnen und die Attraktivität des Berufs wieder zu erhöhen. Ohne eine verlässliche und angemessene Honorierung der Haus- und Fachärzte seien die Probleme der Zukunft nicht zu lösen, erklärte Kreuz. KVSH wird Defizit bei Kassen und Politik einfordern Auf das im ersten Quartal 2009 entstandene Defizit in der fachärztlichen Versorgung ging Vorstandsmitglied Ennenbach ausführlich ein. Es sei eine starke Über-Auslastung fast aller Vorwegabzüge festzustellen. Ennenbach erinnerte daran, dass es politisch gewollt war, dass Leistungen wie die Akupunktur als freie Leistungen innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu festen Preisen vergütet werden. Die KVSH hätte von Anbeginn darauf hingewiesen, dass dies zulasten der Basisversorgung gehen und es absehbar zu Defiziten kommen werde. Deshalb werde die KVSH das Defizit in der fachärztlichen Versorgung von den Krankenkassen und der Politik einfordern. Ennenbach betonte, dass einige von den Krankenkassen bereits in die Diskussion gebrachte Lösungen mit der KVSH nicht zu machen seien. So werde es keine Absenkung der RLV aus vorauseilendem Gehorsam geben, auch keine kompensationslosen Mengenbegrenzungen bei den freien Leistungen. Ennenbach sicherte zudem zu, dass die Friedenslinie zwischen hausärztlichen und fachärztlichen Mitteln für die KVSH unantastbar sei. Überlegungen der Krankenkassen, Defizite in der fachärztlichen Versorgung mit den überschüssigen Mitteln aus dem hausärztlichen Bereich auszugleichen, wies Vorstandsmitglied Ennenbach deutlich zurück: Die zuviel einbehaltenen Mittel werden nicht die Farbe wechseln. Ein Verschieben der Mittel sei darüber hinaus ausdrücklich in den Verträgen mit den Krankenkassen ausgeschlossen worden. Für diesen Kurs erhielt der Vorstand eine deutliche Unterstützung der Abgeordneten, die dieser Verhandlungsposition geschlossen zustimmten. DELF KRÖGER, KVSH Der Bericht zur Lage und die Studie Auswirkungen der Honorarreform auf die vertragsärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein stehen unter zum Download zur Verfügung. FOTO: DIRK SCHNACK Nordlicht AKTUELL 17

18 GESUNDHEITSPOLITIK PRAXISVERBUND Eine starke Gemeinschaft in unruhigen Zeiten Gut 80 Prozent aller Dithmarscher Haus- und Fachärzte sowie weitere Ärzte aus Steinburg und Nordfriesland haben sich zum Praxisverbund Schleswig-Holsteinischer Haus- und Fachärzte zusammengeschlossen. Mitinitiator Dr. Thomas Klink, Allgemeinarzt aus Albersdorf, erläutert im Interview Motive und Zielrichtung des neuen Verbundes. Nordlicht: Wie viele Ärzte vertritt der Praxisverbund? Dr. Thomas Klink: Wir vertreten inzwischen über 100 Ärzte aller Fachrichtungen aus den Kreisen Dithmarschen und Nordfriesland mit wachsender Tendenz. Nordlicht: Welche Gründe haben die Dithmarscher Ärzte dazu bewogen, gerade jetzt diesen Ärzteverbund zu gründen? Klink: Ende des letzten Jahres, bei einer Vollversammlung der Dithmarscher Ärzte, hat sich eine Gruppe gebildet, die angesichts der immer schlechter werdenden Honorarsituation über alle Fachgruppen hinweg Wege finden sollte, die Interessen der Ärzte Dithmarschens deutlicher zu machen. Wir haben uns wöchentlich getroffen und z. B. eine Faxaktion ins Leben gerufen mit der unter Mithilfe der Patienten die Politik endlich wachgerüttelt und für die Probleme der ambulanten Medizin sensibilisiert werden sollte. Aus dieser Gruppe ist dann auch die Idee entstanden, sich neu zu formieren und den Vorstand des neuen Praxisverbundes mit einem sehr umfangreichen Mandat auszustatten, um auf möglichst alle neuen politischen Entwicklungen reagieren zu können. Dabei ist es uns sehr wichtig, dass alle Mitglieder in die Entscheidungen des Verbundes einbezogen werden und direkte Einflussmöglichkeiten haben. Ein großer Unterschied zu anderen Vereinigungen, die allein durch ihre Größe ein solches Vorgehen fast unmöglich machen. Nordlicht: Welche konkreten Ziele verbinden Sie mit der Neugründung? Klink: Es sind genau genommen drei Ziele formuliert worden, die sehr eng miteinander verwoben sind: 1. Verbesserung der desolaten und ungerechten Honorarsituation durch die verfehlte Politik aus Berlin. 2. Erhaltung der Freiberuflichkeit des Arztes ohne Überregulation. 3. Schutz der ambulanten Medizin vor einer Übermacht der stationären Einrichtungen in staatlicher oder konzerneigener Trägerschaft. Nordlicht: Welche konkreten politischen Forderungen haben Sie? Klink: Wir fordern eine vernünftige Vergütung der Einzelleistung ohne Obergrenzen oder Budgets, eine Vergütung nach GOÄ 1,8- facher Satz, eine deutliche Reduktion des Verwaltungsaufwandes, Planungssicherheit hinsichtlich der Honorarstrukturen, Abschaffung von Regressen, Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Medikamente, Eingrenzung des Paragrafen 116b, Erhaltung der Freiberuflichkeit und Positivlisten für Medikamente. Nordlicht: Es gibt in Schleswig-Holstein ja schon seit vielen Jahren Ärztenetze. Warum kam es in Dithmarschen erst jetzt zu dieser Neugründung? Klink: Bis dato hat es in Dithmarschen keinen Verbund gegeben, der auch rechtlich die Vertretung der Kollegen bei berufspolitischen Fragen darstellen konnte. Es war und ist wohl leider auch noch zu erwarten, dass aus Berlin gesteuert, die Kassenärztlichen Vereinigungen weiter geschwächt werden und noch weiter in Handlungsunfähigkeit getrieben werden. Unser Anliegen ist es, einen verhandlungsfähigen Verbund zu schaffen, der gemeinsam mit der KVSH diesen Bestrebungen entgegenwirkt. 18 Nordlicht AKTUELL

19 GESUNDHEITSPOLITIK Nordlicht: Viele Ärzte aus dem Kreis Dithmarschen sind ja bereits Mitglied im Medizinischen Qualitätsnetz Westküste (MQW). Macht es da überhaupt Sinn, jetzt noch einen zweiten Ärzteverbund zu gründen? Klink: Das MQW ist gegründet worden, um die Qualität, wie der Name ja auch schon sagt, der Arbeit zu verbessern. Das MQW ist aufgrund seiner Eigenschaft als gemeinnütziger Verein juristisch nicht in der Lage, irgendwelche wirtschaftlich ausgerichteten Verhandlungen zu führen und Verträge abzuschließen. Unser Verbund ist allein zur Umsetzung der politischen und wirtschaftlichen Ziele gegründet worden und hat damit ein vollkommen anderes Aufgabenspektrum. Was aber nicht bedeuten soll, dass es hier nicht deutliche Schnittmengen beider Verbände geben würde. Nordlicht: Machen sich zwei Praxisnetze in einem Kreis nicht automatisch Konkurrenz? Klink: Nein, auf keinen Fall! Wir erarbeiten gerade Kooperationsmöglichkeiten, um die Interessen der Kollegen noch besser vertreten zu können. Viele unserer Kollegen sind Mitglieder in beiden Vereinigungen, schon daraus ergibt sich der Wunsch nach einer guten Zusammenarbeit, wobei die Ziele der Gruppe sich gut ergänzen können. Unser Anliegen ist es, einen verhandlungsfähigen Verbund zu schaffen, der gemeinsam mit der KVSH den aus Berlin gesteuerten gesundheitspolitischen Bestrebungen entgegenwirkt Nordlicht: Besteht Ihrer Meinung nach nicht die Gefahr einer weiteren Zersplitterung der Ärzteschaft durch die Gründung immer neuer Praxisverbünde? Klink: Im Gegenteil! Es ist wohl als historisch anzusehen, wenn sich 100 Ärzte der unterschiedlichsten Fachrichtungen in einem Verbund zusammenfinden. Das hat es bisher in dieser Form in Dithmarschen so nicht gegeben. Durch die geringe räumliche Ausdehnung in Dithmarschen und den angrenzenden Gebieten stellen wir lokal eine starke Gruppe dar, die die örtlichen Gegebenheiten kennt und die schon jetzt die ambulante Versorgung im Kreis durchführt, und dies auch in Zukunft ohne Gesundheitskonzerne und Klinik-MVZ gewährleisten kann. Nordlicht: Welche Rolle spielten die Aktivitäten des Westküstenklinikums Heide bei der Verbundgründung? Klink: Neben der desolaten Honorarsituation ist das Vorgehen des WKK ein Hauptgrund für die Entstehung unseres Verbundes gewesen. Als niedergelassener Arzt ist man sehr daran interessiert, dass in der Region ein starkes und qualitativ gut arbeitendes Krankenhaus bestehen kann. Allerdings sollte, auch wenn die politischen Vorgaben andere sind, die Trennung der stationären und der ambulanten Versorgung strikt eingehalten werden. Hier haben sich in den letzten Monaten Verwerfungen ergeben, die sicherlich nicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit beigetragen haben. Die Konzentration von Facharztsitzen an den Kliniken in Groß-MVZ oder Ambulatorien entspricht nicht der Idealvorstellung der Patienten oder der niedergelassenen Ärzteschaft. Die wohnortnahe Versorgung durch Fachärzte wird gerade in der strukturschwachen Region Dithmarschen damit weiter geschwächt. Hier laufen bereits Gespräche mit den Verantwortlichen des Kreises und der Politik, um die Versorgung der Patienten weiter zu optimieren ohne eine künstliche Konkurrenzsituation zu schaffen. Nordlicht: Wie sollen die Beziehungen des Praxisverbundes zur KVSH in Zukunft aussehen? Klink: Wir sehen die KVSH nach wie vor als kompetente Vertretung unserer Interessen. Selbstverständlich sind auch seitens der KV einige grundlegende Änderungen notwendig. Die Rolle der KV wird vermutlich mehr die eines Dienstleisters sein und nicht die als Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Verhandlungen führt und die Interessen aller Fachgruppen vertritt. Dazu wird es nötig sein, dass die KVen sich aus dem derzeit sehr eng gestrickten Korsett der politischen Vorgaben befreien können. Die gescheiterten Verhandlungen über die Selektivverträge haben gezeigt, dass nur eine starke Gemeinschaft in unruhigen Zeiten bestehen kann. DAS INTERVIEW FÜHRTE JAKOB WILDER, KVSH Nordlicht AKTUELL 19

20 GESUNDHEITSPOLITIK ÄRZTEKAMMER Die KVSH ist ein unverzichtbarer Kooperationspartner Interview mit Dr. Franz-Joseph Bartmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein Einstimmig, bei nur einer Enthaltung ist Dr. Franz-Joseph Bartmann für vier weitere Jahre zum Präsidenten der Ärztekammer Schleswig- Holstein gewählt worden. 68 von 69 Delegierten der Kammerversammlung in Bad Segeberg stimmten für ihn. Damit geht der Chirurg aus Flensburg in seine dritte Amtsperiode. Dem Krankenhausarzt steht weiterhin die Landesvorsitzende des Marburger Bunds, Dr. Hannelore Machnik als Vizepräsidentin zur Seite. Die Lübeckerin setzte sich gegen Andreas Stanisak durch, der von den niedergelassenen Ärzten aufgestellt worden war. Außerdem wählte die Kammerversammlung folgende fünf Beisitzer in den Vorstand: Den niedergelassenen Chirurgen Dr. Christian Sellschopp, die beiden Hausärzte Peter Graeser und Rosemarie Müller-Mette sowie die Klinikärzte Dr. Henrik Herrmann und Dr. Dolores de Mattia. Im Interview mit dem Nordlicht gibt Bartmann einen Ausblick auf die bevorstehende Amtsperiode. Nordlicht: Dr. Bartmann, welche Herausforderungen kommen auf die Ärztekammer Schleswig-Holstein in den nächsten Jahren zu und welche Ziele haben Sie als Präsident? Dr. Franz-Jospeh Bartmann: Zu den wichtigsten Zielen der Ärztekammer gehört, dass die ärztliche Versorgung in Schleswig- Holstein auf einem hohen Qualitätsniveau erhalten bleibt. Bei Beibehaltung des Status quo steuern wir auf einen Ärztemangel in den ländlichen Gebieten zu. Das hat zum Teil damit zu tun, dass sich die Inanspruchnahme der Patienten geändert hat. Der ländliche Raum ist nicht mehr dadurch geprägt, dass er gleichzeitig Wohnund Arbeitsraum ist. Es gibt viele Pendler, die vom Land tagsüber in die Städte zum Arbeiten fahren und dort auch zum Arzt gehen. Die Versorgung auf dem Land konzentriert sich damit vor allem auf ältere Menschen, die wegen der Zunahme altersbedingter Krankheiten künftig noch intensiver betreut werden müssten. Aber vermutlich reicht das nicht aus, um eine Arztpraxis auf dem Land wirtschaftlich zu betreiben. Wir müssen uns darum Gedanken über strukturelle Veränderungen machen. Und hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten. So könnte man die Anwesenheitszeiten des Arztes in einer Praxis reduzieren, sodass ein Arzt auch mehrere Praxen betreuen kann. Außerdem könnten Versorgungszentren in ärztlicher Hand und möglicherweise sogar in der Hand ärztlicher Organisationen das Problem lösen. Hier kann ich mir sogar die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein als Träger vorstellen. Die besondere Herausforderung für beide Organisationen also Kammer und KV sehe ich darin, dass es auch einen wirtschaftlichen Besitzstand gibt. Ärzte, die ihre Praxis auch als Teil der Altersversorgung aufgebaut haben, dürfen wir nicht im Regen stehen lassen. Das heißt, wir müssen denen helfen, deren Praxissitz eventuell wegen einer Umstrukturierung geteilt oder komplett aufgegeben werden müsste. Nordlicht: Sie haben sich in der Vergangenheit immer wieder in die gesundheitspolitische Diskussion eingeschaltet, werden Sie das auch künftig tun? Bartmann: Wir haben ein grundsätzliches Problem: Die entscheidenden Weichen in der Gesundheitspolitik werden nicht in den Ländern, sondern in Berlin vom Bundesgesundheitsministerium gestellt. Dies bestimmt nach dem Gießkannenprinzip, wie Versorgung in den Ländern stattzufinden hat. Regionale Besonderheiten bleiben dabei naturgemäß unberücksichtigt. Wir haben im Gegensatz zur KVSH keine Körperschaft auf Bundesebene. Wir sind dort nur in Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen. Das bedeutet einerseits, dass wir als Gegengewicht zur Gesundheitspolitik auf 20 Nordlicht AKTUELL

21 GESUNDHEITSPOLITIK Bundesebene weniger effektive Möglichkeiten haben als die KVSH. Andererseits bedeutet dies aber auch, dass es bei uns nie zu einer derartigen Schwächung der regionalen Strukturen kommen wird, wie es bei den KVen unübersehbar ist. Wir müssen dafür sorgen, dass der politische Einfluss der ärztlichen Organisationen insgesamt auf Landesebene gestärkt wird. Neben der regionalen Kammerarbeit war es dabei von Beginn an mein Bestreben, die Position Schleswig- Holsteins in den Entscheidungsgremien in Berlin zu festigen. Als Ärztekammer Schleswig-Holstein haben wir im Moment eine sehr gute Position, weil wir in allen wichtigen Gremien mit hörbarer Stimme vertreten sind. So fällt es auch leichter, auf dieser Basis Politik im Lande zu machen. Früher konnten wir nur reagieren, jetzt sehe ich uns eindeutig in der Rolle des Agierenden. Nordlicht: Sie haben die hohe regionale Kompetenz der ärztlichen Selbstverwaltung und die Berührungspunkte von Kammer und KVSH angesprochen. Wo gibt es weitere Schnittstellen? Bartmann: Ärztekammer und KVSH können nicht nur, sie müssen gemeinsam arbeiten. Es kommt auf eine Kooperation an zwischen den einzelnen Bereichen also nicht nur zwischen stationär und ambulant sondern auch zwischen ambulant-stationär, anderen etablierten oder noch entstehenden Versorgungsformen, Medizinischen Versorgungszentren, integrierter Versorgung und eben der Kassenärztlichen Vereinigung als Träger des Kollektivvertragssystems. Dabei bleibt das Kollektivvertragssystem nach meiner festen Überzeugung vor allem in der Grundversorgung eine unverzichtbare Größe. Wir brauchen eine Verzahnung aller Versorgungsebenen. Um das zu erreichen, ist die KV für die Kammer ein unverzichtbarer Kooperationspartner. Nordlicht: Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus findet der Deutsche Ärztetag in Kiel statt. Welche Bedeutung messen Sie dieser Veranstaltung bei? Bartmann: Alle vier Jahre ist das angesprochene Ereignis noch ein bisschen größer als in den Zwischenzeiträumen, weil dann die Wahlen zum Präsidium der Bundesärztekammer stattfinden. Viele rechnen damit, dass es an der Spitze der BÄK einen Wechsel und damit eventuell auch eine Richtungsentscheidung geben wird, was die Positionierung in der Gesundheitspolitik betrifft. Auf jeden Fall wird die medizinische Welt in Deutschland in diesen Junitagen 2011 mit großer Spannung nach Kiel blicken. Nordlicht: Auch Sie haben sich immer wieder eindeutig positioniert und zwar wenn es um die elektronische Gesundheitskarte ging. Sie haben die egk gegen viele Widerstände verteidigt und auf die Vorteile hingewiesen. Wird es vor Einführung der Karte in Schleswig-Holstein von der Ärztekammer eine Empfehlung geben oder werden Sie sich heraushalten? Bartmann: Ich kann mich aus dieser Sache überhaupt nicht heraushalten vor allem deshalb, weil ich auf Bundesebene als Telematik- Beauftragter Verantwortung übernommen habe. Es geht um mehr als eine kleine Plastikkarte, es geht um die Einführung neuer Kommunikationsprozesse, neuer administrativer Elemente inklusive telemedizinischer Verfahren. Die Gesundheitskarte hat das Potenzial, ein entscheidendes Bindeglied zwischen dem Patienten und dem behandelnden Arzt zu werden. Vorab allerdings müssen die einzelnen Anwendungen im Konsens mit der Ärzteschaft überarbeitet und optimiert werden. Wir werden als Kammer keinerlei Empfehlungen aussprechen, weder für noch gegen den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte oder den Kauf bestimmter Lesegeräte. Das soll jeder Arzt für sich selbst entscheiden. Wichtig ist aber: Auch wer die elektronische Gesundheitskarte zunächst nur Offline nutzen will, ist gut beraten, sich ein auch für den Online- Betrieb taugliches Lesegerät anzuschaffen, solange dies von den Kostenträgern gefördert wird. Ansonsten wird er später, wenn er seine Entscheidung eventuell doch ändert, für die nicht unerheblichen Anschaffungskosten selbst aufkommen müssen. DAS INTERVIEW FÜHRTE MARCO DETHLEFSEN, KVSH Nordlicht AKTUELL 21

22 GESUNDHEITSPOLITIK FANGPRÄMIE Mehr als nur ein Sommerloch? Das Medienecho auf ihre Pressemitteilung vom dürfte sich die Deutsche Gesellschaft für Urologie etwas anders vorgestellt haben. Dabei sollte nach eigenen Aussagen ein gesellschaftlicher Diskurs über die Folgen eines Wettbewerbs initiiert werden; eines Wettbewerbs, der erst durch die Politik in das Gesundheitssystem getragen wurde. Als Negativbeispiel wird ausgeführt, dass Kliniken zur Sicherung hoher Fallzahlen eine Kopfprämie an regelmäßig zuweisende Ärzte entrichten würden, mit weitreichenden Folgen für die ärztliche Unabhängigkeit und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Die Pressemitteilung sieht derartige Auswüchse des Wettbewerbs allerdings nicht als drohende Gefahr am Horizont, sondern bereits längst als gelebte Realität. Die Einweisungsvergütung werde von verschiedenen Arztgruppen, auch von Urologen praktiziert. Wenn auch unbewiesen und nicht quantifiziert, wurde letztlich nur diese Behauptung von Presse und Politik gierig aufgegriffen. Nicht etwa die Gesundheitspolitik, die schließlich in den letzten Jahren Wettbewerbsinstrumente im Gesundheitswesen offensiv förderte ( Wettbewerbsstärkungsgesetz ), geriet dabei in die öffentliche Kritik, sondern vielmehr die gesamte Ärzteschaft. Völlig undifferenziert werden dabei sämtliche Kooperationsformen zwischen niedergelassenen Ärzten und Kliniken unter Generalverdacht gestellt. Grundlage dieser Kooperationen sind jedoch in aller Regel Bestimmungen des Gesetzgebers, nach welchen Vertragsärzte und Krankenhäuser den gesamten Behandlungsprozess gemeinsam organisieren und Vergütungsvereinbarungen treffen. Dazu zählen Verträge zur integrierten Versorgung, aber auch Konsiliarverträge zur Durchführung der prä- und poststationären Behandlung (siehe auch Seite 23). Völlig indiskutabel und mit dem Berufsrecht unvereinbar sind hingegen so genannte Einweisungsprämien. Laut Paragraf 32 der schleswig-holsteinischen Berufsordnung der Ärztekammer ist es dem Arzt nicht gestattet, für die Zuweisung von Patienten oder Untersuchungsmaterial ein Entgelt oder andere Vorteile sich versprechen oder gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren. In einem Spitzengespräch am haben sich Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung darauf verständigt, solchen Verstößen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln nachzugehen und sie ahnden zu lassen. Wenngleich die Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Urologie bislang in der Öffentlichkeit unter ganz anderen Vorzeichen diskutiert wurde, scheint deren Grundfrage dennoch richtig zu sein: Wie viel Marktwirtschaft verträgt unser Gesundheitssystem? Nicht zuletzt bedingt durch staatlich geförderte Wettbewerbsinstrumente werden von dem Arzt bei der Behandlung seiner Patienten oftmals bestimmte Verhaltenmuster erwartet, seien es nun Rabattverträge, Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung oder auch die Beteiligung in krankenhausgeführten MVZ. Ob ärztliche Unabhängigkeit dabei gewahrt bleibt oder aber die Gefahr besteht, auf dem Wettbewerbsaltar geopfert zu werden, gilt es in jedem Einzelfall abzuwägen. MARTIN MAISCH, KVSH 22 Nordlicht AKTUELL

23 GESUNDHEITSPOLITIK ABGRENZUNG ERMÄCHTIGUNG Prä- und poststationäre Behandlung Paragraf 115a SGB V Der Inhalt und Umfang von Paragraf 115a SGB V ist zuletzt im Zusammenhang mit der Fangprämie diskutiert worden. Auf der Homepage der KBV ( findet sich eine gemeinsame Presseerklärung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Den Mitgliedsverbänden der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen liegt ein Rundschreiben der KBV und der Deutschen Krankenhausgesellschaft vom mit Hinweisen zur Durchführung und Delegation von Leistungen der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung gemäß Paragraf 115a SGB V vor. Das Rundschreiben finden Sie ebenfalls auf der Homepage der KBV. Nicht allein die Abgrenzung zwischen der vertragsärztlichen Leistung, die sich an eine abgeschlossene stationäre Versorgung anschließt, und einer nachstationären Behandlung durch an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte bereitet Schwierigkeiten, sondern auch die Abgrenzung zwischen einer Behandlung im Rahmen von Paragraf 115a SGB V und einer ärztlichen Leistung im Rahmen einer Ermächtigung. Krankenhäuser können nach Paragraf 115a SGB V Versicherte vorund nachstationär behandeln, um die Erforderlichkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung vorzubereiten (vorstationäre Behandlung) oder im Anschluss an eine vollstationäre Behandlung den Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen (nachstationäre Behandlung). Diese Möglichkeit ist allerdings an Fristen gebunden. Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf grundsätzlich sieben Behandlungstage innerhalb von vierzehn Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten. In medizinisch begründeten Einzelfällen kann die Frist von vierzehn Tagen im Einvernehmen mit dem einweisenden Arzt verlängert werden. In Schleswig-Holstein haben sich trotz Paragraf 115a SGB V Ermächtigungen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens etabliert. Diese Ermächtigungen sind in der Regel auf einige wenige Gebührenziffern (01310 bis 01312, 01601, EBM) eingeschränkt. Die Möglichkeit zur vor- und nachstationären Behandlung im Krankenhaus nach Paragraf 115a SGB V wird durch die Verordnung von Krankenhausbehandlung eröffnet, während für die Behandlung im Rahmen einer Ermächtigung eine Überweisung erforderlich ist. Es sei in diesem Zusammenhang ausdrücklich betont, dass die Behandlung auch dann nach Paragraf 115a SGB V erfolgen kann, wenn sich keine vollstationäre Krankenhausbehandlung an die vorstationäre Behandlung anschließt. Die Abgrenzung zwischen den beiden in Betracht kommenden Möglichkeiten wird häufig allein dadurch erfolgen, dass das Krankenhaus um eine Überweisung bittet. Hierzu ist anzumerken, dass die Feststellung der Notwendigkeit und die Durchführung einer vor- und nachstationären Behandlung allein in der Entscheidung des Krankenhauses liegt. Krankenhausbehandlung darf nur verordnet werden, wenn sie erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann. Ist ein Vertragsarzt folglich der Auffassung, eine Krankenhausbehandlung sei erforderlich, kann sodann im Krankenhaus im Rahmen von Paragraf 115a SGB V die tatsächliche Erforderlichkeit der vollstationären Krankenhausbehandlung geklärt werden. Die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Fristen gehört dann in den Organisationsbereich des Krankenhauses. Im Rahmen einer Ermächtigung dagegen werden ambulante Leistungen erbracht, die im Ergebnis dazu führen können, dass der Versicherte einer Krankenhausbehandlung bedarf. Die Abgrenzung ist folglich schwierig. Maßgeblich ist letztendlich, ob Sie als Vertragsarzt der Auffassung sind, eine Krankenhausbehandlung sei erforderlich. BIANCA HARTZ, KVSH Nordlicht AKTUELL 23

24 PRAXIS & KV QUALITÄTSMANAGEMENT Qualität nach Checkliste? Diskussion um Bewertungsportale ärztlicher Leistungen im Internet Der Presse haben Sie entnehmen können, dass nun auch die Krankenkassen ein internetbasiertes Arzt-Beurteilungssystem installieren wollen lange Jahre, nachdem diese Beurteilungsportale von anderen Institutionen schon gang und gäbe sind. Um es vorweg klarzustellen: Ich bin nicht gegen Qualitätsmanagement, wer das vermutet, hat alles, was ich bisher geschrieben habe, nicht richtig verstanden. Qualitätsmanagement hat aber nur Sinn, wenn es von innen heraus, von einem selbst angetrieben wird. Die bisher vorgeschlagenen Maßnahmen (z. B. QEP u. a.) beruhten immer auf Freiwilligkeit und selbstgesteuerter Umsetzung. Neu ist, dass nun auch die Ärzteschaft selbst diese Bewertungskriterien vorantreibt und Checklisten für Patienten veröffentlicht, nach denen die Patienten anscheinend besser die guten von den schlechten Praxen unterscheiden können sollen. Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) zeichnet für einen Flyer verantwortlich, der maßgeblich von der Bundesärztekammer (BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) formuliert und mitgestaltet wurde. Die ausführliche Variante finden Sie im Internet unter Dazu gibt es einen Flyer, der dort ( abgefordert werden kann. Item Nimmt der Arzt mich und mein spezielles gesundheitliches Problem ernst? Erhalte ich vom Arzt eine ausführliche und verständliche Beratung? Erhalte ich von meinem Arzt Hinweise auf weiterführende Informationsquellen und Beratungsangebote? Bezieht mich der Arzt in alle Entscheidungen bezüglich meiner gesundheitlichen Situation ein? Werde ich vom Arzt und Praxispersonal freundlich und respektvoll behandelt? Erhalte ich ohne Probleme Zugang zu meinen Patientenunterlagen? Akzeptiert mein Arzt, dass ich im Zweifelsfall eine zweite Meinung einholen möchte? Wird in der Praxis der Schutz meiner Person und Intimsphäre gewahrt? Wird in der Praxis der Schutz meiner persönlichen Daten gewahrt? Kann ich Arzt und Arztpraxis gut erreichen? Kann ich erkennen, ob und wie sich Arzt und Praxispersonal um die Qualität meiner Behandlung bemühen? 24 Nordlicht AKTUELL

25 PRAXIS & KV Falls also in der nächsten Zeit vermehrt Patienten mit einem Score- Kärtchen in Ihren Praxen auftauchen und heftig Kreuzchen machen sollten, brauchen Sie sich nicht zu wundern. Sie werden Ihre Praxis nach den aufgeführten Kriterien beurteilen. Natürlich sind einige Items hier sind vor allem die Kriterien Datenschutz, Beratung u. ä. zu nennen Inhalt eines normalen Qualitätsmanagementprogrammes (DIN ISO, QEP, KTQ usw.). Dennoch finde ich es etwas befremdlich, wenn wir in den Arztpraxen demnächst von selbsternannten Praxistestern (wie die Restaurantkritiker von Michelin, Varta und anderen) gescreent werden. Die Patienten stimmen schon seit Jahrhunderten mit den Füßen ab, wo sie sich gut aufgehoben fühlen. Es gab und gibt daher schon immer Praxen, die gut zu tun hatten oder haben, und es gab und gibt andere Praxen, in denen weniger zu tun war oder ist. Und wenn wir als Hausärzte mit dem Patienten eine weitere Untersuchung planen müssen, werden wir sie zu den Kollegen schicken, die uns die kompetenteste, schnellste und im Alltag umsetzbarste Lösung für das Problem liefern. Ob man sich in diesem Fall als Patient wahrgenommen fühlt, ist in vielen Fällen eher sekundär viele Gebietsärzte schicken die Patienten ja oft ausdrücklich mit dem Satz: Den Rest erklärt Ihnen dann Ihr Hausarzt! zu uns Hausärzten zurück. Wenn man nun den Patienten diese Checkliste an die Hand gibt, müssen die Kriterien, die auf dieser Checkliste verzeichnet sind, nicht zwangsläufig mit denen identisch sein, die unseren Patienten wichtig sind. Schlimmstenfalls passiert den Patienten dann das, was in der Fabel vom Tausendfüßler geschildert wird: Wenn man ihn fragt, in welcher Reihenfolge er seine Füße aufsetzt, beginnt der Tausendfüßler seine bis dahin reibungslos und elegant funktionierende Abfolge der Füße zu analysieren, um ab dann nur noch zu stolpern PROF. JENS-MARTIN TRÄDER, ALLGEMEINARZT, LÜBECK änderung Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie Genehmigungserteilung in der Osteodensitometrie Mit Wirkung zum 1. Oktober 2009 wurden die Voraussetzungen zur Genehmigungserteilung für die Knochendichtemessung teilweise geändert. Ärzte, für die zur Erlangung der Facharztanerkennung die Durchführung der Osteodensitometrie obligater Bestandteil der Weiterbildung war (z. B. Facharztbezeichnung Orthopädie und Unfallchirurgie nach Weiterbildungsordnung 2005), erhalten eine Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Knochendichtemessungen, wenn sie die selbstständige Durchführung von 50 Osteodensitometrien nachweisen. Ein Kolloquium ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich. Für alle Ärzte, für die die Durchführung der Knochendichtemessung nicht Weiterbildungsinhalt war, bleiben die Voraussetzungen zur Genehmigungserteilung unverändert bestehen. Die ab 1. Oktober 2009 gültige Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und therapie finden Sie auf unserer Hompage im Downloadcenter bei den genehmigungspflichtigen Leistungen unter Radiologie. UTE TASCHE, KVSH ZULASSUNG Wer regiert im Medizinischen Versorgungszentrum? Gemäß Paragraf 95 Abs. 1 Satz 6 SGB V können Medizinische Versorgungszentren (MVZ) von den Leistungserbringern, die aufgrund von Zulassung, Ermächtigung oder Vertrag an der medizinischen Versorgung der Versicherten teilnehmen, gegründet werden. Dieser Satz klingt schlicht und einfach und nach einer klaren Regelung. Nach der Gesetzesbegründung sollte die Beschränkung auf Leistungserbringer verhindern, dass Dritte, wie beispielsweise Pharmakonzerne, im MVZ bestimmen und ärztliches Handeln beeinflussen. Übersehen hat man hierbei wohl, dass die MVZ sich aller zulässigen Organisationsformen bedienen können und hierzu unstrittig zumindest auch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört. Gesellschafter dieser Gesellschaft können nur Leistungserbringer sein. Diese Leistungserbringer wiederum sind jedoch häufig auch als Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder sogar als GmbH & Co. KG organisiert. In einer GmbH & Co. KG wiederum gibt es die Varianten, dass als einziger Komplementär (persönlich haftender Gesellschafter) und/oder Kommanditist eine weitere GmbH & Co. KG beteiligt ist. Da tröstet die von dem Gesellschafter oder den Gesellschaftern beizubringende selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung kaum, denn Gesellschafter ist die GmbH bzw. die GmbH & Co. KG und nicht etwa deren Geschäftsführer. Die Zulassungsausschüsse bzw. die Geschäftsstellen der Zulassungsausschüsse haben zunehmend Probleme dabei, derartige Konstruktionen überhaupt zu durchschauen. Verhindert werden können sie nicht, solange der Gesellschafter ein Leistungserbringer ist. Wer jetzt im Übrigen denkt, das gäbe es in Schleswig-Holstein noch nicht, der irrt. Nachvollziehbar und vom ursprünglichen Ziel des Gesetzgebers gedeckt, die Beteiligung Dritter am MVZ zu verhindern, ist es daher durchaus, wenn jetzt verlangt wird, dass nur noch natürliche Personen bzw. Vertragsärzte berechtigt zur Gründung von MVZ sein sollten. Ob man an die politische Realisierbarkeit einer solchen Forderung glaubt, mag jedem selbst überlassen bleiben. BIANCA HARTZ, KVSH Nordlicht AKTUELL 25

26 PRAXIS & KV BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Ausschreibung von Vertragspraxen Nordfriesland S Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Antrag von Psychotherapeuten deren Vertragsarztsitze zur Übernahme durch Nachfolger aus, da es sich um für weitere Zulassungen gesperrte Gebiete handelt: Dithmarschen 17165/2009 Kreis Plön Praxis eines Facharztes für Psychotherapeutische Medizin Bewerbungsfrist: /2009 Kreisregion Stadt Flensburg/Kreis Schleswig- Flensburg Praxis eines Psychologischen Psychotherapeuten halbe Zulassung Bewerbungsfrist: Der Psychotherapeut möchte zunächst noch anonym bleiben. Interessenten können näheres bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein erfahren (Tel.: , ). Bewerbungen um diese Vertragspraxen sind innerhalb der jeweils angegebenen Bewerbungsfrist an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Bismarckallee 1-6, Bad Segeberg, zu richten. Der Bewerbung sind die für die Zulassung zur Vertragspraxis erforderlichen Unterlagen beizufügen: Auszug aus dem Arztregister, ein unterschriebener Lebenslauf. Außerdem sollte bereits vorab durch den Bewerber ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O, ein so genanntes Behördenführungszeugnis, bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden, das der KV Schleswig-Holstein dann unmittelbar vom Bundeszentralregister übersandt wird. Die Bewerbungsfrist ist gewahrt, wenn aus der Bewerbung eindeutig hervorgeht, auf welche Ausschreibung sich die Bewerbung bezieht, für welchen Niederlassungsort (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) die Zulassung beantragt wird und ein Arztregisterauszug beigefügt wurde. Sollte innerhalb der Bewerbungsfrist keine Bewerbung eingehen, so akzeptiert der Zulassungsausschuss Bewerbungen, die bis zu dem Tag eingehen, an dem die Ladung zu der Sitzung des Zulassungsausschusses verschickt wird, in der über die ausgeschriebene Praxis verhandelt wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ärzte/Psychotherapeuten, die für diesen Planungsbereich und diese Fachrichtung eine Eintragung in die Warteliste beantragt haben, nicht automatisch als Bewerber für diese Praxis gelten. Es ist in jedem Fall eine schriftliche Bewerbung für diesen Vertragsarztsitz erforderlich, die Eintragung in die Warteliste befreit hiervon nicht. Um die Übernahme von ausgeschriebenen Vertragspsychotherapeutenpraxen können sich Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Ärzte für Psychotherapeutische Medizin sowie Ärzte, die beabsichtigen, ausschließlich psychotherapeutisch tätig zu werden, bewerben. Folgende Psychotherapeuten wurden zur Vertragspraxis zugelassen. Diese Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig, sodass hiergegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben wurden kann: Kreis Pinneberg Frau Claudia Zellmer ab für Elmshorn, Zur Friedrich-Engels-Straße 2a, im Rahmen einer Sonderbedarfsfeststellung gemäß Paragraf 24a der Bedarfsplanungs-Richtlinie als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. Die Zulassung wurde an den Ort der Niederlassung, also Elmshorn, gebunden. Folgende Psychotherapeuten wurden rechtskräftig zur Vertragspraxis zugelassen: Stadt Flensburg Frau Dipl.-Psych. Angelika Mittmann-Heimberg, Psychologische Psychotherapeutin in Flensburg, Große Straße 18, verlegt ab ihre Vertragspraxis nach Flensburg, Holm 43. Stadt Kiel Herr Dipl.-Psych. Jörg W. Kratzat, Psychologischer Psychotherapeut in Kiel, Schleswiger Straße 42, hat seine Vertragspraxis nach Kiel, Herzog-Friedrich-Straße 78, verlegt. Frau Dr. med. Renata Asmussen-Kaiser, ausschließlich psychotherapeutisch tätige Fachärztin für Innere Medizin in Kiel, Küterstraße 2, hat ihre Vertragspraxis nach Kiel, Dreiecksplatz 2, verlegt. 26 Nordlicht AKTUELL

27 PRAXIS & KV Flensburg chleswig-flensburg Rendsburg- Eckernförde Kiel Plön Ostholstein Neumünster Steinburg Segeberg Lübeck Pinneberg Stormarn Herzogtum Lauenburg Kreis Schleswig-Flensburg Frau Margarete Malzer-Gertz, Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin in Flensburg, Große Straße 18, verlegt ab ihre Vertragspraxis nach Maasbüll, Krimweg 3. Stadt Lübeck Herr Dipl.-Psych. Reiner Noreisch, Psychologischer Psychotherapeut in Lübeck, Dankwartsgrube 36/38, hat seine Vertragspraxis nach nach Lübeck, Fleischhauerstraße 67, verlegt. Frau Dipl.-Psych. Martina Schoel, Psychologische Psychotherapeutin in Lübeck, Fleischhauerstraße 26, verlegt ab ihre Vertragspraxis nach Lübeck, Wahmstraße Herr Dipl.-Psych. Laszlo Pota, Psychologischer Psychotherapeut in Lübeck, Mengstraße 66-70, hat seine Vertragspraxis nach Lübeck, Beckergrube 74, verlegt. Kreis Ostholstein Frau Dipl.-Psych. Luise Bodenstein, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Neustadt, Berliner Platz 4, verlegt ab ihre Vertragspraxis nach Neustadt, Berliner Platz 3. Frau Dr. phil. Dipl.-Psych. Brigitte Gemeinhardt, Psychologische Psychotherapeutin in Bad Malente, Rosenstraße 45, verlegt ab ihre Vertragspraxis nach Bad Malente, Lindenallee 51. Folgende Ärzte/Psychotherapeuten wurden zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis ermächtigt. Diese Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig, sodass hiergegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann: Stadt Kiel Die bis zum befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Prof. Dr. med. Hartmut A. G. Bosinski, Leiter der Sektion Sexualmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Kiel, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum verlängert. Die bis zum befristete Ermächtigung von Herrn Dr. phil. Dipl.-Psych. Jorge Ponseti, wissenschaftlicher Angestellter der Sektion Sexualmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Kiel, zur Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum verlängert. Kreis Nordfriesland Die bis zum befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Dipl.-Psych. Stephan Stolz, Psychologischer Psychotherapeut in Hattstedt, zur Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum verlängert Nordlicht AKTUELL 27

28 PRAXIS & KV PSYCHOTHERAPIE Vergütung 2010 Erweiterter Bewertungsausschuss beschloss elementare Bestandteile der ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Vergütung. Wie lange noch können Psychotherapeuten flexible und verbesserte Versorgung anbieten? Am 2. September 2009 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss über Kernstücke der ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Vergütung im Jahre 2010 beschlossen. Im Wesentlichen ging es um die Weiterführung der Neuordnung der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Vergütung. Was kommt nun im nächsten Jahr auf die Psychotherapeuten zu? Zusammenfassend kann zunächst festgestellt werden, die neue, bereits seit Anfang 2009 geltende, Vergütungsstruktur mit besseren und sicheren Beträgen für die psychotherapeutischen Leistungen bleibt erhalten. Insgesamt gibt es für die medizinische und psychotherapeutische Versorgung mehr Geld. Entscheidender Faktor hierbei war die erstmalige Berücksichtigung der Morbidität der Bevölkerung sie beeinflusste die Höhe der Gesamtvergütung (morbiditätsbedingte Gesamtvergütung). Auch in Zukunft soll sich das Volumen nach der Morbidität der Bevölkerung und nicht wie früher nach der Entwicklung der Grundlohnsumme entwickeln. Mehr Geld für psychotherapeutische Versorgung Durch eine minimale Erhöhung des Orientierungspunktwertes auf 3,5048 Cent wird sich eine ebenso minimale Anhebung der Honorare ergeben. Die Struktur des zeitbezogenen Kapazitätsvolumens bleibt weitgehend erhalten. Bundesweit werden zusätzlich 40 Millionen Euro für die psychotherapeutische Versorgung zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind zweckgebunden. Ein Teil ist vorgesehen für neu niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und ärztliche Psychotherapeuten aufgrund der neu eingeführten Quoten für diese Berufgruppen. Ein weiterer Teil ist eingeplant für den erwarteten Zusatzbedarf, der durch die Möglichkeit Versorgungsaufträge zu teilen, entsteht. Aufgrund dieser Regelungen sollten sich die Verteilungskämpfe innerhalb der KVen etwas entschärfen. Und die Ängste vieler Haus- und Fachärzte, dass neu zugelassene Psychotherapeuten aufgrund halber Zulassungen zulasten ihrer Budgets gehen, sollten damit eigentlich endgültig vorüber sein. Die Ausweitung der Psychotherapie ist angesichts des hohen Versorgungsdrucks und der langen Wartezeiten politisch gewollt und so werden auch für das nächste Jahr ausdrücklich und gesondert zusätzliche finanzielle Mittel für psychotherapeutische Leistungen zur Verfügung gestellt. Zu- und Abschläge bei Über- oder Unterversorgung Die Möglichkeit, die Honorare in überversorgten Bereichen zu mindern und entsprechend in unterversorgten Bereichen anzuheben, soll dem Gesetzgeber nach die Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten beeinflussen. Diese sehr umstrittene Regelung wird 2010 jedoch noch nicht eingeführt. Sie soll nun frühestens wenn überhaupt zum Jahre 2011 umgesetzt werden. Weiterhin Gefahr von Rückschritt Noch nicht beschlossen wurde zu möglichen mengenbegrenzenden Maßnahmen für die nicht den Regelleistungsvolumen unterliegenden Leistungen. Die Einführung derartiger Regelungen wird zum 2. Quartal 2010 erwogen. Für die Psychotherapeuten besteht hier grundsätzlich die Gefahr, dass auch die nicht genehmigungspflichtigen Leistungen in eine derartige Systematik eingeordnet werden. Damit wäre dann innerhalb des zugestandenen Zeitvolumens kein freier Austausch zwischen genehmigungspflichtigen und nichtgenehmigungspflichtigen Leistungen mehr möglich. Psychotherapeuten könnten sich nicht mehr nur am Bedarf ihrer Patienten orientieren, sondern wären gezwungen, ihr Therapieangebot wieder deutlich mehr nach betriebswirtschaftlichen Aspekten auszurichten. Für die gesetzlich Versicherten würden wieder weniger Erstgespräche angeboten werden können. Der Spielraum für Diagnostik und Abklärung der Indikation sowie die Flexibilität bei Leistungen außerhalb der Psychotherapie-Richtlinien (Psychotherapeutisches Gespräch) wären dahin. Nach einer nur kurzen Zeit des Erwachens wäre es dann wieder zum versorgungspolitischen Irrsinn gekommen. HEIKO BORCHERS, PSYCHOLOGISCHER PSYCHOTHERAPEUT KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPEUT, KIEL Wichtiger Hinweis: Seminar: Psychotherapeutische Krisenintervention und Notfallpsychotherapie Im Nordlicht 9/2009 ist es leider zu einem Fehler bei der Terminangabe gekommen. Die Fortbildung findet am 28. September von Uhr bis Uhr statt. 28 Nordlicht AKTUELL

29 PRAXIS & KV NEUES AUS KVEN UND KBV Vorstandswahl Düsseldorf Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) hat einen neuen Vorstand gewählt. Er besteht aus Bernd Brautmeier (Kaufmann) und Dr. Peter Potthoff (Frauenarzt). Brautmeier wurde mit 45 Stimmen, Potthoff mit 29 Stimmen gewählt. Wahlberechtigt waren 48 Mitglieder der Vertreterversammlung. Die Wahl des Vorsitzenden wurde vertagt. Der neue Vorstand tritt sein Amt am 1. Januar 2010 an. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Der amtierende Vorstand, Dr. Leonhard Hansen (Hausarzt) als Vorsitzender und Dr. Klaus Enderer (Hautarzt) als stellvertretender Vorsitzender, hatte seine Tätigkeit zum gekündigt. Bernd Brautmeier ist 54 Jahre alt und von Beruf Kaufmann. Seit 18 Jahren ist er Hauptgeschäftsführer der KV Nordrhein. Er ist das erste nicht ärztliche Vorstandsmitglied in der Geschichte der KV Nordrhein. Potthoff ist 61 Jahre alt und als Gynäkologe in Bad Honnef niedergelassen. Er gehörte dem Vorstand der KV Nordrhein als stellvertretender Vorsitzender bereits in der Zeit von 2000 bis 2004 an. Potthoff ist Vorsitzender des beratenden Fachausschusses Fachärzte bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Honorarzuwachs und Versorgungsbedarf Berlin Ob der medizinische Bedarf der Patienten für 2010 wirklich gedeckt ist, wie die Krankenkassen behaupten, muss sich erst noch zeigen. So hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, das Verhandlungsergebnis des Erweiterten Bewertungsausschusses von Ärzten und Krankenkassen kommentiert. Die Vergütung für Leistungen innerhalb der so genannten Regelleistungsvolumen der Ärzte steigt demnach 2010 morbiditätsbedingt um zwei Prozent im Vergleich zu Rechnet man die extrabudgetären Leistungen hinzu, ergibt sich insgesamt ein Plus von 3,7 Prozent beziehungsweise rund 1,2 Milliarden Euro. Wie sich dieser Zuwachs auf die einzelne Arztpraxis auswirkt, kann man jetzt noch nicht sagen, stellte der KBV-Chef fest. Bereits vor den Verhandlungen mit den Kassenvertretern hatten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) über Stützungsmaßnahmen beraten, die die möglichen Verluste einzelner KVen im Jahr 2009 gegenüber 2008 mindern sollen. Hierzu hat der Bewertungsausschuss heute trotz einer entsprechenden Forderung der KBV nicht beschlossen. Förderprogramm zur Online-Anbindung Saarbrücken - Das Online-Portal der KV Saarland kann im 3. Quartal 2009 an den Start gehen. Das Förderprogramm zur Online-Anbindung der Praxen zugelassener Ärzte und Psychotherapeuten im Saarland, das ursprünglich bis Ende des 2. Quartals befristet war, wird bis Ende des Jahres verlängert und ist nicht nur auf die Anbindung der Praxen an die Kassenärztliche Vereinigung Saarland über den auf Hardware-Technik beruhenden KV-SafeNet-Dienst beschränkt. In Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz im Saarland wird ein preiswertes, softwarebasiertes VPN (Virtual Private Network) für die Anbindung an die Dienste, die die KV Saarland zur Verfügung stellt, ausreichend sein. Den kostenintensiven KV SafeNet- Zugang benötigen Ärzte und Psychotherapeuten dann, wenn sie Dienste anderer Anbieter im Gesundheitswesen außerhalb der KV Saarland bzw. Angebote der KBV-/KV-Online-Initiative nutzen möchten. So wird voraussichtlich ab Herbst 2009 im Rahmen der KBV-/KV-Online-Initiative ein bundesweiter -Dienst zur Versendung vertraulicher Patienteninfor-mationen zwischen den am KV-SafeNet angeschlossenen Vertragsärzten untereinander sowie zur -Kommunikation mit Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV zur Verfügung stehen. Sprechstunde in der größten Praxis der Stadt Bremen Die größte Praxis der Stadt öffnete im Haus der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB) ihre Pforten. Am 1. Bremer Tag der ambulanten Medizin gaben mehr als 50 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten Gesundheitstipps aus erster Hand. Sie informierten über Vorbeugung und Früherkennung sowie über Untersuchungs- und Behandlungsverfahren. Besucher konnten sich an Messeständen im persönlichen Gespräch mit den Fachleuten beraten oder aber beim Nonstop-Vortragsprogramm informieren. Das Themenspektrum reichte dabei von Kopf bis Fuß: Depression, Angst, Kopf- und Rückenschmerzen, Herzinfarkt, Rheuma, Nierenerkrankungen, Darmkrebs und Osteoporose. Auf dem Programm standen u. a. auch Angebote zu Kinderwunsch und Schwangerschaft, Zappelphilipp-Syndrom, Narkose, Grippe und Chemotherapie. Wer nicht nur über Gesundheit reden wollte, durfte auch aktiv werden. Die Besucher konnten eine Reihe von Gesundheitschecks und Mitmach-Angeboten kostenfrei nutzen. Bei einer Lungenfunktionsmessung wurde getestet, wie stark die Lunge ist. Beim Herz-Kreislauf-Check ließ sich das individuelle Erkrankungsrisiko bestimmen. Mit einem kleinen Pikser wurden Cholesterinspiegel und Blutzuckerwert ermittelt Nordlicht AKTUELL 29

30 PRAXIS & KV ARZNEIMITTELVERORDNUNG Glücksspiel oder hohe Kunst? Wie soll denn nun die korrekte Verordnung eines Medikamentes 1 für einen Patienten aussehen? Inzwischen ist die Situation für alle Beteiligten völlig unübersichtlich geworden. Dass die Verordnung für Kassenpatienten auf einem Rezept (Muster 16) erfolgen muss, ist das Einzige, was noch allen klar ist aber dann gehen die Schwierigkeiten schon los. Soll man nur die Substanz aufschreiben oder doch ein bestimmtes Präparat mit Namen und Packungsgröße? Wer hält denn den Kopf hin, wenn es in der Summe zu teuer wird? Und wer haftet, wenn der Patient durch unsach-gemäße Einnahme einen Schaden erleidet? Trotz staatlichen Vorgehens gegen das organisierte Glücksspiel rollen im Arzneimittelbereich inzwischen munter die Lotto-Kugeln. Die Rolle des verschreibenden Arztes Unbestritten liegen das Recht und die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verordnung ausschließlich in unseren Händen als Arzt. Wir kennen unsere Patienten, wir haben die Diagnose gestellt und treffen die therapeutische Entscheidung. Hierbei fließen selbstverständlich evidence-basiertes Wissen und Budgetverantwortung in die Entscheidung mit ein. Unterschiedliche galenische Formen z. B. Kapsel, Dragee, Lacktablette oder Tropfen spiegeln die Möglichkeit der Patienten hinsichtlich ihrer Compliance wieder. Die Packungsgröße ist eine Entscheidung unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Zuzahlungsfähigkeit des Patienten und Kontrollbedarf hinsichtlich der Einnahmeverlässlichkeit. So entsteht letztendlich die Entscheidung für ein bestimmtes Arzneimittel 2 mit entsprechender Pharmazentralnummer (PZN) aus der großen, oft unübersichtlichen Zahl insgesamt. Manchmal muss die Entscheidung revidiert werden, wenn bestimmte Hilfsstoffe Unverträglichkeiten auslösen oder die Pharmakokinetik unerwünschte Nebeneffekte hervorruft. Diese doch recht komplexe Herausforderung nehmen wir als Ärzte täglich an und meistern sie wohl auch in der Mehrzahl der Fälle erfolgreich. Wenn jetzt die Politik meint, dass diese in dem Sammelbegriff Verordnungshoheit enthaltene Verantwortung zu vernachlässigen sei, so müssen folgende Gefahrenmomente deutlich gemacht werden: Die Berufsordnung (BO) verlangt definitiv in Paragraf 10 die gewissenhafte und lückenlose Dokumentation ärztlichen Handelns (Dokumentationspflicht). Gemäß Paragraf 6 der BO sind wir verpflichtet, Nebenwirkungen zu erfassen und zu melden. Wird lediglich die Substanz mit internationalem Freinamen verordnet, werden wir diesen Pflichten nur schwer nachkommen können. Bei ständig wechselnden Arzneimitteln kann es trotz gleicher Substanz zu unterschiedlicher Wirkung und/oder Nebenwirkung kommen. Wie soll das erkannt und zum Wohle des Patienten ausgewertet werden. Ältere und multimorbide Patienten werden von ständig wechselnden Arzneimitteln überfordert werden, sie sind schließlich keine Pharmazeuten. Eine zunehmende Zahl von Verordnungen häuslicher Medikamentengabe durch die Pflegedienste ist die Folge aber das ist ein anderes Budget?! Wer nur die Substanz verordnet, hat keine Möglichkeit mehr, den tatsächlichen Preis seiner Verordnung zu erfassen. Wenn dann nach Quelle: AOK drei Jahren, wie jetzt gerade geschehen, die Bescheide der Prüfstelle in die Praxen flattern, hat man keine Möglichkeit der Argumentation. Lösung: aut idem -Kreuz anwenden Rabattverträge zwischen Krankenkassen Apotheken Pharmaherstellern erscheinen als ein verlockend simples Mittel, die Verordnungskosten zu senken. Aber wer will bei rund 500 Herstellern, 180 Krankenkassen und Apotheken in der Konsequenz noch den Durchblick behalten? Die Praxis-EDV wird diesen Wildwuchs nicht abbilden können und es kann nicht die Aufgabe der Ärzte sein, den jeweiligen Hoflieferanten für den Versicherten zu ermitteln. Die vermeintlich versprochene Generalamnestie bei leitlinien- und leitsubstanzgerechter Verordnung ist schlichtweg ein hochbrisantes Missverständnis. Dafür ist das Prüfwesen der Krankenkassen ein viel zu mächtiges Schwert, darauf werden sie mit Sicherheit in absehbarer Zeit nicht verzichten. Damit die Arzneimittelverordnung nicht zum Glücksspiel wird, gibt es nur eine Lösung: konsequente Anwendung des aut idem - Kreuzes. Das Setzen dieses Kreuzes in das entsprechende Feld auf dem Rezeptvordruck macht klar, dass nur dieses und kein anderes Arzneimittel abgegeben werden darf (Verbot der Substitution 3 ). Unsere Auswahl wird bei konsequenter Festlegung auf nur wenige Anbieter und entsprechend durchgängige Verordnung dem Apotheker helfen, seine Lieferfähigkeit zu erhöhen und das Risiko eines zu hohen falschen Lagerbestandes minimieren. Gleichzeitig wird die Zahl von Rückfragen drastisch verkleinert, denn nach Apothekenbetriebsverordnung darf der Apotheker nur eindeutige Verordnungen bedienen. Und nur aus dieser eindeutigen Verordnung kann er dann die entsprechende PZN generieren, die letztlich unserem Arzneimittelbudget gerechtfertigt als Verbrauch zugebucht wird. Unsere Patienten erhalten durchgängig das gleiche Arzneimittel und die gefährliche Arzneimittel-Lotterie hat ein Ende. CHRISTOPH MEYER, ALLGEMEINARZT, SATRUP 1 Unter Medikament wird in diesem Fall eine definierte Substanz verstanden. 2 Ein Arzneimittel ist eine definierte Substanz/Substanzgemisch in definierter Wirkstärke, Darreichungsform und Packungsgröße mit entsprechend zugeteilter Pharmazentralnummer. 3 Ausgenommen vom Substitutionsverbot sind eindeutige Notfälle. 30 Nordlicht AKTUELL

31 PRAXIS & KV VERORDNUNGSMANAGEMENT Verordnungen ohne gültige Krankenversicherungskarte Die AOK weist uns immer wieder in einer Vielzahl von Fällen nach, dass offenbar Patienten in Praxen behandelt und Verordnungen zulasten ihrer Krankenkasse getätigt wurden, ohne dass eine gültige Krankenversichertenkarte (KVK) vorgelegen hat. In anderen Fällen wurden handschriftlich Verordnungen ausgestellt für Personen, für die entweder dort keine Versicherung bestand, die Schrift nicht lesbar oder die Daten fehlerhaft waren. Im Nordlicht 06/2005 auf Seite 30 Praxis-Team hatten wir schon einmal diese Probleme angesprochen und an das korrekte Ausfüllen des Musters 16 erinnert. Die Krankenkassen sind wegen der Geringfügigkeitsgrenze von unter 50 Euro bei diesen fehlerhaften Verordnungen zahlungspflichtig, auch wenn z. B. die Patienten dort nicht versichert sind. Wird diese Summe überschritten, kann die betroffene Krankenkasse allerdings einen sonstigen Schaden bean-tragen und diesen über die KV von Ihnen zurückfordern (Paragraf 48 Abs. 3 BMV-Ä). Dieses wird jedoch, zumindest seitens der AOK, nur in den wenigsten Fällen so gehandhabt. Sie setzt in diesem Fall mehr auf Kooperation mit der KV und Einsicht in den Praxen! Es ist davon auszugehen, dass diese Probleme mehr oder weniger bei allen Kassen auftreten. Wir bitten Sie und Ihr Team daher, z. B. bei Neugeborenen, die noch keine eigene Karten haben (Die AOK sei in der Lage, innerhalb von drei Tagen eine KVK auszugeben.) Bitte kennzeichnen Sie auch Verordnungen bei Arbeitsunfällen immer mit der entsprechenden Berufsgenossenschaft Lassen Sie sich für die Kennzeichnung der Befreiung von Zuzahlungen immer den Ausweis vorlegen. Erstellen Sie möglichst keine Duplikate. Es stellte sich heraus, dass trotz abweichender Angaben der Patienten meistens doppelt beliefert wurde! Was noch? Bei Kriegsopfern (KOV) gilt die Befreiung von der Zuzahlung nur für die Medikamente, die zur Behandlung der Schädigungsfolgen erforderlich sind. Beachten Sie auch und besonders, dass gegebenenfalls nach dem Tod des Patienten nachgereichte berechtigte Rezeptwünsche, z. B. Inkontinenzartikel, entsprechend rückdatiert werden. Teststreifen und Sondenhochkalorische Kost gelten als Arzneimittel und dürfen nicht als Hilfsmittel gekennzeichnet werden. ANDREAS STANISAK, KVSH oder bei Patienten, die ihre KVK nicht dabei haben, dringend notwendige Verordnungen auf einem Kassenrezept Muster 16 mit der Angabe ohne Versichertenausweis statt der Angabe einer Krankenkasse auszustellen. Die Patienten können sich dann später nach Vorlage einer KVK ein weiteres Rezept in Ihrer Praxis ausstellen lassen und die Apotheke kann dann das ausgelegte Geld erstatten. Natürlich gibt es Situationen, wie dringliche Verordnungen bei Hausbesuchen oder im Notfall, wo auch die Patientendaten oft unter suboptimalen Bedingungen handschriftlich ausgefüllt werden müssen. Die uns vorliegenden Beispiele zeigen, dass eine schlechte Leserlichkeit immer noch sehr verbreitet ist. Also möglichst alle Rezepte über EDV erstellen. Zumindest bei Hausbesuchen kann dieses etwas später in der Praxis erfolgen und z. B. an die Apotheke gefaxt werden! Es sei in diesem Zusammenhang auch noch einmal an die Regelungen des Auslandsabkommens erinnert (Schein 80/81 bzw. Muster E 111). Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen und Praxisteams! Bitte ärgern Sie sich nicht über diese zugegebenermaßen hoch bürokratisch anmutenden Hinweise in diesen Zeiten, wo Sie viele andere Hiobsbotschaften und Verunsicherungen ertragen müssen. Immerhin sind Versorgerkassen wie die AOK bisher sehr zurückhaltend mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gewesen. Wir sind auch weiterhin überzeugt, dass die Organe der Selbstverwaltung gegenseitig Rücksicht auf die Ressourcen des anderen Partners nehmen sollten Nordlicht AKTUELL 31

32 PRAXIS & KV KUNSTAUSSTELLUNG Pinsel statt Skalpell Ärztliche Kunst ohne Blutvergießen Die KVSH stellt Werke von Ärzten aus, die künstlerisch tätig sind. Sie malen auch? Dann setzen Sie sich doch mit uns in Verbindung: Gern stellen wir auch Ihre Werke aus. Die Mitgliedschaft in der KVSH ist dabei keine Voraussetzung. In einer neuen Veranstaltungsreihe interpretiert die KVSH das Thema ärztliche Kunst einmal anders: Seit dem 18. September präsentiert sie Werke von in Schleswig-Holstein tätigen Ärzten. Den Auftakt zu dieser Serie von Einzelausstellungen macht der Flensburger Gynäkologe Dr. Wolfgang Barchasch. Seine Werke sind noch bis Weihnachten in der KVSH in Bad Segeberg zu sehen und zu kaufen. Googelt man die Begriffe Arzt und Kunst, so gewinnt man einen etwas schrägen Eindruck: Während die Medizin in der Kunst seit eh und je eine große Rolle gespielt hat man denke nur an Rembrandts Anatomievorlesung, an da Vincis anatomische Studien oder van Goghs Bildnis seines behandelnden Arztes ist der erste Google- Eintrag zum Thema Ärzte, die malen Ärzte malen schwarzes Bild der Zukunft 32 Nordlicht AKTUELL

33 PRAXIS & KV Tür nach Süden Leuchtfeuer Dabei kann das Begriffspaar Medizin und Kunst auf eine lange Erfolgsgeschichte verweisen, in der beide Disziplinen über Jahrhunderte hinweg voneinander profitiert haben. Und da es sich bei der Medizin ja bekanntlich nicht um eine exakte Wissenschaft handelt, verwundert es auch nicht, dass sich das Wort Kunst in der Beschreibung des erfolgreichen Behandelns eben als Heilkunst wiederfindet. Dass Kunst und Medizin kein Gegensatzpaar sind und sich keineswegs ausschließen, dafür gibt es auch in Schleswig-Holstein zahlreiche Beweise. Wir freuen uns und sind stolz darauf, dass unsere künstlerisch tätigen Mitglieder die Räumlichkeiten der KVSH als Forum für die Ausstellung ihrer Werke gewählt haben, so Dr. Ingeborg Kreuz, kommissarische Vorstandsvorsitzende der KVSH. Vorschau auf weitere geplante Ausstellungen: Dr. Wolfgang Walter, HNO-Arzt aus Reinbek (22. Januar bis März) Dr. Jörn Pankow, Internist aus Flensburg (23. April bis Juni) Dr. Zouheir Hannah, Orthopäde aus Quickborn (23. Juli bis September) Und obwohl Autodidakten, müssen sich die Kollegen aus Schleswig- Holstein keineswegs verstecken: Handwerklich und künstlerisch genügen sie höchsten Ansprüchen. So ist dies für Barchasch zum Beispiel keineswegs die erste Ausstellung. Ohne Weiteres würde man Barchasch zutrauen, dass er sein Brot mit seiner Kunst verdient. Sein Spektrum hat der Frauenarzt über die Jahre erweitert. Während er sich anfangs in der Landschaftsmalerei am wohlsten fühlte, was seine stimmungsvollen Motive aus den Lofoten, aber auch Sujets aus Schleswig-Holstein, belegen, stellt er jetzt erstmals Zahlenbilder aus, für die Jasper Johns Pate gestanden haben mag. Beim Malen lasse ich mich dann ganz von meinen Gefühlen und Stimmungen leiten. Wenn ich ein Bild anfange, kann ich nie sagen, wie es am Schluss aussieht, betont Barchasch. Was ich empfinde, das bringe ich aufs Papier. Die Bilder sind zu den üblichen Öffnungszeiten der KVSH zu sehen. Alle Ausstellungsstücke sind käuflich zu erwerben. Die Preise bewegen sich zwischen 150 Euro und 700 Euro. ESTHER RÜGGEN, KVSH Nordlicht AKTUELL 33

34 DIE MENSCHEN IM LAND VOR ORT Was macht eigentlich Dr. Nowak? Sein Entschluss sorgte vor drei Monaten für Aufregung: Allgemeinarzt Dr. Michael Nowak schloss seine Praxis in Lunden im Kreis Dithmarschen und ging nach Priborn im Landkreis Müritz in Mecklenburg-Vorpommern, weil er sich dort bessere Arbeitsbedingungen erhoffte. Ein Westarzt ging in den Osten. Wie ist es dem 57-Jährigen ergangen? Ein Erkundungsbesuch bringt überraschende Erkenntnisse. Die Luft scheint stillzustehen an diesem spätsommerlich heißen Septembertag. Grillen zirpen und auf den Stromleitungen sammeln sich die Schwalben. PS-starke Traktoren ziehen auf endlos scheinenden Feldern ihre fest umschriebenen Bahnen. Es riecht nach schwerer, frisch gepflügter Erde, gemähtem Gras und nach den ersten Herbstäpfeln, die in den mal verwilderten und mal sorgfältig gepflegten Obstgärten reifen. Es ist nicht ganz einfach, das kleine 400-Seelen-Dorf Priborn im Müritzkreis zu finden. Die Gemeinde liegt am Müritzarm und dem Müritzsee, also am südlichen Ende der von der Müritz nach Süden verlaufenden Seenkette. Die Fahrt führt über gut ausgebaute Straßen mit ausladenden Alleen durch eine Region, in der es mehr Landschaft als Menschen zu geben scheint. Die Orte liegen weit auseinander. Entfernung ist nicht nur ein Wort, sondern Realität. Neben grau verputzten Häusern, die seit 50 Jahren keine Farbe mehr gesehen haben, stehen einige wenige Neubauten mit glänzenden Dächern. Am Ortseingang Priborn dann die Frage: Dorfstraße oder Ringstraße? Die Dorfstraße soll es sein. Sie führt vorbei am alten Herrenhaus, schmucklosen Mietshäusern und den Resten einer alten LPG. Von den Wahlplakaten lächelt die Kandidatin der LINKEN in Richtung des verwaisten Dorfladens. Die Quelle- Werbung ist kaum noch zu erkennen. Andere Autos sind nicht zu sehen. Nur ein von der Sonne verbrannter älterer Mann mit verwaschenem Tattoo, der auf seinem Moped einen Kanister Treibstoff transportiert, ist unterwegs. Eine Frau mittleren Alters befreit das kleine Stück Land zwischen ihrem Haus und der Straße vom Unkraut. Die bunte Kittelschürze gibt es 20 Jahre nach der Wende immer noch. Praxis und Wohnhaus in einem Kurz vor der alten Backsteinkirche und dem Friedhof am Ende der Straße liegt ein unscheinbares Haus mit einer großen Treppe, die gleichzeitig direkt zum Wohn- und Praxisbereich führt. Das Haus ist der neue Lebensmittelpunkt von Dr. Michael Nowak und seiner Frau. Wir fühlen uns hier sehr wohl und haben unsere Entscheidung noch nicht eine Sekunde lang bereut. Mecklenburg ist eben auch Norden und die Müritz ist auch so etwas wie ein Meer, sagt der 57-jährige Allgemeinarzt, der vor drei Monaten seine Praxis in Lunden aufgab und in Priborn noch einmal von vorne anfing. Der Praxissitz wurde ihm von der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern angeboten und er hat kurzentschlossen zugesagt. Zwar gab es keine direkte finanzielle Unterstützung, die wird nur an neu niedergelassene Ärzte in unterversorgten Regionen gezahlt, die unter 50 Jahre alt sind. Die Vorteile des Wechsels in den Osten liegen für Nowak trotzdem auf der Hand: Mir gefällt die Mentalität der Menschen hier. Die Mecklenburger sind ähnlich wie die Dithmarscher sehr bodenständig, sprechen Plattdeutsch und haben eine sehr Priborn ist ein Ort der Gegensätze: Herrenhaus Nordlicht AKTUELL

35 DIE MENSCHEN IM LAND ruhige Art, an die Dinge heranzugehen. Vielleicht ist man hier sogar noch etwas gelassener und zurückhaltender als in Dithmarschen. Nowak fühlte sich jedenfalls an seinem neuen Einsatzgebiet von Anfang an willkommen. In Priborn praktizierte seit Anfang der 80er Jahre ein Landarzt aus Sachsen, der noch zu DDR-Zeiten hierher gekommen war. Dann war der Arztsitz aber über ein Jahr unbesetzt. Die Menschen haben lange auf einen Arzt gewartet und waren etwas überrascht, dass nun jemand aus den alten Bundesländern hierher wollte. Eigentlich ziehen die Menschen aus der strukturschwachen Region weg, weil die Perspektiven fehlen. Die alte LPG, zu DDR-Zeiten noch ein sozialistischer Musterbetrieb mit einem Leiter, der es bis ins Zentralkomitee der SED nach Berlin geschafft hat, überlebte die Wende nicht. Alle LPG-Arbeiterinnen wurden damals entlassen, die Jungen gingen weg und nur wenige Männer behielten ihre Arbeit. Die Sozialstruktur Priborns ist nicht die beste. Nowak weiß das und hat sich darauf eingestellt. Andere Mentalität und geringere Anspruchshaltung Man ist hier nicht verwöhnt. Das hat auch Nowak schnell bemerkt, aber die Einstellung der Menschen gefällt ihm. Vor seinem Umzug haben ihn natürlich viele Freunde und Kollegen gefragt, warum er diesen Schritt gewagt hat. Während er sich in Lunden von seinen Patienten oft den Satz anhören musste das Medikament oder diese Therapie stehen mir doch zu, schließlich habe ich jahrelang Beiträge eingezahlt oder wenn morgens statt einer freundlichen Begrüßung in der Praxis erstmal gemault wurde, wie lange man denn wohl heute wieder warten müsse, sei das hier anders. Die Menschen sind froh, dass ich hier bin und das macht die Arbeit für mich viel erfüllender. Ressentiments gegen ihn als Westarzt hat er nie gespürt. Im Gegenteil, auch die Ärzte vor Ort waren überlastet und froh, endlich Verstärkung zu bekommen. Außerdem bietet Nowak als einziger Allgemeinarzt Ultraschall und Belastungs-EKG an. Ein Zusatzangebot, das seine Patienten zu schätzen wissen. Zur Praxiseröffnung Anfang Juli kamen Nachbarn, Apotheker, Kollegen und die Bürgermeister aus den umliegenden Dörfern. Das war ein toller Wenn man die Mentalität und die unberührte Natur mag, dann ist diese Region einfach ein Traum. Wer das Stadtleben sucht, ist hier fehl am Platz.... und Mietshäuser Das Haus der Nowaks: Wohnhaus und Arztpraxis unter einem Dach Empfang und wir fühlten uns sofort willkommen und gebraucht. Niemand denkt von mir, dass ich als Arzt aus dem Westen nur hierher gekommen bin, um ihm etwas wegzunehmen, sagt Nowak. Das hängt natürlich auch damit zusammen, dass die Müritz-Region immer ein Mangelgebiet war, was die ärztliche Versorgung angeht. Es wurden immer weniger Ärzte und die verbleibenden Kollegen waren dementsprechend überlastet. Jetzt ist man froh, Verstärkung zu bekommen, etwa im ärztlichen Bereitschaftsdienst. Auch auf dem monatlich stattfindenden Ärztestammtisch wurde Nowak sehr freundlich empfangen. Man pflegt ein kollegiales und offenes Verhältnis und tauscht sich untereinander aus. Bilanz nach 100 Tagen Bis jetzt hat Nowak für seine Praxis 300 feste Patienten gewinnen können. Das ist in etwa das, was er sich für die Startphase vorgenommen hat. Alles braucht natürlich seine Zeit, denn hier war über ein Jahr lang kein Arzt und die Patienten sind ja trotzdem irgendwo untergekommen. Jetzt muss es sich erst einmal rumsprechen, dass wir hier sind, meint der Allgemeinmediziner. Die durchschnittliche Patientenzahl liegt in Mecklenburg-Vorpommern bei 970. Die finanzielle Situation war eigentlich auch ein Argument gewesen, nach Mecklenburg-Vorpommern zu wechseln: Ich habe Schleswig-Holstein auch verlassen, weil es in keinem Bundesland einen so schlechten Scheindurchschnitt gibt. Jetzt bekommt er statt 37 Euro 43 Euro pro Patient. Den Ausschlag gab am Ende aber die großzügige finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde, verrät Nowak. Man renovierte für ihn kostenlos die alten Praxisräume und gewährte für die Startphase Mietfreiheit. Dadurch hofft er, die anfängliche Durststrecke durchzustehen. Aller Anfang ist zwar schwer, aber Nowak und seine Frau sind sicher, die richtige Entscheidung getroffen zu haben. Sie sind beide Naturmenschen und mögen das Leben auf dem Land. Abends ziehen oft Trupps von Kranichen oder Störchen über die Arztpraxis hinweg in Richtung Müritz-Nationalpark. Wenn Nowak von Priborn aus zur Kreisstelle nach Waren aufbricht, dann sieht die Gegend, durch die er fährt, landschaftlich in etwa so aus, als ob er an der Flensburger Förde entlangfährt: Für ihn ein Stück Norden im Osten. JAKOB WILDER, KVSH Nordlicht AKTUELL 35

36 DIE MENSCHEN IM LAND KOLUMNE Wie ich es sehe... Nun liegt also die erste Quartalsabrechnung der Honorarreform 2009 mit festen Zahlen, Daten, Fakten vor. Beim Blick auf die individuelle Quartalsabrechnung der Praxis werden viele Kollegen in Schleswig- Holstein einen neuen Motivationsschub und Leistungsanreiz entdecken, der die tägliche Arbeit in der Praxis wieder erstrebenswert macht und die ohnehin kaum noch zu bändigende Berufsfreude in diesem ambulanten System zu einem neuen Höhepunkt führt: Honorarverluste begrenzen und Umsatz-Minus abfedern so heißt der neue Leistungssport für Ärzte in Schleswig-Holstein! Oder auch anders ausgedrückt: nach Möglichkeit nicht zu den am meisten abgestraften Honorar-Loosern zu gehören dies muss der neue Lebens- und Berufsinhalt der Vertragsärzte in diesem Land werden! Mehr Arbeit, mehr Leistung, mehr Patienten und mehr Qualität für das hehre und erstrebenswerte Ziel, bei der Honorarreform 2009 im Vergleich zum Vorjahr nicht mit sieben Prozent, sondern vielleicht nur mit drei oder vier Prozent abgestraft zu werden. Eine Nullrunde im Vergleich zum Jahr 2008 käme einem dann ja schon fast wie das Knacken des Lotto-Jackpots vor. So zumindest hieß dieser neue Leistungssport im ersten Halbjahr 2009 aber im zweiten Halbjahr wird ja nun alles ganz anders und viel besser! Die Verluste werden zwar nun auf maximal neun Prozent begrenzt dafür dürfen dann aber auch die ganz Tüchtigen und Fleißigen unter uns ein oder zwei Prozent Honorargewinn machen. Also dann nichts wie ab in das Goldhamster-Laufrad, um nach Möglichkeit einen moderaten Honorargewinn zu machen. Noch mehr Arbeit, noch mehr Patienten, den Urlaub am besten ganz streichen, schließlich lockt der homöopathische Wurstzipfel eines satten Honorargewinns von ein oder zwei Prozent. Und da man ja leider nie weiß, wann man denn nun dieses hohe Ziel mit wie viel Patienten und wie viel Arbeitszeit erreicht hat, muss die Parole lauten: Arbeit, Arbeit, Arbeit Verzicht auf Freizeit, Familie, Lebensqualität die Konkurrenz um ein paar Euro mehr schläft schließlich nicht! Neuer Leistungssport für Ärzte in Schleswig-Holstein: Honorarverluste begrenzen! Dr. Michael Drews Da unsere KVSH gegen diesen neuen Leistungssport außer verbalen Protesten kaum etwas unternehmen kann, da unsere KBV solche Probleme mit dem Hinweis auf eine eventuelle Nachbesserung irgendwann in der nebulösen Zukunft geduldig aussitzt und die KVen in den Gewinner-Bundesländern schließlich mit der augenblicklichen Situation ganz zufrieden und an Änderungen nicht sonderlich interessiert sein dürften, stellt sich die große Frage für Schleswig-Holstein: Wie kann und wird es denn nun eigentlich weitergehen, und wie lange können/sollen/müssen wir Ärzte im nördlichsten Bundesland mit dieser Honorar-Verhöhnung weiterleben? Dieser neue Leistungssport in Schleswig-Holstein wird in der Praxis wohl den Motivationsschub für ältere Kollegen mit sich bringen (wenn es finanziell nur irgendwie machbar ist), so schnell wie möglich aus diesem System vorzeitig auszusteigen während unsere Jungmediziner einen Leistungsanreiz darin sehen dürften, um Schleswig-Holstein als Niederlassungsort einen großen Bogen zu machen. ZU GUTER LETZT AUFGESCHNAPPT Hoffnungslosigkeit ist die vorweggenommene Niederlage. Karl Jasper Die Vernunft formt den Menschen, das Gefühl leitet ihn. Jean-Jaques Rousseau Der ist nicht so dumm, wie er aussieht, wird oft gesagt; aber mancher ist wirklich so dumm wie er aussieht. Redensart Es gibt tausend Krankheiten aber nur eine Gesundheit. Arthur Schopenhauer 36 Nordlicht AKTUELL

37 SERVICE HEILMITTEL Genau sein genügt Wer Heilmittel mit Bedacht verordnet, minimiert die Gefahr der Budgetüberschreitung Anlässlich von Abrechnungsprüfungen durch die Krankenkassen werden immer wieder fehlerhaft ausgestellte Heilmittelverordnungen festgestellt. Nicht richtlinienkonforme Verordnungen führen auch zu Rückfragen der Therapeuten und damit Verunsicherung Ihrer Patienten. Die Folge ist nicht nur ein unnötiger und zusätzlicher bürokratischer Mehraufwand in der Arztpraxis. Fehlerhafte Verordnungen können auch Ihre Heilmittelausgaben in die Höhe treiben und Prüfanträge der Krankenkassen mit gegebenenfalls Regressbedrohung nach sich ziehen. Worauf sollten Sie achten? Verordnen Sie richtig! Heilmittel sollen eine Krankheit heilen, ihre Verschlimmerung verhüten oder Krankheitsbeschwerden lindern. Sie sollen keine Wellnessbehandlung für den Patienten sein. Schreiben Sie, was Sie meinen! Wenn Sie die im Heilmittelkatalog aufgeführten Bezeichnungen und Abkürzungen verwenden, schließen Sie aus, dass andere, insbesondere höherpreisige Heilmittel abgegeben werden, als die vom verordnenden Arzt gewollten. Geben Sie nicht gleich alles! Die in der Heilmittel-Richtlinie enthaltenen Verordnungsmengen sind Maximalwerte! Sie brauchen die Verordnungs-Höchstmengen nicht generell bei jeder Schädigung/Funktionsstörung auszuschöpfen. Beurteilen sie Empfehlungen von Therapeuten kritisch! Gehen Sie kritisch mit Empfehlungen von Therapeuten in Bezug auf Therapieverlängerungen um. Denken Sie immer daran: Das Regressrisiko tragen Sie, nicht der Behandler! Vorrangiges/optionales/ergänzendes Heilmittel! Neben einem vorrangigen Heilmittel kann allenfalls noch ein ergänzendes Heilmittel verordnet werden. Ausgeschlossen ist also: die Verordnung eines weiteren vorrangigen Heilmittels die Verordnung eines zusätzlichen optionalen Heilmittels die Aufteilung der Heilmittel bei gleicher Diagnose/Schädigung/ Funktionsstörung auf gegebenenfalls zwei Verordnungen! Verzichten Sie auf nicht erforderliche ergänzende Heilmittel! Geben Sie die Behandlungszeit an! Geben Sie bei der Verordnung von manueller Lymphdrainage immer die Behandlungszeit (30/45/60 Minuten) an. Ansonsten bestimmt jemand anderes die Dauer! Die Preise für eine 60-minütige und für eine 30-minütige manuelle Lymphdrainage unterscheiden sich erheblich! SPARTIPP Heilmittel-Verordnung Kopiervorlage zum Heraustrennen Nachträgliche Änderungen auf dem Verordnungsblatt nur mit Ihrer Unterschrift! Bestätigen Sie Änderungen auf der Heilmittelverordnung immer mit dem Datum und Ihrer Unterschrift! Eine i. A. Unterschriftsleistung durch Mitarbeiter Ihrer Arztpraxis ist unzulässig. Oder möchten Sie, dass Heilmittel zu Ihren Lasten gehen, die Sie gar nicht verordnet haben? Verordnen Sie so viele Behandlungen pro Woche, dass ein Erfolg nach der jeweils vorgegebenen Verordnungsmenge in dieser Zeit auch eintreten kann oder eine Beurteilung von Folgeverordnungen durch Sie auch möglich ist. Haken Sie nach! Der Patient soll aktiv mitarbeiten, um das Therapieziel zu erreichen. Erkundigen Sie sich daher vor jeder Folgeverordnung auch, ob und mit welchem Erfolg die erlernten Übungen in Eigenregie durchgeführt wurden. Eine Folgeverordnung ist nicht immer erforderlich! Gruppentherapie hat Vorrang vor Einzeltherapie Einzeltherapien sollten Sie nur in zwingenden, medizinisch notwendigen Fällen verordnen. Bei jeder Verordnung ist immer vorrangig die Möglichkeit der Gruppentherapie zu prüfen. Kann vom Therapeuten keine Gruppe zusammengestellt werden, kann dieser dieses jedoch auf seiner Abrechnung vermerken. Sie sind also nicht verpflichtet, die Verordnung in Einzeltherapie umzuwandeln! Falsch: Folge: Richtig: Überweisung an Kollegen (Heiße-Kartoffel-Spiel/Schwarzer Peter) Heilmittelempfehlung per Brief, erneute Patientendiskussion Indikationskontrolle keine Wellness-Verordnung Erfolgsaussichten bei Langzeit-Verordnung abschätzen Abgrenzung zu Mobilisierung im Alten-/Pflegeheim nicht automatisch Höchstmengen-Verordnung ANDREAS STANISAK, KVSH Nordlicht AKTUELL 37

38 SERVICE PHARMAKOTHERAPIE Wir präsentieren Ihnen im Nordlicht jeweils ein Thema aus dem Bereich der Pharmakotherapie. Die Artikel beinhalten Ergebnisse eigener subjektiver Erfahrung und Einschätzungen von Kollegen, orientieren sich an Studienergebnissen, nationalen und internationalen Datenbanken und nationalen Leitlinien. Um lebendig zu sein die Pharmakotherapie ist ein lebendes Wesen hat manche Aussage provokativen Charakter. Dieses ist beabsichtigt, um Sie aufzufordern, sich mit der Pharmakotherapie kritisch zu beschäftigen. Inflationäre PPI-Verordnungen Es grassiert ein Phänomen: der nicht nachvollziehbare Einsatz hochdosierter PPI-Verordnungen im Krankenhaus und die Empfehlung zur Weiterverordnung in der Entlassungsmedikation. Was ist da los? Medizinisch unbegründet werden in Krankenhäusern Patienten inflationär mit PPI verordnet und Patienten mit diesen dann auch in der Regel ohne Hinweise auf eine zeitliche Begrenzung nach Hause geschickt. Bis zu 80 Prozent der aus der Klinik entlassenen Patienten empfiehlt der Krankenhausdoktor einen PPI, obwohl die wenigsten vorher auf einen solchen eingestellt waren. Als weiterverordnender Haus- oder Facharzt verfällt man in tiefes Grübeln, wenn man selbst beim sorgfältigen Studium des später eintrudelnden Arztbriefes absolut keine Indikation für die PPI-Verordnung findet, weder für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes noch für die Zeit danach. Vielfach traut sich der den Patienten weiter betreuende niedergelassene Kollege nicht, die medizinisch unnötige Krankenhaus- Medikation abzusetzen. So häufen sich die Rezepte für PPI und das Gespenst eines möglichen Regresses sitzt dem Doktor im Nacken. Er versteht zwar nicht den Sinn der PPI-Rezeptur, fühlt sich aber im Zugzwang vielleicht hat die hochkompetente Klinik doch Recht und lediglich vergessen, im Kurzbrief die zwingende Indikation darzustellen. Deshalb nicht nur für die Klinikärzte eine inkomplette Auflistung der Folgen, die diese Unsitte der vielfach überflüssigen PPI-Verschreibung nach sich ziehen können: 1. Propädeutik ist, dass mit zunehmendem Alter die Magensäureproduktion zurückgeht, gar versiegt. Einem 80-jährigen Patienten neben seiner Polymedikation, und bei dieser Konstellation besonders häufig, zusätzlich zweimal 40 mg eines PPI zu verschreiben, ist unverständlich. 2. Ein Verdacht wird zur Gewissheit. Die Co-Medikation von Clopidogrel mit einem PPI sollte man unterlassen. In dieser Kombination reduziert man die kardioprotektive Clopidogrelwirkung, die Infarktgefahr steigt. Die Interaktion zwischen Clopidogrel und PPI oder anderen Arzneimitteln, die das Isoenzym CYP 2 C 19 inhibieren, führen zu einer Verminderung der klinischen Aktivität von Clopidogrel. Sanofi-Avensis, Produzent von Plavix und Bristol-Myers-Squibb, Produzent von Iscover, haben in einem Rote-Hand-Brief auf diese Gefahr hingewiesen. Ergänzend sei erwähnt, dass u.a. folgende Arzneistoffe über CYP 2 C 19 verstoffwechselt werden: 38 Nordlicht AKTUELL

39 SERVICE Diazepam, Phenytoin, Chinidin, Clarithromycin, Amoxicillin und Warfarin. 3. Durch eine PPI-Langzeittherapie erhöht sich das Osteoporose- Risiko, was sich insbesondere bei älteren Patienten fatal auswirken könnte. Die dauerhafte Säuresuppression führt zu einer gestörten Kalziumresorption, einer negativen Kalziumbilanz mit konsekutiver Osteoporose. Eine dänische und eine britische Fall- Kontroll-Studie mit über bzw Patienten bestätigen diesen Verdacht. Schließlich bestätigt eine kanadische Studie nach siebenjähriger PPI-Einnahme ein erhöhtes Frakturrisiko. Kritisch anzumerken ist, dass diese Studien das Resultat einer retrospektiven Auswertung sind, somit keine Evidenz aufweisen. Es bleibt aber der Verdacht, dass eine PPI-Langzeittherapie, insbesondere in der Hochdosierung, das Osteoporoserisiko erhöht. 4. Eine zu starke Säureproduktionshemmung könnte zu einer erhöhten pathogenen Keimzahl im Gastrointestinaltrakt führen. Ein Zusammenhang zwischen PPI-Verordnung und erhöhter Prävalenz von Pneumonien und Campylobacter-assoziierter Enteritis sowie dem häufigeren Auftreten von Clostridium difficile-infektionen wird diskutiert. Die Säurebarriere hat wohl doch einen Sinn. 5. Eine starke Säuresuppression wird als Risikofaktor für die Malassimilation nicht nur für Kalzium (Osteoporose), sondern auch für Vitamin B 12 (makrocytäre Anämie) und Magnesium (Herzrhythmusstörungen) angeschuldigt. Auch Eisensalze, nicht nur als Medikament, werden bei Säureunterdrückung vermindert resorbiert. 6. Kürzlich wurde Pantozol (Pantozol Control 20 mg) als OTC- Medikament, also als rezeptfreies Medikament, freigegeben. Dies verpflichtet uns Ärzte, noch intensiver auf die (freiverkäufliche) Zusatzmedikation zu achten. Zukünftig werden PPI vermehrt als Selbstmedikation auch bei funktionellen Oberbauchbeschwerden, Reizmagen, Lifestyle -Beschwerden, z. B. nach fetthaltigen Mahlzeiten und vermehrtem Alkoholgenuss eingenommen. 7. Was in den Entlassungsbriefen bei der Entlassungsmedikation häufig fehlt: der Hinweis auf eine zeitlich begrenzte Medikamenten-Einnahme. Die Möglichkeit der Dosisreduktion, der Step-down und der on demand -Therapie. Dieses gilt auch für die PPI-Verordnung. 8. Bei der Durchsicht der PPI-Verordnungen fehlt auffällig häufig eine Begründung für die Notwendigkeit einer solchen. Den Reflex einer PPI-Verschreibung sollte man abstellen, eine PPI- Verordnung kritisch überdenken. 9. Auch folgender Hinweis scheint mir angebracht: das in der Parietalzelle produzierte Enzym H-K-ATPase wird verstärkt mit der Dauer der Nüchternphase gebildet. Also sollte ein PPI, das die Enzymtätigkeit in der Parietalzelle blockiert, vor dem Frühstück eingenommen werden. Bei der seltenen Notwendigkeit einer zweimaligen Dosierung, wird die zweite Dosis vor dem Abendbrot eingenommen. 10. In der renommierten Fachzeitschrift Gastroenteroly (2009; 137: Seite 80 bis 87) warnt eine dänische Arbeitsgruppe vor der möglichen Suchtgefahr von PPI. 120 gesunde Teilnehmer erhielten in einer Doppelblindstudie entweder 40 mg Esomeprazol (Nexium) über acht Wochen oder zwölf Wochen lang ein Placebo sowie anschließend jeweils für vier Wochen ein Placebo. 44 Prozent der gesunden Freiwilligen, die niemals unter Sodbrennen, saurem Aufstoßen oder Dyspepsie litten, entwickelten solche Symptome nach Absetzen des PPI. Die Erstautorin hält es für sehr wahrscheinlich, dass die hier beobachteten Symptome durch eine reflektorische Hypersekretion von Säure entstanden sind. Wenn diese reflektorische Sekretion tatsächlich säurebedingte Symptome verursacht, würde das eine Abhängigkeit von PPI zur Folge haben. (ärzteblatt.de vom ) Mein Analogieschluss: Je stärker die Magensäuresuppression, umso stärker die reflektorische Hypersekretion. Das erinnert mich an einen Filmtitel mit James Dean. 11. Zur Prävention gastrointestinaler Ulzera bei einer NSAR/NSAID- Dauertherapie existieren unverständlicherweise die unterschiedlichsten Therapieregime. Verbreitet ist die Hochdosierung mit zweimal 40 mg eines Original-PPI. Gleichwohl ist klar, dass Patienten mit einer NSAR/NSAID-Dauermedikation einen PPI benötigen. Die seriösesten Daten zu diesem Thema liefert die industrieneutrale Cochrane-Collaboration-Datenbank. Über die Ärztekammer Schleswig-Holstein ( können Sie als Arzt den kostenlosen Zugriff auf diese Datenbank beantragen. Diese Daten sind relevant und objektiv. Hier finden Sie z. B. Folgendes: Die ARR (absolute Risikoreduktion) für Omeprazol 20 mg gegenüber Placebo bezüglich der Ulkusprävention unter einer NSAR-Dauer-medikation beträgt 29,2 Prozent, für Pantoprazol/Esomeprazol 40 mg 28,2 Prozent und für Lansoprazol 30 mg 30,5 Prozent. Nach der Cochrane- Bibel sind alle (also auch Generika) PPI gleich gut wirksam. Eine eventuelle Effektivitätsverbesserung erreichen Sie mit einem Omeprazol-Generikum zweimal 20 mg genau so gut wie mit einem Originalpräparat zweimal 40 mg. Mehr bringt nicht mehr. Der Wirkunterschied ist marginal, der Kostenunterschied aber immens. Beachten Sie nicht nur den Preisunterschied der Originalsubstanzen zu den Generika, sondern auch, dass es unter den Generika große Preisdifferenzen gibt. Sind H2-Blocker eine Alternative zu den PPI? Nur bedingt und nur kurzfristig. Selbst eine Verdoppelung der üblichen Dosierung von 300 mg Ranitidin führt bereits nach wenigen Wochen zur Tachyphylaxie, also zunehmendem Wirkverlust. H2-Blocker sind zu den PPI in der Langzeitprophylaxe bei einer NSAR-Dauermedikation keine Alternative. Sind Cox-2-Hemmer eine Alternative zu den PPI? Nur bedingt und nur kurzfristig. Je länger der Patient einen Cox-2- Hemmer einnimmt, um so höher steigt das Risiko, dass gastrointestinale Nebenwirkungen auftreten. In der Dauertherapie mit einem Cox-2-Hemmer muss dieser mit einem PPI kombiniert werden. Auf die Frage der Sondengängigkeit und operative Optionen einer Refluxkrankheit gehen wir später ein. Es gibt viele Gründe mit der großzügigen bis leichtfertigen PPI-Verordnung zurückhaltender zu sein. Die zum Teil nicht nachvollziehbaren, medizinisch unbegründeten (im Zweifelsfall fragen Sie beim Erstverordner nach) hohen PPI-Verordnungen in der Entlassungsmedikation sollten ein Ende haben. DR. JÖRN PANKOW, INTERNIST, FLENSBURG Nordlicht AKTUELL 39

40 SERVICE WAS, WANN, WO? Seminare für Ärzte Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen. Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das NORDLICHT. thema: Workshop Kooperationen thema: Workshop Praxisabgabe/ Praxisübernahme/Einsteiger datum: 7. OKTOBER, BIS18.00 UHR datum: 28. OKTOBER, BIS UHR 9. DEZEMBER, 15.00BIS18.00 UHR Heutzutage wird immer wieder behauptet, dass die Zukunft in Kooperationen und Netzwerken und der Verzahnung mit den Krankenhäusern liegt. Ist dem so? Der Workshop vermittelt das notwendige Grundwissen, zeigt verschiedene Formen der Kooperationen auf und gibt Tipps für die Planung. ORT: Vorstandssaal 2 der KVSH, Bismarckallee 1 6, Bad Segeberg REFERENTEN: André Zwaka, Abteilung Zulassung/Praxisberatung Marion Grosse, Abteilung Zulassung/Praxisberatung TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt. Der Workshop ist kostenfrei. Fortbildungspunkte: 4 ANMELDUNG & AUSKUNFT: Anmeldungen bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Abteilung Zulassung/Praxisberatung Telefon: Dieser Workshop wendet sich an Ärzte, die ihre Praxis abgeben wollen, und an Ärzte, die eine Praxis übernehmen wollen. Was gilt es bei der Praxisabgabe/-übergabe zu beachten? Wer bestimmt den Nachfolger und den Kaufpreis? Mit diesen und anderen Fragen befasst sich der Workshop, der einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben und alternativen Lösungsmöglichkeiten bei der Praxisabgabe bzw. Übernahme bietet. Im Gegenzug wendet sich der Workshop auch an Ärzte, die einen Einstieg in die ambulante Versorgung erwägen. Thema ist der klassische Weg einer Niederlassung durch Praxisabgabe/-übernahme. Doch mit der Umsetzung des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes hat es eine Vielzahl an Änderungen und neuen Möglichkeiten zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung gegeben. So werden insbesondere in diesem Workshop Kooperationsformen aufgezeigt, aber auch Möglichkeiten der Anstellung oder hälftige Versorgungsaufträge sind ein Thema. ORT: Sitzungszentrum der KVSH, Raum Kuba 2 (28.10.) Sitzungszentrum der KVSH, Raum Kuba 1 (09.12.) Bismarckallee 1 6, Bad Segeberg REFERENTINNEN: Bianca Hartz, Abteilung Zulassung/Praxisberatung Marion Grosse, Abteilung Zulassung/Praxisberatung TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt. Der Workshop ist kostenfrei. Fortbildungspunkte: 4 ANMELDUNG & AUSKUNFT: Anmeldungen bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Abteilung Zulassung/Praxisberatung Telefon: Nordlicht AKTUELL

41 SERVICE thema: QEP -Einführungsseminar thema: Workshop Job-Sharing datum: 30./31. OKTOBER, 27./28. NOVEMBER, 4./5. DEZEMBER, JEWEILS VON BIS UHR UND 9.00 BIS UHR Mit QEP stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung ein für Praxen spezifisches Qualitätsmanagementverfahren zur Verfügung. QEP Qualität und Entwicklung in Praxen wurde gemeinsam mit niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten, QM-Experten und unter Einbeziehung von Berufsverbänden und Arzthelferinnen entwickelt. QEP bietet Ihnen konsequente Praxisorientierung einfache Anwendbarkeit viele Umsetzungsvorschläge und Musterdokumente die Möglichkeit zur Fremdbewertung/Zertifizierung INHALTE DES SEMINARS: Vermittlung von Grundlagen des Qualitätsmanagements; Vorteile und Grenzen von QM Einstieg in das QM-System QEP (Qualität und Entwicklung in Praxen) Intensive praktische Übungen mit den Materialien des QEP -Systems (Qualitätszielkatalog kompakt/qep -Manual) Arbeitstechniken und Werkzeuge erste Schritte für den Aufbau eines QM- Systems in der eigenen Praxis ORT: Sitzungszentrum der KVSH, Bismarckallee 1 6, Bad Segeberg TEILNAHMEGEBÜHR: 200 Euro pro Person, inkl. Kursmaterial (QEP -Qualitätszielkatalog/QEP -Manual) und Verpflegung datum: 18. NOVEMBER, BIS18.00 UHR Der Workshop richtet sich sowohl an zukünftige Job-Sharer und angestellte Ärzte, als auch an Praxisinhaber. Es werden die Unterschiede zwischen Job- Sharing-Zulassung und Anstellung mit Leistungsbeschränkung und der halben Zulassung aufgezeigt und die Modalitäten bei der Berechnung der Leistungsbeschränkung und die Auswirkungen auf die Honorareinkünfte erläutert. ORT: Sitzungszentrum der KVSH, Raum Kuba 1 und 2 Bismarckallee 1 6, Bad Segeberg REFERENTINNEN: André Zwaka, Abteilung Zulassung/Praxisberatung Karsten Willms, Abteilung Finanzen TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt. Der Workshop ist kostenfrei. Fortbildungspunkte: 4 ANMELDUNG & AUSKUNFT: Anmeldungen bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Abteilung Zulassung/Praxisberatung Telefon: FORTBILDUNGSPUNKTE: 18 TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Verbindliche Anmeldungen werden in schriftlicher Form angenommen (Brief/Fax oder ) und in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Abmeldungen können schriftlich bis zehn Tage vor der Veranstaltung bzw. im Krankheitsfall kostenlos erfolgen. Bei Absage bis drei Tage vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent der Teilnahmegebühr fällig. Die Benennung von Ersatzpersonen ist möglich. Spätere Absagen oder Nichterscheinen erfordern die volle Seminargebühr. kontakt + anmeldung abt. qualitätssicherung Bismarckallee 1 6, Bad Segeberg Angelika Ströbel Regina Steffen Telefon: Fax: Fax: angelika.stroebel@kvsh.de regina.steffen@kvsh.de Nordlicht AKTUELL 41

42 SERVICE WAS, WANN, WO? Seminare für Praxismitarbeiter Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen. Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das NORDLICHT. für Psychotherapeuten thema: Fehlermöglichkeiten bei Konstanzprüfungen erkennen und eingrenzen thema: Psychotherapeutische Krisenintervention und Notfallpsychotherapie datum: 28. OKTOBER UND 4. NOVEMBER, JEWEILS BIS UHR Ziel der jeweiligen Veranstaltung ist es, Ihren Mitarbeitern die mit der Durchführung der Konstanzprüfung der Filmverarbeitung und der analogen Röntgenanlage betraut sind Hinweise und Tipps zu geben, um bei Abweiuchungen der Grenzwerte oder bei fehlerhaften Abbildungen die möglichen Ursachen leichter erkennen und in einigen Fällen auch beseitigen zu können. Dieses soll in einem kurzen theoretischen Abriss und danach anhand von Fallbeispielen geschehen. Sie haben hier auch die Möglichkeit, Aufnahmen aus Ihrer Praxis mitzubringen, um diesbezügliche Probleme zu schildern und zu besprechen. Um eine möglichst praxisnahe und anschauliche Gestaltung zu ermöglichen, wird das Seminar in einer kleinen Gruppe durchgeführt. ORT: Sitzungssaal der Abgeordnetenversammlung der KVSH (28. Oktober) Sitzungszentrum der KVSH, Raum Kuba 1 und 2 (4. November) Bismarckallee 1 6, Bad Segeberg REFERENTEN: Uta Markl, Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung von Röntgenuntersuchungen Thomas Müller, Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung von Röntgenuntersuchungen TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt. Das Seminar ist kostenfrei. ANMELDUNG & AUSKUNFT: Anmeldung bitte schriftlich bis zum 19. Oktober an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Für Mitarbeiter, die eine digitale Röntgenanlage nutzen, wird ein gesondertes Seminar angeboten. Über Termine hierzu werden Sie rechtzeitig im Nordlicht informiert. datum: 28. NOVEMBER, BIS16.30 UHR Die Grundlagen der Psychotraumatologie werden anhand von Vorträgen, Fallbeispielen und Videosequenzen vorgestellt. Das Fortbildungsangebot orientiert sich an den aktuellen fachlichen Konzeptualisierungen im Gebiet der Psychotraumatologie der AMWF (Arbeitsgemeinschaft der Medizinisch Wissenschaftlichen Fachgesellschaften) und der DeGPT (Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie). Die Prinzipien der Diagnostik und die Strategien in der Krisenintervention und der Traumatherapie werden theoretisch dargestellt und mit Videobeispielen (EMDR) demonstriert. ORT: Sitzungssaal der Abgeordnetenversammlung im Hause der KVSH, Bismarckallee 1 6, Bad Segeberg REFERENT: Klaus Barre, Diplom-Psychologe, approbierter Psychotherapeut, EMDR-Supervisor und Facilitator, Leitender Klinischer Psychologe in der Abteilung Neurologie und Psychiatrie des Bundeswehr-Krankenhauses Hamburg Leitung: Dipl.-Psych. Heiko Borchers, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in Kiel Teilnahmegebühr: 30,00 Euro pro Person Fortbildungspunkte: 8 TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Abmeldungen können schriftlich bis zehn Tage vor der Veranstaltung bzw. im Krankheitsfall kostenlos erfolgen. Bei Absage bis drei Tage vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent der Teilnahmegebühr fällig. Die Benennung von Ersatzpersonen ist möglich. ANMELDUNG bitte schriftlich bis zum 16. November kontakt + anmeldung abt. qualitätssicherung Bismarckallee 1 6, Bad Segeberg Nadine Kruse Telefon: Fax: Nadine.Kruse@KVSH.de kontakt + anmeldung abt. qualitätssicherung Bismarckallee 1 6, Bad Segeberg Nadine Kruse Telefon: Fax: Nadine.Kruse@KVSH.de 42 Nordlicht AKTUELL

43 SERVICE für Arzthelferinnen thema: Die Arztabrechnung Sie fragen, wir antworten thema: Die Arztabrechnung Sie fragen, wir antworten datum: 18. NOVEMBER, 14.00BIS17.00 UHR datum: 9. DEZEMBER, 14.00BIS17.00 UHR Im Rahmen dieses Seminars werden wir mit Ihren Mitarbeiterinnen insbesondere aktuelle Abrechnungsfragen zum EBM und zur GOÄ erörtern sowie auf Fragen rund um die Verordnung und Abrechnung per Datenträgeraustausch eingehen. ORT: Hotel Altes Gymnasium, Süderstraße 6-8, Husum REFERENT: Peter Tietgen, Abrechnungsleiter Ernst Sievers, stellvertretender Abrechnungsleiter Dieter Struck, Referent, Abrechnungsabteilung Thomas Frohberg, Abteilung Verordnungsmanagement Timo Rickers, IT-Beratung der KVSH Gastreferent: Jörg Ruge, Privatärztliche Verrechnungsstelle TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt. Achtung: Dieses Seminar betrifft die Arzthelferinnen folgender Kreise: Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Flensburg-Stadt, Dithmarschen ANMELDUNG bitte schriftlich bis zum 9. November Im Rahmen dieses Seminars werden wir mit Ihren Mitarbeiterinnen insbesondere aktuelle Abrechnungsfragen zum EBM und zur GOÄ erörtern sowie auf Fragen rund um die Verordnung und Abrechnung per Datenträgeraustausch eingehen. ORT: Sitzungssaal der Abgeordnetenversammlung der KVSH, Bismarckallee 1 6, Bad Segeberg REFERENT: Peter Tietgen, Abrechnungsleiter Ernst Sievers, stellvertretender Abrechnungsleiter Dieter Struck, Referent, Abrechnungsabteilung Thomas Frohberg, Abteilung Verordnungsmanagement Timo Rickers, IT-Beratung der KVSH Gastreferent: Jörg Ruge, Privatärztliche Verrechnungsstelle TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt. Achtung: Dieses Seminar betrifft die Arzthelferinnen folgender Kreise: Segeberg, Lübeck, Ostholstein, Herzogtum Lauenburg, Stormarn ANMELDUNG bitte schriftlich bis zum 30. November kontakt + anmeldung abt. qualitätssicherung Bismarckallee 1 6, Bad Segeberg Nadine Kruse Telefon: Fax: Nadine.Kruse@KVSH.de Nordlicht AKTUELL 43

44 SERVICE Veranstaltungen Wir übernehmen nur für KVSH-Termine Gewähr. AM 29. OKTOBER IST DIE KV WEGEN EINER INTERNEN VERANSTALTUNG ZWISCHEN 9.00 UHR UND UHR NUR BEGRENZT ERREICHBAR KVSH-Kreisstellen 7. OKTOBER, UHR 1. Multiple Sklerose Symposium Flensburg Ort: Hotel Wassersleben 28. OKTOBER, UHR Diagnostik und Therapie der Sigmadivertikulitis was ist gesichert, was nicht? Ort: St. Franziskus-Hospital, Blauer Saal 31. OKTOBER, UHR UND UHR 125 Jahre Flensburger Ärzteverein Festveranstaltung am Vormittag, Festball am Abend Ort: Logenhaus und Hotel des Nordens 4. NOVEMBER, UHR Antikoagulation bei erhöhtem Blutuntsrisiko Ort: Diako, Fliednersaal Info für alle Termine: Kreisstelle Flensburg-Stadt, Tel , Fax: , Schleswig-Holstein 7. BIS 21. OKTOBER, UHR Kunstprojekt Mammas zur Förderung der Brustkrebsforschung Ort: Kieler Rathaus, Fleethörn, obere Rotunde/Ratssaal, parallel im Mammazentrum der Universitätsfrauenklinik, Arnold-Heller-Str. 3 Info: Kunst.Speicher Segeberg, Tel , 8. OKTOBER, UHR Geschlechtsspezifische Unterschiede in der Pharmakotherapie Ort: ConventGarten, Rendsburg Info: Dr. Achim Diestelkamp, Tel , Fax: , aerzteverein-rd@web.de 10. OKTOBER, UHR Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen Jubiläumsveranstaltung 15 Jahre Förderkreis Qualitätssicherung Schleswig-Holstein e. V. Ort: Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bad Segeberg Info: Marion David, Tel , Fax: /31. OKTOBER; 27./28. NOVEMBER; 4./5. DEZEMBER; JEWEILS UHR UND UHR QEP -Einführungsseminare Ort: Sitzungszentrum der KVSH Info: Regina Steffen Tel , regina.steffen@kvsh.de Angelika Ströbel Tel , angelika.stroebel@kvsh.de 7. NOVEMBER, 9.00 BIS UHR 15. Schleswiger Schmerztagung: Palliativmedizin und Hospizdienst Ort: Casa Cultura, Auf der Freiheit, Schleswig Info: Dr. Harald Lucius, Tel , Fax: , Harald.Lucius@damp.de Deutschland 12. OKTOBER, 26. OKTOBER, 9. UND 23. NOVEMBER, JEWEILS UHR Symptome, Ursachen und Therapiemöglichkeiten des Fibromyalgie-Syndroms 13. OKTOBER UND 10. NOVEMBER, UHR Was ist Rheuma? 20. OKTOBER UND 17. NOVEMBER, UHR Krankengymnastik bei rheumatischen Erkrankungen 21. OKTOBER, 28. OKTOBER, 11. UND 25. NOVEMBER, UHR Möglichkeiten und Grenzen des künstlichen Gelenkersatzes 27. OKTOBER UND 24. NOVEMBER, UHR Alltagshilfen bei rheumatischen Erkrankungen 29. OKTOBER UND 26. NOVEMBER, UHR Neues und Bewährtes in der operativen Rheumaorthopädie 3. NOVEMBER, UHR Medikamentöse Behandlung bei rheumatischen Erkrankungen 4. NOVEMBER, UHR Von der Hammerzehe zur Sprunggelenksendoprothese moderne orthopädische Fußchirurgie 18. NOVEMBER, UHR Konservative und operative Therapie bei Gelenkerkrankungen Ort für alle Termine: Konferenzraum der Ostseeklinik, 5. Etage, Raum 548, Info für alle Termine: Ostseeklinik Damp, Tel OKTOBER, BIS UHR, 10. OKTOBER, 8.30 BIS UHR 3. Norddeutsche Fortbildungstage für Ärzte Referenten: u. a. Dr. Ingeborg Kreuz, Dr. Ralph Ennenbach, Dr. Jürgen Bausch Ort: Privathotel Lindtner Hamburg, Heimfelder Straße 123, Hamburg Info: Meinhardt Congress GmbH, Tel , Fax: , info@mcg-online.de; Internet: OKTOBER Kampf gegen Kinderlähmung Bundesweiter Aktionstag Info: BIS 21. NOVEMBER MEDICA 2009 Ort: Messe, Düsseldorf Info: MECDICA Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Medizin e. V., Chemnitzer Straße 21, Stuttgart Tel , Fax: , info@medicacongress.de 44 Nordlicht AKTUELL

45 SERVICE KONTAKT Ansprechpartner der KVSH Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Bismarckallee 1-6, Bad Segeberg Hauptanschluss: , Fax: Vorstand Kommissarische Vorstandsvorsitzende Dr. Ingeborg Kreuz /355 Mitglied des Vorstands Dr. Ralph Ennenbach /355 Abteilungen Abrechnung Leiter Peter Tietgen/Ernst Sievers /245 Fax Abteilung Recht Leiter Justitiar Klaus-Henning Sterzik /251 Abteilung Recht Maria Behrenbeck/Hauke Hinrichsen /265 Tom-Christian Brümmer/Esther Petersen /498 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Dr. Hans-Joachim Commentz (BD-Beauftr. d. Vorstands) Alexander Paquet (Leiter) Akupunktur (Qualitätssicherung) Doreen Knoblauch Ambulantes Operieren Stephanie Purrucker Arthroskopie (Qualitätssicherung) Stephanie Purrucker Ärztliche Stelle (Röntgen) Kerstin Weber/Uta Markl /393 Ärztliche Stelle (Nuklearmedizin/Strahlentherapie) Kerstin Weber/Thomas Müller /325 Arztregister Anja Scheil/Dorit Scheske Assistenz-Genehmigung Brigitte Gottwald/Renate Tödt /358 Betriebswirtschaftliche Beratung Marion Grosse Chirotherapie (Genehmigung) Michaela Schmidt Dermatohistologie Marion Rampoldt Dialyse-Kommission/LDL (Qualitätssicherung) Marion Rampoldt Diabetes-Kommission (Qualitätssicherung) Aenne Villwock DMP Team Marion Rampoldt/Helga Hartz/Caroline Polonji /453/280 Heike Koschinat/Tanja Glaw EDV in der Arztpraxis Timo Rickers/Thomas Stefaniw /307 Janin Looft/Tobias Kantereit /320 Ermächtigungen Susanne Bach-Nagel/André Zwaka /327 Katja Fiehn/Daniel Jacoby /259 ESWL Marion Rampoldt Finanzen - Leiter Karl-Heinz Buthmann Formularausgabe Sylvia Warzecha Fortbildung für Ärzte/Arzthelferinnen Nadine Kruse Fortbildungspflicht nach Paragraf 95 Detlef Greiner Gesundheitspolitik und Kommunikation Leiterin Esther Rüggen Hautkrebs-Screening Ursula Gründer Hausarztzentrierte Versorgung Susanne Paap Herzschrittmacherkontrollen Monika Vogt Homöopathie Ursula Gründer HVM-Team/Service-Team Leiter Stephan Rühle Internet Jakob Wilder/Hildegard Laitenberger /356 Invasive Kardiologie Monika Vogt Interventionelle Radiologie Ute Tasche Kernspintomographie-Kommission/Genehmigung Ute Tasche Koloskopie Melanie Krille Koordinierungsstelle Petra Fitzner Krankengeldzahlungen Doris Eppel Laborleistung (32.3) Kommission Marion Rampoldt Langzeit-EKG (Genehmigung) Monika Vogt Mammographie (kurativ/quamadi/screening) Kathrin Zander/Daniela Leisner /302 Molekulargenetik Marion Rampoldt Niederlassung/Zulassung Susanne Bach-Nagel/Nicole Geue /303 Evelyn Kreker/Daniel Jacoby /259 Niederlassungsberatung Bianca Hartz/Evelyn Kreker /346 Susanne Bach-Nagel/André Zwaka /327 Nordlicht aktuell Hildegard Laitenberger/Jakob Wilder /475 Nuklearmedizin Sabrina Wienke Onkologie-Kommission (Qualitätssicherung) Doreen Knoblauch Otoakustische Emissionen Michaela Schmidt Patientenauskunft Detlef Greiner Personal Christine Storm/Lars Schönemann /275 Anke Tonn/Anke Siemers/Dirk Ludwig /333/425 Fax Nordlicht AKTUELL 45

46 SERVICE KONTAKT Phototherapeutische Keratektonie Stephanie Purrucker Photodynamische Therapie am Augenhintergrund Stephanie Purrucker Physikalisch-Medizinische Leistungen (Genehmigung) Michaela Schmidt Plausibilitätsausschuss Hauke Hinrichsen/Ulrike Moszeik/Rita Maass /336/467 Polygraphie/Polysomnographie Marion Rampoldt Positronen-Emissions-Tomographie Sabrina Wienke Pressesprecher Marco Dethlefsen Fax Psychotherapie Melanie Krille Qualitätssicherung Leiterin Aenne Villwock /262 Fax Qualitätszirkel/Qualitätsmanagement Angelika Ströbel/Detlef Greiner/Regina Steffen /527/292 Fax Qualitätssicherungskommission-Drogensubstitution Astrid Patscha/Christine Sancion /470 QuaMaDi Kathrin Zander Radiologie-Kommission Aenne Villwock/Ute Tasche /485 Anja Liebetruth/Katharina Lentfer /458 Röntgen (Anträge) Ute Tasche Röntgen (Qualitätssicherung) Anja Liebetruth/Katharina Lentfer /458 Rückforderungen der Kostenträger Heinz Szardenings Schmerztherapie Monika Vogt Service-Team/Hotline Telefon /883 Fax Sonographie-Kommission Sabrina Wienke/Ute Tasche /485 Sonographie (Qualitätssicherung) Susanne Paap Sozialpsychiatrie-Vereinbarung Melanie Krille Soziotherapie Melanie Krille Sprechstundenbedarf Heidi Dabelstein Strahlentherapie Sabrina Wienke Struktur und Verträge Leiter Ekkehard Becker Fax Teilzahlungen Brunhild Böttcher Umweltmedizin/Umweltausschuss Marion Rampoldt Verordnung medizinische Rehaleistungen Christine Sancion Verordnungsmanagement Leiter Lothar Flessau Verordnungsmanagement Thomas Frohberg Verordnung Hilfsmittel Anna-Sofie Plath Widersprüche (Abteilung Recht) Gudrun Molitor Zulassung Leiterin Bianca Hartz /258 Fax Zytologie (Kommission) Marion Rampoldt Prüfungsstelle Rosenstr. 28, Bad Segeberg, Tel , Fax Vorsitzender des Beschwerdeausschusses Dr. Johann David Wadephul Prof. Günther Jansen (Stellvertreter) Leiterin der Dienststelle N. N Verordnungsprüfung Elsbeth Kampen Dr. Michael Beyer Dorthe Flathus-Rolfs Astrid Stamer Arznei-/Pharmakotherapie-Beratung (prüfungsbezogen) Elsbeth Kampen Dr. Michael Beyer Evelyn Sonnenrein Honorarprüfung Birgit Wiese Hans-Peter Morwinski Manfred Vogt Zweitmeinungsverfahren Gastroenterologie Hans-Peter Morwinski Zweitmeinungsverfahren Rheuma Birgit Wiese Service Verordnungsprüfung Melanie Buchbach, Manuela Johnsen / Tanja Bauer, Susanne Schuldt / Service Honorarprüfung Sabine Kruse Laura Schwarz Stelle nach Paragraf 81a SGB V: Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen Klaus-Henning Sterzik /251 An diese Stelle nach Paragraf 81a SGB V kann sich jede Person wenden. Es handelt sich um eine organisatorisch verselbstständigte und weisungsungebundene Einrichtung. Sie hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages allen genügend substanziierten Hinweisen auf Sachverhalte nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf eine rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hindeuten und die aufgrund der einzelnen Angaben oder der Gesamtumstände glaubhaft erscheinen. Zentrale Stelle Mammographie-Screening Rosenstr. 28, Bad Segeberg, Tel: , Fax: Leiterin Dagmar Hergert-Lüder Nordlicht AKTUELL

47 SERVICE KONTAKT Kreisstellen der KVSH Kiel Kreisstelle: Herzog-Friedrich-Str. 49, Kiel Tel Fax Dr. Heiko Giesel, Frauenarzt Tel Fax Lübeck Kreisstelle: Parade 5, Lübeck, Tel Fax Dr. Andreas Bobrowski, Laborarzt Tel Fax Flensburg Kreisstelle: Meisenstr. 16, Flensburg Tel Fax Dr. Wolfgang Barchasch, Frauenarzt Tel Fax Neumünster Dr. Norbert Spilok, Chirurg Tel Fax Kreis Dithmarschen Dr. Burkhard Sawade, Praktischer Arzt Tel Fax Kreis Herzogtum Lauenburg Dr. Monika Schliffke, Allgemeinärztin Tel Fax Kreis Nordfriesland Dr. Thomas Maurer, Allgemeinarzt Tel Fax Kreis Ostholstein Bernd Thomas, Augenarzt Tel Fax Kreis Pinneberg Dr. Michael Renner, Radiologe Tel Fax Kreis Plön Dr. Joachim Pohl, Allgemeinarzt Tel Fax Kreis Rendsburg-Eckernförde Carl Culemeyer, Allgemeinarzt Tel Fax Kreis Schleswig-Flensburg Dr. Hans-Joachim Commentz, prakt. Arzt Tel Fax Kreis Segeberg Dr. Dieter Freese, Allgemeinarzt Tel Fax Kreis Steinburg Gerhard Marioth, Radiologe Tel Fax Kreis Stormarn Dr. Hans Irmer, Arzt Tel Fax impressum Nordlicht aktuell Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Herausgeber: Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Dr. Ingeborg Kreuz (v.i.s.d.p.) Redaktion: Marco Dethlefsen (Leiter); Dr. Michael Drews (stellv. Leiter); Prof. Jens-Martin Träder (stellv. Leiter); Hildegard Laitenberger-Schichan; Jakob Wilder Redaktionsbeirat: Ekkehard Becker; Dr. Ralph Ennenbach; Reinhardt Hassenstein; Dr. Ingeborg Kreuz; Esther Rüggen Anschrift der Redaktion: Bismarckallee 1 6, Bad Segeberg, Tel.: , Fax: , nordlicht@kvsh.de, Grafik: LayoutDeluxe, Hamburg Druck: Grafik + Druck, Kiel Das Nordlicht erscheint monatlich als Informationsorgan der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Namentlich gekennzeichnete Beiträge und Leserbriefe geben nicht immer die Meinung des Herausgebers wieder; sie dienen dem freien Meinungsaustausch. Jede Einsendung behandelt die Redaktion sorgfältig. Die Redaktion behält sich die Auswahl der Zuschriften sowie deren sinnwahrende Kürzung ausdrücklich vor. Die Zeitschrift, alle Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck nur mit schriftlichem Einverständnis des Herausgebers. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird ( der Arzt ), ist hiermit selbstverständlich auch die weibliche Form gemeint ( die Ärztin ) Nordlicht AKTUELL 47

48 VORSCHAU Richtfest in Kiel Das Nordeuropäische Radioonkologische Centrum Kiel (NRoCK) soll ab 2012 alle Bestrahlungstechniken, verschiedene Methoden zur Strahlensensibilisierung und die komplette bildgebende Diagnostik unter einem Dach anbieten. Mit der Partikeltherapie wird zudem eine besonders teure Behandlungsform zur Verfügung stehen. Lesen Sie dazu einen Bericht im nächsten Nordlicht.

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